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Full text of "Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften"

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MAY   19  189v 


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SITZUNGSBERICHTE 


DKU   KAISKRTJCIIKM 


AKADEMIE  DER  WISSENSCHAFTEN. 


PHILOSOPHISCH-HISTORISCHE  CLASSE. 

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CXX.  BAND. 


JAHRGANG   1889. 


^^WIEN,  1890. 

IN    COMMISSI  ON    BEI    F.    TEMPSKY 

BUCHHÄNDLER  DER  KAI.S.  AKADF.MIK  DKR  WISSENSCHAFTEN. 


JOi'ift'j  (T^Mijzt', 


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MAY   19  1890 


SITZUN 


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PHILOSOPHISCH-HISTORISCHEN  CLASSE 


DER  KAISERLICHEN 


AKADEMIE  DER  WISSENSCHAFTEN. 


HUNDERTZWANZIGSTER  BAND. 


WIEN,    1890. 


IN    COM  MISSION     BEI     W   TEMPSKY 

BUCHUÄirDLBR  DER  KAIS.  AKADKMIB  UBB  WIHttBNSCHAPTIlf. 


L.'io^oICs- 


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Druck  von  Adolf  Holzhausen, 
k.  und  k.  Uot'  und  Univer»ittt4>Bucbdnioker  io  Wien. 


INHALT. 


I*  Abhandlnni^.  Miklosich:  Über  die  EUnwirkung  des  Türkischen  auf 
die  Grammatik  der  südosteuropäischen  Sprachen. 

II.  Abhandluni^.  Beich:  Gian  Vincenzo  Gravina  als  Aesthetiker.  Ein 
Beitrag  zur  Geschichte  der  Kunstphilosophie. 

O  III,  Abhandlnng.    v.    K  r  e  m  e  r :    Studien    zur    vergleichenden    Cultur- 
geschichte,  vorzüglich  nach  arabischen  Quellen.  I.  und  II. 

lY.  Abhandlang«  v.  Rockinger:    Berichte  über  die  Untersuchung  von 
Handschriften  des  sogenannten  Schwabenspiegels.  XI. 

T«  Abhandlung.  Brandt:  Ueber  die  dualistischen  Zusätze  und  die 
Kaiseranreden  bei  Lactantius.  Nebst  Untersuchungen  über  das 
Leben  des  Lactantius  und  die  Entstehuugsverhältnisse  seiner 
Prosaschriften.  III.  Ueber  das  Leben  des  Lactantius. 

O  TI*  Abhandlung,  v.  Har^el:   Patristische  Studien.  I.   Zu  TertuUian  de 
spectacuUs,  de  idololatria. 

VII.  Abhandlung,  v.  Rockinger:  Berichte  über  die  Untersuchung  von 
Handschriften  des  sogenannten  Schwabenspiegels.  XII. 

C  YIII.  Abhandlung,    v.   K  r  e  m  e  r :    Studien     zur    vergleichenden    Cultur- 
geschichte,  vorzüglich  nach  arabischen  Quellen.  III.  und  IV. 

IX.  Abhandlung.    Gomperz:    Die  Apologie   der    Heilkunst,    eine  grie- 
chische Sophistenrede  des  fünften  vorchristlichen  Jahrhunderts. 


a* 


XIX.  SITZUNG  VOM  9.  OCTOBER  1889. 


Der  Präsident  begrüsst  die  Mitglieder  der  Classe  bei  der 
Wiederaufiiahme  der  Sitzungen  nach  den  akademischen  Ferien. 

Sodann  gedenkt  Se.  Excellenz  des  Verlustes^  den  die 
Akademie  inzwischen  erlitten  hat  durch  das  am  5.  d.  M.  zu 
Görz  erfolgte  Ableben  des  inländischen  corr.  Mitgliedes  Sr. 
Excellenz  des  wirkl.  Geheimrathes  Dr.  Karl  Freiherrn  Czörnig 
von  Czemhausen  und  durch  den  Tod  des  corr.  Mitgliedes  im 
Auslande,  des  Senators  Michele  Aman  in  Rom,  welcher  am 
16.  Juli  zu  Florenz  verschieden  ist. 

Die  Mitglieder  erheben  sich  zum  Zeichen  des  Beileides. 


Se.  kais.  und  königl.  Hoheit  der  durchlauchtigste  Herr 
Erzherzog  Ludwig  Salvator  und  Se.  Durchlaucht  der  regierende 
Fürst  Johann  von  Liechtenstein  danken  für  die  Wahl  zu  Ehren- 
mitgliedern der  Akademie. 

Femer  sprechen  ihren  Dank  aus  Herr  Prof.  Dr.  David 
H.  Müller  fUr  seine  Wahl  zum  correspondirenden  Mitgliede 
im  Inlande  und  Herr  Geheimrath  Dr.  August  Nauck  in  St. 
Petersburg  für  seine  Wahl  zum  ausländischen  correspondirenden 
Mitgliede. 

Mit  Rücksicht  auf  die  Zuwendung  von  Schriften  der 
Classe  sind  Dankschreiben  eingelaufen: 

von  der  k.  italienischen  Botschaft  am  Wiener  Hofe,  sowie 
von  dem  Municipium  aus  der  Communal- Bibliothek  in  Verona ; 

von  derDirection  der  k.  k.  Universitätsbibliothek  in  Wien,  und 

von  der  Direction  des  nunmehr  aufgehobenen  Gymnasiums 
zu  Freiberg. 


VI 

Mit  Begleitschreiben  eingelangt  sind  folgende  Druck- 
schriften, welche  zur  Vorlage  gebracht  werden: 

des  vierten  Bandes  zweite  Lieferung  des  niederländisch- 
chinesischen Wörterbuches  von  Dr.  Schlegel,  übermittelt  durch 
das  k.  und  k.  Ministerium  des  Aeussern; 

der  fünfte  Band  des  Würtembergischen  Urkundenbuches, 
übersendet  von  der  k.  Archivdirection  zu  Stuttgart; 

die  ,Standesregister  in  Oesterreich*.  Vorläufige  Ergebnisse 
der  von  der  k.  k.  statistischen  Central-Commission  ausgeführten 
Erhebung,  mitgetheilt  von  dem  Präsidenten  der  genannten 
Commission; 

,Les  grands  probl&mes  sociaux  k  TAcad^mie  royale  des 
sciences  morales  et  politiques  d'Espagne',  eingesendet  von  dem 
Berichterstatter,  Herrn  L^on  Lallemand,  Mitglied  der  k.  belgi- 
schen Akademie; 

,Die  periodische  Wiederkehr  der  Hegemoniefrage  zwi- 
schen der  germanischen  und  slavischen  Race  in  der  Geschichte^, 
mitgetheilt  von  dem  Verfasser  Herrn  Rittmeister  KematmüUer 
in  Temesvar. 

Von  Herrn  Dr.  Johann  Kirste  in  Wien  werden  die  Pflicht- 
exemplare seines  auf  Kosten  der  kais.  Akademie  gedruckten 
Werkes:  ,The  Gphyasütra  of  Hira^yakeSin*  vorgelegt. 


Das  k.  k.  Unterrichts-Ministerium  übermittelt  das  von 
der  k.  und.  k.  Botschaft  in  Madrid  zugesandte  Programm  eines 
aus  Anlass  der  im  Jahre  1892  beabsichtigten  Feier  der  vor 
400  Jahren  erfolgten  Entdeckung  Amerikas  ausgeschriebenen 
internationalen  literarischen  Concurses. 


Herr  Prof.  Dr.  Wilhelm  Klein  aus  Prag  erstattet  Bericht 
über  seine  erste  Reise  zur  Sammlung  von  Material  für  ein 
Werk  über  griechische  Vasen  mit  Lieblingsinschriften. 


Das   w.  M.   Se.    Excellenz   Herr  Geheimrath   Dr.   Franz 
Ritter  von  Miklosich   legt   eine  für  die  Sitzungsberichte    be- 


vn 


stimmte  Abhandlung:    ,Uber  die  Einwirkung   des   Türkischen 
auf  die  Grammatik  der  südosteuropäischen  Sprachen'  vor. 


Das  c.  M.  Herr  Hofrath  Dr.  von  Inama-Sternegg, 
Präsident  der  k.  k.  statistischen  Central-Commission,  theilt  zur 
Veröffentlichung  in  dem  ,Anzeiger'  einige  zur  Einbegleitung  der 
von  der  gedachten  Commission  ausgeführten  Erhebung  der 
Standesregister  in  Oesterreich  dienende    Bemerkungen  mit. 


An  Druoksohriften  wurden  vorgelegt: 

Acad^mie,  Royale  des  Sciences,  des  Lettres  et  des  Beaux-Arta  de  Belgiqne: 
Bnlletin.  69«  ann^,  3«  s^rie,  tome  17,  Nos.  6,  7,  8.  Bruxelles,  1889;  S^, 

Accademia  della  Crosca:  Vocabolario  degli  Accademici.  Vol.  VI,  Fase.  III 
ed  nltimo.  Firenze,  1889;  4«. 

Akademija,  Srpska  Kralewska:  Glas  XVI.  Belgrad,  1889;  8». 

Archaeological  Survej  of  India:  Epigraphia  Indica.  Part  III.  Calcntta, 
1889;  40. 

Biblioth^que  de  r£cole  desChartres:  Revue  d'ilrudition.  L.  3*  livraison. 
Paris,  1889;  80. 

Central-Commission,  k.  k.  statistische:  Oesterreichische  Statistik.  XIX. 
Band,  4.  Heft.  XVIII.  Statistische  Uebersicht  der  Verhältnisse  der  Oster- 
reichischen Strafanstalten  und  der  Gerichtsgefängnisse  im  Jahre  1885. 

—  XXL  Band,  4.  Heft:  Statistik  des  Sanitätswesens  fUr  das  Jahr  1886. 

—  XXIL  Band,  1.  Heft:  Der  Osterreichische  Staatshaushalt  in  den  Jahren 
1885  und  1886.  —  XXIU.  Band,  4.  Heft:  Waaren-Durchfuhr  durch  das 
allgemeine  Österreichisch -ungarische  Zollgebiet  im  Jahre  1888.  Wien, 
1889;  gr.  4». 

Gesellschaft,  Deutsche  morgenländische:  Zeitschrift.  XLIH.  Band,  2.  Heft. 
Leipzig.  1889;  8». 

—  k.  k.  geographische  in  Wien:  Mittheilungeu.  XXXU.  Band,  Nr.  6  und  7. 
Wien,  1889;  8«. 

—  königlich  sächsische  der  Wissenschaften:  Abhandlungen  der  philologisch- 
historischen Classe.  XL  Band,  Nr.  II,  IH  und  IV.  Leipzig,  1889;  4». 

—  Serbische  Gelehrten:  Glasnik.  69.  Band.  Belgrad,  1889;  8». 

Johns  Hopkins*  University:  The  American  Journal  of  Philology.  Vol.  IX, 
Nrs.  1,  2  and  3.  Baltimore,  1888;  S». 

Institut,  kaiserlich  deutsches  archäologisches,  rOmische  Abtheilung:  Mit- 
theilungen. IV.  Band,  2.  Heft.  Rom,  1889;  8<^ 

Institute,  the  Anthropological  of  Great  Britain  and  Ireland:  The  Journal. 
Vol.  XIX,  Nr.  1.  London,  1889;  8». 

Inst! tun t,  Koninklijk  voor  de  Taal-,  Land-  en  Volkenkunde  van  Neder- 
landsch-IndiO:  Bijdragen  tot  de  Land-  and  Volkenkunde  van  Nederlandsch- 
IndiO.  5^  Volgreeks,    4.   Deel,    3.  Aflevering.   *8  Gravenhage,  1889;  8«. 


vm 

Kiew,  Universität:  Univeraitäts-Nachrichten.  Tom.  XXIX,  Nr.  5,  6,  7  und  8. 
Kiew,  1889;  8». 

Mittheilan'gen  ans  Jnstus  Perthes*  g^eographischer Anstalt  von  Dr.  A.  Peter- 
mann. 35.  Band.  1889.  VIII  und  IX  nnd  Ergänsungsheft  Nr.  94.  Gotha;  4^ 

Sanskrit  Manuscripts  in  the  library  of  the  India  office:  Catalogue.  Part  II. 

—  Sanskrit  literature.  London,  1889;  4". 

Societi  Italiana  di  Antropologia,  Etnologia  e  Psicologia  comparata:  Ar- 
chivio.  XIX.  Volnme,  Fascicolo  l\  Firenze,  1889;  8". 

Society,  the  Asiatic  of  Bengal:  Bibliotheca  Indica.  N.  S.  No.  699—710, 
712—714.  Calcutta,  1889;  8«. 

—  the  English  historical:  The  English  historical  Beview.  Nr.  15.  London, 
1889;  80. 

—  the  Royal  geographical :  Proceedings  and  Monthly  Becord  of  Geography . 
Vol.  XI,  Nrs.  7,  8  and  9.  London,  1889;  8«. 

—  the  Royal  Scottish  geographical :  The  Scottish  geographical  Magazine. 
Vol.  V,  Nrs.  8-10.  Edinburgh,  1889;  8". 

Verein  für  Geschichte  und  Alterthum  Schlesiens:  Zeitschrift.  XXIII.  Band. 
Breslau,  1889;  8^.  —  Codex  diplomaticus  Silesiae.  XIV.  Band.  Breslau, 
1889;  4^,  —  Stammtafeln  der  schlesischen  Fürsten  bis  zum  Jahre  1740, 
Breslau,  1889;  4». 

—  für  Localgeschichte  zuGiessen:  1. — 5.  Jahresbericht.  Giessen,  1879 — 1888. 

—  Mittheilungen  des  Oberhessischen  Geschichtsvereines.  Band  I.  Giessen, 
1889;  80. 

—  für  hamburgische  Geschichte:  Zeitschrift.  N.  F.V.Band,  3.  (Schluss)  Heft. 
Hamburg,  1889;  8^  —  Das  fUnfeigjährige  Stiftungsfest  des  Vereines  für 
hamburgische  Geschichte.  Hamburg,  1889,  8^. 

—  historischer  für  Niedersachsen:  Atlas  vorgeschichtlicher  Befestigungen 
in  Niedersachsen.  Heft  I  und  II.  Hannover,  1887—1888;  Fol. 

—  von  Alterthumsfrennden  im  Rheinlande:  Jahrbücher.  Heft  LXXXVII. 
Bonn,  1889;  4». 

Wissenschaftlicher  Club  in  Wien:  Monatsblätter.  X.  Jahrgang,  Nr.  10, 
11  und  12.  Wien,   1889;  8». 


XX.  SITZUNG  VOM  16.  OCTOBER  1889. 


Herr  Dr.  Heinrich  Schliemann  in  Athen  ersucht  die  kais. 
Akademie,  ihm  einen  Gelehrten  oder  mit  archäologischen  For- 
schungen vertrauten  Techniker  zu  bestimmen ,  welcher  den 
im  November  d.  J.,  spätestens  aber  im  März  1890  beabsich- 
tigten Ausgrabungen  in  Hissarlik  als  unparteiischer  Zeuge 
beiwohnen  soll. 


TX 

Das  w.  M.  Herr  Hofrath  Ritter  von  Hartel  legt  im  Namen 
der  Kirchenväter-Commission  zur  Aufnahme  in  die  Sitzungs- 
berichte eine  weitere  Abhandlung:  ,Ueber  die  dualistischen 
Zusätze  und  die  Kaiseranreden  bei  Lactantius.  Nebst  Unter- 
suchungen über  das  Leben  des  Lactantius  und  die  Entstehungs- 
verhältnisse seiner  Prosaschriften.  III.  Ueber  das  Leben  des 
Lactantius^  von  Herrn  Dr.  Samuel  Brandt,  Professor  in 
Heidelberg,  vor. 

Das  w.  M.  Freiherr  v.  Kremer  legt  eine  für  die  Sitzungs- 
berichte bestimmte  Abhandlung  vor,  betitelt:  ,Studien  zur 
vergleichenden  Culturgeschichte ,  vorzüglich  nach  arabischen 
Quellen.  I  und  II'. 


An  Drucksohriften  wurden  vorgelegt: 

Aeademia,  Real  de  la  Historia:  Roletin.  Tomo  XIV,  Cuaderno  VI.  Madrid^ 
1889;  8«.  —  Tomo  XV,  Cuaderno  I— IH.  Madrid,  1889;  8«. 

Acad^mie  des  Sciences  et  Lettres  de  Montpellier:  M^moires.  Tome  VIII, 
2*  fascicule.  Ann^e  1888.  Montpellier,  1888;  8". 

—  des  Inscriptions  et  Belles-Lettres :  Comptee-rendus  des  s^ances  de  ran- 
nte 1889.  4«  s^rie,  tome  XVII.  Bulletin  de  Mars-Juin.  Paris,  1889;  8^ 

—  Royale  de  Belgique:  Compte-rendu  des  s^nces  de  la  Commission  Royale 
d'Histoire.  4«s^rie,  tome  XIV.  2"— 4«  Bulletins.  Bruxelles,  1887;  8».  — : 
Tome  XV.  1«^— 4«  Bulletins.  Bruxelles,  1888;  8^.  —  Tome  XVI. 
1*'  Bulletin.  Bruxelles,  1889;  8».  —  Biographie  nationale.  Tome  IX, 
3*  fascicule.  Bruxelles,  1886-<-1887;  8^  —  Tome  X,  1  «^  et  2 «  fascicules. 
Bruxelles,  1886— 1887  et  1888—1889;  8^.  —  M^moires  couronn^s  et 
autres  M^moires.  Yol.  XL,  XLI  et  XLII.  Bruxelles,  1887—1889;  8».  — 
M^moires  conronnds  et  M6moires  des  ßavants  l^trangers.  Tome  XLIX. 
Bruxelles,  1888;  4^  -r-  M^moires  des  Sciences,  des  Lettres  et  des 
Beaux-Arts  de  Belgique.  Tome  XLVII.  Bruxelles,  1889;  4". 

Accademia,  R.  dei  Lincei:  Atti.  Anno  CCLXXXIIL  1886.  Serie  IV.  Vol.  II, 

partel*e2».  Roma,  1886;  4«.    -   Anno  CCLXXXIV.    1887.    Serie  IV. 

Vol.  m,  parte  1*  e  2*    Roma,   1887;  4».   —  Anno  CCLXXXIV.  1888. 

Serie  IV.  Memorie.  Vol.  V.  Roma,  1888;  4«.  —  Anno  CCLXXXV.  1888. 

Serie  IV.  Vol.  IV,  parte  2*.  Roma,  1888;  4». 
Akademie  der  Wissenschaften  in  Krakau:  Anzeiger.    1889.    Nr.  6  und  7. 

Krakan,  1889;  80. 

—  Rocznik.  Rok  1888.  W  Krakowie,  1889;  8<). 

—  Scriptores  rerum  Polonicarum.  Tom.  XIV.  Krakow,  1889;  8«.  —  Pa- 
miftnik  pietnastoletniej  dzi^lalnosci  Akademii  Umiejetnosci  w  Krakowie. 
1873—1888.  Krakow,  1889;  8».  —  Rozprawy  i  Sprawozdania  z  posiedzen 


wydziatn  filolo^cznego.  Tom.  XIII.  W  Krakowie,  1889;  8".  —  Szymona 
Szjmonowicza  Castus  Joseph  prziädania  Stanlslawa  Gos^awskiego 
1597.  Wydal  Roman  Sawilinski.  W  Krakowie,  1889;  8«.  —  Marcina 
Bielskego  Satyry.  I.  Sen  Majowy.  II.  Rozmowa  baranöw.  III.  Sejm  nie- 
wiesci.  Wydal  Dr.  Wladyslaw  Wislocki.  W  Krakowie,  1889;  S\  — 
Marcina  Kwiatkowskiego  Ksij^zecki  rozkoszne  o  Poczciwem  Wichowania 
dziatek  1564  y  wszystkiej  Lifflanckiej  ziemi  opisanie.  1567.  Wydal 
Dr.  Sygmunt  Celichowski.  W  Krakowie,  1889;  8^  —  Volumina 
legum.  Tom.  IX.  Krakow,  1889;  4». 
Gesellschaft  der  Wissenschaften,  königlich  böhmische:  Jahresbericht  für 
das  Jahr  1888,  erstattet  am  15.  Januar  1888.  Prag,  1889;  S^. 

—  Sitzungsberichte  für  1887  und  1888.  Prag;  8^'.  —  Abhandlungen  vom 
Jahre  1887/88.  7.  F.,  U.  Band.  Prag,  1888;  4«.  —  Manuale  Q.  V.  Ven- 
ceslai  Korandae;  pfepsal  a  vidal  Josef  Truhlaf.  V  Praze,  1888;  8^ 

—  Gelehrte  Esthnische  zu  Dorpat:  Verhandlungen.  Band  XIV.  Dorpat, 
1889,  8<>.  —  Sitzungsberichte.  1888.  Dorpat,  1889;  8". 

Johns  Hopkins  University:  Studies  in  historical  and  political  Science. 
7^^  series.  I.  Arnold  Toynbee.  Baltimore,  1889;  8^'. 

Kronstadt,  Ausschuss  der  Stadt:  Quellen  zur  Geschichte  der  Stadt  Kron- 
stadt in  Siebenbürgen.  IV.  Band.  Kronstadt,   1889;  80. 

Maatschappij  der  Nederland'sche  Letterkunde:  Handelingen  en  Mede- 
deelingen  over  het  Jaar  1888.  Leiden,  1888;  8".  —  Levensberichten 
der  afgestorvene  Medeleden.  Leiden,  1888;  S\ 

Ministre  d^Instruction  publique:  Kecueil  des  Chartes  de  TAbbaye  de  Cluny. 
Tome  IV.   1027-1090.  Paris,  1888;  4«. 

Mittheilungen  aus  Justus  Perthes*  geographischer  Anstalt  von  Dr.  A.  Peter- 
mann. 35.  Band.   1889.  X.  Gotha;  4». 

Musdes  publics  et  Roumantzow  k  Moscou:  Compte-rendu  pour  les  ann^es 
1886—1888.  Moscou,  1889;  8».  —  et  Description  syst^matique  des  Col- 
lections  du  Mus^e  Ethnographique  Daschkow.  Moskwa,  1889;  8°. 

Ramos-Coelho,  Jos^:  Historia  do  Infante  D.  Duarte  Irmäo  de  el  Rei  D. 
Joäo  IV.  Tomo  I.  Lisboa,  1889;  8». 

Revue,  Ungarische.  VU.  Heft,  IX.  Jahrgang.  Budapest,  1889;  8^. 

Societä  storica  Lombarda,  Giomale:  Archivio  storico  Lombardo.  Serie  2% 
fascicoli  22  e  2S.  Milano,  1889;  80. 

Society,  the  Birmingham  philosophicaJ :  Proceedings.  Vol.  VI,  part  1.  Bir- 
mingham, 1887  —  1888;  8^'. 

Verein  für  Geschichte  der  Deutschen  in  Böhmen:  Mittheilungen.  XXVU. 
Jahrgang.  Nr.  I— IV.  Prag,  1889;  8». 

—  für  siebenbürgische  Landeskunde:  Archiv.  N.  F.  XXII.  Band,  2.  Heft. 
Hermannstadt,  1889;  8^ 

Zeitschrift,  Internationale  für  allgemeine  Sprachwissenschaft  von  F. 
Techmer.  IV.  Band,  2.  Heft.  Heilbronn,  1889;  4«.  —  V.  Band,  1.  Heft. 
Heilbronn,  1889;  4«. 


XI 


XXI.  SITZUNG  VOM  23.  OCTOBER  1889. 


Se.  Excellenz  der  Präsident  legt  als  Obmann  der  histo- 
rischen Commission  die  unter  deren  Aegide  erschienenen  selbst- 
ständigen Publicationen : 

Venetianische  Depeschen  vom  Kaiserhofe  (Dispacci  di 
Germania)^  Erster  Band^  und 

Mittheilungen  aus  dem  Vaticanischen  Archive,  Erster 
Band :  Actenstücke  zur  Geschichte  des  deutschen  Reiches  unter 
den  Königen  Rudolf  I.  und  Albrecht  I.,  gesammelt  von  Fanta, 
Kaltenbrunner ,  von  Ottenthai,  und  mitgetheilt  von  Kalten- 
brunner,  vor. 

Herr  Devendranath  Dhar  in  Calcutta  übersendet  einen 
Abdruck  seiner  Wall-map  of  India  in  Hindi. 


Von  der  Sa vigny- Commission  wird  zur  Veröffentlichung 
in  den  Sitzungsberichten  der  elfte  der  ,Berichte  über  die 
Untersuchung  von  Handschriften  des  sogenannten  Schwaben- 
spiegels^  von  dem  c.  M.  Herrn  Reichsarchiv-Director  Dr.  Ludwig 
Ritter  von  Rockinger  in  München  vorgelegt. 


An  Druoksohriften  wurden  vorgelegt: 

Acad^mie  d* Archäologie  de  Belgique:   Annales.  XLIV.  4«  s^rie,  tome  IV. 
Anvers,  1888;  8". 

—  Bnlletin.  XVII— XX.  Anvers,  1888—1889;  8^. . 

Academy,  Boyal  Irish:  Todd  Lecture  Series.  Vol.  II.  Dublin,  1887;  8°.  — 

Vol.  I,  part  1.  Dublin,  1889;  8«. 
Akademie  der  Wissenschaften,  k.  bayr.  zu  München:  Sitzungsberichte  der 

philosophisch -philologischen    und    historischen   Glasse.    1888.    Band   II, 

Heft  3.  München,  1889 ;80.—  1889:  Heft  1  und  2.  München,  1889;  8». 

—  Bericht  der  historisch eu  Commission  über  die  30.  Plenarversammlung. 

München,  1889;  4» 

—  der  Wissenschaften,  k.  preussische  zu  Berlin:  Abhandlungen    aus  dem 
Jahre  1888.  Berlin,  1889;  4». 

—  Sitzungsberichte.  1889.  Nr.  1—38.  Berlin,  1889;  8«.  —  Politische  Corre- 
spondenz  Friedrichs  des  Grossen.  XVU.  Band,  Berlin,  1889;  ^^. 


XII 

Akademija  Jugoslavenska  znanosti  i  umjetnosti:  Rad.  Knjiga  XCIV,  XXIV. 

ü  Zagrebn,  1889;  8«.  —  Knjiga  XCVI,  XXV.  U  Zagrebu,  1889;  8". 
Bibliothöqne    de    T^cole    des   Chartes:    Revue   d* Erudition.    L.  4"  et  5* 

livraisons.  Paris,  1889;  8^ 
Bnreaa    of  Education.    Circular  of  information,   Nr.  4,  5,  6  and  7,   1889. 

Washington,  1889;  80. 
Central- Commission,  k.  k.  zur  Erforschung  und  Erhaltung  der  Kunst-  und 

historischen  Denkmale.    1.    Abtheilung,    redigirt  von    D.    Much.    Wien, 

1889;  Pol. 
Genootschap,  het  Bataviaasch   van  Künsten  en  Wetenschappen :  Notulen 

van    de   Alg^meene    en     Bestuurs  - Vergaderingen.    Deel   XXVI,    1888, 

Aflevering  2  en  3.  Batavia,  1888;  8°.  —  Deel  XXVH,  1889,  Aflevering  1. 

Batavia,  1889;  8. 

—  Tijdschrift  voor  Indische  Taal-,  Land-  en  Volkenkunde.  Deel  XXXIl, 
Aflevering  4  en  5.  BaUvia,  1889;  8^  —  Deel  XXXIII,  Aflevering  1. 
Batavia,  1889;  8^.  —  Algemeen  Reglement  en  Reglement  van  Orde 
opgericht  op  den  24.  April  1778  onder  de  Zinspreuk:  ,Tot  nut  van*t 
Allgemeen.*  Batavia,  1889;  8^.  —  Nederlandsch-Indisch  Plakaatboek, 
1602—1811.  5.  Deel.  1743-1760.  Batavia,  1888;  8. 

Gesellschaft  der  Wissenschaften,  Oberlausitzische:  Neues  Lausitzisches 
Magazin.  LXV,  Band,  1.  Heft.   Görlitz,  1889;  8^ 

Institut,  kaiserlich  deutsches  archäologisches:  Jahrbuch.  Band  IV,  1889, 
2.  Heft.  Berlin,  1889;  4». 

John  Hopkins*  University  Studios  in  historical  and  political  Science. 
Vol.  VI.  History  of  Cooperation  in  the  United  States.  Baltimore,  1888;  8^. 

Mittheilnngen  aus  der  livländischen  Geschichte.  XIV.  Band,  3.  Heft. 
Riga.  1889;  8». 

Nationalmuseum,  germanisches:  Bfittheilungen.  IL  Band,  2.  Heft.  Jahr- 
gang 1888.  Leipzig  1888;  8». 

—  Anzeiger.  H.  Band,  2.  Heft.  Jahrgang  1888.  Leipzig,  1888;  80.  —  Katalog 
der  im  germanischen  Museum  befindlichen  deutschen  Kupferstiche  des 
XV.  Jahrhunderts.   Nürnberg,  1888;  8«. 

Review,  the  English  historical.  Nr.  16,  October  1889.  London,  1889;  80. 
Society,    the    Royal:   The    Council    of  the  Royal   Society,  Nov.  30,  1888. 

London;  4°. 
Verein,  historischer  der  fünf  Orte  Luzern,  Uri,  Schwyz,  Unterwaiden  und 

Zug.  XLIV.  Band.  Einsiedeln  und  Waldshut,  1889;  80. 

—  historischer  für  das  Grossherzogthum  Hessen:  Quartblätter.  1888.  Nr.  1—4. 
Darmstadt;  8«. 


xin 


XXn.  SITZUNG  VOM  6.  NOVEMBER  1889. 


Von  Herrn  Dr.  Emanuel  Hannak,  Director  des  Wiener 
Lehrer-Pädagogiums,  wird  die  von  ihm  in  vierter  Auflage  ver^ 
mehrte^  verbesserte  und  umgearbeitete  ,Geschichte  der  Päda- 
gogik in  der  vorchristlichen  Zeit'  von  K.  Schmidt;  feraer  von 
dem  Herrn  Commcndatore  Marco  Besso  seine  Schrift  ,Koma 
nei  proverbi  e  nei  modi  di  dire'  der  Classe  tibersendet. 


Herr  Eduard  Hammer  übermittelt  einen  als  Manuscript 
gedruckten  Beitrag    ,Zur   Lösung   der  Gold-   und   Währungs- 
frage  und    zur   Beseitigung   des    Agios'    mit    dem  Ersuchen, 
Kenntniss  davon  nehmen  zu  wollen. 


Von  Herrn  Prof.  Dr.  Wilhelm  Klein  in  Prag  wird  der 
Bericht  tiber  den  zweiten  Theil  seiner  mit  Unterstützung  der 
kais.  Akademie  zur  Herstellung  eines  Werkes  über  die  grie- 
chischen Vasen  mit  Lieblingsinschriften  unternommenen  Reise 
erstattet. 

Das  c.  M.  Herr  Geheime  Justizrath  und  Prof.  Dr.  J.  Fried- 
rich Ritter  von  Schulte  in  Bonn  stellt  unter  Vorlegung  eines 
druckfertigen  Manuscriptes,  enthaltend  die  Summae  über  das 
Gratianische  Decret  von  Paucapalea,  Rufinus  und  Stephanus 
Tomacensis^  das  Ansuchen  um  Gewährung  eines  Druckkosten- 
beitrages für  die  Herausgabe  der  genannten  Werke. 


Herr  Dr.  Johann  Pajk,  Professor  an  dem  k.  k.  Franz 
Josephs-Gymnasium  in  Wien,  überreicht  eine  Abhandlung  unter 
dem  Titel:  ,Francis  Bacon's  Forschungstheorie.  Ein  Beitrag 
zur  Geschichte  der  Philosophie  und  Erkenntnisslehre'  mit  dem 
Ersuchen  um  ihre  Aufnahme  in  die  Sitzungsberichte. 


XIV 


An  DruokBOhriften  wurden  vorgelegt: 


Acad^mie  des  Sciences,  Arts  et  Belles-Lettres  de  Dijon.  8*  s^rie,  tome  X. 

Ann^e  1887.  Dijon,  1888;  8^. 
Akademia  kralevska  Srpska:  Ghlas.  XVII.  Belgrad,  1889;  8^. 

—  der    Wissenschaften,    k.    preussische :    Sitzungsberichte    1889.-    XXIX. 
Berlin;  8^. 

Archeologiae  Storia  Dalmata:  Bnllettino.  Anno  XII,  Nos.  7,  8,  10.  Spalato, 

1889;  80. 
Genootschap,  het  Bataviaasch  van  Künsten  en  Wetenschappen:  Tijdschrift 

voor  Indische  Taal-,  Land-  en  Volkenknnde.  Deel  XXXII,  Aflevering  6. 

Batayia  *s  Hage,  1889;  S^. 

—  Notnlen   van    de  Algemeene   en  Bestuurs-Vergaderingen.    Deel  XXVI, 
'  1888,  Aflevering  4.  Batavia,   1889;  8^.    —   Dagh-Register  gehenden  int 

Casteel  Batavia  vant  passereu  de  daer  ter  plaetse  als  over  geheel  Neder- 

landts-India.  Anno  1659.  BaUvia  's  Hage,  1889;  8^. 
Gesellschaft,  geographische  in  Bremen:  Deutsche  geographische  Blätter. 

Band  XH,  Heft  3.  Bremen,  1889;  8^ 
Instituut,  Eoninklijk  voor  de  Taal-,  Land-  en  Volkenknnde  van  Nederlandsch 

IndiS:  Bijdragen.  ö^Volgreeks.  4.  Deel,  4.  Aflev.  *s  Gravenhage,  1889;  8^. 
Istitnto,  R.  di  Studi  superiori    pratici  e  di  perfezionamento    in  Firenze: 

Le    seconde    Nozze   del    coniage   superstite   di  Alberto   del  Vecchio. 

Firenze,  1886;  8^^.  —  I  piÄ  antichi  Frammenti  del  Costitnto  Fiorentino 

di  Ginseppe  Rondoni.  Firenze,  1882;  8». 
Landesamt,  k.  statistisches:    Württembergische   Jahrbücher   für   Statistik 

und  Landeskunde.    Jahrgang  1887.  I.  Band,    1.  und  2.  Heft.  Stuttgart, 

1889;  4^.  —  Württembergische  Vierteljahreshefte  für  Landesgeschichte. 

Jahrgang  XH.  1889.  Heft  1.  Stuttgart,  1889;  40. 
Mittheilungen  aus  Justus  Perthes*  geographischer  Anstalt  von  Dr.  A.  Peter- 
mann. Ergänzungsheft  Nr.  95.  Gotha,  1889;  4<>. 
Mus^e   Guimet,    Annales:   Revue   de  THistoire   des  Religions.    9*  ann^e, 

tome  XVm,  Nos.  1—3.  Paris,  1888;  80. 
Nationalmuseum,  germanisches:  Anzeiger.  September  und  October  1889. 

n.  Band,  Nr.  17.  Nürnberg;  8«. 
Nordiske  Oldskrift-Selskab,  kongelige:  Aarb^ger  for  Nordisk  Oldkyndighed 

og  Historie.  1889.  H.  Raekke,  4.  Bind,  3.  Hefte.  Kji^benhavn;  8^ 
S  o  c  i  ^  t  ^  des  Antiquaires  de  Picardie :  Bulletin.  Ann^e  1888,  No.3.  Amiens,  1888;  Bf^. 

—  de  Geographie:  Bulletin.  7«  s^rie,  tome  X,  1»  trimestre  1889.  Paris,  1889;  S\ 

—  nationale    des  Antiquaires  de  France :  Bulletin  et  M^moires.    5 «  s^rie, 
tome  VIII.  M^moires  1887.  Paris,  1888;  8».  —  Bulletin.  1887.  Paris;  8». 

Societj,   the  Royal  Asiatic:   Journal  of  the  China  Branche.   Vol.  XXIII, 

Nr.  3.  Shanghai,  1888;  8^ 
—  R.  Scottish  geographical :  The  Scottish  geographical  Magazine.  Vol.  V, 

Nr.  11.  Edinburgh,  1889;  8». 
Verein  für  Lübeckische  Geschichte  und    Alterthumskunde :   Urkundenbuch 

der  Stadt  Lübeck.  VIU.  Theil,  11.  und  12.  Lieferung.  Lübeck,  1889;  4«. 


XV 


XXm.  SITZUNG  VOM  13.  NOVEMBER  1889. 


Von  Sr.  Excellenz  dem  Präsidenten  wird  der  erste  Band 
der  von  ihm  in  Gemeinschaft  mit  Herrn  Jules  Flammermont 
in  Lille  herausgegebenen  ^Correspondance  secr^te  du  comte  de 
Mercy-Argenteau  avec  Tempereur  Joseph  11  et  le  prince  de 
Eaunitz'  der  Classe  überreicht. 

Femer  hat  das  k.  und  k.  Kriegs- Archiv  den  vierten  Band 
seiner  ,Mittheilungen',  Neue  Folge,  eingesendet. 


Der  Vorstand  und  Ausschuss  des  Journalisten-  und  Schrift- 
steller-Vereins ,Concordia'  theilt  mit,  dass  derselbe  an  Stelle 
des  verstorbenen  Hofrathes  von  Weilen  den  Herrn  Professor 
Josef  Bayer  flir  das  laufende  Triennium  zum  Preisrichter  der 
Orillparzer-Stiftung  gewählt  hat. 

Von  der  Kirchenväter- Commission  wird  der  XX.  Band 
des  Corpus  scriptorum  ecclesiasticorum  latinorum,  enthaltend.: 
^Quinti  Septimi  Florentis  TertuUiani  opera  ex  recensione 
A.  Reifferscheid  et  6.  Wissowa  pars  I^  vorgelegt. 


Der  Archivar  und  Bibliothekar  des  Stiftes  Admont,  Herr 
P.  Jakob  Wi ebner,  übersendet  eine  Abhandlung  unter  dem 
Titel:  ,Da8  Kloster  Admont  und  seine  Beziehungen  zur  Wissen- 
schaft und  zum  Unterrichte^  mit  dem  Ersuchen  um  ihre  Auf- 
nahme in  die  akademischen  Schriften. 


An  Dmoksohrlften  wurden  vorgelegt: 

Acad^mie  Imperiale  des  Sciences  de  St.-P^tersbourg:  Zapisky.  Tome  LIX, 

n.— tome  LX.  St-P^tersbourg,  1889;  8°. 
Accademia,  Seg^a  di  Seienze,  Lettere  ed  Art!  in  Modena:  Memorie.  Ser.  2, 

Yolnme  VI.  Modena,  1888;  4^ 
Akademie,    k.    ungarische:    Archaeologiai   Ertesitf).    IX.   KOtet,  4.   8z4m. 

Budapest,  1889;  A^ 
Oentral-Commission   zur   Erforschung  und   Erhaltung  der   Kunst-    und 

historischen  Denkmale:  Mittheilungen.  XV.  Band,  H.Heft.  Wien,  1889;  4^ 


XVI 

Gesellschaft,  allgemeine  geschichtforschende  der  Schweiz:  Jahrbuch  für 
Schweizerische  Geschichte.  XIV.  Band.  Zürich,  1889;  8*^. 

—  k.  k.  geographische  in  Wien:  Mittheilnngen.  Band  XXXII,  Nr.  8  und  9. 
Wien,  1889;  80. 

—  Schlesische  für  vaterländische  Cultur :  LXVI.  Jahresbericht  im  Jahre  1888. 
Breslau,  1889;  Q^. 

Harz 'Verein  für  Geschichte  und  Alterthumskunde:  Zeitschrift.  22.  Jahr- 
gang. 1889.  Erste  Hälfte.  Wernigerode,  1889;  8". 

Institut,  kaiserlich  deutsches  archäologisches:  Jahrbuch.  Band  VI,  3.  Heft. 
Berlin,  1889;  4". 

Kiel,  Universität:  Akademi.Hche  Schrifton  pro  t8H8/H9.  95  Stücke  4"  und  8". 

Kiew,  Universität:  Universitäts-Berichte.  Tom.  XXIX,  Nr.  9  und  10.  Kiew, 
1889;  8". 

Landesamt,  k.  statistisches:  Württembergische  Jahrbücher  für  Statistik 
und  Landeskunde.  Jahrgang  1888.  II.  Band,  1.— 4.  Heft.  Stuttgart,  1887, 
1889;  4«.  —  Jahrgang  1889.  II.  Hälfte.  Stuttgart,  1889;  4». 

Revue,  Ungari.sche:  1889.  IX.  Jahrgang,  VIII— IX.  Heft.  Budapest,  1889;  8«. 

SocietA,  Reale  di  Napoli:  Atti  della  R.  Accademia  di  Scienze  morali  e 
politiche.  Vol.  XXIII.  Na|)oli,  1889;  8".  —  Rendiconto  delle  tornate  e 
dei  lavori.  Anno  XXVII.  Gennaio  a  Dicembre  1888.  Napoli,  1888;  8«. 

—  Ifitriana  di  Archeologia  e  Storia  patria:  Atti  e  Memorie.  Vol.V,  fascicolo  1^ 
e  2^«.  Anno  sesto  1889.  Parenzo;  8«. 

Society,  the  American  geographical :  Bulletin.  Vol.  XXI,  Nr.  3.  New- York, 
1889;  8". 

—  the  American  philosophical:  Proceedings.  Vol.  XXV,  Nr.  128.  Philadelphia, 
1888;  8«. 

—  the  Royal  geographical :  Proceedings  and  Monthly  Record  of  Geography. 
Vol.  XI,  Nrs  10  and  11.  London,  1889;  8'\ 

Wissenschaftlicher  Club  in  Wien:  Monatsblätter.  XI.  Jahrgang,  Nr.  1. 
Wien,  1889;  S^ 


XXIV.  SITZUNG  VOM  20.  NOVEMBER  1889. 


Die  k.  k.  geographische  Gesellschaft  in  Wien  ladet  die 
Mitglieder  der  kais.  Akademie  zu  der  am  27.  d.  M.  zu  Ehren 
der  Afrikaforscher  Graf  Teleki  und  Linienschiffs -Lieutenant 
Ritter  von  Höhnel  stattfindenden  ausserordentlichen  Versamm- 
lung ein. 

Von  dem  galizischen  k.  k.  Landesschulrath  wird  mit 
Zuschrift  ein  Exemplar  des  Berichtes  über  den  Stand  der 
galizischen  Mittelschulen  in  den  Jahren  1884 — 1888  übermittelt. 


xvn 

Herr  Dr.  Heinrich  Singer,  Professor  des  Kirehenrechtes 
an  der  Universität  Czernowitz,  übersendet  eine  die  Summa 
des  Rufinus  betreffende  Mittheilung  mit  dem  Ersuchen  um  ihre 
Veröffentlichung  in  dem  ,Anzeiger^ 


An  Druckschriften  wurden  vorgelegt: 

Arche ologia  e  Storia  Dalmata:  Bullettino.  Anno  XII,  Nr. 9.  Spalato,  1889;  8°. 
Central-Commission,    k.  k.  zur  Erforschung  und  Erhaltung  der  Kunst- 

und  hiBtorischen  Denkmale:  Mittheilungen.    XV.  Band,  2.  Heft.  Wien, 

1889;  40. 
Gesellschaft,    Deutsche  für  Natur-  und  Völkerkunde  Ostasiens  in  Tokio; 

(V.  Band,  S.  43-82)  42.  Heft.  Yokohama,  1889;  4°. 

—  Deutsche  morgenlAndische:   Abhandlungen  für  die  Kunde  des  Morgen- 
landes. IX.  Band,  Nr.  2.  Leipzig,  1889;  8«. 

Giessen,  Universität:  Akademische  Schriften  pro  1888/89;  36  Stücke, 
40  und  8«. 

Instituto  Archeologico  sezione  Romana:  Repertorio  universale  delle  opere, 
dair  anno  1874—1886.  Roma,  1889;  8». 

John  Hopkins'  üniversity  Circulars.  Vol.  VIII,  Nr.  74. 

Mittheil  an  gen  aus  Justus  Perthes'  geographischer  Anstalt  von  Dr.  A.  Peter- 
mann. 35.  Band,  1889.  XI.  Gotha;  4«. 

Münster-Blätter:  Festgruss  zum  25.  Juni  1889.  VI.  Heft.  Stuttgart;   Folio. 

Muzejum  zemaljskogu  Bosui  i Hercegovinl :  Glasnik.  Godina  1889.  KujigalH. 
Sarajevo,  1889;  8». 

Societas  scientiarium  Fennica:  Acta.  Tomus  XVI.  Helsingforsiae,  1888;  4". 

—  Öfversigt  af  Förhandlingar.  XXX.  1887—1888.  Helsingfors,  1888;  8". 
Societii  Italiana  dl  Antropologia.  Etnologia e  Psicologia  comparata:  Archivio. 

XIX.  Volume,  fascicolo  2«.  Firenze,  1889;  8«. 
Society,    the  Royal  Asiatic    China  Brauch:    Journal.    Vol.  XXIII,   Nr.  2. 

Shanghai,  1888;  80. 
Verein,  historischer  für  Steiermark:  Mittheilungen.    XXXVU.  Heft.   Graz, 

1889;  8«. 

—  kroatisch-archäologischer:  Viestnik.  Godina  XI,  Br.  4.  U  Zagrebu,  1889;  8". 


SiUnngsber.  d.  phil.-liitt.  Gl.  CXX.  Bd. 


KVIU 


XXV.  SITZUNG  VOM  4.  DECEMBER  1889, 


Das  w.  M.  Herr  Professor  Dr.  Schipper  überreicht  der 
Classe  seine  soeben  erschienene  Schrift :  ,Zur  Kritik  der  Schak- 
spere-Bacon-Frage*  (Wien,  Alfred  Holder,  1889). 

Ferner  wurden  mit  Zuschriften  eingesendet  folgende 
Druckwerke: 

,Codex  iuris  Bohemici'  Tomi  2  pars  3,  herausgegeben 
vQn  dem  c.  M.  Herrn  MinisteriAlrath  Dr.  H.  Ritter  von  Jireßek; 

,Mämoire  sur  Tabolition  de  Tesclavage  et  de  la  traite 
des  noirs  sur  le  territoire  Portugais',  übermittelt  von  der 
k.  portugiesischen  Gesandtschaft  in  Wien;  endlich 

^Mittelhochdeutsche  Dichtung  in  ihrer  Beziehung  zur 
biblisch-rabbinischen  Literatur,  Heft  H^,  faerautgegeben  von 
Herrn  Dr.  Gelbfaaus  in  Prag. 


Das  w.  M.  Herr  Hofrath  Ritter  von  Harte!  lagt  eine 
für  die  Sitzungsberichte  bestimmte  Abhandlung  unter  dem 
Titel:  ,Patristische  Studien  I.  Zu  Tertullian  de  spectdculis,  de 
idololati*ia^  vor. 


An  Druoksohriften  wurden  vorgelegt: 

Acadfimia,  Bomana*.  Nunta  la  Bom&ni.  Studiü  istorico-etiio^aficu  de  Elena 
Sevastos.  Bucuresci,  1889;  8^.  —  Psaltirea  Schaianü  (1482)  M8S.  449 
B.  A.  B.  pablicata  de  Prof.  J.  Biana.  Tomal  I.  in  facsimile  ^i  trans- 
criere  cu  variantele  din  coresi  (1577).  Bucuresci,  1889;  S^, 

Akademie  der  Wissenschaften,  k.  bayr.  zu  München:  Sitzungsberichte  der 
philosophisch  -  philologischen  und  historischen  Classe.  1889.  Band  II, 
Heft  1.  München,  1889;  8». 

Archeologia  e  Storia  Dalmata:  Bullettino.  Anno  XII,  Nr.  11.  Spalato, 
1889;  80. 

Bodemann  Eduard:  Der  Briefwechsel  des  Gottfried  Wilhelm  Leibuitz. 
Hannover,  1889;  80 

Gesellschaft,  Deutsche  morgenläudische:  Abhandlungen  für  die  Kunde 
des  Morgenlandes.  IX.  Band,  Nr.  3.  Leipzig,  1889;  8^.  —  Zeitschrift. 
XLUI.  Band,  3.  Heft.  Leipzig,  1889;  8«. 


XIX 

Halle,    Unirersitöt:    Akademische    Schriften    pro    1888/89;    54    Stücke    4<^ 

und  8". 
Heidelberg,  Universität:   Akademische  Schriften   pro    1888/89;  22   Stücke 

4«  und  8«. 
Lugari   Oiov.  Batt:   Suirorigine  e  fondazione  di  Roma.   Roma,  1889;  4^. 
Simonsen   D.:   Sculptures  et  Inscriptions   de   Palmyre   k  la  Glyptoth^ue 

de  Ny  Cartfberg.  Copenhague,  1889;  80. 
Stahu  Konrad  D.:   Die  Ursachen   der  Räumung  Belgiens  im  Jahre    1794. 

Bunzlau,  1889;  8^. 
Verein  für  Erdkunde  in  Dresden:  Jubiläumsschrift.   Literatur  der  I^ndes- 

und  Volkskunde  des  Königreichs  Sachsen.  Dresden,  1889;  S^. 
Wissenschaftlicher  Club  in  Wien:   Monatsblätter.   XI.  Jahrgang,  Nr.  2 

und  Ausserordentliche  Beilage  Nr.  1.  Wien,  1889;  S^. 


XXVL  SITZUNG  VOM  11.  DECEMBER  1889. 


Im  Namen  des  Conseil  g&nir&l  der  Pacultäten  von  Paris 
wird  der  1.  Band  des  ,Chartularium  universitatis  Parisiensis' 
herausgegeben  von  H.  Denifle  und  E.  Chatelain, 

von  Herrn  Professor  Dr.  Alwin  Schultz  in  Prag  der 
2.  Band  der  zweiten  Auflage  seines  Werkes:  ,Da8  höfische 
Leben  zur  Zeit  der  Minnesinger^  übersendet. 


Die  Savigny  -  Commission  legt  den  XII.  der  ^Berichte 
über  die  Untersuchung  von  Handschriften  des  sogenannten 
Schwabenspiegels'  von  dem  c.  M.  Herrn  Dr.  Ludwig  Ritter 
von  Rockinger,  Director  des  Allgemeinen  Reichsarchives  in 
München;  zur  Aufnahme  in  die  Sitzungsberichte  vor. 


Das  w.  M.  Herr  Alfred  Freiherr  von  Krem  er  überreicht 
zur  Aufnahme  in  die  Sitzungsberichte  die  Fortsetzung  seiner 
,Studien  Zur  vergleichenden  Culturgeschichte,  vorzüglich  nach 
arabischen  Quellen  IH  und  IV^ 


Von.  Herrn  Professm*  Dr.  H.  von  Zwiedineck-Süden- 

b&Fft(  hu  Otak  wird   eine  Abhandlu'ng  unter  dem  Titel:  ,Die 

b* 


XX 


Augsburger   Allianz    von    1686*   mit    dem    Ersuchen    um   ihre 
Veröffentlichung  in  dem  Archiv  übersendet. 


An  Druckschriften  wurden  vorgelegt: 

Academia,   Real   de   la  Historia:   Boletin.   Tomo  XV,   Coaderno  IV  et  V. 
Madrid,  1889;  8«. 

—  Romana:  Analele.  Serie  II,  Tomulu  X.  1887 — 1888.  Memoriile  sce^iunel 
istorice  et  Partea  adminiRtrativH  ^i  desbaterile.  Bucuresci,  1889;  4". 

Acad^mie,   Royale   des  Sciences,   des  Lettres   et   des   Beauz-Arts   de  Bel- 

gique:  Bulletin.  59«  ann^e,  3«  s^rie,  tome  18,  Nos.  9  et  10.   Bruxelles, 

1889;  80. 
Freiburg    i.    B.,    Universität:    Akademische    Schriften    pro    1888/89;    121 

Stücke  40  und  8^ 
Friedländer,  M.  H.  Dr.:  Populär- wissenschaftliche  Vorträge.  Briinn,  1889;  8^ 
Gesellschaft,   k.  k.  geographische  in  Wien:  Mittheilungen.  Band  XXXII, 

Nr.  10.  Wien,  1889;  80. 
Rosa  Agustin  de  la  Presb. :  Estudio  de  la  Filosofia  y  Riqueza  de  la  lengua 

Mezicana.  Guadalajare,  1889;  8^'. 
Soci^t^  de  Geographie:  Compte-rendu.  Nos.  13  et  14.  Paris,  1889;  8^. 

—  Finno-Ougrienne,   Journal:   Suomalais-Ugrilaisen   seuran  Aikakauskirja. 
VII.  Helsingissä,  1889;  8«. 

Society,   the  Asiatic  of  Bengal:   Journal.    Vol.  LVIII,   part  I,  Nr.  1.  1889. 

Calcutta,  1889;  8».—  Proceedings.  1889.  Nrs.  I— VI.  Calcutte,  1889;8o.  — 

The  modern  vernacular  Literature  of  Hindustan;  by  George  A.  Grier- 

son,  B.  A.,  B.  C.  8.  Calcutta,  1889;  80. 
Verein    für  Erdkunde   zu   Halle   a.   S.:   Mittheilungen.    1889.   Halle   a.  S., 

1889;  80. 

—  historischer  der  Pfalz:  Mittheilungen.  XIV.  Speier,  1889;  8^. 


XXVIL  SITZUNG  VOM  18.  DECEMBER  1889. 


Von  Herrn  Dr.  Johann  von  Komorzynski,  Hof-  und  Ge- 
richtsadvocat  in  Wien,  wird  mit  Begleitschreiben  seine  Schrift: 
,Der  Werth  in  der  isolirten  Wirthschaft^  übersendet. 


Von    Sr.    Excellenz    dem    w.    M.    Herrn    F.   Ritter    von 
Miklosich  wird  der  6.  Band  der  von  ihm  und  Herrn  Professor 


XXI 

Josef  Müller  in  Turin  mit  Unterstützung  der  kais.  Akademie 
herausgegebenen  ,Acta  et  diplomata  Graeca  medii  aevi  sacra 
et  profana'  vorgelegt. 

Femer  werden  die  Pflichtexemplare  des  mit  Unterstützung 
der  kais.  Akademie  erschienenen  Werkes  von  Herrn  Josef 
Neuwirth:  ,Die  Wochenrechnungen  und  der  Betrieb  des  Prager 
Dombaues  in  den  Jahren  1372—1378'  übergeben. 


Die  k.  k.  Central-Commission  für  Kunst-  und  historische 
Denkmale  theilt  das  von  dem  Conservator  Herrn  Dr.  von  Otten- 
thal  zusammengestellte^  im  1.  Bande  ihrer  ^Archivalischen  Mit- 
theilungen' erscheinende  Verzeichniss  ungedruckter  oder  un- 
genügend publicirter  Tirolischer  Weisthümer,  ferner  die  im 
Jahre  1889  von  Herrn  von  Ottenthai  und  dem  Correspondenten 
Dr.  Redlich  bei  verschiedenen  Gemeinden  constatirten  der- 
artigen Urkunden  mit. 

Das  w.  M.  Herr  Professor  Th.  Gomperz  überreicht  eine 
für  die  Sitzungsberichte  bestimmte  Arbeit  unter  dem  Titel: 
,Die  Apologie  der  Heilkunst,  eine  griechische  Sophistenrede 
des  fünften  vorchristlichen  Jahrhunderts.' 


Von  Herrn  Dr.  Alois  Rzach,  Professor  an  der  deutschen 
Universität  in  Prag,  wird  eine  Abhandlung  unter  dem  Titel: 
^Kritische  Studien  zu  den  Sibjllinischen  Orakeln'  mit  dem  Er- 
suchen um  ihre  Veröffentlichung  in  den  akademischen  Schriften 
eingesendet. 

Die  Abhandlung  wird  einer  Commission  zur  Begutachtung 
überwiesen. 


Der  Trauer  über  den  am  18.  December  früh  zu  München 
erfolgten  Tod  des  ausländischen  Ehrenmitgliedes  Geheimen- 
rathes  und  Universitätsprofessors  Dr.  Friedrich  Wilhelm  Ben- 
jamin von  Giesebrecht  wurde  in  der  Gesammtsitzung  vom  20. 
Ausdruck  gegeben. 


XXII 


An  DrucloiohrUten  wurde»  vorgelegt: 


Acadömie,  Imperiale   des   Sciences   de   St.-P^tersbourg:   Bulletin.    N.  S.  I. 

(XXXni).  No.  2.  St-Pitersbourg,  1889;  4«. 
▲kadeiaie  der  Wisseoschaften  in  Krakau:  Aneeigar.    1899.   Oetober  und 

November.  Kral^au;  S^. 
Genootschap,    het    Zeeuwsch    der  Wetenschappen    te   Middelbnrg:    Ver- 

zamelingen  1885. 
Gesellscbaft,  historische  und  antiquarische  zu  Basel:  Beitrage  zur  rater- 

ländischen  Geschichte.  N.  F.  Band  III,  Heft  2.  Basel,  1889;  8^ 

—  Serbische  gelehrte:  Glasnik.  70.  Band.  Belgrad,  1889;  80. 

—  der  Wissenschaften  in  Christiania:  Forhandlingar  1889.  Nr.  1 — 13.  Chri- 
stiania,  1888;  8^  —  Oversigt  over  Videnskabs-Selskabets  Moder  i  1888. 
Christiania;  8». 

Gr^ifswald»  Universität:  Akadamiache  Schriften  pro  18^8;  96  Stftcke  4f^ 
xmä  80. 

Institut,  kaiserlich  deutsches  archäologisches:  Mittheilungen.  Band  IV, 
Heft  3.  Rom,  1889;  80. 

John  Hopkins'   üniversity  Circulars.  Vol.  IX,  Nr.  76.  Baltimore,  1889;  4^. 

M IttheiluBgen  aus  Justus  Pertbes'  geographischer  Anstatt  von  Dr.  A.  Peter- 
mann. 35.  Band,  1889.  XII.  Gotha;  4«. 

Programme:  XV.  Jahresbericht  der  Gewerbeschule  zu  Bistritz.  1889.  — 
Jahresbericht  des  k.  k.  Staats-Obergymnasinms  in  Böhm.-Leipa.    1889. 

—  27.  Jahresbericht  des  Ausschusses  des  Vorarlberger  Museums- Vereines 
in  Bregena.  1888.  —  3j9.  Programm  des  k.  k.  Gymnasiums  zu  Brixen. 
1889.  —  13.  Verwaltungsbericht  der  Akademischen  Lesehalle  an  der 
k.  k.  Franz  Josefs-Universität  zu  Czernowitz.  1889.  —  Programm  des 
evangelischen  Gymnasiums  A.  B.  und  der  damit  verbundenen  Real- 
schule, sowie  der  evangelischen  Elementarschule  A.  B.  zu  Hermann- 
stadt. 1888/89.  —  Jahresbericht  der  k.  k.  Oberrealschule  zu  König- 
grätz.  1888/89.  —  IzwjeSöe  c.  k.  gospodarskom  i  äumarskom  nSiliätu 
u  Kriievcih.  1887/88.  —  Jahresbericht  des  k.  k.  Staatsgymnasiums  in 
Marburg.  1889.  —  Jahreeberieht  des  k.  k.  Gymnaaiums  in  Mlfihr.-Weis9- 
hwehen.  1888/89.  -^  Jahresbericht  der  Mährisch '■chlenBcken  TaaAr 
lehr^nstalt  zu  Enlenberg  in  Mähreu.  1887/88.  —  30.  Jaiiresberiaht 
des  Steiermärkischen  Landes  -  Untergymnasiums  zu  Pettau.  1888/89. 
18.  Jahresbericht  der  k.  k.  deutschen  Staatsgewerbeschule  zu  Pilsen. 
1689;  —  Programm  des  k.  k.  Staats-Obergymnasiums  zu  Saaz.  1889.  — 
40.  Ausweis  des  fdrsterzbischOf liehen  Gymnasiums  Collegium  Berroraftum 
zu  Salzburg.  1888/89.  —  Programm  des  evangelischeu  Gymnasiums 
A.  B.  in  Schässburg  und  der  damit  verbundeneu  LehranstaUen.  1888/89. 

—  19.  Jahresbericht  der  deutschen  Staats-Oberrealschule  in  Triest. 
I886/819.  —  6.  Jahresbericht  des  k.  k.  Staatsgymnasiums  m  Unter- 
Mei4UiW  h(^  Wi^.  L898/89.  —  Juhresberioht  dos  k.  k.  AkM^eranikMi 
Gymnasiums  in  Wien,  1888/89.  —  lö.  Jahresbericht  ttber  das  k.  k. 
Franz  Josefs- Gymnasium  in  Wien.  1888/89.  —  38.  Jahresbericht  über  die 
k.  k.  Staats-Oberrealschule  und  die  gewerbliche  Fortbildungsschule  im 


XXIII 

m.  Bezirke  in  Wien.  1888—1889.  -—  Jahresbericht  des  k.  k.  Ober- 
gjmnasinms  za  den  Schotten.  1889.  —  24.  Jahresbericht  der  nieder- 
Österreichischen  Landes-Oberrealschnle  und  der  Fachschule  für  Maschinen- 
wesen in  Wr.-Neustadt.  1889.  —  8.  Programm  der  königlich  nautischen 
Schule  in  Bakru.  1888/89. 

Soci^t^  de  Geographie:  Bulletin.  7*  s^rie,  tome  X,  2«  trimestre  1889. 
Paris  1889;  8». 

Society,  the  Royal  Scottish  geographica!:  The  Scottish  geographica!  Maga- 
zine. Vol.  V,  Nr.  12  and  Contents.  Edinburgh,  1889;  8^. 

Verein,  historischer  für  Niederbayern:  Verhandlungen.  XXVI.  Band,  1.  und 
2.  Heft.  Landshut,  1889;  8^ 

Wiener  Freiwillige  Rettungs-Gesellschaft:  VII.  Jahresbericht.  Wien, 
1889;  80. 


I.  Abhandlnoff:     Miklotich.  Ober  die  Einwirknng  des  T&rkitcben  etc. 


I. 

Über  die  Einwirkung   des  Türkischen   auf  die 
Grammatik  der  südosteuropäischen  Sprachen. 

Von 

Dr.  Franz  Miklosich, 

irirki.  Mitgliede  der  kaiaerl.  Akademie  der  Wissentebaften. 


in  einigen  Abhandlungen  sind  mit  der  mir  erreichbaren 
VollBtändigkeit  die  Wörter  verzeichnet  worden,  welche  aus  dem 
Türkischen  in  die  Sprachen  der  den  Türken  in  Europa  be- 
nachbarten Völker  aufgenommen  worden  sind.  Nach  allen 
Richtungen  wird  der  Einiluss  des  Türkischen  erst  dann  er- 
forscht sein,  wenn  die  türkischen  Elemente  in  den  Sprachen 
der  an  die  Türken  in  Asien  grenzenden  Völker,  der  Armenier, 
Perser,  Araber  usw.  nachgewiesen  sein  werden. 

Die  Einwirkung  der  Türken  auf  ihre  Nachbarn  beschränkt 
sich  nicht  auf  Wörter,  sie  umfasst  auch  die  Grammatik  und 
sociale  und  staatliche  Einrichtungen. 

Was  die  Grammatik  anlangt,  so  sind  hier  einige  Er- 
scheinungen der  Stamm-  und  Wortbildungslehre  und  der  Syntax 
zu  bebandeln. 

L  Stammblldungslehre. 

Die  Aufnahme  von  Suffixen  hat  man  sich  nicht  etwa  so 
vorzustellen,  als  ob  die  von  den  Wörtern  losgelösten  türkischen 
Suffixe  wären  aufgenommen  worden ,  sondern  so ,  dass  Wörter 
Eingang  gefunden  haben,  deren  Suffixe  dann  auch  an  ein- 
heimische Themen  angetreten  sind.  Nach  serb.  ajlvky  türk.  ajl^ 
Monatgeld,  von  aj;  nach  serb.  anfiluk,  türk.  alt§l§k  Sechser,  von 
alt^;  nach  serb.  Amautluk,  türk.  Amautluk  Albanien,  von  Amant, 

Sitzungeber.  d.  pbil.-bist.  Cl.  CXX.  Bd.  1.  Abb.  1 


"  t.  Abhandlnng:    ICiklosicli. 

sind  serb.  bestäuk  Thorheit^  pasjaluk  hündische  Bosheit^  pogan- 
luk  Unflath  von  hestija,  pciaji,  pogan  usw.  gebildet  worden. 
Die  Suffixe  zerfallen  in  Nominal-  und  Verbalsuffixe. 


A.  Nominalsuffixe. 
1.  Suffix  da. 

Das  Suffix  6a  bildet  im  Persischen  Deminutiva:  häg, 
hägöa  Garten^  Gärtchen.  Darmesteter  1.  288.  Das  pers.  öa,  das 
auch  im  Hindustani  vorkommt;  wird  türk.  d£a,  d&e,  ehedem 
öa,  öe. 

Das  türkische  Suffix  ist  in  das  Bulgarische  und  Serbische 
eingedrungen;  es  ist  da  gleichfalls  ein  Deminutivsuffix. 

bulg.  argatöe  Taglöhner.  berberöe  Barbier.  b§IfSe  Floh, 
Milad.  22.  B§lgaröe  Bulgar.  bratov6e  Vetter,  ciganöe  Zigeuner. 
g^böe  Täubchen.  ghgie  Weissdom.  gradöe  Städtchen.  k§s6e 
Stückchen,  kivöe  Sträusschen:  kita,  Milad.  383.  kopiUe  Held. 
koiöe  Körbchen,  koiufit  Pelzlein,  kravajöey  gen.  kravajäeta, 
l§tinöe  Lateiner.  Vinga.  p^aröe:  p§dar,  sokolöe.  st^klenöe  Glas. 
taaie  Schälchen.  vlahöe  Walache.  volöe  Ochslein,  dataröe  Gold- 
schmied;  Milad.  278.  vergl.  Avramöo.  PN. 

serb.  begöe  kleiner  Beg.  biserlSe  Perle ,  gen.  biserieta.  bu- 
gar6e.  buUe.  govedZe,  grnöe,  guiiöe.  koiijöe.  kum6e.  latin^e.  mje^ie 
(vina).  paripCe,  pramöe  kleiner  Prahm,  tajöe  Füllen,  travni- 
6ande.  vlaSöe.  zobanöe,  ReÖ.  29.  sejiäöad  beruht  auf  sejiSöe. 

In  den  angeführten  Fällen  ist  türk.  6e  Suffix.  Dagegen 
ist  das  Suffix  §t  eingetreten  in  bulg.  bardaöe:  bardak  Art  Ge- 
fäss.  b§kUöe  Fässchen:  b§klica.  öjabuöe  Pfeife:  iSjabuk.  dobiöe 
Vieh:  dobytzkz.  jun^e  kleiner  Ochs:  junbcb.  knüa  Büchelchen. 
mnuöe  Enkelchen:  vziiiiJcz.  dete  povojniöe,  ptüe  Vögelchen: 
pztica.  vraböe,  r§p6e :  vrabbcb.  siraöe  armer  Mensch :  sirakz. 

klruss.  tidiiöa,  junger  Bär,  Wolf:  tuluk.  turöa,  turienja 
Türkenkind:  turok. 

In  momöe,  nemie,  zmejöe  ist  das  Suffix  qt  an  Tnomzkz, 
nembcb,  znUjica  angetreten.  Ebenso  im  öech.  andäUe,  andeUdtko: 
anddek,  poln.  owczq,  oivczqtko.    Vergl.  Gramm.  2.  190. 

Weniger  wahrscheinlich  ist  die  Ansicht,  nach  welcher 
analog  dem  momäe  die  oben  angeführten  Formen  gebildet  worden 
wären,  welche  sich  Vergl.   Gramm.  2.  191  vorgetragen  findet. 


über  die  Einwirkung  des  Törkiscben  etc.  3 

Für  den  fremden  Ursprung  des  Suffixes  scheint  der  Um- 
stand an  sprechen,  dass  6e  auch  an  Feminina  antritt:  bulg. 
knig^,  Büchelchen.  konuUe  Hemdchen,  lamie  kleine  Schlange. 
serb.  maramke.  Jastr.  Dagegen  kann  für  ^t  angefUhrt  werden 
bulg.  sokoUence.  serb.  makuk^nce.  Jastr.  187.  Die  aus  Jastr. 
angeführten  Wörter  scheinen  eigentlich  bulgarisch  zu  sein. 

Man  beachte  magy.  ezemcse,  Auglein,  virägcsa  Blümchen. 

2.  Suffix  d21,  d2f ,  di,  öf . 

Das  Suffix  da  usw.  bildet  Deverbativa  und  Denominativa: 
jaz§'di§  Schreiber:  jaz-mak  schreiben.  kaj^-d£§,  d.  i.  kaj§k'6§, 
SchiflFer:  kaj§k  Schiff,  fertig-d^i  Conducteur  auf  Eisenbahnen : 
fertig.  Ruf  der  meist  deutschen  Eisenbahnbediensteten.' 

Das  Suffix  iUi  wird  angewandt  im  Bulgarischen,  Serbi- 
schen und  im  Rumunischen.  Es  tritt  wie  im  Türkischen  an 
Verba  und  Nomina  an.  Das  Suffix  wird  im  Bulgarischen  und 
Serbischen  durch  a  (daher  dii-j-a)  erweitert,  wodurch  die 
Wörter  im  Serbischen  declinirbar  werden. 

bulg.  horbadiija  Kämpfer.  Milad.  11 :  borbba.  furnaÜja. 
Bog.  gajdardJtija.  Ljub.  ispoldÜja,  kljukard^ja  298.  kontrakd&ija 
Unternehmer.  Bog.  kosadiija  Mäher.  USindi^ija  Betrüger,  lov- 
dSja,  loviija  Jäger,  Kaö.  532.  paetondiija  Lenker  eines  Phae- 
tons.  BvirdJtija,  Ljub.  svireUija  Musikant.  vampirdHja  der  den 
Vampir  tödtet. 

serb.  bojadiija,  Streiter,  boltadiija  Krämer:  bolta.  bundiija 
Aufwiegler:  buniti.  deiedHja  Anführer:  türk.  cete,  serb.  öeta, 
ddadiija,  koji  deli:  deliti,  dunavdiija  Anwohner  der  Donau: 
dunav,  Jastr.  431.  govordzija  redseliger  Mensch:  govor,  hvaldiija 
Prahler:  hvalitL  üpind^ja  Trinker.  Höi*.  218.  kalad&ija  der 
Fische  aufschneidet ,  um  sie  zu  dörren :  kalafü  komordiija 
Packknecht:  komora.  kiyedzija  Flicker:  krpiti.  larmadiija 
Lärmmacher:  larma.  lilcerdiija,  lovd^ja  Jäger:  lot\  navodadüja 
Brautwerber.  Jastr.  297.  305:  navoditi;  gleichbedeutend  ist  das 
dunkle  mesid^ija  297.  olajdüja.  G.  Popovi6:  olaj,  pijandJtija, 
pijanadÜja  Trunkenbold:  pijan.  plja^kadiija  Plünderer:  plja- 
ckati.  ploazdHja  Schmarotzer:  ploca,  postvldiija,  koji  krpi  po- 
stule.  pratidiija  Begleiter,  pratilac:  pratüL  prkoid&ija  der 
trotzt:  prkos,  provodadiija,  provodjadjija  Freiwerber:  provoditi; 
vergl,    navodadÜja,     Daher  provodad^mtl  prstendzija  der  der 

4* 


4  !•  Abhandlang:    Kilrlosicli 

Verlobten  den  Ring  ansteckt:  präteti.  Jastr.  299.  305.  süedJtija, 
8%lend&ija  gewaltthätiger  Mensch:  silüL  suvajdiija  Müller  (von 
der  Rossmühle):  suvaja,  suvaöa  Rossmühle.  äaltdÜja  Spass- 
vogel:  Scda,  äaliti  se.  Seiirdtija,  ttdoräüja  Angreifer:  *udor, 
udorac.  varkadÜja,  varad&tja,  varalica  Betrüger:  aV  je  Marko 
varkadÜja  stara.  Petr.  3.  362:  "^varka,  vesladÜja,  vesUdUja 
Ruderer,  voskovardiija  der  die  Wachstrebem  einkauft:  *vo8ko' 
var,  voskovarina, 

rum.  müardüul  (slavisch  mqsarb)^  m§6üariul  Fleischer.  Bla2. 
podkapidÜü  Kappenmacher. 

alb.  horedJti  /lova?.  Meyer  70.  gastardÜi  vetrajo.  R.  katsa- 
ditii  bottajo.  R.  kjüartH  Kellermeister.  H.  konopdÜi  neben 
conopöar  cordajo.  R.  lokatandii  Gastwirth.  peSkadH,  piSkad&i 
Fischer.  H. 

Vergl.  Kazem-Beg  37.  Die  Fremdwörter:  dii,  und  Vergl. 
Gramm.  2.  337.  Meyer  70. 

Wenn  man  meint,  in  uhijHja  homicida  sei  das  türkische 
Suffix  U  eingetreten ;  so  ist  dies  ein  Irrthum;  vielmehr  liegt 
jenem  Worte  uhiicb  (libijhCh)  zu  Grunde.  Aus  hch-ijz  ist  dann 
ein  scheinbar  einheitliches  Suffix  entstanden,  daher  banbdija 
balneator  von  banjiti  usw.  samztija  oeconomus  für  samUja  be- 
ruht auf  einem  türk.  sani^  von  san.    Vergl.  Gramm.  2.  62. 

3.  Suffix  öfk,  dik,  difk,  diik. 

Das  türkische  Suf&x  6^k,  6ilc  bildet  Deminutiva:  atdifjk 
Pferd chen:  at  Pferd,  üdiilc  Händchen:  Ü  Hand. 

bulg.  RtiSöuk  Ortsname:  Rvbsse,  Jir.  192. 

wruss.  ktichar6uk  Schmutzfink. 

klruss.  baröuk  Sohn  eines  Barin.  bodnaröuk:  fem.  bodnar- 
öucka.  cyhanöuk  Zigeunersohn,  ^'ar^ufc  junges  Schaf:  baranjaryj, 
klyMvk  Dobel  (Fisch).  kopyl6uk  Bastard.  koval6uk  Schmied- 
knecht, Sohn  eines  Schmiedes,  lakejöuk.  lysyööuk  junger  Fuchs. 
marenbuk  Flussbarbe.  medvedZuk  junger  Bär.  mi§öuk  kleiner 
Sack.  oSinÖuk  Aster,  samaröuk  Nebenfluss  der  Samara:  vergl. 
Murica  Mürz  und  Mura.  aaranbak  Heuschreckenkrebs.  Toddr- 
iuk,  Enkel  des  Todor,  Theodor.  TomaSöuk  ist  serb.  Toma§i6, 
Tomaieviö.  Polnische  und  armenische  Personennamen:  Saraj- 
fiik,  t,ov6uk,    Vergl.  russ,  kabatöikz  Scbenkwirth. 


über  die  EinirirlniDg  des  Tflrkiachen  etc.  5 

Eine  andere  Bedeutung  hat  i^§k,  6ilc  in  folgenden  Fällen: 
bulg.  kapiuk,  kapöek  Dachtraufe.  Bog.  zelen^hik  Oemüse, 
nicht  Küche.  Vergl.  tatartuga  Collect.  ruBs.  lem^ugz  Faulenzer. 
av6jugz  Schäfer  beruht  auf  ovbca,  bShi^ttgz  Weissfisch  wohl  auf 
hihcb.  iem6ugzy  ien6ugh  Perlen  ist  mit  magy.  gy'öngy  zu  ver- 
gleichen: das  Eine  und  das  Andere  habe  ich  mit  türk.  indÜ 
zusammengestellt. 

klruss.  bnzarfyJc  zum  Bazar  gehörig. 
Tum.jeßiäug  Billigkeit.  meiteSug  Handwerk.  Vergl.  Gramm. 
2.  283. 

Gleiche  Bedeutung  wie  iuk  hat  das  Suffix  juk: 
klruss.  bolofuk.   synuk  Blaumeise,   sernuk  Rehbock,  popa- 
duk  fUr  popovyö.    RomaüvJc  für  Ramanovyö, 

4.  Suffix  11,  If. 

Das  türkische  Suffix  l^,  li  bildet  Nomina  von  sehr  ver- 
schiedener Bedeutung:  atl§  beritten,  Reiter:  at  Pferd.  bMi 
Flecken  habend:  b^n  Muttermal. 

Das  Suffix  li,  l§  findet  sich  im  Bulgarischen  und  Serbi- 
schen. Es  wird  häufig  durch  a  erweitert,  wodurch  das  Wort 
im  Serbischen  declinirbar  wird. 

bulg.  tatmali  veiL  Milad.  451.  diamli  pendiera,  99.  itenihU 
Unterhändler.  Bog.  reka  öemerlija,  Milad.  168.  pandzurli  neben 
pandzur  koSulja.  Milad.  98.  314.  zorlen  beruht  auf  türk.  zorlu. 
a  tritt  auch  an  türkische  Worte  an:  puSka  bojlija  dünne 
(schlanke)  Flinte.  Volksl.  peniici  kumailijL  Milad.  379.  diredzi 
mramorliji  marmorne  Mauern.  174.  safralija  gallicht. 

serb.  biserli  mit  Perlen  verziert,  bojali  fUrbig.  dugmali 
mit  Knöpfen,  dugme,  dugmeta,  versehen.  dSamajli  von  Glas: 
pendier,  Jastr.  gojajli  gepflegt:  odgojen.  ibriSimli  seiden,  kadifli, 
kadifeli  sammten.  kostretli  aus  Ziegen  wolle  gemacht.  kumaSli 
Atlas-,  novajli  cipela.  pancirli  koSulja,  Juk.  217.  Hör.  542.  sröali 
gläsern,  strukali  päs.  Suvak  und  Suvaklija  Linkler.  Travniklija, 
zlatali  golden :  marama. 

li  wird  durch  a  erweitert:  bosanlija  aus  Bosnien:  türk. 
bo8nal§.  granajlija,  granaUja,  puSka,  po  kojoj  su  grane  izvezene, 
mit  gestickten  grane,  duga  granajlija.  Marjan.  107.  dugajlija, 
dugonja  grosser,  langer  Mann,  gojajlija  gepflegt:  odgojen,  Jedren- 
lija   aus  Adrianopel:   Jedrene,     kariklija,    kaiikaöa    Art  runde 


b  J.  Abhandlang:     Miklosich. 

Mütze:  karika,  kolalija  ringförmig,  ioke  kolalije:  kolo.  odrlija 
faomo  pannosus.  novajlija  Neuling.  sedefUja  mit  Perlmutter  ver- 
zierte Flinte,  runajlija  ovca.  to6ajUja  der  Schenk,  zlatajlija  mit 
Gold  geschmückt.  Vergl.  Gramm.  2.  106.  Fremdwörter:  Zt. 
106.  Kazem-Beg  42. 

a  tritt  auch  an  andere  vocalisch  auslautende  türkische 
Nomina  an:  öakija:  öak§  Taschenmesser,  civija:  elvi  Nagel. 
jazija :  jaz§  Schritt,    kapija:  kap^,  kapu  Thor,  Thür  usw. 

5.  Suffix  liK,  Ifk. 

Das  türkische  Suffix  lue,  luk  (l§k)  bildet  Nomina  abstracta: 
drilclik  Feinheit:  ziriU.  dkl§k  Weisse:  ak.  Das  Suffix  lautet 
bulg.  l^ky  lak,  lek,  luk,  Uk,  wohl  alles  aus  l§k;  serb.  kennt  nur 
die  Form  luk,  rum.  Uk,  alb.  hat  meist  l§k. 

Es  findet  sich  im  Bulgarischen,  Serbischen,  Rumunischen 
und  Albanischen. 

bulg.  agal§k.  brestalak  Birkenwald,  drvolak  Hain,  g^stalak, 
-l^k  dichter  Wald,  hrastalak,  -Ifk  Buschholz,  kurvalak  Hurerei. 
Dan.  38.  magjinluk  Zauber,  mol^orlik,  moöurlak  Morast.  okr§ilek 
chic.  Bog.  rajaluk.  risjanlak  Christenheit.  Jastr.  roblnk  Scla- 
verei.  sirmaslak,  Kaö.  483.  $umal§k  Dickicht,  vrbalak  Weiden- 
gehölz, vojevodlak.  vonikluk. 

serb.  bestiluk  Thorheit.  bezobrazluk.  bikarluk  Metzgerei: 
t.  beccaro,  djavoluk  Teufelei,  gadluk,  gadna  stvar,  gazdaluk, 
gazdarluk.  hrisSanluk  Christenheit.  latinluTc  Lateinerquartier  in 
Sarajevo.  Juk.  613.  lopovluk.  nitkovluk.  obeSenjakluk.  pasja- 
luk  hündische  Bosheit,  poganluk,  pusfailuk.  Rimluk:  takve  eure 
u  Rimluku  nema  in  der  katholischen  Christenheit.  Sipcaluk, 
sipöüte.   stremenluk.  Hör.  2.  297.   domazluk  ist  türk.  tamqzl^k. 

rum.  berhanlik  Schwelgerei,    murdarlik  Schmutz. 

alb.  egr§8il§k  Wildniss.  H.  konoml^Jc  Wirthschaft.  H.  pa- 
besl^k  Unglaube.  H.  Untreue,    mpilek  it.  nipotismo.  R. 

ngriech.  xaTTcTavXixt.  Vergl.  Gramm.  2.  107.  Kazem-Beg 
40.41. 

Gleiche  Bedeutung  mit  dem  türk.  UJc,  l^k  hat  das 
magy.  $dg. 

bulg.  h§7neiag,    8^§dsag  Freiheit.  Vinga. 

mm.  furtüag  Diebstahl. 


über  die  EinwirktiDg  des  Türkischen  etc.  7 

6.  Suffix  si. 

Das  Vorhandensein  eines  Suffixes  si  wird  in  Abrede  ge- 
stellt^  indem  man  veresi  Übergabe ,  Credit  durch  ^sein  Geben^, 
von  vennelc  geben,  erklärt.  Z.  936.  3;  die  Mongolen  hätten  ihr 
Suffix  si  einem  Missverständnisse  zu  danken.   Kazem-Beg  18. 

bulg.  Sudosija.  gizdosija  Kokette,  ludosija,  neftasija  Mangel 
an  Zeit.     Dunkel  ist  krstoslja  tausend  Piaster. 

serb.  silesija  hoiija  Bos.  Vila  2.  131.  Ungeheuer:  sila, 
vrlesija,  frlestja  ist  dunkel.  Das  alb.  si  ist  G.  Meyer  72  ge- 
neigt auf  griech.  ata  zurückzuführen:  par^i  Aristokratie:  par§ 
Erster.  Vergl.  ngriech.  /waia  für  x***^^?- 

7.  Suffix  tar. 

Das   Suffix   tar,    dar  ist  persisch:   raftar    >LZ9^,   Gang; 

murdar  \\OyjOy  Leichnam.  J.  Darmesteter,  Etudes  iraniennes. 
I.  282.  Persisch  scheint  von  dar  ausgegangen  werden  zu  sollen. 
tar  entspricht  dem  aind.  tr,  tar,  tar.  Aus  dem  Persischen 
drang  das  Suffix  in  das  Türkische:  türk.  6aktar  Schafglocke: 
toll  Glocke,  wohl  aus  öakdar.  öohadar  Kammerdiener,  ilimdar 
der  Weise,  kaptar  Deckel  von  Bienenkörben:  kapamak 
schliessen. 

Aus  dem  Türkischen  in  das  Bulgarische:  basnatarka  Zau- 
berin, glavatar,  glavaiarin  Oberhaupt,  glavatarka»  slugatar 
Diener,  ziljatarka  neidisches  Weib,  pramataröe  ist  das  Demi- 
nutiv von  pramatar  Kaufmann  aus  ^rpaYK-«,  TrpaYfxorreüTTQi;.  Dunkel 
ist  hant§tar  böser  Dämon:  d§  te  izede,  d§  te  zami  liant^tar. 

serb.  Öuvadar  Hüter,  domadar^  domodar  Hausvater,  sve- 
zfiadar  AUeswisser.  Darmesteter  1.  182. 

klruss.  domatar  neben  domontar  Hausherr,  plvhatai*  Pflüger. 
prosatar,  iöo  prosyf  na  praznyk,  argatar  Arbeitgeber  beruht 
auf  argat,  daher  argat-ar, 

alb.  kortetar  cortigiano  von  corte.  meSetar  Priester  von 
meS§.  pük^tar  Fischer  von  pük.  Vergl.  G.  Meyer,  Albanesische 
Studien  I.  59,  der  dafür  hält,  aus  ar  habe  sich  eine  Form  tor 
herausgebildet. 

Mit  tar  ursprünglich  identisch  ist  lat.  tor,  das  sich  im 
Rumänischen  und  Albanischen  findet  und;  wohl  meist  aus  der 
ersteren  Sprache,  in  das  Slavische  aufgenommen  wurde,    rum. 


O  I.  Abhftndinng:    Mikloaich. 

am§diitor  Verführer  von  am§dH.  arhandar  Kellermeister,  alb. 
tradtur,  lat.  tradüor.  pun§tuar  Arbeiter.  Daneben  deretar  ostia- 
rius.  uUtar  Reisender  Rdö.  56:  bulg.  vlatar  £ilbote. 

bulg.  p^z§tor,  pazUor  Beschützer.  p§z§tor6§  Beschützerin. 
xxngr. 'hxdg,  pvsmator,  prtisafur  Hochzeitbitter.  Vinga:  serh,  prosci. 
vraJtUor  Zauberer. 

rum.  pazitoriü. 

klruss.  domafor  Hausvater.  chvaUtor,  Jui.-Sk.  1.  33.  6. 
pluhator  Pflüger:  da.neben  plvJiatai^.  sapator  Hakenpfiug:  sapaiy. 

•  « 

Überraschend  ist  nastigator  Antreiber,  wruss.  domatur,  pol. 
domator  Stubenhocker,  prowodator. 

Man  merke  noch  Folgendes :  Der  griechische  Ausgang  os 
erhält  sich  im  Türkischen.  Das  zig.  os  stammt  vielleicht  doch 
unmittelbar  aus  dem  Griechischen.  Vergl.  Über  die  Mundarten 
und  die  Wanderungen  der  Zigeuner  Europas  X.  4.  Türk. 
abanos  Ebenholz,  agostos  August  Zenker  69.  2.  aforos  Kirchen- 
bann, astdkos  Meerkrebs  Z.  73.  1.  bachos  Z.  158.  3.  burgus 
wjpYO?  Z.  190.  1.  bajlo8.  balos  Ball  Z.  171.  3.  öaganos  Krabbe 
Z.  342.  1.  öakalos  Hind.  184.  Z.  359.  2.  ispinos  (77:ivo;  Finke 
Z.  36.  3.  istakos  «(rronts;  Z.  36.  3.  istavros  Z.  37.  1.  julios  Z. 
976.  2.  junios,  konsollos  R6ö.  54.  kavanos  Art  grosse  Krüge 
Z.  711.  2.  kokonos  Stutzer,  kondiolos,  kara  kondiolos  Art  Ge- 
spenst, konsolos  Z.  723.  1.  konsol  Hind.  319.  kavanos.  langoros. 
AaryYsps?  Art  Wein  Z.  790.  1.  lodos  Südostwind:  griech.  vsto<;. 
magdanos  fjLOxeJovTijaiov.  marankoz  it.  marangone  Z.  800.  1.  mar- 
toloz.  okeanos   Z.  126.  2.  palatinos  Z.  170.  1.  piskopos,  piskup. 

B.  Verbalsufüxe. 

Im  Bulgarischen;  Serbischen  und  Albanischen  werden 
zahlreiche  Verba  dadurch  gebildet,  dass  an  den  in  den  meisten 
Fällen  türkischen  Stamm  das  Suffix  des  türkischen  Aorists 
d§  und  an  die  so  entstandene  Form  das  s  des  griechischen 
Aorists  antritt. 

bulg.  kondisam  kehre  ein  besteht  aus  kon  in  konmak,  dem 
d§  des  Aorists  kon-d^-m  und  dem  an  kon-d§  antretenden  s  des 
griechischen  Aorists.  Auf  kondisam  beruht  das  imperfective 
kondisuvam.  temeledtsam  befestige:  timelUmik,  nun  türkisch 
ungebräuchlich. 


über  die  SinirirlranK  des  Türkischen  eic.  9 

serb.  hojadisati  färben:  bcjamak.  Neben  begendisati  findet 
sich  begenUati,  das  nicht  auf  das  erstere  zurückzuführen  ist: 
es  ist  vielmehr  das  Aorist-«  an  bejen  unmittelbar  angetreten. 
zcAundisan^  zlovoljno  zamüljen.    Rijeö  konavoska. 

mm.  tirakladüi  aufziehen,  befördern:  ö^raglamak,  das  bei 
Z.  fehlt,  mrum.  c^ktUi  staunen:  SaSmak,  ödahtisi  dY(«)vil^ea6ai 
sich  beschäftigen.  Boj.  211:  die  tüi'kische  Quelle  vermag  ich 
nicht  nachzuweisen. 

alb.  ogradis  belästigen:  ugramak,  Vergl.  Fremdwörter: 
aresa  und  ausführlich  Albanische  Forschungen  III.  so  wie 
Vergl.  Gramm.  II.  476. 


IL  Wortbildungslehre. 

Die  türkische  Pluralendung  lar  findet  sich  mit  der  slavi- 
schen  verbunden  nur.  in  türkischen  Wörtern:  bulg.  agalari, 
serb.  agalari  Hör.  342.  363.  470.  alb.  agalar§  usw.  Meyer  68. 


III.  Syntax. 

Das  Substantiv  übernimmt  in  der  Zusammensetzung, 
richtig  Zusammenrückung,  die  Function  eines  Adjectivs:  ta§- 
eo  steinernes  Haus,  alt^nzindiir  goldene  Kette.  Vergl.  Gramm. 
2.  350. 

bulg.  burund^u,  burundid  koSulja  Hemd  aus  Gaze,  öatma 
veida  zusammengewachsene  Augenbrauen  habend.  Milad.  482. 
cjvofpuc.  6im$ir  porti  Thor  aus  Buchsbaumholz.  172.  kemer  kese 
Gürtelbeutel.  199.  kuinaS  pelena  Windel  aus  einem  gewissen 
Stoffe.  309.  hven  odenje  Stutzerkleidung.  61.  mramor  ploöa. 
228,  daneben  mramoma  ploSa.  93.  pandzur  ko^ulja.  314,  neben 
pandzurli  koSulja,  98.  samur  kalpak,  s^mm  kolan.  374^  daneben 
n  isvade  samura  kalpaka,  159. 

serb.  arpa  kaSa  Gerstenbrei.  burundJtuk  koSulja  Hemd  aus 
Gaze.  *Juk.  166.  demir  dardak  eiserne  Altane.  154.  demir 
pendier  eisernes  Fenster.  133.  486.  duvan  6e8a,  ihrüim  kanica, 
ikanica  seidene  Schärpe.  70.  Petr.  214.  623.  mermefi*  avlija, 
Jttk.  92.  454.  mramor  kamen,  Petr.  275.  samur  kapa,  sindzir 
kalka.  Juk.  406. 


10  1.  Abhandloiif(:     Miklosich. 

Die  Congruenz  im  Numerus  und  Casus  tritt  bei  den 
türkischen  Adjectiven  nicht  ein.  Dass  sie  beim  Genus  fehlt, 
ist  selbstverständlich. 

serb.  koliko  se  harum  u6inüa.  Petr.  411.  htdal  tebi  naSa 
krvca  hüa!  Juk.  398.  pa  se  vojska  sacin  uHnila,  392. 

serb.  al  dohe  rothes  Tuch.  Petr.  623.  iz  arzi  odaje,  u  arzi 
odaju.  Juk.  498.  503.  bojali  öibuk,  hojali  öibuka,  hojali  kvli. 
131.  344.  462.  djiizel  djeisiju.  Petr.  135.  Juk.  284.  djtizli  djei- 
siju,  Petr.  486.  u  halvat  odaju.  Juk.  231.  bez  itlak  burjuntije. 
491.  kadifli  öakSire.  166.  kiimaSli  jorganom,  kumaSli  jorgana, 
Petr.  260.  498.  mavi  plamen.  Juk.  104 :  maven  wird  declinirt. 
mor  doha.  390.  mor  öaksire,  Petr.  486.  mukamed  pojasa.  223. 
pancirli  kosulju.  Juk.  217.  s  rakili  safunom.  257.  kad  se  8a6in 
u6inili  bilL  Petr.  35.  sajali  caksire.  214.  samurli  curkom.  504. 
sedefli  tamburu,  21,  daneben  sedlo  sedefliju.  360.  sriali  durbina. 
131.  169.  532.  81'cali  pend^re.  Petr.  219.  ttttnajU  jaglvJcom.  473. 
Sajakli  fxikiire,  Juk.  431.  semli  AndjL  407.  Hmsirli  beSiku, 
Petr.  643.    tokali  jeöermu.  Juk.  214. 

Den  Nomina  ftii*  Maas»  und  Gewicht  folgt  türkisch  das 
Nomen  flir  das  Gemessene  und  Gewogene  als  Apposition:  bir 
t&te  taze  su.  bulg.  edin  krcag  presna  vodti,  on  kapan  bogdaj 
zehn  Metzen  Weizen,  bir  find^an  caQ  eine  Schale  Thee.  bir  lilU 
tütUn  eine  Pfeife  Tabak.     Dasselbe  findet  sich  bulgarisch. 

bulg.  lula  tutun.  (^ol.  149.  sto  oci  ulej.  devet  kuli  azno 
neun  Thürme  Schätze.  Milad.  122.  tri  toari  azno,  Vardar.  tH 
sejsani  azno  drei  Saumlasten  Schätze.  232.  tri  to'ari  azno.  55. 
edno  parie  kniga.  157.  jedna  mera  vino,  trista  meri  vino.  trojica 
turci.  trista  6evgar  bivolL  trista  lakti  platno.  elfte  rogozvni.  tri 
lahti  platno.    kutel   pSenica. 

Eben  so  ngriech.  jxta  XiTpa  [kaW.  ein  Pfund  Wolle.  Müller 
51.  |xia  T^^avxiXa  vjpi,  Hahn  2.  211.  Tuevie  yiXidhe^  Ypoat«.  Pap.  119. 
[Ae  Tp£iq  yjik\dlz(;  Toupxouc.  Legr.  120.  TaK((ji.t  l^ap^ia  une  douzaine  de 
soucoupes. 

Wenn  ein  aus  dem  Türkischen  entlehntes  Wort  in  der 
Apposition  die  erste  Stelle  einnimmt,  so  steht  es  unverändert 
in  der  Stammform. 

serb.  pMivan  djogata,  Juk.  516.  pehUvan  djogata,  169. 
ifeAer  Sarajeva.  Petr.  630.     Es  ist  jedoch  zweifelhaft,  ob  diese 


TTber  die  Einwirkunf^  d«8  TürkiRctaen   otc.  1 1 

Erscheinung  auf  Rechnung  des  türkischen  Einflusses  zu  setzen 
ist.  Vergl.  Syntax  342. 

Im  türk.  ati  t§mar  etmSfc  ein  Pferd  pflegen,  wörtlich  equum 
curam  facere,  wird  t§mar  etmelc  als  ein  transitives  Verbum  an- 
gesehen und  daher  mit  dem  Accusativ  verbunden ,  eine  Con- 
struction,  die  jedoch  nicht  nothwendig  ist,  indem  der  Accusativ 
durch  den  Dativ  ersetzt  werden  kann.  Jene  dem  Türkischen 
eigenthümliche  Fügung  findet  sich  serb.:  Sarca  6eS  mi  timar 
uÜniti  du  wirst  meinen  Schecken  pflegen.  Petr.  3.  126.  Sarina 
mu  timar  tiöinio,  3.  195.  i  mene  su  selam  ucinüe,  bulg.  t^ka 
me  globa  globihe.  Milad.  443.  Derselben  Construction  be- 
gegnen wir  im  Zigeunerischen:  dülds  e  raklds  angaU  er  um- 
armte den  Knaben,  wo  angdli  dav  dem  t§mar  Stmßc  entspricht. 
Über  die  Mundarten  und  die  Wanderungen  der  Zigeuner 
Europas  Xu.  29. 

serb.  tamir,  popravka:  valja  ni  kulu  tamir  uöiniti  ich  muss 
meinen  Thurm  ausbessern.  Hör.  293.  ndc  idai*u  cini  leg  svatove. 
16.  t  dusmane  kahar  uHniti,  38.  hoci  tebe  rezil  uöiniti,  479. 
seMr  Hne  Jankovid  Stojana,  Volksl.  kad  ga  care  seir  ii6imo. 
Hör.  83.  sejir  öini  svoje  ieteoce.  2.  248.  Mujo  kulu  sejir  uöinio. 
Daneben  sejiriti:  sejir iti  konje  i  junake.  osejiriti  dora.  neka 
narod  osejiri  turke,  pa  sam  njega  surgun  ucinio.  460.  pa  ga 
Mara  suval  u6inila.  2.  258.  te,  je  sanak  tabir  uöinio.  394.  vezir 
Bosnu  tahkik  ucinio,  97.  oni  se  takum  uciniU.  417.  konje  tebdil 
u6inüe,  219.  kcula  Vu6e  tesUn  duäu  uÜnio.  Volksl.  Daneben 
caru  uöini  temena.  Hör.  468.  Mit  den  angegebenen  Fügungen 
stimmt  alt  it.  por  mente  una  cosa,  io  lo  posi  mente  überein. 


12  I-  Abhandlung:    Miklosich.   Über  di«  Kinwirlrang  des  Türkischen  etc. 


Litteratur. 


Blai^.  Th.  Bla^ewicz,  Theoretisch -praktische  Grammatik  der  daco- 
romanischen  Sprache.  Lemberg  und  Czernowitz  1844. 

Bog.  I.  A.  BogoroTL,  Frensko-b'Llgarski  i  btlgarsko-frenski  r^ßnikT>. 
Viena  1869. 

Boj.  M.  G.  Bojadschi,  Komanische  oder  macedonowlachische  Sprach- 
lehre. Wien  1813. 

Bos.-Yila.  Bosanska  Yila.  List  za  zabavu,  pouku  i  knjiieynost.  Sara- 
jevo. Von  1886  an. 

Öol.  V.  Öolakon»,  B'Blgarskyj  narodeni»  sbornik'B.  Bolgrad'B  1872. 

Dan.  AavtT)X  6  £x  Mooxo'^öXeü)^,  EiaorfW'^iY.Ti  StSaaxaXia.  s.  1.  1802. 

Darmesteter,  J.,  Etudes  Iraniennes.  Paris  1883. 

Hahn,  G.  v.,  Albancsische  Studien.  Wien  1853.  Griechische  und 
albanesische  Märchen.  Leipzig  1864. 

Hind.  A.  Hindoghi,  Dictionnaire  abrögö  fran^is-turc.  Yienne  1831. 

Hör.  K.  Hörmann,  Narodne  pjesme  Muhamedovaca  u  Bosni  i  Herce- 
govini.  Sarajevo.  I.  1888. 

Jastr.  I.  S.  Jastrebovi>,  ObyÖai  i  p^sni  tureckich'L  SerbovT».  S.  Peter- 
burgTb  1886. 

Jir.  K.  JireÖek,  Cesty  po  Bulharskn.  V  Prazc  1888. 

J  u  k.  I.  F.  Jukic ,  Narodne  picsmo  bosanske  i  hercegovaöke.  U 
Osioku  1858. 

Jui^.-Skaz.  Narodnyja  jui^norusskija  skazki.  Kiovi>  1869. 

Kad.  V.  KaÖanovskij,  Samjatniki  bolgarskago  narodnago  tvorÖestva. 
Sankt  pcterburgii  1882. 

Ljub.  P.  Cv.  Ljubenov,  Baba  Ega.  T-Brnovo  1887. 

Marjan.  Marjanovic,  Hrvatskc  narodne  pjesme.  U  Zagrobu  1864. 

Milad.  Bratitja  Miladinovci,  Bi>lgarski  narodni  pcsni.  Vi» Zagrebs  1861. 

Petr.   B.  Petranovic,  Srpske  narodne  pjesme.  U  Biogradu  1867.  1870. 

Popovic,  G.  Turske  i  druge  istoöanske  reöi  u  naSem  jeziku.  U  Bio- 
gradu 1884.  Aus  dem  Glasnik. 

H.  Fr.  Rossi,  Yocabolario  della  lingua  epirotica-italiana.  Roma  1875. 

Rßö.  Reöniki»  oti>  öetiri  jezika.  Biograd'L  1873. 


II.  Abhandlnng:    Reich.   Gian  Vincenzo  Gravina  aJs  A.mtbetiker.  1 


n. 


Gian  VineeDzo  Gravina  als  Aesthetiker. 

Ein  Beitrag  zur  Geschichte  der  Kunstphilosophie 

yon 

Dr.  Emil  Reioh. 


I. 

Wäre  der  Mann^  dessen  Name  an  der  Spitze  dieser 
Zeilen  steht,  ein  Franzose  oder  ein  Engländer  gewesen,  dann 
wäre  ihm  vielleicht  der  gebührende  Platz  unter  den  Vorläufern 
der  modernen  Äesthetik  längst  eingeräumt  worden  und  die 
deutsche  Wissenschaft  hätte  nicht  verfehlt,  sich  eingehend  in 
zahlreichen  ausfuhrlichen  und  gelehrten  Schriften  mit  ihm  zu 
beschäftigen.  Vincenzo  Gravina  war  ein  Italiener,  und  es  ist 
seiner  bisher  blos  in  einem  einzigen  Werke  gedacht  worden, 
und  zwar  —  wie  zu  zeigen  sein  wird  —  in  unzulänglicher 
Weise.  Je  weniger  der  italienischen  Wissenschaft  bisher  Auf- 
merksamkeit geschenkt  worden  ist,  um  desto  mehr  scheint  es 
Zeit,  das  Versäumniss  gutzumachen.  Eine  rühmenswerthe  Aus- 
nahme bildet  der  Wiener  Forscher  Karl  Werner,  dessen  treff- 
liches Werk  über  ,die  italienischen  Philosophen  des  19.  Jahr- 
hunderts^* klar  beweist,  welch'  reiche  geistige  Schätze  noch 
bei  unseren  südlichen  Nachbarn  zu  heben  sind  und  der 
wiederholt  in  der  Wiener  Akademie  der  Wissenschaften  über 
italienisches  Geistesleben  berichtet  hat.  Mit  der  vorliegenden 
Abhandlung  wollen  wir  versuchen,  in  bescheidener  Entfernung 
seinen  Spuren  folgend,  einen  kleinen  Beitrag  zu  der  Sühnung 
dieser  Schuld  zu  leisten,  bezüglich  eines  Schriftstellers,  dem 
ein  ehrenvoller  Platz  in  der  Geschichte  der  Philosophie  der 
Kunst  gebührt. 

>  Fünf  Bände.  Wien,  Faesy,  1880—1886. 
Siftxnngtber.  d.  pbil.-hiit.  CI.  CXI.  Bd.  2.  Abh.  1 


2  n.  Abhftndlniip:    Reich. 

,Wer  den  Dichter  will  versteh'n  —  Muss  in  Dichters 
Lande  geh'n^  —  aber  auch  wer  den  Kunstphilosophen  recht 
begreifen  will,  muss  erwägen,  wann,  wo  und  unter  welchen 
Zeitströmungen  dessen  geistige  Entwicklung  sich  vollzog.  Am 
18.  Februar  1664  wurde  zu  Rogiano  in  Calabrien  der  Knabe 
Gianvincenzo  Gbavina  geboren.*  Seine  Eltern  waren  in  dem 
nahe  der  Stadt  Cosenza  gelegenen  Orte  angesehen  und  von 
Einfluss.  Dieselben  vertrauten  seine  Erziehung  ihrem  Ver- 
wandten Gregorio  Caloprese  an,  zu  welchem  der  junge  Gravina 
nach  Scalea  gesandt  wurde.  Caloprese  war  1650  zu  Scalea 
geboren,  hatte  die  Universität  zu  Neapel  besucht,  sich  aber 
nach  Vollendung  seiner  Studien  wieder  in  seinen  Geburtsort 
zurückgezogen,  wo  er  bis  zu  seinem  Tode  (1714)  verblieb. 
Er  galt  nach  dem  Zeugniss  der  Besten  seiner  Zeit  flir  einen 
sehr  gelehrten,  tiefsinnigen  Philosophen  der  Cartesischen 
Schide.  Der  Begründer  der  Geschichtsphilosophie,  Gianbattista 
Vico,  nennt  ihn  rühmend  und  Pietro  Metastasio  bezeichnet  ihn 
in  einem  Briefe,  welcher  von  Wien  den  1.  Juni  1772  datirt 
und  an  Giuseppe  Aurelio  Morano  gerichtet  ist,  als  einen  der 
berühmtesten  Philosophen  seiner  Zeit  (,föo8ofo  dei  piu  illustH 
delVetd  sua').  —  In  demselben  Briefe  erwähnt  der  genannte 
Dichter  auch,  dass  Caloprese's  schriftstellerischer  Nachlass  in 
die  Hände  seines  Schülers,  des  Fürsten  von  Scalea,  überging, 
dass  er  aber  nicht  wisse,  welchen  Gebrauch  der  Cavalier 
davon  gemacht  habe.  Es  ist  dies  wohl  derselbe  Francesco 
Maria  Spinelli,  Principe  della  Scalea,  welchem  Gravina  seine 
1712  erscheinenden  Tragödien  widmete.  —  Caloprese  war  es, 
welcher  dem  Knaben  schon  jene  unbegrenzte  Bewunderung 
für  die  griechischen  und  lateinischen  Schriftsteller  einimpfte, 
die  der  Mann  sein  Leben  lang  bewahrte.  Als  der  Jüngling 
im  Jahre  1681  die  Universität  Neapel  bezog,  war  er  von 
seinem  Lehrer  bereits  mit  der  Philosophie  nicht  nur  des 
Cartesius,  sondern  auch  des  Bemardino  Telesio  und  des 
Pietro  Gassendi  vertraut  gemacht  worden.  Caloprese  hatte  ihm 


1  Das  Taufdociiment,  durch  welches  der  früher  unrichtig  angegebene  Tag 
sichergestellt  wurde,  bezeichnet  als  Eltern  die  Eheleute  Gennaro  Gravina 
und  Anna  Lombarda  und  wurde  zuerst  yerOffentlicht  im  ,Saggio  sulla 
vita  e  suUe  opere  di  G.  V.  Gravina  per  il  prof.  Vincenzo  Julia'  (Co- 
senza, Tipografia  Migliaccio  1879),  S.  LXXXI. 


Qian  Tincenso  GraTina  als  Aesthetiker.  O 

Empfehlungsbriefe  an  Serafino  Biscardi  mitgegeben,  welcher 
nunmehr  die  Leitung  des  vielversprechenden  Landsmannes 
(Biscardi  stammte  aus  Cosenza)  übernahm.  Biscardi  war  ein 
hervorragender  Jurist ,  wie  Fabroni^  bezeugt;  der  geradezu 
meint  ^in  neapoUtano  foro  jureconsfdtorum  princeps  numerabatur^, 
aber  er  besass  überdies  das  lebhafteste  Interesse  fttr  die 
^schönen  Wissenschaften^  Dies  war  der  rechte  Mann,  welchen 
Gravina  brauchte ,  der  sich  zwar  dem  Rechtsstudium  widmen 
sollte;  aber  mehr  Neigung  für  die  schönen  Künste  besass. 
Ihm  verdankte  er  eS;  dass  er  sich  zunächst  dem  weiteren 
Studium  der  griechischen  und  der  lateinischen  Literatur,  sowie 
der  Redekunst  zuwenden  durfte,  wobei  es  sich  glücklich  traf, 
dass  eben  einer  der  tüchtigsten  italienischen  Philologen,  Oregorio 
Hessen,  griechische  Literatur  vortrug.  Ebenfalls  Biscardi  war 
es  zu  danken,  dass  Gravina  späterhin  seinen  anfänglichen 
Widerwillen  gegen  das  Rechtsstudium  überwinden  lernte, 
nachdem  ihm  sein  Meister  gezeigt  hatte,  wie  diese  Wissenschaft 
neben  dem  todten  Formelkram  und  öden  Wust,  in  welchen 
sie  versunken  war,  auch  eine  lichte  und  herrliche  Seite  besitze 
und  mit  dem  Blick  des  Philosophen  betrachtet  sich  werth 
zeige ;  dass  die  edelsten  Geister  ihr  dienten.  Mit  demselben 
glühenden  Eifer  betrieb  er  nun  die  Rechtswissenschaft,  sowie 
auch  Theologie  und  canonisches  Recht.  Er  hatte  es  nie  zu 
bedauern,  den  Jugendträumen  von  Dichterruhm,  welche  ihn 
damals  erfüllten,  entsagt  zu  haben,  denn  während  er  als  Jurist 
zu  den  höchsten  Triumphen  gelangte  und  seinen  Namen  — 
mindestens  in  Italien  —  unsterblich  machte,  bilden  seine  im 
späteren  Alter  wieder  aufgenommenen  poetischen  Versuche  die 
schwächste  Seite  seiner  Leistungen  und  trugen  ihm  nur  Spott 
und  Hohn  ein.  Hier  jedoch  haben  wir  es  weder  mit  Gravina 
dem  Juristen,  noch  mit  Gravina  dem  Poeten,  sondern  nur 
mit  Gravina  dem  philosophischen  Kunstkritiker  zu  thun.  Für 
diesen  war  der  Einfluss  jener  drei  Männer  (Caloprese,  Biscardi, 
Messeri)  von  so  grosser,  Richtung  gebender  Bedeutung,  dass 
ihrer,  wenn  auch  kurz,  Erwähnung  geschehen  musste.  In 
dieser  Zeit  lernte  Gravina  jene  Fünfzahl  am  höchsten  stellen. 


1  Vitae    italonim    doctrina    excellentiam    qui    saeculo    XVm   flomerunt 
aactore  An^lo  Fabronio,  Romae  1769. 


4  n.  Abhandlung:    Bei  eh. 

welcher  er  immer  treu  geblieben  ist:  die  Bibel,  das  Corpus 
iuris  civilis,  Plato,  Homer  und  Cicero.  Mit  Bezug  hierauf 
berichtet  einer  der  ältesten  der  zahlreichen  Biographen  Gra- 
vina's,  Serao/  dass  über  der  Thür  der  Bibliothek  desselben 
nachstehende  Verse  (jedenfalls  eigenes  Product)  standen: 

,  Divina  quisquis  et  studet  mortalia 
Vd  et  loquela  quisquis  omnes  vincere 
Civile  corpus  Iuris,  et  sacros  Libros, 
Platona,  Homerum,  Tulliumque  perpetuo 
Evolvat;  Ulis  et  frequenter  additos 
Doctos  adilnt  ceteros  per  ocium/ 

Der  Abbate  Gravina  hatte  eben  nichts  mit  jenen  französischen 
Abb^s  gemein,  an  welchen  das  kirchliche  Gewand  das  einzige 
Geistliche  war. 

Im  Jahre  1688  wandte  sich  Gravina  nach  Rom,  wo  er 
ständig  blieb.  Der  praktischen  Ausübung  seiner  juridischen 
Kenntnisse  hatte  er  entsagt,  und  so  band  ihn  nichts  an  Neapel, 
zog  ihn  Alles  nach  Rom,  das  eben  zu  jener  Zeit  wieder  der 
literarische  Brennpunkt  Italiens  war,  grossen theils  durch  das 
Verdienst  der  Königin  Christine  von  Schweden,  welche  die 
letzten  zwanzig  Jahre  ihres  Lebens  dort  verbrachte  und  eine 
Gesellschaft  ausgezeichneter  Männer  an  sich  fesselte,  zu  welchen 
unter  Anderen  auch  der  Maler  Pierre  Poussin  zählte.  Gravina 
fand  zunächst  gastliche  Aufnahme  im  Hause  eines  vornehmen 
Turiners,  Paolo  Coardi,  wo  er  mit  vielen  geistig  bedeutenden 
und  angesehenen  Männern  in  Berührung  kam.  Seine  poetischen 
Bestrebungen  fiihrten  ihn  bald  zu  jenem  Kreise,  welchen  der 
Advocat  Vincenzo  Leonio  aus  Spoleto  um  sich  versammelte 
und  aus  welchem  die  Akademie  der  Arkadier  hervorging.  Es 
war  damals  in  Italien  wie  in  Frankreich  und  Deutschland  die 
Zeit  derartiger  Vereinigungen,  die  sich  in  schäferliches  Gewand 
hüllten  und  mit  erkünstelter  Nachahmung  angeblicher  Formen 
des  Landlebens  die  Rückkehr  zur  Natur  zu  erreichen  glaubten. 
Auch  die  Mitglieder  der  Arcadia  in  Rom  nahmen  wie  die 
Pegnitzschäfer  in  Nürnberg  Hirtennamen  an;  der  Gravina's 
war   Opico  Erimanteo.     Am   5.  October   1690    hielt  die   neue 


<  De  vita  et  Bcriptis  J.  V.  Qravinae   CommentArinin,  Romas  1758,  S.  8. 


OisD  YiDcenso  Grarina  als  Aesthetiker.  Ö 

Akademie  ihre  Griindungsversammlung  in  dem  Garten  der 
Padri  riformati  zu  S.  Pietro  in  Montorio  ab,  auf  jener  Höhe 
des  alten  Janiculus,  wo  der  entzückte  Blick  nicht  nur  die 
ewige  Stadt  zu  seinen  Füssen,  sondern  weiter  schweifend  auch 
die  Campagna  und  die  schön  geschwungenen  Höhenzüge  der 
Sabiner-  und  Volskerberge  mit  ihren  herüberblinkenden  weiss- 
leuchtenden  Ortschaften  überschaut,  während  in  blauer  Ferne 
der  ernste  Monte  Soracte  das  herrliche  Bild  abschliesst. 
Wahrlich  ein  Ort,  der  gut  gewählt  gewesen  wäre,  um  zur 
Rückkehr  zur  Natur  und  zum  Preise  ihrer  Schönheit  aufzu- 
fordern. Doch  müssen  wir  bezweifeln,  dass  die  arkadischen 
Schäfer  ein  besonders  lebhaftes  Geßihl  für  Naturschönheiten 
besassen;  von  Gravina  zum  Mindesten  wissen  wir,  dass  dies 
bei  ihm  nicht  zutraf.  Selbst  in  Neapel  hatte  ihn  die  wunder- 
same Natur  fast  nie  von  seinen  Büchern  wegzulocken  vermocht, 
deren  Studium  er  so  eifrig  oblag,  dass  er  sich  durch  diese 
ungesunde  Lebensweise  ein  chronisches  Unterleibsleiden  zuzog, 
welches  ihn  sein  Leben  lang  quälte  und  schliesslich  seinen 
vorzeitigen  Tod  herbeiführte.  Auch  späterhin  arbeitete  er  jeden 
Tag  durchschnittlich  zwölf,  mindestens  aber  zehn  Stunden. 

Die  eigentlichen  Gründer  der  Arcadia  waren  der  schon 
erwähnte  Leonio  und  der  Dichter  Gian  Mario  Crescimbeni 
(nebenbei  auch  Canonicus),  welcher  zum  Vorsitzenden  gewählt 
wurde  und  bis  zu  seinem  1728  erfolgten  Tode  dieses  Amt  des 
Custoden  der  Gesellschaft  unter  dem  Namen  Alfesibeo  Cario 
bekleidete.  Zweck  der  Akademie  war  zunächst  die  Bekämpfung 
und  Zurückdrängung  jener  poetischen  Seuche,  welche  unter 
dem  Namen  des  Marinismus  bekannt  ist.  Dieses  Ziel  hat  sie 
erreicht,  aber  es  gelang  ihr  nicht,  den  andern  wichtigeren 
Theil  ihrer  Aufgabe  zu  lösen,  nämlich  eine  neue,  lebenskräftige, 
originelle  Richtung  in  der  Literatur  ins  Leben  zu  rufen;  um 
nur  ja  die  Fehler  Marini's,  vor  Allem  den  übertriebenen 
Schwulst  zu  vermeiden,  verfiel  sie  in  die  entgegengesetzten, 
wie  jeder  Action  eben  eine  Reaction  folgt,  die  ungefslhr  ebenso 
weit  nach  rechts  von  der  richtigen  Mitte  abzuweichen  pflegt, 
als  es  die  erstere  nach  links  gethan.  Weil  sie  nicht  vermochte, 
den  Geistern  neue  Bahnen  zu  weisen,  büsste  sie  ihr  Ansehen 
allmälig  wieder  ein.  Als  Goethe  im  Januar  1788  Aufnahme 
in  die  Arcadia  fand,  war  die^jclbe  längst  von  ihrer  tonangebenden 


6  II.  Abhandlnng:    Reich. 

Höhe  zur  Bedeutungslosigkeit  herabgesunken.  Mit  ganz  ver- 
änderten wissenschaftlichen  Zielen  besteht  sie  noch  heute  als 
Academia  dei  Lincei  fort.  Anders  aber  war  es  damals  zur 
Zeit  ihrer  Gründung.  Die  muthigen  fünfzehn  Männer,  welche 
der  ersten  Versammlung  beiwohnten,  fanden  bald  Freunde 
und  Bundesgenossen.  Am  27.  Mai  1691  ward  als  neuer  Ver- 
sammlungsort der  sich  am  Janiculus  hinaufziehende  Garten 
des  Palazzo  Corsini  in  der  Via  Lungara  ausersehen.  In  diesem 
Palaste  war  am  19.  April  1689  Christine  von  Schweden  ge- 
storben und  in  dankbarer  Erinnerung  ehrten  die  Arkadier 
ihr  Andenken,  indem  sie  dieselbe  unter  dem  Namen  Basilissa 
in  die  Liste  der  Gesellschaft  eintrugen;  daher  mag  der  in 
einigen  Literaturgeschichten  auftretende  Irrthum  stammen, 
welcher  in  der  Königin  die  eigentliche  Schöpferin  und  ein 
thätiges  Mitglied  der  Arcadia  zu  sehen  glaubt,  während  doch 
diese  Vereinigung  erst  anderthalb  Jahre  nach  ihrem  Tode  zu- 
stande kam.  Zum  Schutzpatron  erkor  sich  die  Gesellschaft 
das  Jesuskind,  wie  es  in  S.  Maria  AraceU  als  Gesü  Bambino 
verehrt  ward  und  wird.  Zweigvereine  entstanden  in  anderen 
Städten  und  bald  breiteten  sich  dieselben  als  dichtverzweigtes 
Netz  über  ganz  Italien  aus,  so  dass  die  Arcadia  die  einfluss- 
reichste aller  derartigen  Gesellschaften  wurde. 

Gravina  war  gleich  nach  seinem  Erscheinen  in  Rom  für 
die  Noth wendigkeit  einer  Umkehr  auf  literarischem  Gebiet 
eingetreten.  Noch  bevor  er  seine  erste,  literarische  Angelegen- 
heiten behandelnde  Streitschrift  in  die  Welt  sandte,  erschien 
von  ihm  ein  Werkchen,  welches  ihm  viele  Feinde  schuf.  Er 
hatte  dies  vorausgesehen  und  deshalb  seine  ,Hydra  mistica, 
sive  de  corrupta  morali  doctrina^  unter  dem  Pseudonym  Priscus 
Censorinus  und  mit  falscher  Angabe  des  Druckortes  (Köln 
statt  Neapel)  der  Oeffentlichkeit  übergeben  (1691).  In  dieser 
Schrift  behauptete  er,  dass  die  Casuistik  und  Corruption  der 
Kirche  mehr  geschadet  hätten  als  die  Häresie;  ferner  wendete 
er  sich  besonders  heftig  gegen  den  aus  diesen  Streitigkeiten 
entspringenden  Probabilismus ,  welcher  die  Unabänderlichkeit 
der  Moral  von  Grund  aus  zerstöre.  —  Für  unser  Thema 
wichtiger  ist  die  Schrift,  welche  er  abermals  unter  einem 
Pseudonym,  Bion  Crateus,  im  Jahre  1692  zu  Rom  erscheinen 
Hess:    ,Sopra   l'Endimione    di  Erillo  Cleoneo^    unter  welchem 


Gian  Yincenzo  Gravina  als  Aestlietiker.  7 

Pseudonym  sich  Alessandro  Guidi  barg.  Guidi  war,  wie 
Grravina's  Schüler  und  unbedingter  Lobredner  Passen  in  seiner 
kurzen  Biographie  ^  seines  Meisters  berichtet,  ,amico  inseparabile 
del  Gravina^^  Sein  dramatisches  Gedicht  ,Endymion'  entstand 
auf  Anregung  der  Königin  Christine,  zu  deren  Kreis  er  zählte. 
Es  mag  sein,  dass  Gravina  den  dichterischen  Werth  dieses 
Werkes  bei  Weitem  überschätzte,  aber  die  eigentliche  Bedeutung 
seiner  Schrift  liegt  nicht  in  dem  Lobe,  welches  er  dem  eiteln 
Guidi  spendiet,  der  sich  dem  Pindar  ebenbürtig  wähnte,  sondern 
in  dem  Tadel,  welchen  er  gegen  die  damals  herrschenden 
Literaturgrössen  richtete  (allerdings  ohne  ihre  Namen  zu 
nennen),  sowie  in  der  positiven  Forderung  der  Rückkehr  zu 
den  Alten,  die  er  mit  Entschiedenheit  aufstellte.  In  dieser 
Schrift  finden  sich  schon  die  wesentlichsten  Grundzüge  seines 
ästhetisch-kritischen  Hauptwerkes,  der  ,Ragion  poetica',  vor. 
Man  kann  behaupten,  dass  Gravina's  Grundsätze  in  allen  seinen 
Schriften  dieselben  geblieben  sind,  so  dass  seine  späteren  Werke 
nur  eine  systematische  Durchbildung  und  Weiterführung  dessen 
enthalten,  was  er  in  der  Schrift  über  den  ,Endymion'  andeutete. 
Gravina  hat  nie  zwischen  verschiedenen  Richtungen  geschwankt, 
klar  und  unbeirrt  ist  er  stets  auf  dem  Wege  vorgeschritten, 
welchen  er  zuerst  unter  Caloprese's  Leitung  eingeschlagen  hatte. 
Die  damalige  Welt  aber  dachte  anders  als  der  junge 
Autor.  Die  beiden  Schriften,  deren  pseudonymer  Verfasser 
rasch  erkannt  war,  hatten  so  recht  in  ein  Wespennest  gestochen. 
Die  herrschenden  Meinungen  waren  von  ihm  angegriflfen 
worden,  alte  Berühmtheiten  fühlten  sich  seit  dem  Erscheinen 
des  kecken  jungen  Neuerers  nicht  mehr  sicher;  sein  Werk 
hatte  Eindruck  gemacht.  Bedeutende  Schriftsteller  haben 
6.  B.  Passeri  nach  dessen  Angabe  versichert,  durch  dieses 
Werk  vom  schlechten  zum  guten  Geschmack  bekehrt  worden 
zu   sein.^     Derselbe   Gewährsmann    berichtet    auch,    dass   die 


^  Wieder  abgedruckt  in  der  Edizione  delle  opere  classiche  italiaue  del 
secolo  XVIII  als  Einleitung  zu  den  Opere  Bcelte  di  Gianvincenzo  Gra- 
vina g^ureconsulto  (Milano,  Dalla  Societ&  Tipografica  de  Classici  Italiani, 
1819),  S.  V— XIX. 

2  Ebenda,  S.  VIH. 

'  fSoggeUi  che  poi  fecero  gran  progreaao  in  guesta  facoltä,  mi  Hanno  atteatcUo, 
che  daüa   via    agregolala  di  comporre  ai  posero    nella   buona  con    la  sola 


8  n.  Abhandlvng:    Reich. 

^vecchi  poeti^  deshalb  den  Autor  auf  alle  Weise  bekämpften. 
Ihren  Sprecher  fanden  die  zahlreichen  Feinde  Gravina^s,  deren 
Zahl  dieser  noch  durch  unliebenswürdige  persönliche  Eigen- 
schaften, wie  Stolz  und  Eitelkeit,  vermehrt  haben  soll,  in 
Ludovico  Sergardi.  Dieser  war  zu  Siena  am  27.  März  1660 
geboren,  von  edler  Herkunft,  deren  er  sich  auch  gegen  den 
bürgerlichen  oder  richtiger  bäuerlichen  Gravina  rühmte,  lebte 
zu  Rom  und  starb  am  7.  November  1726  zu  Spoleto.  Sein 
eigenes  Leben  soll  durchaus  nicht  tadelfrei  gewesen  sein. 
Unter  dem  Namen  Licone  Trachio  gehörte  er  der  Akademie 
der  Arkadier  an,  wo  er  Verse  vortrug,  welche  Anerkennung 
fanden,  aber  von  Gravina  und  seinen  Freunden  missbilligt 
wurden.  Sergardi  machte  seinem  Hass  durch  lateinisch  ab- 
gefasste,  von  einem  gewissen  poetischen  Talent  zeugende, 
wahrhaft  blutige  Satiren  Luft,  welche  unter  dem  Namen 
Quintus  Settanus  erst  heimlich  in  Umlauf  gesetzt,  später  von 
Paolo  Maffei  gesammelt  und  in  zwei  Bänden  elegant  aus- 
gestattet herausgegeben  wurden,  nachdem  sie  bereits  in  ganz 
Italien  verbreitet  waren  und  dem  Gravina  viel  Herzleid 
verursacht,  doch  auch  scharfe  Erwiderungen  von  Emanuele 
Martine,  einem  Spanier,  und  Pier  Jacopo  Martelli  hervorge- 
rufen hatten.  Sergardi  war  übrigens  naiv  genug,  in  einer  der 
Satiren  den  rein  persönlichen  Ursprung  seiner  Angriffe  zu 
enthüllen  und  dann  hinzuzufügen: 

jHinc  odü  catisae;  nam  quis  toleraret  iniguum 
Invisumgue  caput  superisP 

(Satira  VII,  V.  213—214.)» 

Dennoch  hat  Gravina  sein  Leben  lang  unter  diesen  Angriffen 
schwer  zu  leiden  gehabt. 


leUura  di  quel  trcUtatello,  che  li  conduase  allo  atudio  e  imUazione  de*  veri 
originaU,  ponendo  in  dUparte  i  cattivi*  (1.  c.  S.  VIII/IX). 
^  Q.  Sectani  Satjrae,  numei-o  auctae,  mendis  purgatae,  et  singulae,  locu- 
pletiores  ecc.  Editio  novissima.  Accedunt  argumenta  ac  modices  ecc. 
concinante  P.  Antoniano,  Amstelodami  apud  Elzevirios  1700.  —  Lado- 
vici  Sergardii  antehac  Q.  Sectani  Satyrae  Lucae  1783,  Typis  Franc. 
Bonsignori.  —  Ferner  ins  Italienische  übertragen  Zurigo  (Zürich)  1760. 
—  Näheres  über  diesen  8treit  siehe  besonders  bei  Alfonso  Bertoldi, 
Studio  SU  Qian  Vincenzo  Gravina  con  prefazione  di  Giosue  Carducc 
(Bologna,  Nicola  Zanichelli,  1885). 


Gian  Vineeozo  OntTina  als  Aesthetiker.  9 

Nichtsdestoweniger  sehritt  er  auf  dem  betretenen  Pfade 
rüstig  fort  und  Hess  nach  wenigen  Jahren  seine  Abhandlung 
;DeIle  antiche  favole'  erscheinen,^  welche  wir  nicht  zu  behandeln 
brauchen,  da  er  sie  später  in  seine  , Ragion  poetica'  aufnahm. 
Zugleich  erschien  auch  die  erste  Sammlung  seiner  moral-philoso- 
phischen  und  juridischen  kleineren  Schriften  unter  dem  Namen 
,Opuscula^;^  und  am  7.  Mai  1696  wurden  die  von  ihm  verfassten 
lateinischen  Gesetze  der  Akademie  von  den  Akadiern,  welche 
damals  ihre  Zusammenktlnfte  auf  dem  Palatin  in  den  Famesi- 
schen  Gärten  hielten,  sanctionirt.  Wir  können  uns  in  Bezug 
auf  seinen  weiteren  Lebenslauf  mit  Skizzirung  der  allgemein- 
sten Umrisse  begnügen,  da  uns  dieser  hier  doch  nur  insoweit 
interessirt,  als  es  zum  Verständniss  seiner  Schriften  erforder- 
lich ist.  Im  Jahre  1699  wurde  Gravina  zum  Professor  des 
bürgerlichen  Rechtes  an  der  römischen  Universität  ernannt 
und  1703  vertauschte  er  diese  Lehrkanzel  mit  der  des  canoni- 
schen Rechtes.  Im  Jahre  1708  erschien  das  Werk,  mit  welchem 
wir  uns  in  erster  Linie  zu  beschäftigen  haben  werden:  die 
zwei  Bücher  ,Della  ragion  poetica','  gewidmet  Frau  von  Colbert, 
eine  Schrift  von  grösster  Bedeutung,  die  in  Italien  lange  Zeit 
unbestrittene  Geltung  genoss  und  noch  heute  hochgeschätzt 
wird.  In  demselben  Jahre  erschienen  bei  Gleditsch  in  Leipzig 
der  zweite  und  dritte  Theil  des  Werkes  ,De  ortu  et  progressu 
juris  civilis^,  dessen  erster  Theil  unter  diesem  Titel  1701  zu 
Neapel  und  auch  zu  Leipzig  herausgekommen  war,  unter  der 


1  Deir  aotiche  favole  (Roma,  Ant.  de  Rossi,  1696,  120,  141  S.);  dem 
Cardinal  Boncompagni ,  Erzbischof  von  Bologna,  gewidmet;  1706  von 
Regnanld  ins  Französische  übertragen. 

'  OpoBCula,  quae  sunt,  Specimen  Juris  prisci.  De  lingua  latina,  Dialogus, 
De  conversione  doctrinarum.  De  contemptu  mortis,  De  lucto  minuendo, 
Romae  1696. 

3  Di  Vincenzo  Gravina  Giurisconsulto  Della  Ragion  Poetica  Libri  Due, 
In  Roma,  Presso  Francesco  Qonzaga  MDCCVIII,  Con  licenza  de*  Su- 
periori,  4®,  215  S.  —  1754  erschien  hievon  eine  französische  Ueber- 
setzung  von  Requier  zu  Paris.  —  Eine  zweite  italienische  Ausgabe 
erschien  1716  zu  Neapel  bei  Domen.  Ant.  Parrini  (8^  260  S.);  femer 
Firenze,  Luigi  Bastianelli,  1771  (8^  210  S.);  Venezia,  Alrisopoli,  1829 
(16^  239  S.);  Bologna  1830;  endlich  in  den  Opere  scelte:  Milano  1819 
und  1827,  Firenze  1826  und  1857  (Edizione  Barbara),  Napoli  1756  bis 
1758  und  1839  (Edizione  Stefano). 


10  II-  Abhandlang:    Boioh. 

Bezeichnung  ,Originum  juris  civilis  Libri  tres^  Inzwischen  ge- 
rieth  Gravina  in  der  Akademie  mit  dem  Präsidenten  Crescim- 
beni  in  ärgerliche  Streitigkeiten.  Am  21.  Juli  1711  fand  die 
entscheidende  Sitzung  statt,  in  welcher  nur  31  Arkadier  für 
Gravina,  hingegen  74  ftlr  Crescimbeni  votirten.  Die  unter- 
legene Partei  trat  aus  und  bildete  eine  neue  Akademie,  wollte 
aber  den  alten  Namen  weiterführen,  da  sie  behaupteten,  die 
Gegner  hätten  durch  ihre  Beschlüsse  die  Gesetze  der  Ver- 
einigung verletzt,  und  sie,  obgleich  die  Minderheit,  seien  die 
wahre  Arcadia.  Von  diesen  Streitigkeiten  handelt  die  Schrift 
,Della  divisione  d' Arcadia'  vom  September  1712,  welche  ebenso 
wie  die  vom  1.  Januar  1712  datirte  kleine  Schrift  ,De  disciplina 
poetarum'  an  den  Marchese  Scipione  Maffei,  den  späteren  Ver- 
fasser der  ,Merope',  gerichtet  ist.  Die  Partei  Crescimbeni's 
brachte  die  Sache  vor  die  Gerichte.  Endlich  intervenirte  der 
Papst,  und  am  1.  Januar  1714  tauften  die  Gravinianer,  nach- 
gebend, ihre  Akademie  in  die  dei  Quirini  um.  In  dieser  neuen 
Vereinigung  konnte  der  Führer  mehr  als  in  der  alten  die  grosse 
Bedeutung,  welche  er  dem  Studium  der  Alten  beilegte,  zur 
Geltung  bringen.  War  er  doch  schon  lange  vorher  mit  dem 
hohlen  Treiben  der  Arkadier  nicht  einverstanden  gewesen  und 
hatte  in  den  lateinischen  Versen,  mit  welchen  er  die  Dichtungen 
des  Francesco  Maria  Lorenzini,  des  zweiten  Vorsitzenden  der 
Arcadia,  einleitete,  darüber  geklagt,  dass  oft  auch  unter  Jenen, 
welche  dem  Schwulst  feind  seien, 

,Per  cantilenas,  perque  corum  nenias 
Vox  vana  sensu  destituta  circuü/ 

Doch  erging  es  der  jungen  Akademie,  wie  es  häufig  bei  solchen 
Secessionen  vorzukommen  pflegt,  wenn  die  ältere  Gesellschaft 
die  mächtigere  bleibt  und  von  der  Gunst  der  öffentlichen  Meinung 
getragen  ist:  nach  und  nach  kehrten  die  Ausgetretenen  wieder  in 
den  Mutterschooss  der  Arcadia  zurück,  und  die  Academia  dei 
Quirini  endete  schon  nach  wenigen  Jahren  ihr  Dasein.  Auch 
Gravina's  Name  wurde  kurz  nach  seinem  Tode,  am  10.  März 
1718,  wieder  in  das  goldene  Buch  der  Arcadia  eingetragen. 
Gravina  hatte  inzwischen,  durch  sein  übergrosses  Selbst- 
bewusstsein  verleitet,  einen  Schritt  gethan,  der  ihn  dem  Ge- 
lächter preisgab.     Er  beschloss,    dem  Verfall   der  italienischen 


Oian  Vincftiito  Gravina  als  Aeethetiker.  11 

Tragödie  gründlich  abzuhelfen,  indem  er  sich  selbst  an  die 
Arbeit  machte.  Nun  hatte  er  zwar  in  seiner  Jugend  zwei 
Trauerspiele,  Christus  und  den  heiligen  Athanasius  behandelnd, 
begonnen,'  welche  niemals  herausgegeben  wurden,  von  denen 
wir  daher  auch  nicht  wissen,  ob  sie  Lob  oder  Tadel  verdienten, 
jedenfalls  zeigte  aber  schon  die  Pause  von  30  Jahren,  welche 
er  seither  hatte  eintreten  lassen,  dass  Gravina  von  der  Natur 
nicht  zum  tragischen  Dichter  bestimmt  war.  Er  ging  aber 
muthig  daran  und  brachte  im  Verlauf  von  drei  Monaten^  nicht 
weniger  als  Ainf  Tragödien  zustande,  welche  er  auch  sogleich 
dem  Druck  tibergab. ^  Sie  heissen:  ,11  Palamede',  ,L'AndromedaS 
,L'Appio  Claudio',  ,D  Papiniano',  ,11  Servio  Tullio*  und  sind 
nach  dem  übereinstimmenden  Urtheile  der  damaligen  wie  der 
heutigen  Italiener  höchst  matte  Arbeiten. 

Oravina  gab,  um  seine  praktischen  Versuche  theoretisch 
zu  rechtfertigen,  im  Jahre  1715  die  Abhandlung  ,Della  tragedia 
Libro  uno'  heraus^  und  so  verdanken  wir  seinem  Bestreben 
seine  —  wie  er  glaubte  —  mit  Unrecht  abgelehnten  Geistes- 
kinder zu  retten,  eine  höchst  interessante  Arbeit,  welche  für 
Deutschland  und  speciell  fUr  Wien  auch  dadurch  von  Interesse 
ist,  dass  sie  vom  Verfasser  dem  ,serenis8imo  principe  Eugenio 
di  Savoia'  gewidmet  wurde.  Es  ist  dies  übrigens  durchaus 
nicht  die  einzige  Beziehung,  in  welcher  Gravina  zu  Oesterreich 
und  Wien  stand,  wenn  sie  auch  alle  nur  indirecte  blieben. 
Seine  Schrift  ,De  contemptu  mortis  (ad  Franciscum  Pignatellum 
Tarentinum  Archiepiscopum)'  ,gilt  dem  Preise  der  Stand- 
haftigkeit,  welche  Francesco  Caraffa  während  einer  schweren 
Krankheit  bewährte';^  dieser  Francesco  aber  ist  der  1692 
gestorbene  kaiserliche  Feldmarschall  Caraffa.  Dies  Werk  trug 
dem  mit  der  Familie  Caraffa  befreundeten  Verfasser  nicht  nur 


^  Serao  1.  c.  S.  5. 

'  Scipione  Maffei,  Discorso  8ul  Teatro  Italiatio;  in  Opuscoli,   Milaiio,  Sil- 

vestri,  1844,  S.  64. 
'  Di  Vincenzo   Gravina  tragedie  cinque,  In   Napoli,  Nella   Stamperia  di 

Feiice  Mosca,  MDCCXII,    con   licenza  de'   Superiori.    —    Dies   ist   die 

Originalausgabe,  nicht  die  von  Bertoldi  falschlich  citirte  In  Napoli  1717, 

presso  Domenico  Antonio  e  Nicola  Parrino. 
<  Della  Tragedia,  Libro  uno,  Napoli,  Naso,  1715. 
^  Karl  Werner,   Gianbattista   Vico  als  Philcsoph  und  gelehrter  Forscher 

(Wien  1881),  8.  34. 


12  n.  Abhandlung:    B«ich. 

das  Lob  des  Papstes  Clemens  XL  ein,  sondern  vermittelte 
auch  seine  Bekanntschaft  mit  Qian  Battista  Vico,  welcher  ihn 
1716  kennen  lernte  und  durch  seine  juridischen  Schriften^  zu 
welchen  sich  1713  noch  das  in  Neapel  erscheinende  Buch  ,De 
Romano  Imperio  Liber  singularis^  gesellt  hatte,  lebhaft  angeregt 
wurde.  Die  beiden  bedeutenden  Männer  blieben  auch  in 
brieflichem  Verkehre.  Das  dritte  und  wichtigste  Band,  welches 
Gravina  mit  Wien  verknüpft,  ist  sein  Verhältniss  zu  Pietro 
Metastasio,  dem  späteren  Flofpoeten  Kaiser  Karls,  der  Kaiserin 
Maria  Theresia  und  auch  noch  Kaiser  Josefs.  Gravina  adop- 
tirte  den  begabten  Knaben,  den  er  von  der  Strasse  in  sein 
Haus  nahm,  und  erzog  ihn.  Metastasio  verdankt  ihm  Alles, 
sogar  den  Namen,  denn  ursprünglich  hiess  er  Trapassi,  welchen 
Namen  erst  sein  Pflegevater  mit  dem  wohlklingenderen  Meta^ 
stasio  vertauschte.  Manche  haben  freilich  behauptet,  der  zwölf- 
jährige Knabe,  welcher  1710  in  Gravina's  Haus  kam,  sei  dessen 
natürlicher  Sohn  gewesen,  doch  ist  wohl  bei  der  absoluten 
Beweislosigkeit  dieser  Behauptung  eher  anzunehmen,  dass  dies 
Gerücht  von  solchen  Leuten  herstammt,  die  gewohnt  sind,  ihre 
eigenen  niedrigen  Motive  den  anderen  Menschen  unterzu- 
schieben. Jedenfalls  wäre  die  Handlungsweise  Gravina's  selbst 
dann  noch  eine  edle  und  rühmenswerthe,  da  ja  der  allgemeine 
Brauch  damals  womöglich  noch  mehr  als  heute  gewissenlosen 
Vätern  gestattete,  ihre  uneheliche  Nachkommenschaft  in  Noth 
und  Elend  verkommen  zu  lassen.  Besass  Gravina  also  selbst 
nur  eine  sehr  bescheidene  künstlerische  Begabung,  so  beweist 
der  Scharfblick,  den  er  durch  die  Adoption  des  jungen  Trapassi 
zeigte,  dass  er  wohl  befähigt  war  als  Kritiker  über  die  Fähig- 
keiten Anderer  ein  begründetes  Urtheil  abzugeben.  Selbst  ein 
unserem  Aesthetiker  so  abgeneigter  Schriftsteller  wie  Francesco 
de  Sanctis  muss  zugeben,  dass  die  Erziehung,  welche  Meta- 
stasio erhielt,  wenn  sie  auch  nach  seiner  Meinung  zu  einseitig 
auf  das  Classische  gerichtet  und  besonders  das  Verbot,  den 
Tasso  zu  lesen  nicht  begründet  war,  diesem  nützte,  indem  sie 
ihn  an  Natürlichkeit  und  Einfachheit  gewöhnte  und  ihn  mit 
guten    Mustern    und    gründlichem   Wissen    vertraut    machte.^ 


1  Quella  prima  educazione  classica  iion  gli  fu  inutile,   perche  lo  avezzo 
alla  naturalezza  e  alla  semplicita,    e   lo   nutrl  d\   buoni   esempli  e  di 


Gian  yinc«nzo  Grarina  alB  Aesthetiker.  13 

Uebrigens  sandte  Gravina  den  heranwachsenden  Knaben  später- 
hin zu  jenem  Manne  ^  welchem  er  seine  eigene  Bildung  zu 
danken  hatte,  zu  Gregorio  Caloprese.  In  einem  Brief  an 
Saverio  Mattei,  datirt  Wien,  den  1.  April  1766,  schildert  der 
Greis  Metastasio  mit  Lebhaftigkeit  die  Jugendeindrücke,  welche 
er  zu  Scalea  empfing,  und  spricht  mit  Liebe  und  Verehrung 
von  dem  ,in8igne  filosofo  Caloprese^  der  ihn  auch  in  die 
Philosophie  des  Descartes  einführte.  Am  2.  Mai  1714  starb 
dieser  schon  durch  seine  Schüler  merkwürdige  Mann,  nachdem 
er  zu  seinem  Erben  seinen  Vetter  und  Schüler  Gravina  ein- 
gesetzt hatte,  den  die  Nachricht  vom  Ableben  des  alten 
Lehrers  tief  erschütterte.  Zwei  Jahre  verbrachte  der  Erbe, 
hauptsächlich  wohl  zur  Festigung  seiner  erschütterten  Ge- 
sundheit, in  Calabrien,  dann  kehrte  er  nach  Rom  zurück. 
Mehrfache  Berufungen  an  deutsche  Universitäten  lehnte  er 
eben  wegen  seines  Gesundheitszustandes  und  auch  weil  er 
sich  zu  sehr  mit  Rom  verwachsen  fllhlte  ab.  Hingegen  dachte 
er  den  Einladungen  des  Herzogs  Victor  Amadeus  von  Savoyen, 
der  zu  jener  Zeit  schon  mit  dem  Titel  eines  Königs  von 
Sardinien  geschmückt  war,  Folge  zu  leisten  und  nach  Turin 
zu  gehen,  um  dort  die  ganze  Univei*sität  nach  seinen  Ideen 
neu  einzurichten,  als  ihn  sein  heftiger  auftretendes  altes  Unter- 
leibsleiden zwang,  diesem  Plane  zu  entsagen.  Am  6.  Januar 
1718  erlag  er  diesem  Uebel  und  starb  in  den  Armen  seines 
Pflegesohnes  Metastasio,  noch  nicht  ganz  54  Jahre  alt.  In 
seinem  am  5.  April  1715  abgefasBten  Testamente  setzte  er  zur 
Erbin  seiner  Güter  in  Calabrien  seine  noch  lebende  Mutter 
Anna  ein,  sein  gesammtes  sonstiges  Vermögen  hinterliess  er 
dem  Pietro  Trapassi-Metastasio.  Der  einstige  improvisirende 
Strassendichter  und  Wunderknabe  sah  sich  so  im  Alter  von 
20  Jahren  im  Besitze  bedeutender  Mittel,  war  aber  bald  wieder 
ebenso  arm  wie  vorher,  da  er  das  ererbte  Gut  rasch  durch- 
brachte. Dem  Andenken  seines  Pflegevaters  widmete  er  pietät- 
volle Erinnerung  und  es  ist  vielleicht  mehr  als  Zufall,  wenn 
die  einzige  spätere  Ausgabe  der  Tragödien  Gravina's  zusammen 
mit  seinem  Tractat  über  die  Tragödie  gerade  bei  jenem  Buch- 


solida dottrina.  De  Sanctis,  Storia  della  letterattira  italiana  II»  35S  (Na- 
poH,  Morano,  1873,  IL  Anfl.). 


14  IT.  Abhandlung:    Roich. 

Händler  erschien,  welcher  auch  der  Verleger  der  ,Opere  dram- 
matiche'  Metastasio's  war;^  allerdings  seinen  Vorsatz,  ein  un- 
gedruckt hinterlassenes  Werk  ,De  romano  imperio  germanorum' 
zu  veröffentlichen,  welchen  Metastasio  kurz  nach  dem  Tode 
des  Meisters  in  einem  Briefe  vom  3.  April  1718  an  d'Anguirre 
äusserte,  fährte  er  aus  welchen  Gründen  immer  nicht  aus. 
Dieses  Buch  erschien  nie,  während  die  übrigen  Schriften  Gra- 
vina's  wiederholt  neu  aufgelegt  wurden ;  so  wäre  besonders  die 
Neuauflage  seiner  juridischen  Schriften  zu  Leipzig^  im  Jahre 
1737  hervorzuheben;  1756 — 1758  erschienen  seine  gesammelten 
Werke  zu  Neapel,  femer  wie  schon  angefahrt,  seine  ästhetisch- 
kritischen Schriften  1819  zu  Maüand,  1826  zu  Florenz,  1827 
zu  Mailand,  1839  zu  Neapel,  1857  zu  Florenz.^ 

Ehe  wir  uns  nach  diesem  aus  den  zahlreichen  italienischen 
Quellen  geschöpften  kurzen  Abriss  des  Lebens  Gravina's  zur 
Darstellung  und  Kritik  seiner  ästhetischen  Theorien  wenden, 
denen  als  Abschluss  eine  Würdigung  seiner  Bedeutung  mit 
Heranziehung  der  Stimmen  seiner  italienischen  Kritiker  folgen 
soll,  müssen  wir  uns  nothgedrungen  mit  der  Richtigstellung 
der  Angaben  jenes  Schriftstellers  beschäftigen,  welcher  bisher 
allein  Einiges  über  Gravina  mittheilte.     Es  thut  uns  leid,  uns 


1  Di  Vincenzo  Gravina  ginreconsulto  tragedie  cinqae,  premesso  il  suo 
libro  della  tragedia  (Venezia,  Giuseppe  Bettinelli,  1740,  8^  XLIII  und 
263  8.). 

2  Jani  Vincentii  Gravinae,  J.  cti,  opera  sen  originum  iuris  civilis  libri 
tres,  quibus  accedunt  de  romano  imperio  Über  singularis  eiusque  ora- 
tiones  et  opuscula  latina  recensnit  et  adnotationibus  auxit  Gottfridus 
Masconius,  reg.  magn.  britan.  consil.  aul.  et  in  academia  Goettin- 
gensi  iuris  professor.  Lipsiae  apud  Job.  Frid.  Gleditsch  B.  filium  anno 
MDCCXXXVII  (702  S.). 

3  Wir  citiren  im  Folgenden  mit  Ausnahme  der  Kagione  poetica,  welche 
uns  in  der  Originalausgabe  von  1708  vorliegt,  stets  nach  der  sogenannten 
Edizione  Barbara,  deren  voller  Titel  ist:  Prose  di  Gianvincenzo  Gravina 
pubblicate  per  cura  di  Paolo  Emiliani-Giudici  (Della  ragion  poetica 
—  Della  tragedia  —  Discorso  sopra  TEndimione  —  Della  divisione 
d'Arcadia  —  Della  istitntione  dei  poeti  —  Regolamenti  degli  studi  — 
Della  ragion  civile)  Firenze,  Barbcra,  Bianchi  e  Comp.,  1857  (LXIII 
und  398  S.).  —  Daselbst  (8.  XLIX)  auch  ein  Verzeichniss  aller  Schriften 
Gravina*s;  ein  anderes  Verzeichniss  bei  Julia  8.  XCII— XCV.  Die  drei 
Elklogen,  welche  in  dieser  Ausgabe  fehlen,  finden  sich  in  der  von 
Mailand  1819. 


Oian  Yincenso  OraTina  als  Aesthetiker.  15 

gegen  einen  Gelehrten  wenden  zu  müssen,  dessen  Verdienste 
wir  voll  würdigen,  und  den  ein  früher  Tod  leider  schon  im 
Alter  von  30  Jahren  der  Wissenschaft  geraubt  hat.  Doch 
müssen  im  Interesse  der  wissenschaftlichen  Wahrheit  jene  Irr- 
thümer  berichtigt  werden.  Heinrich  von  Stein's  Werk  ,Die 
Entstehung  der  neueren  Aesthetik^'  versucht  auf  knapp  drei 
Seiten  zum  ersten  Male,  Ghravina's  Lehren  zu  behandeln.  Leider 
war  ihm  von  allen  Schriften  dieses  Autors  einzig  dessen  ;Ragion 
poetica^  bekannt,  und  auch  diese  lag  ihm  nur  in  der  Ausgabe 
von  Neapel  1716  vor,  welche  er  nun  irrthümlich  ftlr  die  erste 
hielt.  Dadurch  wurden  seine  FehlgriflFe  veranlasst.  Er  meint: 
„Gravina  vermittelt  den  Zusammenhang  zwischen  Shaftesbury 
und  Winkelmann.  Die  ,Ragion  poetica'  erscheint  1716  zu  Neapel. 
1713  war  Shaftesbury  in  Neapel  gestorben,  nachdem  er  in 
dieser  Stadt  die  letzten  Jahre  seines  Lebens  der  Beschäftigung 
mit  den  schönen  Künsten  und  dem  Verkehr  mit  den  intellec- 
tuellen  Capacitäten  des  Landes  gewidmet  hatte.  Dass  Gravina 
seine  Schriften  kannte,  tritt  hervor,  wenn  er  die  Poesie  eine 
Zauberin,  aber  eine  heilbringende  Zauberin,  und  einen  Wahn- 
sinn, welcher  die  Narrheiten  vertreibe,  nennt.  Dies  erinnert 
an  Shaftesbury's  countre-necromancy,  an  die  Stelle  des  Selbst- 
gespräches, wo  der  Dämon  des  Trübsinns  von  dem  Genius  der 
Künste  besiegt  wird.  —  Andererseits  zog  Winkelmann  die 
^Ragion  poetica'  allen  anderen  ästhetischen  Schriften  vor".^  Aller- 
dings meint  er  selbst  einige  Zeilen  darauf,  dass  ,die  Aehnlich- 
keit  der  beiderseitigen  Aesthetik  durch  den  wahrscheinlichen 
Verkehr  Gravina's  mit  Shaftesbury  nicht  zureichend  und  voll- 
ständig erklärt*  sei.  Dieser  ,wahr8cheinliche  Verkehr*  gründet 
sich  einzig  auf  die  kühne  Hypothese,  dass  Gravina,  weil  sein 
Buch  in  Neapel  erschienen  sei,  auch  dortselbst  gelebt  haben 
müsse,  ebenso  wie  die  vermeintliche  Abhängigkeit  der  ästheti- 
schen Ansichten  Gravina's  von  denen  Shaftesbury's  auf  den 
Gebrauch  des  Wortes  ,Zauberin*  basirt  zu  sein  scheint.  Es 
hätte  wohl  ebenso  nahe  gelegen,  Gravina  in  Einzelheiten  von 
Scaliger,  M^nardifere,  Le  Bossu  beeinflusst  zn  nennen,  als 
gerade   von   Shaftesbury,    obwohl  gar   keine   Anzeichen    dafür 


1  Stuttgart,  Gotta,  1886. 
»  8.  319—320. 


18  11.  Abhandlung:    Beich. 

Deutsche  tibertragen  worden.  Schasler's  kühne  Annahme  be* 
ruht  aber  auf  seiner  irrigen  Meinung,  als  sei  die  ^Analyses  of 
beauty'  erst  1763  erschienen,^  welche  unrichtige  Angabe  durch 
irgend  einen  Zufall  sich  in  Zimmermannes  Buch  vorfindet^  und, 
wie  es  scheint,  von  dort  (sogar  mit  dem  offen  baren  Druck- 
fehler Analyses  statt  Analysis)  in  Schasler's  Werk  tiberging. 
Was  aber  bei  Zimmermann  ein  leicht  entschuldbares  Versehen, 
wahrscheinlich  nur  ein  Druckfehler  ist,  wird  bei  Schasler  zur 
Grundlage  einer  vollständig  haltlosen  Annahme,  wonach  Ho- 
garth  von  Burke  beeinfiusst  gewesen  wäre.  Diese  Irrthtimer 
Schasler's  und  Stein's  zeigen,  wie  nahe  die  Gefahr  liegt,  einen 
Schriftsteller  von  einem  seiner  Vorgänger  abhängig  zu  glauben, 
blos  weil  dieser  einige  Jahre  früher  schrieb,  und  wie  vorsichtig 
man  mit  solchen  oft  völlig  grundlosen  Annahmen  sein  muss. 
Nicht  immer  freilich  ist  es  so  klar  wie  in  den  Fällen  Hogarth — 
Burke  und  Gravina — Shaftesbury,  dass  keine  Einwirkung  statt- 
finden konnte,  weil  der  vermeintliche  Vorgänger  in  Wirklich- 
keit ein  Nachgänger  war,  und  wie  oft  mag  es  vorkommen, 
dass  man  einen  Schriftsteller  durch  Bücher  beeinfiusst  glaubt, 
die  er  nie  gelesen,  ja,  von  deren  Existenz  er  gar  keine  Ahnung 
gehabt  hat.  Dies  mag  erklären,  weshalb  wir  im  Folgenden  uns 
hüten  werden,  nicht  wegen  irgend  welcher  übereinstimmenden 
Ansichten  bei  Gravina  und  einem  früheren  Aesthetiker  Jenen 
durch  Diesen  geleitet  zu  glauben,  im  Gegentheil,  wir  setzen 
solchen  rein  subjectiven  Ansichten  ruhig  unsere  subjective  An- 
sicht entgegen,  dass  der  Professor  des  bürgerlichen  und  canoni- 
schen Rechtes,  der  Verfasser  so  zahlreicher  und  umfangreicher 
juridischer  Werke,  wenn  er  schon  seine  Mussestunden  durch 
poetische  Ergüsse  und  durch  kritische  Betrachtungen  über  die 
Poesie  ausfüllte,  kaum  Zeit  zum  Lesen  ästhetischer  Versuche 
Anderer  übrig  behalten  habe;  wir  sind  auf  Grund  seiner 
Schriften  eher  berechtigt  anzunehmen,  dass  er  fast  gar  keine, 
als  dass  er  eine  besonders  eingehende  Kenntniss  der  Schriften 
seiner  Vorgänger  besessen  habe. 


1  Schasler,  S.  308. 


Oian  Tineenzo  Gravina  als  Aeskbetiker.  19 


n. 

Es  war  eine  Zeit  des  Niederganges  auf  allen  Gebieten 
der  Kunst;  in  welche  Gravina's  Mannesjahre  fallen.  Die  Zeit 
der  gi*08sen  Meister  der  Renaissance  war  vorüber,  die  moderne 
Zeit  noch  nicht  angebrochen.  Auch  die  bedeutenderen  Ver- 
treter der  Kunst  des  17.  Jahrhunderts  in  Dichtkunst  und  Malerei 
waren  ins  Grab  gesunken^  ohne  würdige  Nachkommen  und 
Erben  auf  künstlerischem  Gebiete  zu.  hinterlassen.  Es  war  in 
Italien  eine  jener  Kunstzeiten,  in  welchen  man  sich  —  ich 
möchte  fast  sagen  —  schläfrig  und  begeisterungslos  in  den 
verlebten  Formen  der  Kunstsprache  der  vorangegangenen  Gene- 
ration weiterbewegt  und  die  Kunstübung  nur  so  gewohnheits- 
massig  weitergeht,  bis  dann  ein  erfrischender  Windhauch  sich 
erhebt,  der,  bald  zum  Sturmwind  anwachsend,  die  alten  Formeln 
hinwegweht  und  neue  kühne  Geister  zur  Geltung  bringt,  welche 
es  verstehen,  den  Lebensinhalt  und  die  Weltanschauung  einer 
inzwischen  herangereiften  neuen  Zeit  in  neuer  und  eigenthüm- 
licher  Weise  zum  Ausdruck  zu  bringen.  Diesen  Männern  der 
That  aber  gehen  Männer  des  Gedankens  voraus,  welche  die 
alten  Kunstanschauungen  kritisch  überwinden,  und  erst  dann, 
wenn  ein  solcher  Zustand  theoretisch  als  unhaltbar  nach- 
gewiesen ist,  können  die  praktischen  Versuche,  Neues,  Besseres 
an  seine  Stelle  zu  setzen,  von  Erfolg  begleitet  auftreten.  Darin 
besteht  eine  der  Hauptaufgaben  philosophischer  Kunstbetrach- 
tung^  die  naturgemäss  in  solchen  Zeiten  sich  in  den  Vorder- 
grund drängt,  zu  erforschen,  welche  Ursachen  diesen  Rückgang 
der  Kunst  veranlasst  haben  und  welche  Bahnen  betreten 
werden  müssen,  um  aus  dem  Zustande  der  Versumpfung 
herauszukommen.  Zweierlei  Arten  von  Kunstrichtern  treten 
dann  auf:  die  Einen  begnügen  sich  mit  dem  zu  allen  Zeiten 
beliebt  gewesenen  Schlagwort  von  den  Epigonen,  welche 
nichts  zu  schaffen  vermöchten,  was  nicht  schon  in  den  bis- 
herigen Kunstleistungen  erreicht,  ja  überboten  sei,  und  lehnen 
jeden  Reformversuch  entrüstet  ab;  die  Anderen  horchen  auf 
die  Stimmen  der  kommenden  Zeit  und  suchen  anfangs  noch 
unsicher  tastend  dem  nachwachsenden  Geschlecht  neue  Wege 
zu    weisen.      Die    Ersteren    erschöpfen    sich    in    unfruchtbarer 

2* 


20  II.  AbhaDdlnng :    Bei  eh. 

Negation  und  wirken  um  so  verderblicher,  mit  je  mehr  Geist 
und  Geschick  sie  als  Todtenrichter  fungiren,  die  Letzteren 
ahnen  den  Geist  der  Zukunft  und  suchen  jedes  Talent,  das 
die  neuen  Wege  beschreiten  will,  zu  fördern  und  es  vor  Irr- 
wegen zu  behüten.  Sie  verdienen  schon  um  ihres  Strebens 
willen  Anerkennung,  auch  wenn  sie  ihr  Ziel  nicht  erreichen, 
und  sind  auch  dann  hoch  zu  achten,  wenn  ihre  Schreibweise 
noch  mit  dem  Worte  ringt,  wie  ihr  Geist  mit  dem  Gedanken, 
während  die  glänzendste  Stilistik  der  Gegner  auf  die  Dauer 
nicht  über  ihre  innere  Hohlheit  hinwegzutäuschen  vermag.  Zu 
der  zweiten  Art  gehört  Vincenzo  Gravina  und  aus  diesem 
Gesichtspunkte  will  sein  Wirken  beurtheilt  sein. 

Er  kannte  die  ganze  Schwierigkeit  seines  Unternehmens 
und  sagt  deshalb  in  der  Widmung  seines  Hauptwerkes  an 
Frau  von  Colbert,*  Prinzessin  von  Carpegna,  von  der  Poesie, 
es  sei  in  ihr  gleich  schwer  vortrefflich  zu  urtheilen,  wie  voll- 
endet zu  schaffen,  und  es  sei  leichter,  ein  mittelmässiger  Schrift- 
steller, als  ein  gerechter  Beurtheiler  zu  werden.  (Nella  quäle  i 
ugual  difficoltä  ottimamente  giudtcarey  che  perfettamente  comporre, 
e  di  cui  e  piü  facile  mediocre  autore,  che  giusto  estimator  divenireJ)^ 
Wir  überzeugen  uns  aber  auch  gleich  in  dieser  Vorrede,  dass 
dieses  Selbstgefühl  des  Kritikers  nicht  unbegründet  war  und 
dass  wir  es  mit  einem  Manne  zu  thun  haben,  dessen  Führung 
wir  uns  fUr  eine  Weile  anvertrauen  können.  Es  ist  kein 
Doctrinär,  der  eine  bestimmte  Weise  der  Kunstübung,  weil  sie 
ihm  als  die  beste  erscheint  und  unter  gewissen  Umständen 
und  zu  einer  gewissen  Zeit  auch  wirklich  die  beste  war,  nun 
ohne  jede  Abänderung  allen  Zeiten  und  unter  allen  Umständen 
aufdrängen  will,  er  ist  aber  ebensowenig  ein  haltloser  ,reiner 
Empirist',  der  den  Wald  vor  lauter  Bäumen  nicht  sehend,  stets 
nur  die  abweichenden  Einzelheiten  erblickt,  nicht  aber  das 
gemeinsame  Gesetz,  das  sie  bei  und  trotz  allen  noch  so  grossen 
Verschiedenheiten  durchwaltet.  Er  erkennt  und  rügt  die  Ver- 
derbniss  des  Stiles,  welche  von  der  ,8tolida  pi*esunzione  (dummer 


1  In  der  Familie  Colbert  waren  übrigen  derartige  Widmungen  ästhetischer 
Schriften  nichts  Neues,  dem  Minister  Colbert  hatte  Andr^  Felibien  sein 
Werk  ^Des  principes  de  Tarchitecture,  de  la  sculpture  et  de  la  peinture 
et  des  autres  arts,  qui  en  dependent*  (1686)  gewidmet. 

3  Della  ragione  poetica,  Ausgabe  Ton  1708,  S.  3,  Edudone  Barbara  8.  4. 


Oian  TinetnBO  OnTin»  als  Aesihetiker.  21 

Eigendünkel,  unverständige  Anmassung)  de  i  presenti  maestri^, 
wie  er  sie  schier  hofanvoll  nennt,  herrühre.  Er  findet  das  Heil- 
mittel dagegen  in  der  Rückkehr  zu  der  Einfachheit  und  Natür- 
lichkeit der  Griechen  und  Römer,  aber  er  weiss,  dass  die 
übertriebene  Befolgung  der  Regeln  der  Alten  ebenso  sehr  von 
üebel  ist  als  ihre  gänzliche  Vernachlässigung,  denn  der  Versuch, 
die  erdichtete  Darstellung  der  gegenwärtigen  Dinge  gänzlich 
nach  den  Regeln,  welche  auf  die  seither  veränderten  Sitten 
der  Alten  gegründet  sind,  anzuordnen,  entferne  sich  fast  ebenso 
sehr  von  dem  Natürlichen  als  die  vollständige  Vernachlässigung 
derselben.^  Natürlich  zu  bleiben  ist  aber  die  Hauptsache,  und 
eben  deshalb  bekämpft  er  ja  die  zu  seiner  Zeit  massgebenden 
Schriftsteller  so  heftig,  weil  ihre  Schöpfungen  sich  als  baare 
Unnatur  darstellen.  Er  will  eine  philosophische  Grundlegung 
ftLr  die  Poesie,  eine  Wissenschaft  der  Poesie,  welche  dieser 
dieselben  Dienste  erweisen  könne  wie  die'  Geometrie  der 
Architektur,  mit  deren  Hilfe  einerseits  die  Bauten  der  alten 
Aegypter,  andererseits  die  der  Griechen  ausgeflihrt  werden 
konnten.'  Er  sucht  das  Bleibende  in  der  Erscheinungen  Flucht, 
die  yidea  e  ragion  comune^  welche'  allen  so  verschiedenartigen 
Kunstgebilden  zu  Grunde  liegt.  Diese  ,8cienza  della  poesia'  soll 
die  Basis  der  ^regole  della  poetica'  bilden,  sie  selbst  ist  un- 
veränderlich, die  Regeln  sind  veränderlich  und  müssen  den 
wechselnden  Zeiten  und  den  verschiedenen  Völkern  angepasst 
werden.  Klingt  dies  Alles  nicht  ganz  modern  an?  Und  doch 
sind  schon  zwei  Jahrhunderte  verflossen,  seit  diese  Erkenntniss, 
die  allein  uns  geeignet  scheint,  die  Grundlage  einer  wahren 
Aesthetik  zu  bilden,  in  Gravina's  Geist  aufdämmerte. 

Die  Vorrede  schliesst  ab  mit  der  Einsicht,  dass  so  wie 
die  Natur  die  Mutter  der  wahren  Dinge,  so  die  Idee  die 
Mutter  der  Erdichtungen  sei;  diese  sei  von  dem  menschlichen 
Geiste  von  innen  aus  der  Natur  selbst  gezogen,  in  der  enthalten 
sei,  was  jeder  Geist  mit  dem  Gedanken,  sei  es  durch  Ver- 
stehen, sei  es  durch  Einbildungskraft,  hervorbringe.  (,Concio- 
siacJü,  siccome  deUe  coae  vere  i  madre  la  natura;  coal  delle  cose 
finte  i  madre  Videa  tratta  dalla  mente  umana  di  dentro  la  natura 


1  Ragion  poetica  (1708),  S.  6. 
»  1.  c.  8.  4.  6. 


22  IT.  Abhandlung:    Reich. 

istessa,  ove  h  contenuto  quanto  col  pensiero  ogni  mente,  o  inten- 
dendo,  o  immaginando  scolpisce/)^  Auch  Heinrich  von  Stein, 
sowie  die  italienischen  Biographen,  haben  die  Wichtigkeit 
dieses  Satzes  gefiihlt,  mit  welchem  Gravina  ein  ästhetisches 
Programm  aufgestellt  hat.  Wir  finden  hier  eine  Idee  zuerst 
ausgesprochen,  welche  noch  nach  mehr  als  hundert  Jahren 
die  deutsche  Aesthetik  zu  beherrschen  bestimmt  war.  Auch 
können  wir  uns  nicht  der  Meinung  Stein's  anschliessen,  wonach 
sich  dieser  Qedanke  bei  Gravina  als  eine  vereinzelte  An- 
deutung findet. 2  Schon  die  Stellung,  welche  der  Verfasser 
diesem  Satze  am  Schlüsse  der  Vorrede  gibt,  scheint  uns  zu 
zeigen,  dass  es  sich  hier  um  mehr  als  blos  um  eine  vereinzelte 
Andeutung  handle,  dass  Gravina  sich  der  weittragenden  Be- 
deutung seiner  Worte  wohl  bewusst  war  und  ein  Princip  der 
Aesthetik  aufstellen  wollte,  das  sich  vollkommen  mit  seinen 
sonstigen  Anschauungen  deckt.  Dass  dieser  Gedanke  noch  aus 
der  Renaissancezeit  herüberwirke,  darin  mag  von  Stein  Recht 
haben.  Es  ist  ja  das  Eigenthümliche  der  meisten  Wahrheiten, 
dass  sie  im  Grunde  genommen  längst  in  anderen  Zeiten  bekannt 
waren,  im  Laufe  der  Jahre  aber  wieder  in  Vergessenheit  ge- 
riethen,  so  dass,  wer  sie  neu  entdeckt  zu  haben  vermeint, 
eigentlich  nur  ein  Wiederauflfinder  derselben  ist.  Es  sind  schon 
alle  Gedanken  gedacht  worden,  es  kommt  nur  darauf  an,  sie 
in  neuer  Form  wieder  zu  denken;  die  neue  Form  macht  dann 
den  alten  Gedanken  einer  alten  Zeit  für  die  neue  Zeit  lebens- 
iUhig  und  passt  ihn  den  geänderten  Verhältnissen  an,  so  dass 
er  sich  wohl  selbst  wie  etwas  ganz  Neues  ausnimmt. 

Um  die  ewige  ,ragion  e  idea'  von  ihrem  natürlichen  Princip 
abzuleiten,  meint  unser  Autor,  müssen  wir  zunächst  über  das 
Wahre  und  Falsche  und  über  die  menschliche  Einbildungskraft 
ins  Klare  kommen.  Deshalb  handelt  er  im  ersten  Capitel  ,vom 
Wahren  und  vom  Falschen,  vom  Wirklichen  und  vom  Er- 
dichteten^  Jedes  Urtheil,  sagt  er,  ist  eigentlich  ein  bejahendes, 
enthält  eine  ^affirmaziove^ ,  Der  Unterschied  zwischen  den  wahren 
und  falschen  Urtheilen  sei  der,  dass  die  ersteren  die  vollständige 
Kenntniss  der  Sache,   über  die  geurtheilt  wird,   besitzen,   die 


'  Ragion  poetica,  S.  6. 
2  H.  V.  Stein.  S.  319. 


Oian  Yiacenzo  öravina  als  Aesthetiker.  23 

letzteren  aber  nur  eine  unvollständige.  Als  Beispiel  wird  an- 
geführt, dass  ein  viereckiger  Thurm  aus  der  Feme  rund  er- 
scheinen könne.  So  entstehe  der  Irrthum  aus  dem  Mangel 
(,mancanza')  der  vollkommeneren  Kenntniss.  Daher  halten  wir 
daseiende  oder  zukünftige  Dinge  für  wahr,  sobald  das  Bild, 
welches  wir  von  ihnen  empfangen,  mit  unseren  Vorstellungen 
vom  Wahren  übereinstimmt.  So  entzünden  die  Leidenschaften 
unsere  Einbildungskraft  genug,  um  uns  erträumte  Dinge  für 
wahr  halten  zu  lassen;  ganz  besonders  ist  dies  beim  Ehrgeiz 
und  der  Liebe  der  Fall.  Daher  kommt  es,  dass  die  Menschen 
meist  mit  offenen  Augen  träumen  (^Donde  avmene  che  per  lo  piü 
gli  uomini  sognano  con  gli  occhi  aperti^),^  schliesst  der  Absatz, 
und  man  fragt  sich  unwillkürlich,  wie  weit  es  von  dieser  An- 
sicht noch  zu  dem  Ausspruch  sei:  Für  Jeden  ist  die  Welt  so, 
wie  sie  ihm  erscheint. 

Im  zweiten  Capitel,  ,Von  der  Wirksamkeit  der  Poesie', 
werden  aus  diesen  allgemeinen  Betrachtungen  die  Schlüsse  ge- 
zogen, auf  welche  Weise  die  Dichtkunst  am  kräftigsten  wirke. 
Sie  thut  dies,  nach  Gravina,  indem  sie  unsere  Phantasie  ganz 
und  gar  durch  die  lebhafte  Darstellung,  den  Anschein  der 
Wahrheit  und  die  wirksame  Aehnlichkeit  mit  derselben  umgibt 
und  alle  Eindrücke  abhält,  welche  geeignet  wären,  die  Wirk- 
lichkeit dessen,  was  der  Dichter  ausdrückt,  zu  widerlegen.  So 
kommt  es,  dass  wir  dem  Erdichteten  gegenüber  dann  so  ge- 
stimmt sind,  wie  wir  es  dem  Wahren  gegenüber  zu  sein  pflegen. 
Ueberhaupt  entsprechen  ja  die  Bewegungen  (jmoti*)  unserer  Seele 
nicht  vollständig  den  Dingen  und  drücken  nicht  ihr  inneres 
Sein  aus,  sondern  entsprechen  dem  Eindruck,  welcher  sich  von 
den  Dingen  in  der  Phantasie  bildet,  und  drücken  die  Spuren 
aus,  welche  durch  die  äusseren  Körper  in  die  Phantasie  ein- 
gezeichnet werden;  man  hört  den  philosophisch  gebildeten 
Schüler  Caloprese's.  Daher  können,  wie  es  in  den  Träumen 
geschieht,  in  uns  dieselben  Eindrücke  wie  durch  die  wirklichen 
Dinge  auch  durch  andere  Mittel  erweckt  werden,  wenn  diese 
unserer  Phantasie  nur  wirkliche  Dinge  zu  sein  scheinen.  Diese 
Mittel  sind  nun  für  den  Dichter  die  Bilder,  welche  das  Natür- 
liche ausdrücken,  die  lebhafte  Darstellung,  welche  dem  wirk- 


^  Ragion  poetica  I,  1,  S.  9. 


24  n.  Abhandlnng:    Bei  eh. 

liehen  Dasein  und  der  Natur  der  vorgespiegelten  Dinge  gleicht, 
und  vor  Allem  die  Worte,  welche  sich  als  vorzügliches  Hilfs- 
mittel darstellen;  so  bewegt  er  die  Phantasie  und  durch  diese 
die  Affecte  ebenso  wie  durch  Wahres,  und  unser  Qeist  wird 
die  Erdichtung  nicht  gewahr.  Auch  die  Seele  nimmt  die 
Erfindungen  als  wahr  an,  weil  die  Phantasie  ja  von  Bewe- 
gungen ergriffen  ist,  welche  fühlbaren,  wirklichen  Eindrücken 
gleichen. 

Von  der  durch  diese  Betrachtungen  gewonnenen  Basis 
aus  operirt  nun  Gravina  weiter,  indem  er  zunächst,  im  dritten 
Capitel  ,Vom  Wahrscheinlichen  und  Angemessenen^,  erwägt, 
wie  der  Dichter  verfahren  müsse,  um  zu  verhindern,  dass  der 
durch  seine  Kunst  sozusagen  eingeschläferte  Greist  erwache 
und  das  Netz  von  Erfindungen  durchschaue.  Er  meint, 
der  Dichter  erreiche  sein  Ziel  durch  Wahrscheinlichkeit  alles 
dessen,  was  er  vorbringe,  und  durch  natürliche  und  genaue 
Ausdrucksweise;  so  erziele  er,  dass  der  Geist  sich  einer  wunder- 
baren Bezauberung  der  Phantasie  überlasse.  Deshalb  seien 
in  der  Poesie  alle  Unmöglichkeiten,  welche  nicht  durch  die 
Macht  irgend  einer  Gottheit  gestützt  würden,  verwerflich.  Hier 
müssen  wir  den  Einwand  erheben,  dass  diese  Ausnahme  nur 
in  Bezug  auf  solche  Gottheiten  giltig  sein  kann,  an  welche  der 
Leser  oder  Hörer  glaubt;  freilich  kann  ein  gebildeter  Leser 
durch  die  Kraft  des  dichterischen  Genius  bewogen  werden,  flir 
die  Zeit,  während  welcher  er  sich  mit  der  Dichtung  beschäftigt, 
die  Macht  beliebiger  Gottheiten  in  derselben  anzuerkennen. 
Unbedingt  beistimmen  werden  wir  Gravina  wieder,  wenn  er 
es  als  groben  Fehler  rügt,  unwahrscheinliche  Affecte,  Sitten 
und  Thaten  vorkommen  zu  lassen,  oder  solche,  welche  der 
Person,  die  uns  vorgeführt  wird,  oder  dem  Zeitalter  nicht  ent- 
sprechen. Solche  Verletzungen  der  Natürlichkeit  und  Wahr- 
scheinlichkeit müssen  selbstverständlich  zur  Folge  haben,  dass 
die  dichterische  Fiction  sich  selbst  aufhebt;  hingegen  heisst  es 
denn  doch,  eine  gar  zu  geringe  Meinung  von  der  Dlusions- 
fähigkeit  des  Publicums  besitzen,  wenn  Gravina  uns  glauben 
machen  will,  die  Griechen  hätten  keine  Stücke  haben  wollen, 
welche  Monate  oder  Jahre  lang  dauerten,  weil  die  wirkliche 
Zeit  der  Bühnenaufführung  nicht  länger  als  zwölf  Stunden  ge- 
wesen  sei,   und   die   Dauer  der  auf  der  Bühne   dargestellten 


Gian  Yineenso  Oravin»  »!■  Aestbetiker.  25 

Ereignisse  deshalb  auch  nicht  diesen  Zeitraum  überschreiten  solle^ 
um  recht  glaubwürdig  zu  bleiben.^  Dieselbe  Ansicht  vertritt 
er  auch  noch  in  der  späteren  Abhandlung  über  Tragödie,  wo 
er  nur  für  den  Nothfall  die  Ausdehnung  der  Zeit  der  Handlung 
auf  einen  Sonnenumlauf  gestatten  will.  Er  sagt  nämlich  dort:^ 
yE  perche  la  rappresentazione  die  alla  vera  operazione  soniigliare, 
percib  il  fatto  nan  dovrebbe  trascorrere  ü  tempo  consumcUo  dagli 
»pettatori  nel  teatro.  Ma  percK^  non  sempre  una  grande  impresa 
pub  si  poco  spcLzio  occupare;  percib  i  permesso,  quando  altrimenti 
non  81  possa,  sceglier  argomento  che  adempia  un  giro  del  soleJ 
Diese  Kleinlichkeit  der  Zeitbestimmung  aus  solchem  Grunde 
lag  den  alten  Tragikern  gewiss  fern.  Man  glaubt  nicht,  dass 
solch  ein  Ausspruch  von  demselben  Manne  herrühren  könne, 
der  doch  in  derselben  Abhandlung  so  richtig  meint:  , Jedes 
Aehnliche,  damit  es  ähnlich  sei,  muss  noch  von  der  Sache, 
der  es  gleicht,  verschieden  sein,  sonst  wäre  es  nicht  ähnlich, 
sondern  Dasselbe.  Und  deshalb  muss  die  Nachahmung,  welche 
in  Aehnlichkeit  mit  dem  Wahren  besteht,  nicht  in  allen  Theilen 
Wahrheit  enthalten,  sonst  wäre  sie  nicht  mehr  Nachahmung, 
sondern  Wirklichkeit  und  Natur.*  (fOgni  simüe,  perchi  Ha  simile, 
die  ancora  esser  diverso  dalla  cosa  cui  rasaamiglia:  altHmenti 
non  nmile  sarebbe,  ma  Vistesso.  E  percib  Vimitazione,  la  quäle 
%  somigliama  del  vero,  non  die  per  tvJtte  le  parti  veritä  contenere; 
altrimenti  non  sarebbe  piü  imitazione,  ma  realitä  e  natura J)^  Was 
wäre  das  ftir  ein  Dichter,  der  nicht  die  Fähigkeit  besässe,  uns 
so  weit  für  sein  Werk  zu  interessiren,  dass  wir  darüber  den 
Lauf  der  Zeit  vergässen,  was  wären  das  für  Zuschauer,  die, 
während  vor  ihnen  die  erschütterndsten  Scenen  sich  entrollen, 
wenn  die  gewaltige  Nemesis  mit  ehernem  Schritt  über  die 
Bühne  wandelt,  den  Schuldigen  treffend  und  vernichtend,  wenn 
die  Menschheit  arm  und  nackt  in  ihrer  ganzen  Blosse  sich 
ihnen  darstellt,  wenn  sie  schaudernd  sehen,  wie  selbst  der 
Beste  und  Edelste  zum  Sclaven  der  Leidenschaft  wird,  und 
wie  kein  Fehl  ungesühnt  bleibt,  was  wären  das  für  Zuschauer, 
sagen  wir,  die  kaltblütig  mit  der  Uhr  in  der  Hand  berechnen 


>  Ragion  poetica  I,  3,  S.  9. 

2  Della  Tragedia,  Cap.  6,  Prose  S.  162. 

3  1.  c.  Cap.  26,  Prose  S.  193. 


26  n.    Abhandlung:     Reich. 

wollten,  ob  die  abgelaufene  Zeit  des  wirklichen  Lebens,  dem 
sie  ja  entrückt  und  über  das  sie  hinausgehoben  werden  sollen, 
auch  auf  die  Minute  alles  das  zu  thun  gestatte,  was  auf  den 
weltbedeutenden  Brettern  vor  sich  geht!  Manchmal  schlägt  so 
unserem  Autor  der  Stubengelehrte  in  den  Nacken,  und  sein 
Blick,  der  sonst  oft  weit  und  frei  über  dem  Horizont  seiner 
Zeitgenossen  hinausschweift,  trübt  sich  und  bleibt  in  den  engen 
Kreis  einer  einseitigen  Eunstanschauung  gebannt. 

Es  gibt  eben  ein  Ding,  welches  nicht  auszuklügeln  und 
nicht  auszudeuten  ist,  einen  incommensurabeln  Factor  in  der 
Rechnung,  welche  manche  Kritiker  aufstellen;  man  kann  und 
soll  sich  bemühen,  es  zu  verstehen,  aber  es  wird  nie  gelingen, 
das  Unsagbare  in  dürre  Formeln  zu  fassen:  es  ist  das  Genie, 
dessen  Wirkungen  die  schönsten  Regeln  über  den  Haufen 
werfen,  das  uns,  wo  sein  heisser  Athem  uns  anhaucht,  mit  der 
unwiderstehlichen  Macht  einer  elementaren  Naturkraft  besin- 
nungslos mit  sich  fortreisst,  sei  es  zur  Höhe,  sei  es  zum  Ab- 
grund. Im  Grunde  ist  ja  doch  die  ganze  Aesthetik  nur  eine 
Krücke  für  den  Lahmen,  mit  deren  Hilfe  die  Zuschauer,  denen 
unsere  Wissenschaft  das  Verständniss  des  Kunstwerkes  näher 
rücken  soll,  und  die  schwächeren  Künstler,  die  Talente,  denen 
sie  zur  Kenntniss  der  Gesetze  ihrer  Kunst  und  dadurch  zur 
Steigerung  ihrer  Fähigkeiten  und  Leistungen  verhelfen  soll, 
mühsam  auf  jenen  Bahnen  nachhinken  lernen,  die  das  Genie 
ihnen  in  seinem  strahlenden  Zuge  vorgezeichnet  hat.  Durch 
diese  Erkenntniss  wird  der  Werth  unserer  Wissenschaft  durch- 
aus nicht  herabgedrückt,  denn  das  Genie  thut  nichts,  was  die 
Aesthetik  nicht  billigen  könnte,  ja  müsste;  es  handelt  eben 
nur  ohne  Rücksicht  auf  die  Forderungen  der  Buchweisheit 
und  braucht  die  Gesetze  der  Kunst  nicht  erst  zu  lernen,  die  es 
unbewusst  in  der  Brust  trägt.  Das  wahre  Genie,  das  allerdings 
weit  seltener  ist,  als  manche  Kunst-  und  Literaturgeschichten 
meinen,  stösst  nicht  die  (wenigen)  Kunstgesetze,  höchstens  die 
(eben  geltenden)  Kunstregeln  um.  Kunstgesetze  sind  selten 
und  gering  an  Zahl  wie  die  Genies;  Kunstregeln  häufig  und 
zahlreich  wie  die  Talente;  jene  unwandelbar  und  zu  allen 
Zeiten  fruchtbar,  wie  die  Werke  des  Genius,  diese  vorüber- 
gehend, für  bestimmte  Zeitepochen,  Völker  und  Bildungsstadien 
von  Werth,  wie  die  Werke  des  Talentes.   Weil  Talent  und  Regel 


Oian  Vincenzo  Grayina  als  Aesthetiker.  27 

dem  Menschlichen  gleichen,  kann  sie  der  Mensch  ergründen 
und  in  Worte  fassen;  weil  Genie  und  Gesetz  dem  Göttlichen 
gleichen,  bleiben  sie  in  ihren  Tiefen  unergründlich,  kann  man 
sie  fUhlen  und  ahnen,  aber  nie  in  vollkommener  Weise  wieder- 
geben und  klarlegen.  Eines  der  Kennzeichen  des  Genius  ist 
es,  dass  seine  Werke  sich  so  darstellen  wie  Erzeugnisse  der 
Natur,  die  da  sind,  und  bei  denen  es  scheint,  dass  sie  nicht 
anders  sein  können,  als  sie  sind.  Schöpfungen  des  Genius 
tragen  kein  Merkmal  mühsamer  Schaffensarbeit  an  sich,  rund 
und  geschlossen,  wie  Pallas  Athene  aus  dem  Kopf  des  Zeus 
entsprungen,  stehen  sie  vor  uns.  Um  wenigstens  theilweise  die 
Wirkung  zu  erzielen,  welche  genialen  Hervorbringungen  von 
Haus  aus  eignet,  sucht  das  Talent  den  seinigen  den  Schein 
der  Natürlichkeit  dadurch  zu  verleihen,  dass  es  Mühe  und  Sorg- 
falt dem  Auge  des  Beschauers  nach  Möglichkeit  verbirgt. 
Gravina  räth  deshalb,  den  Versen  den  Stempel  einer  gewissen 
Nachlässigkeit  (,(1  carattere  dt  negligenza')  ^  zu  geben,  weil  das 
Hervortreten  des  Künstlichen  nur  geeignet  sei,  die  Illusion 
des  Zuhörers  oder  Lesers  zu  stören.  Unwillkürlich  gedenkt 
man  dabei  des  Gegensatzes  zwischen  den  scheinbar  nach- 
lässigen, aber  bekanntlich  lange  und  sorgsam  gefeilten  Versen 
Heine's  und  den  scheinbar  schwer  zu  handhabenden,  aber 
leicht  der  Feder  entflossenen  Rhythmen  Platen's.  Ein  ähnlicher 
Contrast  Hesse  sich  vielleicht  auch  zwischen  Wieland  und 
Klopstock  aufstellen.  Die  beherzigenswerthe  Forderung  Gra- 
vina's  beweist,  dass  es  ihm  an  feinem  Verständniss  der  poe- 
tischen Kunstform  nicht  mangelte. 

Noch  deutlicher  tritt  dies  in  seiner  Beurtheilung  Homer's 
hervor,  zu  welcher  er  sich  im  vierten  Capitel  wendet.  Homer, 
beginnt  er,  ist  der  mächtigste  Wunderthäter  und  weiseste 
Zauberer  (,Omero  ^  il  mago  piü poteiite,  e  V incantatore piü  sagace/)^ 
Die  Gründe,  auf  welche  Gravina  seine  ungemein  hohe  Schätzung 
Homer's  aufbaute,  waren  für  seine  Zeitgenossen  ebenso  neu 
und   überraschend,    als   sie   uns   alt  und   selbstverständlich   er- 


'  Ragion  poetica,  S.  11. 

2  RagioQ  poetica,  S.  12.  Der  Gebrauch  des  Wortes  mago  ao  dieser  Stelle 
hätte  H.  von  Stein  zeigen  können,  dass  Qravina  dieser  Ausdruck  für 
poetische  Wirkungen  geläufig  war  und  er  ihn  nicht  erst  von  Shaftes- 
bury  zu  lernen  brauchte. 


28  n.  Abhandlung:    Bei  oh. 

scheinen.  Gravina  ist  eben  in  seiner  Beurtheilung  der  grossen 
Dichter  seiner  Epoche  weit  voraus^  er  ist  in  dieser  Beziehung 
einer  jener  bahnbrechenden  Geister,  welche  neue  Gesichts- 
punkte der  Kritik  aufstellen  und  denen  die  Anderen  dann 
nachfolgen.  Hierin  liegt  ja  ein  Hauptwerth  ästhetischer  Be- 
trachtung, dass  es  ihr  oft  gelingt,  missverstandene  Werke 
grosser  Geister  ins  rechte  Licht  zu  setzen,  so  dass  sie  nun 
in  der  veränderten  Beleuchtung  einen  ganz  andern  Charakter 
zeigen  als  jenen,  welchen  sie  früher  zu  haben  schienen,  dass 
wichtige  Seiten  des  Gesammtbildes,  welche  bisher  im  Schatten 
blieben,  nun  klar  und  deutlich  erkannt  werden.  So  kann  der 
Kritiker  gleichsam  zum  zweiten  Schöpfer  des  Kunstwerkes 
werden,  indem  er  ihm  erst  zum  vollen  Leben  verhilft  oder 
seine  entschwundene  Bedeutung  wieder  herstellt,  und  wenn 
Grillparzer*  einmal  gemeint  hat:  ,Um  den  Aeschylus  zu  er- 
gänzen, müsste  man  erst  selbst  ein  Aeschylus  sein^,  so  muss 
der  Kunstphilosoph,  welcher  solchen  Liebesdienst  an  einem 
Künstler  versieht,  sicherlich  seines  Geistes  einen  Hauch  ver- 
spürt haben,  dem  Künstler,  wenn  auch  nur  innerhalb  gewisser, 
enggesteckter  Grenzen  congenial  gewesen  sein,  denn  nur  der 
Gleiche  kann  den  Gleichen  ganz  verstehen,  nur  der  Aehnliche 
mit  dem  Aehnlichen  fühlen,  zwischen  ganz  Ungleichartigem 
aber  gibt  es  weder  Verständniss  noch  Theilnahme.  Deshalb  ist 
auch  dem  Aesthetiker  der  Dichtkunst  ein  gewisser  Grad  poe- 
tischer Begabung ,  schöpferischen  Vermögens  unentbehrlich, 
um  ihn  zu  befähigen,  dem  Dichter  nachzufühlen,  sich  —  mit 
Robert  Vischer  zu  sprechen  —  in  ihn  einzufühlen,  was  ja  so 
hochwichtig  ist. 

Die  Homer-Begeisterung  Gravina's  war  keine  gemachte 
und  künstliche  —  wie  so  Viele  anerkannten  Autoritäten  gegen- 
über, welchen  sie  nicht  zu  widersprechen  wagen,  Antheil  und 
Verständniss,  ja  Freude  und  Genuss  an  ihren  Werken  zu  er- 
heucheln sich  verpflichtet  fühlen,  um  nicht  des  Mangels  an 
Geschmack  geziehen  zu  werden  —  sondern  eine  echte  und 
ursprüngliche.  Schon  in  seinem  ersten  Werke  äusserte  er  sich 
dahin,  bei  Homer  sei  die  gesunde  Idee  der  Poesie  lebhaft 
ausgedrückt,   in   seinen   wunderbaren  Gedichten  erkenne  man 


1  Grillparzer^s  sämmtliche  Werke  (Stuttgart,  Cotta,  1887,  4.  Aufl.)  XIV,  13. 


Oian  Yincenso  Orarin»  als  Aesthetiker.  29 

alle  Zustände,  Abstufringen  und  Gewohnheiten  der  Menschen 
abgebildet,  nach  dem  wahren  Beispiele  der  Natur.  (jLa  sana 
idea  della  poeaia  i  Hata  vivamente  espressa  da  Omero,  ne'  di  cui 
maramglion  poemi  si  ravvüano  tutte  le  condizioni,  tutti  i  gradi 
e  tutti  i  costumi  degli  uominifigu/rati  al  vero  esempio  della  natura.^^ 
Helden,  Gute,  Mittelmässige^  Niedrige  und  Lasterhafte  kommen 
vor  und  jeder  spricht  sich  so  aus  imd  zeigt  sich  derart,  wie 
es  seiner  Lage  zukommt.  Man  lernt  den  wahren  Charakter 
der  schwachen  Menschheit  kennen,  die  im  Guten  stets  irgend 
eine  Ader  des  Lasterhaften  verbirgt.  Das  wird  an  Agamemnon, 
Ulysses,  Achill  und  Nestor  dargethan.  So  dachte  Gravina  also 
schon  als  junger  Mann  über  Homer.  Der  Verfasser  der  ,Ragion 
poetica^  preist  ihn  womöglich  noch  mehr.  Er  nennt  ihn  einen 
Proteus,  der  sich  in  alle  Naturen  umzuwandeln  wisse,  ja 
einen  Nebenbuhler  der  Natur.  Von  Homer's  Gegnern  spricht 
er  sehr  von  oben  herab  und  voll  Verachtung.  Man  schöpfe 
aus  ihren  Werken  keine  Eenntniss  der  menschlichen  Begeben- 
heiten, da  sie  alle  nach  einer  andern  Welt  gebildet  seien, 
welche  zu  uns  in  keinerlei  Beziehung  stehe;  solche  Beispiele 
können  nicht  zum  Gebrauch  dienen  und  eröffnen  uns  nicht 
den  Weg,   um   die  Gemüthsart  der  Menschen  zu  erforschen.^ 

Noch  deutlicher  enthüllen  sich  Gravina's  Anschauungen 
über  die  Aufgabe  der  Poesie  in  dem  kurzen  fünften  Capitel 
,Vom  Ursprung  der  Fehler  in  der  Poesie*,  wo  er,  nachdem  er 
alles  Unheil  von  der  declamatorischen  Schule  hergeleitet  hat, 
meint,  die  Griechen  und  Lateiner  hätten  die  Dinge  in  der 
Wahrheit  ähnlicher  Weise  nachgebildet,  um  die  Veränderungen 
des  Glückes  zu  erforschen  und  um  sich  die  Strasse  zu  eröffnen 
zur  Darlegung  der  Sitten  und  Gemüthsart  der  Menschen,  sowie 
des  tiefen  Geistes  der  Fürsten,  (^Anno  figurata  le  cose  in  sem- 
bianza  nmüe  al  vero,  per  discoprire  le  mcende  della  forhina,  e 
per  aprirsi  la  strada  da  palesare  i  costwmi  e  genj  degli  uomini, 
e  la  mente  profonda  de  i  principiJ)^ 

Zu  dem  ftir  unsere  Zwecke  wichtigsten  Abschnitt,  welcher 
ans   dem  7. — 11.  Capitel  besteht,   leitet  das  sechste   hinüber, 


>  Discorso  sopra  rEdimione,  Prose  S.  265. 
'  Bagion  poetica,  S.  15. 
»  L  c.  S.  15—16. 


30  n.  Abhandlung:    Beich. 

welches  die  Wahrheit  der  von  Homer  dargestellten  Charaktere 
und  die  Verschiedenheit  der  menschlichen  Leidenschaften  be- 
handelt. Homer  wird  belobt ^  weil  er  weder  ganz  Gute,  noch 
ganz  Schlechte  darstelle,  noch  auch  seinen  Gestalten  stets  die- 
selbe Sinnesart  ohne  jede  Unterbrechung  belasse,  ohne  doch 
die  Consequenz  des  Charakters  zu  vernachlässigen.  Es  weiche 
jede  einzelne  Sache  einer  grössern  Gewalt,  Homer  aber  wollte 
den  Menschen  darstellen,  wie  er  in  Wahrheit  sei,  da  es  ohnehin 
Allen  bekannt  sei,  wie  er  sein  sollte,  und  man  keine  wahre 
Kenntniss  und  Wissenschaft  aus  der  Nachbildung  jener  Dinge 
schöpfe,  welche  mehr  in  der  Meinung  als  in  der  Natur  vor- 
handen sind.  Diejenigen,  welche  ganz  unveränderlich  in  Tugend 
oder  Laster  beharrende  Menschen  darstellen,  bezaubern  die 
Phantasie  nicht,  weil  sie  Charaktere  vorführen,  die  anders 
sind  als  diejenigen,  welche  Sinne  und  Erinnerung  uns  darbieten, 
Homer's  Verfahren  entspricht  der  menschlichen  Natur,  deren 
Grundzug  oft  durch  äusseren  Einfluss  (z.  B.  durch  die  Liebe 
oder  durch  den  Ehrgeiz)  überwunden  wird.  Die  Herrschaft 
der  Vernunft  ist  nicht  immer  so  wach,  um  nicht  von  den 
Leidenschaften  überrumpelt  zu  werden,  und  die  aufrührerischen 
Leidenschaften  sind  nicht  immer  so  stark,  um  die  Kräfte  der 
Vernunft  unterdrücken  zu  können.  Nur  durch  göttliche  Gnade 
(,grazia  divina^)  kann  ja  die  Menschheit  zur  Vollkommenheit 
gelangen,'  und  die  menschliche  Schwäche  erhebt  sich  nicht 
zur  Vollendung,  wenn  sie  nicht  von  einem  Strahle  dieser 
göttlichen  Gnade  belebt  ist,  welcher  sich  nur  auf  Christen  er- 
giessen  kann  (,che  sopra  not  Christiani  pub  diffondersi'),'^  Nun 
waren  aber  die  alten  Heroen  keine  Christen,  konnten  also 
nicht  vollkommen  sein,  und  so  erscheint  Homer  gerechtfertigt, 
wenn  er  alle  seine  Heroen  imd  Fürsten  (unter  deren  Bild  er, 
nach  Ansicht  unseres  Autors,  die  günstige  Gelegenheit  be- 
nutzend, die  Fürsten  seiner  Zeit  darstellen  wollte,  wie  sie  sich 
ohne  Krone,  Purpur  und  Chlamys,  welche  den  Augen  des 
Volkes  ihre  menschliche  Schwachheit  verhüllen,  ausnähmen) 
Handlungen  des  Geizes,  der  Grausamkeit,  des  Betruges,  sowie 
schmutzige  Unwürdigkeiten    begehen   lässt.     Hier   drängt   sich 


1  Ragion  poetica,  S.  16. 

2  1.  c.  8.  18. 


Oian  Tincenso  Oravina  als  Aesthetiker.  31 

wohl  die  Frage  auf^  ob  Gravina  nicht  andeuten  wollte,  dass 
es  auch  unter  ,noi  Christiani*  solche  Fürsten  gäbe,  und  darauf 
rechnete,  dass  seine  Leser  verstehen  würden,  auch  zwischen 
den  Zeilen  zu  lesen.  Hingegen  kann  kein  Zweifel  an  seiner 
vollen  Aufrichtigkeit  obwalten,  wenn  er  nochmals*  hervorhebt, 
die  Dichter  dürften  nur  dann  fehlerlose  Charaktere  darstellen, 
wenn  diese  durch  besondere  göttliche  Gnade  (^spezial  grazia 
dimna*)  gebessert  wären.  Noch  viel  später  kehrt  zum  vierten 
Male  die  Vörsicherung  wieder,  die  Vernunft  könne  die  Leiden- 
schaften nur  dann  beherrschen,  wenn  sie  durch  göttliche  Gnade 
über  die  natürlichen  Bedingungen  erhaben  sei.^  Eine  andere 
Frage  ist  es,  ob  solche  durch  höhere  Fügung  allen  mensch- 
lichen Leidenschaften  Entrückte  uns  Modernen  noch  poetisch 
verwerthbar  erscheinen  können.  —  Ehe  wir  uns  weiterwenden, 
sei  noch  eines  kühnen  Auslegungsversuches  Erwähnung  gethan, 
mit  welchem  Gravina  entschieden  Unrecht  hat.  Er  meint 
nämlich,  es  sei  der  Thetis  nicht  gelungen,  in  Achill  den 
Charakter  der  Menschheit  ganz  aufzuheben  und  ihn  gänzlich 
in  die  unsterbliche  Natur  einzutauchen  (, immer gerW)^  weil  die 
griechischen  Heroen  stets  menschlichen  Leidenschaften  unter- 
worfen blieben.  3  Hier  ist  offenbar  die  Eintauchung  in  den 
Styx  gemeint,  und  man  denkt  im  ersten  Augenblick,  das  sei 
eben  ein  zwar  wenig  wahrscheinlicher,  aber  immerhin  geist- 
reicher Erklärungsversuch.  Ganz  schief  jedoch  und  völlig  halt- 
los wird  das  hier  Homer  unterschobene  Motiv,  wenn  man 
sich  erinnert,  dass  ja  auch  die  Götter  der  Griechen  durchaus 
nicht  als  fehlerlos  gedacht  wurden  und  vollends  schon  nicht 
bei  Homer,  wo  sie  eher  sagen  könnten,  es  sei  ihnen  nichts 
Menschliches  fremd  geblieben,  was  Gravina  recht  gut  wusste, 
aber  im  Augenblick,  wo  ihm  dieser  geistvolle  Einfall  kam, 
nicht  weiter  bedachte;  ein  Beispiel  unüberlegter,  weit  herge- 
holter und  dabei  ganz  unrichtiger  Auslegungen,  wie  sie  leider 
öfters  vorkommen. 

,La  poesia  e  una  maga,   ma  salutare,   ed   un  delirio,   che 
sgamlyi'a  le  pazzie'^   (die  Poesie   ist   eine   Zauberin,    aber   eine 

^  Ragion  poetica,  S.  19. 
»  1.  c.  n,  10,  8.  161. 
»  1.  c.  8.  18.  19. 
*  1.  c.  8.  20. 


32  II.  Abhandlnng:    Reich. 

heilsame;  und  ein  Wahnwitz,  der  die  Thorheiten  vertreibt). 
So  beginnt  G-ravina  sein  siebentes  Capitel  ,Ueber  die  Nützlich- 
keit der  Poesie^  Diese  ziemlich  unvollständige  Definition  bringt 
er  mit  den  Fabeln  von  Amphion  und  Orpheus  in  Verbindung^ 
doch  meint  er  die  Wirkungen,  welche  hier  fühlbar  würden, 
seien  Zweigen  eines  Baumes  gleich,  nicht  seinen  Wurzeln;  um 
zu  diesen  zu  gelangen,  müsse  man  tiefer  graben.  Er  findet 
nun  den  tiefem  Gehalt  dieser  Erzählungen  darin,  dass,  weil 
der  Sinn  der  gewöhnlichen  Menschen  der  Vernunft  verschlossen, 
der  Phantasie  allein  zugänglich  sei,  Amphion  und  Orpheus, 
welche  hier  symbolisch  für  alle  Dichter  genannt  werden,  sich 
der  Einkleidung  der  Wahrheiten  in  das  Gewand  von  Bildern 
und  Erfindungen  bedienten,  um  auf  diese  Weise  den  rohen 
Gemüthem  beizukommen  und  ihnen  die  Früchte  der  Wissen- 
schaft mitzutheilen.  ,So  dass  sie  schwärmend  die  MeDSchen 
von  ihren  Thorheiten  heilten'  (^sicchi  le  genti,  delirando,  guari- 
vano  dalle  pcizzie'JJ  Modern  ausgedrückt  würden  wir  sagen: 
sie  boten  den  Leuten,  welche  nicht  fähig  waren,  das  Abstracto 
zu  begreifen,  statt  dessen  Concretes,  in  welches  die  abstracten 
Begriffe  gleichsam  eingewickelt  waren.  So  fasst  Gravina  also 
die  Poesie  beinahe  im  Hegerschen  Sinne  auf,  nämlich  als 
sinnliche  Erscheinung  der  Idee,  während  sie  doch  vielmehr 
umgekehrt  ideale  Erscheinung  des  Sinnlichen  genannt  zu  werden 
verdient.  Ihr  Nutzen  besteht  für  ihn  wie  für  Schopenhauer 
darin,  dass  sie  die  Erkenntniss  der  Ideen  erleichtert,  nur  fällt 
ihr  nach  Gravina  diese  Aufgabe  in  noch  weiterem  Umfange 
zu  als  nach  Schopenhauer.  Es  ist  gewiss  von  Interesse  diese 
Irrthümer  der  philosophischen  Bewegung  der  ersten  Hälfte  des 
19.  Jahrhunderts  schon  viel  früher  vorgebildet  zu  finden;  so 
wiederholen  sich  eben  die  Irrthümer  wie  die  Wahrheiten.  ,E8 
war  schon  Alles  da,'  meint  Gutzkow's  Rabbi  Ben  Akiba  nicht 
mit  Unrecht.  Gravina  erklärt  aus  dieser  Auffassung  den  Tan- 
talus  im  Hades  für  ein  Symbol  des  Geizes,  der  stets  unbefriedigt 
bleibt,  desto  mehr  begehrt,  je  mehr  er  besitzt;  wieder  eine 
recht  erzwungene  Auslegung,  da  Tantalus  ja  gar  nichts  zur 
Stillung  seines  Hungers  und  Durstes  erlangen  kann.  Hätten 
die  Griechen  das  wirklich  gewollt,   was  Gravina  Urnen  unter- 


^  Ragion  poetica,  S.  21. 


Gian  Vincenzo  Orarina  als  AesthetiVcr  3B 

schiebt  y  dann  würden  sie  vielmehr  einen  Tantalus  dargestellt 
haben,  der^  immerfort  essend  und  trinkend,  dennoch  nicht  im 
Stande  ist,  den  nagenden  Hunger  und  quälenden  Durst  zu  be- 
friedigen; aber  die  Griechen  waren  lebendige  Menschen  wie 
wir  und  nicht  blasse  Buchschemen,  deshalb  muss  man  sich 
hüten,  ihnen  allzuviel  Buchweisheit  unterzuschieben  und  immer 
aus  jedem  Zug  eines  Mythos  eine  tiefsymbolische  Bedeutung 
herauszudeuten,  die  man  eigentlich  nur  hineindeutet,  wie  in 
diesem  Falle  Gravina. 

Freilich  ist  bei  ihm  dies  Vorgehen  leicht  erklärlich,  denn 
er  ging  von  der  flir  ihn  ganz  feststehenden  Ansicht  aus,  dass 
Gelehrte  die  Göttermythen  erfiinden  hätten,  um  dem  rohen 
Volke  die  Eigenschaften  des  nur  ihnen  bekannten  einen  Gottes 
geläufig  zu  machen,  worüber  er  sich  im  achten  Capitel,  ,Der 
Ursprung  des  Götzendienstes^  des  Näheren  verbreitet.  Er 
nimmt  ferner  eine  Art  Verschwörung  der  Weisen  und  der 
Dichter  zur  En^eichung  dieses  lobenswerthen  Zweckes  an  und 
erwähnt  wiederholt  die  Egypter,  von  denen  die  Griechen  dies 
Verfahren  überkommen  hätten.  Dass  es  sich  vielleicht  um- 
gekehrt verhalte,  dass  zuerst  die  Volksmythen  dagewesen  seien, 
und  dann  Symbole  und  Gleichnisse  in  dieses  rohe  Material 
hineingelegt  wurden,  um  sie  bei  fortgeschrittener  Bildung  den- 
noch festhalten  zu  können,  kam  ihm,  während  er  dies  nieder- 
schrieb, ebenso  wenig  in  den  Sinn,  als  dass  die  Poesie  zwar 
Weisheitssprüche  der  Dichter  enthalte,  dieselbe  aber  nicht  ge- 
radezu zu  dem  Zweck  erfunden  worden  sei,  um  Weisheit  zu 
verbreiten.  Er  leitet  vielmehr  aus  seinen  Ansichten  über  die 
planmässige  Entstehung  der  Mythen  das  Recht  ab,  auch  an- 
zunehmen, dass  die  Poesie,  welche  sich  ja  anfangs  hauptsäch- 
lich mit  der  Darstellung  dieser  Mythen  beschäftigt  hat,  eine 
planmässige  Erfindung  sei.  Er  meint,  es  sei  klar,  dass  die 
Fabeln  auf  diese  Weise  nicht  vom  Falschen ,  sondern  vom 
Wahren  herstammen,  nicht  der  Willkür,  sondern  der  durch  die 
Wissenschaften  geregelten  Erfindung  entstammen  und  mit  ihren 
Bildern  den  physischen  und  moralischen  Anlässen  entsprechen 
(,nh  sorge  dal  Capriccio,  ma  da  invemione  regolata  dalls  scienze, 
e  corrispondente  colV  immagini  sue  alle  cagiqni  fisiche,  e  morali')A 


>  Ragion  poetica,  S.  28. 
8itavii^b«r.  d.  pUl.-hist.  Cl.  CXX.  Bd.  2.  Abh. 


34  II*  Abhandlnni;:    Reich. 

,Ueber  die  Natur  der  Fabel'  handelt  das  neunte  Capitel. 
Eb  hebt  gleich  mit  einer  Definition  an:  ,Lafavola  e  Vesser  delle 
cose,  trasformato  in  genj  umani,  ed  e  la  veHtä  travestita  in  seni' 
bianza  popolare' ^  (die  Fabel  ist  das  Sein  der  Dinge,  umgewandelt 
nach  menschlichen  Begriffen,  und  ist  die  Wahrheit,  verkleidet  in 
volksthümliches  Aussehen).  Der  Dichter  gibt  den  Gedanken 
einen  Körper  und  verwandelt  die  durch  die  Philosophie  wach- 
genifenen  Betrachtungen  in  sichtbare  Bilder;  so  ist  er  Um- 
bilder  und  Hervorbringer,  woher  sein  Name  (^zo{T^Tr^(;),  Die 
Religion  jener  Zeit  war  nach  Gravina  nur  eine  Erfindung,  ein 
Gebilde  (,arcMtettura*)  der  Dichter,  was  diesen  den  Ruf  der 
Göttlichkeit  verschaffte.  Diese  Schätzung  der  Dichter  wuchs 
mit  der  Macht  der  Wahrscheinlichkeit,  welche  alle  ihre  Er- 
findungen glaubwürdig  machte.  Damit  nun  die  Erfindungen 
noch  glaublicher  erscheinen  sollten,  wurden  sie  der  Geschichte 
angehängt  und  die  Vorgänge  mit  bestimmten,  allgemein  be- 
kannten Ländern  und  Personen  in  Verbindung  gebracht.  Um 
hiebei  nicht  der  Unwahrheit  überwiesen  zu  werden,  floh  man 
stets  die  nahen  Zeiten  und  griff  zu  Jahrhunderten,  deren  Ge- 
dächtniss  matt  und  nebelhaft  war.  So  erkläre  es  sich,  dass 
alle  Fabeln  einerseits  im  letzten  Grunde  auf  etwas  Wahrem 
fussen,  andererseits  zu  entlegenen  Ereignissen  und  Personen 
ihre  Zuflucht  nehmen.  Diese  fabelhaften  Orte  und  Persönlich- 
keiten dienten  aber  nur  als  Symbole,  unter  denen  sich  philo- 
sophische Belehrung  verbarg;  deshalb,  meint  er,  konnten  die 
Alten  sie  beliebig  abändern,  wie  dies  gerade  nach  den  Bedürf- 
nissen des  Gefühles  und  des  moralischen  oder  physischen  oder 
auch  theologischen  Unterrichts  nöthig  war.  Es  ist  merkwürdig 
zu  sehen,  mit  wie  viel  scheinbar  treflfenden  Argumenten  Gra- 
vina hier  die  poetische  Ferne  zu  begründen  sucht,  deren  wahre 
Ursachen  doch  vielmehr  darin  liegen,  dass  die  Prosa  der  Gegen- 
wart der  poetischen  Verklärung  widerstrebt,  während  die  Ferne 
und  die  Vergangenheit  stets  von  einem  gewissen  Reiz  umflossen 
erscheint,  der  die  dichterische  Gestaltung  wesentlich  erleichtert, 
wie  wir  dies  schon  an  einem  andern  Orte  angedeutet  haben.* 


^  Ragfion  poetica,  S.  28. 

^  Reich,  Schopenhauer  als  Philosoph  der  Tragödie  (Wien,  Konegen,  1888), 
S.  122-123. 


GiftD  Vincenxo  Gravin»  als  Aesthettkcr.  35 

Es  musB  übrigens  zugestanden  werden,  dass  Gravina  auf  dem 
Standpunkt  der  Wissenschaft  seiner  Zeit  zu  solchen  Annahmen 
und  Schlüssen  berechtigt  war.  Dass  die  Forderungen  der  Wahr- 
scheinlichkeit in  entfernteren  Ländern  oder  Zeiten  leichter  zu 
erflülen,  weil  schwieriger  zu  controliren  sind,  ist  auch  heute 
noch  richtig.  Ebenso  wenig  wird  man  dagegen  streiten  wollen, 
wenn  Gravina  uns  (im  zehnten  Capitel  ,Deüa  favola  Om&rica^) 
versichert,  in  der  Iliade  finde  sich  das  ganze  Wesen  der  Dinge 
ausgedrückt,^  und  die  Odyssee  enthalte  die  Kenntniss  aller 
menschlichen  Leidenschaften,  sowie  die  Kunst  und  die  Richt- 
schnur, um  das  Leben  gut  zu  lenken  (yVarte  e  la  norma  da  ben 
reggere  la  vita^).^  Doch  so  gern  ihm  dies  zugestanden  werden 
mag,  so  entschieden  wird  man  dagegen  Stellung  nehmen  müssen, 
dass  dem  Homer  die  Geschichte  des  trojanischen  Krieges  und 
der  Irrfahrten  des  Ulysses  nur  als  ,ma8chera^  gedient,  das  aber, 
was  er  mit  klarem  Bewusstsein  als  sein  hauptsächlichstes  Ziel 
betrachtet  hätte,  die  Verbreitung  jener  Kenntnisse  gewesen  sei. 
So  handelt  kein  wahrer  Dichter,  und  die  ganze  Auffassung  der 
Dichtkunst,  welche  Gravina  in  diesem  Abschnitt  an  den  Tag 
legt,  beweist,  dass  er  kein  Dichter  war. 

Wir  gelangen  nunmehr  zu  jenem  Capitel,  welches  uns 
die  —  wie  wir  gleich  vorausschicken  wollen  —  durchaus  nicht 
zu  billigende  Ansicht  Gravina's  von  der  Bedeutung  und  dem 
Ziel  der  Poesie  am  deutlichsten  enthüllt;  es  ist  dies  das  elfte, 
welches  von  der  ,utilitä  ddla  favola*  handelt.  Ihr  27utzen 
besteht  darin,  dass  sie  unter  sinnlichen  Bildern  Keime  der 
Weisheit  aussäet,  die  Gesetze  der  Natur  und  die  Gottes  lehrt 
und  zur  Religion,  sowie  zur  Ehrenhaftigkeit  anspornt.  Dieser 
Zweck  wird  um  so  besser  erreicht,  je  naturgemässer  und  je 
mehr  aus  dem  Leben  gegriffen  die  Erfindungen  sind.  Hiegegen, 
sagt  Gravina,  könnte  eingewendet  werden,  dass  man  die 
Kenntniss  der  Gewohnheiten  und  Leidenschaften  der  Menschen 
leichter  aus  dem  Wahren  und  Wirklichen  schöpfen  könnte  als 
aus  dem  Gleichniss;  doch  ist  dem  nicht  so,  denn  man  lernt 
mehr  durch  Dinge,  welche  von  der  Erdichtung  ins  rechte 
Licht  gesetzt  sind,  als  durch  die  realen  Objecte.  Denn  je  ver- 


>  Ebenso  schon  im  Discorso  sopra  rEdimione,  Prose,  S.  256  und  257. 
3  Ragion  poetica,  8.  31. 

8« 


36  n.  Abhandlung:    Reich. 

trauter  uns  die  Dinge  sind,  desto  weniger  achten  wir  auf  sie, 
da  der  Geist  stets  sein  Augenmerk  auf  das  Ungewohnte, 
Seltene  richtet,  welches  von  den  anderen  Dingen,  durch  irgend 
eine  hervorstechende  Eigenschaft  unterschieden  ist,  eine  unbe- 
streitbare richtige  Bemerkung,  aus  der  unser  Autor  nebenbei 
auch  folgert,  dass  wir  eben  deswegen  grössere  Kenntniss  vom 
Geisteszustände  Anderer  als  von  unserem  eigenen  besitzen. 
Auch  verhindert  die  Menge  der  Gegenstände,  welche  unter- 
einander wie  an  einer  Kette  zusammenhängen,  unsere  Ein- 
bildungskraft, sich  ganz  auf  einen  Punkt  zu  richten,  auf  diesen 
alle  Kräfte  zu  vereinigen  und  genaue  Beobachtungen  über  ihn 
anzustellen,  woraus  die  Wissenschaft  entspringen  kann,  denn 
alle  Dinge,  welche  uns  umgeben,  ,tragen  die  Gelegenheit  des 
Wissens  auf  der  Stirne',*  können  Anlass  zur  Erweiterung  unseres 
Wissens  werden.  Es  ist  nun  nöthig,  um  diese  Uebelstände  zu 
beseitigen,  uns  einerseits  die  Dinge  durch  einen  Anstrich  von 
Neuheit  interessant  zu  machen,  andererseits  sie  uns  so  aus- 
geschieden aus  der  Reihe  der  Anderen  vorzuführen,  dass  wir 
unsere  Aufmerksamkeit  auf  sie  concentriren  können :  beide 
Forderungen  werden  durch  die  Poesie  erfüllt.  Was  von  Natur 
gewohnt  und  werthlos  ist,  wird  durch  die  Kunst  neu  und  un- 
erwartet (,quel,  che  per  natura  e  consueto,  e  nile,  per  arte  diventa 
nuovo  ed  inaspettato'),'^  Auch  muss  schon  das  grosse  Bewun- 
derung erregen,  die  Gegenstände  der  Natur  mit  anderen  Mitteln 
als  mit  denen  der  Natur  hervorgebracht  zu  sehen;  so  er- 
scheinen die  gewohnten  Dinge  den  Sinnen  als  etwas  Neues, 
wenn  sie  durch  die  Poesie  mit  verschiedenen  Hilfsmitteln  aus 
der  Natur  in  das  Erdichtete  verpflanzt  wurden.  Dies  reizt  den 
Geist  viel  lebhafter  zum  Nachdenken  über  die  Dinge  an  und 
so  kommt  es,  dass  die  Gewohnheiten  und  Bräuche  der  Menschen 
mehr  auf  den  Theatern  als  auf  den  öffentlichen  Plätzen,  also 
im  wirklichen  Leben  bemerkt  und  erkannt  werden.  Der  Geist 
vergleicht  das  Bild,  welches  die  Worte  in  ihm  hervorrufen 
mit  jenem,  das  schon  durch  die  Eindrücke  der  wirklichen 
Dinge  seiner  Phantasie  eingeprägt  ist,  und  dies  durch  die  Er- 
innerung hervorgerufene  Vergleichen  wird  ihm  zu  einer  neuen 
Quelle  des  Vergnügens,  ähnlich  demjenigen,  welches  durch  die 


1  Ragion  poetica,  S.  33.         2  1.  c.  S.  34. 


Oian  Vinc«n80  Gravina  als  Aesthetiker.  37 

WissenBchaften  in  uns  erregt  wird.  Durch  die  Worte  werden 
dieselben  Affecte  in  uns  hervorgerufen  wie  durch  die  Dinge 
selbst^  weil  die  Elrregungen  der  Phantasie  wirklichen  Erregungen 
ähnlich  sind,  und  so  können  durch  die  Poesie  die  Affecte  in 
ähnlicher  Weise  erregt  werden  wie  durch  die  Wahrheit.  Die 
Erregung  von  Affecten  aber,  auch  von  schmerzlichen,  ist  inner- 
halb gewisser  Grenzen  stets  mit  Vergnügen  verbunden.  Die 
Aehnlichkeit  allein  ist  die  grösste  Quelle  des  Vergnügens  und 
Nutzens,  schliesst  das  Capitel  und  mit  ihm  derjenige  Theil  der 
,Ragion  poetica%  in  welchem  Gravina  seine  ästhetischen  An- 
sichten in  zusammenhängender  Weise  als  Grundlage  seiner 
späteren  Urtheile  ausspricht. 

Zu  den  hier  ausgesprochenen  Meinungen  finden  sich  schon 
im  ,Discorso  sopra  TEndimione^  zahlreiche  Parallelstellen,  von 
denen  wir  einige  der  wichtigsten  herausheben  wollen.  So  wird 
die  Kunst  als  Tochter  und  Zweig  der  Wissenschaft  bezeichnet 
(yessendo  V  arte  figlmola  e  rampoÜo  della  scienza^) ;  ^  es  wird  auch 
dort  schon  als  Aufgabe  der  Dichtkunst  genannt,  ,il  vero  essere 
deUe  cose^  (das  wahre  Sein  der  Dinge)  mittelst  der  Worte  der 
Phantasie  einzuprägen. ^  Gleichfalls  findet  sich  bereits  die  An- 
sicht ausgesprochen,  dass  es  klar  sei,  wie  die  Menschen  sein 
sollten,  schwierig  und  dunkel  aber  zu  erkennen,  wie  sie  in 
Wirklichkeit  seien  (^il  difficile  ed  oscuro  e  il  conoscere,  quali  e 
come  essi  veramento  sieno^),^  welche  Kenntniss  grossen  Nutzen 
fUr  das  bürgerliche  Leben  bringe  und  aus  den  griechischen 
Dichtern  geschöpft  werden  könne.  Auch  hier  schon  erscheint 
die  Belehrung  als  Hauptzweck  der  Poesie  und  wird  von  ihr 
gesagt,  sie  habe  als  letztes  Ziel  das  Wohl  des  Verstandes  (,ha 
per  ultimo  »uo  segno  il  bene  del  intelletto^),*  wobei  ihr  die  Phantasie 
als  Gefäss  diene,  mittelst  dessen  sie  in  den  Verstand  die  weisen 
Kenntnisse  übertrage,  welche  sie  unter  sichtbaren  Bildern  ver- 
berge. Dasselbe  wird  bald  darauf  wiederholt  und  hinzugefügt, 
dass  die  Philosophie  dem  Volke  gegenüber  als  Poesie  ,wia- 
scherata*  erschienen  sei,  um  den  Missbrauch  der  Kenntnisse 
zu  verhüten,  welche  so  nur  demjenigen  zugänglich  waren,  der 
sie  richtig  zu  schätzen  wusste.^  Das  grösste,  sogar  das  einzige 


J  Prose,  S.  252.         '  1.  c.  S.  253. 

3  1.  c.  S.  256.        *  1.  c.  S.  257.         »  i.  c.  S.  258. 


38  H.  Abbandlnng:    Reich. 

Untemebmen  des  Dichters  sei  es,  das  Wahre  unter  dem  Schein 
des  Erfundenen  auszudrücken  (^essnndo  la  maggiore,  anzi  la 
'sola  impresa  del  poeta  Vespressione  del  vero  sotto  Vombra  del 
finto*)A  Guidi  wird  wegen  seiner  häufigen,  neuen^  glänzenden, 
gewichtigen  und  auserlesenen  Sentenzen,^  sowie  wegen  seiner 
Kenntniss  der  menschlichen  Leidenschaften  gelobt.^ 

In  der  Abhandlung  ,Della  tragedia'  findet  sich  wenigstens 
das  Zugeständniss,  dass  die  Poesie  anfangs  nur  zur  Erregung 
der  Volkslust  gedient  habe  (,fu  bene  in  sul  prindpio  ecdtamento 
dd  popolar  piacere^)^  und  dann  erst  von  den  Philosophen 
zum  gemeinsamen  Nutzen  Aller  verwendet  worden  sei.  Sonst 
wiederholen  sich  nur  die  früheren  Forderungen,  so  dass  der 
Unterricht  und  die  Erkenntniss  der  Wahrheit  überall  hervor- 
treten müssten*  u.  s.  w. 

Wenn  wir  uns  auch  die  eigentliche  Würdigung  der 
Lehren  Gravina's  für  später  aufsparen  wollen,  so  können  wir 
doch  nicht  weitergehen,  ohne  einen  Blick  auf  den  bereits 
zurückgelegten  Weg  zu  werfen.  Da  nun  Gravina  selbst  mit 
dem  elften  Capitel  die  Grundlegung  seines  Hauptwerkes  für 
abgeschlossen  hielt  und  sich  im  Folgenden  vom  Allgemeinen 
zum  Speciellen  wendet,  wobei  dann  seine  Ausführungen  oft 
weit  mehr  literargeschichtlichen  als  ästhetischen  Inhaltes  sind, 
scheint  uns  hier  der  passende  Ort,  um  unsere  Stellungnahme 
für  oder  gegen  die  bisher  ausgesprochenen  Lehren  Gravina's 
zu  kennzeichnen.  Nach  den  ersten  Capiteln  der  Schrift  hätte 
man  glauben  können,  es  hier  mit  einem  Manne  zu  thun  zu 
haben,  welcher  gewillt  sei,  die  Phantasie  als  treibende  Kraft 
in  der  Aesthetik,  als  Schöpferin  aller  Kunst  anzusehen,  später- 
hin aber  erkennt  man  mit  Erstaunen,  dass  vielmehr  die  Vernunft 
unbedingte  Herrschaft  auf  ästhetischem  Gebiet  haben  solle, 
dass  die  anfänglich  so  grosse  und  freie  Anschauung  Gravina's 
immer  kleinlicher  und  enger  wird,  bis  er  schliesslich  zu  jener 
Stufe  herabsinkt,  wo  er  sich  nur  noch  hie  und  da  erinnert, 
dass  der  eigentliche  Zweck  der  Kunst  das  Vergnügen  sei  und 
in  ihr  nur  mehr  einen  Büttel  der  Vernunft  sieht,  freilich  einen 
Büttel,  der  sich  aus  Zweckmässigkeitsgründen  in  ein  lockendes, 


'  Prose,  S.  200.         2  j,  c.  S.  264.         3  I.  c.  8.  268. 
*  1.  c.  S.   154.         s  1.  c.  S.   162—163. 


Oiau  Yincenzo  Gravina  als  AeBthetiker.  39 

schimmerndes  Gewand  geworfen  hat  und  statt  der  strengen 
Amtsmiene  ein  freundliches  Lächeln  zeigt,  aber  eben  doch 
nur  einen  Büttel.  Denn  nach  seiner  Ansicht  entbehrt  ja  die 
Poesie  des  eigenen  Werthes  und  der  selbstständigen  Bedeutung; 
Werth  und  Bedeutung  besitzt  sie  nur  insoweit,  als  sie  sich  in 
den  Dienst  der  Vernunft  stellt,  als  sie  dazu  dient,  die  Wissen- 
schaft zu  popularisiren,  ihr  den  Zugang  zu  den  harten  Köpfen 
des  gewöhnlichen  Volkes  zu  erleichtern.  Das  eigentlich  Poetische 
der  Poesie  ist  gänzlich  Nebensache,  ist  nur  ein  Blendwerk, 
um  das  dumme  Volk  anzulocken,  dem  so  unversehens  und  so- 
zusagen hinterrücks  Lebensweisheit,  Wissenschaft  und  Gottes- 
furcht eingeflösst  werden  soll.  Diese  Verwendung  der  Poesie 
als  süsse  Hülle  um  den  bittern  Kern  der  Vernunftlehren,  auf 
den  es  dabei  doch  eigentlich  allein  ankommt,  erinnert  lebhaft 
an  gewisse  Medicamente,  welche  für  den  Kranken  dadurch 
angenehmer  gemacht  werden,  dass  man  ihnen  wohlschmeckende 
und  sonst  unschädliche  Substanzen  beimischt,  welche  den 
bittern  Geschmack  der  eigentlichen  Medicin  aufheben;  werden 
solche  Heilmittel  vollends  an  Kinder  verabfolgt,  denen  sie 
als  Bonbons  gegeben  und  als  solche  willig  verzehrt  werden, 
während  es  sich  doch  nur  um  den  zu  erwartenden  Heilerfolg, 
der  mit  der  Süssigkeit  des  Mittels  gar  nichts  gemein  hat, 
handelt^  so  scheint  uns  die  Aehnlichkeit  eine  vollkommene  zu 
sein.  In  diesem  Bilde  sehen  wir,  welche  Rolle  der  Poesie  nach 
dem  systematischen  Theil  der  ,Ragion  poetica^  zuftlllt.  Wir 
haben  schon  einmal  auf  die  Annäherung  der  Aussprüche  Gra- 
vina's  an  die  Schopenhauer's,  der  ihn  übrigens  gewiss  nicht 
kannte,  hingewiesen  und  finden  dies  nochmals  bestätigt.  Wie 
bei  diesem,  so  soll  auch  bei  jenem  die  Dichtung,  fast  möchte 
man  sagen  als  ,agent  provocateur'  dienen,  der  sich  unter 
harmloser  Miene  unter  das  nichts  Böses  ahnende  Volk  schleicht, 
um  diesem,  wenn  er  erst  als  unverdächtig  recht  warm  geworden 
ist,  Lehren  zu  ertheilen,  gegen  die  dasselbe,  wenn  er  sich 
gleich  in  seiner  wahren  Gestalt  zeigen  würde,  verstockt  bliebe, 
die  es  nun  aber  löffelweise  fast  unmerklich  hinunterschlucken 
lernt;  freilich  trennen  sich  nun  die  Wege,  denn  bei  Schopen- 
hauer läuft  es  auf  die  Abkehr  vom  Dasein  hinaus,  bei  Gravina 
aber  wird  der  Poesie  die  Aufgabe  zu  Theil,  die  Verstandes- 
kräfte zuerst  zu  wecken  und  dann   zu  ihrem  Gebrauch  anzu- 


40  II'  Abhandlang:    Reich. 

sporneD.  Gravina  scheint  hienach  ganz  mit  dem  Pater  le  Bossu 
übereinzustimmen,  der  sagte:  ^Le  prämier  but  du  p6^  est  d'in- 
struire/  *  Kurzum,  es  ist  eine  recht  unwürdige  Rolle,  welche 
der  Kunst  und  speciell  der  Dichtkunst  hier  zufUUt. 

Wie  aber  kam  Gravina,  dessen  Anschauungen  sonst  so 
viel  Richtiges  enthalten,  zu  dieser  entschieden  abzuweisenden 
Ansicht  in  der  Hauptfrage?  Man  wird  sich  nicht  begnügen 
dürfen,  zur  Antwort  darauf  hinzuweisen,  dass  der  rationalistische 
Zug  das  17.  und  18.  Jahrhundert  überall  beherrschte,  und  dass 
unser  Autor  eben  auch  ein  Kind  seiner  Zeit  und  als  solches 
deren  Einflüssen  unterworfen  war,  das  ist  gewiss  richtig,  aber 
ebenso  gewiss  keine  zufriedenstellende,  völlig  genügende  Er- 
klärung. Wir  möchten  eine  andere  versuchen.  Wir  finden 
bei  Gravina  neben  platt  rationalistischen  Aeusserungen  auch  so 
viele,  welche  die  Bedeutung  der  Phantasie  zu  schätzen  wissen; 
wir  sehen  ihn  sein  Leben  lang  im  Kampfe  gegen  falsche  und 
verderbliche  Literaturrichtungen  für  das  Grosse,  Echte  und 
Würdige  eintreten;  wie  sollen  wir  es  uns  erklären,  dass  die 
richtigen  praktischen  Urtheile  des  Kritikers  auf  einer  un- 
richtigen theoretischen  Grundlage  ruhten?  Eben  aus  diesem 
Kampfe,  lautet  unsere  Antwort.  Gravina  streitet  gegen  den 
Marinismus,  dessen  Fehler  aber  waren  gerade  die  einer  zügel- 
losen Phantasiewillkür.  Was  ist  daher  natürlicher,  als  dass 
Gravina  an  den  künstlerischen  Hervorbringungen  der  Phantasie 
irre  wird.  Er  fühlt  selbst  in  sich  eine  Neigung,  die  Phantasie 
als  Herrscherin  im  Kunstgebiet  zu  proclamiren,  aber  diese 
Regung  muss  eine  irrige  sein,  da  ihr  die  Resultate  so  sehr 
widersprechen.  In  der  Hitze  des  Gefechtes  geht  auch  der  Be- 
sonnenste zu  weit.  Statt  der  richtigen  Schlussfolgerung,  dass 
die  Phantasie  durch  Vernunft  gezügelt,  zieht  unser  Autor  die 
unrichtige,  dass  sie  duroh  die  Vernunft  geradezu  unterjocht 
werden  müsse;  statt  die  schrankenlose  Freiheit  der  Phantasie 
blos  einzudämmen,  macht  er  sie  zur  Sdavin  der  Vernunft. 
Weil  Pegasus  gar  zu  übermüthig  um  sich  schlug,  werden  ihm 
nun  die  Flügel  so  kurz  geschnitten,  dass  er  von  einem  Karren- 
gaul kaum  mehr  zu  unterscheiden  ist.  Andererseits  aber  be- 
sass  Gravina  viel  zu  viel  künstlerisches  Gefühl,   um  nicht  zu 


'  Le  Bossu,  Trait^  du  po^me  ^pique,  1675 


GiftD  Viocenso  GnTina  als  Aestheiiker.  41 

finden,  dass  ans  den  Dichtungen  der  grossen  Meister  der  Hauch 
einer  bedeutenden  LebensaufFassung- und  Weltanschauung  wehe-, 
er  erkannte  mit  Recht;  dass  sie  neben  dem  Vergnügen,  das 
sie  Jedem  gewährten,  fUr  den  tiefer  Blickenden  zu  einer  Schule 
der  Weltweisheit  werden  könnten;  er  erkannte  aber  nicht  den 
tiefgreifenden  Unterschied,  welcher  in  der  Art,  wie  die  Kunst 
und  wie  die  Wissenschaft  Weisheit  lehren,  liegt,  und  welchen 
wir  am  besten  mit  den  Worten  eines  leider  auch  noch  viel  zu 
wenig  bekannten  und  darum  auch  viel  zu  wenig  gewürdigten 
Aufsatzes  Hermann  Hettner's^  wiedergeben.  Dieser  sagt,  die 
Kunst  sei  jene  Darstellungsweise,  in  der  das  sinnlich  indivi- 
duelle Wesen  nicht  verflüchtigt  ist;  denn  der  Mensch  ^denkt 
nicht  blos  in  der  gestaltlosen  abgezogenen  Sprache,  sondern 
als  ganzer,  d.  h.  sinnlich  geistiger  Mensch  mit  seinem  ganzen 
Wesen,  mit  seinem  Herzen  und  seinen  Sinnen,  und  drückt  nun 
auch  umgekehrt  diese  Gedanken,  Anschauungen  und  Geftihle 
auf  eine  Weise  aus,  in  der  nicht,  wie  in  der  Sprache,  das 
sinnlich  frische  Wesen  des  Individuellen  verflüchtigt  wird, 
sondern  in  seiner  ganzen  Fülle  vor  Augen  tritt.  Diese  Denk- 
und  Darstellungsweise  ist  die  Kunst.  Weil  sie  geistige  Thätig- 
keit,  weil  sie  Denken  ist,  hat  sie  von  Haus  aus  das  JSlement 
der  Allgemeinheit  in  sich;  sie  ist,  wie  die  Wissenschaft,  £r- 
kenntniss  des  Allgemeinen,  Ewigen,  wenn  man  will,  der  Idee, 
aber  nicht  abstract,  färb-  und  gestaltlos,  sondern  erfüllt  und 
verdichtet  in  individueller  Lebensfrische.  Erst  Wissenschaft 
und  Kunst  zusammengenommen  sind  der  ganze  und  volle  Aus- 
druck des  theoretischen  Geistes.^ '^  Gravina  übersah  diese  Kluft, 
welche  die  Art,  wie  ein  Dichtergeist  sich  offenbart,  von  der 
eines  Philosophen  trennt,  aber  er  sah  ein,  dass  die  Schöpfungen 
grosser  Dichter  doch  noch  mehr  seien  als  blos  ein  Spiel  mit 
schönen  Worten  und  eine  Darstellung  der  menschlichen  Leiden- 
schaften: so  erklärte  er  kurz  entschlossen  die  Poesie  nur  fbr 
eine  Maske,  welche  erleuchtete  Köpfe  vorgenommen  hätten, 
um  so  das  Volk  leichter  zu  belehren.  Seine  Auffassung  hat 
einen  wahren  Kern:  Der  Dichter,  der  Künstler  überhaupt,  hat 

*  ,Gegen  die  speculative  Aesthetik^  in  Wiegaud's  Vierteljahrsschrift  1845, 
wieder  abgedruckt  in  , Kleine  Schriften'  (Braunschweig,  Vieweg,  1884) 
S.   164—211. 

2  S.  183—184. 


42  11.  Abhandlung:    Reich. 

« 

ebenso  wie  der  Philosoph  und  der  Religionsstifter  etwas  zu 
sagen,  er  will  sich  den  Mitmenschen  mittheilen;  dass  sie  dies 
aber  gerade  als  Dichter  und  nicht  als  Philosophen  sagen,  ist 
kein  Zufall,  noch  weniger  planmässige  Absicht,  wie  Gravina 
meint,  sondern  ergibt  sich  aus  ihrer  innersten  Naturanlage. 
Sie  sprechen  sich  eben  in  jener  Weise  aus,  welche  die  ihnen 
angemessenste  ist.  Es  ist  wieder,  wie  Hettner  sagt:^  ,Man 
muss  der  Kunst  ansehen,  dass  das,  was  sie  sagt,  in  einer  andern 
Form  zu  sagen  nicht  möglich  ist.'  Gravina  hat  also  insofern 
Recht,  als  er  einsah,  dass  die  grossen  Meister  der  Kunst  eine 
bedeutsame  Weltanschauung  in  ihren  Werken  ausgeprägt  haben, 
eine  Einsicht,  von  der  ja  manche  Aesthetiker  heute  wieder 
himmelweit  entfernt  sind;  er  hat  Unrecht,  weil  er  glaubte,  dass 
dies  planmässig,  absichtlich,  mit  vollem  Bewusstsein  geschehen 
sei,  dass  es  den  Meistern  als  eigentliches  Ziel  vorgeschwebt 
habe,  neben  dem  ihnen  das  specifisch  Künstlerische,  das  eben 
den  Unterschied  zwischen  ihnen  und  dem  Manne  der  Wissen- 
schaft ausmacht,  sogar  als  mehr  oder  weniger  gleichgiltige  Neben- 
sache, blos  als  Mittel  zum  Zweck  gedient  habe.  Der  Künstler 
schafft  das  Kunstwerk  nicht,  um  eine  Weltanschauung  aus- 
zudrücken ,  aber  er  drückt  eine  Weltanschauung  aus,  indem 
er  das  Kunstwerk  schafft.  Die  ursprünglich  richtige  und  grosse 
Auffassung  geht  Gravina  schliesslich  so  sehr  verloren,  dass  er 
nicht  nur  den  Ausdruck  einer  grossen  Weltanschauung,  eine 
Beantwortung  der  grossen,  die  Menschheit  bewegenden  Fragen, 
in  den  Dichtungen  sucht,  sondern  geradezu  die  Verbreitung 
nützlicher  Kenntnisse,  was  ihn  consequenter  Weise  dahin  hätte 
führen  müssen,  das  Lehrgedicht  als  höchste  Dichtungsart  zu 
preisen.  So  weit  geht  er  zwar  nicht  mit  klaren  Worten,  aber 
will  es  etwas  Anderes  heissen,  wenn  er  die  ,Sifillide'  des  Fra- 
castoro,  ein  die  Lustseuche  in  lateinischen  Versen  behandelndes 
Buch,  das  allerdings  auch  nach  dem  Zeugniss  Anderer  poetische 
Wirkungen  hervorzubringen  fähig  sein  soll,  nicht  genug  zu 
loben  weiss,  sie  mit  dem  besten  Werk  des  Virgil  in  eine  Linie 
stellt  und  als  dieses  die  ,Georgica'  nennt?  *^ 

Doch  dies  gehört  schon  jenem  Theile  des  Werkes  an,  wo 
Gravina  über  einzelne  Dichter  sein  Urtheil  abgibt.    Indem  wir 

1  Hettner,  Kleine  .Schriften,  S.  187.        '  Kagion  poetica  I,  36,  S.  111. 


Oian  Tincenzo  Gravina  als  Aesthetiker.  43 

uns  zu  diesem  wenden,  welcher  in  besonderen  Ausführungen 
meist  nur  das  schon  im  allgemeinen  Theile  Gesagte  wiederholt 
und  ergänzt,  Ändern  wir  die  Methode  des  Vorgehens.  Wir 
werden  uns  künftig  nicht  so  strenge  an  die  Capiteleinrichtung 
halten,  wie  dies  bisher  geschah  und  bisher  auch  nöthig  war, 
um  das  allmälige  Fortschreiten  der  Gedankenarbeit  Gravina's 
zu  zeigen,  sondern,  uns  freier  bewegend,  Zusammengehöriges 
aus  verschiedenen  Abschnitten  auch  zusammen  behandeln,  zu- 
mal wir  andererseits  viele  Capitel,  so  z.  B.  jene  über  die  neu- 
lateinischen Dichter,  welche  nur  von  literarhistorischem,  nicht 
von  ästhetischem  Interesse  sind,  ganz  unberücksichtigt  lassen 
dürfen. 

,Von  der  epischen  und  dramatischen  Poesie  und  der  rö- 
mischen Art'  ist  das  zwölfte  Capitel  überschrieben,  mit  welchem 
zugleich  auch  das  für  uns  Erwähnenswerthe  aus  dem  Tractat 
,Della  Tragedia*  erledigt  werden  möge.  Als  Ziel  des  Epikers 
wird  es  bezeichnet,  das  innere  Wesen  der  Dinge  und  der 
Menschen  zu  enthüllen,  indem  er  den  Schleier  von  der  wahren 
Beschaffenheit  der  Welt  wegziehe,  welche  uns  oft  durch  blossen 
Schein  verhüllt  ist.  *  Er  kann  lange  dauernde  und  verwickelte 
Ereignisse  schildern  und  nicht  nur  Menschen  von  hoher  Lebens- 
stellung und  Gemüthsart,  sondern  auch  Mittelmässige,  Kleine 
und  Unbedeutende;  denn  auch  die  Kleinen  sind  selbst  im 
heroischen  Epos  von  Nöthen,  weil  sie  in  Folge  ihrer  Unschein- 
barkeit Vieles  vollbringen  können,  was  den  Grossen,  wegen 
der  Aufmerksamkeit,  welche  jedem  ihrer  Schritte  folgt,  nicht 
möglich  ist.  jVepica  poesia  porfa  dentro  le  viscere  la  dramatica^^ 
(die  epische  Poesie  trägt  die  dramatische  in  den  Eingeweiden), 
meint  Gravina.  Beide  können  Personen  aus  allen  Ständen 
schildern:  ,o  sien  buoni,  per  accender  alV imitazione,  o  sien  catHvi 
per  incitar  aUa  fuga^  (Gute,  um  zur  Nacheiferung  zu  ent- 
flammen, Schlechte,  um  dazu  anzutreiben,  sie  zu  fliehen).'* 
Bei  Beiden  geschieht   Alles    ,per  insegnamento  degli  aacoltanti^ 

>  Bagion  poetica,  S.  38.         2  1.  c.  S.  38. 

3  Diese  Auffassang  deckt  sich  ganz  mit  der  Scaliger's  (Poetik  832): 
^docel  affecttu  poeta  per  actionet  iU  hono»  ampltctamnr* .  Heinrich  von 
8tein*8  Behauptung:  ,\Venn  Gravina  vom  Nutzen  einer  solchen  Er- 
dichtung oder  Fabel  spricht,  so  fällt  es  ihm  nicht  ein,  hiebei  zu  mora- 
lisiren'  (S.  318),  trifft  demnach  zum  Mindesten  nicht  immer  zu. 


44  II.  Abhandlung:    Reich. 

(zur  Unterweisung  der  Zuhörer);  der  Unterrichtszweck  ist  und 
bleibt  die  Hauptsache!  Der  Unterschied  zwischen  Tragödie 
und  Komödie  wird  dahin  erklärt,  dass  die  erstere  politische 
Geschäfte  und  hohe  Personen  darstelle,  die  letztere  Ereignisse 
des  Privat-  und  Familienlebens.^  Das  Drama  zeigt  die  Wurzeln 
und  Quellen  der  Handlungen,  Entschlüsse  und  Affecte,  von 
denen  sonst  nur  die  Spitzen,  den  Boden  überragend,  sichtbar 
werden,  so  dass  ihr  Ursprung  manchmal  selbst  demjenigen,  in 
dessen  Innern  sie  vorgehen,  verhüllt  bleibt.  Hieraus  folgt,  dass 
der  Handelnde  sich  schon,  was  seine  eigenen  Motive,  noch 
mehr  aber,  was  die  Anderer  betrifft,  irren  kann,  weshalb 
Handlungen  oft  zu  ganz  anderen  als  den  beabsichtigten  Resul- 
taten führen.  Aus  den  Widersprüchen  zwischen  den  Meinungen, 
Absichten  und  der  Gemüthsart  der  Handelnden  entstehen  Con- 
flicte,  welche  sich  durch  die  Hitze  der  Streitenden  immer  mehr 
verschärfen,  bis  es  zum  Aeussersten  kommt. 

In  der  Tragödie  tritt  der  Dichter  ganz  hinter  die  han- 
delnden Personen  zurück.  Sie  ist  die  erhabenste  Dichtungsart. 
Die  Nachahmung  ist  in  ihr  am  lebhaftesten  und  natürlichsten, 
ja  ihr  Verlauf  erscheint  wie  etwas  Wirkliches  und  Gegen- 
wärtiges, woraus  auch  jene  schon  oben  erwähnte  kindische 
Forderung  abgeleitet  wird,  dass  die  Tragödie  nur  Ereignisse 
darstellen  dürfe,  welche  sich  während  der  Spielzeit  wirklich 
hätten  abwickeln  können.  Sie  ist  dem  Epos  um  so  viel  über- 
legen, wie  der  Zweck  dem  Mittel  (yE  tanto  delV  epopeja  la  tra- 
gedia  e  piü  degna,  quanto  il  ßne  e  piü  degno  del  mezzo^).'^  Höchst 
absonderlich  sind  Gravina's  Ansichten  über  die  Reinigung  der 
Leidenschaften.  Auch  er  hat  die  damals  übliche  falsche  Ueber- 
Setzung  der  Worte  des  Aristoteles  mit  ycompassione  e  spavento^  ^ 
(Mitleid  und  Schrecken)  acceptirt,  was  er  aber  als  ^purgazion 
degli  affetti  per  la  tra^edia^  (Reinigung  der  Leidenschaften  durch 
die  Tragödie)  im  dritten  und  vierten  Capitel  der  Abhandlung 
über  die  Tragödie  angibt;  das  gehört  unstreitig  zu  jenen  Partien 
seiner  Schriften,  welche  ganz  veraltet  sind  und  welche  die 
Mühe   einer  Wiederbelebung   nicht   lohnen   würden.     Muss   es 


1  Ragion  poetica,  S.  39. 

2  Della  Tragedia,  Cap.  2,   Prose,  S.  156. 

3  Ragion  poetica  S.  41;  Prose,  S.  157,  158  etc. 


Oian  Vtncenso  üraTina  alt  Aestbetiker.  45 

schon  sonderbar  berühren,  wenn  er  das  Vergnügen  am  Tragi- 
schen unter  Anderem  auch  daraus  zu  erklären  sucht,  dass  wir 
leicht  erregt  würden,  ohne  doch  durch  Aussicht  auf  einen 
Schaden  oder  Verlust  in  Bestürzung  zu  gerathen,  sowie  be- 
sonders daraus,  weil  wir  uns  selber  gerecht  und  ehrenhaft  er- 
scheinen, weil  wir  das  Unglück  Anderer  beklagen,  und  diese 
Erkenntniss  unserer  Tugend  uns  mit  einem  geistigen  Vergnügen 
erfblle,  welches  jedes  andere  besiege,^  so  wird  diese  philister- 
hafte Anschauung  noch  übertrumpft  durch  die  Erklärung, 
welche  Folgen  die  Tragödie  haben  solle.  Die  Reinigung  der 
Leidensehaften  wird  nämlich  darin  gesucht,  dass  die  Zuhörer 
sich  allmälig  an  solche  Zustände  des  Mitleids  und  des  Schreckens 
gewöhnen  lernen ,  um  sie  dann  im  wirklichen  Leben  besser,  ja 
mit  einer  gewissen  Gleichgiltigkeit  ertragen  zu  können.  Wir 
geben  den  italienischen  Text  der  beiden  markantesten  Stellen, 
da  die  Sache  sonst  zu  unglaublich  scheinen  könnte:  ,Onde  il 
popolo  con  la  cansuetudine  della  compcusione  e  dello  spavento, 
che  raccoglie  dal  finto,  st  düpone  a  toUei'ar  le  disgrazie  nd  vero, 
acquiafando  con  l'uso  una  tal  quäle  indifferenza'^  und  ,in  modo, 
che  poi,  quando  nella  mta  dvile  incontra  oggetti,  e  casi  veri  e 
compassionevoli  o  9paventevdli  sopra  la  propria  o  V  cdtrui  persona, 
si  trova  esercitato  sul  finto,  e  preparato  dalVuso  alla  tolleranza 
del  vero.*^  Des  Weiteren  wird  dies  noch  mit  der  Vorbildung 
der  Soldaten  für  den  Krieg  durch  Scheingefechte  verglichen. 
Also  Abstumpfung  von  Mitleid  und  Schrecken  gegen  die  Un- 
glücksfälle des  wirklichen  Lebens:  das  ist  der  Zweck  der 
Tragödie.  Jede  weitere  Bemerkung  erscheint  da  überflüssig! 
Eine  viel  interessantere,  zwar  auch  unrichtige,  aber  doch 
geistvolle  Ansicht  über  die  Wirkung  der  Tragödie  findet  sich 
jedoch,  welche  auch  wiederum  theilweise  an  Schopenhauer 
anklingt  und  wegen  ihrer  Wichtigkeit  ebenfalls  wörtlich  mit- 
getheilt  werden  möge:  ySiccKb  il  popolo  acorgendo  nelle  scene 
Vumana  miseria  e  Vincostanza  e  mcmda  irreparabUe  deUe  moHali 
cose,  h  quali  vede  da  altezza  in  precipizio  e  da  precipizio  ad 
üJiezza  pervenire;  e  scoprendo  le  frodi,  gU  affanni  e  i  timori 
09009%  sotio  le  gi'andezze  da  lui  ammirate,  perde,  senza  accorger- 


'  Ragion  poetica,  S.  36—87. 

>  Prose,  8.  167.        '  1.  c.  8.  168. 


46  H*  AbhftDdlnng:    Reich. 

sene,  Vamore  e  la  stima  dell'umana  felicitä  incerta  e  volubüe; 
e  si  rivolge  alla  divina  invardabile  ed  immortale,  che  dalla  nostra 
Santa  reÜgione  h  preposta  ed  ai  Gentüi  era  negata:  onde  nella 
scena  trovavano  V  aepetto  della  lor  miseria  senza  la  consolazione 
di  speranza  miglioreJ^  Hier  ßoU  also  die  Tragödie  wie  bei 
Schopenhauer  dazu  dienen,  Lebensüberdruss  zu  erzeugen,  doch 
soll  die  Wirkung  eine  andere  sein,  an  die  Stelle  der  Ver- 
neinung des  Willens  zum  Leben,  um  ins  Nichts  hinüberzufliessen, 
tritt  hier  die  Flucht  aus  dem  irdischen  Leben  zum  himmlischen, 
im  Grunde  nur  zwei  verschiedene  Bezeichnungen  fiir  dieselbe 
Sache.  Ueberhaupt  tritt  in  Gravina's  Werken  oft  ein  stark 
pessimistischer  Zug  hervor,  der  aus  der  Zeit,  in  welcher  er 
lebte,  nur  zu  leicht  erklärlich  ist,  wie  ihn  auch  seine  Weiber- 
feindschaft als  würdigen  Vorläufer  des  Philosophen  von  Frank- 
furt erscheinen  lässt.  Dieser  pessimistische  Zug  äussert  sich, 
wenn  er  den  ,Oedipus  Tyrannos'  für  das  vollendetste  Werk 
des  Sophokles  erklärt  und  sagt,  der  Verlauf  dieser  Fabel  ent- 
spreche so  sehr  dem  Zusammenhang  der  menschlichen  Er- 
eignisse, dass  es  wie  mit  der  Mechanik  der  Natur  selbst  ver- 
fasst  erscheine.^  Freilich  vei'wahrt  er  sich  späterhin  gegen 
eine  allzuhohe  Schätzung  des  ,Oedipus  rex^,  als  ob  dieser  das 
einzige  nachahmenswerthe  Muster  sei,  und  meint  sehr  mit 
Recht,  man  dürfe  nicht  das  poetische  Vermögen  auf  eine 
einzige  Tragödie  zurückführen,  auch  werde,  was  im  ,Oedipuö' 
gut  und  richtig  sei,  bei  neueren  Dichtern  durch  Uebertreibung 
wunderlich,  ja  monströs.^  Jene  Auffassung  von  der  Tragödie 
aber,  welche  wir  ihn  im  Widerspruche  mit  den  vorher  citirten 
Stellen  zuletzt  aussprechen  sahen,  könnte  er  doch  wohl  nur 
auf  den  ,0edipu8  rex'  gründen.  Gewiss  kann  die  Tragödie 
solche  Wirkungen,  wie  die  von  Gravina  zuletzt  angeführte, 
erreichen,  ebenso  gewiss  aber  will  sie  dies  nicht,  d.  h.  ist  es 
nicht  das  Ziel,  auf  welches  sie  hinarbeitet.  Auf  diese  wie  auf 
viele  andere  Bemerkungen  Gravina's  näher  einzugehen,  müssen 
wir  uns  leider  versagen,  um  nicht  den  Umfang  dieser  Studie, 
welche  ja  erst  Interesse  für  den  Verschollenen  erwecken  soll, 
unbillig   zu   erweitern.     Ebenso   ergeht   es  uns  mit  seinen  Ur- 

*  Della  tragedia,  Cap.  9,  Prose,  S.  164—166. 

2  Ragion  poetica  I,  18,  S.  76—77. 

3  Della  tragedia,  Cap.  5,  Prose,  S.  169. 


Gian  Vincenzo  GnTina  als  Aesthetiker.  47 

theilen  über  die  griechischen  Tragiker,  obwohl  die  beredte 
und  Bcharfsinnige  Hervorhebung  ihrer  Vorzüge  einen  der 
Ruhmestitel  der  ^Ragion  poetica^  bildet.  Wir  mUsBcn  es  daran 
genug  sein  lassen,  hervorzuheben,  dass  er  dem  Aristophanes 
Recht  gibt,  wenn  dieser  den  Aischylos  als  den  grössten  des 
tragischen  Dreigestirnes  bezeichnet,  dass  auch  er  den  Sophokles, 
welchem  er  eigentlich  das  höchste  Lob  spendet,  als  zweiten 
aufführt,  dass  er  sich  aber  in  Beurth eilung  des  Euripides  von 
dem  berühmten  Komiker  trennt,  indem  er  diesen,  der  ihm 
besonders  wegen  seines  Frauenhasses  werth  ist,  zwar  als 
dritten,  aber  doch  den  beiden  Vorgängern  fast  ebenbürtig 
nennt J  Der  gefesselte  Prometheus,  meint  er,  auch  hier  Pes- 
simist, zeige  das  Loos,  welches  die  Undankbarkeit  neuer 
Herrscher  den  Rathgebern,  durch  deren  Weisheit  sie  Erfolge 
erzielten,  bereite.  Euripides  verstehe  ganz  besonders  Mitleid 
zu  erregen,  doch  wird  seine  Art  der  Exposition  getadelt. 
Beachtenswerth  und  sehr  zu  billigen  ist  es,  wenn  Gravina,  der 
bis  zum  Ueberdruss  immer  und  immer  wieder  die  Belehrung 
des  Volkes  als  Hauptziel  der  Poesie  und  speciell  der  Tragödie 
nennt,  den  Sophokles  auch  deshalb  über  Euripides  stellt,  weil 
jener  die  Sentenzen  seltener  anwendet  und  besser  in  die 
Tragödien  hinein  verwebt  als  dieser. 

Ganz  besonders  bemerkenswerth  ist  die  Stellungnahme 
Gravina's  gegenüber  der  Poetik  des  Aristoteles.  Wenn  man 
bedenkt,  in  welchem  ungemein  grossen  Ansehen  dieses  Buch 
noch  heute  steht,  in  wie  viel  höherem  Ansehen  es  vollends 
damals  stand,  so  muss  man  die  Kühnheit  des  Schriftstellers 
bewundem,  der  es  wagte,  in  einem  Tractat  über  die  Tragödie 
gleich  anfangs  die  Worte  zu  gebrauchen,  er  werde  ^senza  pre- 
venzione  alcuna  d*  cnUoritä^  *  vorgehen,  und  im  Verlauf  der  Arbeit 
zu  immer  neuen  und  immer  heftigeren  Angriffen  gegen  den 
unfehlbaren  Papst  der  Poetik  fortschritt,  bis  er  von  diesem 
schliesslich  sagt,  er  habe  alle  gleichmässig  an  Undankbarkeit 
wie  an  Bosheit  überragt  (,Ari8totde,  che  swpero  tutti  ugualmente 
d*  ingrcUüvdine  che  di  malignüä),^  Allerdings  so  heftig  wird 
unser   Autor  nur  einmal,   immer   aber  höi*t  man  den  mühsam 

>  Bagion  poetica  I,  17—19,  8.  74—79. 
3  Della  tragedia^  Cap.  2,  Prose,  S.  156. 
'  1.  c-  Cap.  40,  Prose,  S.  235. 


48  11.  Abhandlang:     Reich. 

verhaltenen  Ingrimm  gegen  Aristoteles  heraus^  auch  wenn  blos 
die  jserüäi  interpreti^  angegriffen  werden,  welche  den  grossen 
Philosophen  missverstanden  hätten  und  dieses  unvollendete 
Werk  für  einen  unüberschreitbaren ,  unabänderlichen  Canon 
der  Qesetze  des  Dramas  ausgeben  wollten.  Mit  diesen  (theil- 
weise  freilich  höchst  ungerechten)  Angriffen  auf  Aristoteles 
hat  Qravina  sich  doch  das  Recht  erworben,  zu  jenen  damals 
äusserst  spärlich  vorkommenden  Männern  gezählt  zu  werden, 
welche  erkannten,  dass  die  Regeln  des  alten  Griechen,  der 
selbst  zu  einer  Zeit  der  sinkenden  Kunst  schrieb,  in  gänzlich 
veränderten  Zeiten  nicht  länger  Geltung  besitzen  könnten, 
dass  sie  für  den  modernen  Geist  zu  unerträglichen  Fesseln 
würden,  die  er  sprengen  müsse.  Es  ist  dies  einer  jener  Punkte, 
in  welchen  Gravina  seiner  Zeit  weit  überlegen  war,  wo  er 
nicht  dem  Banne  des  allgemeinen  Vorurtheiles  erlag,  wie  dies 
leider  in  Bezug  auf  die  Lehrabsicht  der  Poesie  geschah, 
sondern  eigene  Bahnen  einschlug  und  zum  vorahnenden  Ver- 
künder einer  fernen  Zukunft  wurde.  Ist  doch  der  leidige 
Kampf  um  den  Aristoteles  noch  heute  nicht  ausgekämpft,  noch 
heute  herrscht  vielfach  der  Aberglaube  von  der  Unübertreff- 
lichkeit der  Poetik,  um  so  höher  ist  es  anzuschlagen,  wenn 
schon  vor  zweihundert  Jahren  ein  Mann  sich  fand,  der  das 
Recht  der  Kritik  auch  diesem  Werke  gegenüber,  so  werthvoU 
es  auch  zu  seiner  Zeit  gewesen  sein  mag,  wahrte.  Dies  that 
unser  Autor  schon  in  seiner  Jugendschrift  ,Sopra  TEndimione^, 
wo  er  sich  zuerst  dagegen  verwahrt,  dass  jedes  Werk,  welches 
nicht  der  unrichtigen  Auslegung  der  Lehre  des  Aristoteles 
entspreche,  deshalb  für  ewig  verdammt  sein  solle,*  und  dann 
kühner  in  Betreff  der  Abweichungen  von  der  historischen 
Wahrheit,  welche  er  mit  Recht  flir  gestattet  erklärt,  sagt,  er 
wolle  nicht  entscheiden,  welcher  Meinung  Aristoteles  gewesen 
sei,  darauf  komme  es  auch  gar  nicht  an  Qcib  nvMa  rileva*)^ 
es  sei  nicht  nöthig,  dass  eine  gut  begründete  Ansicht  auf 
irgend  eine  Autorität  gestützt  sei.^  Erleichtert  wurde  ihm  diese 
muthige  Rebellion  dadurch,  dass  er  auch  in  den  übrigen  philo- 
sophischen Disciplinen  als  Schüler  Descartes'  und  Plato's,  den 


1  Sopra  rEndimione,  Prose,  S.  260—261. 
3  Prose,  S.  262. 


Oian  ViDcenzo  Oravina  als  Aestbetiker.  49 

er  unter  Messen  stadirt  hatte^  dem  Aristoteles  feindlich  gegen- 
überstand/ ihn  also  nie  blind  verehrt  hatte,  wenn  er  auch 
zu  klug  war,  um  die  Vorzüge  des  Gegners  zu  verkennen  oder 
zu  leugnen. 

Gravina  hat  nach  unserem  .Dafürhalten  Unrecht,  wenn 
er,  vielleicht  an  sein  Jugenddrama  denkend,  auch  vollkommene 
Personen  wie  Christus  für  geeignet  hält,  im  Mittelpunkt  einer 
Tragödie  zu  stehen  und  diejenigen,  welche  daran  festhalten, 
dass  der  Held  nicht  fehlerlos  sein  dürfe,  knechtische  Anhänger 
(yservdi  seguaci^)  des  Aristoteles  schilt;^  wir  stimmen  ihm  aber 
zu,  wenn  er  sagt,  dass  die  Kunst  des  Dichters,  der  mit  einer 
einfachen  Fabel  dieselben  Wirkungen  erzielt  wie  ein  Anderer 
mit  einer  verwickelten,  bewundernswerther  sei,  und  dem  Ari- 
stoteles, der  die  verwickelte  vorziehe,  nicht  die  Autorität  zu- 
komme, deshalb  die  einfache  auszuschliessen.^  Freilich  kommt 
gleich  wieder  das  Grundübel  der  Aesthetik  Gravina's  mit  der 
Erklärung  zum  Vorschein,  es  sei  nur  nöthig,  dass  die  eine 
Art  ebenso  geeignet  wie  die  andere  sei  —  zur  Belehrung. 
Unser  Autor  versäumt  natürlich  nicht,  aus  der  unrichtigen 
Stellung  des  (seither  als  Einschiebsel  erkannten)  zwölften  Ca- 
pitels  eine  Waffe  gegen  Aristoteles  oder  vielmehr  gegen  dessen 
unbedingte  Anhänger  zu  schmieden.^  Das  gewichtigste  Ar- 
gument gegen  Aristoteles  macht  er  geltend,  wenn  er  darauf 
hinweist,  dass  die  Dichter,  welchen  es  unmöglich  sei,  alle 
kindischen  Vorschriften,  die  man  dem  Aristoteles  zuschreibe^ 
zu  erfüllen,  nun  jede  Vorschrift  verachteten  und  zu  vollstän- 
diger Willkür  und  Zügellosigkeit  flüchteten.^  Hingegen  hätten 
wir  gewünscht,  dass  er  sich  mit  mehr  Entschiedenheit  gegen 
die  Lösung  durch  den  Dens  ex  machina  ausspreche,  die  er 
nicht  recht  anzutasten  wagt.^  Gravina  steht  wieder  höher  als 
seine  Zeit,  wenn  er  gegen  die  Ansicht  polemisirt,  als  ob  in 
jeder  Tragödie  Todesfälle   vorkommen  müssten,   und  ironisch 


1  Am  sck&rfsten  spricht  er  sich  für  Plato  und  gegen  Aristoteles  in  der  für 
Papst  Clemens  XI.  bestimmten  Schrift  ,De  instauratione  studiorum*  aus. 
>  Della  tragedia,   Cap.  9,  S.  165. 
3  l.  c.  Cap.  10,  S.  166. 
«  1.  c  Cap.  11,  8.  166. 
*  1.  c.  Cap.  11,  8.  167. 
«  1.  c.  Cap.  12,  8.  167. 

SitavngilMr.  d.  pbil.-kitt.  CK  CXX.  Bd.  2.  Abb.  4 


50  n.  Abhsndlang:    Reich. 

meint,  die  Anhänger  dieser  Ansicht  fürchteten,  dass  ihnen  die 
Tragödie  aus  den  Händen  fliehe,  wenn  es  keine  Todten  darin 
gäbe.  Die  Todesfälle  seien  nicht  Selbstzweck,  sondern  nur 
Folgen,  welche  sich  aus  dem  Zweck  ergäben,  welcher  sei, 
unter  einer  vorgeschützten  Handlung  politische  Belehrung  und 
Kenntniss  der  Art,  wie  sich  die  Gemüther  der  Grossen  äussern, 
zu  erlangen.*  Dem  entsprechend  lobt  er  den  Aischjlos,  dass 
dieser  grausame  und  schreckenerregende  Vorfälle  hinter  die 
Scene  verlegt  habe.^  Gravina  verlangt,  dass  in  der  Tragödie 
nichts  Unerwartetes  eintrete,  dieses  lasse  kalt;  wir  müssten 
stets  auf  das  Kommende  vorbereitet  sein."*  Wie  berechtigt 
diese  Forderung  ist,  geht  schon  daraus  hervor,  dass  ein  ge- 
wiegter Theatermann  wie  Heinrich  Laube  sie  stets  vom  rein 
empirischen  Standpunkt  nach  seinen  praktischen  Erfahrungen 
verfocht.  Hatte  es  nach  manchen  Aeusserungen  den  Anschein, 
als  ob  Gravina  die  Forderung  der  poetischen  Gerechtigkeit 
verwerfe,  so  wird  dies  dadurch  widerlegt,  dass  er  ausdrücklich 
darauf  hinweist,  man  müsse  stets  die  Lasterhaften  durch  innere 
Qualen  bestraft  sehen,  die  härter  zu  erdulden  seien  als  der 
Tod,  welchen  sie  über  Unschuldige  verhängten;^  er  besass 
also  vielmehr  eine  sehr  würdige  Auffassung  vom  Walten  der- 
selben. Wir  können  die  vielen  interessanten  Einzelheiten  der 
Schrift  über  die  Tragödie  leider  nicht  weiter  verfolgen,  nur 
das  Eine  sei  noch  hervorgehoben,  dass  Gravina,  obwohl  er  den 
Shakespeare  nicht  gekannt  zu  haben  scheint,  eine  gründliche 
Verachtung  gegen  die  berühmten  französischen  Tragiker  hegte 
und  mit  Vergnügen  die  Urtheile  des  Pater  Rapin  und  Dacier's 
über  dieselben  wiedergab,^  welche  das  Urtheil  der  Hofdamen 
verbessern  und  die  romantischen  Erfindungen,  die  falschen 
Gewohnheiten  und  die  declamatorische  Ausdrucksweise  ihrer 
Tragiker  verdammen.^'  Abschliessend  wendet  er  sich  nochmals 
heftig  gegen  Aristoteles  und  seine  unsinnigen  Ausleger,  welche 
z.  B.  eine  Regel   aufstellen   wollten,   dass   keine  Person   mehr 


>  Rag^on  poetica  I,  12,  S.  41  (Proae,  S.  29). 

3  Della  tragedia,  Cap.  13,  S.  168. 

3  1.  c.  Cap.  16.  16,  S.  170.  171. 

<  1.  c.  Cap.  20,  S.  181—182 

s  Della  tra^edia,  Cap.  41,  8.  236—242. 

«  1.  c.  Cap.  22,  S.  187. 


Oian  Yincenxo  GraTina  als  Aestbetiker.  51 

als  ftinfmal  die  Scene  betreten  dürfe.  Dem  gegenüber  sagt 
er  mit  Recht,*  die  Alten  hätten  keine  anderen  Regeln  befolgt 
als  die  der  Wahrscheinlichkeit,  der  Volksgewohnheiten  und 
der  Vernunft,  zu  diesem  Zustande  müsse  man  zurückkehren, 
während  jetzt  ein  Netz  pedantischer  und  kindischer  Vor- 
schriften, die  sich  blos  auf  Autorität  gründeten,  die  Poesie 
beenge.  Melancholisch  schliesst  er,  indem  er  die  menschliche 
Dummheit  beklagt,  die  ihm,  der  die  Poesie  befreien  wolle  (^che 
cercMamo  la  poesia  in  liberta  vendicare^)  ^  ebenso  viel  Gegner, 
als  Aristoteles,  der  jede  Wissenschaft  seiner  Autorität  unter- 
werfen wollte,  Begünstiger  erwecke.^  Jedenfalls  muss  ihm  die 
Anerkennung  gezollt  werden,  dass  seine  Schriften  wirklich 
viel  dazu  beitrugen,  die  Tragödie  aus  ihrem  Verfall  zu  er- 
wecken und  ihr  bei  aller  Bewunderung  der  Alten  einen  neuen, 
selbstständigen  Geist  einzuflössen. 

Ungleich  weniger  Aufmerksamkeit  wendete  Gravina  der 
Komödie  zu.  Ihre  Absicht  ist.  Lachen  zu  erregen  ;3  ridendo 
castigat  mores.  Sehr  ungerecht  ist  er  gegen  den  Charakter  des 
Aristophanes,  dessen  grosse  Fähigkeiten  er  zwar  anerkennt 
und  dessen  ,Pluto8'  er  lobt,  den  er  aber  mit  Beschimpfungen 
überhäuft,  weil  hauptsächlich  seine  ,Wolken^  die  Verurtheilung 
des  Sokrates  herbeigeführt  hätten.^ 

Im  Allgemeinen,  meint  Gravina,  eignen  sich  für  die  Tra- 
gödie wie  Komödie  nur  von  heftigen  Leidenschaften  erregte 
Völker,  wie  etwa  die  Griechen,  nicht  aber  die  Römer,  die  allein, 
so  weit  die  Welt  sich  ausdehnt,  jene  edle  Harmonie  von  Natur 
aus  besitzen,  welche  die  Anderen  kaum  durch  Bildung  und 
Kunst  erreichen  (yche  portan  dalla  natura,  qael,  che  gli  citri 
appena  impetrano  dalla  coltura  e  dalV  arte^),^  Auf  Rom  ist  ja 
Gravina  stets  ungemein  stolz;  so  weiss  er  auch  der  ,Aeneis'  des 
Virgil  kein  höheres  Lob  zu  spenden,  als  dass  der  Stil  dieses 
Gedichtes  der  Majestät  des  römischen  Reiches  entspreche.® 

Ueber  die  Lyrik  spricht  Gravina  im  dreizehnten  Capitel 
seines  Hauptwerkes  recht  verständig,   manchmal  nur  zu  ver- 


1  Ragion  poetica,  Cap.  40,  S.  234.         2  1.  c.  S.  235. 
»  1.  c.  S.  42. 
*  1.  c.  I,  20,  8.  79—82. 
»  1.  c.  8.  43. 

«  l.  o.  I,  28,  8.  98;  ähnlich  äussert  er  sich  I,  38,  8.  114—116 

4* 


52  H-  Abhandlung:     Reich. 

ständig.  Er  führt  aus,  dass  die  Selbsterkenntniss  der  Mittel- 
punkt alles  Wissens  sein  müsse,  dass  es  aber  sehr  schwer  sei, 
zu  dieser  zu  gelangen.  Als  eines  der  Mittel  hiezu  diene  die 
Lyrik,  in  welcher  der  Weise  die  einzelnen  Leidenschaften 
u.  s.  w.  in  Versen  darstelle  und  uns  so  mit  denselben  bekannt 
mache.  ,/  componimenfi  lirici  sono  ritratti  di  particolari  affetti, 
costumi,  virtil,  vizj,  genj,  e  fatti:  owero  sono  specchj,  da  cui 
per  vari  rißesst  traluce  V  umana  natura^ '  (»Die  lyrischen  Werke 
sind  Abbildungen  einzelner  Leidenschaften,  Gewohnheiten,  Tu- 
genden, Laster^  Gemüthsanlagen  und  Thaten:  oder  sie  sind 
Spiegel,  aus  welchen  die  menschliche  Natur  durch  verschiedene 
Reflexe  wiederscheint.')  Die  Lyrik  dient  zur  Austilgung  der 
Fehler,  welche  in  uns  durch  unsere  Unkenntniss  der  Affecte 
genährt  werden.  Die  ausgezeichneten  Dichter  flössen  in  jedem 
Verse  eine  zur  Anordnung  der  privaten  und  öflfentlichen  An- 
gelegenheiten nützliche  Lehre  ein  und  zeigen  die  wunderbar- 
sten Geistesblitze:  aber  sie  verleihen  der  Tiefe  ihrer  Gedanken 
volksthümlichen  Anstrich  und  poetische  Art,  indem  sie  die 
Sprüche  in  Fabeln  verwandeln  und  das  Allgemeine  durch  die 
einzelnen  Personen  ausdrücken.^  In  allen  diesen  Aussprüchen 
kommt  Gravina  der  Wahrheit  so  nahe,  dass  nämlich  die  grossen 
Dichter  auf  ihre  Weise  einen  tiefen  Blick  in  den  Zusammen- 
hang der  Dinge  thun  und  das  Geschaute  wieder  auf  ihre  Weise, 
also  in  Dichtungen,  mitzutheilen  suchen;  aber  immer  wieder 
lenkt  er  ab,  durch  die  vorgefasste  Meinung  verblendet,  als  ob 
die  Dichter  eigentlich  Philosophen  wären,  die  nur,  um  dem 
Volke  verständlicher  zu  sein,  die  Hilfsmittel  der  Dichtkunst  in 
Anspruch  nähmen.  Wird  diese  Ansicht  consequent  durchgeführt, 
dann  müsste,  sobald  die  allgemeine  Volksbildung  eine  hin- 
reichend hohe  Stufe  erreicht  hätte,  alle  Poesie  als  nun  nicht 
mehr  nöthiges  pädagogisches  Mittel  einfach  aufhören,  eine  Con- 
sequenz,  die  Gravina  bei  seinem  unleugbar  hohen  künstleri- 
schen Verständniss  und  seiner  Kunstliebe  gewiss  nicht  hätte 
ziehen  wollen. 

Gravina  verbreitet  sich  über  die  verschiedenen  Formen 
der  Lyrik,   wobei  er  sagt,    dass  er  andere  weniger  vornehme 


^  Ragion  poetica,  S.  46. 
2  1.  c.  S.  48. 


Gian  Vincenzo  Gravina  als  AoBtKetiIcer.  53 

Arten  derselben  nicht  erwähne;  unter  diesen  befindet  sich  das 
Sonett,  über  welclies  er  sich  in  dem  Briefe  über  die  Spaltung 
der  Akademie  der  Arkadier^  an  Scipione  MafFei  höchst  ab- 
fällig äussert.  Die  von  ihm  gestiftete  neue  Akademie  werde 
das  ,sonettuccio\  wie  er  es  spöttelnd  nennt,  nicht  pflegen.  Er 
vergleicht  es  mit  dem  Bett  des  Procrustes  und  meint,  auch 
Petrarca  habe  seine  Schwierigkeiten  nicht  ganz  tiberwinden 
können.  Wir  glauben  nicht  fehlzugehen,  wenn  wir  diese  Ab- 
neigung darauf  zurückführen,  dads  die  Alten  diese  Dichtungs- 
art nicht  kannten,  und  ihr  Beispiel  ist  für  Gravina  der  un- 
verrückbare Leitstern. 

Eine  richtigere  Auffassung  der  Lyrik  spricht  sich  im 
ScblusBsatz  des  Capitels  aus,  wo  unser  Autor  sagt,  dass  alle 
Verse  auf  den  Nutzen  und  das  Vergnügen  des  Volkes  ab- 
zielten, welchem  die  -Dichter  ebens.o  wie  die  Weisen  zu  ge- 
fallen bestrebt  waren.  ^  Hier  weist  also  Gravina,  seinen  früheren 
Ausführungen  zum  Trotz,  dem  Vergnügen  den  ebenbürtigen 
Platz  neben  dem  Nutzen  an.  Dieser  Satz  dient  ihm  als  Ueber- 
leitung  zum  Capitel  ,Ueber  das  Volksurtheil^  welches  jedoch 
mehr  für  die  sonstigen  philosophischen  Ansichten  des  Ver- 
fassers, mit  denen  wir  es  nicht  zu  thun  haben,  als  gerade  für 
die  ästhetischen  von  Belang  ist.  Er  meint,  man  dürfe  das 
Volksurtheil  weder  über-  noch  unterschätzen,  in  jedem  Men- 
schen sei  eine  Anlage  zum  richtigen  Urtheil  vorhanden,  wenn 
dieselbe  auch  oft  von  Irrthümern  überwuchert  werde.  Wenn  das 
Volk  etwas  hartnäckig  zurückweise,  dann  irre  es  nicht  gänzlich. 
Wieder  werden  die  Alten  gerühmt,  die  nie  das  Wahre  und 
die  Natur  aus  den  Augen  verloren,  bei  denen  die  Gedanken, 
der  Rhythmus  und  die  Worte  stets  den  Dingen  angemessen 
waren,  und  bei  welchen  alle  freien  Künste  immer  durch  eine 
entsprechende  Harmonie  geregelt  wurden.  ^  Auch  hier  also 
stellt  Gravina  Forderungen  an  die  Neuen,  welchen  er  ja  die 
Alten  zur  Nachahmung  empfiehlt,  welche  wir  durchaus  billigen 
müssen.  Ueberhaupt  dringt  er  stets  auf  eine  dem  Inhalt  an- 
gemessene Form,   auf  Einfachheit  und  Natürlichkeit   der  Dar- 


*  Delia  divisione  d'Arcadia,  Prose  S.  285. 
'  Rjtgion  poetica,  S.  50. 
»  1.  c.  I,  14,  S.  Ö5. 


54  II«  Abhandlung:    Seich. 

Stellungsart  und  eifert  gegen  Geschraubtheit,  allzu  blumenreiche 
Ausdrucksweise  und  die  sonstigen  Fehler  seiner  dichtenden 
Zeitgenossen. 

Nachdem  so  die  allgemeinen  Bemerkungen  über  die 
Dichtung  und  ihre  Arten  erledigt  sind,  wendet  unser  Autor 
sich  zur  Beurtheilung  der  einzelnen  Dichter.  Dieser  Theil 
seines  Werkes,  obwohl  räumlich  umfangreicher  und  ftir  die 
nutzbringende  Wirkung  seines  Buches  zu  seiner  Zeit  der  ent- 
scheidende, kann  von  uns  weit  weniger  eingehend  behandelt 
werden,  da  wir  das  Literarhistorische  darin  fast  gänzlich  über- 
gehen dürfen.  Zunächst  gibt  Gravina  eine  knappe  Uebersicht  der 
Entwicklung  der  Poesie  im  Alterthum,  aus  der  wir  als  inter- 
essant die  Bemerkung  hervorheben,  dass  die  Naturvölker  hohe 
Achtung  vor  Rhythmus  und  Harmonie  gehabt,  deshalb  auch 
die  Gottheiten  nm*  in  Versen  angerufen  hätten.'  Seit  der 
Kaiserzeit  habe  der  Verfall  begonnen,  das  Natürliche  sei  gegen 
Spitzfindigkeiten,  der  Verstand  gegen  die  Gelehrsamkeit,  die 
Treue  und  Wahrheit  der  Gefühle  gegen  gezierte  und  er- 
künstelte Worte  zurückgetreten ,2  eine  Schilderung,  die  auf 
jede  Zeit  des  Rückganges  angewendet  werden  kann. 

Homer  steht  natürlich  an  der  Spitze  der  Einzelbetrach- 
tungen. In  der  ,I]ia8'  schildert  er  das  politische,  in  der  ,0dys8ee' 
das  pinvate  Leben.  Er  will  in  der  ,Ilias^  lehren,  wie  verderblich 
Uneinigkeit  sei,  und  dadurch  zur  Vereinigung  der  Griechen 
seiner  Zeit  aufmuntern.  Es  ist  interessant,  wie  auch  hier  der 
Pessimismus  Gravina' s  sich  äussert,  so  wenn  er  meint,  der 
Zwist  Achills  und  Agamemnons  solle  zeigen,  dass  der  Tüchtige 
nur  in  der  Stunde  der  Gefahr  gesucht  werde,^  und  von  Pene- 
lope  sagt,  so  keusch  und  treu  sie  sei,  lasse  sie  sich  dennoch 
die  Freier  (z.  B.  Antilochos)  in  Reserve  für  den  Fall,  als 
Odysseus  doch  todt  sein  sollte,  woran  er  eine  Philippica  gegen 
die  Weiber  anknüpft. '^  Seiner  früher  erörterten  Ansicht  getreu 
nimmt  er  an,  dass  Homer  nicht  an  die  Götter,  die  er  dar- 
stellte, glaubte,   sondern  an  den   einen  Gott;   deshalb  lasse  er 


1  Ra^on  poetica  I,  15,  S.  57. 

2  1.  c.  I,  15,  S.  63. 

3  1.  c.  I,  16,  S.  66,  ebenso  H,  11,  S.  162—163. 
*  1.  c.  S.  72. 


Oiftn  YiBoenso  OraTiD»  als  Aesthetiker.  55 

seine  Götter  oft  lasterhaft  seinJ  Doch  wird  gesagt^  dass  das 
Alterthum  aus  Homer  und  Hesiod  die  Grundlagen  und  Bräuche 
seiner  Religion  zog.^ 

Gravina's  Ansichten  über  die  griechischen  Dramatiker 
kennen  wir  bereits.  —  Findar  erhält  volles  Lob,  dem  Anakreon 
wird  jedoch  vorgeworfen,  dass  sein  Ruhm  noch  grösser  sein 
könnte,  wenn  er  das  Vergnügen  ebenso  zu  verachten  gelehrt 
hätte  wie  den  Ehrgeiz.  Hier  findet  sich  wieder  eine  jener 
Bemerkungen,  welche  unsem  Autor  bei  allen  Schwächen  und 
Mängeln  als  Aesthetiker  von  Bedeutung  zeigen.  Er  sagte  von 
Anakreon:  ^Q^anto  egli  dice,  par  non  poterai,  ni  daverH  in  dUra 
maniera  dire'^  (was  er  si^t,  scheint  auf  keine  andere  Art  ge- 
sagt werden  zu  können,  noch  zu  dürfen),  und  nennt  so  das 
Kennzeichen,  an  welchem  man  den  echten  Dichter  erkennt, 
bei  welchem  Stoff  und  Form  eben  so  unlösbar  verschmolzen 
erscheinen,  dass  es  uns  nicht  denkbar  dünkt,  die  Sache  an- 
ders treffender  ausgedrückt  zu  sehen. 

Was  über  Theokrit,  Plautus,  Terenz,  von  welchen  er  den 
Ersteren  höher  stellt,  Lucrez,  dessen  mangelnde  Frömmigkeit 
bedauerlich  sei,  CatuU  gesagt  wird,  bietet  vom  Standpunkt  der 
Aesthetik  nichts  Neues.  Bei  CatuU  gilt  es  als  höchstes  Zeug- 
niss  seines  Verdienstes,  dass  Josef  Scaliger  ihn  lobte.  Virgil 
stellt  die  Vollendung  der  lateinischen  Poesie  dar.  Er  ist  immer 
gross  und  majestätisch,  deshalb  hält  er  sich  lieber  an  das  All- 
gemeine als  an  die  Einzelnheiten,  die  Homer  mit  Recht  weit 
mehr  berücksichtigt.  Julius  Cäsar  Scaliger  that  dem  Homer  • 
grosses  Unrecht,  indem  er  ihn  deshalb  niedrig  und  gewöhnlich 
nannte  und  ihm  nicht  nur  Virgil,  sondern  sogar  Orpheus  und 
Musaeus  vorzog,  ein  Irrthum,  den  sein  eigener  Sohn,  Josef 
Scaliger,  einsah.^  Horaz  wird  höher  gestellt  als  Persius  und 
Juvenal.  Persius  hat  zu  kühne  Ausdrücke  und  gelehrte  (,dotti') 
Geftihle,  er  ist  eben  nach  dem  Gebrauch  seiner  Zeit  declama- 
torisch.  Juvenal  tadelt  seltene  und  nicht  die  wichtigsten  Laster; 
er  verhält  sich  zu  Horaz  wie  ein  bissiger  Ankläger  zu  einem 


>  Ragion  poetica  I,  16,  S.  67. 

»  1.  c.  S.  70. 

s  1.  c.  I,  22,  S.  86. 

M.  c.  I,  28,  S.  97—98. 


56  II*  Abhandlung:    B«icfa. 

ernsten  Philosophen.*  TibuU  und  Properz  werden  gelobt,  Er- 
sterer  zeigt  mehr  Natürlichkeit.  Ovid  ist  in  den  ,Fa8ti*  ganz 
vollendet,  sonst  lässt  er  sich  manchmal  durch  die  Fülle  seiner 
Begabung  fortreissen.  Das  Lehrgedicht  des  Manilius  über  die 
Astronomie  wird  rühmend  genannt. 

Nunmehr  geht  Gravina  zu  einer  Gruppe  von  Dichtem 
über,  welche  heute  fast  bis  auf  den  Namen  vergessen  sind, 
für  wekihe  er  aber  viel  Zuneigung  bezeigt,  zu  den  Neulateinem 
des  15.  und  16.  Jahrhunderts.  Diese  lehren  wie  Empedokles, 
Lucrez,  Virgil  (im  6.  Buch  der  ,Aeneis*),  Ovid  (in  der  15.  Meta- 
morphose) direct,  nicht  indirect,  wie  Homer,  Hesiod  und  die 
meisten  Griechen.  Sie  tragen  die  Wissenschaften  mit  poeti- 
scher Begeisterung,  Färbung  und  Harmonie  vor,  aber  ohne  den 
Deckmantel  poetischer  Erfindungen  und  Symbole.^  Er  nennt 
sie  frei  von  den  Fehlern  ihrer  Zeit,  von  der  proven9alischen 
Romantik,  wie  von  den  scholastischen  Abstractionen.  Im 
Uebrigen  bietet  Gravina  hier  mehr  philosophische  als  ästhe- 
tische Erwägungen.  Er  preist  den  Vorzug  der  Naturerkenntniss 
durch  Veraunft  und  Geist  vor  der  durch  die  Sinne,  letztere 
kommt  nie  zu  sicheren  Ergebnissen.  Ueberhaupt  sind  nicht  die 
endlichen  Dinge  das  wahre  Object  der  Erkenntniss,  sondern 
dies  ist,  wie  schon  Socrates  erkannte,  die  göttliche  Unend- 
lichkeit. ^  Die  Ansichten  der  neulateinischen  Dichter  waren 
durch  kein  Einzelsystem  beschränkt  und  umschrieben,  sondern 
der  Verschiedenheit  und  Fülle  der  Wahrnehmungen  und  Ideen 
angemessen.  Die  Einzelurtheile  Gravina's  sind  hier  nicht  von 
besonderem  Interesse.  Es  genüge  zu  erwähnen,  dass  er  die 
Lehrgedichte  des  Palingenio,  den  er  gegen  den  altem  Scaliger 
vertheidigt,  Capicio  (über  den  Ursprung  der  Dinge),  Aonio 
Vemlano  (über  die  Unsterblichkeit  der  Seelen)  lobt,  den  Pon- 
tano  mit  CatuU  vergleicht,  die  religiösen  Dichtungen  Sanna- 
zaro's  (,De  partu  virginis^)  und  Vida's  (,Cri8teideO  preist,    bei 


>  Ragion  poetica  I,  29,  S.   100. 

2  1.  c.  I,  32,  S.  108. 

'  Ueber  die  philosophischen  Ansichten  Gravina's,  welche  hier  darsustellen 
nicht  unsere  Aufgabe  ist,  handelt  ausführlich  Ferdinando  Balsano: 
Delle  dottrine  filosofiche  e  civili  di  G.  V.  Gravina  (Cosensa  1880,  Tipo- 
grafia  Migliaccio,  410  S.),  der  aber  selbst  zugibt,  dass  Gravina  auf  diesem 
Gebiete  kein  schöpferischer  Geist  gewesen  sei  (8.  158). 


Qian  Vineenxo  Gravin»  »Is  Aesthetiker.  57 

Poliziano  die  Entfernung  von  der  goldenen  Latinität  rügt. 
Bei  Besprechung  Pietro  Bembo's  fügt  er  die  treffende  Bemer- 
kung ein,  dasB  übertriebene  Sorgfalt  schon  während  der  Her- 
vorbringung des  Gedichtes  den  Flug  der  Phantasie  und  die 
Begeisterung  schädigt^  während  dieselbe  nach  der  Vollendung 
des  ersten  Entwurfes  am  Platze  sei.*  Selbst  die  scherzhafte, 
sogenannte  ,poesia  maccheronica'  des  Merlin  Coccajo,  wie  sich 
Theophil  Folengo  als  Dichter  nannte,  findet  in  dem  ernsten 
Gravina  einen  milden  Richter.  Er  meint,  Coccajo  habe  lieber 
der  Erste  in  der  komischen  als  der  Zweite  in  der  ernsten  Poesie 
sein  wollen,  für  letztere  habe  ihm  nicht  die  Kraft,  sondern  der 
Wille  gefehlt.^  Des  ganz  besonderen  Lobes,  welches  Frac^toro 
für  seine  ^Syphilis  sive  de  morbo  gallico'  erhält,  ist  bereits  ge- 
dacht worden.  Wie  wir  sahen,  hält  Gravina  das  Lehrgedicht 
für  den  übrigen  Gattungen  der  Poesie  vollkommen  gleich- 
werthig,  was  bei  seinen  Anschauungen  ganz  natürlich  ist,  denn 
ihm  ist  ja  wie  Menardi^re  die  Poesie  /proprement  cette  science 
agriablsj  qui  mels  la  grämte  des  preceptes  avec  la  douceur  du 
langage',^ 

Im  ersten  Buch  der  ,Ragion  poetica'  sind  die  Dichter, 
welche  sich  der  griechischen  und  lateinischen  Sprache  be- 
dienten, behandelt  worden,  das  zweite  ist  den  italienischen 
Dichtem  gewidmet.  Die  Beschränkung  auf  diese  eine  Nation 
erklärt  sich  diesmal  nicht  durch  den  Eigendünkel,  mit  welchem 
in  der  ganzen  Neuzeit  jede  Nationalität  nur  die  Werke  ihrer 
eigenen  Dichter  für  die  erwähnenswerthen  Thaten  auf  dem 
Felde  der  Poesie  hielt.  In  der  auch  dieses  Buch  eröffnenden 
Vorrede  an  Frau  von  Colbert  bezeichnet  Gravina  es  als  seine 
Absiebt,  durch  dieses  Werk  den  Fremden  (und  wohl  auch  den 
Landesgenossen)  zu  zeigen,  dass  diejenigen  italienischen  Poeten, 
welche  ihnen  von  einer  unwissenden  Schaar  als  die  besten 
dargestellt  worden^  vielmehr  schlechte  seien,  während  es  andere 
gäbe,  welche,  wenn  sie  schon  die  besseren  Griechen  und  die 
besten  Lateiner  nicht  überragen,  doch  auch  selbst  von  dem 
besten  lateinischen  Dichter  nicht  überragt  werden.^     Er   zielt 


1  Ragion  poetica  1,40,  S.  116—117.        >  1.  c.  1,44,  S.  119. 
3  Menardiire,  Po^tique  (1640)  Vorrede. 
«  Ragion  poetica,  S.  122. 


58  II*  AbhandliiDg:    Rftieli. 

hiemit  vornehmlicb  auf  Dante,  welchem  aufs  Neue  die  ge- 
bührende erste  Stelle  in  der  National-Literatur  verschafft  su 
haben  y  vielleicht  das  grösste  Verdienst  des  Kritikers  Gravina 
ausmacht.  Homer  und  Dante:  diese  beiden  Namen  bilden  das 
Leitmotiv  des  Hauptwerkes  unseres  Autors  und  bezeichnen 
zugleich  sein  Hauptverdienst. 

In  dieser  zweiten  Vorrede  finden  sich,  wie  in  der  ersten, 
werthvoUe  ästhetische  Lehren.  Gravina  bezeichnet  stets  die 
Belehrung  als  Zweck  der  Kunst,  aber  er  bewahrt  sich  ebenso 
immer  künstlerischen  Sinn  genug,  um  nicht  direct  durch  mög- 
lichst dick  aufgetragene  Sentenzen  auf  dieses  Ziel  losgesteuert 
sehen  zu  wollen.  Hier  verurtheilt  er  ein  derartiges  Voi^ehen 
entschieden  und  erklärt  ganz  richtig,  diese  Art  der  Belehrung 
sei  nicht  die  dem  Dichter  eigenthümliche,  sondern  dem  Philo- 
sophen, Historiker  und  Redner  angehörend,  während  Fabel  und 
Erfindung  die  Mittel  seien,  durch  welche  der  Dichter  wirke.  ^ 
Schon  das  Motto,  welches  er  dem  Gesammtwerke  voraus- 
schickte, hatte  diesen  Standpunkt  dargelegt,  wobei  es  für  seine 
Richtung  höchst  bezeichnend  ist,  dass  er  es  wagte,  einer  Poetik 
einen  Satz  Platon's  und  nicht  einen  von  Aristoteles  voran- 
zustellen. Es  lautet:  ,Tbv  icoeiQTtjv  8eoi,  e&cep  pLsXXoi  icovtixr^  elvac, 
^otetv  ptuOou^,  akX  ou  Xd-fou^.  Conviene  che  'l  Poeta,  ae  poeia  ä 
da  essere,  favole  componga,  e  nan  dücorsL  Piatone  nel  Fedone/ 
Zugleich  dürfte  mit  diesem  Motto  ein  Hieb  gegen  das  leere 
Wortgeklingel  der  Marinisten  beabsichtigt  sein.  Auch  hier 
wird  darauf  hingewiesen,  dass  diese  neuen  Richtungen  daran 
Schuld  sind,  dass  die  Poesie  im  Ansehen  gesunken  sei;  denn 
keine  Kunst  (yfneetiero*)  könne  dasselbe  bewahren,  wenn  sie 
sich  von  der  gesellschaftlichen  Nützlichkeit  und  Nothwendig- 
keit  loslöst  und  sich  allein  auf  das  Vergnügen  der  Ohren  be- 
schränkt. Dies  sei  aber  gegenwärtig  in  Italien,  sowohl  bezüglich 
der  Musik ^  als  der  Poesie,  der  Fall,  welche  letztere  bei  den 
Alten  auf  die    gemeinsame   Nützlichkeit   gegründet  und    eine 


1  Ragion  poetica,  S.  123. 

3  Anch  in  der  Abhandlung  über  die  Tragödie  beklagt  Gravina  mehrmals 
den  Verfall  der  Musik,  so  Della  tragedia,  Cap.  33,  Prose  S.  207,  Cap.  36, 
8.  212,  wo  er,  ein  Vorläufer  Wagner*8,  das  Recitativ  vertheidigt,  die 
Arie  rerdammt. 


GUn  Yinc«nM  Orarina  als  Aesthetiker.  Ö9 

Schale  war,  in  welcher  man  lernte,  richtig  zu  leben  und  zu 
herrschen.'  Es  spricht  sich  hier  die  nur  zu  billigende  Er- 
kenntniss  aus,  dass  die  Kunst  mehr  sein  müsse  als  blos  ein 
Zerstreuungsmittel  (Ür  mUssige  Stunden,  welche  Ansicht  gegen- 
wärtig wieder  viele  Anhänger  hat,  der  gegenüber  jedoch  Gra- 
vina's  Kunstanschauung  eine  weit  würdigere  und  höher  stehende 
genannt  werden  muss,  wenn  er  diese  Vorrede  damit  schliesst, 
es  sei  die  Poesie  nach  ihrer  Herkunft  ,die  Wissenschaft  der 
menschlichen  und  göttlichen  Dinge,  umgewandelt  in  ein  phan- 
tastisches und  harmonisches  Bild^^ 

Dieses  Abbild  findet  unser  Autor  mehr  als  in  jeder 
andern  italienischen  Dichtung  in  dem  göttlichen  Werke  Dante's, 
welchem  er  nicht  weniger  als  dreizehn  Capitel  widmet,  aus 
denen  wir  natürlich  nur  das  ftlr  unsere  Zwecke  Wichtigste 
herausheben  können.  Dante  übertrifft  Alle  auch  in  der  Bede- 
weise, welche  ja  ein  Abbild  des  Verstandes  ist,  aus  dem  die 
Sprache  ELraft  und  Wärme  schöpft.^  Auch  hier  finden  sich 
Bemerkungen  rein  philosophischen  Inhaltes.  Bei  Besprechung 
der  Versform,  welche  Dante  wählte,  steuert  Gravina  ganz 
nebenher  einige  sehr  wichtige  Sätze  zur  Aesthetik  bei.  Er 
unterscheidet  nämlich  eine  doppelte  Barbarei  in  der  Kunst:  eine 
natürliche  und  eine  künstliche.  Die  erste  trifft  man  stets  in 
der  Kindheit  der  Künste  an,  doch  weicht  sie  leicht  der  fort- 
schreitenden Cultur,  da  sie  nur  aus  unfreiwilliger  Unwissenheit 
entsprungen  ist;  die  zweite  entsteht  erst,  wenn  schon  eine 
Blüthezeit  der  Kunst  vorangegangen  ist,  nicht  aus  Mangel  an 
Kenntniss,  sondern  aus  verkehrtem  Urtheil.  Sie  ist  weit  ge- 
fährlicher als  die  erste,  weil  sie  sich  gegen  die  Vernunft  em- 
pört. Sie  überschreitet  das  richtige  Mass  ohne  eine  Hoffnung 
auf  Besserung  und  erzeugt  Ungeheuerlichkeiten,  ,denn  die 
Schönheit  der  Kunst  liegt  nächst  der  Grenze  der  Natur' ;^  diese 
Richtung  aber  will  die  Natur  beherrschen  und  überschreitet 
die  Grenzen  allzu  weit.  So  bedeutsam  und  treffend  diese  Aus- 
führungen sind,  so  uniichtig  ist  es,  wenn  Gravina  dieselben, 
statt  blos  gegen  die  Ausschreitungen  des  Marinismus,  gegen  den 

1  Ragion  poetica  S.  125. 
a  1.  c.  S.  125—126. 
8  1.  c.  8.  126. 
M.  c  n,  2,  S.  129. 


60  II.  Abhandlung:    Reicli. 

Reim  kehrt,  den  er,  ein  italienlBcher  Klopstock,  aufs  Tiefste 
verabscheut.  Dante  habe  den  Reim  seinen  tölpelhaften  Zeit- 
genossen zuliebe  anwenden  müssen,  doch  sei  er  von  ihm 
durch  die  Erfindung  der  Terzinen  erträglich  gemacht  worden. 
Der  Vers  der  Alten  stehe  dem  Natürlichen  sehr  nahe,  der  Reim 
sei  zu  weit  davon  entfernt. 

In  dem  Abschnitt  über  die  Volkssprache  Italiens  findet 
sich,  zunächst  auf  die  Sprache  angewandt,  jene  Ansicht,  der 
später  Hegel  zur  grössten  Verbreitung  verhalf,  dass  alle  Dinge 
bis  zu  einem  gewissen  Höhepunkt  der  Entwicklung  wachsen 
und  zunehmen,  dann  aber  natumothwendig  Abnahme  und 
Verfall  beginnen.^  Von  dem,  was  Gravina  sonst  über  die 
Sprache  vorbringt,  interessirt  uns  nur  die  Bemerkung,  dass 
die  Verderbniss  der  Sprache  mit  dem  Abschleifen*  der  End- 
silben beginne,^  und  das  schliessliche  Zugeständniss,  dass  doch 
Toscana  der  Hauptantheil  an  der  Bildung  der  italienischen 
Schriftsprache  gebühre.  ^  Dante's  Ausdrucksweise  sei  derjenigen 
der  Alten,  besonders  aber  der  Hebräer  und  Propheten  nach- 
gebildet; sein  erhabener  und  bildeireicher  Stil  hindei^e  ihn 
ebenso  wenig  wie  die  Propheten,  die  Worte  den  Dingen  unter- 
zuordnen. Darin  aber  ist  er  dem  Homer  nicht  gleich werthig, 
dass  er  oft  dunkel  ist,  während  dieser  stets  gemeinver- 
ständlich bleibt.« 

Die  Bezeichnung  ,commedia%  welche  Dante  seinem  Werke 
gab,  sucht  Gravina  dadurch  zu  rechtfertigen,  dass  er  sagt,  es 
zeige  nicht  nur  bei  Grossen,  sondern  auch  bei  unbedeutenden 
Personen,  wie  die  Fehler  des  Menschen  oft  mit  seinen  Tugenden 
vermengt  seien;  dadurch  erscheine  es  den  Werken  des  Aristo- 
phanes  und  anderer  Alten  ähnlich;  es  diene  auch  wie  diese 
zur  Verbesserung  der  Fehler.  Ueberdies  enthalte  es  mehr 
Dramatisches  als  Episches.^ 

Nachdem  unser  Autor  die  politische  Tendenz  Dante's 
behandelt  hat,  wonach  dieser  in  der  ,Divina  Commedia'  Italien 
zur  Einigkeit   ermahnen    und   die   Unhaltbarkeit  der  Freiheit 


1  Ragion  poetica  II,  3,  S.  134-135. 

2  1.  c.  U,  6,  S.  141. 

3  1.  c.  II,  7,  S.  158—154. 
*  1.  c.  II.  9,  S.  160. 

»  1.  c.  n,  10,  S.  162. 


OiftD  Vincenio  GraTina  als  Ästhetiker.  61 

der  einzelnen  Städte,  wenn  sie  ohne  gemeinsames  Haupt 
blieben 7  zeigen  wollte, >  wendet  er  sich  zur  ,Moral  und  Theo- 
logie Dante's^.  Nach  Gravina  sollen  die  drei  theologischen 
Stadien  des  jenseitigen  Lebens  den  Zustand  der  Sünde,  der 
Busse  und  der  Tugendhaftigkeit  darstellen.  Denn  Jeder,  der 
geboren  wird,  tritt  zuerst  in  die  Finsternisse  des  Lasters,  sei 
es  durch  die  ursprüngliche  Sündhaftigkeit  eines  Jeden,  die 
durch  die  Taufe  erst  abgewaschen  wird,  sei  es  durch  die 
Ueberbleibsei  der  sinnlichen  Begierde,  welche  nach  der  Taufe 
bleiben  und  alle  möglichen  Laster  erzeugen,  durch  welche  die 
Erde  in  eine  irdische  Hölle  verwandelt  wird.  Jeder  Lasterhafte 
trägt  jedoch  in  seiner  eigenen  Natur  seine  Strafe,  denn  das 
Elend  der  Seele  ist  die  unausweichliche  Begleiterin  jeder 
Leidenschaft.  Dies  lässt  uns  Dante  in  der  Hölle  sehen  und 
erregt  so  Furcht  und  Schrecken,  wodurch  der  Geist  dazu  ge- 
stimmt wird,  seine  Fehler  zu  fliehen  und  sich  zu  reinigen  und 
zu  bessern.  Die  Strafen  im  Fegefeuer  deuten  die  Heilmittel 
gegen  die  Uebel  an.  Der  Gewöhnung  an  die  Tugend  folgt  die 
Gemüthsruhe,  wenn  sie  mit  der  Erkenntniss  Gottes  verbunden 
ist,  was  Dante  im  Paradies  darstellt,  denn  indem  wir  uns  zur 
Betrachtung  der  göttlichen  Unendlichkeit  erheben,  befreien 
wir  den  Geist  von  den  Sinnen  und  dadurch  auch  von  den 
einzelnen  und  endlichen  Ideen,  die,  weil  sie  ihr  Dasein  nur 
unserer  Phantasie  verdanken,  die  Ursache  aller  LTthümer  und 
die  Wurzeln  der  Leidenschaften  sind,  mit  welchen  stets  mehr 
Unangenehmes  als  Vergnügen  verbunden  ist.^  Diese  Hin- 
wendung zu  der  Idee  des  Göttlichen,  vor  welcher  alle  end- 
lichen Dinge  wie  Schatten  verschwinden,  befreit  unsem  Willen 
von  seinem  unsichern  Umherirren.  Jede  menschliche  Kraft 
hat  als  ihr  eigenes  Object  ein  Gut,  getrennt  von  den  anderen, 
mit  welchem  sie  sich  beschäftigt.  Dasjenige  des  vom  Körper 
losgelösten  Geistes,  d.  h.  der  Intelligenz,  ist  die  Erkenntniss 
und  Wissenschaft,  welche,  da  das  Sein  des  Menschen  im  Geiste 
begründet  erscheint,  das  seiner  Natur  entsprechendste,  ihmi 
eigenthünüichste  Object  ist.  Dieses  Gut  geniesst  der  Geist  am 
meisten,  wenn  die  Betrachtung  sich  von  den  Sinnen  losgelöst 


1  Ragion  poeticft  11,  12,  S.  167. 
»  1.  c.  n,  13,  S.  169—172. 


62  n.  Abhandlunir:    Bei  eh. 

hat;  die  Seligkeit  des  Weisen,  bei  dem  dies  der  Fall  ist,  hat 
Dante  im  Paradies  schildern  wollen.  Zu  diesem  Gennss  gelangt 
man  nur,  wenn  die  Seele  sich  unter  der  Herrschaft  der  Vernunft 
gereinigt  hat,  was  das  Fegefeuer  darstellt;  dahin  kommt  es 
aber  aus  Furcht  vor  der  Hölle,  d.  h.  vor  den  schrecklichen 
und  fUr  uns  peinlichen  Lastern.  Durch  das  ganze  Gedicht 
verstreut  sind  die  Darstellungen  jeder  Handlungsweise  der 
Leidenschaft,  wie  der  Vernunft.  Dies  gibt  ein  viel  lebhafteres 
Bild  der  Laster  und  der  Tugend  und  mehr  Änlass,  jene  zu 
fliehen  und  dieser  zu  folgen,  als  ,die  Definitionen  und  Regeln 
der  Philosophen,  welchen  die  Dichter  gleich  sind  durch  die 
Menge  der  Sentenzen,  die  geeignet  erscheinen,  den  Verstand 
zu  besiegen,  aber  überlegen  durch  die  Wirksamkeit  der  Aus- 
drucksweise, des  Rhythmus  und  der  poetischen  Bilder,  welche 
es  vermögen,  die  Phantasie  zu  erregen  und  den  Lauf  der 
Handlungen  zu  ändernd*  Bei  Dante  stimmen  die  offenbarte 
Theologie  der  Christen  und  die  natürliche  der  Philosophen 
überein.  Er  lehrt,  wie  der  Apostel,  für  jeden,  der  zu  lesen 
versteht,  deutlich,  dass  die  christliche  Liebe  (yCaritä^)  der  Mittel- 
punkt aller  Vorschriften  und  Tugenden  ist.  Die  moralische 
Lehre  und  die  Aussaat  von  Tugenden,  welche  sich  in  den 
heidnischen  Fabeln  finden,  behalten  ihren  Werth,  wenn  auch 
die  heidnischen  Götter  Götzen  sind,  meint  Dante  und  Gravina 
stimmt  dem  zu.  Wie  die  Griechen  aus  Homer  Weisheit  und 
Beredsamkeit  schöpften,  wollte  Dante  für  seine  Zeit  dasselbe 
leisten.  Er  ist  gleich  gross  als  Tragiker,  Komiker,  Satyriker, 
Lyriker  und  Elegiker  und  vereint  alle  diese  Eigenschaften 
in  der  ,Divina  Commedia'. 

Man  wird  darüber  streiten  können,  ob  diese  Auslegung 
des  grössten  Florentiners  in  allen  Punkten  richtig  sei,  un- 
streitig ist  sie  aber  keine  kleinliche,  sondern  eine  grosse  und 
würdige.  Gravina  erscheint  überhaupt  in  diesem  zweiten  Theile 
seines  Werkes  sehr  zu  seinem  Vortheil  verändert.  Die  Be- 
lehining  als  einziger  Zweck  der  Poesie  muss  der  Gleichstellung 
von  Belehrung  und  Vergnügen  weichen,  ja  letzteres  wird  sogar 
vorausgestellt:   ,dilettare  ed  insegnare^,^   was  wohl  kein   blosser 


1  Ragion  poetica  n,  13,  S.  174. 
M.  c.  n,  14,  8.  178. 


OUn  YioMDio  OrmTina  »U  AesthoUker.  63 

ZnfaU  ist.  Es  geschieht  dies^  wo  unser  Autor  sich  wieder 
einmal  gegen  eine  wirkliche  oder  vermeintliche  Vorschrift  des 
Aristoteles  wendend  erklärt,  ein  Epiker  sei  nicht  nur,  wer 
wenige  einheitlich  verknüpfte,  sondern  auch  wer  viele  gleich- 
wichtige  Dinge  erzähle.  Auch  wenn  Gravina  von  Bojardo  sagt,* 
dieser  stelle  durch  seine  Personen  die  ganze  Moralphilosophie 
dar,  so  meint  er  dies  nur  in  dem  Sinne ,  in  welchem  es  ja 
zutrifft,  dass  man  nämlich  aus  derartigen  Werken  eine  Moral- 
philosophie ableiten  könne,  nicht  aber  als  ob  die  Dichtung 
nur  um  der  Moral  willen  da  sei.  Noch  mehr  wird  Ariost 
gelobt,  der  alle  Leidenschaften  und  Alles,  was  sonst  noch  den 
Menschengeist  bewegt,  hervortreten  zu  lassen  verstand.^  Es 
werden  jedoch  seine  Schwächen  nicht  verschwiegen.  Dass  er 
hie  und  da  auch  niedrige  Personen  gebrauche  und  dann  dem 
entsprechend  den  Stil  ändere,  habe  er  mit  Homer  wie  mit 
jedem  grossen  Epiker  gemein.  Er  wird  entschuldigt,  weil  er 
in  Octaven  statt  Terzinen,  wie  er  ursprünglich  beabsichtigt 
haben  soll,  dichtete. 

In  seine  alten  Fehler  verftlllt  Gravina  wieder  bei  Beur- 
theilung  des  Trissino.  Er  selbst  gibt  zu,  dass  dessen  ,Italia 
liberata  dai  Goti^  so  wenig  in  Ansehen  steht,  dass  er  allgemein 
bedauert  werden  wird,  in  einem  solchen  Irrthum,  nämlich 
den  Verfasser  ftir  einen  bedeutenden  Dichter  zu  halten,  zu 
leben.'  In.  der  That  hat  Gravina's  Lob  seinem  Schützling 
nichts  genützt,  ihm  selber  aber  geschadet.  Das  Capitel  über 
Trissino  blieb  bis  heute  ein  Lieblingscitat  der  Gegner  unseres 
Autors.  Was  ihn  zu  der  Ueberschätzung  dieses  Dichters  ver- 
anlasst haben  mag,  wird  wohl  dessen  stetes  Bestreben,  die 
Alten  und  auch  Dante  nachzuahmen;  gewesen  sein.  Doch  gilt 
in  der  Poesie  nur  das  KOnnen,  und  so  lobenswerth  Trissino's 
Streben  war,  durfte  doch  das  Lob  nicht  auf  seine  Leistungen 
ausgedehnt  werden.  Gravina  Hess  sich  ferner  durch  Trissino's 
Abneigung  gegen  den  Reim  bestechen.'*  Dass  Trissino's  Buch 
auch    einen    kurzen   Abriss    der   römischen    und    griechischen 


«  Ragion  poetica  11,  15,  S.  182. 
»  1.  c.  n,  16,  8.  188. 
«  1.  c.  II,  17,  8.  192. 
M.  c  8.  189. 


64  n.  Abhandlung:    Reich. 

Geschichte  enthalte  ^  konnte  unserm  Autor  doch  nur  in  seinen 
unglücklichsten  Momenten  als  ein  Vorzug  erscheinen.  Das 
gleich  darauf  folgende  herbe  Urtheil  über  Tasso  wirkt  nach 
diesem  ungerechtfertigten  Lobe  recht  unangenehm.  Gravina 
spricht  vom  Dichter  der  ^Gerusalemme  liberata^  in  ironischem 
Ton.  Er  ist  der  beliebteste  Poet,  doch  wäre  es  besser^  er 
hätte  sich  mehr  an  die  Einzelheiten  als  an  das  Allgemeine  ge- 
halten, mehr  in  der  Natur  als  in  den  Büchern  gelebt  und  aus 
dieser  seine  Beispiele  der  menschlichen  Affecte  und  Sitten 
genommen,  weniger  die  Regeln  der  Rhetorik  und  die  Dogmen 
der  Philosophie  sichtbar  werden  lassen  und  mehr  durch  die 
Erzählung  als  durch  ausdrückliche  Vorschriften  gelehrt.*  AUe 
diese  Forderungen  sind  ja  durchaus  zu  billigen,  doch  muss 
man  zweifeln,  ob  Tasso  sie  wirklich  so  durchgängig  verletzt 
habe,  wie  Gravina  annimmt,  mit  dessen  Ideal,  den  Alten,  der 
Todte  von  San  Onofrio  freilich  wenig  Aehnlichkeit  besass. 

Luigi  Pulci  wird  gelobt,  weil  er  Wankelmuth  und  Eitel- 
keit der  Frauen,  Habsucht  und  Ehrgeiz  der  Männer,  sowie 
die  Fehler  der  Fürsten  geisselt  und  die  romantischen  Erfin- 
dungen lächerlich  macht;  unverzeihlich  ist  es  dagegen,  dass 
sein  Spott  auch  vor  dem  christlichen  Glauben  und  der  heiligen 
Schrift  nicht  Halt  macht.^  An  den  italienischen  Tragödien 
rühmt  Gravina,  dass  sie  die  Griechen  nachahmend  einfach  im 
Stil,  gewichtig  in  den  Sentenzen  und  geeignet  sind,  die  Affecte 
des  Mitleids  und  Schreckens  zu  erwecken.*^  Unter  den  besten 
nennt  er  die  ,Sophonisbe^  Trissino's,  Martelli's  ,Tullia^  und  Tasao's 
,Torismondo^  Doch  sei  die  italienische  Sprache  für  die  Tragödie 
weit  weniger  geeignet  als  die  griechische.  Sie  ist  zu  maje- 
stätisch, weshalb  man  sich  in  ihr,  wenn  man  erhaben  werden 
will,  zu  leicht  von  der  Natur  entfernt.  In  der  Komödie  sei 
Ariost  der  Beste.  Seither,  sagt  Gravina  mit  bemerkenswerthem 
Freimuth,  hat  der  servile  Geist  der  Höfe,  welcher  die  fremden 
Einflüsse  anbetet,  zur  knechtischen  Nachahmung  jener  Völker 
verleitet,  welche  das  erste  Licht  der  Menschlichkeit  von  Italien 
empfingen.     Deshalb   findet  man  auf  dem  Theater  nur  solche 


1  Rag^on  poetica  II,  18,  S.  193—194. 

2  1.  c.  II,  19,  S.  196—196. 
»  1.  c.  n,  20,  8.  197. 


Oian  VineeoBO  OnTina  als  Aetthetiker.  65 

Ennstproducte,  die  wenig  Aehnlichkeit  mit  der  Natur  haben.^ 
Sannazaro'B  Eklogen  sind  zu  loben,  Tasso's  ^Aminta^  aber  über- 
schritt durch  die  seenische  Gestalt  schon  die  von  den  Alten 
gesteckte  Grenze,  das  volle  Verderben  brach  mit  Guarini's 
yPastor  fido'  herein.  Dessen  Schäfer  haben  die  Leidenschaften 
und  Gewohnheiten  der  Vorsäle,  er  hat  geradezu  Hofleute  aus 
ihnen  gemacht;  seine  Hirten  geben  Vorschriften,  wie  die  poli- 
tische Welt  zu  leiten  sei,  und  seine  verliebten  Nymphen  haben 
so  gesuchte  Gedanken,  dass  sie  aus  der  Schule  der  jetzigen 
Declamatoren  und  Epigrammatiker  zu  stammen  scheinen;  zur 
theilweisen  Entschuldigung  Guarini's  dienten  die  mythischen 
Zeiten,  in  welche  er  uns  versetzt.^ 

Ariost  ist  auch  als  Satiriker  der  Erste.  Er  verbreitet 
durch  seine  Satiren  Moral,  Verachtung  der  Fehler  und  durch 
ihre  lachenerregende  Nachahmung  Besserung;  sein  Stil  ist  so 
schön  und  nattLrlich,  dass  kein  anderer  sich  mit  ihm  messen 
kann.  Hiebei  werden  diejenigen  getadelt,  welche  sich  durch 
den  falschen  Glanz  der  Modernen  und  Fremden  blindlings  aus 
dem  Nest  der  Grazien  vertreiben  Hessen.^  Bemi's  natürliche, 
burleske  Poesie  findet  Anerkennung;-*  Fidenzio  hat  eine  neue 
Art  des  Komischen  geschaffen.^ 

In  der  Lyrik  sind  zwei  Richtungen  zu  unterscheiden:  die 
antlkisirende  des  Petrarca  und  eine  neue,  deren  Erfinder  den 
Alten  so  ähnlich  sind  wie  der  Affe  dem  Menschen,  sich  aber 
nach  Pindar  und  Anakreon  nennen. '^^  Diese  dem  Vergessen 
der  Weisen  und  dem  Beifall  der  Dummen  überlassend,  wendet 
sich  Graviiia  zur  Würdigung  Petrarca' s,  den  er  den  Vater  und 
das  Haupt  der  italienischen  Lyrik  nennt.  Er  unterscheidet 
sich  von  den  Alten  nur  dadurch,  und  zwar  zu  seinem  Vortheile, 
dass  er  nicht  wie  jene  die  unreine  Liebe  darstellt,  sondern  die 
platonische,  welcher  unser  Autor  nun  ein  eigenes  Capitel 
widmet.  Wir  beschränken  uns  auf  Wiedergabe  des  Wichtig- 
sten.    Petrarca  hat  nur  den  Beifall  der  Gebildeten  und  Philo- 


1  Ragion  poetica  ü,  21,  S.  199. 
M.  c.  n,  22,  S.  201. 
»  1.  c.  n,  23,  S.  202. 
*  1.  c.  n,  24,  S.  203. 
»  1.  c.  II,  25,  S.  203. 
«  1.  c.  n,  26,  S.  204. 
SiUiiQgtber.  d.  phtl.-hist.  Ol.  CXX.  Bd.  2.  Abb. 


66  II.  Abhandlang :    Reich. 

sophen  errungen,  da  den  Anderen  die  Darstellung  dieser  Ge- 
fühle, weil  sie  selbst  sie  nicht  besitzen,  unnatürlich  erscheint. 
Besonders  gelte  dies  von  den  Physikern  und  demokritischen 
Philosophen,  welche  die  Thätigkeiten  des  Körpers  so  genau 
erforschen,  dass  sie  darüber  jene  der  Seele  vergessen,^  ein  Vor- 
wurf, der  heute  ebenso  berechtigt  wäre  wie  damals.  Die  Schön- 
heit ist  eine  Tugend  des  Körpers  wie  die  Tugend  eine  Schön- 
heit des  Geistes;  daher  wird  der  edle  Geist  von  der  Schönheit 
wie  von  seinem  äusseren  Bilde  angezogen.^ 

Nach  Erwähnung  einiger  unbedeutender  Dichter  schreitet 
Gravina  zum  Schlusscapitel  ,Ueber  den  Gebrauch  dieses 
Werkest  Er  meint  nun  schliessen  zu  können,  da  er  genügend 
Licht  über  die  wahre  Idee  der  Poesie  und  über  den  Urgrund, 
aus  welchem  die  Regeln  der  Poesie  und  die  Werke  der  besten 
Autoren  stammen,  verbreitet  habe.  Noch  einmal  gibt  er  an, 
was  der  Leser  aus  den  Poeten  schöpfen  könne:  Kenntniss  der 
göttlichen  und  allgemeinen  Dinge,  der  Sitten  und  AflFecte, 
sowie  der  Ursachen,  aus  welchen  die  menschlichen  Handlungen 
entspringen. 3  Des  Vergnügens,  welches  die  Poesie  gewährt, 
wird  hier  gar  nicht  gedacht;  dagegen  wird  uns,  sozusagen  als 
Schlusseffect,  angepriesen,  dass  man  durch  fleissiges  Lesen  der 
Dichter  beredt  werden  könne,  und  der  Nutzen  der  Beredsam- 
keit für  Laien  und  Geistliche  gerühmt.  Für  die  Priester  sei 
eine  von  poetischem  Hauch  durchwehte  Rednergabe  sogar  noch 
wichtiger  als  für  jeden  Andern;  deswegen  habe  Julian  Apo- 
stata  den  Christen  das  Studium  der  alten  Dichter  untersagt, 
um  ihnen  diese  Fähigkeit  zu  rauben,  welche  unter  allen  mensch- 
lichen die  wirksamste  sei.^  Mit  diesen  Worten  schliesst  die 
,Ragion  poetica^ 

Sollen  wir  nun  annehmen,  ein  Mann,  der  sich  uns  als 
ein  vornehmer,  hochstehender  Geist  gezeigt  hat,  bei  dem  wir 
eine  seltene  kritische  Fähigkeit  mit  gründlicher  Bildung  vereint 
fanden,  der,  wenn  auch  nicht  immer  richtige,  doch  fast  immer 
würdige  Ansichten  über  das  Wesen  und  den  Zweck  der  Poesie 
äusserte,  habe  wirklich  ihr  Endziel  in  einer  Verallgemeinerung 

*  Ragion  poetica  II,  28,  Ö.  208. 

2  1.  c.  S.  209. 

3  1.  c.  II,  33,  S.  214. 

*  1.  c.  n,  33,  S.  215. 


Glan  TioMDM  Onvina  all  A«s{h«tiker.  67 

und  Stärkung  der  Rednergabe  unter  den  Menschen  und  spe- 
ciell  unter  den  Priestern  gesucht?  Das  können  wir  gewiss 
nicht.  Wenn  aber  dies  nicht  seine  Meinung  war,  weswegen 
sprach  er  diese  Ansicht  gerade  an  einer  so  bedeutsamen  Stelle, 
am  Schluss  des  Werkes  aus?  Uns  scheinen  die  Gründe  hiefur 
naheliegend  genug.  Gravina  schrieb  in  Rom,  der  Residenz  des 
Kirchenstaates;  er  war  Lehrer  an  einer  päpstlichen  Hochschule, 
die  gewiss  nicht  milde  geistliche  Censur  hatte  darüber  zu  ent- 
scheiden, ob  sein  Buch  zur  Veröffentlichung  zugelassen  werden 
solle.  In  diesem  Buche  aber  hatte  er,  selbst  ein  Geistlicher, 
die  alten  heidnischen  Dichter  als  unerreichte  Muster  aufgestellt. 
Musste  er  nicht  den  Versuch  machen,  zu  zeigen,  dass  dieses 
Preisen  der  Alten  wohl  vereinbar  sei  mit  den  Ueberzeugungen 
eines  streng  katholischen  Christen  und  Priesters?  Freilich,  in 
den  lebensfrohen  Zeiten  der  Renaissance  wäre  ein  solcher  Hin- 
weis ganz  überflüssig  gewesen,  aber  jene  weitherzige  Periode 
war  vorüber  und  Gravina,  dessen  ,Hydra  mistica^  zu  ihrer  Zeit 
so  unangenehmes  Aufsehen  gemacht  und  ihm  so  viele  Ver- 
folgungen zugezogen  hatte,  vorsichtig  geworden.  Papst  Cle- 
mens XI.  war  allerdings  sein  Gönner,  aber  in  der  Epoche  und 
in  dem  Lande,  in  welchem  er  lebte,  war  es  ein  Gebot  der 
Klugheit,  weder  am  kirchlichen  Dogma  zu  rütteln,  noch  allzu 
vorlaut  für  die  alten  Heiden  einzutreten.  Nicht  blos  die  Schluss- 
wendung der  ,Ragion  poetica^  sondern  auch  manche  andere 
Stellen  des  Werkes  sind  als  captatio  benevolentiae  der  geist- 
lichen Censur  gegenüber  zu  betrachten  und  zu  erklären.  Dass 
dieser  Zweck  erreicht  wurde,  ist  aus  den  der  Ausgabe  von 
1708  vorgedruckten  Voten  der  vier  geistlichen  Censoren  zu 
ersehen.  Von  dem  Verdachte,  die  Poesie  als  Mittel  zur  rhe- 
torischen Ausbildung  angesehen  zu  haben,  erscheint  Gravina 
hiemit  als  losgesprochen;  hingegen  ist  nicht  zu  leugnen,  dass 
er  in  diesem  Schlusscapitel  wieder  auf  den  einseitigen  Stand- 
punkt zurückfalle,  dem  der  Inhalt  der  Dichtung  das  allein 
Wesentliche,  die  Art  und  Weise,  wie  dieser  ausgedrückt  werde, 
die  doch  das  specifisch  Aesthetische  ausmacht,  ein  neben- 
sächliches Moment  ist,  auf  den  Standpunkt  der  extremsten 
Gehaltsästhetik. 

Wenn    mm   zum   Schlüsse    ein   endgiltiges    Urtheil    über 

Grravina  abgegeben  werden  soll,   möge  weder  nach  dem  geur- 

6* 


68  U.  Abbandltingt    Reich. 

theilt  sein,  was  im  letzten  Capitel,  noch  nach  dem;  was  im 
systematischen  Theil  des  ersten  Buches  der  ,Ragion  poetica^ 
steht.  Denn  wo  Gravina  mit  Bewusstsein  als  Gesetzgeber  in 
ästhetischen  Dingen  auftritt,  da  fühlt  er  sich  verpflichtet^  in 
einseitiger  Weise  Belehrung  und  Erkenntniss  des  Wesens  der 
Dinge  von  der  Poesie  zu-  fordern,  um  nur  ja  seinen  Gegensatz 
gegen  die  herrschenden  Literaturrichtungen,  welche  blos  dem 
Vergnügen,  und  zwar  zumeist  dem  Vergnügen  in  seinen  nieder- 
sten Formen  huldigen,  recht  scharf  und  schroff  hervorzukehren. 
Neben  dieser  sozusagen  officiellen  Anschauungsweise,  welche 
entschieden  zu  verurtheilen  ist,  läuft  fast  heimlich  eine  andere 
nebenher,  welche  —  man  möchte  sagen  —  in  unbewachten 
Momenten  zum  Durchbruch  kommt,  dem  Vergnügen  sein  Recht 
lässt  und  überhaupt  eine  höhere  und  würdigere  Ansicht  von 
der  Dichtung  zum  Ausdruck  bringt.  Freilich  dahin ,  den 
Zweck  der  Belehrung  ganz  zu  streichen,  kommt  er  nie.  Seine 
eigenen  massgebenden  Anschauungen  aber  scheinen  eben  diese 
verstreut  ausgesprochenen,  nicht  die  systematisch  zusammen- 
gestellten zu  sein.  Sollen  seine  wirklichen  ästhetischen  An- 
sichten mit  seinen  eigenen  Worten  wiedergegeben  werden,  so 
wird  dies  weit  besser  durch  je  ein  Citat  aus  der  ersten,  als 
aus  der  letzten  ästhetischen  Schrift  Gravina's  geschehen.  Im 
,Discorso  sopra  TEndimione^  rühmt  er  es,  dass  die  poetischen 
Erfindungen  den  Geist  über  sich  selbst  erheben,  ihn  von  den 
Fesseln  befreiend,  mit  welchen  unsere  körperliche  Natur  den 
Flug  zur  Betrachtung  des  Reinen  und  Ewigen  hemmt,  und 
nennt  dies  ,eine  der  Nützlichkeiten,  auf  welche  die  Poesie, 
ausser  dem  seltenen  und  vornehmen  Vergnügen,  welches  aus 
ihr  entspringt,  gerichtet  ist^  (.essendo  queata  una  delU  utilitä  alle 
quali  e  indirizzata  la  poesia,  oltre  ü  raro  e  nobü  diletto  che  da 
lei  piove'),^  Hier  wird  das  Vergnügen  dem  Nutzen,  welcher  aus 
der  Poesie  entspringen  soll,  mindestens  gleichwerthig  an  die 
Seite  gestellt  und  selbst  einen  Theil  dieses  Nutzens  soll  nicht 
die  Belehrung,  sondern,  wie  früher  citirte  Stellen  schon  zeigten, 
die  Erhebung  über  das  Erdendasein,  die  Abstreifung  der  Bande, 
welche  uns  an  das  Irdische  fesseln,  sein.  So  kommt  Gravina 
oft  Ansichten  nahe,  welche  die  Poesie  der  Unzufriedenheit  der 


i  Prose,  8.  253. 


Oian  Yine«nio  GnTina  ala  Aettbeiiker.  69 

Menschen  mit  der  Welt,  wie  sie  ist,  entsprungen  glauben,  in- 
dem man  sich  abgestossen  von  der  harten  Realität  der  Dinge 
dem  schönen  Traum  einer  nach  menschlichen  Begriffen  ver- 
besserten Welt,  wie  sie  sein  sollte,  überliess.  Dem  widerspricht 
auch  das  zweite  Citat  nicht,  welches  der  Schrift  ,Regolamento 
degli  studi  di  nobile  e  valorosa  donna'^  entnommen  ist.  ,Die 
Fabeln  sind  einzig  erdacht  (gewebt),  um  mit  der  Lockung  des 
Metrums  und  mit  dem  Vergnügen,  welches  die  Neuheit  sowohl 
der  Erfindung  als  des  Stils  hervorbringt,  die  Wahrheit  der 
Dinge  auszusprechen^  (jle  favole  aono  unicamente  tessute  per 
esprimere  coU  allettamento  dd  metro  e  col  däetto  della  nomtä, 
tanto  deUa  invenzione  qiuznto  dello  stäe,  la  verita  ddJU  coäe^),^ 
Denn,  was  Gravina  unter  der  Wahrheit  der  Dinge  versteht, 
das  ist,  wie  er  wiederholt  sagt,  das  innere  Wesen  derselben; 
seine  Wahrheit  ist  nicht  zu  verwechseln  mit  Wirklichkeit,  so 
verlangt  er  stets  mit  Recht  Naturwahrheit,  nicht  aber  Natur- 
wirklichkeit, er  ist  weit  entfernt  von  den  Anschauungen,  welche 
heute  gewöhnlich  Naturalismus  genannt  werden.  Schon  in  der 
Vorrede  zum  ersten  Buch  seines  Hauptwerkes  fordert  er  als 
oberstes  Gesetz  eigenthümliche  naturgemässe  und  schickliche 
Nachahmung  des  Wahren  im  Erdichteten,  nicht  blinde  Nach- 
bildung der  Natur.  Dort  sagt  er  auch,  dass  er  den  Nutzen, 
den  Zweck  und  das  Vergnügen  erklären  will,  welche  aus 
dieser  Nachahmung  entspringen.^ 

Von  Gravina  kann  man,  wie  auch  seine  einsichtigen  ita* 
lienischen  Beurtheiler  zugestehen,  sagen,  dass  zwei  Seelen  in 
seiner  Brust  wohnen.  Sein  ästhetisches  Denken  ist  gespalten: 
bald  sieht  er  in  den  Dichtern  Weltweise,  welche  blos  um  der 
dumpfen  Menge  leichter  beikommen  zu  können,  sich  der 
Mittel  der  Poesie  bedienen,  bald  neigt  er  sich  der  richtigeren 
Anschauung  zu,  dass  die  Poeten  zwar  auch  Weltweise  seien, 
aber  ihre  Weltanschauung  nicht  willkürlich  ebenso  gut  in 
philosophischen  Werken  wie  in  dichterischen  Ergüssen  hätten 
darlegen  können,  sondern  dem  Zwange  ihrer  innersten  Natur 
gehorchend    in  Versen    kündeten,    was   sie   den  Menschen   zu 


^  E^ehien  zuerst  in  der  ,Raccolta  di  opascoli  per  cura  di  A.  Sergio',  Na- 

poli  1741. 
3  Begolamento  degli  studi,  Cap.  XXI,  Prose,  S.  344. 
'  Bagion  poetica,  S.  6. 


70  n.  Abhandlang!    Bei  eh. 

sagen  hatten.  Dementsprechend  setzt  er  als  Ziel  der  Poesie 
bald  Belehrung,  bald  Vergnügen  und  Belehrung  an.  In  einer 
Zeit,  in  welcher  zwei  geistig  gleich  hohle,  nur  auf  die  Form 
gerichtete  Strömungen  sich  bekämpften,  war  es  kein  Fehler, 
vielmehr  ein  wirkliches  Verdienst,  nachdrücklich  den  Stand- 
punkt zu  vertreten,  dass  die  Poesie  nicht  blos  durch  Wohl- 
klang vergnügen,  sondern  auch  etwas  bedeuten  solle,  ebenso 
wie  es  umgekehrt  vor  mehreren  Jahrzehnten  verdienstlich  war, 
zu  betonen,  dass  die  Poesie  nicht  blos  in  einem  geistig  be- 
deutenden  Inhalt,  sondern  zunächst  in  der  Form,  in  welche 
sich  dieser  Inhalt  kleide,  zu  suchen  sei.  Wenn  Gravina  auch 
öfters  den  Zweck  der  Belehrung  zu  schroff  betont,  so  erklärt 
er  doch  stets  denjenigen  Dichter  fUr  den  grossem,  bei  welchem 
die  Belehrung  nicht  vordringlich  in  den  Vordergrund  gestellt, 
sondern  unvermerkt  in  das  Ganze  der  dichterischen  Erfindung 
hinein  verwebt  werde.  Wenn  er  des  Vergnügens,  welches  die 
Kunst  bereite,  weniger  oft  erwähnt,  so  folgt  daraus  nicht,  dass 
er  es  unter  seinem  Werth  angeschlagen  habe.  Er  hielt  es  flir 
nothwendig,  seinen  Zeitgenossen,  welche  in  der  Dichtkunst 
wie  in  der  Musik  nur  den  Ohrenkitzel  suchten,  einzuschärfen, 
das  Vergnügen  sei  nicht  der  einzige  Zweck  der  Poesie.  Er 
erkannte,  wie  in  jedem  grossen  Dichter  das  Herz  der  ganzen 
Menschheit  schlägt,  wie  ihn  die  höchsten  Probleme  der  Er- 
kenntniss,  der  Moral,  des  Staates  und  des  Rechtes  bewegen 
und  ihn  zu  ihrer  dichterischen  Gestaltung  drängen,  so  dass 
alle  grossen  Dichtungen  zwar  nicht  Tendenz-,  wohl  aber 
Problemdichtungen  sind.  Gravina  ftihlte,  wie  sich  in  allen 
wahren  Poeten  ein  geheimnissvolles  Etwas  verkünde,  dessen 
Wirkung  weit  über  diejenige  hinausgehe,  welche  eigentlich 
von  dem  jeweiligen  Stoff  in  der  jeweiligen  Form  zu  erwarten 
sei,  jenes  grosse  Unbekannte,  das  Heinrich  von  Stein  die  Un- 
ermesslichkeit  des  Geistigen  nennt.  Diese  Eigenschaften  be- 
fähigten ihn,  seiner  entarteten  Zeit  jene  beiden  Dichter  zu 
bezeichnen,  welche  bei  ihr  in  Ächtung  gesunken  und  doch 
allein  geeignet  waren,  sie  auf  den  rechten  Weg  zurückzuführen  : 
Homer  und  Dante.  Italienische  Schriflsteller  sind  es,  die  meinen, 
dass  in  ihrer  Nationalliteratur  die  Zeiten  des  Verfalls  diejenigen 
gewesen  seien,  in  denen  Petrarca,  die  des  Aufschwunges,  in 
denen  Dante  als  oberster  Stern  erglänzte.  Gravina,  der  Dante 


Oian  YinceDxo  GravioA  als  Aesthetiker.  71 

auf  den  Schild  hob,  ist  Dach  dem  Urtheil  seiner  Landesgenossen 
der  Urheber  der  modernen  italienischen  Literatur  geworden; 
dass  er  dabei  auch  Petrarca's  Bedeutung  zu  würdigen  wusste, 
erhöht  sein  Verdienst.  Freilich  steht  er  schwankend  an  der 
Grenze  den  Blick  noch  öfter  rückwärts  als  vorwärts  gewendet; 
er  selbst  ist  noch  kein  Moderner,  aber  durch  seine  kritische 
Thätigkeit  hat  er  den  Modernen  die  Bahn  eröffnet. 

Die  besten  und  grössten  Geister  ItaUens  haben  Gravina 
hochgehalten.  Der  Verfasser  der  Briefe  des  Jacopo  Ortis,  der 
unglückUche  Ugo  Foscolo,  schreibt  in  einem  Briefe  an  die 
Gräfin  Isabella  Teotocchi  -  Älbrizzi ,  datirt  Pavia,  den  3.  Mai 
1809:  ,Leggete  ä  libro  della  Ragioiie  poettca  dd  Gravina;  opera 
egregia  .  .  .  ^  farse  (e  sema  farse)  la  püt  bella  arte  poetica  che 
abbia  ü  mondo/^  Der  Philosoph  Gioberti,  der  unsern  Autor 
sehr  hoch  stellte,  äussert  sich  so:  ,La  Ragion  poetica  h  il  lavoro 
piü  perfetto  di  questo  gener e,  che  abbia  Vltalia^,'^  Carlo  Cantoni, 
durch  dessen  grosses  Werk  über  Kant  dieser  den  Italienern 
erst  mundgerecht  gemacht  wurde,  nennt  Gravina's  Werke  mit 
Achtung,  in  erster  Linie  die  juridischen,  welche  ,ihn  rasch  in 
ganz  Europa  bekannt'  machten,  doch  auch  besonders  die  ,/2a- 
gUme  poetica,  dove  se  non  poseiamo  ammirare  per  i  nostri  tempi 
una  grande  peregrinüä  di  dottrine,  vi  ei  trovano  pure  molte 
giuete  coTisiderazioni,  ed  e  d' altra  parte  un  vero  modeUo  di  etile 
scientifico  elegante  senza  ßoriture/^  Emiliani  Giudici  sagt: 
,La  Ragione  Poetica  ^  uni  di  qaei  libri  nei  qucUi  nuUa  h  super- 
fluo,  e  perb  non  si  poaeono  in  nessun  modo  compendiare;  ma 
speseo  ne'  concetti  e  nello  etile  e  con  breve  e  eerato  die  nd  leggerlo 
ti  eenti  mettere  in  vioto  le  facolta  intdlettive:  e*ti  forza,  e,  ove 
non  eifosei  assuefatto,  ti  aovezza  a  meditare^  und  rühmt  ihm  nach, 
dass  man  bei  ihm  Dinge  finde  ,die  Vestetica  modema  pretende 
avere  novellamente  trovate^.*    De  Sanctis^  freilich  urtheilt  ganz 


>  Memorie  e  docnmenti  per  la  storia  deir   universiUi  di  Pavia  e  degli 

nomlni  piu  illustri  che  v'  insegnarono  III,  127. 
'  Pensieri  e  giudizi  di  V.  Gioberti  raccolti  e  ordinati   da  Filippo  Ug^lini 

(Firenze,  Barbara,  1856),  S.  345. 
'  Carlo  Cantoni,  G.  B.  Yico.  Studii  critici  e  comparativi  (Torino,  Stabil- 

mento  Civelli,  1867),  S.  84. 
*  Emiliani-Qindici,  Prose,  S.  LIII. 
^  De  Sanctis,  Storia  della  letteratura  italiana  II,  341 — 342. 


72  IL  Abhandlang:    Reich. 

anders:  ,Dommatico  e  assoluto,  senterma  e  poco  discute  in  ütüe 
monotono  e  plembeo,  E  ancora  il  pedante  italiano,  sepoüo  sotto 
ä  peso  della  sua  dottrina,  $ema  ispircusione,  71^  origincUitä,  e  eosi 
vuoto  di  sentimento  come  d^imaginazione/  DaBs  er  dies  ebenso 
ungerechte  als  harte  Urtheil  wieder  abschwächt,  hat  de  Sanctis 
wenig  genützt;  er  musste  sich  wiederholt  sagen  lassen,  dass 
so  nur  Jemand  urtheilen  könne,  der  Gravina's  Werke  gar 
nicht  oder  nur  sehr  flüchtig  gelesen  habe.  A.  C.  Casetti  meint: 
fLasdo  un  libro,  che  ancora  non  gi  potrebbe  dire  inoecchiato  e 
che,  se  piü  si  foase  letto  e  meglio  inteso,  non  pocche  novitä  po- 
gteHori  sarebbero  parse  anüche/^  —  ,Nel  libro  della  Ragion 
poetica  v'h  alcune  pagine  ancor  tutte  nuove  e  f rasche  tanfo,  che 
al  paragone  d*  alcune  moderne  teoriche  suVarte  non  ismortiscono/ ^ 
—  ,Non  fossaltro  basterebbe  il  merito  d*aver  primo  esortato 
gV  Italiani  agli  studü  danteschiJ^  —  ,11  Gravina  avanza  il  suo 
tempo  in  parecchie  opinionL*^  —  ,Da  critico,  da  giurista,  da 
moralista  ü  Gravina  combati^  sempre  le  störte  opinioni  e  i  fiacchi 
istinti  del  tempo  suo  .  .  .  le  ingiune  e  le  calumnie  dei  contem- 
poranei  non  han  potuto  appanargli  il  merito  appo  i  posteriJ^ 
Balsano,  dessen  Werk  unvollendet  blieb,  weil  er  ermordet 
wurde,  überschüttet  unsem  Autor  mit  Lobsprüchen,  und  das- 
selbe thut  Julia,  der  Balsano's  Werk  herausgab,  wenn  er  die 
, Ragion  poetica'  ein  ,Libro  immortale*^  nennt  und  sagt:  ,11 
giudizio  suUa  Divina  Commedia  rimarrä  nella  storia  del  pensiero 
italiano,  come  monumento  immortale  di  critica  nuova,  seria,  co- 
scienziosa  ed  indipendefiüe,^'^  G.  B.  Niccolini  nennt  Gravina  ,uno 
dei  piü  nobili  intelletti,  che  onorino  la  Filosofia  e  la  Giurispru- 
denza^.^  Bertoldi  meint:  ,Fu  retore  e  giureconsulto  insigne;  e 
come  letterato  compose  un  libro,  che  parve  ed  d  un  miracolo  cri- 
tico  pel  tempo  in  cui  fu  scritto'^  .  .  .  ^ebbe   tanto  d^ingegno  e  di 


1  Casetti  (Nnova  Antolo^a,  Band  26,  Februar  bis  April  1874).  La  vita  e 

le  opere  di  G.  V.  Gravina,  S.  339. 
»  1.  c.  S.  850.         '  i.  o.  S.  861. 
*  1.  c.  S.  852. 
5  1.  c.  8.  867. 
«  Juüa,  8.  XLU. 

7  1.  c.  8.  xLvra. 

«  Niccolini  Opere  (Firenze,  Le  Monnier,  1858)  III,  377. 
«  Bertoldi,  8.  1. 


Gian-  Vincenzo  Oravina  als  Aesthetiker.  73 

foTza  nattva  da  vedere  assai  piü  in  lä  de  stioi  confemporanei,  e 
da  porre  spesse  volte  piü  che  il  germe  di  future  conquiste  cri" 
tiche.^  Auch  Giosu^  Carducci,  nicht  blos  Professor  der  italieni- 
schen Literatur  an  der  Universität  Bologna,  sondern  auch  der 
gefeiertste  Dichter  des  heutigen  ItaUen,  rühmt  ^  die  ,8ingolaritä 
e  profonditä  ddVingegno  e  delVopera  del  Gravina',  So  ist,  be- 
sonders in  den  letzten  fünfzehn  Jahren,  Gravina  auch  als 
Aesthetiker  unter  seinen  Landsleuten,  denen  seine  ,Ragion 
poetica'  lange  als  höchste  Autorität  galt,  wieder  zu  Ansehen 
gekommen. 

Ihm  denselben  Dienst  für  Deutschland  zu  erweisen,  ist 
der  Zweck  dieser  Zeilen.  Wir  sahen  in  ihm  einen  Mann,  der 
in  manchen  Punkten  der  Vorläufer  Hegers,  Schopenhauer's  und 
Richard  Wagner's  genannt  zu  werden  verdient,  und  der  an- 
erkanntermassen  der  Vorläufer  Vico's  war,  einen  Mann,  dessen 
seltene  Vielseitigkeit  als  Jurist,  Philosoph,  Kritiker  und  Dichter 
ihn  als  einen  Nachkommen  der  Männer  der  Renaissance  er- 
scheinen lässt,  während  er  zugleich  einer  der  Bahnbrecher  der 
neuen  Zeit  ist.  Dem  verdorbenen  Geschmack  seiner  Zeit- 
genossen stellt  er  das  Princip  der  Natürlichkeit,  ihrer  geist- 
losen Freude  am  Hochtönenden,  das  fUr  den  Einsichtigen  viel- 
mehr hohltönend  war,  die  Forderung  der  geisterfüllten  Form 
gegenüber.  Sein  Muster  ist  die  Antike,  ohne  deshalb  die  be- 
rechtigten Ansprüche  der  Moderne  zu  verkennen.  Er  sieht 
das  ewige  Gesetz  in  den  Einzelerscheinungen  walten,  aber  er 
sieht  auch  den  gleich  ewigen  Fluss  der  Dinge,  der  keine  un- 
veränderlichen Regeln  duldet,  und  dem  gegenüber  das  Starre 
bald  zum  Todten  wird.  Er  sucht  die  Phantasie  in  ihre  Rechte 
einzusetzen,  ohne  der  leitenden  Vernunft  die  ihren  zu  nehmen. 
Er  gibt  eine  Fülle  geistreicher  Anregungen,  in  denen  er  sich 
weit  über  seine  Zeit  erhebt,  und  theilt  scharfe  Hiebe  gegen 
überlebte  Autoritäten  aus;  er  stürzt  Götzenbilder  und  erhebt 
Götterbilder.  Wenn  er  auch  kein  eigentliches  System  der 
Aesthetik  aufstellt,  so  ist  er  doch  ein  bemerkenswerther  Vor- 
gänger dieser  jüngsten  und  zugleich  ältesten  Wissenschaft.  Er 
beweist  seinen  Scharfblick  fUr  poetische  Bedeutung  theoretisch 


1  Bertoldi,  S.  110. 

3  Vorrede  zu  Bertoldi,  S.  I— n. 


74  II.  Abhandlung^:    Reich.   Gmn  Vinc«nzo  Gravtna  als  Aesthetiker. 

in  seinen  Schriften^  praktisch,  indem  er  den  in  einem  Bettel- 
jungen schlummernden  Funken  des  Dichtergenius  entdeckt. 
Zu  Wien  steht  der  Nährvater  und  Ahne  Metastasio's  in  mehr- 
fachen, wenn  auch  nur  indirecten  Beziehungen,  und  so  möge 
denn  von  Wien  aus  der  Versuch  gemacht  werden,  einen  der 
bedeutendsten  Gelehrten,  welche  an  der  Wende  des*  17.  und 
18.  Jahrhunderts  lebten,  auch  als  Aesthetiker  in  seine  Rechte 
einzusetzen. 


III.  Abbandlung:     t.  Krenar.   Studien  tnr  Tergleiebenden  Culturgeichiekte.  1 


© 


m. 


Studien  zur  vergleichenden  Culturgeschichte, 

vorzüglich  nach  arabischen  Quellen 


Ton 


Alfred  Freiherrn  v.  Kremer, 

wirkl.  Mitgliede  der  kais.  Akademie  der'wiueoschafleii. 

I.  und  n. 


L 
Brot  und  Salz. 

Wem  wäre  nicht  die  Volkssitte  bekannt,  Brotstückchen, 
welche  auf  der  Strasse  liegen,  aufzuheben,  sorgfältig  bei  Seite 
zu  legen  auf  ein  Mauergesimse,  in  eine  Fensternische  oder 
auf  einen  Stein,  damit  nicht  ein  Vorübergehender  sie  in  den 
Staub  träte. 

Man  kann  diesen  alten,  ehrwürdigen  Brauch  überall  in 
Oesterreich,  besonders  auf  dem  Lande  und  in  den  Gebirgs- 
gegenden beobachten;  aber  auch  in  Wien  selbst  und  in  der 
Umgebung  hat  er  sich  erhalten  und  widerstand  bis  jetzt  dem 
alte  Sitten  und  volksthümliche  Gewohnheiten  so  gründlich  ver- 
wischenden Einflüsse  der  neuen  Zeit. 

In  alten,  bürgerlichen  Häusern  ist  es  noch  immer  strenge 
Regel,  dasB  die  Brotkrumen,  welche  während  des  Mahles  liegen 
blieben  oder  unter  den  Tisch  fielen,  nicht  weggeworfen,  sondern 
verbrannt  werden.  Dieselbe  Gewohnheit  herrscht  in  Böhmen: 
auch  da  dürfen  die  Brotreste  nicht  zugleich  mit  dem  Kehricht 
entfernt  werden,  sondern  sie  gehören  ins  Feuer,  sie  sollen 
verbrannt  werden.  Auch  ist  es  strenge  untersagt  auf  Brosamen 
zu  treten.^ 


>  Grohmann:  Aberglauben  aus  Böhmen.  Prag  1864.  S.  41,  103;  Tylorr  Die 
Anfinge  der  Cultar.  Deutsche  Ausgabe.  Leipzig  1873.  11,  286. 
Sitxvngtber.  d.  phil  -bist.  Cl.  CZX.  Bd.  8.  Abh.  1 


2  in.  AblwndlvDg:    ▼.  Kr  ein  er. 

Nun  könnte  man  allerdings  bei  flüchtiger  Beurtheilung 
meinen ;  diese  Sitte  trage  offenbar  christlichen  Stempel  und 
stehe  in  Zusammenhang  mit  dem  ältesten^  einfachsten  und 
besten  christlichen  Gebete:  dem  Vaterunser,  sowie  mit  der 
darin  enthaltenen  Bitte  um  das  tägliche  Brot.  Hiedurch  sei, 
so  könnte  man  vermuthen,  das  Brot  als  kostbare  Gottesgabe 
bezeichnet  worden,  welche  man  ehren  müsse  und  nicht  miss- 
achten dürfe.  Es  wegwerfen  oder  in  den  Staub  treten  sei 
deshalb  ein  arger  Frevel.  Hierin  läge  auch  scheinbar  die  Er- 
klärung für  manche  volksthümliche  Redensart,  wie  z.  B.  ,unser 
liebes  Brot;  man  soll  kein  Krümchen  Brot  umkommen  lassen; 
man  soll  das  Brot  nicht  verkehrt  auflegen^  u.  s.  w.^ 

Allein  hiemit  lässt  sich  kaum  die  Thatsache  in  Einklang 
bringen,  dass  das  Brot  im  deutschen  Volksbrauche  offenbar 
auch  zu  gewissen,  zweifellos  aus  heidnischer  Zeit  stammenden 
Opfern  gebraucht  wird.  In  Franken  pflegte  das  Volk;  bei  dem 
Betreten  eines  Waldes  Spenden  an  Früchten  und  Brot  auf  einen 
Stein  niederzulegen,  um  die  Angriffe  des  Waldgeistes,  des  ,Heidel- 
beermannes'  abzuwenden;  die  Bäcker  pflegten  Weissbrod  ins 
Feuer  zu  werfen  und  dabei  zu  sagen:  ,hier  Teufel,  das  sind  deine.'^ 

In  der  Gegend  von  Haida  in  Deutschböhmen  glaubt  man, 
dass  ein  Mädchen,  welches  am  Fieber  erkrankt  ist,  um  zu 
genesen,  dreimal  um  einen  Teich  herumzulaufen  habe;  dabei 
solle  sie  zum  ersten  Mal  ein  Stück  Brot,  dann  eine  Spindel 
und  zum  Schlüsse  ein  Stückchen  Flachs  ins  Wasser  werfen. 
Da  bleibe  nun  das  Fieber  im  Teiche.^ 

Wenn  schon  diese  Thatsachen  gegen  den  christlichen 
Ursprung  der  Verehrung  des  Brotes  sprechen,  so  stellen  sich 
noch  weit  schwerere  Bedenken  entgegen,  sobald  man  einen 
Schritt  weiter  thut  und  die  vergleichende  culturgeschichtliche 
Methode  zur  Anwendung  bringt. 

Es  zeigt  sich  hiebei  sofort,  dass  die  Verehrung  des  Brotes 
nicht  blos  bei  den  christlichen  Völkern  sich  findet,  sondern 
auch  bei  ganz  verschiedenen,  der  christlichen  Welt  fem 
stehenden  Rassen. 


1  Grimm:  Deutsches  WOrterbuch. 

3  Wnttke:  Deutscher  Volksaberglauben  der  Gegenwart.   Hamburg,  1860. 

S.  86;  Tylor  a.  a.  O.  II,  409. 
3  Grohmann:  Aberglauben  und  Gebräuche  aus  Böhmen.  Prag  1864.  S.  163. 


Studien  xnr  TergUicheaden  CnltorgMchielite.  ö 

Ich  greife  zuerst  auf  eine  Saho-Sage^  die  uns  durch  Pro- 
fessor Leo  Reinisch  erhalten  worden  ist:^  ^Die  Leute  der  Ur- 
seit  waren  Heilige  und  als  solche  that  ihnen  der  Schöpfer^  wie 
sie  nur  wünschten.  Verlangten  sie  eine  Regierung,  so  bekamen 
sie  eine  solche;  wünschten  sie  sich  Reichthum,  so  erhielten  sie 
solchen;  Sand  ward  ihnen  zu  Korn;  Stein  zu  Brot  und  Wasser 
zu  Butter;  das  Meer  zu  Milch;  Baumblätter  wurden  zu  Kleidern 
und  das  Wild  ward  ihr  Hausvieh.  Hierauf  beleidigte  ein  Weib 
den  Schöpfer  und  darnach  wurde  ihnen  das  Brot  zu  Steinen, 
die  Butter  zu  Wasser,  die  Milch  zu  Seewasser,  die  E^leider 
wurden  zu  Baumblättem  und  die  Hausthiere  wurden  Wildthiere.^ 

Es  kommt  nun  auch  die  Erklärung  wie  und  womit  das 
Weib  den  Schöpfer  beleidigte:  es  hatte  mit  Brot  den  Körper 
ihres  Söhnleins  von  Beschmutzung  gereinigt.  Das  war  eine  Ent- 
weihung der  Oottesgabe,  welcher  die  Strafe  auf  dem  Fnsse  folgte. 

Man  könnte  nun  das  Zeugniss  der  Saho-Legende  aus 
dem  Orunde  für  unzureichend  erklären,  weil  das  Saho-Volk  in 
nahen  Beziehungen  zum  christlichen  Abessynien  steht  und  also 
vielleicht  von  dort  die  Geschichte  vom  Sündenfall  und  dem 
goldenen  Zeitalter  entlehnt  haben  könnte.  Aber  solche  Zweifel 
sind  trotzdem  nicht  berechtigt. 

Der  Gedanke,  dass  die  Gottesgaben  nicht  missbraucht 
werden  dürfen,  ist  uralt  und  findet  sich  bei  den  verschiedensten 
Völkern. 

So  erzählt  Pausanias,  dass  sich  auf  dem  Vorgebirge 
Tainaron  in  Lakonien  (Cap  Matapan)  eine  Quelle  befände, 
die  in  alter  Zeit  die  Eigenschaft  besessen  habe,  dem  Hinein- 
blickenden das  Meer,  die  beiden  Schiffshafen  und  die  Schiff'e 
zu  zeigen.  Aber  die  Quelle  habe  diese  Eigenschaft  verloren 
durch  den  Frevel  eines  Weibes,  das  schmutzige  Wäsche  in  dem 
reinen,   göttlichen  Wasser  wusch  und  hiedurch  es  entweihte.^ 

Ganz  demselben  Gedankengange  entspricht  es,  wenn  von 
dem   arabischen  Propheten   berichtet  wird,   er   habe  verboten 


1  Die  Saho-Sprache  von  L.  Reinisch,  I.  Bd.,  S.  1.  Wien  1889.  Die  B«- 
deutang  der  Arbeiten  dieses  Gelehrten  über  die  von  ihm,  sozusagen, 
entdeckten  Sprachen  der  Volker  Nordost- Afrikas ,  ist  nicht  blos  lingui- 
stisch, sondern  auch  culturgeschichtlich  gleich  gross. 

'  Pansan.,  Beschreibung  von  Griechenland  III,  26,  4,  8.  Vgl.  ibidem  YII, 
21,  13  das  ttber  die  Quelle  Cyaneae  in  Lycien  Gesagte. 

1* 


4  ni.  Abhandlnof :    t.  Kremer. 

mit  einem  Dattelkern  eine  Laus  zu  zerquetschen.  Die  arabischen 
Commentatoren  geben  hiezu  die  folgende  Erklärung:  Der  Dattel- 
kern dient  in  Zeiten  der  Noth  zur  Nahrung.  (Er  durfte  also 
nicht  beschmutzt  werden.)  Desshalb  heisst  es  in  einer  anderen 
Tradition  vom  Propheten,  dass  er  gesagt  habe:  ,Ehret  die 
Palme,  denn  sie  ist  eure  Muhme.' ^ 

Auch  folgender  mohammedanischen  Legende  liegt  der- 
selbe Gedanke  zu  Grunde:  Als  Gott  Adam  auf  die  Erde  ver- 
setzte (aus  dem  Paradies),  brachte  der  Erzengel  Michael  etwas 
Weizenkörner  und  sprach  zu  ihm:  ,Da8  ist  deine  Kost  und 
die  deiner  Nachkommen;  auf  denn!  pflüge  den  Boden  und  säe 
den  Samen!'  Diese  Weizenkömer  aber  hatten  die  Grösse  eines 
Strausseneies  durch  die  ganze  Zeit  bis  auf  (den  Propheten) 
Idrys  (Henoch).  Nun  wurden  die  Menschen  gottlos  und  da 
ward  der  Samen  immer  kleiner,  zuerst  wie  ein  Hühnerei,  dann 
wie  ein  Taubenei,  endlich  wie  eine  Haselnuss  und  in  der  Zeit 
Josefs  hatte  er  nur  mehr  die  Grösse  einer  Kichererbse.^ 

Immer  sind  es  also  die  Sünden  der  Menschen,  welche 
die  Strafe  Gottes  nach  sich  ziehen  und  vor  Allem  ist  es  ein 
an  der  Gottesgabe  begangener  Frevel,  der  sofort  geahndet 
wird.  Diese  Vorstellung  ist  so  festgewurzelt  in  dem  Geiste 
des  Volkes,  dass  sie  sogar  noch  in  der  Gegenwart  im  Gewände 
von  Sagen  und  Volksmythen  fortlebt.  So  lautet  eine  in  der 
Sinaigegend  bei  den  dortigen  Beduinenstämmen  verbreitete 
Sage,  dass  der  Panther  ursprünglich  Mensch  gewesen  und  nur 
wegen  eines  begangenen  Frevels  seiner  Menschengestalt  ver- 
lustig geworden  sei.  Ein  Mann  habe  nämlich  einst  in  frechem 
Uebermuthe  mit  Milch  sich  gewaschen  und  hiedurch  diese 
Gottesgabe  entweiht,  worauf  er  zur  Strafe  in  einen  Panther 
verwandelt  ward.^ 

Aus  denselben  Ideen  entwickelte  sich  die  Verehrung  des 
Brotes  bei  ganz  verschiedenen  Völkern  und  zwar  in  ganz 
gleicher  Weise.  Einer  der  neuesten  Erforscher  von  Südarabien, 
R.  Manzoni,  berichtet  wie  folgt:  ^  Der  Kabili  (der  Ackerbauer) 

1  Damyiy:  HajÄt  al(^aiwftti,  voce:  kam!. 

'  Damyry  voce  :  na'äm. 

3  Robertson  Smith,  Kinship  and  Marriage  in   early  Arabia,   S.  204  (nach 

Palmer's  Anfzeichnungen). 
^  K.  Manzoni:  El-Yemen,  Tre  anni  neU'  Arabia  felice.  Roma  1884,  6.82. 


Studien  zur  TergleichAndeii  Cnlturgeschicht«.  5 

hat  eine  grosse  Verehrung  für  das  Brot  (chobz):  es  hängt  in 
seiner  Idee  so  innig  mit  dem  Dasein  des  Menschen  zusammen^ 
dass  er  es  sogar  'aish  d.  i.  Leben  nennt.  Er  hütet  sich,  dass 
auch  nicht  das  kleinste  Stückchen  davon  verloren  geht^  und 
wenn  er  je  durch  Zufall  ein  solches  auf  der  Strasse  findet,  so 
hebt  er  es  sorgfältig  auf,  küsst  es  dreimal,  preist  Gott  und 
legt  es  bei  Seite,  dass  niemand  darauf  ti*ete,  sondern  es  ver- 
zehrt werden  kann,  und  wäre  es  auch  nur  von  einem  Hunde. 

Bei  einem  arabischen  im  Gebiete  von  Damascus  geborenen 
Schriftsteller,  der  um  1220  Ch.  schrieb,^  finde  ich  zwei  Stellen, 
wo  vom  Brote  die  Rede  ist  und  beidemal  die  Bemerkung  bei- 
gefügt wird:  »Wahrlich  dem  Brote  gebührt  Ehrerbietung  — 
'inna-Ichobza  laho  i^ormah.^^  Ja  bei  einem  viel  älteren  Autor  ^ 
wird  folgende  merkwürdige  Geschichte  erzählt:  ,Der  Gross wezyr 
Ibn  alforat  war  auf  einen  Beamten  sehr  erzürnt  und  versuchte 
mehrmals  ihn  in  seine  Gewalt  zu  bekommen  und  sein  Vermögen 
mit  Beschlag  zu  belegen.  Aber  all'  seine  Bemühungen  blieben 
vergeblich.  Das  machte  einen  solchen  Eindruck  auf  das  Gemüth 
des  Grosswezyrs,  dass  er  sogar  davon  träumte  und  da  schien 
es  ihm,  als  ob  der  Mann  gegen  alle  Angriffe  mit  einem  Brot 
als  Schild  sich  vertheidigte,  an  dem  alle  Pfeile  abprallten.  Er 
Hess  ihn  nun  kommen  und  frug  ihn  selbst  aus.  Da  erzählte 
jener,  seine  Mutter,  die  eine  sehr  fromme  Frau  gewesen  sei, 
habe  die  Gewohnheit  gehabt,  von  seiner  Geburt  an  ihm,  wenn 
er  zu  Bette  ging,  ein  Brot  unter  das  Kopfkissen  zu  legen  und 
am  nächsten  Morgen  es  an  die  Armen  zu  vertheilen.  Diesem 
Brauche  sei  auch  er  nach  ihrem  Tode  treu  geblieben.' 

Es  wird  also  hier  dem  Brote,  oder  doch  der  Verehrung 
desselben  eine  besondere,  heilbringende  Wirkung  zugeschrieben. 

Nun  ist  ein  ganz  ähnlicher  abergläubischer  Brauch  bis 
zur  Stunde  in  Mekka  allgemein  üblich:  ist  ein  Kind  unwohl, 
so  pflegt  die  Mutter  sieben  Brote  ihm  unter  das  Kopfkissen 
zu  legen  und  am  nächsten  Morgen  den  Hunden  als  Futter 
vorzuwerfen.^  Hievon  erwartet  sie  die  Genesung  ihres  Kindes. 


>  Ganbarj,  Kasf  olasr&r. 

3  MS.  der  Hofbibliothek  fol.  60*  nnd  87*. 

3  Hil&l  al^Aby:   Kitab  ol'a'jftn  walamätil  fol.  46  ^  MS.    der  herzoglichen 

Bibliothek  in  Gotha. 
^  Snonck  Hurgronje:  Mekka  II,  S,  121. 


6  III.  Abkandlvng:    t.  Krem  er. 

Wie  man  sieht^  ist  diese  Sitte  nicht  blos  noch  jetzt  in 
Kraft;  sondern  hat  auch  eine  grosse  Verbreitung ^  denn  der 
Schauplatz  der  oben  erzählten  Geschichte  ist  Bagdad  und  sie 
fällt  ins  X.  Jahrhundert  unserer  Zeitrechnung.  Die  Verehrung 
des  Brotes ;  der  Glauben  an  deren  Wirksamkeit  ^  sind  also  für 
Mekka,  ebenso  wie  für  Bagdad  und  Syrien  nachgewiesen. 

Ein  neuarabisches  Sprichwort  lautet:  ,Ohne  Brot  würde 
man  Gott  keine  Verehrung  zollen^  (laulä-lchobzo  lamft  *obid- 
allfth).! 

Derselbe  Gedanke  der  Verehrung  des  Brotes  als  einer 
der  kostbarsten  Gottesgaben,  zeigt  sich  also  bei  ganz  ver- 
schiedenen, in  gar  keinem  Zusammenhange  oder  Gedanken- 
austausch stehenden  Völkern.  Und  so  eigenthümlich  und  über- 
raschend ist  diese  Thatsache,  dass  wir  am  besten  thun  die 
Geschichte  des  Brotes  siu  verfolgen,  um  auf  diesem  Wege  die 
sichere  Lösung  des  Räthsels  zu  finden. 

Das  älteste  Culturvolk,  die  Aegypter,  zeigen  sich  von 
ihrem  ersten  Erscheinen  in  der  Geschichte  als  emsige  Acker- 
bauer. Der  heilige  Nil  überflutet  alljährlich  das  Ackerland 
und  befruchtet  es  mit  seinem  Schlamme,  so  dass  der  Boden 
stets  in  ungeschwächter  Kraft  und  nur  mit  geringer  Nachhilfe 
durch  eine  reiche  Fülle  von  Erntesegen  die  Arbeit  und  den 
Schweiss  des  Landmannes  belohnt  Hier  finden  wir  auch  schon 
im  fernsten  Alterthum  das  Brot  als  allgemeines  und  wichtigstes 
Nahrungsmittel.  In  den  ältesten  Gräbern  schon  nimmt  es  bei 
der  Aufzählung  der  dargebrachten  Opfer  und  Todtenspenden 
die  erste  Stelle  ein.  Auf  den  Opfertischen  der  Götter  darf  es 
nie  fehlen.  Schon  damals  kannte  man  das  Weizenbrot  als 
Nahrung  der  Reichen,  während  die  Armen  solches  aus  Durra 
(sorghum)  hatten.^ 

Bei  den  alten  Semiten  ist  es  zweifelhaft,  ob  sie  einen 
gemeinsamen  Namen  dafür  hatten,  denn  das  hebräische  und 
aramäische  ,lehem^  bedeutet  eigentlich  allgemein :  Speise,  Kost, 
Weizenkorn,  und  erhielt  wohl  erst  später  die  ausschliessliche 
Bedeutung:  Brot.  Aber  Hebräer,  Phönicier  und  Babylonier 
kannten   gewiss   schon  im  frühen  Alterthum  die  Brotbäckerei 


J  Proverb.  Arab.  Maid&ny  ed.  Freytag  III,  S.  127. 
'  WilkiQ9oo ;  Tbe  ancient  Egyptians. 


Stadien  zar  vargleichenden  CaUnrgeschichte.  7 

80  gut  wie  die  Aegypter.  Im  heiligen  Gemache  der  Stiftshütte 
mussten  auf  einem  Opfertische  stets  zwölf  ungesäuerte  Brote 
liegen ,  als  Symbol  der  vom  Volke  der  Gottheit  geweihten 
täglichen  Speise  und  diese  Schaubrote  mussten  an  jedem 
Sabbath  erneuert  werden. 

Bei  den  Griechen  ist  Demeter  die  Spenderin  der  ^göttlichen 
Kömer'  wie  Hesiod  das  Getreide  nennt;  sie  ist  die  Göttin  des 
Ackerbaues,  welche  die  Getreidefrucht  dem  Menschen  ver- 
liehen und  ihn  deren  Cultur  gelehrt  hat;  sie  nimmt  desshalb 
auch  gern  Theil  an  den  ländlichen  Arbeiten  und  Festen;  dess- 
halb brachte  man  ihr  die  Erstlinge  von  frischgebackenem  Brote 
dar;  nicht  minder  spendete  man  an  gewissen  Festen  (den 
Thargelien)  dem  Apollo  und  der  Artemis  theils  Erstlinge  der 
Feldfrüchte,  theils  frische  Brote.  ^ 

Die  griechische  Sage  erzählt,  dass  nächst  den  Sikelioten 
die  Athener  die  ersten  waren,  welche  von  Demeter  die  Frucht 
des  Weizens  erhielten.  Von  diesen  gelangte  sie  zu  vielen 
anderen  und  hiemit  verbreitete  sich  auch  die  Cultur  und  Ge- 
sittung.^ Desshalb  gab  man  der  Göttin  Demeter  auch  den 
ehrenden  Beinamen:  Thesmophoros  (Gesetzesträgerin). ^  Und 
die  Phrygier  ehrten  in  ihrer  Art  den  Ackerbau,  indem  sie 
den  Pflugstier  hoch  hielten  und  den,  welcher  ihn  tödtete, 
mit  dem  Leben  es  büssen  liessen.^ 

Auch  die  alten  Perser  kannten  gewiss  in  sehr  früher 
Zeit  das  Brot.  Bei  den  grossen,  religiösen  Festen  der  Parsis 
dürfen  die  geweihten  Brote  (darün,  dron)  nicht  fehlen.  Es 
sind  kleine  flache,  runde  Kuchen  von  ungesäuertem  Teig; 
ungefähr  so  gross  wie  die  innere  Handfläche.  Sie  werden  je 
zu  vier  auf  den  Opfertisch  gelegt  in  bestimmter  genau  vor- 
geschriebener Anordnung,  darüber  ein  Granatzweig,  dann  ein 
Ei  zwischen  die  Brote;  dazu  auch  ein  Bündel  heiliger  Zweige 
(barsom).  Dann  werden  die  dron  vom  Priester  geweiht,  welcher 
Stücke  davon  abbricht  und  den  Anwesenden  zu  essen  gibt, 
wodurch  sie  ge Wissermassen  geheiligt  werden.^ 


1  Preller:  Griechische  Mythologie.  Berlin,  I,  474,  477;   Schoemann:  Grie- 
chische Alterthümer,  Berlin  II,  201. 
»  Diodor,  «Sic.  V,  4;  Pausan.  I,  38,  6. 
3  Diod.  V,  68,  69.         *  Aelian,  Hist.  anim.  XII,  34. 
*  Hang:  The  book  of  Arda-Viraf.  London  1872.  S.  147,  163, 


8  ni.  Abhandlung:    ▼.  Krem  er. 

Auch  die  Meder  kannten  das  Brot,  denn  Strabo  erzählt, 
dass  sie  Brot  aus  gerösteten  Mandeln  bücken;  wohl  nur  eine 
Leckerei  statt  des  gewöhnlichen  Brotes J 

Bei  den  Macedoniern  war  es  eine  alte  Sitte,  bei  Abschluss 
eines  Ehebundes  ein  Brot  mit  dem  Schwerte  zu  theilen  und 
es  von  den  Brautleuten  verzehren  zu  lassen.  Es  galt  dies  als 
das  heiligste  Pfand  der  ehelichen  Vereinigung  und  Alexander 
der  Grosse  schloss  auf  diese  Art  den  Ehebund  mit  der  schönen 
Roxane:  .  .  .  jussit  afferri  patrio  more  panem.  Hoc  erat  apud 
Macedones  sanctissimum  coeuntium  pignus.^ 

In  der  griechischen  Literatur  wird  das  Brot  (apTo^)  zuerst 
genannt  in  der  Odyssee,  dann  in  der  Batrachomyomachie,  aber 
auffallender  Weise  nicht  in  der  Ilias. 

Den  Römern  ward  es  erst  ziemlich  spät  bekannt:  ,pulte 
autem,  non  pane,  vixisse  longo  tempore  Romanos  manifestum^ 
sagt  Plinius.^  Also  man  ass  in  alter  Zeit  nur  Mehlbrei,  Polenta 
oder  Klösse  und  der  alte  Dichter  Ennius,  indem  er  die 
Schrecken  der  Hungersnoth  in  der  belagerten  Stadt  schildert, 
sagt:  die  Väter  hätten  die  Mehlklösse  den  Händen  der 
weinenden  Kinder  entrissen,  um  sich  selbst  zu  sättigen:  ,et 
Ennius,  antiquissimus  vates  obsidionis  famem  exprimens,  offam 
eripuisse  plorantibus  liberis  patres  commemorat/^ 

Doch  auch  in  der  alten,  brotlosen  Zeit  fehlen  die  Spenden 
von  Feldfrüchten  und  Mehl  nicht  auf  den  Altären  der  Götter. 
Man  pflegte  auch  noch  später  das  Fleisch  der  Opferthiere  mit 
Mehl  zu  bestreuen,*  und  zwar  mit  Gerstenmehl,  das  weit  früher 
bekannt  war  als  Weizenmehl.  Auch  bei  der  Mahlzeit  ward 
das  Fleisch  mit  Mehl  bestreut: 

Frauen  bestreuten 

Mit  weissschimmemdem  Mehle  das  Fleisch,  um  die  Schnitter  zu 

laben. ^ 


1  Strabo  XI,  13,  11  (526);  Spiegel,  Eranische  Alterthumskunde  III,  674. 
Die  Mossynoeken  in  Kleinasien  bücken  gewöhnliches  Brot  und  auch 
solches  aus  Kastanienmehl.  Xenophon,  Anab.  V,  4,  27.  Die  Kastanien 
waren  damals  den  Griechen  nicht  bekannt  und  Xenophon  gebraucht  an 
dieser  Stelle  den  Ausdruck:  Nüsse  ohne  Spalt. 

2  Curtius  Rufus  Vm,  16.  '  Hist.  Nat.  XVlU,  83.  • 
*  Plin.  1.  1.  84.         *  Odyssee  XIV,  429. 

»  Ilias  XVIU,  660;  vgl.  Odyss.  XIV,  77. 


Stadien  zur  rergleicheaden  Caltargeschicbte.  9 

Das  älteste  Gebäck  war  ein  hartes^  geschmackloses  ßersten- 
broty  das  man  in  späterer  Zeit  kaum  zum  Thierfutter  gut 
genug  fand:  ,panem  ex  hordeo  antiquis  usitatum  vita  damnavit^ 
quadripedumque  fere  cibus  est/^  Gerstenbrot  war  die  erste 
Nahrung  wie  die  Legende  berichtet,  welche  die  Menschen  von 
den  Göttern  erhielten.^  Lange  dauerte  es  gewiss  bis  man  die 
Brotbäckerei  Verfeinerte  und  Athenaeus  ist  der  Erste,  der  von 
den  ^upvflbieog  ipxo^  spricht.^ 

Später,  im  Christenthume,  erlangte  das  Brechen,  die  Ver- 
theilung  und  der  gemeinsame  Genuss  des  Brotes  eine  sehr  hohe 
Bedeutung,  indem  hieraus  das  christliche  Abendmahl  hervorging, 
das  Zeichen  der  christlichen  Gemeinsamkeit  und  des  neuen 
Bundes.  Und  diese  religiöse  Handlung,  die  eine  auffallende 
Aehnlichkeit  mit  der  Drön-Ceremonie  der  Perser  zeigt,  nahm  all- 
mählig  so  sehr  an  Wichtigkeit  zu,  dass  im  Mittelalter  ein  mysti- 
scher Cultus  des  geweihten  Brotes,  der  Hostie,  daraus  hervorging. 

So  sehen  wir  denn,  wie  der  Ackerbau  und  die  hiedurch 
bedingte  sesshafte  Lebensweise  einen  Dienst  der  den  Landbau 
und  die  Saaten  schützenden  Gottheiten  ins  Leben  rufen;  zuerst 
werden  Feldfrüchte  und  Mehl,  dann  später  Brote  als  Opfer 
dargebracht  und  allmählig  fUhrte  bei  ganz  verschiedenen 
Völkern  dieselbe  Ideenverkettung  zu  einer  Verehrung  des 
Brotes,  als  einer  kostbaren  Gabe  höherer  Mächte  an  das  arme, 
hilfsbedürftige  Geschlecht  der  Sterblichen. 

Wenden  wir  uns  nun  den  Arabern  zu,  diesen  Stiefkindern 
der  alten,  orientalischen  Welt.  Ich  nenne  sie  so,  weil  sie  theils 
durch  die  geographische  Lage,  theils  durch  ihre  nomadische 
Lebensweise,  ihren  wilden  Charakter  und  regen  Unabhängig- 
keitssinn geschützt,  von  den  grossen  Cultnrströmungen  des 
alten  Orients  verhältnissmässig  wenig  berührt  wurden.  Sie 
lebten  Jahrtausende  lang  in  ihrem  von  Wüsten  umgebenen  und 
durchfurchten  Lande  in  dem  primitiven  Zustande  der  ältesten 
Menschheit.  Allerdings  hatte  sich  in  Südarabien,  sowie  in 
einigen  Küstenstrichen  und  in  den  Grenzbezirken  des  Nordens 
eine    gewisse    Gesittung   verbreitet,    die    deutlich   griechische 

J  Plin.  Hist.  Nat.  XVIII,  74. 

3  Artemidoros )   Oneirocritica  I,  69:  :cp(oiv)v  yap  avOpco^rot^  djv   rpo^yjv  Tautrjv 

icapa  Oecuv  X6yoq  lty(i\.  SoO^vat. 
>  Athen.  Deipnos.  III,  113. 


10  ni.  Abhandlung:    t.  Krem  er. 

Einflüsse  erkennen  lässt.  Die  Trümmer  von  Tempeln  und 
Grabmälem  in  den  von  Nabatäern  bewohnten  Gebieten  im 
Norden  Arabiens  zeigen  zweifellose  Spuren  griechischer  Bau- 
kunst, wenn  auch  mit  barbarischem  Zusätze.  Im  Süden  aber,  im 
sogenannten  ^glücklichen  Arabien',  dem  Sitze  einer  sehr  alten 
und  hochentwickelten  Cultur,  zeigt  sich  in  den  Bauwerken  wie  in 
den  Münzen  die  Einwirkung  des  lebhaften  Handelsverkehres 
mit  Phöniciern,  Griechen  und  wohl  auch  anderen  seefahrenden 
und   Handel  treibenden   Völkern   des   klassischen  Alterthums. 

Jedoch  der  eigentliche  Kern  Arabiens,  das  ganze  centrale 
Binnenland  mit  seiner  nomadischen  Bevölkerung  blieb  von  all' 
dem  nahezu  ganz  unberührt  und  unbeeinflusst  und  lebte  in 
alter  Sitte  fort,  unverändert  wie  in  der  jenseits  aller  geschicht- 
lichen Erinnerung  liegenden  Urzeit. 

Ganz  zutreffend  sagt  Diodor  von  Arabien:  ,Das  Land  hat 
einen  solchen  Reichthum  an  allerlei  Heerdenvieh,  dass  viele 
Stämme,  die  ein  Hirtenleben  führen,  von  den  Erzeugnissen 
ihrer  Heerden  sich  reichlich  ernähren  können,  ohne  des  Ge- 
treides zu  bedürfen.'* 

Den  Ackerbau  kannte  man  gar  nicht,  ebenso  wenig  wie 
die  wichtigsten  Körnerfrüchte. 

Dies  zeigt  sich  sofort,  sobald  wir  die  Namen  derselben 
prüfen.  Ich  beginne  mit  dem  Weizen.  Die  Bezeichnung  des- 
selben ist  den  semitischen  Sprachen  gemeinsam  und  bei  ober- 
flächlicher Betrachtung  müsste  man  versucht  sein  zu  glauben, 
das  Wort  gehöre  der  semitischen  Ursprache  an,  und  die  Semiten 
hätten  also  den  Weizen  schon  vor  ihrer  Zersplitterung  in  ein- 
zelne Völkerstämme  gekannt.  Aber  das  ist  nicht  der  Fall. 
Das  arabische  Wort  für  Weizen  lautet:  hintah  und  in  den 
anderen  Dialecten,  hebräisch  und  aramäisch:  hittah  (letztere 
Form  ist  die  jüngere,  zusammengezogene). 

Aber  das  Wort  ist  gar  nicht  semitischen  Ursprungs, 
sondern  es  ist  ägyptisch;  denn  schon  auf  ägyptischen  Denk- 
mälern, die  zwei  Jahrtausende  vor  unsere  Zeitrechnung  zurück- 
reichen, finden  wir  das  Wort  hnj  für  Weizen  gebraucht.^ 

1  Diod.  Sic.  n,  50. 

2  Hieroelyphisch  /wvaaa  nach  einer  freuiKllichen  Mittheilung  von  Pro- 

— ^  o    o 


fessor  Leo  Keinisch. 


Studien  zur  TergleichendeD  Gnltnrgeschichte.  11 

Da  nun  kein  Zweifel  darüber  aufkommen  kann^  dass 
der  Ackerbau  weit  irtther  in  Aegypten  betrieben  ward  als  in 
Arabien^  so  geht  daraus  hervor^  dass  die  Semiten  vom  Nilthale 
her  das  Wort  und  die  Sache  selbst  mitsammen  entlehnten.  Eine 
andere  arabische  Bezeichnung  des  Weizens  ist:  borr,  das  dem 
hebräischen  bftr  entspricht;  auch  das  Wort  ^am^  wird  mit 
Weizen  erklärt  und  später  wirklich  gleichbedeutend  mit  hinfah 
gebraucht.  Aber  es  ist  wahrscheinlich;  dass  diese  Benennungen 
ursprünglich  nicht  ausschliesslich  Weizen,  sondern  eine  oder 
mehrere  Arten  von  wildwachsenden  Körnerfrüchten  bezeich- 
neten.    Und  solche  finden  sich  in  Arabien. 

Um  ein  Beispiel  zu  geben,  nenne  ich  das  bisher  leider 
noch  nicht  wissenschaftlich  bestimmte  samb-  Diese  Pflanze 
trägt  im  Juli  einen  Samen,  der  röthliche  Kömer  hat,  und  Alt 
wie  Jung  zieht  um  diese  Zeit  in  die  Wüste  hinaus,  um  sie 
einzusammeln.  Zerrieben  wird  daraus  eine  Art  Mehl  bereitet, 
das,  wenn  auch  nicht  so  gut  wie  Weizenmehl,  doch  das  Gersten- 
mehl übertriflFt.  Diese  Pflanze  wächst  wild  in  der  Wüste  und 
wurde  besonders  auf  dem  Wege  von  Ma'4n  nach  Gauf  im 
WÄdy  Sirhän  beobachtet.' 

Solcher  wilder  Getreidearten  gab  und  gibt  es  vielleicht 
noch  andere.  Wenigstens  finde  ich  in  Nachtigal's  Reise  in 
der  Sahara  und  im  Sudan  den  Namen  einer  anderen  Pflanze, 
akresh  genannt,  deren  kleinkörniger  Samen  mühsam  gesammelt 
und  zwischen  zwei  Steinen  zu  Mehl  zerrieben,  dazu  dient,  den 
Mehlbrei,  den  die  Beduinen  der  Sahara  *aish  nennen,  zu  be- 
reiten, und  der  bei  ihnen  die  Stelle  des  Brotes  vertritt.  Eine 
ähnliche  wild  wachsende  Getreideart  bezeichnet  wohl  auch  das 
altarabische  solt. 


1  Palgrave:  Travels  in  Arabia  I,  29,  30;  Lady  Anna  Blunt:  Voyage  en 
Arabie.  Paris  1882.  S.  115  (Chap.  V);  Doagbty:  Travels  in  Arabia 
Deserta  I,  312,  313,  663.  Nach  einer  freundlichen  Mittheilung  von  de 
Goeje  ist  das  Sam^  eine  und  dieselbe  Pflanze  mit  dem  von  den  arabi- 
schen Lexikographen  angeführten  fatt,  und  hiefür  spricht  auch  eine 
Vergleichung  der  von  de  Qoeje  hervorgehobenen  Stellen  Mokaddasjr, 
8.  252,  Z.  9;  J&kut  III,  474,  Z.  1  ff.,  wo  von  der  Pflanze  fatt  die  Rede 
ist,  mit  dem  von  Wallin,  Palgrave,  Lady  Anna  Blunt  und  Doughty 
über  die  Pflanze  sam^  Gesagten.  — '  Immerhin  ist  es  aber  auffallend, 
dass  der  alte  Name  ganz  in  Vergessenheit  gerathen  sein  soll. 


12  III.  Abhandlung:    r.  Kr«m«r. 

Solche  Körnerfrucht  tragende  Pflanzen  mögen  in  alter  Zeit 
auch  durch  die  Wörter  ]^amh  und  borr  bezeichnet  worden  sein. 
Der  Sprachgebrauch  scheint  ursprünglich  recht  schwankend 
und  unbestimmt  gewesen  zu  sein^  denn,  als  die  Araber  Baby- 
lonien  eroberten,  bezeichneten  sie  den  Weizen  mit  dem  Worte 
ta'4m,  das  die  ganz  allgemeine  Bedeutung  von  ^Speise  oder 
Lebensmittel  hat.  ^  Die  arabischen  Eroberer  waren  so  un- 
wissend, dass  sie  auch  Vom  Reis  nichts  wussten  und  erst  in  Baby- 
lonien  ihn  kennen  lernten.^  Da  in  ihrer  Sprache  das  Wort 
hiefUr  fehlte,  so  entlehnten  sie  die  griechische  Benennung  opu^a, 
die  sich  im  arabischen  Munde  in  orozz  oder  arozz  umgestaltete. 
Die  Gerste  mögen  sie  als  wildwachsende  Körnerfrucht  früher 
kennen  und  daraus  durch  Zerstossen  oder  Zerreiben  zwischen 
zwei  flachen  Steinen  (mit  der  Handmühle:  ra^an)  einen  Brei 
bereiten  gelernt  haben. -^  Die  Gerste  hat  in  allen  semitischen 
Dialecten  denselben  Namen  (arab.  6a'yr,  hebr.  se'orah,  syr. 
se'arta,  mischn.  sa'orah),  und  es  ist  diese  Benennung  von  der 
haarigen  Aehre  genommen,  denn  sa'yr  u.  s.  w.  heisst  haarig 
oder  behaart. 

So  gross  war  die  Unwissenheit  der  Araber  noch  zur  Zeit 
Mohammeds,  dass  sie  selbst  die  Hohlmaasse  für  Getreide  nicht 
kannten,  und  das  lateinische  Wort  modius,  wohl  durch  Ver- 
mittlung nabatäischer  Kaufleute,  einfach  in  ihre  Sprache  auf- 
nahmen, in  der  Form  modj,  woraus  später  die  zusammen- 
gezogene Form  modd  entstand.  In  Babylonien  lernten  sie  das 
alte  dort  übliche  Getreidemaass  xoTctOY]  kennen  ^  und  nahmen  es 

*  Das  Wort  kommt  für  Weizen  schon  in  der  Tradition  bei  Bochäry  vor 
(Kit&b  olmag&zy:  ^adjt  ka'b  ibn  m&Uk);  so  auch  im  Mowatfa*  (Kitftb 
olljiagg:  Gap.  fidjato  man  a^&ba  ägi'an  min  algar&di  wahwa  mof^rim), 
dann  auch:  Kitäb  olboja*  Cap:  gftmi'o  bai*  ilfa'ftm. 

3  Ibn  alfa^yh  ed.  de  Ooeje  S.  187,  188. 

3  Aber  auch  die  rohe  Handmühle  ist  eine  spätere  Erfindung.  In  der 
ältesten  Zeit  zerschlug  man  die  KOmer  zwischen  zwei  Steinen,  daher 
der  alte  Name  des  Mehles  dalkyk,  d.  i.  contusum,  contritum.  Das  Wort 
tahjn  für  Mehl  ist  viel  später  üblich  geworden  und  stammt  aus  einer 
Zeit,  wo  man  die  Mühle  tä^unah,  das  Wort  ist  aramäisch,  schon  kennen 
gelernt  hatte.  Das  Yerbum  t^n  findet  sich  übrigens  schon  bei  Bochdry. 
Vgl.  Schrader:  Sprachvergleichung  und  Urgeschichte  S.  373,  wo  bemerkt 
wird,  dass  das  Getreide  in  der  ältesten  Zeit  zerstampft  wurde  und  dass 
man  solche  Mehl-  und  Brotreste  in  den  Schweizer-Pfahlbauten  auffand. 

^  Xenophon,  Anab.  I,  5,  6. 


Stvdien  lur  TttX|;UiebeDden  Cultiirgeschiehte.  13 

in  der  Form  l^fyz  gleichfalls  in  ihre  Sprache  auf.  Ein  anderes 
Hohlmaass  ^k*  ist  gleichfalls  ein  Fremdwort. 

Auch  das  Brotbacken  lernten  die  Araber  von  den  Fremden; 
wahrscheinlich  von  den  Nabatfteni;  wie  das  Wort  fllr  Backofen 
zeigt;  welches  gleichfalls  entlehnt  ist  aus  dem  lateinischen 
fnmas;  arabisch  forn.  Allerdings  findet  sich  noch  ein  anderes 
Wort  dafür,  nämlich:  tannur,  das  schon  im  Koran  vorkommt; 
aber  dies  ist  auch  eine  Entlehnung;  und  zwar  von  den  Nord- 
semiten oder  Persem;  denn  es  erscheint  schon  im  Zend  in  der 
Form  tanüra.^ 

So  viel  geht  aus  dem  Gesagten  hervor;  dass  die  Araber 
die  Kunst  Getreide  zu  mahlen  und  daraus  Brot  zu  backen, 
von  den  Fremden  erlernten  und  zweifellos  später  als  alle 
anderen  alten  Völker;  wahrscheinlich  erst  nach  Ausbreitung 
der  Herrschaft  Roms  über  Syrien  und  Aegypten. 

Nordarabien  bezog  seinen  Bedarf  an  Getreide;  der  aller- 
dings nicht  sehr  gross  gewesen  sein  kanU;  schon  damals;  wie 
noch  jetzt;  zur  See  von  Aegypten  und;  wenn  auch  in  geringerem 
MaassC;  von  Jemen;  gewiss  noch  unbedeutender  mag  die  Zu* 
fuhr  aus  Jamämah  (Centralarabien)  gewesen  sein.^ 

Aber  auch  in  Arabien  ging  das  Gerstenbrot  dem  Gebäck 
aus  Weizenmehl  voran.  Zur  Zeit  des  Auftretens  Mohammeds 
ist  das  Gerstenbrot  schon  wohl  bekannt,  aber  vom  Weizen  ist 
keine  Rede.  Die  Weiber  mttssen  selbst  die  Gerste  auf  der 
Handmühle    mahlen;    dann    den   Teig   kneten   und    das   Brot 


1  Aveflta,  Vend.  VIII,  254  fr.  Nach  Schrader:  Sprach vergleichnng  nnd  Ur- 
geschichte, Jena  18S5,  wäre  es  altsemitisch.  Eingehend  ist  dieses  Wort 
erörtert  worden  von  Dr.  Dvorak  in  seiner  Schrift:  Ein  Beitrag  zur 
Frage  über  die  Fremdwörter  im  Koran.  Inauguraldissertation.  München 
1884.  Aber  in  der  assyrisch -babylonischen  Inschrift,  die  er  anführt, 
S.  6,  kann  das  Wort  nicht  Backofen  bedeuten.  Ich  vermnthe,  dass  es 
mit  ,Bnisthamisch*  zu  übersetzen  sei,  welches  dem  persischen  tünureh, 
Panzer,  Harnisch,  entsprechen  dürfte,  das  bei  Tabary  in  der  arabischen 
Form  tannur  mit  derselben  Bedeutung  Öfters  vorkommt  und  dem  ira- 
kanischen  Dialecte  anzugehören  scheint.  Tabary  III,  233,  Z.  16;  III, 
8.  1777,  Z.  10;  HI,  1864,  Z.  10. 

'  Ueber  den  Getreideexport  aus  Jamftmah  vgl.  Bochäry  (Kit&b  olmagftzy 
Cap.  wafdo  bany  tamym).  Man  findet  hier  auch  das  Wort  hintah  für 
Weizen  gebraucht,  während  etwas  später  (Cap.  ^adyt  ka'b  ibn  m&lik) 
in  demselben  Sinne  ^*6m  vorkommt. 


14  ni.  Abhandlung:    v.  Krem  er. 

backen J  Gerste  und  Datteln  waren  das  Hauptnahrungsmittel.^ 
Auf  Kriegszügen  nährte  man  sich  von  Milch  und  Mehlbrei 
(sawy^).'  Desshalb  nahm  man  immer^  wenn  man  fUr  längere 
Zeit  zu  Feld  zog^  Milchkameele  mit.^  Nur  ganz  arme  Leute 
lebten  von  Datteln  schlechter  Sorte  (fagan);  daher  ist  der 
Ausdruck  ,Sohn  einer  Dattelfresserin^  ein  Schimpfwort.'^ 

Bei  dem  Hochzeitsschmause  aus  Anlass  des  Beilagers  des 
Propheten  mit  der  schönen  Jüdin  l^afijjah  gab  es  weder  Fleisch 
noch  Brot^  sondern  nur  Datteln ,  Topfen  ('ai^it)  und  Butter.^ 
Dort  aber^  wo  bei  einem  Festmahle  Brot  nicht  fehlte^  war  es 
gewiss  nur  hartes,  derbes  Gerstenbrot.' 

So  war  es  in  den  Städten  und  grösseren  Ansiedlungen, 
aber  die  Nomaden  und  Wüstenbewohner  hielten  sich  nach 
altem  Herkommen  an  Milch  und  Lamm-,  Ziegen-  oder  Kameel- 
fleisch.  Brot  wird  bei  ihnen  nur  in  geringem  Maasse  Eingang 
gefunden  haben.  Zwar  kommt  im  l^orän  das  übliche  Wort  filr 
Brot  einmal  (12,  36)  vor,  aber  in  der  alten  vorislamischen 
Poesie  ist  es  sehr  selten  ^  und  erst  mit  den  grossen  Eroberungen 
im  Beginne  des  Islams  dürfte  es  allgemeiner  bekannt  ge- 
worden sein. 

Als  die  Araber  Babylonien  eroberten,  Hessen  sie  dort  von 
eingebornen,  nabatäischen  Weibern  Brot  für  sich  bereiten  und 
betrachteten  Brot  mit  Datteln  als  eine  schwelgerische  Kost. 
So  sagt  ein  alter  Beduinendichter;  aus  der  Zeit  der  grossen 
Eroberungen,  zu  seinem  Sohne,  der  ihn  verlassen  hatte,  um 
nabatäische  Kost,  Brot  und  Datteln,  statt  Kameelmilch  zu 
suchen: 

Und  nicht  das  Paradies  zu  suchen,  schnürst  du  deinen  Sattel; 
Das  Brot  nur  hat  dich  weggelockt,  so  denk'  ich,  und  die  Dattel, 
Von  einer  Nabatäerin  im  Ofenloch  gebacken. 
Ein  Laiblein,  und  so  wohl  gedörrt,  dass  dran  die  Rinden  knacken.^ 


1  Ibn  His&m  8.  672,  734. 

2  Ibid.  S.  672,  676,  774,  776,  796.         »  1.  1.  666. 
*  Vgl.  Ibn  His&m  S.  741,  744.         ^  Ibid.  8.  667. 

^  Boch&ry:  Kit&b  olmag&zy,  Cap.  b&bo  gasÄti  chaibar. 

7  Mowatta*:  Kit&b  olnik&b  Oap.  bäbo  mft  g&*a  fylwalymab. 

B  Die  älteste  Stelle,  die  ich  notirt  habe,  ist  'I^d  alfaryd  Ul,  297,  in  einem 

angeblicben  Qedicht  des  H&tim  Wy. 
«  Ham&sah  von  Fr.  Rückert,  Nr.  813;  Freytag  I,  S.  792. 


Studien  rar  Tergleiclienden  Cnltorgetchicbte.  15 

Doch  eine  allgemeine  Verbreitung  gewann  das  Brot  nicht  sofort: 
Milch  imd,  bei  festlicher  Gelegenheit,  Fleisch  blieb  die  Haupt- 
nahrung des  nomadischen  Wüstenbewohners  und  noch  jetzt 
gilt  es  bei  jedem  echten  Beduinen  als  eine  Sünde,  Milch,  das 
kostbarste  Nahrungsmittel,  zu  vergiessen;  jeder  Beduine  geräth, 
wenn  er  es  sieht,  in  den  grössten  Unmuth.* 

Es  ist  dies  ein  äusserst  lehrreiches  Seitenstück  zu  der 
früher  besprochenen,  auch  bei  unserem  Volke  bestehenden 
Scheu  vor  der  Entweihung  des  Brotes.  Das  Volk  hat  eben 
seine  eigene  Logik  —  und  sie  ist  nicht  schlecht. 

üebrigens  berichtet  Edrysy  von  den  Bewohnern  der  Land- 
schaft Mahrah^  an  der  Südküste  Arabiens,  dass  das  Brot  dort 
ganz  unbekannt  geblieben  ist,  wie  dies  auch  bis  in  die  ersten 
christlichen  Jahrhunderte  bei  den  Bewohnern  der  Hebriden 
(Ebudes  insulae)  der  Fall  war,  die  sich  nur  von  Milch  und 
Fischen  nährten.^ 

Wenn  ein  alter  arabischer  Philologe  uns  erzählt,  der 
Stamm  IJanyfah  hätte  einen  Götzen  aus  Brotteig  verehrt,  später 
aber  in  einer  Hungersnoth  verzehrt,  so  sieht  man  der  Ge- 
schichte es  an,  dass  sie  einfach  ein  Scherz  sein  soll,  was 
bei  diesen  alten,  arabischen  Gelehrten,  trotz  ihrer  pedantischen 
Manier  und  griesgrämigen  Aussenseite,  gar  nicht  so  ungewöhn- 
lich ist. 

Erst  mit  der  Entstehung  des  städtischen  Lebens  gewann 
das  Brot  als  allgemeines  Nahrungsmittel  grössere  Verbreitung. 
Nun  kam  auch  das  Weizenbrot  auf,  nicht  als  die  einzige,  aber 
als  die  beste  und  beliebteste  Art.  Desshalb  nennt  ein  alter 
Schriftsteller  (Ta'äliby,  f  430  H.  =  1038-1039  Ch.)  das 
Weizenbrot  mit  besonderem  Lobe:  Weizenbrot  und  Kameel- 
fleisch,  mit  Wein  als  Getränk  bezeichnet  er  als  die  zuti'äg- 
lichste  und  gesündeste  Kost.'* 

Auch  aus  änderen  Körnerfrüchten  lernte  man  bald  Brot 
bereiten.    Das  Reisbrot  ist  offenbar  ein  Vermächtniss  altasiati- 


1  Dotxghty:  Arabia  U,  236. 

3  Bitter:  Arabien  I,  266. 

'  Nach  Solinus,  GoIIectanea  ed.  Mommsen  1864,   S.  234;  Schieiden:   Das 

Sals,  8.  57. 
*  Bard  oVakbäd,  S.  119,  140.  Constantinopel,  1301,  Gawaib-Druckerei. 


16  ni>  Abhandlnng:    t.  Krem  er. 

Bcher  Cultur;  Das  schlechteste  aller  aber  war  das  Gerstenbfot, 
und  ein  altes  Sprichwort  sagt:  ^Gerstenbrot  isst  man  zwar^ 
aber  man  schimpft  darauf.**  Gerste  war  ja  das  Futter  der 
Reitthiere,  wie  dies  noch  jetzt  im  Oriente  der  Fall  ist;  der 
Weizen  aber  ward  zu  Mehl  verarbeitet;  letzterer  stand  daher 
auch  im  Preise  immer  viel  höher  als  Gerste.^ 

Ob  die  noch  jetzt  bestehende  Sitte ,  bei  Leichenbegäng- 
nissen Brot  an  die  Armen  zu  vertheilen/  als  ein  Rest  alter 
Todtenopfer  oder  einfach  als  eine  durch  den  Islam  hervor- 
gerufene Handlung  der  Wohlthätigkeit  aufzufassen  sei^  lasse 
ich  unentschieden.  Doch  bin  ich  geneigt,  letzteres  zu  ver- 
mutheu;  denn  ich  sah  in  Kairo  bei  Leichenbegängnissen  an- 
gesehener Leute  ausser  Brot  und  Apfelsinen  auch  noch  Zwie- 
back (ka*k)  unter  das  Volk  vertheilen.* 

Jedenfalls  genügt  das  bisher  Gesagte ,  um  mit  voller 
Klarheit  zu  zeigen,  welch  grossen  Platz  das  Brot  in  der  Cnltur- 
geschichte  einnimmt.  Es  kennzeichnet  den  Uebergang  vom  halb- 
wilden Nomadenleben  zum  Ackerbau,  zur  sesshaften  Lebens- 
weise und  zu  milderen  Sitten. 

Die  Verehrung  des  Brotes,  als  einer  himmlischen  Gabe, 
als  eines  kostbaren  Geschenkes  der  Götter,  wie  im  klassischen 
Alterthum,  blieb  zwar  den  Arabern  bei  ihrem  nüchternen  und 
für  Mythenbildung  nicht  besonders  empiUnglichen  Sinn  fremd, 
aber  sie  übernahmen  von  den  höher  gebildeten  Nachbarvölkern 
zugleich  mit  dem  Brote  auch  das  Verständniss  für  den  hohen 
Werth  dieses  Nahrungsmittels,  und  der  Islam  brachte  hiezu  die 
Anschauung,   dass,   wie  alles,   so  auch  das  Brot  eine  Gnaden- 


1  Maid&ny  ed.  Frejtag  I,  666.  Angnstus  bestrafte  die  Cohorten,  die  vor 
dem  Feinde  gewichen  waren,  damit,  dass  er  sie  decimiren  und  statt 
Weizen  ihnen  Gerste  anweisen  Hess.  Sueton.  Augustus  XXIV. 

2  Der  Preis  des  Weizens  war  fast  doppelt  so  hoch  wie  der  der  Gerste;  so  war 
es  schon  zur  Chalifenzeit,  wie  wir  ans  Kod&mah  wissen.  Auch  im  Alter- 
thnm  bestand  ein  gleiches  Verhältniss.  Nach  Polybius  II,  16  kostete  in 
Oberitalien  der  Medimnus  Weizen  4  Obolen,  Gerste  aber  nur  die  Hälfte. 

3  Lane,  Manners  and  customs  u.  s.  w.  n,  294. 

*  lieber  die  mit  der  fortschreitenden  Yerfeinemng  der  Sitten  später  in 
Gebranch  gekommenen  rerschiedenen  Zubereitnngsarten  des  Brotes  gibt 
Ibn  al'awwftm  sehr  ausführliche  Mittheilungen.  Vgl.  Le  livre  de  l'agri- 
culture  d'Ibn  aKawäm,  traduit  par  J.  F.  Cl^ment-Mullet,  Paris  1864 
bis  1866,  n,  p.  348  ff. 


Studien  zur  rergleicbendeD  Cnltnrgeschicht«.  17 

gäbe  des  Allerhöchsten  sei,  der  ja  überhaupt  der  Vertheiler 
aller  Güter  (^sim  olarzaJ^)  ist. 

So  lebten  die  Ideen  der  grossen  Culturvölker  des  Alter- 
thums  auch  bei  den  Arabern  fort,  in  Volkssitte  und  häuslichem 
Brauche,  wie  dies  in  der  Sprache  des  Volkes  und  in  seinen 
Sprichwörtern  deutlich  zum  Ausdrucke  gelangt.  So  ist  das 
Wort  'aish,  mit  welchem  in  Aegypten  und  Jemen  das  Brot 
bezeichnet  wird,  gleichbedeutend  mit  ,Leben^  Ein  Sprichwort 
lautet:  ,Brot  ist  die  Nahrung  desjenigen,  der  nicht  stirbt^  (al- 
chobzo  ^ut  man  lä  jamut),^  was  so  zu  verstehen  ist,  dass  wer 
immer  Brot  zu  essen  habe,   nicht  besorgen  müsse  zu  sterben. 

Im  innigsten  Zusammenhange  mit  dem  Brote  steht  das 
Salz,  als  kostbares,  bei  höherer  Cultur  unentbehrliches  und 
durch  nichts  Anderes  ersetzbares  Genussmittel. 

Wie  schon  vom  Brote  gezeigt  wurde,  reichen  auch  hier 
gewisse  abergläubische  Vorstellungen  ans  der  Eindeszeit  des 
Menschengeschlechtes  bis  auf  unsere  Tage  und  bestehen  noch 
immer  fort  im  häuslichen  Kreise.  So  ist  es  ein  bekanntes  Vor- 
urtheil,  wenigstens  bei  uns  in  den  österreichischen  Landen, 
dass  es  Verdruss  bedeute,  wenn  Jemand  bei  Tische  Salz  ver- 
schüttet oder  gar  das  Salzfässchen  umstürzt.  Ganz  in  dem- 
selben Gedanken  sagt  ein  ägyptischer  Schriftsteller,  der  einige 
abergläubische  Ideen  seiner  Zeitgenossen  zusammenstellt:  ,Man 
darf  nicht  (bei  Tisch)  Salz,  verstreuen,  denn  das  bedeutet  Un- 
glück^ (wa  \k  jobaddad  ilmilh  fajal^a'a  sharr.)^ 

Es  zeigt  sich  hier  ganz  dieselbe  Ideenverkettung  wie  bei 
dem  Brote.  Das  Salz  ist  wie  Brot  oder  Milch  etwas  Kostbares, 
das  nicht  leichtfertig  vergeudet  werden  darf. 

An  eine  wechselseitige  Entlehnung  ist  hier  natürlich  nicht 
zu  denken. 

DaA  Hauptbedürfniss  zum  Leben  des  Menschen 
Ist  Wasser  und  Feuer  und  Eisen  und   Salz, 
Und  Weizenmehl  und  Honig  und  Milch, 
Traubenblut  und  Öel  und  Kleidung. 

(Sirach,  39,  31.) 


1  Freytag:  Prov.  Arab.  HI,  p.  127. 

3  Kaljabj:  Naw&dir  ed.  Nassau  Lees,  Calcutta  1856,  S.  186.  Der  Verfasser 

starb  im  Monate  Sbawwftl  des  Jahres  1069  H. 
SiUungsber.  d.  phil.-hist.  Cl.  CIX.  Bd.  8.  Abb.  2 


IH  III.  Abhandlung:    t.  Krem  er. 

So  spricht  noch  gegen  Ende  de8  alten  Hebräerthums  der  weise 
Sänger;  aber  weit  früher,  lange  bevor  die  Verfeinerung  der 
Sitten  und  die  Gewohnheit  des  Wohllebens  eine  solche  Höhe 
erreicht  hatte,  war  das  Salz  unentbehrlich  geworden.  Man 
brauchte  es  für  eine  Menge  ritueller  Vernchtungen :  für  alle 
Opfer  aus  dem  Pflanzenreiche,  fUr  alle  Speisenopfer; '  auch  die 
Thieropfer  wurden  mit  Salz  bestreut;'^  man  genoss  es  bei 
Bündnissabschluss^  um  dessen  Unvergänglichkeit  zu  bezeichnen. 
Ein  solcher  Bund,  dem  eine  besondere  Heiligkeit  zukam,  hiess 
demnach  Salzbund. "^  Nach  späterer  jüdischer  Sitte  pflegte  man 
die  Stufen  des  Altars  mit  Salz  zu  bestreuen,  angeblich,  damit 
der  Priester  bei  dem  Hinaufsteigen  nicht  ausgleite,'*  in  Wirk- 
lichkeit aber  wohl,  um  böse  Geister  und  schädliche  Einflüsse 
fernzuhalten. 

jTedoch  die  Hebräer  sind  ein  junges  Volk  im  Vergleich 
zu  ihren  Lehrmeistern,  den  Aegyptern.  Diese  hatten  lang  vor 
den  Nachbarvölkern  die  friedlichen  Künste  des  Landbaues 
mit  Eifer  gepflegt  und  von  ihnen  lernten  die  Nachbarvölker, 
namentlich  Phönicier  und  Hebräer,  nicht  blos  den  Weizen  und 
wahrscheinlich  andere  Nähr-  und  Nutzpflanzen  kennen,  sondern 
auch  das  Salz.  In  ägyptischen  Denkmälern,  welche  bis  ins 
zweite  Jahrtausend  vor  unserer  Zeitrechnung  zurückreichen, 
finden  wir  schon  das  Salz  genannt  mit  dem  ägyptischen 
Worte  mrb  oder  mlh,  das  sogar  in  übertragener  Bedeutung 
für  geistreiche,  gewürzte  Kode  in  der  ägyptischen  Schrift- 
sprache zur  Anwendung  kommt. ^ 

Schon  die  allgemeine  Sitte  des  Einbalsamirens  der  Todten 
zeigt,  dass  der  Gebrauch  des  Salzes  und  dessen  die  Fäulniss 
beseitigende  Eigenschaft  seit  ältester  Zeit  bekannt  gewesen 
sein  muss.  Auch  fehlte  es  in  Aegypten  nicht  an  Bezugsquellen 
für  das  so  unentbehrliche  Mineral.  Die  Lagunen  des  Nildelta, 
wo  das  Meerwasser  unter  der  Sonnenglut  verdunstet,  der 
salzige  Boden  der  Wüste,  aber  ganz  besonders  die  grossen 
Lager  von  reinem  Natursalz  auf  der  Ammonsoase,  ungefähr 
zehn  Tagreisen   von  Theben,   lieferten   genug  um  den  Bedarf 

1  Levit.  2,  13.         ^  Joseph.   Antiqnit.  III,  9. 

3  II  Chron.  13,  5. 

*  Mishna  Erubin  10,  14.    Ich   citire  nach  Wiener:  Bibl.  ReolwVrterbnch. 

^  Nach  gUtiger  Mittheilung  meines  >verthen  Freundes  Prof.  Leo  Reinisch. 


Studien  zxa  ▼ergl«{cli«nd«ii  ColtnrgMchicIite.  19 

zn  befriedigen.  Auch  bei  den  Opfern  kam  das  Salz  zur  An- 
wendang,  jedoch  gab  man  dem  reinen  ammonischen  den  Vor- 
zug vor  dem  unreinen  SeesalzJ 

Trotzdem  finden  wir  Anhaltspunkte  für  den  Beweis,  dass 
in  einer  noch  weit  früheren  Vorzeit  die  Aegypter  das  Salz 
nicht  gekannt  haben. 

Wir  erfahren  nämlich  durch  Plutarch,  dass  die  ägyp- 
tischen Priester,  wenn  sie  im  Zustande  der  heiligen  Reinheit 
sich  befanden,  gänzlich  den  Salzgenuss  vermieden  und  auch 
ihr  Brot  ohne  Salz  genossen.^ 

Die  Erklärung  hiefür  ist  folgende:  Zur  Zeit,  aus  welcher 
die  ältesten  religiösen  Bräuche  der  Aegypter  stammen,  kannte 
man  offenbar  das  Salz  noch  nicht;  erst  später  kam  es  in 
Gebrauch;  aber  die  Priester  hielten  bei  gewissen,  besonders 
heiligen  Verrichtungen  an  der  alten  Sitte  fest  und  wiesen  die 
Neuerung  ab.  Desshalb  enthielten  sie  sich  des  Salzes  bei 
gewissen  Anlässen. 

f^  liegt  also  hierin  ein  culturgeschichtlicher  Atavismus 
der  merkwürdigsten  Art  vor. 

Für  die  andern  alten  Völker  wird  die  salzlose  Zeit  wohl 
erst  viel  später  geendet  haben.  Oewiss  ist  es,  dass  die  ersten, 
die  nach  den  Aegyptem  das  Salz  kennen  lernten,  die  Phönicier 
waren,  welche  auch  ihre  Schiffe  damit  beluden,  wenn  sie,  um 
Zinn  zu  holen,  nach  den  Zinninseln  segelten.^ 

Die  Griechen  folgten  später,  und  dass  unter  ihnen  die 
Epiroten  das  Salz  ziemlich  spät  kennen  lernten,  bezeugt  Pau- 
sanias,^  der  sich  auf  einen  Vers  der  Odyssee  bezieht,  wo  von 
Menschen  die  Rede  ist,  die  das  Meer  nicht 

^Kennen  und  nimmer  mit  Balz  gewürzte  Speisen  geniessen'. 

(Odyßa.  XI,  122—128;  vgl.  XXIII,  268— 270), 


>  Herodot.  IV,  181;  Eratosthenes  bei  Sirabo  t,  3,  4;  Arrian  Anab.  III,  4! 
Vgl.  V.  Hehn:  Das  Salz.  Nacb  Herodot  floss  das  Wasser  des  Rothen 
Meeres  darch  Seen  nnd  Sanddünen  in  das  Mittelmeer  und  ein  Theil 
davon  gelangte  von  dort  in  die  pelusischen  Marschländereien,  wo  Gruben 
zum  Zwecke  der  Salzbereitung  angelegt  sind.  Vgl.  Sharpe:  C^chichte 
Aegyptens,  bearbeitet  von  Jolowicz,  revidirt  nnd  berichtigt  von  A.  v. 
Gntschmid.  Leipzig  1862,  I,  S.  86. 

'  Plntarch.  Sjmp.  5,  10;  vgl.  de  Iside  et  Osir.  5. 

'  Strabo  HI,  6,  11  (175). 

*  Paus.  I,  12. 

o* 


20  in.  Abbandlttüg:    ▼.  Kremer. 

Das  neue  Oenussmittel  verbreitete  sich  allmälig;  aber  nach- 
dem die  Grriechen  einmal  sich  daran  gewöhnt  hatten^  hielten 
sie  es  in  hohen  Ehren  als  reinigendes  ^  heiligendes  Element. 
Desshalb  musste  Salz  dem  geweihten  Wasser  beigemischt  sein.^ 
Desshalb  brauchte  man  es  auch  bei  Beschwörungen.  Die 
Hetäre  Melitta  ^  die  einen  ungetreuen  Liebhaber  wieder  an 
sich  ziehen  will,  erkundigt  sich  was  es  koste  und  was  die 
Zauberin  dazu  brauche.  Da  sagt  man  ihr:  Sie  nimmt  nicht  so 
viel,  Melitta,  nur  eine  Drachme  (baar)  und  ein  Brot;  auf 
dem  müssen  noch  sieben  Obolen  liegen;  dann  Salz,  Schwefel 
und  eine  Fackel,  einen  Krug  mit  Wein  und  zuletzt  braucht 
sie  etwas,  was  der  Mann  getragen  hat:  ein  Kleidungsstück, 
einen  Pantoffel  oder  Haare  von  ihm.^  Man  schwört  bei  dem 
Salze  und  dem  Tische  des  Wirthes.^  Das  Salz  brechen  ist  bei 
den  Griechen  dasselbe  wie  die  Treue  brechen,  ,du  hast  den 
grossen  Schwur  nicht  geachtet,  das  Salz  und  den  Tisch^^ 
Demosthenes  sagt:  ,Wer  von  beiden  also  hat  das  Salz  über- 
treten und  den  Vertrag?^ ^  Auch  Aristoteles  meint,  zum 
Freundschaftsbunde  bedarf  es  der  Zeit  und  des  sprichwörtlichen 
Scheffel  Salzes.^ 

Hierauf  anspielend  sagt  Goethe  in  Hermann  und  Dorothea: 

,Eh'  du  die  Schüssel  Salz  mit  dem  neuen  Bekannten 

verzehret, 

Darfst  du  nicht  leichtlich  ihm  trau'n,  dich  mache  die 

Zeit  nur  gewisser. 

Wie  du  es  habest  mit  ihm,  und  wie  die  Freundschaft 

bestehet!' 

Und  die  Römer  hielten  nicht  weniger  auf  das  Salz;  sie  reden 
sogar  von  vielen  Scheffeln  Salz,  die  man  zur  Freundschaft 
brauche.''  Bei  ihnen  gelten  Salz  und  Brot  als  Inbegriff  des 
zum   Leben   Erforderlichen   und  Unentbehrlichsten.     Von  dem 


'  Scboemann:  Griechische  Alterthttmer  II,  327. 

2  Lucian,  Hetäreng^espräche  LXVII,  4. 

'  Schoemann:  Griechische  Alterthttmer  II,  238. 

*  Hehn :  Das  Salz,  S.  9.  Eine  Anzahl  wichtigerer  Oitate  ans  den  ClaMikern 

ist  daselbst  zusammengestellt. 
&  De  falsa  lege  191. 
6  Eth.  Nicom.  8,  3,  7. 
^  Cicero:  Laelius  XIX. 


Stadien  x«r  ?ergleick»ndeii  Cnlttirgiwchichte.  21 

alten  Varro  sagt  Plinius:  Varro  etiam  pulmentari  vice  usos 
veteres  sale  auctor  est,  et  salem  cum  pane  esitasse  eos  pro- 
verbio  adparet.* 

Horaz  singt  im  selben  Sinne: 

cum  sale  panis 

Latrantcm  stomacham  bcne  leniet.^ 

Das  Sa]z  galt  als  heilig  und  an  dieser  Eigenschaft  nahm  im 
Volksglauben  sogar  das  Salznäpfchen  theil^  das  salinum,  das 
sich  von  Vater  auf  Sohn  vererbte ,  den  Haustisch  zierte  und 
heiligte,  gleich  der  patella  deorum,  aus  der  den  Laren  und 
Penaten,  sowie  der  Vesta  ihre  Opfer  gereicht  wurden.^ 

Vivitur  parvo  bene,  cui  patemum 
Splendet  in  mensa  tenui  salinum.^ 

Von  dieser  besonderen  Ehrerbietung  fllr  das  seit  langen  Gene- 
rationen in  derselben  Familie  als  Erbstück  hochgehaltene  Salz- 
fass  mag  zunächst  der  oben  erwähnte  Aberglauben  unserer 
Hausfrauen  stammen,  dass  es  Verdruss  oder  Unglück  bedeute, 
wenn  das  Salz  verschüttet  wird.  Denn  von  den  Römern  haben 
wir  mehr  solcher  Sitten  und  Bräuche  übernommen,  als  man 
vermuthet. 

Zunächst  ging  der  Glauben  an  die  heiligende  Natur  des 
Salzes  in  das  Christenthum  über,  wo  das  Salz  bei  der  Taufe 
zur  Verwendung  kommt,  offenbar  in  dem  Sinne,  dass  durch 
das  Salz  der  Bund  des  Täuflings  mit  der  christlichen  Gemeinde 
unlösbar  und  unvergänglich  gemacht,  gleichzeitig  aber  durch 
die  reinigende  Kraft  des  Salzes  dämonische  Einflüsse  hintan 
gehalten  werden  sollten.  Desshalb  gilt  in  der  christlichen 
Volkssage  das  Salz  als  Schutzmittel  gegen  allerlei  Unglück: 
in  Böhmen  glaubt  eine  Mutter  ihre  Tochter  gegen  den  bösen 
Blick  zu  feien,  indem  sie  ihr  ein  Stückchen  Brot  und  Salz  ins 
Kleid  steckt  (Jungbunzlau);  wenn  man  eine  neue  Behausung 
bezieht,  so  soll  man  zuerst  Brot  und  Salz  hineintragen;  damit 
man  dort  nie  Mangel  leide;  wenn  ein  junges  Mädchen  ausgeht, 


«  Plin.  Hist.  Nat.  XXXI,  89. 

»  Sat.  11,  2,  17. 

s  Hehn,  1.  1.  S.  1 1  ff. 

*  Horaz:  Cann.  II,  16,  13;  Pernos  8,  25  nach  Hehn  1.  l 


22  lU.  Abhandlviig :    t.  Kremer. 

Bo  streut  die  Mutter  Salz  hinter  ihr  her,  damit  sie  auf  dem 
Wege  sich  nicht  verliebe  (Jungbunzlau) ;  so  oft  eine  Haus- 
wirthin Milch  an  ein  fremdes  Hauswesen  überlässt,  soll  sie 
eine  Prise  Salz  in  die  Milch  hineinwerfen ,  damit  die  Hexen 
ihr  die  Kühe  nicht  krank  machen  können J 

So  sehen  wir  die  Fortwirkung  uralter  Bräuche,  Sitten 
und  Vorstellungen  bis  in  unsere  Tage  herab  sich  erstrecken. 
Wie  ein  Epheustamm  an  uraltem  Gemäuer  rankt  sich  die  alte 
Sage  fort  und  fort  und  findet  noch  bei  späten  Geschlechtem 
liebevolle  Aufnahme. 

Bei  den  Arabern,  so  ferne  sie  auch  dem  Culturleben  der 
alten  Welt  geblieben  sein  mögen,  können  wir  trotzdem  ähnliche 
Beobachtungen  machen.  Auch  bei  ihnen  ward  dem  Salz  eine 
heiligende,  weihende  Kraft  zugeschrieben.  Eine  volksthümliche 
Redensart  lautet:  ,Z wischen  ihnen  besteht  Salzgemeinschaft' 
(bainahom  momälahah).^  Jene  also,  die  zusammen  Salz  ge- 
nossen haben,  sind  verbrüdert  und  sie  stehen  in  einem  wechsel- 
seitigen Schutz verhältniss.  Ein  alter  Schwur  lautet:  ,Bei  dem 
Salze,  der  Asche  und  dem  Feuer'  oder  noch  vollständiger: 
,Bei  dem  Salze,  der  Asche,  dem  Feuer  und  (den  beiden 
Göttinnen)  Al'ozzä  und  AUat.'^ 

Es  ist  dies  vermuthlich  derselbe  Schwur,  der,  wie  ein 
anderer  alter  Berichterstatter  erzählt,  in  folgender  Weise  ge- 
leistet ward.  Ich  lasse  die  Worte  des  Textes  unverändert 
folgen:  ,Abu  *Obaidah  erzählt:  In  der  Zeit  des  Heidenthums 
hatte  jeder  Stamm  ein  Feuer,  das  seine  eigenen  Wärter 
(sadanah)  hatte.  Brach  nun  zwischen  zwei  Leuten  ein  Streit 
aus,  so  kamen  sie  zu  dem  Feuer  und  schworen  daselbst;  die 
Wärter  aber  warfen  im  Geheimen  Salz  hinein  (so  dass  es 
knisterte)  und  verursachten  auf  diese  Art  Schrecken  davor. 
Desshalb  sagt  'Aus  (ein  alter  Dichter):  ,Gleichwie  zurück- 
geschreckt wird  ein  Schwörender  vom   Feuer  des  Schrecken- 


*  Grohmann:  Aberglauben  aus  Böhmen  und  Mähren. 

3  Mofa44al  al-<Jabby:  Gh&jat  oFirabi  fy  'amti!  il  'arab.  8.  238.  ConaUn- 
tinopel  1301,  Gaw&ib-Druckerei.  Das  Wort  mom&la^h  bedeutete,  in 
der  ältesten  Zeit :  Milchverwandtschaft,  später,  als  man  das  Salz  kennen 
gelernt  hatte,  verstand  man  darunter:  Salzgemeinschaft. 

M.  l. 


Studien  zur  Tergleicbeoden  Culturgeschicbte.  23 

erregers.'  Kama  ^odda  *an  nar  ilmobawwili  ^alifo.  Dieses  Feuer 
führte  deshalb  den  Namen:  Schreckensfeuer  (när  olhulah)/^ 

Diese  alte  Sitte  lebt  zum  Theil  in  etwas  veränderter 
Form,  die  vielleicht  die  ältere  und  echtere  ist,  noch  jetzt  in 
dem  bei  den  Wanderstämmen  Centralarabiens  tlblichen  soge- 
nannten Schwerteide  fort.  Es  werden  mit  dem  Schwerte 
gewisse  Linien  in  die  Asche  (des  Herdfeuers)  gezogen,  gleich- 
zeitig ninmit  der  Schwörende  eine  Handvoll  Asche  und  so 
leistet  er  den  Schwur,  der  tHr  so  heilig  gilt,  dass  hiemit  der 
Streitfall  unwiderruflich  entschieden  ist.^ 

Oegen  den  alten  Schwur  fehlt  hier  das  Salz;  vielleicht 
ist  es  jetzt  durch  die  Asche  ersetzt.  Es  mag  das  Salz  früher 
den  Beduinen  zugänglicher  gewesen  sein  als  jetzt.  ^ 

Nach  den  Lexicographen  hat  das  Wort  milb^  Salz,  im 
übertragenen  Sinn  die  Bedeutung  Schutz-  und  Bundesverhält- 
niss,  sogar  Milchverwandtschaft  (rida*).^  Daher  kommt  eine 
sprichwörtliche  Redensart:  ,er  hat  sein  Salz  auf  den  Knieen,^^ 
d.  h.  er  ass  es  nicht,  sondern  liess  es  (nicht  ohne  schlimmen 
Hintergedanken)  auf  die  Kniee  fallen.  So  wird  von  Einem  ge- 
sagt, dem  man  nichts  Gutes  zutraut. 

Diese  Vorstellung  von  der  Heiligkeit  des  Salzes  ist  jeden- 
falls bei  den  Arabern  das  Vermächtniss  einer  weit  älteren 
Schichte  semitischer  Cultur  als  ihrer  eigenen.  Sie  haben  nur 
ein  Verdienst  dabei,  nämlich  das,  diese  uralten  Sitten  und 
Bräuche  mit  grosser  Treue  festgehalten  und  aufbewahrt  zu 
haben.  ZahUos  sind  die  Erzählungen  über  HeiUghaltung  des 
Salzes.   Ja*]^ub  Ibn  Lait,  der  Stifter  der  Dynastie  der  ^affäriden. 


'  Sa^ä^  von  Gauliary,  voce  hwl. 

2  Ch.  Doughty:  Arabia  1888,  I,  267. 

3  An  Salz  fehlt  es  in  Arabien  nicht.  Die  Salzlager  von  MaVib  in  Jemen 
waren  schon  zu  des  Propheten  Zeit  in  Ausbeutung  begriffen.  In  Taimft 
finden  sich  reiche  Steinsalzlager,  welche  nicht  blos  die  ganze  Umgegend 
▼ersorgen,  sondern  auch  für  eine  starke  Ausfuhr  genügen;  ebenso  findet 
sich  Salz  in  der  Harrah  (dem  vulkanischen  Gebiete)  von  Chaibar  und 
an  vielen  anderen  Orten.  Vgl.  Hamd&ny  ed.  D.  H.  Müller,  Leiden 
1884.  I,  S.  155;  Doughty:  Travels  in  Arabia  Deserta  I,  76,  296,  470, 
471.  473,  474. 

*  T&g  ol'arus  voce  mlh;  ebenso  Gauhary  im  Sat^ah.   Ueber  diese  Begriffs- 

entwicklung  folgt  später  eine  Erörterung. 
^  Dabby,  8.  238. 


24  III<  AbbuidloDg:    v.  Krem  er. 

begann  seine  politische  Laufbahn ,  wie  dies  noch  jetzt  in 
manchen  Ländern  üblich  ist,  mit  d^m  Handwerk  eines  Banden- 
ftihrers.  Einst  schlich  er  sich  nachts  in  einen  fürstlichen  Palast 
ein  und  war  im  Begriffe,  mit  reicher  Beute  unbemerkt  seinen 
Rückzug  anzutreten,  als  er  über  einen  Stein  stolperte.  Ver- 
wundert, in  dem  Fürstenpalaste  einen  Stein  auf  dem  Wege  zu 
finden,  hob  er  ihn  auf,  und  da  es  zu  dunkel  war,  um  zu  sehen, 
kostete  er  daran.  Es  war  Salz.  Sofort  Hess  er  alle  Habselig- 
keiten zurück,  denn  der  Herr  des  Hauses,  dessen  Salz  er  ge- 
kostet hatte,  war  sein  Verbündeter,  sein  Schutzgenosse,  sein 
Salzbruder  geworden.^ 

Eine  ganz  ähnliche  Geschichte  erzählt  ein  neuerer  ägypti- 
scher Schriftsteller.^ 

Also  gemeinsamer  Salzgenuss,  ob  beabsichtigt  oder  nicht, 
stellt  eine  Verbrüderung,  ein  Bundesverhältniss  her.  Davon 
das  Sprichwort:  ,zwei  in  Salzgemeinschaft  Stehende,  die  gegen 
einander  die  Klingen  schärfen.' <^  Es  wird  diese  Redensart  ge- 
braucht, um  ein  ganz  unerhörtes,  gottvergessenes  Benehmen 
zu  bezeichnen. 

Das  Salz  wurde  also  für  heilbringend,  segensvoU  und  glück- 
verheissend  angesehen.  Daher  das  Sprichwort:  ,Salz  auf  die 
Wunde'  ^  so  viel  bedeutet  als:  abgethan,  nichts  weiter  davon !  Ganz 
in  demselben  Sinne  sagt  'Izzet  Mollft,   der  türkische   Dichter: 

Auf  die  Wunden  unsrer  Herzen 
laB8  der  Heilung  Salz  uns  thun! 

Zum  Geschicke  sprachen  beide 
wir  sodann:  was  weiter  nun!^ 

Ein  Schöngeist,  der  unter  des  Chalifen  Harun  Rashyd  Re- 
gierung zu  Bagdad  lebte,  wollte  zum  Beschneidungsfeste  eines 
Sohnes  des  ersten  Ministers  Ja^jk  Ibn  Chälid,  des  Barmakiden, 
demselben,  wie  üblich,  ein  Festgeschenk  machen,  um  in  die 
Reihe  Jener  aufgenommen  zu  werden,  die  mit  Gegengeschenken 
beglückt  werden  sollten.     Der  arme  Literat  hatte  wenig  Geld 

^  Herbelot:  Bibliotheque  Orientale. 

3  Sa'r&ny:  Mad&rig  olsAlikyn  S.  11. 

»  Frey  tag:  Maid&ny  H,  696,  Nr.  368.         *  1.  1.  H,  737. 

'  Mi^neti-Ke^&n ,  S.  149,  Z.  14   (Ausgabe  Ton  Constantinopel,  vom  Jähre 

1269.    Der  Text  lautet;  bft^nb  j&rahmUeh  zehir  u  nemek  d^dik  ^9re]im 

neh  eiler  felek, 


Studien  zur  Tergleichanden  Calturgescliichte.  25 

und  viel  Witz.  So  half  er  sich  auf  folgende  Weise:  er  über- 
sandte als  Festgeschenk  zwei  Säckchen,  das  eine  gefüllt  mit 
parfämirtem  Salze  (mill^  motajjab),  das  andere  mit  der  wohl- 
riechenden Pflanze  so*d  (cyperus  capitatus),  die  zur  Räucherung 
dient,  und  schrieb  dazu:  ,Wenn  mir  die  Dinge  nach  Wunsch 
gingen  und  der  Brauch  es  zuliesse,  und  das  Geschick  mir  ge- 
holfen hätte,  Reichthümer  zu  erringen,  —  so  hätte  ich  gewiss 
es  Allen  zuvorgethan,  die  dir  zu  dienen  erkennen  als  heilige 
Schuld  —  und  ich  hätte  tiberholt  alle  Jene,  die  wetteifern  um 
deine  Huld  —  aber  mir  fehlt  das  Vermögen,  es  gleichzuthun 
den  Geldprotzen  —  und  meine  Lage  hindert  mich,  den  Reichen 
zu  trotzen.  —  So  musste  ich  besorgen,  dass  das  Blatt  der  Gnaden- 
gaben werde  zusammengefaltet  —  bevor  noch  mein  Name  dort 
ward  eingeschaltet.  —  Da  erlaube  ich  mir  nun.  Dir  zu  über- 
senden Salz,  mit  dessen  Heil  und  Segen  man  sich  zum  Fest- 
mahl setzt  —  und  so'd,^  dessen  Duft  und  Wohlgeruch  nach 
der  Tafel  kommt  zuletzt.' 

Der  Minister  Hess  ihm  die  beiden  Beutelchen,  das  eine 
mit  Gold,  das  andere  mit  Silber  füllen.^ 

Noch  jetzt  ist  es  in  Kairo  üblich,  bei  Besehneidungsfesten 
händevoll  grobkörniges  Salz  über  die  Zuschauermenge  auszu- 
streuen: es  soll  dies  Glück  und  Segen  bedeuten.  Am  siebenten 
Tage  nach  der  Geburt  eines  Kindes  ist  Empfang  bei  der 
Wöchnerin  und  grosse  Festlichkeit,  wobei  die  Wohnräume  mit 
Salz  bestreut  werden,  als  Schutzmittel  fUr  Mutter  und  Kind.^ 
Kbenso  wird  bei  Hochzeiten  der  Braut,  um  sie  gegen  den 
bösen  Blick  zu  feien,  Salz  gestreut.^  Ebenso  ist  es  ägyptischer 
Volksbrauch,  ein  Kind,  das,  wie  man  meint,  in  Folge  der  Be- 
hexung durch  einen  Dämon  (ginny)  erkrankt  ist,  Salz  lecken 
zu  lassen,  und  es  damit  zu  beräuchem.  So  ist  es  auch  volks- 
thümliche  Sitte,  wenn  eine  Frau  durch  einen  Dämon  mit  Un- 
fruchtbarkeit geschlagen  ward,  ihr  einen  Talisman  schreiben 
zu  lassen  und  Salz  unter  ihrer  Thürsch welle  einzugraben.^ 


>  So'd  ist  auch  ein  Wortspiel  mit  Sa'd:  Glück. 

2  Gorar  olcha^ftY?  etc.  Kairo  1284.  S.  448,  Cap.  XV,  Abschnitt  2. 

3  Lane:  Manners  and  customs  etc.  II,  Cap.  XIV,  S.  277. 
*  Kremer:  Aegypten  I,  S.  59. 

^  KitAb    ol^arf  lilhakyro    Harmas,    Lithographirte    Ausgabe    von    Kairo, 
8.  n,  17. 


26  III*  Abhandlnng:    t.  Krem  er. 

In  alter  Zeit  muss  aber  das  Salz  in  vielen  Ländern  als 
kostbarer ;  theurer  Stoff  gegolten  haben,  den  nur  der  Reiche 
sich  verschaffen  konnte.  Professor  Reinisch  fand  auf  seinen 
Reisen  in  Nordostafrika,  dass  man  in  Barka  es  als  kostbare 
Leckerei  betrachtete.  In  Abessynien  vertreten  Salzstücke  in 
Form  von  Schleifsteinen  das  baare  Geld,  und  der  Werth  steigt^ 
je  weiter  man  sich  von  der  Seeküste  entfernt.^  Bei  dem  Saho- 
volke  kann  nur  der  Reiche  den  Salzgenuss  sich  gestatten. '^ 
Ein  bezeichnendes  Saho-Sprichwort  lautet:  ,Das  schönste  Holz 
ist  die  Flinte,  der  schönste  Stein  das  Salz,  die  schönste  Sprache 
der  Koran.^3  In  Barka  bereitete  der  dortige  Dorfscheich  für 
Professor  Reinisch  und  Qattin  Kaffee  mit  Salz,  obgleich  er 
Zucker  hatte,  und  er  meinte,  hiemit  den  Gästen  etwas  be- 
sonders Köstliches  vorzusetzen. 

Aus  demselben  Grunde  vergleicht  der  Araber  edle,  hoch- 
geehrte Personen  mit  dem  Salze:  die  H4schimiden,  als  Ver- 
wandte des  Propheten,  werden  schon  in  alter  Zeit  ,das  Salz 
der  Erde,  die  Sahne  des  Adels,  der  Panzer  des  Religions- 
gesetzes' genannt.^  Das  will  sagen:  sie  sind  das  Beste  der 
Erde,  die  oberste  Schichte  der  adeligen  Geschlechter  und  die 
berufenen  Beschützer  des  religiösen  Gesetzes. 

Ein  ziemlich  neuer  ägyptischer  Schriftsteller  (Sha'rany, 
t  973  H.  =  1565—1566  Ch.)  nennt  die  Theologen  ,das  Salz 
der  Erde',  setzt  aber  boshafter  Weise  hinzu,  nichts  tauge  das 
Salz,  wenn  es  taub  geworden  sei."^ 

Wir  haben  schon  früher  gelesen,  wie  der  gemeinsame  Ge- 
nuss  des  Brotes  unter  der  ersten  christlichen  Gemeinde  die  Ver- 
brüderung Aller  bedeutete,  wie  dies  im  Morgenlande  wohl  schon 
seit  den  ältesten  Zeiten  volksthümliche  Sitte  war.  Salz  und  Brot 
mit  einander  essen  hatte  also  seine  eigene  Bedeutung:  zwischen 
solchen,  die  es  zusammen  verzehrt,  war,  wenigstens  für  ge- 
raume Zeit,  jede  feindselige  Handlung  ausgeschlossen ;  desshalb 


1  Aach  Marco  Polo  berichtet  von  einer  Provinz  China'*8,  wo  man  ein  Ge- 
wicht Gold  in  kleine  MQnze  in  Form  des  Salzes  umwechselte.  Hehn : 
Das  Sab,  S.  71. 

2  Reinisch:  Die  Saho-Sprache  I.  Wien  18Ö9,  I,  8.  302. 

3  1.  1.  289. 

*  Ta'&liby:  AVygkz  wari'g^s,  S.  30;  Constaut.  1301,  Gaw4ib-Drackerei. 
^  Kremer:  Geschichte  der  herrschenden  Ideen  des  Islams.  S.  439,  Note. 


Stvdieo  snr  TergleichendeD  Cnltargeschichte.  21 

schwor  man,  wenn  jedes  Misstrauen  beseitigt  werden  soQte, 
,bei  Brot  und  Sahs^*  Oder  der  Eine  fordert  den  Andern  auf, 
gemeinsam  Brot  und  Salz  zu  verzehren;  denn  Gott  sucht  den 
heim^  der  am  Salze  zum  Verrftther  wird.^ 

Nach  Beduinensitte  tritt  Jener,  der  mit  dem  Hausherrn 
zusammen  speist,  und  wäre  es  auch  nur  ein  Stückchen  Brot, 
zu  seinem  Gastfreund  in  das  Schutzverhftltniss.  So  heisst  es 
im  *Antar-Boman:3  er  und  seine  Leute  vermengten  sich  mit 
dem  (fremden)  Volke  und  zehrten  von  ihrer  Speise;  so  ent- 
stand zwischen  ihnen  das  Schuteverhältniss  (wachtalata  howa 
wa  'aQ^^boho  bili^umi  wa  'akalü-lta'äma  wa|;Ltakama  bainahom 
aldiooftm). 

Derselbe  Gedanke  kommt  zum  Ausdruck  in  der  russischen 
Volkssitte,  dem  Zaren,  wenn  er  eine  Stadt  betritt,  Brot  und 
Salz  darzubieten. 

Auch  Brot  allein  zusammen  verzehrt  zu  haben  genügte, 
um  jede  feindliche  Handlung  der  Tischgenossen  auszuschliessen. 
Bei  den  Saho  ist  die  sprichwörtliche  Bedensart,  um  die  Fehde 
zu  erklären:  Ich  und  du  werden  kein  Brot  mehr  zusammen 
essen;  bist  du  nicht  mein  Feind?! ^  Geradeso  war  es  ein  all- 
gemein üblicher  Gedanke  im  griechischen  Alterthum:  Wie  sollte 
der  unser  Freund  sein,  der  nie  bei  uns  gegessen  noch  ge- 
trunken hat?^ 

Bis  in  unsere  Tage  hat  diese  uralte  Sitte  ihre  Kraft  nicht 
verloren :  , Wir  haben  Salz  zusammen  gegessen  (na^no  maUbyn)' 
bedeutet  so  viel  als:  wir  haben  Freundschaft  geschlossen,  oder, 
um  uns  einer  deutschen  Redensart  zu  bedienen,  ,Wir  haben 
Bruderschaft  getrunken.' 

Nicht  leicht  gibt  es  bei  den  Arabern  einen  böseren 
Schimpf,  als  Einem  zu  sagen:  Du  bist  ein  Salzmissbraucher!  ^ 

Mag  die  Wichtigkeit  des  Salzes  im  arabischen  Volksleben 
noch  so  gross  sein,  dennoch  würde  man  fehl  gehen,  wenn  man 


1  1001  Nacht,  Habicht,  V,  274. 

'  1.  1.  8.  273. 

3  'Antar,  Ausgabe  von  Beirut,  I,  56. 

^  Beinisch:  Saho-£^rache  I,  279. 

*  Lucian:  PaiÄsita,  XLVIII,  22. 

«  R.  Burtou:  Pilgrimage   to   El-Medinah   aud  Mekkah.  III»  84.  115.    Vgl. 

,  Doughfy:  ArabiaDes.  1.  228,  2ö4,  276,  522,  569;  U,  336,  304,  498,  513. 


28  IH'  Abhandlung:    t.  Krem  er. 

daraus  schliessen  wollte ,  dass  die  Araber  es  seit  unvordenk- 
lichen Zeiten  gekannt  hätten.  Es  scheint  im  Gegentheil^  dass 
sie  es  erst  ziemlich  spät^  gewiss  viel  später  als  die  anderen 
asiatischen  Culturvölker,  kennen  gelernt  haben.  Die  Vermittler 
hiebei  waren  die  mit  Arabien  in  Verkehr  stehenden  Nachbar- 
völker. 

Aber  gewiss  bedeutet  fttr  die  Araber  die  Einführung  des 
Salzes  und  die  Gewöhnung  an  den  Gebrauch  desselben  den 
Eintritt  in  eine  neue,  höhere  Periode  der  CuJtur.  Dass  die 
Epoche  der  Unkenntniss  des  Salzes,  iie  allerdings  weit  zurück 
liegen  mag,  für  den  Araber  nicht  so  entfernt  ist  wie  für  andere 
Völker,  das  zeigt  sich  aus  der  Thatsache,  dass  manche  Beduinen- 
stämme noch  bis  in  unsere  Zeiten  vom  Salz  nichts  wissen.^ 

Es  ist  dies  durchaus  nicht  so  überraschend.  Auch  die 
Arier  der  ältesten  Zeit  scheinen  das  Salz  noch  nicht  gekannt 
zu  haben*,  denn  es  wird  im  Rigveda  nirgends  genannt;  es 
kommt  erst  im  Atharvaveda  (7,  76)  vor  (lavaigia).' 

Schon  früher  haben  wir  die  Stelle  der  Odyssee  angeführt, 
wo  von  Menschen  die  Rede  ist,  die  das  Salz  nicht  kennen.  Aber 
noch  wichtiger  ist  das  Zeugniss  des  phönicischen  Geschicht- 
schreibers Sanchuniathon,  das  bei  Eusebius  erhalten  ist.  Der 
gelehrte  Phönicier  zählt  in  seiner  Kosmogonie  eine  Reihenfolge 
von  Entwicklungsstufen  des  Menschengeschlechtes  auf,  welches 
von  Generation  zu  Generation  zu  immer  höherer  Cultur  sich 
emporschwingt  und  jeder  Fortschritt  wird  an  die  Namen 
mythischer  Heroen  geknüpft;  so  lehrten  Amynos  und  Magos 
die  Menschen  Dörfer  bewohnen  und  Heerden  halten;  von 
diesen  wurden  gezeugt  Misor  und  Sydyk,  und  diese  entdeckten 
den  Gebrauch  des  Salzes.  Von  Misor  aber  stammte  Taautos, 
welcher  die  schriftliche  Bezeichnung  der  Sprachlaute  (die 
Schrift)  erfand.^ 


1  A.  V.  Wrede:  Reise  in  Hadhramaut  etc.,  herausgegeben  von  Maltzan. 
Braunschweig  1873,  S.  94. 

3  Zimmer,  Altindisches  Leben.  Berlin  1879,  S.  54. 

8  Eusebii  Praeparatio  evang.  ed,  Th.  Gaisford.  Oxford  1848,  vol.  I,  S.  79 
(p.  36).  Dass  dieser  Taautos  des  gelehrten  PhOnicters  identisch  mit  dem 
ägyptischen  Toth,  dem  Hermes  Trismegistos  ist,  versteht  sich  von  selbst, 
ebenso  wie,  dass  es  sich  um  die  ägyptische  Hieroglyphenschrift  handelt, 
aus  welcher  die  PhOnicier  ihr  Alphabet  ableiteten.    Vgl.  G.  Maspero, 


Studien  sar  T«ivl«icb«oilen  CaltvrfMchichte.  29 

Also  unmittelbar  aaf  die  Ansiedlung  in  festen  Wohnsitzen 
lässt  er  die  Entdeckung  des  Gebrauchs  des  Salzes  und  auf 
diese  die  Erfindung  der  Schrift  folgen. 

Hirten  und  Jägerstämme  nühren  sich  von  Milch  und 
Fleisch  und  haben  kein  besonderes  Bedtirfniss  nach  Salz,  denn 
ihre  gewöhnliche  Nahrung  führt  ihnen  Alkalien  in  genügender 
Menge  zu;  anders  verhält  es  sich  mit  dem  Ackerbauer  und 
Landmann  y  bei  dem  die  Pflanzenkost  vorwiegt,  welche  dem 
Körper  nicht  die  zu  seinem  Wohlergehen  erforderliche  Salz- 
menge liefert.  *  Mit  dem  Uebergange  vom  unstäten,  nomadischen 
Leben  zum  sesshaften,  zur  Beschäftigung  mit  dem  Ackerbau, 
musste  demnach  das  Salzbedürfniss  von  selbst  sich  fühlbar 
machen.  Man  kann  also  mit  vollem  Recht  das  Auftreten  des 
Salzes  als  bezeichnend  flir  einen  wichtigen  Culturfortschritt 
der  Menschen  betrachten. 

Nun  war  aber  der  grösste  Theil  der  arabischen  Halb- 
insel vorwiegend  von  Nomaden  und  Viehzüchtern  bewohnt 
und  der  Ackerbau  konnte  wegen  Wassermangel  nie  recht  in 
diesem  Lande  gedeihen.  Lange  musste  demnach  das  Salz 
daselbst  entbehrlich  bleiben. 

Ganz  anders  war  es  in  den  nördlichen  Grenzländern,  in 
Syrien  und  Babylonien,  wo  von  den  frtLhesten  Zeiten  her  der 
Ackerbau  die  vorzüglichste,  fast  ausschliessliche  Beschäftigung 
dea  grössten  Theiies  der  Bevölkerung  war.  Dort  musste  bald 
das  Salz  den  Menschen  geradezu  unentbehrlich  werden.  Denn 
bei  fortschreitender  Cultur  kann  man  ohne  dasselbe  nicht 
leben.  Schon  Plinius  sagt  treffend :  £jrgo ,  Hercules »  vita 
humanior  sine  sale  non  quit  degere,  adeoque  necessarium  ele- 
mentum  est  ut  transierit  intellectus  ad  voluptates  animi  quoque, 
nimirum  a  sale  appellantur.^  An  Gelegenheit  sich  diesen  so 
wichtigen  Stoff  zu  verschaffen,  fehlte  es  nicht. 

Palästina  enthält  unerschöpfliche  Mengen  davon  im 
Todten  Meere  und  an  der  Seeküste,  sowie  in  der  Wüste;  in 
Babylonien  hat  es  nie  daran  gemangelt:  die  uralten  Salzlagunen 


Qesofaicbte  der  mor|fenländ.  Volker  im  Altertbaoi;   deutsche  Ausgabe 

▼OD  Dr.  R.  Pietsehmann.  Leipzig  1877,  S.  692. 
1  M.  J.  Schieiden:  Das  Salz.  Leipzig  1876,  S.  7. 
)  Plin.  Hist.  Nat.  XXXI,  88. 


30  ni,  Abbandlnng :    ▼.  Kreiii«r. 

bei  Hyt  reichen  noch  jetzt  für  alle  Bedürfnisse  ans;  Bagdad 
nnd  Bassora  werden  von  da  aus  mit  ihrem  Salzbedarfe  ver- 
sorgt. ' 

Diese  Ackerbauländer  waren  also  zugleich  auch  Salz- 
länder. Dass  man  in  diesem  Gebiete  seit  uralter  Zeit  die 
Salzgewinnung  betrieb  und  den  Zwecken  des  Ackerbaues,  der 
Industrie  und  des  häuslichen  Lebens  dienstbar  machte,  ist 
nicht  zu  bezweifeln.  Aber  die  Entdeckung  des  Salzes  scheint 
kein  Verdienst  der  Semiten,  sondern  der  Aegypter  zu  sein. 

Ich  will  kein  G-ewicht  darauf  legen,  dass  der  Name  des 
einen  der  beiden  von  Sanchuniathon  genannten  Entdecker  des 
Salzes,  nämlich  Misor  (Mi?o)p)  an  den  alten  hebräischen  Landes- 
namen von  Aegypten  anklingt,  aber  wichtiger  schon  scheint 
es  mir,  dass  der  ägyptische  Name  für  Salz  (mrh  oder  mlh)  in 
alle  semitischen  Sprachen  übergegangen  ist.  Dies  hätte  nicht 
geschehen  können,  wenn  nicht  die  Sache  selbst  von  dort  wäre 
entlehnt  worden.  Zwischen  den  Aegyptem  und  den  Semiten 
machten  zweifellos  schon  in  vorgeschichtlicher  Zeit  die  Phönicier 
die  Vermittler.  Sie  waren  die  grossen  Handels-  und  Cultur- 
mäkler  der  alten  Welt. 

Das  ägyptische  Wort  mr][i  oder  mlbi^  im  hebräisch-ara- 
mäischen melat^  erlitt  bei  der  Uebemahme  ins  Arabische  den 
Lautgesetzen  gemäss  die  Umgestaltung  in  mili^.^ 

Sobald  dieses  Wort  als  ein,  wenn  auch  der  Form  nach, 
ganz  arabisches,  aber  ursprünglich  aus  fremdem  Sprachschatze 
entlehntes  erkannt  ist,  erklären  sich  auch  von  selbst  gewisse 
anscheinende  Widersprüche  in  den  Bedeutungen,  welche  die 
Lexicographen  der  Stammwurzel  mlh  und  den  davon  abge- 
leiteten Wörtern  beilegen. 

Es  lassen  sich  nämlich  zwei  ganz  verschiedene  Be- 
deutungen für  das  Wort  milt  nachweisen  und  zwar : 

I.  milh  (echtarabisch)  =  lac. 
n.  milt  (Lehnwort  aus  ägyptisch  mlh)  =i=  sah 


1  Ritter:  Erdkunde  XI.  West- Asien,  S.  756. 

3  Im  Koptischen  haben  sich  die  Formen  moA^,  jiicoX^  salsen,  salire, 
jtiK^  salsugo  u.  s.  w.  erhalten.  Hieher  gehört  auch  die  Form  jyiApc^i, 
nitrum,  bitumen,  auf  die  mich  Prof.  Reiniseh  aufmerksam  macht. 

3  Olshausen:  Lehrbuch  der  hebräischen  Sprache.  Brannschweig  1861,  %.  86. 


Stadien  zar  Tergldclieoden  CultnrsrMchichte.  31 

Für  die  I.  Bedeutung  haben  wir  sehr  gute  Belege  aus 
altarabischen  Quellen.  Mobarrad  gibt  ausdrücklich  hieftir  die 
Bedeutung:  Milch  (laban)  oder  auch  im  übertragenen  Sinne: 
Milchverwandtschaft  (ri<}ä');<  hieran  schliesst  sich  eine  Anzahl 
von  abgeleiteten  Wörtern  ^  die  hiemit  begrifflich  zusammen- 
hängen, wie:  mala]^a,  Milch  zu  trinken  geben;  milb,  Fett,  wie 
die  jungen  Thiere  es  ansetzen,  die  viel  Milch  trinken  oder  die 
noch  gesäugt  werden;  momallib?  heisst  ein  solches  fettes,  junges 
Kameel  (gazur).  Als  Beweisstelle  f)ir  die  Bedeutung  fbhrt 
Gauhary  einen  Vers  des  alten  Dichters  *Orwah  Ibn  alward  an, 
der  auch  in  der  von  Th.  Nöldeke  herausgegebenen  Sammlung 
der  Gedichte  desselben  sich  findet; ^  endlich  ist  noch  anzuführen: 
mom^lih,  collactaneus  und  momälaf^ah,  Milchverwandtschaft. 

Wir  kommen  zur  Bedeutung  II:  milb  (Fremdwort,  entlehnt 
aus  dem  Aegyptischen)  =  sal^  Salz. 

Hieraus  entwickelte  sich  eine  Reihe  von  begrifflich  mit 
dem  Stamm  Worte  zusammenhängender  Wortbildungen :  malaba, 
salzen,  ebenso  mallaba  und  'amlaba,  maloba,  salzig  sein,  momä- 
lih,  durch  gemeinsamen  Genuss  von  Salz  verbündet,  davon 
momälahah  u.  s.  w. 

Von  einer  Anzahl  von  derselben  Wurzel  abgeleiteter 
Wörter  ist  es  schwer  zu  sagen,  ob  sie  vom  Stamme  I  oder  II 
gebildet  worden  sind.  Ich  führe  nur  beispielsweise  einige  hier 
an:  malyh,  schön,  malähah,  Schönheit,  'amlab?  weissgrau, 
mal^',  das  mittlere  Rückenstück  des  Eameeles  u.  s.  w.  Näher 
hierauf  einzugehen  wäre  überflüssig  und  zwecklos. 

Immerhin  genügt  die  obige  Zusammenstellung,  um  zu 
beweisen,  dass  die  älteste  Bedeutung  des  arabischen  Wortes 
nicht  Salz,  sondern  Milch  ist;  dass  aber  später,  als  das  Fremd- 
wort milb  =  sal  in  Gebrauch  gekommen  war,  man  die  Be- 
deutungen verwechselte,  so  dass  man  schliesslich  nicht  mehr 
sicher  war,  ob  momälaba  Milchverwandtschaft  oder  Salzver- 
brüderung bedeute.  Für  uns  kann  aber  nach  dem  Gesagten 
kein  Zweifel  bestehen,  dass  das  erstere  der  Fall  war.     HiefÜr 


1  Kamil  of  El-Mabarrad  ed.  W.  Wright.  S.  284,  Z.  6  ff. 

>  Th.  NOldeke:  Die  Gedichte  den  'Urwah   ibn  alward:  Abhandlangen  der 

k.  Gesellschaft  der  Wissenschaften   zu  Gottingen,    Bd.  XI  vom  Jahre 

1863,  S.  31. 


32  .  in.  Abb&ndlniig :    v.  Kremer. 

sprechen  auch  die  gesetzlichen  Bestimmungen  über  die  Milch - 
Verwandtschaft,*  die  noch  zu  Beginn  des  Islams  ihre  volle 
Kraft  besassen.  Aber  ein  und  dasselbe  Wort  in  ganz  ver- 
schiedenen Bedeutungen  fortzuftihren,  war  selbst  für  die  Araber 
zu  viel  und  so  kam  es,  dass,  je  mehr  das  Salz  bekannt  ward, 
man  desto  lieber  das  Wort  milh  ausschliesslich  in  diesem 
Sinne  gebrauchte  und  für  Milch  eine  andere,  unzweideutige 
Bezeichnung,  nämlich  laban  oder  ^alyb  wählte. 

Den  Zeitpunkt  auch  nur  annähernd  bestimmen  zu  wollen, 
wann  das  Salz  den  Arabern  bekannt  geworden  ist,  wäre  ein 
vergebliches  Bemühen.  Zweifellos  gab  es  eine  lange  andauernde 
Zeit  des  Salzgenusses,  jedoch  nur  in  der  Art,  dass  man  salz- 
haltiges Wasser  benützte.  So  befriedigte  man  das  Bedürfniss 
nach  Alkalien  im  höchsten  Alterthume.  Ein  gutes  Beispiel  gibt 
Diodor.*  Er  berichtet  von  den  Heuschrecken  fressenden  Völkern 
der  afrikanischen  Küste  des  Rothen  Meeres,  dass  sie  aus  den 
reichlichen  Salzwasserlachen  ihres  Landes  die  Wanderheu- 
schrecken, die  oft  in  dichten  Haufen  den  Boden  bedeckten, 
begössen,  so  dass  die  ganze  Masse  davon  durchtränkt  werde. 
Hiedurch  werde  nicht  nur  der  Vorrath  wohlschmeckender, 
sondern  auch  vor  Fäulniss  geschützt  und  könne  so  durch 
längere  Zeit  aufbewahrt  werden.  Ganz  ebenso  machen  es 
noch  heutzutage  die  Stämme  an  der  Bucht  von  Zula,  wie 
mir  Professor  Reinisch  aus  eigener  Anschauung  mittheilt. 

Das  Salz  durch  Verdunstung  des  Seewassers  gewinnen 
lernte  man  gewiss  erst  viel  später,  sowie  auch  die  Benützung 
des  Steinsalzes. 

In  den  Städten  Nordarabiens  war  zur  Zeit  Mohammeds 
das  Salz  natürlich  schon  längst  bekannt.  Ein  Dichter  vergleicht 
sein  Schwert  mit  dem  Salze,  so  blank  und  glänzend  ist  es; 
der  Prophet  wendet  schon  Salz  mit  Wasser  zur  Entfernung 
von  Unreinigkeit  an.^ 

In  den  festen  Ansiedlungen  fand  es  wie  begreiflich  mehr 
Eingang  als  bei  den  wandernden  Stämmen  der  Wüste.     Aber 


>  Vgl.  Kremer:  Gesehichte  der  herrschenden  Ideen  des  Islams,    S.  350. 
Mowatta':  Kitiib  oIri4&'. 

»  Diod.  Sic.  UI,  29;  Strabo  XVI,  4,  12  (772). 

>  Ibn  Hisäm,   S.   554,   768.     Ob   an  der  znerst  angefahrten    Stelle  nicht 
etwa  Milch  statt  Salz  zu  übersetzen  sei,  ist  nicht  sicher.  ^ 


Stodien  tnr  Terfl«ichend«n  Culkarfrachicht«.  3S 

nicht  unwahrscheinlich  ist  es^  daBS  Salz  und  Brat  awisohen 
denen  ein  gewisser,  innerer  Zusammenhang  besteht,  in  nicht 
zu  weit  von  einander  entfernten  Zeiti'äumen  nach  Arabien 
gekommen  seien,  als  Begleiter  einer  neuen  Epochci  nämlich 
der  des  Ackerbaues  und  des  sesshaften  Lebens. 

Dass  dem  wirklich  so  sei,  zeigt  die  vergleichende  Culter* 
geachichte.  Die  Zeit  vor  dem  Salz  ist  überall  die  des  unMMen 
Hirtenlebens. 

£in  gutes  Beispiel  hiefÜr  bietet  Indien,  wo  im  höchsten 
Alterthum,  in  der  Zeit  des  Rigveda,  die  Viehzucht,  welche 
zum  Theile  sogar  auf  nomadische  Lebensweise  deutet,  ent- 
schieden hervortritt  gegen  den  Ackerbau.  Hauptnahrungsmittel 
für  Jung  und  Alt  war  damals  Milch. ^  Das  ist  zugleich  die 
Zeit,  wo  auch  dort  wahrscheinlich  das  Salz  unbekannt  war. 
Desshalb  durfte  auch  bei  den  Opfern  kein  Salz  gebraucht 
werden.^ 

Auch  das  griechische  Alterthum  bietet  hiezu  eine  ttber- 
raschende  Parallele.  Homer,  der  nur  selten  anderer  Opfer  als 
solcher  von  Thieren  Erwähnung  thut,  nennt  dabei  nie  das  Salz, 
und  es  scheint  demnach,  dass  Athenaeus  gut  unterrichtet  war, 
wenn  er,  die  Worte  eines  alten  Gewährsmannes  anführend, 
erzählt,  dass  man,  im  Andenken  an  die  Vorzeit,  das  Ein- 
geweide der  Opferthiere  verbrenne,  ohne  Salz  beizufügen, 
da  dieses  zu  solchem  Gebrauche  noch  nicht  erfunden  war:  als 
aber  später  das  Salz  den  Menschen  zu  ihrer  Speise  gefiel,  da 
blieben  sie  doch  in  der  Art  des  Opfems  bei  der  (alten)  väter- 
lichen Sitte.  3 

Es  ist  dies  ein  weiterer  Fall  von  Atavismus;  denn  die 
Nichtbenutzung  des  Salzes  bei  dem  Verbrennen  der  Eingeweide 
der  Opferthiere  zeigt,  dass  man  dabei  den  alten,  von  den  Vor- 
fahren überkommenen  Brauch  festliielt,  der  aus  der  Zeit  vor 
Entdeckung  des  Salzes  stammte. 

Wenn  nun  aber  schon  bei  den  Griechen  die  Erinnerung 
an  die  Zeit  vor  dem  Salze  so  frisch  sich  erhalten  hatte,  und 


'  Zimmer:  Altindisches  Leben,  S.  268  ff. 

^  Äpastamba-Dharma  Sütra  II,  15,  16.     The   Sacred  Books  of  the  Eant 
ed.  M.  Müller  II,   p.  137,    nach   freundlicher  Mittheilong  meines   ver- 
ehrten akademischen  Collegen,  Hofrathes  Prof.  G.  Bühler. 
3  Athenaeus:  Deipnosoph.  XIV,  (23)  661. 
Siteiin^ber.  d.  phil-hist.  Cl.  CXX.  Bd.  3.  Abh.  3 


o4  ni.  A1>hftnd1nn|r;     ▼.  Kreraer. 

demnftöh  nicht  gar  so  weit  vor  die  Anfänge  der  griechischen 
Geschichte  zurtickverlegt  werden  darf,  so  wird  sie  wohl  bei 
den  Arabern,  die  doch  in  Allem  den  civilisirten  Nachbarvölkern 
erst  so  spät  nachfolgten,  keineswegs  in  eine  allzaferne  Vorzeit 
gesetzt  werden  dürfen.  Das  höher  in  der  Cultur  vorgeschrittene 
Südarabien  wird  auch  gewiss  durch  den  Handelsverkehr  mit 
den  Fremden  weit  früher  in  die  feineren  Genüsse  des  Lebens 
eingeführt  worden  sein,  als  das  Binnenland  mit  seinen  noma- 
disirenden  Hirtenstämmen,  von  denen  manche  zur  Zeit  des 
arabischen  Propheten  von  Brot  und  Salz  wenig  gewusst 
haben  dürften,  und  manche  auch  heutigen  Tages  noch  nichts 
wissen. 

Bedenkt  man  noch,  dass  bei  den  Alten  nicht  Salz  und 
Fleisch,  wohl  aber  Mehl  und  Salz,  Brot  und  Salz  seit  den 
ältesten  Zeiten,  wo  überhaupt  letzteres  bekannt  ist,  mit  einander 
genannt  zu  werden  pflegen,  ja  sogar  bei  den  Schriftstellern, 
Dichtern  und  Prosaikern  geradezu  als  geflügeltes  Wort  ge- 
braucht werden,  so  wird  man  kaum  daran  zweifeln  können, 
dass  beide  zusammen  als  die  bezeichnenden  Merkmale  des  Be- 
ginnes einer  wichtigen  Epoche  in  der  Geschichte  der  mensch* 
liehen  Cultur  und  der  fortschreitenden  Gesittung  angesehen 
werden  müssen. 

Dass  fUr  die  Araber  diese  neue  Zeit  später  anbrach  als  fbr 
die  anderen  Völker  des  Alterthums,  ergibt  sich  aus  der  vorher- 
gehenden Untersuchung.  Sie  erscheinen  als  das  letzte  semi* 
tische  Volk  des  alten  Orientes;  sie  treten  in  die  Geschichte 
ein,  als  die  anderen  schon  im  Absterben  begriffen  waren,  sie 
erreichen  ihre  höchste  Blüte,  als  die  anderen  längst  ver- 
schwunden sind,  und  sie  leben  nun,  seitdem  ihre  grosse,  ge- 
schichtliche Rolle  zu  Ende  ist,  wie  vor  Jahrtausenden,  ab- 
geschlossen in  ihren  Wüsten,  wo  das  patriarchalische  Leben 
der  biblischen  Zeiten  unverändert  bis  auf  den  heutigen  Tag  in 
ursprünglicher  Reinheit  sich  erhalten  hat;  allerdings  zugleich 
auch  die  alte  Wildheit  und  Zügellosigkeit  des  vorgeschicht- 
lichen Menschen. 


Studien  zur  Tergleichanden  Cnltnrgmcblebta.  35 


IT. 
Blut  and  Seele. 

Wenn  schon  nach  uraltem  Brauche  der  gemeinsame  Ge- 
nuas von  Salz  und  Brot  eine  Verbrüderung  zur  Folge  hatte, 
wodurch  zwischen  den  Theilnehmern  die  Sicherheit  des  Lebens 
verbürgt  ward,  so  kennen  die  Semiten  und  mit  ihnen  die  alten 
Araber,  sowie  noch  viele  Völker  der  verschiedensten  Rassen 
eine  andere  heilige  und  bindende,  aber  auch  ältere  und  rohere 
Art  der  Verbrüderung:   es  ist  dies   der  Blutbund. 

So  soll  nach  alten  Sagen  ein  Schutz-  und  Trutzbttndniss 
zwischen  mehreren  Stämmen  Nordarabiens  (*Abd  aldftr,  Mach- 
jsum,  'Adj,  Sahm,  Goma^i)  in  folgender  Weise  abgeschlossen 
worden  sein.  Sie  schlachteten  alle  zusammen,  und  vermuthlich 
an  heiliger  Stätte,  ein  Eameel,  tauchten  zusammen  ihre  Hände 
in  das  warme  Blut  und  leckten  es  ab.  Daher  erhielten  sie 
den  Beinamen:  Blutlecker  (la*a]^t  oldam).i  Diese  Sitte  scheint 
aUgemein  gegolten  zu  haben;  denn  die  in  alter  Zeit  übliche 
Redensart  für  den  Abschluiss  eines  Bündnisses  oder  fUr  Leistung 
eines  bindenden  Eides  war:  ,Einen  Eid  eintauchen.'^  Dass 
dieser  Eid  fbr  besonders  heilig  galt,  dass  er  mit  dem  Cultus 
der  Götter  in  Zusammenhang  stand, .  geht  daraus  hervor,  dass 
Mohammed  diese  Form  der  Eidesleistung  auf  das  Strengste 
seinen  Anhängern  verbot  und  als  grosse  Sünde  bezeichnete, 
indem  er  sagte:  ,Die  schweren  Sünden  sind  folgendes:  die  Viel- 
götterei, Verabsäumung  der  Pflichten  gegen  die  Eltern,  Mord 
und  der  Bluteid  (aljamyn  olghamus).'^ 

Ein  gutes  Beispiel  bietet  die  Sage  von  der  Rache  des 
Higris: 

Zwischen  den  Stämmen  Bakr  und  Taghlib  herrschte  eine 
lange,  hartnäckige  Fehde;  der  letzte  Mann,  der  fiel,  war  Gass&s, 
welcher  von  Kolaib  meuchlings  getödtet  ward,  obgleich  er  sein 
Schwager  war;  denn  seine  Schwester  war  des  Ersteren  Gattin. 


1  Ibn  HisAm  ed.  WüBtenfeld,  p.  126.  Kftmns  sub  voce  la'k. 

>  Gamasa  ^alifao.  Bochftry:  Kitäbo  'all^ftdjt  iranbij&\  Cap.  hig^at  olnabijji. 

Vgl.  Lezica,  die  natürlich  das   Wort  falsch  erkl&ren,    da  sie  von  der 

Bedeutung  dieses  Eides  keine  Vorstellung  hatten. 
'  Bochftry:  Kitftb  orajmftni  walnodnri:  Cap.  bftb  oljamyn  ilgamus. 

3* 


36  ni.  Abhandlang:    t.  Krem  er. 

Endlich  gelangte  die  Fehde  zum  Abschluss  durch  ein  Ueber- 
einkommen  zwischen  den  beiden  Stämmen,  nachdem  sie  gegen- 
seitig nahezu  sich  aufgerieben  hatten.  Die  Witwe  des  Gassäs, 
die  eines  Söhnleins  genas,  lebte  bei  ihrem  Bruder  Kolaib,  der 
den  Sohn  seiner  Schwester,  Higris,  wie  sein  eigenes  Kind  hielt, 
und,  als  er  herangewachsen  war,  ihm  seine  Tochter  zur  Frau 
gab.  Durch  Zufall  erfährt  Higris,  wie  sein  Vater  Gassäs  durch 
die  Hand  seines  Oheims  Kolaib  gefallen  war.  Das  machte 
solchen  Eindruck  auf  ihn,  dass  sich  sein  ganzes  Verhalten 
änderte.  Seine  Frau  merkte  dies  und  setzte  Kolaib,  ihren 
Vater,  in  Kenntniss.  Dieser  besorgte  sofort,  dass  Higris,  sein 
Schwiegersohn  auf  Blutrache  sinne.  Er  liess  ihn  rufen  und 
sprach  zu  ihm:  ,Du  bist  fürwahr  mein  Kind,  und  du  weisst, 
wie  sehr  ich  dich  liebe;  meine  Tochter  habe  ich  dir  zum  Weibe 
gegeben,  und  so  lebst  du  nun  mit  uns  als  einer  der  Unsrigen ; 
die  Blutfehde  um  deinen  Vater  hat  lange  genug  gedauert,  so  dass 
wir  uns  gegenseitig  fast  ausgerottet  hatten;  endlich  schlössen 
wir  Frieden.  Ich  halte  nun  dafür,  dass  du  ebenso  wie  alle  an- 
deren Stammesangehörigen  den  Frieden  anerkennst,  und  dir 
bereitwillig  dieselben  Pflichten  auferlegen  lassest,  wie  wir  sie 
fUr  unser  Volk  übernommen  haben. ^  Higris  erklärte  sich  bereit 
und  verlangte  nur,  dass  er  standesgemäss  vor  dem  versammelten 
Volke  erscheinen  dürfe,  vollständig  gewappnet,  im  Panzer  und 
zu  Rosse.  Kolaib  willigte  ein,  liess  das  Pferd  vorführen  und  gab 
ihm  Panzer,  Schwert  und  Lanze.  Dann  gingen  sie  in  die  Volks- 
versammlung, wo  Higris  den  Eid  leisten  sollte.  Schon  brachte 
man  in  einem  Ge&sse  das  Blut  (um  zum  Schwur  die  Hände 
einzutauchen),  da  fasste  Higris  die  Lanze  und  durchbohrte 
Kolaib,  seinen  Oheim  und  Schwiegervater,  und  rächte  so  an 
ihm  seinen  Vater.  * 

Man  sieht,  *  dass  auch  hier  das  Blut  dazu  dienen  soll  den 
Schwur  zu  besiegeln  und  demselben  eine  höhere  Weihe  zu 
ertbeilen.  Dieses  Blut  war  das  eines  Opferthieres,  das  man 
den  Göttern  schlachtete,  die  somit  gewisaermassen  eingeladen 
wurden  als  Zeugen  dem  Abschlüsse  des  Bündnisses  anzu- 
wohnen. 


<  Ag;&ny  IV,  151.   Caussin  de  Perceval:   Essai  sur  Thüitoire  des  Arabes 
avant  rislamisme  II,  p.  276,  277. 


Studien  xnr  Tergleiehenden  Cnltaq^Mchichte.  37 

Diese  Sitte  ist  uralt  bei  den  Arabern,  denn  tausend  Jahre 
ungefkhr  vor  der  Zeit,  aus  der  die  obige  Erzählung  stammt, 
berichtet  Herodot  von  dem  blutigen  Verfahren  der  Araber  bei 
ihren  Bündnissen,  wie  folgt:  ,Wenn  zwei  Leute  ein  Bündniss 
eingehen  wollen,  so  ist  es  ihr  Brauch,  dass  ein  Mann  (wohl 
der  Priester),  der  zwischen  den  beiden  steht,  mit  einem 
scharfen  Stein  die  innere  Handfläche  eines  jeden  der  beiden 
Betheiligten  am  Daumen  aufritzt;  dann  reisst  er  aus  dem 
Kleide  eines  jeden  ein  Flöckchen  (Wolle)  heraus,  beschmiert 
hiemit  und  mit  dem  Blute  sieben  in  der  Mitte  liegende  Steine 
und  ruft  dabei  Bacchus  und  Urania  an.  Ist  dies  geschehen,  so 
empfiehlt  der  VertragschUesser  seinen  Freunden  jenen  Gast- 
freund oder  jenen  Bürger,  wenn  er  mit  einem  solchen  den 
Bund  geschlossen  hat  und  die  Freunde  halten  sich  nun  auch 
verpflichtet  die  (eingegangenen)  Versprechungen  einzulösen.' 

Es  braucht  nicht  besonders  hervorgehoben  zu  werden, 
dass  die  alte  Sitte  roher  als  die  spätere  war,  indem  wirkliches 
Menschenblut  zum  Vertragsabschlüsse  gefordert  ward.  Später 
begnügte  man  sich  mit  dem  Blut  des  Opferthieres. 

Nach  dem  Gesagten  wird  man  es  ganz  gut  verstehen, 
wesshalb  der  arabische  Prophet,  dem  einer  seiner  Anhänger 
das  Blut  aus  der  Wunde  gesaugt  hatte,  zu  diesem  spricht: 
, Wahrlich,  wer  mein  Blut  mit  dem  seinen  vermischt  hat,  der 
bleibt  unberührt  vom  Feuer  der  Hölle!* 2 

Das  Blut  des  Propheten  hatte  jenen  geheiligt,  sie  waren 
Blutsverwandte  geworden,  einer  hatte  für  den  andern  einzu- 
stehen und  der  Prophet  wollte  desshalb  auch  eintreten  für  ihn 
am  Tage  des  Gerichtes. 

Auch  bei  andern  Völkern  des  Alterthums  findet  sich 
Aehnliches.  So  soll  schon  Catilina  durch  gemeinsamen  Genuss 
von  Menschenblut  die  Mitverschworenen  unlösbar  an  sich  zu 
fesseln  versucht  haben. '^ 

Bei  den  griechischen  Vertragseiden  kam  es  vor,  dass  die 
Schwörenden  ihre  Hände  und  Waffen  in  das  Blut  der  Opfer- 
thiere  tauchten.^  Auf  dem  Rückzuge  der  Zehntausend  schwören 

i  Herodot  m,  8. 

3  Ibn  Hi^m  ed.  Wüstenfeld,  S.  572. 

3  Ballast:  Catilina  XXII.  Erwiesen  ist  die  Thatsache  nicht. 

*  Sehoemann:  Griechische  AlterthUmer  IJ,  220. 


38  ni.  AbhandluDg :    v.  Krem  er. 

die  Griechen  und  die  Barbaren  (Perser)  sich  Treue  und  es 
werden  zu  diesem  Zwecke  ein  Eber,  ein  Stier,  ein  Wolf  und 
ein  Widder  als  Opfer  über  einem  Schilde  geschlachtet,  (das 
Blut  aufgefangen)  und  die  Griechen  tauchen  ihre  Schwerter, 
die  Bai*baren  ihre  Lanzen  ein.^ 

Bei  den  Armeniern  und  kleinasiatischen  Iberern  fand  der 
Blutbund  ganz  wie  bei  den  Arabern  durch  Aufritzen  der 
Daumen,  dann  aber  durch  gegenseitiges  Auflecken  des  Blutes 
statt,  ^  und  in  ganz  ähnlicher  Weise  bei  den  Medern,  Lydiem 
und  Scythen.^  Bei  allen  bestand  das  Wesentliche  in  dem  Blut- 
austausche. Ganz  ähnliche  Beobachtungen  machen  wir  bei  den 
turko-tartarischen  Völkern.  Als  religiöse  Betheuerung  oder  Be- 
kräftigung irgend  eines  Gelübdes,  eines  gegebenen  Wortes  oder 
eines  feierlichen  •  Uebereinkommens  konnte  der  regelrechte 
Schwur  nur  zugleich  mit  einem  Opfer  vollzogen  werden, 
wobei  die  Schwörenden  durch  einen  Trunk  Blutes  von  dem 
geschlachteten  Opferthier  auf  feierliche  Art  sich  verbanden: 
oder  die  Schwörenden  öffneten  sich  eine  Ader,  Hessen  das 
Blut  in  ein  GeiUss  fliessen  und  tranken  davon.  Schwören 
heisst  daher  im  Türkischen  ,and  itschmek^  Segen  trinken  oder 
richtiger  ,Opfer  trinkend  Auch  im  Neupersischen  sagt  man  für 
schwören  ,6Ökend  churden':  einen  Schwur  essen  (trinken). 
Derselbe  Brauch  hat  sich  bei  den  Magyaren  lange  erhalten 
und  die  alten,  ungarischen  Chroniken  berichten  von  der  Sitte 
des  Oeffnens  der  Armader  und  des  gemeinsamen  Bluttrunkes.^ 

Auch  im  Innern  von  Afrika  kommt  derselbe  Brauch  vor. 
So  erzählt  Stanley  von  einem  Bündnisse:  ,after  making  marks 
in  each  others  arms  and  exchanging  blood,  there  was  a  treaty 
of  peace  as  firm,  I  thought,  as  any  treaty  of  peace  made  in 
Europe/'"^ 

In  Ost-  und  Centralafrika  ist  dies  allgemein  üblich.  Bei 
einzelnen  Stämmen  ist  auch  der  Namensaustausch  hiemit  ver- 
bunden.    Selbst   auf   Madagascar    ist    diese    Sitte    des    Blut- 


1  Xenophon :  Anabasis  II,  2,  9. 

2  Tacitus:  Annal.  XII,  47. 

9  Herodot  I,  74;  IV,  70.  Lucian,  Toxaris  37.  Valerius  Max.  IX,  11,  extr.  3. 
*  H.  Vamb^ry:  Die  primitive  Cultur  des  tnrko-tatarischen  Volkes.  Leipzig 
1879.  S.  262. 

3  Froceßdin^s  of  tbe  B.  Geo^r.  Soc.  vol.  XXII,  S.  161. 


Stadien  zur  vergleichenden  Cnlturgeschichte.  39 

blindes  in  voller  Uebuug,  obgleich  die  Bevölkerung  anderen 
ätammes  ist;  als  die  Bewohner  des  Festlandes.  Aber  auch  bei 
den  germanischen  Völkern  sind  Spuren  davon  zu  erkennen; 
bei  den  alten  Hibernern  ist  der  Blutaustausch  bei  Bündnissen 
gleichfalls  geschichtlich  verbürgt.^ 

An  eine  Entlehnung  ist  bei  einer  Sitte,  die  bei  so  ver- 
schiedenen Völkern  herrscht,  welche  gar  keine  Berührung  mit 
einander  haben  konnten,  gewiss  nicht  zu  denken.  Es  muss 
also  eine  logische  Gedanken  Verkettung  sein,  die  hiezu  den 
Anstoss  gab.  Sie  muss  aus  den  gleichen  Eindrücken,  den 
gleichen  Sinneswahmehmungen  des  Naturlebens  der  wilden 
Völker  im  Zustailde  der  ältesten,  menschlichen  Gesellschaft 
von  selbst  sich  ergeben  haben. 

Auch  dem  rohen  Wilden  konnte  es  nicht  entgehen,  dass 
das  Blut  der  eigentliche  Lebenssaft  ist,  dass  mit  dem  Blut 
auch  das  Leben  aus  der  Wunde  strömt.  Sein  Blut  musste 
ihm  desshalb  als  das  kostbarste  Besitzthum  erscheinen,  es 
war  ihm  ein  Schatz,  den  er  eifersüchtig  hütete  und  nicht 
leichthin  verschenkte. 

Auf  einen  solchen  Gedankengang  deutet  es  zweifeUos, 
wenn  wir  bei  einem  alten,  arabischen  Schriftsteller  lesen: 
,68  floss  seine  Seele  (aus  der  Wunde)*  statt:  er  starb.^  Und 
diese  Auffassung  ist  uralt.  Schon  bei  Aristoteles  finden  wir 
die  Ansicht  eines  alten  Denkers  (Eritias)  erwähnt,  der  da 
lehrte:  ,Die  Seele  ist  im  Blute.' ^  ^Denn  des  Fleisches  Leben 
ist  im  Blute,'  heisst  es  im  Leviticus  17,  11. 

Auch  sonst  gilt  bei  Griechen  und  Römern  die  Ansicht: 
Das  Blut  ist  der  Sitz  des  Lebens.^ 


1  Diese  Daten  gebe  ich  nach  der  Zusammenstellung  bei  J.  Lippert,  Der 
Seelencult.  Berlin  1881,  S.  61  ff.  Hinsichtlich  der  Germanen,  für  die 
Lippert  keine  Quelle  anführt,  kann  ich  nur  auf  den  altnordischen  Zieh- 
bruderbnnd  verweisen,  der  auch  mit  dem  Aufritzen  der  Hände  und  dem 
Vermischen  des  Blutes  vollzogen  ward.  Vgl.  Weinhold:  Altnordisches 
Leben.  Berlin  1856,  S.  287. 

^  Ibn  Wft^if?  ed.  Houtsma  H,  S.  212,  Z.  2.  Auch  im  K&mus  und  Saf^äh 
wird  diese  Redensart  ausdrücklich  angeführt,  woraus  man  sieht,  dass 
sie  sehr  gebräuchlich  war.  Man  sagte  auch  statt:  s&lat  uafsoho,  fl^^^ 
n.  oder  auch  f&aat  n.    Letzteres  ist  eine  Verderbniss. 

3  Aristoteles:  De  anima  I,  2,  19. 

*  Schoemaim:  Griechische  Altertbümer  JI,  218.  Serv.  ad  Vergil.  Aen.  IX»  348. 


40  UI*  Abhandlung:    t.  Kremer. 

Lucanus  sagt  von  dem  schwerverwundeten  Krieger: 

Tum  volnere  multo 

Effugientcm  animam  lassos  collcgit  in  artnsj 

Der  Tod  des  Lacedämonier-Königs  Agis  in  der  Schlacht 
gegen  die  Macedonier  wird  folgendei*massen  beschrieben:  .... 
donec  lancea  nudo  pectorr  infixa  est:  qua  ex  vulnere  evulsa, 
inclinatum  ac  deficiens  caput  clypeo  paulisper  excepit^  deinde, 
linquente  spiritu  pariter  ac  sanguine,  moribundus  in  arina 
procubuit.^ 

Also  Blut;  Seele ;  Leben  sind  Begriffe,  die  in  frühester 
Zeit  sich  decken.  Und  für  diese  Logik  der  Thatsachen  bei 
den  Naturvölkern  mag  noch  der  Beweis  hier  beigebracht 
werden ;  dass  in  der  Sprache  des  von  der  Cultur  ganz  un- 
berührt gebliebenen  Eunama -Volks  in  Nordostafrika,  dasselbe 
Wort  gükft:  Puls,  Pulsschlag  und  Seele  bedeutet.^ 

Das  ist  also  in  der  That  die  allgemeine,  auf  der  Natur- 
beobachtung beruhende  Anschauung  wilder  Völker;  eine  Vor- 
stellung, die  bis  auf  unsere  Tage  ihre  Kraft  nicht  eingebüsst  hat. 

Es  unterliegt  nach  dem  Gesagten  keinem  Zweifel,  dass 
der  Austausch  von  Blut  der  kräftigste  Ausdruck  unlösbarer 
Verbindung  sein  musste,  denn  Jeder  gibt  mit  seinem  Blute 
dem  Andern  einen  Theil  seines  Selbst  hin,  beide  treten  in 
Blutsgemeinschaft  und  werden  hiemit  Brüder.  Später  trat  an 
die  Stelle  dieser  ältesten  Form,  welche  dem  wilden  Urzustände 
angehört,  eine  mildere,  nämlich  das  Menschenblut  ward  ersetzt 
durch  das  des  Opferthieres,  in  welches  man  die  Hände  tauchte, 
das  man  aufleckte,  oder  womit  man  den  Altar  und  die  Theil- 
nehmer  an  der  Opferhandlung  besprengte. 

Diesen  Verlauf  der  Dinge  sehen  wir  sehr  deutlich,  wenn 
wir  den  oben  gegebenen  Bericht  Herodot's  über  die  Bundes- 
schliessung  der  alten  Araber  vergleichen  mit  den  um  ungefähr 
tausend  Jahre  jüngeren  Gebräuchen,  wie  sie  von  dem  arabi- 
schen Schriftsteller  geschildert  werden.  Bei  dem  alten  Bundes- 
schlusse  fliesst  Menschenblut;   bei  dem  zweiten  ist  schon  das 


1  Pharsülia  III,  622,  623.  Vgl.  Tacitus,  Annal.  XV,  40. 

2  Q.   CurtiuB  Rüfas  VI,  2.     Ueber    andere   Beispiele   wo   atfi«  =   anima, 
Spiritus  gebraucht  wird,  sehe  man  Henr.  Stephanus:  Thesaurus  sub  voce. 

'  Nach  gütiger  Mittheilung  meines  Freundes  Prof.  L.  Reinisch. 


Stadien  zar  ver0eichend«n  Caltnrgeschichte.  41 

Blut  des  Opferthieres  an  dessen  Stelle  getreten.  Wenn  nun 
aber  solche  Bräuche  nach  der  Denkart  und  den  Empfindungen 
der  wilden  Menschen  ihre  volle  Berechtigung  hatten,  sobald 
es  sich  darum  handelte,  ein  möglichst  festes  und  dauerndes 
Bündniss  mit  seinesgleichen  abzuschliessen ,  um  wie  viel  mehr 
musste  dies  wohl  begründet  erscheinen,  wenn  es  darauf  ankam, 
mit  den  Geistern  der  Abgeschiedenen  oder  gar  mit  den  Göttern 
selbst  einen  Bund  einzugehen,  za  dem  Zwecke  ihr  Wohlwollen 
oder  ihren  Schutz  zu  gewinnen  und  zu  erhalten,  oder  sich 
*  gegen  ihren  Zorn  und  ihre  Rache  zu  sichern.' 

Desshalb  finden  wir  die  Menschenopfer  bei  den  in  der 
Gesittung  am  meisten  zurückgebliebenen  Völkern  sehr  ver- 
breitet: man  brachte  menschliches  Blut  und  Leben  den  Geistern 
oder  Göttern  dar,  als  das  Kostbarste,  das  man  hatte.  Erst 
später  tritt  das  Thieropfer  auf  und  verdrängt  erstere  nur  lang- 
sam. Auf  einer  noch  höheren  Stufe  der  Gesittung  kommt  das 
Pflanzenopfer  in  Gebrauch. 

Diese  drei  Perioden:  1.  des  Menschenopfers,  2.  der  Thier- 
opfer und  3.  der  vegetabilischen  Opfer,  bezeichnen  ebenso 
viele  Stufen  der  Cultur:  des  ältesten,  wilden  Lebens  der  Ur- 
zeit, des  Fortschrittes  zum  Hirtenleben  und  zur  Viehzucht, 
endlich  des  Ackerbaues  und  der  festen  Niederlassungen. 

Jedoch  dadurch,  dass  in  Folge  der  Macht  der  Gewohn- 
heit manche  Gebräuche  der  ältesten,  rohesten  Zeit  bis  in  spätere 
Epochen  einer  ziemlich  hohen  Cultur  im  Gebrauche  sich  be- 
haupteten, ist  eine  strenge  Scheidung  zwischen  den  einzelnen 
Perioden  nicht  zu  ziehen;  so  dass  selbst  in  Zeiten,  wo  an  die 
Stelle  der  alten  Wildheit  schon  längst  der  Ackerbau,  das  sess- 
hafte  Leben  und  sogar  die  Entstehung  der  grossen  Gemeinwesen 
getreten  war,  noch  immer  gewisse  Bräuche,  Anschauungen  und 
Ceremonien,  und  besonders  rituelle  Verrichtungen  von  ganz 
alter  Barbarei  lebendig  sich  erhielten  oder  doch  in  geschwächter, 
gemilderter  Form  fortlebten. 

Das  merkwürdigste  Beispiel  solcher  Atavismen  finden  wir, 
um  von  Anderem  vorläufig  abzusehen,  bei  den  Menschenopfern. 

^  Als  Alexander  die  illyrische  Stadt  Pelium  angriff,  opferten  die  Ein- 
wohner, um  des  Schatzes  der  Götter  sich  zu  versichern,  drei  Knaben 
und  ebenso  viele  Mädchen,  und  noch  dazu  drei  schwarze  Widder.  Arrian : 
Anabasis  I,  5. 


4:2  III.  Abhandlung:    v.  Krem  er. 

Man  begegnet  denselben  bei  einer  grossen  Anzahl  von  Völkern 
theils   bei  Leichenbestattungen,   theils   bei   dem  Götterdienste. 

Im  alten  Indien  gibt  es  nach  dem  Opferritual  fbnf  Opfer- 
thiere,  unter  denen  der  Mensch  an  erster  Stelle  genannt  wird. 

Denn  ganz  im  Sinne  der  wilden  Völker  wird  der  Mensch 
keineswegs  als  ein  von  den  Thieren  verschiedenes  Wesen  an- 
gesehen. ^ 

Dass  in  der  Urzeit  Menschenopfer  auch  den  semitischen 
Völkern  nicht  fremd  waren,  ist  zweifellos  und  liefern  hieflir 
die  heiligen  Schriften  den  Beweis. 2  Man  erinnere  sich  des 
phönicischen  Molochdienstes,  der  auch  auf  Rhodus  und  Kreta 
bestand  und  durch  die  Karthager  nach  Afrika  kam;  dann  des 
BaaJcultus,  der  desshalb  besonders  merkwürdig  ist,  da  die 
Priester  hiebei  in  eigenthümlicher  Bewegung  den  Altar  um- 
kreisten und,  um  der  Gottheit  die  Erhörung  der  Bitten  abzu- 
zwingen, hiebei  mit  Schwertern  und  Spiessen  sich  verwundeten."^ 
Denn  Menschenblut  musste  fliessen,  wenn  die  Götter  günstig  ge- 
stimmt werden  sollten. 

Bei  den  Griechen  und  Römern  erhielten  sich  die  Menschen- 
opfer bis  in  die  Zeiten  des  Augustus  und  selbst  noch  etwas 
später.^ 

Allerdings  zeigte  sich  schon  weit  früher  die  Neigung  zu 
einer  milderen  Uebung.  So  lässt  schon  Euripides  in  seiner 
Tragödie  ,Iphigenia  auf  Tauris'  die  Athene  hinsichtlich  des  alt- 
üblichen  Menschenopfers  anordnen,  dass  künftighin,  wenn  das 
Volk  zum  Feste  erscheint,  ein  Mann  sich  nur  den  Hals  blutig 
ritzen  solle: 

jDamit  der  Göttin  hehrer  Brauch  in  Ehren  bleibt.* 
OGia^  Sxaxt  Ösa  Ö'  5xü)(;  Tt[ji.a<;  ^x»).* 

Und  Lykurg  verordnete,  dass,  um  den  Altar  nach  altem  Brauch 
mit  Menschenblut  zu  besprengen,  statt  des  Menschenopfers  die 
Epheben  gegeisselt  werden  sollten,  bis  Blut  fliesse.^ 

^  Zimmer:  Altindisches  Leben.  Berlin  1872,  S.  72. 

3  Genes.  22;  Richter  11,  3d. 

3  Könige  I,  18,  25. 

*  Scboemann:  Griechische  Alterthttmer  II,  222,  449. 

5  Eurip.  Iphig.  auf  Tauris  v.  1440  ff. 

6  Pausan.  III,  16,  10. 


8tvdien  zur  vergleichendeii  Culturgeschichte.  43 

Bei  Germanen  und  Galliern  erhielten  sich  die  Menschen- 
opfer bis  in  die  römische  Kaiserzeit J 

In  Aegypten  schaffte  sie  zu  Anfang  der  XVIII.  Dynastie 
Amasis  zu  Heliopolis  ab.^  Auf  königlichen  Befehl  blieben  sie 
verboten,  obwohl  sie  nach  Anderen  noch  länger  fortbestanden.'^ 

Wenden  wir  uns  nun  wieder  den  Arabern  zu.  Sie  hatten 
gleichfalls  diesen  grausamen  Brauch.  In  der  ersten  Hälfte  des 
ö.  christlichen  Jahrhunderts  brachen,  wie  ein  syrischer  Schrift- 
steller erzählt,^  die  Araber  in  das  damals  zum  persischen  Reiche 
gehörige  Euphratgebiet  ein,  wobei  sie  in  Beth-^ur  der  Göttin 
Belti  (Venus)  oder  Kaukabta,  welche  die  Araber  APozzk  nennen^ 
zahlreiche  Knaben  und  Mädchen  opferten.^ 

Mondir,  der  Sohn  des  Imra'al^ais,  König  von  I;Iyrah, 
opferte  einen  Sohn  des  Ghassanidenfbrsten  IJArit  der  Aphro- 
dite (aPozzk);  so  berichtet  wenigstens  Procopius.**  Derselbe 
Fürst  opferte  dieser  Göttin  einmal  vierhundert  gefangene 
Nonnen.^ 

Auf  Menschenopfer  in  Qyrah  deutet  auch  die  Geschichte 
des  Königs  Mondir  Ihn  mä'ilsama',  der  an  seinem  bösen  Tage 
einmal  im  Jahre  den  Nächstbesten,  dem  er  begegnete,  vor  den 
beiden  Grabmonumenten,  die  unter  dem  Namen  ,gharijjäni^, 
d.  i.  die  beiden  blutbeschmierten  bekannt  sind,  tödten  liess.^ 

Nach  dem  Zeugnisse  des  Theodulus,  des  Sohnes  des  Nilus, 
der  um  400  Ch.  gelebt  haben  soll,  opferten  die  Araber  des 
Sinaigebietes  das  Beste  der  Beute  dem  Morgensterne,  am  lieb- 


1  Tacitns,  Germ.  39;  Lucan.  Pharsalia  III,   v.  403  ff.;  Caesar:    De  bello 

Gallico  VI,  16. 
'  Nach  Manetho:  Porphyr,  de  abstin.  II,  55. 
s  Diod.  J,  88;  Flut,  de  Iside  et  Osir.,  Cap.  73. 

*  Isaacus  Antiochenus  ed.  Bickell.  Giessen  1873,  I,  S.  220. 

^  Prof.  Th.  Nöldeke,  dem  ich  diese  Mittheilung  verdanke,  meint  Beth- 
Hür  dürfte  mit  Teil  Hur,  bei  Mokaddasy,  S.  150,  Z.  2  zu  identificiren 
sein,  das  zwei  Tagreisen  von  Amid  entfernt  ist. 

*  Proc.  de  bello  pers.  II,  28,  4,  dann  auch  Nöldeke ,  Geschichte  der 
Araber  und  Perser,  S.  171. 

^  Land:   Anecd.  III,  247;    Nöldeke:    Tabari:   Geschichte  der  Araber  und 

Perser,  8.  171  Note. 
^  Ag&ny  XIX,  S.  88 ;  Caussin  de  Perceval,  Essai  sur  Thistoire  des  Arabes 

avant  Tlslamisme.  Paris  1847.  II,  104. 


44  m.  AbbandloDfp:    ▼.  Krem  er. 

sten  schöne  Knaben,  die  sie  auf  zusammengeschichteten  Stein- 
haufen hinschlachteten.^ 

Aber  sogar  bis  ins  6.  Jahrhundert,  ja  bis  in  die  Zeiten  des 
arabischen  Propheten  erhielten  sich  diese  Reste  alter  Wildheit, 
und  Spuren  davon  lassen  sich  noch  in  der  ersten  Zeit  des 
Islams  nachweisen.  So  finden  wir  in  der  ältesten  Traditions- 
sammlung folgende  Erzählung:  Zu  dem  gelehrten  'Abdallah  Ibn 
'Abbäs  kam  einst  ein  Weib  und  theilte  ihm  mit,  sie  habe  ein 
Gelübde  gethan,  ihren  Sohn  als  Opfer  zu  schlachten.  Da  ent- 
schied Jener  wie  folgt:  ,Schlachte  deinen  Sohn  nicht,  sondern 
leiste  Busse  fUr  den  Bruch  deines  Oelübdes.'^ 

Also  ein  Kindesopfer  ganz  im  Sinne  der  alten  Patriarchen- 
zeit. Mit  Sicherheit  geht  daraus  hervor,  dass  die  Vorstellungen 
des  Heidenthums  noch  immer  nicht  ganz  in  Vergessenheit  ge- 
rathen  waren.  Auch  in  anderer  Beziehung  können  solche 
Nachwirkungen  der  alten  Gewohnheiten  noch  deutlich  erkannt 
werden. 

Die  blutigen  Opfer  der  heidnischen  Zeit  waren  so  sehr 
zur  Gewohnheit  geworden;  man  konnte  so  wenig  sich  einen 
Gottesdienst  vorstellen,  bei  dem  kein  Blut  flösse,  dass  man  all- 
mälig  dieses  als  das  Wesentliche,  als  die  Hauptsache  der 
heiligen  Handlung  anzusehen  sich  gewöhnt  hatte;  dass  man  end- 
lich soweit  ging,  dem  Blute  eine  heilige,  weihende,  sündentilgende, 
reinigende  Kraft  zuzuschreiben.  Die  Griechen  hatten  ihre 
blutigen  Reinigungsopfer,  und  auch  bei  den  Hebräern  fehlten 
sie  nicht. '^ 

Die  Araber  schrieben  dem  Blute  des  Opferthieres  eine 
feiende,  gegen  Unheil  schützende  Wirkung  zu.  So  war  es  vor 
dem  Auftreten  des  Islams  Brauch,  für  einen  Knaben,  wenn 
das  erste  Haupthaar  geschoren  ward,  ein  Lamm  zu  schlachten ; 


1  Wellhausen:  Reste  des  arabischen  Heidenthums.  Berlin  1887,  S.  37. 
Vom  Verbrennen  des  Opfers  ist  keine  Rede,  der  Mangel  an  Brennstoff 
macht  es  ohnehin  höchst  unwahrscheinlich.  Man  häufte  wohl  über  dem 
Leichnam  Steine  auf. 

2  Mowatta*:  Kit&b  olnoduri  waVajm&n. 

3  Schoemann:  Griechische  AlterthOmer  11,327.  Ueber  die  in  der  späteren 
römischen  Kaiserzeit  üblich  gewordenen  Taurobolien,  wo  man  mit  Stier- 
blut von  den  Sünden  sich  rein  zu  waschen  vermeinte,  vgl.  Boissier: 
La  religion  romaine.  Paris  1874.  I,  412.  Der  orientalische  Ursprung 
dar  Taurobolien  ist  kaum  zu  bezweifeln. 


Studien  cur  vergleie1i«nd9ii  CnltiiiyMehiehte.  45 

dieses  Opfer  bies  'a]||:y]b^h  und  mit  dem  Blute  desselben  ward 
das  Haupt  des  Kindes  bestrieben J 

Der  Islam  änderte  nur  wenig  an  diesem  durchaus  beid- 
nischen  Gebraucbe:  man  scblacbtete  das  Lamm,  wie  frtiber^ 
schor  das  Haupt  des  Kindes  und  statt  des  Blutes  bestrich 
man  es  mit  Saffran  oder  der  rothen  Chalu^salbe.^  Mohammed 
hatte  nämlich  im  Gegensatze  zum  Heidenthum  das  Blut  für 
unrein  erklärt.  Gleichzeitig  mit  der  Haarschur  wurden  auch 
Almosen  vertheilt  und  Fätimab,  des  Propheten  Tochter,  liess, 
als  sie  ftir  ihre  Kinder  das  'A^yjj^b-Opfer  darbrachte  und.  ihre 
Haare  geschnitten  wurden,  diese  abwägen  und  ihr  Gewicht  in 
Silber  als  Almosen  vertheilen.*'* 

Dieser  Glaube  an  die  wundervolle  Kraft  des  Opferblutes 
ist  uralt.  Nach  der  biblischen  Sage  besprengten  die  Hebräer 
in  Aegypten  die  Thtirpfosten  und  Schwellen  ihrer  Wohnhäuser 
mit  dem  Blute  des  Opferlammes,  damit  der  Würgengel  des 
Herrn  daran  vorttberschreite.^  Also  auch  hier  schützt  und 
schirmt  das  Opferblut  vor  Unheil.^ 


1  Es  scheint,  dass  dieses  Blnt  nicht  abgewaschen,  sondern  als  Zeichen 
der  erhaltenen  Opferweihe  und  als  Schntsmittel  gegen  schädliche  Ein- 
flösse unangetastet  gelassen  ward.  Desshalb  heisst  es  in  einem  alten 
Gedichte: 

O  Hind!  heirate  nicht  eine  Yogelaoheuche, 
Einen,  der  vom  'A^y^ah-Opfer  die  Blutspur  trägt,  einen 

Rothhaarigen! 


Vgl.  Damyry:  QajAt  olhaiwän  I,  S.  188;  sub  voce  |S^;  dann  DjwAn 
des  Imra*  alkais  ed.  Ahlwardt,  8.  115,  III,  v.  1;  Ausgabe  von  Kairo 
mit  dem  Commentar  des  Batlajnsy,  vom  Jahre  1282,  8.  162.  Das  Wort 
'Akykah  bezeichnet  die  erste  Haarsehur  des  Kindes.  Bobertson  Smith 
(Kinship  and  Marriage  in  earlj  Arabia,  p.  154)  geht  zu  weit,  wenn  er 
in  der  'Alj^ykah-Ceremonie  ,a  renunciation  of  the  original  mother  kinship* 
sehen  will. 

>  Sar^  olmowafta',  Kairo  II,  365;  Cap.  al'amal  fyrakyl^ah. 

»  1.  1.  II,  268  Cap.  m&  gft'a  fjl'akykah. 

«  Exodus  12,  5  ff. 

^  Auf  einem  Missverständnisse  beruht  es,  wenn  Prof.  Robertson  Smith 
(Kinship  and  Marriage  in  early  Arabia  8.  158)  von  dem  Besprengen  der 
Zelte  des  Heeres  der  Koraishiten  mit  Blut  spricht  und  sich  hiebet  auf 


In  Aegypten  herrscht  noch  jetzt  die  Sitte,  auf  die  Thore 
und  Äussenwände  der  Wohnhäuser  in  Henna  (Lawsonia  inermis) 
eingetauchte  Hände  abzudrücken.  Das  Opferblut  wird  hier 
durch  die  rothe  Farbe  der  Hennapflanze  ersetzt. 

Von  Musk  Ibn  No^air,  dem  Statthalter  Westafrika's,  dem 
Besieger  der  Berberen  und  Begründer  der  arabischen  Ober- 
herrschaft erzählt  man^  dass,  als  er  mit  seinem  Heere  auszog, 
ein  Vogel  ihm  zuflog;  er  fasste  ihn,  schlachtete  ihn  und  be- 
schmierte sich  mit  seinem  Blute,  riss  ihm  die  Federn  aus  und 
warf  ihn  endlich  rücklings  über  den  Kopf,  indem  er  ausrief: 
Das  ist  der  zweifellose  Sieg.^ 

Alle  diese  alten,  abergläubischen  Volksgewohnheiten  sind 
Vermächtnisse  einer  fernen  Vorzeit,  und  selbst  der  Islam  mit 
air  seiner  Strenge  vermochte  es  nicht,  den  Glauben  daran  zu 
erschüttern.  Bis  auf  unsere  Tage  bestehen  sie  in  ungeschwächter 
Kraft  fort.  Das  'Akytah-Opfer  wird  noch  jetzt  in  Mekka 
ebenso  gefeiert  wie  vor  anderthalb  Jahrtausenden. ^  Noch  immer 
ist  es  Sitte  in  ^igAz  bei  einem  Neubau  die  Ecken  des  Gebäudes 
mit  dem  Blute  eines  Opferthieres  zu  besprengen,  angeblich 
um  die  Erdgeister  ^  ('ahl  al'ar^)  zu  versöhnen  und  zu  ver- 
hindern,    dass     bei    den     Arbeiten    ein     Unglück    geschehe. 


W&^idy  S.  28  meiner  Ausgabe,  und  Prof.  Wellhau86n*8  Uebersetznng 
(Mohammed  in  Medina,  S.  42)  bezieht.  Wellhausen  hat  die  Stelle  miss- 
verstanden und  schlecht  übersetzt:  ,ein  Kameel,  dessen  Blut  lebendig 
war^  Es  ist  von  einem  schlecht  geschlachteten  Kameel  die  Rede,  da« 
noch  so  viel  Lebenskraft  hatte,  dass  es  trotz  des  strömenden  Blutes  sich 
losriss,  im  Lager  herumrannte  und  die  Zelte  mit  Blut  beschmutzte. 
D6m  Vorfall  wird  eine  unglückliche  Bedeutung  zugemessen.  Auch  bei 
den  Römern  und  Griechen  galt  es  als.  unglückliches  Omen,  wenn  das 
Opferthier  entfloh  oder  sich  sträubte.  Vgl.  Sueton,  Caesar  59;  Galba  18. 
Auch  bei  Pausanias  finden  sich  diesbezügliche  Stellen,  die  ich  aber  zu 
notiren  verabsäumte.  Vgl.  Schoemann,  Griechische  Alterthümer  11,212. 
—  Ich  lasse  hier  die  oben   citirte  Stelle  folgen   (Wftkidy,  Mag&zy  ed. 

Kremer,  S.  28,  Z.  7):  l^  l^  ^ys^  CUSl^  \^  ÄIJL^^\  ^\  j^ 

1  Ibn  'Ad&ry,  ed.  Dozy  I,  S.  26. 
i  Snouck-Hurgronjet  Mekka  II,  S.  137,  329. 

'  Es  sind  dies  die  genii  loci  der  Griechen   und  Römer,  denen  gleichfalls 
Opfer  dargebracht  wurden. 


Studien  zur  vergleichenden  Onltnrgesehichte.  47 

Dasselbe   pflegt  man  aus  demselben  Grunde  bei  dem  Graben 
eines  Brunnens  zu  thun.^ 

Eben  weil  man  das  Blut  als  das  Kostbarste  ansah,  weil 
man  ihm  eine  weihende,  heiligende  Kraft  zuschrieb,  waren 
alle  Opfer  des  arabischen  Heidenthums  blutige  und  sind  es 
aucb  im  Islam  geblieben.  In  Arabien  selbst  haben  die  Sitten 
und  Vorstellungen  des  alten  Heidenthums  trotz  des  oberfläch- 
lichen mohammedanischen  Firnisses  fast  ganz  unverändert  sich 
erhalten  und  sind  derlei  Opfer  so  überaus  häufig,  dass  die 
Nomaden  selten  andere^  Fleisch  essen  als  solches  von  Opfer- 
thieren. 

Wird  ein  Knabe  geboren,  so  opfert  man  ein  Lamm; 
kehren  die  Männer  von  einem  glücklichen  Beutezug  zurück, 
so  empfangen  die  Frauen  sie  mit  Gesang  und  Tanz,  dann 
wird  ein  Opferthier  geschlachtet  und  die  Beute,  um  sie  zu 
weihen,  mit  Blut  beschmiert.  Um  die  Gesundheit  eines  kranken 
Kameeies  zu  erflehen,  opfert  man  eine  Ziege;  als  Dank  für 
die  eigene  Genesung  opfert  ein  Anderer  eine  Gais;^  ein  reicher 
Städter  einen  Stier.'*  Ein  Beduine,  der  sich  die  Gesundheit  seiner 
Kameele  sichern  will,  schlachtet  ein  Lamm,  indem  er  ihm  mit 
dem  Schwert  die  Kehle  durchschneidet,  Ülngt  das  strömende 
Blut  in  einer  Schale  auf,  geht  damit  zu  jedem  einzelnen  Thier 
seiner  Heerde  und  bestreicht  ihm  Hals  und  Flanken  mit  Blut,, 
um  es  gegen  Siech thum  zu  feien. ^  Aus  demselben  Glauben 
an  die  heilvolle  Wirkung  des  Blutes  erklärt  sich  die  noch  jetzt 
bestehende  Gewohnheit,  wenn  man  auf  WUstenreisen  einen 
Hammel  schlachtet,  dies  am  Eingang  des  Zeltes  zu  thun  und 
die  Kameele  mit  dem  Blute  zu  bestreichen.*  Befindet  man 
sich  in  Gefahr,  so  pflegt  man  für  den  Fall  der  Rettung  das 
Gelübde  zu  thun  ein  Opferthier  zu  schlachten.*  Das  Fleisch 
wird  immer  verzehrt.'  Selbst  um  die  Unfruchtbarkeit  des 
Bodens    zu    brechen,    pflegen    die    Landleute    ein   Thier    zu 


1  Doughty:  Travels  in  Arab.  Des.  I,  136,  452;  II,  100,  198. 

«  Dougrhty  I,  462. 

»  1.  1.  II,  14S.         *  1.  1.  I,  499. 

^  Lady  Auna  Blunt:  Yoyage  en  Arabie.   Paris,  Hachette  1882.  Ghap.  IX, 

S.  213. 
•  1.  1.  Chap.  V,  S.  114;  Chap.  UI,  8.  62,  63. 
7  Doughty,  I,  462. 


4-8  III.  AbhADdlüng; :    t.  Krämer. 

schlachten  und  die  Erde  mit  dem  Blute  zu  besprengen,  indem 
man  vermeint  auf  diese  Art  die  Erdgeister  ('ahl  al'an^)  zu 
versöhnend 

Alles  das  ist  unverkennbar  heidnisch.  Der  Prophet  ver- 
bot es  ausdrücklich,  den  Geistern  Opfer  darzubringen  und 
Thiere  zu  schlachten,  wie  dies  bei  einem  Neubau  oder  bei  dem 
Graben  eines  Brunnens  üblich  war,  aber  sein  Verbot  blieb 
gänzlich  wirkungslos.^  Auch  im  klassischen  Alterthum  lassen 
sich  Spuren  ähnlicher  Ideen  nachweisen.  Wenn  Hagel  drohte, 
opferte  der  Eine  ein  Lamm,  der  Andere  ein  junges  Huhn,  oder 
wer  zu  arm  war,  ritzte  sich  den  Finger  auf  und  brachte  mit 
dem  Blute  eine  Libation  dar,  worauf  die  Felder  vom  Unwetter 
verschont  blieben.^ 

Vielleicht  hängt  mit  diesem  Glauben  an  die  Wirksamkeit 
des  Blutes  auch  das  ziemlich  moderne  arabische  Sprichwort 
zusammen:  ,Von  Blut  ein  Tropf  lein  roth  vertreibt  Sorge  und 
Noth/* 

Aber  auch  bei  dem  ostafrikanischen  Bogosvolke  findet 
man  den  Glauben  an  die  Macht  und  Wirksamkeit  des  Blutes, 
und,  um  dies  zu  beweisen,  gebe  ich  hier,  nach  einer  Mittheilung 
meines  werthen  Freundes,  Prof.  L.  Reiniscb,  eine  Schilderung 
der  Heiratsceremonie,  die  bei  diesem  christlichen  Volke  ohne 
jede  priesterliche  Mitwirkung  stattfindet. 

Es  wird  eine  ganz  neue  Hütte  erbaut  oder  ein  Zelt  er- 
richtet und  vor  dem  Eingange  eine  Grube  von  ungefkhr  einem 
bis  zwei  Fuss  Tiefe  ausgegraben.    Kommt  nun  die  Braut,   so 


»  Don^hty  I,  136. 

3  Ich    lasse  hier   eine   merkwürdige  Stelle   aus  einer  Schrift  des  besten 
Kenners  des  arabischen   Alterthums,   des  Abu  'Obaidah   (f  nm  200  H.) 

folgen:  ^  sSj^j^^  O^  L^^-^^^  J  V^^  S-*^  i^  *^>1^?*  ^^  sS3j 
^\  g5b3^  JÜJ  ^\  gSb3  ^^^\  fS^^^^  adJ\  ^  J:^\ 

i^r^,  f^si^yj^  \>\  o^iysi  ^4J^H-^  c>  ^y^^  *7^  ^^^^^ 

.-.  sSÜ>  ^^  4^JL6  4)JL3\  ^J^  Jk^U  ^\.  Die  angeführte  Stelle  findet 

sich  bei  Damyrj,  Uajdt  olhaiw&n  I,  241  sub  voce:   ginn,   gegen  Ende 

dieses  sehr  langen  Artikels. 
3  Seneca:  Quest  nat.  IV,  6;  Clemens  Alex.,  Stromata  VI,  31  ed.  Dindorf, 

Oxford  1860. 
*  Nokfat  dam   tofarrig  ham.   Freytag,   Arab.  Prov.  III,  S.  617,  Nr,  3103. 


i^tnclien  tur  T«tgUichenden  Cnltturgeschichto.  49 

wird  »ie  über  diese  Qrube  ins  Zelt  getragen  und  quer  vor  dem 
Elingang  auf  den  Boden  gelegt.  Der  Bräutigam  aber  tritt  mit 
einem  Schritte  über  sie  in  das  Zelt.  In  demselben  Augen- 
blicke ^  wo  er  dies  thut,  wird  ein  junger  Stier  geschlachtet, 
indem  mit  einer  breiten  Lanzenspitze  ihm  die  Halsschlagader 
durchstochen  und  die  Kehle  geöffnet  wird.  Das  Blut  lässt  man 
in  die  Grube  vor  dem  Eingang  des  Zeltes  fliessen,  gleichzeitig 
jedoch  wird  mit  grosser  Schnelligkeit  und  Gewandtheit  das 
Hinterbein  sammt  der  Keule  abgetrennt  und  mit  dem  daraus 
hervorspritzenden  Blute  gegen  die  Versammelten^  sowie  gegen 
die  Brautleute  geschwungen,  so  dass  sie  alle  mit  dem  Blute 
besprengt  werden. 

Das  ist  der  blutige  Segen  und  die  Weihe  der  Bogos,  die 
allen  Betheiligten,  den  Gasten  wie  dem  Brautpaare,  zum  Glück 
und  Heil  gereichen  soll.* 

Im  europäischen  Volksaberglauben  des  Mittelalters  ver- 
langt der  Teufel  immer  von  Jenen,  die  sich  ihm  verschreiben, 
die  eigenhändige  Unterschrift,  aber  nicht  etwa  mit  Tinte, 
sondern  mit  dem  eigenen  Blute:  denn  nur  so  hielt  er  die  Ur- 
kunde für  unanfechtbar.  Also  auch  hier  zeigt  sich  wieder  der  Ge- 
danke von  der  besonderen  Bedeutung  dieses  kostbaren  Saftes. 

So  spielen  uralte  Vorstellungen  bis  auf  unsere  Tage  fort: 
allerdings  nur  im  Gebiete  der  Sage  und  der  Volksmythe. 
Doch  sogar  im  christlichen  Abendmahle  ist  dieselbe  Idee  zum 
Ausdrucke  gekommen;  indem  der  Erlöser  den  Wein  fiir  sein 
Blut  erklärte  und  mit  seinen  Aposteln  aus  demselben  Kelche 
trinkt,  geht  er  hiemit  einen  unlösbaren  Blutbund  mit  ihnen  ein, 
ganz  im  Sinne  der  ältesten  semitischen  Volks  Vorstellungen;  nur 
in  einer  dem  damaligen  höheren  Stande  der  Gesittung  ent- 
sprechenden, gemilderten  Form,  indem  das  Blut  der  Traube ^ 
das  Blut  des  Menschen-  oder  Thieropfers  ersetzt. 

1  Auch  die  Araber  schlachteten,  so  wie  die  Bogos,  die  Opferthiere  mit 
einer  breiten  Lanzenspitze,  indem  sie  die  Halsschlagader  und  die  Kehle 
durclifltachen ,  damit  das  Blnt  reichlich  herausströme.  Dieses  Oeffnen 
der  Kehle  war  auch  bei  den  Griechen  der  allgemein  herrschende  Opfer- 
brauch. Pausan.  Qraec.  descrip.  VIII,  37,  8:  Wellhatiseu  in  dem  Buche: 
Mohammed  in  Medina,  S.  268,  ttbersetzt  irrthttmlich  das  Wort:  )^arbah 
Lanze,  mit  ,Messer*  und  verwischt  hiedurch  das  Charakteristische  des 
Vorganges. 

'  Der  Ausdruck  ist  echt  semitisch. 

Sitanngtbar.  d.  phil.-hist.  Cl.  rXX.  R<1.   3.  Abh.  4 


uO  in.  Abhandlaiig :    r.  Krem  er. 

Noch  einen  Umstand  muss  ich  hier  hervorheben,  bevor 
ich  diese  Gedankenreihe  verlasse.  Es  ist  dies  die  auffallende 
Aehnlichkeit  der  Opferhandlung  bei  den  verschiedenen  alten 
Völkern:  eine  Uebereinstimmung,  die  sich  nur  aus  der  allen 
gemeinsamen  Idee  von  der  heiligenden  Kraft  des  Blutes  ge- 
nügend erklären  lässt. 

Bei  den  griechischen  Opfern  wurde  das  Blut  um  den 
Altar  herum  ausgegossen;^  offenbar  als  Spende  für  die  Götter; 
bei  den  Hebräern  ward  anlässlich  des  in  feierlicher  Weise 
zwischen  dem  Volke  und  Jahve  geschlossenen  Bundes  das  Blut 
der  Opferthiere  theils  gegen  den  Altar  hin,  theils  über  das 
Volk  gesprengt;  2  bei  ihren  Opferfeierlichkeiten  ward  das  Blut 
gegen  die  Bundeslade  gesprengt  oder  um  die  Homer  des  Rauch- 
altares gestrichen  und  dann  das  Uebrige  am  Fusse  des  Brand- 
opferaltares ausgeschüttet. 

Bei  den  alten  Arabern  ward  es  auf  den  Opferstein  oder 
auf  das  Idol  gegossen;  so  heisst  es  in  einem  alten  Gedichte 
aus  heidnischer  Zeit: 

Ich  schwöre   bei  den  Blutlachen  (die)  um  (das  Idol)  'Aud  (stehen) 
Und   den  Opfersteinen,    die  zortickgelassen   wurden   bei    (dem  Idol) 

So'air.^ 

Ein  anderer  alter  Dichter  schwört  mit  folgenden  Worten: 

Wohlan,  bei  den  Blutströmen,  welche  du  für  'andam  hältst,^ 

Auf  dem  Scheitel  der  (Göttin)  Arozza  oder   bei   (dem  Idol)   Nasr.^ 

Dass  die  Götter  am  Blute  der  Opfer  Vergnügen  haben, 
ist  eine  uitilte  Vorstellung:  bei  den  Griechen  galt  es  fUr  aus- 
gemacht, dass  die  Götter  an  dem  Fettdampf  der  Opfer,  der 
mit  dem  Rauch  zu  ihnen  aufsteigt,  sich  besonders  ergötzen.^ 
Der  Gedanke,  dass  mit  dem  Blute,  als  dem  eigentlichen  Lebens- 
safte, die  Seele  verbunden  sei,  führte  unter  vielen  wilden 
Völkern   zu  ganz  ähnlichen  Glaubensvorstellungen. ' 


1  Schoemann:  Griechische  Alterthümer  II,  213. 

>  Exodus  24,  8. 

'  Gaiihary:  Sahah,  voce  mwr. 

*  *Andam  ist  eine  roUi  färbende  Pflanze:  Drachenblut. 
^  Oanhary:  Sahä^,  voce  nsr. 

*  Lncian:  Icaromenippüs  XLVI. 

"  Tylor:  Die  Anfänge  der  Ciiltur  II,  383. 


Stiidi«B  zar  ▼•rgleiehenden  CnltnrgMoliiohte.  51 

Aber  noch  weit  mehr  als  die  Götter  sind  die  Schatten 
der  Abgeschiedenen  des  Blutes  bedürftig;  denn,  indem  sie  es 
einschlürfen,  erlangen  sie  wieder  Lebenskraft  und  werden 
wieder,  wenn  auch  nur  für  kurze  Zeit,  des  Genusses  der 
Lebenswonne  theilhaftig.  Desshalb  sind  sie  so  begierig  darnach 
und  sehnen  sich  einen,  wenn  auch  nur  flüchtigen,  Trunk  zu 
thun  aus  des  Lebens  schäumendem  Becher.  Dieser  Gedanke 
tritt  mit  vollster  antiker  EJarheit  in  der  Odyssee  hervor  bei 
der  Schilderung  von  des  Odysseus  Höllenfahrt.  Er  gräbt,  so- 
bald er  den  Hades  betreten  hat,  eine  Grube,  in  die  er  das 
Blut  der  geschlachteten  schwarzen  Schafe  und  Widder  fliessen 
lässt,  worauf  sofort  die  Scharen  der  bleichen  Schatten  sich 
herandrängen,  begierig  davon  zu  trinken.  Aber  er  legt  sein 
blankes  Schwert  darüber  und  wehrt  sie  ab;  denn  er  wartet 
auf  die  Schattengestalt  des  Sehers  Tiresias,  den  er  um  die  Zu- 
kunft befragen  will.  Selbst  den  Schatten  der  eigenen  Mutter 
weist  er  zurück.  Endlich  erscheint  Jener  und  verspricht  Rede 
und  Antwort  ihm  zu  geben,  wenn  er  ihn  trinken  lasse.  Da, 
so  erzählt  Odysseus: 

da  wich  ich   zurück   und    dos   Schwert    mit    den    silbernen 

Buckeln 
Fuhr  in  die  Scheide  hinab;  er  trank  von  dorn  dunkelen  Blute. 

Nun  erst,  nachdem  Tiresias  ihm  die  Zukunft  enthüllt  hat, 
lässt  Odysseus  das  Schattenbild  der  eigenen  Mutter  von  dem 
Blute  trinken,  und  diese  erkennt  auch  nun  erst  ihren  Sohn, 
nachdem  sie  mit  dem  Trünke  neue  Lebenskraft  in  sich  auf- 
genommen hat.^ 

Dass  man  mit  diesem  so  unersetzlichen  Safte  die  Geister 
und  Götter  gewinnen,  ihre  Gunst,  ihr  WohlwoUeD,  ihren  Schutz 
sich  erwerben  könne,  ist  eine  weitverbreitete  Idee.  In  Borneo 
besteht  bis  in  unsere  Zeit  die  Sitte,  wenn  ein  grosser  Häupt- 
ling ein  neues  Haus  bezieht,  es  mit  Menschenblut  einzuweihen, 
indem  man  hiemit  die  Mauern  und  Pfeiler  besprengt.  Der 
Zweck  ist  ganz  derselbe  wie  bei  den  früher  besprochenen 
arabischen  Thieropfern  für.  die  Erdgeister,  nämlich  die  Absicht, 
die  Genien  des  Ortes  zu  besänftigen  und  zu  gewinnen. 


1  Odyssee  XI,  25—153. 

4* 


52  111.  Abhandlung:    t.  Krem«r. 

Der  Glaube,  dass  man  durch  das  Opfer  eines  Menschen- 
lebens den  Bauwerken  ewige  Dauer  verleihen  könne,  findet 
sich  über  weite  Länder  verbreitet,  und  ganz  verschiedene 
Völker  stimmen  hierin  überein.  Er  beruht  ganz  und  gar  auf 
den  oben  gegebenen  alten  Vorstellungen. 

So  liess  der  Statthalter  von  Bassora,  'Obaidallah  Ibn 
Zij4d,  *  als  er  den  unter  dem  Namen  ,Das  weisse  Schloss'  be- 
kannten Regierungspalast  baute,  einen  Menschen  unter  einem 
der  Hauptpfeiler  lebendig  einmauern,  eine  That,  die  nach 
mohammedanischen  Begriffen  um  so  frevelhafter  war,  als  das 
Opfer  selbst  ein  Mohammedaner  und  nicht  einmal  ein  Sclave, 
sondern  ein  freier  Mann  war.  2 

Solche  abergläubische  Bräuche  herrschten  auch  selbst 
noch  im  christlichen  Europa  und  der  gelehrte  Schriftsteller, 
der  diesen  Thatsachen  eine  besondere  Aufmerksamkeit  gewidmet 
hat,^  versichert  sogar,  dass  noch  im  Jahre  1843,  als  bei  Halle 
eine  neue  Brücke  gebaut  ward,  sich  im  Volke  die  Ansicht 
geltend  machte,  es  müsse  ein  Kind  in  den  Grundfesten  ein- 
gemauert werden. 

Leider  gibt  uns  der  geistreiche  Culturhistoriker  in  diesem 
Falle  nicht  die  Quelle  an,  aus  der  er  seine  Nachricht  geschöpft  hat.^ 

Immerhin  genügt  aber  das  eben  Angeführte  um  deutlich 
zu  zeigen,  welchen  gewaltigen  Einfluss  auf  die  Menschen  solche 
aus  Zeiten  der  tiefsten  Wildheit  stammende  Vorstellungen  über 
die  Natur  des  Blutes  und  der  Seele,  sowie  der  Geister,  aus- 
geübt und  zum  Theile  sogar  bis  in  die  Gegenwart  noch 
nicht  verloren  haben.  Es  müssen  sehr  lange  Zeiträume  des 
wilden  Lebens  vorübergeflossen  sein,  bis  sich  solche  Ueber- 
zeugungen,  von  einem  Geschlechte  zum  andern  übertragen,  so 
unverwischbar  dem  Volksgeiste  einprägen  konnten,  dass  noch 
immer  Spuren  des  alten  Aberglaubens  sich  zeigen. 

Im  Alterthume,  bevor  noch  der  Islam  mit  seinen  meisten- 
theils  aus  der  altpersischen  Glaubenslehre  geschöpften  Ideen 
über  ein  künftiges  Leben  nach  dem  Tode,  den  Arabern  neue 
und  ihnen  unbekannte  Aussichten   eröffnet  hatte,   befassten  sie 

1  Starb  686  Ch. 

>  Ibn  alfakih  ed.  de  Goeje,  S.  156. 

'  Tylor:  Anfänge  der  Cultar  I,  104;    vgl.   J.   Lippert,    Seelencult,   S.  27, 

<  T^lor,  1.  1.  I,   104, 


Studien  tnr  verglftichenden  GitUor^eBehicIite.  o3 

sich  gar  nicht  mit  Grübeleien  über  metaphysische  Fragen ;  sie 
lebten  ganz  in  der  Gegenwart  und  bekümmerten  sich  wenig 
oder  gar  nicht  um  das  Zukünftige.  Die  alten  Dichter  wie  Labyd 
geben  getreu  diese  Geistesrichtung  wieder;  die  Seligkeit  nach 
dem  Tode  ist  ihnen  ganz  gleichgiltig:  sie  begnügten  sich  mit 
dem  grösseren  oder  kleineren  Theil  davon,  den  sie  auf  Erden 
geniessen  konnten.  Von  der  Vergangenheit  besitzen  sie  nur  ein 
Erbstück,  nämlich  ihre  alten  Sagen,  ihre  Volks-  und  Stammes- 
überlieferungen und  ihre  alten,  abergläubischen,  von  den  Vätern 
ererbten  Vorstellungen  und  Gebräuche.  Zu  diesen  gehörte  es 
auch,  dass  man  glaubte  die  Seelen  oder  Schatten  der  Ver- 
storbenen müssten,  wenigstens  einige  Zeit  nach  ihrem  Tode, 
besonders  so  lange  der  an  ihnen  begangene  Mord  noch  un- 
gerächt  sei,  eine  Art  von  unruhigem  Schattenleben  führen. 
Das  Blut  mochte  immerhin  als  Sitz  der  Seele  und  des  Lebens 
angesehen  werden,  aber  trotzdem  bestand  nach  dem  Glauben 
der  alten  Semiten,  auch  wenn  das  Blut  längst  schon  vergossen 
und  vergangen  war,  das  geistige  Element  im  Blute:  die  Seele 
auch  fernerhin.  Das  Wort  nafs  =  anima  hängt  zusammen  mit 
nafas  =  spiritus^  anhelitus  ==  7cveu|Aa^  hebräisch  nefesh,  Athem. 
Es  zeigt  dies,  dass  man  wohl  den  aus  frisch  vergossenem,  noch 
heissem  Blute  aufsteigenden  Dampf,  als  den  Hauch  des  Lebens 
betrachtete,  der  nicht  zugleich  mit  dem  Körper  zu  Grunde  gehe.^ 
Diese  Beobachtung  des  rauchenden  Blutes  mag  zuerst 
bei  den  Urmenschen  den  Gedanken  wach  gerufen  haben,  dass 
im  Menschen,  wenn  auch  der  Körper  vergeht,  doch  noch 
etwas  enthalten  sei,  welches  nach  dem  Tode  fortbestehe  und 
in  die  Lüfte  emporsteige.  Auf  diese  Art  wird  wohl  die  erste 
Vorstellung  von  der  körperlosen  Seele,  von  Geistern  und  Göttern 
entstanden  sein,  eine  Idee,  welche  bei  allen  wilden  Völkern 
sehr  verbreitet  ist. 


1  Nachdem  ich  Obiges  schon  geschrieben  hatte,  finde  ich,  dass  der  aus- 
gezeichnete Cnlturhistoriker  J.  Lippert  auf  Grund  seiner  eigenen  For- 
schungen, zu  demselben  Schlüsse  gekommen  ist,  dass  der  Begriff  der 
Seele  zuerst  aus  der  Beobachtung  des  rauchenden  Blutes  sich  ent- 
wickelt habe  (J.  Lippert,  Der  Seelencult.  Berlin  1881,  S.  60).  Dieses 
Zusammentreffen  zweier  von  einander  ganz  unabhängiger  Forscher  er- 
hebt nicht  wenig  die  Wahrscheinlichkeit  für  die  Richtigkeit  der  Vor- 
aussetzung. 


54  m.  Abbaadliing :   ▼.  Krem  er. 

Da  die  hierauf  bezüglichen  Anschauungen  der  Naturvölker 
schon  in  umfassender  Weise  zusammengestellt  und  besprochen 
worden  sind,*  so  kann  ich  es  durchaus  nicht  als  meine  Auf- 
gabe betrachten,,  das  schon  Gesagte  und  Erwiesene  nochmals 
vorzubringen.  Aber  ich  halte  es  fbr  meine  Aufgabe^  jene 
hieher  Bezug  nehmenden  Thatsachen  zu  verzeichnen,  die  sich 
aus  der  eingehenden  Erforschung  der  arabischen  QueUen  fUr 
die  allgemeine  Culturgeschichte  mit  Sicherheit  feststellen  lassen. 

Vor  Allem  ist  es  ein  alter  Volksglaube,  der  hier  unter- 
sucht werden  muss.  Es  ist  dies  die  im  arabischen  Alterthum 
geltende  Ansicht,  dass  die  Seele  eines  Gbtödteten  in  ein 
Käuzchen  sich  verwandle. 

Dieser Todtenvogel  wird  ^adan  oder  hämah  (Eule)  genannt; 
er  soll  aus  dem  Schädel  des  Todten,  wenn  er  verwest,  her- 
vorfliegen und  so  lange  klagen  bis  der  Mord  gerächt  ist.^ 

Bei  den  Dichtem  ist  nicht  selten  die  Rede  davon,  nur 
ist  es  nicht  immer  sicher,  ob  sadan  oder  hämah  wirklich  das 
Käuzchen  bedeuten,  oder  ob  sie  im  gewöhnlichen  Sinne  auf- 
zufassen seien,  indem  sadan  Echo  und  hämah  Schädel  bedeutet. 

So  sagt  Labjd:^ 

Nichts  ist  die  Menschheit,  seit  du  starbst,  mir  wcrth. 
Und  sie  sind  (mir)  nichts  als  sadan  und  hdmah. 

Und  an  anderer  Stelle: 

Auch  eine  nackte  Wüste  durchzog  ich, 
Wo  sadan  ächzt  zum  Klagrufe  der  hämah.  * 

Ein  heidnischer  Dichter  sagt:^ 

Der  Prophet  erzählt  uns,  dass  wir  (ewig)  leben  werden, 
Aber  welches  Leben  ist  das  der  Echoklänge  und  Schädel!^ 


1  Vorzüglich  von  Tylor:  Anfänge  der  Cultur;  dann  bei  Lubbock :  Ori^nes 
de  la  civilisation. 

2  G&hiz:   Albajftn  waltibj&n,  S.  188,    Ausgabe   von    1301.   Constantinopel, 
Gaw&Yb-Druckerei,  in  der  Sammlung:  Chamso  rasftYl. 

3  Labyd  ed.  Chalidy.  Wien  1880,  8.  135.  *  S.  88. 

^  Bochäry,  Cap.  Bäbo  higrat  olnabijji  ilälmadynah  (21).  Gegen  Ende  des 

Kitäbo  'ah&dyt  ol'anbijä'. 
•  Der  Text  lautet  mit  den  vorhergehenden  Versen: 


Stadien  zoi  Tergleicli«nden  Cnltargetehichte.  55 

Bekannt  iet  die  Geschichte  der  durch  die  standhafte  Liebe 
ihres  Verehrers  berühmt  gewordenen  Lailk.  Sie  kam  einst  an 
seinem  Grabhügel  vorbei  und  erinnerte  sich  eines  Gedichtes, 
worin  er  ihr  gesagt  hatte:  selbst  wenn  er  unter  den  Stein* 
platten  läge  und  sie  grüsse  ihn,  so  würde  er  ihren  Gruss  er- 
widern oder  als  Eäuzchen  zu  ihr  kreischen.  Da  ritt  «ie  hin 
und  sprach  die  Grussformel  aus,  aber  in  demselben  Augenblick 
flog  laut  kreischend  hinter  dem  Grab  eine  Eule  hervor,  das 
Eameel  scheute  sich,  warf  Lailk  ab  und  sie  blieb  sofort  todt.^ 

Die  Seele  ward  als  Vogel  gedacht;  so  sagt  ein  Mann, 
welcher  geträumt  hatte,  dass  ein  Vogel  aus  seinem  Munde  flog: 
yDieser  Vogel  ist  meine  Seele/ ^ 

Auch  Avicenna  in  seinem  Gedichte  über  die  Seele  ver- 
gleicht sie  mit  einer  Taube. ^ 

Schon  in  der  ältesten  Sammlung  der  Aussprüche  des 
Propheten  findet  sich  eine  Ueberlieferung,  laut  welcher  er 
gesagt  haben  soll:  Fürwahr,  die  Seele  der  Gläubigen  wird  zu 
einem  grünen  Vogel,  der  auf  den  Bäumen  des  Paradieses 
seinen  Aufenthalt  hat,  bis  zu  dem  Zeitpunkte,  wo  Gott  sie 
(die  Seele)  in  ihren  Körper  zurückkehren  lässt,  an  dem  Tage, 
wo  derselbe  wieder  auferweckt  wird.*  Eine  ganz  überein- 
stimmende Tradition  findet  sieh  auch  bei  Ibn  Hishäm  in  Betreff 
der  Seelen  der  in  der  Schlacht  von  'Ofcod  als  Märtyrer  ge- 
fallenen Gläubigen.'^  Spätere  haben  dann  die  Legende  weiter 
ausgeführt.^  Alles  das  geht  auf  sehr  alte,  vorgeschichtliche 
Volksdichtung  und  Mythen  zurück.    So  wird  schon  von  Semi- 


mm  .^ 

^l A^  '\j^^\  »Uä.  <^j^^  ♦  ^*^*^^  cM  J^^j^^  Loj^.j 

I  Agänj   X,  84;   Mas'udy   III,   312,    Geschichte  der   herrschenden  Ideen, 

S.   167. 
3  Ibn  mikm,  S.  254. 
'  Ibn  Challikftn:  Ibn  Synft;  Damyrj  snb  voce  warkli*. 

*  l^ar^  almowatta'  Cap.  Gämi  'olgana'iz  Ausgabe  von  Kairo,  vom  Jahre 
1286,  II,  S.  32. 

>  Ibn  His.  ed.  Wüstenfeld,  S.  604. 

*  Nach  Ghazftly:  Ihjä*  IV,  215  werden  die  Seelen  der  Frommen  im  Para- 
diese in  dem  Kröpfe  grüner  Vögel  aufbewahrt,  die  unter  dem  Throne 
Gottes  sich  aufhalten.  Auch  im  Mowatta*  findet  man  Aehnlichas.  Cap. 
mft  gä*  fylmotahäbbyna  fylläh. 


56  in    Abhandlung;    t.  Krem  er. 

ramis  erzählt ,  dass  sie  sich  in  eine  Taube  verwandelte.^  Das 
bedeutet,  dass  ihre  Seele  als  Taube  fortflog.  Der  auf  dem 
Portal  der  nabatäischen  Felsengräber  in  Qigr  in  Stein  ausge- 
hauene Vogel,  der  wie  eine  Eule  aussieht,  ist  nichts  anderes 
als  der  Seelenvogel  des  alten,  arabischen  Volksglaubens.^  Auch 
die  christliche  Symbolik  kennt,  wie  ich  glaube,  die  Taube  als 
Symbol  der  Seele  und  bei  der  Taufe  Jesu  im  Jordan  steigt 
der  heilige  Geist  in  Gestalt  einer  Taube  auf  ihn  hernieder. 

Auf  solche  alte  Bilder  und  Gleichnisse  geht  der  arabische 
Volksglaube  zurück'  und  ganz  ähnliche  Vorstellungen  finden 
sich  in  den  Sagen  vieler  anderen  Völker. 

Im  Kindesalter  der  Cultur  fassten  Alle  die  Seele  als  etwas 
Flüchtiges,  Unfassbares  auf.  In  der  Odyssee  XI,  220  heisst  es: 

, Während  die  SeeF  im  Fluge  davonschwebt,  ähnlich  dem 

Traumbild.* 

In  den  Sagen  des  Sahovolkes  erscheint  derselbe  Ge- 
danke: ,Die  Mutter,  die  verstorben  war,  verwandelt  sich  in 
einen  Vogel.'^ 

Auch  in  der  europäischen  Sagenwelt  zeigt  sich  dasselbe. 
In  einem  alten  bretonischen  Liede  heisst  es:  ,In  Kerloan,  auf 
dem  Schlachtfelde,  steht  eine  Eiche,  die  ihre  Zweige  über  das 
Gestade  ausbreitet;  es  steht  eine  Eiche  auf  dem  Platze,  wo  die 
Sachsen  vor  Evan  dem  Grossen  die  Flucht  ergriffen.  Auf 
dieser  Eiche  halten  bei  nächtlichem  Mondesglanze  Vögel  eine 
Zusammenkunft:  Vögel  mit  weissem  und  schwarzem  Gefieder 
und  einem  kleinen  Blutfleck  am  Kopfe.' ^ 

Das  sind  die  Seelen  der  in  der  Schlacht  Gefallenen.  Aber 
auch  bei  anderen  Völkern  ist  dieses  Gleichniss  sehr  häufig:  bei 
dem  nordwestamerikanischen  Stamme  der  Powhatan-Indianer 
herrscht  der  Glaube,  dass  die  Seelen  ihrer  Verstorbenen  in 
einer  Art  von  Waldvögeln  wohnen,   denen  desshalb  Niemand 


^  Lucian:  De  Dea  Syria. 

>  Doughty  I,  168,  169. 

s  Reinisch:  Die  Sahu-Sprache,  S.  176. 

*  Ich  citire  nach  de  Gubernatis  ,  Die  Thiere  in  der  indogermanischen 
Mythologie,  deutsch  von  M.  Hartmann,  S.  547.  Leider  gibt  der  Ver- 
fasser, wie  öfters,  seine  Quelle  nicht  an. 


Stadien  cur  Terglerehenden  Cnlturg^schichte.  57 

etwas  zu  Leide  thun  darf;  bei  den  Huronen  meint  man^  dass 
die  Seelen  in  Turteltauben  übergehen.  ^ 

Bei  anderen  Völkern  herrscht  die  Ansicht^  dass  die  Seelen 
der  Verstorbenen  in  die  Leiber  verschiedener  Thiere  sich  ver- 
körpern. Die  Malayen  meinen,  dass  die  Tiger  die  Seelen  der 
Verstorbenen  in  sich  aufnehmen.-  Und  diese  Vorstellung  ist 
vom  Standpunkte  der  wilden  Naturmenschen  ganz  begreiflich: 
der  Tiger,  welcher  den  Menschen  aufzehrt,  frisst  ihn  zugleich 
mit  seiner  Seele,  und  nimmt  sie  also  in  sich  auf.  In  Südafrika 
herrscht  der  Glaube,  dass  in  den  Schlangen  Menschenseelen 
wohnen.'^  Ja,  es  kommt  sogar  die  Ansicht  vor,  dass  die  Seele 
des  noch  lebenden  Menschen  getrennt  von  ihm  aufbewahrt 
werden  kann.  Ein  Riesendämon  der  tatarischen  Sage  hat 
seine  Seele  nicht  in  seinem  Leibe  mit  sich,  sondern  er  verwahrt 
sie  in  einer  zwölf köpfigen  Schlange,'  die  er  in  einer  ledernen 
Tasche  auf  dem  Rücken  seines  Rosses  mit  sich  führt.^  Der 
Held  der  Sage  entdeckt  dieses  Geheimniss  und  tödtet  die 
Schlange,  worauf  der  Riese  selbst  sofort  todt  niederstürzt. 

Ganz  ähnliche  Sagen  leben  in  den  arabischen  und  hamiti- 
sehen  Stämmen  von  Nordostafrika  fort.  In  Sennar  glaubt  man, 
dass  die  Seelen  der  Verstorbenen  in  Hyänen  übergehen,  und 
desshalb  ist  es  dort  strenge  untersagt,  diese  Thiere  zu  tödten. 
Als  Dr.  Reitz,  der  österreichische  Consul  für  Chartum,  im 
Jahre  1853  auf  der  Rückreise  von  einer  amtlichen  Entsendung 
nach  Abessynien  erkrankte  und  endlich  starb,  schrieben  die 
Eingeborenen  seinen  Tod  dem  Umstände  zu,  dass  er,  obgleich 
früher  gewarnt,  Hyänen  geschossen  hatte.^  Im  Bogoslande  um 
Eeren  ist,  wie  mir  Professor  Reinisch  mittheilt,  dasselbe  Vor- 
urtheil  allgemein  im  Volke  verbreitet,  weder  Hyänen  noch  die 
dort  in  grosser  Menge  hausenden  Paviane  dürfen  getödtet 
werden.  Für  das  erstgenannte  Thier  mag  sich  die  Sage  daraus 
erklären,  dass  es  bei  Nacht  und  besonders  bei  dem  Frasse 
von  Zeit  zu  Zeit  einen  Laut  von  sich  gibt,  der  täuschend  einem 
menschlichen  Hohngelächter  gleicht.*'    Die  Paviane  aber  haben 


1  Tylor,  II,  6.         2  i.  j.  n,  233. 
3  1.  1.  II,  233,  234.         *  1.  1.  n,  163. 

^  Dr.  Reitz  starb  an  der  Dyssenterie  zu  Dokia  im  Sennar ,  am  26.  Mai  1853. 
«  Schon   Diodor  Sic.  III,  36    erzählt,    dass  die   Hyänen  die  Stimme    der 
Menschen  nachahmen. 


58  ni.  Abhandlung:    t.  Kremer. 

in  ihren  Bewegungen  und  in  ihrem  geselligen  Leben  so  viel 
Aehnlichkeit  mit  dem  Menschen^  dass  man  sie  fiir  ein  Geschöpf 
menschlicher  Herkunft  halten  konnte. 

In  den  Erzählungen  der  1001  Nacht  finden  wir  eine  merk- 
würdige Stelle,  wo  von  einem  Dämon  die  Rede  ist,  der  seine 
Seele  im  Kröpfe  eines  Vogels  verborgen  hat;  dieser  ist  in  eine 
Büchse  eingeschlossen,  diese  wieder  in  sieben  Schachteln,  die 
in  einem  JVlarmorsarkophag  verwahrt  sind,  und  der  Sarkophag 
ist  vergraben  am  Gestade  des  Weltmeeres.  Sein  Liebchen  ent- 
lockt dem  Dämon  dieses  Geheimniss,  ven*äth  es  an  den  Prinzen 
Saif  almoluk,  und  der  tödtet  den  Seelenvogel,  worauf  der 
Dämon  sofort  zu  einem  Häuflein  schwarzer  Asche  verbrennt.' 

Ganz  übereinstimmend  hicmit  findet  man  in  den  von 
Dr.  W.  Spitta  in  Kairo  gesammelten  Volksmärchen^  eine 
beachtenswerthe  Erzählung:  der  Held  derselben  dringt  in  das 
fliegende  Schloss  ein,  das  auf  dem  Gebirge  ipif  sich  befindet. 
Er  schmeichelt  sich  ein  bei  der  Zofe  der  Prinzessin,  die  über 
das  Schloss  gebietet;  die  Zofe  nimmt  ihn  in  ihr  Kämmerlein 
mit;  dort  sieht  er  eine  Glasphiole  an  der  Decke  hangen  und 
erfuhrt,  darin  sei  der  Lebensgeist  (die  Seele)  der  Prinzessin; 
dann  sieht  er  einen  Käfer  kriechen  und  will  ihn  zertreten,  aber 
das  Mädchen  hält  ihn  zurück  und  sagt  ihm,  ihr  Lebensgeist 
sei  in  dem  Käfer. 

Spitta  will  in  dieser  seltsamen  Vorführung  des  Käfers 
(scarabaeus)  als  Behüters  und  Trägers  des  Lebensgeistes  einen 
letzten  Nachklang  des  uralten  ägyptischen  Volksglaubens  er- 
kennen, der  den  heiligen  Scarabaeus  als  das  Symbol  des  Lebens 
und  der  Schöpferkraft  betrachtete. 

Ich  möchte  so  bestimmt  mich  nicht  aussprechen:  denn  ich 
sehe  darin  nur  eine  unbewusste,  moderne  Abart  der  primitiven 
Vorstellung  der  Naturvölker  von  der  Uebertragbarkeit  der  Seele 
in  beliebige  belebte  oder  unbelebte  Gegenstände.  In  der  altägyp- 
tischen Erzählung  von  den  beiden  Brüdern  findet  dieser  Gedanke 
den  deutlichsten  Ausdruck.  Ich  will  nur  gleich  hier  bemerken, 
dass  der  Verfasser  derselben,  Annana  mit  Namen,  ungefähr  ein 
Zeitgenosse  Moses'  war.    Der  Inhalt  ist  in  Kürze  wie  folgt: 

J  1001  Nacht  ed.  Habicht  IV,  261  ff. 

3  Spitta:  Contea  arabes  modernes.  Leide  1883,  p.  27,  28. 


Stadieo  zur  ▼•rgleich«nd«ii  Cnltnrgeaohicht«.  59 

yEfi  waren  zwei  Brüder;  der  jüngere  trennt  sich  von  seiner 
Seele  und  legt  sie  in  die  Spitze  der  Blttthe  einer  Ceder^  um 
sie  zu  verwahren.  Er  aber  lebt  getrennt  von  der  Seele  fort. 
Aber  später  wird  er  getödtet  und  der  Cederbaum  gefUllt;  der 
ältere  Bruder  sucht  des  jüngeren  Seele  in  der  Cederblüthe, 
legt  diese  in  Wasser,  damit  sie  sich  voll  trinke  und  lässt  dann 
das  Wasser  in  den  Mund  des  Todten  fliessen.  Da  vereinigt  sich 
die  Seele  wieder  mit  dem  Leichnam  und  er  wacht  auf  zum 
neuen  Leben.  Er  besteht  noch  andere  Verwandlungen:  er  wird 
ein  Stier;  derselbe  wird  geschlachtet ,  aber  zwei  Blutstropfen 
fallen  zur  Erde  und  daraus  sprossen  zwei  Perseabäume  empor, 
in  deren  einem  seine  Seele  enthalten  ist.  Die  beiden  Bäume 
werden  gefällt,  aber  ein  Splitter  trifft  ein  Weib,  und  in  diese 
geht  die  Seele  über,  die  von  ihr  zu  neuem  Leben  wieder  ge- 
boren wird.* 

So  der  altägyptische  Schriftsteller,  dessen  Werk  auf  uns 
gekommen  ist  in  dem  Papyrus  d'Orbiney.^  Ganz  ähnliche 
Ideen  tragen  die  alten  griechischen  Denker  vor:  nach  Thaies 
hat  der  Stein,  wie  das  Eisen  eine  Seele  (4^x^);^  nach  Empe- 
dokles  sind  auch  die  Pflanzen  beseelt;'  ja  mit  Vernunft  und 
&kenntni8S  begabt;^  dasselbe  lehrt  Anaxagoras^  und  zwar 
ist  dieses  geistige  Wesen  der  Dinge  völlig  gleichartig  mit  der 
Seele  des  Menschen  oder  vielmehr  identisch  mit  ihr,  indem 
sie  selbst  bald  als  Mensch,  bald  als  Thier,  bald  als  Pflanze 
zur  Erscheinung  kommt.  So  erzählt  Empedokles  von  sich 
selbst,  dass  er  als  Knabe,  dann  als  Mädchen,  dann  als  Pflanze, 
hierauf  als  Vogel  und  schliesslich  als  Fisch  ins  Leben  getreten  sei.^ 

Es  genügt  hier  nur  auf  den  engen  Zusammenhang  dieser 
Ideen  mit  der  indischen  Lehre  von  der  Seelenwanderung,  sowie 
mit  der  Metempsychose  der  Pythagoräer  aufmerksam  zu  machen. 

So  sehen  wir  denn  eine  bis  in  das  Kindesalter  des 
Menschengeschlechtes  zurückreichende  Begriffsentwicklung  bei 
Völkern  von  ganz  verschiedener  Sprache  und  Gesittung. 

>  Nach  H.  Brug^sch:  Aus  dem  Orient.  Berlin  1864.  II,  S.  1  ff. 
3  Aristoteles:  De  anima  I,  2,  14. 
3  Plutarch:  De  placitis  philosoph.  V,  26,  1. 

«  Aristoteles:  De  plant.  I,  1,  10  (Bekker  815^).  ^  Aristot.  1.  1. 

6  Diogenes  LaSrt.  VIII,  77.     Hiemit  rergleiche  man   auch   die  Stelle  bei 
Aelian:  Hist.  anim.  XII,  7. 


(30        in.  Abhandlung:    t.  Krem  er.  Stadiev  zur  Tergleichenden  Cnltnrgeschichte. 

Blut  und  Seele  werden  urspriinglich  als  eines  und  das- 
selbe gedacht,  als  das  Element  des  Lebens.  Der  wilde  Mensch 
der  vorgeschichtlichen  Zeit  hielt  sich  an  die  durch  die  Sinnes- 
wahrnehmung  festgestellte  Thatsache,  dass  mit  dem  Blute  das 
Leben  entrinnt.  Dann  kam  eine  weitere  Beobachtung  hinzu, 
indem  das  rauchende  Blut,  welches  aus  der  frischen  Wunde 
quillt,  die  Vermuthung  erweckte:  es  sei  eine  feine,  geheimniss- 
volle Substanz  im  Blute,  die  von  demselben  sich  lostrennt  und 
zum  Himmel  emporsteigt.  Dieser  schnell  verschwindende,  nach 
oben  strebende  Hauche  dieser  Athem  ward  nun  als  der 
eigentliche  Lebensgeist,  als  die*  Seele  aufgefasst  und  führte 
allmälig  zum  Vergleiche  des  Lebensodems,  der  Seele  mit 
einem  Vogel. 

Sobald  aber  dieser  Gedanke  eines  von  der  Körperhülle 
befreiten  Geistes  Wurzel  gefasst  hatte,  konnte  auch  die  aber- 
malige Verbindung  dieses  Geistes,  dieser  Seele  mit  einer 
neuen  Hülle  vorausgesetzt  werden.  Auf  diesem  Grunde  ent- 
standen nun  von  selbst  die  verschiedensten,  wie  wir  sagen 
würden,  abergläubischen,  aber  an  sich  betrachtet  ganz  natür- 
lichen Vorstellungen:  die  Geister,  die  Seelen  konnten  in  Thieren, 
in  Steinen,  in  Pflanzen  oder  anderen  Dingen  ihren  Sitz  nehmen, 
oder  auch  wieder  in  Menschenformen  eingehen. 

Die  niedrigsten  Religionen,  die  Verehrung  gewisser  Thiere, 
Pflanzen  oder  Steine,  selbst  der  Fetische  lassen  sich  aus  solchen 
An&ngen  genügend  erklären.  Der  Beweis  aber  dafUr,  dass 
diese  Voraussetzung,  wenigstens  für  eine  sehr  beträchtliche 
Anzahl  von  Völkern  begründet  ist,  liegt  darin,  dass  man  in 
den  ReUgioneu  der  wichtigsten  Völker  des  Alterthums  noch 
ganz  deutlich  die  Reste,  sei  es  des  alten  Steincultus  oder  der 
Verehrung  heiliger  Bäume,  sei  es  auch  gewisser  Thiere,  ja 
selbst  des  Fetischdienstes,  nachweisen  kann,  so  bei  Aegyptern, 
Hebräern,  Griechen,  Römern  und  Arabern. 


IV.  Abb. :  L.  V.  Rocki  n  ^er.    Ber.  Aber  Handmehr,  d.  sog.  .Schwabenspiegels.  XI. 


IV. 

Berichte  über  die  Untersuchung  von  Handschriften 
des  sogenaünten  Schwabenspiegek 

Von 

Dr.  Ludwig  Bitter  Ton  Rookinger. 


XI. 

oind  die  alphabetischen  Nachweise  über  die  Handschriften 
wie  Handschriftenreste  des  kaiserlichen  Land-  und  Lehenrechts 
im  Bande  CXVHI,  Abh.  X,  S.  25—27,  und  im  Bande  CXIX, 
Abh.  Vin,  S.  1—54,  wie  Abh.  X,  S.  1—62  bis  an  den  Schluss 
des  Buchstabens  H  geführt  worden,  so  reihen  sich  ihnen  jetzt 
die  von  I  bis  in  den  Buchstaben  M  an,  nämlich  bis  zui*  Auf- 
zählung der  ganz  ausserordentlichen  Menge  in  München. 

[Mit  den  Sammlungen  des  Nikolaus  Jankovich  zu  Buda- 
pest gelangten  in  das  ungarische  Nationalmuseum  daselbst  die] 
Nrn.  305,  306,  307,  308. 

[Im  Besitze  desselben  Nikolaus  Jankovich  befand  sich 
auch  nach  einer  Einzeichnung  ans  dem  Jahre  1841  diej  Nr.  419. 

[Prof.  Dr.  Johann  Adam  Ick  statt  zu  Wirzburg  besass 
im  Jahre  1738  die]  Nr.  196. 

[Jeronimus  N.  hat  im  Jahre  1445  geschrieben  die] 
Nr.  137. 

1741/2***. 

Dass  der  Nürnberger  Patricier  Ch.  L  Imhof  oder  Im- 
hoff  von  und  zu  Weidenmühl  eine  Pergamenthandschrift  des 
kaiserlichen  Land-  und  Lehenrechts  besessen  habe,  ist  einer 
brieflichen  Mittheilung  von  Karl  Haiser  aus  Zürich  vom  11.  Juli 
1878  zu  entnehmen,  wonach  sich  in  einem  von  ihm  damals 
erworbenen  Exemplare   von   Harpprecht's   im   Jahre    1723   zu 

SitooDgBber.  d.  phiL-hist.  Cl.  CIL  Bd.  4.  Abh.  1 


Z  IV.  Äbhandinngf:    L.  v.  Bocking^er. 

Kiel  erschienener  Streitschrift , Speculi  suevici  et  praesertim  juris 
feudalis  alamannici  in  foris  vicariatus  suevo-franconico-palatino 
non  usus  modernus^  unter  anderen  handschriftlichen  Einzeich- 
nungen  auch  obige  Nachricht  findet. 

Ein  nicht  unbeträchtlicher  Theil  Imhof  scher  Besitzthümer 
gelangte  durch  Familienverbindungen  nach  Buda-Pest  und  hier 
in  die  Hände  des  unermüdlichen  Sammlers  Nikolaus  Jankovich, 
daher  dann  in  das  ungarische  Nationalmuseum.  Darf  man  da 
etwa  an  ein  Zusammenfallen  mit  der  Nr.  305  denken? 

Eher  wohl  als  an  ein  solches  mit  der  Nr.  419,  welche 
zwar  eben  von  Jankovich  der  k.  k.  Regierungsrath  und  Uni- 
versitätsdirector  Wussin  in  Wien  erwarb,  die  aber  nach  Ein- 
zeichnungen  in  sie  frühzeitig  in  Ungarn  gewesen  ist. 

[Das  Wappen  des  ,Seb.  Höfl[inger]  z.  Imol[kaim]  D'  findet 
sich  auf  der  inneren  Seite  des  Vorderdeckels  der]  Nr.  389. 

[Hermann  v.  In  den  besass  die]  Nr.  141. 


175 


^it-'Ü^ 


Eine  Handschrift  aus  Ingolstadt  ohne  irgend  welche 
nähere  Bezeichnung  als  der  Titelüberschrift  ,Hie  hebt  sich  an 
das  Lannt-Recht-Puch ,  und  lerret  wie  man  ein  igleich  sach 
richten  schol  nach  dem  Rechten*  liegt  dem  in  gewisser  Weise 
systematisch  behandelten  Land  rechte  des  sogen. 
Schwabenspiegels  in  275  Artikeln  mit  vorangehendem  Ver- 
zeichnisse derselben  zu  Grunde ,  welches  Joh.  Friedr. 
Schannat  im  ersten  und  einzigen  Theile  seiner  Sammlung  alter 
historischer  Schriften  und  Documenten  (Fulda  1725)  S.  lf)3 — 322 
mitgetheilt  hat.    v.  Lassberg  Nr.  72.    Homcyer  Nr.  348. 

Das  Verhältniss  zu  der  Reihenfolge  der  Artikel  im  Drucke 
LZ  theilt  Haiser  ,Zur  Genealogie  der  Scliwabenspiegelhand- 
schriften'  I  S.  151^  mit. 

[Zu  Ingolstadt  ist  vielleicht  gefertigt  die]  Nr.  286. 

[Einträge  des  Johann  Gentzinger  in  Ingolstadt,  wohl 
vom  Jahre  1439,  aus  dem  Landrechte  des  sogen.  Schwaben- 
spiegels, s.  in  der]  Nr.  281. 

[Aus  der  Bibliothek  der  Universität  yon  Ingolstadt 
stammen  die]  Nrn.  285,  286,  287. 


Berichte  Aber  Handschriften  des  sof|[.  Schwabenspiegels.  XI.  3 

175  V2***. 

Unter   den  Handschriften   der  UniverBitätsbibliothek  von 

Ingolstadt  verzeiclinet  Ignaz   Dominik    Schmid  capell.  ad  s. 

Catharinae    sacellum   academ.   in   seinem   Kataloge    derselben, 

jetzt  in  der  Universitätsbibliothek  zu  München  Mscr.  Nr.  387, 

auf  Fol.  29  ohne  nähere  Angaben  auch:  Kayserliche  Rechten 

etc.  in  Fol.  1513. 

176*** 

In  der  Burg  zu  Innsbruck  befand  sich  im  Jahre  1536 
nach  einem  ,Inventari  etlicher  Bücher  so  in  einem  Gewelb  in 
der  Burg  zu  Ynnsprugk  liegen*  ain  langletes  pergamene  ge- 
schriben  Landrecht  buech  in  rot  gepunden.  Ficker  in  den 
Sitzungsberichten  der  philosophisch-historischen  Classe  der  kais. 
Akademie  der  Wissenschaften  XXIII,  S.  120. 

177***. 

In  der  Burg  zu  Innsbruck  verzeichnet  dasselbe  Inventar 
weiter  ain  klaines  pergamene  Landrecht  buech.  Ficker 
a.  a.  O.  S.  120.    Ob  die  Nr.  181? 

[Das  wieder  in  der  Burg  zu  Innsbruck  in  demselben 
Inventare  aufgezählte  ,alt  pergamene  Landtrechtbuech  zum 
tail  gereimbt,  in  weiss  gepunden,  von  donat  plettern*  ist  wohl] 
der  Spiegel  aller  deutschen  Leute  der  jetzigen  Universitäts- 
bibliothek dortselbst.   Ficker  a.  a.  O.  S.  120  und  121. 

[Aus  der  Bibliothek  des  Schlosses  Ambras  bei  Innsbruck 
wurden  im  Jahre  1665  in  die  kaiserliche  Hofbibliothek  nach 
Wien  verbracht  die]  Nrn.  388,  397,  400,  401. 

[Die  zu  Innsbruck  im  Ferdinandeimi  nach  einer  Mit- 
theilung Johann  Friedrich  Böhmer's  befindlich  sein  sollende 
Papierhandschrift  des  als  Kaiser  Karls  Rechtsbuch  sich  be- 
zeichnenden sogen.  Schwabenspiegels,  bei  Homeyer  Nr.  350, 
beruht  auf  einer  Verwechslung  mit  der  da  unter  Nr.  349  auf- 
geführten Papierhandschrift  des  kleinen  Kaiserrechtes.  Vgl. 
hiezu  v.  Gosen,  Das  Privatrecht  nach  dem  kleinen  Kaiserrechte, 
S.  11  Note  22.    Rockinger  Q  S.  419]. 

178. 

Innsbruck,  Universitätsbibliothek  Nr.  169,  mit  der  Blei- 
»tiftbezeichnung  112  H  17,   auf  Papier   in  Folio  im  15.  Jahr- 


4  IV.  Abhandlung:    L.  t.  Rockin ger. 

hundert  durchlaufend  gefertigt,  Ruck  und  Eck  in  braunes 
Leder  gebunden.  Mone  in  seinem  Anzeiger  fUr  Kunde  der 
deutschen  Vorzeit  VIII  (1839)  Sp.  30  unter  A  Ziffer  3.  Ho- 
meyer  Nr.  354. 

Voran  geht  auf  sechs  Blättern  ein  Verzeichniss  der 
Artikel  des  Land-  und  Lehenrechts,  theilweise  schwarz 
und  theilweise  roth  in  der  Art,  dass  jedesmal  die  auf  einem 
betreffenden  Blatte  des  Textes  stehenden  Artikel  in  abwech- 
selnder Folge  roth  und  schwarz  aufgezählt  sind.  Der  Text 
selbst,  je  oben  in  der  Mitte  auf  der  ersten  Seite  des  Blattes 
mit  römischer  Zählung  versehen,  reicht  von  Fol.  1 — 122. 

Seine  Fassung  in  den  im  Bande  CXVIII,  Abh.  10,  S.  20/21 
in  der  Note  1  bemerkten  Probestellen  theilt  Haiser  ,Zur  Genea- 
logie der  Schwabenspiegelhandschriften'  II  unter  Da  4  mit. 

179. 

Innsbruck,  ebendort  Nr.  212/1 ,  mit  der  Bleistiftbe- 
zeichnung n  3  F  9,  auf  Papier  in  Folio  im  15.  Jahrhundert 
zweispaltig  gefertigt,  mit  Ausnahme  des  durchlaufend  geschrie- 
benen Verzeichnisses  der  Artikel,  mit  einigen  wenigen  rothen 
Ueberschriften  derselben,  sonst  mit  schwarzen  und  mit  rothen 
Anfangsbuchstaben  derselben,  in  Holzdeckeln  mit  rothem  Leder- 
überzuge, früher  mit  zwei  Schliessen  versehen.  Mone  a.  a.  O. 
Sp.  30  unter  A  Ziffer  2.    Ilomeyer  Nr.  351,  und  nochmal  353. 

Nach  den  beiden  ersten  leeren  Blättern  beginnt  unter 
der  rothen  Ueberschrift  ,Hye  hebt  sich  an  das  lantrecht  p&ech, 
das  ist  wye  man  vmb  ain  yegleiche  sache  richten  sol*  von 
Fol.  3—55  Sp.  1  das  Landrecht  in  377  roth  nummerirten  Ar- 
tikeln, von  Fol.  55  Sp.  2 — 74'  Sp.  1  das  Lehenrecht  in  151 
ebenso  gezählten  Artikeln.  Daran  schliesst  sich  von  Fol.  75  bis 
81  das  Verzeichniss  der  Artikel  der  beiden  Werke. 

Der  Wortlaut  in  den  vorhin  berührten  Probestellen  Haiser's 
findet  sich  a.  a.  O.  unter  Cb  13. 

180. 

Innsbruck,  ebendort  Nr.  498/1,  mit  der  Bleistiftbe- 
zeichnung II 2  £13,  nach  einer  wohl  gleichzeitigen  Abschrift 
eines  Schreibens  des  Bischofes  Johann  von  Brixen  an  den 
Pfarrer  von  Patsch  aus  dem  Jahre  1316  auf  ursprünglich  leerem 


Berichte  fiber  Handschriften  des  sog.  Schwabenspiegels.  XI.  Ö 

Räume  des  letzten  Blattes  zu  dieser  Zeit  in  Tirol  befindlich 
gewesen,  von  dem  Ritter  Anton  von  Annenberg  dem  Karthäuser- 
kloster Schnals  geschenkt,  auf  Pergament  in  Quart  zweispaltig 
mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und  rothen  Anfangs- 
buchstaben derselben  gefertigt.  Mone  a.  a.  O.  Sp.  29/30  unter 
A  Ziffer  1.  Homeyer  Nr.  352.  Ficker  über  einen  Spiegel 
deutscher  Leute  u.  s.  w.  in  den  Sitzungsberichten  der  kais. 
Akademie  der  Wissenschaften,  Band  XXIII,  S.  238 — 242,  wo- 
selbst sich  auch  am  Schlüsse  ein  Facsimile  einer  Spalte  des 
Fol.  24  findet;  über  die  Entstehungszeit  des  Schwabenspiegels, 
ebendort  LXXVII,  S.  832—836. 

Das  Landrecht  in  304  Artikeln,  mit  LZ  313  schliessend, 
reicht  bis  Fol.  62',  woran  sich  unmittelbar  das  Lehenrecht 
in  72  Artikeln,  deren  letzter  =  LZ  50  b,  51a,  bis  Fol.  72' 
schliesst,  woselbst  der  Schreiber  noch  seinen  Stossseufzer  ,0 
scriptor  cessa,  quoniam  manus  est  tibi  fessa^  anbrachte. 

Die  Fassung  des  Textes  in  den  vorhin  erwähnten  Probe- 
stellen Haiser's  findet  sich  a.  a.  O.  unter  B  a  2. 

181*. 

Innsbruck,  ebendort  Nr.  842,  mit  der  Bleistiftbezeichnung 
1144  D,  auf  Pergament  in  Quart  in  der  zweiten  Hälfte  des 
14.  Jahrhunderts  mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und 
rothen  Anfangsbuchstaben  derselben  gefertigt,  am  Anfange  und 
Ende  unvollständig,  Ruck  und  Eck  in  braunes  Leder  gebunden. 

Diese  Handschrift  besteht  jetzt  noch  aus  33  Blättern 
ohne  Bezeichnung  der  Lagen  von  8  und  6  Folien,  welche 
wechseln,  beginnt  mit  den  Worten  ,vnd  eilen  werltleichen 
fursten  mit  dem  vanen.  der  chunig  sol  dhein'  des  Art.  LZ  132 
des  Landrechts,  und  reicht  bis  zu  den  Worten  des  Art.  245: 
vnd  in  so  grozzen  zom  cham  daz  si  den  chunig  beschalt  do 
ier  wille  ffir  sich  nicht. 

Vgl.  hiezu  Rockinger  H,  woraus  von  S.  471 — 488  und 
491 — 501  in  II  das  Verhältniss  zum  Drucke  LZ  und  zu  v. 
Maurer's  Ausgabe  des  vermeintlichen  Landrechtsbuches  des 
Ruprecht  von  Freising  hervortritt. 

[Die  zu  Innsbruck  ebendaselbst  unter  der  Bezeichnung 
II  3  F  9  aufgeführte  Handschrift  in  Homeyer's  Nrn.  351  und 
353  =J  Nr.  170. 


n  lY.  Abhandlung:    L.  ▼.  Rocki  nger. 

[Graf  Karl  von  Inzaghi  schenkte  dem  MuBeum  Francisco- 
Carolinum  in  Linz  die]  Nr.  203. 

[Ein  nicht  näher  bezeichneter  Johannes  schrieb  die] 
Nrn.  48,  354. 

[Johannes schrieb  im  Jahre  1475  die]  Nr.  215. 

[Dem  Prof.  Dr.  Ludwig  Iselin  zu  Basel  gehörte  im  Jahre 
1592  die]  Nr.  20. 

[Joseph  Albert  v.  Ittner^^  Kanzler  des  Malteserordens  zu 
Heitersheim  nicht  weit  von  Freiburg  im  Breisgau,  dann  gross- 
herzoglich badischer  Staatsrath,  Curator  der  Universität  Frei- 
burg, zuletzt  in  Constanz,  schenkte  der  Bibliothek  der  ge- 
nannten Universität  die]  Nr.  86. 

[Dem  Staatsrathe  Joseph  Albert  v.  Ittner^  gehörte  auch 
die]  Nr.  143. 

[In  der  Wohnung  des  Staatsrathes  Joseph  Albert  v.  Ittner' 
zu  Constanz  haben  Dr.  Dümge  und  Dr.  JVTone  nach  dem  Be- 
richte über  ihre  im  Herbste  1819  aus  Auftrag  der  Gesellschaft 
für  ältere  deutsche  Geschichtkunde  unternommene  Reise,  im 
Archive  der  Gesellschaft  I  S.  229,  auch  ^manches  merkwürdige 
aus  eigenthümlichem  Vorrathe'  gesehen,  unter  Anderem  ,die 
Handschrift  eines  Sachsenspiegels,  eines  starken  Folianten, 
welche  Aufmerksamkeit  verdienen  mOchte.  Sie  scheint  Ab- 
schrift eines  alten  Exemplares  des  Schwabenspiegels,  der  ur- 
sprünglich, wie  bekannt,  nichts  weiter  ist  als  ein  durch  Ein- 
schaltung schwäbischer  Rechtsgewohnheiten  und  vieler  Sätze 
aus  dem  sogen.  Kaiserrechte  interpolirter  Sachsenspiegel. 

Soll  hier  etwa  die  oben  genannte  Nr.  86  gemeint  sein? 

Oder  liegt  allenfalls  eine  Verwechslung  mit  der  Hand- 
schrift im  Stadtarchive  von  Constanz,  Nr.  56,  in  Mitte,  welche 
V.  Ittner  damals  gerade  bei  sich  gehabt  haben  mag?] 

[Leonhard  Prindlinger  von  Judendorf  hat  sich  im  Jahre 
1522  eingezeichnet  in]  Nr.  404. 

[Johann  zum  Jungen  bcsass  im  15./16.  Jahrhundert  die] 
Nr.  224. 

[Dem  Johann  Maximilian  zum  Jungen  zu  Frankfurt  am 
Main  gehörte  die]  Nr.  82. 


<  Es  sei  hier  über  ihn  in  Kürze  auf  Daniel  Jacoby  in   der   , Allgemeinen 
deutschen  Biographie'  XIV  S.  647/648  verwiesen. 


Berichte  über  Handschriften  des  sog.  Sohwrabenspiegels.  XI.  7 

[Ort  zum  Jungen  besass  im  15./16.  Jahrhundert  die]  Nr.  224. 

[Von  dem  Buchhändler  Jungin ger  zu  Augsburg  erwarb 
Dr.  Johann  Heinrich  Prieser  daselbst  für  fünf  Gulden  diej  Nr.  94. 

[Georg  Kalb  von  Reicbenschwand  in  Mittelfranken  hat 
sich  mehrmals  eingezeichnet  in]  Nr.  55. 

[Hanns  Kallemborger  oder  Kallenberger  besass  die] 
Nr.  32. 

[Aus  der  ,Cancellaria^  von  Kamenz  in  Schlesien  stammt 
die]  Nr.  47. 

[Für  den  jungen  Rudeger  den  Kap  eller  ^  zu  Regensburg 
fertigte  Ernst  der  Hunkofer  die]  Nr.  92. 

[Im   Besitze   des   Johann    Franz   Egkher,    Freiherrn    von 

Kap  fing,   Fürstbischofes  von  Freising,    befand  sich  im  Jahre 

1696  die]  Nr.  243. 

182. 

K aschau,  geheimes  Stadtarchiv,  auf  Papier  in  Quart 
zweispaltig  mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und  rothen 
Anfangsbuchstaben  derselben  am  Samstage  in  der  Quatember- 
woche  der  Fasten  des  Jahres  1430  von  dem  damals  beim 
Studium  in  Passau  gewesenen  Johann  Härlicher?  vollendet,'^ 
in  Pergamentumschlag  ohne  jede  Aufschrift.  Prof.  Dr.  Krones, 
Deutsche  Geschichts-  und  Rechtsquellen  aus  Oberungarn,  im 
Archive  für  österreichische  Geschichte,  Band  34,  S.  234 — 252. 

Auf  das  Verzeichniss  der  Artikel  des  Land-  wie 
Lehenrechts  folgen  diese  beiden  Bestandtheile  unseres  Rechts- 
buches selbst.  Der  erste  schliesst  mit  dem  Artikel  von  ,viech- 
waid  und  ander  gemein',  woran  sich  ,das  Lehenrechtpuech*  reiht. 

Die  Gestalt  des  Ganzen  ergibt  sich  zur  Genüge  aus  der 
Verzeichnung    der  Artikel    und    ihrer  Ueberschriften,    welche 

»  Vgl.  Bd.  CXVm,  Ahh.  10,  S.  10— lö. 

2  Am  sogleich  zu  bemerkenden  Orte  heisst  es  S.  235,  dass  am  Schlüsse  Fol- 
gendes in  ziemlich  verblasster  und  gegen  Ende  hin  undeutlicher  Schrift 
steht:  Anno  domini  millenimo  CCCC^  tricesimo  finitum  sabato  die  in  an- 
garia  prima  jejuniorum  —  so  wird  wohl  anstatt  ,inaugaria (sie)  prima  jejunio* 
zu  lesen  sein  —  ante  Reminiscere  per  me:  Johannem  Härlicher  (?)  Vlndo- 
bona(?) . . .  serius  (?)  etiam  tempore  stndens  in  Patauia.  Zu  ,Vindobona(?)' 
ist  in  der  Note  1  angefügt:  Gesclirieben  steht:  vona''«  (mit  einem  nach 
oben  gebogenen  AbkUrzungsstriche  über  vona),  etwa  Vindobona  (?)  bis  (?). 
Vielleicht  ist  zu  losnn:  Johannem  Härlicher?  conventualis  huius 
monasterii,  et  iam  tempore  studeiis  in  PaUuia. 


8  IV.  Abhandlung:    L.  ▼.  Rocking«r. 

a.  a.  O.  S.  241 — 252  mitgetheilt  ist.    Vgl.  Rockinger  in  H,  hier 
insbesondere  S.  464 — 468. 

[Kassel,  ständische  Landesbibliothek,  Mscr.  jurid.  in 
Fol.  26.  Zwei  Bände  auf  Papier  in  Folio  im  Jahre  1724  ge- 
fertigt, der  erste  das  Landrecht  des  sogen.  Schwabenspiegels 
enthaltend,  der  zweite  dessen  Lehenrecht,  ex  bibliotheca  Jo- 
hannis  Noe  de  Neufville,  diversorum  principum  consiliarii  aulici 
et  legati.  Archiv  der  Gesellschaft  flir  ältere  deutsche  Geschicht- 
kunde VI,  S.  204.  V.  Lassberg  Nr.  17.  Homeyer  nach  seiner 
Nr.  116. 

Vgl.  hiezu  auch  sogleich  das  weiter  folgende  Mscr.  jurid. 
in  Fol.  27]. 

[Kassel,  ebendort,  Mscr.  jurid.  in  Fol.  27,  ebendaher  wie 
die  beiden  vorhergehenden  Bände  stammend,  auf  Papier  in 
Folio  im  18.  Jahrhundert  gefertigt,  v.  Lassberg  Nr.  17,  Ho- 
meyer nach  seiner  Nr.  116, 

a)  das  Landrecht  des  sogen.  Schwabenspiegels, 

b)  dessen  Lehenrecht,  sodann  der  Auetor  vetus  de  be- 
neficiis, 

c)  ein  alphabetischer  ,Vocabularius  der  alten  Wörter 
und  Redensarthen  so  hin  und  wider  in  dem  Schwabenrecht 
befindlich  sambt  deren  Erklärung', 

im  Ganzen  nicht  weniger  als  1713  Seiten  umfassend,  wozu  noch 

d)  ein  alphabetisches  Register  über  den  sogen.  Schwaben- 
spiegel auf  286  Seiten  kommt. 

Nach  der  Bemerkung  Homeyer's  zu  seiner  Nr.  116  enthält 
die  vorhergehende  wie  diese  Nummer  die  ersten  Entwürfe  zur 
Ausgabe  unseres  Rechtsbuches  von  Hieronymus  von  der  Lahr 
in  des  Freiherrn  v.  Senkenberg  Corpus  juris  germanici  publici 
ac  privati  II,  Abth.  1,  S.  1—492  und  1—188]. 

183. 

Kassel,  ebendort,  Mscr.  jurid.  in  Fol.  44,  auf  Papier  in 
Folio  im  15.  Jahrhundert  durchlaufend  gefertigt,  niederrheinisch, 
in  Holzdeckel  mit  gepresstem  braunen  Lederüberzuge  gebunden, 
mit  je  fünf  Messingbuckeln  und  zwei  Schliessen.  Archiv  a.  a.  O. 
VI,  S.  204.    V.  Lassberg  Nr.  16.    Homeyer  Nr.  116. 


Berichte  über  Handschriften  des  sog.  ächwabenspiegels.  XI.  9 

Voran  geht  ein  am  Anfange  mangelhaftes  alphabetisches 
Inhaltsverzeichnisse  mit  AnfUgung  der  je  treffenden  Artikel- 
zahlen am  Rande,  auch  mit  Nachträgen  von  anderer  Hand 
versehen.  Dann  folgt  das  Land-  und  Lehenrecht  selbst, 
auch  äusserlich  gleich  sehr  an  die  Kr.  137  erinnernd,  äusserst 
splendid  geschrieben,  die  beiden  Anfangshauptbuchstaben  farbig 
und  mit  Gold,  die  übrigen  Initialen  roth,  die  Ueberschriften 
schwarz,  aber  immer  mit  bedeutenden  Zwischenräumen  nach 
dem  vorhergehenden  und  vor  dem  folgenden  Texte  der  Artikel, 
deren  Gesammtzahl  auf  530  beziffert  ist,  wovon  378  auf  das 

Landrecht  fallen. 

184. 

Kassel,  ebendort,  Mscr.  jurid.  in  Fol.  45.  Auf  Pergament 
in  Folio  im  14.  Jahrhundert  zweispaltig  gefertigt,  mitteldeutsch, 
in  Holzdeckel  gebunden,  früher  mit  grünem  Leder,  jetzt  mit 
marmorirtem  Papier  überzogen,  an  mehreren  Stellen  beraubt, 
80  beispielsweise  der  Folien  13 — 20  einschliesslich  und  23 — 26 
einschliesslich,  von  Dr.  Philipp  Burchard  ,redintegrandae  et  red- 
augendae  bibliothecae  archipalatinae^  zum  Geschenke  gemacht. 
Archiv  a.  a.  0.  VI,  S.  204.  v.  Lassberg  Nr.  15.  Homeyer  Nr.  114. 

Auf  den  ersten  vier  Blättern  findet  sich  ganz  roth  ge- 
schrieben ein  Verzeichniss  der  Artikel  mit  farbiger  roth 
und  blauer  Initiale.  Dann  folgt  unter  gleichzeitiger  je  oben  in 
der  Mitte  angebrachter  römischer  Foliirung  1 — 94  das  Land- 
und  Lehenrecht  selbst  mit  rothen  Ueberschriften.  Letzteres 
bricht  auf  Fol.  94'  Sp.  2  mit  den  Worten  LZ  159  ab:  der  ge- 
winnet leider  mangen  vient. 

[Ob  das  im  Stadtarchive  von  Kassel  befindliche  alpha- 
betische Rechtswörterbuch,  auf  Papier  in  Folio  von  Konrad 
von  Nordheim  im  Jahre  1414  gefertigt,  niederdeutsch,  auch 
fiir  unser  kaiserliches  Landrecht  in  Betracht  kommt,  ist  zur 
Zeit  nicht  bekannt.  Vgl.  Karl  Philipp  Kopp's  ausflihrliche 
Nachricht  von  der  altern  und  neuem  Verfassung  der  geistlichen 
und  Civil-Gerichten  in  den  fürstlich  Hessen-Casselischen  Landen 
I,  §.  33,  S.  62—64.  Spangenberg's  Beiträge  zu  den  teutschen 
Rechten  des  Mittelalters  S.  74  in  der  Note.  Homeyer  Nr.  119]. 

[Heinrich  Kellner  besass  seinerzeit  die]  Nr.  82. 


1  Von  dem  Buchstaben  A  sind  nur  noch  drei  Zeilen  vorhanden 


10  IV.  Abhandlung^;    L.  ▼.  Rockinger. 

[Einzeichnungen  über  die  fränkische  Familie  von  der 
Ker  oder  von  der  Kere  aus  den  Jahren  1470  auf  1480  finden 
sich  in  der]  Nr.  340. 

[Ernst  Kerssenstein  hat  sich  eingezeichnet  in  die]  Nr.  58. 

[Etatsrath  Prof.  Dr.  Andreas  Wilhelm  Gramer  in  Kiel 
ersteigerte  aus  der  Ebner'schen  Bibliothek  zu  Nürnberg  für 
9  Gulden  die]  Nr.  92. 

[Johann  Kiem  hat  im  Jahre  1422  geschrieben  die]  Nr.  54. 


185 


«4c 


Professor  Martin  Kiem,  Conventual  von  Muri-Gries,  zu 
Sarnen.  Bruchstück  einer  Handschrift  auf  Pergament,  zwei- 
spaltig, in  der  zweiten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  mit  rothen 
Ueberschriften  der  Artikel  und  rothen  Anfangsbuchstaben  der- 
selben in  der  Gegend  um  den  Vierwaldstättersee  gefertigt. 

Es  umfasst  die  Art.  des  Landrechts  LZ  227 — 235  bis 
zu  den  Worten  S.  107  Sp.  2:  ob  er  dar  vf  icht  nimet,  das  sol 
ra[an]  über  in  richten  als  über  den  den. 

Mittheilung  des  Herrn  Staatsarchivars  Dr.  Theodor  von 
Liebenau  zu  Luzern  vom  20.  December  1878,  sammt  Abschrift. 

[Graf  Konrad  von  Kirchberg  besass  im  15.  Jahrhundert 
die]  Nr.  234,  vielleicht  auch  die  Nr.  192? 

1857-2. 

Das  Archiv  von  Kirchdrauf,  Szepes-Värallya,  aller 
Wahrscheinlichkeit  nach  dem  ältesten  Colonistenortc  der  Zips 
und  in  seiner  königlichen  Burg  dem  Mittelpunkte  des  Comitatus 
Scepusiensis,  verwahrt  einen  Band  auf  Papier  in  Folio  aus  dem 
Jahre  1628  mit  Nachträgen :  CoUectanea  Allerley  Nutzlicher 
vnnd  Noth wendiger  Regeln  des  Rechtens  aus  dem  göttlichenn 
sowol  auch  kayserlichenn  Rechtenn  vnd  sonderlich  aus  dem 
Saxenspiegel  vndt  anderer  vornehmen  Autoribus  vnd  Rechts- 
büchern 80  in  den  XIII  Staedten  in  Zips  vblichen,  mit  allem 
fleysz  excerpiret  vnd  nach  alphabetischer  Ordnung  sub  certos 
titulos  vnd  in  locos  communes  redigiret  durch  Balthasarum  Apellem 
Notarium  p[roJ  t[empore]  Opp[idiJ  Waralliae.  Prof  Dr.  Krones, 
Deutsche  Gescliichts-  und  Rechtsquellen  aus  Oberungarn,  im 
Archive  für  österreichische  Geschichte,  Band  34,  S.  229 — 234. 


Berichte  fiber  Handschriften  des  sog.  Schwabenspiegels.  XI.  1 1 

Dieses  ^Rechtsbuch  der  13  Zipser  Städte^  von  dem  be- 
rührten Notar  Apel  enthält  in  verschiedenen  seiner  Artikel 
Beziehungen  auf  das  jKayserrecht'  und  auch  , Landrecht'  oder 
den  sogen.  Schwabenspiegel,  beispielsweise  in  den  Artikeln 
von  Burgschafft;  Diebstall,  Beliehen  Gut,  Schuldt,  Zeugen. 

[Von  ,Martinu8  Ravenspurg,  scriptor  in  Eirchheim'  ist 
gefertigt  die]  Nr.  143. 

[Im  Besitze  der  Herren  von  Schellenberg  in  der  Herr- 
schaft Kislegg  im  AUgäue  befand  sich  von  der  zweiten  Hälfte 
des  16.  Jahrhunderts  an  die]  Nr.  427. 

186. 

Klattau,  Stadtarchiv,  auf  Papier  in  Folio  im  Jahre  1467 
gefertigt. 

Böhmische  Bearbeitung  b^  Fol.  1—52,  c^  Fol.  108' 
bis  113,  Fol.  156 — 158  ein  kleiner  Theil  von  a,'  nämlich  LZ 
S.  3— 6  Sp.  2  Zeile  10  bis  zu  den  Worten   ,gvten  gewonheit^ 

Mittheilung  des  Herrn  Stadtarchivars  Prof.  Dr.  Emier  zu 
Prag  vom  4.  Februar  1878. 

[Klattau,  ebendort.  Böhmische  Bearbeitung  b. '  Hanka's 
Pi^ehled  pramenuw  präwnich  w  Cechäch,  S.  161,  Nr.  18.  Ob  = 
der]  Nr.  186? 

[Die  zu  Klattau,  ebendort,  von  Homeyer  unter  Nr.  357 
verzeichnete  böhmische  Bearbeitung  der  sächsischen  Distinc- 
tionen  vom  Jahre  1465  beruht  wohl  auf  einer  Verwechs- 
lung mit  der]  Nr.  186,  beziehungsweise  der  ihr  folgenden  Ver- 
zeichnung. 

[Eine  Schreibiibimg  mit  Erwähnung  des  Peter  Kleebeck, 
Bürgers  zu  Straubing  in  Niederbaiern ,  findet  sich  auf  der 
Rückseite  des  letzten  Blattes  der]  Nr.  7. 

[Wilhelm  Klopfer  hat  sich  eingezeichnet  in  der]  Nr.  98. 

[Aus  dem  Besitze  des  Pfarrers  Friedrich  Koch  zu 
Gmunden  in  Oberösterreich  gelangten  in  die  kaiserliche  Hof- 
bibliothek zu  Wien  zum  Theile  die  Bruchstücke  der]  Nr.  407. 

[Derselbe  Pfarrer  Friedrich  Koch  erkaufte  im  Jahre  1874 
oder  1875  die  Bruchstücke  der]  Nr.  155. 


»  Vgl.  im  Bande  CXVIII,  Abh.  X,  S.   18—20. 


12  IV.  Abbandlniif^:    L.  t.  Rocklnger. 

187. 

Köln,  Stadtarchiv,  Nr.  327.  Auf  Papier  in  Quart  im 
15.  Jahrhundert,  niederdeutsch,  nach  einer  Bemerkung  auf  dem 
ersten  Blatte  oben  ^  von  ,Cry8tina^  geschrieben,  auf  dem  Schnitt- 
rande im  17./18.  Jahrhundert  als  , aliquot  statuta  iuris  civilis  et 
feudorum'  bezeichnet,  aus  dem  Nachlasse  des  Domarchivars 
und  Registrators  Anton  Joseph  Wallraf  in  Köln. 

Am  dritten  Blatte  beginnt  das  Verzeichniss  der  Ar- 
tikel. Nach  einer  Reihe  von  Blättern  folgt  das  Buch  der 
Könige  alter  Ehe  auf  47  Folien.  Am  folgenden  ,hijft  sich 
an  dat  Lantreicht  boich'  mit  dem  gewöhnlichen  Anfange: 
Here  got  hemelscher  vader  u.  s.  w.  An  dieses  schliesst  sich 
auf  Fol.  143  ,dat  Leenboich*  bis  Fol.  176:  haint  die  lehen- 
recht buch  ein  ende  etc.  etc.  dat  verleyn  vns  der  vader  vnd 
der  sun  vnd  der  hilge  geist.  amen. 

Mittheilung  des  Prof.  Dr.  Lamprecht  zu  Bonn,  dann  des 
Stadtarchivars  Dr.  Höhlbaum  zu  Köln  vom  17.  Februar  1882. 

[Durch  Schenkung  v.  Oitmann's  zu  Köln  erhielt  Freiherr 

Franz   Sales   v.   Weichs   zu   Osnabrück   im  Jahre   1780   die] 

Nr.  141. 

188. 

Aus  dem  Stadtarchive  zu  Königgräz  in  Böhmen  ftlhrt 
eine  nicht  genauer  gekennzeichnete  böhmische  Bearbeitung 
des  sogen.  Schwabenspiegels?  nach  einer  Mittheilung  von  Hanka, 
in  dessen  Pfehled  pramenfivv  präwnich  w  Cechäch  ich  sie  nicht 
finde,   Homeyer  in  seiner  Nr.  360  auf. 

189. 

Königsberg,  königliches  Staatsarchiv,  Nr.  32,  auf  199 
Blättern  guten  Pergamentes  in  Folio  von  33*5  Decimeter  Höhe 
und  24'5  Decimeter  Breite,  zweispaltig,  mit  rothen  üeber- 
schriften  der  Artikel  und  rothen  Anfangsbuchstaben  derselben, 
wahrscheinlich  2  kurz  vor  1450  von  demselben  Schreiber  ge- 
fertigt, der  die  Statuten  des  deutschen  Ordens  und  andere 
Bücher   für   die  Kanzlei    des  Hochmeisters   abschrieb,   welche 


^  Ich  Crystina  haiin   dys   buechelynii   geschrybeim   vnnd  myt  eynnander 

vber  etc. 
^  Dr.  Steifenhagen    .setzt   am   alsbald   anzuführenden   Orte    den    Ausgang 

des  14.  oder  Anfang  des  15.  Jahrhunderts  an. 


Bericlit«  fiber  Bandsehriften  d«s  so^.  Sehwabenspiegels.  XI.  \o 

das  Deutschordensarchiv  zu  Königsberg  noch  aufbewahrt,  ent- 
weder in  der  Marienburg  selbst  oder  vielleicht  eher  in  einem  der 
Deutschordenshäuser  in  Deutschland^  mitteldeutsch,  nun  stark 
vergilbt  und  theilweise  erloschen,  noch  in  dem  ursprüng- 
lichen Einbände  von  Holzdeckeln  mit  rothge&rbtem  Schaffell- 
überzuge.  Hasse  in  der  Zeitschrift  fUr  geschichtliche  Rechts- 
wissenschaft IV,  S.  65,  Note  2.  v.  Lassberg  Nr.  73.  Homeyer 
Nr.  364.  Steffenhagen,  Catalogus  codicum  manuscriptorum  bi- 
bliothecae  regiae  et  universitatis  Regiomontanae,  Fasel,  Nr.  156; 
Deutsche  Rechtsquellen  in  Preussen  im  13.  bis  zum  16.  Jahr- 
hundert, S.  24  unter  Nr.  81. 

Diese  Handschrift  zerfallt  in  drei  besonders  foliirte,  räum- 
lich aber  nicht  von  einander  getrennte  Theile.  Den  Anfang 
bildet  das  Buch  der  Könige  alter  Ehe  mit  den  Zusatz- 
artikeln zu  unserem  Landrechte,  wovon  Rockinger  F  S.  310 
und  318-— 335  handelt,  wonach  das  Landrecht  auf  101 
Blättern  und  das  Lehenrecht  auf  39  Blättern  folgt. 

Nach  Mittheilung  des  Staatsarchivars  und  Stadtbibliothe- 
kars Dr.  Meckelburg  zu  Königsberg  vom  19.  März  1874  liess 
Prof.  Dr.  Heinrich  Eduard  Dirksen  eine  Abschrift  machen. 
Ob  dieselbe,  welche  nach  Homeyer's  Schluss  seiner  Nr.  364 
Prof.  Dr.  Johann  Christian  Hasse,  zuletzt  an  der  Universität 
Bonn^  besass? 

Im  Verzeichnisse  des  am  26.  März  1884  zur  Versteigerung 
gelangten  Nachlasses  des  Freiherrn  August  von  Koller  in 
Baden  bei  Wien  war  auch  eine  Handschrift  der  böhmischen 
Bearbeitung  des  sogen.  Schwabenspiegels  auf  Papier  aus 
dem  15.  Jahrhunderte,   worin  einige  Blätter  fehlen,   angezeigt. 

[In  der  fürstlich  Kolloredo-Mansfeld'schen  Bibliothek 
zu  Prag  s.  die]  Nr.  63.   Vgl.  auch  die  Nr.  80. 

[Die  Handschrift  in  der  Stadtbibliothek  von  Kolmar  s. 
oben  in  der]  Nr.  54. 

[Der  Diakon  Konrad  von  Lützelnheim  schrieb  zu  Frei- 
burg im  Breisgaue  und  Vörstätten  im  Jahre  1287  die]  Nr.  89. 

[Die  Handschrift  des  Kreisrichters  a.  D.  Wilhelm  Kon- 
rady  auf  der  Miltenburg  s.  oben  in  der]  Nr.  55. 

[Die  Handschrift  im  Stadtarchive  von  Konstanz  s.  oben 
in  der]  Nr.  56. 


14  IV.  Abhandlnn^r:    L.  ▼.  Ronkinffer. 

190. 

Kopenhagen,  königliche  Bibliothek ,  alte  Sammlung 
jiirid.  Nr.  402,  auf  Papier  in  Folio  auf  128  Blättern  im 
15.  Jahrhundert  gefertigt,  niederdeutsch.  Dis  is  dat  lantrecht- 
buch  mit  dem  lehenrecht  vnde  mit  de  ktinige  buch  vorher. 
Wilda  im  rheinischen  Museum  für  Jurisprudenz  VII  S.  343/344. 
V.  Lassberg  Nr.  75.    Homeyer  Nr.  370. 

Das  zuletzt  berührte  Buch  der  Könige  alter  Ehe 
reicht  bis  Judith  einschliesslich.  Die  letzten  Artikel  des  Land- 
rechts  entsprechen  LZ  376,  377  II,  377.  Dann  folgt  das 
Lehenrecht. 

[Wohl  von  dem  Assessor  Kräner  am  städtischen  Handels- 
gerichte zu  Regensburg  hatte  Maurus  Gandershofer  erhalten 
die]  Nr.  269. 

[Im  Kräner'schen  Auctionskataloge  vom  16.  April  1855, 
S.  1,  Nr.  1  ist  aufgeführt  die]  Nr.  34. 

[Dem  Notar  Georg  Krafft  von  Kronenberg  zu  Frankfurt 
am  Main  gehörte  am  14.  Februar  1534  die]  Nr.  121. 

191***. 

Baimund  Krafft  von  Delmensingen  zu  Ulm  besass  — 
wohl  durch  Erwerb  aus  der  SpitzeFschen  Bibliothek  zu  Augs- 
burg —  eine  Papierhandschrift  des  15.  Jahrhunderts  in  Folio, 
worin  nach  der  Notitia  codicum  manuscriptorum  splendidissimae 
bibliothecae  Raymundo-Krafftianae  (von  Franz  Dominik  Hä- 
berlin  zu  Ulm  1739  herausgegeben,  und  mit  neuem  Titelblatte 
,Catalogus  historico-criticus  bibliothecae  Raymundo-Krafftianae' 
und  geänderter  Vorrede,  Ubn  1753),  S.  48/49  Nr.  29  an  das 
,Recht-Buch  von  dem  Teufell  Welial  wider  Jhesum*  sich  das 
,Lannt-Recht  Puch'  oder  der  sogen.  Schwaben spiogel  anschloss. 
v.  Lassberg  Nr.  76.    Homeyer  Nr.  372. 

Ob  =  der  Nr.  39?  Die  Anführung  des  sogenannten 
Belial  spricht,  wie  es  den  Anschein  hat,  sehr  hiefür. 

|Raimund  Krafft  von  Delmensingen  zu  Ulm  besass  weiter 
die]  Nrn.  109  und  114. 

[Etatsrath  Prof.  Dr.  Andreas  Wilhelm  Kramer  in  Kiel 
ersteigerte  aus  der  Ebner'schen  Bibliothek  zu  Nürnberg  um 
9  Gulden  die]  Nr.  92. 


Berichte  fiber  Hand5chriften  des  sog.  Schwab<>niipief;el«.  XI.  lo 

[Hofbibliothekeecretär  Joseph  Krämer  zu  München  hat 
im  Jahre  1782  geschrieben  die]  Nr.  258.  Ob  auch  die 
Nr.  259? 

[Pangraz  Krappmer  kaufte  im  Jahre  1482  von  einem 
Ottenhofer  die]  Nr.  7. 

[Derselbe  Pangraz  Krappmer  besass  auch  im  letzten 
Viertel  des  15.  Jahrhunderts  bis  in  den  Anfang  des  folgenden 
die]  Nr.  243. 

[In  der  Bibliothek  des  berühmten  Wiguläus  Freiherrn 
V.  Kreittmayr  zu  München  sah  Johann  Georg  Lory  nach 
seiner  Commentatio  I  de  origine  et  processu  juris  boici  civilis 
antiqui  §.  43  Note  e  unter  III  im  Jahre  1747  oder  1748  die] 
Nr.  261. 

[Stephan  Kreuch  er  aus  Traunstein  in  Oberbaiern  voll- 
endete in  profesto  s.  Oswald!  regis  et  martyris  des  Jahres  1459 
zu  Wien  die]  Nr.  414. 

[Dem  Notar  Georg  Krafft  von  Kronenberg  zu  Frankfurt 
am  Main  gehörte  am  14.  Februar  1534  die]  Nr.  121. 

[Dem  Oberappellationsgerichtsrathe  Dr.  Friedrich  Kropp 
in  Lübeck  gehörte*  die]  Nr.  336. 

[Die  Handschrift  aus  der  Bibliothek  des  bekannten  Car- 
dinais Nikolaus  von  Kues  s.  oben  in  der]  Nr.  57. 

[Insofern  flir  das  ,alte  Kulm 'sehe  Buch'  oder  kurz  den 
^alten  Kulm'  auch  der  sogen.  Schwabenspiegel  zur  Berück- 
sichtigung gelangt  ist^  mag  hier  an  die  Handschriften  jenes 
Rechtsbuches  erinnert  sein,  welcher  Dr.  Emil  Steffenhagen  in  den 
Deutschen  Rechtsquellen  in  Preussen  vom  13.  bis  zum  16.  Jahr- 
hundert S.  202, 203  gedacht  hat.] 

[In  der  Glosse  zum  sogen,  alten  Kulm  V  44  geht  die 
Verweisung  ,im  Buch  genandt  Konig  Lehen-  und  Landtrecht 
Fol.  24  Wie  man  einen  stummen  richten  soll^  auf  den]  Art. 
LZ  328  des  sogen.  Schwabenspiegels. 

[In  der  Handschrift  der  Stadtbibliothek  zu  Danzig  XVIII 
C  Fol.  56  aus  dem  15.  Jahrhunderte,  mitteldeutsch,  findet  sich 
als  der  erste  der  Zusatzartikel  zu  den  sogen,  landläufigen 
Kulm 'sehen  Rechten  der]  Art.  LZ  370 II  des  sogen.  Schwaben- 
spiegels: Ab  ymant  eynen  toden  menschen  ausz  grebet  = 
V68  im  sogen,  alten  Kulm.  Steffenhagen  a.  a.  O.  S.  9  Nr.  17, 
S.  215/216. 


IG  IV.  Abhandlnnf;:     L.  t.  Rockinger. 

[Aus  der  Antiquariatähandlung  von  Kuppitsch  in  Wien 
sind  erworben  die]  Nrn.  25  und  405. 

[Johann  Kym  hat  im  Jahre  1422  gesehrieben  die] 
Nr.  54. 

[Staatsrath  Prof.  Dr.  Paul  Laban d  in  Strassburg  schenkte 
am  17.  September  1884  dem  Berichterstatter  eine  im  Jahre 
1861  gefertigte  Abschrift  des  Landrechts  und  der  Art.  1  bis 
44  =  LZ  1  bis  45  des  Lehenrechts  der]  Nr.  45. 

[Ein  Eintrag  auf  König  Ladislaus  von  Ungarn  und  seine 
Begräbnissstätte  Gross -Wardein  von  einer  Hand  des  15.  Jahr- 
hunderts findet  sich  in  der]  Nr.  419. 

[Im  Besitze  des  Hieronymus  von  der  Lahr  befand  sich 
seinerzeit  die]  Nr.  126. 

[In  der  flirstlich  Auersperg'schen  Fideicommissbibliothek 
zu  Laibach  sind  die]  Nrn.  10 — 12  einschHesslich. 

192. 

Benediktinerstift  Lambach  in  Oberösterreich,  Nr.  147, 
auf  Papier  in  Folio  zweispaltig  von  der  bekannten  Clara  Hätz- 
lerin  zu  Augsburg  im  dritten  Viertel  des  15.  Jahrhunderts 
nach  ihrer  Einzeichnung  am  Schlüsse  geschrieben.  Unter  ihren 
Namen  hat  sich  sodann  ein  Cvnrat  Graff  eingetragen,  vielleicht 

—  wenn  die  Erinnerung  an  die  Schriftzüge  nicht  getäuscht  hat 

—  der  Graf  Konrad  von  Kirchberg,  welcher  uns  in  der  Nr.  234 
begegnet.  Nach  einem  Vermerke  gleich  auf  dem  ersten  Blatte 
des  ersten  Sextemes  gehörte  die  Handschrift  weiter  dem 
Lenhart  Cristoff  Rhelinger  zu  Augsburg,  welchen  wir  daselbst 
um  die  Mitte  des  16.  Jahrhunderts  bis  in  das  Jahr  1581  treffen. 
Mone  in  seinem  Anzeiger  für  Kunde  der  deutschen  Vorzeit  VIII 
(1839)  Sp.  30  unter  A  Ziffer  4.  Homeyer  Nr.  373.  Rockinger  O 
S.  386/387. 

Auf  dem  zweiten  Blatte  des  ersten  Sextemes  beginnt 
das  Landrecht  in  179  Artikeln,  auf  der  zweiten  Spalte  des 
ersten  Blattes  des  fünften  Sexternes  das  Lehenrecht  in 
57  Artikeln  bis  auf  Sp.  1  der  zweiten  Seite  des  siebenten  und 
letzten  Sexternes. 

Das  Verhältniss  der  Artikel  zum  Drucke  LZ  ist  bei 
Rockinger  a.  a.  O.  S.  389—399—400-420  ersichtlich. 


Berichte  &ber  Handschriften  des  sog.  »Schwabenspief^ela.  XI.  17 

193. 

Landshut,  Bibliothek  des  historischen  Vereines  für 
Niederbaiem  Nr.  1,  fiüher  vielleicht  nach  Weilheim  ^  in  Ober- 
baiem  gehörig,  auf  Papier  in  Folio  durchlaufend  mit  theils 
rothen,  theils  schwarzen,  von  der  gleichen  Hand  gesetzten 
Uebersehriften  der  Artikel  in  den  Jahren  1474 — 1476  gefertigt, 
in  Holzdeckelband  mit  rothem  Lederüberzuge,  theilweise  noch 
vorne  wie  hinten  mit  den  ursprünglichen  Messingzieraten  und 
noch  mit  einer  der  beiden  Messingschliessen  versehen.  Vgl. 
des  Dr.  v.  Kern  Bericht  über  seine  Reise  im  Sommer  1859 
im  dritten  Stücke  der  ,Nachrichten  von  der  historischen  Com- 
mission  bei  der  königlichen  Akademie  der  Wissenschaften' 
(Beilage  zur  historischen  Zeitschrift  v.  SybeFs  1860)  S.  15. 
Rockinger  C  im  Berichte  V  S.  91/92  unter  ZiflFer  3. 

Nach  dem  oberbaierischen  Stadtrechte,  worüber  des  Frei- 
herm  von  der  Pfordten  Studien  zu  Kaiser  Ludwigs  oberbaie- 
rischem  Land-  und  Stadtrechte  S.  45  in  Nr.  20  zu  vergleichen, 
folgt  unter  rothen  wie  schwarzen  Uebersehriften  der  Artikel 
und  fast  durchgehends  mit  rothen  Anfangsbuchstaben  derselben 
das  Landrecht  des  sogen.  Schwabenspiegels  in  168  Artikeln 
aus  dem  Jahre  1475  und  das  Lehenrecht  in  80  Artikeln  aus 
dem  Jahre  1476,  ersteres  bereits  mit  LZ  102  a  in  einer  zwei- 
fachen Fassung  schliessend,  letzteres  mit  LZ  54a.  Rockinger 
a.  a.  O.  S.  92—150. 

Daran  schliesst  sie  ,den  bom  der  gesipten  früntschafft  jn 
teutsch  kurtz  zu  beschreiben,  wie  jn  der  hochgelert  doctor 
Johannes  Andree  vormals  jm  latin  völliger  beschriben  hatt^  in 
dem  Augsburger  Drucke  des  Johann  Bämler  vom  Jahre  1474. 


^  In  einer  nicht  zar  Ausfertigung  gelangten  Weilbeimer  Urkunde  der  be- 
treffenden Zeit,  welche  in  den  Einband  hinein  verarbeitet  worden,  er- 
scheinen als  Aussteller  Hanns  Katzmair,  als  Sigler  Hanns  Aichhorn, 
als  Zeugen  Matheis  Schröter,  Jakob  Katzmair,  Jörg  Turner.  Sie  be- 
gegnen uns  in  anderen  Weilbeimer  Urkunden  der  fünfziger  bis  sieben- 
ziger  Jahre  des  15.  Jahrhunderts,  und  es  ist  wohl  insbesondere  nicht 
zu  übersehen,  dass  die  Schrift  der  Urkunde  ganz  und  gar  zu  jener  des 
Erasm  Pauss  passt,  welcher  sich  in  einem  Briefe  vom  Sonntage  nacli 
Georgi  des  Jahres  1473  ,an  der  zeit  gericht  Schreiber  der  stat  Weylheim* 

•   nennt  und  später  als  Unterrichter  dortselbst  begegnet. 

Sitznngsber.  d.  phil.-hist.  Cl.  CXX.  Bd.  4.  Abh.  2 


18  Vf.  Abbsnclliiniif:    L.  t.  Rockin(;flr. 

[Vom  königlichen  Kreisarchive  ftlr  Niederbaiern  in  Land s- 
hut  wurden  am  18.  Oktober  1888  an  das  baierische  allgemeine 
Reichsarchiv  in  München  eingesendet  die  Bruchstücke  der] 
Nr.  279  Vj. 

[Der  baierische  Regimentsrath  Kaspar  Ruland  zu  Lands- 
hut in  Niederbaiern  schenkte  am  5.  Mai  1Ö98  dem  Dr.  Joachim 
Donnersberger  daselbst  die]  Nr.  250. 

[Aus  der  Bibliothek  der  Universität  Landshut  kamen  in 
die  der  Universität  München  die]  Nrn.  285,  286,  287. 

[Freiherr  Dr.  Friedrich  Leonhard  Anton  v.  Lassberg 
zu  Sigmaringen  erkaufte  in  den  Jahren  1835  und  1837  die] 
Nrn.  92  und  93. 

[Dessen  Vater  Josef  Maria  Christof  v.  Lassberg  auf 
der  Meersburg  am  Bodensee  besass  die]  Nrn.  89,  90,  91,  94. 

[Im  Besitze  des  Christof  Jakob  Lauber  zu  Augsburg 
mag  sich  befunden  haben  die]  Nr.  207? 

193  Vi***. 

Diebold  Laub  er,  Schreiber  und  Schreiblehrer  wie  auch 
sozusagen  Buchhändler  in  Hagenau^  im  Elsass,  um  die  Mitte 
des  15.  Jahrhunderts,  hat  in  einer  Ankündigung  von  käuflich 
bei  ihm  zu  beziehenden  Handschriften  mit  Bildern  und  ohne 
solche^  auch  ,ein  KeiserUch  rehtbuch'  ausgeboten. 

Ob  das  von  Hanns  Windeberg  in  Hagenau  geschriebene, 
die  Nr.  160,  den  jetzigen  Cod.  palat.  germ.  89  der  Universitäts- 
bibliothek in  Heidelberg? 

[Des  Stiftsherrn  Konrad  ab  dem  Werde  zu  Laudenbach 
im  Elsass  geschieht  Erwähnung  in  der]  Nr.  263. 

[Aus  dem  Cisterzienserkloster  Himmelpforte  in  Lehnin 
—  wohl  aus  dem  Jahre  1432  —  stammt  die]  Nr.  465. 

[Der  Minoritenbruder  Thomas  von  Leipheim  in  Schwaben 
schrieb  im  Jahre  1429  die]  Nr.  162. 


1  Vgl.    über   ihn  Wattenbach,    Das   Schriftwesen    im   Mittelalter,    zweite 

Auflage,  S.  478—481. 
'  Hanpt  in  seiner  Zeitschrift  ftlr  deutsches  Alterthum  III  S.   191/192: 

Item    welcher  Hände  bücher   man   gerne  hat,    gros   oder   klein, 

geistlich  oder  weltlich,  hübsch  gemott,  die  findet  man  alle  bei  Diebolt 

Louber,  schriber  in  der  bürge  zu  Hagenow. 


Berichte  Aber  Handschriften  des  sog.  Schwabenspiegels.  XI.  19 

[Zu  Leipzig  hat  im  Jahre  1421  Christian  Czüden  ge- 
schrieben die]  Nr.  9. 

[Aus  dem  Besitze  Weigel's  in  Leipzig  kam  in  die 
königliche  Bibliothek  in  Berlin  die]  Nr.  34. 

[Zu  Leipzig  wurde  im  Oktober  1840  für  die  königliche 
Bibliothek  in  Brüssel  erworben  die]  Nr.  52. 

[Aus  der  T.  0.  Weigerschen  Buchhandlung  zu  Leipzig 
gelangte  im  Dezember  1879  in  die  königliche  Bibliothek  zu 
Berlin  die]  Nr.  32. 

194. 

Leipzig,  Stadtbibliothek,  Rep.  II,  Fol.  19.  Auf  Papier 
in  Folio  von  der  gleichen  Hand  im  Jahre  1404'  in  durch- 
laufenden Zeilen  geschrieben,  während  das  den  Schluss  bildende 
Inhaltsverzeiohniss  in  zwei  Spalten  gefertigt  ist,  mitteldeutsch, 
in  einem  mit  rothem  Leder  und  eingepressten  Thier-  wie 
anderen  Verzierungen  überzogenen  Holzdeckelbande,  der  ur- 
sprünglich auf  der  Vorder-  wie  Rückseite  durch  je  flinf  Buckel 
geschützt,  wie  auch  mit  zwei  Lederbändern  zum  Schliessen 
versehen  gewesen.  Die  alte  Foliirung  weist  180  Blätter  auf, 
wovon  nunmehr  1,  12,  13  verloren  sind,  der  erste  Bogen  der 
ersten  Lage  und  das  erste  Blatt  der  zweiten.  Früher  war  diese 
Handschrift  im  Besitze  des  Ambrosius  Mousell  von  Wertheim, 
welcher  sich  nach  der  bemerkten  Jahrzahl  1404  im  Jahre  1629 
eingeschrieben,  ^e  auch  auf  der  letzten  Seite  des  letzten 
leeren  Blattes,  und  nochmal  im  Jahre  1630  auf  einem  über 
den  Rücken  des  Buches  herüberlaufenden  Pergamentstreifen, 
welcher  der  Innenseite  des  Hinterdeckels  aufgeklebt  ist.  Ende- 
mann in  seiner  Einleitung  zum  kleinen  Kaiserrechte,  S.  36, 
Nr.  14.  Dr.  Naumann,  Catalogus  Hbrorum  manuscriptorum  qui 
in  bibliotheca  senatus  civitatis  Lipsiensis  asservantur,  Nr.  302. 
Homeyer  Nr.  381.    Rockinger  D  S.  396/397. 

Mit  Fol.  2  beginnt  das  Qerichtshandbuch  der  Nrn.  195 
und  423,  welches  mit  Fol.  14'  schliesst. 

Auf  Fol.  16  folgt  das  Landrecht  des  sogen.  Schwaben- 
spiegels  bis  Fol.  136.  Von  Fol.  137  —  180  schliesst  sich  sein 
Lehenrecht  an,  an  dessen  Ende  roth  die  Jahrzahl  1404  steht. 


*  Am  Schlüsse  steht  schwarz:  Jo.  St.  mit  einer  durchstrich enen  Jahrzahl, 
woranter  roth  steht:  Ab  jocarnacione  Cristj  1404. 

2* 


20  IV.  Abhandlang:    L.  t.  Bockinger. 

Den  Schluss  der  Handschrift  bildet  ein  Register  über 
dieses  Ganze  je  mit  Angabe  der  betreffenden  Folien  des 
Textes  auf  neun  Blättern. 

Das  Verhältniss  der  1080  Abschnitte  des  Landrechts  und 
der  427  Abschnitte  des  Lehenrechts  gegenüber  dem  Drucke  LZ 
ergibt  sich  aus  der  Mittheilung  Rockinger's  a.  a.  O.  S.  398 — 449 
in  der  Spalte  I  —  452—470. 

195. 

Leipzig,  ebendort,  Rep.  II  Fol.  19.  Vgl.  die  vorher- 
gehende Nr.  194. 

Wie  vorhin  bemerkt,  findet  sich  hier  von  Fol.  2 — 14'  das 
kurzgefasste  Gerichtshandbuch,  wovon  Rockinger  in  W 
handelt,  mitteldeutsch. 

Das  Verzeichniss  der  Artikel  desselben  steht  am 
Schlüsse  der  Handschrift. 

196. 

Leipzig,  Stadtbibliothek,  Rep.  H  Fol.  74*.  Auf  Papier  in 
Folio  zweispaltig  im  15.  Jahrhundert  nach  mehrmaligen  Ein- 
zeichnungen*  von  Hanns  vom  Wurm,  Peter  Wurms  sun,  ge- 
schrieben, mitteldeutsch,  in  einem  Bande  mit  gelbbraunem 
Lederüberzuge  mit  je  fünf  Messingbuckeln  vorne  und  hinten. 
Auf  der  ersten  anfänglich  leer  gewesenen  Seite  des  ersten 
Blattes  findet  sich  die  Einzeichnung:  Dono  dat  Joannes  Adamus 
Ickstatt,  u[triusquej  J[uris]  D[octor]  p[rofessor]  p[ublicu8]  et  or- 
din[arius]  in  universitate  Wirceburgensi  a[nno]  1738.  Naumann 
a.  a.  0.  Nr.  897.    Homeyer  Nr.  391. 

Bis  Fol.  53'  beziehungsweise  117  der  alten  je  oben  in 
der  Mitte  angebrachten  schwarzen  Foliirung  reicht  das  Buch 
der  Könige  alter  und  neuer  Ehe.  Auf  der  Rückseite  von 
Fol.  117  beginnt  das  Landrecht  in  der  Gestalt  des  sogen. 
Grossfoliodruckes,  zunächst  das  roth  geschriebene  Register  des 
ersten  Theiles  und  dann  dieser  selbst,  in  der  Weise,  dass  je 
vor  den  einzelnen  Abschnitten  —  mit  Ausnahme  des  dritten  — 
gleichfalls  roth  deren  Inhaltsverzeichniss  gesetzt  ist,  bis  an  den 
Schluss  der  Rückseite  des  Fol.  214,  womit  der  eilfte  Abschnitt 
schliesst.     Ohne  Zweifel   war   das  Folgende  noch  geschrieben, 


1  Beispielsweise  auf  Fol.  130'  oder  187'  oder  216. 


Berichte  über  Handschriften  des  sog.  Schwabenspiegels.  XI.  21 

ging  aber  verloren.  Dem  18.  Sexterne  fehlt  nämlich  sein  letztes 
Blatt  y  das  wohl  schon  vor  dem  Einbinden  mit  dem  übrigen 
Reste  des  Landrechts  zu  Grunde  gegangen  war^  indem  die 
alte  Zählung  der  Blätter,  die  allem  Anscheine  nach  erst  nach 
dem  Einbinden  vorgenommen  wurde,  ganz  richtig  von  214  auf 
215  u.  s.  w.  fortlauft.  Was  das  Lehenrecht  anlangt,  beginnt 
es  auf  Fol.  215  ohne  Ueberschrift,  welche  wohl  auf  dem  ver- 
loren gegangenen  vorhergehenden  Blatte  gestanden  sein  mag, 
und  zwar  zunächst  das  Inhaltsverzeichniss,  welches  fast  die 
erste  Spalte  der  ersten  Seite  füllt,  aber  schon  mit  ,der  lehen 
uerkoflfet'  abbricht,    während    dann   der  Text   selbst  mit   der 

zweiten  Spalte  beginnt. 

197. 

Leipzig,  königliche  Universitätsbibliothek,  Nr.  3513.  Auf 
Papier  in  Kleinfolio  im  15.  Jahrhundert  von  ,Conradus  Trat- 
felder, briester  regenspurger  bistumb,  an  unnser  frauen  abent 
alls  sy  geporen^  vollendet,  früher  im  Besitze  des  Hofrathes 
Prof.  Dr.  Gustav  Haenel  zu  Leipzig,  mit  dessen  Handschriften 
durch  Legat  an  den  jetzigen  Lagerort  gelangt.  Homeyer  Nr.  298. 

Auf  der  Rückseite  des  ersten  weissen  Blattes  steht:  Hie 
hebt  sich  an  das  landtrecht  puech  des  heiligen  kunigs  Earels, 
das  er  gemacht  und  gesetzt  hat  nach  ratt  willen  und  wissen 
unsers  heiligen  vatern  pabst  Leo,  seines  leibpHchen  brueders, 
und  auch  der  andern  kurfursten  des  heiligen  romischen  reichs. 
Auf  neuem  Blatte  beginnt  das  Landrecht  in  349  Artikeln 
bis  zu  den  Worten  des  Art.  LZ  376  ,nicht  selbdritt  ist'  mit 
dem  roth  geschriebenen  Schlüsse:  Hie  habent  ein  endt  die 
landtrecht  kayser  Karls.  Ganz  unten  steht  dann  noch  der 
Titel  des  folgenden  Stückes:  Hie  hebent  sich  an  die  gesetzftjen 
Lehenrecht  kayser  Karls.  Ihr  Schluss  nach  dem  Art.  146 
lautet:  Hie  habent  die  lehenrecht  ein  ende,  und  dits  lehenrecht 
puch  ist  auf  getailt  inn  vil  capitel.  die  selben  capitel  die  be- 
schaiden  die  recht  aller  lay  alls  dann  betzaichent  ist  mit  der 
rubricken  aines  yeden  capitis. 

Nach  einer  leeren  Seite  reiht  sich  zunächst  die  goldene 
Bulle  in  ihrer  deutschen  Fassung  an,  in  eigenthümlicher 
Mischung  der  Landfriede  des  Kaisers  Friedrich  H.  von  Mainz 
aus  dem  Jahre  1236  czu  sant  Marien  in  mitten  äugst  und  des 
Königs  Rudolf  von  1281,  König  Albrechts  Friedbrief  von  1303, 


22  lY.  Abhandlung:    L.  v.  Rockinger. 

dann  der  des  Kaisers  Ludwig  des  Baiers  von  Nürnberg  1323 
des  nagsten  sambtztags  nach  ausgang  der  osterwochen. 

Mit  Ausnahme  von  ihm  folgen  noch  die  Verzeichnisse 
der  Artikel  und  Abschnitte  der  berührten  Bestandtheile. 

[Die  Witwe  Susanna  L eisner  schenkte  im  Jahre  1626 
ihrem  Verwandten  J.  Hektor  Faust  zu  AschafFenburg  die]  Nr.  225. 

198. 

Leitmeritz,  Stadtarchiv,  Cod.  IV.  Auf  Papier  in  Folio 
in  zwei  Spalten  im  Jahre  1485^  oder  um  dasselbe  vielleicht 
von  dem  Stadtschreiber  Siegmund  in  schmuckvoller  Ausstattung 
mit  gemalten  Anfangsbuchstaben  auf  den  ersten  Blättern  der 
einzelnen  Bestandtheile  und  mit  rothen  Ueberschriften  der 
Artikel  gefertigt. 

Von  Fol.  238 — 300  findet  sich  als  ,Präva  cisarzska*  eine 
böhmische  Uebersotzung^  des  Landrechts  des  sogen. 
Schwabenspiegels,  von  Fol.  300 — 305  des  Lehenrechts. 

Das  Rechtsbuch  zerfilllt  in  vier  Abtheilungen  mit  516 
nicht  nummerirten  Abschnitten.  Am  Schlüsse  desselben  steht: 
Ende  der  alten  Kaiserrechte,  die  gewöhnlich  Landrechte  heissen, 
weil  die  Herren  Ritter  Städte  und  Städtchen  in  der  ganzen 
Christenheit  vor  Alters  sich  nach  ihnen  richteten  und  in  vielen 
Stücken  auch  noch  richten.  Einzelne  Stücke  dieses  alten 
Rechts  halten  sie  aber  nicht  mehr,  weil  nachmals  die  Kaiser 
Könige  und  Fürsten  den  verschiedenen  Ländern  besondere 
Privilegien  über  diese  Rechte  hinaus  gegeben  haben. 

Jul.  Lippert,  Das  Recht  am  alten  Schöppenstuhle  zu  Leit- 
meritz  —  vgl.  auch  die  Geschichte  dieser  Stadt  in  den  Bei- 
trägen zur  Geschichte  Böhmens,  Abth.  3,  Band  2  —  und  seine 
Denkmäler,  in  den  Mittheilungen  des  Vereines  für  Geschichte 
der  Deutschen  in  Böhmen  VI,  S.  171,  Ziffer  4. 

199. 

Leitmeritz,  Stadtarchiv,  Cod.  IV.  Vgl.  die  vorher- 
gehende Nr.  198.  Lippert  a.  a.  O.  VI,  S.  172,  Ziffer  11. 


^  Dieses  Jahr  ist  am  Ende  des  Lehenrechts  bemerkt. 

2  Vgl.  im  Bande  CXVIU,  Abh.  10,  S.  18—20. 

3  Das  vorhergeheade  StUck  ist  im  Jahre  1600  beendet. 


Beriohie  ober  Handschrifteu  des  sog.  Schiralienspiegels.  XI.  23 

Von  Fol.  382 — 413^  findet  sich  wieder  eine  böhmische 
Uebersetzung  des  Landrechts  unseres  Rechtsbuches  mit 
Weglassung  des  ersten  Buches,  für  welches  jedoch  leerer 
Raum  blieb,  also  nach  Band  CXVm,  Abb.  X,  S.  19  die  böhmi- 
sehe  Bearbeitung  b.  Am  Schlüsse  derselben  steht:  Und 
Elinige  behaupten,  dass  sich  nach  ihnen  —  den  Satzungen 
des  sogen.  Schwabenspiegels  —  richten  die  Herren  von  der 
Altstadt  Prag.  Von  Fol.  413 — 417  folgt  wieder  das  Lehen- 
recht. 

[Georg  von  Lerchenfeld  zu  Freising,  1521 — 1531,  be- 
sass  die]  Nr.  243. 

[Johann  Lessewitz  von  Liegnitz  schrieb  im  Jahre  1431 
die]  Nr.  116. 

[Goldschmied  Jakob  Sulzer  zu  Winterthur?  besass  als 
Geschenk  seiner  Base  Susanne  Sulzer  zu  Leutkirch  im  Jahre 
1681  die]  Nr.  421. 

200. 

Liegnitz,  Petro-Paulinische  Kirchenbibliothek,  Nr.  13, 
nach  dem  Kataloge  Nr.  73,  in  Folge  einer  Bemerkung  des- 
selben ,e  Curia  1671^  stammend.  Auf  Papier  in  Folio  im 
15.  Jahrhundert  durchlaufend  geschrieben,  während  das  Ver- 
zeichniss  der  Artikel  in  zwei  Spalten  erscheint,  mit  rothen 
Ueberschriften  beziehungsweise  Zahlen  der  Artikel,  mittel- 
deutsch, im  Ganzen  von  ausserordentlicher  Aehnlichkeit  der 
Einrichtung  wie  oben  Nr.  47,  so  dass  beispielsweise  auch  auf 
den  gegenüberstehenden  Seiten  von  zwei  Blättern  immer  Keiser 
recht  II  libro  primo  oder  I  u.  s.  w.  steht,  in  Holzdeckelband 
mit  früher  grünlichem  Lederüberzuge,  vorne  und  rückwärts  je 
mit  fünf  Messingbuckeln  und  zwei  Schliessen.  v.  Lassberg 
Nr.  78.  Homeyer  Nr.  408;  in  seiner  Einleitung  zum  sächsischen 
Lehenrechte  S.  24  unter  Ziffer  55. 

Auf  Fol.  267  beginnt , das  Keyserrecht' in  vier  Büchern 
von  81,  126,  84  oder  nach  dem  Register  83,  73  Artikeln  bis 
Fol.  366'. 

Hieran  schliesst  sich  von  Fol.  367  das  in  zwei  Spalten 
geschriebene  Verzeichniss  der  Artikel  bis  Fol.  385. 

[Johann  Lessewitz  von  Liegnitz  schrieb  im  Jahre  1431 
die]  Nr.  116. 


24  lY.  Abbandlnii)^:    L.  v.  Bockin  ger. 

[Dem    Reichsfreiherrn    Johann    Christof    von   Abele    von 
und  zu  Lilienberg  gehörte  einmal  die]  Nr.  203. 


201 


««« 


Eine  Handschrift  des  sogen.  Schwabenspiegels  ,in  dem 
Vorrathe  des  Freiherm  v.  Limbach,  so  Rudolf  der  I.  selbst  be- 
stärket haben  solte,  und  sehr  schön  auf  Pergamen  geschrieben' 
ist,  erwähnt  der  Reichshofrath  Freiherr  Heinrich  Christian  von 
Senken berg  im  §.  14  der  Vorrede  zu  seinem  Corpus  juris  feu- 
dalis  germanici.     v.  Lassberg  Nr.  79.     Homeyer  Nr.  410. 

[Im  Archive  der  vormaligen  Reichsstadt  Lindau  fanden 
sich  nach  dem  jetzt  im  baierischen  allgemeinen  Reichsarchive 
hinterliegenden  Generalrepertorium  über  die  dortigen  Kanzlei- 
akten aus  dem  letzten  Viertel  des  vorigen  Jahrhunderts,  von 
welchen  die  Buchstaben  E — L  damals  in  der  ,oberen  Stuben' 
aufbewahrt  gewesen,  unter  G  5 :  Urkunden,  alte,  den  Schwaben- 
spiegel betreffend- 

Bei  meinem  Aufenthalte  am  Bodensec  im  September  des 
Jahres  1873  waren  die  hierauf  gerichteten  Nachforschungen 
ohne  Ergebniss.] 

[Dr.  Zacharias  Prueschenk  von  Lindenhofe n  schenkte 
dem  Prof.  Dr.  Johann  Schilter  zu  Strassburg  die]  Nr.  134. 

[Felix   Lindinner   zu  Bubikon   schrieb   im   Jahre    1787 

die]  Nrn.  2  und  18. 

202. 

Linz,  öffentliche  Bibliothek,  Cc  V  12,  aus  der  Probstei 
Suben  in  Oberösterreich  stammend,  dessen  Bruder  Lambert 
Bogner  sich  am  Schlüsse  *  eingezeichnet  hat,  von  Konrad  Meyer 
aus  Burghausen  auf  Papier  in  Folio  am  24.  December  1428^ 
vollendet.  Mone  in  seinem  Anzeiger  für  Kunde  der  deutschen 
Vorzeit  VHI  (1839)  Sp.  32  unter  A  Ziffer  8.  v.  Lassberg  Nr.  80. 
Homeyer  Nr.  411. 


^  Nach  der  in  der  folgenden  Note  zur  Sprache  kommenden    Bemerkung. 

Frater  Lambertus  Pogner,  professus  in  Suben,  mit  dem  Spruche  darunter : 

Sancta  Anna  snccurre  mettercia! 
3  Am  Schlüsse  ist  schwarz  eingetragen:   Das  ist  das   lantrechtpuech,   das 

geschribeu  ist  da  man  czallt  von  Christi  gepuerd   m^.  cccc<^  vnd  xxviij, 

an  dem  heiligen  etc. 


Berichte  über  Handschriften  des  sog.  Schwabenapiegels.  XI.  25. 

Vorne  auf  dem  zweiten  Blatte  beginnt  roth:  Das  leben 
puecb,  vnd  bat  secbs  lebenrecbt  vnd  irew  gesecztt.  Dann  folgt 
in  der  näebsten  Zeile  scbwarz:  [Sjwer  lebenrecbt  erkennen 
well,  der  volige  dicz  puecbs  lere.  Aller  erst  scbuellen  wir 
merckben  das  der  berscbilt,  und  dann  mit  dunklerer  Tinte: 
vnd  von  sein.  Hier  bricbt  die  erste  Spalte  der  Seite  ab  und 
beginnt  auf  der  Rückseite  das  Inbaltsverzeicbniss  zu  des  Do- 
minikanerbruders Bercbtold  deutscber  Uebersetzung  der  Summa 
confessorum  des  Jöbann  von  Frey  würg  aucb  aus  dem  Prediger - 
Orden,  welcbe  bis  Fol.  192  alter  rotber  Zäblung  reicbt.  Nacb 
ibrem  Scblusse  auf  der  ersten  Spalte  der  Rückseite  des  Fol.  192 
und  nacb  dem  Namen  wobl  des  Scbreibers  ,Micbel  Pecbraer' 
folgt  rotb:  Nw  sagen  wir  fürbas  von  allen  lanttrecbten.  dy 
sagt  vns  ber  nacb  dy  gescbriben  tauel.  Nacb  einem  leeren 
Blatte  und  der  leeren  ersten  Seite  des  näebsten,  nicbt  auf  einem 
neuen  Sexterne,  sondern  auf  der  Rückseite  des  secbsten  Blattes 
eines  solcben,  beginnt  auf  Fol.  197'  neuer  Bleistiftbezeicbnung 
das  Verzeicbniss  der  Artikel  des  Landrecbts,  welcbes 
nocb  die  näebsten  drei  Blätter  flilit.  Nacb  der  ersten  leeren  Seite 
des  näebsten  Blattes  folgt  auf  dessen  zweiter  das  Landrecbt 
selbst  in  295  Artikeln  ohne  alte  Blattzäblung  auf  Fol.  201'  neuer 
Bleistiftbezeicbnung.   Vom  Lebenrecbte  findet  sieb  keine  Spur. 

Vgl.  Rockinger  H,  woraus  von  S.471 — 488  und  491 — 501 
in  m  das  Verbältniss  zum  Drucke  LZ  und  zu  v.  Maurer's 
Ausgabe  des  vermeintlicben  Landrecbtsbuches  des  Ruprecbt 
von  Freising  ersicbtlicb  wird. 

203. 

Linz,  Museum  Francisco  -  Carolinum ,  Nr.  72,  Invent. 
Nr.  9872.  Auf  Papier  in  Folio,  zweispaltig,  nacb  einer  Be- 
merkung am  Scblusse  des  auf  den  sogen.  Scbwabenspiegel 
folgenden  österreicbiscben  Landrecbts  Fol.  144  Sp.  2  im  Jabre 
1415  gescbrieben,  von  Fol.  9' — 10'  mit  Nacbricbten  über  die 
Marscbalcbe  von  Reichenau  aus  den  Jabren  1499  bis  1537, 
auf  Fol.  1  oben  mit  einem  Eintrage  auf  die  Frau  Sopbei  von 
Altban,  die  Tocbter  des  Joacbim  Marscbalcb  zu  Reicbenau, 
nacb  einer  weiter  vorne  eingeklebten  Vignette  einmal  dem 
Reicbsfreiberrn  Jobann  Cbristof  von  Abele  von  und  zu  Lilien- 
berg, edlem  Herrn  auf  Häckbing,  im  Jabre  1670  kaiserlicbem 


2h  IV.  Abhandlung:    L.  t.  Kocki  ager. 

Hofrathe,  geheimen  Secretäre  und  Referendarius  der  inner- 
österreiehischen  Lande ,  zugehörig  gewesen,  endlich  noch  mit 
einem  ganz  oben  auf  dem  der  Vorderdecke  aufgeklebten  ersten 
Blatte  des  Verzeichnisses  der  Artikel  des  kaiserlichen  Land- 
und  Lehenrechts  befindlichen  Wappen  in  rothem  Siegellack 
mit  einer  strahlenden  Sonne  und  den  Buchstaben  JNVS  um 
die  Helmzier,  vom  Grafen  Karl  von  Lizaghi  dem  Museum  ge- 
schenkt, in  einem  mit  Leder  überzogenen  und  je  vorne  wie 
hinten  mit  fünf  Messingbuckeln  versehenen  Holzbande,  auf  dessen 
Vorderseite  ein  Pergamentstreifen  mit  der  alten  Aufschrift  auf- 
geklebt ist:  Das  allt  lanndts  vnnd  lehen  recht  pucch.  1415.  Archiv 
der  Gesellschaft  für  ältere  deutsche  Geschichtskunde  X,  S.  430. 
Dr.  Victor  Hasenöhrl,  Oesterreichisches  Landesrecht  im  13.  und 
14.  Jahrhundert,  S.  2 — 4. 

Auf  dem  der  Innenseite  des  Vorderdeckels  aufgeklebten 
Blatte  beginnt,  wie  schon  bemerkt,  das  Verzeichniss  der 
Artikel  des  Land-  wie  Lehenrechts  bis  Fol.  9  Sp.  1  der 
neueren  Bleistiftbezeichnung,  welche  indessen  das  auf  das  erste 
Blatt  folgende  Folium  übersprungen  hat,  je  unter  Angabe  der 
Folien  und  sogar  deren  Spalten,  auf  welchen  sie  sich  im  Texte 
finden.  Auf  Fol.  11  Sp.  2  beginnt  das  Landrecht  in  385 
Artikeln  bis  Fol.  90  einer  alten  je  oben  in  der  Mitte  an- 
gebrachten Foliirung  beziehungsweise  bis  Fol.  100  der  neueren 
Bleistiftzählung  Sp.  1 ,  woran  sich  ohne  alle  Unterbrechung 
unter  der  schwarzen  Ucberschrift  ,Hie  hebet  sich  das  lehen 
recht  des  puches  an*  das  Lehenrecht  in  153  Artikeln  bis 
Fol.  119  der  alten  rothen  oder  135  der  neueren  Bleistiftzählung 
8p.  2  knüpft. 

Zu  Art.  LZ  377  II  des  Landrechts  ist  am  Rande  von 
einer  Hand  des  16.  Jahrhunderts  eine  Bemerkung  gemacht, 
welche  darauf  hindeutet,  dass  diese  Handschrift  mit  ,herrn  von 
Rottens  buch*  verglichen  worden,  wobei  sich  ergab,  dass  in 
ihm  verschiedene  Artikel  gefehlt  haben,  wie  296,  297,  299, 
305,  308,  316,  355,  357,  363b,  375,  377  II  selbst. 

204. 

Linz,  ebendort,  Nr.  77,  Invent.  Nr.  4855.  Auf  Papier 
in   Schmalhochfolio   von   Brasmus   Reutter   im  Jahre  1420   in 


Berichte  über  Uandschrifteu  des  sog.  SehwabeDspiegels.  XI.  Z7 

Zangberg*  im  ehemaligen  oberbaierischen  Gerichte  Neumarkt  ge- 
schrieben^  früher  der  Familie  Enenkel  beziehungsweise  Hoheneck^ 
angehörig.  Mone  in  seinem  Anzeiger  für  Kunde  der  deutschen 
Vorzeit  Vffl  (1839)  Sp.  32  unter  A  Ziffer  9.  Archiv  a.  a.  O.  X, 
S.  430.  Homeyer  Nr.  412.  Hasenöhrl  a.  a.  O.  S.  3  in  der  Note  4. 

Diese  Handschrift  besteht  aus  zehn  Sexternen,  von  deren 
erstem  das  erste  Blatt  verloren^  während  von  dem  letzten  das  letzte 
Blatt  nicht  mehr  beschrieben  ist.  Nach  dem  Verzeichnisse  der 
Artikel  3  beginnt  auf  der  zweiten  Seite  des  nunmehrigen  fünften 
oder  ursprünglich  sechsten  Blattes  der  Text  des  Landrechts  in 
239  Artikeln  mit  der  rothen  Ueberschrift  ,13.\e  hebt  sich  an  das 
lantrecht  puch'  bis  zum  vorletzten  Blatte  des  zehnten  Sexternes. 

Vgl.  hiezu  Rockinger  H,  worin  S.  471—488  und  491—501 
in  V  das  Verhältniss  zum  Drucke  LZ  und  zu  v.  Maurer's  Aus- 
gabe des  vermeintlichen  Landrechtsbuches  des  Ruprecht  von 
Freising  berücksichtigen. 


*  Am  Schlüsse  steht  schwarz  nnd  roth  durchstrichen: 

Finis  adest  operis.  mercedem  posco  laboris. 
Finitus  est  iste  Über  feria  tercla  post  festum   purificationis  s.  Marie  in 
Zangberg  per  manus  Erasmi  Kewtter  sab  anno  domini   millessimo  qua- 
dringentessimo  anno  vicessimo. 

Tx  mkchk  npn  dfpptbbks  nksk  prfckxm  mkchk  —  verschrieben 
anstatt  dbbks  —  dbbis. 

Hierauf  folgt  noch  roth: 

Das  puech  hat  ain  end. 
Got  alle  peschorne  weih  sehend. 
^  Auf  einem  kleinen  der  Rückseite  des  nunmehrigen  neuen  Vorsetzblattes 
aufgeklebten  Pergamentzettel  wohl  von  der  ursprünglichen  Decke  des 
Buches  steht:  1439  Casper  Enenkel  zv  Albr: 

Nach  dem  Schlüsse  des  Ganzen  findet  sich  die  Bemerkung :  Jobus 
Hartmannus  Enenkel  de  Albertiperga  Über  baro  Hohoneccius.  1600. 
^  Von  ihm  beginnt  das  zweite  Blatt  des  ersten  Sexternes  mit:  Von  dreyer 
haut  freyen  mit  der  Folienbezeichnung  ijo.  Von  vog  geding  ij".  Von 
den  siben  herschilteu  iij^.  Diese  Folienbezeichnung  hört  indessen  mit 
Art.  12  auf,    von  wo  au  den   folgenden   keine  Zahlen   mehr  beigefügt 

_  _  ■ 

sind.  Das  Verzeichniss  selbst  läuft  fort  bis:  Wie  man  chaiserleichen 
frid  swert.  Von  fridleichen  tagen  zw  himmel.  Wie  vil  ainer  seiner 
freuntt  auf  gericht  füren  sol. 

Hierauf  beginnt  in  einer  neuen  Zeile  mit  dem  Anfange  ^Hie  hebt 
sich  an  ein  ander  recht  puch^  ein  weiteres  Artikel  verzeichniss,  und 
zwar  des  nicht  mehr  folgenden  Freisinger  Stadtrechtbuches  des  dortigen 
Vorsprechen  Huprecht. 


28  TV.  Abhandlung:     L.  t.  Boc kinger. 

205. 

Fürstlich  Lobkowitz'sche  Bibliothek  zu  Prag.  Hanka's 
Pfehled  pramenuw  präwnich  w  Cechäch,  S.  162,  Nr.  21.  Ho- 
meyer  Nr.  546. 

Böhmische  Bearbeitung^  abc. 

[Fürstlich  Lobko witz'sche  Bibliothek  ebendort.  Ho- 
meyer  Nr.  547? 

Böhmische  Bearbeitung.  Hanka  führt  a.  a.  O.  S.  162  eine 
solche  Handschrift  nicht  auf.  Vielleicht  liegt  den  beiden  auf 
seinen  Mittheilungen  beruhenden  Nrn.  546  und  547  Homeyer's 
nichts  weiter  zu  Grunde  als  nur  eine  Trennung  unserer]  Nr.  205. 

[Wessel  van  den  Loe  hat  sich  eingezeichnet  in  der]  Nr.  289. 

206. 

Aus  dem  britischen  Museum  in  London  wird  von  den 
Arundel-Manuscripten  Nr.  131  mit  201  Blättern  als  Kaiserrecht 
eine  Handschrift  unseres  Land-  und  Lehenrechts  mit  dem 
oberbaierischen  Landrechte  des  Kaisers  Ludwig  und  der  gol- 
denen Bulle  Karls  IV.,  woran  sich  von  Fol.  182 — 201  sächsische 
Rechte  schliessen,  theils  auf  Pergament  und  theils  auf  Papier 
gefertigt,  aus  dem  15.  Jahrhunderte,  im  Archive  der  Gesellschaft 
für  ältere  deutsche  Geschichtkunde  VIH  S.  756  aufgeführt. 
Vgl.  Endemann  in  der  Einleitung  zu  seiner  Ausgabe  des  kleinen 
Kaiserrechts  S.  49  unter  Ziffer  5.    Homeyer  Nr.  414. 

[Im  britischen  Museum  zu  London  sah  nach  brieflicher 
Mittheilung  vom  5.  Dezember  1882  mein  inzwischen  verewigter 
Freund  Dr.  Ignaz  Gundermann  in  München  ein  kaiserliches 
Land-  und  Lehenrecht,  auf  Papier  in  Folio,  nach  einer 
Einzeichnung  mit  Tinte  oben  auf  der  ersten  Seite  aus  dem 
Reichsstifte  s.  Ulrich  und  Afra  in  Augsburg  stammend,  am 
Einbände  mit  der  gedruckten  Aufschrift:  Der  Schwabenspiegel. 
Ohne  Ort  und  Jahr. 

Der  Anfang  lautet:  In  de[m]  namen  des  höchsten  Richters 
Jesu  Christi  unsers  Herrn.  Hie  hebbel  sich  an  u.  s.  w. 

Zwischen  den  Fol.  CV  und  CVI  sind  vier  nicht  gezählte 
Blätter. 


Vgl.  Bd.  CXVIII,  Abh.  X,  S.  18—20. 


Berichte  ftber  Handschriften  des  sog.  Schwabenspiegels.  XI.  29 

Handelt  es  sich  hier  um  eine  Handschrift  oder  um  einen 
der  alten  Foliodrucke  unseres  Rechtsbuches?] 

[Nach  London  soll  jetzt  auch  verbracht  sein  die]  Nr.  67. 
[Lorenz  N.  oder  vielleicht  mit  besonderer  Beziehung  auf 

*  ,edl  and  arm 

mochtte  wol  dem  tewfl  erparm' 

Lorenz  von  N.  mag  im  15.  Jahrhundert  der  Besitzer  gewesen 
sein  von]  Nr.  306, 

207. 

Ein  nicht  genauer  bezeichneter  Louber  machte  seiner- 
zeit dem  Prof.  Dr.  Johann  Schilter  zu  Strassburg  das  Aner- 
bieten der  Mittheilung  einer  Pergamenthandschrift  unseres 
Lehenrechts,  wie  Johann  Frick  in  der  Vorrede  vom  Sep- 
tember 1727  zum  zweiten  Bande  eben  von  Schilter's  Thesaurus 
antiquitatum  teutonicarum  S.  2  bemerkt:  illustrissimus  Louberius 
codicem  offert  juris  alemannici  feudalis  membranaceum,  si 
forte  adhuc  nonnihil  prodesse  ant  juvare  ad  curas  —  libro 
jam  edito  —  secundas  posset.  v.  Lassberg  Nr.  81.  Homeyer 
Nr.  415. 

Vielleicht  darf  man  an  Christof  Jakob  Lauber  zu  Augs- 
burg denken,  welcher  nach  einer  anderweiten  Nachricht  eine 
Handschrift  des  Augsburger  Stadtrechtes  besass.  Schilter  selbst 
nämlich  bemerkt  in  der  Vorrede  zum  Glossarium  alamannicum 
im  dritten  Theile  des  erwähnten  Thesaurus  S.  38  Sp.  2 — 39 
Sp.  1,  dass  ihm  diese  Handschrift  ,vir  cl.  Chr.  Jac.  Lauber, 
Reipublicae  Consiliarius  celeberrimus'  mitgetheilt. 

[Da  zu  der  Gesetzgebung  des  Kaisers  Ludwig  IV.  flir 
sein  Heimatland  Oberbaiem  aus  den  dreissiger  und  vierziger 
Jahren  des  14.  Jahrhundert  der  sogen.  Schwabenspiegel  beige- 
zogen worden  ist,  sei  hier  auch  auf  die  Verzeichnisse  von 
Handschriften  dieser  Landrechte  wie  des  Stadtrechts  verwiesen, 
welche  unter  ,Oberbaiem^  berührt  sind.] 

[Zu  Ludwigsburg  in  der  herzoglich  würtembergischen 
öffentlichen  Bibliothek  erwähnt  Friedrich  Christof  Jonathan 
Fischer  in  seinem  Versuche  über  die  Geschichte  der  teutschen 
Erbfolge  H  S.  124  die]  Nr.  370. 

[Dem  Oberappellationsgerichtsrathe  Dr.  Friedrich  Cropp 
in  Luebeck  gehörte  die]  Nr.  336. 


30  IV.  Abbandlnnfi::    L.  y.  Rockin^er. 


208 


4e9H4s 


Aus  einem  alten  Verzeichnisse  der  Handschriften  der 
Threse  zuLuebeck  kennt  man  unter  der  Anführung  ,Hie  be- 
gynnet  dat  Kayser  Recht'  mit  dem  Schlüsse  ,Finitum  anno 
domini  1320  per  manus  fratris  Bemhardi  in  der  middewecken 
voer  unser  frouwen  clibeltag'  eine  Handschrift  wohl  unseres 
Land-  und  Lehenrechts^  niederdeutsch. 

Unter  Bezugnahme  auf  ein  Schreiben  des  Karl  Heinrich 
Dreyer  von  dort  vom  24.  April  1767,  welches  diese  Nachricht 
aus  ,einer  aufgefundenen  alten  Designation  der  auf  hiesiger 
Threse  ehedessen  befindlich  gewesenen  Codicum'  gibt,  gedenkt 
dieser  Handschrift,  von  welcher  eben  Dreyer  vermuthet,  dass 
sie  ,zu  Zeiten  des  unruhigen  Consulis  Wollenweber'  abhanden 
gekommen,  der  Reichshofrath  Heinrich  Christian  Freiherr  v. 
Senkenberg  in  der  Vorrede  zu  seinem  Corpus  juris  germanici 
publici  ac  privati  ex  medio  aevo  I  1,  §.  32  mit  der  Note  b, 
S.  32/33.  Endemann  in  seiner  Einleitung  zum  kleinen  Kaiser- 
rechte S.  48  unter  Ziffer  37.    Homeyer  Nr.  418. 

209. 

Lueneburg,  Stadtrathsbibliothek.  Auf  Papier  in  Gross- 
folio mit  ausserordentlicher  Pracht,  insbesondere  durchgehends 
der  Initialen,  im  14.  Jahrhundert  in  zwei  Spalten  gefertigt, 
vielleicht  aus  einer  Bllosterbibliothek ^  stammend,  wahrschein- 
licher aber  für  Lüneburg  selbst  gefertigt  oder  jedenfalls  früh- 
zeitig in  dessen  Besitz^^  niederdeutsch,  in  äusserst  starke  Holz- 
deckel mit  Lederüberzug  gebunden,  oben  und  unten  an  den 
Ecken  mit  Messing  beschlagen  und  vorne  wie  hinten  in  den 
vier   Ecken   wie    in    der   Mitte    mit    schönen   Messingbuckeln, 


*  Wenigstens  besagt  eine  Bemerkung  auf  der  inneren  Seite  des  Vorder- 
deckels, vielleicht  von  einem  früheren  Stadtarchivare,  unter  Bezug- 
nahme auf  die, Stelle  am  Schlüsse  von  Art.  LZ  Ib  ,auer  dit  bok  segget 
van  werltlikeme  gerichte,  vnd  dar  vmme  betet  dit  bok  lantrecht^  Fol- 
gendes: Male  ergo  Monachi,  antiqui  possessores  hujus  libri,  tltuliim  ei 
adscripserunt:  Keyserrecht. 

^  Zwischen  den  Arabesken  auf  dem  oberen  Rande  des  alsbald  zu  er- 
wähnenden Bildes  sind  —  wie  am  unteren  Rande  die  Wappenschilder 
der  sieben  Kurfürstenthümer  —  die  des  Herzogthums  und  der  Stadt 
Lüneburg  angebracht. 


Beriebto  ftber  Handaeh ritten  des  Mg.  Rohwabenspieffels.  XT.  31 

früher  auch  mit  zwei  Schliessbändern  versehen,  auf  dem  Vorder- 
deckel aussen  mit  der  gleichzeitigen  Aufschrift  ,Keyser  recht' 
unter  einer  rings  mit  Messingplättchen  aufgenagelten  durch- 
sichtigen Hornhaut.  Kraut,  Commentatio  de  codicibus  Lune- 
borgensibus  quibus  libri  juris  germanici  medio  aevo  scripti 
continentur,  S.  9 — 18,  woselbst  sich  von  S.  11 — 14  die  Zu- 
sammenstellung der  Artikel  des  Landrechts  mit  den  Druck- 
ausgaben von  Schilter  und  v.  Berger  wie  jener  von  der  Lahr's 
bei  Freiherrn  v.  Senkenberg  findet.  Endemann  in  der  Ein- 
leitung zu  seiner  Ausgabe  des  kleinen  Kaiserrechts  S.  38  unter 
Ziffer  18,  wozu  Rockinger  Q  S.  420/421,  427—432  zu  ver- 
gleichen.    V.  Lassberg  Nr.  82.     Homeyer  Nr.  423. 

Nach  zwei  leeren  Blättern  folgt  auf  einem  besonderen 
Quaterne  von  Fol.  3 — 10  das  Verzeichniss  der  Artikel  des 
Landrechts.  Nach  wieder  zwei  leeren  Blättern  bildet  ein  pracht- 
voll theilweise  auf  Goldgrund  in  glänzenden  Farben  ausgeführtes 
Bild  einer  Rechtsverleihung,  welche  der  Kaiser^  da  durch 
Uebergabe  eines  mit  Schliessen  versehenen  Buches  vornimmt, 
das  Folium  13,  und  zwar  das  erste  des  betreffenden  Quaternes, 
so  dass  es  hienach  gleich  von  Anfang  an  zu  dieser  Handschrift 
bestimmt  gewesen,  nicht  erst  später  eingeftlgt  worden  ist. 
Mit  Fol.  14  beginnt  das  Landrecht  bis  Fol.  87.  Unmittelbar 
auf  dessen  Rückseite  schliesst  sich  das  Verzeichniss  der 
Artikel  des  Lehenrechts  und  dann  dessen  Text  selbst 
an  bis  Fol.  117.  In  ihm  ist  durch  den  Ausriss  eines  Blattes 
des  zehnten  Quaternes  eine  Lücke  entstanden,  indem  der  Text 


>  Er  sitzt  in  einer  schOn  gewölbten  Halle  mit  offenen  Eingängen  auf 
beiden  Seiten,  über  welcher  links  and  rechts  zwei  Thurmhallen  ohne 
Zinnen  and  in  der  Mitte  ein  Thurm  mit  Zinnen  sich  erheben,  im 
Kaisermantel  mit  der  Krone  anf  dem  Haupte  in  dem  königlichen  Stuhle, 
in  der  Rechten  das  Scepter  haltend,  umgeben  von  den  zu  beiden  Seiten 
stehenden  drei  geistlichen  und  vier  weltlichen  Kurfürsten,  von  welchen 
der  Herzog  von  Sachsen  als  Marschall  durch  das  aufrecht  gehaltene 
Reichflschwert  gekennzeichnet  ist,  und  hat  die  Linke  noch  auf  einem 
verschlossenen  Buch  liegen,  welches  eine  vor  ihm  knieende  in  weiss- 
seidenen  reich  mit  Qold  übersäeten  faltigen  Mantel  gekleidete  schöne 
Mannsgestalt  mit  gelocktem  Haupthaare  mit  beiden  Händen  entgegen- 
nimmt, in  deren  Hintergrunde  sich  ein  vornehmer  Jüngling  wieder  mit 
gelocktem  Haupthaare  und  eine  Reihe  ältlicher  männlicher  Wesen 
befinden. 


3^  lY.  Abhandlung:    L.  t.  RoclEinger. 

des  vorhergehenden  mit  den  Worten  bald  nach  dem  Anfange 
von  Art.  LZ  112c:  ,der  bode  schal  to  deme  minnesten  van 
eme  hebben  ene  halue  houe  to  lene,  eder  dat  viff  Schillinge^ 
schUesst;  während  das  folgende  Blatt  mit  den  Worten  am 
Schlüsse  von  Art.  116b:  ,[vra]gen  vmme  len  wen  sine  man' 
beginnt. 

Die  berührten  Verzeichnisse  der  Artikel  des  Land-  wie 
Lehenrechts  sind  bei  Weitem  ausflihrlicher  als  die  Ueber- 
schriften  des  Textes  selbst. 

Den  übrigen  Inhalt  dieser  Handschrift  bildet  die  bekannte 

Abhandlung  von  der  Herren  Geburt  vom  Sachsenlande,   nach 

welcher  sich  von  derselben  Hand  in  kleinerer  Schrift  folgende 

fünf  Zeilen  theilweise   mit   roth   übergeschriebenen   römischen 

Zahlen: 

II  vm  XU  mx 

Herschild    se    twene    viff   Schillinge    he   by   sinen   iaren 

111  XII 

Hulde  ban  westacht  desse  wiset  van  tughe  lemrecht 
Unecht  roff  duue  swe  tuch  but  kempe  beschorne. 
Spelman    vest    achte    desse    wiset    van    tuge    lemrecht 

lenrecht  l*"  IIl"*  XlV"  I"*    II*"  XV 

Uorderen  nicht  betören  nemen  anders  gifft  were  werschap 

finden^  das  Hildesheimer  Dienstrecht  und  Jus  litonicum  in  der 
Fassung,  wie  es  Freiherr  v.  Fürth  in  den  Ministerialen  Beil.  V 
S.  525 — 527  mittheiit,  das  Magdeburger  Dienstrecht  wie  eben- 
dort  Beil.  IV  S.  523  und  524,  endlich  das  kleine  Kaiserrecht, 
wozu  Rockinger   Q  S.  420/421  und   427 — 432  zu  vergleichen. 

210. 

Lueneburg;  ebendort.  Auf  Pergament  in  Grossfolio  am 
Ende  des  14.  Jahrhunderts  gefertigt,  gleichfalls  niederdeutsch. 
Kraut  a.  a.  O.  S.  1 — 3.  Homeyer  Nr.  421;  in  seiner  Einleitung 
zum  sächsischen  Lehenrechte  S.  25  unter  ZiflFer  57. 

In  dieser  Handschrift  des  sächsischen  Landrechts  mit 
Glosse  und  des  sächsischen  Lehenrechts  ohne  solche  finden 
sich  in  dem  ersteren  auch  Verweisungen  auf  das  ,Keyser- 
recht^  oder  Landrecht  des  sogen.  Schwabenspiegels,  beispiels- 
weise zu  I  Art.  67,  zu  II  Art.  4,  und  weiter,  sodann  gleichfalls 
im  Lehenrechte  am  Rande  solche  auf  das  Kaiserlehenrecht 
oder  das  Lehenrecht  eben  wieder  des  sogen.  Schwabenspiegels. 


Beriebt«  Aber  HaodschrifkeD  des  se;.  Schwabenspiegels.  XI.  33 

211. 

Lueneburg,  ebendort.  Auf  Pergament  in  GrossfoHo  im 
15.  Jahrhundert  gefertigt,  niederdeutsch.  Kraut  a.  a.  0.  S.  3 — 9. 
Homeyer  Nr,  422.  Steffenhagen  in  den  Sitzungsberichten  der 
phii.-hist.  Classe  der  Akademie  der  Wissenschaften  zu  Wien, 
Band  CVI,  S.  200-202. 

Diese  am  Anfange  auf  der  Kehrseite  der  ersten  vier 
Blätter  mit  vier  blattgrossen  farbenprächtigen  Bildern  von  un- 
gewöhnlich schöner  Ausführung  bei  einer  Bildfiäche  von  je 
30  Centimeter  Höhe  und  21  Centimeter  Breite  geschmückte 
Handschrift  des  sächsischen  Landrechts  mit  der  Glosse  Brand's 
von  Tzerstede  enthält  gleichfalls  Verweisungen  auf  das 
jKeyserlandrecht'  wie  ,Keyserrecht'  oder  das  Landrecht 
des  sogen.  Schwabenspiegels,  nicht  aber  auf  dessen  Lehenrecht. 

Eine  Stelle  aus  dem  ersteren,  LZ  Art.  286a,  ist  in  der 
Glosse  Brand's  von  Tzerstede  zur  Vorrede  ,von  der  Herren 
Geburt'  nach  Steffenhagen  a.  a.  O.  S.  226  [§.  12J  in  ihrem 
Wortlaute  nach  zwei  besonderen  Texten  —  vgl.  auch  was  bei 
der  Handschrift  235  der  Bibliothek  der  Stadtkirche  in  Sonders- 
hausen bemerkt  ist  —  folgendermassen  excerpirt  und  inter- 
polirt:  Dat  keyserlandrecht  secht  ok:  In  welker  stad  schepen 
syn,  dat  synt  gesworene  radmanne,  de  scholen  ordele  geuen 
euer  jewelke  sake,  unde  nemand  anders,  ut  keyserrecht  ca- 
[pituljo  cc.  Ixxxvj,  uel  keyserrecht  li[bro]  tertio  lege  Ixix  §  ij. 

212. 

Lueneburg,  ebendort.  Auf  Pergament  in  Kleinfolioformat 
im  15.  Jahrhundert  gefertigt,  gleichfalls  niederdeutsch.  Kraut 
a.  a.  O.  S.  18  und  19.  Unger  in  den  Göttinger  gelehrten  An- 
zeigen vom  Jänner  1841  S.  15.  v.  Lassberg  Nr.  83.  Homeyer 
Nr.  424. 

Den  Inhalt  dieser  Handschrift  bildet  ein  sogen.  Schlüssel 

des  Landrecbts. 

213. 

Lueneburg,  ebendort.  Von  den  am  Schlüsse  der  eben 
berührten  Handschrift  befindlichen  zwei  Verzeichnissen  von 
Artikeln  bezieht  sich  das  erste  auf  das  Landrecht  des 
sogen.  Schwabenspiegels. 

Sitanngvber.  d.  pbil.-bist.  CI.  CXX.  Bd.   4.  Abb.  3 


34  lY.  AbhandlvDg:    L.  r.  Roeklnf  «r. 

Kraut  a.  a.  O.  S.  19:  Claudunt  codicem  duo  indices^  unus 
juris  provincialis  alemannici,  alter  speculi  saxonici. 

[Bei  Lüneburg  mag  hier  im  Vorübergehen  auch  noch 
erinnert  sein  an  die]  Nrn.  163,  168,  236. 

214***. 

Lueneburg,  im  ehemaligen  Michaeliskloster,  dann  in  der 
Bibliothek  der  im  Jahre  1850  aufgehobenen  Ritterakademie 
dortselbst. 

Auf  den  inneren  Seiten  der  Deckel  einer  alten  Ausgabe 
des  Corpus  juris,  gedruckt  durch  Fran9ois  Fradin  1514 — 1518, 
in  6  Grossfoliobänden  in  der  Bibliothek  des  genannten  Klosters 
entdeckte  Prof.  L.  A.  Gebhardi  in  Lüneburg  Pergamentbogen 
alter  Handschriften,  wovon  8  einer  in  zwei  Spalten  zu  je  30 
Zeilen  mit  rothen  Anfangsbuchstaben  der  ohne  Ueberschriften 
erscheinenden  nur  mit  rothen  römischen  Zahlen  bezeichneten 
Artikel  im  14.  Jahrhundert  gefertigten  Handschrift  des  Land- 
und  Lehenrechts  in  Kleinfolio  angehören.  Amtmann  Wedekind 
zu  Lüneburg  machte  einen  Theil  des  Fundes  in  dem  All- 
gemeinen literarischen  Anzeiger  von  1798,  Nr.  86,  S.  877/878 
bekannt.  Prof.  Ebers  daselbst  schrieb  alsbald  auch  den  Best 
ab,  und  mit  dessen  Vorbericht  ist  sodann  das  Ganze  in  Dr.  Ernst 
Spangenberg's  Beiträgen  zu  den  teutschen  Rechten  des  Mittel- 
alters u.  s.  w.  S.  216—226  mitgetheilt  worden,  v.  Lassberg 
Nr.  84.     Homeyer  Nr.  425. 

Es  enthält  Reste  des  Landrechts  des  sogen.  Schwaben- 
spiegels  in  der  mit  dem  Art.  LZ  313  abschliessenden  Gestalt 
von  den  Worten  ,sint  se  aber  ime  abegesegit,  her  ne  hat'  im 
Art.  201c  an  bis  Art.  313  mit  dem  Schlüsse  ,man  sol  im  vor- 
delin  eygen  un  len  un  alle  wertliche  ere*  in  mitteldeutscher 
Sprache.  Nach  zwei  besonderen  Artikeln  —  323  und  324 
S.  224  —  in  niederdeutscher  Sprache  schliesst  sich  gleichfalls 
in  dieser  das  sächsische  Lehenrecht  an. 

Sind  diese  Bruchstücke  in  dem  von  Martini  im  Jahre 
1827  in  Druck  gegebenen  Kataloge  der  Bibliothek  der  ehe- 
maligen Ritterakademie  zu  Lüneburg  aufgeführt,  so  vermag  ich  , 
über  den  jetzigen  Lagerort  nur  die  nachstehende  Mittheilung 
des  Stadtbibliothekars  daselbst,  Direktors  a.  D.  der  Realschule 
Dr.  Wilhelm  Friedrich  Volger,   vom   16.  November  1873  zu 


Berichte  über  Hftndecliriflen  dee  sog.  SehwabeiiBpiegels.  Xr.  35 

• 

geben :  Da  die  Mehrzahl  der  Handschriften  der  Akademie  der 
Göttinger  Universitätsbibliothek  1850  zugefallen  ist^  so  kann  ich 
fast  mit  Gewissheit  behaupten  ^  dass  die  bezeichneten  Bruch- 
stücke sich  in  Göttingen  finden.  Nach  der  königlichen  Bibliothek 
in  Hannover  sind  sie  meines  Wissens  —  ich  besorgte  damals  die 
Vertheilung  —  nicht  gekommen. 

Die  Erkundigungen  bei  meinem  Aufenthalte  in  Göttingen 
im  Herbste  1875  blieben  ohne  Erfolg.  Aber  auch  in  Eduard 
Bodemann's  Verzeichniss  der  ^Handschriften  der  königlichen 
öffentlichen  Bibliothek  zu  Hannover'  habe  ich  sie,  obwohl 
daselbst  an  den  verschiedensten  Orten  Handschriften  des  Lüne- 
burger Michaelisklosters  begegnen,  nicht  gefunden.  An  etwaiges 
Vorhandensein  in  den  unter  den  Nrn.  848 — 862  S.  540  er- 
wähnten 15  starken  Folianten  der  Collectaneen  des  Prof.  L.  A. 
Gebhardi  wird  kaum  zu  denken  sein.  Ebenso  wenig  wohl  an 
ein  solches  in  seiner  unter  Nr.  976  S.  558  berührten  histori- 
schen Beschreibung  des  EJosters  und  der  Ritterakademie  zu 
B.  Michaelis  in  Lüneburg. 

[In  der  Luetzelnaue  im  Rheingaue  stand  seinerzeit  in 
amtlichem  Gebrauche  die]  Nr.  8. 

[Der  Diakon  Konrad  von  Luetzelnheim  schrieb  im 
Jahre  1287  zu  Freiburg  im  Breisgaue  und  Vörstätten  in  dessen 
Nähe  die]  Nr.  89. 

214  Vi. 

In  die  Stadtbibliothek  von  Luzern  gelangte  nach  brief- 
licher Mittheilung  des  Vorstandes  des  fUrstlich  Fürstenberg- 
schen  Archives  und  der  dortigen  Hofbibliothek  Dr.  Baumann 
zu  Donaueschingen  vom  25.  September  1884  aus  dem  Besitze 
des  Pfarrers  G.  Mayer  von  Oberumen,  der  sie  in  seiner  Gegend 
bei  einem  Privatmann  entdeckte^  eine  Handschrift  des  sogen. 
Schwabenspiegels  aus  dem  Jahre  1426. 

Nach    einer    Zuschrift    des   Staatsarchivars   Dr.  Theodor 

von   Liebenau  in  Luzern  vom   16.  Oktober  1884  ist  sie  vor 

etwa  drei  Jahren  erworben  worden,  auf  Papier   gefertigt,  und 

enthält    am    Schlüsse    folgende    Einzeichnung :    Conscripsit   et 

complevit  Johannes  dictus  zum  Bach  pictor  per  procurationem 

patris  meis,  cuiusdam  ydonei  civis  Lucemensi  opidi,  nomine 

Nicolai  zum  Bache,  pictoris  ibidem.  Facta  et  impleta  et  scripta 

8* 


36  IV.  ▲.bhandlnng:    L.  v.  Uockinger. 

sunt  hec  in  vigilia  sancto  Matbie  apostoli,  Bcilicet  VII  Kai. 
mensis  Februarii  ßub  anno  domini  M*^  CCCC"  XXVI°. 

[Zu  Luzern  befand  sich  in  den  Neunzigerjahren  des 
15.  Jahrhunderts  die]  Nr.  1. 

[Vom  Gymnasialdirektor  Wiggert  in  Magdeburg  erhielt 
Prof.  Dr.  Gustav  Homeyer  in  Berlin  zum  Geschenke  das 
Bruchstück  der]  Nr.  40. 

[Insoferne  zu  den  Quellen  der  IX  Bücher  Magdeburger 
Rechts  —  vgl.  Dr.  Emil  SteflFenhagen's  Deutsche  Rechtsquellen 
in  Preussen  vom  13.  bis  zum  16.  Jahrhundert  S.  138  bis  200 
—  der  sogen.  Schwaben  Spiegel  zählt,  mag  hier  auch  der  a.  a.  O. 
S.  139  bis  143  aufgezählten  Handschriften  gedacht  sein.] 

[In  der  fürstlich  Oettingen-Wallerstein'schen  Fideicommiss- 
bibliothek  zu  Maihingen  unweit  Wallerstein  befinden  sich 
die]  Nrn.  383  und  384. 

[Peter  von  Bacharach,  Bürger  zu  Mainz,  schrieb  im 
Jahre  1401  die]  Nr.  8. 

[Prof.  Dr.  Franz  Josef  Bodmann  zu  Mainz  erwarb  im 
Jahre  1795  die]  Nr.  55. 

[Mit  Handschriften  der  kurfürstlichen  Bibliothek  von 
Mainz  kamen  in  die  Hofbibliothek  zu  Aschaffenburg  die] 
Nrn.  8  und  9. 

[Die  Beziehung  des  Hieronymus  von  der  Lahr  auf  Mainz 
beruht,  indem  nicht  von  Mainz,  sondern  von  Wien  —  vgl. 
Band  CXVIII,  Abb.  X,  S.  15/16  —  die  Rede  ist,  auf  einem 
Leseversehen  bei  der]  Nr.  126. 


215 


*** 


Gabriel  Mair,  Bürger  und  Stadtgerichtsassessor  zu  Regens- 
burg, besass  im  Anfange  des  17.  Jahrhunderts  eine  Papier- 
handschrift unseres  Land-  und  Lehenrechts  in  529  durch- 
gezählten   Artikeln,    wovon    378    auf    das    Landrecht    fallen, 

welche  ein  Johannes im  Jahre  1475  gefertigt,  aus 

der  sich  Einträge  und  das  Verzeichniss  der  Artikel  erhalten 
haben  in  der  Nr.  270. 

Vgl.  hierüber  Rockinger  A  S.  412/413,  420,  430/431, 
und  insbesondere  K  im  Anhange  S.  206 — 211. 

[Aus  dem  Benediktinerstifte  Mallersdorf  in  Niederbaiern 
stammen  die]  Nrn.  249  und  274. 


Berichte  Aber  HftDdscbriffeen  des  sof.  Schwftbenspiegels.  XI.  37 

216***. 

Für  den  Ritter  Rudeger  den  Manessen^  den  Aelteren  zu 
Zürich  hatte  der  Schreiber  Wild  im  13.  Jahrhundert  eine 
Pergamenthandschrift  in  Folio  des  Buches  der  Könige  alter 
Ehe,  des  kaiserlichen  Land-  und  Lehenrechts,  und  des  be- 
kannten Mainzer  Landfriedens  des  Kaisers  Friedrich  IL  vom 
Jahre  1235  in  seiner  deutschen  Fassung  gefertigt. 

Nach  Einträgen  aus  ihr  in  der  Nr.  270  schenkte  sie  ihr 
Besitzer  in  den  Jahren  1264 — 1268  dem  oberp&lzischen  Edel- 
knechte Heinrich  von  Präckendorf.  Dann  fand  sich  in  ihr  das 
Wappen  des  Rathsherrn  Urban  Trinkl  oder  Trünkl  oder 
Trunkl  von  Regensburg  aus  der  ersten  Hälfte  des  15.  Jahr- 
hunderts. Am  7.  Februar  1609  gehörte  sie  einem  Herrn  A  — 
ob  Adler?  oder  Aichinger?  oder  wem  immer  —  daselbst^  und 
der  Rathsherr  Nikomed  Schwäbel  theilte  sie  da  dem  damaligen 
Besitzer  der  berührten  Nr.  270  zur  Einsichtnahme  mit.  Weitere 
Spuren  über  sie  sind  bis  jetzt  nicht  aufgetaucht.  Vgl.  Rockin- 
ger  A  S.  413 — 449;  jetzt  namentlich  die  Untersuchung  über 
die  Abfassung  des  kaiserlichen  Land-  und  Lehenrechts  in  den 
Abhandlungen  der  historischen  Classe  der  Akademie  der  Wissen- 
schaften in  München  XVHI  S.  285^309  und  659  660. 

[Aus  dem  Benediktinerstifte  s.  Mang  zu  Füssen  in  Ober- 
baiem  stammt  die]  Nr.  384. 

[In  die  Probstei  s.  Andreas  und  Mang  zu  Stadtamhof 
bei  Regensburg  gehörte  früher  die]  Nr.  253. 

[In  das  kurpfälzische  Archiv  zu  Mannheim  mag  seiner- 
zeit gelangt  sein  die]  Nr.  158. 

[Aus  der  kurpfUlzischen  Bibliothek  zu  Mannheim^  E  — 
nämlich  Jurisprudenz  —  Nr.  15^  stammt  die]  Nr.  236. 

217***. 

Nach  der  zu  Marburg  oder  früher  Marchburg  in  der 
Steiermark  geschriebenen  Vorrede  vom  7.  August  1631  hat 
Wolfgang  Schallinger  dortselbst  die  in  der  Nr.  4  aufgeführten 
Rechte   ohne  irgend   welche  Veränderung   der   alten  Vorlagen 


>  Yg].  V.  Wyss,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Familie  Maness,  S.  4 — 10 
im  Anzeiger  für  Schweizerische  Geschichte  1870,  Nr.  2  und  3,  S.  21  —  24, 
49—53;  Zürich  am  Ausgange  des  13.  Jahrhunderts,  1876,  S.  23—26. 


38  17*  Abhandlung:    L.  t.  Boekinger. 

abgeschrieben.  .Vgl.  Kaltenbaeck's  Bericht  im  Anzeigeblatte 
zu  den  Wiener  Jahrbüchern  der  Literatur,  Band  115,  S.  35 — 42. 
Bischoff,  Steiermärkisches  Landrecht  des  Mittelalters,  S.  21 
Nr.  10. 

[Rubeln  von  Marcheikofen  im  ehemaligen  niederbaie- 
rischen  Gerichte  Teisbach  schrieb  im  Jahre  1473  diej  Nr.  243. 

218. 

Benediktinerstift  Marienberg  in  Tirol.  Nach  Mittheilung 
des  P.  Basilius  Schwitzer  von  dort  aus  Meran  vom  8.  Dezember 
1880:  Papierhandschrift,  im  Jahre  1461  ,per  Johannem  Rotarii* 
von  Niedemdorf  *  in  zwei  Spalten  mit  kleiner  Schrift  gefertigt, 
in  Holzdeckel  mit  Messingbeschlägen  gebunden. 

Das  Landrecht  in  293  Artikeln  ftlUt  78  Blätter,  wovon 
mehrere  ausgerissen  sind,  worauf  das  Lehenrecht  in  142  Ar- 
tikeln auf  36  Blättern  folgt,  dem  sich  noch  am  Schlüsse  des 
Kaisers  Ludwig  IV.  älteres  oberbaierisches  Landrecht  anreiht. 

[Nachrichten  über  die  Marschälle  von  Reichenau  aus 
den  Jahren  1499—1537  finden  sich  in  der]  Nr.  203. 

[Von  einem  Martin  ist  im  Jahre  1480  geschrieben  die] 
Nr.  97. 

[Martin  Gollir  hat  rubricirt  die]  Nr.  118. 

[Von  ,Martinus  Ravenspurg  scriptor  in  Kirchheim*  ist 
gefertigt  diej  Nr.  143. 

[Johann  Mathas  von  Rodelshausen  schrieb  im  Jahre 
1438  die]  Nr.  138. 

[Math es  von  Straubing,  Schreiber  zu  Enns  in  Oberöster- 
reich, schrieb  1415/1416  die]  Nr.  306. 

[Hennerich  Maul  hat  sich  im  Jahre  1566  eingezeichnet 
in  die]  Nr.  119. 

[Für  Erasm  Mäuslein,  Pfleger  zu  Falkenstein,  schrieb 
Pangraz  Haselberger  im  Jahre  1434  die]  Nr.  405. 

[Der  Gösser  Rentmeister  Kajetan  von  Mayern  stiess 
auf  dem  Dachboden  des  Pichelhofes  zu  Vordernberg  in  Steier- 


*  Nach  der  Einzeichnung  am  Schlüsse :  Completum  est  per  me  Johannem 
Rotarli  de  Niderndorff  sub  anno  domini  m^  cccc^  Ixi  feria  4  ante  festum 
B.  Georii. 


Berieht«  Ober  Handsehrifton  das  sog.  Sehwabe&tpiogelB.  XI.  39 

mark  am  Anfange  der  Vierzigerjahre  unseres  Jahrhunderts  auf 
die]  Nr.  153. 

[Aus  der  ehemals  Mazarin'schen  Bibliothek  in  Paris 
stammt  die]  Nr.  302. 

219***. 

Die  Handschrift  des  Dr.  Sebastian  Meichssner,  die  er 
im  Hinblicke  auf  die  von  ihm  angewendete  Schreibweise  als 
jsehr  alt  vnnd  vncorrect'  bezeichnet^  liegt  nach  seiner  zu  Heidel- 
berg am  20.  Jänner  1561  geschriebenen  Vorrede  der  in  Frank- 
furt am  Main  im  Jahre  1566  erschienenen  Druckausgabe  des 
kaiserlichen  Land-  und  Lehenrechts  zu  Grunde,  v.  Lass- 
berg Nr.  85,  theilweise  mit  der  folgenden  Nummer  verwechselt. 
Homeyer  Nr.  439. 

220***. 

Ausserdem  "besass  Dr.  Sebastian  Meichssner  nach  der 
berührten  Vorrede  noch  eine  grosse  Handschrift  ^  welche  ,in 
anno  1472  zu  Heydelberg  geschriben  und  zum  fleissigsten  und 
ordentlichsten  auch  von  der  Teutschen  rechten  ausz  diesem  — 
nämlich  dem  sogen.  Schwabenspiegel  —  und  dem  Sachssen- 
spiegel;  auch  andern  Büchern  verfasst  worden'  ist,  und  welche 
er  mit  der  Zeit  herausgeben  wollte,  v.  Lassberg  Nr.  85,  theil- 
weise mit  der  vorhergehenden  Nummer  verwechselt.  Homeyer 
Nr.  440. 

Darf  man  hier  etwa  an  die  nunmehr  in  der  Universitäts- 
bibliothek von  Giessen  befindliche  Handschrift  974  denken, 
Nr.  111? 

[Aus  dem  Nachlasse  des  Gymnasialprofessors  Johann  Joa- 
chim Meier  zu  Göttingen  erkaufte  Freiherr  v.  Senkenberg  im 
Oktober  1737  die]  Nr.  119. 

[Konrad  Meier  von  Burghausen  in  Oberbaiern  schrieb 
im  Jahre  1428  die]  Nr.  202. 

[Johann  Meilinger  aus  Wasserburg  in  Oberbaiern  schrieb 
im  Jahre  1464  die]  Nr.  241. 

221***. 

Meiningen,  herzogliche  Bibliothek.  Nach  gewissen  Wahr- 
nehmungen bei  der  sogleich  folgenden  Nummer  zu  schliessen, 
dürfte  jene  Handschrift  vollständig  auch  das  Buch  der  Könige 


40  IV.  Abhandlung:    L.  ▼  Rookinger. 

alter  Ehe  und  das  Landrecht,  und  zwar  wahrscheinlich  mit 
den  von  Rockinger  in  F  S.  298—300  und  310  wie  318—335 
behandelten  Zusätzen,  noch  umfasst  haben,  letzteres  wohl  in- 
sofeme  das  eben  in  Nr,  222  noch  erhaltene  Lehenrecht  der 
berührten  Gruppe  angehört. 

Das  Buch  der  Könige  und  das  Landrecht  füllten  15  Qua- 
teme.  Ist  die  Annahme  richtig^  dass  das  Land-  und  Lehen- 
recht nach  dem  Buche  der  Könige  besonders  foliirt  gewesen, 
wovon  am  Anfange  des  Lehenrechts  noch  die  Zählung  von  74 
an  erübrigt,  so  würde  das  Buch  der  Könige  bis  über  die  Mitte 
des  sechsten  Qualernes  gereicht  haben  und  von  da  an  sich 
das  Landrecht  mit  den  betreffenden  Zuthaten  bis  an  den 
Schluss  des  fünfzehnten  Q.uaternes  beziehungsweise  Fol.  73  ge- 
reiht haben. 

222. 

• 

Meiningen,  herzogliche  Bibliothek,  Nr.  40.  Auf  Perga- 
ment in  Folio  zweispaltig  im  zweiten  Viertel  des  14.  Jahr- 
hunderts mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und  abwech- 
selnd rothen  und  blauen  Anfangsbuchstaben  derselben  gefertigt, 
nach  einer  Bemerkung  am  oberen  Rande  der  Innenseite  des 
Vorderdeckels  ,aus  der  Münchner  Bibliothek  im  Jahre  1631' 
stammend,  während  auf  der  Rückseite  des  jetzt  ersten  und 
Titelblattes  sich  die  Einzeichnung  des  Herzogs  Bernhard  zu 
Sachsen  findet: 

I[n]  V[ulneribus]  C[hristi]  T[riumpho]. 
B[ernhart]  H[ertzog]  Z[u]  S[achsen]. 

1678, 

in  Pappendeckel  mit  rothem  Sammtüberzuge  gebunden.  B.  G. 
Walch  in  Meiningen  in  Johann  Georg  Meusel's  Historisch- 
literarischem Magazin  I  S.  122/123.  v.  Lassberg"  Nr.  86. 
Archiv  der  Gesellschaft  für  ältere  deutsche  Geschichtskunde 
Vm  S.  672.     Homeyer  Nr.  444. 

Diese  Handschrift  ist  offenbar  nur  mehr  ein  Theil  einer 
Handschrift  des  (Buches  der  Könige  alter  Ehe  und  des)  sogen. 
Schwabenspiegels,  und  zwar  der  das  Lehenrecht  desselben 
enthaltende,  indem  ihre  vier  Quaterne  je  auf  der  letzten  Seite 
unten  die  ursprünglichen  römischen  Zahlen  16 — 19  einschliess- 
lich  aufweisen   und  sich  auch  noch  auf  dem  ersten  Quaterne 


Berichte  fiber  Handschriften  des  sog.  Sohwabenspiegels.  XI.  41 

je  oben  in  der  Mitte  zwischen  den  Spältenlinien  eine  frühere 
arabische  Folienbezeichnung  74 — 81  einschliesslich  findet. 

Das  jetzige  erste  Blatt  bildet  gewissermassen  als  Titel- 
blatt ein  auf  Pergament  in  Farben  ausgeführtes  Bild  des  im 
kaiserlichen  Stuhle  sitzenden  Reichsoberhauptes  mit  der  Krone, 
den  Scepter  in  der  linken  Hand  haltend,  hinter  welchem  der 
Träger  des  Reichsschwertes  steht,  während  aus  der  rechten 
Hand*  der  Herzog  von  Baiern  in  knieender  Stellung  die  Fahne 
des  Herzogthums  mit  den  silbernen  und  blauen  Wecken  em- 
pfängt, hinter  welchem  vier  Gestalten  Fahnen  ohne  Wappen  und 
nur  an  kürzeren  Stangen  halten. 

Mit  dem  jetzigen  Fol.  2  beginnt  unter  der  rothen  Ueber- 
schrift  ,Hie  hevet  sich  an  daz  Lehen  Puch'  das  Lehenrecht 
bis  Fol.  33'  Sp.  1:  vnd  der  heilig  geist.  amen.  Deo  gracias. 

Die  Reihenfolge  der  Artikel  in  ihrem  Verhältnisse  zur 
Nr.  224,  zum  Ambraser  Codex  in  Wien,  der  Nr.  388,  zu  den 
Druckausgaben  v.  Berger's,  Schilter's,  v.  d.  Lahr's  u.  s.  w. 
flihrt  die  ,Harmonie  der  Kapitel'  bei  Walch  a.  a.  0.  I 
S.  129 — 132  in  der  ersten  Spalte  vor  Augen. 

Den  Text  der  Artikel  1 — 16  einschliesslich  hat  er  eben- 
dort  n  S.  75—111  und  IH  S.  75—83  mitgetheilt. 

223. 

Meiningen,  ebendaselbst,  Nr.  41.  Auf  Papier  in  Gross- 
folio zweispaltig  mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und  ab- 
wechselnd rothen  und  blauen  Anfangsbuchstaben  derselben  im 
15.  Jahrhundert  gefertigt,  in  Holzdeckel  mit  braunem  reich- 
gepressten  Lederüberzuge  gebunden,  früher  mit  je  fünf  Buckeln 
und  zwei  Schliessen  versehen.  Auf  Streifen  der  zum  Verbinden 
der  einzelnen  Lagen  und  Bogen  verwendeten  Pergament- 
urkunden des  15.  Jahrhunderts  erscheint  einmal  eine  Eilsa 
dicta  Vogelerin  de  Kyppenheim  olim  in  opido  Rynöwe  dum 
vixit,  dann  eine  N  Vsemberges  des  Schuhemachers  vnd  Briden 
sinre  elichen  würtin  dohter  z&  Straszburg,  u.  s.  w.  v.  Lass- 
berg  Nr.  87.  Archiv  a.  a.  O.  VHI  S.  672/673.  Homeyer 
Nr.  446. 

Die  Fol.  1 — 6'  bieten  unter  der  rothen  Ueberschrift  mit 
blauer  Initiale  ,Hje  vohet  sich  one  des  buches  capitel  das  da 
genant  ist  das    keyser  reht,    vnd  saget  vns  von  allen  dingen 


42  IT.  AbbaDdlnng:    L.  t.  Boekinger. 

noch  dem  rehten  also  sti  gesait  sint  Doch  dem  rehten^  das 
Verzeichniss  der  369  Landrechtsartikel.  Nach  den 
leeren  Blättern  7  und  8  folgt  in  der  Weise^  dass  auf  der  ersten 
Seite  des  Fol.  9  unter  der  noch  nicht  ausgeführten  grossen  ftir 
die  ganze  Höhe  und  zwei  Drittheile  der  Breite  berechneten 
Initiale  H  roth  ,erre  got  himelscher  vatter,  durch  dine  milte 
gfite  gesch&ffe  du  den  menschen  mit  driualtiger'  steht,  das 
Landrecht  selbst  je  unter  rother  Voranstellung  der  Zahl  der 
Artikel  bis  Fol.  119.  Nach  den  leeren  Blättern  120—130  be- 
ginnt unter  der  rothen  Ueberschrift  mit  blauer  Initiale  ^Hje 
vohet  sich  an  des  buches  cappitel  das  da  genant  ist  daz  lehen 
reht^  mit  Fol.  131  das  Verzeichniss  der  162  Artikel  des 
Lehenrechts  bis  Fol.  132'  Sp.  2,  und  nach  den  leeren  Blättern 
133 — 141  dieses  selbst  unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Hie  vohet 
sich  an  das  Lehen  recht,  vnd  saget  gar  eigentlich  von  allen 
lehen,  wie  man  die  enpfohen  sol  von  dem  herren,  vnd  wie  der 
herre  sin  manne  halten  sol,  vnd  wie  der  man  sinen  herren 
halten  soP  nach  einem  vielleicht  ftlr  ein  Bild  bestimmten  leeren 
Räume  von  etwa  einer  halben  Seite  mit  der  grossen  roth  und 
blau  gefertigten  Initiale  W,  wieder  unter  rother  Vorsetzung 
der  jedesmaligen  Artikelzahlen  von  Fol.  142 — 185  Sp.  2. 

223  Vj. 

Meiningen,  ebendaselbst,  Nr.  42.  Auf  Papier  in  Gross- 
folio um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  gefertigt,  in  starkem 
Holzdeckelbande  mit  rothem  SammtUberzuge  und  Goldschnitt, 
mitteldeutsch.  Archiv  der  Gesellschaft  für  ältere  deutsche 
Geschichtskunde  VIH  S.  672.    Homeyer  Nr.  443. 

Aus  dem  Inhalte  dieser  Handschrift  fällt  das  am  letzt- 
genannten Orte  gleich  an  erster  Stelle  berührte  Abecedarium 
oder  alphabetische  Rechtswörterbuch  hieher.  Es  finden 
sich  nämlich  nach  einer  gütigen  Mittheilung  des  Herrn  geh.  Hof- 
rathes  Brückner  auf  eine  desfallsige  Anfrage  in  demselben 
unter  den  betreffenden  Schlagworten  auch  die  Verweisungen  auf 
unser  Landrecht.  So  beispielsweise  gleich  unter  ,abehauwen^ 
folgendes:  Wer  dem  andern  seynir  glede  ejns  abehauwit  adir 
abesneydet,  dem  sal  man  das  selbe  thun.  in  dem  keyser  rechte 
lfib]r.  II  ai{t].  XXIX  u.  s.  w. 


Berichte  ftber  Handschriften  dei  wg.  Schwabenspiegels.  XI.  43 

224. 

Meiningen,  ebendaselbst,  Nr.  44.  Auf  Papier  in  Folio 
zweispaltig  —  mit  Ausnahme  der  Verzeichnisse  der  Artikel  — 
mit  rothen  Ueberschriften  und  rothen  Anfangsbuchstaben  der- 
selben im  15.  Jahrhundert  gefertigt,  in  diesem  und  vielleicht 
am  Anfange  des  folgenden*  im  Besitze  des  Henne  Salmonn 
und  weiter  des  Qrt  zum  Jungen,  wie  sodann  des  Johann  zum 
Jungen,  in  Holzdeckeln  mit  rothem  Lederüberzuge  und  früher 
je  mit  fünf  Buckeln  und  zwei  8chliessen.  B.  Q.  Walch  in 
Johann  Georg  Heusers  Historisch  -  literarischem  Magazin  I 
S.  124.  V.  Lassberg  Nr.  88.  Archiv  a.  a.  O.  Vm  S.  673. 
Homeyer  Nr.  447. 

Von  Fol.  2 — 9  reicht  das  Verzeichniss  der  392  Ar- 
tikel des  Landrechts,  denen  die  laufende  römische  Zahl 
roth  beigesetzt  ist.  Dieses  selbst  folgt  unter  der  rothen  lieber- 
Schrift  ,Hie  hebent  sich  an  das  Lantrecht  buche,  vnd  von 
erste  die  vorredde'  von  Fol.  10 — 105'  Sp.  2  unter  rother  An- 
fügong  der  Artikelzahlen  am  Rande.  Von  Fol.  107 — 109'  schliesst 
sich  das  Verzeichniss  der  156  Artikel  des  Lehenrechts, 
gleichfalls  roth  gezählt.  Dieses  selbst  folgt  unter  der  rothen 
Ueberschrift  ,Hie  hebent  sich  ane  alle  Lehenrechte  etc.^  von 
Fol.  110 — 141  Sp.  1  wieder  unter  Beifügung  der  rothen  Zahlen 
am  Rande,  und  zwar  so,  dass  hier  auch  das  in  dem  eben  er- 
wähnten Verzeichnisse  der  Artikel  nicht  besonders  mehr  auf- 
geführte Schlusskapitel  mit  157  bezeichnet  ist. 

Den  Schluss  der  Handschrift  bilden,  von  derselben  Hand 
von  Fol.  143  beziehungsweise  144  einspaltig  geschrieben,  die 
Sprüche  Freidank's. 

Die  Reihenfolge  der  Artikel  des  Lehenrechts  in  ihrem 
Verhältnisse  zur  Nr.  222,  zum  Ambraser  Codex  in  Wien,  der 
Nr.  388,  zu  den  Druckausgaben  v.  Berger's,  Schilter's,  v.  d. 
Lahr's  u.  s.  w.  führt  die  ,Harmonie  der  Kapitel'  bei  Walch 
a.  a.  O.  I  S.  129 — 132  in  der  letzten  Spalte  auf. 


1  Nach  einer  EÜnzeichnung  von  drei  verschiedenen  Händen  auf  der  ersten 
ursprünglich  leer  gewesenen  Seite:  Diz  hoch  ist  Henne  Salmonns  etc. 
Vnd  ist  nn  Orten  zu  seinem  an  teil  worden,  Orten  zum  Jongen.  Vnd 
furter  Johan  zum  Jungen. 


44  l^'  Abhandlung:    L.  t.  Roc kinger. 

Dem  Texte  der  Artikel  des  Lehenrechts  1 — 16  ein- 
schliesslich aus  der  Nr.  222  hat  er  ebendort  II  S.  75 — 111 
und  III  S.  75 — 83  auch  die  Abweichungen  der  jetzigen  Nummer 
beigefügt. 

225. 

Meiningen,  ebendaselbst,  Nr.  50.  Auf  Pergament  in  Folio 
zweispaltig  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  ^  gefertigt,  nieder- 
deutsch, vielleicht  aus  Soest  oder  der  Umgegend  ^  stammend, 
durch  Schenkung  der  Susanna  Leisner  im  Jahre  1626  an 
ihren  Verwandten  J.  Hektor  Faust  von  A  schaff enburg"*  gelangt, 
in  Holzdeckel  mit  rothem  gepressten  Ledertiberzuge  gebunden, 
früher  mit  je  fünf  Buckeln  und  zwei  Schliessen  versehen.  Ho- 
meyer  Nr.  442;  in  seiner  Einleitung  zum  sächsischen  Lehen- 
rechte  S.  25  unter  Ziffer  58. 

Nach  dem  Land-  und  Lehenrechte  des  Sachsenspiegels 
und  dem  Richtsteige  des  Landrechts,  an  dessen  Schluss  auf 
Fol.  100'  Sp.  2  ,Deo  laus,  amen'  steht,  folgen  von  der  gleichen 
Hand  von  Fol.  101 — 104  Sp.  2  unter  rothen  Ueberschriften  und 
mit  rothen  Anfangsbuchstaben  11  Artikel,  wovon  der  letzte 
,von  der  antworde  vmme  gfit  dat  dy  ghedän  is'  einem  Richt- 
steige angehört,  die  übrigen  zehn  in  folgender  Weise  aus  dem 
Lehenrechte  des  sogen.  Schwabenspiegels  gezogen  sind: 

1.  Van  tinslene  dat  eyn  here  lenet  =  LZ  125. 

2.  De  romessche  koning  steruet^  =  LZ  147. 

3.  Ofte  eyn  man  vorsettet  eyn  gut  =  LZ  25. 

4.  Wor  men  myt  dren  mannen  tughen  sal  =  LZ  27. 


1  Am  Schlüsse  des  ersten  von  anderer  Hand  geschriebenen  deutschen 
Gedichtes  ,dis  ist  daz  Anderlant*  auf  Fol.  105'  Sp.  1  steht  roth:  Ex- 
plicit  die  Erhardi  anno  1455. 

2  Am  Schlüsse  des  zweiten  deutschen  Gedichtes  ,o  g^eselle,  nu  spare  dyn 
gut*  auf  Fol.  106'  Sp.  1  ist  roth  die  Bemerkung  angefügt :  Anno  etc. 
47  jr  nül  stormt  man  Soyste. 

°  Nach  einer  schwarz  gescliriebenen  Einzeichnung  am  unteren  Rande  der 

ersten  Seite:  Ex  liberalitate  affinis  Susannae  Leisnerin  Tiduae  me  possidet 

1626  J.  Hector  Faust  von  Aschaffenburg. 
*  An  den  oberen  Rand  ist  von  einer  Hand  des  17.  Jahrhunderts  bemerkt: 

Pfalzgraff  vicarius  des  Reichs,  jtem  Richter  vbern  König. 

Der  Schluss  lautet:    Desse  ere  heuet  de  palensgreue  van  deme 

Rine  dar  vmme  wante  he  ouer  den  konjnk  richter  is. 


Berielite  über  Handschriflen  des  eog.  Scbwabenspiegels.  XI.  45 

5.  Wan  eyn  gut  vntfeyt  zyme  heren  =  LZ  31  und  35 
von  den  Worten  der  Zeile  7  an:  jd  en  si  dat  he  synes  liues 
vorte^  ofte  he  id  dan  weder  sproken  hadde  u.  s.  w. 

6.  Ofte  eyn  nicht  gut  an  synes  vorspreken  wort  =r 
LZ  37  und  41.1 

7.  Ohne  Ueberschrift  =  LZ  85b  c  d. 

8.  Van  schilt  lene  =  LZ  98. 

9.  Ohne  Ueberschrift  =  LZ 99  2  und  112a  von  den  Worten 
der  Zeile  13  der  S.  204  Sp.  2  ,de  here  sal  ok  an  de  stad  dem 
manne  dach  gheuen^  bis  an  den  Schluss  von  L  112b:  dessen 
köre  heuet  de  here. 

10.  Oft  eyn  nyne  lene  erue  en  heuet  =  LZ  122. 
[Ambros  Mensel  von  Wertheim  hat  sich  in  den  Jahren 

1629  und  1630  eingezeichnet  in]  Nr.  194/195. 

[Für  Erasm  Mensel,  Pfleger  zu  Falkenstein,  schrieb 
Pangraz  Haselberger  im  Jahre  1434  die]  Nr.  405. 

[Einzeichnungen  über  Wolfgang  Mensel  finden  sich 
gleichfalls  in  der]  Nr.  405. 

[Ronrad  Meyer  von  Burghausen  in  Oberbaiem  vollendete 
im  Jahre  1428  die]  Nr.  202. 


226 


««4s 


Eine  alte   Handschrift   des   sogen.   Schwabenspiegels   ,zu 

Michelstadt  in  dem  Erbachischen^  erwähnt  der  Reichshof- 

rath   Freiherr  Heinrich   Christian  v.  Senkenberg  im  §.  14  der 

Vorrede   zu   seinem  Corpus  juris   feudalis  germanici  mit  dem 

Anfügen,  dass  sie  alle  die  seinigen  übertraf,  v.  Lassberg  Nr.  89. 

Homeyer  Nr.  450. 

227  ***. 

Ausser  dieser  Handschrift  unseres  Land-  und  Lehenrechts 
fUhrt  aus  Michelstadt  noch  einen  mit  der  Nr.  61  verwandten 
Codex  eines  umfangreichen  alphabetischen  Rechtswörter- 
buch es^  in  Grossfolio  gegen  den  Ausgang  des  14.  Jahrhunderts 
wohl  auf  Papier  gefertigt,  der  Reichshofrath  Heinrich  Christian 


>  Schluss:  Djt  recht  hebbet  de  twejne  heren  so  dat  rike  ane  konynges  is. 

^  Kamerleen  heuet  ende  so  de  man  Tnde  de  here  wylt  id  kamer  leen  is. 
also  wan  eyn  here  spreket:  ich  lene  dy  vt  myner  kameren  eyne  mark, 
myn  ofte  mer,  dar  en  heuet  de  man  nyne  ghewer  an. 


46  IV.  Abh. :  L.  ▼.  B  0  e  k  i  n  g  •  r.  B«r.  4b«r  Hanisehr.  d.  sog.  Scbwabenapiegels.  XL 

Freiherr  v.  Senkenberg  in  seinen  Visiones  diversae  de  collec- 
tionibus  legum  germanicarum  Cap.  IV  §.  62  S.  108  und  in 
der  Vorrede  zu  seinem  Corpus  juris  germaniei  publici  ac  pri- 
vati  ex  medio  aevo  §.  109  mit  dem  Bemerken  bezüglich  der 
Nr.  61  an:  et  emendatior  Michelstadiensis;  quo  —  cum  Franco- 
furto  abirem  —  repetito  et  remisso,  postea  potiri  denuo  non 
licuit.  Homeyer  Nr.  449,  woselbst  indessen  von  einem  Richt- 
steige Landrechts  die  Rede. 

[In  die  Bodmann-Haberschen  handschriftlichen  Samm- 
lungen des  Kreisrichters  a.  D.  Wilhelm  Conrady  auf  der 
Miltenburg  oberhalb  Miltenberg  in  ünterfranken,  zur  Zeit 
im  baierischen  allgemeinen  Reichsarchive  in  München,  gehört 
die]  Nr.  55, 

[Zu  Möskirch  in  Baden  ist  im  Jahre  1425  geschrieben 
worden  die]  Nr.  401 . 

[Aus  dem  Benediktinerstifte  Mondsee  im  Inn viertel  kam 
in  die  k.  k.  Hofbibliothek  zu  Wien  die]  Nr.  399. 

[Vgl.   zu   dieser  Handschrift   aus  M  o  n  d  s  e  e   auch   noch 

die]  Nr.  282. 

228***. 

In  demselben  Mondsee  befand  sich  auch  nach  der  Man- 
tissa  chronici  lunae-lacensis  bipartita  (München  und  Innsbruck 
1749)  S.  405  ein  Liber  jurium  provincialum  et  feudalium  a  ss. 
pontificibus  imperatoribus  et  regibus  statutorum,  in  teutonico, 
Chart,  fol. 

Ob  etwa  die  jetzt  in  der  k.  k.  Hofbibliothek  zu  Wien 
befindliche  Nr.  394? 

[Der  Gräfin  Magdalena  von  Montfort  gehörte  in  der 
ersten  Hälfte  des  16.  Jahrhunderts  die]  Nr.  263. 

[Aus  der  gräflich  Montfor tischen  Bibliothek  zu  Hohen- 
ems  stammt  die]  Nr.  234. 

[Dem  Stadtschreiber  Joseph  Bernhard  Bart  zu  Moosburg 
in  Oberbaiem  gehörte  im  Jahre  1770  die]  Nr.  265. 


V.  Abh. :  Brandt,  üeber  d.  dual.  Zm&tse  etc.  ITI.  üeber  d.  Leben  d.  Lactantins. 


V. 


üeber  die  dualistischen  Zusätze  und  die  Kaiser 

anreden  bei  Lactantius. 

Nebst  Untersuchungen  über  das  Leben  des  Lactantius  und 
die  Entstehungsverhältnisse  seiner  Prosaschriften. 

Von 

Dr.  Samuel  Brandt, 

Professor  in  Heidelberg. 

III.  Ueber  das  Leben  des  Lactantius. 


JJie  spärh'chen  Notizen,  welche  über  die  persönlichen 
Verhältnisse  des  Lactanz  sowie  über  seine  schriftstellerische 
Thätigkeit  überliefert  sind,  haben  schon  sehr  oft  eine  bald 
längere,  bald  kürzere  Behandlung  von  Seiten  der  Herausgeber 
wie  anderer  Gelehrter  gefunden*,   gleichwohl  ist  eine  erneute 


*  Iriteratnr.  Besprechnngen  des  Lactanz  und  seiner  Arbeiten  in  all- 
gemein geschichtlichen,  kirchen-  und  literargeschichtlichen  Werken, 
sowie  gelegentliche  Bemerkungen  über  ihn  und  seine  Schriften,  die 
sich  an  mancherlei  Stellen  zerstreut  finden,  endlich  einige  Special- 
arbeiten werden  in  diesen  Untersuchungen,  wo  es  nOthig  ist,  genannt 
werden.  Hier  renseichne  ich  folgende  Arbeiten  zuerst  von  Heraus- 
gebern, deren  sehr  viele  eine  Vita  des  Lactanz  vorausschicken:  Isaeus 
(1646)  p.  XIs.;  Baluze  zu  seiner  Ausgabe  von  De  mortibus  persecu- 
torum,  Miscellanea  (1679)  H  p.  347  ss.,  bei  Le  Brun-Lenglet  H  p.  277  ss. 
nach  der  zweiten  Ausgabe  (1680)  wiedergegeben;  Le  Nourry  in  den 
Dissertationes  zu  seiner  Ausgabe  derselben  Schrift  (1710)  p.  103  ss., 
wiederholt  in  seinem  alsbald  zu  nennenden  Apparatus  p.  1643s8.; 
Pf  äff  in  der  Dissertatio  praeliminaris  seiner  Ausgabe  der  Epitome  der 
Institutionen  (1712);  Heumann  in  seiner  Ausgabe  von  Lactantii  Sym- 
poeinm  (1722),  Praefatio  p.  XXYIIIss.  und  Appendix  p.  211  ss.,  und  in 
seiner  Gesammtausgabe  (1736),  Praefatio;  Walch,  Diatribe  de  Lactantio 
einsdemque  stilo,  in  seiner  Ausgabe  (1736)  p.  Iss. ;  Le  Brun-Lenglet 
(1748)  I  p.  XIV SS.  XXs.;  Eduardus  a  S.  Xaverio,  In  omnia  L.  Caelii 
Lactantii  Firmiani  opera  dissertationnm  praeviarum  decas  prima  (1764) 
SiUungBber.  d.  phil.-liist.  Ol.  CXX.  Bd.  5.  Abh.  1 


2  V.  Abbandlong:    Brundt. 

Besprechung  dieser  Fragen  nicht  überflüssig.  Denn  einerseits 
haben  uns  die  beiden  Abhandlungen  über  die  dualistischen 
Zusätze  und  über  die  Kaiseranreden  bei  Lactanz^  mehrfach  auf 
Behauptungen  über  dessen  Leben  und  schriftstellerische  Arbeiten, 
geführt,  deren  Begründung  nothwendig  ist,  dort  aber  nicht  ge- 
geben werden  konnte,  andererseits  herrscht  über  nicht  wenige 
Fragen  noch  grosse  Unsicherheit  oder  geradezu  ein  falsches 
Urtheil,  und  gewisse  Gesichtspunkte  sind  fUr  die  Untersuchung 
des  Lebens  und  der  literarischen  Thätigkeit  von  Lactanz  noch 
gar  nicht  aufgestellt  worden. 


III.  Ueber  das  Leben  des  Lactantius. 

Zunächst  muss  von  den  Namen  des  Lactanz  gesprochen 
werden,  und  zwar  sowohl  deshalb,  weil  über  sie  vielfach  ein 
solches  Schwanken  stattfindet,  dass  z.  B.  Fritzsche  auf  der 
ersten  Seite  seiner  Ausgabe  sagen  konnte:  Quae  nomina  Lac- 
tantio  fuerint,  aegre  dixeris,  wie  deshalb,  weil  bis  in  die 
neueste  Zeit  mit  dieser  Frage  die  andere  nach  der  Heimat 
des  Schriftstellers  in  Beziehung  gebracht  worden  ist  Die  zeit- 
lich Lactanz  nahestehenden  Autoren,  Hieronymus  und  Augustin, 


und  Decas  secunda  (1757),  es  sind  dies  die  Prolegomenen  zu  der  Ans- 
gabe  von  Xaverio,  Rom  1754  if.,  in  12  Bänden;  die  beiden  ersten  Disser- 
tationen über  Namen  und  Herkunft  de«  Lactanz  hat  Xaverio  schon 
Rom  1751  in  dem  Apparatus  ad  novam  L.  Caelii  Firmiani  Lactantii 
operum  editionem,  der  40  Dissertationen  enthalten  sollte,  aber  nach 
der  zweiten  abbricht,  veröffentlicht;  P.  H.  Jansen,  Ausgewählte 
Schriften  des  Firmianus  Laktautius  .  .  .  übersetzt  (1S75)  in  der  Kemp- 
tener Bibliothek  der  Kirchenväter,  S.  1  ff.,  96  ff.  —  Bearbeitungen  von 
anderen  Gelehrten:  Le  Nourry,  Apparatus  ad  Bibliothecam  Maximara 
Veterum  Patrum  II  (1715),  DisserUtio  in,  p.  57188.;  Bertold,  Prole- 
gomena  zu  Laktantius,  Metten  1861;  Ebert  ausser  in  seiner  Geschichte 
der  christlich -lateinischen  Literatur  ^  (1889)  S.  72  ff.  und  in  Herzoges 
Real  -  Encyklopädie  für  protestantische  Theologie  und  Kirche  VIII ^ 
(1881)  8.  364  ff.,  in  der  Abhandlung  über  den  Verfasser  des  Buches  De 
mortibus  persecutorum ,  Berichte  über  die  Verhandlungen  der  Gesell- 
schaft der  Wissenschaften  zu  Leipzig,  phil.-hist.  Classe,  Band  22  (1871), 
S.  115  ff.;  Mecchi,  Lattanzio  e  la  sua  patria,  Fermo  1875;  P.  Meyer, 
Quaestiouum  Lactantianarum  particula  prima,  Jülich  1878. 
1  In  diesen  Sitzungsberichten  1889,  Band  CXVIII,  Abhandlung  VIII  und 
Band  CXIX,  Abhandlung  I. 


ÜeW  die  dual.  Ansätze  etc.  tll.  tJeber  das  Leben  des  Lactantias.  B 

sagen  kurz  entweder  Laetantius  oder  Firmianus,  nur  an  der 
noch  oft  zu  nennenden  Hauptstelle  über  Lactanz,  bei  Hiero- 
nymuSy  De  uir.  inlustr.  c.  80,  heisst  es:  Firmianus  qui  et  Lae- 
tantius. Was  die  massgebenden  Handschriften  betrifft,  so  findet 
sich,  um  Ueber-  oder  Unterschriften,  die  nur  einen  jener  bei- 
den Namen  enthalten,  hier  zu  übergehen,  in  dem  Bononiensis 
(6./7.  Jahrh.)  in  den  Unterschriften  der  Bücher  I,  H,  HI,  IV, 
Vn  der  Institutionen  L.  CAELI  FIRMIANI  LACTANTI, 
in  dem  Parisinus  1663  (9.  Jahrb.),  der,  abgesehen  von  den 
dualistischen,  den  panegyrischen  und  einigen  anderen  kleinen 
Zusätzen,  im  Grossen  und  Ganzen  eine  treue  Ueberlieferung  gibt, 
in  einer  von  vielleicht  zweiter  Hand  am  Rande  zugeftlgten  Ueber- 
schrift  des  Buches  I:  CELII  FIRMIANI,  jedoch  von  erster 
Hand  am  Ende  der  Bücher  I  (hier  auf  Rasur,  nicht  ganz  sicher, 
ob  von  1.  Hd.),  in,  V:  L.  CAELII  (-LI)  FIRMIANI,  am 
Ende  von  IV:  CAELI  FIRMIANI,  in  dem  aus  dem  12.  Jahr- 
hundert stammenden  Stück  des  guten  Parisinus  1664  unter 
Buch  lU:  L  CAELI  firmiani,  dazu  kommt  der  Codex  von 
Valencienne  141  (9./10.  Jahrh.)  der  Schrift  De  opificio  dei  mit 
CAELII  FIRMIANI  LACTANTL»  Diesen  Namen  steht 
gegenüber  die  Ueberlieferung  des  Pärisinus  1662  (9.  Jahrh.),  der 
unter  Buch  I:  CECILII  FIRMIANI  hat,  ebenso,  nur  mit  der 

Schreibung  CAECILII,  über  Buch  H,  am  Ende  von  De  ira  dei 

ci 
und  De  opificio  dei,  endlich  unter  Buch  VH:  CELI  FIR- 
MIANI, CI  wohl  vom  Corrector  zugefügt.  Allein  dieser  Codex 
steht  überhaupt  an  Werth  hinter  dem  Bononiensis,  der  auch 
viel  älter  ist,  und  dem  Parisinus  1663  zurück  und  trägt  viele 
Spuren  der  Willkür,  der  Name  Caelius  aber  konnte  leicht  in 
Caecilius   geändert   werden  2,   und   zwar   viel  leichter  als   um- 


>  Ein  zu  Anfang  von  junger  Hand  hinzugefügtes  Zeichen,  welches  auf 
den  ersten  Blick  wie  ein  ausgemaltes  C  aussieht,  ist  nur  ein  Öfter  beim 
Beginn  von  neuen  Abschnitten  wiederkehrendes  Paragraphenzeichen. 

^  Es  gibt  nach  den  Verzeichnissen  in  dem  Supplementum  ad  Acta  Sanc- 
torum  der  BoUandisten  (1875)  p.  261  ss.  39688.,  allein  fSnf  Hellige,  die 
Caecilius  heissen,  und  dazu  zehn  heilige  Frauen  namens  Caecilia,  da- 
gegen gibt  es  nur  den  einen  Heiligen  Coelius  Sedalius.  Auch  in  Hand- 
schriften von  Profanschriftstellern  ist  Caelius  sehr  häufig  in  Caecilius 
verändert  worden,  viel  seltener  dagegen  Caecilius  in  Caelius.  In  dem 
Apparat  der  Ausgabe  des  Nonius  von  L.  Müller  ist  'an  10  Stellen  von 

1* 


4  Y.  Abhandlung :    Brandt. 

gekehrt  Caecilius  in  Caelins.  Noch  weniger  Gewicht  als  der 
Parisinas  1662  hat  der  sehr  interpolirte  Montepessulanus  241 
(10.  Jahrh.),  in  dem  unter  Buch  VI  steht:  L  (am  Bande 
von  vielleicht  erster  Hand  zugefügt)  CAECILI  (so)  FIB- 
MIANI  LACTANCI,  woraus  eine  von  ganz  junger  Hand 
dem  Buche  I  gegebene  Ueberschrift  stammt:  L.  Caecilii  (dies 
auf  Basur)  Firmiani  (über  der  Zeile)  Lactantii.  Es  entscheidet 
daher  die  Autorität  jener  beiden  Codices,  des  Botioniensis  und 
des  Parisinus  1663,  zumal  sie  durch  den  Parisinus  1664  und 
den  Valentianensis  wesentlich  unterstützt  wird,  für  CaeliuB  als 
Gentilname.  Die  Form  Caelius  oder  Coelius  ist  in  den  ältesten 
Ausgaben  und  noch  lange  nachher  die  stehende ;  erst  als  die 
Schrift  De  mortibus  persecutorum  bekannt  geworden  (1679) 
und  Baluze  (vgl.  dessen  Notae  bei  Le  Brun-Lenglet  H  280) 
wegen  deren  Ueberschrift  LVCII  •  CEC  IL  II  auch  ftlr  Lac- 
tanz,  dem  er  jene  Schrift  zuwies,  den  Namen  Caecilius  in  An- 
spruch genommen  hatte,  begann  die  Verwirrung.  Aliein  es 
bedarf  keines  besonderen  Beweises,  dass  die  zuletzt  genannte 
Ueberschrift,  über  die  wir  in  der  später  folgenden  Abhandlung 
über  die  literarische  Thätigkeit  des  Lactanz  noch  handeln 
werden,  für  unsere  Frage  nicht  von  Belang  sein  kann. 

Wir  haben  demnach  als  Namen  unseres  Autors  die  her- 
kömmliche römische  Verbindung  von  Praenomen,  Nomen,  Co- 
gnomen  in  L.  Caelius  Firmianus,  wozu  noch  Lactantius  tritt. 
Da  Hieronymus  an  der  angefahrten  Stelle  diesen  Namen  mit 
qui  et  anfUgt,  so  ist  in  demselben  das  sogenannte  Signum,  eine 
kurze  familiäre  Bezeichnung,  zu  erkennen.  Es  muss  auf  diese 
bekannte  Thatsache  hier  doch  noch  besonders  aufmerksam  ge- 
macht werden,  damit  man  nicht,  wie  es  bis  in  die  jüngste  Zeit 
vorkommt,  Lactantius  vor  Firmianus  setze.  ^ 


den  16,  an  denen  Caelius  Antipater  citirt  ist,  die  Variante  Caecilius  (Ce-) 
verzeichnet,  auf  die  98  Stellen  dageg^en  des  Komikers  Caecilius  kommen 
nur  6  mit  der  Variante  Caelius  (Celius,  Caeleus).  In  den  sieben  Bänden 
der  Keirschen  Grammatiker  haben  von  27  Stellen  3  Caelius  (Coe-,  Ce-) 
für  Caecilius,  dagegen  von  33  Stellen  6  den  Namen  Caecilius  (Ce-) 
ftir  Caelius.  —  In  jungen  Lactanzhandschriften  steht  oft  Caecilius;  Bei- 
spiele aus  den  Pariser  Codices  gibt  Lestocq  bei  Le  Brun-Lenglet  II 
p.  LVUIss. 
1  Vgl.  über  das  Signum  Marquardt-Mommsen ,  Handbuch  der  römischen 
Alterthttmer  VIP,  26. 


Ueber  die  diutl.  Zvaitu  etc.  III.  U«ber  das  Leb«n  des  LacUotius.  5 

Da  Hieronymus  De  uir.  inlustr.  c.  80  sagt,  dass  Lactanz 
ein  Schaler  des  Arnobius  gewesen,  der  nach  Cap.  79  ^Siccae 
apud  Africam^  Lehrer  der  Rhetorik  war,  dass  femer  von  Lac- 
tanz ein  ^Symposium'  erhalten  sei,  ,quod  adulescentulus  scripsit 
Africae'  und  ein  *c8oticop(x6v  Africa  usque  Nicomediam  hexa- 
metris  scriptum  uersibus^  so  war  nichts  natürlicher,  als  dass 
man  Lactanz  in  dem  Lande,  in  dem  er  als  ganz  junger  Mensch 
schon  war,  auch  geboren  sein  liess.  Allein  in  neuester  Zeit 
kommt  mehr  und  mehr  die  Meinung  auf,  Lactanz  stamme  aus 
Italien,  und  zwar  aus  Firmum  in  Picenum,  dem  heutigen 
Fermo.^  Nach  Mecchi  S.  5  soll  zuerst  Niccolo  Peranzone  in 
seiner  1524  verfassten,  aber  erst  1793  durch  Giuseppe  Colucci 
veröffentlichten  Schrift  De  laudibus  Piceni  sive  Marchiae  Anco- 
nitanae^  von  solchen  gesprochen  haben,  welche  Fermo  für 
die  Heimat  des  Lactanz  hielten.  Das  älteste  Druckwerk ,  in 
dem  diese  Ansicht  vertreten  wird,  sind,  wie  es  scheint,  die 
Magdeburger  Centurien,  Bd.  IV  (1560)  p.  1075^  dagegen  hat 
sich  für  Afrika  als  Vaterland  des  Lactanz  zuerst  wohl  Baronius, 
Annales  eccl.  III  p.  321  ed.  Pagi,  erklärt,  indem  er,  der 
Tendenz  seines  Werkes  entsprechend,  jedenfalls  sich  zur  Be- 
handlung auch  dieser  Frage  durch  die  Angabe  der  Centuria- 
toren  veranlasst  fand.  Für  Firmum  sprechen  sich  von  älteren 
Gelehrten  auch  aus  z.  B.  G.  J.  Vossius,  De  historicis  latinis 
(1651)  p.  192;  Cave,  Scriptorum  eccl.  historia  litteraria  (ed.  1705) 
p.  102;  vornehmlich  aber  suchte  Walch  S.  9  ff.  diese  Annahme 
zu  erweisen.  An  Baronius  wiederum  schlössen  sich  an  Le 
Nourry,  Apparatus  p.  575  s.,  und  Heumann,  Symposium 
p.  XXVIII  SS.  Gegen  letzteren  richtete  sich  dann  mit  lär- 
mender Polemik  und  einer  Menge  der  hohlsten  ScheingrUnde, 
häufig  nach  Walch,  Ed.  a  S.  Xaverio  in  der  zweiten  Disser- 
tation, Decas  prima,  p.  49,  und  endlich  hat  der  Fermaner 
Mecchi  1875  in  der  S.  2  Anm.  angeflihrten ,  sehr  ausführ- 
lichen Schrift  mit  meistens  aus  Xaverio  entnommenen  Gründen 
seiner  Vaterstadt  den  Ruhm  vindiciren  wollen,  Lactanz  zu 
ihren  Söhnen  zu  zählen.    Wie  schon  in  älterer  Zeit,  nach  den 


1  Auch  von  Forroiae  hat  man  gefabelt,  ja  nach  Mecchi  S.  Iff.  sogar  von 
dem  nrkandlich  Firmion   genannten  Schloss  Sigmundskrou   bei    Bösen. 

3  Ich  habe  nach  dieser  Schrift  bei  mehreren  der  grOssten  deutschen 
Bibliotheken  yergebens  angefragt. 


6  V.  Abhandlung:    Brandt. 

Angaben  bei  Xaverio  p.  109   und   Mecchi  S.  5  ff.,   man   sich 
wohl  über  wiegend  flir  Firmum  entschieden   hatte,   so   scheint 
auch  heutzutage  diese  Meinung  die  herrschende   zu   sein;   sie 
findet  sich  bei  Ebert,  Geschichte  der  christ.-lat.  Literatur^  S.  72 
und  in  Herzog's  Encyklopädie  VIQ^   S.  364   (, wahrscheinlich 
italischer  Herkunft');   Teuffei,   Geschichte  der  römischen  Lite- 
ratur* S.  929;  Hase,  Kirchengeschichte  (nach  den  neueren  Auf- 
lagen) §  66;    bei  den  Patristikem  Alzog   (1866)    S.  170  ,und 
Nirschl  (1881)  I  368  und  Anderen  mehr  oder  minder  bestimmt 
ausgesprochen.    Diese  Ansicht  haben  *wir  nun  zu  prüfen.  Nach 
ihr  soll  Firmianus  als  Cognomen  des  Lactanz  von  Firmum  ab- 
geleitet sein.    Dagegen  ist  zu  sagen,  dass  Cognomina,  die  von 
Ortsnamen  der  ersten  oder  zweiten  Declination  gebildet  sind, 
nie  auf  -ianus,   sondern  immer  auf  -anus  ausgehen,   und  schon 
Isaeus  sagte  kurz  und   richtig:   a  Pirmo  Firmanus,   non  Fir- 
mianus fuerat  dicendus.     Zahlreiche   Beispiele  für  solche   Bil- 
dungen  hat  Hübner   zusammengestellt,   Quaestiones   onomato- 
logicae    latinae ,    Ephemeris    epigraphica    H  p.   53  ss. ;    ferner 
Schnorr  v,  Carolsfeld,  Das  lateinische  Suffix  ä^nus,  Archiv  flir 
lateinische  Lexikographie  und  Grammatik  I  178  ff.    Solche  Co- 
gnomina  sind  ursprünglich   nichts  anderes  als  der  Einwohner- 
name   und   haben  ganz  die  gleiche  Form  wie  dieser;   so  sind 
die  von  Ortsnamen  auf  -um  abgeleiteten  Beneuentanus,  Nomen- 
tanus,  Tusculanus,  Venafranus  ebensowohl  die  Bezeichnung  der 
Einwohner  überhaupt  wie  das  Cognomen  Einzelner.     Für  Fir- 
manus   als    Cognomen,    welches    von    dem  Namen   der   Stadt 
Firmum  herkommt,   liegt  der  Name  L.  Tarutius  Firmanus,   in 
dem  Firmanus  wohl  eher  Cognomen  als  Heimatsname   ist ,  bei 
Cicero    De  diuin.  H  47,  98    vor;   dann  gibt  es   aber   das  Co- 
gnomen Firmanus,    von  dem  Namen    der    spanischen  Colonie 
Augusta  Firma  gebildet  (Hübner  S.  54),  wobei  es  natürlich  för 
das  Wort  nichts  ausmacht,  ob  es  von  einem  Stamme  der  ersten 
oder  der  zweiten  Declination  hergeleitet  ist.  Allein  der  Beispiele 
für  Firmanus,  von  Firmum  gebildet,  bedarf  es  in  einer  so  klaren 
Sache   nicht.     Wie   wir  aus   den  Einwohnernamen  Asculanus, 
Paestanus,    Pedanus,   Toletanus    schliessen   müssen,    dass   die 
entsprechenden,   aber  nicht  nachweisbaren  Cognomina  ebenso 
lauteten,  so  kann  ein  zu  Firmum  Geborener  oder  Wohnhafl;er, 
der   s^in   Cognomen   nach    dieser   Stadt    bat,    nar   Firmanue 


Ueber  die  dual.  Za84tse  oto.  III.  Ueb«r  das  Leben  des  Lactantius.  7 

heiceen.  Dieses  i€(t  nun  aber  auch  auf  lateinischem  Gebiet  die 
einzige  Form  des  Einwohnernamens,  so  bei  Cicero  VII  Phil.  8, 
23.  ad  Atti«.  IV  8  b,  3;  bei  Livius  27,  10,  7.  44,  40, 6;  bei  dem 
Älteren  Plinius  III  13  (18);  bei  dem  jüngeren,  Epist.  VI,  18; 
endlich  in  den  wenigen  vorhandenen  Inschriften  CIL.  IX  5376. 
5420.  5860;  auch  findet  sich  weder  bei  Mommsen,  CIL.  IX 
p.  508,  noch  im  Onomasticon  von  De -Vit  eine  andere  lateinische 
Form.  Freilich  ist  es  richtig,  was  Mecchi  S.  XI.  38  f.  sagt, 
dass  es  neben  der  griechischen  Form  <>ipfAov,  Strabo  V  4,  2, 
auch  eine  andere,  4>{p(jLiov,  gab,  Ptolemaeus  III  1, 52  (45),  und  dass 
bei  dem  einzigen  Autor,  der  den  griechischen  Einwohnemamen 
gibt,  bei  Plutarch,  Cato  mai.  13,  zweimal  «l^ipfjLiavoi  geschrieben 
ist;  es  sind  hier  die  <l>ip'txeavo{  in  dem  Sinne  von  Firmana  cohors, 
Liv.  44,  40,  6,  gemeint.  Auf  diese  Stelle  baut  nun  Mecchi,  ab- 
gesehen von  anderen  nichtigen  Grundlagen  \  seinen  Satz,  Fir- 
mianus  als  Cognomen  des  Lactanz  sei  von  Firmum  herzuleiten. 
Um  nun  aber  diese  Form  des  Namens  weiter  zu  i^chtfertigen, 
muss  er  den  ganz  unwahrscheinlichen  Ausweg  einschlagen, 
Lactanz  habe  sich  dieses  Cognomen  in  griechischer  Form  erst 
später  beigelegt,  als  er  in  der  griechisch  sprechenden  Stadt 
Nicomedien  lebte,  wie  Pomponius  sich  Atticus  genannt  habe. 
Derartige  luftige  Hypothesen,  denen  noch  die  unerwiesene 
Voraussetzung  zu  Grunde  liegt,  es  habe  im  Griechischen  nur 
die  eine  Form  ^ipiAtovoi,  nicht  auch  eine  andere,  ^tpiJiavoi,  ge- 
geben, bedürfen  keiner  Widerlegung.  —  Uebrigens  ist  es  ebenso 
wenig  zulässig,  Firmianus  etwa  als  ursprüngliches  Nomen  von 
dem  Stadtnamen  Firmum  herzuleiten;  die  Form  müsste  dann 
wiederum  Firmanus  oder  Firmanius  heisscn  (Hübner  S.  30 ff., 
64  ff.,  ein  Beleg  für  Firmanius  S.  67).  Das  Nomen  Firmianus, 
CIL.  XIV  256  260,  ist  daher  nicht  von  Firmum  abgeleitet,  sondern 
aus  demselben  Cognomen,  wie  es  Lactanz  hat,  entstanden. 

Die  richtige  Erklärung  des  Cognomens  Firmianus,  die 
schon  längst  Heumann,  Symposium  p.  XXXII,  gegeben  hat,  ist 
vielmehr  die,    dass  man  es  als  eine  Ableitung  von  dem  zum 


1  Falsch  ist  die  Berufung  auf  Livius  (ohne  Stellenangabe)  für  Firmianus 
bei  Mecchi,  8.  XI  Anni.  1  und  S.  39,  völlig  unsicher,  wie  Mecchi 
S.  Xn  selbst  zeigt,  die  Unterschrift  eines  Bischofs  unter  den  Acten  des 
Lateranconcils  vom  Jahre  649;  Heispiele  aus  der  Kenaissancezeit  (Mecchi 
8.  Xtif.)  beweisen  aber  nichts. 


8  T.  Abbandlnng:    Brandt. 

Namen  gewordenen  Adjeetiv  Firmus  betrachtet.  Beispiele 
solcher  Bildungen  zeigen  die  Inschriften  in  Masse  ^  Flaccus 
Flaccianus;  Florus  Florianus^  Fuscus  Fuscianus^  Primus  Pri- 
mianus, Priscus  Priscianus,  Seuerus  Seuerianus,  Verus  Verianus 
u.  s.  w.  Das  Cognomen  Firmus  ist  nicht  selten,  in  den  afrika- 
nischen Inschriften  (CIL.  VIII),  die  uns  bei  Lactanz  besonders 
interessiren,  findet  es  sich  etwa  fünfzehnmal.  Vielleicht  trug 
der  Vater  des  Lactanz  dieses  Cognomen,  wie  z.  B.  in  der  bei 
Marquardt-Mommsen,  Handbuch  der  römischen  Alterthümer  VII', 
S.  24,  Anm.  5  angeführten  Inschrift  der  dritte  Sohn  eines  M. 
Cosinius  Priscus  den  Namen  M.  Cosinius  Priscianus  führt. 
Vielleicht  aber  ist  es  auch  eine  Weiterbildung  des  mütterlichen 
Gentilnamens,  wie  der  Sohn  des  Flauius  Sabinus  und  der  Ve- 
spasia  PoUa  den  Namen  T.  Flauius  Vespasianus  erhielt;  als 
Gentilnamen  der  Mutter  ist  dann  das  überall  häufige,  auch 
für  Afrika  (CIL.  VIU  730;  2586  34;  3667;  4981  eine  Firmia) 
bezeugte  Firmius  vorauszusetzen.  Ausserdem  aber  ist  Ableitung 
von  dem  Namen  anderer  Verwandten  oder  sonst  Nahestehender 
möglich  (vgl.  Marquardt  a.  O.  S.  25).  In  der  That  lässt  sich 
nun  auch  der  Name  Firmianus  mehrfach  nachweisen,  in  Ober- 
itaüen  CIL.  V  4449  19.  5068.  5633,  in  Mittelitalien  CIL,  IX  1038. 
1656  M.  Tanonius  Firmianus;  die  vorher  bezeichneten  Beispiele 
geben  nicht  wie  dieses  letzte  die  drei  Namen.  Aus  Spanien 
ist  der  Name  CIL.  II  4568  überliefert,  merkwürdiger  Weise 
ist  es  aber  gerade  Afrika^  welches  die  verhältnissmässig  meisten 
Beispiele  gibt,  in  denen  Firmianus  an  dritter  Stelle  als  Co- 
gnomen steht.  CIL.  VIII  7241:  L.  Caecilius  Firmianus,  in 
der  Grabschrift  eines  Fünfundzwanzigjährigen,  durch  ein  Spiel 
des  Zufalls  ganz  derselbe  Name,  wie  ihn  Baluze  für  Lactanz 
wollte,  jedoch  sind  die  Caecilii  in  Afrika  ausserordentlich 
häufig;  2569  ii:  C.  Pompeius  Firmianus,  nach  ausdrücklicher 
Angabe  aus  Lambaesis,  wie  auch  die  vorhergehende  Inschrift 
aus  Numidien  stammt;  aus  Mauretanien  8551:  Q.  Considius 
Firmianus,  in  der  Grabschrift  eines  Dreiundzwanzigjährigen. 
Sollen  dies  nun  etwa  doch  Leute  aus  Firmum  sein,  wie  man 
nach  Mecchi  den  Thatsachen  zum  Trotz  behaupten  müsste? 
Auch  ein  Bischof  der  Provinz  Numidien  Firmianus  wird  in  dem 
Verzeichniss  der  bei  der  Besprechung  zu  Karthago  im  Jahre  484 
versammelten  Bischöfe  genannt;  in  Victor  Vitensis  ed.  Petscbenig 


ü«b«j:  die  diul.  Zns&Ue  «te.  III.  Deber  (Um  Leben  dM  Laetantims.  v 

p.  119,  6.  £s  bietet  sich  uns  also  eine  ganz  einfache  und  völlig 
sichere  Erklärung  des  Namens  Firmianus,  während  umgekehrt 
die  Herleitung  von  Firmum  allen  Thatsachen  und  Analogien 
widerspricht.  Vielleicht  wird  meine  Widerlegung  dieser  Ansicht 
etwas  umständlich  erscheinen ,  allein  bei  der  neuerdings  auf- 
tauchenden Begünstigung  italischer  Herkunft  des  Lactanz 
müssen  die  einzelnen  Gründe  und  Belege  fUr  die  hier  ver- 
tretene Ansicht  genau  aufgeführt  werden. 

Da  wir  hier  über  die  Namen  des  Lactanz  handeln,  so 
möge  es  uns  erlaubt  sein,  bevor  wir  die  weiteren  angeblichen 
Beweise  für  Italien  als  Vaterland  desselben  untersuchen,  noch 
einen  Blick  auf  die  beiden  anderen  Namen,  abgesehen  von  dem 
Pränomen,  zu  werfen.  Der  Gentilname  Caelius  (Coelius)  ist  in 
afrikanischen  Inschriflen  ein  ausserordentlich  zahlreich  ver- 
tretener, der  Index  des  betreffenden  Bandes  VIH  des  Corpus 
gibt  für  die  Form  Caelius  über  hundert,  für  Coelius  fünfzehn 
Beispiele ;  die  sich  aus  Band  V  und  VII  der  Ephemeris  epi- 
graphica  noch  vermehren  lassen.  Anderseits  beschränkt  sich 
das  Vorkommen  dieses  Namens  in  Firmum  nur  auf  die  eine 
Ziegelinschrift  T  Coeli,  CIL.  IX  6078  63,  während  sonst  in 
Picenum  und  den  übrigen  in  Band  IX  des  Corpus  behandelten 
mittel-  und  unteritalischen  Landschaften  Caelier  nicht  selten 
sind.  Was  den  Namen  Lactantius  anbetrifft,  so  hat  man  ihn 
öfter  unserm  Autor  seiner  Beredsamkeit  halber  gegeben  sein 
lassen,  ,quod  quasi  alter  Liuius  eloquentiae  lacteo  fönte  manaret', 
Isaeus,  Praef.  p.  XI,  und  in  diesem  Sinne  ihn  auch  für  das 
Spiel  in  Epigrammen  zum  Preise  des  ,lacteus  Lactantius^  be- 
nutzt ^  Der  Name  ist  eine  Weiterbildung  des  allerdings,  so  viel 
ich  sehe,  nicht  überlieferten  Lactans,  dasselbe  Verhältniss  liegt 
vor  in  Constans  Constantius,  Exsuperans  Exsuperantius,  Fidens 


*  Vgl.  z.  B.  die  Distichen  in  der  Ausgabe  von  Venedig  1502,  mitgetheilt 
in  der  Zweibrücker  Ausgabe  I  p.  XXI  und  bei  Buenemami,  praef.  bei 
JSrwAhnvng  jener  Ausgabe;  andere  in  der  Ausgabe  von  Gallaeus  1660 
p.  **4  hinter  den  Testimonia.  Umgekehrt  wurde  freilich  von  Antonius 
Raudensis»  dem  erbitterten  Censor  des  Lactanz  (vgl.  Voigt,  Die  Wieder- 
belebung des  classischen  Alterthums^  512),  der  Name  in  das  mir  aller- 
dings nicht  ganz  verständliche  Lactensius  verdreht,  worüber  er  wieder 
von  Franciscns  Philelfus  heftig  angegriffen  wurde;  vgl.  die  Nachweise 
in  der  Ausgabe  von  Le  Brun-Lenglet  I  p.  VII  s. 


10  V.  Abhandlung;:     Hrandt. 

Fidentitts,  Prudens  Prudentius,  Pudens  Pudentius  u.  s.  w. ;  wie 
bei  Lactantius  Lactans,  so  ist  bei  ähnlichen  Bildungen^  Äudentius, 
Augentitts,  Gaudentius,  der  Stammname^  wie  es  scheint,  nicht 
überliefert.  Lactans  leite  ich  ab  von  lactare  in  der  intransitiven 
Bedeutung  ,8augen^,  die  transitive  ,8ftugen'  fUhrt,  wie  ich  meine, 
zu  keinem  Verständniss  des  Namens.  Jenes  Lactans  bedeutet  dann 
^saugend,  an  der  Mutter  trinkend',  und  zwar  ^kräftig  trinkend^^ 
so  dass  sich  f)ir  diesen  Wunschnamen  die  Bedeutung  ,gedeihend^ 
ergibt.  Namen  gleicher  Bildung  und  ähnlicher  Bedeutung  sind 
Crescens  Crescentius,  Florens  Florentius,  Valens  Valentins; 
die  passendste  Parallele  wäre  Pascentius,  vorausgesetzt,  dass 
es  von  pascere  als  Intransitivum  herkommt,  doch  kann  ich  auch 
Pascens  nicht  nachweisen.  Ist  es  nun  aber  nicht  höchst  merk^ 
würdig,  dass,  um  von  dem  doch  sehr  zweifelhaften  ,Lactantiu8' 
Placidus  abzusehen,  das  einzige  sichere  Beispiel  des  Namens 
wiederum  aus  Afrika  stammt  und  denselben  wiederum  als 
Signum  zeigt?  Es  findet  sich  in  der  Ephem.  epigr.  V  p.  382 
n.  681  mitgetheilten  Grabinschrift  aus  Numidien,  in  der  es 
heisst:  Seins  Clebonianus  qui  et  Lactantius.  Einen  andern 
Beleg  habe  ich  in  den  Indices  zum  Corpus  und  zu  vielen 
Profan-  und  Kirchenschriftstellern  nicht  finden  können,  auch 
das  Onomasticon  von  De- Vit  bringt  nur  diesen.  Wenn  aber 
selbst  der  eine  der  scillitanischen  Märtyrer  nicht  Lactantius 
hiesse,  wie  Baronius,  Annal.  eccles.  II  p.  400  (ed.  Pagi)  in 
den  betreffenden  Acten  aus  dreien  seiner  Angabe  nach  sehr 
alten  Handschriften  und  mit  ihm  Ruinart,  Acta  Martyrum 
(1731)  p.  65  (vgl.  hier  Anm.  8)  den  Namen  gibt,  sondern  wie 
Tillcmont,  Memoires  pour  servir  k  Thistoire  eccWs.  HI  p.  134 
meint  und  die  Regensburger  Ausgabe  (1859)  von  Ruinart's  Acta 
Mart.  S.  133  bietet,  Lactantius,  so  wäre  es  doch  eben  wieder 
ein  Afrikaner,  der  diesen  Namen  trüge. 

Nachdem  wir  gefunden,  dass  die  Namen  des  Lactanz 
nicht  nur  nicht  die  geringste  Stütze  fUr  die  Vorstellung  italischer 
Herkunft  desselben  bieten,  sondern  im  Gegen theil  unverkenn- 
bar auf  Afrika  weisen,  gehen  wir  zu  den  weiteren  Gründen 
über,  durch  die  man  jene  Vorstellung  aufrecht  erhalten  wollte. 
Schon  Ed.  a  S.  Xaverio,  Decas  prima  p.  55  s. ,  dann  Mecchi 
S.  29  ff.  haben  sich  auf  jenes  bekannte  Decret  des  Papstes  Ge- 
lasius  vom  Jalire  495/496  ,De  recipiendis   et  non  recipiendis 


üebar  die  daal.  Znsitse  «ftc.  DI.  Ueber  dss  L«ben  des  Lactantins.  1 1 

libris^  berufen^  in  dem  arttch  die  Bücher  des  Lactanz  als  Apo- 
crjpha  verworfen  werden.  Es  soll  da  heissen:  Opuscula  Lac- 
tantii  siue  Africani  sine  Firmiani.  Lautete  die  Stelle  wirklich 
so,  dann  wäre  aUerdings  ein  Zeugniss  aus  alter  Zeit  vorhanden, 
welches  uns  veranlassen  müsste,  die  M($glichkeit,  Lactanz  habe 
bei  Manchen  als  Firmaner  gegolten,  ins  Auge  zu  fassen.  Allein 
Thiel ,  Epistolae  Romanorum  Pontificum  genuinae  (1868)  I 
p.  467,  hat  nach  den  besten  Handschriften  einfach  ,Opusculä 
Lactantii  apocrypha'  in  den  Text  gesetzt.  Da  nämlich  in  dem 
Decret  unmittelbar  folgt:  Opuscula  Africani  apocrypha,  so 
haben  geringe  Handschriften  beide  Titel  in  den  einen:  Opus- 
cula Lactantii  siue  Africani  siue  (dies  siue  fehlt  in  einigen 
dieser  Handschriften)  Firmiani  verschmolzen.  Dass  hier  eine 
offenbare  Verderbniss  vorliegt,  beWeist  auch  der  weitere  Uiü»- 
stand,  dass  Papst  Hormisdas  in  der  Wiederholung  jenes  Decrets 
vom  Jahre  520  (T4iiel  p.  937)  ,0pu8cula  Lactantii  apocrypha. 
Opuscula  Africani  apocrypha'  geschrieben  hat. 

Aber  —  so  wird  weiter  geltend  gemacht  (Ed.  a  Xaverio, 
Decas  prima  p.  115  ss.,  Mecchi  S.  51  ff.,  Teuffei,  Geschichte  der 
römischen  Literatur^  S.  929)  —  Lactanz  muss  italischen  Ur- 
^rungs  sein,  da  er  öfter  die  Römer  als  ,nostri'  den  Griechen 
gegenüberstellt.  Solche  Stellen,  bei  den  angeftihrten  Gelehrten 
nicht  vollständig  aufgezählt,  sind:  Inst.  I  1,  9:  idcirco  apud 
Graecos  maiore  in  gloria  philosophi  quam  oratores  fuerunt; 
5,  11  nach  Erwähnung  von  Orpheus,  Homer  und  Hesiod: 
nostrorum  primus  Maro;  13,  12  noster  Maro;  HI  25,  1  summus 
ille  noster  Piatonis  imitator,  nämlicK  Cicero;  Epit.  4,  3  nostrorum 
Seneca  Stoicos  secutus,  nachdem  vorher  von  Thaies  bis  Zeno 
nur  griechische* Philosophen  genannt  waren;  De  ira  dei  11,  8 
quod  cum  uetustissimi  Graeciae  scriptores  .  .  tum  etiam  Romani 
Graecos  secuti  et  imitati  docent,  quorum  praecipue  Euhemerus 
ac  noster  Ennius  .  .  .;  22,  5  Sibyltas  plurimi  et  maximi  auctores 
tradiderunt,  Graecorum  Aristo  Chius  et  Apollodorus  Erythraeus, 
nostrorum  Varro  et  Fenestella.  Dazu  kommen  Inst.  I  15,  14, 
die  von  uns  in  der  Abhandlung  über  die  Kaiseranreden  S.  24 
behandelte  Stelle,  wo  nach  Erwähnung  der  Panegyriken  gesagt 
wird :  quod  malum  a  Graecis  ortum  est,  quorum  leuitas  instructa 
dicendi  facultate  et  copia  incredibile  est  quantas  mendaciorum 
nebulas  excitauerit;  18,  7  sed  haec  fortasse  Graecorum  culpa 


12  y.  Abluuidlucg  :    Brandt 

Bit,  qui  res  leuissimas  pro  maximis  semper  habuerunt;  VII 15^ 
11;  wo  Lactanz  mit  Schaudern  davon  redet  (horret  animuB 
dicere);  dass  vor  dem  Ende  aller  Dinge  auch  das  römische 
Reich  untergehen  werde ;  und  25,  6  ff.,  wo  er  sagt,  man  müsse 
Gott  bitten,  dass  diese  furchtbare  Katastrophe  möglichst  hinaus- 
geschoben werde.  Alle  diese  Stellen  zeigen  nun  deutlich,  dass 
Lactanz  sehr  lebhaft  als  Römer  empfindet,  allein  wo  verräth 
sich  in  ihnen  auch  nur  die  geringste  Spur  davon,  dass  er 
dieses  Gefiihl  gerade  als  Italer  hegt,  dass  er  nicht  Afrikaner 
sein  könne?  Die  geistige  und  literarische  Welt  zerfiel  damals 
immer  noch  in  eine  römische  und  griechische  Hälfte,  und 
Lactanz  gehörte  nach  Sprache  und  Bildung  zu  ersteren,  denn 
Afrika  trug  damals^  wie  die  Inschriften  und  die  Literatur 
zeigen,  durchweg  lateinischen  Charakter.  Auch  war  er  als 
lateinischer  Rhetor  von  Diocletian  nach  Nicomedien  berufen 
worden,  wie  aus  Hieronymus  De  uir.  inlustr.  c.  80  hervorgeht, 
wonach  er  ,ob  graecam  uidelicet  ciuitatem^  dort  Mangel  an 
Zuhörern  gehabt  haben  soll.  Vielleicht  hatten  gewisse  Erfah- 
rungen und  Beobachtungen  in  Nicomedien  sein  Urtheil  über 
die  Griechen  beeinflusst,  wahrscheinlich  schliesst  er  sich  aber 
auch,  wenn  er  Inst.  I  15,  14 ;  18,  7  auf  die  leuitas  der  Griechen 
hinweist,  an  Cicero  an,  der  nicht  nur  Tusc.  I  1  ss.  de  orat.  I  44, 
197  die  Römer  und  Griechen  zum  Vortheile  der  ersteren  ein- 
ander gegenüberstellt,  sondern  auch  De  fin.  II  25,  80  und  Ad 
Quint.  fr.  I  2,  4  die  leuitas  der  Griechen  tadelt,  und  derart 
war  ja  überhaupt  das  Urtheil  der  Römer  über  die  Griechen. 
Die  Wärme  9  mit  der  Lactanz  von  dem  römischen  Reiche 
spricht,  erklärt  sich  einfach  daraus,  dass  er  römischer  Bürger 
war.  Darüber  braucht,  da  Caracalla  allen  Provinzialen  das 
Bürgerrecht  gegeben,  und  gar  bei  einem  Manne,  der  von  Dio- 
cletian als  öffentlicher  Lehrer  berufen  worden,  doch  wohl  kein 
Wort  verloren  zu  werden.  Alle  jene  Stellen  zeigen  also  weiter 
nichts,  als  dass  Lactanz  politisch  und  geistig  sieh  als  Römer 
fühlte,  eine  Deutung  jener  Stellen  auf  italischen  Ursprung  ist 
willkürlich. 

Endlich  glaubt  man  sich,  so  Walch  p.  14,  Ed.  a  S.  Xa- 
verio  p.  112  ss.,  Ebert,  Geschichte  der  christ.-lat.  Literatur,  S.  73, 
Nirschl,  Patrologie  1 368,  auf  die  verhäitnissmätssig  reine  Latinität 
des  Lactanz  als  eine  Stütze  ftir  dessen  italische  Herkunft  berufen 


U«b«r  di«  duftl.  Zntfttx«  etc.  III.  Ueb*r  das  L«beD  dM  Lactontiut.  13 

Zu  können,  namentlich  wenn  man  ihn  mit  Amobius,  der  sein 
Lehrer  war  (Hieronymus^  De  uir.  inlustr.  80;  Epist.  LXX  5, 
tom.  I  427  D  VallO^  vergleicht.  Gewiss  besteht  ein  grosser  Unter- 
schied zwischen  dem  Classicismus^  wie  man  wohl  sagen  darf, 
des  Lactanz  und  dem  wilden  Stil  des  Amobius,  aber  daraus 
folgt  noch  keineswegs,  dass  die  höhere  Stufe,  die  Lactanz  als 
Stilist  einnimmt,  eine  glückliche  Wirkung  Italiens  als  seines 
Vaterlandes,  wie  man  will,  gewesen  sei.  Die  Sprache  des 
Lactanz  hat  sich  offenbar  noch  unter  ganz  anderen  Einflüssen 
als  unter  dem  des  Amobius  entwickelt,  letzteren  nennt  Hiero- 
nymuB  wohl  nur  deshalb  als  seinen  Lehrer,  weil  er  ein  bekannter 
und  ebenfalls  christlicher  Schriftsteller  war.  Aber  neben  Ar- 
nobios  können  noch  Lehrer  ganz  anderer  Richtung  auf  ihn 
gewirkt,  vor  allem  aber  muss.  er.  sich  selbst  durch  das  Studium 
Ciceros,  mit  dem  er  sich  so  vertraut  zeigt,  gebildet  haben. 
Anderseits  aber  war  der  Stand  der  Verkehrsprache  oder  der 
stilistischen  Studien  in  der  zweiten  Hälfte  des  dritten  Jahr- 
hunderts gerade  in  Italien  keineswegs  ein  solcher,  dass  man 
die  Ausdrucksweise  des  Lactanz  ans  diesen  Quellen  ableiten 
könnte,  viel  eher  möchte  man  in  ihr  eine  Verwandtschaft  mit 
der  gallischen  Bedekunst  finden.  Dazu  kommt  noch  ein  anderer 
Punkt.  Dass  die  Sprache  des  Lactanz  Erscheinungen,  welche 
der  Africitas  eigen  sind,  bietet,  haben  schon  Heumann  und 
Buenemann  gelegentlich  bemerkt,  in  neuerer  Zeit  hat  Sittl, 
Die  lokalen  Verschiedenheiten  der  lateinischen  Sprache  (1882) 
S.  102.  103.  110.  111.  113.  115.  127.  128.  137  auf  solche  hin- 
gewiesen, wie  er  auch  selbst  S.  90  sich  fbr  Numidien  als 
Heimat  des  Autors  ausspricht;  auch  einzelne  Arbeiten  in 
Wölfflin's  Archiv  für  lateinische  Lexikographe  und  Grammatik 
finden  bei  Lactanz  Berührungen  mit  den  Afrikanern,  z.  B. 
Bd.  m  191.  461.  IV  394  (vgl.  S.  393.  398  f.).  Wollte  man 
sagen,  diese  Eigenthttmlichkeiten  habe  Lactanz  erst  in  Afrika 
in  sein  ursprünglich  reineres  Idiom  aufgenommen,  so  kann 
man  doch  mit  demselben,  wenn  nicht  mit  noch  grösserem 
Rechte  erwidern,  dass  dieses  nattlrliche  Einflüsse  seiner  hei- 
mischen afrikanischen  Redeweise  sind,  die  sich  bei  ihm  er- 
halten haben,  so  sehr  er  im  Allgemeinen  auch  bemüht  war, 
seinen  Stil  nach  classischen  Mustern  zu  bilden.  Wir  dürfen 
daher  unbedenklich   erklären,   dass  man  kein  Recht  hat,  sich 


14  V.  Abhandlung:    Brandt. 

für   die   behauptete   italische  Herkunft  des  Lactanz   auf  seine 
Latänitftt  zu  berufen. 

Die  bisher  widerlegten  Gründe  sind  die  wesentlichsten 
und  anscheinend  stärksten,  welche  man  für  Italien  als  Heimat 
unseres  Autors  vorgeführt  hat.  Was  Ed.  a  S.  Xaverio  und 
Mecchi  sonst  vorbringen,  verdient  keine  Widerlegung.  Der 
ganze  Ballast  von  nicht  zur  Sache  gehörigen  Citaten,  Inschriften, 
Excursen  kann  über  die  Schwäche  ihrer  Beweisführung  nicht 
täuscheti.  Das  Wort  dncXou;  6  ixDOo^  Ti)^  ak-rfieiaq  Ifu  gilt  auch  noch 
in  unserer  Zeit,  wenn  aber  Mecchi  ein  Buch  von  XXI  und 
140  Seiten  schreiben  mnsste,  um  die  eine  von  ihm  behauptete 
Thatsache  zu  beweisen,  Lactanz  sei  ein  Fiimaner,  so  muss 
schon  ein  so  gewaltiger  Apparat  höchst  bedenklich  gegen  die 
Wahrheit  der  Sache  machen.  Auch  Mommsen  lehnt  in  der 
Bemerkung  zu  der  Inschrift  CIL.  IX  5860,  welche  Mecchi  S.  80  ff, 
im  Interesse  seines  Satzes  höchst  willkürlich  behandelt  hat, 
dessen  Ansicht  ab,  indem  er  sagt:  De  origine  tituli  Firmana 
quae  coniecit  Mecchius  Firmanus  Lactantii  ciuis  sui,  ut  ait, 
patrontts  elegans  magis  quam  felix,  consulto  praetermisi.  Aber 
welches  war  denn  eigentlich  der  letzte  Grund  jener  Behauptung? 
Offenbar  nichts  anderes  als  das  Streben,  der  Stadt  Fermo, 
dem  Picenerlande  und  Italien  den  Ruhm  zu  verschaffen,  dass 
Lactanz  der  Ihrige  sei.  Wenn  zuerst  Niccolo  Peranzone  in 
seiner  Schrift  De  Laudibus  Piceni  von  Solchen  gesprochen 
hat,  welche  jene  Ansicht  äusserten,  so  erkennt  man  unschwer 
den  Boden,  auf  dem  sie  erwachsen  ist.  Es  ist  ohne  Zweifel 
eine  patriotische  Phantasie  des  romantischen  Zeitalters  der 
Renaissance,  in  dem  man  in  Begeisterung  ftir  die  wiederge- 
wonnene classische  Welt  die  eigene  Stadt  oder  Landschaft  so 
aft  mit  dem  grossen  Alterthume,  im  vorliegenden  Falle  auch 
mit  dem  christlichen  in  Verbindung  zu  setzen  suchte.  Der 
Wunsch  'der  Betheiligten,  wie  den  heidnischen,  so  auch  ,den 
christlichen  Cicero'  einen  Bürger  Italiens  nennen  zu  können, 
ist  begreiflieh,  aber  es  ist  und  bleibt  eben  nur  ein  Wunsch. 

Wir  sehen  es  demnach  als  eine  Thatsache  an,  dass 
Lactanz  in'  Afrika  geboren  ist.  Offenbar  stammte  er  aus 
heidnischer  Familie  und  trat  erst  später,  wahrscheinlich  in 
Nicomedien,  zum  Christenthum  über.  Die  heidnische  Herkunft 
beweisen  freilich  nicht   die  öfters   hierftlr   geltend  gemachten 


Ueber  di«  daal.  Znsitt«  etc.  III.  Ueber  das  Leben  des  Lsctantius.  15 

Stellen  lüst.  VII  21,  1  abiectis  erroribus  quibus  antea  tene- 
bamttr,  fragilibus  seruientes  et  fragiHa  concupiscentes,  und  De 
ira  dei  2,  2  quo  (bc.  Christo)  docente  liberati  ab  errore  quo 
inplicati  tenebamur  formatique  ad  ueri  dei  cultum  iuBtitiam 
disceremusy  da  sie,  wie  schon  Le  Nourry  p.  578  bemerkte, 
Oberhaupt  auf  die  frühere  nichtchristliche  Welt  zu  beziehen 
study  weit  mehr  dagegen  Inst.  I  1^  8,  wo  er  sein  früheres 
Lehramt  als  eine  Unterweisung  der  Jugend  ^non  ad  turtutem^ 
sed  plane  ad  argutam  malitiam^  verurtheilt.  Femer  ist  es  un- 
wahrscheinlich, dass  Lactanz  als  Christ  Schüler  des  Heiden 
Amobius  war,  denn  die  Studien  des  Lactanz  bei  Amobius 
müssen,  wie  die  weitere  Untersuchung  zeigen  wird,  vor  des 
letzteren  um  295  fallenden  Uebertritt  zum  Christenthum  liegen. 
Ein  ganz  bestimmtes  Zeugniss  aber  daf&r,  dass  Lactanz  nicht 
von  Jugend  an  Christ  gewesen,  sondern  erst  in  späteren 
Jahren  sich  vom  alten  Glauben  dem  Christenthum  zugewandt 
hat,  liegt  meiner  Ansicht  nach  in  einer  bisher  nicht  beachteten 
Stelle  von  Augustin,  De  doctrina  christiana  II  61  (III  pars  1, 
p.  42  F.  Maur.).  Nachdem  hier  der  Satz  dargelegt  ist,  dass 
die  Christen  das  Gute,  was  die  heidnische  Literatur  biete,  un- 
bedenklich benutzen  dürften,  wird  die  Erzfthlung  des  Exodus 
11,  2.  12,  35,  nach  der  die  Israeliten  beim  Auszuge  aus 
Aegypten  Geräthe  aus  Gold  und  Silber  und  Kleider  von  den 
Aegypterii  mitgenommen,  allegorisch  auf  diesen  Satz  gedeutet, 
obgleich  das  Bild  allerdings  ja  nicht  ganz  zutreffend  ist.  Dann 
heisst  es:  nonne  aspicimus  quanto  auro  et  argento  et  ueste  suffar- 
einatus  exierit  de  Aegypto  Cyprianus  doctor  suauissimus  et 
martyr  beatissimus?  quanto  Lactantius,  quanto  Victorinns, 
Optatus,  Hilarius . .  ?  ^  Die  SteUe  lässt  mit  Sicherheit  den  Schluss 
zu,  dass  Augustin  die  genannten  Air  solche  hielt,  die  erst 
später  aus  dem  Heiden thume,  in  dem  sie  noch  ihre  Bildung 
genossen  hatten,  zum  Christenthume  übergetreten  seien.  Von 
Cyprian  und  Hilarius  ist  dies  bekannt,  für  Optatus  von  Mile- 
vum ,    über  dessen   Lebensschicksale    man   so  gut   wie  nichts 


1  Die  ganze  Steile  hat  mit  namentlicher  Anführung  ron  Augustin  und 
dessen  Schrift  Cassiodor  wiederholt,  De  institntione  diuinamm  litteramm 
(II  p.  554  ed.  Garet),  er  fügt  selbst  noch  Ambrosins,  Angnstin  und 
Uieronymus  hinzu. 


16  V.  AbUadInng:    Brandt. 

weiss  ^  erfahren  wir  es  aus  dieser  Stelle ;  desgleichen  f&r  Vic- 
torinus,  unter  dem  hier  offenbar  Victorinus  Petabionensis  zu 
verstehen  ist,  fUr  Lactanz  aber  wird  uns  dasjenige  hier  in 
willkommenster  Weise  bestätigt,  was  sich  uns  aus  anderen 
Gründen  als  das  Wahrscheinlichste  ergibt.  Qanz  besonders 
aber  lässt  uns,  wie  schon  am  Schlüsse  der  Abhandlung  über 
die  dualistischen  Zusätze  gesagt  wurde,  das  antike  Element 
in  dem  ganzen  Wesen  und  Denken  des  Lactanz  darauf  schliessen, 
dass  seine  Bildung  im  classischen  Alterthume,  nach  philosophi- 
scher Seite  hauptsächlich  in  stoischen  Anschauungen  wurzelte. 
Lactanz  bewegt  sich  mit  viel  grösserer  sachlicher  Sicherheit  und 
dialektischer  Gewandtheit  auf  dem  Gebiete  der  alten  Philosophie 
als  auf  dem  des  christlichen  Lehrinhalts  und  die  Schriften  der 
Römer  sind  ihni  bekannter  als  die  Bibel,  deren  Stellen,  wo 
er  sie  verwendet,  meistens  aus  Cyprian's  Testimonien  abge- 
schrieben sind^  Das  eigentlich  Christliche  steht  bei  ihm  ver- 
hältnissmässig  im  Hintergrunde,  die  Darlegungen  über  die  Ge- 
schichte und  Lehre  Christi  im  vierten  Buche  der  Institutionen 
und  dje  Apokalyptik  im  siebenten  Buche  sind  nach  zum  Theil 
nachweisbaren  Vorlagen  gearbeitet  und  machen  einen  unselbst- 
ständigen  Eindruck.  Die  Lehre  von  der  Vorsehung  und  von 
dem  einen  Gotte  treten  bei  ihm  fast  mehr  als  Forderung  den 
Heiden  gegenüber  auf  als  die  specifisch  christlichen  Dogmen. 
Dies  erkannte  schon  Hierony mus  klar,  wenn  er  sagt  (Epist.  L  VIII 
10,  tom.  I  p.  324  B  ValL):  Lactantius  .  .  ,  utinam  tam  nostra 
adfirmare  potuisset  quam  facile  aliena  destruxit.  Es  kann  aber 
Jemand,  der  innerlich  so  völlig  im  classischen  Alterthum  lebt,  wie 
Lactanz,  in  damaliger  Zeit  von  Haus  aus  nicht  Christ  gewesen  sein. 
Was  die  Familie  des  Lactanz  betrifft,  so  hat  man  viel- 
fach geglaubt,  die  Anrede  im  Anfange  der  Epitome  ,Pentadi 
frater'  weise  auf  einen  leiblichen  Bruder.  Diese  Deutung,  bei 
der  man  in  Pentadius  das  Signum  dieses  Bruders  zu  sehen 
hat,    ist   möglich,    aber   keineswegs    ganz    sicher 3,    obgleich 


1  Vgl.   ROnsch,  Zeitschrift  für  die  historische  Theologie  1871,  S.  531  ff. 

3  Ed.  a  S.  Xaverio  in  seiner  kritiklosen  Weise  meint,  Decas  prima  p.  137  ff., 
Pentadius,  der  leibliche  Bruder  des  Lactanz  sei  derselbe  Pentadius,  der 
von  Ammian  XIV  11,21  als  Notarius  von  Constantius  II  genannt  wird, 
der  alsdann  XX  8,  19  als  Magister  officiornm  und  noch  einmal  XXII 
3,  5  vorkommt.     Die  erste  Stelle  fUhrt  in  das  Jahr  354,   die  letzte  in 


üabfir  die  dual.  Zns&lse  etc.   III.  üebw  das  Leben  des  Laetaniini.  17 

man   sich  darauf  berufen   könnte,    dass   Lactanz   De   ira   dei 
22j  1  die  Anrede  Donate  carissime,  1^  1  das  einfache  Donate, 


361.  Da  Lactanz  selbst  hOchst  wahrscbeinlicli  um  340  im  höchsten 
Greisenalter  gestorben  ist,  so  ist  es  nicht  glaublich,  dass  ein  Bruder 
von  ihm  noch  so  viele  Jahre  später  ein  Hofamt  sollte  bekleidet  haben. 
Ferner  hat  Ed.  a  S.  Xaverio  diesen  Bruder  des  Lactanz  auch  in  dem 
Verfasser  einiger  der  unter  dem  Namen  Pentadius  in  der  lateinischen 
Anthologie  Überlieferten  Gedichte  (234.  235.  265—268  Biese)  wieder- 
finden wollen.  Burmann  zur  Anthologie  Lib.  UI  £p.  CY  (Vol.  I 
p.  558  seiner  Ausgabe)  stimmt  ihm  bei,  und  Wemsdorf,  Poetae  lat.  min. 
III  p.  259,  folgt  Burmann,  allein  dies  ist  eine  blosse  Vermuthung,  die 
sich  durch  keine  Gründe  stützen  lässt,  wie  anderseits,  vorausgesetzt, 
dass  es  nicht  mehrere  Dichter  des  Namens  Pentadius  sind,  jene  Iden- 
tificirung  auch  nicht  geradezu  unmöglich  ist;  die  mythologischen  Be* 
Ziehungen  in  den  Gedichten  würden  nicht  dagegen  sprechen.  Es  ist 
jedoch  der  Name  Pentadius  keineswegs  so  selten,  dass  man  uro  des- 
willen den  Pentadius  der  Epitome  für  den  Dichter  Pentadius  halten 
müsste.  Er  findet  sich  auf  einer  Inschrift  aus  Aquileja  CIL.  Y  1696, 
femer  nach  Ed.  a  S.  Xaverio  p.  140  auf  einer  stadtrömischen  Inschrift 
bei  Aringhus,  Roma  subterranea  (1659)  I  p.  344:  Pentadius.  in  pace 
depositus.  XUI.  Kai.  Mar.,  sodann  hiess  so  ein  Enkel  des  Arztes  Yindi- 
cianus,  eines  Zeitgenossen  von  Augustinus.  Ed.  a  S.  Xaverio  führt 
p.  140  die  Adresse  eines  Briefes  dieses  Arztes  an  eben  diesen  Enkel 
aus  dem  Cod.  Yatican.  7192  fol.  100:  ,Ad  Pentadium  nepotem  suum* 
au;  vielleicht  ist  es  derselbe  Brief,  den  Peiper,  Philologus  XXXHI  561, 
aus  einem  Wiener  Codex  herausgegeben  hat,  dem  Teuffei,  Geschichte 
der  römischen  Literatur*  8.  1028,  noch  einen  St.  Gallensis  zufügt;  es 
würde  also  noch  jener  Yaticanus  hinzukommen.  Dass  Ed.  a  S.  Xaverio 
p.  140  es  für  mOglich  hält,  dass  auch  noch  der  Brief  der  vaticanischen 
Handschrift  sich  auf  ,unum  eundemque  Pentadium,  Lactantli  fratrem  ger- 
manum'  beziehe,  charakterisirt  die  Art  seines  wissenschaftlichen  Ur- 
theilens;  wenn  er  sich  in  der  Decas  secunda  p.  248.  nachträglich  darauf 
beschränkt,  letzteren  für  einen  Nachkommen  des  Lactanz  zu  erklären, 
so  ist  dies  nicht  weniger  willkürlich.  Wie  der  Name  Pentadius  grie- 
chischen Ursprungs  ist,  so  ist  er  auch  auf  g^iecliischem  Gebiete  noch 
nachweisbar.  Nach  Brief  29.  127  des  Synesius  hiess  so  ein  Praefectus 
Augustalis  in  Aegypten  ,  wiederum  kommt  ein  Pentadius  vor  auf  einer 
griechischen  Inschrift  aus  Lyon ,  CIG.  III  6796,  und  der  Frauennarae 
Pentadia  bei  Photins,  Biblioth.  cod.  96,  und  bei  Sozomenus  8,  7.  Wenn 
Peiper,  der  a.  O.  561  f.  die  meisten  der  angeftlhrten  Stellen  beibringt, 
meint:  ,es  sind  doch  wohl  alles  Glieder  derselben  Familie^  so  mnss 
man  dies  bei  einem  römischen  Gentilnamen  griechischen  Ursprungs  für 
diese  Zeit  und  auf  einem  so  weiten  geographischen  Bereich  für  un- 
möglich halten.  Pentadius  ist  Cognomen  oder  Signum,  wenn  es  nicht, 
wie  auf  jenem  christlichen  Grabe,  einziger  Name  war. 
Sitrangsber.  d.  phil.-bist.  CI.  CXX.  Bd.  .5.  Abh.  2 


18  V.  AbhMdlong:    Brandt. 

und  ebenso  De  opificio  dei  1,  1  und  20,  1  Demetriane  an- 
wendet und  nur  in  der  Epitome  den  Zusatz  frater  macht.  Es 
lässt  sich  aber  frater  hier  auch  als  freundschaftliche  Anrede 
verstehen^,  und  zwar  ohne  dass  man  dabei  an  das  christUche 
Bruderverhältniss  zu  denken  braucht.  Auch  diese  letzte  Er- 
klärung ist  aufgestellt  worden,  z.  B.  von  Bahr  in  Paulj's 
Real-Encyclopädie  V  S.  1317,  der  zwischen  der  Auffassung 
,frater  in  Christo'  oder  ^College  im  Lehramt'  schwankt.  Im 
Sinne  einer  solchen  collegialischen  Anrede  ist  aber  ,frater' 
gewiss  nicht  zu  erklären,  man  müsste  sonst  einnehmen,  dass 
Lactanz  zur  Zeit,  wo  er  die  Epitome  schrieb,  jedenfalls  nach 
Mitte  313,  wiederum  ein  Lehramt  bekleidet  hätte,  in  dem  er 
CoUegen  hätte  haben  können.  Dies  müsste  nach  seiner  später 
noch  zu  besprechenden  Lehrthätigkeit  bei  Crispus,  dem  Sohne 
Constantins,  der  Fall  gewesen  sein.  Dass  aber  Lactanz  in  die 
SteUung  eines  öffentlichen  Lehrers,  etwa  an  der  Schule  zu 
Trier,  sollte  zurückgekehrt  sein,  dafür  gibt  es  nicht  nur 
keinerlei  äussere  Anhaltspunkte,  sondern  es  widerspricht  dies, 
wenigstens  wenn  man  an  ein  Lehramt  der  Rhetorik  für  ihn 
denkt,  dem  verwerfenden  Urtheile,  welches  er  selbst  Inst  I  1,  8 
über  seine  frühere  Thätigkeit  als  Lehrer  der  Rhetorik  fkllt. 
Nicht  haltbarer  erscheint  jene  andere  Deutung  auf  einen  Bruder 
im  christlichen  Sinne.  Dazu  passt  nämlich  der  Zusammen- 
hang dieser  Anrede  ,Pentadi  frater'  durchaus  nicht,  indem  mit 
einem  gewissen  Humor  der  Wunsch  des  Pentadius,  Lactanz 
möge  ihm  einen  Auszug  aus  den  Institutionen  schreiben,  auf 
ein  sehr  wenig  geistliches  Motiv  zurückgeführt  wird:  herum 
tibi  epitomen  fieri,  Pentadi  frater,  desideras,  credo  ut  ad  te 
aliquid  scribam  tuumque  nomen  in  nostro  qualicumque  opere 
celebretur.  Der  Zug  von  guter  Laune,  der  in  der  Zuschiebung 
dieses  Motivs  liegt,  passt  viel  weniger  zu  der  Anrede  ,frater 
in  Christo',  wie  Bahr  erklärt,  als  zu  dem  Tone,  wie  er  zwischen 
leiblichen  Brüdern  oder  guten  Freunden  angeschlagen  wird. 
Auf  welches  dieser  beiden  Verhältnisse  hier  mit  frater  hinge- 
wiesen wird,  muss  also  unentschieden  bleiben,  obgleich  es 
näher  liegt,  das  erste  anzunehmen. 


>  lieber  diesen  Gebrauch  rg\.  Friedländer,  Darstellungen  aas  der  Sitten- 
geschichte Roms  1^  &,  445. 


üeber  die  dual.  Zas&tze  etc.  III.  Ueber  das  Leben  des  Lactantias.  19 

Nach  den  schon  angeführten  Stellen  des  Hieronymus^  De 
uir.  inlustr.  80  und  Epist.  LXX  5^  war  Lactanz  ein  Schüler  des 
AmobiuSy  der  nach  De  uir.  inlustr.  79  zu  Sicca  Veneria,  der 
bekannten,  nahe  bei  Numidien  im  proconsularischen  Afrika  liegen- 
den Stadt,  mit  glänzendem  Erfolge  Rhetorik  lehrte.  Mit  Recht 
hat  man  sich  daher  gewundert,  dass  Lactanz,  während  er  Inst. 
V  1,  22—24  Minucius  Felix  (diesen  auch  111, 55),  Tertullian  und 
Cyprian  als  seine  Vorgänger  in  der  Vertheidigung  des  Christen- 
thums  nennt,  über  Amobius  mit  Stillschweigen  hinweggeht. 
Isaeus,  p.  255  seiner  Ausgabe,  meinte,  Lactanz  habe  das  gleich- 
zeitig mit  seinen  Institutionen  entstandene  Buch  des  Amobius  noch 
nicht  gekannt,  allein  da  erstere  jedenfalls  nach  303  begonnen, 
letzteres  um  295  abgeschlossen  worden  ist,  so  ist  bei  Lactanz 
eine  Unbekanntschaft  mit  dem  Werke  des  ihm  früher  nahe- 
stehenden Amobius  schwerlich  anzunehmen.  Le  Nourry  p.  623 
hielt  es  auch  für  möglich,  dass,  wenn  Lactanz  in  Asien  um  das  in 
Afrika  entstandene  Werk  des  Amobius  gewusst,  er  vielleicht 
aus  Ehrerbietung  gegen  seinen  alten  Lehrer  dessen  Namen  an 
jener  eine  Ejitik  enthaltenden  Stelle  V  1,  22  nicht  habe  nennen 
wollen,  an  der  er  mit  den  einführenden  Worten  ,ex  iis  qui  mihi 
noti  sunt^  andeutet,  dass  er  von  mehr  lateinischen  Apologeten 
als  nur  von  jenen  dreien  Eenntniss  habe.  Was  nun  zunächst 
die  Grundfrage  betrifft,  ob  Lactanz  das  Werk  des  Amobius 
wirklich  gekannt,  so  kann  ich  kaum  zweifeln,  dass  sie  zu  be- 
jähen  ist,  zumal  es,  wie  soeben  schon  bemerkt,  wirklich  un- 
denkbar ist,  dass  Lactanz  nach  303  in  Nicomedien  so  von  der 
alten  Heimat  und  den  alten  Freunden  sollte  abgeschlossen  ge- 
wesen sein,  dass  er  das  Buch  seines  ehemaligen  Lehrers  nicht 
sollte  zu  Oesicht  bekommen  haben.  Ferner  aber,  mag  man 
noch  so  sehr  sich  hüten,  bei  Lactanz  da  eine  Anlehnung  an 
Amobius  anzunehmen,  wo  auch  Minucius  Felix  oder  Tertullian 
oder  Cyprian  Aehnlichkeiten  mit  Lactanz  zeigen,  mag  man  in 
manchen  Fällen  für  die  beiden  Autoren  eine  gemeinsame  Quelle 
annehmen,  mag  man  endlich  mancherlei  einzelne  Ausdrücke 
oder  gewisse  grammatische  Constructionen  bei  Lactanz  als 
Nachklänge  noch  aus  der  Zeit  des  Studiums  unter  Amobius 
ansehen,  so  bleiben  unter  den  zahlreichen  bei  beiden  ähnlichen 
Stellen,  die  namentlich  Le  Brun-Lenglet  und  Buenemann  nach- 
weisen,  doch  immerbin  einige  derartige,   dass  man  hier  eine 

2» 


20  ▼■  Abhandlung:    Brandt. 

directe  Benützung  des  Amobius  durch  Lactanz  wird  anzu- 
nehmen haben,  so  z.  B.  Lact.  Inst.  IV  15,  6 f.  11  f.  und 
Amob.  I  45.  46.  63  (der  Bericht  über  die  Thaten  und  Wunder 
Christi;  bei  Lactanz  ausführlicher;  Einzelheiten:  Lact.  §6  adeo 
ut  membris  omnibus  capti  receptis  repente  uiribus  roborati 
ipsi  lectulos  suos  reportarent,  in  quibus  fuerant  paulo  ante 
delati,  und  Amob.  p.  30,  3  Reifferscheid :  captos  membris 
adsurgere,  et  iam  suos  referebant  lectos  alienis  paulo  ante 
ceruicibus  lati;  Lact.  §7  claudis  uero  . .  currendi  dabat  facul- 
tatem,  und  Amob.  p.  30,  1:  qui  claudos  currere  praecipiebat; 
Lact.  §  11  quod  . .  redderet  . .  debilibus  integritatem,  und 
Amob.  p.  43,  17:  qui  debilibus  integritatem  [restituerat]); 
Lact.  I  11,  17:  at  enim  poetae  ista  finxerunt,  und  Amob. 
p.  167,  5:  sed  poetarum,  inquiunt,  figmenta  sunt  haec 
omnia;  Lact.  VI  2,  13:  hie  uerus  est  cultus,  in  quo  mens 
colentis  u.  s.  w.,  in  Verbindung  mit  Cap.  1 — 3,  und  Cap.  24, 
26:  hie  cultor  est  uerus  dei,  cuius  sacrificia  sunt  mansuetudo 
animi  u.  s.  w.,  §  28  ad  quod  sacrificium  .  .  opus  est  .  .  iis  quae 
deintimopectore  proferuntur,  und  Cap.  25,  anderseits  Amob. 
VI  30f.:  cultus  uerus  in  pectore  est  u.  s.  w.;  Lact.  V  9,  14: 
inpios  enim  uocant,  ipsi  scilicet  pii  (10,  11:  qui  cum  se 
maxime  pios  putant,  tum  maxime  fiunt  impii)  und  Amob. 
p.  165,  27:  quoniam  nos  impios  et  inreligiosos  uocatis,  uos 
pios  contra;  femer  Lact.  HI  3,  2 f.  6.  8  (über  die  Grenzen  des 
menschlichen  Wissens)  und  Arnob.  11  51 ;  Lact.  II  14  (in  der 
Lehre  von  den  Dämonen,  §4  mediam  quandam  naturam  ge- 
reutes) und  Amob.  II  35  (p.  76,  16  Reiff.  qualitatis  et  ipsi 
sunt  media e).  Bemerkenswerth  schien  es  auch  schon  Hiero- 
nymus,  dass  Lactanz  ebenso  wie  sein  Lehrer  Amobius  sein 
apologetisches  Werk  gerade  in  sieben  Büchern  geschrieben  hat, 
Epist.  LXX  5:  septem  libros  aduersus  gentes  Amobius  edidit 
totidemque  discipulus  eins  Lactantius.  Dies  ist  wohl  mehr 
als  ein  Zufall.  Vielleicht  erklärt  es  sich,  ebenso  wie  das 
Schweigen  über  Arnobius  bei  Lactanz,  wenn  dieser,  wie  wir 
allen  Grund  haben  anzunehmen,  das  Buch  seines  früheren 
Lehrers  kannte,  auf  folgende  Weise.  Nach  der  Ansicht  des 
Lactanz  —  und  darin  ist  er  völlig  Rhetor  —  trägt  an  der  Er- 
scheinung, dass  das  Christenthum  so  wenig  Gläubige  findet  und 
so  viele  Gegner,  eine  Hauptschuld  die  stilistisch  und  dialektisch 


Ueber  die  dual.  Zus&Ue  etc.  III.  Ueber  du  Leben  des  LacUntiaa.  21 

ungenügende  Darstellung  desselben,  V  1,  18 — 38;  II,  10; 
II  19,  1.  5  f.;  III  1,  Iff.  7:  wenn  Männer  von  wissenschaftlicher 
Bildung  und  Beredsamkeit  sich  der  Vertheidigung  des  Christen- 
thums  zuwenden  würden,  so  müssten  bald  die  falschen  Reli- 
gionen und  die  ganze  Philosophie  verschwinden;  Minucius 
Felix  hätte  bei  seiner  Beredsamkeit  grösseren  Erfolg  haben 
können,  wenn  er  sich  ganz  dieser  Aufgabe  gewidmet  hätte 
(V  1,  22),  Tertullian  dagegen  konnte  als  Apologet  nicht  hin- 
reichend wirken,  weil  er  ,in  eloquendo  parum  facilis  et  minus 
comptus  et  multum  obscurus  fuit^  (V  1,  23;  4,  3),  Cyprian  aber 
habe  die  Aufgabe  insofern  nicht  richtig  angefasst,  als  er 
immer  wie  zu  schon  Gläubigen  gesprochen  habe,  daher  sei 
seine  Beredsamkeit  nicht  erfolgreich  gewesen  (V  1,  24 — 28;  4, 
3 — 7).  Wenn  demnach  nicht  einmal  diese  beiden  letzten  Lac- 
tanz  genügten,  und  zwar  Tertullian  um  stilistischer  Mängel 
willen,  wie  hätte  dann  erst  sein  Urtheil  über  Arnobius  ausfallen 
müssen!  Die  polternde,  stilistischer  Zucht  und  Ordnung  so 
sehr  entbehrende  Diction  eines  so  unfeinen  Menschen,  wie  es 
Arnobius  ist,  musste  Lactanz,  welcher  der  Form  der  Darstellung 
eine  so  viel  höhere  Sorgfalt  widmet,  dessen  Persönlichkeit  auch 
weit  über  der  des  Arnobius  steht,  geradezu  unerträglich  sein. 
Vielleicht  hat  er  auch  ihn  im  Sinne,  wenn  er  von  gewissen 
Apologeten  im  Vergleich  zu  Cyprian  sagt  V  1,  28.:  quodsi  ac- 
cidit  hoc  ei  cuius  eloquentia  non  insuauis  est,  quid  tan  dem 
putemus  accidere  eis  quorum  sermo  ieiunus  est  et  ingratus? 
qui  neque  uim  persuadendi  neque  subtilitatem  argumentandi 
neque  ullam  prorsus  acerbitatem  ad  reuincendum  habere  po- 
tuerunt,  wenngleich  ja  nicht  ,ieiunus^,  um  so  mehr  aber 
,ingratus'  auf  die  Sprache  des  Arnobius  passt.  Ich  erkläre  mir 
daher  jenes  Schweigen  bei  Lactanz  über  Arnobius  aus  der 
Rücksicht  auf  den  früheren  Lehrer,  den  er  schonen  wollte;  er 
hätte  ihn  in  jener  Kritik  der  früheren  Apologeten  viel  schärfer 
als  die  drei  Genannten  beurtheilen  müssen,  die  ja  in  der  That 
auch  persönlich  wie  hinsichtlich  der  Kunst  der  Darstellung  auf 
einer  viel  höheren  Stufe  stehen  als  Arnobius.  Was  aber  die 
Zahl  von  sieben  Büchern  bei  Lactanz  betrifft,  so  hat  er  sie 
vielleicht  gewählt,  um  in  stillschweigendem  Protest  sein  Werk 
dem  des  Arnobius  gegenüberzustellen. 


22  V.  AbhaodlBDp:    Brandt. 

Schon  frühzeitig  muss  das  stilistische  Talent  des  Lactanz 
sich  in  hervorragender  Weise   geltend  gemacht  haben.     Nach 
HieronymuB  Cap.  80  gab  es  von  ihm  ein  ^symposiumSquod  adules* 
centulus   scripsit    Africae^     Unter    Diocietian   wurde   er   nach 
HieronymuB  Cap.  80  ^   woza  das   eigene  Zeugniss  Inst.  V  2,  2 
(ego  com  in  Bithynia  oratorias  litteras  accitus  docerem)  kommt, 
mit  einem  Grammatiker  Flavius  nach  Nicomedien  berufen  '^,  er, 
um  Rhetorik   zu   lehren.     Jedenfalls   hatte   er  schon  vorher  in 
Afrika   die  Thätigkeit  als  Lehrer  ausgeübt.     Die  Reise   nach 
dem   Orte    seiner   neuen  Wirksamkeit    beschrieb   Lactanz    in 
einem  Gedicht,   wie  Hieronymus  Cap.  80  berichtet:  habemus 
eins  .  .  69oii;opix6v  Africa  usque   Nicomediam    hexametris    scri* 
ptum  uersibus.  Man  erkennt  in  dieser  Berufung  das  Bemühen 
Diocletians,    die  neue  Hauptstadt  nicht  nur  äusserlich  durch 
prachtvolle    Bauten,    sondern    auch    durch    Fürsorge    für   die 
geistigen  Literessen   auf  gleiche  Höhe   mit  den  anderen  Resi- 
denzen  zu   bringen;   wie  sehr  aber  die  Regenten  der  diocle- 
tianisch-constantinischen  Periode  auch  dem  ö£Fentlichen  Unter- 
richte   ihre   Aufmerksamkeit   schenkten,   daftir  ist  die    durch 
Constantius  erfolgte  Ernennung  des  Eumenius  zum  Leiter  der 
Schule  in  Autun   (vgl.   dessen  Rede   pro  instaurandis   scholis, 
besonders  Cap.  6.  14)  ein  laut  redendes  Zeugniss.    So  besetzte 
Diocietian  die  Stelle  eines  grammaticus   latinus  in  Nicomedien 
durch  Flavius,   die  eines  rhetor  latinus  durch  Lactanz.-  Hiero- 
nymus   sagt    nun    weiter   Cap.  80:    penuria   discipulorum    ob 
graecam   uidelicet   ciuitatem   ad   scribendum   se   contulit,   und 
jedenfalls   hat  zur  Zeit  und  unter  den  Wirkungen  der  diocle- 
tianischen  Christenverfolgung  die  öffentliche  Lehrthätigkeit  des 
Lactanz  ganz  aufgehört.     Die  Anfangsworte  des  zwischen  303 
und  305,  höchst  wahrscheinlich  304  geschriebenen  Buches  De 
opificio  dei  zeigen  uns   Lactanz  nur  mit  eigenen  Studien  und 
literarischen  Arbeiten   beschäftigt:   quam  minime  sim   quietus 

^  lieber  das  Symposium  werden  wir  in  der  folgisnden  Untersuchung  noch 
einige  Worte  sagen. 

2  Es  ist  eine  nicht  zu  begründende  Ausmalung,  wenn  Möhler,  Patrologie 
(1840)  S.  917  von  dem  Symposium  sagt,  dass  es  die  Aufmerksamkeit 
Diocletians  auf  Lactanz  gelenkt  und  seine  Berufung  zum  Lehrer  der 
Rhetorik  nach  Nicomedien  veranlasst  habe;  ebenso  Nirschl,  Patrologie  I 
(1881)  S.  368,  nur  dass  er  das  Symposium  immer  noch  in  den  Räthseln 
des  Symphosius  findet. 


Ueber  die  dual.  Zos&tae  eto.  IIX.  Ueber  das  Leben  des  Lactantins.  23 

edam  in  summiB  necessitatibus,  ex  hoc  libello  poteris  aestimare, 
quem  ad  te  .  .  .  Demetriane^  perscripsi,  ut  et  cotidianum  Stu- 
dium meum  nosses  .  .  Darnach  boU  diese  Schiift  ein  Beweis 
dafür  sein,  wie  wenig  er  ruhig  (quietus),  d.  h.  unthätig  ist^  und 
zugleich  seine  tägliche  Beschäftigung  bekunden.  Er  kann  also 
damals  sein  Lehramt  nicht  mehr  ausgeübt  haben.  Es  hat  allen 
Anschein^  dass  die  Beschäftigung  mit  schriftstellerischen  Arbeiten 
bei  Lactanz  erst  um  diese  Zeit  beginnt.  De  opificio  dei  20,  2 
sagt  er:  statui  enim  quam  multa  potero  litteris  tradere  quae 
ad  uitae  beatae  statum  spectant,  et  quidem  contra  philosophos. 
Es  macht  dies  ganz  den  Eindruck,  als  ob  Lactanz  jetzt  erst 
den  Entschluss  gefasst,  sich  der  schriftstellerischen  Thätigkeit 
zu  widmen,  zumal  er  nicht  von  irgend  welcher  früheren 
literarischen  Beschäftigung  redet,  vielmehr  in  der  gleichen 
Schrift  1,  2  nur  auf  frühere  mündliche  Unterweisung  hindeutet. 
Die  von  Hieronymus  Cap.  80  erwähnte  Schrift  Grammaticus 
und  die  vier  Bücher  an  Probus,  welch  letztere  man  in  die 
vorchristliche  Zeit  des  Lactanz  gesetzt  hat,  müssen  keineswegs 
an  das  Ende  der  Lehrthätigkeit  fallen.  Die  erstere  kann  eine 
Jugendarbeit  sein  wie  das  Symposium  und  die  Beschreibung 
der  Reise  von  Afrika  nach  Nicomedien,  jene  vier  Bücher  sind 
aber,  wie  wir  noch  zeigen  werden,  sehr  möglicher  Weise  viel 
später,  nach  314,  verfasst.  Wir  werden  also  annehmen  dürfen, 
dass  Lactanz  erst  nach  Beginn  der  Verfolgung  das  Katheder 
mit  der  Feder  vertauscht  hat.  Allerdings  wäre  diese  Annahme 
dann  kaum  möglich,  wenn  Hieronymus  Recht  hätte  mit  seiner 
Mittheilung,  dass  der  Mangel  an  Zuhörern  in  der  griechischen 
Stadt  Lactanz  die  Fortführung  seines  Lehramtes  erschwert 
oder  unmöglich  gemacht  hätte.  Denn  der  Miss  stand  eines 
überwiegend  aus  Griechen  bestehenden  Auditoriums  bestand 
in  Nicomedien  ja  immer  und  hätte  Lactanz  schon  längst  und 
von  Anfang  an  in  seiner  Thätigkeit  als  Lehrer  hemmen  müssen. 
Aber  noch  mehr  zeigt  folgender  Umstand,  dass  der  Orund, 
den  Hieronymus  anführt,  nicht  richtig  sein  kann.  Alle  jungen 
Leute^  die  irgendwie  unmittelbar  oder  mittelbar  sich  der  Justiz 
und  Verwaltung  widmen  und  diese  Gebiete  des  öffentlichen 
Lebens  kennen  lernen  wollten,  mussten  unbedingt  Lateinisch 
lernen  und  zwar  in  Nicomedien  nicht  weniger  als  etwa  in  Trier. 
Wenn  auch  schon  in   der  früheren  Kaiserzeit  im  Orient  das 


24  ▼•  Abhandlung:    Brandt. 

Griechische  als  Gerichtssprache  in  gewissem  Umfange  zuge- 
lassen wurde,  so  blieb  das  Lateinische  doch  noch  lange  die 
ofEcielle  Sprache.  ^Diocletian  und  Constantin  erliessen  noch 
auf  griechische  Vorträge  der  Parteien  im  kaiserlichen  Gericht 
lateinische  Rechtssprüche^  in  der  lateinischen  Sprache  war 
ydie  Literatur  der  classischen  Jurisprudenz  mit  wenigen  Aus- 
nahmen und  die  kaiserlichen  Rescripte  und  Edicte  bis  in  die 
erste  Hälfte  des  fünften  Jahrhunderts  yei*fasst^^  Daher  kann 
es  in  Nicomedien  y  der  Residenz  und  Hauptstadt  im  Osten, 
unmöglich  an  jungen  Leuten  gefehlt  haben,  welche  die 
lateinische  Sprache  nothwendig  studiren  mussten,  imd  es  ist 
undenkbar,  dass  nur  deshalb,  weil  die  Landessprache  das 
Griechische  gewesen,  der  Hörsaal  des  Lactanz  sich  geleert 
habe,  so  dass  er  endlich,  um  nicht  vor  den  blossen  Bänken 
zu  reden,  sich  auf  schriftstellerische  Arbeiten  verlegt  habe. 
Auch  wird  Diocletian  doch  wahrlich  gewusst  haben,  weshalb 
er  Lactanz  nach  Nicomedien  berief,  und  Lactanz  wird  schon 
in  seiner  Eigenschaft  als  officiell  berufener  kaiserlicher  Rhetor 
der  Gefahr  enthoben  gewesen  sein,  vor  leeren  Bänken  zu 
sprechen.  Auch  will  es  uns  wenig  einleuchten,  dass  ein  solcher 
Meister  der  Sprache,  zugleich  ein  solcher  Gelehrter  und  ein 
so  lebendiger,  anregender  Geist,  wie  es  Lactanz  war,  in  seinen 
besten  Jahren  so  wenig  im  Stande  gewesen  sein  sollte  ein 
Auditorium  zu  fesseln,  dass  dieses  sich  nach  und  nach  ver- 
loren hätte  und  damit  seine  Lehrthätigkeit  höchst  unrühmlich 
im  Sande  verlaufen  wäre.  Doch  betrachten  wir  die  Worte  des 
Hieronymus,  die  man  bisher  immer  ohne  Anstand  hingenommen 
hat,  näher.  Er  sagt:  ob  graecam  uidelicet  ciuitatem.  Zeigt 
nun  aber  das  Wort  uidelicet  »offenbar'  nicht  deutlich  genug, 
dass  der  Autor  hier  eine  blosse  Vermuthung  äussert?  Wenn 
uns  nun  diese  Vermuthung  aus  dem  angeführten  Grunde 
durchaus  unwahrscheinlich  vorkommen  muss,  so  haben  wir 
auch  noch  eine  Aeusserung  von  Lactanz  selbst,  welche  zeigt, 
dass  er  zu  Anfang  der  Verfolgung  noch  lehrte.  Er  sagt  Inst. 
V  2,  2:  ego  cum  in  Bithynia  oratorias  litteras  accitus  docerem 
contigissetque  ut  eodem  tempore  templum  dei  euerteretur  .  .  . 


1  BethmaDl^Hollweg ,    Der  Civilprocess  des   gemeinen  Rechts  III  (3866) 
S,  226.  196. 


Ueber  die  doal.  Zniitie  etc.  III.  Uttb«r  das  Leben  des  LacUntiu.  25 

Diese  Worte  besagen  doch  wohl,  dass  er  wirklich  noch  das 
Lehramt  ausübte  und  sich  nicht  nur  dem  Namen  nach  als 
Lehrer  in  Nicomedien  aufhielt.  Wie  kam  es  nun  aber,  dass 
Lactanz  sein  Amt  verlor  und  sich  deshalb  auf  schrifitstellerische 
Arbeiten  verlegte?  Die  Ursache  ist  sehr  einfach:  schon  das 
erste  Verfolgungsedict,  vom  24.  Februar  303,  musste  ihn  tre£Pen. 
Da  nach  diesem  die  Christen  jegliche  Ehren  und  Würden  ver- 
loren (De-  mort.  persec.  13;  Euseb.  h.  e.  8,  2),  so  ging  auch 
Lactanz  seiner  Stellung  als  öffentlicher  Lehrer  verlustig.  Dies 
wird  der  wahre  Grund  gewesen  sein,  weshalb  er,  als  er  die 
Schrift  De  opificio  dei  schrieb,  so  viel  Müsse  zu  literarischen 
Arbeiten  hatte,  dass  er  jetzt  den  Entschluss  fasste,  sich  ganz 
denselben  zu  widmen.  An  diesen  Grund  dachte  Hieronymus 
nicht  und  deshalb  gab  er  statt  einer  Thatsache  nur  eine  Ver- 
muthang, die  dazu  noch  unhaltbar  ist.  Wir  dürfen  auch  darauf 
aufmerksam  machen,  dass  Lactanz  sagt,  dass  er  lange  Zeit 
Lehrer  gewesen  sei,  Inst.  I  1,  8  professio  .  .  illa  oratoria,  in 
qua  diu  uersati  .  .,  eine  Stelle,  an  der  er  zugleich,  wie  schon 
früher  bemerkt,  von  seinem  jetzigen  christlichen  Standpunkte 
aus  sehr  strenge  über  jene  Lehrthätigkeit  urtheilt,  denn  er 
fährt  fort:  non  ad  uirtutem,  sed  plane  ad  argutam  malitiam 
iuuenes  erudiebamus.  Uebrigens  ist  Lactanz,  wenn  an  dieser 
Stelle  §  10  ,exercitatio  illa  tictarum  litium'  im  Zusammenhange 
mit  seinem  Lehramte  erwähnt  wird,  doch  nie  selbst  als  Gerichts- 
redner aufgetreten:  III  13,  12  eloquens  numqnam  fui,  quippe 
qui  forum  ne  attigerim  quidem.  Wie  an  letzter  Stelle,  so  spricht 
er  öfter  sehr  bescheiden  von  seiner  stilistischen  Fähigkeit, 
ebenda  §  13  (ab  homunculo  non  diserto);  III  1,  Iff.;  30,  1; 
de  opif.  1,  1  fiP.  20,  8,  wobei  man  freilich  in  Betracht  ziehen 
muss,  dass  der  herkömmliche  Brauch  der  Redner,  namentlich 
in  den  Einleitungen  eine  möglichst  geringe  eigene  Vorstellung 
von  ihrer  Begabung  zur  Schau  zu  tragen,  in  der  damaligen 
2^it  wohl  ganz  besonders  von  den  Rhetoren  befolgt  wurde;  so 
in  Rede  IV  der  gallischen  Panegyriker  Gap.  1.  2;  VI;  VII  1; 
JX  1  u.  s.  w.  Auch  ist  Lactanz  durchwegs  von  nicht  geringer 
Zuversicht  auf  den  Erfolg  seiner  Beredsamkeit  getragen,  und 
die  schon  besprochene  Kritik  des  Tertullian  und  Cyprian  lässt 
dieses  Selbstgefühl,  zu  dem  er  übrigens  berechtigt  war,  eben- 
falls  durchblicken.    Freilich  vergisst  er  nicht  hervorzuheben^ 


26  T.  Abhandlung:    Brandt 

dass  Oott  es  sei,  der  ihm  die  Kraft  der  Rede  zur  Erfüllung 
seiner  Aufgabe  verleihe,  II  19,  1  (maiestate  caelesti  suggerente 
nobis  dicendi  facultatem),  und  grösser  noch  als  das  Vertrauen 
auf  seine  Redekunst  ist  das  auf  die  Wahrheit  seiner  Sache 
in  1;  4ff. ;  13,  12.  —  Von  den  Schülern  des  Lactanz  ist  uns 
einer  aus  dieser  Zeit  dem  Namen  nach  bekannt,  Demetrianus, 
an  den  er  die  Schrift  De  opificio  dei  (1,  Iff.  Inst.  II  10,  15) 
und  nach  Hieronymus  Cap.  80  auch  zwei  Bücher  Briefe  rich- 
tete; vielleicht  war  auch  jener  ,Asclepiades  noster^,  der  ihm 
nach  Inst.  VII  4,  17  eine  Schrift  über  die  Vorsehung  widmete 
und  selbst  von  Lactanz  zwei  Bücher  Briefe  zugeeignet  erhielt 
(Hieronymus  Cap.  80),  einer  von  ihnen. 

In  Nicomedien  wohl  erst  hatte  sich  Lactanz  dem  Chri- 
stenthum  zugewandt,  unter  welchen  äusseren  fSnwirkungen 
oder  inneren  Erlebnissen  wissen  wir  nicht.  Vielleicht  waren 
die  von  ihm  noch  in  seinen  christlichen  Schriften  so  oft  als 
Grundlagen  seines  philosophischen  und  theologischen  Denkens 
vorgetragenen  stoischen  Lehren  von  der  Einheit  des  göttlichen 
Wesens  und  von  der  Vorsehung  Ausgangs-  oder  Anknüpfungs- 
punkte gewesen.  Zur  Zeit  des  Beginnes  der  diocletianischen 
Verfolgung  hatte  er  sich  jedenfalls  innerlich  schon  und  wohl 
auch  äusserlich  ftir  den  neuen  Olauben  entschieden.  Was  die 
Dauer  des  Aufenthaltes  von  Lactanz  in  Nicomedien  betrifft,  so 
kann  man  sicher  annehmen,  dass  er  jedenfalls  gegen  Ende  von 
305  sich  noch  dort  befunden  hat.  Die  Schilderung  der  gegen 
die  Christen  angewandten  Schreckmittel  und  Qualen,  welche 
sich  Inst.  V  11,  9 ff.  findet,  kann  man  nur  auf  die  Zeit  nach 
dem  letzten  Verfolgungsedict  des  Diocletian,  welches  befahl, 
alle  Christen  zum  Opfern  zu  zwingen,  beziehen,  also  auf  die 
Zeit  nach  304.  Auch  der  Inhalt  der  Capitel  13.  19  ff.  ftihrt 
in  diese  Zeit,  zumal  13,  8;  18,  12;  20,  5ff.  deutlich  der  Opfer- 
zwang bezeichnet  wird.  Ebert  (lieber  den  Verfasser  des  Buches 
De  mort.  persec.  S.  129)  will  aus  der  Inst.  V  11,  10  erwähnten 
Verbrennung  eines  christlichen  Bethauses,  welche  von  Hunziker 
(Zur  Regierung  und  Christenverfolgung  des  Kaisers  Diocletianus, 
in  Büdingers  Untersuchungen  zur  römischen  Kaisergeschichte 
n  229 f.)  frühestens  in  das  Jahr  306  gesetzt  wird,  schliessen, 
dass  damals  Lactanz  noch  in  Nicomedien  gewesen  sei,  aber 
dieser  Beweis  ist  nicht  sicher,   da  Lactanz  nicht  sagt,   dass 


Heber  die  diuL  ZasfttM  eto.  IlL  üeber  4m  Leben  des  Laetantiiu.  27 

dieses  Elreigniss  sich  zugetragen^  als  er  selbst  noch  in  Bithynien 
gewesen  sei.  Einen  ganz  bestimmten  Anhaltspunkt  dagegen 
finde  ich  in  Inst.  V  11,  16:  uidi  ego  in  Bithynia'  praesidem 
gaudio  mirabiliter  elatum  tamquam  barbarorum  gentem  ali- 
quam  subegisset^  quod  unus,  qui  per  biennium  mi^a  uir- 
tute  restiteraty  postremo  cedere  uisus  esset.  Rechnet  man 
diese  YoUen  zwei  Jahre  von  dem  Gebote  des  allgemeinen 
Opferzwanges  (304)  an,  so  erhält  man  mindestens  das  Jahr 
306,  wollte  man  aber  jenen  Christen  zu  denjenigen  Gemeinde- 
vorstehern zählen,  welche  schon  303  gefangen  gesetzt  wurden 
und  zum  Opfern  gezwungen  werden  sollten  (Hunziker  S.  173), 
so  käme  man  doch  weit  in  das  Jahr  305  hinein.  Bei  dieser 
Gelegenheit  tritt  nun  die  Frage  auf,  wie  Lactanz  sich  in  dieser 
Zeit  gehalten,  um  als  Christ  der  Verfolgung  nicht  zum  Opfer 
zu  fallen  und  doch  auch  seinen  Glauben  nicht  zu  verleugnen. 
Die  Frage  ist  fbr  die  Beurtheilung  des  Charakters  von  Lactanz 
nicht  ohne  Bedeutung  und  verlangt  eine  genauere  Beantwortung, 
als  ihr  bisher  zu  Theil  geworden.  Einigen  Aufschluss  gibt 
zunächst  die  Schrift  De  opificio  dei,  die  während  der  diocle- 
tianischen  Verfolgung,  wie  später  noch  zu  zeigen  sein  wird, 
entstanden  (1,  1  f.  7),  damals  aber  keinesfalls  veröffentlicht, 
sondern  nur  Demetrian  überreicht  worden  ist.  In  diesem  Buche 
fehlt  alles  eigentlich  Christliche,  es  hält  sich  auf  dem  allge- 
meinen Standpunkte  des  Monotheismus  und  des  Vorsehungs- 
glaubens. Lactanz  thut  dies  in  absichtlicher  Behutsamkeit. 
Daher  redet  er  von  seinen  Gesinnungsgenossen  nur  mit  dem 
unbestimmten  Ausdrucke  ,philosophi  nostrae  sectae  quam  tue- 
mur^  (§  2),  und  auch  die  Mahnung  an  Demetrian  (§  9):  me- 
mento  et  ueri  parentis  tui  et  in  qua  ciuitate  nomen  dederis  et 
cnius  ordinis  fueris,  ist  eine  nur  vorsichtig  andeutende,  wie 
auch  die  folgenden  Worte  zeigen:  intellegis  profecto  quid  lo- 
quar.  Femer  gehören  hieher  die  Worte  des  Schlusscapitels 
20,  1 :  haec  ad  te,  Demetriane,  interim  paucis  et  obscurius  for- 
tasse  quam  decuit  pro  rerum  ac  temporis  necessitate  peroraui. 
Es  ist  demnach  kein  Zweifel,  dass  Lactanz  sich  um  der  Ver- 
folgung willen  nur  vorsichtig  äussert,  ja  nach  den  letzten 
Worten  hat  er  das  Gefühl,  als  ob  er  vielleicht  in  dieser  Schrift 
sich  zu  behutsam  ausgesprochen  hätte.  Liegt  nun  nicht 
hierin  ein  gewisses  Geständniss,  dass  er  seinem  Standpunkte 


28  V.  Abbandlang:    Brandt. 

während  der  Verfolgung  nicht  ganz  treu  geblieben ,  und 
lassen  sich  nicht  hieraus  Folgerungen  ziehen,  welche  die  Auf- 
fassung seines  Charakters  ungünstig  gestalten  mfLssen?  Das 
erste  Verfolgungsedict,  vom  24.  Februar  303 ,  hatte  ihn,  wie 
wir  sahen,  nur  seines  Amtes  als  öffentlicher  Lehrer  beraubt. 
Wenn  Lactanz  die  Schrift  De  opificio  dei  mit  den  Worten 
beginnt:  quam  minime  sim  quietus  etiam  in  summis  ne- 
cessitatibus,  so  kann  man  darin  einen  EQnweis  auf  eine 
materiell  bedrängte  Lage  erkennen,  da  er  ja  seine  Bezüge 
verloren  hatte,  doch  ist  es  wohl  angemessener,  hier  den 
Ausdruck  des  Schmerzes  und  der  Trauer  über  die  Ver- 
folgung anzunehmen.  Allein  bis  zu  dem  Gebote  allgemeinen 
Opferzwanges,  304,  blieben  die  einzelnen  Christen,  so  weit  sie 
nicht  Gemeindehäupter  waren,  ohne  besondere  Behelligung  und 
so  auch  gewiss  Lactanz.  Aber  wie  stellte  er  sich  von  dieser 
Zeit  an?  Man  kann  nur  antworten,  dass  er  sich  möglichst 
zurückgehalten  und  Alles  vermieden  haben  wird,  was  die  Auf» 
merksamkeit  auf  seine  Zugehörigkeit  zu  den  Christen  hätte 
lenken  können;  vielleicht  liess  man  den  ruhigen  Gelehrten,  der 
sich  jetzt  auf  seine  stillen  Studien  beschränkte,  um  so  bereit- 
williger unangefochten,  weil  er  bis  zur  Verfolgung  eine  an- 
gesehene officielle  Persönlichkeit  gewesen  war.  Um  nun  aber 
Lactanz  nicht  ungerecht  zu  beurtheilen,  muss  man  bedenken, 
dass  nicht  alle  Christen  so  strenge  dachten  wie  TertuUian  oder 
Cyprian.  Nach  den  ersten  Worten  von  TertuUians  Schrift 
De  iuga  in  persecutione  gab  es  Christen,  welche  es  fUr  erlaubt 
hielten,  sich  vor  Verfolgung  durch  Flucht  zu  sichern;  nach 
Cap.  6  begründete  man  dies  auch  mit  Bibelstellen,  nach  Cap.  11 
aber  theilten  selbst  Diakonen,  Presbyter  und  Bischöfe  diesen 
Standpunkt.  Auch  Lactanz  betrachtete  diese  Ansicht  als 
berechtigt,  ja  er  beruft  sich  für  dieselbe  auf  die  Lehre,  die 
Christus  durch  sein  Beispiel  gegeben ,  Inst.  IV  18,  2,  welcher 
,secessit  cum  discipulis  suis,  non  ut  uitaret  quod  necesse  erat 
perpeti  ac  sustinere,  sed  ut  ostenderet  quod  ita  fieri 
oporteat  in  omni  persecutione,  ne  sua  quis  culpa  incidisse 
uideatur^  Aus  diesen  Worten  darf  man  schliessen,  dass  Lac- 
tanz, was  er  vor  seinem  Gewissen  verantworten  zu  können 
glaubte,  gethan  haben  wird,  um  nicht  durch  seine  Schuld 
Qhne  Noth  die  Verfolgung  auf  sich  zn  ziehen,  zumal  er  ohne 


üebcfr  die  dual.  ZiuMm  eto.  ITI.  ü«ber  das  Leben  dos  Laetontins.  29 

Zweifel  sah,  wie  Viele  nur  von  einem  krankhaften  Taumel  der 
Schwärmerei  angesteckt  oder  aus  ftusserlichen  Beweggründen 
sich  zum  Märtjrerthume  drängten.  Allerdings  hat  es  den  An- 
schein^  als  ob  er  mehr  Vorsicht  als  Math  bewiesen  hätte;  allein, 
um  ein  Urtheil  über  ihn  zu  wagen,  müsste  man  die  Verhält- 
nisse im  Einzelnen  ganz  anders  kennen,  als  es  uns  möglich 
ist.  Wenn  er  sagt  De  opificio  dei  20^  1 :  haec  .  .  obscurius 
fortasse  quam  decuit  pro  rerum  ac  temporis  necessitate  per- 
oraui;  so  wird  diese  Selbstbeurtheilung  eher  eine  zu  strenge  als 
eine  zu  laxe  sein.  Lactanz  hatte  Demetrian  gegenüber  keinerlei 
Veranlassung  oder  Nöthigung  zu  einem  Selbstbekenntnisse  und 
f&rchtete  gewiss  nicht,  dass  man  diese  Worte  zu  seinen  Un- 
gunsten deuten  werde,  ebenso  wenig  wie  er  eine  solche  Besorg- 
niss  gehabt  haben  kann,  als  er  jene  Stelle  IV  18,  2  schrieb. 
Er  sagt  allerdings  VI  17,  25  f. :  uirtus  est  mortem  contemnere 
. .  ut  coacti  deum  relinquere  ac  fidem  prodere  mortem  susci- 
pere  malimus  u.  s.  w.;  sie  ea  quae  alii  timent,  excelsa  et  in- 
superabili  mente  dolorem  mortemque  calcabimus.  haec  est  uirtus, 
haec  uera  constantia,  in  hoc  tuenda  et  conseruanda  solo,  nt 
nullus  noB  terror,  nulla  uis  a  deo  possit  auertere,  allein  er  selbst 
kam  oflfenbar  nicht  in  die  Lage,  dass  er  gezwangen  werden 
sollte,  Oott  zu  verlassen  und  den  Olauben  zu  verrathen.  Dass 
Christen  durch  Schweigen  und  Vermeiden  eines  provocirenden 
Auftretens  in  der  Verfolgung  sicher  blieben,  sehen  wir  auch  aus 
anderen  Beispielen,  die  Lactanz  selbst  gibt^.     Derartige  Fälle 

1  Demetrian  befindet  sich  während  der  Verfolgung  nach  De  opificio  dei 
1,  6 — 9  in  ganz  besonders  glücklichen  Verhältnissen,  so  dass  Lactanz 
ihn  ermahnt,  sich  von  denselben  in  seinem  Christenthnm  nicht  ein- 
schläfern zu  lassen;  ja  die  Worte  §  4:  nam  licet  te  pnbltcae  rei  ne- 
cessitas  a  neris  et  iustis  operibns  anertat,  scheinen  mit  Bnenemann 
auf  ein  öffentliches  Amt  gedeutet  werden  zu  müssen.  Nach  Inst.  V 
2y  9  horten  Christen  ohne  Protest  die  Vorlesung  ,  einer  Angriffsschrift 
gegen  das  Christenthnm  an;  Lactanz  sagt  unbefangen  und  ohne  ein 
Wort  der  Missbilligung:  nam  si  qui  nostrorum  adfuerunt,  quamnis 
temporis  gratia  coniuerent.  Es  waren  dies  ohne  Frage  Öffentliche 
Vorlesungen,  nach  der  Sitte  jener  späteren  Zeit.  Eine  solche  muss  es 
auch  gewesen  sein,  bei  der  Lactanz,  wie  er  V  4, 1  sagt:  ,prae8ente  me 
ac  dolenteS  die  Schriften  jener  beiden  Gegner  des  Christenthums  kennen 
lernte,  die  den  Plan  zu  seinen  Institutionen  in  ihm  hervorriefen.  Auch 
er  war  hier  in  die  Stellung  des  stummen  Zuhörers  gedrängt.  —  Nach 
unserer  Darlegung  ist  es  übrigens  falsch,  was  der  Verfaiwer  einer  später 


30  V.  Abbandlan;:    Brandt. 

sind  gewidB  viel  häufiger  gewesen,  als  es  nach  den  überlieferten 
Schildernngen  der  Veifolgung  und  der  Martyrien  den  Anschein 
hat,  und  dass  nicht  überall  und  in  allen  Fällen  die  AusfUhrer 
der  Verfolgungsbefehle  in  gleicher  Weise  auftraten,  ist  allbe- 
kannt. Und  nennt  man  etwa  Tacitus  charakterlos,  weil  er  unter 
der  von  ihm  doch  mit  den  düstersten  Farben  geschilderten 
Regierung  des  Domitian  nicht  nur  unbehelligt  blieb,  sondern, 
ganz  anders  als  Lactanz,  sogai*  noch  in  der  öffentlichen  Laufbahn 
avancirte  ?  Wollte  aber  Jemand  gleichwohl  Lactanz  Schwäche 
zum  Vorwurf  machen,  so  wird  er  doch  zugeben  müssen,  dass 
dieser  sich  nicht  anders  hinstellt,  als  er  ist,  da  er  offen  jenen 
Grundsatz  IV  18, 2  ausspricht.  Wahrhaftigkeit  und  Ehrlichkeit, 
die  wir  bei  früherer  Gelegenheit  (,Die  Kaiseranreden',  S.  21  ff.) 
unbedingt  bei  ihm  annahmen,  muss  man  ihm  auch  im  vorlie- 
genden Falle  lassen. 

Doch  kehren  wir  jetzt  zu  unserer  chronologischen  Frage 
zurück.  Lactanz  muss,  wie  wir  fanden,  mindestens  noch  Ende 
305  in  Nicomedien  gewesen  sein;  anderseits  steht  fest,  dass  er 
beim  Niederschreiben  des  fünften  Buches  der  Institutionen  nicht 
mehr  in  Nicomedien  war.  An  der  Stelle  V  2,  2  sagt  er:  ego 
cum  in  Bithynia  litteras  oratorias  accitus  docerem  .  .  ,  und 
11,  15:  uidi  ego  in  Bithynia  praesidem  gaudio  mirabiliter 
elatum  .  .  ,(v^.  S.  27),  aber  so  konnte  er  sich  nur  ausdrücken, 
wenn  er  sich  ferne  von  Nicomedien  befand.  Nun  ist  aber  das 
fUnfte  Buch  und  überhaupt  das  ganze  Werk  vor  dem  Ende 
Maximians  310,  also  spätestens  309  oder  Anfang  310,  abge- 
schlossen worden.  Den  Beweis  dafUr  hat  zuerst  Ebert  (Ueber 
den  Verfasser  des  Buches  De  mort.  persec.  S.  125  ff.)  gegeben, 
Manches  hat  Meyer  (Quaest.  Lact.  I  p.  2s.)  hinzugefügt,  der 
jedoch  das  Jahr  311  als  äussersten  Zeitpunkt  für  die  Abfassung 
annimmt.  Es  möge  uns  erlaubt  sein,  hier,  wo  die  folgende  Dar- 
legung ganz  auf  der  Datirung  der  Institutionen  beruht,  die  Haupt- 
gesichtspunkte kurz  anzuführen,  obwohl  wir  sie  später  noch 
einmal  besprechen  werden,   indem  wir  sie  dann  zugleich  auch 


zu  nennenden  Schrift,  Wehner,  sagt,  Lactanz  sei  ein  «herrorragendes 
Mitglied  der  christlichen  Gemeinde  in  Nicomedien  gewesen';  derselbe 
schreibt  auch,  nachdem  er  Ton  der  Berufung  des  Lactanz  als  Lehrer 
der  Beredsamkeit  gesprochen:  ,da  er  aber  bald  hierzu  nicht  die  volle 
Befähigung  in  sich  fQhlte,  legte  er  seine  Stelle  nieder'! 


üebtr  die  dual.  Znsitze  «te   TII.  üeber  du  Leben  des  LactantiaB.  31 

noch  gegen  mögliche  Einwände  werden  sichern  können.  Man 
hat  früher  die  im  fünften  Buche  besprochene  Christenver- 
folgung  meistens  ftlr  die  des  Licinius  angesehen  und  dem- 
nach die  Entstehung  der  Institutionen  in  die  Zeit  um  320  ge- 
setzt. Nun  enthält  aber  das  Schlusscapitel  23  von  Buch  V 
eine  Drohung  an  die  mali  principes,  die  iniustissimi  persecutores, 
des  Inhalts^  dass  Gott  sie  schon  in  ihrem  zeitlichen  Leben  und 
dereinst  im  ewigen  Gerichte  strafen  werde^  indem  die  zeitliche 
Strafe  als  eine  Ausrottung  bezeichnet  wird.  Erstlich  spricht 
Lactanz  nun  hier  von  mehreren ,  nicht  von  einem  Verfolger, 
zweitens  würde  er  jedenfalls  eine  Hindeutung  auf  das  elende 
Ende  der  beiden  schlimmsten  Verfolger,  Maximian  und  Galerius, 
gemacht  haben,  anstatt  so  unbedingt  von  der  künftigen  Rache 
zu  sprechen.  In  der  Epitome  48  (53),  4  f.  wird  umgekehrt, 
was  ftir  unsere  Frage  von  grosser  Wichtigkeit  ist,  das  jener 
Drohung  entsprechend  inzwischen  nun  eingetretene  göttliche 
Strafgericht  an  sämmtlichen  Verfolgern  ausdrücklich  bezeugt. 
Wir  müssen  also  annehmen,  dass  sie,  als  Lactanz  jenes  Ca- 
pitel  23  schrieb,  noch  lebten.  Auch  passt  die  Schilderung  der 
Ghreuel  der  Verfolgung,  namentlich  V 11,  1  ff.,  nicht  auf  Licinius, 
sondern  auf  Galerius.  Zu  diesem  Grunde  kommt  noch  hinzu,  dass 
Lactanz  Inst.  V  2  ff.  (4, 1),  wo  er  berichtet,  dass  das  Auftreten 
der  beiden,  schon  von  uns  (S.  29  Anm.  1)  erwähnten  literarischen 
Bekämpfer  des  Christenthums  für  ihn  der  Anlass  zu  seinen 
Institutionen  gewesen  sei,  ohne  alle  Frage  auf  die  Zeit  der 
diocletianischen  Verfolgung  zurückweist.  Er  sagt  von  dem 
einen  derselben  2,  7 :  ut  autem  appareret,  cuius  rei  gratia  opus 
iUud  elaborasset,  effusus  est  in  principum  laudes,  quorum 
pietas  et  prouidentia,  ut  quidem  ipse  dicebat,  cum  in  ceteris 
rebus  tum  praecipue  in  defendendis  deorum  religionibus  cla- 
ruisset;  consultum  esse  tandem  rebus  humanis  u.  s.  w.  Die 
principes  können  nur  Diocletian  und  Galerius  sein;  in  der 
licinianischen  Verfolgung  wäre  die  Nennung  einer  Mehrheit 
ohne  rechten  Sinn.  Alle  Schilderungen  und  Erörterungen  aber, 
welche  in  den  folgenden  Capiteln  (9.  11 — 13.  19  ff.)  sich  auf 
die  Verfolgung  beziehen,  schliessen  sich  an  jene  Capitel  2  ff. 
und  den  in  ihnen  beschriebenen  Anfang  des  gewaltthätigen 
Vorgehens  gegen  die  Christen  an,  der  unter  jenen  principes 
stattfand ;  nirgends  deutet  Lactanz  neben  der  früheren,  so  viel 


33  ▼.  Abhandlniig:    Brandt. 

grausamer  wüthenden  diocletianiscb-galerianischen  Verfolgung 
auf  eine  spätere,  die  des  Licinius,  hin,  sondern  es  ist  immer 
nur  jene  eine  grosse,  von  der  er  spricht.  Auch  kann  man 
sich  nimmermehr  denken,  dass  Lactanz,  der  die  Sprache  und 
alle  Mittel  der  Darstellung  in  so  hohem  Masse  beherrscht, 
nachdem  er  im  Anfang  der  Verfolgung,  welche  jene  principes 
ins  Werk  setzten,,  also  bald  nach  303,  den  Plan  gefasst,  in 
einem  grossen  Werke  die  falsche  Religion  und  Philosophie  zu 
bekämpfen,  noch  um  das  Jahr  320,  wo  die  licinianische  Ver- 
folgung erst  zu  Blutthaten  sich  steigerte,  an  diesem  Werke 
gearbeitet  haben  sollte,  zumal  dasselbe  im  wesentlichen  das- 
jenige wiedergibt  und  ausfbhrt,  was  er  anderen  Autoren, 
christlichen  wie  heidnischen,  entnommen  hatte.  Es  ist  also  un- 
möglich, die  Abfassung  der  Institutionen  erst  in  die  licianische 
Verfolgung  zu  setzen,  sie  muss  in  die  Zeit  fallen,  wo  die  Ver- 
folger noch  lebten,  also  in  die  Zeit  vor  310.  Als  Lactanz  aber 
das  fünfte  Buch  schrieb,  befand  er  sich  nach  den  angeführten 
Stellen  V  2,  2  und  11,  ö  schon  nicht  mehr  in  Bithynien.  Als- 
dann aber  entsteht  die  Frage,  wann  er  diesen  seinen  Aufent- 
haltsort verlassen  und  wohin  er  sich  begeben  hat.  Hieronymus 
sagt  nun  De  uir.  inl.  c.  80  über  das  äussere  Leben  unseres 
Autors  noch  Folgendes:  hie  extrema  senectute  magister  Caesaris 
Crispi  filii  Constantini  in  Gallia  fuit,  qui  postea  a  patre  inter- 
fectus  est,  ausserdem  in  der  Chronik  ad  a.  Abr.  2333:  Crispus 
et  Constantinus  filii  Constantini,  et  Licinius  adulescens  Licini 
Augusti  filius  Constantini  ex  sorore  nepos,  Caesares  appellantur. 
quorum  Crispum  Lactantius  latinis  litteris  erudiuit  uir  omnium 
suo  tempore  eloquentissimus,  sed  adeo  in  hac  uita  pauper,  ut 
plerumque  etiam  necessariis  indiguerit.  Sonst  liegen  uns  keine 
Nachrichten  über  die  weiteren  Lebensschicksale  des  Lactanz 
vor,  von  einem  andern  Aufenthalt  desselben  nachdem  er  in  Nico- 
medien gewesen,  als  dem  in  GalUen,  den  Hieronymus  bezeugt, 
weiss  weder  dieser  etwas  zu  berichten,  noch  findet  sich  bei  Lac- 
tanz selbst  eine  derartige  Andeutung.  Wann  wird  nun  Lactanz 
nach  G-allien,  genauer  gesagt  nach  Trier,  welches  bis  Ende 
von  316  Residenz  Constantins  war,  gekommen  sein?  Crispus 
wurde  317  Cäsar.  Er  war  damals  schon  Jüngling  (Zosimus 
II  20,  2),  was  sich  auch  daraus  ergibt,  dass  er  318  Consul 
wurde,   mit  dieser  Würde   hat  man   aber  nicht  wie  bisweilen 


Ueber  die  dual.  Zusfttze  etc.  III.  üeber  das  Leben  des  Lactantius.  33 

mit  der  Cäsaren  würde  Kinder  bekleidete  Ferner  hat  er  nacli 
dem  321  gehaltenen  Panegyricus  des  Nazarius  Cap.  36  schon 
selbständig  die  Barbaren,  vielleicht  die  Franken  319,  nieder- 
geworfen 2.  Daher  ist  der  Schluss  von  Tillemont,  Histoire  des 
empereurs  IV  84,  Crispus  sei  um  300  geboren,  gewiss  richtig, 
nur  darf  man  schwerlich  unter  300  heruntergehen,  sondern 
wird  vielmehr  etwas  hinaufgehen  müssen.  Bei  der  Annahme 
rund  des  Jahres  300  als  des  Geburtsjahres  von  Crispus  liegt 
es  durchaus  im  Bereiche  des  Möglichen,  dass  Lactanz  schon 
im  Jahre  308,  wenn  nicht  noch  früher  von  Constantin  als  Lehrer 
des  Crispus  nach  Gallien  berufen  wurde.  Eine  hier  brauch- 
bare Parallele  bietet  Ausonius  in  seinem  Verhältniss  als  Lehrer 
des  Gratian.  Letzterer  war  359  geboren,  Ausonius  aber  trat 
seine  Stellung  bei  demselben  spätestens  368,  wahrscheinlich 
schon  vor  367,  damals  schon  sehr  angesehen  ^,  an  und  lehrte  den 
etwa  achtjährigen  Prinzen  zuerst  Grammatik,  dann  Rhetorik 
(Ausonius  lectori  25  ss.).  Aehnliches  kann  man  bei  Lactanz 
annehmen,  zumal  der  Unterricht  der  Kinder  damals  überhaupt 
sehr  früh  begann*.  Auch  der  Oheim  des  Ausonius  Arborius 
ist  vielleicht  schon  vor  330  Lehrer  des  damals  noch  nicht  zehn- 
jährigen Constans  geworden''.  Nun  war  Constantin  bis  in  das 
Jahr  305,  wenn  nicht  bis  in  306  (De  mort.  persec.  24)  am 
Hofe  Diocletians  und  Galerius'  in  Nicomedien  gewesen,  und 
damals  sind  offenbar  die  Beziehungen  zwischen  ihm  und  Lac- 
tanz angeknüpft  worden,  die  bald  gewiss  schon  zu  des  letzteren 
Berufung  nach  Gallien  führten.  Constantin,  nach  seines  Vaters 
Tode  (25.  Juli  306^  Cäsar  geworden,  wird  wohl  nicht  sogleich 
in  demselben  Jahre  Lactanz  nach  Gallien  berufen  haben,  wohl 
aber  kann  dies  in  den  folgenden  geschehen  sein.    Nimmt  man 


1  y^l.  Mommsen,  Römisches  Staatsrecht  II^  1086. 

^  Wenn  der  Panegyriker  p.  241,  28  (Bährens)  in  diesem  Zusammenhange 

fpneriles  annos*  des  Crispus  nennt,   so  ist  dies  eine  Herabsetzung  des 

Alters,    um   die  Tüchtigkeit    des    Prinzen  desto   grösser  erscheinen   zu 

lassen. 
'  Ansonias  lectori  18 ss.;  vgl.  Schenkl,  Prooem.  p.  IX  und  Peiper,  Praef. 

p.  LXXXXV  ihrer  Ausoniusausgaben. 
*  Ausonius  im  Protrepticus  an  seinen  Enkel  sagt  Vers  67 ff.:   multos  lac- 

tantibus  annis  Ipse  alui  gremioque   fouens  et  murmura  soluens  Eripui 

tenerum  blandis  nutricibus  aeuum. 
^  Schenkl  a.  a.  O.  p.  VII,  anders  Peiper,  p.  LXXXXII. 
Sitznngsbflr.  d.  phil.-hist.  Cl.  CXX.  Bd.  5.  Abh.  3 


34  V.  Abhandlung:    Brandt. 

hinzu ;  dass  Constantin  bei  dem  Nebeneinanderbestehen  und 
Rivalisiren  mehrerer  Regenten  sicherlich  alle  Eile  hattet,  seinen 
damals  einzigen  Sohn  Crispus,  auf  dem  seine  Hoffnung  für 
den  Fortbestand  der  von  seinem  Vatjer  Constantius  gegründeten 
Dynastie  beruhte,  nach  Abschluss  der  Erziehung  als  eine  Stütze 
auch  ftir  die  Zukunft  sich  zur  Seite  zu  sehen ,  dass  ferper 
Lactanz  in  Nicomedien  durch  keine  Thätigkeit  mehr  gebunden 
war,  im  Gegentheil  sich  aus  den  dortigen,  unt<9r  Galerius  ,für 
ihn  immer  peinlicher  werdenden  Verhältnissen  drin^iend  weg- 
sehnen musste,  so  wird  man  vollauf  berechtigt  sein,  die 
Jahre  um  308  fiir  die  Uebersiedlung  des  Lactanz  n^)i  Gallien 
anzunehmen^.  Pie  Thätigkeit  des  Lactanz  bei  Crispus  (lat 
jedenfalls  im  Jahre  317,  wo  dieser  Cäsar  wurde,  ihr  Ende 
erreicht,  vielleicht  schon  einige  Zeit  vor  diesei^  Jahre.  Wir 
setzen  mit  dieser  Annahme  das  Ende  der  Lehrthätigkeit  des 
Lactapz  bei  Crispus  in  die  Zeit,  in  der  Andere  .sie  erst  be- 
ginnen lassen,  wie  z.  B.  Le  Brun-Lengl^t  I  .p.  y.  Wenn  .03 
hier  heisst:  Eusebius  horum  tempprum  scriptor  dilig^^^tissimus 
admonet,  ex  Bithynia  in  Galljas  profectum  nop  ^fuisse  Lactan- 
tium  nisi  anno  317,  so  kann  mit  dieser  Stelle  nur  der  oben 
angeführte  Vermerk  von  Hieronymus  ad  a.  Al^r.  2333  gen^eji^t 
sein,  in  dem  nach  der  Angabe,  Crispus  sei  in  ^ieseip  Ja,hre 
zum  Cäsar  ernannt  worden,  die  Notiz  über  Laptop?  ^Is  d^s^pn 
Lehrer  folgt.  Da  nun  die  Ernennung  des  Crispus  zum  Cl^sar 
317  stattfand,  so  erscheint  J^e  Brun-Lenglet  o^enbar  di^seß 
Jahr  zugleich  als  dasjenige,  in  welchem  Crispus  Lactanz  zuifi 
Lehrer  erhielt.  Man  könnte  aber  zum  Schutze  dieser  Ansicht 
auch  noch  die  erste  der  obigen  ^teilen  des  iHierqnymus  vor- 
bringen: hie  extrema  senectute  magister  .Cae.saris  Ciisjßi 
filii  Constantini  in  Gallia  fuit.  Indessen  kann  man  bei  näherer 


^  Auch  bei  dem  315/316  geborenen  jüngeren  Constantin  hs^t  der  Vater 
nach  dem  Panegjricns  des  Nazarins,  Cap.  37,  die  Erziehung  beschleunigt: 
iam  (also  321)  maturato  studio  litteris  habllisi  iam  felix  dextera 
fructuosa  subscriptione  laetatur. 

^  Man  hat  öfter  fUr  die  zeitliche  Bestimmung  des  YerhältniBses  von  Lac- 
tanz zu  Constantin  die  Anreden  an  den  letzteren,  die  sich  Inst.  I  1 
nach  §  12  und  VlI  nach  Cap.  26  in  einigen  Handschriften  finden,  be- 
nützen zu  können  geglaubt,  da  aber  die  Unechtheit  derselben  in  der 
betreffenden  Abhandlung  ron  uns  erwiesen  ist,  so  fiel  flie  Berücksich- 
tigung derselben  für  uns  weg. 


üeber  die  dual.  ZnB&tze.  etc.  III.  Ueber  das  Leben  des  Lactantins.  35 

Betrachtung  unmöglicfa  diese  Stellen  zu' jener'  chronologischen 
Bestimmung  *flir  geeignet  halten.    Ah  der  einen  fügt  Hieronymus 
die  Notiz  über  Lactanz   als   Lehfer  voti  Crispus  der  Haupt- 
angahe,    dass  iü  diesem  Jahre  die  genannten  zu  Cäsaren  er- 
hoben wbrden  sind,  doch  nur' gelegentlich  bei,  an  der  andern 
aber  niuss  mah  den  Zusatz  Caesariä  für  einen  ungenauen  Aus- 
druck ansehen.  Hieronymus  will  nur  sägen,  Lactanz  sei  Lehrer 
des  Crispus,  des  späteren  Cäsar,  gewesen.  Wir  werden  alsbald 
noch  zu  zeigen  habön,  dass  die  Stelle  auch  noch  eineh  anderen 
Irrthum  enthält,  für  unsere  vorliegende  Frage  aber  ist  Folgendes 
entscheidend.   Es  ist  doch  ni^  und  nimmer  denkbar,  dass  Con- 
stantin  erst' in  dem  Jahre  317  seinem  Sohne  den  Lactanz  zum 
Lehrer  gegeben 'haben  sollte,  da  jener  schon  318   Cohsul  ge- 
worden ist  und'  vielleicht  319  die  Franken  bekämpft  hat;  Als 
Consul  hat   doch   wahrlich  Crispus  nicht  mehr  unter  Leitung 
von  Lactanz  literarische  Studien  gemacht,  überhaupt  aber  war 
im  Jahre  317,    wo  er   etwa  siebzehn  Jahre  alt  war,   die  Zeit 
der  wissenschaftlichen  Ausbildung  fhr  ihn  vorüber,  so  gut  wie 
filr  jedeh  anderen  jungen  Mann,  der  nicht  gerade  Rhetor  oder 
Gelehrter  werden   wollte  oder*  besonders  starke   wissenschaft- 
liche Neigungeil  hatte.   Crispus  war  aber  ein  Fürstensohn,  dem 
ganz   andere'  Aufgaben  bevorstanden,    auf   dessen  möglichst 
baldige  Hilfe  in  militärischen  und  politischen  Dingen  der  Vater 
ohne   Zweifel  doch   rechnete.     Und  weshalb   sollte  Constantin 
so  spät  erst  Lactanz  nach  Gallien  berafen  haben,   wo  dieser 
doch,    wlö   schon   bemerkt,    in   Folge   der  Edicte   gegen   die 
Christen  schon  längst  unter  Diocletian  seines  Amtes  in  Nico- 
medien verlustig  gegangen  war,   vollends  '  da  nach  Diocletian 
dort  Galerius  die  Verfolgung  noch  steigerte?  Lactanz  war  schon 
lange  Zeit  vor  317  frei  zur  Uebernahme  des  neuen  Amtes  bei 
Crispus,  imd  dieser  war  auch   schon    eine  längere  Reihe  von 
Jahren  vor  diesem  Zeitpunkt  in  dem  Alter,  wo  er  unter  Lac- 
tanz studiren  konnte.    Ebenso  wenig  wie  das  Jahr  317  können 
wir  aber  315,  wie  Baluze  (bei  Le  Brun-Lenglet  11  p.  279)  will- 
kürlich meint,   flir   richtig   halten,    auch   nicht   312   (so  ohne 
Beweis  Bertold  S.  10),  wo  die  Institutionen  schon  in  Galliöh  ab- 
geschlossen waren.  lü  Verbindung  mit  diesem  letzteren  Gesichts- 
punkte idt  die  vori  uns   vertretene   Ansicht  zuerst  kurz  und 

treflfelid  von  Meyet  (Qüaest.  Lact.  I'p.'ös.)  formulirt  worden, 

3* 


36  ^>  Abhandlung^:    Brandt. 

Es  bleibt  uns   nun  aber   noch  ein  Punkt  in   der   ersten 
der  beiden  oben   angeführten  Stellen  des   Hieronjmus  zu  be*' 
sprechen   übrig.     Hieronjmus   sagt,   Lactanz  sei   »ii^    extrema 
senectute'  Lehrer  des  Crispus  in  Gallien  gewesen.     An  dieser 
Angabe  hat  man  bisher  noch  nicht  Anstoss  genommen,   allein 
bei  näherer  Betrachtung  kann  sie  nicht  bestehen  bleiben.    Es 
ist  an  und  für  sich  schon   völlig  unwahrscheinlich,  dass  Con- 
stantin  seinem  Sohne,  einem  ganz  jungen  Menschen,  einen  ,im 
höchsten  Greisenalter'  Stehenden  zum  Lehrer  gegeben  haben 
sollte.     Für   die    extrema    senectus   dürfen    wir   unbedenklich 
mindestens   das    siebenzigste   Lebensjahr,    richtiger   noch   ein 
späteres   annehmen.     Doch    bleiben    wir    bei   siebzig    Jahren, 
damit  unsere  Rechnung  desto  sicherer  wird.    Zu  dieser  inneren 
UnWahrscheinlichkeit   kommen    aber    noch   weitere   Schwierig- 
keiten hinzu.  Lactanz  war,  wie  S.  13.  19  besprochen,  nach  dem 
doppelten  Zeugniss  des  Hieronymus,  De  uir.  inlustr.  c.  80  und 
Epist.    LXX,   ein    Schüler    des   Arnobius.      Hieronjmus   gibt 
nun  aber  in  der  Chronik  ad  a.  Abr.  2343  die  Notiz:  Arnobius 
rhetor  in  Africa  clarus  habetur,  dann  folgt  die  Geschichte  von 
der  Entstehung  seines  Werkes,  die  in  Verbindung  mit  seinem 
Uebertritt  zum  Christenthume  stand.     Da  nun  aber  das  Werk 
des  Arnobius  um  295  entstanden   ist,   so  kann   man  zweifeln, 
ob  jenes  Jahr  des   Hieronymus,   welches   327   n.  Chr.   ergibt, 
das  richtige  ist  für  die  Blüthe  des  Arnobius.     Daher  bemerkt 
TeufFel,   Geschichte  der  römischen  Literatur*   S.  926,    es  sei 
dies  wahrscheinlich  das  Todesjahr  des  Arnobius.    Dass  Hiero- 
nymus überhaupt  mit  Unrecht  Arnobius  mit  diesem  Jahre  327 
in  Verbindung  bringen  sollte,   ist,   so  wenig  er  mit  besonders 
grosser  Sorgfalt  die  Chronik  des  Eusebius  bearbeitet  hat,  doch 
deshalb  nicht  wahrscheinlich,  weil  nach  den  Worten:  huc  usque 
historiam   scribit   Eusebius  Pamfili   martyris   contubernalis.  cui 
nos  ista  subiecimus,  gerade  an  dieser  Stelle  seine  eigene  Fort- 
setzung  derselben   beginnt   und   schwerlich  doch  sogleich    der 
erste  Eintrag  völhg  falsch  ist.     Gehen  wir   also  von   327    als 
dem  Todesjahre  des  Arnobius  aus.      Im  Jahre   310,    wie  wir 
in    runder    Zahl    annehmen    wollen,    wäre    nach   Hieronymus 
Lactanz   mindestens   als   Siebenziger    Lehrer    bei  Crispus    ge- 
worden,   er  muss  aber  doch  jedenfalls   zehn  Jahre  jünger  als 
sein  ehemaliger  Lehrer  Arnobius  gewesen  sein,  al^o  wäre  Arno- 


üeber  die  dnal.  Zaiitse  etc.  III.  Ueber  das  Leben  des  Lactantins.  37 

biu6  im  Jahre  310  achtzig^  327  aber  Biebenundneunzig  Jahre 
alt  gewesen.  Diese  Zahl  von  rund  hundert  Jahren  ist  aber 
an  sich  schon  unwahrscheinlich^  auch  würde  ein  so  hohes 
Lebensalter  des  Arnobius  doch  vielleicht'  an  der  einen  oder 
anderen  Stelle  des  Hieronymus  um  seiner  Merkwürdigkeit 
willen  überliefert  sein.  Aber  man  könnte  trotzdem  diese  Le- 
bensdauer für  möglich  halten  oder  einen  Fehler  bei  Hieronymus 
annehmen  oder  die  Zahl  durch  Verschiebungen  in  der  Rech- 
nung auf  nahe  an  neunzig  Lebensjahre  herabdrücken.  Wir 
geben  daher  noch  einen  Beweis,  und  zwar  aus  Lactanz  selbst. 
Die  Institutionen  sind  nicht  nach  310  geschrieben  worden,  zu 
welcher  Zeit  nach  Hieronymus  Lactanz  schon  im  Greisenalter 
gestanden  hätte,  die  Schrift  De  opificio  dei  aber  wohl  304,  damals 
wäre  Lactanz  jedenfalls  schon  beinahe  Greis  gewesen.  Lactanz 
spricht  nun  in  diesen  Werken  nirgends  wie  ein  Greis,  wenn 
man  auch  einzelne  Stellen  so  gedeutet  hat.  De  opificio  dei  20,  7 
redet  er  von  dem  geplanten  Werke  der  Institutionen:  magnum 
uideor  polliceri,  sed  caelesti  opus  est  munere,  ut  nobis  facultas 
ac  tempus  ad  proposita  persequenda  tribuatur.  quod  si  uita 
est  optanda  sapienti,  profecto  nuUam  aliam  ob  causam  uiucre 
optauerim,  quam  ut  aliquid  efficiam  quod  uita  dignum  sit  .  . 
quo  perfecto  satis  me  uixisse  arbitrabor  et  officium  hominis 
implesse.  .  .  Aber  in  diesen  Worten  liegt  doch  keineswegs, 
wie  Meyer  (Quaest.  Lact.  I  p.  7)  annimmt^  die  Beziehung  auf 
ein  hohes  Alter,  im  Gegentheil  wäre  Lactanz  damals  schon 
Greis  gewesen,  so  würde  er  gegenüber  einer  solchen  Aufgabe, 
wie  die  Institutionen  es  waren  ^  ganz  anders  die  Unsicherheit 
seines  schon  der  natürlichen  Grenze  zueilenden  Lebens  her- 
vorgehoben haben.  So  wie  er  hier  spricht,  kann  recht  wohl 
ein  Mann  in  guten  Jahren  sprechen,  dem  angesichts  eines 
grossen  Werkes  die  Frage  sich  erhebt,  ob  die  Dauer  des 
Lebens  ihm  die  Vollendung  desselben  erlauben  werde.  Nicht 
mehr  Beweiskraft  kann  ich  der  schon  von  Betuleius,  Praefat. 
fol.  a  4**  seiner  Ausgabe  (1563),  und  dann  auch  von  Meyer 
a.  O.  benutzten  Stelle  Inst.  I  1,  11  einräumen:  nam  si  qui- 
dam  maximi  oratores  professionis  suae  quasi  ueterani  decursis 
operibus  actionum  suarum  postremo  se  philosophiae  tradiderunt 
eamque  sibi  requiem  laborum  iustissimam  putauerunt  .  .,  quanto 
iustius  ego  me  ad  illam  piam  ueram  diuinam  sapientiam  quasi 


38  V.' Abhandlung:     Brandt. 

ad  portüm''aH4uem  thtissimum  cT)tLferain,  in  qua  omnia  dictu 
prbitA  sttntj  aiiditu  stiatiia,  facOia  iiftellectti^  Uotiesta  susceptu? 
Diö  Stella  bezielft  sföh  offeiibar  aitf  Cicero  und  dessen  Worte 
zu  Anfang-  derTustuIaneif,  noch  m^hr  aber  kliigt  der  Anfang 
des  WeVkeiB  Di' orätöf e  durch,  selbst  in  einzelnen  Ausdrücken. 
LaxjtaiizT'zieW' nun*  aber  hier  durchaus  keine  Parallel^  in  Be- 
ziehutTg'  auf  das ^  Alter,  sondern  nur  in*  Beziehung  auf  die 
Th'Stlgkteii  Wie'  gewisse  grolsse  Redner,  nachdem  sie  diesen 
Beruf  aufgegeben,  sich'det  PhiloBophie  zugewandt  ha^)en,  so 
welidfet  sich  attch^La6tlitiz,  nachideni  sein'  Leh'raint  ein  Ende 
gefunden',  der  Dirlegung  dir  göttlichen  Weisheit  zu.  In  dem 
vorhergehenden  Stücke  hatte  er  voti  seiner  ,oratoria  pro- 
fessio^  gesprocheti  und  nur  votf' einer  langen  Dauer  derselben 
(itf  qui*  diu  ueröati  §  8),  keineswegs  aber  in  dem  ToAe  eines 
arbeits-  und  berufsöiüden  Greises  geredet,  nur  mit  Be- 
dauern blickt  er  zurück  aiif  jenes  Amt;  in  dem,  wie  er  sagt,' 
,non  ati^uirtu^femy  sed  plan'e'ad  argutatn  nkafitiam  iuüenes  eru- 
diebanius'.  Je  höher  nun  aber  die  göttliche  Weisheit  steht 
als  die  mens6h]76he  PhSosophiö,  um  so'  mehr'  (quanto  iustius) 
darf  er  sich'^  nachdem  er  in  Bezug  auf  seine  Thätigkeit  als 
Rhetor  ein  Veteran  wie '  jene  geworden ,  in  diesön  sicheren 
Hafen  zurückziehen.'  Das  Bild  des  Hafenis  ist  ihm  nahegelegt 
durch  Cicero,  der  De  or.  I  1^  1 — 3  das  Bild  der  Schiffifahrt 
im  Auge  hat.'  Atich  zeigt  §  12  b«i  Lactanz,  in  dem  er'  siöh 
in  einem  ähnlich  wie  §  11  gebauten  Satze  nun 'au6h  mit' deb 
Rechtslehrern  vergleicht,  dass  es  ihm  hiei*  nur  um  eine  ge- 
meinsame Beziehung  auf  die  Art 'der  Thktigkelt,  nicht  "um  eine 
Hervorhebung  des  Alters  zu'thün  ist.'  Wsib  endlich  die  Stelle 
Inst.  Vir  27;  8*  angeht:  quanto  quisque  annis  in  senectutehl 
uergentiblis  adpropinquare  cehiit  illum  diem  quo  sit  ei  ei  hac 
uita  demigrahdüm ,  cogitet  quaün  purus  abscedä,t '.  . ,  non*  ut 
faciunt  qüidam  cäecis  mehtibus  nixf,  qui  iäiri  deficientibds  cor- 
poris uiribuö  in  hob  admönehtur  instahtJs '  ultimlae  nebessititis, 
ut  cupidtuä  et  ardentius  hauriehdis  libidinibüs  intendaht)  so 
kann  man* zugeben,  ddss  es  wenijgstens  möglich  ist,  hier  eine* 
Hindeutun^  auf  das  eigene  Lebensalter  zii' finden.  AberLstctanz 
sagt'döbh  nur',aT*iniö  in*  sehectuteni  uergeiitrbuö',  und  so  kahii' 
gaAi  gut-  ein  PÜnfiiger  sptechfen'j  dass  aber  Lactanz  gcgeh' 
310,  wo  er  diese*  Stelle  geschrieben,  fUnfeig  Jahre  alt  gewesen. 


Ueber  die  daal.  Zns&tze  etc.  ni.  üeber  das  Leben  des  Laetantins.  39 

.  halte ji  wir  fi}r  sehr  mögjjph.  Afe^r  »yipph  .Wi^it^r.  ,In  den  In- 
stitutipnen  ist  Lact^nz  noph  voll  Ajfbeit^kr^ft  ui^d  Schaffens- 
lust und  bat  ^ noch. weitere  literarisc^ß  Pläiie.  -Er  beabsichtigt 
nicht  nur  II  17,  5  ..die  später  .^usgiffUhrte  Sphrift  .Pe  ;ira  dei 
zu , verfassen;  sondern  nach  «IV  3Q;  14  ,trug  ,ßr  .sich  noch  mit 
einem  anderen  Gedanken:  ,pp&tea  plenius  ^^t  ub^rius  cpntra 
omnes  mendaciorum  sectas  proprip  .sep^at;Qq{ue,ppQre  pu- 
gnabimus;  also  ein  ausführliphes  pplemL^cheß  W^rk  der  tbP- 
kannten  Art  ^Aduer^us  omnes  haere^es^;  d^  Qieronymus  .über 
dasselbe  schweigt,  so  i^t  4j^e  ^i^sfUbning  yjplleicht  unterblieben. 
Allein  noch  in  dßm  nach  dpn  Institutionen  .gesQhriqbpnen  (Buche 
De  ira  dei  2,  6  hegt  er  diesi^n  JPlt^n:  qnos  .  .  refut^bimus 
postea  diligQutius,  cum  respondere  a^  .p^mnes  .aect^s  ppepe- 
rimuB.  A]isserdepi  gj^di^qhte  er.n^ch  I^istitV,!!. 1,26, ein  Werk 
der  yon,Hamack,  |I^pxte  mid  IJntprsuchungen  J  3.(fl898)  ß.  Ißff., 
besproc}^j^^en  «aj^jreicl^en  Gattung  ^dußr^fts  Juplft^os^  zu 
schreiben:  §ed  erit  nQ|)is  coutra  I^dß»poj9  i^Qparata  ms^teria, 
in  qua  iljos  .en^pi^s  et  sceleris  reuinceinus.  Solche  Ajrbeits- 
pl^pe,  sowie  die  .v^nb^dingte  Sicherheit,  nutzer  9ie  dem  Pu- 
,blikum  ^ff^tge^eilt  Tf^prden,  ,pf^8§pn  J^Qbt  ;^u  einem  )I!^anne  ,in 
e^^enofi  sepectutp^  Auch  di^s  letztgenannte  Werk  ist  vielleicht 
.jmr  ein  Plf^n  ,geblj^]:^en;  doph  werden  cliP  sonstigen  ehrisllicben 
Sqhrif^en  ^^es  Lf^ctanz,  die  Hieronymys  nenqt,  wje  später  ge- 
zeigt wei;4p^  .^i^d^  4p  dessen  späterer  Zeit  entat^den  sein. 
.UebcThaupt  aber  ist  auch  die  girosse  Frisqhe  und  Lebendigkeit 
des  Qeiiftes  ,un4  i^Qr  Sprache ,  .die  uns  in  allen  .Schriften  des 
Xiactanz  entgegentritt,  .ein  sti^rker  SJeweis  gegen  .die  Annahme, 
er  si^i  zur  Zeit^  wo  er  die  Institutionen  sc^hirieb^  sehon  -hoch- 
betagt gewesep.  i^iirgeiids  sehen  .yrir  ,einw  .müden  .<Äreis,  nir- 
gends %4^ii  ßiob  >Rtici;bUcke,  BotcaehtupgeP.ocler  Stimmungen, 
yr,\^  ^iß  ,]^ei  Binem  ßxa  »Lebf^Babepd  Ax^igelAngten  ^unwillkürlich 
^l^  eins^llen,  .^piidem  überaU  ist  er  voll  Ai^beits&iQclie,  voll 
Kampfeslust,  ^YpU  ^iegeagewiflsheit,  in  «eipem  Orad^,  dass  wir 
pfi;  eu^qn  oang^ii^ischen  jungen  ]lilanp  zu  ih^en  yenneinen.  Ich 
glaube  Bioß  4^  i^ngeflihrten  Grünfl^n,  dßßß  4ie  /Unrichtigkeit 
der  Nacbdeht  ,|;)ei  Hieronymus  nicht  .bezweifelt  .werden  kann. 
Lactapz  wir^?  fils  er  d,ie  Ine^titutip^en  absohloss  (gegen  310), 
etyir^B,  ft^Afzig  Ji^^re  .^t  gewesen  sein  und  zu  .dieser  2eit  w*r 
er  auch   der  Lehrqr   des  ;Crispus.     Hieronynms  hat  x)ffenbar 


40  ▼.  Abhandlung:    Brandt. 

verschiedene  Dinge  unrichtig  mit  einander  verbunden.  Lactanz 
war  allerdings  auch  in  seinem  äussersten  Greisenalter  in  Gallieo, 
aber  damals  war  er  schon  längst  nicht  mehr  Lehrer  des  326 
hingerichteten  Crispus,  diese  letzten  Lebensjahre  waren  wohl 
die  Zeit,  von  der  ganz  besonders  die  Worte  jener  zweiten 
Stelle  des  Hieronymns  zu  verstehen  sind:  adeo  in  hac  uita 
pauper,  ut  plerumqne  etiam  necessariis  indignerit.  Man  ver- 
muthete.  dass  diese  Dürftigkeit  damit  in  Zusammenhang  ge- 
standen hat,  dass  ihn  die  Ungnade  Constantins  in  irgend  welcher 
Verbindung  mit  dem  Geschicke  des  Crispus  getroffen.  Es  ist 
dies  möglich,  doch  Hesse  sich  ja  das  Eine  oder  Andere  sagen, 
was  diese  Möglichkeit  schwächer  erscheinen  lässt.  Halten  wir 
die  Angabe  des  Hieronymus  fest,  nach  der  Lactanz  jedenfalls 
bis  in  das  äusserste  Greisenalter  gelangte,  sagen  wir  bis  zu 
achtzig  Jahren,  so  würde  er  etwa  260  geboren,  340  gestorben 
sein,  und  nehmen  wir  an,  dass  sein  Lehrer  Amobius  zehn 
Jahre  älter  war,  so  wäre  dieser  327  im  Alter  von  siebenund- 
siebzig Jahren  gestorben.  Etwa  in  seinem  fünfzigsten  Lebens- 
jahre, um  308,  kam  Lactanz  nach  Gallien;  wann  er  nach  Nico- 
medien berufen  worden  ist,  darüber  wird  man  nur  dies  sagen 
können,  dass  er  doch  schon  eine  gewisse  Reife  erlangt  und 
sich  bewährt  haben  musste,  um  überhaupt  den  Ruf  in  eine 
so  hervorragende  Stellung  zu  erhalten.  Früher  als  in  den 
letzten  Jahren  vor  290  kann  er  wohl  kaum  aus  Afrika 
nach  Asien  übergesiedelt  sein,  einige  Jahre  nach  Diocledans 
Regierungsantritt  (284).  Aller  Wahrscheinlichkeit  nach  ist  Lac- 
tanz, nachdem  seine  Thätigkeit  bei  Crispus  beendigt  war,  in 
Trier  geblieben  und  hier  gestorben,  bei  Hieronymus  schliesst 
wenigstens  die  Mittheilung  über  sein  Leben  mit  dem  Aufenthalt 
in  Gallien.  Auf  den  Aufenthalt  in  Gallien  weist  vielleicht  auch 
die  Erklärung  der  Namen  Gallier  und  Galater ,  die  Hieronymus 
im  Commentar  zum  Galaterbrief,  in  der  Vorrede  des  zweiten 
Buches  (tom.  VH  425  Vall.)  aus  dem  dritten  Buche  von 
Lactanz'  Briefen  an  Probus  mittheilt.  Ferner  schrieb  Lactanz 
nach  Hieronymus  Cap.  80  zwei  Bücher  Briefe  an  Severus,  in 
Cap.  111  wird  aber  genannt  ,Acilius  Seuerus  in  Hispania,  de 
genere  illius  Seueri  ad  quem  Lactantii  duo  epistularum  scri- 
buntur  libri^,  man  wird  es  daher  für  natürlich  halten,  dass 
auch  jener   Seuerus   ein   Spanier    war ,    und  ftlr    naheliegend, 


Ueb«r  di«  dual.  Ziii&tze  etc.  111.  lieber  das  Leben  des  LaetaDtius.  41 

dasB  diese  Verbindung  in  Zusammenhang  mit  Lactanz'  Auf- 
enthalt in  Gallien  stand.  Er  selbst  berührt  nirgends  in  den 
erhaltenen  Schriften  Dinge^  die  auf  diesen  Aufenthalt  schliessen 
lassen,  wie  er  überhaupt  über  seine  persönlichen  Verhältnisse 
sehr  wenig  mittheilt.  Die  Schriften^  die  Lactanz  an  Freunde 
gerichtet,  an  Demetrian,  Asciepiades,  Probus,  Seuerus,  wozu 
die  Schrift  De  ira  dei  an  Donatus  kommt,  zeigen  uns  jedoch, 
dass  er  auch  in  seinen  späteren  Jahren  einen  Kreis  von  Persön- 
lichkeiten hatte,  die  gewiss  ebenso  warm  ihm  zugethan  waren, 
wie  für  ihn  seinem  ganzen  Wesen  nach  persönlicher  Verkehr, 
Mittheilen,  Lehren  ein  Bedürfniss  gewesen  ist. 

So  hat  Lactanz  die  drei  Theile  der  alten  Welt  durch- 
wandert, seine  ersten  Jahrzehnte  verlebte  er  in  Afrika,  die  Jahre 
der  besten  Kraft  theils  in  Asien,  theils  schon  in  Europa,  und  hier, 
in  Gallien,  hat  er  als  hochbetagter  Greis  sein  arbeitsreiches 
Leben  beschlossen. 


Einige  Bemerkungen,  die  Sittl  in  dem  nach  Einreichnng  dieser  Ab- 
bandlang an  die  kais.  Akademie  erscbienenen  Jabresbericht  für  Altertbums- 
Wissenschaft  LIX  (1889,  II),  S.  281  über  die  oben  8.  2  Anm.  genannte 
Schrift  von  P.  Meyer  macht,  veranlassen  mich  zu  einem  kursen  Nachtrage. 
Meyer  entscheidet  sich  nftmlich  ebenfalls  dafür,  dass  Lactanz  wegen  der 
beiden  oben  S.  24  und  27  genannten  Stellen  Inst.  V  2,  2.  11,  5  im  Jahre 
311  nicht  mehr  in  Bithynien  habe  sein  kOnnen,  und  benutat  diesen  An^ 
haltspunkt  zu  einem  Schlüsse  fQr  die  Entscheidung  der  Frage  nach  dem  Ver- 
fasser der  Schrift  De  mortibus  persecutornm :  da  nämlich  dieser  als  in 
Nioomedien  lebender  Augenzeuge  der  Ereignisse  von  303  bis  813  spricht,  so 
kann  er  nicht  Lactanz  sein.  In  meiner  folgenden,  fast  druckfertigen  Ab- 
handlung habe  ich  anerkannt,  dass  damit  Meyer  zuerst  einen  festen  Aus- 
gangspunkt für  die  Entscheidung  jener  Frage  gefunden,  in  der  vorliegenden 
Arbeit  habe  ich  absichtlich  die  Mortes  nicht  berührt,  da  ich  das  Leben  des 
Lactanz  nur  nach  dessen  unzweifelhaft  echten  Schriften  darstellen  wollte.- 
Sittl  sagt  nun,  der  Schluss  von  Meyer  sei  unverständlich.  ,Als  Lactanz  „De 
mortibus  persecntorum'*  unter  einem  toleranten  Fürsten  an  einen  befreun« 
deten  Glaubensgenossen  schrieb,  konnte  er  ungeschent  von  Nicomedien  aus 
als  seinem  Aufenthaltsorte  sprechen.  Aber  wenn  er  sich  an  die  heidnische 
Welt  als  Missionär  in  einer  Zeit  der  Verfolgung  wendete,  war  damit  sein 
Tod  besiegelt  —  wenn  man  ihn  fand.  Dass  der  jitille  unpraktische  professor 
eloquentiae  nicht  ohne  Noth  den  Martertod  finden  wollte,  wird  man  ihm  nicht 
verargen.'  Aus  diesen  Worten  muss  man  schliessen,  dass  Sittl,  der  übrigens 
Meyers  Ansicht,  dass  die  Institutionen  vor  311  geschrieben  sind,  zulässt, 
die  Meinung  hegt,  Lactanz  habe  das  Werk  während  der  Verfolgung,  und 
zwar  in  Nicomedien  veröffentlicht,    um  sich  aber  als  Urheber  desselben  zu 


42        V.  Abh. :  BruD  dt.  Ueber  d.  dul.  Znsfttzo  «te.  III.  Ueb«rd.  Leben  d.  Laotentias. 

verbergen,  habe  er  jenen  beiden  Stellen  eine  solche  Fassang  gegeben,  als 
befände  sich  der  Schriftsteller  jetzt  nicht  mehr  in  Bithjnien,  sondern  an- 
derswo. Allein  ich  mnss  diese  Deutung  des  geschätzten  Gelehrten  fUr  vOUig 
unmöglich  halten.  Wir  sahen,  wie  behutsam  Lactanz  in  dem  wirklich  in 
Nicomedien  rerfassten  Buche  De  opificio  dei  sich  ausdrückt,  um  sich  nicht 
als  Christen  zu  verrathen  (S.  27) ,  umgekehrt  zeigen  die  Institutionen  nicht 
das  Mindeste  von  einer  solchen  Vorsicht,  im  Gegentheil,  Lactanz  spricht 
ganz  offen  von  seinem  früheren  Lehramt  I  1,  8.  V  2,  2,  er  nennt  den  Freund 
Asclepiades,  den  Schüler  Demetrianus  (S.  26) :  dies  hätte  er  nie  und  nimmer 
gethan,  wenn  er,  und  gar  aus  Furcht  vor  der  Verfolgung,  seine  Persönlich- 
keit oder  seinen  Aufenthalt  hätte  in  Dunkel  hüllen  wollen.  Jede  Versteckt- 
heit liegt  den  Institutionen  vOllig  ferne,  in  den  Anfangsworten  der  Epitome 
aber  blickt  er  auf  die  Institutionen  in  einer  Weise  zurück,  mit  der  man  es 
nicht  vereinen  kann,  dass  er  sie  aus  einem  Versteck  heraus,  ohne  sich  als 
Verfasser  derselben  zu  bekennen,  in  die  Welt  gesandt  haben  sollte.  Vollends 
enthält  das  ganze  Werk  auch  nicht  das  geringste  Anzeichen  dafür,  dass  der 
Verfasser  etwaige  Nachspürer  durch  unrichtige  Angaben  über  sich  auf  die 
falsche  Fährte  hätte  leiten  wollen.  Hätte  Lactanz  gefürchtet,  als  Verfasser 
des  Buches  zu  erscheinen,  so  würde  er  jedenfalls  dasselbe  anonym  herausge- 
geben haben.  Und  welche  Schwierigkeiten  musste  für  Lactanz,  falls  er  aus 
Furcht  seineu  Aufenthalt  verheimlichen  wollte,  nicht  allein  schon  das  Unter- 
nehmen haben,  ein  so  umfangreiches  Werk  in  das  Publicum  zu  bringen,  wenn 
er  wirklich  in  Bithynien  sich,  wie  Sittl  sagt,  an  die  heidnische  Welt  als 
Missionär  in  einer  Zeit  der  Verfolgung  wandtet  Ja,  wäre  es  ein  kleiner 
Tractat,  eine  Flugschrift,  dann  konnte  man  allenfalls  an  dergleichen  denken, 
aber  ein  Werk,  das  ans  ,septem  maximis  uoluminibus*  (Epitome,  Prooem.  2) 
bestand?  Sittl  ist  zu  seiner  Deutung  jener  Stellen  nur  dadurch  veranlasst 
worden,  dass  er  Lactanz  für  den  Verfasser  der  Mortes  hält,  allein  ich  werde 
zeigen,  dass  dieser  jetzt  ziemlich  allgemeinen  Ansicht  noch  andere  Dinge  im 
Wege  stehen  als  jene  beiden  Stellen,  und  lasse  diesen  wie  Meyer  ihren  ein- 
fachen und  natürlichen  Sinn.  Lactanz  schrieb  dieses  Stück  der  Institutionen 
und  schloss  das  Werk  ab  in  Gallien,  als  er  wirklich  nicht  mehr  in  Bithynien 
war.  —  Femer  bemerkt  Sittl  gegen  die  von  Meyer  gezogene  Consequenz, 
Lactanz  sei  schon  lange  vor  des  Crispus  Ernennung  zum  Cäsar  dessen  Lehrer 
geworden,  dass  Lactanz  recht  wohl  Crispus  den  höheren  Unterricht  in 
'Rhetorik  und  Philosophie  nach  dessen  Ernennung  zum  Cäsar  habe  ertheilen 
künnen,  ,als  er  princeps  iuuentutis*  war.  Allein  ich  kann  nicht  erkennen, 
wie  dieser  letzte  Gesichtspunkt  für  die  Frage  von  Belang  sein  soll,  die 
Gründe,  die  oben  gegen  die  Annahme  eines  so  späten  Eintritts  des  Lactanz 
bei  Crispus,  wobei  man  nothwendig  in  das  Consulatsjahr  desselben  kommt, 
vorgebracht  worden  sind,  werden  dadurch  jedenfalls  nicht  abgeschwächt. 

Zu  S.  3  f.  ist  noch  der  Eintrag  in  einem  Katalog  von  Bobbio  aus  dem 
10.  Jahrhundert:  Celii  Firmiani  Lactantii  de  opificio  dei  (Becker,  Catalogi 
antiqui  p.  67   n.  220)  hinzuzufügen. 


VI.  Abhandlnng:    ▼.  Hartel.  Patristisclie  Stadien.  I. 


VI. 


Patristische  Studien. 

e 

I. 

Zu  Tertullian  de  apectaculis,  de  idololatria. 

Von 

Dr.  Wilhelm  v.  Hartel, 

wirkl.  Hitgliede  der  lEais.  Akademie  der  WisBeneehaften. 


August  Reifferscheid,  welcher  die  Herausgabe  der 
Schriften  Tertullian*s  für  das  Wiener  Corpus  übernommen 
hatte,  wurde  durch  seinen  frühen,  von  uns  tief  beklagten  Tod 
verhindert,  dieselbe  zum  Abschluss  zu  bringen.  Seine  Vor- 
arbeiten waren  so  weit  gediehen,  dass  er  den  wichtigsten  und 
ftir  eine  Anzahl  Schriften  jetzt  uns  einzig  erhaltenen  Codex 
Agobardinus  (A)  mit  peinlichster  Sorgfalt  wiederholt  ver- 
glichen und  die  adnotatio  critica  ftir  den  ersten  Band  zu- 
sammengestellt hatte,  welcher  vor  Allem  jene  Tractate  Tertullian's, 
für  welche  wir  andere  Handschriften  nicht  mehr  besitzen, 
bringen  sollte.  Im  Wesentlichen  hielt  er  wohl  diesen  Band 
für  abgeschlossen,  indem  er  mit  dem  Druck  desselben  im 
Jänner  des  Jahres  1888  beginnen  wollte.  Noch  wenige  Wochen 
vorher  hatte  er  diese  Absicht  uns  in  Erinnerung  gebracht,  und 
es  war  Alles  für  den  Druck  bereit,  als  die  Nachricht  von 
seinem  plötzlichen  Tode  eintraf.  Eine  Prüfung  des  Nachlasses 
ergab,  dass,  was  zur  Fertigstellung  für  den  Druck  noch  man- 
gelte und  unerlässlich  schien^  wohl  dem  Sinne  des  Heraus- 
gebers entsprechend  besorgt  werden  könnte,  und  ich  unterzog 
mich  beruhigt  und  gerne  den  Mühen  dieser  Aufgabe,  als  Herr 
Professor  G.  Wissowa,  welchem  inzwischen  die  Herausgabe 
der  weiteren  Bände  Tertullian's  übertragen  worden  war,  sich 
bereit  erklärte,    an    dem   Geschäfte   dieser    Redaction  theilzu- 

Siteungaber.  d.  phil.-hist.  Gl.   CXX.  Bd.  6.  Abh.  1 


2  VI.  Abhandlung:    t.  Hartel. 

nehmen.  Wir  waren  aber  bemüht,  das  hinterlassene  Werk,  so 
weit  dies  möglich  war,  unverändert  zum  Druck  zu  bringen,  wenn- 
gleich hie  und  da  stärkere  Eingriffe  nicht  ganz  zu  vermeiden 
waren.  Diese  trafen  weniger  die  Stellen  des  Textes,  wo  die 
Entscheidung  von  der  Wahl  zwischen  den  Lesaiiien  des  Ago- 
bardinus  (=  A),  der  editio  princeps  des  Gangneius  (=  B)  und 
ihrer  Randbemerkungen  (=  Bmg)  oder  etwa  des  Codex  Cle- 
mentis  (=  C)  abhängt;  in  den  meisten  Fällen  dieser  Art  liessen 
die  von  Reifferscheid  in  den  kleinen  Oehler'schen  Text  ein- 
getragenen Lesarten  und  die  Anordnung  der  adnotatio  critica 
keinen  Zweifel  über  das,  was  er  selbst  für  richtig  gehalten 
hatte.  Aber  wo  über  die  Ueberlieferung  hinauszugehen  und 
nur  durch  Conjectur  zu  helfen  war,  da  zeigten  oft  mehrere 
mit  Fragezeichen  vermerkte  Versuche,  dass  er  seine  Entschei- 
dung weiterer  Ueberlegung  vorbehalten  hatte.  Wie  das  bei 
einem  Autor  wie  Tertullian  und  einer  Arbeit  der  Art  natürlich 
ist,  hatten  zahlreichere  Bemerkungen  zu  schwierigen  Ausdrücken 
oder  selteneren  Constructionen  nur  die  vorläufige  Bedeutung, 
zu  erinnern,  dass  eine  Stelle  dunkel  sei  oder  eine  Verderbniss 
vorliegen  könne,  indem  von  dem  Fortgang  der  Untersuchung 
Aufklärung  erwartet  wurde.  Es  erwuchs  bei  der  Herausgabe 
daraus  die  Pflicht,  von  solchen  Vorschlägen  und  Bemerkungen 
nur  eine  Auswahl  mitzutheilen  und  wohl  auch  selbst  zu  ver- 
suchen, Manches  ins  Reine  zu  bringen.  Indem  ¥rir  uns  aber 
in  Bezug  auf  den  Text  die  grösste  Zurückhaltung  auferlegten, 
setzten  wir  in  die  adnotatio  critica  manche  eigene  Conjectur, 
die  wir  damit  weiterer  Erwägung  empfehlen  wollten. 

In  dieser  Richtung  wird  also  wohl  im  Sinne  Reifferscheid's 
das  Meiste  geordnet  sein.  Auf  die  Vorzüge,  welche  die  Aus- 
gabe gewonnen  hätte,  wenn  es  ihm  gegönnt  gewesen  wäre,  die 
letzte  Hand  an  sie  zu  legen,  müssen  wir  verzichten.  Möge  die 
gelehrte  Welt  das  in  ihr  anerkennen  und  schätzen,  was  uns 
bestimmte,  dieses  Vermächtniss  des  um  unser  Unternehmen  so 
verdienten  Forschers  ohne  weiteren  Aufschub  zu  veröffentlichen, 
und  die  Ueberzeugung  gewinnen,  dass  durch  die  genaue  Mit- 
theilung der  Lesarten  des  Agobardinus  und  seiner  Defecte  der 
Kritik  dieses  schwierigen  Textes  die  lang  vermisste  sichere 
Grundlage  gegeben  ist.  Wie  wenig  man  sich  auf  die  Angaben 
früherer  Herausgeber  verlassen  könne,  hat  Maximilian  Kluss- 


Pfttristische  Studien.  I.  3 

mann  (Curarum  Tertullianearum  particulae  tres,  Gothae  1887), 
welchem  wir  eine  mit  grosser  Akribie  veranstaltete  Collation 
der  Bücher  ad  nationes  nach  dem  Agobardinus  und  werthvolle 
kritische  Beiträge  verdanken,  gezeigt;  er  sagt  p.  5:  nam  Ootha- 
fredi  et  Rigaltii  tempara  nan  ea  erant,  ut,  quemadmodum  aiunt, 
omma  cum  puluisculo  excuterent,  ne  minima  quidem  neglegerent 
aut  praetermiUerent :  Oehlerus  autem  codicem  ne  uidit  quidem  et 
in  Bahizü  et  Hildebrandi  collationibus  ita  a>cquiemt,  ut,  cum 
utramque  aequi  iwrii  esse  ivheat,  neuiri  confidat  et  in  uariis  quas 
inde  exscripsit  lectiojitbus  hanc  iUam  subsequi  uoluerit,  qua  socordia 
ardentius  nouae  illius  codicis  collationis  desiderium  mouisse  di- 
cendus  eM^.  Was  von  dieser  Schrift  gilt,  die  freilich  in  der 
Ueberlieferung  am  meisten  gelitten  hat,  gilt  auch  von  allen  an- 
deren, die  nur  durch  den  Agobardinus  erhalten  sind.  Ueber 
den  Werth  der  Reiflferscheid'schen  Collation  äusserte  sich  aber 
Ernst  Elussmann  in  seiner  Ausgabe  der  Bücher  de  specta- 
cuUs  (Rudolphopoli  1876),  für  welche  ihm  die  Benützung  der- 
selben gestattet  war,  p.  4:  optima  certe  dos  libelluli  Augusto 
Reifferscheidio  debetur,  nouam  dico  eamque  exactissimam  codicis 
Agobardini  collaHonem  .  .  .  quo  totius  rei  agendae  fundamento 
certissimo  si  caruissenty  librum  innumeris  mendis  inquinatissi- 
mum  recensere  animum  profecto  non  induxissem.  ut  enim  res 
estj  restituendorum ,  quantum  fieri  possit,  ipsius  TertuUiani  ue?*- 
borum  unica  spes  in  eo  libro  po»ita  uidetur,  codex  autem  tam 
misere  laesus  et  margines  laterarii  magnam  partem  ita  uiolati 
sunt,  ut  modo  in  foUis  uersis  prima  quaeque  uersuum  uerba  modo 
in  foUis  rectis  extrema  plane  desiderentur.  quae  loca  quot  fere 
Utteris  expleantur  Reifferscheidius  punctis  pro  modulo  lacunae 
pogiiis  significaueraL^ 

Was  innerhalb  dieser  den  ersten  Band  füllenden  Schriften 
ausser  dem  Agobardinus  von  handschriftlichen  Zeugnissen  noch 
in  Betracht  kommt,  ist  mit  Vorsicht  zu  benützen.  So  hat 
Joannes  Gangneius,  dessen  Ausgabe  in  Paris  1545  erschien 
und  die  Baseler  Ausgaben  um  die  im  Agobardinus  stehenden 
Schriften  de  testimonio  animae,  de  anima,  de  spectaculis,  scorpiace, 

>  Vgl.  Ernst  Klusamann  in  Hilgenfeld's  Zeitschr.  III,  p.  82—100,  363—393. 
^  In  der  Ausgabe  sind  die   verlorenen  oder  durch   das   Ueberfahren   von 

späterer  Hand  vernichteten  Buchstaben  der  ursprünglichen  Schrift  durch 

eckige  Klammern  ^  j  eingeschlossen. 

1* 


4  VI.  Abhuidlnng :    ▼.  Hftrtel. 

de  idololatiia,  de  oratione  (die  schwer  lesbaren  Bücher  ad 
nationes  liess  er  bei  Seite  liegen)  vermehrte,  ausser  diesem  veta- 
stissimus  codex  eine  jüngere  interpolierte,  aber  besser  lesbare 
Handschrift  zugrunde  gelegt,  welcher  er  die  drei  Schriften  de 
baptismo,  de  pvdiciiia  und  de  ieiunio  adu,  pgychicos  allein  ver- 
dankte. Das  hat  E.  Klussmann  erkannt,  sowie  Oangneius'  Ver- 
fahren kaum  unrichtig  beurtheilt,  indem  er  sagt,  a.  a.  O.  p.  1: 
pei^multa  enim  in  codice  Agobardino  omütuntur,  quoLe  in  altera 
codice  legehantur,  %U  mtUüum  et  misere  lassum  in  deacribendo 
postponeret  pleniori  et  integro.  non  is  est  Gangneivs,  qui  suo 
iudicio  et  arhitrio  multa  immutare  soleat:  qwie  praeeto  erant, 
bona  fide  reddere  solet,  ut  tarnen,  quemadmodum  diody  non  raro 
nouo  quodam  contaminationis  genere  utatur,  interpolatus  autem 
»ine  dubio  alter  igte  codex  fuit,  ut  nisi  iie  locis,  quibus  ea  quae 
in  Agobardino  desiderantur  explet,  sequendus  non  sit,  ubi  in  reli- 
quis  discrepat,  tanti  sit  aestimandus,  quanti  in  ea  re  librarii  ittdi- 
dum  fuisse  videtur.  Indem  wir  an  zahlreichen  Stellen,  wo  der 
Agobardinus  lückenhaft  oder  verderbt  ist,  zu  Gangneius  unsere 
Zuflucht  nehmen  müssen,  hat  dieser  seiner  Quelle  ein  grösseres 
Ansehen  erobert,  als  sie  in  Wirklichkeit  verdienen  mag.  Uns 
wenigstens  schien  mehr  Zurückhaltung  geboten,  als  Reifferscheid 
beobachten  zu  sollen  meinte.  Wie  wenig  vertrauenswürdig 
Gangneius  selbst  sei,  hat  jüngst  E.  Schenkl  in  einem  andern 
Falle  unwiderleglich  gezeigt  (Poet.  Christ,  min.,  pars  I,  p.  337  f., 
p.  437  f.).  Wir  aber  glaubten  uns  auf  die  Entfernung  nur  der 
klarsten  Interpolationen  beschränken  zu  sollen,  um  uns  von 
der  Reifferscheid'schen  Recension  nicht  zu  weit  entfernen  zu 
müssen.  Das  Gleiche  gilt  von  den  Lesarten,  welche  Gangneius 
am  Rande  seiner  Ausgabe  verzeichnet  hat  (Bmg),  unter  welchen 
wir  bald  auf  Lesarten  des  Agobardinus  stossen,  bald  eigene 
Vermuthungen  Gangneius'  zu  suchen  haben. 

Ein  nicht  um  Vieles  höherer  urkundlicher  Werth  kommt 
den  Lesarten  von  Sigismund  Gelenius  zu,  welcher  fUnf 
Jahre  später  zu  Basel  1550  Tertullian  edierte  und  hiebei  sich 
für  einen  grossen  Theil  der  Werke  und  darunter  für  alle  jene, 
welche  Gangneius  aus  dem  Agobardinus  zuerst  veröffentlicht 
hatte,  einer  aus  England  erhaltenen  Handschrift  bediente,  die 
er  ausnehmend  preist:  t andern  ex  ultima  Britannia  Joannes 
Ldandus,  vir  antiquamus  et  fdidon  dignus  ualetudine,  communi- 


P»tri8tiiGli6  Stadien.  I.  5 

eauü  exemplar  in  Masburensi  coenobio  genfia  eins  uetustisnmo 
repertum,  in  quo  nihil  deeiderare  posiis  ampUus.  tanta  erat  inte- 
gritas,  nisi  quod  aliqiU  lüni  deerant.  conHnebat  atUem  et  omnia 
äla  qtuie  acceeeerunt  ad  poetremam  editUmem  LtUetuie:  quae  si 
quis  cum  hoc  prciesenti  contulerü,  nidebit  non  uanum  esse  Gele- 
mum.  tUinam  habvisset  codex  is  etiam  reliqua,  nihü  in  hoc  scrip- 
tore  requireretur  in  posterum.  Da  Gelenius  keine  Varianten 
des  Codex  ausdrücklich  als  solche  anfuhrt,  haben  die  Lesarten 
seiner  Ausgabe  in  keinem  Falle  eine  genügende  urkundliche 
Gewähr;  denn  wir  vermögen  nicht  zu  entscheiden,  was  davon 
aus  dem  Codex  genommen,  was  blosse  Conjectur  sei.  Ueber- 
trifft  er  ja  seine  Vorgänger  und  besonders  Oangneius  weit 
durch  Gelehrsamkeit  und  Belesenheit  auf  diesem  Gebiete,  so- 
wie durch  Divinationskraft.  Es  ist  demnach  begreiflich,  wenn 
E.  EJussmann,  was  sich  ihm  aus  einer  Prüfung  der  Lesarten 
in  dem  Tractat  de  spectaculis  ergab,  dahin  zusammenfasst:  sie 
quaecunque  aut  nouauü  aut  correxit,  stto  ingeiiio  debuit,  ut  in 
hoc  quidem  libello  codicem,  quem  summis  laudibus  effert,  aut 
nuUum  aui  nidlius  pretü  fuisse  pro  certo  afßrmem.  Ein  vor- 
sichtiges Verfahren  wird  diesen  Grundsatz  auch  für  die  übrigen 
gelten  lassen  müssen. 

Auf  das  Engste  schliesst  sich  an  Rigaltius'  Ausgabe  die  des 
Jakob  Pamelius  an  (Paris  1579),  welcher  sich  um  die  Er- 
klärung des  TertuUian  mit  Erfolg  bemühte,  für  die  Kritik  aber 
nur  einen  Codex  von  Belang  (Clementis  Angli  =  C)  beibrachte, 
welcher  die  Bücher  de  spectaculis,  de  praescript  haereticorunty 
de  resurrectione  camis,  de  monogamia,  de  ieiunio  adu.  psychicos, 
de  pudidtia  enthielt.  Durch  andere  Herausgeber  erfuhr  der 
kritische  Apparat  keine  wesentliche  Erweiterung  aus  neuent- 
deckten Handschriften,  wenn  man  von  dem  Ambrosianus  (=  D) 
zu  der  zweiten  Hälfte  der  Schrift  de  oratione  absieht,  welchen 
Reifferscheid  nach  Muratori  (1713)  genau  verglichen  hat;  wohl 
aber  wurde  er  durch  eine  genauere  Durcharbeitung  des  Ago- 
bardinus  vermehrt  und  gesichert.  Das  geschah  zunächst  durch 
Nie.  Rigaltius,  welcher  Tertullian  zweimal,  in  den  Jahren 
1634  und  1641  edirte  und  die  Verbesserung  des  Textes  wesent- 
lich förderte,  und  durch  Fr.  Oehler,  welcher  den  Agobardinus 
zwar  nicht  selbst  verglich,  aber  zwei  CoUationen,  eine  von 
Stephan   Baluze  und    eine   von    Hildebrand    angefertigte    zur 


b  VI.  AbbuidloDg:    ▼.  Hartel. 

Verfügung  hatte.  Wie  wenig  aber  die  daraus  geschöpften^  oft 
widersprechenden  Angaben  eine  feste  Grundlage  fllr  die  Gestal- 
tung des  Textes  zu  schaffen  vermochten^  wird  jede  Seite  der 
neuen  Ausgabe  darthun.  Je  mehr  demnach  die  mit  peinlicher  Ge- 
nauigkeit ausgeführte  Vergleichung  des  Agobardinus  fUr  alle  Zu- 
kunft ein  bleibendes  Verdienst  der  Reifferscheid'schen  Ausgabe 
begründen  wird,  desto  mehr  waren  wir  bemüht,  seine  Collation 
mit  grösster  Vollständigkeit  und  Genauigkeit  mitzutheilen,  und 
es  unterzogen  sich,  nachdem  ich  das  Manuscript  der  adnotatio 
critica  ergänzt  und  revidiert  hatte,  die  Herren  Professoren 
Alex.  Reifferscheid  und  G.  Wissowa,  jener  bei  der  ersten, 
dieser  bei  der  zweiten  Correctur  der  Mühe  einer  nochmaligen 
Vergleichung  des  Drucks  mit  Reifferscheid's  Manuscript  und 
den  von  ihm  angefertigten  CoUationen.  Zugleich  hatte  Herr 
Professor  A.  Harnack  in  Berlin  die  Güte,  eine  Correctur 
zu  lesen  und  durch  werthvoUe  Winke  und  Berichtigungen, 
namentlich  in  den  Citaten  der  heiligen  Schrift  die  Arbeit  zu 
unterstutzen.  Die  Schwierigkeit  des  Textes  verlangte  ein- 
gehende Prüfung  zahlreicher  Stellen  und  verpflichtete  gewisser- 
massen  dort,  wo  Reifferscheid  eine  nicht  jedem  sofort  einleuch- 
tende Entscheidung  getroffen,  für  ihn  das  Wort  zu  nehmen, 
noch  mehr  aber  an  anderen  Stellen,  wo  von  ihm  abzuweichen 
räthlich  oder  geboten  schien,  die  bestimmenden  Gründe  zu  ent- 
wickeln. So  entstanden  die  folgenden  Bemerkungen,  welche 
die  redactionelle  Thätigkeit  zum  Theil  rechtfertigen  und  Andere 
zu  erfolgreicheren  Versuchen  anregen  mögen.  Von  den  Stellen, 
welche  ich  auf  Grund  meiner  Ansicht  über  den  Werth  der 
Lesarten  von  B  und  Gelenius  anders  ediert  hätte,  habe 
ich  zunächst  nur  gelegentlich  zur  Begründung  dieser  Ansicht 
Proben  geben  wollen. 


Pfttristische  Stndira.  I. 


I.  De  spectaculis. 

c.  1,  p.  2y  1.  TertuUian  beschäftigt  sich  in  dem  1.  Capitel 
mit  zwei  Argumenten,  welche  die  Theilnahme  der  Christen 
an  den  Schauspielen  als  erlaubt  darthun  wollen;  dieselbe  Ver- 
stösse nicht  gegen  das  göttliche  Gebot ,  und  das  Verbot  be- 
zwecke nur,  durch  Enthaltung  von  Vergnügungen  zu  leichterem 
Verzicht  auf  das  Leben  zu  erziehen.  Das  erste  zu  widerlegen 
und  zu  zeigen,  quemadmodum  Uta  non  competant  uerae  religwni 
et  uero  obseqtUo  erga  uerum  deum,  wird  als  Aufgabe  der  wei- 
teren Darlegung  hingestellt.  Das  zweite,  aus  welchem  sich 
ei^iebt,  tU  hoc  (d.  i.  die  Enthaltung  von  solchen  Vergnügungen) 
coimlio  potitLS  et  humano  prospectu,  non  diuino  praescripto 
definitum  exisHmetur,  wird  nicht  ganz  zurückgewiesen,  sondern 
dieser  gute  Rath  als  berechtigt  hingestellt.  Die  Worte  lauteten 
nach  Qangneius  in  A:  qtiamquam  etsi  ita  esset,  tarn  apto  con- 
silio  tantae  obstinatio  discipltnae  debebcU  obsequium.  Mit  Recht 
verschmähte  Reifferscheid  ausser  anderen  Vermuthungen  zu 
dieser  Stelle  auch  die  E.  Elussmann's,  der  aperto  für  apto 
empfahl  und  meinte,  dass  es  sich  hier  um  ein  unzweifelhaftes 
Gebot  handle,  das  der  Christ  nicht  auf  seine  Zweckmässigkeit 
oder  UnZweckmässigkeit  zu  prüfen,  sondern  einfach  zu  befolgen 
habe:  licebat  de  üs  rebus  dubitare,  quae  uere  dubiae  erant  uel, 
ut  cum.  ipso  Tertuüiano  loquar  (de  specL  3),  quae  neque  signi- 
ficanter  neque  nominatim  denuntiatae  erant  neque  aperte  positae 
uelut  non  occideSj  apertis  sine  ulla  dvhitatione  parendum  erat, 
apiis  non  erat  (Gratulationsschreiben  des  Jenenser  Gymnasiums, 
Rudolstadt  1876,  S.  6),  ein  Gedanke,  welcher  nur  dann  be- 
rechtigt ^äre,  wenn  dieses  zweite  Argument,  wie  das  erste, 
durch  das  Wort  Gottes  widerlegt  werden  sollte.  TertuUian 
aber  macht  das  ausdrückliche  Zugeständniss,  dass  es  sich  dabei 
um  einen ;  menschlicher  Ueberlegung  entsprungenen  Rath,  nicht 
um  ein  divinum praescriptum  handle,  und  sagt:  ,immerhin,  wenn 
es  sich  auch  so  verhielte,  einem  so  zweckmässigen  Rathe  würde 
die  Strenge  der  Zucht  Gehorsam  schuldig  sein'.  Reifferscheid 
hat  aber  das  überlieferte  tantae,  welches  auf  disciplinae  be- 
zogen,  letzteres  in  müssiger  Weise  betont  —  mag  man  auch 


8  VI.  Abhandlung:    t.  Hartel. 

mit  E.  Ellussmann  in  tantus  die  Bedeutung  finden^  ut  id  dicat 
quod  quantum  sit  nemini  dubium  esse  possit  —  in  tantum  ver- 
ändert und  meinte  damit  wohl  einen  Ausdruck  zu  gewinnen, 
welcher  dem  Gedanken  entspräche:  je  besser  ein  solcher  Rath, 
um  so  grösser  ist  dann  die  Pflicht,  ihm  zu  gehorchen.  Allein 
dann  wäre  nicht  tantum,  sondern  tarUundem  oder  in  tantam  zu 
schreiben.  Noch  weniger  aber  könnte  tantum  hier  passend 
dieses  consüium  als  einen  blossen  Rath  bezeichnen ,  welcher 
einer  weiteren  Stütze  entbehre.  Offenbar  knüpft  Tertullian 
mit  diesen  Worten  an  den  Anfang  dieser  Betrachtung  an 
p.  1,  18:  sunt  qui  existimant  Christianos,  expeditum  morti  gtnus, 
ad  hanc  obstinationem  abdications  uoluptatium  erudiri,  quo 
facilius  uitam  contemnant,  und  er  wird  geschrieben  haben:  tarn 
apto  consilio  tanta  obstinaüo  discipUnae  debebat  obsequium. 


c.  2y  p.  2,  21.  Ebenso  wenig  vermag  ich  hier  die  von 
E.  Klussmann  empfohlene  Bedeutung  des  Wortes  tantvs  passend 
zu  finden.  Tertullian  sagt,  dass  Viele  mehr  die  Furcht  auf 
das  Vergnügen  als  auf  das  Leben  zu  verzichten  von  dem 
Christenthum  abbringe:  nam  mortem  etiam  stvüus  ut  debüam 
non  extimesdt,  uoluptatem  etiam  sapiens  ut  tantam  non  con- 
temrdt,  cum  alia  non  sit  et  stulto  et  sapienti  uUae  gratia  quam 
uoluptas.  Denn  die  Hervorhebung  der  Grösse  des  Vergnügens 
passt  schlecht  zu  der  wenigstens  von  den  Philosophen  erwar- 
teten Gleichgiltigkeit  gegen  dasselbe,  während  die  Unabwend- 
barkeit  des  Todes  auch  die  Furchtlosigkeit  des  Ungebildeten 
wohl  begreifen  lässt.  Diese  Beziehung  der  Gedanken  wird 
auch  durch  Oehler's  Conjectur  ut  datam  verrückt.  Reifferscheid 
hatte  die  Stelle  unentschieden  gelassen,  indem  er  mir  unver- 
ständlich mutuatam?  vermerkte;  ich  setzte  ut  optatam  ein,  das 
durch  den  so  häufigen  Untergang  einer  Silbe  zu  tatam,  tantam 
wurde  (vgl.  E.  Klussmann  a.  a.  O.  p.  16)  und  die  uoluptas 
als  Ziel  des  Wunsches  bezeichnet,  dessen  Erreichung  beglückt. 
Nicht  minder  leicht  und  passend  wäre  aber  auch  (yptandam. 

p.  2,  27.  sed  quia  non  penitus  deum  norunt  nisi  naturali 
iure,  non  etiam  familiari,  de  longinquo,  non  de  proximo,  necesse 
est  ignorent,  quaUter  administraH  aut  iubeat  aut  prohibeat  qtuie 
instituit     So   ediert  man   seit   Gelenius    die   Stelle,    während 


P»tri8ti«ehe  Stadien.  I.  9 

Gangnems  auf  mberet  aut  prohä^eret,  der  Agobardinus  blosses 
iubeat  bietet.  Der  Mangel  an  urkundlicher  Gewähr  der  Les- 
arten B,  wo  über  A  kein  Zweifel  obwaltet,  mindert  auch  unser 
Vertrauen  zu  Gelenius,  der,  was  er  in  B  fand,  nur  grammatisch 
einrichtete.  Der  Gedanke  lässt  sicherlich  nichts  vermissen, 
wenn  wir  mit  A  lesen:  qucdüer  cidministrari  ivheat  quae  in- 
stituii,  zumal  in  dem  unmittelbar  folgenden  dmul  quae  uis  sit 
aemula  ex  aduerao  aduUerandü  iisibus  diuirme  conditianü  ein 
Aequivalent  für  das  aufzugebende  prohibeat  enthalten  ist.  — 
So  ist  auch  vielleicht  in  den  nächsten  Worten  p.  3,  5  in 
engeren  Anschluss  an  A  zu  lesen:  non  ergo  hoc  solum  respicien- 
dum  est,  a  quo  omnia  sini  instüiUa,  sed  a  quo  conuersa»  ita  enim 
apparebii,  cui  usui  (cvi  usui  sint  Rigaltius,  cuiu8  vi  sint  B,  cum- 
suis  A)  instituta,  si  appareat,  ctii  non.  Die  Auslassung  der  Co- 
pula  in  indirecten  Fragesätzen  und  sonst  ist  charakteristisch  für 
den  Stil  dieses  Schriftstellers.  Vgl.  c.  6,  p.  8, 14  sed  de  idololatria 
nihil  cUffert  apud  nos,  sub  quo  nonnine  et  titulo,  dum  ad  eosdem 
Spiritus  perueniat,  ad  nat.  I,  c.  4,  p.  64,  17  nemini  stJmenitf 
ne  ideo  bonus  quis  et  prudens,  quia  Chi*istianus  j  aut  ideo  Chri- 
stianus,  quia  prudens  et  bonus;  ib.  c.  14,  p.  84,  22  neque  inter- 
est  qua  forma,  dum  deformia  simulacra  curemus;  ib.  c.  17, 
p.  89,  4  hoc  loco  Romana  gens  uiderit  in  quibus  indomitae  et  ex- 
traneae  nationes;  ib.  II,  c.  1,  p.  93,  15  prouocans  consdentiam 
uestram,  an  uere  deiy  ut  uultis,  an  falso,  ut  sdre  non  uuUis. 
Vgl.  Patrist.  Stud.  II  zu  ad  nat.  c.  1,  p.  59,  11. 

p.  3,  19.  ipse  homo,  omnium  flagitiorum  auctor,  non  tantum 
opus  dei,  uerum  etiam  imago  est.  E.  EJussmann  hatte  mit  seiner 
Bemerkung  actor  scripsi  cum  C  (=  cod.  Clementis):  aitctor 
enim  omnium  ßagitiorum  ex  sententia  Tertulliani  diabolus  est, 
actor  homo  Rei£ferscheid  überzeugt.  Harnack  erhob  dagegen 
berechtigten  Einspruch,  denn  die  urkundliche  Autorität  ist  so 
gut  wie  keine,  actor  wird  man  in  einer  solchen  Verbindung 
vergeblich  suchen,  hingegen  ist  auctor  ein  bei  Tertullian  be- 
liebtes Wort,  das  ebenso  den  Teufel  als  Urheber  des  Bösen, 
als  den  Vollbringer  oder  Veranstalter  von  irgend  etwas  be- 
zeichnet. Vgl.  p.  6,  16  tum  artes  quibus  auctoribus  deputantur ; 
p.  13,  2  oderis,  Christiane,  qv>orum  (ludorum)  auctores  non  potes 
nofi  odisse;  p.  22,  22  ipsi  auxstores  (actores  A)  et  administratores 
spectaculorum ,'  ad  nat.  II,  c.  9,  p.  112,  24  urbium  auctores;  ib. 


10  yi.  Abhandlung:    y.  Hartel. 

c.  5^  p.  104,  7  et  ita  recte  in  ceteris  agitU  auctorem  considerantes 
(es  geht  voraus  1.  2  certtmi  enim  est  quodcunque  fit  ei  adscri- 
bendum,  non  'per  quod  fit,  sed  a  quo  fit). 

p.  3,  11.  Ohne  hinreichenden  Grund  verdächtigte  Reiffer- 
scheid  die  Ueberlieferung :  uides  honiicidium  ferro  ueneno  ma- 
gicis  deuinctionibtLS  perfid:  tarn  ferrum  dei  res  est  quam  herbae 
quam  angeli,  indem  er  für  angeli  aneüi  vorschlägt.  Aber  es 
passt  durchaus  zu  Tertullian's  Anschauungen,  die  bösen  Engel 
als  die  mitwirkenden  Helfer  bei  Verhexungen  zu  denken,  si- 
qmdem,  wie  es  de  cultu  fem.  I,  c.  2  heisst,  et  metaUorum  opera 
nudauerant  et  herbarum  ingenia  tradtixerant  et  incantationum 
uires  prouvlgauerant  et  omnem  curiositatem  usque  ad  steüarwm 
inteiyretationem  desigiiauerant ,  zu  welcher  Stelle  Rigaltius 
Enoch^s  Worte  aus  Synkellos  p.  10  citirt:  6  ^k  ^vB^xorco?  4>ip(ji.spo<; 
s3{$a§e  fap|ji.a>^{(X^  STCoot^ia^,  ao^toeg  xat  e^ooeScov  Xun^pta  xte.  Dass 
mit  angeli  die  bösen  Geister,  die  angeli  diaboli  (6,  11)  gemeint 
sind,  ist  aus  dem  Zusammenhange  so  klar,  dass  eine  nähere 
Bestimmung,  etwa  quam  (nequam)  angeli,  so  leicht  sich  ihr  Aus- 
fall erklärte,  entbehrlich  wird.  Ebenso  heisst  es  p.  9,  18  uene- 
fica  eis  utique  negotium  gessit,  qtMrum  sacerdos  erat,  dasmoniis 
et  an  gelt  8  scHicet. 

p.  4,  3.  nam  si  omnem  malignitatem  et  si  etiam  maUUam 
excogitatam  deus  exactor  innocentiae  odit,  indvhitate  quascumque 
condidit  7ion  in  eocitum  operum  constat  condidisse  quae  damnat» 
Die  von  Keifferscheid  in  den  Text  gesetzte  Vermuthung  etiam 
entspricht  dem  Gedanken  bestens:  ,wenn  Gott  jede  Schlechtig- 
keit und  sogar  die  böse  Absicht  hasst^,  nur  weicht  sie  stark 
ab  von  dem,  was  Gangneius  noch  deutlich  im  Agobardinus 
gelesen  zu  haben  scheint :  si  tantam.  Deshalb  möchte  ich 
schreiben:  et  si  cunetam  malitiam  et  cogitatam  (oder  et  ex- 
cogitatam). Ob  man  nun  cunetam  billigt  oder  Klussmann's 
omnem  vorzieht,  jedenfalls  empfiehlt  sich  ein  solches  Attribut, 
weil  si  omnem  malignitatem  vorausgeht;  et  aber  ist  fast  unent- 
behrlich. 


c.  3,  p.  5,  21.  Um  den  Besuch  der  Schauspiele  als  von 
Gott  verboten  erscheinen  zu  lassen,  wird  Psalm  1,  1  felix  uir 
qui  non  abiit  in  concilium  impiorum  etc.  in  doppelter  Richtung 


PatrittiMha  Stadiw.  I.  11 

durch  Interpretation  erweitert  —  denn  laie  semper  scriptura 
diuina  diuidUur,  vbicumque  secundum  praesentu  rei  sensum  etiam 
düdpUna  munüur,  tU  hie  quoque  non  nt  aliena  uox  a  spectacu- 
hrum  interdictione  — ,  indem  die  negative  Fassung  durch  die 
positive  ersetzt  und  der  Satz  verallgemeinert  wird:  itaque  e 
contrario  ,infdix  qui  in  quodcumque  concilium  impiorum  abierit 
.  .  /  generaliier  dictum  intdlegamtu.  Damit  ist  seine  Anwendung 
auf  die  Schauspiele  evident;  denn  cum  quid  (t)aliter  (aliter  AB), 
etiam  (etiam  om.  A)  spedaliter  interpreiari  capü.  nam  et  spe- 
daliter  quaedam  pronuntiata  gener aUter  eapiunt;  es  ist  denmacb 
omne  spectaculum  concilium  impiorum  a  genere  ad  speciem*  In 
diesem  Zusammenhange  hat  das  überlieferte  aliter  so  wenig  eine 
Stelle  als  das  von  Reifferscheid  eingesetzte  aliud,  welches 
sowohl  grammatisch  anstössig  ist,  wenn  es  so  viel  als  cum  quid 
aUud,  tum  hoc  etiam,  ^wenn  irgend  ein  Satz,  so  lässt  dieser 
eine  Anwendung  auf  besondere  Fälle  zu%  bedeuten  soll,  als 
sachlich  Bedenken  erregt;  denn  warum  sollte  gerade  dieser 
allgemein  formulirte  Gedanke  eine  Anwendung  im  Besonderen 
gestatten?  Wir  erwarten  eine  Behauptung  ohne  Einschränkung 
schon  um  des  Folgenden  willen;  deshalb  war  mit  Ergänzung 
eines  Buchstaben  taUter  zu  schreiben,  was  sich  mit  Wissowa's 
Vermuthung  generaliter  dem  Sinne  nach  deckt.  Auch  p.  73, 
28  und  85,  10  begegnet  der  gleiche  Fehler. 


c.  4,  p.  6,  7.  Durch  die  Taufe  hat  der  Christ  dem 
Teufel,  seiner  Pracht  und  seinen  Engeln  entsagt  und  damit 
auch  den  Schauspielen;  denn  der  Teufel  und  seine  Pracht 
zeigen  sich  in  der  Idololatrie,  und  aus  dieser  entspringt  jeder 
unreine  und  böse  Geist,  was  Tertullian  hier  nicht  weiter  ver- 
folgen will:  ex  qua  (idololatria)  omnis  immundus  et  nequam 
Spiritus  ut  ita  dixerim,  quia  nee  diutius  de  hoc.  Diese  Brevi- 
loquenz  erregte  E.  Klussmann's  Bedenken,  und  er  bemerkte, 
dass  die  Formel  ut  ita  dixerim  hier  nicht  wie  sonst  angewendet 
sei  ad  excusandam  dictionis  aliquam  insolentiam  aut  pericvlum, 
und  dass  nee  vor  diutius  eine  Beziehung  vermissen  lasse:  nam- 
que  de  nulla  re  supra  ita  dixerat,  tU  nee  de  heu:  re  se  am- 
pUus  et  diligentius  dicturum  esse  liceret  scribere.  Sieht  man 
schärfer  hin,  so  ist  das  Letztere  nicht  richtig;   denn  auch  die 


12  ▼!•  Ibh&ndlttBg:    ▼.  Hartel. 

Behauptung^  dass  wir  durch  den  Taufakt  bezeugen  rettuntiaste 
no8  diabolo  et  pompae  et  angelis  eius,  wird  hier  mit  diesen 
wenigen  Worten  hingestellt,  um  erst  c.  24  erwiesen  zu  werden, 
wie  die  Bedeutung  dieses  Gelöbnisses  durch  die  kurze  Frage 
erledigt  wird:  quid  erit  summum  atque  praedpuum,  in  quo  dia- 
holus  et  pompae  et  angeli  eitu  cenaeantur  qu>am  idololatria,  ex 
qua  omnis  immundus  et  nequam  Spiritus  9  Was  aber  ut  ita 
dixerim  betrifft,  so  steht  dasselbe  wie  das  griechische  6^  emtv 
bei  allgemeinen  Begriffen,  wie  ad  nat.  11,  c.  2,  p.  96,  8  Epicurei 
otiosum  et  inexercUum  ety  ut  ita  dixerim,  neminem  (deum  ex- 
ponunt),  womit  sich  vergleichen  lässt  de  anima  c.  18,  p.  327, 3 
segressus  potissimum  ab  oculis  et  auribus  et,  quod  dicendum  sii, 
a  toto  corpore.  Endlich  ist  auch  die  Breviloquenz  quia  nee 
ditdius  de  hoc  (sc.  dicam)  Tertullian  ganz  geläufig;  fast  jede 
Seite  bietet  Belege.  Vgl.  c.  ö,  p.  7,  4  nihil  iam  de  causa  uo- 
cahvli  (sc.  dicam),  cum  rei  caussa  idololatria  sit;  c.  8,  p.  10, 20 
proinde  si  Capitolium,  si  Serapeum  stzcrißcator  ud  adorator  in- 
trauero,  a  deo  excidam,  quemadmodum  circum  ud  theatrum 
(sc.  si  intrauero,  excidam)  ]  ad  nat.  I,  c.  4,  p.  64,  13  quo  more 
etiam  nobis  sohtis  (sc.  dicere)]  ib.  c.  6,  p.  66,  19  uerbi  gratia 
homiddam,  adulterum  lege  (sc.  dicam) '^  ib.  c.  11,  p.  80,  24  nam, 
ut  quidam  (sc.  dixit),  somniastis;  ib.  c.  12,  p.  83,  12  at  (ad 
Havercamp)  manifesta  iam  (sc.  dicam)*^  ib.  c.  19,  p.  91,  6  hucus- 
que  opinor  horrenda  obsHnaHonum  Christianarum ;  ib.  II,  c.  4, 
p.  101,  14  sed  quid  ego  cum  argumentationibus  physiologicisf  ib. 
c.  15,  p.  127,  16  differo  de  his  quos  in  oractdis  Colitis  (sc.  dicere). 
Wir  werden  demnach  Reifferscheid  Recht  geben,  wenn  er  E. 
KliLssmann's  Annahme  einer  doppelten  Xücke  vor  und  nach 
ut  ita  dixerim  quia  verwarf. 


c.  5.  Nachdem  Tertullian  im  4.  Capitel  eine  Disposition 
des  Stoffes  fUr  den  ersten  Theil  der  Schrift  gegeben:  comme- 
morabimv^  origines  singulorum,  qutbus  incunahuUs  in  saeculo 
odoUueHnt,  exinde  tüulos  quorundam,  quibus  nominibus  nuncu- 
pentur,  exinde  apparatus,  quibus  superstitionibus  instruantur,  tum 
loca,  quibus  praesidibus  dicentur,  tum  artes,  quibus  auctoribus 
deputentur,  handelt  er  c.  5  über  den  Ursprung  der  Schauspiele, 
c.  6  über  ihre  Titel  und  Namen,   c.  7  über  den  Apparat,  c.  8 


PttrUtisch«  Studien.  I.  13 

über   die  OerÜichkeiten,   c.  9   über  die   verschiedenen  Spiele. 
Der  erste  Punkt  p.  6, 20  beginnt  mit  den  Worten,  welche  nicht 
ohne  Aenderung  verständlich   sind.     E.  Klussmann  stellte  sie 
in  folgender  Weise  her:  de  ariginibus  itt  secretioribus  ex  {et  AB) 
ignoiis  penes  plures  nostrorum  actis  (artis  A,  edtius  B,  non  altius 
Jnnius)   nee   aliunde   imiesHgandum  fuü   qtiam    de   inetrumentis 
eihnicalium  Utterarum,  and  rechtfertigt  diese  Herstellung  p.  35: 
arigines   spectctculortifn    secreHores   dicuntur   et   ehrütianae  fidei 
hominibiis  fere  ignotae;  itaque  ad  ethnicas  Utteraa  recwrrendum 
esse,   ut  quae  fuerint  appareat.  utut  enim  de  corrupta  eodicis  A 
Uctione   stataeris ,   secretae   origines   eae  erunt,    quae  christianis 
quidem  non  pateant.   itaque  nan  alüus  in  eas  inquirendvm,  sed 
ex   iis  fontibus,   ad  quos   christiani  decedere  fere  non  solebant, 
earum  notitia  petenda  erat.     Die  origines  rei  scenicae  sind  aber 
nicht  blos  fUr  Christen  secretiores,   sondern  an  sich  in  tieferes 
Dunkel   gehüllt,    und    dass   TertuUian    ex  ignotis  penes  plures 
nostrorum  actis  dieselben  erhellt  haben  sollte,   ist  um   so   auf- 
fälliger,   wenn    er   eine    eingehendere    Darstellung   nicht   gab 
und   nur  de  instrumentis  eihnicalium  Utterarum,   d.  i.   mit  Be- 
nützung geläufiger  Handbücher,  wie  das  Folgende  zeigt,  einige 
Angaben  machte.     TertuUian  will  offenbar  zwei  Punkte  seiner 
Darstellung  rechtfertigen,  erstens  ihre  Kürze,  indem  die  origines 
secretiores  sind,  und  die  Heranziehung  profaner  Quellen,  indem 
dieselben  apud  plures  nostrorum  ignotae  sind,  und  so  wird  mit 
Ergänzung  eines  Buchstabens  zu  schreiben  sein:   arti(u)s  nee 
aUunde    inuestigandum  fuit.     Eine   knappere   Erörterung    wird 
auch   sonst   durch  artius  bezeichnet;   so  führt  Oehler's  Index 
aus  de  resurr,  carnis  c.  17  die  Phrase  artius  dicere  an  (dass  de 
exh.  cast.  c.  2  arte  et  impresse  recogitandum  esse  stehe,  ist  ein  Irr- 
thum,  indem  alte  überliefert  und  passend  ist).    Zu  artius  kann 
man   aus   dem  Vorhergehenden  commemoraMmus  oder  dicemus 
ergänzen,  oder  es  wird  auch  nichts  im  Wege  stehen,  artius  mit 
nee  cdimide   zu  verbinden.     Die   Erforschung  der  Ursprünge 
musste  sich  in  engeren  Grenzen,  und  zwar  innerhalb  der  pro- 
fanen Literatur  halten,  wo  darüber  nur  etwas  zu  finden  war. 


c.  7,   p.  8,  22  sq.     Die   Stelle   über   die   scenischen   und 
circensischen  Spielen  gemeinsame  pompa  hat  zu  mannigfachen 


14  VT.  AbhandloDg:    t.  Harte  1. 

MissverständniBsen  Anlass  gegeben:  peHnde  apparaius  commufies 
habeant  necesae  est  de  reatu  generali  idololatriae  conditrids  stuie, 
sed  circensiwn  paulo  pompatior  suggestus,  quibtu  praprie  hoc 
nomen,  pompa  praecedens,  quorum  sit  in  semetipsa  probans  de 
atmvlacrorwm  serie,  de  imaginum  agmine,  de  curribuB,  de  tensis, 
de  armamaxis,  de  sedibus,  de  coronis,  de  exuuiie.  £.  Klussmftnn 
hielt  die  Worte  für  lückenhaft:  desideratur  certe  .  .  .principale 
sententiae  v^erbum  aut  praedicatum ,  welches  er  hinter  exuuiis 
vermisste,  Gelenius  aber  durch  Gonjectur  gewann:  praecedii. 
H.  Kellner  wirft  die  Sätze  bunt  durcheinander  und  interpretiert 
falsch:  jedoch  ist  in  den  circensischen  Spielen  das  voran- 
gehende Gepränge,  welchem  der  Name  Pomp  eigen  ist^  noch 
um  etwas  pomphafter.  Bei  ihnen  sind  gegen  ihren  Cha- 
rakter beweisend:  die  lange  Reihe  der  Götterbilder ,  die 
Schaar  der  Ahnenbilder  u.  s.  w/  Hält  man  fest^  dass  es  Ter- 
tullian  um  den  communis  apparatus  der  beiden  Arten  von 
Spielen  zu  thun  ist,  wie  denn  in  der  That  die  pompa,  wenn 
auch  ein  hauptsächlicher  Bestand theil  der  ludi  circensesy  doch 
auch  fUr  die  Ivdi  magni  und  Romani,  fUr  die  ApoUinares, 
Megalenses  und  Augustalea  ausdrücklich  oder  indirect  bezeugt 
wird  (Marquardt,  R.  StV.  III,  487,  A.  8),  so  ermangelt  der  Satz 
weder  der  Construction,  indem  pompa  praecedens  als  Apposition 
den  pompatior  suggestus  näher  ausführt,  oder  vielmehr,  indem 
pompa  zu  dem  vorausgehenden,  praecedens  zu  dem  folgenden 
Satz  bezogen  wird  (=  quibus  proprie  hoc  nomen  pompa,  quae 
dum  praecedii,  quorum  sit  probat),  noch  eines  befriedigenden 
Sinnes:  ^pomphafter  aber  ist  die  Zurüstung  der  circensischen 
Spiele,  für  welche  diese  Bezeichnung  pompa  eigentlich  gilt, 
welche,  indem  sie  vorausgeht,  an  sich  schon  (d.  i.  aus  der 
Art  ihrer  Zusammenstellung)  erkennen  lässt,  zu  welchen  Spielen 
sie  gehört,  nämlich  an  der  Reihe  der  Götterbilder  u.  s.  w.^ 

p.  9,  6.  Es  macht  keinen  Unterschied,  wenn  in  den  Pro- 
vinzen die  Spiele  mit  geringerer  Pracht  wegen  der  geringeren 
Mittel  derselben  gefeiert  werden;  ihr  verbrecherischer  Ursprung 
ist  der  gleiche :  nam  et  riuulus  tenuis  ex  suo  fönte  et  surculus 
modicus  ex  sua  fronde  qucditatem  originis  continet.  uiderit  ambitio 
siue  frugalitas  eivs  ^^  sit.  deum  offendit  qualiscumque  pompa  cird. 
So  edierte  Reifferscheid  die  ihm  lückenhaft  erscheinende  Stelle, 
indem  ihm  ebenso  wenig  E.  Klussmann's  Aenderung  frugalitas 


Patrisiische  Studien.  I.  15 

eins,  scüicet  deum,  wobei  eius  auf  das  folgende  pompa  bezogen 
werden  soll,  wie  Oehler.'s  eitts,  si  denm  gefallen  konnte.  In- 
dessen^ so  schwer  scheinen  die  Worte  nicht  verdorben  zu  sein, 
indem  mit  der  Wandlung  eines  «  in  c  zu  helfen  ist:  uiderit 
awhitio  siue  frugalitcis  cuius  nt,  deum  offendit  qualiscumque 
pompa  drei:  es  ist  gleichgiltig,  zu  welchem  Spiel  (oder  zu 
welcher  pompa)  reiche  oder  bescheidenere  Ausrüstung  gehöre, 
Gott  verletzt  jeder  Aufzug,  Ueber  die  einer  Concessivpartikel 
gleichkommenden  Verbalformen  uiderit  uiderint  vgl.  fUr  Ter- 
tullian  Oehler  zu  de  Corona  c.  13  (p.  450),  ftlr  Cyprian  den 
Index  meiner  Ausgabe  p.  4^8.  Ein  indirecter  Fragesatz  wie 
hier  hängt  davon  ab:  de  idol.  c.  7,  p.  36,  22  uiderit  (uiderint 
Reifferscheid)  iam,  an  per  simüitudinem  dictum  sit;  ib.  c.  11, 
p.  41,  20  mderint  si  eaedem  merces  —  usui  sunt;  de  pallio  c.  6 
uiderit  nunc  philosophia  quid  prosit;  apol.  c.  25  uiderit  Cybele, 
si  urbem  Romam  adamauit.  —  etsi  pauca  simuUicra,  fährt  er 
fort,  drcumferat,  in  uno  idololatria  est;  etsi  unam  tensam  traliat, 
louis  tamen  plavstrum  est;  quaeuis  idololatria  sordide  instructa 
uel  modice,  locuples  et  splendida  est  censu  criminis  suL  £.  Kluss- 
mann  wollte  hier  die  beiden  in  der  Provinz  üblichen  Arten 
gegenüber  der  Pracht  des  römischen  Circus  hervorgehoben 
wissen  (diu>  enim  genera  apparatuum  in  proidncia  esse  notum 
erat,  atU  eadguos  et  tenues  esse  aut  insigniores  et  magis  conspicuos) 
und  schrieb:  idololatria,  uel  sordide  instructa  uel  modice,  locuples 
et  splendida  est  censu  criminis  sui,  ohne  ausdrücklich  zu  sagen, 
wie  er  das  Wort  censu  auffasst.  Vielleicht  verstand  er  es  wie 
Kellner,  welcher  folgenden  Sinn  darin  findet:  ,Auch  die  ärmlich 
auftretende  Idololatrie  hat  in  ihrer  Art  einen  Reichthum,  Cen- 
su s,  nämUch  an  Verbrechen,  und  in  dieser  Hinsicht  ist  sie  der 
pomphaft  isiuftretenden  gleich/  Indem  er  aber  erklärt:  utros- 
que  (apparatus)  non  minus  damnandös  dicit  quam  splendissimam 
et  locupletissimam  pompam  in  circo  romano;  utrumqus  enim  genus 
eodem  idololatriae  crimine  teneri,  scheint  er  doch  vielmehr  sor- 
dide instructa  uel  modice  und  locuples  et  splendida  als  Apposition 
zu  quaeuis  idololatria  zu  nehmen  und  est  censu  criminis  sui 
auf  beide  Arten  bezogen  zu  haben.  Dann  aber  kann  census 
nur  in  der  auch  sonst  bei  TertuUian  gewöhnlichen  Bedeutung 
,Ursprung,  Ausgangspunkt'  stehen,  in  welcher  es  selbst  mit 
origo  verbunden  erscheint,  wie  de  Corona  c.  13  (p.  452  Oehler) 


16  VI.  Abhandlung:    v.  Hartel. 

• 

tLsque  adkuc  propriefntem  istius  hahitua  ex  origints  censu  et 
ex  supersttdonis  iLm  idolis  uindicamua;  ad  Dat.  I^  c.  12  nee 
diutius  super  isto  argumentandum  est,  qtiando  naturcdi  praescrip- 
tione  pmne  omntno  genus  censum  ad  originem  refert;  quanio 
genus  censetur  origine,  tanto  origo  conuenitur  in  genere;  apol. 
c.  7  census  istius  disciplinae,  ut  iam  edidimus,  a  Ttberio  est; 
c.  10  ante  Satumum  deus  penes  tws  nemo  est,  ab  illo  census 
totius  ud  potioris  et  notioris  diuinitatis.  Wenn  man  nun  erwägt, 
dasß  Tertullian  wie  in  den  anderen  Abschnitten  so  auch  hier 
mit  diesen  Worten  in  den  Gedanken  zu  Anfang  des  Capitels 
zurücklenkt  (apparatus  communes  haheant  necesse  est  de  reatu 
generali  idololatriae  conditricis  suae),  und  dass  der  Paral- 
lelismus  der  Glieder  sordide  instructa  uel  modice  —  locuples  et 
splendida  die  gleiche  syntaktische  Beziehung  verlangt,  wird 
man  nicht  anstehen,  quaeuis  als  Subject  und  idohlatria  als 
Prädicat  zu  fassen :  jede  ptyinpa,  mag  sie  kärglich  und  bescheiden, 
reich  und  glänzend  sein,  erweist  sich  als  Idololatrie  durch  die 
Sünde,  aus  der  sie  entspringt.  Die  Stellung  von  est  ist  kaum 
solcher  Auffassung  entgegen,  indem  est  in  prägnantem  Sinne 
fllr  exstat,  demonstratur  steht;  es  hätte  auch  heissen  können: 
quaeuis  idololatria  censetur  in  crimine  suo,  Gleiehwohl  würde, 
wenn  wir  e  flir  est  schrieben,  der  Ausdruck  gefillliger.  An 
einer  ganz  ähnlichen  Stelle  findet  sich  in:  de  corona  c.  13 
et  in  Omnibus  istis  idololatriae  (sc.  sunt^  in  solo  quoqae  (quasquef) 
censu  coronarum  quibus  omnia  ista  redimifa  sunt.  In  gleich 
prägnanter  Bedeutung,  welche  die  Herausgeber  ohne  Grund 
anzweifeln,  und  mit  einem  Ablativ  verbunden,  steht  est  de  idol. 
c.  23,  p.  56,  26,  wo  von  Contracten  mit  der  Schwurformel 
die  Rede  ist,  durch  deren  Unterzeichnung  die  Christen  das  Ver- 
brechen der  Verleugnung  Gottes  begehen:  et  est  {et  es  Gelenius, 
et  haeres  Latinius,  egisti  Oehler)  tarn  facto  quam  cogitatu. 


c.  8,  p.  9,  17.  Die  Spiele  des  Circus,  welcher  dem  Sol 
heilig  ist,  werden  auf  die  Tochter  des  Sonnengottes  zurück- 
gefiihrt.  qui  spectaculum  a  Circa  [habent]  Soli  patri  suo,  ut 
uolunt,  editum  affirmant,  ab  ea  et  drei  appdlationem  argumen- 
tantur,  plane  uenifica  eis  utique  negotium  gessit  hoc  nomine, 
quxyi'um  sacerdos  erat,  daemoniis  et  angelis  scilicet.    Reifierscheid 


Patnatlsclie  Stadien.  T.  17 

hat  nach  Junius'  Vorgang  hahent  getilgt,  das  sich  allerdings 
leicht  aus  dem  unmittelbar  vorausgehenden  Satz  (quem  in 
aperto  hahent)  einschleichen  konnte.  Der  Fehler  wäre  dann 
alter  als  unsere  Handschriften,  denn  auch  Isidorus  Orig. 
XVni  25  las  in  seiner  Handschrift  hahmt.  Wie  es  scheint, 
nahm  man  an  der  Verbindung  a  Circa  habent  Änstoss.  Aber 
diese  findet  sich  z.  B.  c.  13,  p.  15,  4:  necesse  est  quicquid 
dignitatis  nomine  administratur  communicet  etiam  mactdas  eins, 
a  qua  habet  causas;  de  an.  c.  1,  p.  300,  15  a  deo  discas  quod 
a  deo  Jiabeas.  Dieses  habent  kommt  demnach  der  Bedeutung 
von  cKcaperunt  nahe.  Indem  wir  aber  hahent  schützen,  bleibt 
Soli  patri  suo,  vi  uolunt,  editum  afjirmant  Hauptsatz,  was 
f)ir  den  Änschluss  des  folgenden  plane  uenefica  eis  utique  nego- 
tium gessif  nothwendig  ist.  E.  Klussmann  liess  zwar  hahent 
stehen,  tastete  aber  hoc  nomine  an,  das  ihm  unerklärlich  schien  : 
quo  nominef  ueneficaef  at  uenefica  quidem  Circe  non  nondnahatur; 
er  verlangt  hör  um  nomine  und  versteht  horum  nomine  als  dae- 
moniorum  impulsu  et  instigatione ;  aber  eis — hortim  nomine  ist  eine 
mehr  als  harte  Ausdrucksweise.  Ich  kann  Reifferscheid's  Ver- 
fahren, der  Klussmann's  Conjectur  nicht  erwähnte,  nur  billigen. 
TertuUian  will  über  die  Meinung,  dass  Circe  zuerst  die  Spiele 
gestiftet  habe,  nicht  urtheilen;  aber  das  steht  ihm  sicher:  die 
Zauberin  hat  dadurch  hoc  nomine  (d.  i.  durch  die  Veranstaltung 
der  diesen  Namen  tragenden  Spiele)  jenen  dienen  wollen,  deren 
Priesterin  sie  war,  den  Dämonen  und  bösen  Engeln. 


c.  10,  p.  12.  itaque  Pompeius  magnus,  solo  theatro  suo 
minor,  cum  ülam  arcem  (arcem  B,  sortem  ABmg)  omnium  tur- 
pitudinum  exstruxisset,  tieritus  quandoque  memoriae  suae  censoriam 
animaduersionem  Veneris  aedem  superposfiit  Dass  Gangneius 
arcem  nicht  seiner  Handschrift  verdankt,  sondern  kühn  wie 
sonst  aus  blosser  Vermuthung  in  den  Text  gesetzt,  hat  M.  Haupt 
richtig  erkannt  (Opusc.  IH,  350).  Trotzdem  verschmähte  ReiflFer- 
scheid  seine  scharfsinnige  Conjectur  cortem  und  behielt  arcem, 
vielleicht  weil  sonst  die  Form  cors  im  Agobardinus  nicht  wieder- 
kehrt oder  weil  er  die  Phrase  cohortem  exstruere  bedenklich 
fand.  Ich  möchte  sie  nicht  anzuzweifeln  wagen,  wenn  nicht 
eine  andere  Vermuthung  bei  der  nicht  seltenen  Vertauschung 

Sitsnngiber.  d.  phiL-hist.  Ol.  CXX.  Bd.  6.  Abb.  2 


18  VI.  Abbandlnng:    t.  Hartel. 

der  Tenuis  und  Media  im  Agobardinus  noch  um  etwas  näher  läge, 
nämlich  sordem.  Den  seltenen  Singular  dieses  Wortes  hat  Cicero 
ad  Att.  I  16  apud  sordem  urbia  et  faecem  mvlfo  melius  (sumus). 

p.  13,  2.  Die  auf  Stimme,  Melodie,  Instrumenten  und 
Texten  beruhenden  Spiele  haben  zu  Vorständen  (mancipes) 
Götter  wie  Apollo,  Minerva,  Mercur,  die  Musen,  oderis,  Chri- 
stiane, quorum  avjctores  non  potes  non  odisse.  iam  nunc  uolumus 
suggerere  de  artibus  et  de  bis,  quorum  auctorum  {auctores  B)  in 
nominihtis  exsecramur.  E.  Klussmann  hält  die  Worte  in  dieser 
vom  Agobardinus  gebotenen  Fassung  für  unverständlich;  quorum 
auctorum  könne  TertuUian  nicht  geschrieben  haben,  ut-  ipsam 
de  qua  didt  rem  reticeat.  Daher  er  quae  eorum  auctorum  ver- 
muthet  mit  der  Erklärung:  se  ea  allcUurum  promittit,  quae, 
utpote  a  diis  ethnids  profecta,  Christiani  exsecrentur,  Reiffer- 
scheid  nahm  aus  B  quorum  auctores,  eine  handgreifliche  Ver- 
besserung des  Gangneius,  auf,  wohl  um  den  gleichen  Be- 
denken zu  begegnen.  Beide  fassten  also  his  als  Neutrum, 
ohne  dass  man  erkennen  könnte,  was  unter  diesen  Dingen 
neben  den  artes  gemeint  sei.  Nehmen  wir  his  als  Masculinum, 
so  lehrt  die  folgende  Darstellung  sofort,  welche  mit  diesen 
Künsten  in  Verbindung  stehende  Wesen  gemeint  sind,  bei 
deren  Namen  der  fromme  Christ  sich  bekreuzt.  Eis  sind  die 
schlimmen  Geister  und  Dämonen,  welche  hinter  den  Urhebern 
scenischer  Spiele  stecken  und  durch  sie  für  ihre  eigene  Ehrimg 
sorgen.  Dieser  Zusammenhang  ist  so  klar,  dass  die  ursprüng- 
liche Lesart  nur  quorum  in  nominibus  exsecramur  gewesen  sein 
kann.  Der  erklärende  Zusatz  sollte  die  dunkle  Stelle  auf- 
hellen.   Das  absolut  gebrauchte  exsecrari  findet  sich  nicht  selten. 

p.  13,  18.  Auch  hier,  wo  die  Dämonen  als  Ersinner  der 
Schauspiele  näher  beleuchtet  werden,  quibus  hominem  a  deo 
auocarent  et  suo  honori  obligarent,  dürfte  die  Lesart  des  Ago- 
bardinus eine  Erklärung  gestatten:  neque  enim  ab  aUis  pro- 
curatum  fuisset  quod  ad  illos  peruenturum  esset  nee  per  aUos 
tunc  homines  edidissent  quam  per  ipsos,  in  quorum  nominibus 
et  imaginibus  et  historüs  faUadam  consecrationis  sibi  negotium 
acturae  (acturae  A,  acturi  Rigaltius,  facturae  E.  Klussmann) 
eonstitvsrunt.  Wenigstens  ist  mir  acturae  oder  das  von  Reiffer- 
scheid  aufgenommene  acturi  verständlicher  als  facturae,  wo- 
durch die  consecratio  nach  Klussmann's  Deutung  als  daemonibus. 


Patristitcli«  Studien.  I.  19 

operosa  futura  bezeichnet  werden  soll.  Das  ist  aber  ein  abson- 
derlicher, sonst  nirgends  aach  nur  durchschimmernder  Gedanke, 
dass  den  Dämonen  ihre  Consecration  ohne  solche  Helfershelfer 
Schwierigkeiten  gemacht  hätte.  Die  Phrase  negotium  alicui  agere 
bedeutet  fUr  Jemanden  thätig  sein,  ihm  dienen,  wie  z.  B.  adu. 
Marc.  IV  29  sahto  et  tUo,  quod  in  quantum  timendum  creatorem 
ingerit,  in  tantum  Uli  negotium  agens  creatoria  est  und  de 
anima  c.  1 ,  p.  300,  1  negotium  nauare  socio.  Cicero  hat  Verr. 
UI  149  quem  —  tuvm  negotium  agere  loquebantwr,  pro  Mil.  47 
cur  nan  mevmi  qtwque  agam  negotium?  aber  weit  häufiger  negotium 
gererey  wie  auch  Tertullian  von  ähnlicher  Hilfeleistung  p.  9,  16 
flane  uenefica  eis  utique  negotium  gessit  hoc  nomine,  quorum  scu^r- 
dos  erat.  Und  in  dieser  Bedeutung  sind  die  Worte  nicht  un- 
passend, wie  KluBsmann  meinte.  Die  consecratio  wird,  weil  sie 
in  täuschender  Weise  von  den  Dämonen  unter  anderem  Namen, 
scheinbar  für  andere  eingerichtet  wird,  als  fallax,  aber  zugleich 
als  eine  sibi  (d.  i.  den  Dämonen)  |>rq/ti^ra  bezeichnet;  so  heisst 
es  1.  11:  daemonas  ab  initio  prospicientea  sibi  iuter  cetera  idolo- 
lairiae  etiam  »pectaeulorum.  inquinamenta,  quihus  hominem  —  smo 
honori  obligarent^  eius  modi  quoque  artium  ingenia  inspirasse,  und 
c.  13  quae  faeiunt  daemoniis  faciunt  consistentibus  scilicet  in  con- 
secrationibus  idolorum,   siue  mortuorum  siue,  ut  putant^  deorum. 


c.  11,  p.  13,  23.  Die  Wettkämpfe  gelten  den  Göttern 
oder  Todten,  daher  die  Titel:  Olympia  loui,  quae  sunt  Romae 
Capitolina,  item  Herculi  Nemsa,  Neptuno  bthmia,  ceteri  mortuarii 
agtmes.  Wenn  irgendwo,  so  liegt  es  hier  klar  vor,  dass  diese 
Lesart  des  Agobardinus  aus  Unverstand  entstellt  wurde,  in- 
dem B  mortuarii  uarii,  Bmg  C  mortuorum  uarii  bieten;  weil 
die  singulare  Bildung  viortv^rius  Befremden  erregte,  ver- 
wässerte man  sie  lieber  durch  den  Zusatz  uarii,  denn  ihre 
Verschiedenheit  zu  betonen,  war  hier  keine  Veranlassung. 
Wer  diese  wuchernden  Bildungen  auf  -ariv^  überschaut,  wie 
sie  Bönsch,  It.  und  Vulg.,  S.  131  f.  zu  Häuf  gebracht,  wird  ein 
morfuariuSj  dessen  Existenz  zudem  die  romanischen  Sprachen 
verbürgen,  fUr  Tertullian  nicht  aufgeben  wollen. 

p.  14,  13.  nam  olim,  quoniam  animas  defun^ctorum  huma^o 

sanguine  propitiari  creditum  erat,  captiuos  uel tos  seruos 

2* 


20  ^I-  AbhandluDg:    t.  Harte  1. 

mercati  in  exsequüs  immolabant.  B  füllt  die  Lücke  im  Ago- 
bardinus  durch  uel  mala  ingerdo  seruoa  aus,  was  sich  durch 
den  noch  sichtbaren  Rest  tvs  in  A  als  blosse  VermuthuDg  zu 
erkennen  giebt.  Die  von  Reifferscheid  selbst  bestätigte  Grösse 
der  Lücke,  die  nach  Möglichkeit  zu  berücksichtigen  ist,  spricht 
gegen  seine  eigene  Vermuthung  male  ingeniatos.  Rigaltius' 
mali  Status  wird  der  Lücke  und  dem  in  A  erhaltenen  tus  ge- 
recht,  aber  es  ist  doch  ein  aufiUUiger  Ausdruck  für  gering- 
werthige  Sclaven,  von  denen  hier  allein  die  Rede  sein  durfte. 
Ich  möchte  vorschlagen:  uel  maculatos  seruos. 


c.  15,  p.  16,  18  wird  sich  in  Erinnei*ung  an  eine  ähnliche 
(^oben  zu  p.  2,  21)  besprochene  Verwechslung  leicht  herstellen 
lassen:  ceterum  rettuLimus  supra  de  locoi'um  condicione,  quod 
non  per  semeiipsa  nos  inquinent,  sed  per  ea  quae  üLic  geruntur, 
per  qua£ ,  simul  inquinamentum  comhiberunt,  tunc  et  totum  (et 
tantum  A,  et  B^  iterum  £.  Klussmann,  etiam  Reifferscheid)  in 
aüeros  respuunt;  denn  et  totum  bringt  das  nicht  leicht  zu  ver- 
missende  Object  und  verstärkt  passend  den  Gedanken.  —  Grössere 
Schwierigkeiten  bieten  die  sich  unmittelbar  anschliessenden 
Worte:  uiderit  ergo,  ut  diximvs,  principalis  tiiulus,  idololatna; 
reliquas  ipsarum  rerum  qualitates  contra  ut  dei  omnes  feramus 
(so  E.  Klussmann,  contra  dl  onis  feramus  A,  contrarias  omnes 
feramus  dei  B,  contrariis  omnes  feramus  Gelenius,  contrarüs 
conferamus  Latinrus,  contrarias  omnes  feramtis  dei  Dehler),  deus 
praecepit  spiHtum  sanctum,  utpote  pro  naturae  suae  bono  tenerum 
et  delicatum,  tranquiUitate  et  lenitate  et  qydete  et  pace  tractare, 
non  ßirore,  non  büe,  non  ira,  non  dolore  inquietare,  huiusmodi 
cum  (so  Klussmann,  hvdc  modicum  A  Bmg,  huic  quomodo  cum 
B)  spectacuUs  poterit  conuerure?  Ich  brauche  mich  mit  einer 
näheren  Betrachtung  der  zu  dieser  schwierigen  Stelle  ge- 
machten Conjecturen  und  ihrer  gewaltsamen  Deutungen  nicht 
aufzuhalten.  Ein  Blick  in  Oehler's  Commentar  kann  das  recht- 
fertigen. Beachtenswerth  ist  nm-  E.  EJussmann's  Versuch, 
welcher,  von  der  Lesart  A  ausgehend,  die  leichte  Aenderung 
contra  ut  dei  om/nes  vorschlug,  die  auch  Reifferscheid  billigte. 
Klussmann  erkennt  hier  ein  Zurückgreifen  auf  den  im  2.  Ca- 
pitel  entwickelten  Einwand,  dass,  da  die  Dinge,  welche  beim 


Pfttristisebe  Stadien.  I.  21 

Schauspiel  in  Frage  kommen,  wie  Pferd,  Löwe,  Körperkraft, 
Anmuth  der  Stimme,  die  Bauten  und  ihr  Material  von  Gott 
geschaffen  (dei  res  sunt)  und  nicht  sündhaft  sind  (ut  omnia 
b<mi  auctoris),  auch  der  Besuch  der  Spiele  nicht  sündhaft  sein 
könne:  iam  hoc  loco  omnia  uitanda  esse  ahsoluit  quae  in  specta- 
culis  idololatriae  seruiant,  reliqua  et  rerum  ipsarum  qualitates,  i.  e, 
res  a  deo  profectOrS  needum  ad  impios  usv^  ab  hominibus  per- 
iLersas  a  Christianis  ferenda  esse,  und  gewinnt  die  Begründung 
dafbr,  indem  er  schreibt:  ut  dei  omnes  yWeil  sie  alle  von  Gott 
herrühren,  wollen  wir  sie  uns  gefallen  lassend  Bei  dieser  Er- 
klärung bleibt  es  unverständlich,  weshalb  Tertullian  jene  in- 
differenten Stoffe  und  Aeusserlichkeiten,  ex  qmbus  spectactda 
instruuntur  '(p.  2,  8),  reliqtbas  ipsarum  rerum  qualitates  nennt, 
dass  dieselben  hier  als  frei  von  idololatrischer  Befleckung  er- 
scheinen sollen,  nachdem  er  im  2.  Capitel  das  Gegentheil  dar- 
gethan  (vgl.  p.  3,  3  non  ergo  hoc  solum  respiciendum  est,  a 
quo  omnia  nnt  instituta,  sed  a  quo  conuersa).  Schlimmer  ist  es, 
dass  eine  derartige  Aufforderung,  ohne  jede  Veranlassung  ein- 
gestreut, den  strengen  Zusammenhang  zerreisst  und  keinen 
Uebergang  zu  der  folgenden  Erörterung  gestattet,  welche  aus 
der  Beschaffenheit  der  Stoffe,  die  in  den  Spielen  dargestellt 
werden,  und  den  durch  sie  erregten  Leidenschaften  ihre  Un- 
erlaubtheit herleitet.  Dieselbe  gliedert  sich  aber  genau  der 
Disposition  des  Ganzen  an,  deren  Uebergänge  von  dem  einen 
Punkt  zum  andern  Tertullian  deutlich  hervortreten  lässt.  Nach- 
dem er  im  1.  und  2.  Capitel  die  Scheingründe  der  Heiden  für 
die  Erlaubtheit  der  Spiele  abgethan,  kommt  er  zu  dem,  was 
ihm  Hauptsache  ist,  zu  den  Einwänden  der  Christen  (c.  3  con- 
uertamur  magis  ad  nostrorum  detra^ctatvs) ,  unter  welchen  als 
der  erste  und  wichtigste  der  erscheint,  quod  non  significanter 
neque  nominatim  denuntietur  serms  dei  abstinentia  eiusmodi. 
Darauf  wird  im  3.  Capitel,  Psalm  1,  1,  im  4.  Capitel  das 
Gelöbniss  der  Taufe  angeführt,  durch  welches  sich  die  Christen 
von  dem  Teufel  und  seinen  Werken  losgesagt  haben;  damit 
haben  sie  den  Schauspielen  entsagt,  quae  diabolo  et  pompae  et 
angelis  eius  sint  mancipata,  scilicet  per  idolol atrian.  Um  dies 
zu  beweisen,  sollen  die  origines,  tituli,  apparatus,  loca,  artes 
derselben  näher  betrachtet  werden;  si  quid  ex  his  non  ad  ido- 
lum  pertinuerit,   id  neque  ad  idololatriam  neque  ad  nostram  eiC' 


22  VI.  Abhandlung:    r.  Hartel. 

rationem  (bei  der  Taufe)  pertinebit  (p.  4,  12).  Diese  Betrachtung 
reicht  von  c.  5  bis  c.  13  und  wird  hier  ausdrücklich  als  ab- 
geschlossen bezeichnet:  satis,  opinor,  impleuimus  ardinem,  quot 
et  quibibs  modis  spectacula  idololatrian  committant,  de  originibus, 
de  titulis,  de  apparatibua,  de  locisy  de  ariifido.  Mit  c.  14  werden 
wir  von  dieser  in  breiter  Ausführung  entwickelten  Digression  zu 
dem  im  3.  Capitel  eingeschlagenen  Wege  der  Betrachtung  zurück- 
geführt, nunc  interposüo  nomine  (nomine  Ursinus^  nosae  ne  AB, 
nosdmine  Klussmann)  idololatriae,  quod  solum  siibiectum  sufficere 
debet  ad  abdicationem  spectciculorum ,  alia  tarn  raiione  tractemua 
ex  abundanti,  propter  eos  maxime  qui  sibi  blandiuntnr  quod  non 
nominatim  abatinentia  isla  praescripta  sit.  Ursinus  hat  unzweifel- 
haft richtig  nomine  hergestellt;  nomen  steht  hier  wie  de  idolol. 
c.  1,  p.  30;  19  et  utiqibe  erga  hominem  admissa  frans  maximi  cri- 
minis  nomen,  gleichbedeutend  mit  tUulus,  welchen  Ausdruck 
er  einige  Zeilen  später  gebraucht  (p.  16^  19  uiderü  principalü 
titulus,  idololatria)  j  und  bezieht  sich  auf  den  Abschnitt  der 
Schrift  von  c.  5  bis  13,  welcher  durch  interponto  deutlich  als 
eine  Digression  bezeichnet  wird.  Es  beruht  auf  einem  Ver- 
kennen dieser  Verhältnisse,  wenn  Reifferscheid  interim  seposito 
(oder  posito)  vorschlug,  oder  Klussmann  nomine  verdächtigte 
und  dafür  ein  neues  Wort  nosdmine  empfahl.  Im  weiteren 
wird  nach  der  Methode  des  3.  Capitels  (cum  quid  genercdiier, 
efiam  specialiter  interpretari  capit)  im  14.  Capitel  zunächst  aus 
der  Verdammung  der  sündhaften  Begierden  und  Vergnügungen 
(concupiscentiae  et  uoluptates)  in  der  heiligen  Schrift  auf  die 
Verdammung  der  Schauspiele  geschlossen;  im  15.  ist  es  das 
Gebot  der  Ruhe  und  Leidenschaftslosigkeit  (dev^  praecepit 
spiritum  sanctum ,  utpote  pro  naturae  suae  bono  tenerum  et  deli- 
catum,  tranquiUitate  et  lenitate  et  quiete  et  pace  tractare,  non 
furore  non  bile  non  ira  non  dolore  inquietare) ,  gegen  welches 
jener  sündigt,  der  die  Schauspiele  besucht;  den  Uebergang 
vermittelt  eine  Zurückweisung  auf  das  über  die  Orte  der 
Schauspiele  c.  8  Gesagte,  die  nicht  an  sich  beflecken,  sed  per 
ea  quae  illic  geruntur.  Insofern  nun  das  Schauspiel  schon  durch 
den  Ort  der  AuflFührung  mit  Idololatrie  behaftet  wird,  das  gilt 
als  abgethan,  wie  schon  im  Eingang  des  14.  Capitels  vermerkt 
wurde;  hier  aber  sind  die  übrigen  Eigenschaften  der  Hand- 
lungen selbst,  die  dargestellt  werden,  unter  dem  Gesichtspunkt 


IfftirisUscbe  Studien.  I.  23 

ZU  untersuchen,  ob  sie  mit  dem  genannten  Gebote  im  Einklang 
stehen  oder  nicht.  Muss  dies  der  Sinn  der  fraglichen  Worte  sein, 
dann  wird  die  Stelle  dadurch,  dass  wir  homines  für  oms  in  A 
schreiben,  verständlich:  uiderü  ergo,  ut  diximus, principalis  titulus, 
idololatria;  reliquaa  ipsarum  rerum  qualitates  contra  dei  homines 
feramus  d.  h.  wir  wollen  die  übrigen  Eigenschaften  gegenüber  den 
Dienern  Gottes  und  ihren  Pflichten  erwägen  (vgl.  contrai^.  190, 17). 
Es  wäre  leicht,  für  feramus  eine  gewöhnlichere  Wendung  wie 
dUseramtAs  oder  conferamue  vorzuschlagen,  aber  ich  möchte  das 
seltenere  Tertullian  nicht  absprechen.  Der  Ausdruck  aber  dei 
homines  drängte  sich  Tertullian  auf  durch  die  Stelle,  auf  welche 
er  in  den  folgenden  Worten  anspielt,  Ephes.  4,  30,  wo  der 
Apostel  seine  Aufforderung,  den  neuen  Menschen  anzuziehen, 
den  Menschen  Gottes,  des  weiteren  ausfuhrt,  huiusmodi  aber, 
wie  hier  Klussmann  treffend  hergestellt  hat  (huiusmodi  cum 
spectaculis  poterit  conueniref)  kann  nicht  besser  umschrieben 
werden  als  durch  hominibus  dei  und  verlangt  fast  im  Voraus- 
gehenden eine  Setzung  des  Begriffes,  den  wir  durch  Conjectur 
gewonnen  haben.  Es  ist  nur  ein  anderer  Ausdruck  dafür,  wenn 
es  p.  18,  18  heisst:  si  quid  horum,  quibus  circus  farit,  alicubi 
conpetit  sanctis,  etiam  in  circo  licebit,  si  uero  nusquam,  ideo 
nee  in  circo,  und  c.  24,  p.  24,  9,  wo  diese  ganze  Betrachtung 
zum  Abschluss  gelangt:  qv^ot  adhuc  modis  prohahimus  nihil  ex 
his  qucte  spectaculis  deputantur  placitum  deo  esse  aut  congruens 
seruo  dei,  quod  deo  placitum  non  sit!  wo  allerdings  Reiffer- 
scheid's  Schreibung  und  Interpunction  esse!  at  congruens  —  non 
sitf  diese  Rückbeziehung  verdeckt;  auch  das  Futurum  proba- 
bvmus  oder  pero^rabimus  (B)  ist  hier  passender,  als  was  er  für 
sperabimus  in  A  herstellte,  probauimus.  Denn  die  Frage  ,auf 
welche  Arten  sollen  wir  weiter  beweisen?'  bedeutet,  dass  das 
bisher  Bewiesene  genügen  kann. 

In  weiterer  Ausführung  dieses  Gedankens  heisst  es  p..l7, 7: 
nam.  et  si  qui  modeste  et  probe  spectaculis  fruitur  pro  dignitatis 
uel  aetatis  uel  etiam  naiu/rae  suae  condicione,  non  tarnen  immo- 
bilis  animi  est  (so  B,  tarn  enl  mobili  animi  et  A,  tarnen  immo- 
bili  animo  est  C)  et  (add.  Klussmann^  om  ABC,  vcl  Reifferscheid) 
sine  tadta  spiritus  passione.  Die  von  Klussmann  empfohlene 
Schreibung  est  et  fordert,  wie  er  richtig  bemerkte,  der  Gedanke: 
non  immobilem,    non  sine  animi  affectione  ne   eum  quidem   esse, 


24  VI.  AbhAndlang:     ▼.  Haftel. 

qvd  honestcUe  aeruata  »pectacuLis  intersit  Teriullianus  affirmai; 
aber  est  hat  keine  urkandliche  Gewähr  und  man  erhält  den 
gleichen  Sinn  und  begreift  die  Interpolation  ^  wenn  man  nach 
A  mit  Aenderung  eines  Buchstabens  TertuUian  die  ihm  eigen- 
thümliche  Kürze  lässt:  non  tarnen  immobili  ardmo  ei  sine  ta- 
cita  epirüus  paasione  (sc.  fruitur). 


c.  16,  p.  18,  13.  Die  AiFecte  der  Zuschauer  im  Theater 
werden  durch  fremdes  Glück  und  Unglück  hervorgerufen. 
quicquid  Optant,  quicquid  abominantur,  extraneum  ab  iis  est;  iia 
et  am(yr  apud  illoa  otiosus  et  odium  initistum.  an  forsüan  sine 
causa  amare  liceat  quam  sine  caibsa  odissef  Dies  könnte  nach 
dem  Sprachgebrauch  TertuUian's  nur  bedeuten  magis  oder 
potivs  amare  quam  odisee,  indem  bei  ihm  nicht  selten  quam 
in  diesem  prägnanten  Sinn  bei  Verben  des  Vorziehens  und 
sonst  sich  findet;  vgl.  de  pudic.  c.  2,  p.  122,  30  idem  miseri- 
cordiae  pradator  quam  8a<yiißcii]  de  orat.  c.  7,  p.  185,  23  quia 
uult  (niauult  Leopold us)  eam  (paenitentiam)  quam  mortem  pecca- 
torie;  de  pudic.  c.  18,  p.  260,  25  secundum  illam  clem&iüiam 
dei  quae  uult  (so  ist  zu  schreiben,  qua  ei  uult  B,  quae  mauuU 
Gelenius  und  Reiflferscheid ,  qua  mauult  Ursinus)  peccatoris 
paenitentiam  quam  mortem;  ad  nat.  I,  c.  A,  p.  64,  22  mirari 
quam  assequi  norunt;  ib.  8,  p.  72,  2  ßdem  ueatram  uanitcUibua 
quam  ueritatibus  deditam  d&monstrare  gestimus;  de  baptismo  c.  20, 
p.  218,  5  nihilo  minus  uentris  et  gulae  meminerat  quam  dei;  de 
ieiun.  adu.  psych,  c.  17,  p.  297,  26  saginatior  christianus  ursis 
et  leonibus  forte  quam  deo  erit  neceasarius  (neceaaarior  Reiffer- 
scheid).  Ein  solcher  Gedanke  ist  aber  hier  unangemessen;  Ter- 
tuUian will  nicht  sagen,  dass  es  eher  gestattet  sei,  ohne  Grund 
zu  lieben  als  ohne  Grund  zu  hassen,  sondern  wohl  vielmehr,  dass 
das  eine  ebenso  wenig  gerechtfertigt  sei  als  das  andere,  also: 
aii  foraitan  eine  cauaa  amare  liceat  quia  eine  cauaa  odiaaef  In 
der  Insinuation,  dass  es  wohl  für  gestattet  gelten  könne,  ohne 
Grund  zu  hassen,  liegt  etwas  von  bitterer  Ironie ;  denn  dass  die 
Christen  ohne  Grund  gehasst  werden  und  diesen  gegenüber  die 
natürliche  Ordnung  der  Dinge  verkehrt  sei,  ist  eine  häufig  wieder- 
kehrende Klage.  Ich  halte  um  dieses  Nebengedankens  willen 
quia  für  richtiger  als  an  foraitan  (tarn)  oder  an  foraitan  (quam) 


PatristiBche  Stadien.  I.  25 

sine  cavaa  amave  Uceat  quam  zu  schreiben;  beides^  tarn — quam 
und  das  gleichbedeutende  quam — quam,  kommt  sonst  gleich 
häufig  vor.  Uebrigens  ist  die  Verwechslung  von  quia  und 
quam^  wie  zwischen  den  einsilbigen  Formen  des  Relativprono- 
mens einer  der  häufigsten  Fehler  in  A  und  B. 


c.  17;  p.  18;  19.  Mit  diesem  Capitel  geht  TertuUian  daran, 
zu  erörtern;  inwiefern  die  Spiele  gegen  das  Gebot  der  Scham- 
haftigkeit  Verstössen:  similiter  pudiciHam  (jiec  inptidicitiam  A; 
impudidtiam  B)  amare  (amoliri  B)  mbemur,  welche  so  von 
E.  Klussmann  hergestellt  wurden;  indem  er  die  Silben  nee  in, 
welche  sich  in  A  aus  den  unmittelbar  vorhergehenden  Worten 
nee  in  circo  einschlichen;  tilgte.  Reifferscheid  verschmähte 
diese  evidente  Verbesserung.  Ich  erwähne  dies  nur;  um  sein 
allzu  grosses  Vertrauen  zu  B;  das  allein  sein  Verfahren  er- 
klärt; an  diesem  Beispiele  zu  zeigen.  —  Hingegen  vermag  ich 
Klussmann  in  der  Behandlung  der  folgenden  Worte,  welche 
die  Schamlosigkeit  scenischer  Aufführungen  schildern;  nicht  zu 
folgen;  wenngleich  er  in  der  Hauptsache  ReifFerscheid's  Zu* 
Stimmung  erlangte:  ita  summa  gratia  eius  (theatri)  de  spurcUia 
plu/rimum  condnnata  est,  quam  Atellanus  gestieulatur,  quam  mimus 
etiam  per  muliebres  (res)  praesentat  {i'es  repraesentat  Reiffer- 
scheid; repraesentat  AB);  (sensum)  seocus  et  (sexum  B)  pudoris 
exterminans,  ut  facilius  domi  quam  in  scaena  (in  scaena  Gele- 
nius;  scaenae  B)  ervhescant  {quam  in  scaena  erubescant  om.  A). 
Denn  die  Unfläthigkeit  hat  sicherlich  nicht  der  Mimus  allein 
per  muliebres  res  dargestellt;  und  die  Wirkung  (sensum  sexus 
exterminans)  ist  eine  auffälHgC;  wenn  von  Frauen  nicht  die 
Rede  ist;  auf  welche  wir  doch  sexus  nur  beziehen  können. 
Gelenius  hatte  längst  das  Richtige  gefunden:  quam  mimus  etiam 
per  mulier  es  repraesentat;  denn  die  Darstellung  weiblicher 
Rollen  durch  Frauen  war  gerade  fUr  den  Mimus  eigenthümlich 
(vgl.  Grysar  in  den  Sitzungsber.  der  Wiener  Akademie  XH; 
271  und  Friedländer,  Sittengesch.  H*;  395).  Damit  entfällt  aber 
auch  die  Nothwendigkeit;  sexum  hinzuzufügen;  indem  muUeres  zu 
exterminans  zu  ergänzen  oder  vielleicht  sexus  et  pudoris  exterminas 
zu  schreiben  ist  (vgl.  ad  nat.  I;  c.  8,  p.  74,  23  exules  uocis 
humanae,  de  idolol.  c.  13;  p.  44;  29  extraneus  ab  omni  uanitate; 


26  Tl.  Abhandlnng:    ▼.  Hart«!. 

Cyprian,  ep.  52,  1,  p.  616, 16  cathedrae  extorrü  und  exterminus 
ib.  A  293,  86).  Jetzt  endlich  versteht  man  erst,  wer  die  sind, 
welche  faciliua  domi  quam  in  scaena  erubescant.  Diese  Worte 
allein  mussten  erratben  lassen,  dass  es  sich  um  Frauen  auf 
der  Bühne  handelt.  Das  Wort  mimus  aber  kann  ebenso  gut 
von  der  Gattung  des  Spieles,  wie  vom  Schauspieler,  neben 
welchem  Frauen  auftraten,  gesagt  sein. 

p.  1 9,  24.  Auch  hier  edierte  Reifferscheid  nach  E.  Kluss- 
mann:  quodsi  sunt  (quod  sint  AB,  quodsi  Ursinus)  trcigoediae 
et  camoedtae  scelerum  et  libidinum  actrices  (so  Ursinus,  aiLctfnces 
A  B)  cru^ntae  et  lasciuae,  impiae  et  prodigae,  nullvus  rei  aut  atrocü 
aut  tdlis  commemoratio  melior  est:  quod  in  facto  reiciturf  etiam 
in  dicto  non  est  recipiendum,  nur  dass  er  durch  seine  Ver- 
muthung  melior  ipsa  re  est  auf  die  Dunkelheit  der  Stelle  hin- 
wies. Indem  aber  der  vorausgehende  Satz  die  Verwerflichkeit 
der  dramatirchen  Dichtung  aus  der  Verwerflichkeit  der  pro- 
fanen Literatur  überhaupt  begründet  (si  et  doctrinam  saecularis 
litteraturas  ut  stultitiae  apud  deum  deputatam  aspemamur,  satis 
pi'oescribitur  nohis  et  de  Ulis  speciebus  spectaculorum),  kann  un- 
möglich das,  was  in  diesem  über  die  Stoffe  und  ihre  Darstellung 
gesagt  ist,  als  eine  Folge  durch  quodsi  abgeleitet  werden. 
Unlogisch  wie  diese  Verknüpfung  ist  aber  auch  das  Verhältniss 
des  Vordersatzes  ,wenn  die  Tragödien  und  Komödien  als  sce- 
nische  Darstellungen  von  Verbrechen  und  Leidenschaften  blutig 
und  ausgelassen  sind'  zu  dem  Nachsatz,  welcher  offenbar  eine 
Bemerkung  über  die  Art  und  Weise  der  Mittheilung  oder  Dar- 
stellung der  dramatischen  Stoffe  enthält,  indem  die  Worte 
nullius  rei  aut  atrocis  aut  uüis  commemoratione  melior  doch  nichts 
anderes  bedeuten  können  als  nuUa  res  av4,  atrox  aut  uilis  com- 
memoratione uel  actione  melior  fit.  An  dieser  Bedeutung  würde 
sich  nichts  ändern ,  wenn  man  unter  Ablehnung  der  sich  von 
selbst  aufdrängenden  Ergänzung  quam  per  se  ipsa  est  den  Oe- 
nitivus  nullius  ret  als  comparativen  fasste,  für  welchen  Gebrauch 
sich  bei  Tertullian  überdiess  nur  schwache  Spuren  nachweisen 
lassen.  Wir  finden  apolog.  c.  40  (p.  268,  1  Oehl.)  memorat 
et  Plato  Ttiaiorem  Asiae  uel  Africae  terram  Atlantico  mari  ereptam, 
aber  ad  nat.  I,  c.  9,  p.  73,  19  quam  Plato  msmorat  maiorem 
Asia  aut  Africa  in  Atlantico  mari  mersam;  de  carne  Christi 
c.  3  (p.  430,  1  Oehl.)  quod  enim  angdis  inferioribus  dei   licuit 


Patristisch«  Stadien.  I.  27 

—  hoc  tu  foteniiori  deo  auferesf  (vgl.  Rönsch,  It.  und  Vulg.^, 
S.  436).  Die  Sätze  sind  also  aus  dieser  Verbindung  auszulösen. 
Wenn  nun  aber  in  dem  zweiten  von  der  Darstellung  dramatischer 
Stoffe  die  Rede  ist^  so  werden  im  ersten  diese  Stoffe  oder  die 
Tragödie  und  Komödie  als  Erfinderinnen  (atidrices)  derselben 
charakterisirt  worden  sein^  sowie  in  dem  Schlusssatz  (quod  in 
facto  reicüury  etiam  m  dicto  non  est  recipiendum)  Stoff  und 
Darstellung  auseinander  gehalten  werden.  Der  Sinn  der  Worte 
wäre  demnach:  Insofern  die  Tragödien  und  Komödien  verbreche- 
rische und  leidenschaftliche  Handlungen  schaffen,  sind  sie  wie 
diese  Handlungen  blutig  und  ausgelassen,  ruchlos  und  locker; 
die  Mittheihing  (commemoratio)  keiner  Handlung  von  solcher 
Beschaffenheit y  d.  i.  einer  tragischen  oder  komischen  (atrocU 
aut  Ullis),  ist  besser,  d.  i.  weniger  grausam  oder  weniger  aus- 
gelassen;  was  als  Handlung  verwerflich  ist,  soll  auch  als  Dar- 
stellung nicht  aufgenommen  werden.  Diesem  Sinne  entspricht 
die  Ueberlieferung,  wenn  wir  nur  sint  in  sunt  ändern  und  inter- 
pungieren:  quod  sunt  tragoediae  et  comoediae  scelerwm  et  libi- 
dinum  auctrices,  cruentae  et  lasduae,  impiae  et  prodigae  (sc. 
sunt),  nvUius  rei  aut  atrods  aut  uilis  commemoratio  melior  est,  qtbod 
in  facto  etc.  Solch  asyndetische  Nebeneinanderstellung  der 
Sätze  liebt  Tertullian  besonders  am  Schluss  seiner  Betrachtungen. 


c.  19,  p.  20,  27  hat  Reifferscheid  mit  Unrecht  an  der 
Ueberlieferung  gezweifelt:  etiam  qui  damnantur  ad  ludum,  quäle 
est  ut  de  leuiore  delicto  in  homicidas  emendatione  proficiantf  indem 
er  in  homicidüs  vorschlug.  Tertullian  sagt:  sie  werden  durch 
die  Strafe  (emendatione,  vgl.  apol.  c.  46)  von  geringeren  Ver- 
brechern zu  Mördern.  So  gebraucht  die  heil.  Schrift  in  z.  B.  in 
der  Gen.  1,  27  cresdte  et  in  muUitudinem  proficite  (de  anima 
c.  27,  p.  345,  20);  Tert.  ad  nat.  I,  c.  12,  p.  83, 1  a^bor  exsurgit 
in  ramos,  in  comam,  in  speciem  sui  generis;  de  pudic.  c.  20, 
p.  268,  12  in  Abrahae  filios  fiunt ;  de  anima  c.  9,  p.  311,  24 
f actus  esset  homo  in  animam  uiuam  (vgl.  c.  11,  p.  315,  19) 
und  noch  kühner  ad  nat.  H,  c.  15,  p.  127,  12  quos  in  sidera 
sepelistis  (=z  post  mortem  sidera  fecistis)  et  audadter  deis  mim- 
stratis.  Ebenso  steht  ad  bei  Ennodius  424,  2  nequaquam 
ad    cursum    (fluminis)   proficis    liquoris    impendio,    433,   5    qui 


28  VI.  Abhandlung:    ▼,  Hartel. 

tot  pUntbs  dotibus  ad  ecclesiae  fastigia  creuit,  392,  26  ad  cen- 
tenos  fructus  admrgere  und  ähnliche  Verwendungen  von  od 
in  dem  Index  meiner  Ausgabe  p.  636. 


c.  21,  p.  22,  3.  Die  Worte,  in  welchen  das  züchtige  und 
sittliche  Verhalten  der  Menschen  im  gewöhnlichen  Leben  ihrem 
zügellosen  und  unmenschlichen  Benehmen  bei  den  Spielen 
entgegengestellt  wird,  sind  meines  Erachtens  bis  auf  ein  leichtes 
noch  zu  behebendes  Versehen  richtig  überliefert  und  von 
weiteren  Verbesserungen  freizuhalten:  sie  ergo  euenit,  ut  qui  in 
publico  uix  necessitate  uesicae  tunicam  leuet,  (dem  in  circo  aliter 
non  a  es  tu  et  (so  ist  statt  exuet  der  Handschrift  zu  schreiben, 
exuat  Ursinus,  exsultet  Gelenius,  exuet  Reifferscheid  und  Kluss- 
mann),  nisi  totum  pudoi*em  in  fadem  omnium  intendit  .  .  .  .  , 
(1.  13)  immo  qui  pi'opter  homiddae  poenam  probandam  ad  spec- 
taculum  ueniat  (jion  ueniat  Klussmann),  id&ni  gladiatorem  ad 
komiddium  ßagellis  et  uirgis  compellat  inuitum,  et  qui  ivsigniori 
(indigniori  Klussmann)  cuiqvs  homiddae  leonem  posdt,  idem  gla- 
diatori  atrod  petat  (so  B,  »perat  ABmg,  expetai  Klussmann) 
rüdem  et  pilleum  praemium  conferat,  illum  (alium  Reifferscheid 
und  Klussmann)  uero  confectum  etiam  oris  spectaculo  repetat, 
libentius  vecognoscens  de  proximo  quem  uoluit  (noluit  Ursinus) 
ocddere  de  longinquo,  tanto  duinor,  si  non  uoluit  (iion  ualuit 
ReiflFerscheid,  noluit  B,  uoluit  Ursinus).  Was  zur  Erklärung 
oder  Verbesserung  des  überlieferten  exuet  beigebracht  wurde, 
verdient  nicht  widerlegt  zu  werden.  Tertullian  will  offenbar 
einer  zwingenden  Veranlassung  (neceasitate  uesicae)  eine  nichtige 
gegenüberstellen:  die  blosse  Hitze  (a^stuare)  im  Circus  ver- 
anlasst schon  zu  unzüchtiger  Entblössung.  —  Um  zu  beweisen, 
dass  die  Heiden  medium  et  bonum  pro  arbitrio  et  libidine  inter- 
pretantur  (p.  22,  1),  und  mit  Rücksicht  auf  den  Einwurf  der 
Heiden:  bonum  est  cum  puniuntur  nocentes  (p.  20,  15),  womit 
die  Vorgänge  im  Amphitheater  gerechtfertigt  werden,  deckt  er 
den  Widerspruch  auf,  wenn  man  aus  solcher  Absicht  dahin 
geht,  um  die  verdiente  Strafe  eines  Menschenmörders  zu  sehen 
und  dort  den  Gladiator  wider  seinen  Willen  zum  Menschen- 
mord zwingt.  Daher  ist  non  ueniat  ganz  und  gar  unpassend. 
Weit   bestechender   auf  den   ersten  Blick  ist  Klussmann's  m- 


Pfttristischft  Studien.  I.  29 

digniüri;  denn,  wie  er  zur  Widerlegung  der  überlieferten  Les- 
art sagt,  insigniorem  enim  homicidam  debitas  poenas  luere  quis  non 
ueliif  Das  aber  bedeutet  irrngnioH  cuique  nicht,  sondern  es  ist 
damit  jeder  Mörder  gemeint,  dessen  That  mehr  vor  den  Thaten 
anderer  Mörder  hervorsticht  und  diese  schwerste  .  Art  der  Be- 
strafung zu  rechtfertigen  scheint.  Dagegen  wäre  indigniori 
cuique  jeder,  welcher  eine  solche  Bestrafung  weniger  ver- 
diente als  andere,  die  unter  erschwerenderen  Umständen  ge- 
mordet haben,  und  damit  käme  eine  ganz  falsche  Beziehung 
in  den  Gedanken,  welcher  etwa  ctäque  eftam  indigniori,  Jedbm, 
selbst  dem,  der  es  weniger  verdiente',  aber  nicht  indigniori 
cuique  vertrüge.  —  Nur  von  demselben  Verbrecher,  der  zum 
Kampf  mit  dem  Löwen  verurtheilt  worden  war,  ist  im  Fol- 
genden die  Rede,  daher  nur  tUuMj  nicht  aUum  richtig  sein 
kann:  an  den  Todesqualen  dieses  will  er  sich  weiden  und  ihn 
in  der  Nähe  sehen,  den  er  doch  von  ferne  sterben  sehen  wollte, 
oder,  setzt  Tertullian  mit  der  ihm  eigenthümlichen  Schärfe 
hinzu,  er  ist,  wenn  er  dies  nicht  wollte,  wenn  dies  nicht  seine 
ursprüngliche  Absicht  war,  sondern  es  ihm  auch  auf  diese 
Augenweide  ankam,  nur  um  so  grausamer  zu  nennen.  Hin- 
gegen Hesse  ^i  non  ualuit  nur  eine  gekünstelte  und  schwäch- 
liche Erklärung  zu:  ,wenn  sein  Wunsch  nicht  in  Erfüllung 
ging'.  Endlich  möchte  ich  selbst  in  den  Worten:  idem  gladia- 
tori  atroci  sperat  rudern  et  piUeum  praemium  conferat  die 
Autorität  des  Agobardinus  vertheidigen  und  weder  petat  noch 
expetat  vorziehen,  wenngleich  ELlussmann  bemerkt:  expetat 
ut  ecriberem  et  res  ipsa  et  qui  svieequitur  coniunctiuus  conferat 
poetulabant,  sondern  speret  schreiben.  Denn  darin  liegt  eine 
passende  Steigerung;  das  sperare  gladiatori rud.em  (für  den  Gla- 
diator) ist  der  stille  Wunsch,  das  confefrre  pHieum  seine  Erfüllung. 


c.  22,  p.  22,  24.  Das  verkehrte  Gebahren  der  Menschen 
wird  weiter  beleuchtet  durch  da^Verhältniss  zu  den  Künstlern, 
die  bald  Gegenstand  des  Enthusiasmus,  bald  der  Verachtung 
sind:  etenim  ipsi  auctores  (actores  A)  et  administratores  specta- 
ctdorum  quadrigarios  ecaenicos  osysticos  arenarioe  ülos  amantiaei- 
mos,  quibtbs  uiri  animas ,  feminae  autem  iUis  (so  Lipsius, 
aut  ilU  AB)  etiam  corporn  sua  subsfemunt,  propter  quos  in  ea 


30  VI.  Abbandlnng:    ▼.  Hart  ei. 

(se  in  ea  Reifferscheid)  cammittunt  quae  (so  Qelenius^  quia  AB) 
reprehendunt,  ex  eadem  arte,  qua  mafftdfaciunt,  deponunt  et  der 
minuunt,  immo  manifeste  damnant  ignominia  et  capitis  minutione. 
Oehler  scheint  die  durch  Lipsius  hergestellten  Worte  zu  verstehen, 
kann  aber  durch  seine  Erklärung  nur  verwirren;  Klussmann  ge- 
steht offen:  quid  id  quod  in  libris  est  aut  Uli  uel  quod  Lipsio 
placuit  autem  Ulis  sibi  uelit  nesdo,  equidem  nihü  sani  commentus 
sum.  Auch  Reifferscheid  war  gleicher  Ansicht/ wie  seine  Frage- 
zeichen andeuteten.  Lipsius'  Aenderung  aber  ist  leicht  und  die 
Sache,  um  die  es  sich  handelt,  derb  und  deutlich  genug  gesagt. 
Den  Commentar  kann  JuvenaFs  sechste  Satire  liefern.  Mann  und 
Weib  schwärmen  ftir  sie,  die  Frauen  noch  mehr  als  das,  sie  geben 
sich  ihnen  preis  (etiam  corpora  sua  svbstemunt).  In  schwächlicher 
Weise  hinkt  aber  dieser  Beschuldigung  der  Satz  nach:  aus 
Liebe  zu  ihnen  thun  sie,  was  sie  tadeln  (prapter  quos  in  ea  com- 
mütunt  quae  reprehendunt),  der  in  A  fehlt,  vielleicht  mit  Recht. 
Selbst  wenn  man  crimina  für  in  ea  schriebe,  bUebe  er  kraftlos, 
p.  23,  8.  quude  iudidum,  ut  ob  ea  quis  offuscetur,  per  quae 
promereturf  immo  quanta  confessio  mala  .....'  quarum  actares, 
cum  acceptissimi  sint,  sine  nota  iion  su/nt.  So  steht  die  Stelle  mit 
vier  erloschenen  Buchstaben  in  A,  welche  B  durch  malae  rei 
ausfüllte ;  sie  leidet  aber  wie  das  einer  Beziehung  entbehrende 
quai^um  zeigt,  an  einem  weiteren  Gebrechen,  welches  durch 
die  Ergänzungen  Oehler's  malarum  verum  quarum,  E.  Kluss- 
mann's  malarum  artium  quarum y  die  Schreibungen  Ursinus' 
(malae  rei)  cuius,  Scaliger's  qua  tum,  Reifferscheid's  quoniam  nicht 
überzeugend  behoben  ist.  Wenn  B  in  so  genauer  Weise  Lücken 
füllt,  verdient  er  allerdings  Beachtung,  aber  doch  keine  unbe- 
dingte. Und  hier  erweckt  der  Genetiv  schon  Misstrauen  — 
auch  bei  quäle  iudidum  fehlt  ein  solcher  — ,  indem  man  viel- 
mehr das  Subject  vermisst,  welches  mit  dem  vorausgehenden 
ut  ob  ea  quis  offuscetur  respondiert,  also  mala  fama.  Was  folgt, 
schliesst  sich  durch  eine  leichte  Aenderung  relativ  oder  als 
dritte  Frage  an:  quare  actores  —  sine  nota  non  suntf 


c.  23,  p.  24,  3.  ceterum  cum  in  lege  praescribit  (deus)  nude- 
dictum  esse  qui  mtdiebribus  uestietur,  quid  de  pantomimo  iudicabit, 
qui  etiam  muHebrtbiAS  cu  .  .  ,  urf  So  A.  Die  mannigfachen  Ver- 


PfttriBtische  Studien.  I.  31 

Buche,  das  so  trefflich  die  Lücke  ftillende  Verbiim,  welches  B 
bietet,  nämlich  curatur,  durch  ein  anderes  zu  ersetzen^  wie 
tUatur  (Ursinus),  scurratur  (de  Lagarde),  calce(xtur  (E.  Eüiuss* 
mann),  curtuxtur  (Reifferscheid)  sind  missglückt;  denn  zwischen 
^weibliche  EJeider  tragen*  und  ,solche  gebrauchen'  oder  ,unter 
solchen  sich  krümmen*  oder  ^weibliche  Schuhe  anthun*  oder 
selbst  ,in  weiblichen  Kleidern  schmarotzen*  ist  kein  solcher 
Gegensatz,  dass  das  zweite  das  Gericht  Gottes  mehr  heraus- 
fordern sollte  als  das  erstere.  Das  erweckt  kein  ungünstiges 
Vomrtheil  für  curatur,  was  Gangneius  zu  seiner  Zeit  noch  in  A 
gelesen  oder  aus  der  andern  mit  A  nahe  verwandten  Handschrift 
entnommen  haben  kann.  Einer  Conjectur  sieht  es  wenigstens 
nicht  gleich.  Unter  diesen  Umständen  fühlt  man  sich  zu  dem 
Versuche  einer  Erklärung  ermuthigt.  Wie  wenn  Tertullian  die 
Worte  des  Deuter.  22,  5  Mk  jiy;  6v36oTfjTat  av^p  croX^v  ^uvaiKfito 
nicht  ohne  Absicht  durch  mul%ebrä)U8  iiestiretur  entsprechend 
allerdings  seiner  lateinischen  Bibelübersetzung  (vgl.  de  idolol. 
c.  16  maledictus  enim  omnis  qui  mtJiUebrilms  induitur)  wiederge- 
geben hätte  um  dieselbe  Ergänzung,  welche  dieser  Ausdruck  un- 
zweideutig darbietet  (mtdiebribus  vsstibtiB),  für  den  zweiten  an 
die  Hand  zu  geben :  mvliebribus  curis  curatur.  Es  ist  bekannt, 
welche  peinUche  Pflege  die  Pantomimen  ihrem  Körper  angedeihen 
liessen,  um  ihren  Bewegungen  Geschmeidigkeit  und  Anmuth 
zu  verleihen.  Toilettekünste  jeglicher  Art  unterstützten  ihre 
Kunst,  die  sie  ebenso  ans  dem  reichlichen  Vorrathe  des  Boudoirs 
eleganter  Damen  entlehnten  wie  selbständig  ausbildeten  (vgl. 
Friedländer,  Sittengesch.  H*  415  f.).  cura  (=  Oeponcefa)  und  curare 
ist  aber  der  bezeichnende  Ausdruck  fhr  das  Schmücken  und 
Putzen  des  Körpers  und  besonders  der  Haare ;  vgl.  Phaedrus  II 
2, 7  capUlo8  homim  legere  coepere  inuicem.  qui  se  putaretßngi  {pingi 
codd.)  cura  mulierum,  caluvs  repente  f actus  est;  Hör.  ep.  1 1,  94 
curatus  inaequali  tcnsore  capillos;  Valerius  Flaccus  Arg.  VUI,  237 
tum  nauus  irmpleuit  uuUus  honor,  ac  sxui  flauis  reddita  cura  comis; 
auch  Tertull.  de  paenit.  c.  12  (p.  664  Oehl.)  capilU  incuria 
harrarem  leorUnum  praeferente.  Mehr  Beispiele  bietet  Gronov, 
Obseruat.  I  98  ed.  Fr.  Vgl.  auch  Plaut.  Men.  895  und  897  cum 
cura  cwrare  und  G.  Landgraf,  Acta  sem.  Erl.  II,  S.  29  f. 

p.  24,  6  kommt  Tertullian   auf  die   tadelnswerthen  Vor- 
gänge in  der  Arena   zu  sprechen:    taceo  de  ülo,  qui  hominem 


32  VI.  Abhandlnag:;    y.  Hartel. 

leoni  prae  se  apponit,  ne  parum  sit  homicida  quam  qui  eundem 
poatmodum  iugulat.  Rigaltius  denkt  an  den  Fall;  dass  man 
gegen  Gladiatoren  wohl  auch  Löwen  losgelassen  und  dass  ge- 
legentlich eines  solchen  Kampfes  ein  Gladiator  seinen  Kame- 
raden durch  geschicktes  Manövrieren  in  die  todbringende 
Gefahr  zu  locken  wusste^  nachdem  dieser  aber  Sieger  geblieben^ 
denselben  in  einem  neuen  Gange,  den  das  Volk  verlangte, 
tödtete:  hac  ratione  primus  ille  Tertulliano  didtwr  ,non  parum 
homicida',  hoc  est  iterum  homicida,  nempe  iam  semel,  cum  homi- 
nem  leoni  prae  se  opposuit^  iterum  uero^  cum  eundem  ipsum, 
cuius  se  corpore  texerat,  postmodum  iugidauit.  Diese  Erklärung, 
welche  die  Streichung  von  quam  verlangt,  verwirft  E.  Kluss- 
mann  mit  Recht;  er  denkt  sich  als  Subject  von  opponit,  worauf 
schon  hominem  fUhren  muss,  nicht  einen  Gladiator,  sondern 
irgend  einen,  der  sich  seines  Gegners  zu  entledigen  sucht,  in- 
dem er  ihn  zum  Kampfe  in  der  Arena  zwingt,  und  erhält, 
indem  er  parum  in  perinde  ändert,  den  Sinn:  leoni  enim  homi- 
nem aduersarium  opponi  dicit,  ne  is  qui  miserum  ad  bestias 
damnauerat,  eodem  modo  interfedsse  uideatur,  quo  is,  qui  eundem 
absoluium  (postmodum)  trucidet.  Wie  sich  EJussmann  mit  prae 
se  abfindet,  das  gerade  Rigaltius  an  den  Gladiator  denken 
Hess,  welcher  einen  andern  vor  sich  hin  dem  Löwen  entgegen- 
treibt, sagt  er  nicht.  Der  Gedanke  aber,  dass  derjenige  in 
gleicher  Weise  als  Mörder  anzusehen  sei,  der  seinen  Mit- 
menschen in  solche  Gefahr  bringt,  mag  er  sie  auch  glücklich 
bestehen,  wie  jener,  welcher  denselben  bei  anderer  Gelegen- 
heit (postmodum)  tödtet,  ist  mit  einer  Modification  allerdings 
annehmbarer  als  jene  Vorstellung  eines  sonst  nirgends  bezeugten 
Vorganges,  den  sich  Rigaltius  fßr  diese  Stelle  ausgekittgelt 
hat.  Man  darf  aber  nicht  an  einen  Richter  oder  sonst  Je- 
manden denken,  qui  miserum  ad  bestias  damnauerat,  weil  in 
diesem  Zusammenhange  nur  von  den  emctores  et  administratores 
spectaculorum  (c.  22,  p.  22,  22)  und,  nachdem  über  die  qua- 
drigariij  scaenid  und  xystid  bereits  gehandelt  ist,  nur  mehr 
von  den  arenarii,  d.  i.  also  von  den  Thierkämpfem  und  Gladia- 
toren die  Rede  sein  kann,  und  es  bedarf  der  Veränderung  keines 
Buchstaben,  indem  ne — sit  nicht  als  Absichtssatz,  sondern  als 
Fragesatz  zu  nehmen  ist  und  selbst  das  auffkllige  prae  se, 
so  leicht    sich    dafUr    die   Schreibung    praedae    darböte,    eine 


Patristisehe  Studien   I.  33 

EiTklärung  gestattet,  qui  homwem  leoni  pi'ae  se  oppomf  ist  der 
Veranstalter  von  Thierhetzen,  welcher  ein  menschliches  Wesen 
—  hominem  ist  gesagt,  und  nicht  uenatorem  oder  hestiariuniy  um 
das  Mitleidlose  und  Empörende  einer  solchen  Handlung  her- 
vorzuheben —  einem  Löwen  —  honi  pi'ae  se,  d.  i.  quem  prae 
98  habeat  —  entgegenstellt,  und  dieser  ist,  wenn  er  auch  nicht 
selbst  tödtet,  doch  ein  Mörder;  denn,  um  einen  Gedanken 
TertulHan's  aus  ad  nat.  c.  5,  p.  104,  1  zu  wiederholen,  cerfmn 
entm  est  quodcunque  fit  ei  adscnbendum,  non  per  quod  fii,  sed  a 
quo  fit,  quia  is  est  caput  facti  qui  et  ut  fiat  et  per  quod  fiat 
instüuit.  Er  ist  nicht  weniger  Mörder  als  der  Gladiator,  welcher 
dasselbe  Wesen  (eundem),  d.  i.  einen  Menschen  oder  eben  den- 
selben Menschen,  der  später  etwa,  wenn  er  heil  aus  dem 
Kampfe  mit  dem  Löwen  hervorging,  als  Gladiator  in  der  Arena 
kämpfte,  tödtet.  In  beiden  Fällen  handelt  es  sich  um  Menschen- 
mord. Das  drückt  Tertullian  aber  durch  den  Fragesatz  aus: 
ich  will  nicht  untersuchen ,  ob  (ne)  jener  weniger  Menschen- 
mörder sei  als  dieser.  Dieser  Gebrauch  der  Partikel  ne  ist 
bei  Tertullian  sehr  häufig,  so  im  1.  Buch  der  Schrift  ad  nationes 
c.  4,  p.  64,  17  nemim  suhvsmtj  ne  tdeo  bonus  quis  et  prudens, 
quia  Christianus,  aut  ideo  Christianus,  quia  prudens  et  bonus; 
c.  7,  p.  67,  22  ut  nemo  recogitet,  ne  pHmum  illud  os  mendacia 
seminaueiit  und  noch  dreimal.  Was  aber  die  Verbindung  leoni 
prae  se  (einem  Löwen  vis  k  vis)  betrifft,  so  ist  weder  das  Re- 
flexivum  noch  diese  selbst  zu  hart,  um  nicht  Tertullian  zuge- 
traut werden  zu  können.  Er  geht  in  der  attributiven  Ver- 
wendung einzelner  Casus  oder  präpositioneller  Fügungen  sehr 
weit,  wodurch  nicht  selten  eine  gewisse  Dunkelheit  erzeugt 
wird.  Fälle  der  Art  werden  wir  noch  öfter  zu  untersuchen 
haben ;  hier  sei  vorläufig  nur  auf  einige  wenige  verwiesen :  de 
orat.  c.  6,  p.  185,2  ita  petendo  panem  qu^tidianum  perpetuitatem 
postulamus  in  Christo  et  indiuiduitatem  a  corpore  eius ;  ad  nat.  T, 
c.  6,  p.  66,  19  uerbi  gratia  homicidam,  adulterum  lege  (sacrilegum 
Reifferscheid ,  lege  punitis  oder  arcetis  Wissowa);  ib.  c.  11, 
p.  81,  13  Tudaeos  refert  uastis  in  locis  aquae  inopia  laborantes 
onagris,  qui  de  pastu  aquam  petituri  aestimabantur ,  indicibus 
fontäms  (^fontis  Oehler  und  Reifferscheid)  usos  esse  (d.  i.  indi- 
cibus ad  fontes  inueniendos  aptis) ;  ib.  c.  16,  p.  87,  10  cum  in- 
fantes  uestros  alienae  misericordiae   exponitis  aut  in  adoptionem 

Sitoangaber.  d.  pbil.-hist.  CI.  CXX.  Bd.  6.  Abh.  3 


34  ^''  Abbandlnng:    v.  Hartel. 

melioribus  parentibus  (emancipatis  add.  M.  Rlussmann),  ib.  I.  19 
publicatae  libidines  sine  (ßunt  add.  ReijBferscheid)  statiuo  uel 
ambulatorio  titulo;  ad  nat.  11,  c.  9,  p.  112,  19  iUa  filia  patfis  in 
carcere  fame  defecti  uberibus  suis  educatrix;  ib.  c.  12,  p.  118,  6 
(interpretantur  Saturnum)  tempus  esse  et  ideo  Caelum  et  Terram 
parentes  ut  et  ipsos  origini  nullos  (oi^iginis  nullius  Reifferscheid) ; 
Apolog.  c.  7  (p.  136)  didmur  sceleratissinii  de  saei'amento  infan- 
ticidii  et  pabulo  vide  et  post  conuiuium  incesto;  ib.  c.  47  (p.  288,  2): 
Epicurei  (deum  asseuerant)  otiosum  et  inexercitum  et  ut  ita  dixerim 
neminem  humanis  rebus;  de  orat.  c.  22,  18  nostra  lex  ampliata 
atque  suppleta  defenderet  sibi  adiectionem  (i.  e.  adiectionem  sSbi 
factam);  ad  nat.  I,  c.  17,  p.  89,  5  uos  tarnen  de  nost'ris  (i.  e. 
qui  de  nostris  estis)  aduersus  nostros  (Caesares)  conspiratis. 


c.  24,  p.  24,  15.  Auch  diese  nicht  weniger  angezweifelte 
Stelle  erledigt  sich  mit  der  Erkenntniss  der  richtigen  Construc- 
tion  in  einfacher  Weise.  Durch  die  Taufe  (in  signaculo  fidei), 
sagt  Tertullian,  den  im  4.  Capitel  angesponnenen  Gedanken 
wieder  aufnehmend,  schwören  wir  den  Teufel  und  seine  Macht 
ab  und  dürfen  an  nichts  von  dem,  was  des  Teufels  ist,  theil- 
nehmen.  Dafür  bringt  er  einen  Beweis  von  Seite  der  Heiden 
bei:  ceterum  si  nos  (si  nos  A,  nonne  B,  sie  nos  Reifferscheid) 
eieramus  et  rescindimus  signacuLum  rescindendo  testationem  eius, 
numquid  ergo  super  est,  ut  ab  ipsis  ethnicis  responsum  flagitemusf 
Uli  nobis  iam  rentmtient,  an  liceat  Christianis  spectaculo  utu 
atquin  hinc  uel  maxime  intellegunt  factvnn  Christianum,  de  repudio 
spectaculorum.  Reifferscheid's  Conjectur  zerreisst  das  feste  Ge- 
fuge  des  Satzes  und  sondert  ein  Glied  ceterum  sie  nos^  eieramus 
—  eius  ab,  welches  fUr  sich  gestellt  nach  qu^d  eieramus,  neque 
facto  neque  dicto  neque  uisu  7ieqvs  conspectu  participare  debemus 
überflüssig  ist,  was  nur  deutlicher  wird,  wenn  wir  sie  (=  par- 
tidpando)  aus  diesen  Worten  erklären.  Das  Gleiche  gilt  von 
no9ine,  einer  unverkennbaren  Conjectur  des  Gangneius,  welche 
aber  Verständniss  der  mit  si  eingeleiteten  Satzform  zu  verrathen 
scheint.  Die  dem  Gedanken  entsprechende  Form  des  ersten 
Satzes  hätte  aber  dann  etwa  sein  müssen:  wissen  wir  nicht  selbst, 
dass  wir  das  Taufgelöbniss  brechen?  Sollen  wir  uns  darüber  bei 
den  Heiden  aufklären  lassen?   E.  Klussmann  nimmt  vor  nuni- 


Patristische  Studien.'  I.  35 

quid  eine  grossere  Lücke  an,  ohne  zu  sagen ,  was  in  ihr  ge- 
standen haben  könne.  Fassen  wir  H  als  Fragepartikel,  so 
schwindet  jede  Schwierigkeit,  und  es  heisst  der  Satz:  ,soIIen 
wir  uns  demnach  noch  von  den  Heiden  eine  Antwort  geben 
lassen,  ob  wir  abschwören  und  ob  wir  das  Gelöbniss  der  Taufe  auf- 
heben, indem  wir  es  zu  bezeugen  unterlassen?  Diese  aber  be- 
stätigen das  Verbot,  indem  sie  an  der  Enthaltung  von  den 
Spielen  zumeist  erkennen,  dass  Einer  Christ  geworden^  ilU  nobia 
tarn  renuntieni,  an  Ucäat  Christianis  spect€u:ulo  utü  cUquin  hinc  uel 
maxime  intdligunt  f<ictum  ChrisHanum,  de  reptidio  epectcusulorum. 
Die  Partikel  si  leitet  aber  bei  Tertullian  häufig  einen  indirecten 
Fragesatz  ein  und  dieser  hat  dann  regelmässig  den  Indicativ. 
Vgl.  ad  nat.  c.  7,  p.  70,  24  tiolo  enim  sdre,  si  per  talia  sce- 
Ura  adire  parati  estis  quamadmodum  noe,  p.  71,  7  cupio  reBpon- 
deas,  n  tanti  fads  {Jadaa  Qothofredus)  aeternitatem ;  c.  10, 
p.  80,  14  singula  ista  quaeque  adhuc  inuestigare  quis  posait,  si 
honorem  inquietant  diuinitatie,  si  maiestatis  fastigium  ctdsolant; 
c.  16,  p.  87,  7  respicüe  — ,  si  denmt  popvli  und  andere  Stellen 
dieses  Bandes.  Den  Indicativ  haben  auch  die  von  Oehler, 
ad  martyr.  c.  2,  p.  7  g  zusammengetragenen  Fälle  bis  auf 
Apolog.  c.  21  (p.  206,  4)  quaerite  ergo  si  uera  sit  ista  diuinitas 
Christi,  wo  aber  ausser  dem  Fuldensis  alle  Handschriften  est 
bieten,  and  Stellen  wie  Apol.  c.  8  (p.  141)  cupio  respondeas  si 
tanti  {tetermias,  wo  also  der  Indicativ  zu  ergänzen.  Demnach 
ist  Apolog.  c.  23,  p.  213,  8  non  dicetis,  si  oculi  uestri  et  av/res 
permiserint  uobis  zu  beurtheilen  und  ad  nat.  II,  c.  13,  p.  122,  13 
sane  quae  posterior  opinio  est,  discuti  debet,  si  deus  reminis^centia 
meritorum  diuinitatem  tribueritj  nicht  mit  Oehler  tribuerit, 
sondern  tribuit  zu  ergänzen.  Besonders  häufig  findet  sich  ein 
solcher  Fragesatz  mit  si  nach  uiderit,  uiderint,  wie  die  zu  der 
Stelle   c.  7,   p.  9,  6  genannten  Sammlungen  zeigen. 


c.  25,  p.  25,  10.  sed  tragoedo  uociferante  exciamationes  äle 
edicuius  prophetae  retractabit  et  inter  effeminati  lib  .  .  .  modos 
psalmum  secum  comnUniscetur,  et  cum  athletae  agent,  ille  dicturus 
est  repercutiendum  non  esse.  Um  die  Lücke  in  A  auszufüllen, 
wurde  vorgeschlagen:  effeminati  tibicinis  (£.  Klussmann),  effe- 
müiott  histrionis  (Kigaltius),    effeminati  ludii   (von  mir).     Doch 

3* 


36  ^I«  Abbftndlnnfif:    t.  Harte  1. 

wir  erwarten  neben  dem  Tragöden  und  Athleten  eine  be- 
stimmtere Bezeichnung  des  Mimus.  Was  Bmg  überliefert  liberi, 
füllt  die  Lücke  und  bietet,  was  wir  verlangen,  wenn  wir  nur 
schreiben:  inter  effeminati  Jjiberi  modos.  TertuUian  dachte  wohl 
dabei  an  einen  durch  besondere  Obscönität  ausgezeichneten 
Mimus,  in  welchem  der  weibische  Gott  agierte.  Dazu  kommt, 
dass  TertuUian  erst  kurz  vorher  c.  23,  p.  23,  18  auf  dieselbe 
pantomimische  Rolle  hingewiesen  hatte:  placebü  ei  ille,  qui 
uoltm  8U08  nouacula  mutat,  inßddia  erga  fadem  Huam,  quam  n(m 
corUenius  Satumo  et  IMi  et  Libero  praximam  fctcere  insuper 
contumeliis  alaparvm  sie  obicit,  tamquam  de  praecepto  dondni 
ludatf  (Vgl.  c.  10,  p.  12,  25  qaaepriuata  et  propria  sunt  scasnae, 
de  gestu  et  corporis  flexu  moUitiae  Veneiis  et  Liberi  immolant, 
Uli  per  sexum,  Uli  per  luocum  dissohUis), 


c.  28,  p.  27,  1.  Das  Angenehme  in  den  Spielen  ist  Zu- 
that  des  Teufels,  um  die  Seelen  zu  vergiften:  saginentur  eius- 
modi  duldbus  conuinae  sui:  et  loca  et  tempora  et  inuitator  ipso- 
mm  est.  nostrae  caenae,  nostrae  nnptiae  nondum  sunt.  Die  Worte 
können  nur  bedeuten  was  unpassend  oder  nichtssagend  ist:  den 
Gästen  des  Teufels  gehören  Zeit  und  Ort  und  Wirth.  Dass 
aber  Ort  und  Zeit  der  Spiele  des  Teufels  sind,  ist  früher  gezeigt 
worden.  Also  ist  mit  Ergänzung  von  suay  welches  hinter  sui 
leicht  ausfiel,  zu  schreiben :  saginentur  eiusmodi  dulcüms  coniuuae 
sui;  (sua)  et  loca  et  tempora,  et  inuitatoi*  ipsorum  est.  Der  freiere 
Gebrauch  des  Possessivpronomens  suus,  sowie  der  des  Refle- 
xivums  überhaupt  ist  nicht  selten.  Vgl.  die  früher  besprochene 
Stelle  c.  8  qui  spectaculum  primum  a  Circa  habent,  soli  patri 
suo,  %U  uolunty  editum  affirmant;  ib.  c.  6,  p.  6,  2  aquam  ingressi 
Christianam  fidem  in  legis  suae  uerba  proßtemur;  de  idolol.  c.  14, 
p.  47,  6,  wo  die  Feiertage  der  Heiden  und  Christen  ihrer  Zahl 
nach  verglichen  werden,  habes  non  dicam  suos  (==  ethnicorum)  dies 
tantum,  sed  et  plv/res  (so  Ciacconius,  B  hat  tuos,  A  tarnen^  Latinius 
will  dw>s,  Wissowa  tantos)^  ad  nat.  I,  c.  4,  p.  63,  24  philosophis 
patet  libertas  transgrediendi  a  uobis  in  sectam  et  auctorem  et 
suum  (=  eius  i.  e.  auctoris)  nomen;  ib.  c.  11,  p.  81,  18  tcos  totos 
asüios  Colitis  cum  sua  Epona  et  omnia  iumenta  et  pecora  et 
bestias,   quas  petnnde   cum  suis  praesepibus   conmcraiis.     Daher 


Patnstitcbtt  Studien.  L  37 

auch  stbus  als  Synonymum  für  proprius  verwendet  •  wird :  de 
idolol.  c.  13;  p.  14,  8  de  spectaciiUs  autem  et  iioluptatibus  eius- 
modi  9uu7n  tarn  itolumen  impleuimus;  ad  nat.  I,  c.  12,  p.  81,  25 
sicut  uestrum  humana  ßgura  est,  ita  nosirum  sua  propria;  ib.  II, 
c.  13,  p.  121,  6  sed  enim  manifestis  uü  sua  adsistit  (Vgl.  meinen 
Index  zu  Cypr.  S.  455). 


c.  29,  p.  27,  28.  Der  Christ  bat  andere  Vergnügungen, 
an  denen  er  sich  erbauen  kann,  wie  die  Versöhnung  mit  Qott, 
die  Offenbarung  der  Wahrheit,  den  Sieg  über  die  Lust  und 
den  Teufel :  haec  uoluptxiteSy  haec  »pectacula  Christianorum  sancta 
perpetua  gratuita;  in  his  tibi  circenses  Ivdos  interpretare  y  cursus 
saeculi  intuere,  tempora  labentia  (computa  add.  E.  Klussmann), 
spatia  (peracta  add.  Reifferscheid)  dinumera,  metas  consumma- 
tionis  exspecta,  Klussmann  und  Reifferscheid  waren  bemüht, 
die  Symmetrie  der  Glieder  in  verschiedener  Weise  herzustellen. 
Mir  scheint  kein  so  schwerer  Fehler  vorzuliegen,  indem  ich  in 
dinumera  den  Irrthum  erblicke,  tenipora  labentia,  spatia  innvr 
mera.  Denn  darauf  kommt  es  TertuUian  und  noch  deutlicher 
dem  Verfasser  der  Cyprian  beigelegten,  nach  dem  Tertulliani- 
schen  Muster  bearbeiteten  Schrift  de  spectaculis  (c.  9  und  10) 
an,  zu  zeigen,  dass  der  Christ  reichlichere  Gelegenheiten  zur 
Freude  in  seinem  Leben  finde.  Wie  hier  mehr  Wettrennen, 
so  gleich   später  mehr  Ringkämpfe. 

p.  28,  7:  uis  et  pugilatus  et  lu^ctatusf  praesto  sunt,  non 
par^ua^  et  mtdta.  So  schreibt  Reifferscheid  nach  Oehler's  Vor- 
gang, während  B  parua  sed  multa,  Ursinus  pauca  sed  multa 
Rigaltius  pauca  simuly  E.  Ellussmann  parum  sunt  multa  vor- 
schlugen. Denn  auch,  was  B  hat,  ist  blosse  Vermuthung,  bis 
auf  die  Ergänzung  der  beiden  Buchstaben,  die  heute  in  A 
nicht  mehr  erkennbar  sind.  Ich  möchte  Reifferscheid  nicht 
tadeln,  dass  er  unter  diesen  Oehler's  Conjectur  bevorzugte, 
obwohl  Klussmann  sie  für  schlechter  hielt  als  die  von  Gang- 
neius,  quasi  uero  TertulUanus  uirtutum  cum  vitiis  in  uita  humana 
certamina  parua  esse  discerit  vsl  dicere  potuerit.  Das  thut  er 
nicht;  denn  die  Litotes  ist  ihm  sehr  geläufig  und  non  parua  et 
multa  bedeutet  soviel  als  magna  et  multa.  Aber  Reifferscheid 
durfte  die  Lesart  des  Agobardinus  nicht  aufgeben,  welche  ohne 


38  VI.  Abhandlnng :    ▼.  H  a  r  I  e  1. 

AnstosB    und    rhetorisch  viel    wirksamer   ist^    wenn   man  nur 
interpungiert :  praesto  sunt  non  par^iuZj,  sunt  multa. 


c.  30,  p.  28,  20.  Weit  grösser  sind  die  Freuden,  welche 
den  Christen  im  Jenseits  erwarten:  quae  tunc  spectaculi  lati- 
tudo!  quid  admirerf  quid  rideamf  uhi  gaudeam,  ubi  exultem,  tot 
spectans  reges,  qui  in  caelum  recepti  nuntiabantUTj  cum  loue  ipso 
et  ipsis  suis  testibus  in  imis  tenebris  congemescentesf  item  prae- 
sides  persecutores  dominici  nominis  saeuioribus  quam  ipsiflammis 
saemerunt  insuUantes  contra  Christianos  liquescentesf  So  edirte 
Reifferscheid  die  Stelle,  stark  abweichend  wie  seine  Vorgänger 
von  der  Ueberlieferung.    Es  schreiben  nämlich: 

A:  sclifiammis  saeuferunt  visuUantibtis  contra  christianos 
B:  saeuioribus  quam  ipsiflammis  saeuierunt  insuUantibus 

contra  christianos  (christianis  C) 
Rigaltius:  saeuioinbus  quam  ipsi  contra  Christianos  saeuierunt 

flammis  insultantibus 
Klussmann :  «a6UioW&t«9  qxiam  ipsi  saeculi  flammis  saeuierunt  in- 

svltantibus  contra  Christianos, 
Dass  die  Lesart  des  A  saeculi  die  vollste  Gewähr  der  Echt- 
heit biete,  hat  Klussmann  allein  erkannt,  aber  indem  er 
dieselbe  mit  der  Lesart  von  B  contaminierte,  diese  Einsicht 
nicht  genützt;  denn  saeculi  ist  neben  quam  ipsi  saeuierunt  über- 
flüssig, indem  die  Verfolger  doch  nur  irdische  Flammen  in  An- 
wendung bringen  konnten.  Dabei  wollte  er  das  nachschleppende 
Participium  insultantibus  nicht  fahren  lassen,  das  allein  durch 
die  kühne  Umstellung  der  Worte,  welche  Rigaltius  vornahm, 
oder  durch  ReifFerscheid's  Aenderung  insultantes  erträglicher 
wird.      Die  Worte   quam   ipsi   tragen    zu   deutlich   die   Mache 

j 

eines  Interpolators,  also  wohl  des  Qangneius  an  sich,  welcher 
mit  den  überlieferten  Worten  nichts  anzufangen  wusste;  hin- 
gegen werden  wir  das  sichtlich  verderbte  saeuferunt  mit  sae- 
uioribus (saeviorib)  gerne  vertauschen.  Es  bedarf  dann  zu 
vollkommener  Herstellung  der  Worte  nur  noch  der  Lesart 
christianis,  welche  C  bestätigt:  item  praesides  persecutores  domi- 
nici nominis  saeculi  flammis  saeuioribus,  insultantibus  contra 
Christianis,  liquescentes.  Die  Verfolger  werden  durch  wüthen- 
dere  Flammen,  als  die  irdischen  sind,   verzehrt,  während  die 


Patrislisclie  Studien.  I.  39 

Christen  ihrerseits  (contra)  sich  dessen  freuen.  Dieser  neue  durch 
tnsuüaniibus  contra  Christianis  gewonnene  Zug  ist  nach  den 
vorausgehenden  Aeusserungen  quid  rideam!  vhi  gaudeam,  ubi 
exultemf  fast  nothwendig.  Ueber  den  freieren  Gebrauch  des 
comparativen  Ablativs  vgl.  Kühner  §  225,  5,  12  (S.  976). 


II.  De  idololatria. 

c.  2,  p.  32,  6.  Idololatrie  begeht  nicht  blos,  wer  den 
Götzen  opfert,  so  wenig  nur  der  ein  Mörder  ist,  welcher  Blut  ver- 
giesst,  sondern  nach  Johannes  auch  derjenige,  welcher  seinen 
Bruder  hasst:  alioqui  in  modico  consisteret  et  diaboli  ingenium 
de  malitia.  et  dei  dominium  de  disciplina,  qua  nos  aduersus  diaboli 
aüüudines  (latitvdines  Ursinus)  munit,  si  in  his  tantum  delictis 
iudicaremur,  quae  etiam  nationes  deereuerunt  uindicanda.  Reiffer- 
scheid  hat  Ursinus'  Conjectur  latitudines  in  den  Text  gesetzt. 
Ob  mit  Recht?  Allerdings  gebraucht  Tertullian  das  Wort  lati- 
tudo  in  der  Bedeutung  ,weites  Gebiet'  in  sonst  ungewöhnUchen 
Verbindungen,  wie  de  spectac.  c.  30,  p.  28,  20  quae  tunc  spec- 
taculi  latitudo!  de  idolol.  c.  2,  p.  31,  21  quot  modis  nobis  prae- 
cauenda  sit  idololatriae  latitudo;  ad  nat.  ü,  c.  9  (p.  369  Oehl.) 
alia  iam  nobis  ineunda  est  humani  erroris  latitudo,  immo  silua 
caedenda.  Der  Plural  steht  hingegen  wenig  sicher  de  idolol. 
c.  7,  p.  37,  9  sdt  et  pictor  et  marmoraHus  et  aerarius  et  qui- 
cumque  caelator  latitudines  suas  et  utique  multo  facüiares,  wo  wir 
vielmehr  einen  Ausdruck  wie  ,Mittel  und  Wege  sich  zu  ver- 
halten', also  wie  ich  vermuthete  alitudines,  erwarten.  Deshalb 
möchte  ich  altitudines  hier  nicht  verwerfen,  womit  die  Ränke 
und  Schliche  des  Teufels  bezeichnet  werden.  So  ist  c.  2  zwar 
von  der  idololatriae  latitudo  die  Rede,  dieselbe  wird  aber  durch 
die  Worte:  multifariam  seruos  dei  non  tantum  ignorata,  sed 
etiam  dissimulata  subuertif,  als  eine  alta  charakterisiert. 


c.  3,  p.  33,  1.  v.Iq<;  graece  formam  sonat;  ab  eo  per  di- 
minutionem  stBwXov  deductum  aeque  apud  nos  formulam  fecü. 
ReifFerscheid  nahm  an  dieser  sinnlosen  Verbindung  mit  Recht 
Anstoss  und  schrieb,   indem  er  nach  dedtictum  interpungierte  ; 


40  VI.  Abhandlang:    ▼.  Hartel. 

aeque  apud  nos  (forma)  formvlam  fedt,  wobei  forma  als  Sub- 
ject  recht  aufftlllig  bleibt,  indem  man  eher  aeque  apud  nos 
formula  factum  erwarten  möchte.  Das^,  was  den  Uebergang 
von  forma  zu  formula  macht,  ist  die  diminutio'^  daher  wohl 
quae  oder  aeque  (quae)  zu  schreiben.  Aehnlich  steht  in  A 
p.  37,  24  equae  für  quae;  der  Fehler  ist  alt  und  fand  sich 
bereits  in  der  von  Isidor,  Orig.  VIII  13,  benützten  Handschrift, 
die  nicht  zu  den  besten  gehörte;  er  hat  nach  der  editio  princ. 
eque  apud  nos,  nach  dem  Guelpherb.  atque,  nach  anderen  eaqvs. 


c.  4,  p.  34,  6.  Dafiir,  dass  sowohl  die  Verehrer  als  die 
Erzeuger  von  Götzenbildern  verdammt  sind,  werden  mehrere 
Stellen  der  Schrift  angeführt.  Im  Anschluss  an  die  Stelle  aus 
Esaias  44,  8  sq.  heisst  es  darauf:  et  deinceps  tota  üla  pronun- 
tiatio  quam  artifices  quam  cultores  detestatur,  cuius  clav,sula  est: 
cognoscite  quod  cinis  sit  cor  illorum  et  terra  et  nemo 
animam  suam  liherare  possit.  vhi  aeque  David  et  factores. 
tales  fiant,  inquit,  qui  faciunt  ea.  Hier  nahm  ReifFerscheid 
unter  Beibehaltung  der  üblichen  Interpunction  vor  ubi  eine 
tiefere  Störung  oder  eine  Lücke  an.  Nach  meiner  Ansicht 
ist  die  Stelle  unversehrt  überliefert,  wenn  man  nur  richtig  die 
Sätze  verbindet  und  der  bei  Tertullian  so  häufigen  Ellipsen 
gedenkt:  uii  a,eque  David  et  factores  (sc.  detestatur)^  tales  fiant, 
inquit  etc.  Höchstens  könnte  man,  da  es  sich  um  Anführung 
einer  weiteren  Schriftstelle,  Ps.  115,  8,  handelt,  den  Ausfall  eines 
et  zwischen  possit  und  ubi  zugestehen. 


c.  6,  p.  35,  9.  Den  Einwurf  der  Götzendiener,  dass 
auch  Moses  in  der  Wüste  eine  Schlange  aus  Erz  formen  liess, 
weist  Tertullian  mit  der  vorbildlichen  Bedeutung  dieses  Zeichens 
zurück :  si  quis  autem  dissimüat  illam  effigiem  aerei  serpentis 
suspensi  in  modum  figuram  designasse  dominicae  crucis  —  siue 
quae  alia  figurae  istius  expositio  dignioribus  reuelata  est,  dummodo 
apostolus  affirmet  omnia  tunc  figurate  populo  accidisse,  bene,  quod 
idem  deus  et  lege  uetuit  similitudinem  fieri  et  extraordinario  prae- 
cepto  serpentis  similitudinem  interdixit.  Diese  schwierige  Stelle  hat 
Reifferscheid   dadurch,   dass  er  mit  be7ie  einen  neuen  Satz  be- 


Patristische  Studien.  I.  4l 

ginnen  liess,  in  einfachster  Weise  ins  Reine  gebracht.  Der 
vorausgehende  Satz  entbehrt  nun  freilich  der  Apodosis,  aber 
diese  ergänzt  sich  bei  der  gedrängten  Ausdrucksweise  des  Autors 
leicht:  wenn  Jemand  in  Abrede  stellt,  dass  jenes  Bild  das 
Kreuz  des  Herrn  bedeutet  habe  oder  aber,  wenn  Würdigeren 
eine  andere  Bedeutung  jenes  Bildes  enthüllt  worden  ist,  so  mag 
das  sein,  wenn  man  nur  an  der  Versicherung  des  Apostels 
festhält,  dass  Alles,  was  damals  geschah,  für  das  Volk  eine 
sinnbildliche  Bedeutung  hatte.  Mit  bene  oder  plane  wird,  wie 
hier,  öfter  ein  neuer  Gedanke  eingeleitet.  Mit  dieser  Form  der 
Anreihung  si  —  dummodo  —  bene  sind  die  Satzverbindungen  ui- 
derü  (uiderint)  si  (dum)  —  certe  (nam)  zu  vergleichen  (vgl. 
oben  zu  de  spect.  c.  7),  wie  de  idolol.  c.  11,  p.  41,  20  uiderint 
81  eaedem  merces  —  etiam  hominibvs  ad  pigmenta  medicinalia, 
nobis  quogue  insuper  ad  solacia  sepulturae  usui  sunt,  certe  cum 
pompae,  cum  sacerdotia  —  instruuntur,  quid  aliud  quam  procu- 
rator  idolorum  demonstraris?  ad  nat.  II,  c.  6:  uiderint  igitur 
humanae  doctrinae  patrocinia  quae  coniectandi  artificio  sapientiam 
mentiuntur  et  ueritatem.  nam  alias  natura  sie  est,  ut  qui  melius 
dixerü  hie  uerius  dixisse  uideatur ;  ib.  I,  c.  1,  p.  81,  26  uiderint 
liniamenta,  dum  una  sit  quAÜitas;  uiderit  forma,  dum  ipsum  sit 
dei  corpus. 


c.  6,  p.  36,  8.  Der  Verfertiger  von  Götzenbildern  wird 
apostrophiert:  plus  es  Ulis  quam  sacerdos,  cum  per  te  habeant 
sacerdotem:  diligentia  tua  numen  illorum  est.  negas  te  quodfacis 
coleref  sed  Uli  non  negant,  quibus  hanc  saginatiorem  et  aura- 
tiorem  et  maiorem  hostiam  eaedis,  salutem  tuam^  tota  die.  (c.  7)  Ad 
hanc  partem  zelus  fidei  perorabit  ingemens.  So  Reifferscheid,  was 
die  Interpunetion  betrifft,  unzweifelhaft  richtig,  indem  tota  die, 
mit  der  Vulgata  zu  dem  folgenden  Satz  und  Capitel  gezogen^ 
mindestens  müssig  ist;  bedeutungsvoll  hingegen  ist  es,  wenn 
es  von  dem  Verfertiger  von  Götzenbildern  heisst,  dass  er  den 
Göttern  ein  fetteres,  goldgeschmückteres  und  grösseres  Opfer, 
als  sein  Werk  ist,  darbringe,  nämlich  sein  eigenes  Heil,  und 
zwar  Tag  für  Tag,  indem  das  Bild  ja  Tag  für  Tag  Gegen- 
stand der  durch  ihn  ermöglichten  Verehrung  ist.  Der  Aus- 
druck tota  die  für  omnibus  diebus  ist  in  der  lateinischen  Ueber- 


42  VI.  Abhandlung:    t.  Harte  1. 

Setzung  der  heil.  Schrift,  sowie  im  Vulgärlatein  totus  für  oninisy 
gebräuchlich  (vgl.  Rönsch,  Itala  u.  Vulg.  *^  S.  338).  Dass  derselbe 
auch  den  Heiden  ihre  Priester  gebe,  ist  von  diesem  Gesichts- 
punkte aus  nicht  minder  begreiflich,  indem  ja  der  Götzen- 
priester ohne  seine  Götzen  nicht '  möglich  ist ;  dass  er  ihnen 
aber  auch  das  numen  schaffe,  damit  ist  zu  viel  gesagt,  wenn 
wir  uns  unter  numen  den  Inbegriff  ihres  Glaubens  denken 
sollen,  zu  wenig,  wenn  numen  nur  die  im  Bilde  dargestellte 
Gottheit  bedeuten  sollte.  Nun  ist  aber  numen  die  Lesart  von 
B,  der  Agob.  hat  nomen,  und  das  ist  richtig;  von  dem  Götzen- 
bilde empfUngt  der  Priester  oder  der  ganze  Cult  Bedeutung 
und  Namen,  wie  ja  das  einfache  nomen  bei  Tertullian  häufig 
filr  nomen  Christianum  steht.  So  erscheinen  nomen  und  honor 
verbunden :  p.  39,  30  ipsam  piimnm  noui  disdpuli  stipem  Mi- 
neruae  et  honoiH  et  nomini  consecrat,  p.  40,  2  quaestus  nominibus 
et  honoribus  %dolo{rum)  nuncwpatus,  —  Es  wird  geklagt,  dass 
die  Christen,  welche  den  Heiden  ihre  Bilder  arbeiten,  wenn 
sie  vor  ihren  Gott  treten  (p.  36,  16),  attollere  ad  deum  pafrem 
manuSy  matres  idolorum,  his  manibus  adoi^are,  quaeforis  aduersus 
deum  adorantur  (admiiantur  Junius,  operantur  Wissowa),  d.  h. 
dass  sie  ihre  Hände,  welche  die  Götzen  gebildet,  erheben,  mit 
den  Händen  zu  Gott  dem  Vater  beten,  deren  Werk  draussen 
(von  den  Heiden)  gegen  Gott  verehrt  wird.  Die  unbedenkliche 
Annahme  der  doppelten  Bedeutung  von  manus  tiberhebt  der 
Nothwendigkeit,  die  Ueberlieferung  zu  verlassen,  und  erhält 
uns  die  wirkungsvolle  Wiederholung  desselben  Verbums.  Zu 
der  Apposition  matres  idolorum  vgl.  Apolog.  c.  12  (p.  160, 17) 
(simulacrorum)  materias  sorores  esse  uasculorum. 


c.  8,  p.  37, 1.  Es  ist  den  Christen  verboten,  überhaupt  etwas 
herzustellen,  was  dem  heidnischen  Cult  dient:  nee  enim  differt, 
an  extruas  uel  exornes,  si  templum,  si  aram,  si  aedicidam  eins 
instruxeris,  si  bratteam  expresseris  aut  insignia  aut  etiam  dojnum^ 
fabricaueris.  Man  sieht,  dass  bedeutenderen  Gegenständen 
templum  ara  aedicula  unbedeutendere  bratfea  insignia  angereiht 
werden;  auf  aut  etiam  ,oder  auch  nur'  kann  also  nicht  domum, 
welches  zur  ersten  Gruppe  gehören  müsste,  folgen,  wohl  aber 
donum  ,oder  auch  nur  ein  Weihgeschenk'.    Reifferscheid  ver- 


Patristitche  Stadien.  I.  43 

« 

bürgt  y  dass  die  drei  letzten  Buchstaben  im  Agob.  jetzt  un- 
lesbar  sind^  demnach  auch  desto  leichter  von  Oangneius^  der 
domum  bietet^  m  statt  n  verlesen  werden  konnte. 

p.  37,  28.  TertuUian  schliesst  die  Betrachtungen  dieses 
Capitels,  nachdem  er  noch  davor  gewarnt,  dass  der  Künstler 
nicht  einen  an  sich  unverfilnglichen  Gegenstand,  welcher  bei 
dem  heidnischen  Cult  Verwendung  finden  könne,  wissentlich 
herstelle:  quod  si  concesserimus  et  non  remediis  tarn  uwtatis  ege- 
rimus,  non  puto  nos  a  contagio  idololatruM  uacare,  quorum  manu8 
non  tgnorantium  in  officio  uel  in  honore  et  usu  daemoniorum 
deprebenduntur.  Indem  ich  diese  Worte  auf  die  vorausgehende 
Mahnung  bezog,  Hess  ich  mich  verleiten,  auf  dem  von  Reiffer- 
scheid  eingeschlagenen  Wege,  welcher  tarn  (so  schon  Latinius 
für  tarn)  ud  paenitentias  egerimus  vorschlug,  von  der  Ueber- 
lieferung  abzuweichen,  und  stellte  nur  mit  engerem  Anschluss 
an  dieselbe  tarn  tisi  satis  egeiimus  her.  Doch  von  einer  Sühne 
ist  sonst  nicht  die  Rede,  und  die  Worte  der  Handschrift  bieten 
keine  Schwierigkeit,  wenn  wir  agere  im  Sinne  von  uiuere  fassen, 
wie  es  oft  steht,  z.  B.  de  anima  c.  31,  p.  351,20  sed  et  Pyrrhus 
faUendis  ptsdbtie  agebat,  Pythagoras  contra  nee  edendis,  ut  ani- 
maltbtLS  ahstinens;  de  pudic.  c.  1,  p.  219,  18  quae  non  apud 
deum  egisset;  Apolog.  c.  1  (p.  113,  6)  seit  se  peregrinam  in  terris 
(tgere;  vgl.  die  Indices  zu  Cyprian  S.  411  und  zu  Commodian 
S.  198.  Die  erlaubten  Mittel  des  Erwerbs,  die  remedia  tam  uei- 
tata,  durch  die  der  christliche  Künstler  sein  Leben  fristen  soll, 
sind  früher  aufgezählt. 


c.  10,  p.  39,  28.  Auch  die  Beschäftigung  der  Schul- 
meister und  Professoren  ist  nicht  frei  von  der  Sünde  der  Ido- 
lolatrie :  quis  ludi  magister  sine  tabula  VII  idolorum  Qmnquatina 
tarnen  freqtientabitf  So  schreibt  Reifferscheid,  und  Oehler  glaubt 
diese  Fassung  erklären  zu  können:  nulltis  magister  tabulam 
Septem  idolorum  non  habet,  qui  Quinquatria  frequentare  seque  in 
censu  et  numero  ludimagistrorum  haberi  uult,  ohne  dass  dadurch 
der  Zusammenhang  zwischen  dem  Besitz  oder  Gebrauch  des 
heidnischen  Wochencalenders  und  dem  Besuche  der  Quinqua- 
trien  und  der  Sinn  von  tarnen  deutlicher  würden.  Aber  nur 
dieses  tarnen  käme   zu  seinem  Recht,   wenn  wir   mit  Latinius 


44  VI.  Abhandlnng:    v.  Hsrtel. 

und  Jos.  Scaliger  tarnen  non  oder  mit  Fr.  Junius  non  Quin- 
quatria  lesen  wollten.  Offenbar  sind  hier  zwei  Sätze  durch 
falsche  Interpunction  verbunden,  welche  in  einen  Frage-  und 
einen  Behauptungssatz  aufzulösen  sind:  quü  ludi  magister  sine 
tabula  VII  idolorum  (sc.  6«^)?  Quinquatria  tarnen  frequentabü, 
d.  i.  Jeder  benützt  die  heidnische  Wochentafel  und  besucht 
als  Mitglied  der  Zunft  wenigstens  das  Zunftfest,  tarnen  kommt 
also  einem  certe  nahe,  wie  nach  Dombart's  Bemerkungen  öfter 
bei  Commodian  (Ind.  S.  245)  und  zweimal  in  der  Verbindung 
si  tarnen  Instr.  I  32,  10,  Äpol.  664,  welche  wir  auch  bei  Ter- 
tuUian  de  spect.  c.  19,  p.  20,  24  finden:  meluis  ergo  est  nesdre 
cum  mali  puniuntur,  ne  sciam  et  cum  boni  pereunt,  si  tarnen  bonum 
sapiunt  (sapio  Reifferscheid),  wo  keine  Aenderung  erforderlich 
ist;  denn  der  letzte  Satz  kommt  einem  dummodo  boni  sint  gleich 
und  drückt,  was  die  Fortsetzung  certe  quidem  gladiatores  inno- 
centes  in  ludum  ueneunt  bestätigt,  einen  Zweifel  aus,  ob  es  dar- 
unter wirklich  solche  gebe,  qui  bonum  sapiunt.  Einen  besseren 
Beleg  noch  für  ein  solches  tarnen  werden  wir  durch  die  Erklärung 
de  idolol.  c.  23.  p.  57,  1  gewinnen.  —  Auch  die  unmittelbar  an- 
schliessenden Worte  scheinen  anders  interpungiert  werden  zu 
sollen;  allerdings  leiden  sie  überdies  an  einem  kleinen  Fehler, 
der  manche  Heilungsversuche  hervorrief.  Reifferscheid  edierte: 
ipsam  primam  noui  discipuli  stipem  Mineruae  et  honoH  et  nomini 
consecrat,  ut,  etsi  non  profanatus  alicui  idolo  uerbotenus  de  idolo' 
thyto  esse  (=  ecOistv)  dicatur,  pro  idololatra  uitetur.  quidf  minus 
est  inquinamenti?  eoque  (eo  quem  AB)  praestat  quaestus  et  no- 
minibus  et  honoribus  idolo  nuncupatv^f  Das  kann  wohl  heissen: 
,ist  weniger  Befleckung  dabei?  ist  um  dieses  Minus  der  dem 
Götzen  geweihte  Erwerb  und  die  dadurch  begangene  Idolo- 
latrie  besser  als  die  wirkliche?'  und  ist  verständlicher  als  was 
andere^  welche  aus  quid  bis  Jiuncupatus?  einen  Fragesatz  bilden, 
für  eoque  lesen,  wie  Gelenius  quod,  Pamelius  eo  quod,  Oehler 
eo  quam.  Letzterer  übersetzt  und  erklärt:  ,Was  ist  darum 
weniger  Besudlung  dabei,  als  der  in  Namen  und  Verehrung 
(non  solum  nomine  sed  etiam  fa^to,  h.  e.  honoribus)  dem  Götzen 
geweihte  Erwerb  (in  Wirklichkeit)  zu  Wege  bringt?  eo,  sdL 
quod  non  profanatus  alicui  idolo  uerbotenus  de  idolothyto  esse 
dicatur^.  Dieselbe  gekünstelte  Erklärung  von  eo  erheischt  auch 
Reifferscheid's  Lesung,    ohne  die  in   den  Worten  nominibus  et 


Patristische  Studien.  I.  45 

konortbus  idolo  Hegende  Schwierigkeit  zu  beseitigen,  welche 
Oebler's  Uebersetzungsversuch  so  recht  zur  Anschauung  bringt. 
Mir  scheint  die  deutlichste  Spur  eines  Verderbnisses  idolo  an 
sich  zu  tragen,  das  aus  der  Construction  des  Satzes  herausfällt. 
Schreibt  man  dafür  (doli  oder  idolorum,  so  bedarf  es  kaum 
mehr  einer  weiteren  Aenderung  —  denn  eo  kann  nach  Ana- 
logie der  von  Roensch,  Ital.  und  Vulg.  ^  S.  275,  gesammelten 
Beispiele  ein  vulgärer  Dativ  sein,  der  bei  TertuUian  allerdings 
bis  auf  das  zweifelhiafte  alio  p.  42,  10  weitere  Stützen  nicht 
zu  haben  scheint  —  ,um  das  von  AB  Gebotene  zu  verstehen: 
qvddf  minus  est  inquinamenti  eo  (=  ei),  quem  praestat  quaesius 
et  nominibus  et  konortbus  idolo(rum)  nuncupatus?  Zu  quem  prae- 
stat ist  idololatran  aus  dem  vorausgehenden  Satz  zu  ergänzen. 
,Wie,  ist  jener  weniger  befleckt,  welchen  der  dem  Namen  und 
der  Ehre  der  Götzen  geweihte  Erwerb  zum  Götzendiener  macht?' 
Vgl.  de  spect.  c.  17,  p.  19,  16  cur,  quae  ore  prolata  communi- 
eant  hominem,  ea  per  aures  et  oculos  admissa^  non  uideantur  ho- 
minem  communicare,  cum  spiritui  appareant  aures  et  oculi  nee 
possit  mundus  praestari  cmus  apparitores  inquinanturf  ad  nat.  II, 
c.  5,  p.  102,  19  jMO  (elementorum  temperamento)  habitatio  ista 
mundi  circulorum  condtdonibus  foederafa  praestatur;  scorpiace 
c.  9,  p.  164,  20  si  diem  dixeris,  lucis  rem  ostendisti,  quae  diem 
praestat;  Cypr.  de  pudic.  c.  2,  p.  14,  21  ubi  ecclesia  —  uirgo 
praestetur. 


c.  9,  p.  38,  28.  Das  Verdienst,  das  die  Weisen  des 
Morgenlandes  um  Christus  sich  erworben  haben,  können  die 
Astrologen  von  heute  nicht  für  sich  in  Anspruch  nehmen. 
Die  Weisheit  jener  hat  mit  Christus  aufgehört;  sie  sind  von 
Gott  selbst  auf  eine  neue  Bahn  und  zur  wahren  Lehre  geführt 
worden:  quod  igitur  isdem  maffis  somnium  sine  dubio  ex  dei 
uolwntate  suggessit,  ut  irent  in  sua^  sed  alia,  non  qua  uenerant, 
Uta,  id  est,  ne  pristina  secta  sua  incederent,  non,  ne  iÜos  Her  ödes 
persequeretur,  qui  nee  persecutus  est,  etiam  ignorans  alia  uia  di- 
gressos,  quoniam  et  qua  uenerant  -ignorabat,  adeo  uiam  sectam 
{sectam  Junius,  rectam  AB)  et  disciplinam  intellegere  debem'us. 
itaqtie  magis  praeceptum,  ut  exinde  alifer  incederent.  Diese 
Interpunction  verdunkelt  den  Sinn   der   Stelle   und  macht  das 


46  VI.  Abhandlong:    t.  Harte  1. 

Wort  secta  zum  Gegenstand  einer  Erklärung,  die  hier  nicht  am 
Platze  ist  und  um  so  wunderlicher  wäre,  als  der  Satz  ne  priatina 
secta  incederent  vorausgeht,  welcher  als  eine  durch  id  est  auf 
aUa  zu  beziehende  Umschreibung  dann  nur  ne  uiam  prisHnam 
Buam  secarent  bedeuten  könnte.  Die  Sache  würde  nicht  besser, 
wenn  wir  das  zweite  sectam  wie  das  erste  als  Participium  von 
secare  verstünden,  ,daher  müssen  wir  den  gemachten  Weg  auch 
als  Lehre  verstehen,'  weil  et  dabei  falsch,  adeo  an  der  Spitze 
des  Hauptsatzes  aufiUllig  und  wie  in  dem  anderen  Falle  ne 
pi*istina  secta  sua  incederent  nach  cdia  non  qua  uenerant  uia 
eine  ganz  läppische  Ausführung  wäre.  Wenn  Tertullian  durch 
non  ne  iüos  Uerodes  persequeretur  sagt,  was  der  Traum  nicht 
bezweckte,  wird  er  auch  gesagt  haben,  was  seine  Absicht  war. 
Das  fehlt  in  der  vorliegenden  Fassung.  Daher  ist  id  est  Haupt- 
satz und  zu  schreiben:  id  est,  ne  (in)  pristina  secta  sua  ince- 
derent. ,Das  will  sagen,  sie  sollten  nicht  in  ihrer  alten  Lehre 
als  Astrologen  wandeln'.  Mit  adeo  uiam  rectam  —  diese  Les- 
art ist  nicht  aufzugeben  —  et  disciplinam  intellegere  debeimus 
beginnt  ein  neuer  Satz :  ,daher  müssen  wir  (unter  dem  neuen 
Weg,  den  sie  betreten  sollten)  den  wahren  Weg  und  Glauben 
verstehen'. 


c.  10,  p.  40,  16.  Tertullian  gesteht  zu,  dass  die  profane 
Literatur  ein  nothwendiges  Bildungsmittel  und  selbst  für  den 
Betrieb  der  studia  diuina  unerlässlich  sei:  mdeamus  igitur  ne- 
cessitatem  litteratoriae  eruditionis,  respidamus  ex  parte  eam  ad- 
mitti  non  posse,  ex  parte  tdtari.  Reifferscheid  tilgte  non.  Allein 
dieser  Satz  fasst  das  Vorausgehende  zusammen:  dieser  Unter- 
richt kann  im  Hinblick  auf  die  Gefahren  der  Idololatrie  nicht 
zugelassen,  aber  in  Anbetracht  der  Nothwendigkeit  allgemeiner 
Bildung  doch  nicht  vermieden  werden.  Es  ist  demnach  noti 
posse  zu  tntari  zu  ergänzen.  Man  mag  das  hart  finden,  aber 
der  Grad  der  Härte  bleibt  derselbe,  wenn  wir  bei  Beifferscheid's 
Lesung po««e  ergänzen.  Das  aber  müssen  wir,  wenn  wir  nicht  in 
uitari  die  Bedeutung  von  uitandam  esse  legen  wollen,  die  dieser 
Infinitiv  nicht  hat.  —  An  diesen  Gedanken  schliesst  sich  die 
weitere  Ausführung,  dass  es  zulässiger  sei,  die  profane  Literatur 
zu  lernen  als  sie  zu  lehren:  fiddes  magis   discere  quam  docere 


Patristische  Stadien.  I.  47 

lüteras  capit;  diuersa  est  enim  ratio  discendi  et  docendi.  Der 
Unterricht  über  Götterlehre  befleckt  vielfach  den  Lehrer:  at 
cum  ßdelis  haec  discit,  »i  iam  sapit  quid  (qmd  Oehler  und  Reiffer- 
scheidy  qui  AB)  »it,  neque  recipit  neqtie  admittit,  multo  magia, 
si  nondum  (nandum  AB,  dudum  Rigaltius  und  ReifFerscheid) 
mpit,  aut  übt  coeperit  sapere,  prius  sapiat  oportet  quod  pritus 
dididt  id  est  de  deo  et  fide.  proinde  illa  respuet  nee  recipiet  et 
eHt  tarn  tutus,  quam  qui  sciena  ueiimium  ab  ignaro  accipit  nee 
bibit.  Die  übliche  Interpunction  verdunkelt  den  klaren  Ge- 
danken und  liess  zudem  Rigaltius'  Conjectur  dudum  fUr  7iondum 
Billigung  finden^  welche  den  scharfen  Gegensatz  si  tarn  sapit 
und  si  nondum  sapit,  der  allein  passend  ist,  aufhebt.  Der  Satz 
aber  aut  uhi  coeperit  discere  prius  sapiat  oportet  quod  prius  dididt 
id  est  de  deo  et  fide  enthält  dann  geradezu  etwas  Verkehrtes, 
und  vergeblich  suchte  hier  Scahger  durch  seinen  gewaltsamen 
Vorschlag 277*iti«  sapit  quod  prius  dididt  zu  helfen;  denn  er  kann 
wegen  des  Zusatzes  id  est  de  deo  et  fide  nicht,  was  sonst  nahe 
läge,  begründen  wollen,  dass  es  für  jenen  qui  coeperit  sapere 
besonders  gefährlich  sei,  in  die  heidnische  Literatur  eingeführt 
zu  werden  und  heidnische  Ansichten  in  sich  aufzunehmen.  Man 
erwartete  vielmehr:  prius  didicerit  quod  prius  sapiat  oportet. 
Offenbar  sind  die  Sätze  so  zu  verbinden  und  zu  erklären:  at 
cum  fidelis  haec  disdt,  s^i  iam  sapit  quid  sit,  neque  redpit  neque 
admittit,  multo  magis  (sc.  neque  redpit  neque  admittit\  si  nondum 
sapit  aut  vM  coeperit  sapere.  prius  sapiat  oportet  quod  prius 
dididt.  EUne  ähnliche  Ergänzung  fordern  die  Worte  c.  12, 
p.  43,  25 :  dididt  non  resplcere  uitam,  quanto  magis  (sc.  non 
respicere)  uictum,  wie  denn  keine  Ellipse  häufiger  ist  als  die  bei 
quanto  magis.  Vgl.  de  spectac.  c.  3,  p.  5,  10  d  enim  tunc 
pauculos  ludaeos  impioi'um  condlium  uocauit,  qvxinto  magis  tantwm 
cowuentwm  ethnid  populif  ib.  c.  23,  p.  23,  24  qui  omnem  dmili- 
tudinem  uetat  fi^eri,  quanto  magis  imaginis  suae;  ad  nat.  II,  c.  8, 
(>.  108,  12  cum  illi  —  exddant  probationi  u^rae  diuinitatis,  quanto 
magis  iüif  Der  Sinn  ist  also :  der  gläubige  Christ  darf  sich  lernend 
mit  heidnischer  Literatur  beschäftigen,  indem  er  das  Verwerf- 
liche und  Sündhafte  an  ihr  entweder  klar  erkannt  hat  oder 
noch  nicht  erkannt  hat  oder  zu  erkennen  angefangen  hat.  In 
keinem  dieser  drei  Fälle  setzt  er  sich  einer  Gefahr  aus  oder 
lädt  eine  Schuld  auf  sich.  Denn  als  fidelis  muss  er  früher  ein 


48  VI.  Abhandlang:    t.  Hartel. 

Bewusstsein  von  dem  haben,  was  er  früher  gelernt  hat,  d.  i. 
von  Gott  und  seinem  Glauben:  proinde  illa  respuet  nee  redpiet 
et  erit  tarn  tutua,  quam  qui  sciens  uenenum  ab  ignaro  accipü  nee 
bibit.  Warum  aber  in  diesem  Vergleich  ab  ignaro  f  Wozu 
dieser  Zug,  hinter  welchem  man  etwas  suchen  müsste  und 
doch  nichts  findet?  Wer  sieht  nicht,  dass  dafür  aut  ignarus 
gefordert  wird?  sciens  ist  der  Christ,  si  tarn  sapit  quid  sit,  hin- 
gegen ignarus  der  Christ,  si  nondum  sapit  aut  ubi  coeperit  sa- 
p&re.  Der  sciens  und  der  ignarus  lassen  sich  das  Gift  zwar 
geben,  nehmen  es  aber  nicht  in  sich  auf.  Der  ursprüngliche 
Fehler,  dürfte  sich  aber  auf  einen  Buchstaben  beschränkt  haben, 
indem  an  zu  ab,  wie  p.  74,  9  an  aliud  zu  abaliud,  wurde  und 
dann  nothwendig  ignaro  nach  sich  zog.  Ich  vermag  allerdings 
sciens  uenenum  an  ignarus  nicht  durch  ein  gleiches  Beispiel  zu 
belegen;  allein  es  finden  sich  stärkere  Ellipsen  der  Art  als  die 
hier  anzunehmende:  nihil  refert  sciens  an  ignarus;  so  z.  B.  ad 
nat.  II,  c.  7,  p.  107,  5  ridendum  an  irascendum  sit  (erg.  nescio\ 
iales  deos  credi  quales  homines  esse  non  debeant;  de  baptismo 
c.  6,  p.  206,  15  non  (erg.  dico)  quod  in  aquis  spiritum  sanctum 
consequamur,  sed  in  aqua  emundafi  sub  angelo  spiritui  sancto  prae- 
paramur. 


c.  11,  p.  41,  9.  Begierde  und  Lüge  sind  die  Wurzel, 
aus  welcher  der  Waarenhandel  entspringt^  und  insoweit  er  von 
jenen  nicht  frei  ist,  berührt  er  sich  nach  den  Worten  des 
Apostels  mit  der  Idololatrie.  Die  diesen  Gedanken  entwickelnden 
Worte  sind  nach  meiner  Ansicht  mit  einem  kleinen  Fehler 
tiberliefert,  sonst  aber  verständlich,  wenn  sie  richtig  inter- 
pungiert  werden :  De  generationibus  si  cetera  delictorum  recogitemus, 
inprimis  cupiditatem  radicem  omnium  malorum,  qua  quidam  irre- 
titi  circa  fidem  naufragium  sunt  passi ,  cum  bis  et  idololatria  ab 
eodem  apostolo  dicta  sit  cupidiias,  tum  mendacium  cupiditatü 
nunistrum  (taeeo  de  periurioj  quando  ne  iurare  quidem  licet), 
(nee)  negotiatio  seruo  dei  apta  est.  ceterum  si  cupiditas  abscedat, 
quae  est  causa  adquirendi,  cessante  causa  adquirendi  non  erit 
necessitas  negotiandi,  ReifFerscheid  und  andere  hielten  den  An- 
fang des  Satzes  für  verdorben;  er  vermuthet  de  generalibus 
rationibus,  Latinius  de  grauioribusy   Heraldus  de  negotiationibus, 


Patristisehe  Studien.  I.  49 

Ursinus  de  negotiatione  ueiv.     Ferner  werden  von  den  Heraus- 
gebern die  beiden  Sätze  als  Fragesätze  gefasst:  negotiatio  seruo 
dei  apta  estf  ceterum   si  cupidittzs  abscedat,  quae  est  causa  ad- 
quirendif  Jede   dieser  Conjecturen  ist  schlechter  und  dunkler 
als  die  Überlieferte  Lesart.    Von  den  beiden  Fragen  aber  lässt 
die  erste,  ohne  jede  ihren  Sinn  andeutende  Partikel  eingeführt, 
sich  in  ihrer  richtigen  Beantwortung  nur  errathen,  die  zweite,  an 
sich  klar,    erfehrt   eine  weitschweifige  Ausführung   (cessante — 
negoüandi).      Der    Autor    sagt:    wenn    wir    die    noch    übrigen 
standhaften  Handlungen  nach   ihren  Ursprüngen   und   Motiven 
(^r=  secundum  generationes)   erwägen ,    wenn   wir  vor  Allem  er- 
wägen, dass  die  Begierde  die  Wurzel  alles  Bösen,  dann  dass 
die  Lüge  die  Dienerin  der  Begierde  sei  —  der  Meineid  kann 
übergangen  werden,   da  den  Christen   auch   nur  zu  schwören 
verboten  ist  — ,  so  ist  selbst  Handelserwerb  dem  Diener  Gottes 
nicht    angemessen ;    aber    es    wird  auch ,    wenn   die   Begierde 
entf^lt,  welche  das  Motiv  des  Erwerbens  ist,  ein   zwingender 
Grund  Handel  zu  treiben  nicht  vorhanden  sein.    Das  von  mir 
eingesetzte  nee  wird  aber  auch  durch  das  vorausgehende  cetera 
deUetorum   empfohlen;    denn   es   wird  von   TertuUian  aus   der 
Zahl   der  noch  nicht   erörterten   Delicto   nur  eines  mehr,    die 
negotiatio,  herausgegriffen  und  näher  untersucht.  —  Mag  auch 
manche  Art  des  Handels,    von  Begierde   und   Lüge  frei  sein 
(sit  nunc  aligua  iustiiia  qwiestus  secura  de  cupiditatis  et  men- 
dacii  obseruatione),  jedenfalls  ist  der  Handel  mit  Sachen,  welche 
dem  heidnischen  Cult  dienen,  verbrecherisch  p.  41,  20:  uiderint, 
si  eaedem  merces,  iura  dico  et  cetera  peregrinitaiis  (ad  add.  Ur- 
sinas,  Reifferscheid)   sacrißdum    idolorum   etiam    hominibus  ad 
pigmenta  medicinalia,  nobis  quoqae  insuper  ad  solacia  sepulturae 
umU  sunt,  certe  cum  pompae,   cum  sacerdotia,   cum  sacrißda  — 
instruuntur,   quid  aliud  quam  procurator  idolorum  demonstrariaf 
Gehler  übersetzt  diese  Worte  so:  ,Mögen  sie  zusehen  (wie  sie 
sich  vertheidigen)  wenn  dieselben  Waaren,    ich    meine  Weih- 
rauch  und   anderes   der  Fremde  als  Opfer   der  Götzen   auch 
den  Menschen  als  heilsame  Spezerei,  uns  (Christen)  auch  noch 
überdies   zu  Leistungen   des  Begräbnisses   diente     Auch   hier 
liess  die  unrichtige  Interpunction  Gehler  zu  einem  so  schiefen 
Gedanken   gelangen,    der    zudem    verkehrt   und    unklar    aus- 
gedrückt wäre.     Interpungieren  wir:  uiderint,  si  eaedem  merces 

SitaangBber.  d.  phil.-hist.  Cl.  CXX.  Bd.  6.  Abb.  4 


50  ^I*  Abhandlung:    t.  Hartel. 

—  iura  dico  et  cetera  peregrinatioms,  sacrificium  idolorum  (=:  quae 
idolis  sacrificari  solent)  —  etiam  hominibus  ad  pigmenta  medi- 
dnalia,  nobü  qaoque  insv/per  ad  solaüa  sepuüurae  umd  sunt,  so 
ist  der  Sinn:  es  mögen  immerhin  dieselben  Waaren,  Weih- 
rauch und  andere  Gegenstände  aus  der  Fremde ,  welche  man 
beim  Opfer  darbringt  ^  auch  den  Menschen  zur  Anfertigung 
von  Heilmitteln  y  uns  Christen  aber  auch  zur  Besorgung  des 
Begräbnisses  dienen,  also  auch  eine  unschuldige  Verwendung 
gestatten :  sicherlich  erscheinst  du,  wenn  Festzüge  und  andere 
gottesdientliche  Feiern  aus  welcher  Veranlassung  immer  ver- 
anstaltet werden,  als  Geschäftsmann  im  Dienste  der  Idole. 
Denn,  wie  es  zum  Schluss  dieser  Betrachtung  heisst,  p.  42,  26, 
nuUa  igitur  ars,  nulla  professio,  nvlla  negotiatio,  qwe  quid  aut 
iiistruendis  aut  formandis  idolis  administrat,  carere  poterit  titulo 
idololatriae.  Wäre  ad  sacrificium  überliefert,  so  wäre  es  viel- 
leicht zu  halten,  obwohl  dadurch  die  Beziehung  der  zusammen- 
gehörigen Glieder  ad  pigmenta  und  ad  solacia  etwas  verdunkelt 
würde;  aber  sacrificium  idolorum  ist,  als  Apposition  zu  iura  et 
cetera  peregrinationis  gestellt,  um  vieles  wirkungsvoller.  Und 
solche  rhetorisch  wirksame  Verwendung  der  Apposition  liebt 
Tertullian.  Vgl.  die  früher  besprochene  Stelle  c.  7,  p.  36,  14 
Christianum  attollere  ad  deum  patrem  manus,  matres  idolorum; 
ib.  c.  18,  p.  51,  26  poterit  et  pueris  praetexta  concedi  et  puetUs 
Stola,  natiuitatis  insignia,  non  potestatis ;  ad  nat.  I,  c.  18,  p.  90,  9 
tormenta  mulier  Attica  fatigauit  tyranno  Tiegans,  postrenio  ne  ce- 
deret  corpus  et  sexus,  Unguam  suam  pastam  expuit,  totum  era- 
dicaiae  confessionis  ministerium;  Apolog.  c.  5  (p.  131,  7)  temp- 
tauer at  et  Domitianus,  partio  Neronis  de  crudelitate;  ib.  c.  7 
(p.  139,  3)  fama,  nomen  iTicerti,  locum  non  habet  ubi  certum  est; 
c.  30  (p.  234,  1)  offero  ei  orationem,  non  grana  Iuris,  Arabicae 
a^boris  lacrimas;  c.  35  (p.  247,  2)  qui  nu/nc  sceLestarum  partium 
socU  ant  plausores  reuelantur,  post  uindemiam  parricidarum  race- 
matio  superstes. 


c.  14,  p.  46,  15.  ibbi  est  commercium  uitae,  quod  apostolus 
concedit,  ibi  peccare,  quod  nemx>  permiitit,  Reifferscheid  nimmt 
vor  peccare  eine  Lücke  an;  aber  der  Ausdruck  ist  vollständig: 
wo  es  Lebensverkehr  gibt,   welchen  der  Apostel  einräumt,  da 


Patristisebe  Studien.  I.  51 

giebt  es  Gelegenheit  zur  Sünde;  die  Niemand  gestattet.  Es  ist 
also  est  zu  ergänzen;  solche  Verbindungen  wie  est  peccare  = 
peccari  potest  sind  aber  bei  Tertullian  nicht  selten;  vgl.  de  orat. 
c.  25,  p.  197,  17  quas  (horas)  soUemmores  in  scripturis  inuenire 
est;  de  testim.  animae  c.  5,  p.  140,  24  in  te  est  aestimare  de 
ea  quae  in  te  est;  de  Corona  c.  10  (p.  439  Oehler)  per  haec 
enim  jhribus  frui  est  und  Oehler  zu  ad  nat.  11,  c.  3,  p.  354b; 
Beispiele  für  scire  est  bei  M.  Khissmann  curarum  Tert.  p.  69. 


c.  18,  p.  51,  21.  In  Babylon  und  Aegjpten  wurde  der 
Purpur  als  Auszeichnung  den  Freunden  der  Könige  verüehen, 
ohne  dass  der  damit  Ausgezeichnete  eine  gottesdienstliche 
Handlung  zu  verrichten  hatte:  simplex  igitur  purpura  illa  nee 
tarn  dignitatis  (erg.  saeerdotalts)  erat,  sed  ingenuitatis  apud  bar- 
baros  insigne;  quodammodo  (quemadmodum  Pamelius)  enim  et 
loseph,  qui  seruus  fiLerat,  et  Daniel,  qui  per  captivitatem  statum 
uerterat,  duitatem  Babyloniam  et  Aegyptiam  sunt  conseciUi  per 
habitum  barbaricae  ingentUtatis.  sie  penes  nos  quoque  fideles,  si 
necesse  fuerit,  poterit  et  pueris  praetexta  concedi  et  puellis  stola, 
natiuitatis  insignia,  non  potestatis.  Durch  die  von  Reifferscheid 
u.  a.  aufgenommene  Conjectur  quemadmodum,  welche  den  letzten 
Satz  mit  dem  vorausgehenden  zu  verbinden  zwingt  (quemad" 
modwn  —  sunt  censecuti  — ,  sie  penes  nos  —  poterit),  wird  der 
Gang  der  Betrachtung  gestört;  denn  die  Erlaubniss,  die  Prä- 
texta  und  Stola  zu  tragen,  ist  kein  Beweis  dafür,  dass  auch 
Daniel  und  Josef  das  ihnen  verliehene  Abzeichen  tragen  durften. 
Wohl  aber  wird  daraus,  dass  sie  gewissermassen  (quodammodo) 
durch  dieses  aus  Unfreien  zu  Bürgern  wurden,  ohne  sich 
durch  das  Tragen  desselben  zu  beflecken,  gefolgert  (sie  penes 
nos  quoque),  dass  Gleiches  auch  den  fideles  gestattet  sein 
wird.  Zuerst  war  festzustellen,  inwieweit  das  Vorbild  von 
David  und  Josef,  auf  welches  man  sich  berief  (p.  52,  8  ^t 
de  loseph  et  Daniel  argumentaris) ,  etwas  beweisen  könne, 
und  das  liess  sich  nicht  in  einem  vergleichenden  Nebensatz 
so  nebenbei  abthun.  Die  folgenden  Worte  sind  durch  einen 
Fehler  entstellt  und  so  zu  verbessern:  ceterum  purpura  uel 
cetera  insignia  dignitatum,   et  potestaium  inserta  (insertae  AB) 

dignitati  et  potestatibus  idololatritte  ab  initio  dicata,  habent  pro- 

4* 


52  VI.  Abbandlang:    ▼.  Harte  1. 

fanatiorm  suae  maculam.  Was  insertae  dignitati  (idololah'ias) 
sein  sollte,  ist  mir  unverständlich.  Durch  inaerta  erhalten 
wir  aber  zwei  Merkmale  der  Befleckung,  welche  an  den  übrigen 
Abzeichen  haftet;  sie  dienen  zur  Auszeichnung  sowohl  heid- 
nischer Würden  wie  auch  der  Priesterämter  (potestatOms  idoUh 
latriae).  Auf  das  erstere  war  aber  im  Eingange  dieses  Ca- 
pitels  bereits  hingewiesen  worden,  indem  die  Abzeichen  als 
insignia  dignitatia  verpönt  erscheinen. 

p.  52,  10.  Aber  auch  jenes  Vorbild  von  Josef  und  David 
erfllhrt  noch  eine  Beschränkung,  indem  nicht  immer  Altes  und 
Neues  vergleichbar  ist:  nam  Uli  etiam  condicione  serui  erant, 
tu  uero  seruus  nullius,  in  quantum  aolius  Christi.  So  schreibt 
man  mit  B;  A  lässt  seruus  aus  und  bietet  inquilinaium  ftir 
in  quantum.  Dahinter  ist  nichts  weiter  zu  suchen,  indem  solcher 
bedeutungsloser  Silbeneinschub  gar  nicht  selten  in  A  ist;  vgl. 
p.  32,  26  fi[gu]lo,  64,  27  seduftiJUtatts,  68,  10  disfdjpßjicerey 
77,  5  stip[it]ibu9 ,  78,  5  quot[un]u8quisque ,  81,  8  sangufinJiSf 
84,  13  po[te]st,  92,  1  reci[pi/pro[uo]catiane.  Die  Elllipse  von 
semus  macht  aber  die  Rede  kräftiger. 


c.  20,  p.  54,  11  ist  in  der  Stelle  aus  Exod.  23,  13:  namen 
aliorum  deorum  ne  commemaremini  (xal  5vo|Jia  ^b&^  exep^uv  oux 
ava(jLVY]96i^aeo6e)  nequ^  audiatur  de  tuo  ore,  das  Verbum  comme- 
moremini,  wofür  Reifferscheid  comminiscamini  einsetzen  wollte, 
richtig  überliefert.  Dasselbe  steht  für  meminisse  nicht  selten 
(vgl.  Roensch  a.  a.  O.  S.  353),  mit  Accusativ  u.  a.  Baruch  3, 23 
neque  commemorati  sunt  semitas. 


c.  22,  p.  55,  24.  si  cui  dedero  eleemosynam  ud  aliquid 
praestitero  beneficii,  et  ille  mihi  deos  suos  ud  coloniae  genium 
propitios  imprecetur,  iam  oblatio  mea  ud  operatio  idololorum 
honor  erit,  per  quae  {quem  per  Reifferscheid)  benedictionis  gra- 
tiam  compensaL  Es  ist  kein  Grund  die  Lesart  von  B  —  A 
fehlt  uns  für  die  letzten  Capitel  dieser  ISchrift  —  anzutasten. 
Die  Danksagung  erfolgt  durch  die  Nennung  der  idola,  welche 
auf  diese  Weise  eine  Anerkennung  und  Ehrung  empfangen. 
Im  Qegentheil  müsste  die  Phrase   quem    (honorem,)   compensat 


Patrisftiscbe  Studien.  I.  53 

für  prfynufUicU  oder  ein  ähnliches  Verbum  auflUlIig  erscheinen. 
—  Ebenso  muss  ich  in  den  folgenden  Zeilen  (29  sq.)  die  Ueber- 
lieferung  vertheidigen :  n  deua  videt,  quoniam  propter  ipsum 
feci,  pariter  uidet,  quoniam  propter  ip9um  fecisse  me  nolui  oaten- 
dere,  et  (et  contra  Reifferscheid)  praeceptum  eins  idolothytum 
quodammodo  feci.  Derjenige^  welcher  von  mir  eine  Wohlthat 
empfllngty  soll  wissen,  dass  ich  dies  um  Gotteewillen  thue  und 
seinem  Gebote  dadurch  nachkomme.  Thue  ich  das  nicht 
oder  nehme  ich  eine  heidnische  Danksagung  entgegen,  dann 
habe  ich  sein  Gebot  gewissermassen  zu  einem  Götzenopfer 
gemacht. 


c.  23,  p.  56,  10.  Gegen  jene  Christen,  welche  beim 
Abschluss  eines  beeideten  Schuldvertrages  nicht  geschworen 
zu  haben  vorgaben,  weil  sie  die  Eidesformel  nicht  aussprachen, 
sondern  nur  unterschrieben,  wird  bemerkt:  pecmiiam  de  ethnicis 
mtäuantea  mib  pignorihus  fidudaii  iurati  cauent  et  ne  negant  (so 
Gelenius,  necant  B)^  se  sdre  uolunt  scüicet  tempus  persecutionis 
et  locus  tribunalü  et  persona  praesidis.  Die  versuchten  £k*klä- 
rungen  der  dunklen  Worte  vermögen  nicht  zu  befriedigen. 
Was  Dehler  nach  Rigaltius'  Vorgang  in  ihnen  findet:  negant  iUi 
se  iuratos  cauisse,  quasi  uero,  inquit  tempore  persecutionis  iudi- 
ciaiiae  hoc  sdre  uelint  tribunal  et  prasses,  utrum  Ule  in  quem 
persecutio  de  pecunia  reddenda  instituta  est,  cum  caueret,  iurasse 
sibi  conscius  esse  uelit  necne.  siue  iurauerit  siue  iurasse  se  neget, 
non  curant,  kann  man  nicht  ohne  Gewaltsamkeit  daraus  ent- 
nehmen. Das  Subject  tempus  persecutionis  y  dem  ein  Bewusst- 
sein  zugeschrieben  wird,  muss  sich  dabei  die  Verwandlung  in 
einen  Ablativus  der  Zeit  gefallen  lassen,  das  auffällige  sdlicet 
wird  umgangen,  die  beispiellose  Construction  und  Phrase  se 
sdre  uolunt  f\ir  einfaches  sdunt  hingenommen.  Man  begreift, 
dass  Gelenius  se  tilgte,  das  ich  durch  die  Schreibung  sed  nicht 
glücklicher  zu  retten  suchte^  dass  Reifferscheid  zu  einem  weit 
radicaleren  Eingriff  sich  entschloss  se  sdri  nolunt,  scitur  tempus. 
Ich  glaube  jetzt  der  Stelle  durch  ein  milderes  Mittel  aufhelfen 
zu  können:  iurati  cauent,  etsi  negant  se  sdre;  uolunt  sdlicet, 
d.  h.  sie  schliessen  den  Vertrag  unter  Eid,  obgleich  sie  leugnen 
es  mit  Bewusstsein  zu  tbun;  das  (=  iwrari)  verlangt  nämlich 


54  VI.  AbhandloDg;:    ▼.  Hartel. 

80  die  Zeit  der  gerichtlichen  Verfolgung,  der  Gerichtshof  und  der 
Richter,  indem  eine  Verfolgung  von  Contracten  ohne  eine 
auf  diese  drei  Punkte  sich  beziehende  Eidesformel  nicht  als  ge- 
sichert gelten  kann.  Dieser  Einwand,  welcher  das  iurati  caueni 
entschuldigen  soU^  wird  kurz  abgethan :  praescribü  Christus  non 
esse  iurandum;  ausführlich  wird  auf  den  zweiten  etsi  negant  se 
sdre  eingegangen  1.  14:  hie  ego  naturam  et  conscientiam  aduoco: 
naturamy  qaia  nihil  potest  nianus  scribere,  etiamsi  lingua  in  die- 
tando  eessat  immobilis  et  quieta,  quod  non  anima  dictauerit; 
quamquam  et  ipsi  linguae  anima  dictauerit  aut  a  se  conceptum 
aut  ab  alio  traditum.  Mit  dem  Satz  quamquam  weiss  ich  nichts 
anzufangen  und  kenne  auch  keinen  befriedigenden  Erklärungs> 
versuch.  Der  klare  Sinn  lässt  aber  leicht  eine  sichere  Ver- 
besserung finden.  Die  Hand  vermag  nichts  zu  schreiben,  wenn 
auch  die  Zunge,  welche  sonst  zwischen  der  Seele  und  Hand 
vermittelt,  ruht,  was  nicht  die  Seele  dictiert.  Wenn  auch  die 
Hand  nur  schreibt,  so  ist  es  doch  wie  wenn  die  Seele  der 
Zunge  selbst  dictierte.  Es  wird  demnach  tamquam  fttr  quam- 
quam zu  schreiben  sein.  —  Alle  Einwände  sind  nichtig  1.  25: 
cavisti  igitur,  quod  in  cor  tuum  plane  ascendit,  quod  neque  igno- 
rosse  te  contendere  potes  neque  noluisse.  nam  cum  caueres,  scisti, 
cum  sdres,  utique  uoluisti;  et  est  (et  es  Gelenius,  et  haeres  Lati- 
niuB,  egisti  Oehler)  tarn  facto  quam  cx>gitaiu.  Die  prägnante 
Bedeutung  von  est  (vgl.  die  Bemerkungen  zu  de  spect.  c.  7, 
p.  9,  10  quaeuis  idololatria  est  censu  criminis  sui)  ist  hier 
durchaus  am  Platze  und  um  vieles  passender,  als  die  gemachten 
Conjecturen.  Zu  est  ist  dasselbe  als  Subject  zu  denken,  das 
als  Object  in  den  vorausgehenden  Sätzen  fungiert,  also  der 
Inhalt  des  Vertrages.  Dieser  besteht  ebenso  durch  deine  Rechts- 
handlung (facto) ,  wie  durch  deine  Rechtsabsicht  (cogitatu). 
—  Es  heisst  weiter:  nee  potes  leuiore  crimine  maiv^s  excludere, 
ut  dicas  falsum  plane  effici  cauendo  quod  non  facis ,  tarnen  (facis. 
tarnen  Gelenius,  facit  tarnen  BJ  non  negaui,  quia  non  iuratU,  quin 
immo  (quin  immo  ReiflFerscheid,  immo  Gelenius,  quoniam  B),  etsi 
nihil  tale  fecisses,  sie  tamen  dicereris  deierare,  feeisse  si  consenseris, 
Oehler  hat  die  Stelle  nicht  verstanden,  wenn  er  erklärt:  leuius 
crimen  est  iurare,  melius  negare  dominum  Christum^  und  macht 
auch  keinen  Versuch  dem  dunklen  tarnen  Licht  zu  geben. 
Das  leichtere  Verbrechen  ist  offenbar  das  scrihere,  das  schwerere 


Patristische  Stadien.  I.  55 

das  iurare  oder  das  iuratum  cauerey  wie  auch  die  Entschuldigung 
früher  lautete  1.  13:  scripsi,  inquii,  sed  nihil  dixi»  Auf  die 
Worte:  ,Du  kannst  auch  nicht  durch  das  Eingeständniss  des 
leichteren  Verbrechens  das  schwerere  entkräften^  indem  du 
sagst,  dieses  werde  hinfällig,  weil  du  es  bei  der  Abschliessung 
des  Vertrages  nicht  begehst^  antwortet  der  Angeklagte:  ^das 
mag  sein,  wenigstens  aber  habe  ich  nicht  geleugnet,  weil  ich 
nicht  geschworen  habe/  Diese  Zwischenrede  macht  es  un- 
möglich, das  überlieferte  quonmm  zu  halten,  welches  sich  nur 
unmittelbar  an  qiwd  non  facis  oder  etwa  an  qiiod  non  fads  {et 
dicis)  ,non  negaui,  quia  non  iuraui'  anschliessen  könnte.  In 
quoniam  dürfte  aber  nicht  qum  immo,  sondern  qvinamf  stecken. 
Was  aber  tarnen  betrifft,  so  haben  wir  zu  c.  10,  p.  39,  28  quin 
ludi  magister  sine  tabida  VII  idolorumf  Quinquatria  tarnen  fre- 
qtLentabit  die  hier  angenommene  Bedeutung  festgestellt. 

p.  57,  4  ist  mit  Aenderung  eines  Buchstabens  zu  lesen: 
at  enim  Zacharias  temporali  tiocis  orbatione  muUatus  cum  animo 
conlocatua  linguam  irritam  traneit;  nam  (eam  B,  cum  Oehler, 
iam  Reifferscheid,  om.  Gelenius)  manibtis  suis  a  corde  dictat  et 
nomen  filü  sine  ore  pronuntiaL 


c.  24,  p.  57,  25.  Spiritus  sanctus  considtantihus  tunc 
apostoUs  uinculum  et  iugum  nohis  relaxauit,  ut  idololatriae 
deuitandae  uacaremus,  haec  eint  lex  nostra,  quo  expedita  hoc 
pUnius  administranda,  propria  Christianorum,  per  quam  ah  ethmcis 
agnoscimur.  Wie  TertuUian  quam  für  potius  (magis)  quam 
gebraucht,  ebenso  tanto  —  quanto,  wie  z.  B.  ad  nat.  I,  c.  7, 
p.  68,  15  quanto  enim  i)roni  ad  militiam,  tanto  ad  mali  fidem 
oportuni  estis;  ib.  c.  12,  p.  83,  8  quantoque  genus  censetur  origine, 
tanto  origo  conuenitur  in  gener e;  ib.  II,  c.  9,  p.  112,  2  qiu>d 
telum  quantum  uulgare  atque  caninum,  tanto  ignobüe  uvlnus; 
ib.  c.  12,  p.  116,  15  quanto  diffusa  res  est,  tanto  substringenda 
nohis  est  (vgl.  Gothofredus,  notae  p.  86  und  Oehler,  de  testimon. 
animae  c.  1,  p.  401).  Nach  der  Analogie  dieser  Fälle  könnte 
auch  quo  expedita  gerechtfertigt  erscheinen,  wenn  nicht  Ter- 
tuUian mit  eo  gerade  quod  correspondieren  Hesse:  ad  nat.  I, 
c.  7,  p.  69,  13  quod  {quo  Gothofredus)  plures ,  hoc  pluribus 
odiosi;  ib.  c.  10,   p.  76,  18  essent  qmdem  tolerahiliora  eiusmodi 


56  VI.  Abbandlnng:    ▼.  Rartel.  Patristische  Rtndien.  I. 

eontumaciae  sacräegia,  nist  quod  eo  iam  contumeUosiara  quod 
modica ;  ib.  c.  15,  p.  85,  15  atquin  hoc  aaperius,  quod  frigore  et 
fame  out  bestiis  obicitis  ant  longiore  in  ctquü  morte  summergiHs, 
Auch  derartige  Sätze  begegnen  nicht  selten,  wie  ad  nat.  I, 
c.  4,  p.  64,  11  apud  uos  eo  minus  sapiens,  quda  deos  cJmusns. 

p.  58,  4.  uiderimus  (uidebimus  Reifferscheid)  enim  si  se- 
cundum  arcae  typum  et  corutis  et  miluus  et  lupus  et  eanis  et 
serpens  in  ecclesia  erit;  certe  idololatres  in  arecte  typo  non  habetur. 
Mit  Unrecht  hat  Reifferscheid  uiderimus  angezweifelt,  wenn 
auch  bei  TertuUian  und  Cjprian,  wie  früher  gezeigt  wurde, 
nur  die  beiden  Formen  viderit  und  uiderint  fast  ausschliesslich 
in  diesen  formelhaften  Verbindungen  vorkommen.  Aber  wir 
finden  doch  auch  uiderimus  in  unverkennbar  concessiver  Be- 
deutung ad  nat.  I,  c.  7^  p.  70,  23 :  uiderimus  de  fide  istarum, 
dum  suo  loco  digeruntur;  interim  credite  quemadmodum  vios  (d.  h. 
mag  es  wie  immer  mit  dem  Glauben  dieser  stehen),  sowie 
bei  Cjprian  einmal  uideris:  p.  425,  2  uideris  qu^m  eis  eis  in- 
sidiosus,  ntdliv^  magis  qu^im  tuae  salutis  inimicus  es. 


VIT.  Abb. :  L.  t.  Roeki nger.   Der.  Ab«r  Hftndscbr.  d.  tog.  Scbwabenspiegels.  XII. 


VII. 

Berichte  über  die  Untersuchung  von  Handschriften 
des  sogenannten  Schwabenspiegels. 

Von 

Dr.  Ludwig  Bitter  von  Rookiiiger. 


XII. 

Die  alphabetischen  Nacliweise  über  die  Handschriften  wie 
Handschriftenreste  des  kaiserlichen  Land-  und  Lehenrechts 
haben  im  Bande  CXYIE,  Abh.  X,  S.  25—70,  im  Bande  CXIX, 
Abh.  VIII,  S.  1—54  und  Abh.  X,  S.  1—62,  im  Bande  CXX, 
Abh.  IV,  S.  1 — 46  bis  zu  dem  in  München  befindlichen  reichen 
Schatze  Aufnahme  gefunden.  Da  eine  Zerstückelung  dieses 
sich  nicht  empfehlen  wollte,  bildet  seine  Berücksichtigung  den 
Hauptinhalt  des  gegenwärtigen  Berichtes,  welcher  dann  noch 
den  Rest  des  Buchstabens  M  einschliesst. 

Was  gerade  von  den  Handschriften  und  Bruchstücken 
von  solchen  in  München  die  auf  der  königl.  Hof-  und  Staats- 
bibliothek anlangt,  kann  bei  denjenigen  welche  sich  bereits  bis 
zum  Jahre  1840  daselbst  befanden  eine  nur  kurze  Fassung 
genügen,  da  Freiherr  v.  Lassberg  sich  hierüber  in  dem  seiner 
Ausgabe  des  sogenannten  Schwabenspiegels  vorangestellten 
Verzeichnisse  auf  Grund  von  ausführlichen  Mittheilungen  un- 
seres Schmeller  zum  Theil  weitläufig  verbreitet  hat,  wie  aus 
den  je  an  den  betreffenden  Orten  angeführten  Nummeni  jenes 
Verzeichnisses  ersichtlich  ist. 

229**. 

München,  Bibliothek  der  historischen  ülasse  der  königl. 
Akademie  der  Wissenschaften.     Zwei  Bruchstücke  einer  sehr 

Sitrangib.  d.  phil.-hitt.  Cl.    CXX.  Bd.  7.  Abb.  1 


Z  Vn.  Abhandlung:    L.  ▼.  Rodelnder. 

schönen  Pergamenthandschrift  des  sogen.  Schwabenspiegels  aus 
der  ersten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  in  Folio^  zweispaltig  in 
je  37  Zeilen  gefertigt,  mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel 
und  rothen  Anfangsbuchstaben  derselben,  von  einem  Bücher- 
einbande  in  Dillingen  abgelöst,  vom  Domprobste  Dr.  Anton 
V.  Steichele  zu  Augsburg^  im  Sommer  des  Jahres  1875  dem 
Akademiker  Dr.  Ludwig  Rockinger  geschenkt,  und  von  diesem 
vor  einiger  Zeit  dem  jetzigen  Aufenthaltsorte  zugewiesen. 

Die  Bruchstücke  gehören  dem  Lehenrechte  an.  Das 
eine  Blatt,  der  Schluss  der  achtzehnten  Lage  der  Handschrift, 
enthält  die  zweite  Hälfte  des  Art.  LZ  64  von  den  Worten 
,gewer  haut  an  dem  g^e  vnd  ez  mit  ein  ander  enphangen 
habent,  vnd  stirbet  der  vater,  si  tretent  an  des  vater  stat^  an- 
gefangen, 65,  66,  67,  68,  69.  Der  Rest  des  anderen  Blattes, 
etwa  ein  Viertel  umfassend,  in  zwei  Theile  zerschnitten,  so 
dass  von  der  zweiten  Spalte  äusserst  wenig  erhalten  ist,  bietet 
den  Schluss  von  Art.  LZ  142  ohne  den  Satz  von  dem  Thor- 
wartel  mit  143a  und  144b  als  einen  Artikel,  Reste  von  146, 
von  147  a  und  b,  endlich  von  148  b  und  ohne  Scheidung  eines 
besonderen  Artikels  149a. 

230**. 

München,  ebendort.  Zwei  Blätter  einer  Pergamenthand- 
schrift unseres  Rechtsbuches  aus  der  ersten  Hälfte  des  14.  Jahr- 
hunderts in  Quart,  zweispaltig  in  je  28  Zeilen  mit  rothen 
Ueberschriften  der  Artikel  und  leeren  Räumen  für  deren  An- 
fangsbuchstaben, wovon  das  eine  ganz  und  das  andere  oben 
wie  am  Seitenrande  beschnitten,  am  7.  Juli  1868  von  Prof 
Dr.  V.  Zahn  in  Graz,  jetzt  Landesarchivar  der  Steiermark  dem 
Akademiker  Dr.  l^udwig  Rockinger  geschenkt,  und  von  diesem 
vor  einiger  Zeit  der  Bibliothek  seiner  Classe  zugestellt. 

*  —       - 

Das  letztere  Blatt  enthält  das  Vorwort  des  Landrechts  LZ 
von  den  Worten  gegen  den  Schluss  ,daz  ist  auch  von  got  billeich 
vnt  reht,  swer  deu  gebot'  angefangen,  mit  einem  kleinen  Aus- 
falle gegen  das  Ende  von  c  und  einem  dergleichen  gegen  den 
Schluss  von  e,  bis  an  das  Ende  von  g:  der  ainz  vnt  zwaintzich 
iar  alt  ist,  der  sol  daz  vogttaidinch  suechen  in  dem  pistum  da 


1  Als  Erzbischof  von  MUnchen-Freising  am  9.  Oktober  1889  zu  MQnchen 
verstorben. 


Bericht«  ftber  Handschriften  des  nog.  Schwabenspiegels.  XII.  3 

er  inne  ist  gesezzen  oder  in  dem  gerihte  da  er  gfit  inne.  Das 
vollständige  Blatt  gibt  vom  Art.  6  =  LZ  5a  noch  die  Schluss- 
worte: seinen  prüdem  oder  swestern.  Dann  folgen  ganz 
Art.  7  =  LZ  5b,  8  =  LZ  5c,  9  =  LZ  6  und  7,  endlich 
10  =  LZ  8  bis  zu  den  Worten:  pei  ainem  andern  manne, 
weder  der  man  noch  daz  weip  gelten  niht  des. 

231**. 

München,  ebendaselbst.  Oben  zugeschnittenes  Doppel- 
blatt mit  noch  30 — 32  Zeilen  einer  Pergamenthandschrift  des 
sogen.  Schwabenspiegels  aus  dem  Ende  des  14.  oder  Anfang 
des  15.  Jahrhunderts  in  Folio,  zweispaltig  mit  rothen  Ueber- 
Schriften  der  Artikel  und  leer  gelassenen  Räumen  fUr  deren 
Anfangsbuchstaben,  wovon  das  eine  Blatt  nur  mehr  eine  Spalte 
enthält,  früher  als  Einband  eines  Taufbuches  irgendwo  — 
vielleicht  in  der  Steiermark  —  benützt,  am  13.  Juni  1868 
wieder  von  dem  nunmehrigen  Landesarchivar  Prof.  Dr.  v. 
Zahn  in  Graz  dem  Berichterstatter  geschenkt  und  von  diesem 
vor  einiger  Zeit  wieder  der  Bibliothek  seiner  Classe  überwiesen. 

Den  Inhalt  bilden  die  Art.  149  =  LZ  214,  150  =  LZ 
215,  152  :=::  LZ  220,  153  =  LZ  221,  154  =  LZ  222,  155  = 
LZ  223  und  224,  15G  =  LZ  225  und  226  des  Landrechts. 


232 


♦*« 


München,  ebendort.  Eine  Abschrift  der  Nr.  256 
stellte  der  Abt  Maurus  des  Benediktinerstiftes  Asbach  in  Nieder- 
baiern  in  der  ersten  Hälfte  der  Sechzigerjabre  des  vorigen 
Jahrhunderts  der  historischen  Classe  der  jüngst  gestifteten 
Akademie  der  Wissenschaften,  deren  Ehrenmitglied  er  ge- 
wesen, zur  Verfugung.  Vgl.  die  Vorrede  zu  den  Monumenta 
Asbacensia  im  Bande  V  der  Monumenta  boica  S.  103. 

Vielleicht  liegt  sie  dem  Abdrucke  des  Max  Prokop  Frei- 
herrn von  Freyberg-Eisenberg  in  seiner  Sammlung  historischer 
Schriften  und  Urkunden  IV  S.  505 — 718  zu  Grunde,  welcher 
vom  7.  Dezember  1829  bis  29.  März  1842  Secretär  der  histo- 
rischen Classe  und  von  da  weg  bis  in  den  Februar  1848  Prä- 
sident der  Akademie  der  Wissenschaften  gewesen. 

[In  die  Fideicommissbibliothek  des  gräflichen  Hauses 
V.  Arco- Valley  zu  München  gehört  die]  Nr.  7. 


4  Vn.  Abhandlung:    L.  ▼.  Roekinger. 

[Dem  Augustinerconvente  zu  München  gehörte  seit  dem 
Jahre  1616  die]  Nr.  275. 

[In  Brissers  Buch-  und  Antiquariatshandlung  zu  München 
erwarb  der  Buchhändler  und  Antiquar  Edwin  Tross  zu  Paris 
die]  Nr.  292. 

[Oberbibliothekar  Hofrath  Heinrich  Föringer  zu  Mün- 
chen vertauschte  an  die  Hof-  und  Staatsbibliothek  daselbst 
die]  Nr.  270. 

[Aus  der  Bibliothek  des  Conventes  der  Franziskaner  zu 
München  stammt  die]  Nr.  276. 

[Aus  dem  königlichen  geheimen  Hausarchive  in  München 
ist  seinerzeit  in  das  baierische  allgemeine  Reichsarchiv  abge- 
geben worden  die]  Nr.  281. 

233. 

München,  königliches  geheimes  Hausarchiv,  fiiiher  in 
dessen  Bibliothek  Nr.  652,  jetzt  in  der  Handschriftensammlung^ 
in  Holzdeckel  mit  rothera  Lederüberzuge  mit  ursprünglich  je 
fünf  Beschlägen  und  mit  zwei  Schliessen,  wovon  schon  lange  der 
Vorderdeckel  abhanden  gekommen,  nach  einer  Einzeichnung  des 
16.  Jahrhunderts  auf  dem  ersten  Blatte  des  ersten  leeren  Quin- 
ternes  dem  Doctor  beider  Rechte  M.  Johann  Gabler^  zugehörig 
gewesen.  Auf  Papier  in  Folio  zweispaltig  von  Eonrad  Welker  im 
Jahre  1454  beziehungsweise  1458 ^  geschrieben,  mit  rothen 
Ueberschriften  der  Artikel  und  rothen  Anfangsbuchstaben  der- 
selben. Prof.  Dr.  Johann  Michael  Söltl,  Ludwig  der  Strenge, 
Herzog  von  Baiern,  Pfalzgraf  bei  Rhein,  S.  115,  woselbst  diese 
Handschrift  in  den   Anfang  des    16.  Jahrhunderts  gesetzt  ist. 

Das  Landrecht  zerftlllt  in  der  gewissermassen  syste- 
matischen Eintheilung,  wovon  Rockinger  in  P  handelt,  in  zwei 
Bücher,    woran  sich  als  das  dritte  das  Lehenrecht  anreiht. 


^  Er  hat  unter  fleinem  Namen  noch  bemerkt :  Summura  jus  summa  saepe 
iniuria  est.  Terent.  in  And.  Cic.  in  off.  et  L  tn  seruumSl  §  sequitnr  ff 
de  verb.  oblig. 

Nach  dem  altbaierischen  Pflichtbnche  aus  dem  16.  Jahrhundert  im 
allgemeinen  Reichsarchive  in  München  Fol.  17'  bat  er  am  25.  August 
1587  den  Rathseid  geschworen. 

2  Nach  der  rothen  Schlussbemerkung:  Explicit  Über  per  manus  Conradus 
Welker.  Anno  domini  millesimo  quinquagesimo  —  jetzt  stand:  qnarto, 
welches  Wort  radirt   und  in   der  Milte   durchstrichen  ist  —  octauo  etc. 


Berichte  Ober  Hsndsobriften  des  sog.  Scliwabenspiegels.  XII.  5 

Nach  der  lateinischen  je  mit  freier  deutscher  Uebersetzung 
begleiteten  Vorrede  ,Quid  est  fides?  respondetur:  fides  est 
substantia  id  est  fundamentum'  u.  s.  w.  folgt  das  Artikel- 
verzeichniss  des  ersten  Baches  von  der  Uebertragung  des  Welt- 
reiches nach  Rom  bis  zum  Artikel  von  der  guten  Gewohnheit. 
Nach  einer  kurzen  wieder  lateinischen  und  deutschen  Einleitung 
über  die  Justitia  und  deren  drei  Hauptvorschriflen  aus  den 
Institutionen  folgt  der  Text  selbst  unter  der  rothen  Ueber- 
schrift  ;Hie  hebt  sich  an  daz  recht  als  es  die  pebst  k&nig 
vnd  keyser  gemacht  vnd  bestet  haben  vnd  als  ir  puch  sagen' 
von  Fol.  1 — 31'  gleichzeitiger  rother  römischer  Zählung.  Nach 
dem  Artikel  Verzeichnisse  des  zweiten  Buches  von  den  Eigen- 
schaften der  Richter  bis  zur  Zauberei  unter  neuer  solcher 
Zählung  von  Fol.  1 — 39  der  Text  desselben.  Endlich  nach 
dem  Artikelverzeichnisse  des  Lehenrechts  dieses  selbst^  wieder 
mit  besonderer  Bezeichnung  der  Folien  1 — 18. 

[Aus  der  alten  herzoglichen  beziehungsweise  kurfürst- 
lichen Bibliothek  in  München  wurden  im  Jahre  1631  zur  Aus- 
wanderung nach  Meiningen  gezwungen  die]  Nrn.  221  und  222. 

234. 

München,  königliche  Hof-  und  Staatsbibliothek,  Cod. 
germ.  21.  Auf  Pergament  in  FoUo  zweispaltig  in  der  ersten 
Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  mit  rothen  Ueberschriften  der 
Artikel  und  abwechselnd  rothen  wie  blauen  Anfangsbuchstaben 
derselben  gefertigt,  nach  einer  Einzeichnung  auf  der  Innenseite 
des  Hinterdeckels '  im  15.  Jahrhundert  im  Besitze  eines  Grafen 
Konrad  von  Kirchberg,  nach  einer  aus  dem  16.  Jahrhundert 
am  oberen  Rande  des  zweiten  Blattes  ,Bibl.  Embs'  aus  der 
besonders  durch  die  beiden  Handschriften  der  Nibelungen- 
dichtung (C)  in  Donaueschingen  und  (A)  hier  genugsam  be- 
kannten Bibliothek  zu  Hohenems  stammend,  im  ersten  Jahr- 
zehnte unseres  Jahrhunderts  an  den  Hofrath  Professor  M.  Schuster 
in  Prag  gelangt,  von  welchem  die  Hof-  und  Staatsbibliothek 
hier  sie  gegen  Ueberlassung  von   Druckwerken  erworben  hat, 


Das  bvch  hyn  ich  gar  vs  gelernot  bis  an  ain  ent. 
Got  vns  sin  segen  send. 
Es  ist  war  werlich. 

Conrar  graf  zv  Kirchberg. 


6  yil.  Abhaodlang:    L.  t.  Bockinger. 

in  Holzdeckel  mit  rosarothem  vielfach  abgeriBsenen  Lederüber- 
zuge gebunden.  Schmeller  in  den  Münchencr  gelehrten  Anzeigen 
IV  (1837)  Nr.  30,  Sp.  249.  v.  Lassberg  Nr.  90.  Homeyer 
Nr.  453. 

Von  Fol.  1' — 8'  Sp.  1  reicht  das  Verzeichniss  der  197 
Artikel  des  Lehenrechts  und  der  439  des  Landrechts. 
Mit  Fol.  9  beginnt  unter  der  rothen  Ueberstjhrift  ,Hie  hebet  sich 
an  daz  Lehen  pvech'  dieses  bis  Fol.  37'  Sp.  1.  Ganz  unten 
auf  dessen  Spalte  2  bilden  die  vier  rothen  Zeilen:  ,Hie  hebt 
sich  an  das  lant  reht  puech,  wie  man  umbe  ein  fgelich  sache 
richten  sol  swie  di  gtan  sei'  den  Uebergang  zum  Landrechte 
von  Fol.  38—125  Sp.  2,  woselbst  der  lange  Artikel  LZ  377  II 
schliesst,  worauf  noch  roth  bemerkt  ist:  Hie  get  daz  lantrechte 
puech  auz.  amen.  amen.  Den  einzelnen  Artikeln  sowohl  des 
Lehen-  als  auch  des  Landrechts  ist  jedesmal  die  laufende 
Zahl  gleich  nach  der  Ueberschrift  roth  beigefUgt. 

235. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  23,  aus  der  alten  herzog- 
lichen (Manuscr.  Teutsch.  St.  3  N.  18  B)  beziehungsweise  kur- 
fürstlichen (mit  der  Signatur  119,  später  159)  Bibliothek 
stammend,  auf  Pergament  in  Folio  wohl  im  ersten  Viertel  des 
14.  Jahrhunderts  mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  ge- 
fertigt, welchen  jedesmal  von  der  gleichen  Hand  roth  die  be- 
treffende Zahl  beigesetzt  ist,  und  mit  abwechselnd  rothen  wie 
blauen  Anfangsbuchstaben  derselben,  in  Holzdeckel  mit  gelbem 
reich  gepresstem  Lederüberzuge  gebunden.  Joh.  Christof  Freih. 
V.  Aretin,  Beiträge  zur  Geschichte  und  Literatur  vorzüglich 
aus  den  Schätzen  der  pfalzbaierischen  Centralbibliothek  zu 
München,  I  Stück  3,  S.  94,  Nr.  159.  Schmeller  a.  a.  O.  Sp.  249. 
V.  Lassberg  Nr.  91.    Homeyer  Nr.  454. 

Auf  ein  Verzeichniss  der  Artikel  des  Land-  und 
Lehenrechts  mit  je  rother  Beifiigung  der  Zahlen  von  Fol.  1 — 6 
Sp.  1  folgt  von  Fol.  6  Sp.  2  bis  101'  Sp.  2  unter  der  rothen 
Ueberschrift  ,Ditz  ist  daz  lant  rech  puch'  das  Landrecht 
in  368  Artikeln,  woran  sich  unmittelbar  unter  der  rothen 
Ueberschrift  ,Daz  ist  daz  leben  puech*  bis  Fol.  128'  Sp.  1 
das  Lehenrecht  in  127  Artikeln  schliesst. 


Berichte  ftber  Huidschrifteii.  de«  sog.  Schirabenspiegels.  XII.  7 

Daran  reiht  sich  ohne  Unterbrechung  unter  der  rothen 
Ueberschrift  ,Daz  sint  chunicb  R&dolfes  saecze  di  er  saczte 
cze  Wirczpurch  czu  dem  concilio*  der  Reichslandfriede  von 
unser  Frauen  Abend  des  Jahres  1287  bis  Fol.  135  Sp.  2. 

Vgl.  Rockinger  L,  woselbst  S.  523—547—557  in  I  das 
Verhältniss  zum  Drucke  LZ  veranschaulichen. 

236. 

München,  ebendort.  Cod.  germ.  52.  Auf  Pergament  in 
Quart  zweispaltig  im  14.  Jahrhundert  ohne  Ueberschriften  der 
Artikel  lediglich  mit  rother  römischer  Zählung  derselben  von 
wenigstens  zwei  Händen  gefertigt,  wovon  die  erste  vom  Be- 
ginne des  Landrechts  auf  Fol.  5'  Sp.  1  bis  in  die  Mitte  des 
Art.  89  auf  Fol.  30'  Sp.  1  reicht,  woselbst  mitten  im  Satze  die 
zweite  das  Landrecht  bis  an  den  Schluss  fortsetzt,  während 
das  Lehenrecht  weit  kleiner  und  zierlicher  vielleicht  von  der 
letztberührten  Hand  geschrieben  ist,  niedersächsisch,  aus  der 
kurpfälzischen  Bibliothek  zu  Mannheim  ^  stammend,  in  neuerem 
Pappendeckelbande,  Ruck  und  Eck  in  braunem  Leder.  Mitter- 
maier,  Lehrbuch  des  deutschen  Privatrechts  S.  66.  Schmeller 
a.  a.  O.  Sp.  249.  v.  Lassberg  Nr.  92.  Homeyer  Nr,  456. 
Rockinger  X  S.  66. 

Von  Fol.  i — 5  Sp.  2  findet  sich  unter  den  schwarzen 
Ueberschriften  ,Hir  beghinnet  sek  dat  registrum  to  dem  keyser 
rechte'  und  ,Hir  beginnet  dat  registrum  to  dem  lenrechte'  das 
Verzeichniss  der  Artikel  des  Landrechts  und  der  des 
Lehenrechts,  je  mit  roth er  Anfügung  ihrer  Zahlen.  -Mit  der 
zweiten  Seite  des  Fol.  5  beginnt  das  Landrecht  in  355  Ar- 
tikeln bis  Fol.  83'  Sp.  2,  woselbst  der  lange  Art.  LZ  377  H 
schliesst.  Von  der  zweiten  Seite  des  Fol.  84—103'  Sp.  2  reicht 
das  Lehenrecht  in  147  Artikeln. 

Von  anderer  Hand  folgen  sodann  noch  bis  an  den  An- 
fang des  Fol.  104  Sp.  1   Bestimmungen  aus   dem   ,lfineb5rger 

rechte 

237. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  53.  Auf  Pergament  in 
Quart  zweispaltig  wohl  nicht  weit  im  14.  Jahrhundert  in  Quin- 


J  Vgl.  Band  CVU  S.  66. 


O  VII-  AbhandlvDg:    L.  v.  Rockinger. 

temen  gefertigt,  welche  je  auf  der  zweiten  Seite  des  letzten 
Blattes  schwarz  mit  den  römischen  kleinen  Buchstaben  von  a 
angefangen  bezeichnet  sind,  und  von  deren  nunmehr  letztem 
das  letzte  Blatt  ausgeschnitten  ist,  mit  grösseren  farbigen  Ini- 
tialen H  und  S  beim  Beginne  des  Land-  und  Lehenrechts, 
mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel,  deren  Text  selbst  ab- 
wechselnd mit  rothen  und  mehr  ins  Grünliche  hinüber  gefärbt 
blauen  Anfangsbuchstaben  beginnt.  Schmeller  a.  a.  O.  Sp.  250. 
V.  Lassberg  Nr.  93.  Homeyer  Nr.  457. 

Diese  Handschrift  filngt  ohne  ein  Verzeichniss  der  Artikel, 
welches  vielleicht,  wie  es  den  Anschein  hat,  auf  einem  nicht 
besonders  gezählt  gewesenen  Quinteme  vorangegangen,  aber 
jetzt  ausgeschnitten  ist,  sogleich  unter  der  rothen  üeberschrift: 
,Hie  hebt  sich  an  daz  lantreht  puch,  vnd  dar  nah  van  lehe[n]- 
reht  mercht^  mit  dem  Landrechte  an  von  Fol.  1  Sp.  1 — 118 
Sp.  1,  an  deren  Schluss  sich  die  rothe  üeberschrift  ,Hie  hebt 
sich  an  daz  Lehen  puche^  findet,  welches  unmittelbar  auf 
Sp.  2  beginnt,  und  mit  den  Worten  in  LZ  Art.  78b  jdise 
chlage  so  diche  so  des  mannes  chlage  an  einen  andern  herren 
chvmt'  auf  Fol.  139'  Sp.  2  abbricht. 

Rockinger  H  S.  465/466,  woselbst  dann  das  Verhältniss 
zum  Drucke  LZ  und  zu  v.  Maurer's  Ausgabe  des  vermeint- 
lichen Landrechtsbuches  des  Ruprecht  von  Freising  in  der 
Spalte  I  S.  471—488—491-501  hervortritt. 

238**. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  196.  Drei  Pergament- 
doppelblätter, vormals  Umschläge  von  Rechnungen  —  aus  den 
Jahren  1653,  1655,  1657  —  der  dem  Hochstifte  Regensburg 
zugehörig  gewesenen  Pflege  Wörth,  wovon  das  erste  Geschenk 
des  Grafen  Hugo  von  Walderdorff  auf  Hautzenstein  bei  Regens- 
burg, während  die  beiden  letzten  schon  früher  aus  dem  Be- 
sitze des  Dr.  Karl  Roth  *  zu  München  käuflich  erworben  worden 
waren,  in  zwei  Spalten  zu  je  30  und  32  Zeilen  in  Folio  mit 
rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und  rothen  Anfangsbuch- 
staben derselben  in  der  ersten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts 
gefertigt.  Rockinger  S  S.  448 — 452. 

1  Vgl.  Dr.  Hyacinth   Holland  in  der  , Allgemeinen  deutschen  Biographie* 
,XXIX  S.  338/339, 


Berichte  Ober  HandHchrifteu  den  sog.  Schwabentpiegels.  XII.  9 

Das  er^te  enthält  ein  Bruchstück  aus  dem  Buche  der 
Könige  alter  Ehe.   Vgl.  Rockinger  a.  a.  O.  S.  449—452. 

Die  beiden  anderen  —  in  Dr.  Karl  Roth's  Denkmälern 
der  deutschen  Sprache  vom  8.  bis  zum  14.  Jahrhundert  S.  96 
bis  102  abgedruckt  —  enthalten  Stücke  aus  dem  Lehen> 
rechte,  nämlich  die  Art.  LZ  (49b)  +  50a,  50b  +  51,  52,  53, 
54  a  in  zwei  Artikeln,  54  b  desgleichen,  55,  56  -|-  (57);  dann 
(76),  76,  77  +  78  +  79,  80,  81  +  82,  83,  84,  85  a  +  85  b. 

Vergleicht  man  hiezu  noch  die  aus  der  nämlichen  Hand- 
schrift stammenden  Reste  der  Nr.  378,  so  enthielt  sie  mit  dem 
Buche  der  Könige  alter  Ehe  unser  Land-  und  Lehenrecht. 

Die  erwähnten  Stücke  aus  dem  Lehenrechte  sind  wohl 
dieselben,  über  welche  Dr.  Karl  Roth  in  Mone*s  Anzeiger  fiir 
Kunde  der  deutschen  Vorzeit  1837  Sp.  112  unter  in  die  Mit- 
theilung  machte:  ,Sechzehn  Foliospalten,  jede  von  30  Zeilen, 
auf  gelbem  schmutzigen  Pergament  mit  grosser  Schrift  des 
14.  Jahrhunderts  fand  ich  auf  Buchdeckeln  und  habe  sie  ab- 
gelöst.' 

239. 

München^  ebendort,  Cod.  germ.  207.  Auf  Papier  in  Gross- 
folioformat zweispaltig  im  15.  Jahrhundert  mit  rothen  Ucber- 
schrifben  und  rothen  wie  im  Land-  und  Lehenrechte  abwechselnd 
rothen  und  blauen  Anfangsbuchstaben  der  Artikel  gefertigt, 
theilweise  am  Rande  beschädigt  und  neuerdings  ausgebessert, 
aus  der  kurfürstlichen  Bibliothek  stammend,  in  neuem  Pappen- 
deckelbande, Ruck  und  Eck  in  braunem  Leder.  Am  oberen 
Rande  der  Spalte  2  des  ersten  Blattes  steht  schwarz:  Nr.  18a. 
V.  Aretin  a.  a.  O.  I  Stück  3,  S.  96,  Nr.  309.  Schmeller  a.  a.  O. 
8p.  250.  V.  Lassberg  Nr.  94.  Homeyer  Nr.  458. 

Mit  Fol.  1  beginnt  unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Hye 
hebt  sich  an  der  kunig  puch  nach  lenng  ganntz  vnd  gerecht 
vnd  ganntzlich  nach  dem  text  gemacht'  das  Buch  der  Kö- 
nige alter  Ehe  bis  Fol.  31'  Sp.  2. 

Das  Fol.  32  füllt  der  ,Pawm  der  sipsal  vnd  frewntschafft' 
in  Bild  und  Erklärung;  das  Fol.  33  der  ,Pawm  der  nifftlschafFt' 
ebenso. 

Mit  Fol.  34  beginnt  unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Hie 
hebt  sich  an  des  heiligen  kunges  Kareis  lanntrech  puch  vnd 
kayserliche  recht  gantz   vnd   gerecht   vnd   gut   bewärt^  nach 


10  YII.  Abh»Ddlung :    L.  y.  Kockinger. 

einem   vielleicht  iUi*  ein   Bild   bestimmten   leeren  Räume   von 

nicht  ganz  der  halben  Seite  das  Landrecht  bis  Fol.  96  Sp.  1. 

Auf  dessen  Spalte  2  folgt  unter  der  rothen   Ueberschrift  ,Hie 

hebet  sich  an   des   heiligen   kayser  Kareis  lehen   recht  puch 

gerecht  vnd  gantz'  das  Lehenrecht^  welches  mit  dem  Fol.  108' 

Sp.  2  im  Art.  LZ  95   mit  den  Worten  Jch  gib  ew  das  recht 

das  diso  lewt  all  an  mein  lewt  stat  sein,  so  der'  abbricht. 

Vgl.  Rockinger  K,   woselbst  unter  VI   S.  182—190   das 

Verhältniss  zum  Drucke  LZ  und  zu  der  Ausgabe  v.  Berger's 

ersichtlich  wird. 

240. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  216.  Auf  Papier  in 
Folio  zweispaltig  von  dem,  wie  es  den  Anschein  hat,  etwas 
unstäten  Deutschenschulmeister  Christof  Huber  zu  Dingolfing 
Eckenfelden  und  Landshut  in  den  Jahren  1475 — 1477  *  fast 
ganz  mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und  rothen  Anfangs- 
buchstaben derselben  gefertigt,  mit  Nachträgen,  nach  einer 
Einzeichnung  am  Beginne  des  oberbaierischen  Land-  und  Stadt- 
rechts des  Kaisers  Ludwig  im  Jahre  1733  im  Besitze  des 
Chorherrn  Georg  Parzner  zu  s.  Veit  in  Freising,  in  Holzdeckel 
mit  rothem  Ledertiberzuge  gebunden,  früher  mit  je  f&nf  Eck- 
und  Mittelbeschlägen  und  zwei  Schliessen  versehen.  Schmeller 
a.  a.  O.  Sp.  250.    v.  Lassberg  Nr.  95.    Homeyer  Nr.  459. 

Nach  dem  bemerkten  oberbaierischen  Land-  und  Stadt- 
rechte beginnt  auf  Fol.  78  das  Landrecht  des  sogen. 
Schwabenspiegels  in  365  Artikeln  unter  einem  roh  gemalten 
Bilde  des  in  einem  Stuhle  sitzenden  Kaisers,  der  in  der  Rechten 
das  Schwert  hält,  in  der  Linken  ein  Wappen  mit  dem  doppel- 
köpfigen goldenen  Reichsadler  auf  schwarzem  Grunde,  der  im 


'  Am  Schlüsse  des  sogen.  Schwabenspiegels  ist  die  Jahrzahl  1475  schwarz 
bemerkt.  Am  Schiasse  des  oberbaierischen  Land-  und  Stadtrechtes  steht 
roth:  an  dem  jar  des  sechs  vnd  sibenzigisten  an  sambcztag  vor  Oculi 
der  heiligen  vasten  Jesus.  Auf  der  Innenseite  des  Hinterdeckels  ist 
roth  eingetragen:  Anno  domini  tausenndt  vierhundert  vnd  jn  dem  sechs 
vnd  sibenzigisten  jar  an  sand  Lorenczen  tag  des  heiligen  marterers 
sind  die  kaiserlichen  recht  vnd  land  ret  ze  Bairen  auch  lehenrech  mit 
sambt  der  stat  recht  von  Munichen  vollen  t  worden  zw  Dingelfing  teut- 
scher  schaelmaister.  Am  Schlüsse  einer  deutschen  Rhetorik  wie  einer 
Zusammenstellung  deutscher  Synonyma  endlich  steht  die  Jahrzahl  1477. 


Berichte  über  HandsuhrifteD  des  aog.  dchwabenspiegels.  Xn.  11 

HerzBchilde  die  baierischen  Wecken  geführt  haben  dürfte,  bis 
Fol.  138  Sp.  1.  Auf  dessen  Spalte  2,  deren  obere  Hälfte  wohl 
wieder  für  ein  Bild  bestimmt  gewesen,  folgt  unter  der  rothen 
Ueberschrift  ,Hie  hebent  sy  an  die  leben  recht  gar  guet  vnd 
gantz'  das  Lehenrecht,  gegen  dessen  Ende  die  Ueberschriften 
nicht  mehr  eingesetzt  sind,  wie  auch  die  rothen  Anfangsbuch- 
staben fehlen,  in  84  Artikeln  bis  Fol.  löO'  Sp.  2. 

241. 

München,  ebendort.  Cod.  germ.  223.  Auf  Papier  in 
Folio  in  den  Jahren  1464  und  1465  von  Hans  Meilinger  aus 
Wasserburg  ^  mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und  fast 
durchgehends  rothen  Anfangsbuchstaben  derselben  gefertigt, 
im  Jahre  1790  in  der  Bibliothek  von  Tegemsee,  in  Holzdeckel 
mit  gepresstem  braunem  Lederüberzuge  gebunden.  Schmeller 
a.  a.  O.  Sp.  250.   v.  Lassberg  Nr.  96.    Homeyer  Nr.  460. 


'  Auf  dem   Blatte  vor   dem   Landrechte  steht  roth:    Anno   domini  nostri 
Jesu  ChriHtl  millesimo  quadringentesimo   sexagesimo    quarto  jn  adnentu 
eins  feria  2*  post  festum  Lucie  Virginia  jncepi  hunc  librum.  Links  und 
rechts  davon  steht  der  Name:  Johannes  Mejlinger. 
Nach  dem  Landrechte  sodann  ist  bemerkt: 

Hye  hat  das  kayserliche  lanndrechtpuech  ain  ende. 
Das  vnns  got  alle  zeytte  sein  götlichew  gnad  sende. 
Anno  domini   1465  feria  4^*   ante  Inuocauit  sew  dominica  in  albis. 
Herr  Hanns  Meylinger, 
ein  herr  ftn  als  geuftr. 
Hat  er  aber  nicht  wolgeschriben, 
so  hat  er  doch  dy  müessigen  weil  verdriben  etc. 
Am  Schlüsse  des  Lehenrechtes  findet  sich  nach  den  rothen  Versen: 

Hye  hat  das  puech  ein  ende. 

Das  vns  got  allen  sein  genad  sende, 

schwarz  und  roth  unterstrichen  Folgendes: 
Das  puech  hat  geschriben 
vnd  hat  dy  weil  vertriben 
ain  herr  ftn  als  geuär, 
wolt  got  das  also  war, 
mit  namen  her  Hanns  Meylinger 
ze  Wasserburg  jn  der  stat. 
Vnd  ist  verpracht 
an  mittwochen  vor  Letare 
vnd  nach  sand  Benedicten  tag  jm  Ixv  jare. 


12  VJJ.  Abbandlang:    L.  t.  Kockinger. 

Auf  S.  33  beginnt  unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Das 
regißter  des  kayserlichen  lanndrecht  puech'  das  Verzeichniss 
der  378  Artikel  des  Landrechts  mit  rother  Voranstellung 
der  Zahlen  bis  S.  4  Sp.  2,  und  zwar  ist  nach  Art.  LZ  338  ,der 
in  der  kirchen  stilt'  roth  eingeschaltet:  Die  recht  saczt  pabst 
Leo  vnd  der  künig  Karel  sein  prueder  zu  ainem  concily  ze 
Rome,  vnd  auch  anderew  recht  vil  die  ymmer  mer  von  dem 
capitel  das  da  sagt  von  den  keczeren  vnd  hernach  an  das 
landt  recht  puech  stent  geschriben  etc.  Nach  vier  leeren 
Blättern  folgt  von  S.  53—233  Sp.  2  das  Landrecht,  nach 
dessen  Art.  338  wieder  roth  bemerkt  ist:  Item  die  recht  saczt 
babst  Leo  vnd  der  künig  Karel  sein  prueder  zu  ainem  con- 
cily ze  Rome,  vnd  ander  recht  vil  dye  ymmermer  von  dem 
capitel  das  da  sagt  von  den  keczeren  vncz  hernach  an  das 
lannd  recht  puech  stent  geschriben.  Von  S.  235  bis  zur  ersten 
Zeile  von  S.  239  Sp.  1  reiht  sich  unter  der  rothen  Ueberschrift 
,Hi®  t®bt  sich  an  das  register  der  lechenrecht'  das  Verzeich- 
niss der  151  Artikel  des  Lehenrechts  wieder  mit  rother 
Voranstellung  der  Zahlen,  und  dieses  selbst  unter  der  rothen 
Ueberschrift  ,Hye  hebt  sich  an  das  Lechenrecht  puech'  von 
S.  243—312  Sp.  1. 

Von  S.  325 — 510  Sp.  2  folgt  noch  das  oberbaierische 
Landrecht  des  Kaisers  Ludwig  und  das  Stadtrechtsbuch  von 
Wasserburg. 

Endlich  schliesst  von  S.  513 — 681,  von  anderer  Hand* 
sehr  schön  geschrieben,  unter  dem  rothen  Titel:  ,Hie  hebt  sich 
an  das  recht  puech  Belial  genannt  zu  latein,  das  auszogen  ist 
aus  dem  decretal  geistlicher  recht,  als  dicz  bucch  hernach  ge- 
schriben durch  die  capittel  auch  durch  die  frag  seiner  be- 
deuttiing  ytzlichs  auslegt  vnd  ains  dem  anderen  eben  geleich 
fragt  vnd  antwort'  der  deutsche  Belial. 

242. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  228.  Auf  Papier  in 
Folio    durchlaufend    —    mit    Ausnahme    des    zweispaltig    ge- 

*  Nach  dem  Schlüsse  auf  8.  681  Sp.  1  ist  in  Sp.  2  roth  bemerkt:  Anno 
domiDJ  m^  cccc^.  Ixv^  nonagesima  die  may  et  die  mercury  mensis 
siipradictj  tinitus  est  über  iste  per  Laorentium  Erlichmann  jn  opidnlo 
Rosenhaim  pro  tempore  ibidem  exifiten[tem]. 


B^rielite  fib«r  Handschriften  des  sog.  Seliwabenspiegels.  XII.  13 

schriebenen  Verzeichnisses  der  Artikel  —  mit  rothen  Uebor 
Schriften  und  rothen  Anfangsbuchstaben  derselben  im  Jahre 
1465^  gefertigt,  nach  einer  Einzeichnung  auf  dem  jetzigen 
Fol.  1  im  Jahre  1596  ,Residentiae  societatis  Jesu  Eberspergae^ 
zugehörig  gewesen,  in  Holzdeckel  mit  blauem  gepressten 
Lederüberzuge  gebunden,  an  den  vier  Ecken  des  Vorder-  wie 
Hinterdeckels  mit  Messing  beschlagen,  früher  mit  je  fünf 
Buckeln  und  zwei  Schliessfen.  v.  Aretin  a.  a.  O.  I  Stück  3, 
S.  93,  Nr.  143.  Schmeller  a.  a.  O.  Sp.  250.  v.  Lassberg  Nr.  97. 
Homeyer  Nr.  461. 

Von  Fol.  1 — 7'  Sp.  1  findet  sich  das  Verzeichniss  der 
Artikel  des  Land-  und  Lehenrechts  mit  rother  Beifügung  der 
je  oben  auf  der  ersten  Seite  eines  Blattes  roth  angebrachten 
Folienzahlen  des  Textes.  Von  Fol.  9—111'  oder  alt  1—103' 
reicht  das  ohne  besondere  Ueberschrift  beginnende  Landrecht 
in  380  Artikeln.  Nach  dem  roth  geschriebenen  Uebergange 
,Hie  hat  das  lantrechtpuch  ain  ende,  vnd  hebt  sich  an  das 
lehenpfich,  da  alle  lehenrecht  sind  geschriben  die  da  g&t  sind 
zewissenn'  schliesst  sich  von  Fol.  112 — 149'  oder  alt  1—38' 
das  Lehenrecht  in  152  Artikeln. 

243. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  236.  Auf  Papier  in 
Folio  zweispaltig  —  mit  Ausnahme  des  Verzeichnisses  der 
Artikel,  welches  durchlaufend  geschrieben  ist  —  von  Rubein 
von  Marchlkofen  im  ehemaligen  niederbaierischen  Oerichte  Teis- 
bach  im  Jahre  1473  gefertigt,  nach  einer  Menge  von  Ein- 
zeichnungen  im  letzten  Viertel  des  15.  und  am  Anfange  des 
16.  Jahrhunderts  dem  Richter  zu  Straubing  und  zu  Aiterhofen 
bei  Straubing  Pangraz  Krappmer^   zum  Gigeiberg,   und   nach 


1  Nach  der  schwarzen  SchlusAbemerkung:  Finitum  anno  dominj  millesimo 
quadrageutesimo  nexagesimo  qiiinto,  feria  tercia  post  diem  sancti  Jo- 
hannis  ante  portam  latinam.  In  nomine  dominj  amen. 

'  Eine  Urkunde  vom  Mittwoche  nach  dem  Tage  des  Apostels  Jakob  1491 
siegelte  Pangratss  Krappmer  zum  Gigelperg,  vntterrichter  zne  Straubing. 
Auch  ist  eine  von  ihm  und  dem  Burggrafen  zu  Augsburg  Wernher 
Witzler  besiegelte  Urkunde  über  die  Verleihung  des  domkapitlisch  augs- 
burgischen  Unterprobsteiamtes  in  Straubing  vom  Freitage  nach  dem 
Pfingsttage  1494  vorhanden,  in  welcher  er  als  Pangratz  Krabmer  zum 
Gigeiberg    vnnd    derzeyt    wonhMfftig    zu    Straubing    erscheint.      Weiter 


14  VII.  Abhandlnng:    L.  v.  Rockinger. 

solchen  auf  Fol.  268  und  269  aus  den  Jahren  1621—1531  dem 
Georg  von  Lerchenfeld,  der  im  Jahre  1529  als  Landrichter  zu 
Ea*anzberg'  bei  Freising  erscheint,  gehörig  gewesen,  im  Jahre 
1696  im  Besitze  des  Fürstbischofs  Johann  Franz  von  Freising 
aus  dem  Geschlechte  der  Egkher,  Freiherm  v.  Kapfing,  in 
Holzdeckel  mit  gelbem  reich  gepresstem  Lederüberzuge  ge- 
bunden, früher  mit  zwei  Schliessen.  Docen  in  des  Freiherrn 
V.  Aretin  Beiträgen  a.  a.  0.  IX  S.  1119/1120.  Schmeller  a.a.O. 
Sp.  254.  V.  Maurer,  das  Stadt-  und  Landrechtsbuch  Ruprechts 
von  Freysing,  in  der  Einleitung  S.  40 — 49,  mit  einer  Schriftprobe 
auf  der  Tafel  in  VI.  Homeyer  Nr.  462.  Rockinger  H  S.  470. 

Von  Fol.  3  —  5  findet  sich  unter  der  rothen  Ueberschrift 
,Hie  hebt  sich  an  das  register  vber  das  erst  rechtpuech  maister 
Rueprechts  von  Freysing  vorsprech,  vnd  sagt  zum  ersten  wie 
got  der  herr  dj  menschenn  in  driualltiger  wirdichait  beschaffenn 
hat,  zum  annderenn  mal  das  wir  fridtlichs  lebenn  sullenn  habenn, 
darnach^  u.  s.  w.  das  Verzeichiss  der  Artikel  des  Land- 
rechts des  sogen.  Schwabenspiegels  mit  schwarzer  Anfügung 
der  je  oben  zwischen  den  Spaltenlinien  in  der  Mitte  an- 
gebrachten schwarzen  römischen  Zahlen  der  Blätter  des  Textes, 
von  Fol.  6—54  Sp.  2  oder  alt  1—49  Sp.  2  unter  der  rothen 
Ueberschrift  ,Das  erst  rechtpuech^  das  Landrecht  selbst  in 
210  Artikeln  mit  der  rothen  Schlussbemerkung:  Hier  hat  ein 
enndt  das  erst  tail  des  lanntrechtpuechs.  nu  hebt  sich  an  das 
annder  tail.  zum  erstenn  daz  register.  . 

Von  Fol.  55 — 56  reicht  dann  das  Verzeichniss  der  Artikel  des 
Freisinger  Stadtrechts  des  Vorsprechen  Ruprecht,  welches  selbst 
unter  der  rothen  Ueberschrift   ,Hie   hebt  sich  an   das   annder 


finden  wir  in  einer  Urkunde  vom  Samstag'e  der  ersten  Fastenwoche 
des  Jahres  1503  unter  den  Sieglern  Pangratzen  Krapmer  zw  Gugelperg, 
brobstrichter  zw  »Straubing.  Mit  dem  Jahre  1505  hOren  seine  Aufzeich- 
uuugen  in  unserer  Handschrift  auf. 

Bereits  im  Jahre  1482  hatte  er  von  einem  Ottenhofer,  vielleicht 
dem  Georg  Ottenhofer  von  Ottenhofen  in  Oberbaiern,  der  urkundlich 
als  Hofmarksrichter  in  Eberaberg  in  den  Jahren  1484  und  1487  erscheint, 
auch  die  Nr.  7  erkauft. 
1  Nach  den  berührten  Einzeichnungen  ist  er  es  am  Lichtmesstage  des 
Jahres  1529  geworden.  Nach  dem  altbaierischen  Pflichtbuche  im  allge- 
meinen Beichsarchive  in  München  hat  er  den  Banneid  am  Dienstage 
nach  Nikolaus  dieses  Jahres  geschworen. 


Berichte  ftb«r  Handschriften  den  sog.  Schwabenspiegels*  XII.  15 

rechtpuech  von  Fol.  56' — 76  Sp.  2  folgt,  woselbst  sich  am 
Schiasse  die  rothe  Bemerkung  findet:  Hie  habennt  ein  ennd  dj 
zwai  rechtpüecher  maister  Rueprechtz  vorsprechenn  zue  Freysing. 

Vgl.  Rockinger  H,  worin  S.  471—488  und  491—501  in 
VII  das  Verhältniss  zum  Drucke  LZ  und  zu  v.  Maurer's  Aus- 
gabe des  vermeintlichen  Landrechtsbuches  des  Ruprecht  von 
Freising  zur  Anschauung  bringen. 

Von  Fol.  77—123  Sp.  2  folgt  die  goldene  Bulle  Kaiser 
Karls  IV.  vom  Jahre  1356  deutsch  ^  und  die  übrigen  Reichs- 
gesetze und  anderen  Rechtsbestimmungen,  von  anderer  weniger 

schönen  Hand. 

244. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  264.  Auf  Papier  in 
Folio  zweispaltig  mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und 
rothen  Anfangsbuchstaben  derselben  im  15.  Jahrhundert  ge- 
fertigty  im  Jahre  1596  ^Residentiae  societatis  Jesu  Eberspergae' 
angehörig  gewesen^  in  llolzdeckel  mit  rothem  Lederüberzuge 
gebunden,  auf  dessen  Vorderseite  ein  weisser  Papierzettel  mit 
dem  schwarzen  Titel  ,Lant  Recht  Puech'  aufgeklebt  ist;  früher 
mit  je  fUnf  Buckeln  und  mit  zwei  Schliessen.  Es  scheint,  dass 
am  Anfange  und  am  Ende  eine  Lage  ausgeschnitten  ist. 
V.  Aretin  a.  a.  O.  I  Stück  3,  S.  93/94,  Nr.  144.  Schmeller 
a.  a.  O.  Sp.  250.   v.  Lassberg  Nr.  98.    Homeyer  Nr.  463. 

Die  Fol.  1—4'  Sp.  1  füllt  unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Hie 
ist  cze  merkchen,  wie  man  ein  yegleich  capittl  dratt  vinde  jn 
disem  püche  nach  der  zaP  das  Verzeichniss  der  Artikel 
des  Land-  und  Lehenrechts.  Daran  schliesst  sich  von  Fol.  4' 
Sp.  2  unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Hic  hebt  sich  an  das 
lantrecht  püch,  vnde  lernt  wie  man  richten  sol  etc.'  das  Land- 
recht in  363  Artikeln  bis  Fol.  77  Sp.  2.  Nach  dem  roth  ge- 
schriebenen Uebergange  ,Hie  hat  das  lantrecht  püch  ein  ende, 
vnd  hebt  sich  an  das  lehen  püch,  da  alle  lehen  recht  sind  ge- 
schriben  die  nucze  und  gut  sind  ze  wissen'  beginnt  das 
Lehenrecht  selbst  in  152  Artikeln  auf  Fol.  77'  und  schliesst 
auf  Fol.  107  Sp.  1  mit  der  rothen  Bemerkung: 

Hie  hat  das  pftch  ein  ende. 

Got  peh^t  den  Rchreiber  der  es  geschriben  hat  vnd  sein  hende 

allezeit  6roleichen. 

Nach  paczsch. 


16  VII.  Abhandlung:    L.  t.  Roc1ring-«>r. 

Nach  dem  Art.  LZ  338  ,der  in  der  kirchen  icht  stilt^  findet 
sich  roth  die  bekannte  Stelle:  Dise  recht  säczt  der  babst  Leo 
vnd  der  Chwnig  —  im  Verzeichnisse  der  Artikel  heisst  es: 
vnd  chwnig  Karl  —  sein  brttder  ze  einem  concilij  cze  Röme, 
vnd  ander  recht  vil  dew  ymmer  mer  stend  von  dem  capitel 
das  da  sagt  da  vor  von  den  checzern  huncz  her  nach  an  das 
lehen  püch. 

245. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  287.  Auf  Papier  in 
Folio  zweispaltig  mit  rothen  üeberschriften  der  Artikel  und 
rothen  Anfangsbuchstaben  derselben  nach  einer  rothen  Be- 
merkung am  Schlüsse  auf  Fol.  488'  und  489  Sp.  1  im  Jahre 
1419  gefertigt,  aus  der  alten  herzoglichen  (Manuscr.  Teutsch 
St.  3  N.  7)  beziehungsweise  kurfUrstlichen  (Sign.  104)  Biblio- 
thek stammend,  in  Holzdeckeleinbande  mit  rothem  Leder- 
überzuge, früher  mit  je  fünf  Buckeln  und  mit  zwei  Schliessen. 
V.  Aretin  a.  a.  O.  I  Stück  3,  S.  93,  Nr.  124.  Schmeller  a.  a.O. 
Sp.  250.   V.  Lassberg  Nr.  99.    Homeyer  Nr.  465. 

Die  Fol.  1—60'  Sp.  1  enthalten  das  Buch  der  Könige 
alter  Ehe,  woran  sich  bis  Fol.  143'  Sp.  2  das  der  neuen 
bis  Konrad  III.  schliesst,  beide  daraus  von  Prof  Dr.  H.  F. 
Massmann  in  des  Dr.  v.  Daniels  Land-  und  Lehenrechtbuch 
Sp.  33—224  abgedruckt. 

Von  Fol.  144  an  folgt  das  Land-  und  Lehenrecht, 
ersteres  in  der  Gestalt  der  alten  Drucke  in  der  Weise,  dass 
jedem  der  einzelnen  Abschnitte  das  Verzeichniss  der  Ar- 
tikel ganz  roth  geschrieben  vorangestellt  ist.  Das  ,lantrecht 
buch'  reicht  bis  Fol.  228'  oder  richtig  328'  Sp.  1,  woran  sich 
,das  edel  vnd  das  rechte  lehenbuch'  bis  Fol.  288  oder  richtig 
388  Sp.  2  reiht. 

Den  Schluss  bildet  auf  Fol.  388'  und  389  oder  richtig 
488'  und  489  als  ,ain  registrum  aller  registrum'  roth  geschrieben 
ein    Verzeichniss    der    Ilauptstücke^    mit    Beifügung    der 


1  Kh  lautet  unter  Weglas^ung  der  Folien: 
Hie  hebt  sich  an  das  k&nig  bdch. 
Hie  hebt  sich  an  das  b&ch  der  künig  machabeoruni. 
Hie  Bol  man  hSren  wa  sich  dy  rieh  an  dem  aller  ersten  au  höben. 
Hie  hebt  sich  an  das  lantrecht  bilch. 


Berichte  Über  Handschriften  dei  sog.  Schwabenspiegels.  XII.  17 

alten  je   oben  auf  der  ersten  Seite  eines  Blattes  in  der  Mitte 
roth  bemerkten  Folien  des  Textes. 

246***. 

Zu  München,  ebendort,  befand  sich  nach  Freih.  von 
Aretin  a.  a.  O.  I  Stück  3,  S.  86  unter  Nr.  18b  —  vgl.  zu 
Nr.  18  a  oben  Nr.  239  —  ein  mangelhaftes  Könige-  und  Rechts- 
buch in  der  Oestalt  der  vorigen  Nr.  245.    Homeyer  Nr.  466. 

[München,  ebendort,  Cod.  germ.  320.  Auf  Papier  in 
Folio  im  Jahre  1441  gefertigt,  aus  dem  Benediktinerkloster 
Tegemsee  bieher  gelangt.  Docen  in  des  Freiherm  v.  Aretin 
Beiträgen  a.  a.  0.  IX  S.  1113—1115.  Schmeller  a.a.O.  Sp.254. 
V.  Maurer,  das  Stadt-  und  Landrechtsbuch  Ruprechts  von 
Freysing,  in  der  Einleitung  S.  19 — 25.    Homeyer  Nr.  468. 

Diese  Handschrift  hat   in   das  Freisinger  Stadtrecht  des 

Vorsprechers  Ruprecht  von  dort  auf  Fol.  179/180  zwischen  die 

Art.  104  und  105  den  Artikel  des  kaiserlichen  Landrechts  LZ 

319  I   eingeschoben.     Vgl.  v.  Maurer   a.  a.  O.   S.  358  in   der 

Note  21.1 

247. 

München,  ebendort^  Cod.  germ.  335,  aus  der  alten  her- 
zoglichen beziehungsweise  kurfllrstlichen  Bibliothek  stammend, 
auf  Papier  in  Folio   im  Jahre   1435  vielleicht  zu  Wien*   oder 

Wie  man  lichter  wellen  sol. 

Disy  wort  sprach  got  selb  wider  Moyse  vf  dem  berg  genant  Synay. 

Nv  vahen  wir  wider  an.  von  dem  der  nachtes  kom  stilt. 

Dis  ist  von  haimsfichung. 

Wie  wit  des  küniges  Strassen  sollen  sin. 

Dem  frOmdes  kom  verstolen  wirt. 

Von  der  sippezale. 

Was  ain  man  sinem  wibe  ze  morgen  gab  geben  mag. 

Den  der  richter  ierret  das  er  sin  gftt  nit  verkoffen  mag. 

Wie  man  wild  lagen  sol. 

Von  der  e. 

Von  vogt  dinge. 

Von  drier  hand  frier  lüte. 

Von  jnsigeln. 

Hie  hobt  sich  an  das  edel  lehen  recht  biich. 
'  Wie  sich  einmal  schon  aus  dem  übrigen  Inhalte    schliessen   lässt,   vor- 
zugsweise österreichischen   und  Wiener  Rechten,    wie    vielleicht  insbe- 
sondere aus  einer  von  der  gleichen  Hand  zwischen  die  Hauptüberschrift 
Sitsangtber.  d.  phU.-hist.  Cl.  CXX.  Bd.  7.  Abh.  2 


18  ni.  Abhandlung:    L.  ▼.  Rockinger. 

nach  einer  Vorlage  von  da  durchlaufend  gefertigt.  Schmeller 
a.  a.  O.  Sp.  250.  v.  Lassberg  Nr.  100.  Homeyer  Nr.  469. 
Dr.  Heinrich  Maria  Schuster,  das  Wiener  Stadtrechts-  oder 
Weichbildbuch,  S.  10/11    unter  Cd.  Rockinger  L  S.  522. 

Auf  ein  von  Fol.  80 — 85'  der  alten  Zählung  reichendes 
Verzeichniss  der  Artikel  folgt  von  Fol.  86 — 154'  das  Land- 
recht in  368  nicht  nummerirten  Artikeln,  sodann  auf  ein  von 
Fol.  155— 157  stehendes  Verzeichniss  der  Artikel  bis  Fol.  175 
das  Lehenrecht   in   127   wieder  nicht  nummerirten  Artikeln. 

Vgl.  Rockinger  L,  woraus  von  S.  523 — 547 — 557  in  II 
das  Verhältniss  zum  Drucke  LZ  hervorgeht. 

248. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  507.  Auf  Papier  in 
Grossfolioformat  zweispaltig  mit  rothen  Ueberschriften  und 
häufig  auch  roth  eingesetzten  Belegstellen  aus  den  deutschen 
Rechtsbüchern  und  den  fremden  Rechten  im  Jahre  1458  von 
Friedrich  Grünbeck  in  Beilngries  *  in  Mittelfranken  gefertigt, 
aus  der  kurfürstlichen  Bibliothek,  in  Holzdeckel  mit  reich- 
gepresstem  gelben  Lederüberzuge  gebunden,  früher  mit  zwei 
Schliessen,  wovon  jetzt  eine  fehlt,  v.  Aretin  a.  a.  O.  I  Stück  3, 
S.  85/86,  Nr.  5b.  Schmeller  a.  a.  0.  Sp.  255.  v.  Lassberg 
Nr.  101.  Homeyer  Nr.  470;  in  seiner  Einleitung  zum  Richt- 
steige Landrechts  S.  17  unter  Ziffer  56. 

Abgesehen  von  den  uns  nicht  berührenden  Stücken  ^  liegt 
hier    eine    umfangreiche    alphabetische    Arbeit    aus     dem 


,Lechen  recht*  und  den   Anfang  desselben  auf  Fol.  157   der  alten  Be- 
zeichnung eingetragenen  Bemerkung: 

Anno  etc.  XXXV^  an  sand  Giligen  abent  da  schenkcht  man  wein 
in  der  purkch  ze  Wyenn,  vnd  da  derdruckt  der  per  ain  diern. 
*  Nach  einer  Einzeichnung  auf  Fol.  447'  Sp.  2  roth: 

Conpletum    est   opus  istud  per    rae    Fridericum    Grünpecken    jn 
Peylngriesz    anno   domini   M*^  CCCC^  Iviijo  jn   die   Januarg  martiris  et 
sociorum  eins. 
^  Es  sind  in  Kürze  folgende: 

Von  Fol.  449 — 449'  Sp.  1  eine  Art  lateinischer  und  deutscher  Modus 
legendi  in  jure  unter  der  rothen  Bezeichnung:  Hye  leret  man  ain  ausz- 
richtung  der  puchstaben.  wer  sy  vernemen  well,  der  such  sy  alhye  nach 
geschriben. 

Von  Fol.  449'  Sp.  1—463  Sp.  2  ,dy  giUdeiu  pull*  Kaiser  Karls  IV. 
vom  Jahre  1356  mit  einem  Verzeichnisse  ihrer  23  Capitel. 


Berichte  Aber  Ha&dachrifCen  des  Bog.  Sohwabeospiegeli.  XII.  19 

Sachsenspiegel,    dem  sogen.  Schwabenspiegel ^   dem  römischen 
und  kanonischen  Rechte  u.  s.  w.  in  folgender  Weise  vor. 

Auf  Fol.  1  beginnt  unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Das 
ist  das  register  vber  das  recht  puch.  do  vindet  man  ynnen 
vber  all  sach  vnd  materi  mancherlay  nach  auszweisung  der 
czal  vnd  nach  dem  ABC^  das  Verzeichniss  der  Haupt- 
abschnitte mit  ihren  Unterabtheilungen  je  unter  rother 
Anführung  der  Folien  mit  den  auf  ihnen  zum  Behuf  der 
leichteren  Auffindung  bemerkten  Buchstaben  von  Acht  bis 
zum  Zehent  bis  Fol.  26  Sp.  1. 

Auf  Fol.  27,  nach  alter  Zählung  Fol.  1,  beginnt  die  Vor- 
rede des  sogen.  Schwabenspiegels  LZ  a — g  einschliesslich; 
daran  reihen  sich  aus  der  Praefatio  rhythmica  des  Sachsen- 
spiegels die  ersten  12  Strophen  beziehungsweise  96  Verse,  in 
Homeyer's  Ausgabe  S.  123 — 127;  weiter  der  Prolog  desselben, 
bei  Homeyer  S.  136/137;  der  Textus  prologi,  ebendort  S.  138; 
anderes,  was  Freiherr  v.  Lassberg  a.  a.  O.  S.  63  verzeichnet. 
Dann  folgt  das  alphabetische  Werk  selbst  mit  dem  Artikel 
Acht  u.  s.  w.  von  Fol.  33  =  7  der  alten  Zählung  bis  zu  den 
Zehenten  und  schliesslich  der  Zauberei  auf  Fol.  447  =  alt  420. 
Eine  längere  Zusammenstellung  hierüber  hat  v.  Lassberg  a.  a.  O. 
63/64  mitgetheilt. 

249. 

München^  ebendort,  Cod.  germ.  ölO,  aus  dem  Bene- 
diktinerstifte  Mallersdorf  in  Niederbaiern  stammend,  auf  Papier 
in  Folio  zweispaltig  mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und 
rothen  Anfangsbuchstaben  derselben  nach  einer  Bemerkung 
am    Schlüsse   ,an   dem  viii   tag   des   sambtztag  Margrete'   des 


Von  Fol.  463'  8p.  1—467'  Sp.  1  die  ,Karolinn*  von  »Kostnicz, 
anno  a  natiuitate  domlni  M^^  CCCC^  xvij<),  ij^  nonas  septembris,  aposto- 
lica  tede  vacante'. 

Von  Fol.  467'  Sp.  1  »Kayser  Fridrichs  geaecze*  bis  Fol.  496'  Sp.  1. 

Von  Fol.  496—521'  Sp.  2  unter  der  rothen  Ueberschrift  ,liber 
talis  haiszt  das  puch  von  dem  richter  vnd  von  dem  clager  vnd  von 
dem  antwurtter*  der  Richtsteig  Landrechts. 

Nach  noch  anderem  bildet  den  Schluss  aus  dem  Jahre  1467:  des 
Bischofs  Johann  von  Eichstätt  Gerichtsordnung  von  Fol.  630' — 635' 
Sp.  1,  und  Verwandtschaftstafeln  mit  Erklärung. 

2* 


30  Vtl.  AbhandUng:    L.  v.  Roeking^r. 

Jahres  1461  vollendet.  Schmeller  a.  a.  O.  Sp.  250.  v.  Lassberg 
Nr.  102.    Homeyer  Nr.  471.    Rockinger  H  S.  467. 

unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Hie  hebent  sich  an  dy 
kayserliche  recht'  findet  sich  das  Landrecht  von  Fol.  1 
Sp.  1 — 119  Sp.  2,  woran  sich  unter  der  schwarzen  Ueberschrift 
,Hie  hebent  sich  an  dy  lehen  rechtt'  von  Fol.  120  Sp.  1 — 167' 
Sp.  1  das  Lehenrecht  reiht. 

Vgl.  Rockinger  H,  woselbst  S.  471—488—491—501  in 
IV  das  Verhältniss  zum  Drucke  LZ  und  zu  v.  Maurer's  Aus* 
gäbe  des  vermeintlichen  Landrechtsbuches  des  Ruprecht  von 
Freising  veranschaulichen. 

250. 

München;  ebendort.  Cod.  germ.  513.  Auf  Papier  in 
zwei  Spalten  —  mit  Ausnahme  des  Verzeichnisses  der  Artikel, 
welches  durchlaufend  geschrieben  ist  —  im  Jahre  1436^  ge- 
fertigt;  in  Holzdeckel  mit  rothem  gepressten  Lederüberzuge 
gebunden,  früher  vorne  wie  rückwärts  mit  vier  Eckbeschlägen 
und  einer  Mittelverzierung;  ausserdem  mit  zwei  Schliessen  ver- 
sehen, nach  einer  Einzeichnung  auf  der  inneren  Seite  des 
Hinterdeckels  am  16.  Dezember  1581  dem  baierischen  Regi- 
mentsrathe  Kaspar  Rueland  zu  Landshut  gehörig,  der  diese 
Handschrift  in  seinem  85.  Lebensjahre  am  5.  Mai  1598  dem 
baierischen  Kanzler  Dr.  Joachim  v.  Donnersberg  ^  daselbst 
schenkte,  dann  im  Besitze  des  fUrstbischöflich  Augsburg'schen 
geheimen  Rathes  und  Kammerdirektors  Johann  Leonhard  von 
Behr,  aus  dessen  Bibliothek  sie  nach  einem  Vermerke  auf  der 
inneren  Seite  des  Vorderdeckels  vom  2.  Oktober  1784  käuflich 
der  reichsstädtisch  Augsburg'sche  Rathsconsulent  Dr.  Johann 
Heinrich  Prieser  erwarb,  im  Catalogus  codicum  manuscriptorum 
qui  extant  in  bibliotheca  Prieseriana  vom  Jahre  1803  S.  4 
unter  Nr.  10  aufgeführt.  Schmeller  a.  a.  O.  Sp.  250  und  254. 
V.  Lassberg  Nr.  103.    v.  Maurer,  das  Stadt-  und   das  Land- 


>  In  den  Schlussversen  des  Bechtsbaches  des  Ruprecht  von  Freising  anf 
Fol.  320'  Sp.  2  lautet  die  hieher  bezügliche  Stelle: 
Da  man  zalt  von  Cristi  gepurt,  das  ist  war, 

viertzehenhundert  ynd  darnach  in  dem  sechs  vnd  dreyssgifiten  iar. 
'  Vgl.  Karl  Theodor  Heigel  in  der  , Allgemeinen  deutschen  Biographie'  V 
S.  337/338. 


Berieht«  Aber  H*Dd«ohriftea  des  sog.  Sehwabenspiegele.  XII.  21 

rechtsbuch  Ruprechts  von  Freising,  in  der  Einleitung  S.  25—40, 
mit  einer  Schriftprobe  auf  der  Tafel  in  V.  Homeyer  Nr.  472. 
Von  Fol.  197—202  Verzeichniss  der  ,capittel  vnd 
arti ekeln  der  weltlichen  rechten  wie  man  ein  yegclich  recht 
richten  sol'  je  mit  Angabe  der  Folien  ihres  Textes.  Nach 
7  leeren  Blättern  das  Landrecht  in  239  Artikeln  von 
Fol.  203—273'  Sp.  2  oder  1—70'  Sp.  2  alter  rother  je  oben  in 
der  Mitte  angebrachter  römischer  Zählung.  An  seinem  Schlüsse 
steht  in  schwarzer  Tinte,  roth  unterstrichen: 

Hie  hat  das  decret  ein  ennd. 

Got  allen  kummer  von  ans  wennd. 

Vgl.  des  Näheren  hierüber  Rockinger  in  L,  woraus  von  S.  471 
bis  488  und  491—501  in  VI  das  Verhältniss  zum  Drucke  LZ 
und  zu  V.  Maurer's  Ausgabe  des  vermeintlichen  Landrechts- 
buches  des  Ruprecht  von  Freising  hervorgeht. 

Sowohl  zum  Artikelverzeichnisse  als  auch  zum  Texte  hat 
Dr.  Prieser  am  Rande  die  entsprechenden  Zahlen  der  Artikel 
der  Druckausgabe  des  Jus  provinciale  alemannicum  von  Scherz 
im  zweiten  Bande  von  Schilter's  Thesaurus  antiquitatum  teu- 
tonicarum  beigemerkt. 

Dann  folgt  noch  von  Fol.  274 — 320'  Sp.  2  beziehungs- 
weise 1 — 46  Sp.  2  der  rothen  römischen  Bezeichnung  das  Stadt- 
rechtsbuch des  Vorsprechen  Ruprecht  von  Freising. 

251.       - 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  552.  Auf  Papier  in 
Folio  durchlaufend  —  mit  Ausnahme  der  in  zwei  Spalten  ge- 
schriebenen Verzeichnisse  der  Artikel  —  mit  rothen  Ueber- 
schriften  und  rothen  Anfangsbuchstaben  derselben  im  15.  Jahr- 
hundert gefertigt,  aus  dem  Heiligkreuzkloster  zu  Augsburg 
stammend,  in  Holzdeckel  mit  braunem  theilweise  mit  Gold 
gepresstem  Lederüberzuge  gebunden,  früher  je  mit  Beschlägen 
an  den  Ecken  und  in  der  Mitte  des  Vorder-  wie  Hinterdeckels 
und  mit  zwei  Schliessen  versehen.  Schmeller  a.  a.  0.  Sp.  250. 
V.  Lassberg  Nr.  104.    Homeyer  Nr.  474. 

Die  Fol.  1 — T  enthalten  die  Verzeichnisse  der  Ar- 
tikel des  Ganzen,  sind  aber  nicht  mehr  vollständig. 

Von  Fol.  8— 48  findet  sich  das  Buch  der  Könige  alter 
Ehe.    An  dessen  Schlüsse  steht  roth  der  Uebergang; 


22  YII.  Abha,ndlang :    L.  v.  Bookinger. 

Hye  hat  der  künig  püch  ain  ennde. 

Got  vns  sein  g^nade  mit  frewden  sennde. 

Vnd  hebt  sich  an  kajsers  Karls  lanndszrecht  püch.   amen. 

Auf  Fol.  48'  ist  ,der  saug  kaiser  KarP  in  Farben  auf  dem 
Throne  abgebildet ,  die  Krone  auf  dem  Haupte,  den  Reichs- 
apfel in  der  Linken ,  das  Seepter  in  der  Rechten^  mit  einem 
zu  den  Füssen  hingestreckten  Löwen.  Mit  Fol.  49  beginnt 
unter  der  rothen  Ueberschrift  ^Hie  hebt  sich  an  des  saligen 
kaysers  Karls  recht  puch'  das  Landrecht  bis  Fol.  122'.  Nach 
dem  rothen  Uebergange  ,tLie  hebt  sich  an  das  Lechen  recht 
p&ch'  folgt  dieses  von  Fol.  123 — 150'.  Daran  schliessen  sich 
—  vgl.  Rockinger  K  S.  175  176  —  die  bekannten  ,Articuli 
generales^  bis  an  das  £nde  der  ersten  Seite  des  Fol.  151. 

Nach  einem  leicht  mit  der  Feder  hingeworfenen  Bilde  des 
auf  dem  Throne  sitzenden  von  den  Kurfürsten  umgebenen 
Kaisers  auf  Fol.  151'  beginnt  auf  Fol.  152  die  goldene  Bulle 
Karls  IV.  mit  früheren  Reichsgesetzen*  bis  zum  Jahre  1356, 
wie  beispielsweise  in  der  Nr.  254  oder  260,  bis  Fol.  178. 

Nach  einem  in  Farben  ausgeführten  Bilde  des  zu  Gericht 
sitzenden  Königs  Salomon,  welchem  Moses  und  Behal  ihre 
Streitschriften  darreichen,  beginnt  von  Fol.  179  die  deutsche 
Bearbeitung  des  sogen.  Belial  bis  Fol.  234',  nicht  mehr  voll- 
ständig. 

Vgl.  Rockinger  K,   woraus   von  S.  182 — 190  in  m   das 

Verhältniss    zum    Drucke   LZ    und    zur   Ausgabe   v.  Berger's 

hervorgeht. 

252. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  553.  Auf  Papier  in 
Folio  zweispaltig  mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und 
rothen  Anfangsbuchstaben  derselben  in  der  ersten  Hälfte  des 
15.  Jahrhunderts  gefertigt,  in  Holzdeckel  mit  rothem  Leder- 
überzuge gebunden,  früher  mit  je  fünf  Buckeln  und  mit  zwei 
Schhessen  versehen.  Schmeller  a.  a.  O.  Sp.  250.  v.  Lassberg 
Nr.  105.    Homeyer  Nr.  475.    Rockinger  F  S.  302. 

Von  Fol.  1  reicht  unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Hie  hebt 
sich  an  das  Laut  Recht  pich'  das  Landrecht  bis  Fol.  83 
Sp.  1,  woran  sich  ,ein  g4t  herren  lere'  —  vgl.  Rockinger  in 


>  Vgl.  V.  Lassberg  Nr.  104  unter  E  und  F. 


Berichte  über  Handschriften  des  sog.  Schwabenspiegels.  XU.  33 

F  S.  289  bis  300  —  bis  Fol.  83'  Sp.  2  schliesst.  Mit  Fol.  84 
beginnen  unter  dem  rothen  Titel  ,Das  sind  auch  lantrecht'  die 
auch  sonst  —  beispielsweise  in  den  Nummern  102^  172;  189, 
264,  265  —  mehrfach  erscheinenden  Anhangsartikel  —  vgl. 
Rockinger  in  F  S.  310  und  318  bis  335  —  bis  Fol.  89'  Sp.  2. 
Von  Fol.  90  folgt  ,da8  Lehen  Recht  büch<  bis  Fol  122'  Sp.  2. 

253. 

München,  ebendort.  Cod.  germ.  554.  Auf  Papier  in 
Folio  durchlaufend  ohne  Ueberschriften  der  Artikel  mit  rothen 
Anfangsbuchstaben  derselben  im  15.  Jahrhundert  gefertigt,  aus 
der  Probstei  s.  Andreas  und  Mang  zu  Stadtamhof  bei  Regens- 
burg stammend,  in  Holzdeckel  mit  rothem  Lederüberzuge  ge- 
bunden^  früher  mit  zwei  Schliessen.  Schmeller  a.  a.  0.  Sp.  250. 
V.  Lassberg  Nr.  106.    Homeyer  Nr.  476. 

Von  Fol.  1—^97'  reicht  das  Landrecht.  Nach  einem 
leeren  nicht  gezählten  Blatte  folgt  von  Fol.  98  bis  an  das  Ende 
der  ersten  Seite  des  Fol.  109  das  Lehen  recht,  welches  da 
im  Art.  LZ  42  c  mitten  im  Satze  mit  den  Worten  ,vnd  biutet 
der  herre  dem  man  sein  gut,  er  sol  es  zehant'  abbricht. 

254. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  555.  Auf  Papier  in 
Folio  durchlaufend  —  mit  Ausnahme  des  vorne  stehenden 
zweispaltig  geschriebenen  Verzeichnisses  der  Artikel  —  in  der 
ersten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts  mit  rothen  Ueberschriften 
und  rothen  Anfangsbuchstaben  der  Artikel  gefertigt,  in  Holz- 
deckel mit  schmutziggelbem  Lederüberzuge  gebunden,  früher 
mit  je  ftonf  Buckeln  und  mit  zwei  Schliessen  versehen.  Schmeller 
a.  a.  O.  Sp.  250,    v.  Lassberg  Nr.  107.    Homeyer  Nr.  477. 

Die  Fol.  1 — 5'  Sp.  2  enthalten  das  Verzeichniss  der 
Artikel  des  Buches  der  Könige  alter  Ehe  und  des  Land-  wie 
Lehenrechts. 

Nach  drei  leeren  Blättern  beginnt  von  Fol.  6 — 55'  das 
Buch  der  Könige  alter  Ehe.  Von  Fol.  56  folgt  ,kümg  Karls 
Lanndrechtpuch'  bis  Fol.  141'.  Nach  der  leeren  ersten  Seite 
des  nächsten  nicht  gezählten  Blattes  beginnt  auf  der  zweiten 
,kayser   Kareis    Lehennrecht   pfich'    bis    Fol.    175.     Daran 


24  ▼II'  Abhandlung:    L.  ?.  Bockinge r. 

schliessen  sich  —  vgl.  Rockinger  K  S.  175/176  —  die  ,Arti- 
culi  generales'  bis  gegen  das  Ende  des  Fol.  176'. 

Von  Fol.  176—210  steht  die  goldene  Bulle  mit  früheren 
Reichsgesetzen  ^  bis  zum  Jahre  1356^  wie  beispielsweise  in  der 
Nr.  251  oder  260,  und  von  Fol.  211'— 212  Kunig  Alfunsus  Gericht, 

Vgl.  Rockinger  K,  worin  S.  182—190  in  II  das  Verhält- 

niss   zum   Drucke   LZ  imd  zu   der  Ausgabe  v.  Berger's  zur 

Anschauung  bringen. 

255. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  556,  früher  in  der  Bi- 
bliothek des  Benediktinerstiftes  s.  Ulrich  und  Afra  zu  Augs- 
burg, auf  Papier  in  Folio  zweispaltig  im  Jahre  1429*  gefertigt, 
in  Holzdeckelband  mit  gelbem  Schaf leder  überzogen,  früher 
je  vorne  und  hinten  mit  fünf  Buckeln  und  mit  zwei  Schliessen 
versehen.  Der  Innenseite  des  Hinterdeckels  ist  eine  Urkunde 
des  Rathes  von  Augsburg  über  die  Ui^eldsbefreiung  der 
Weinschenkenzunft  daselbst  vom  Gilgentage  des  Jahres  1397 
aufgeklebt.  Schmeller  a.  a.  O.  Sp.  250.  v.  Lassberg  Nr.  108. 
Homeyer  Nr.  478. 

Auf  Fol.  1 — 9'  Sp.  2  findet  sich  ein  Inhaltsverzeichniss 
in  fünf  Distinctionen,  wie  gleich  anfangs  roth  bemerkt  ist,  ut 
illud  quod  queritur  eo  cicius  poterit  jnveniri.  Auf  Fol.  10  nach 
den  roth  geschriebenen  Versen: 

Der  almächtige  got  von  hymelreicb 

VHS  BÖlliche  synn  vnd  wicze  verleych 

zerichten  nach  disem  kaiserlichen  b&ch, 

damit  wir  Ion  vnd  nit  den  flfich 

verdienen  vnd  ewige  sKlikayt. 

Des  hei  ff  vns  sein  gStlich  weysbayt.  amen. 

und   unter   der  rothen  Randbemerkung  ,primo  von  des  b&chz 

anefang  jn  gaistlicher  lere'  folgt  das  Landrecht  in  369  Ar- 

^  Wie  gleich  von  dem  Tage  za  Mainz  im  Jahre  1356,  dann  des  Kaisers 
Friedrich  II.  von  dem  Tage  zu  Mainz  im  Jahre  1236,  der  Urkunde  des 
Königs  Kudolf  über  die  am  Jakobstage  zu  Nürnberg  in  der  Schotten 
Münster  erfolgte  Beschwörung  des  Landfriedens  vom  Jahre  1281,  KOnig 
Albrechts  Satzung  in  dem  gebotenen  Hofe  zu  Nürnberg,  Kaiser  Ludwigs 
des  Baiers  Landfriedenssatznng  zu  Nürnberg  vom  Samstage  nach  Aus- 
gang der  Osterwoche  des  Jahres  1323. 

3  Fol.  121  Sp.  1:  Anno  domini  m^  cccc^  xicviiij°<*  feria  ö**  ante  pascam 
scilicet  jn  ebdomada  passionis  eiusdem  domini  nostri  Jesu  Christi  finitus 
est  Über  iste  etc.  Pro  quo  laudetur  deus  in  eternnro.  Explicit 


Berichte  Aber  Handschriffeen  des  sog.  Schwabenspiegels.  XII.  25 

tikeln  biß  Fpl.  101'  Sp.  2.  Von  Fol.  102—121  Sp.  1  das  Lehen- 
recht von  Art.  370 — 453.  Ihre  Ueberschriften  sind  von  der 
gleichen  Hand  wie  der  Text  roth,  während  die  Initialen,  mit 
Ausnahme  des  ersten  H  am  Beginne  der  Vorrede,  theils  ein- 
fach roth  und  einfach  blau,  theils  gemischt  sind. 

256. 

München,  ebendort.  Cod.  germ.  557,  aus  dem  Kloster 
Asbach  in  Niederbaiem  stammend,  auf  Papier  in  Folio  im  15.  Jahr- 
hundert zweispaltig  gefertigt.  Am  4.  Juli  1764  richtete  über  sie 
der  Akademiker  Christian  Friedrich  Pfeffel  von  Eriegelstein 
ein  Schreiben  an  den  Reichshofrath  Heinrich  Christian  Frei- 
herm  v.  Senkenberg,  welches  auch  von  diesem  bald  darauf  im 
Anhange  I  zu  seinen  Visiones  diversae  de  coUectionibus  legum 
germanicarum  S.  186 — 188  veröffentlicht  worden  ist,  und  in 
der  zur  Feier  des  Namensfestes  des  Kurfürsten  Max  Josef  III. 
von  der  Akademie  der  Wissenschaften  in  demselben  Jahre  ge- 
haltenen Sitzung  handelte  er  in  seiner  Rede  ,von  dem  ehe- 
maligen rechtlichen  Gebrauch  des  Schwabenspiegels  in  Baiern^ 
ausfuhrlicher  hievon.  Schmeller  a.  a.  O.  Sp.  250.  v.  Lassberg 
Nr.  109.    Homeyer  Nr.  479.    Rockinger  L  S.  522/523. 

Auf  ein  das  Land-  und  Lehenrecht  umfassendes  Ver- 
zeichniss  der  Artikel  folgt  das  Landrecht  von  Fol.  1' 
Sp.  1 — 65  beziehungsweise  nach  der  mit  dem  Lehenrechte  neu 
beginnenden  Zählung  Fol.  1  Sp.  1  in  385  Artikeln,  woran  sich 
unmittelbar  das  Lehenrecht  bis  Fol.  21  Sp.  1  in  169  Ar- 
tikeln reiht. 

Einen  Abdruck  dieses  Textes,  aber  nicht  nach  dieser 
Handschrift,  sondern  nach  einer  jungen  Abschrift,  vielleicht 
Nr.  232  oder  etwa  auch  Nr.  258  oder  259,  hat  Freiherr  v.  Frey- 
berg in  seiner  Sammlung  historischer  Urkunden  und  Schriften 
IV  S.  505 — 718  veranstaltet.  Vgl.  hiezu  Schmeller  in  den 
Münchner  gelehrten  Anzeigen  1837  Sp.  246  wie  249 — 254; 
Rockinger  L,  worin  S.  523—547—557  in  IV  das  Verhältniss 
zum  Drucke  LZ  zur  Anschauung  bringen. 

Eine  Abschrift  der  gegenwärtigen  Nr.  256  stellte  seiner- 
zeit Abt  Maurus  von  Asbach  der  baierischen  Akademie  der 
Wissenschaften  zur  Verfügung.     Vgl.  oben  die  Nr.  232. 


26  Vll.  Abhandlung :    L.  y.  Roe kinger. 

257. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  558.  Auf  Papier  in 
Folio  zweispaltig  im  Jahre  1462  von  Othmar  von  Qossau'  bei 
s.  Gallen  in  dieser  Schweizer  Mundart  gefertigt,  aus  der  Biblio- 
thek der  Jesuiten  zu  Augsburg.  Schmeller  a.  a.  0.  Sp.  250. 
V.  Lassberg  Nr.  110.    Homeyer  Nr.  480. 

Das  Landrecht  umfasst  in  dieser  Handschrift  von  Fol.  1 
Sp.  1 — 74'  Sp.  1  nur  353  Artikel,  worauf  unmittelbar  das 
Lehenrecht  bis  Fol.  94'  Sp.  2  in  125  Artikehi  folgt. 

Vgl.  hiezu  Rockinger  L,  woraus  von  S.  523 — 547 — 557 
in  m  das  Verhältniss  zum  Drucke  LZ  zu  ersehen. 

258. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  916,  auf  Papier  in  Folio 
im  Jahre  1782  von  dem  Hofbibliotheksekretär  Josef  Kramer 
durchlaufend  gefertigt,  v.  Aretin  a.  a.  O.  I  Stück  3,  S.  86/87, 
Nr.  36.  Schmeller  a.  a.  O.  Sp.  251.  v.  Lassberg  Nr.  111. 
Homeyer  Nr.  481. 

Abschrift  der  Nr.  256.  Rockinger  L  S.  521,  555-557. 

259. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  916*,  wieder  auf  Papier 
in  Folio  gegen  Ende  des  18.  Jahrhunderts  durchlaufend  ge- 
fertigt. Schmeller  a.  a.  O.  Sp.  251.  v.  Lassberg  Nr.  112. 
Homeyer  Nr.  482. 

Zweite  Abschrift  der  Nr.  256.  Rockinger  L  S.  521, 
555—557. 


^  Nach  dem  unmittelbar  auf  das  Lehenrecht   folgenden  Landfrieden    des 
Königs  Rudolf  vom  Jahre  1287  ist  auf  Fol.   100  bemerkt: 

Der  dis  bisher  geschriben  hat 

Otmar  Gossow,  des  nam  hie  stat, 

für  den  bittent  och  ir  alle, 

das  im  genad  erwerb  Santgalle 
von  dem  allmaechtigen  gott,  daz  er  an  sinem  ende  mitt  sinem  haiigen 
wirdigen  fronlichnam  werd  gespiset.  amen. 

An  sant  Gregorius  tag  nach  der  geburt  Christi  thuseut  vier- 
hundert ynd  jm  zwai  vnd  sechtzigisten  jar  ze  mittag  ward  dis  buch 
vsgeschriben. 


B«riclit6  ftber  Handsohriften  des  sog.  Sohwabenspiegels.  XII.  27 

260. 

München;  ebendort,  Cod.  germ.  1139.  Auf  Papier  in 
Folio  durchlaufend  —  mit  Ausnahme  der  zweispaltig  ge- 
schriebenen Verzeichnisse  der  Artikel  —  mit  rothen  Ueber- 
schriften  der  Artikel  und  mit  rothen  und  grünen  wie  anfangs 
auch  blauen  Anfangsbuchstaben  derselben  im  dritten  Viertel 
des  15.  Jahrhunderts  gefertigt,  aus  dem  Prämonstratenserstifte 
Schäftlam  stammend,  in  Holzdeckel  mit  rothem  Lederüberzuge 
gebunden,  früher  mit  je  fünf  Buckeln  und  mit  zwei  Schliessen. 

Von  Fol.  1 — 8'  Sp.  2  finden  sich  die  Verzeichnisse  der 
Artikel  des  Qanzen. 

Mit  Fol.  9  beginnt  das  Buch  der  Könige  alter  Ehe 
bis  Fol.  61'. 

Das  Pergamentblatt  62  bietet  auf  der  zweiten  Seite  das 
in  Farben  ausgeführte  Bild  des  Kaisers  auf  dem  Throne,  die 
£j-one  auf  dem  Haupte,  in  der  Linken  den  goldenen  Reichs- 
apfel, mit  der  Rechten  einem  zu  den  Stufen  des  Stuhles  knieenden 
Hen-n  in  grünem  unten  mit  Pelz  verbrämtem  Gewände  die 
Fahne  von  Baiem-Pfalz  hinreichend,  während  gegenüber  eine 
geharnischte  Figur  kniet,  welche  in  beiden  Händen  ein  grün- 
gebundenes Buch  mit  fünf  Goldbuckeln  hält. 

Auf  Fol.  63  beginnt  ,kayser  Kareis  Lanndtrecht  buche^ 
in  350  Artikeln  bis  Fol.  159'.  Von  Fol.  160  folgt  ,das  Lehen- 
recht puch'  in  145  Artikeln  bis  Fol.  194',  woran  sich  die 
,Articuli  generales'  bis  Fol.  195'  reihen. 

Von  Fol.  196—231'  begegnet  die  goldene  Bulle  mit  frü- 
heren Reichsgesetzen  bis  zum  Jahre  1356  u.  s.  w.  wie  in  den 
Nrn.  251,  254. 

Vgl.  Rockinger  K,  woraus  von  S.  182 — 190  in  IV  das 
Verhältniss  zum  Drucke  LZ  und  zu  der  Ausgabe  v.  Berger's 
zu  ersehen. 

261. 

München,  ebendort.  Cod.  germ.  2148.  Auf  Papier  in 
grossem  Folioformate  durchlaufend  —  mit  Ausnahme  der  Ver- 
zeichnisse der  Artikel,  welche  zweispaltig  geschrieben  sind  — 
mit  rothen  Ueberschriften  und  rothen  Anfangsbuchstaben  der 
Artikel  im  15.  Jahrhundert  gefertigt,  nach  einer  Einzeichnung 
am   unteren  Rande    des    ersten   Blattes   im  Jahre    1568    dem 


28  YII.  Abbandlang:    L.  t.  Bookin ger. 

jHanns  Schilher  Secretarius  zu  8t.  Haymeran  jn  Regenspui^^ 
gehörig  gewesen,  nach  einer  anderen  am  oberen  Rande  daselbst 
am  31.  Mai  1636  von  dem  ,Joann.  Georg.  Treuttwein  *  capita- 
neus^  besessen,  von  Johann  Georg  Lory^  nach  seiner  Commen- 
tatio  I  de  origine  et  progressu  iuris  Boici  civilis  antiqui  S.  49/50 
in  der  Note  unter  Nr.  III  im  Jahre  1747  oder  am  Anfange 
des  folgenden  in  der  Bibliothek  des  berühmten  Wiguläus  Xaver 
Alois  Freiherrn  v.  Kreittmayr^  zu  München  gesehen,  in  starkem 
Pappendeekelbande  mit  braunem  Lederüberzuge  und  Gold- 
pressung am  Rücken.  Schmeller  a.  a.  0.  Sp.  251.  v.  Lassberg 
Nr.  113.    Homeyer  Nr.  485. 

Die  Fol.  1 — 11'  enthalten  die  Verzeichnisse  der  Ar- 
tikel des  ganzen  Werkes,  dessen  Inhalt  unter  der  rothen 
Ueberschrift  ,In  dem  gegnburtigen  volumen  oder  puech  sindt 
geschriben  vier  hauppt  puecher  von  den  rechten,  vnd  mit  nam' 
gleich  an  der  Spitze  folgendermassen  bezeichnet  ist: 

von  erst  das  lanndtrecht  puech,  dar  jnne  die  gemain 
lanndtrecht  begriffen  sind  als  die  aus  den  kaiserlichen  rechten 
vnd  annderer  geschrift  geczogn  sindt; 

das  annder  puech  ist  das  lehen  puech; 

das  dritt  ist  das  lanndrecht  puech  als  es  in  der  herren 
vou  Münichn  oberlanndt  gehalltn  wirdt; 

das  vierd  sindt  dy  statrechten  zu  München. 

Von  Fol.  1 — 73  Sp.  1  der  alten  je  oben  in  der  Mitte  der 
ersten  Seite  eines  Blattes  roth  angebrachten  römischen  Zählung 
reicht  das  Landrecht  des  sogen.  Schwabenspiegels.  Von 
Fol.  73—102'  Sp.  1  dessen  Lehenrecht.  Die  Fol.  103—107' 
Sp.  2  sodann  bieten  noch  die  Anhangsartikel,  wovon  Rockin- 
ger  F  S.  310  und  318—335  handelt. 

Nach  einem  leeren  Blatte  folgt  von  Fol.  109 — 152  Sp.  1 
Kaiser  Ludwigs   oberbaierisches   Landrecht   vom  Jahre    1346, 


1  Vielleicht  gelangte  an  ihn  diese  Handschrift  aus  dem  Besitze  des 
Dr.  L.  Treytwein,  welcher  in  einer  Urkunde  des  Chorstiftes  in  Strau- 
bing vom  15.  Mai  1599  als  der  Rechte  Doctor,  fÜrstbischOflich  Regens- 
burg'scher  Rath ,  domkapitlischer  Syndicus ,  auch  damals  Notariatsver- 
Walter  u.  s.  w.  erscheint. 

2  Vgl.  V.  Eisenhart  in  der  ^Allgemeinen  deutschen  Biographie^  XIX, 
S.  183—195. 

3  Vgl.  V.  Eisenhart  a.  a.  O.  XVU,  S.  102—116. 


ßericbte  über  Handschriften  des  sog.  Schwabenspiegels.  Xtl.  29 

von   Fol.  162' — 177    Sp.   1    dessen   oberbaierisches    Stadtreeht 
beziehungsweise  das  Stadtrecht  von  München. 

262. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  3897.  Auf  Papier  in 
Folio  im  Jahre  1428  von  Oswald  Holer  ^  gefertigt,  mit  Aus- 
nahme des  zweispaltig  geschriebenen  Inhaltsverzeichnisses  in 
durchlaufenden  Zeilen,  in  Holzdeckeln  mit  gepresstem  weissen 
Lederüberzuge  und  mit  zwei  Schliessen  versehen,  früher  in 
die  Bibliothek  des  Klosters  Frauenzell,  Cella  s.  Mariae,  zwischen 
Brennberg  und  Wörth  in  der  Oberpfalz  gehörig,  nach  einer 
Einzeichnung  aus  dem  Jahre  1838  im  Besitze  eines  Dr.  Karl 
Widmann  zu  Regensburg. 

Von  Fol.  119—125'  Sp.  2  steht  das  Register  über  die 
folgenden  Bestandtheile.  Fol.  126 — 171  oder  1 — 46  einer  alten 
gleichzeitigen  schwarzen  Zählung  in  der  Mitte  des  oberen  Randes 
enthalten  das  Buch  der  Könige  alter  Ehe.  Fol.  172—256' 
beziehungsweise  47 — 131'  des  heiligen  Königs  Karl  Land- 
rechtsbuch. Fol.  256' — 286'  beziehungsweise  131 — 162'  Kaiser 
Karls  Lehenrechtsbuch.  Fol.  162'  und  163  die  sogenannten 
Articuli  generales.  Fol.  288 — 303  beziehungsweise  164 — 179 
die  goldene  Bulle  Karls  IV.,  imd  sodann  bis  Fol.  318  be- 
ziehungsweise 194  den  Mainzer  Landfrieden  imd  andere  Reichs- 
gesetze bis  1323.  Die  Ueberschriften  der  Artikel  dieser  Stücke 
sind  roth,  die  Initialen  derselben  gleichfalls,  nur  die  grösseren 
am  Beginne  der  einzelnen  Stücke  blau. 

Vgl.  Rockinger  K,  worin  S.  182—190—206  in  I  das  Ver- 
hältniss  zum  Drucke  LZ  und  zur  Ausgabe  v.  Berger's  berück- 
sichtigen. 

263. 

München,  ebendort.  Cod.  germ.  3944.  Auf  Papier  in 
Folio  zweispaltig  im  Jahre  1424  beziehungsweise  1425  auf 
Veranlassung   des  Laudenbacher   Stiftsherrn   Konrad   ab   dem 


1  Fol.  318'^:  Explicit  Über  per  manas  Oswaldj  Holer  brixinensis  djoecesis, 
tunc  temporis  scriptor  dominorum  de  Starckemberg  necnon  domini  Jo- 
hannis  Tom  Tor  zu  Horenstain,  anno  domini  millesimo  quadringentesimo 
vigesimo  octauo,  in  cra8tina  sancti  Martini. 


30  VII.  AbbandlnnK:    L.  t.  Rockinger. 

Werde  für  Rudolf  und  Johann  N^  geschrieben,  im  16.  Jahr- 
hundert nach  einer  Einzeichnung  auf  der  inneren  Seite  des 
Hinterdeckels  im  Besitze  der  Gräfin  Magdalena  zu  Montfort,^ 
geborenen  Gräfin  von  Oettingen,  die  auch  ihren  Lieblings- 
spruch ,Timete  deum'  über  den  Namen  gesetzt  hat,  in  Holz- 
deckel mit  ursprünglich  rothem,  noch  oben  und  unten  sicht- 
barem, jetzt  gelbem  Lederüberzuge  gebunden,  früher  mit  zwei 
Schliessbändern.  Dem  VorderdeckeP  ist  aussen  ein  alter 
Pergamentstreifen  mit  Aufschrift  aufgeklebt,  von  dessen  erster 
Zeile  jetzt  nur  mehr  eine  in  die  zweite  herabreichende  rothe 
Schlinge  mit  rothem  Ausgange  in  der  Mitte,  als  ob  es  der 
Rest  eines  G  gewesen  wäre,  sichtbar  ist,  und  schwarz :  jn  tutsch. 
Die  erste  Hälfte  des  ersten  Sextems  füllt  ein  Verzeich- 
niss   der  Artikel    des   Ganzen    mit  Verweisung  auf  die    im 

1  Nach  der  unmittelbar  an  das  Lehenrecht  geknüpften  unter  der  rothen 
Aufschrift  ,vom  Stifter  dis  bi^chz^  beginnenden  Schlussbemerkung:  Ich 
Cilnrat  ab  dem  Werde,  tumherre  ze  Lutenbach,  tun  kunt  allen  den  die 
dis  b&ch  senhent  oder  hSrent  lesen,  daz  ich  es  hiez  dar  vmb  schriben: 
wer  sich  nit  verrichten  wol  k^inde  von  menger  sache,  der  hSre  gern 
dis  bäch  lesen,  won  es  beweret  alle  die  sache  die  man  bedarff  sä  welt- 
lichem gericht. 

Finito  libro  sit  laus  et  gloria  Cristo.  amen. 

Dis  bftch  wart  volbracht  do  man  zalt  von  gottes  gebdrt  tusent 
vierhundert  zweinczig  vnd  vier  —  dieses  Wort  ist  roth  durchstrichen, 
und  darüber  ein  rothes  v  gesetzt  —  iar  Rüdolffen  vnd  Hanssen.  Die 
letzten  drei  Worte  sind  roth  geschrieben. 

Expliciunt  jura. 

Vgl.  Rockinger  A  in  den  dort  angeführten  Abhandlungen  der 
historischen  Classe  der  Akademie  der  Wissenschaften  in  München  XVIII 
S.  662/663. 
3  Nach  der  Stammtafel  der  Grafen  von  Montfort  zu  Tettnang  älterer 
Linie  in  der  Geschichte  der  Grafen  von  Montfort  und  von  Werdenberg 
von  Dr.  J.  N.  v.  Vanotti  war  sie  die  Gemahlin  Ulrichs  VI.  Im  Jahre 
1520  erscheint  sie  urkundlich  als  Witwe,  und  starb  am  Freitage  in  der 
Osterwoche  des  Jahres  1525. 
3  Auf  seiner  Innenseite  ist  ein  Stück  eines  auch  noch  den  ersten  Sexteru 
mit  einem  kleinen  Streifen  umhüllenden  Pergamentauftrages  des  Ofü- 
cialen  der  Constanzer  Curie  an  den  Pfarrer  in  Seckingen  in  einer 
Streitsache  des  Canonikers  Ulrich  von  Grieszham  zu  Rheinfelden  als 
Klägers  und  eines  Schultheissen  Nikolaus  de  Rinfelden  wie  seines 
Sohnes  Nikolaus  als  Beklagter,  diese  beiden  wegen  Contumacia  als  ex- 
communizirt  zu  erklären,  aufgeklebt.  Datum  in  Nuwenburg,  feria  sexta 
post  fes[tum]  beati  Jacobi  apostoli  proxima,  jndictione  secunda. 


Berichte  Qber  Handschriften  des  sog.  Schwabenspiegels.  XII.  31 

Texte  selbst  je  oben  in  der  Mitte  schwarz  angebrachten  römi- 
schen Zahlen.  Mit  der  zweiten  Hälfte  des  Sexterns  beginnt  ,d'er 
Kung  buch'  alter  Ehe  von  Fol.  1—55'  Sp.2,  deren  beide  letzte 
Zeilen  ,Hie  hept  sich  an  dz  lant  recht  p&ch  ane  dz  recht'  den 
Uebergang  zum  Landrechte  in  378  Artikeln  von  Fol.  56— 
116'  Sp.  1  und  116'  Sp.  1—149'  Sp.  1  mit  dem  Schlüsse  nach 
Art.  LZ  219  ,Hie  ist  das  lantrecht  b&ch  vz'  und  der  rothen 
Ueberschrift  ,Hye  vahet  an  dz  edel  b&ch  genant  von  leben 
reht'  vor  Ali;.  LZ  220  bilden.  Mit  Fol.  149'  Sp.  2  beginnt 
unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Hie  hept  an  das  edel  lehen 
bächy  vnd  ist  das  drit  stuck  von  rechten  lehen'  das  Lehen- 
recht in  153  Artikeln  bis  Fol.  181'  Sp.  1. 

264. 

München,  ebendort.  Cod.  germ.  3967.  Auf  Papier  in 
Folio  zweispaltig  mit  je  am  oberen  Rande  in  der  Mitte  an- 
gebrachter rother  römischer  Blattzählung  mit  rothen  lieber- 
Schriften  der  Artikel  und  rothen  Anfangsbuchstaben  derselben 
von  ^Joannes  die  czeit  kyrchner  czu  WeysselstorflP  im  Jahre 
1444 1  gefertigt,  früher  als  C.  XCII  im  Reichsstifte  s.  Emmeram 
in  Regensburg,  von  woher  dem  Reichshofrathe  Heinrich  Chri- 
stian Freiherrn  v.  Senkenberg  die  in  seinen  Visiones  diversae 
de  collectionibus  legum  germanicarum  im  Anhange  I  S.  188  bis 
190  mitgetheilte  Beschreibung  zuging,  in  Holzdeckel  mit 
starkem  weissen  Lederüberzuge,  der  vorne  andere  Pressung 
als  hinten  hat,  über  den  Rücken  bis  je  in  die  Mitte  des 
Vorder-  wie  Hinterdeckels,  v.  Lassberg  Nr.  25,  130  im  zweiten 
Absätze.  Homeyer  Nr.  486.    Rockinger  F  S.  301. 

1  Am  Schlüsse  des  Lehenrechts  Fol.  102'  Sp.  2  ist  Folgendes  schwarz  und 
[was  in  Klammern  gesetzt  ist]  roth  bemerkt: 

Hie  hat  dicz  buch  ein  ent. 

Got  vns  seinen  gotlichen  segen  sent. 

Explicit,  expliciunt. 

Sprach  dj  katz  czu  dem  hunt: 

dy  fladen  sein  dir  vngesvnt. 
[Anno  domini  etc.]  Noch  Crist  geburt  tawsent  vierhundert  vnd  darnach 
yn   dem   viervndvierczisten  jar,    an   sand   Peters    abent  genant  kethen 
feyer,  so  hat  man  daz  buch  geent.  amen,  [daz  lone  ] 

[Von  mir  Johannes  die  czeyt  kyrchner  czn  Weysselstorf  gebesen. 
Et  cetera  pfintschuch.] 


32  Vll.  Abhandlung:    L.  v.  Rockingof. 

Die  Blätter  1—68'  Sp.  2  füllt  unter  der  rothen  Üeber- 
schrift  ,Hybe  hebt  sich  das  Lantrecht  buch  an^  das  Land- 
recht, woran  sich  unmittelbar  unter  der  rothen  Ueberschrift 
,daz  sint  auch  lantrecht.  ob  der  herre  eyn  kyrchen  leyht'  bis 
Fol.  73'  Sp.  1  die  Zusatzartikel  reihen,  wovon  Rockinger  F 
S.  318-335  handelt,  und  dann  bis  Fol.  74  Sp.  2  die  ebendort 
S.  298 — 300  erwähnte  gute  Herren  Lehre.  Den  Schluss 
dieser  Spalte  bildet  der  Uebergang  zum  Lehenrecht:  Hye  hebet 
sich  daz  Lehen  buch  an,  mit  den  gleichfalls  roth  geschriebenen 
Versen : 

Amen,  solamen: 
si  deficit  fenum,  tunc  accipe  stramen. 

Von  Fol.  74'  endlich  bis  102'  Sp.  2  reicht  das  Lehenrecht 
selbst. 

Nach  einem  leeren  Blatte  folgt  von  Fol.  104 — 146  einer 
neuen  Blattzählung  eine  böhmische  Chronik  in  deutscher  Sprache. 
Vgl.  Bernhard  J.  Docen  im  Archive  der  Gesellschaft  fUr  ältere 
deutsche  Geschichtkunde  III  unter  Ziffer  V  S.  349—351. 

Das    Verhältniss    unseres    Land-   und    Lehenrechts    zum 

Drucke  LZ  veranschaulicht  Rockinger  a.  a.  O.  S.  302 — 315 

in  n— 318— 335. 

265. 

München,  ebendort.  Cod.  germ.  4929.  Auf  Papier  — 
mit  Ausnahme  des  Pergamentbogens,  welcher  die  erste  Lage 
umfasst  —  in  Folio  in  der  ersten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts 
zweispaltig  mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und  rothen 
Anfangsbuchstaben  derselben  gefertigt,  nach  einer  Einzeichnung 
auf  der  Innenseite  des  Vorderdeckels  im  Jahre  1770  dem  Stadt- 
schreiber Jos.  Bernhard  Parth  von  Moosburg  gehörig  gewesen, 
in  Holzdeckel  mit  rothem  Lederiiberzuge  mit  theilweise  noch 
erhaltenen  kleinen  Messingbuckeln,  früher  auch  mit  zwei 
Schliessen.  Rockinger  F  S.  298—300. 

Von  Fol.  1  reicht  ,da8  Laut  Recht  p4ch'  bis  Fol.  63' 
Sp.  1,  woran  sich  bis  Fol.  64  Sp.  1  ,ein  gut  herren  lere' 
reiht,  worauf  mit  Sp.  2  unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Das  sind 
auch  landtrecht'  die  Anhangsartikel,  von  welchen  Rockinger 
in  F  S.  310  und  318—335  handelt,  bis  Fol.  68  Sp.  2  folgen. 
Mit  dessen  zweiter  Seite  beginnt  das  , Lehenrecht  puch'  bis 
Fol.  93'  Sp.  1. 


Bariehte  Aber  Handtohriften  des  «o^.  SchwabenspiegeU.  XII.  33 

Vgl.  Rockinger  F,  woraus  sich  in  der  Spalte  I  S.  302 — 
315 — 318  das  Verfaältniss  zum  Drucke  LZ  ergibt. 

266. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  4979.  Auf  Papier  in 
Folio  durchlaufend  im  15.  Jahrhundert  mit  rothen  Ueberschriften 
der  Artikel  und  rothen  Anfangsbuchstaben  derselben  gefertigt, 
in  neuem  Pappendeckelbande  mit  Ueberzug  von  marmorirtem 
Papiere,  vielleicht  nur  mehr  ein  Theil  einer  grösseren  Hand- 
schrift. 

Auf  Fol.  3  beginnt  unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Hie 
hebt  sich  an  daz  landrecht  pUch,  vnd  lert  wie  man  ain  ygleich 
sach  richten  sol'  das  Landrecht  in  377  Artikeln  bis  Fol.  86', 
woran  sich  die  rothe  Ueberschrift  ,Hie  hebt  sich  an  das  lechen 
püech.  Von  Lechen  recht^  knüpft,  welches  in  90  Artikeln 
von  Fol.  87—101/  reicht.  Am  Schlüsse  steht  schwarz:  Hie 
hat  daz  püech  ein  ende  der  statrecht  vnd  landtrecht  vnd  auch 
lechenrecht.  an  sandt  Thorotheetag  geendet  ist. 

Es  scheint,  dass  noch  ein  Artikelverzeichniss  beab- 
sichtigt gewesen.  Wenigstens  beginnt  in  der  ersten  Spalte  des 
Fol.  102  unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Hie  hebt  sich  an  daz 
register  des  lantrech  püech^  ein  solches,  das  aber  nur  mehr 
den  Anfang  ,Ber  in  dem  pann  vnd  in  der  aicht  ist  vber  die 
geseczten  zeit  j.  Von  dreyer  haut  frey  lawtten  j'  enthält. 

267**. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  5250/6  (a).  Zwei  Per- 
gamentdoppelblätter  in  Quart,  zweispaltig  im  13.  Jahrhundert 
mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und  abwechselnd  rothen 
wie  blauen  Anfangsbuchstaben  derselben  geschrieben,  je  29 
Zeilen  auf  der  Seite,  aber  auf  dem  zweiten  Blatte  mehr  zu- 
sammengedrängt. 

Das  eine  Blatt  enthält  die  zweite  Hälfte  des  Art.  LZ  86  a 
des  Landrechts  von  den  Worten  ,chan  er  daz,  so  hat  er 
di  rehten  wisheit.  ob  er  daz  übel  lat  vnd  tut  das  gut'  ange- 
fangen, und  den  Anfang  von  87  a.  Das  zweite  101  bald  nach 
dem  Anfange  von  den  Worten  ,fur,  man  verachtet  in  niht. 
vmb  dehein.  chlage'  an,  102,  103  bis  zu  den  Worten:  sines 
amptes  reht  niht.  ein  rihter  sol  ein  rihter  sin. 

Sitzungtber.  d.  phil.-hiit.  Cl.    CXX.  Bd.  7.  Abh.  3 


34  yn.  Abhandlung:    L.  t.  Boekinger. 


268  **. 


München,  ebendort,  Cod.  germ.  5250/6  (b).  Zwei  Per- 
•  gamentblätter,  die  inneren  einer  Lage,  zweispaltig  zu  je  32  Zeilen 
um  die  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  mit  rothen  Ueberschriften 
der  Artikel  und  rothen  Anfangsbuchstaben  derselben  gefertigt, 
aus  Regensburg  oder  dessen  Umgebung  stammend,  woselbst 
sie  als  Bucheinband  zu  dienen  hatten,  daher  die  Vorderseite 
des  ersten  und  die  Rückseite  des  zweiten  sehr  gebräunt  und 
theil weise  abgerieben  sind,  vom  Oberlieutenant  Schuegraf  da- 
selbst im  Jahre  1851  abgelöst,  dann  im  Besitze  des  Dr.  Karl 
Roth  *  zu  München,  der  sie  später  um  30  Kreuzer  abliess.  Vgl. 
seine  kleinen  Beiträge  zur  Sprach-  Geschichts-  und  Orts- 
forschung n  (Heft  6,  2.  Aufl.),  S.  47  unter  d. 

Sie  enthalten  aus  dem  Lehenrechte  noch  5  Zeilen  vom 

Schlüsse  des  Art.  L  48,   dann  Art.  49  a  und  b,   50  a  und  b, 

51  a  und  b,  52  -\-  53,  54  a  und  b,  55  +  56  -f57,  endlich  noch 

6  Zeilen  von  Art.  58  bis  zu  den  Worten:    daz   mag  im  niht 

geschaden. 

269**. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  5250/6  (c).  Ein  Per- 
gamentdoppelblatt in  Folio,  durchlaufend  in  je  42  oder  43  Zeilen 
in  der  ersten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  mit  rothen  Ueber- 
schriften der  Artikel  und  rothen  Anfangsbuchstaben  derselben 
gefertigt,  mit  einer  alten  Zählung  XX  und  XXHI  in  der  Mitte 
des  oberen  Randes,  im  Jahre  1631  Bucheinband,  aus  Regens- 
burg von  Maurus  Gandershofer,  der  es  wohl  von  dem  dortigen 
Assessor  am  städtischen  Handelsgerichte,  Kräner,  erhalten,  am 
14.  September  1842  an  Dr.  Karl  Roth '  zu  München  überbracht, 
welcher  es  später  um  54  Kreuzer  käuflich  abliess.  Vgl.  a.  a.  O. 
Heft  6  (2.  Aufl.),  Anhang  S.  I — IX,  woselbst  sie  abgedruckt  sind. 

Sie  enthalten  aus  dem  Landrechte:  LZ  (Vorw.  e), 
Vorw.  f -h  g,  Vorw.  h,  Art.  la  +  (1  b),  2,  (3);  (15),  16,  17, 
18  +  19  +  20,  21,  (22). 

269  Vj**. 

München,  ebendort,  Cod.  germ.  5250/6  (d),  von  den 
Deckeln  des  Duplum  969  in  Quart  abgelöst.  Bruchstücke  einer 


1  Vgl.   Dr.    Hyacinth  Holland  in  der  , Allgemeinen  deutschen  Biographie' 
XXIX  S.  338/339. 


Berichte  ttber  Handacbriften  des  sog.  Scbwabenspiegels.  XIT.  35 

Handschrift  auf  Papier  in  Folio,  durchlaufend,  mit  rothen 
Ueberschriften  der  Artikel  und  rothen  Anfangsbuchstaben  der- 
selben, aus  dem  lö.  Jahrhundert. 

Sie  enthalten  folgende  Artikel  des  Landrechts  in  der  Ge- 
stalt der  von  Johann  August  v.  Berger  herausgegebenen  Nr.  405: 
LZ  33,1  34,2  35  (36  als  zwei  Artikel),»  37,  38,  39,  40,  (42). 
(148),<  149,5  150,  155 S  27. 

270. 

München,  ebehdort,  Cod.  germ.  5335.  Auf  Papier  in 
Folio  durchlaufend  —  mit  Ausnahme  des  in  zwei  Spalten  ge- 
schriebenen Inhaltsverzeichnisses  —  wohl  erst  im  letzten  Viertel 
des  15.  Jahrhunderts  gefertigt,  in  helles,  aussen  schön  geglättetes 
Schweinsleder  in  der  Weise  gebunden,  dass  über  ihren  Rücken 
ein  mit  dunkelbraunem  Leder  überzogenes  Holzblatt  befestigt  ist, 
welches  gegen  oben  und  unten  ein  Lederknöpfchen  zeigt,  wäh- 
rend das  Schweinsleder  der  hinteren  Seite  noch  zum  Umschlage 
über  das  der  vorderen  bis  zur  Mitte  reicht  und  gegen  oben  wie 
unten  mit  feingedrehten  Spagatschnürchen  —  von  deren  oberem 
die  Enden  schon  seit  längerer  Zeit  abgerissen  zu  sein  scheinen 
—  behufs  besseren  Verschlusses  ohne  Zweifel  zum  Einhängen 
in  die  beiden  Lederknöpfchen  am  Rücken  versehen  ist.  Am 
Anfange  des  17.  Jahrhunderts  trug  der  Besitzer  dieser  Hand- 
schrift —  ob  Dr.  Johann  Diemer?  oder  Dr.  Paul  Dins- 
beck?  oder  Dr.  Michael  Pühelmair?  oder  wer  immer  —  zu 
Regensburg  ^  in   sie   Verweisungen   auf  das   sächsische    Land- 

1  Mit  der  Ueberschrift:  Von  g^ericht  vmb  ain  gut. 
3  Wie  der  man  des  weibs  mayster  ist. 

'  Der  erste  schliesst  in  LZ  36  b:  selb  drit  das  er  den  zinns  von  jm  emphieng. 
oder  er  pring  es  für  mit  poten  der  jms  antwurt.  so  hat  er  sein  gut  pehabt. 

*  Von  LZ  148c  an:  ein  sullen  komen,  also  das  dn  ainem  yeglichen  als 
vil  gebst  als  er  dort  het.  do  sasz  Moyses  vnd  Eleazar  nider  vnd  ander 
wejrs  lawte,  vnd  nam  auch  u.  s.  w. 

^  Mit  dem  Schlüsse:  dem  mann  gebenn,  vnd  ist  er  dannoch  auf  dem  gut. 
Wenn  sich  ain  yeglich  gellt  oder  zinns  ergangen  hat,  das  sayt  dicz  pUche 
hernach. 

*  In  dem  Vortrage  in  der  historischen  Classe  der  Akademie  der  Wissen- 
schaften zu  München  vom  9.  November  1867  habe  ich  S.  421  auf  den 
Dr.  Paul  Dinsbek  hingewiesen. 

Im  Hinblicke  auf  zwei  im  baierischen  Reichsarchive  hinterliegende 
Testamente  der  Doctoren  beider  Rechte  Johann  Diemer  und  Michael 
Pühelmair  Hesse  sich  wohl  auch  an  diese  denken. 

3* 


36  VII.  Abhandlung^:    L.  t.  Rockinger. 

recht  ^  wie  Bemerkungen  aus  der  Nr.  215  und  insbesondere  der 
Nr.  216  ein.  Am  25.  April  1833  erwarb  sie  von  dem  flirstliob 
Freising'schen  Hofrathe  Franz  von  Paula  Hoheneicher^  zu 
Werdenfels  beziehungsweise  Garmisch  und  Partenkirchen,  später 
an  der  Hof-  und  Staatsbibliothek  zu  München,  um  drei  Kronen- 
thaler  der  Hofrath  und  Oberbibliothekar  Heinrich  Föringer^  zu 
München,   aus    dessen   Besitz    sie   in    den    Siebzigerjahren    an 

Der  letztere  bestimmte  am  8.  Febraar  1590  in  einem  Alter  von 
59  —  on  eins  sechtzig  —  Jahren  in  seinem  mit  eigener  Hand  geschrie- 
benen und  mit  seinem  angebornen  Insiegel  bekräftigten  letzten  Willen 
für  seinen  Sohn  Benignus  ausser  Anderem,  darunter  aus  seinem  Silber- 
geschirre die  grosse  ,verguldte  schejhern,  welche  ihm  vor  Jaren  sament- 
lich  die  Erbarn  frey  vnd  Reichstett  auf  gehaltenem  Reichsztag  anno  etc. 
76  alhie  verehrt  vnd  gescheuckht*  hatten,  folgendes:  Dieweil  mein  Sohn, 
Dr.  Benignus  Pühelmair,  meines  beruffs  vnnd  studij  Juridicae  facultatis 
ist,  vnd  aber  mit  vberflüssigen  Puechern  der  notturft  nach  noch  nit 
fursehen,  das  solchem  nach  die  andern  meine  khinder  vnd  erben  oder 
Enigkhlein  demselben  meinem  Sohn  Dr.  Benigno  alle  vnnd  iede  meine 
buecher  so  er  zuuor  nit  hat  in  Juridica  facultate  sollen  zu  einem  voraus 
vnd  vortheil  volgen  lassen,  des  Vertrauens,  was  vnd  souil  er  solicher 
buecher  zuuorhin  hat  das  er  dieselben  verners  nit  solt  noch  werdt  der 
billigkheit  nach  anbegeren ,  sonder  dieselben  neben  vnd  sambt  andern 
meinen  vbrigen  puechern  so  wol  in  Theologia  alsz  artibus  vnd  historijs 
in  gleiche  theilung  zwischen  inen  samentlichen  freundtlich  vnd  bilUch 
khumen  lassen  u.  s.  w.  Mag  in  der  Sammlung  dieser  juristischen  Werke 
unsere  Handschrift  gewesen  sein,  keinesfalls  kOnnen  die  im  Februar  1609 
in  sie  gemachten  Einträge  aus  der  Nr.  216  von  Dr.  Michael  Pühelmair 
stammen,  da  die  Eröffnung  des  berührten  Testamentes  bereits  am  3.  August 
1590  stattfand,  sondern  müssten  dann  von  dem  erwähnten  Dr.  Benignus 
Pühelmair  herrühren. 

Mehr  spricht  wohl  für  Dr.  Johann  Diemer.  Er  verfügte  in  seinem 
von  ihm  unterzeichneten  letzten  Willen  vom  10.  März  1612:  Meinem 
Sohn  Abrahamb,  der  Rechten  Doctor,  verschaff  vnd  vermache  Ich  zu 
einem  Voraus  alle  mit  meinen  selb  eignen  Händen  geschribne  sambt 
den  Gedruckhten  durch  mich  selb  Glossirten  Buecheren.  Doch  hergegen 
soll  er  die  Ihenige  Authores  Juris  die  er  selb  zuuor  bereit  bekommen 
in  gemeine  Erbschafft  eintzuwerfen  schuldig  sein  u.  s.  w.  Die  Unter- 
zeichnung des  Testamentes  dürfte  nicht  gegen  die  Möglichkeit  der 
Gleichheit  der  Schrift  in  den  Einträgen  in  unserer  Kr.  270  sprechen. 

1  Vgl.  Rockinger  a.  a.  O.  in  der  Note  zu  S.  11 — 13. 

2  Vgl.  über  ihn  Kunstmann's  Nachruf  im  siebenten  Rechenschaftsberichte 
des  historischen  Vereins  von  Oberbaiern,  S.  60 — 77. 

3  Vgl.  die  Lebenskizze  desselben   von  Dr.  Christian   Häutle   im   Rechen- 
.  Schaftsberichte  des  historischen  Vereins  von  Oberbaiern   für  die  Jahre 

1879  und   1880,  S.  127—212. 


Berichte  Aber  Handschriften  des  sog.  Sohwabenspiegels.  XII.  37 

ihren  jetzigen  Lagerort  gelangte.    Homeyer  Nr.  191.  Rockinger 
A  S.  408-436;  K  S.  179. 

Hienach  bildet  den  Inhalt  zunächst  das  Verzeichniss 
der  Artikel  des  Buches  der  Könige  alter  Ehe  wie  des 
Land-  und  Lehenrechts^  dann  diese  drei  Stücke  selbst 
in  der  Weise^  dass  am  Schlüsse  des  Landrechts  die  sogenannten 
Articuli  generales,  worüber  Rockinger  K  S.  175/176  zu  ver- 
gleichen, stehen. 

Das  Verhältniss  des  Land-  und  Lehenrechts  zum  Drucke 
LZ  wie  V.  Berger's  ist  bei  Rockinger  K  S.  182—191  in  Spalte 
V  und  S.  199-206  ersichtlich. 

[München,  ebendort,  Cod.  germ.  5716  =  unten  derj 
Nr.  282. 

[München,  ebendort,  Cod.  germ.  5716  =  unten  der] 
Nr.  273. 

271. 

« 

München,  ebendort.  Cod.  germ.  5922.  Auf  Papier  durch- 
laufend ohne  Ueberschriften  nur  mit  rother  je  in  der  Mitte 
angebrachter  Zählung  der  Artikel  mit  rothen  Anfangsbuch- 
staben derselben  im  15.  Jahrhundert  gefertigt,  nach  Einzeich- 
nungen  auf  der  ersten  Seite  im  Jahre  1612  einem  Jakob 
Khnaupp>  gehörig  gewesen,  am  1.  September  1632  im  Besitze 
des  ,Frater  Angelus  Weinman  ordinis  s.  Francisci  zu  Regens- 
burg, dann  in  der  Bibliothek  des  Minoritenconventes  daselbst, 
endlich  aus  der  dortigen  Stadtbibliothek  im  Jahre  1876  hieher 
gelangt,  in  starkem  Holzdeckelband  ohne  Ueberzug,  oben  am 
Rücken  mit  einer  Papieraufschrift:  Liber  Quodlibet,  welche 
Bezeichnung^  sich  auch  von  neuerer  Hand  oben  am  ersten 
Blatte  der  Handschrift  selbst  nach  dem  Vermerke  Khnaupp's 
findet.  Auf  einem  dem  Hinterdeckel  innen  aufgeklebten  Stücke 
einer  Pergamenturkunde  des  15.  Jahrhunderts,  welches  sich 
noch  um  die  letzte  Lage  schlingt,  ist  noch  zu  lesen:  dorzü  sol 
ir  yegleicher   ainen   erbern  mon  geben,   vnd  sol  Peter  Haller, 


^  Von  ihm  ist  auf  dem  ersten  Blatte  am  oberen  Rande  bemerkt:  Sum  ex 
libris  Georgij  Jacobi  Khnauppen.  Anno  1612. 

Sodann  am    unteren:   Hoc  tempore  Fratri    Angelo  Weinman  Or- 
dinis 8.  Francisci.  Anno  1632,  primo  die  septembris. 

2  Vgl.  Prof.  Dr.  Johann  Friedrich   Schulte,    Geschichte  der  Quellen  und 
Literatur  des  canonischen  Rechts  II,  S.  480. 


38  TU.  AbhandliiDg:    L.  r.  Bockinger. 

burger  zti  Nürnberg  ain  gemainer  sein  ....  da  sol  ez  bey 
beleiben,  vnd  wann  sy  bayderseytt  den  vorgenanten  Haller 
darumb  pittent,  so  u.  s.  w. 

Den  Inhalt  bildet  die  Gestalt  des  kaiserlichen  Land-  und 
Lehenrechts,  wovon  Rockinger  in  P  handelt.  Die  ersten 
drei  Blätter  füllt  der  Eingang,  theils  lateinisch,  theils  deutsch, 
welcher  von  S.  2  bis  in  die  ersten  sechs  Zeilen  der  S.  6  das 
Verzeichniss  des  ersten  Theiles  des  Landrechts  in  sich 
Bchliesst.  Dann  folgt  dieser  selbst  bis  Fol.  24'.  An  das 
Verzeichniss  seines  zweiten  Theiles  auf  zwei  Blättern 
und  der  ersten  Seite  des  dritten  reiht  sich  dessen  Text  von 
der  zweiten  Seite  bis  Fol.  62'  unter  dem  schwarzen  Schlüsse 
in  rother  Einfassung:  Hie  hat  das  ander  teil  des  p&ches  ein 
end.  Die  nächsten  zwei  Blätter  enthalten  das  »Register  des 
dritten  Teil  des  buchs^  und  von  Fol.  65 — 83'  diesen  selbst, 
nämlich  das  Lehenrecht,  an  dessen  Ende  schwarz  steht:  Et 
sie  est  finis  illius  libri.     Deo  gracias. 

272. 

München,  ebendort.  Cod.  germ.  5923.  Auf  Papier  in 
Folio  zweispaltig  von  Christof  Vetter  in  Höchstadt  im  Jahre 
1459*  gefertigt,  früher  im  Convente  der  unbeschuhten  Garme- 
liten  zu  Regensburg,  dann  in  der  Stadtbibliothek  daselbst,  von 
welcher  er  im  Jahre  1876  hieher  gelangte,  in  Holzdeckel  mit 
braunem  gepressten  Lederüberzuge  gebunden,  früher  vorne 
und  hinten  mit  je  fünf  Buckeln  oder  anderen  Verzierungen 
versehen,  mit  zwei  Messingschliessen ,  über  dem  Rücken  ein- 
mal mit  braunem  Papier  überpappt  und  jetzt  mit  weisser  Oel- 
farbe  überstrichen  und  mit  der  schwarzen  Aufschrift  daselbst: 
De  Hochenstratt  Landrecht  der  Layen  1492  MS. 

Voran  geht  auf  25  Folien  ohne  Blatt-  oder  Seitenzählung 
ein  Verzeichniss  der  Artikel  des  Land-  und  Lehen- 
rechts unter  der  rothen  Ueberschrift  ,Ditz  ist  ain  lant  recht 
buche  der  layen.  wa  von  der  man  lesen  wil,  dz  sflche  er  an 
dirr   taffein  vnder  dem  numero  hin'  je  mit  Beziehung  auf  die 


^  Nach  der  rothen  Schlussbemerkung  auf  Fol.  177  Sp.  2:  Et  sie  est  finis 
istius  libri  per  me  Cristoffemm  Uetter  de  Hochenstat  naccionis  de 
Vrach.  Et  finitus  est  iste  liber  jn  die  sancti  Leode^ary  sab  anno  jn- 
carnacionis  1459  etc. 


B«riclifce  fiber  H»adschriften  des  sog.  Schwabenspiegels.  XII.  39 

oben  in  der  Mitte  mit  arabischen  Zahlen  bezeichneten  Folien 
des  Textes.  Das  Landrecht  reicht  von  Fol.  1  —  123  Sp.  2, 
das  Lehenrecht  von  Fol.  126—170  Sp.  2. 

Von  Fol.  123'  bis  nicht  ganz  zur  zweiten  Hälfte  der 
zweiten  Spalte  des  Fol.  124  findet  sich  das  Gedicht  ^Es  was 
ayn  rieh  sündig  man'  u.  s.  w.  mit  dem  Schlüsse:  Hie  ist  ditz 
bispil  ussz.  da  sol  ain  yetlich  man  an  gedencken.  vnd  was  er 
gott  enthaisse  guter  dinge,  das  sol  er  laisten.  Vgl.  den  Ab- 
druck aus  der  Kr.  85  in  der  Ausgabe  des  Freiherrn  v.  Lass* 
berg  S.  18—19  in  der  Note.  Deutschenspiegel  Art.  29c  in  der 
Ausgabe  Ficker's  S.  49—52. 

Von  Fol.  124  bis  nicht  ganz  zu  einem  Drittel  der  zweiten 
Spalte  des  Fol.  125'  folgen  die  Artikel  32/  36,«  38»  des 
Deutschen  spiegeis. 

Von  Fol.  171 — 176  Sp.  1  findet  sich  ein  interessanter 
Aufsatz  über  die  weltlichen  und  geistlichen  Gerichte  des  Hoch- 
stiftes Wirzburg  wie  über  das  bambergische  Rottbach  und  das 
Landgericht  zu  Nürnberg  mit  einer  besonderen  Anspielung  auf 
das  kaiserliche  oder  Reichsgericht  zu  Rothenburg  an  der  Tauber 
am  Schlüsse. 

Unmittelbar  hieran  reihen  sich  von  Fol.  176  Sp.  1 — 177 
Sp.  2  Judeneide. 

Einen  besonderen  Reiz  verleihen  dieser  Handschrift  auch 
noch  Hinweise  auf  ihren  eigenen  Inhalf  und  Beziehungen  zu 
demselben,  dann  Verzeichnungen  von  diesen  und  jenen  Ab- 
weichungen anderer  Codices,  weiter  theilweise  sozusagen  Vor- 
schläge zu  Aenderungen  der  Fassung,  wohl  in  der  Vorlage  als 


1  Unter  dBr  rothen  Ueberschrift :  Ob  man  oder  frow  on  gescheffte  stirbet 
oder  on  erben. 

'  In  zwei  Artikeln.  Der  erste  unter  der  —  nicht  wie  sonst  rothen,  son- 
dern nur  roth  eingefassten  —  schwarzen  Ueberschrift  ,Erbe*  lautet: 
Alle  tütsche  land  oder  lüte  mügen  sich  versumeu  an  jr  erbe  jnner 
dryssig  jaren,  on  der  künig  der  das  riche  haut  vnd  die  Swaben  etc. 
Dann  folgt  unter  der  rothen  Ueberschrift  ^Von  des  richs  vnd  der  Swaben 
erbe*  weiter:  Das  riche  vnd  die  Swaben  enmügen  sich  nymmer  u.  s.  w. 
bis:  den  Swaben  geben,  die  uerdienten  mit  jr  frömkeit,  die  wir  hernach 
wol  sagen. 

3  Unter  der  rothen  Ueberschrift:  Von  vngebornen  erben,  als  da  ain  wib 
kind  trayt  nach  jrs  mannes  tod. 


40  ^U.  AbhAndlnng :    L.t.  Bockinge r. 

Randbemerkungen  befindlich  geweseji^  hier  aber  gleich  un- 
mittelbar an  den  je  treffenden  Stellen  dem  Texte  selbst  ein- 
verleibt. 

Was  das  erste  anlangt,  bestehen  die  zum  Theile  zahl- 
reichen Hinweise  auf  ihren  Inhalt  und  Beziehungen  zu  dem- 
selben entweder 

a)  lediglich  in  der  ganz  allgemeinen  Bezeichnung  ^numero 
isto*  ohne  eine  weitere  desfeUsige  Angabe,  für  welche  allerdings 
sozusagen  regelmässig  ein  gewisser  Raum  leer  gelassen  ist,  in 
welchen  wohl  seinerzeit  die  je  treffende  Zahl  noch  eingesetzt 
werden  sollte  oder  jedenfalls  leicht  eingesetzt  werden  konnte. 
So  beispielsweise  auf  Fol.  16'  Sp.  1  =  LZ  34  am  Schlüsse:  wann 
als  das  buche  hie  uor  seit  numero  isto.  Fol.  52'  Sp.  1  =  LZ 
149  nach  dessen  Schlüsse:  ob  er  dannoch  uff  dem  gute  ist. 
wann  sich  ain  yetliche  gelt  oder  zins  ergangen  habe,  daz  seit 
dis  buche  hie  uor  numero  isto  etc.  Fol.  95  Sp.  2  =  LZ  308 
S.  131  Sp.  2:  vnder  yetlichem  byschoue  vnd  abbt  vnd  abtissin 
die  gefurstet  sind  band  die  dienstman  sünderliche  recht,  da  uon 
mag  man  jr  aller  recht  nit  wol  vnderschaiden ,  als  auch  vom 
jnn  dem  buche  numero  isto  berü[r]t  ist.  danne  yetlicher  habe 
u.  s.  w.  Fol.  115'  Sp.  2  =  LZ  374  I  am  Anfange:  jn  sins 
uatters  pflege  ist,  on  die  süne  die  wir  hie  uor  geschriben  hän 
numero  isto,   das  ist  des  uatters  mit  rechte.     Oder 

b)  sie  beziehen  .sich  auf  nichts  weiter  als  auf  ein  Blatt 
der  Handschrift.  So  bei  der  Einschiebung  des  Artikels  ,Von 
totlibe  vnd  wie  brüder'  zwischen  LZ  25  und  26:  Totlib  ist 
als  du  an  dem  nachuolgenden  blat  vindest.  Fol.  38'  Sp.  1  = 
LZ  106  a:  Wer  in  als  vil  achte  kummet  als  da  obnen  geschriben 
an  dem  nächsten  blat  stet,  der  ist  yetlichem  richter.  Fol.  127' 
Sp.  1/2  =  LZ  Lehenrecht  7 :  das  er  jm  hulde  tue  vnd  swere 
als  do  vorn  folio  precedenti  gesprochen  ist.     Oder 

c)  sie  enthalten  eine  Anführung  bestimmter  Zlahlen.  So 
auf  Fol.  9  Sp.  1  nach  dem  Schlüsse  von  LZ  14:  vnd  da  uon  den 
lüten  gelten,  das  ist  da  uon  das  es  der  bräder  erarbait  haut, 
ist  weder  uatter  noch  m&ter  noch  swester  da,  so  nemen  es  die 
nesten  erben,  ayn  ietlich  mensche  ist  erbe  bisz  es  gerechnen 
mag  an  die  sibenden  sippe,  als  och  das  buche  hie  uor  numero  5 
saget.  Fol.  12  Sp.  1/2  =  LZ  22  am  Anfange:  wil  ers  ym 
sicher  machen,  er  sol  jm  schrifft  dar  über  geben,  ain  hantuest, 


Berichte  fiber  Handschriften  des  sog.  Schwabenspiegols.  XII.  41 

als  hernach  uon  dem  libding  numero  xij  geschriben  stet. 
Fol.  58'  Sp.  1  =  LZ  172:  an  den  hohem  richter.  das  sollen 
sy  tun  als  hie  uor  numero  isto  xxx  gesprochen  ist.  Fol.  82^ 
Sp.  2  =  LZ  254  am  Schiasse:  vnd  wert  er  sich,  das  stet  jn 
dem  selben  recht  als  hie  uor  numero  isto  Ixiiiiii  geschriben 
stett  etc.     Oder 

d)  sie  bieten  eine  ganz  unzweideutige  Anspielung  auf 
diesen  oder  jenen  Artikel.  So  auf  Fol.  8  Sp.  1  =  LZ  10: 
Vnd  stirbet  ayn  man,  so  ist  man  den  erben  wol  schuldig  was 
man  jm  gelte[n]  solte,  daz  man  behaben  mag  als  e  recht  ist, 
ut  supra:  mit  welchem  etc.  Fol,  43'  Sp.  2  =  LZ  123b:  wen 
man  z&  künig  weit,  der  sol  sin  recht  wolbehalten  han,  recht 
als  hie  uor  numero  isto  geschriben  stet  von  den  richtem:  in 
welicher  achte  die  suUent  sin  [so  man]  die  kieset,  jn  der  selben 
achte  sollen  euch  sin  die  künige  so  man  sie  küset.  Fol.  49' 
Sp.  2  =  LZ  142  gegen  das  Ende:  vnd  also  uellet  der  dienst- 
man  ussz  dem  sechsten  jn  den  sibenden .  das  sagt  vns  das 
lehenbüch  wol  her  nach  numero  isto :  welliche  recht  die  habent 
die  jn  dem  sibenden  herschilt  sind  etc.  Fol.  90'  Sp.  2  = 
LZ  288  a  am  Schlüsse:  mit  siben  mannen  uolkumner  lüte.  hie 
uor  ist  wol  gesprochen  numero  isto,  wer  geziig  mtlge  sin  oder 
nit.  Fol.  95  Sp.  1  =  LZ  307  a  gegen  das  Ende:  er  sol  ouch 
faren  fUr  sinen  lüttpriester,  vnd  sol  des  rate  ouch  haben  etc. 
der  sol  jm  raten  als  an  dem  b&che  geschriben  staut  uon  dem 
aide  da  ebnen.     Dann  sind 

e)  beachtenswerth  ganz  bestimmte  Hindeutungen  auf  Ar- 
tikel, welche  erst  später  folgen.  So  findet  sich  in  dem  Artikel 
welcher  =  LZ  291,  292,  317  I,  318,  auf  Fol.  92  Sp.  1  noch: 
Und  ist  das  ayn  frie  frow  jren  aigen  man  zfi  jr  layt  etc.  stat 
retro^  numero  isto  x.  —  Es  ensol  ouch  kain  fremder  man 
fremds  wib  rügen,  stat  eciam  retro^  numero  supra  cUcto.  —  Es 
mag  ain  man  sin  wib  wol  riegen,  vnd  ain  wib  etc.  stat  retro^ 
pi'enotato  numero.  —  Vnd  ist  das  ain  cristen  man  by  ainer 
judin  litt,  stat  prenotato  loco.*  —  Vnd  wil  ain  frier   man    sich 


1  Nämlich  auf  Fol.  101'  8p.  1  nach  dem  Art.  LZ  318.  Er  entspricht  hier 
dem  Art.  319. 

2  Auf  Fol.  101'  Sp.  2.  Er  entspricht  dem  Art.  LZ.  319. 

3  Ebendort,  entsprechend  dem  Art.  LZ  321. 

*  Auf  Fol.  101'  Sp.  1  und  Fol.  102  Sp.  1.  Er  entspricht  dem  Art.  LZ  822. 


42  y II.  Abhandlung:    L.  t.  Rockinger. 

selber  an  ain  kirchen  geben.  stcU  prenotato  hco,^  —  Welcher 
fryer  man  sin  g&t  also  an  ayn  goizhussas  git  etc.  prenotato  looo^ 
8tat.  —  Im  Lehenrechte  knüpft  sich  ohne  Ueberschrift  und 
ohne  rothen  Anfangsbuchstaben,  aber  in  neuer  Zeile  auf  Fol.  127' 
Sp.  2  an  den  Art.  LZ  7  an:  Vnd  haut  ain  man  gut  z&  lehen 
von  aym  herren  das  sein  aigen  ist,  vnd  wirt  jm  jn  des  richs 
dinste  gebotten,  der  man  sol  dem  herren  dyenen  da  uon  als 
ob  er  es  uon  dem  riebe  hette.  vnd  solt  man  von  dem  riebe 
stat  retro^  numero  etc. 

f)  Abgesehen  von  diesen  Erscheinungen  stossen  wir  nicht 
selten  auf  die  Anfbhrung  anderer  gleichbedeutender  Ausdrücke, 
meist  mit  ,vel^  oder  ,seu'  bemerkt.  So  auf  Fol.  6  Sp.  1  beim 
Art.  LZ  3a  gegen  das  Ende:  nagel  möge,  wer  nun  sippzale 
recht  vnd  endhafft  raiten  vnd  zelen  wil,  der  sol  sy  also 
raiten  als  hie  geschriben  stet,  vnd  welliche  kind  uel  nppschafft 
sich  zwischen  dem  houbt  u.  s.  w.  —  Fol.  8  Sp.  2.  LZ  IIb: 
freuelt  an  dem  richter  uel  gerichte  oder  sinen  fronbotten.  — 
Fol.  37  Sp.  2.  LZ  103:  vnser  her  Jesus  Christus  botte  dem 
rate  uel  Juden  also  gut  rede.  —  Fol.  46  Sp.  2.  LZ  132  b:  Der 
kunig  sol  kain  uanlehen  oder  manlehen  jn  siner  u.  s.  w.  — 
Fol.  74  Sp.  2.  LZ  225:  vnd  ist  das  ain  man  uel  ain  diep  ainem 
man  git  dieplich  gut,  vnd  jener  u.  s.  w.  —  Fol.  75  Sp.  2.  LZ 
229:  vnd  git  er  mir  sin  arbait  seu  habe  dar  an,  oder  ain 
phenning  dar  ulBF,  vnd  das  belibet  u.  s.  w.  —  Fol.  81'  Sp.  1. 
LZ  253  b:  da  sol  man  jn  uordern  uon  gerichtes  halben  seu  uon 
gerichtee  wegen.  —  Fol.  87  Sp.  1.  LZ  266:  des  sol  man  jm  frist 
aeufryde  geben  dry  uierzehen  necht.  —  Fol.  90  Sp.  2.  LZ  285: 
sy  haben  vnrecht  vrtail  gegeben  seu  funden,  das  sol  man  sy 
beclagen  uor  dem  höheren  gerichte  vel  richter,  daz  ist  der  von 
dem  u.  s.  w.  —  Fol.  96'  Sp.  2.  LZ  308  am  Schlüsse:  band  die 
herren  es  mit  gewonhait  dar  zä  bracht,  daz  sy  es  für  recht 
halten  vel  wellent  han  etc.  —  Fol.  99'  Sp.  1.  LZ  317  bald  nach 
dem  Beginne:   der  sol  sin  gät  wol  anvangen  vel  anuaUen  mit 


1  Auf  Fol.  102  Sp.  1  und  2,  entsprechend  dem  Art.  LZ  323  a. 

2  Auf  Fol.  102  Sp.  2  bis  Fol.  102'  Sp.  2.  Er  entspricht  dem  Art.  LZ  323b. 

3  Nämlich  auf  Fol.  162'  Sp.  2  bis  163  Sp.  1,  entsprechend  dem  Art.  LZ 
129,  mit  dem  Schiasse:  da  non  ze  dienen  den  dyenst  als  ditz  böche 
seyt  hie  uor  numero  isto.  Dann  in  neuer  Zeile:  Wie  die  hern  vnd  wenne 
sie  dem  künig  dienen  süllen,  das  sagt  ditz  b&ch   predicto  numero  etc. 


Berichte  Aber  Handschriften  dei  sog.  Sohwabenspiegels.  XII.  43 

des  richters  vrlowb.  —  Fol.  101'  Sp.  2.  LZ  320  am  Schlüsse: 
vnd  ouch  sin  hochgesind  mag  sie  ouch  riegen  mit  jm  vel  mit 
reckte  etc.  —  Fol.  109'  Sp.  2.  LZ  358:  allen  herren  die  lantte- 
geding  vel  lantteding  sullen  gebietten  uff  dem  lande,  das  sy  es 
u.  s.  w.  —  Eben  dort:  ob  sie  zu  tagen  komen  sint,  zu  uier  vnd 
zwaintzig  jaren  ürf  xxi  jar.  als  ain  herre  u.  s.  w.  —  Fol.  115' 
Sp.  1.  LZ  370  am  Schlüsse:  hutt  vnd  hare  absiahen  an  der 
scharlott  vel  an  der  schreiot  by  dem  höchsten  etc. 

g)  Hier  und  dort  begegnen  auch  nähere  Erklärungen  oder 
Erläuterungen.  So  auf  Fol.  21'  Sp.  1  beim  Art.  LZ  47  am 
Schlüsse:  die  erbeut  ir  möge  wol,  sdlicet  patres,  ob  sy  z&  e 
kinden  sint  gemacht,  als  hie  ebnen  geredt  ist  etc.  —  Fol.  21' 
Sp.  1.  LZ  48:  ob  man  die  selben  rowbs  oder  diepstal  ander- 
stund, id  est  anderweit,  zihet.  —  Fol.  109'  Sp.  2.  LZ  358:  er 
sin  lantteding  gebotten  habe,  als  er,  scüicet  ipse  dominus,  dann 
dar  kummet,  so  sol  er  sinen  fronbotten  frögen,  ob  er  das  lantte- 
ding also  gebotten  habe  als  er  jn  hiessz.  da  sol  er  u.  s.  w.  — 
Hier  mag  auch  noch  eine  Stelle  aus  Fol.  17  Sp.  1  zu  LZ  36a 
angeführt  sein:  so  belibent  brieff  ymmer  stete,  ditz  das  haissent 
hant  uesten.  nota  hant  uest  ist  als  uil  gesprochen  als  lang  uest, 
dar  vmb  das  ain  töter  gezüg  dar  an  als  uil  hüffet  als  ain  leben- 
diger, vnd  hilffet  ayn  töter  gezüg  dar  an  als  uil  als  ain  leben- 
diger, wer  ouch  von  layen  u.  s.  w.     Manchmal  auch 

h)  scheint  es  gewissermassen  auf  eine  Art  Verbesserung 
des  Textes  abgesehen,  häufig  durch  ,vel  sic^  eingeleitet.  So 
auf  Fol.  34'  S.  2  beim  Art.  LZ  93 :  wer  z&  dem  dinge  nit 
komen  sy  zu  der  zitt,  vel  sie:  zu  rechter  ding  zitt,  ob  er  jm 
wetten  solle.  —  Fol.  41  Sp.  1.  LZ  114a:  da  sol  der  richter  sin 
hotten,  vel  vnum  nuncium,  zä  geben,  das  die  hören  wer  an  der 
vrtail  volköme  uor  dem  künige.  —  Fol.  70'  Sp.  1.  LZ  207  a: 
kummet  des  andern  gewer  nit,  der  haut  verloren,  vnd  kument 
sy  baide  mit  jren  geweren,  so  sullen  sy  kummen  fUr  den 
richter,  vnd  richten  vmb  die  gwern.  vel  sie:  vnd  die  gweren 
mit  ain  ander  rechten,  vnd  wellichs  gwer  u.  s.  w.  —  Fol.  78' 
Sp.  1.  LZ  243  nach  dem  Schlüsse:  Wir  sprechen,  das  kainer 
richter  gar  sol  nemen  den  lib  vmb  gwild  noch  vmb  gefügel 
noch  vmb  vische.  et  hoc  in  alijs  uerhis:  vmb  vische  vnd  vmb 
uogel  vnd  vmb  gwild  venvurcket  nyemant  sin  lib  gar,  —  Fol.  86' 
Sp.  1.  LZ  264:  an  jn  gebrechen  müge  durch  die  starcke  ueste 


44  VII.  Abhandlung:    L.  ▼.  Rockin^er. 

vnd  bürge  [die  sie]  band  vnd  durch  die  warhafften  lüte  die  sie 
band,  vel  sie:  durch  die  warhafften  litt  die  alle  zitt  hy  den  farsten 
mllen  sin,  vel  sie:  durch  die  warhafften  litte  die  die  fürsten  alzit 
suUenfilren,  des  ist  docb  nit  recht.  —  Fol.  88'  Sp.  1.  LZ  276c: 
dem  müssen t  sj  antworten,  vel  sie:  das  ist  da  uon  d<zs  sie  uon 
dem  rechte  sint  geschaiden  tmd  uon  der  gemaind  der  cristenhait 
uor  gaistlichem  gerichte  vnd  myr  weltlichem,  vel  sie :  das  ist  da 
uon  das  sie  gesetzt  sint  tion  dem  rechte  der  cristenhait  uor  gaist- 
lichem gerichte  vnd  weltlichem,  vnd  ist  er  in  jr  aim,  es  ist  u.  s.  w. 
—  Fol.  89  Sp.  2.  LZ  281:  das  der  acker  uor  gericht  bebabt 
sy,  vnd  er  das  wärs  wais  das  der  richter  sin  botten  dar  uff 
geschicket  vnd  genem  habe  geantwürte  mit  gerichte,  vel  sie: 
vnd  jenem  daruff  fryde  gehannen,  so  uerluset  er  u.  s.  w.  — 
Fol.  94  Sp.  1.  LZ  304c:  gebristet  jm  it,  des  sol  jm  der  richter 
wer  uon  genes  gut.  vel  sie :  gebristet  it,  er  sol  jnn  hast  uer- 
pf enden,  vnd  sint  die  by  ain  ander  u.  s.  w.  —  Fol.  100'  Sp.  1. 
LZ  317  S.  140  Sp.  2:  vnd  kumpt  es  an  den  dem  der  dieb 
oder  der  rowber  das  gut  da  uon  ersten  gab,  vel  dem  der  dich 
oder  der  rowber  syn  gilt  haut  genommen,  vnd  band  die  dieb 
oder  die  rowber  nit  gutes  u.  s.  w. 

Sozusagen  als  eine  Auswahl  auch  aus  anderen  Codices 
unseres  Rechtsbuches  finden  sich  unter  der  Angabe  ,alter'  oder 
,alii*  oder  ,aliqui*  Anflihrungen  aus  solchen.  So  auf  Fol.  10' 
Sp.  1  und  2  bei  Art.  LZ  18:  sim  wibe  zu  morgengabe  ge- 
geben mtige.  alij  addunt:  on  siner  erben  erlowp.  vnd  haut  der 
man  nit  erben  die  das  erfrich  an  höre,  wes  daz  gerichte  denn  sy, 
dem  tw  die  froice  das  selbe,  vel  hec  uerba,  etc.  vnd  sol  also  rümen 
daz  man  das  gilt  icht  bösere,  sie  sol  es  aber  e  die  erben  an 
Metten  nach  f rummer  lilt  chur  was  dar  uff  ist.  vnd  was  die  jr 
haissent  geben,  das  sol  sie  nemen,  vnd  haut  der  man  nit  erben 
die  daz  ertrich  an  höre,  wes  daz  gericht  dann  sy,  dem  thw  die 
frow  das  selbe,  des  morgens  an  dem  bette,  oder  so  er  mit  jr 
zu  tisch  geet,  oder  u.  s.  w.  —  Fol.  15'  Sp.  2  LZ  30:  vnd 
wellichs  er  der  aynes  berette  mit  sin  zwayen  vingeren,  oder 
selb  dritte;  aliqui  habent:  ob  er  sy  statt  haut;  so  sol  man  jm 
u.  s.  w.  —  Fol.  21  Sp.  2.  LZ  45:  es  uersprechent  dann  die 
erben  ynner  jar  vnd  tage,  als  mit  gezugen  recht  ist.  aliqui 
habent:  das  es  ir  rechtes  erbe  sulle  sin.  vnd  uersument  sy  das, 
sy  mügent  u.  s.  w.  —  Fol.  25  Sp.  2.  LZ  63  am  Schlüsse  und 


Berieht«  Aber  Bandachriftan  des  sog.  Schwabenspiegels.  Xlf.  45 

64  am  Anfange:  da  sullen  sy  dem  kinde  uon  gelten,  oder  dem 
der  die  erben  an  claget.  vnd  gebrist  an  dem  gute,  die  erben 
suUen  nit  gelten  von  kaynem  jren  aygen  gut.  vere  omnes  cdij 
libri  hie  sie  habent :  dcis  üt  der  kinde  reckt  die  vnder  fünff  vnd 
zwainiug  jaren  sind,  nu  sprechen  wir  uon  den  die  hän  bisz  sy 
zu  fiinff  vnd  zwaintzig  jaren  köment.  was  die  getön  mit  jren 
pflegeren,  das  sol  u.  s.  w.  —  Fol.  74  Sp.  2  LZ  225:  e  an  dem 
vierden  tag,  wil  er,  so  haut  ern  für  ayn  diep.  alij  addunt,  et 
hene :  also  ob  er  jn  dar  vmb  gefragt  vnd  er  sy  gelönet  haut,  vnd 
beclagt  er  jn  uor  gericht,  er  mäsz  u.  s.  w.  —  Fol.  79'  Sp.  2 
LZ  247  b  gegen  den  Schluss:  was  er  enpfangen  haut,  des 
k indes  gät  sol  er  ainen  pfenning  nit  behaben  das  er  enpfangen 
baut,  da  mit  busset  er.  aliqui  addunt:  das  er  es  mit  vnrechtei* 
zichtigung  haut  uertriben.  lauffet  es  aber  bin  durch  u.  s.  w.  — 
Fol.  83  Sp.  1.  L  256:  so  soi  sie  zwo  biderbe  frowen  besenden, 
die  sullen  sie  besehen  an  jr  haimlichen  statt,  vnd  sagent  die 
by  jr  tawffe,  alter  Über  habet:  by  jr  aide,  das  sy  lebendiges 
u.  B.  w.  —  Fol.  84'  Sp.  1.  LZ  260  gegen  Ende:  siecht  ouch 
ain  cristen  ain  Juden,  alij  habent:  ze  tod,  man  richtet  über  jn 
als  er  ain  cristen  erslagen  hette.  —  Fol.  95  Sp.  1.  LZ  307  a 
gegen  den  Schluss.  wes  der  man  swert  da  er  sinen  lib,  alij 
addunt:  [oder]  sin  gut,  mit  mag  ledigen,  vnd  er  anders  u.  s.  w. 
—  Fol.  113  Sp.  1.  LZ  367  am  Schlüsse:  das  man  sie  also 
lebendig  solt  brennen,  jtem  aliqui  habent:  lebendig  begraben. 

Insbesondere  findet  sich  eine  Anzahl  solcher  Anführungen 
aus  einer  als  ,antiquus  liber^  bezeichneten  Handschrift.  So 
auf  Fol.  15'  Sp.  1  beim  Art.  LZ  29:  Wellich  man  uon  ritter- 
licher art  nit  ist,  antiquus  habet:  der  haut  des  herscMltes  nit, 
vnd  des  herschiltes  nit  haut,  der  erbet  doch  u.  s.  w.  —  Fol.  17 
Sp.  2.  LZ  36  b:  des  sol  er  jn  über  zügen  selb  dritte  biderber 
lüte  die  das  Sachen  das  er  den  zins  uon  jm  enpfieng;  antiquus 
liber  adddt:  vnd  jm  sines  rechtes  jach;  oder  der  botte  den  er  jm 
zu  schinbotten  gab;  antiquus  liber  habet  hie:  da  mite  haut  er 
sin  libding  behabet;  so  haut  er  sin  gilt  behabt,  vnd  ist  das  *  ayn 
man,  antiquus  liber:  libding,  gut  gewinnet  zu  zwaien  Üben  oder 
zu  aim,  vnd  benennet  u.  s.  w.  —  Fol.  17'  Sp.  2.  LZ  366:  wil 
er  das  gfit  on  werden,    man  sol  es  den  herren  uon   erste   en- 


*  In  der  HaadBchrift  Hteht:  ar. 


46  ▼U.  Abbftndliinir :    L.  ▼.  Rockfnger. 

bietten.  vnd  wil  er  also  uil  dar  vmb  geben  als  ander  lüte,  so 
gebe  man  yms.  antiquus  Über  habet:  imd  man  soh  dem  herren 
nit  neher  geben  wann  als  aim  andern,  jtem:  leuget  der  herre  daz 
es  jm  nit  an  gebotten  sy ,  des  sol  mnn  jn  über  zügen  seih  dritte 
die  es  wäre  wissent  das  jm  an  gebotten  sy.  wil  er  des  nit^  so 
gebe  ers  wem  er  wolle,  sin  recht,  u.  s.  w.  —  Fol.  19'  Sp.  1.  2. 
LZ  42:  man  sol  aynen  galgen  richten  zä  der  lantstrasse,  vnd 
sol  jn  dar  an  hencken.  antiquus  liber  addit:  ander  rauber  sol 
man  enthopten.  so  die  stravszrovber  den  strausszrovh  genement, 
ist  das  sy  gerUwet  das  sy  den  strausszroub  genomen  band, 
vnd  gebent  sy  u.  s.  w.  —  Fol.  22'  Sp.  1.  LZ  55:  vnd  haut 
ander  pfleger,  wider  der  willen  tfit  er  es  oach  wol.  antiquus 
liber  addit:  vnd  behebt  sin  lantrecht  wol.  also  ob  sy  jr  flaisch 
z&  ain  ander  band  gemischet,  vnd  ist  das  nit  u.  s.  w.  — 
Fol.  22'  Sp.  1.  2.  LZ  55:  vnd  nymet  sy  ain  man  wider  jr  uatter 
vnd  mfiter  vnd  jr  fründe  willen,  die  e  ist  stete,  antiquus  addit : 
als  hie  oben  gesprochen  ist.  wil  man  es  dem  jungling  u.  s.  w.  — 
Fol.  25  Sp.  1.  LZ  63:  vnd  tut  er  it  das  jn  nit  g&t  ist,  als  sie 
z&  iren  tagen  kummen  sint,  antiquus  addit:  zu  vierzechen  jaren, 
sy  sprechent  jn  wol  u.  s.  w.  —  Fol.  27  Sp.  L  LZ  68  b:  in 
wellichen  rechte  die  müter  jn  der  selben  wile  ist,  in  dem  sint 
ouch  die  kind.  antiquus  liber  addit  [h]ic:  man  sol  dem  kinde  ye 
das  weger  geben  an  der  statt,  wir  haben  von  der  schrifft,  daz 
nieman  u.  s.  w.  —  Fol.  58'  Sp.  1.  LZ  172 :  es  sol  jr  yetlicher 
uff  aim  bancke  sytzen.  antiquus  liber  habet:  sedes.  vnd  vrtail 
vinden  über  ayn  yetliche  sache.  —  Fol.  60/61.  LZ  177:  haut 
das  kind  manslacht  getan  oder  wunden,  man  sol  jm  da  wider 
nicht  tun,  wann  ain  kind  das  vnder  vierzehen  jaren  ist  das 
enmag  sinen  lip  noch  sins  lips  ain  tail  uerwürcken.  antiquus 
liber  habet  sie  hie:  haut  das  kind  die  wunden  getan,  man  sol  jm 
dar  wider  tun  als  dar  vor  gesprochen  ist.  vnd  wil  es  gut  geben 
so  es  über  uierzehen  jar  kummet,  das  sol  man  nemen  also  ob  es 
die  schulde  vnders  vierzehen  jaren  tette.  ein  kind  das  siben  jar 
u.  s.  w.  —  Fol.  62  Sp.  1  ist  nach  LZ  180  bemerkt:  Item  anti- 
quus liber  habet  hie  edam  ülvd  capitulum  etc.  Wer  ain  man 
geuangen  hat,  der  müsz  antwurten  einem  herren,  ob  er  sin  dienst- 
man  ist  oder  sin  aigen,  vnd  sin  wybe  vnd  sin  kinden,  vnd  einen 
mögen,  ob  sy  jlt  uor  gerichtes  beclagent  die  wile  er  jn  einer  ge- 
fangnuse  ist  etc.  —  Fol.  82  Sp.  1.  LZ  253b  gegen  Ende:  vnd 


Berichte  Aber  HandBchriften  des  sog.  S«hwftbenspiegel8.  XII.  47 

haut  ayn  ritter^  antiqutLs  Über  höhet:  richter,  ain  huse  jn  der 
statt,  vnd  ist  er  der  stat  ze  hilffe  gewesen  u.  s.  w.  —  Fol.  82 
Sp.  1  und  2.  LZ  253  c:  haut  man  aber  den  rowb  nachgefolget 
bisz  für  die  bürg,  so  sol  man  syn  ajde  nit  nemen.  antiquue 
liber  addü  hie:  sünder  die  Süllen  bereden  selb  dritte,  das  es  also 
sy.  die  uerlegent  dem  bürgk  herren  sin  zügen.  —  Fol.  97 
Sp.  1.  LZ  310:  aym  tagwercker  zwen  fulhin  hantschfihe,  anti" 
quus  Über  habet:  umllin,  vnd  ain  mistgabel.  —  Fol.  98  Sp.  2 
LZ  313  a:  ditz  gerichte  sol  man  tun  über  herren  vnd  über  arm 
Itttt.  antiquus  liber  habet :  amptlüt.  dis  beweren  wir  u.  s.  w.  — 
Wieder  der  ,antiquus  Über'  begegnet  sodann  in  Verbindung 
mit  ySpeculum'  auch  auf  Fol.  21'  Sp.  2  beim  Art.  LZ  49:  dem 
uertailt  man  sin  erbe,  antiquus  Über  et  »peculum  habent:  are/ 
vnd  euch  sin  leben  recht. 

Ist  in  den  bisherigen  Andeutungen  schon  von  mannig- 
fachen meist  nur  kleineren  Fassungsverschiedenheiten  die  Rede, 
so  lassen  sich  auch  einige  grössere  solche  bemerkbar  machen. 
Etwa  auf  Fol.  12  Sp.  1  und  2  beim  Art.  LZ  22  am  Anfange: 
er  sol  im  schrifFt  dar  Aber  geben,  ain  hantuest,  als  hernach 
uon  dem  libding  numero  xij  geschriben  stet. 

uel  sie: 
Wil  er  im  das  sicher  manchen,   er  sol  jm  des  ain  hantfest 
geben  mit  des  byschoffs  oder  ayns  layen  filrsten  oder  ains  closters 
oder  ainer  stete  oder  der  stete  herren  oder  des  lantrichters  jnsigd. 
Nota  swper  ibi  scriptum  notabile  vnum: 
Es  haben  etliche  stette  das  recht  vnd  gM  gewonhait:   ivann 
jr  burger  ayner  dem  anderen  ein  huse  oder  ander  ligent  gät 
ze  pfand  für  schulde  jnn  wil  setzen,  so  setzt  er  jm  die  schuld 
als  ain  zins  usz  dem  huse  etc,  et  hoc  tenent  Gamundie, 

oder  er  sol  ftlr  sin  richter  faren  oder  flir  sin  herren,  vnd  sol 
die  zfi  gezüge  nemen,  vnd  ander  die  da  by  jm  sind,  wil  er  es 
aber  jm  u.  s.  w. 

Auf  Fol.  14  Sp.  1  und  2.  LZ  26  am  Anfange:  Wa  zwen 
man  geborn  sind  z4  ayner  totlibe,  da  sol  der  elter  tailen,  der 
junger  sol  welen.  wa  die  süne  zu  jren  jaren  nit  komen  sind, 
da  sol  der  aller  ehest  bruder  sins  uatters  swert  nemen  ze  tot- 


1  In  der  Handschrift  steht:  habent  erbe,    worauf  ein  durchstrichenes  p 
folgt,  ere.     Hat  es  rielleicht  heissen  sollen:  ere  pro  erbe? 


48  VII.  Abhandlung:    L.  r.  Rockinger. 

libe,  vnd  sol  der  kinde  vogt  sin  vntz  das  sy  za  jren  jaren 
komen  sind :  so  sol  er  es  denn  den  kinden  wider  geben,  vnd  alles 
jr  g&t,  er  enkunne  es  jn  den  brechen  wa  ers  gethan  habe,  oder 
ob  es  uon  vngelucke  uerloren  sy  on  sin  schulde,  vd  de:  wa  die 
8Üne  zu  jren  jaren  nit  kummen  sint,  jr  eltester  ebenbürtig  awert- 
mag  nymet  die  totlib  eyne,  vnd  ist  der  kind  uogt  dar  an  vntz  $y 
zä  jren  jaren  kumen  siii:  so  sol  er  es  jn  taider  geben,  er  ist 
ouch  der  wytwen  fUrmunt  etc.  vt  in  litera,  die  wile  sy  u.  s.  w. 

Auf  Fol.  18  Sp.  1.  LZ  37:  daz  musz  er  tfin  mit  rechte 
mit  anderm  g&t,  oder  er  sol  jm  geben  das  jm  Über  ist.  uel 
sie:  vnd  stirbet  der  die  libdinge  gelihen  haut,  vnd  laut  er  giU 
hinder  jm,  teere  das  erbt  der  sol  denn  den  jr  lipding  ussz  der 
hant  ist  gangen  gelten  vnd  als  geben  als  es  wert,  ditz  ist  recht, 
wan  man  sol  nyeman  betr legen,  vnd  ist  der  tot  der  die  lipdinge 
hin  gelihen  haut,  vnd  hat  er  g&t  hinder  jm  gelan,  wer  das 
erbt  oder  haut  geerbet,  on  lehen,  der  sol  den  lüten  jren  schaden 
nach  rechte  gelten,  hette  es  der  herre  u.  s.  w. 

Auf  Fol.  19'  Sp.  2.  LZ  42  gegen  das  Ende:  uerworflfen 
uon  aller  gezugschaft  die  die  diser  vntät  schuldig  sind  die 
hie  uor  genennet  ist.  uel  sie:  wiH  er  anderweit  vmb  sträszrovh 
begriffen  beclagt,  vnd  mag  man  schub  noch  gezüg  nit  vber  jn  ge- 
haben, so  sol  man  sin  recht  nit  nemen  als  ayns  anderen  bider- 
mans.  man  sol  jm  dry  wal  etc.  vnd  spricht  man  sy  anderweit 
an  vmb  die  selben  vntät,  scilicet  straszröb,  vnd  mag  man  sy 
nit  über  komen  vnd  Überzügen  mit  dem  Schübe,  so  richtet  man 
sy  als  diczt  bAch  saget,  mag  man  sy  so  nit  Überzügen  noch 
überkomen,  so  sol  man  jren  ayd  u.  s.  w. 

Auf  Fol.  58'  Sp.  1.  L  172:  dem  die  vrtail  fanden  ist  ze 
nütze,  der  lat  sy  nit  abe  so  sy  erfunden  wirt.  vel  sie  et  ben/e: 
so  sy  furbas  gezogen  wirt.  sie  enmag  ouch  der  richter  noch  der 
sy  funden  haut  nit  abe  gelaussen  one  jenes  willen  dem  sy  ze 
nütze  funden  ist. 

Auf  Fol.  69'  Sp.  1  und  2.  LZ  204  gegen  den  Schluss:  er 
musz  büssen,  on  den  todslag,  als  ob  er  die  wunden  selbs  hett 
getan  etc.  vel  sie:  tut  das  gwild  den  todslag,  der  man  sol  mit 
Pfenningen  bussen  ah  man  by  dem  höchsten  ain  wunden  büssen 
sol,  dem  elager  vnd  dem  richter.  tut  das  gwilde  den  tottslag, 
der  man  sol  büssen  etc.  prius  habetur,  wer  aber  die  hören 
macht  als  sy  sollen  sin,  so  u.  s.  w. 


Berichte  über  Handtehriflen  des  sog.  Schwabenspiegels.  XII.  49 

Auf  Fol.  76  Sp.  2.  LZ  235:  vnd  spricht  ain  man  dar  an 
on  gerichte,  vnd  uert  zu  vnd  vnder  windet  sich  des  g&tz  on 
gerichte,  das  haissen  wir  rowb  etc.  vel  sie  et  clarius:  ob  er  dar 
uff  ich  nimmet,  das  sol  man  vher  jn  richten  als  hie  ttor  da  obnen 
jn  dem  nechsten  vrtaü  stet,  ob  er  dar  uff  icht  nymmet;  daz  sol 
man  richten  über  jn  als  vber  jenen  den  wir  da  obnen  nanten. 
njmet  er  aber  nichts  dar  uff,  so  haut  er  doch  u.  s.  w. 

Auf  Fol.  84  Sp.  1.  LZ  260  gegen  das  Ende:  ditz  ist  aber 
nur  recht  wa  ain  Jude  freuelt.  siecht  euch  ain  cristen  ain  Juden, 
alij  habent :  ze  tod,  man  richtet  vber  jn  als  er  ain  cristen  er- 
slagen  hette.  das  ist  dar  vmb  gesetzt,  das  sy  der  kunige  jn 
fryde  haut  genomen.  vel  sie:  siecht  ain  cristen  ain  Juden,  man 
richtet  über  jn  als  über  ainen  cristen.  vnd  leuget  aber  der  cristen, 
des  mfisz  man  jn  vber  zugen  u.  s.  w. 

Auf  Fol.  86'  Sp.  1  folgt  nach  LZ  264,  wovon  bereits  oben 
S.  43/44  die  Rede  gewesen,  noch  folgendes:  Item  daz  capitel  mit 
anderen  warten  also.  Man  sagt  das  filrsten  vnd  bürge  fride 
suMen  haben  den  man  an  jnnen  gebrechen  müge,  da^  ist  uon  den 
uerkoufften  liiten  die  allezit  mit  den  fürsten  sullen  faren.  des  ist 
doch  nit.  sy  sind  halt  bilUch  jn  dem  fryde,  wann  sy  sullen  den 
luten  g{itefi  fryde  machen  etc. 

Auf  Fol.  96  Sp.  1  und  2.  LZ  308  S.  132  Sp.  2:  semliche 
lüte,  da  Jacoben  der  sogen  wart,  da  uon  weren  sine  geswister- 
git  sin  aigen.  noch  envinden  wir  jn  der  alten  schriffte  yt,  das 
yeman  des  andern  aigen  were.  vel  syc:  wir  vinden  ouch  jn 
vnserm  lantrechte,  das  sych  nyeman  ze  aigen  gegeben  mag,  wider 
reden  es  sin  müge,  als  hie  uomen  numero  isto  (x)  wol  ouch  be- 
rii[r]t  ist.^  wir  haben  vrkundes  mer.  got  geschuff  u.  s.  w. 

Eine  eigenthtimliche  Einschiebung  endlich  bietet  uns 
Fol.  21  Sp.  1  und  2  zwischen  dem  Art.  LZ  45 :  ob  sy  uor 
mauls  da  mit  nit  band  getan  das  recht  waz.  das  eygen  dem 
kunglichen  gwalte. 

Wie  es  die  erben  uersprechen  miigen  ete. 

Zthen  es  die  erben  nit  ussz  der  kunglichen  gewalt  bynnen 
jar  vnd  tag  [mit]  irme  ayde,    sy  uerliessent  das  mit  jme,   es  be- 

<  Nämlich  auf  Fol.  91'  Sp.  2  =  LZ  292.  Vnd  wil  ouch  sich  ain  frie  ze 
aigen  ge[be]n,  das  uersprechen  sin  mag  wol  baide  uon  vatter  vnd  von 
mftter.  vnd  als  sie  es  einste  wider  redent,  so  mag  er  sich  nymmer  me 
ze  aigen  geben. 

SiUnngaber.  d.  phil.-hist.  CI.  CXX.  Bd.  7.  Abh.  4 


50  VII.  Abhandlung :    L.  t.  R  o  e  k  i  n  r  e  r. 

neme  jn  dan  ehafft  nott,  das  ay  fürkommen  miigen.  die  ehafff  notf 
8ol  man  aber  bewissen  als  nott  ist  etc. 

Aber  uei'sprechen  etc. 
Sie  sullefi  es  ussz  zihen  mit  lantrichters  brieffen,  fmd  da  mit 
zA  haue  varen,  vnd  sweren  das  er  rät  vnd  tat  vnschtddig  sy  an 
synes  uatter  bröche,  vnd  daz  er  des  uater  richs  achte  nit  me  uer- 
schulden  wolle,  das  jme  gott  also  helffe  vnd  alle  sin  haüigen.  so 
behabet  er  das  gut  etc. 

Aber  uer sprechen. 
Es  uersprechen  dann  die  erben  ynner  jar  vnd  tage  u.  s.  w. 
mit  dem  Schlasse:  es  letze  sie  dann  ehafft  nott  das  er  nit  ftir 
komen  mügen.  die  ebafften  not  sol  man  bewisen  als  recht  ist. 

273*. 

München,  ebendort.  Cod.  germ.  5716.  Diese  Handschrift, 
auf  Papier  in  kleinem  Quartformate  von  einer  sauberen  Hand 
des  15.  Jahrhunderts  in  durchlaufenden  Zeilen  gefertigt,  aus 
dem  Augustiner -Chorherrenstifte  Herren-Chiemsee  stammend, 
dann  im  königl.  allgemeinen  Reichsarchive,  in  dessen  Ueber- 
gabsverzeichnisse  an  den  jetzigen  Standort  Nr.  500,  hat  zahl- 
reiche Lücken,  die  übrigens  zur  Zeit  ihres  Einbindens  —  sie 
hat  noch  einen  alten,  mit  dunkelrothem  Leder  überzogenen 
Holzdeckelband,  vorne  und  hinten  mit  je  fUnf  kleinen  an  den 
Ecken  und  in  der  Mitte  angebrachten  Messingbuckeln  versehen 
—  bereits  vorhanden  gewesen,  indem  die  Reste  des  letzten 
Sexternes  gerade  wie  die  noch  vorfindlichen  Ueberbleibsel  des 
ersten  in  ein  hier  den  Vorsatz  und  dort  den  Nachsatz  der 
ganzen  Handschrift  bildendes  Pergamentblatt  gefügt  sind. 
Rockinger  B  S.  195—198. 

Auf  das  Verzeichniss  der  Artikel  folgt  das  Land- 
recht bis  zu  den  Worten  des  Art.  LZ  313  ,man  sol  in  nicht 
enphahen,  vnd  sol  in  nicht  hören^  etwas  nach  der  Mitte  der 
ersten  Seite  des  Blattes  124.  Sogleich  mit  der  nächsten  Zeile 
beginnt  das  Lehenrecht  bis  zum  Schlüsse  des  Absatzes  a 
des  Art.  LZ  51  S.  187  Sp.  2. 

Das  Verhältniss  der  Artikel  gegenüber  dem  Drucke  LZ 
ergibt  sich  aus  der  Mittheilung  Rockinger's  a.  a.  O.  S.  198— 
218—233.    Den  Wortlaut  in  den  im  Bande  CXVHI,  Abh.  X, 


Bericht«  Aber  Handschriften  des  Mg.  Schwahe&spiegels.  XH.  51 

S.  20/21  in  der  Note  1  aufgezählten  Probestelien  theilt  Haiser 
,Zur  Genealogie  der  Schwabenspiegel-Handschriften'  11,   unter 

Ba  3  mit. 

274. 

München,  königl.  Hof-  und  Staatsbibliothek,  Cod.  lat 
8153.  Auf  Papier  in  Quart  mit  rothen  üeberschriften  und  rothen 
Anfangsbuchstaben  der  Artikel  im  15.  Jahrhundert  gefertigt, 
aus  dem  Benediktinerstifte  Mallersdorf  in  Niederbaiern  stam- 
mend, in  Holzdeckel  gebunden,  über  deren  Rücken  bis  in  die 
Mitte  der  Vorder-  wie  Hinterseite  ein  gelber  gepresster  Leder- 
bucheinband mit  der  schwarz  aufgedruckten  Signatur  SRR 
1613  gezogen  ist.  Homeyer  Nr.  489.  Vgl.  oben  in  der  Nr.  6 
die  Verweisungen  auf  Schmeller  und  Rockinger  D. 

Von  Fol.  82—150'  findet  sich  die  aus  der  Nr.  171  im  Jahre 
1356  hergestellte  lateinische  Bearbeitung  des  sogen. 
Schwabenspiegels  vom  Bruder  Oswald  aus  dem  Bene- 
diktinerstifte Anhausen  an  der  Brenz  in  Würtemberg. 
Vgl.  oben  Nr.  6.  Nach  dem  ,Prologus  in  librum  judiciorum 
provincialium'  beginnt  das  Landrecht  selbst  auf  Fol.  82' — 138. 
Nach  dem  Prologus  secundi  libri  auf  Fol.  138'  und  etwas 
über  die  Mitte  von  Fol.  139  folgt  das  Lehenrecht  selbst  bis 
Fol.  150'.  Am  Schlüsse  steht  schwarz:  Expliciunt  jura  pro- 
vincialia. 

Daran  ist  noch  folgender  Absatz  geknüpft:  Idcirco  sit 
pax  legenti,  salus  audienti,  benediccio  scribenti,  eterna  vita 
intelligenti ,  laus  Deo  patri  omnipotent!  cum  filio  spirituque 
sancto  regnanti  in  secula  seculorum.  amen. 

275. 

Zu  München,  ebendort,  im  Cod.  lat.  8378,  seit  dem 
Jahre  1606  der  Bibliothek  des  Conventes  des  Eremitenordens 
des  heil.  Vaters  Augustin  zu  München  angehörig  gewesen,  finden 
sich  auf  der  zweiten  Seite  des  vorletzten  Blattes  304  von  einer 
Hand  aus  der  Mitte  der  ersten  Hälfte  des  15.  Jahrhunderts 
unter  anderen  deutschen  und  lateinischen  Einzeichnungen  nach 
den  auf  ein  ,Bein  huss'  gerichteten  Versen: 

Qot  rieht  nauch  dem  rechten. 

Hie  ligent  die  herren  bi  den  knechten 

all  her  nauch.  vnd  merkend  da  bi, 

4* 


52  ▼!!•  Abhandlung:    L.  v.  Roc kinger. 

wer  herr  oder  knecht  si. 
Herr,  gib  in  die  ewigen  rüw. 
Daz  ewig  liecht  lucht  in  dar  z&. 

die  vierzehn  Enterbungsgründe  des  Art.  LZ  15  des  Land- 
rechts des  sogen.  Schwabenspiegels:  Ain  kind  mag  sin  vetter- 
lich erb  verwnrken  in  fiertzehner  lay  wiss  nauch  keyserlichen 
rechten.  Des  ersten  ob  ain  sun  sinem  vatter  sin  u.  s.  w.  mit 
dem  Schlüsse:  Datum  Nfirenberge,  xij  die  mensis  aprilis  anno 
domini  m  CCCC  xxvj«. 

276. 

München,  ebendort,  Cod.  lat  8882.  Auf  Papier  in  Folio 
zweispaltig,  von  Fol.  213 — 253'  Sp.  1  mit  schwarzen  Ueber- 
schriften  aber  ohne  Anfangsbuchstaben  der  Artikel  im  15.  Jahr- 
hundert  gefertigt,  aus  dem  Convente  der  Franziskaner  zu 
München  stammend,  in  Holzdeckel  mit  braunem  Lederüberzuge 
gebunden,  früher  mit  je  fünf  Buckeln  und  mit  zwei  Schliessen. 
Homeyer  Nr.  488.  Vgl.  oben  in  der  Nr.  6  die  Verweisungen 
auf  Schmeller  und  Rockinger  D. 

Von  Fol.  213—250'  Sp.  1  findet  sich  das  in  Nr.  274  be- 
rührte Werk  des  Bruders  Oswald  —  hier  ,0s ward'  geschrieben 
—  von  Brenz-Anhausen  mit  einer  Menge  erläuternder 
Randbemerkungen.  Nach  dem  ,Prologus  in  libro  iudiciorum 
prouincialium  id  est  lantrecht  bfich'  folgt  dieser  ,liber  prouin- 
cialium  iudiciorum  id  est  Lantrecht  buch'  selbst  von  Fol.  213 
Sp.  2  — 243  Sp.  1.  Mit  dessen  Sp.  2  beginnt  der  Prologus 
secundi  libri  bis  Fol.  243'  Sp.  1.  Von  dessen  Sp.  2  bis  in  die 
ersten  Zeilen  des  Fol.  249  Sp.  2  das  Lehenrecht  selbst, 
ohne  den  bei  Nr.  274  bemerkten  Schluss. 

Hieran  reiht  sich  von  Fol.  249'  Sp.  1  —250'  Sp.  1  das 
Verzeichniss  der  Artikel  des  Land-  wie  Lehenrechts, 
und  dann  von  Fol.  250'  Sp.  2  — 253'  Sp.  1  ein  alphabetisch 
eingerichtetes  Inhaltsverzeichniss  mit  Verweisungen  auf 
die  ganz  unten  am  Rande  der  ersten  Seite  jeden  Blattes  an- 
gebrachten schwarzen  arabischen  Zahlen  mit  deren  zur  leich- 
teren Auffindung  beigesetzten  Abtheilungsbuchstaben. 

277. 

München,  ebendort,  Cod.  lat.  11775.  Auf  Papier  in 
Quart   durchlaufend  je   abwechselnd  mit  blassrothen  und  den 


Berichte  ftber  HAndBchrifton  des  nog.  SchwaboDspiegels.  XII.  53 

sonst  gewöhnlichen  rothen  Ueberschriften  und  Anfangsbuch- 
staben der  Artikel  im  15.  Jahrhundert  gefertigt,  aus  dem  Chor- 
herrenstifte s.  Salvator  zu  Fölling  in  Oberbaiem  stammend,  in 
Pappendeckelband  mit  schwarzem  Papierüberzuge,  früher  mit 
zwei  SchUessen.  Homeyer  Nr.  487.  Vgl.  oben  in  der  Nr.  6  die 
Verweisungen  auf  Schmeller  und  Rockinger  D. 

Diese  Handschrift  enthält  das  in  den  Nrn.  274  und  276 
berührte  Werk  des  Bruders  Oswald  von  Brenz-Anhausen. 
Drei  vorgebundene  Blätter  enthalten  ein  von  einer  späteren 
Hand  des  15.  Jahrhunderts,  welche  auch  die  ganze  Handschrift 
durchfoliirt  hat,  geschriebenes  Verzeichniss  der  Artikel 
mit  Angabe  der  treflFenden  Blätter  des  Textes.  Von  Fol.  4 
folgt  nach  der  Vorrede  der  ,Liber  provincialium  judiciorum 
id  est  Lantrechtpuch'  bis  Fol.  71,  an  dessen  Schlüsse  roth 
steht:  Explicit  libellus  de  judicys  prouincialium  jurium,  et 
dicitur  wlgari  modo  lantrechtpuch.  Mit  Fol.  71'  beginnt  unter 
der  rothen  üeberschrift  ,Sequitur  Über  feodorum'  die  Vorrede 
des  Lehenrechts  und  dieses  selbst  bis  Fol.  86',  ohne  den 
bei  Nr.  274  bemerkten  Schluss. 

[In  der  Bibliothek  des  berühmten  Wiguläus  Freiherm 
V.  Kreittmayr  zu  München  sah  im  Jahre  1747  oder  1748 
Johann  Georg  Lory  nach  seiner  Commentatio  I  de  origine  et 
processu  juris  boici  civilis  antiqui  §  43  Note  e  unter  HI  die] 
Nr.  261. 

[München,  königliches  allgemeines  Reichsarchiv.  Aus 
seinen  Beständen  sind  an  die  königliche  Hof-  und  Staats- 
bibliothek abgegeben  worden  die]  Nrn.  273  und  282. 

278. 

München,  königliches  allgemeines  Reichsarchiv,  unter 
dem  Bestände  ,Landrecht^  Nr.  2,  auf  Pergament  in .  Grossfolio 
durchlaufend  in  der  zweiten  Hälfte  des  14.  Jahrhunderts  ge- 
fertigt, in  starke  Holzdeckel  gebunden,  welche  mit  rothem 
Leder  überzogen  und  auf  dem  Vorder-  wie  Hinterdeckel  je 
an  den  vier  Ecken  und  in  der  Mitte  mit  zierlich  gearbeiteten 
dicken  Messingbeschlägen  gegen  die  zu  grosse -Abnützung  des 
Einbandes  geschützt  sind,  früher  mit  zwei  Lederschliessen  ver- 


54  VII.  AbhAndlnng:    L.  t.  Roekinger. 

sehen  ^   von  welchen  jetzt  eine  weggerissen,    wohl  seinerzeit  in 
der  Stadt  Forchheim^  in  Qebraach  gestanden. 

Auf  drei  Quaternen,  von  deren  erstem  das  erste  Blatt 
leer  gelassen ,  von  deren  letztem  zwei  Drittel  des  vorletzten 
Blattes  und  das  letzte  ausgeschnitten  sind,  findet  sich  ein 
alphabetisches  Inhaltsverzeichniss  über  das  Land- 
und  Lehenrecht  unter  der  rothen  Ueberschrift:  Das  ist  das 
register  des  rechtes  buchs,  beginnend  mit:  Abseczen  mag  man 
kunige  vnde  fursten  cclxxxxij,  schliessend  mit :  Zwir  mag  man 
gesworen  gelteren  ain  jar  zusprechen  cclxxxij. 

Von  dem  nächsten  Quaterne  an,  von  dessen  erstem  Blatte 
die  erste  Seite  leer  gelassen  ist,  bis  S.  184  einer  neueren  Blei- 
stiftzählung, folgt  das  Landrecht,  woran  sich  von  S.  186  bis 
264  das  Lehenrecht  reiht. 

Das  Landrecht  beginnt  ohne  besondere  Ueberschrift  und 
ohne  die  Initiale  H,  für  welche  beide  aber  der  Raum  leer  ge- 
lassen ist,  sogleich  mit  der  bekannten  Vorrede.  Die  Ueber- 
schriften  der  Artikel  sind  roth  je  mit  ihrer  betreffenden  Zahl 
bis  S.  178  eingesetzt,  und  hören  von  S.  179  an  mit  der  fllr  den 
Art.  366  auf,  während  im  angeführten  Inhaltsverzeichnisse  fbr 
die  noch  folgenden  die  betreffende  Zahl  regelmässig  angefUgt 
ist.  Die  rothen  Anfangsbuchstaben  der  Artikel  selbst  lassen 
bereits  mit  LZ  4  aus. 

Das  Lehenrecht  hat  weder  Ueberschriften  der  Artikel, 
noch  rothe  Anfangsbuchstaben  des  Textes  von  diesen,  sondern 
nur  —  wie  im  Landrechte  von  S.  179  ab  —  die  hiefUr  leer 
gelassenen  Räume. 

Man  hat  es  hier,  wie  bereits  seinerzeit  bemerkt  worden  ist, 
mit  einer  Abschrift  des  sogen.  Schwabenspiegels  der  Nr.  16  zu  thun. 

1  Die  beiden  letzten  Blätter,  S.  266—269,  füllen  von  der  Hand  des  ,Hein- 
ricus  Hell  de  Nurenberga  notarius*  die  recht  die  ein  zenttgreffe  zu  der 
stat  vnd  zn  dem  gerichte  zn  Vorcheim,  vnd  anch  die  recht  dy  die  stat 
zu  Vorcheim  zu  dem  czentgreuen,  zu  dem  gerichte  der  zentt,  vnd  zu 
der  marck  hin  wider  hat. 

An  ihrem  Schlüsse  ist  Folgendes  bemerkt:  Disze  obgeschribne 
rechte  sind  gar  von  alten  vnd  vil  langen  joren  herkomen,  jn  einem 
anderen  buche  beschriben  gewest.  Vnd  dorumb  das  sich  dasselbig  buch 
vor  alter  abgenuczt  vnd  geergert  hat,  sein  sulche  vorgeschribne  recht 
von  wortten  zu  wortten  ausz  dem  selben  alten  abgenuczten  buch  jn 
disz  buch  gesohriben  worden. 


Bericht«  ftber  Handsebriftou  dM  sog.  dohwabeutpiegels.  XII.  55 

279**. 

München,  ebendori,  frUher  Umschlag  einer  ^PoUicey 
Ordnung  der  Statt  Höchstett,  erneuert  im  Jar  1582^  im  Ar- 
chive vom  nahegelegenen  Neubarg  an  der  Donau,  Pergament- 
doppelblatt in  Kleinfolio  aus  dem  14.  Jahrhundert  in  zwei 
Spalten  zu  35—37  Zeilen  mit  rothen  Ueberschriften  der  Ar- 
tikel und  rothen  Anfangsbuchstaben  derselben.  Vgl.  Dr.  Karl 
Roth's  kleine  Beiträge  zur  deutschen  Sprach-  Oeschichts-  und 
Ortsforschung  IV  (Heft  20)  S.  219/220. 

Das  Bruchstück  fkllt  in  das  Lehenrecht,  und  enthält 
dessen  Art.  LZ  26 — 41,  in  dessen  Absatz  b  es  mit  den  Worten 
,die  leigen  bedürfen^  abbricht.  Es  ist  von  Roth  a.  a.  O. 
S.  210—219  mitgetheilt. 

Da  die  beiden  Blätter  von  der  ursprünglichen  Hand  mit 
den  römischen  Zahlen  V  und  VI  versehen  sind,  hat  diese 
Handschrift  entweder  das  Landrecht  nicht  enthalten,  oder  es 
ging  ihm  —  wie  in  der  Nr.  234  —  das  Lehenrecht  voran. 

279  Vj. 

München,  ebendort.  Zwei  Pergamentdoppelblätter  in 
Folio  zweispaltig  im  14.  Jahrhundert  mit  rothen  Ueberschriften 
der  Artikel  und  abwechselnd  rothen  wie  blauen  Anfangsbuch- 
staben derselben  gefertigt,  mit  einer  Bemerkung  am  unteren 
Rande  der  letzten  Seite  ,Vonn  mir  Lucasz  mairr  v.  K.'  aus 
dem  Jahre  1555,  dann  als  Einbanddecken  von  Protokollen  und 
Lehenbüchem  des  Marktes  und  der  Probstei  PfefFenhausen ' 
im  alten  niederbaierischen  Gerichte  Rottenburg  aus  den  Jahren 
1597—1608  verwendet,  am  18.  Oktober  1888  von  dem  könig- 
lichen Kreisarchive  in  der  Trausnitz  zu  Landshut  eingesendet. 

Sie  enthalten  unter  einer  an  den  betreffenden  Orten  bei 
den  Ueberschriften  der  Artikel  von  derselben  Hand  besonders 
beigeftigten  Zählung  von  ,Kapiteln'  die  Art.  LZ  des  Land- 
rechts 361,  362,2  363a,  363b,  364,  365,  366,3  367,  368,  369, 

1  Das  erste  Blatt  hat  die  Aufschrift:   Peffenhauszer  Prothocol  in   Orund- 

henrlichen  sachen  de  anno  1607.  1608. 

Das  zweite  am  oberen  Bande:  Lehenfahl  buch  Peffenhauszen  von 

1599    bisz    1606;    am    unteren:    Lehenbttech    Marckhts    vnnd    Brobstei 

Peffenhausen  1697  bisz  1606. 
'  Der  sich  dez  Reichs  guez  vnderwindet  ze  ynrecht.  Ixxxzj  Capitl. 
'  Der  den  bemden  pawm  verdirbt.  Ixxxxij  Capitl. 


56  ^^1*  Abli»ndlang :    L.  r.  R  o  c  k  i  n  g  e  r. 

370,  374  ohne  das  letzte  Wort;  die  Art.  des  Lehenrechts 
(51),  52,  53,  54,  55,i  56,  57,  58,  59,  60,  (61)  ungefähr  zur 
Hälfte,  die  Schlussworte  von  (150b),  151a,  151b,  152,  153a, 
153b,^  154,3  159  mit. dem  Schlüsse:  genad,  das  wir  das  recht 
also  minnen  in  diser  werlt  vnd  das  vnrecht  also  chrenchen, 
das  wir  das  ewig  reich  besiezen,  des  helf  vns  der  vater  vnd 
der  sun  vnd  der  heilig  gaist  vnd  vnser  liebe  fraw  Maria  vnd 
alles  himelisch  her.  amen. 

Unmittelbar  daran  schliesst  sich  unter  der  noch  in  der- 
selben Zeile  beginnenden  rothen  Ueberschrift  ,Hie  hebent  sich 
an  die  recht  vnd  die  gesacz  der  stat  ze  Pazzaw,  als  si  der 
ernwimdig  vnd  hochgepom  pischolf  Wernhart  gemacht  vnd  ge- 
seczt  hat,  als  di  hernach  geschriben  stent'  in  anderthalb  Spalten 
der  Anfang  des  bekannten  Passauer  Stadtrechts  oder  auch 
Bernhardinischen  Stadtbriefs  vom  2.  Juli  1299,  do  von  Christes 
geburd  wom  tusent  jar  driuhundert  jar  an  ein  halbez  an  unser 
Vrowen  tag  der  crem,  mehrfach  gedruckt,  wie  aus  dem  sogen. 
[Otto  von]  Lonsdorf  sehen  Codex  des  Hochstiftes  in  den  Monum. 
boica  XX Vm,  Th.  2,  S.  511—515,  aus  dem  Originale  im  Stadt- 
archive von  Passau  in  Dr.  Alexander  Erhard's  Geschichte  dieser 

Stadt  I  S.  106—114. 

280. 

München,  ebendort,  nach  einer  Verzeichnung  im  Reper- 
torium  des  Archives  oder  der  geheimen  Registratur  zu  Sulz- 
bach in  der  Oberpfalz  von  1707/1708  Fol.  487  unter  den 
,Lande8-  und  Stadtordnungen,  Freiheiten  und  Polizeisachen^ 
Nr.  24.  Auf  Papier  in  Folio  in  zwei  Spalten  mit  rothen  Ueber- 
schriften  der  Artikel  und  rothen  Anfangsbuchstaben  derselben 
im  Jahre  1472  gefertigt,  in  neuem  Pappendeckelbande.  Diese 
Handschrift  ist  am  Anfange  wie  am  Schlüsse  mangelhaft,  und  zwar 
wohl  bereits  seit  länger,  indem  die  Foliirung  von  1 — 23,  dem 
ersten  Blatte  einer  Chronik,  woselbst  sie  aufhört,  von  der  Hand 
des  seinerzeitigen  pfälzischen  Archivars  Georg  Gottfried  Roth  ist. 

Jetzt  beginnt  die  Handschrift  im  Art.  LZ  8  des  Lehen- 
rechts  mit   den  Worten:   [Be]hem.     Ein  ytlich  man  sol  dem 

^  Ob  ein  lehen  eins  herren  eigen  ist.  xiij  Capitl. 
'  Von  widersagen,  xxxj  capitel. 

3  Dieser  Artikel  schliesst  schon :  er  mag  auch  dheinen  vorsprechen  nemen 
swie  nider  er  ist.  das  ist  douon  das  er  des  herschiltes  nicht  enhat. 


Berichte  über  Handschriflen  des  sog.  Schwabenspiegels.  XII.  57 

reich  djenen  mit  u.  b.  w.  Es  schliesst  am  Ende  von  Fol.  22' 
mit  den  Worten:  Hie  hat  daz  lechen  rech  puch  ein  ende.  Got 
vnsz  sein  gnad  send. 

Sogleich  auf  Fol.  23  folgt  unter  der  rothen  Ueberschrift 
^Cronica^  mit  dem  Beginne  ,Hye  hebt  sich  an  die  Cronica,  vnd 
^^^  S^^  aygenlich  von  den  kaysseren  vnd  kunigen,  wie  lange 
ytlicher  geregnyert  hat  in  seinem  reiche'  eine  fUr  Gmünd  ver- 
fasste  kurze  Chronik  ^  hauptsächlich  von  (Julius  Cäsar  und  Au- 
gostuSy  beziehungsweise)  Pipin  und  Karl  dem  Grossen  bis  auf 
König  Ruprecht  von  der  Pfalz.^  An  ihrem  Schlüsse  steht  roth: 
Hie  hat  sich  daz  puch  Cronica  ein  ende.  Got  wel  vns  sein  got^ 
liehe  gnad  senden.  Tausent  CCCClxxii.  Petrus  Hersperger. 

Auf  der  zweiten  Seite  des  Schlussblattes  dieser  Chronik 
steht  das  Verzeichniss  der  Artikel  über  ,daz  lehen  recht 
puch  vnd  sagt  gar  eygenlich  wie  man  lehen  leyhen  aoV  auf 
drei  und  einer  halben  Seite,  durchlaufend  geschrieben.  Das 
letzte  Blatt  dieses  Quinternes  ist  leer. 

Von  dem  nun  auf  einem  neuen  Sexterne  beginnenden 
Landrechte  ist  das  erste  Blatt  bis  auf  eine  am  Anfange 
stehende  grössere  rothe  Initiale  A  leer.  Die  folgenden  vier 
und  die  erste  Seite  des  nächsten  fUllt  das  Verzeichniss  der 
Artikelj  durchlaufend  geschrieben,  mit  den  rothen  Zahlen  der- 
selben, mit  dem  Schlüsse:  Daz  reigister  dez  lantrech  pftchs 
hat  ein  end:  Maria,  die  sey  bey  vnserm  end.  Auf  dem  fol- 
genden Blatte  beginnt  das  Landrecht  selbst  unter  der  rothen 
Ueberschrift:  Hye  hebt  sich  an  daz  kayse[rjlich  recht  pucht  als 
es  die  bäbst  kayser  vnd  auch  der  kung  gemacht  vnd  bestetigät 
haben  vnd  als  auch  yrew  pucher  sagend.  Es  gehört  der  Fa- 
milie an,  wovon  Rockinger  in  P  handelt.  Die  erste  wieder 
rothe  Ueberschrift  lautet:  Hye  sagt  daz  puch  dz  ersten  wo 
sich  daz  romische  reich  von  ersten  erhaben  habe.  Den  Schluss 
bildet  Art.  LZ  377  II:  Daz  ist  uon  der  e,  was  ein  menschen 
behaben   oder   gescheiden   mag.     Daran  schliesst  sich   endlich 


'  Sie  beginnt:  In  gotes  nameu,  amen.  Disse  Cronica  ist  gemacht  meinen 
heren  von  Gmünd  augspurger  pistums  auff  daz  aller  kurczes  vmb  daz 
man  von  langer  rede  wegen  nicht  vrdnicze  werde  dar  jnnen  zd  lessen 
u.  8.  w. 

'  Der  Schluss  lautet:  Er  het  auch  geren  den  pishofT  von  Mencze  gestraffet; 
aber  es  jitarb  der  kunig  zu  balde. 


58  yil.  Abhandlung:    L.  t.  Boe kinger. 

roth:  Hye  hat  das  lantrecht  pficfa  ein  ende.  Anno  domini 
m^  cccc^  Ixxii,  ipsa  feria  secunda  rogacionam  per  me  Petrum 
Hermsperger  cappelanum  in  Bolsingen.  Et  presens  über  per- 
tinet  CristoflFero  de  Lacu. 

Auf  dem  nächsten  Blatte  folgt,  wieder  von  derselben 
Hand,  die  bekannte  deutsche  ,Ord[n]ung  eines  yglichen  rechtes' 
mit  der  Anweisung  ,wie  man  die  hAffe  verleihen  boV  ohne 
ihren  Schluss. 

Soweit  es  sich  um  das  Land-  und  Lehenrecht  handelt, 
hat  sich  eine  Abschrift  in  Quart  im  Jahre  1863  der  Bericht- 
erstatter gefertigt. 

281. 

München,  ebendort,  in  Schweinsleder  geheftet,  auf  der 
Vorderdecke  mit  einer  alten  Papiernummer  224,  nach  einem 
Vermerke  des  früheren  Reichsarchivars  v.  Samet  auf  einem 
besonderen  vorliegenden  Blatte:  aus  dem  königlichen  Haus- 
archive respect.  der  Verlassenschaft  des  sei.  Herrn  Geh.  Raths 
v.  Krenner  1  Nr.  9.  Ein  auf  Papier  in  Folio  zu  Ingolstadt  von 
Johann  Gentzinger  aus  Neuburg  an  der  Donau  am  11.  No- 
vember 1446  aus  den  Aktenstücken  der  herzoglichen  und 
städtischen  Kanzlei  angelegtes  Urkundenmusterbuch  oder  wie 
er  selbst  es  bezeichnet  ,Form  von  etlichen  briefen  vnd  ge- 
schrifften  nach  der  herrn  von  Bayrn  gewonhaitt*  vom  zweiten 
Jahrzehnt  des  15.  Jahrhunderts  bis  in  das  bemerkte  Jahr,  mit 
weiteren  Einträgen  aus  den  Jahren  1447  und  1448  wie  noch 
anderen  späteren  Einschaltungen.  Johann  Nepomuk  Gottfried 
V.  Krenner,  Anleitung  zu  dem  näheren  Kenntnisse  der  baieri- 
schen  Landtage  des  Mittelalters,  S.  202 — 211  in  der  Note. 
Rockinger,  die  Folgen  der  Theilungen  Baiems  für  seine  Landes- 
gesetzgebung im  Mittelalter,  in  den  Abhandlungen  der  histori- 
schen Classe  der  Akademie  der  Wissenschaften  XI,  Abth.  2, 
S.  160—162. 

Diesem  Werke  sind  neun  gleichfalls  von  Johann  Gen- 
tzinger geschriebene,  je  oben  in  der  Mitte  der  Vorderseite  von 
einer  Hand  des  15./16.  Jahrhunderts  arabisch  foliirte  Blätter 
vorgebunden,  deren  erste  sechs  und  letzte  drei  je  eine  Lage 
bilden,  von   deren   zweiter   das   Schlussblatt    nunmehr  ausge- 


1  Vgl.  y.  Oefele  in  der  ^Allgemeinen  deutschen  Biographie'  XVU,  S.  123/124. 


Berichte  Aber  UandBchriften  des  «og.  Schwabenspiegels    XU.  o9 

schnitten  ist.  Sie  enthalten  eine  wohl  im  Jahre  1439  gemachte 
Aufzeichnung  einer  Reihe  von  Artikeln  über  rechtliche  Qegen- 
stände  aus  dem  bekannten  Mainzer  Landfrieden  vom  Jahre 
1235,  dem  kleinen  Kaiserrecbte,  dem  sogen.  Schwabenspiegel; 
and  anderem. 

Der  Inhalt  der  ersten  sechs  Blätter  ist  von  Rockinger 
a.  a.  0.  im  Anhange  S.  173 — 178  mitgetheilt. 

Den  der  noch  folgenden  drei  Blätter  auf  nicht  so  weissem 
Papiere  bilden  die  Art.  LZ  15,  55^  186,  354  des  sogen. 
Schwabenspiegels  in  der  Fassung  wie  folgt. 

Mit  wie  ain  kindt  seins  vatter  vnd  seiner  müter  erb  verwurckt, 

stet  im  landrech tpflch. 

Es  mag  ain  kindt  seins  vatter  vnd  seiner  m&ter  erb  ver- 
wurcken  mit  xiiij  dingen. 

Das  ain  ist.  Ob  ain  sun  bey  seins  vatter  weib  ligt  s&ntt- 
lieh  mit  wissen 9  die  des  suns  stAfF  mAter  ist,  die  sein  vatter 
elich  oder  lediclich  hat  oder  hat  gehabt-,  damit  hat  er  ver- 
worcht  alles  das  erb  das  er  von  vatter  oder  von  muter  warttendt 
ist.  Das  erczugen  wir  mit  Dauit  in  der  kunig  p&ch,  do  der 
schon  Absolon  bey  seins  vatter  frundin  lag  sundtlich  mit  wissent. 
Damit  verworcht  er  seins  vatter  huld  vnd  sein  erb. 

Das  ander  ist.  Ob  ain  sun  sein  vater  facht  vnd  in  ein 
slässt  wider  recht,  vnd  stirbt  er  in  der  vancknusz,  der  sun 
hat  auch  sein  erb  verlorn. 

Das  dritt,  ob  ain  sun  seinen  vatter  an  spricht  vmb  so 
getane  ding  die  dem  vatter  an  den  leib  gent,  es  sey  dann  ain 
sach  dauon  das  lannd  verderben  m5cht  oder  da  der  fürst  von 
verderben  mocht  des  das  landt  ist. 

Mit  disen  drein  dingen  verwurckt  sich  ain  vatter  gen 
seinem  sun,  das  er  bey  seinem  lebendigen  leib  von  seinem 
g&t  schaiden  mfisz.  Vnd  trit  der  sun  an  des  vatter  stat,  so 
sol  er  dem  vatter  sein  notdurfft  geben  vnd  nach  den  em  vnd 
er  gelebt  hat. 

Das  vierd,  ob  ain  sun  seinen  vatter  an  das  wang  ge- 
slagen  hat,  oder  wie  er  in  geuarlichen  geslagen  hat. 

Das  funfft,  ob  er  in  ser  vnd  innderlich  geschoUten  hat, 
wann  got  selbs  also  spricht  in  den  zehen  gepoten:  ere  vater 
vnd  mAter,  so  lengest  du  dein  leben  auf  ertrich.     Seit  nu  ain 


60  VII.  Abhandlung:    L.  t.  Bockinger. 

kindt  sein  lanckleben  damit  verwurckt  ob  es  den  vater  vnrecht 
an  reit;  so  hat  es  auch  sein  erb  mit  recht  verworcht  ob  es 
vatter  oder  muter  schillt  oder  siecht. 

Das  sechst  y  ob  ain  sun  auf  sein  vatter  klagt  er  hab  im 
so  getane  dinck  getan  die  dem  vatter  grossen  schaden  tun 
mAchten  an  ere  oder  an  gfit  oder  an  dem  leib^  vnd  er  in  des 
nit  vber  zugen  mag. 

Das  sibent,  ob  der  sun  ain  dieb  oder  sunst  ain  pAszwicht 
mit  sogetanem  leben  da  ain  yeglich  man  sein  recht  mit  ver- 
luset,  oder  ob  er  wissentlich  mit  den  selben  leuten  wonet  die 
das  selb  leben  an  in  habent. 

Das  acht  ist,  ob  ain  sun  sein  vatter  geirrt  hat  so  er  an 
dem  tott  pett  leit  vnd  gern  seiner  sei  hail  schaffe,  oder  ob  er 
sunst  siech  leit  vnd  des  vorcht  hat  er  sterbe,  vnd  slflsst  der 
sun  zue,  vnd  lat  die  pfarrer  noch  die  br&der  noch  anders 
niemand  zii  im  mit  dem  er  seiner  sei  ding  schaffen  sollt  durch 
seiner  sei  hail,  der  hat  damit  sein  erb  verworcht. 

Das  newnt  ist,  ob  der  sun  zu  ainem  spilman  wirt  wider 
des  vatter  willen,  das  er  gftt  für  ere  nimpt  vnd  der  vatter  ain 
ere  man  ist  gewesen  das  er  nie  gdt  für  ere  nam  oder  nimpt. 

Das  zehent  ist,  ob  ain  sun  seins  vater  bürg  nit  werden 
wil  vmb  zeitlich  gelt. 

Das  ainlift,  ob  der  sun  den  vater  von  vancknusz  nit  losen 
wil  vnd  er  es  wol  geti\n  mag. 

Das  zwelfft,  ob  ain  vatter  vnsinnig  wirt  von  siechtumb 
oder  von  weihen  Sachen  das  ist,  vnd  das  in  der  sun  in  der 
vnsinne  nit  bewart. 

Das  drewczehent,  ob  ain  sun  seinem  vatter  sein  g&t  mer 
dann  halbs  vertfit  mit  vnffire. 

Das  xiiij,  ob  ain  tochter  vngeraten  wirt  das  sy  man  zu 
ir  leit  on  irs  vatter  willen  die  weil  sy  vnder  zwainczig  iarn 
ist.  Kompt  aber  sy  vber  zwainczig  iar,  so  mag  sy  ir  ere  wol 
verwurcken,  ir  erb  aber  nicht.  Das  ist  dauon,  wann  man  ir 
vnder  zwainczig  iarn  sollt  geholffen  haben. 

Wenn  jungling  weib  genemen  mugen. 

Wenn  ain  jungling  ze  vierczehen  iarn  kompt,  so  nimpt 
er  wol  ain  elich  weib  on  seins  vatter  willen.  Vnd  hat  er  ander 
pfleger,  wider  der  willen  tut  er  es  auch  wol.    Also  ob  sy  bey 


Bericlite  ftber  Handschriften  des  sog.  Schwabensptegels.  XII.  61 

einander  sind  gelegen,  der  jungling  vnd  die  junckfraw.  Vnd 
ist  des  nicht  geschehen ,  so  mag  man  sy  wol  sundern.  So  die 
junckfraw  kompt  zu  im  tagen,  das  ist  ze  zwelff  iam,  vnd 
nimpt  sy  ainen  man  wider  ir  vatter  vnd  ander  ir  frunde  willen, 
die  ee  ist  stat.  Wil  man  sein  dem  junglingen  nit  gelauben, 
80  sol  er  sein  alter  ercziugen  als  vor  geschriben  stett. 

Nota.  Vnser  herr  hat  die  ee  selber  geheiligt  geseczt  vnd 
gepoten  zu  hallten  durch  Moysen  als  er  spricht  in  dem  sechsten 
pot:  du  sollt  nicht  ee  prechen.  Matheus  vj*^:  du  sollt  nicht 
eprechen.  Matheus  xviiij  capitulo:  du  sollt  nicht  eeprechen. 
Matheus  vj*®,  Marcy  vij®:  ir  habt  gehört  das  gesprochen  ist 
zu  den  alten:  du  sollt  nit  eeprechen  oder  vnkeusch  treiben, 
Aber  ich  sag  ew  das  ain  yedlicher  der  da  sieht  ain  weib  vnd 
ir  begert  der  hat  vnkeusch  mit  ihr  verpracht  in  seinem  herczen. 
Luce  xvj^:  welher  sein  weib  lat  vnd  ain  andre  haim  fürt,  der 
sendet  das  eeprechen  auf  sy.  Vnd  ob  das  weib  irn  man  lassen 
wil  vnd  ain  andern  nimpt,  die  wirt  ain  hdrerin. 

Nu  stet  geschriben  in  dem  landrechten  wie  ain  vatter  sein  sun 

von  im  sundem  sol. 

Der  vatter  sol  sein  sun  von  jm  sundem  als  er  funffvnd- 
zwainczig  jar  alt  ist  mit  als  vil  gucz  als  er  gelaisten  mag  also 
das  im  das  merer  tail  beleih.  Vnd  tut  er  des  nicht  gern,  der 
sun  nottet  ins  mit  recht  wol  mit  seinem  richter.  Vnd  hat  der 
vatter  nit  wann  ain  kindt,  er  geit  im  mit  recht  nit  wann  das 
funfft  tail  seins  g&ts.  Vnd  hat  er  mer  kindt  dann  ains,  so 
tailt  er  mit  recht  das  im  drew  tail  beleibent,  vnd  den  kinden 
die  zway  tail. 

Stet  in  dem  landrechten,  ob  ain  vater  seine  kindt  enterben  wil. 

Vnd  wil  ain  vater  sein  sfin  oder  sein  töchter  durch  sein 
posen  willen  seins  gicz  enterben,  vnd  wil  darüber  hantt  vesst 
machen,  das  mag  mit  recht  nicht  gesein.  Sy  brechent  im  die 
handtvesst  wol  mit  recht,  sun  vnd  tochter,  wann  sy  es  nit  ver- 
burckt  habent.  Habent  sy  es  aber  verwurckt,  so  tut  es  der 
vatter  wol  mit  recht. 

Sind  aber  die  kindt  nit  zu  irn  tagen  komen  so  der  vatter 
das  geschafft  tut,  das  enschadet  den  kinden  nicht.  Als  der 
jungling  kompt   ze   xiiij   iam,   vnd   die  magd  ze  xij   iam,  )3o 


62  VIT.  Abbandlunf; :    L.  t.  Ko  deiner«  r. 

versprechent  sy  ir  giit.  Vnd  ist  der  vatter  tot  ze  den  larn  so 
sy  zu  im  tagen  komentt^  in  welhem  gericht  das  gAt  ligt  das 
sy   da  an   klagent,   der  selb  ricfater  sol  sy  irs  g&cz  gewalltig 

machen. 

282. 

München,  eben  dort  in  der  Handschriftensammlung 
Nr.  206  a  gewesen,  jetzt  in  der  Hof-  und  Staatsbibliothek  Cod. 
germ.  5715,  aus  dem  Nachlasse  des  Benediktinerpaters  Seba- 
stian (Nikolaus)  Günthner^  in  Tegemsee  und  Akademikers  in 
München.  Vier  geheftete  Lagen,  beziehungsweise  17  Blätter, 
Papier  in  Quart,  ohne  Umschlag,  von  einer  Hand  des  vorigen 
Jahrhunderts. 

Unter  der  Ueberschrift  ,Ordo  capitulorum  speculi  suevici 
de  anno  1447  ex  bibliotheca  Lunaelacensi,  pro  ducibus  Bava- 
riae  superioris  scripti'  ein  Verzeichniss  der  Ueberschriften 
der  Artikel  mit  den  Anfängen  und  dem  Schlüsse  der- 
selben aus  der  Nr.  399.  Nur  der  Artikel  ,Welich  den 
kunig  welln  sullen'  etc.  ist  ausserdem  noch  auf  einem  be- 
sonderen Blatte  ganz  eingelegt. 

Auf  der  letzten  sonst  leeren  Seite  ist  die  Handschrift  als 
in  Quart  mit  der  Signatur  466  des  Klosters  Mondsee  in  Ober- 
österreich bemerkt. 

Auch  in  dem  aus  dem  Benediktinerstifte  Tegcrnsee  stam- 
menden Cod.  germ.  223  —  oben  Nr.  225  —  findet  sich  auf 
S.  324  ,ex  codice  speculi  allemanici  Mondseensi  saec.  XV,  cui 
titulus :  Königs  Carl  Rechtbuch  etc.  Sig.  466  in  4'  der  Anfang 
des  Erlasses  des  Herzogs  Ludwig  wegen  unbilliger  Weisung 
und  Zeugschaft,  der  sich  die  Leute  in  den  Gerichten  verfangen 

haben,  eingetragen. 

283  ***. 

Zu  München,  ebendort,  befand  sich  bis  in  das  Jahr 
1833  eine  Handschrift  des  kaiserlichen  Land-  und  Lehen- 
rechts, worüber  nähere  Kunde  mangelt. 

Es  stellte  nämlich  am  20.  Juni  1833  das  Präsidium  der 
Regierung  des  damaligen  Rezatkreises  das  Ansuchen,  zur  Auf- 
klärung geschichtlicher  Nachrichten  über  die  seinerzeitige 
Reichsstadt  Rothenburg  an   der  Tauber  —  wahrscheinlich  für 


1  Tgl.  T.  Oefele  in  der  ,  Allgemeinen  deutschen  Biogpraphie'  X,  S.  178. 


Berichte  Aber  Handschiiften  des  sog.  Schwabentpiegels.  XII.  03 

den  Behuf  der  Studien  des  Professor  Dr.  Heinrich  Wilhelm 
Bensen^  hierüber  —  ein  im  baierischen  allgemeinen  Reichs- 
archive  vermuthetes  ,Rothenburger  Land-  und  Lehenrecht  aus 
dem  14.  Jahrhunderte'  mitgetheilt  zu  erhalten.  Bei  dem  Mangel 
irgend  welcher  Anhaltspunkte  wurde  nur  vermuthungsweise 
,ein  altes  Rechtbuch'  dahin  übermittelt.  Der  wirklich  im  Re- 
pertorium  des  ehemaligen  Rothenburger  Archives  gleich  unter 
Tit.  I  ^Generalien,  Rechts-,  Gerichts-  und  Urfehdenbücher' 
unter  Ziffer  2  aufgeführte  ,alte  Codex  mscr.  des  Land-  und 
Lehenrechts'  kann  das  freilich  nicht  gewesen  sein,  da  dieser 
nie  in  das  Reichsarchiv  gelangt  ist,  sondern  im  Kreisarchive 
für  Mittelfranken  hinterliegt,  unten  die  Nr.  294.  Auch  äusserte 
sich  gerade  Bensen  selbst  am  22.  September  1833  nach  seiner 
Einsichtnahme  der  Handschrift  aus  dem  Reichsarchive: 

Ob  das  Landrechtsbuch  sich  auf  Rothenburg  direct 
bezog,  scheint  mir  sehr  zweifelhaft.  Der  Verfasser,  Oswald 
Mezger,  wird  hier  nirgends  genannt,  auch  finden  sich 
keine   genauen  Beziehungen   auf  Rothenburger  Statuten. 

Es  scheint  mir  daher  eines  von  den  Landrechts- 
büchem,  die  irgend  ein  rechtskundiger  Mann  nach  dem 
Muster  des  Schwabenspiegels  zur  Benützung  und  Berathung 
der  Schoppen  zusammenschrieb,  ohne  dass  man  annehmen 
dürfte,  die  einzelnen  Gesetze  seien  stets  rechtskräftig 
gewesen. 

Die  Nachforschungen  der  Regierung  von  Mittelfranken, 
auf  verschiedene  Zuschriften  des  Reichsarchives  vom  4.  Juli 
1866,  10.  April  1867,  19.  Juni  1868,  zuletzt  19.  Mai  1884  ver- 
anstaltet, haben  nicht  zu  dem  Ergebnisse  des  Wiederhabhaft- 
werdens  geführt.  Die  fragUche  Handschrift  soll  sich  weder 
bei  der  Regierung  selbst  noch  auch  in  der  Bibliothek  des 
historischen  Vereines  von  Mittelfranken  zu  Ansbach  haben  auf- 
finden lassen. 

[Der  geh.  Haus-  und  Staatsarchivar,  jetzt  Direktor  des 
baierischen  allgemeinen  Reichsarchives,  Prof  Dr.  Ludwig 
V.  Rockinger  in  München  schenkte  der  Bibliothek  der  histori- 
schen Classe  der  Akademie  der  Wissenschaften  daselbst  die] 
Nrn.  229—231  einschUesslich. 


1  Vgl.  V.  Wegele  in  der  ^Allgemeinen  deutlichen  Biographie'  II,  S.  841/342. 


64-  YIl.  Abbandlanfl^:    L.  v.  Rockinger. 

[Dr.  Karl  Roth  in  München  besass  die]  Nr.  238  wie  die 

Nrn.  268  und  269. 

284. 

München,  Stadtarchiv,  Cod.  Nr.  14.  Diese  ebenso  schöne 
als  ausserordentlich  werthvolle  Handschrift,  auf  Pergament  in 
Folio  nach  mehrfachen  Anzeichen  wohl  eigens  fiir  das  Stadt- 
gericht von  München  vor  dem  sogen.  Rudolfinum  ^  oder  dem 
berühmten  Freiheitsbriefe  des  Herzogs  Rudolf  vom  19.  Juni  1294 
durchlaufend  mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und  ab- 
wechselnd rothen  wie  blauen  Anfangsbuchstaben  derselben  ge- 
fertigt, mit  einem  besonderen  lateinisch  gefassten  alphabetischen 
Verzeichnisse  der  Hauptgegenstände  ohne  Zweifel  von  einem 
der  Münchner  Stadtrichter  oder  Stadtschreiber  versehen,  auch 
in  amtlichen  Aufzeichnungen  um  das  Jahr  1315  ^  benützt  und 
aller  Wahrscheinlichkeit  nach  sodann  bei  der  Abfassung  des 
oberbaierischen  Stadtrechts  des  Kaisers  Ludwig  in  der  Mitte 
der  Dreissigerjahre  des  14.  Jahrhunderts  beigezogen,  besteht 
aus  dreizehn  je  am  unteren  Rande  der  Rückseite  des  Schluss- 
blattes einer  Lage  mit  schwarzen  römischen  Zahlen  bezeich- 
neten Quaternen,  von  deren  erstem  das  erste  Blatt  dem  Vorder- 
deckel innen  aufgeklebt  ist,  wie  von  dem  letzten  das  Schluss- 
blatt dem  Hinterdeckel.  Der  Einband  besteht  aus  sehr  starken 
Holzdeckeln,  welche  mit  jetzt  gelbbraunem  Leder  überzogen 
und  auf  dem  vorderen  noch  mit  drei  und  auf  dem  hinteren 
mit  vier  Eisenbuckeln  versehen  sind,  während  weiter  das  zum 
völligen    Einschlagen    der  Handschrift   selbst    bestimmte,    am 


1  Aus  den  Originalurkanden  des  Stadtarchives  mitgetheilt  in  dem  Ur- 
kundenbuche  zu  des  Bürgermeisters  und  Stadtoberrichters  Michael 
V.  Bergmann  ,beurkundeter  Geschichte*  von  München  Nr.  14  S.  9 — 12, 
in  den  Monum.  boica  XXXV  Th.  2  Nr.  12  S.  14—19,  in  den  Quellen 
zur  baierischen  und  deutschen  Qeschichte  VI  Nr.  197  8.  44 — 62. 

2  In  den  dahin  fallenden  Theil  der  Reste  von  Stadtrathsbeschlttasen  all- 
gemeiner Geltung,  als  Consules  bezeichnet,  und  Zunftsatzungen  bis  in 
die  Mitte  des  14.  Jahrhunderts  im  jetzigen  Cod.  7  des  Stadtarchives  — 
vgl.  Franz  Auer's  Stadtrecht  von  München  u.  s.  w.  in  der  Einleitung 
S.  57  unter  Ziffer  40,  des  Freiherrn  Ludwig  v.  der  Pfordten  Studien  zu 
Kaiser  Ludwigs  oberbaierischem  Stadt-  und  Landrechte  S.  48/49  unter 
Ziffer  26  —  sind  zwei  Artikel  des  Landrechts  unserer  Handschrift  nicht 
allein  wortwörtlich  eingeschrieben,  sondern  sind  ihnen  auch  sogar  die 
romischen  Zahlen  beigesetzt,  welche  sie  in  der  Handschrift  haben. 


Berichte  Aber  HandBcbriftoD  des  sog.  Sehwsbenspiegels.  XII.  6Ö 

unteren  Rande  angebrachte  freie  gelbe  Leder  noch  ganz  wie  am 
hinteren  Seitenrande  wenigstens  noch  theilweise  vorhanden, 
das  am  oberen  Rande  ursprünglich  vorhanden  gewesene  aber 
jetzt  mangelt,  aber  die  vier  zum  festen  Verschliessen  auf  allen 
Seiten  angebrachten  rothen  Lederbänder  —  je  eines  oben  und 
unten,  zwei  an  der  Seite  —  mit  Messingbeschlägen  noch  er- 
übrigen. Vgl.  Lorenz  v.  Westenrieder's  ^akademische  Rede 
über  das  Rechtbuch  des  Ruperts  von  Freysing'  1802  S.  10. 
v.  Lassberg  Nr.  115.  Homeyer  Nr.  491. 

Nach  einem  leeren  nicht  gezählten  Blatte  beginnt  mit 
einem  äusserst  niedlich  ausgeführten  Bildchen  in  der  Initiale 
H  das  Landrecht,  von  dessen  Art.  107  ,wa  man  den  kunc 
kiesen  sol'  nicht  ganz  die  erste  Hälfte  Westenrieder  a.  a.  O. 
S.  31/32  mittheilt,  von  Fol.  1  bis  in  die  fünfte  Zeile  des  Fol.  84 
neuerer  Bleistiftzählung.  Der  Schluss  lautet  da  in  der  vierten 
und  fünften  Zeile  theils  roth  und  theils  schwarz,  wovon  die 
rothen  Worte  hier  in  Klammern  stehen: 

[Hie  hat  daz^  lantreht]  buch  ein  ende. 
[Got]  Yna  [sinen]  segen  [sende], 
amen. 

In  dem  leer  gewesenen  Räume  dieser  Seite  ist  der  im  Texte 
fehlende  Artikel  ,Swer  unreht  gftt  koufet,  wie  der  mit  dem 
geuaren  soP  =  Art.  LZ  57  von  anderer  Hand  beigeschrieben. 
Auf  der  Rückseite  beginnt  unter  der  zierlichen  auf  Goldgrund 
ausgeführten  Initiale  S  das  Lehenrecht,  welches  sich  bis 
Fol.  121'  fortsetzt.  Der  Anfang  des  Artikels  ,Von  vngeberde 
in  Jehen  rehte*  ist  von  Westenrieder  unter  der  falschen  Zahl 
458  anstatt  464  a.  a.  O.  S.  32  mitgetheilt,  der  Schlussartikel 
489  ganz  S.  44.  An  den  Rand  der  einzelnen  Artikel  sowohl 
des  Land-  als  auch  des  Lehenrechts  sind  die  laufenden  Zahlen 
römisch  ohne  Ausscheidung  beider  Theile  von  1 — 489  schwarz 
mit  feinen  rothen  Strichen  bemerkt,  so  dass  hievon  335  auf 
das  Landrecht  treffen,  wobei  der  nachgesetzte  Art.  LZ  57  — 
anfänglich  gezählt,  aber  dann  doch  wieder  ausgelassen  —  nicht 
mitgerechnet  ist. 

Von  Fol.  122  an  schUesst  sich  in  je  drei  Spalten  ein  eng 
geschriebenes   lateinisches   alphabetisches  Verzeichniss 


1  Dieses  ursprünglich  ausgelassene  Wörtchen  ist  schwarz  übergeschrieben. 
Sitciingtber.  d.  phiL-hist.  Gl.  CXX.  Bd.  7.  Abb.  6 


66  YII.  Abhandlung:    L.  v.  Roekinger. 

der  Hauptbetreffe  mit  jedesmaliger  Beifagung  der  vorhin 
bemerkten  an  den  Rand  gesetzten  Artikelzahlen  bis  gegen  den 
Schluss  der  zweiten  Spalte  des  Fol.  124  an. 

Einen  Einblick  in  die  Artikelfolge  des  Ganzen  gibt  die 
Verzeichnung  Westenrieder's  a.  a.  0.  S.  37 — 41 — 44. 

Eine  vollständige  Abschrift  in  Folio  hat  sich  im  Jahre 
1864  der  Berichterstatter  gefertigt. 

[Für  das  Stadtrecht  von  München,  welcher  Stadt  Kaiser 
Ludwig  IV.  an  erster  Stelle  sein  vorhin  berührtes  oberbaieri- 
sches  Stadtrecht  zufertigen  Hess,  sei  hier  auf  die  Verzeichnisse 
von  Handschriften   desselben   verwiesen,   welche  unter  ,Ober- 

baiern'  berührt  sind.] 

285. 

München,  Bibliothek  der  Ludwig-Maximilians-Üniversität, 
Cod.  mscr.  204,  aus  der  Universitätsbibliothek  zu  Ingolstadt 
nach  Landshut  und  von  da  hieher  gelangt,  von  einer  zierlichen 
Hand  des  14.  Jahrhunderts  auf  sehr  gutem  Papier  in  Klein- 
folio zweispaltig  mit  rothen  Ueberschriften  der  Artikel  und  — 
die  Initiale  des  Judeneides  auf  Fol.  40'  wie  die  Hauptinitiale 
des  Lehenrechts  auf  Fol.  53'  sind  roth  und  blau  —  mit  rothen 
Anfangsbuchstaben  derselben,  je  am  unteren  Rande  der  Vorder- 
seiten der  Blätter  von  gleichzeitiger  Hand  mit  grossen  rothen 
römischen  Zahlen  bis  79  einschliesslich  versehen,  in  neuerem 
Pappendeckeleinbande  mit  Rücken  von  rothem  Glanzpapiere, 
auf  welchem  oben  Xehen-Recht'  und  unten  Z  mit  einer  Zahl 
steht,  wie  es  den  Anschein  hat,  300.  Ignaz  Dominik  Schmid 
capell.  ad  s.  Catherinae  sacellum  academ.  in  seinem  Kataloge 
der  Handschriften  der  Universitätsbibliothek  von  Ingolstadt, 
jetzt  in  der  Universitätsbibliothek  zu  München  Mscr.  387,  auf 
Fol.  25  unter  Nr.  388. 

Die  ersten  Blätter  fehlen,  so  dass  jetzt  das  Landrecht 
von  371  Artikeln  erst  mit  den  Worten  ,dem  der  do  gelten  sol, 
er  hat  sein  gut  behabt^  des  Art.  LZ  5  b  beginnt  bis  Fol.  56' 
Sp.  1,  woselbst  noch  gross  geschrieben  der  Uebergang  ,ffi6 
hebt  siech  an  daz  lehenb&ch,  daz  awch  ch&nich  Karel  gemachet 
hat.  Chrfigelfut^  zum  Lehenrecht^  steht,  welches  dann  in  217 
Artikeln  von  Sp.  2  bis  Fol.  79  Sp.  2  folgt.  Am  Schlüsse  steht: 


1  Vgl.  faiezn  anch  oben  die  Nr.  29. 


Bericht«  Aber  Handschriffcen  des  sog.  Sohwabenspiegels.  XII.  67 

Finiui  totnm. 

Infunde,  da  michi  potnm 

et  conmedere. 

[München,  ebendort,  Cod.  mscr.  205,  auf  Papier  in  FoKo 
zweispaltig  im  15.  Jahrhundert  gefertigt,  in  Holzdeckehi  mit 
braunem  gepressten  Lederüberzuge.  Das  in  dieser  Hand- 
schrift nach  vorausgehendem  Verzeichnisse  der  Artikel  auf  den 
Fol.  138'  Sp.  2 — 145'  Sp.  2  folgende  ,Lantrecht  von  deme  pa- 
biste  vnd  von  dem  keyser'  von  Fol.  146 — 195'  ist  nicht  das 
Landrecht  des  sogen.  Schwabenspiegels ,  sondern  das  des 
Sachsenspiegels  in  351  roth  gezählten  Artikeln  mit  rothen  Ueber- 
schriften,  wovon  die  Art.  349  und  350  =  Homeyer's  Zählung 
in  91,  worauf  noch  ohne  Ueberschrift,  auch  im  Verzeichnisse 
der  Artikel  nicht  erwähnt,  als  351  schliesst:  Wjrt  ein  man  ge- 
laden der  do  suchtende  siech  ist  also  daz  her  czu  dinge  nicht 
komen  enmak,  dye  weile  daz  her  also  kranc  ist,  mag  her  ver- 
boten syne  seuche,  vnd  bleibet  ane  buse  vnd  ane  gewette.  wil 
abir  lener  der  en  geladen  hat  u.  s.  f.] 

286. 

München,  ebendort.  Cod.  mscr.  206,  vielleicht  ursprüng- 
lich in  Ingolstadt'  gefertigt,  aus  der  Universitätsbibliothek  dar 
selbst  nach  Landshut  gelangt,  im  Jahre  1409  auf  Papier  in 
zwei  Spalten   von   einem  Paulus  ^  geschrieben,  in  Holzdeckel- 


1  An8  den  Pergamentstreifen  welche  vom  Bachbinder  in  der  Mitte  der 
einzelnen  Papierlagen  zu  deren  Befestigung  eingeheftet  wurden,  sind 
Reste  einer  Urkunde  vom  30.  Oktober  1406  zu  erkennen,  und  zwar 
ausgestellt  in  opido  nostro  Ingolstat  ejstetensis  diocesis,  nostro  sub 
secreto. 

^  Am  Schlüsse  des  Ganzen  lesen  wir  roth: 
Mor  I        [  super  \  (  scrip  1         f  ^^  1         f  P^^i  ) 

>  te  ^  >  norum  l  \^^  {       i  ^"  1  i  **'^*^* 

Sor  J        \  malig  j  [  rap    J         l  H  J        l  mori  j 

Explicit  Über  per  manus  Pawli  etc. 

Finitus  est  in  vigilia   sancti  Thome  appostoli    anno    domini  M^ 
quadringentesimo  nono. 

Si  Caput  est  currit, 
sibi  iunge  ventrem:  volabit. 
Adde  pedem,  conmede, 
et  sine  rentre  bibe. 

ö» 


68  VII.  Abhandlang:    L.  t.  Bockinger. 

band  mit  gelbem  Schweinsleder  tiberzogen,  auf  der  Vorder-  wie 
Rückseite  mit  je  fUnf  Messingbuckeln  und  mit  einer  Schliesse. 
Schmid  a.  a.  O.  auf  Fol.  25'  unter  Nr.  413. 

Von  Fol.  1 — 5  Sp.  2  Verzeicfaniss  der  Artikel  des 
Land-  und  Lehenrechts,  an  dessen  Schiasse  roth  steht:  Hie 
hebt  sich  an  daz  lantrecht  pfich,  vnd  lert  wie  man  richten 
Süll.  Von  Fol.  5'— 76  Sp.  2  beziehungsweise  Fol.  1—71  der 
alten  rothen  je  oben  in  der  Mitte  angebrachten  römischen  Be- 
zeichnung das  Landrecht,  nach  welchem  roth  bemerkt  ist: 
Hie  hat  das  lantrechtpiich  ein  end:  vnd  hebt  sich  an  das  lehen 
pfich,  da  eile  lehen  recht  sind  geschriben  die  nutz  vnd  gut 
sint  ze  wissen.  Von  Fol.  76'  Sp.  1 — 101  Sp.  2  beziehungsweise 
1 — 25  das  Lehenrecht. 

287. 

München,  ebendort,  Cod.  mscr.  487,  nach  einer  unter 
der  verklebten  inneren  Seite  des  Vorderdeckels  zum  Vorschein 
gekommenen  Einzeichnung  <  früher  dem  Georg  Rebhahn  von 
Augsburg  gehörig,  aus  der  Universitätsbibliothek  zu  Ingolstadt 
nach  Landshut  gelangt,  auf  sehr  gutem  Papiere  im  Jahre  1379^ 
in  zwei  Spalten  gefertigt,  mit  einem  erst  im  15.  Jahrhundert 
geschriebenen  jetzt  vorangebundenen  Artikelverzeichnisse  ver- 
sehen, in  Holzdeckelband  mit  rothem  Lederüberzuge,  früher 
je  mit  ftinf  Buckeln  und  mit  zwei  Schliessen,  über  den  Rücken 
mit  der  Aufschrift:  Lant-  Lehen-  Ehehaft-  vnd  andere  Rechten 
der  stat  Augspurg,  anno  1379.  Schmid  a.  a.  O.  auf  Fol.  25' 
unter  Nr.  414.  Lory  commentatio  I  de  origine  et  processu 
juris  boici  civilis  antiqui  §  43  Note  e  unter  IV.  v.  Lassberg 
Nr.  14.    Homeyer  Nr.  490. 

Fol.  1 — 7  Sp.  1  Verzeichniss  der  Artikel  des  Land- 
und  Lehenrechts,  wie  bemerkt  aus  dem  15.  Jahrhunderte, 
wahrscheinlich  erst  nach  Verlust  des  ursprünglichen  nachträg- 
lich eingefügt.  Fol.  8—99  Sp.  2  oder  1—92  der  alten  je  oben 
in  der  Mitte  roth  angebrachten  römischen  Zählung  das  Land- 
recht. Fol.  99' — 117'  Sp.  2  das  Lehenrecht,  dessen  letztes 
Blatt,  wie  es  scheint,   zu  Verlust  gegangen,   während  der  auf 


1  Ttem  daz  bfich  ist  Jörgen  Bephon  von  Augspnrg. 

'  Am  Schiasse  steht  roth :    Anno  domini    M9  c^c^c^  Ixxix  finitns  est    iste 
Über.    Deo  laus  et  gloria  Christo  etc. 


Beriebte  ftber  Handschriften  des  sog.  ScliwabMispieifels.  XII.  69 

demselben  noch  befindlich  gewesene  Schlüge  des  Textes  in  zwei 
Zeilen  von  späterer  Hand  an  das  Ende  der  Sp.  2  des  Fol.  117' 
gesetzt  ist. 

Dann  folgen  noch  von  der  ursprünglichen  Hand  nach 
einem  Register  von  Fol.  118 — 124  Sp.  2  die  ^ehaftin  vnd  aellift 
recht  die  disi4  stat  —  nämlich  Augsburg  —  von  ir  herscheft 
her  hat  bracht'  von  Fol.  126 — 233  Sp.  1  beziehungsweise  der 
alten  rothen  römischen  Bezeichnung  1  —  109  Sp.  1. 

288**. 

München ;  ebendort.  Zwei  Bruchstücke  einer  schönen 
Pergamenthandschrift  des  14.  Jahrhunderts  in  Folio,  von  Prof. 
Dr.  Konrad  Hofmann  gefunden.  Vgl.  den  Bericht  der  Sitzung 
der  philosophisch  -  philologischen  Classe  der  Akademie  der 
Wissenschaften  vom  13.  Mai  1865  S.  315  und  316. 

Der  kleine  Längenstireifen  enthält  ein  Stück  vom  Schlüsse 
des  Art.  LZ  348  und  vom  Anfange  des  Art.  349  des  Land- 
rechts, und  sodann  vom  Schlüsse  des  Art.  353  und  vom  An- 
fange des  Art.  354  ohne  die  Einschiebung  aus  der  Hunkofer- 
schen  Handschrift. 

Das  oben  abgeschnittene  Folioblatt  gehört  dem  Lehen- 
rechte an  und  umfasst  Stücke  der  Art.  LZ  8 — 12  einschliesslich. 

289. 

Münster,  akademische  Paulinerbibliothek,  Nr.  29.  Auf 
Pergament  in  Folio  in  zwei  Spalten  wohl  im  Jahre  1449  ge- 
schrieben, niederrheinisch,  nach  einer  Einzeichnimg  auf  dem 
ersten  leeren  Blatte  von  einer  Hand  des  15.  oder  16.  Jahr- 
hunderts ,Wessell  van  den  Loe^  gehörig  gewesen.  Endemann 
in  seiner  Einleitung  zum  kleinen  Eaiserrechte  S.  46/47  unter 
Ziffer  32.  Homeyer  Nr.  494;  in  seiner  Einleitung  zum  Richt- 
steige Landrechts  S.  18  unter  Ziffer  59.  Rockinger  Q  S.  422 
bis  426,  436—441. 

Von  dem  Inhalte  dieser  Handschrift  ^  berührt  uns  das  auf 
dem   ersten  Quaterne  nach  einem  drei  Blätter  füllenden  Ver- 


*  Vgl.  Steffenhagen  ia  den  Sitzungsberichten  der  phiL-hist.  Claase  der 
kais.  Akademie  der  Wissenschaften  in  Wien,  Bd.  CXIV,  S.  348/349  in 
Ziffer  84. 


70        VII.  Abh. :  L.  T.  S  0  c  k  i  n  g  e  r.  Ber.  Aber  Handschr.  d.  sog.  Schwabenspiegels.  XII. 

zeichoisse  der  Artikel  des  Landrechts  des  sogen. 
Schwabenspiegels  am  folgenden  unter  ringsherumlaufenden 
farbigen  —  wohl  erst  später  angebrachten  —  Randverzierungen 
mit  der  gleichfalls  bunten  Initiale  B  beginnende  Landrecht 
bis  auf  die  Rückseite  des  ersten  Blattes  des  neunten  Quaterns 
(m)  Sp.  1  Zeile  8. 

Dasselbe  —  in  381  oder  382  Artikeln  —  leidet  an  einer 
wohl  durch  falsche  Lage  der  Bogen  der  Stammhandschrift 
hervorgerufenen  theilweisen  Störung  der  richtigen  Reihenfolge 
der  Artikel  von  LZ  174  an  bis  197,  welche  sich  auch  in  an- 
deren mehr  oder  weniger  hieher  einschlagenden  Handschriften 
findet.     Vgl.  Rockinger  a.  a.  O.  S.  443 — 449. 

[Der  kurpfälzische  Landschreiber  Erasmus  Munch  zu 
Heidelberg  hat  Familienaufzeichnungen  aus  den  Jahren  1464 
bis  1467  gesetzt  in  diej  Nr.  164. 

[Professor  P.  Martin  Kiem,  Conventual  des  vormaligen 
Benediktinerstiftes  Muri,  besitzt  die]  Nr.  185. 


yin.  Abhftndlnng^:     ▼.  Krem  er.  Studien  xar  T«rgl eichenden  Culturg^eschickte.  1 


o 


vni. 


Studien  zur  vergleichenden  Culturgeschichte, 

vorzüglich  nach  arabischen  Quellen 


Ton 


Alfred  Freiherrn  v.  Kremer, 

«rirkl.  Hitgliede  der  kaiaerl.  Akademie  der  Wissenschaften. 

m.  und  IV. 


m. 

O^Otter  und  O^eister  im  arabischen  Yolksglanben. 

JUer  alten  Göttervereh rung  hat  der  Islam  ein  Ende  ge- 
macht, und  zwar  so  gründlich,  dass  die  Nachrichten  hierüber 
äusserst  spärlich  sind.  Im  Glauben  und  im  Geiste  des  Volkes 
aber,  in  seinen  Bräuchen  und  Gewohnheiten  hat  sich  dennoch 
viel  mehr  davon  erhalten,  als  man  bisher  vermuthet  hatte. 

Das  Volk  hat  ein  zähes  Gedächtniss  in  solchen  Dingen 
und  es  gibt  keine  unvermittelten  Sprünge  in  der  Cultur- 
geschichte, sondern  Alles,  was  ist,  steht  bewusst  oder  un- 
bewusst  unter  dem  Einflüsse  dessen,  was  früher  gewesen. 

Nicht  blos  die  Geistesthätigkeit  jedes  Einzelnen  trägt  den 
Stempel  seiner  Ahnen,  sondern  auch  die  Völker  in  ihrer  Ge- 
sammtheit  werden,  ohne  es  zu  ahnen  und  oft  ohne  sich  hierüber 
Rechenschaft  geben  zu  können,  in  ihrem  Denken,  Thun  und 
Empfinden  von  der  Erbschaft  der  Vergangenheit  vielfach  und 
oft  mit  unwiderstehlicher  Macht  beherrscht. 

Im  Vorhergehenden  *  sind  ein  paar  solcher  Vermächtnisse 
besprochen  worden;  denn  die  Ansichten  über  die  Heiligkeit 
des  Brotes  und  Salzes,  über  Blut  und  Seele  sind  uralte 
Schöpfungen  des  Volksgeistes,  die  noch  bis  in  die  Gegenwart 
sich  erhalten  und  noch  immer  ihre  Macht  nicht  ganz  verloren 

^  I  und  II  dieser  Studien. 
Sitannftber.  d.  phil.-hist.  Cl.  CXX.  Bd.  8.  Abh.  1 


2  Vni.  Abhandlung:    ▼.  Kremer. 

haben.  Bei  der  folgenden  Untersuchung  über  die  religiösen 
Ideen  der  Araber,  über  ihre  Götter-  und  Geisterwelt,  wird  es 
sich  zeigen,  dass  auch  hier,  trotz  Islam  und  Koran,  Vieles  noch 
Geltung  hat,  was  in  die  frühesten  Zeiten  des  Heidenthums 
oder,  wie  die  Araber  sagen,  in  die  Epoche  der  Unwissenheit 
zurückreicht.^ 

Das,  was  wir  an  Nachrichten  hierüber  besitzen,  ist  frei- 
lich sehr  mangelhaft;  denn,  wie  dies  jeder  neuen  Religion  eigen 
ist,  so  suchte  auch  der  Islam  die  Spuren  des  Früheren  nach 
Möglichkeit  zu  vertilgen.  Glücklicher  Weise  ist  dies  nicht 
vollständig  gelungen.  Manche  Bruchstücke  haben  sich  erhalten, 
welche,  mit  Vorsicht  geprüft  und  geordnet,  immerhin  ein  Bild 
des  Culturzustandes  jener  Zeit  zu  entwerfen  gestatten. 

So  berichtet  ein  zum  Islam  bekehrter  Heide  wie  folgt 
über    die    gottesdienstlichen   Gewohnheiten   des   Heidenthums: 

1  Professor  J.  Wellhausen  hat  in  seinen  Skizzen  nnd  Vorarbeiten,  HI.  Heft, 
Reste  des  arabischen  Heidenthums,  Berlin  1887,  vieles  hierauf  Bezüg- 
liche zusammengestellt,  hiebei  aber  die  grossen  Traditionssammlungen 
nicht  benutzt.  Daher  einige  Lücken  und  Unrichtigkeiten  dieser  im 
Ganzen  vortrefflichen  Arbeit.  WeIIhausen*s  Urtheil  über  den  Werth 
des  Kit&b  aPa^nftm  von  Ihn  al-Kalby  kann  ich  nur  mit  Vorbehalt 
theilen.  Diese  Quelle  ist  die  reichste,  aber  nicht  die  reinste.  Ibn  al- 
Kalby,  sowie  sein  Vater  Kalby,  geniessen  keinen  guten  Ruf.  Letzterer 
wird  als  ganz  unverlässlich  in  seinen  Traditionen  bezeichnet.  (Ibn  Hazm 
Kortoby:  Almilal  walni^al,  Mannscript  der  Hof  bibliothek,  fol.  191  verso; 
dann  Dahaby:  'Ibar,  zum  Jahre  146;  dasselbe  Urtheil  gibt  Kft^y  *Ij&^l 
im  Sifä  II,  ^ism  3,  b&b  1  ab  und  zwar  in  den  schärfsten  Ausdrücken.) 
Mit  seinem  Sohn,  Ibn  al-Kalby,  steht  es  nicht  besser.  Schon  der  ge- 
wiss gut  unterrichtete  Verfasser  des  Agftny  (IX,  19,  20)  weist  ihm  eine 
grobe  Unwahrheit  nach  nnd  nennt  ihn  einen  Lügner,  was  aber  doch 
nicht  hindert,  dass  er  ihn  öfters  citirt.  Er  ist  eben  der  Einzige,  welcher 
ausführliche  Nachrichten  über  das  arabische  Alterthum  gibt.  Diesem 
Beispiele  müssen  auch  wir  folgen,  und  das  verwerthen,  was  er  gibt; 
aber  mit  Vorsicht.  Das  KitAb  ara$n&m  halte  ich  ftir  echt,  obgleich  Ibn 
Challik&n,  welcher  die  beiden  Kalby's  sehr  hochstellt  (Nr.  645,  786),  es 
in  dem  Verzeichnisse  der  Schriften  nicht  anführt.  Man  vergleiche 
übrigens  noch:  Agkny  XIX,  58,  86,  98,  127,  131,  163;  XX,  7,  23,  132, 
144,  145,  160.  —  Ein  massvoller  Skepticismus  ist  bei  wissenschaftlicher 
Forschung  unentbehrlich.  Auch  die  Arbeiten  der  Vorgänger  darf  man 
nicht  ganz  unbeachtet  lassen.  Hätte  W.  dies  gethan,  so  würde  es  ihm 
nicht  passirt  sein  das  Gedicht  Zohair,  20,  für  echt  zu  halten.  Vgl. 
Wellhausen:  Reste  etc.  S.  196,  202,  dazu  Kremer:  Culturgeschichte 
II,  358,  Note  und  Ahlwart :  Bemerkungen  über  die  Echtheit  etc.  8.  64. 


Stadien  zur  yergleichenden  Cnltnrgeschicbte.  O 

,Wir  beteten  die  Steine  an;  fanden  wir  einen  besseren,  so 
warfen  wir  den  alten  weg  und  nahmen  den  andern;  fanden 
wir  keinen  passenden  Stein,  so  nahmen  wir  ein  Häufchen 
Erde,  brachten  ein  Schaf  und  molken  die  Milch  darauf,  dann 
verrichteten  wir,  die  Stelle  umschreitend,  unsere  Andacht  (tof- 
nä  bihi)/i 

Es  liegt  hier  etwas  absichtliche  Entstellung  des  Heiden- 
thums  vor,  denn  man  liebte  es,  den  früheren  Cultus  als  mög- 
lichst kindisch  und  einfältig  darzustellen,  aber  die  Thatsache 
der  Steinverehrung,  sowie  der  Darbringung  von  Milchlibationen 
ist  gewiss  richtig. 

Ein  anderer  alter  Erzähler  gedenkt  einer  heidnischen 
Cultstelle  in  'Otaidä',  wo  auch  eine  grosse,  bei  den  periodischen 
Wallfahrten  stark  besuchte  Messe  abgehalten  ward,  und  er 
setzt  hinzu:  ,Dort  standen  Felsblöcke,  um  welche  die  An- 
dächtigen feierlichen  Umzug  hielten  und  zu  denen  sie  pilgerten.' ^ 

Nach  alten  Ueberlieferungen  verehrten  die  Araber  vor 
dem  Islam  verschiedene  Götter,  die  Einen  beteten  die  Sonne, 
die  Anderen  den  Mond  und  die  Idole  an.^ 

Verschiedene  Stämme  hatten  ihre  eigenen  Idole  (tawägyt), 
so  die  Stämme  Gohainah  und  'Aslam;  in  jedem  Stamme  eines:  sie 
wendeten  sich  an  dieselben  bei  Entscheidung  von  Streitigkeiten.* 

Solche  Stammesgottheiten  werden  bei  verschiedenen 
Stämmen  namhaft  gemacht.  Ausser  diesen  gab  es  noch  Idole, 
die  von  ganzen  Gruppen  von  Stämmen  verehrt  wurden  und 
denen  eigene  Cultstellen  geweiht  waren,  zu  welchen  gewall- 
fahrtet wurde. 

Die  ältesten  sind  zweifellos  die  Götter  der  Steinzeit:  Steine 
oder  Felsblöcke.     Die   angesehensten  hierunter  sind  folgende: 

AUät  und  Arozzk.  Die  Erstgenannte  ward  in  dem  Städt- 
chen Taif  in  einem  unförmlichen  Steinblock  verehrt,  der  noch 
jetzt   an  Ort   und  Stelle  gezeigt  wird.''     Ihrem  Culte  huldigte 

^  Bochdrj:  Kit&b  olmag&zy:  b&b  wafdi  banj  hanyfah.  • 

^  Jäkut:  III,  705;  Sprenger:  Alte  Geographie  von  Arabien  355,  356. 
3  Bochftry:  KitSh  oV  adfin :  bäb  fac^l  il-sogud. 
*  1.  1.  Kitftb  tafsyr  il-Kor*&n:  Surat  olnisft*.  Nach  einer  anderen  Tradition 

wird  anch  noch  der  Stamm  Hilftl  Ibn  'Amir  Ibu  Sa'^a'ah  genannt.     So 

*Aji^alftny  im  Fat^  ol-bäry  zu  dieser  Stelle. 
^  Ch.  Doaghty:  Travels  in  Arabia  deserta  II,  516.  Es  ist  ein  Granitblock 

von  ungefähr  20  engl.  Fuss  Länge. 

l* 


4  VIII.  Abhandlung:    ▼.  Krem  er. 

besonders  der  Ta^yf-Stamm.  Nach  aller  Wahrscheinlichkeit 
ist  der  Name  Allät  identisch  mit  der  Alilat  des  Herodot,  welche 
er  mit  der  griechischen  Urania  vergleicht.  Sie  wird  gewöhn- 
lich bei  Heiden  zusammen  mit  APozzk  genannt. 

Diese  ist  die  Kaukabta  der  Syrer,  welche  von  ihnen  mit 
der  Aphrodite  und  Astarte  verglichen  wird.  Der  gewöhnliche 
Schwur  der  Mekkaner  war:  bei  Allclt  und  Ai'ozza.  Sie  hatte 
mehrere  Cultstellen,  von  denen  die  zu  Nachiah  und  Boss  ge- 
nannt werden.  1  Man  verehrte  sie  in  einem  Felsblock.  In  T^tf 
zeigt  man  sie  in  einem  solchen,  der  an  20  englische  Fuss  lang 
ist,  von  demselben  grauen  Oranit  wie  AUät.^  Die  Echtheit 
bezweifle  ich. 

Beide  Namen  lassen  keinen  sichern  Schluss  zu  und  Allstt 
bedeutet  die  Göttin  und  bezieht  sich  vielleicht  auf  die  Sonne,^ 
Al'ozzk  bedeutet:  die  Erhabenste  und  bezieht  sich  vermuthlich 
auf  den  Morgenstern. 

Die  dritte  grosse  Steingottheit  heisst  Almanftt.  Sie  ward 
gleichfalls  in  einem  Felsblock  verehrt,  der  auf  dem  Hügel 
Moshallal  lag,  dicht  bei  dem  Dorfe  ^odaid,  das  nicht  weit  von 
Mekka  entfernt  ist.  Der  Stamm  Hodail,  sowie  die  Bewohner 
von  Jatrib  (Medyna)  sollen  ihrem  Culte  besonders  ergeben 
gewesen  sein.  Man  hat  in  ihr  die  Schicksalsgöttiü  erkennen 
wollen  und  soweit  solche  blos  auf  etymologische  Gründe  ge- 
stützte Behauptungen  überhaupt  zulässig  sind,  scheint  dies 
wahrscheinlich .  ^ 

Dies  sind  die  drei  grossen  Göttinnen  der  Qigäz-Stämme. 
Beschränkter  war  der  Kreis  einiger  anderer  Götzensteine. 

Fals  hiess  ein  rother  Fels  in  der  Mitte  des  sonst  schwarzen 
Berges  'Aga  im  Lande  des  Tajji -Stammes;  Sa'd  war  der  Name 
eines   hohen  Felsriffes   in   der  Nähe  der  Seeküste  bei  Gidda; 


1  Nach  J&kut  ist  Boss  nicht  Ortsname,  sondern  bedeutet  so  viel  als 
Tempel.  Mo*gam  III,  S.  665,  Z.  16.  Wellhausen:  Beste  u.  s.  w.  S.  33 ff. 

'  Doughty:  ü,  516. 

3  Baethgen:  Beiträge  zur  semitischen  Religionsgeschichte.  Berlin  1888, 
S.  99  ff.  sieht  in  AU&t  die  MondgOttin.  Wellhausen,  8.  29  und  36  ff. 

*  Hiefttr  tritt  Th.  NOldeke  ein.  Die  Wörter:  manijjah,  manun,  die  offen- 
bar von  derselben  Wurzel  stammen,  sprechen  hiefCir.  Die  Araber  wollen 
den  Namen  von  der  Wurzel  mnj  -=  'aräka,  effundere  ableiten  und  mit 
dem  Vergiessen  des  Blutes  der  Opferthiere  erkl&ren.  Sar|i  almowatta': 
II,  219;  KitAb  ol^agg:  g&mi*  olsa'j. 


Stndiea  znr  Tergleichenden  Cnltargeschichte.  Ö 

Galsad  hiess  ein  weisser  Steinblock,  der  irgendwo  in  ^a<}ra- 
maut  verehrt  ward.  Schliesslich  sei  noch  Dolchalasah  genannt, 
ein  weisser  Quarzblock,  worauf  eine  Art  Ej*one  gearbeitet  ge- 
wesen sein  soll;  bei  Tabälah,  sieben  Tagreisen  von  Mekka, 
schon  auf  südarabischem  Qebiete  und  also  schon  in  eine  andere 
Culturzone  gehörig.  Es  stand  dort  ein  Tempel,  der  denselben 
Namen  führte  und  später  auch  die  südarabische  Kaaba  genannt 
ward.  Allein  der  Charakter  des  Idols  ist  zweifelhaft,  denn 
die  Nachricht,  dass  der  Stein  theilweise  bearbeitet  war,  wider- 
spricht der  alten  Anschauung,  dass  über  einen  Götterstein  kein 
Eisen  sollte  fahren.  Das  Heiligthum  stand  im  Gebiete  des 
Chat'am-Stammes.  Auf  Mohammeds  Befehl  ward  der  Tempel 
verbrannt  und  der  Stein  zertrümmert.  Der  Götzenstein  selbst 
oder  ein  Stück  davon  diente  später  als  Thorschwelle  der  Moschee 
von  Tabälah.  Das  Idol  hatte  besonders  der  Verehrung  der 
Weiber  der  beiden  Stämme  Daus  und  Chat'am  sich  zu  erfreuen, 
welche  dahinströmten ,  sei  es  um  ihre  Wünsche  der  Gottheit 
vorzutragen,  sei  es  um  den  Tempelfesten  beizuwohnen.^ 


1  J&kut  n,  462  Z.  23  und  463  Z.  20.  Die  Worte:  taftakko  'alj&to  nisAU 
bany  daasin  'ali  dylchala^ah  —  und  in  anderer  Leiiart:  ta^tafiko  .... 
haula ....  können  verschieden  aufgefasst  werden:  ,die  Hinterbacken 
der  Weiber  von  Daus  stiessen  zusammen  auf  dem  (Steine)  Dulcha- 
la^ah  oder:  ....  zitterten,  bebten  um  den  (Stein)  Dulchala^ah. 
£rBtere  Liesart  lässt  vermuthen,  dass  sie  an  dem  Steine  sich  rieben  oder 
sich  darauf  setzten.  Eine  ganz  ähnliche  Sitte,  die  noch  in  Persien  be- 
steht, bespricht  Dr.  Polak  in  seinem  ausgezeichneten  Buche:  Persien  etc. 
Leipzig  1865,  I,  S.  222:  Die  heirathslustigen  Mädchen  und  Wittwen 
knacken  mit  dem  Gesässe  auf  den  zwölf  Stufen  einer  Moschee  in  Is- 
fahan  je  eine  Nuss  auf  und  singen  dabei  eine  Strophe  um  ihrem 
Wunsche  Ausdruck  zu  geben.  Gibt  man  aber  der  Lesart  ta^tafiko  den 
Vorzog,  so  konnte  man  schliessen,  dass  die  Weiber  um  den  heiligen 
Stein  tanzten.  Mein  verehrter  Freund  Dr.  Sprenger  aber  theilt  mir 
brieflich  mit,  dass  dieselbe  Tradition  im  Taisyr  sich  findet  mit  der 
Lesart:  ta^taribo.  Er  combinirt  mit  dieser  Stelle  die  Verse  S.  462, 
Z.  19,  wo  ^onbnba  zu  fassen  wäre  als  euphemistisch  gebraucht  für  farg 
SS  vnlva,  worauf  allerdings  das  Verbum  jo*41igo  passt,  so  dass  der  Vers 
bedeuten  würde:  ,Die  Banu  'Om&mah  (die  Schirmv^gte  des  Tempels) 
wurden  in  Walijjah  hingeschlachtet,  allzusammen,  als  jeder  vou  ihnen 
gerade  auf  einem  Weibe  lag\  Es  scheint  also  dass  der  Dienst  der 
Dulebala^ah  nicht  die  Sittlichkeit  förderte.  Vgl.  Baethgen :  Beitr.  S.  106, 
Wellhausen:  Reste  S.  42. 


6  VIII.  Abhandlung:    t.  Krem«r. 

Endlich  gehört  in  die  Reihe  dieser  Götzensteine  der  noch 
heute  verehrte,  sogenannte  schwarze  Stein  der  Kaaba;  der 
eigentliche  Nationalfetisch  der  Mekkaner  und  der  umwohnenden 
Stämme.  Erst  später  kam  Hobal  hinzu,  dessen  Bild  in  dem 
Gemache  der  Eaaba,  unmittelbar  über  dem  Erdloche  stand, 
in  welches  die  dem  Tempel  gespendeten  Weihgeschenke  ge- 
worfen wurden.  Hobal  war  in  Menschengestalt  dargestellt  und 
vor  ihm  pflegten  die  Loospfeile  gezogen  zu  werden.  Schwer 
ist  es  jedoch  den  innern  Widerspruch  zu  erklären,  welcher 
darin  liegt,  dass  neben  dem  heiligen,  schwarzen  Stein,  dem 
Nationalfetisch,  noch  ein  offenbar  jüngerer  Gott  in  Menschen- 
gestalt in  der  Kaaba  sich  findet.  Mir  scheint  nur  folgende 
Erklärung  möglich:  nämlich,  dass  Hobal  die  bildliche  Dar- 
stellung derselben  Gottheit  war,  für  deren  Sitz  man  den 
schwarzen  Stein  hielt.  Dieser  war  anfangs  der  alleinige  Gegen- 
stand der  Verehrung,  später  gesellte  sich  hiezu  die  ihres 
Bildes.  Der  Islam  entfernte  letzteres  und  stellte  die  ausschliess- 
liche Verehrung  des  Fetischsteinos  wieder  her.  Ein  besonderes 
Ansehen  über  die  Mauern  der  Stadt  hinaus  hatte  Hobal  ohne- 
hin nicht  genossen.  Selbst  die  Mekkaner  schworen  nicht  bei 
Hobal  und  nur  in  der  Schlacht  von  'Obod  ist  ihr  Feldruf: 
Hobal  hoch!  Nach  einer  vereinzelten  Nachricht  (Ibn  Hi6am, 
S.  51)  soll  Hobal  aus  Syrien  importirt  worden  sein. 

Noch  eines  Steines  haben  wir  zu  gedenken,  der  zwar 
schon  ausserhalb  des  eigentlichen,  echtarabischen  Gebietes 
liegt,  aber  trotzdem  vollkommen  arabisches  Gepräge  zeigt. 

Es  ist  dies  der  Steingott  Dusares.  Das  Heiligthum  des- 
selben stand  in  Petra,  der  Hauptstadt  der  Nabatäer  im  Sinai- 
Gebiete.  Dort  sah  man  in  einem  reich  ausgeschmückten 
Tempel  einen  unbehauenen  Steinblock  auf  goldener  Unterlage, 
der  mit  dem  Blute  der  Opferthiere  begossen  ward.  In  diesem 
Steine  verehrte  man  den  Gott  Dusares,  d.  i.  Dionysos.* 

Aber  auch  im  alten  Bostra  in  der  Hauranitis,  einer  schon 
früh  von  Arabern  besiedelten  Landschaft  ward  Dusares  ver- 
ehrt, und  gewiss  fehlte  auch  der  heilige  Stein  nicht.^ 


1  Wellhausen:  Reste  etc.  S.  45  ff. 

3  Näheres  über  die  weite  Verbreitung^  des  Dusares-Cultus  bei  Baethgen: 
^eiträ^e  zur  semitischen  Beligionsgeschichte.  Berlin  1999t  S.  92  ff. 


Stadien  zur  vergleichenden  Cnltorgesehichte.  7 

Diese  Verehrung  von  Steinen,  die  man  als  Götterbehau- 
sungen ansah,  ist  weitverbreitet  und  uralt.  Bei  den  verschie- 
densten Völkern  ist  sie  zu  beobachten:  bei  den  alten  Urein- 
wohnern Indiens,  bei  den  amerikanischen  Rassen  (Dakota),  auf 
den  westindischen  Inseln  des  Stillen  Oceans  (Fidschi,  Hebriden) 
und  an  vielen  anderen  Orten.  ^  Es  mag  bei  den  wilden  Stämmen 
der  Stein,  als  das  Härteste  und  Unvergänglichßte ,  als  der 
Stoff,  der  ihnen  zu  Waffen  und  Werkzeugen  diente,  Bewun- 
derung erweckt  und  vielleicht  Verehrung  auf  sich  gezogen 
haben;  oder  es  mögen  gewisse  Steine  als  vom  Himmel  herab- 
gefallene Donnerkeile  abergläubische  Furcht  den  Menschen 
eingeflösst  haben,  da  sie  dieselben  als  ein  Geschenk  höherer 
Wesen  betrachteten. 

So  erwiesen  die  Orchomenier  den  Steinen  grosse  Ehr- 
furcht, indem  sie  sagten  dieselben  seien  dem  Eteokles  vom 
Himmel  herab  gefallen.^  Die  Pharaeer  (in  Achaia)  verehrten 
viereckige  Steine,  deren  jedem  sie  den  Namen  eines  Gottes 
beilegten.'  In  Hyettos  war  ein  Tempel  des  Herakles,  worin 
der  Gott  ganz  nach  alter  Sitte  durch  einen  rohen  (unbehauenen) 
Stein  dargestellt  war.^  Auf  Euboea  stand  ein  Steinblock  zu 
Ehren  der  Artemis.  Vor  dem  Tempel  von  Delphi  sah  man 
einen  Stein,  auf  den  die  Leute  täglich  Oel  gössen  und  an 
jedem  Festtage  rohe  Wolle  legten.*  Der  Spötter  Lucian  macht 
sich  lustig  über  einen  frömmelnden  römischen  Würdenträger, 
welcher,  sobald  er  einen  mit  Oel  bestrichenen  oder  bekränzten 
Stein  sah,  sofort  davor  andächtig  sich  verbeugt  und  sein  Gebet 
verrichtet.® 

Bei  den  Ursemiten  scheint  dieser  Steincultus  die  früheste 
Aeusserung  der  religiösen  Idee  gewesen  zu  sein.  So  errichtete 
Jacob  des  Morgens  von  dem  Steine,  auf  dem  sein  Haupt  nacht- 
über  geruht  hatte,  ein  Denkmal,  goss  Oel  darüber  und  nannte 
dieselbige  Stelle  Bethel  d.  i.  Gotteshaus  (Genes.  28,  18).  In 
späterer  Zeit  that  man  dasselbe,  doch  weniger  einfach:  so  baut 
Josua  dem  Ewigen,  dem  Gotte  Israels,  einen  Altar  auf:  dem 
Berge  'Ebal  ....  einen  Altar  von  unbehauenen  Steinen,   über 

>  Tylor:  AnfÄnger  der  Cultur  II,  161.  Lubbock.  '  Pausanias  IX,  38. 

3  1.  1.  Vn,  22,  4.  *  1.  1.  IX,  24,  3.  *  1.  1.  X,  24,  6. 

«  Lncian:  Alexander  von  Abonoteichos  30.    Weitere  Beispiele  bei  Tylor: 
n,  166. 


8  YIII.  Abhandlnog:     t.  Krem  er 

die  kein  Eisen  gefahren  war  (Jos.  8,  30,  31).  Diese  Stelle  ist 
desshalb  beachtenswertb;  weil  ausdrücklich  gesagt  wird,  dass 
kein  Eisen  zur  Bearbeitung  der  Steine  gedient  hatte.  Das 
hätte  sie  nämlich  entweiht;  denn  der  Cultus  bewahrte  als  merk- 
würdigen Atavismus  die  Heilighaltung  des  rohen  Steines  und 
die  Scheu  vor  dem  Eisen;  desshalb  blieb  auch  bei  gewissen 
rituellen  Handlungen  das  Eisen  ausgeschlossen  und  war  dabei 
nur  der  Gebrauch  von  Steinmessern  gestattet  (Jos.  5;  2,  3,  7). 
Denn  das  Eisen  sah  man  offenbar  als  eine  Neuerung  an,  die 
der  Cultus  von  sich  wies.  Aus  demselben  Grunde  waren  auch 
im  alten  Aegypten  für  gewisse  rituelle  Verrichtungen  nur  Stein- 
messer gestattet.' 

Auch  die  Phönicier  hatten  ihre  heiligen  Steine,  die  sie 
BaiTuXta  nennen  und  von  denen  Sanchuniathon  sagt,  dass  sie 
vom  Himmelsgott  beseelte  Steine  seien.  Diese  Baetjlien  ent- 
sprechen in  Sinn  und  Wort  dem  Betheisteine  Jacobs.  Es  wohnt 
ihnen  ein  Gott  oder  ein  Geist.  Denselben  Ausdruck  finden 
wir  bei  den  alten  Südarabern,  die  ja  im  Alterthum  mit  den 
Phöniciern  in  lebhaftem  Verkehr  gestanden  sein  müssen.  Man 
findet  nämlich  dort  angeblich  als  Ueberreste  aus  der  Zeit  der 
ältesten  Bewohner  (tasm,  gadys)  sogenannte:  Betyle  (batyl) 
d.  i.  viereckige,  thurmähnliche  Bauwerke,  offenbar  Cultstätten 
der  Vorzeit.2 

Es  ist  gestattet  hieraus  den  Schluss  zu  ziehen,  dass  in 
ältester  Zeit  auch  in  Südarabien  dieselbe  Verehrung  heiliger 
Steine  herrschte,  wie  bei  den  nordarabischen  Stämmen  noch 
in  geschichtlicher  Zeit.  Erst  später  gestaltete  sich  der  süd- 
arabische Cultus  in  Folge  einer  ganz  anderen  Culturentwicklung 
zum  Bilderdienst.  Die  nordarabischen  Stämme  aber  blieben 
dem  alten  rohen  Aberglauben  der  Vorzeit  treu,  welcher  in  der 
Verehrung  der  Steine  und  dem  Dienste  von  Fetischen  und 
Hausgöttern  bestand. 

Ich  finde  im  modernen  Orient  einen  Brauch,  der  nach 
meiner  Ansicht  ein  Rest  jener  Steinzeit  ist.  Es  besteht  näm- 
lich in  Syrien  und  Aegypten  die  Volkssitte,  dass  Reisende  zum 
Zeichen  ihres  Besuches  oder  ihres,  wenn  auch  nur  ganz  kurzen 


1  Herodot  II,  86.  Bei  Einbalsamining  der  Leichen. 

2  Hamdan^  ed.  D.  H.  MUller,  S.  HO.  Auch  Jäkut  I,  490. 


Stadien  zur  vergleichenden  Cultargestihichte.  9 

Aufenthaltes  an  irgend  einer  Stelle  ein  paar  Steine  in  Form 
einer  kleinen  Pyramide  zusammenlegen.  Solche  Steinhäufehen 
sieht  man  überall  an  den  Hauptverkehrsstrassen  und  Wall- 
fahrtsorten. Das  Volk  nennt  sie  shähid,  d.  i.  Zeuge;  denn  sie 
zeugen  dafUr^  dass  Jemand  an  dem  Orte  sich  aufgehalten  hat. 
Dieser  Brauch  ersetzt  im  Oriente  die  europäische  Unsitte^  durch 
Einschreibung  des  Namens  überall  sich  verewigen  zu  wollen. 
Der  Araber  lässt  seinen  namenlosen  shähid  zurück  und  zieht 
des  Weges.. 

Ausser  den  Stammesgöttern  hatte  in  Mekka  fast  jede 
Familie  ihre  Hausgötter.  ^  Sie  mögen  sich  nicht  viel  unter- 
schieden haben  von  den  Fetischen  der  Wilden;  vermuthlich 
waren  sie  rohe  Figuren  aus  Stein  oder  Holz,  wie  der  Haus- 
fetisch des  *Abb48  Ibn  Mirdäs,  den  er,  als  er  ihm  sein  Ver- 
trauen entzogen  hatte,  ruhig  verbrannte.  In  Mekka  muss  eine 
förmliche  Industrie  bestanden  haben,  die  mit  der  Verfertigung 
und  dem  Verkaufe  von  solchen  Idolen  sich  beschäftigte.^ 

Auch  gewissen  Bergen  und  Hügeln  scheint  man  Ver- 
ehrung gezollt  und  sie,  als  den  Göttern  geweiht,  besucht  zu 
haben.  Mit  Sicherheit  lässt  sich  leider  nur  wenig  sagen.  Den 
Berg  'Atwah,  auf  welchem  der  Tempel  Rijäm  sich  befand, 
kann  man  kaum  hiezu  rechnen,  da  er  schon  auf  südarabiscbem 
Gebiete  liegt  und  also  einer  andern  Culturzone  angehört.  Das- 
selbe gilt  auch  von  dem  Hügel  Madhig,  auf  welchem  der 
Tempel  Dulchala^ah  stand,  das  gemeinsame  Heiligthum  der 
Sippe  von  Stämmen,  welche  den  Namen  Madhig  Aihren,  sei 
es  nun,  dass  der  Hügel  nach  ihnen  benannt  ward,  oder  sie 
von  jenem  die  Benennung  erhielten.  Der  Berg  Sha'ban  bietet 
ein  gutes  Beispiel  für  solchen  Namenstausch;  denn  von  ihm 
soll  der  Stamm  Sha'bän  den  Namen  erhalten  haben. '^ 

Dass  man  die  Berge  als  etwas  Ewiges,  Unveränderliches 
mit  Staunen  und  Ehrfurcht  ansah,  scheint  zweifellos  und  ent- 
spricht auch  ganz  der  ältesten,  einfachen  Naturauffassung.  Für 
solche  Eindrücke  war  der  Volksgeist  sehr  empfänglich  und  der 
alte  Dichter  Labjd   drückt   dies   aus,    wenn   er  die  Berge  als 


1  Ibn  HUftm,  S.  803.         ^  Wellhausen:  Mohammed  in  Medina,  S.  360. 
3  WüBtenfeld:    Register  zn  den  genealog.  Tabellen,  siehe:  Madlbig  und 
Sha'bin. 


10  VUI.  Abhandlung:    t.  Krem  er. 

die  Ewigen  (alchawälid  —  Mo'alla^h  v.  10^  ed.  Arnold^  auch 
in  dem  Dyw&n  S.  108,  v.  5)  bezeichnet. 

Ziemlich  klar  tritt  der  Charakter  einer  heiligen  Andachts- 
stelle hervor  bei  der  Anhöhe  'Aläl;^  weniger  bei  dem  Mekka 
in  nächster  Nachbarschaft  überragenden  Berg  Abu  I^obais,  dem 
eine  legendenhafte  Bedeutung  zukommt.^  Von  ihm  soll  der 
schwarze  Stein  der  Kaaba  stammen.  In  einem  alten  Ge- 
dichte zum  Lobe  von  Mekka  werden  als  heilige  Stellen,  ausser 
Marwah  und  $afä,  noch  angeführt  die  Berge:  Taur,  Tabyr 
und  Qir&\  Von  diesen  verdanken  der  erste  und  letzte,  wie 
es  scheint,  vorzüglich  der  mohammedanischen  Legende  ihre 
Berühmtheit,  aber  Tabyr  wird  schon  im  Heidenthume  genannt, 
wo  die  Pilger  mit  dem  Rufe:  ,ashri]^  Tabyr  kaimä  noghyr^ 
ihren  Rückmarsch  nach  Min&  antraten.  ^ 

Der  Name  Tabyr  ist  zweifellos  eine  altsemitische  Be- 
zeichnung für  einen  vereinzelt  emporragenden  Bergkegel  und 
entspricht  ganz  dem  hebräischen  tabur  (^^39):  Nabel;  ein 
solcher  Berg  ward  als  Nabel  des  Landes  angesehen^  und  galt 
im  hohen  Alterthum  als  Göttersitz,  wie  ,der  Berg  des 
Nordens,  wo  die  Götter  tagend  (Jesaia,  14,  13.) 

Jedenfalls  erhellt  aus  dem  Gesagten,  dass  eine  grosse 
Geneigtheit  bestand.  Berge  und  Hügel  zu  personificiren  und 
als  heilige  Stätten  zu  betrachten,  wo  man  den  Himmlischen 
näher  sei. 


I  Wellhausen:  Reste  u.  s.  w.  S.  76;'  J&kut:  'Al&l;  die  Aussprache  so 
nach  Gauhary.  Jetzt  heisst  die  Anhöhe  Gabal  alrahmah  (Berge  der  Er- 
barmung)  und  gilt  noch  immer  als  heilige  Stelle.  Näheres  bei  Burton: 
Pilgrimage  to  Elmedina  and  Mekka  III,  257. 

3  Mosämar&t:  Ihn  aVaraby.  Kairo  1282.  I,  8.  290  (Cap.  dikro  mä  kyla 
*M  lisän  ilhar&maini).  Der  Name  Abu  Kobais  wird  dadurch  erklärt, 
dass  ein  Mann  dieses  Namens  auf  dem  Berge  gewohnt  haben  soll. 
Natürlich  ist  dies  spätere  Erfindung. 

3  Erglänze,  o  Tabyr,  auf  dass  wir  hinabziehen  (nach  Mekka). 

*  Vermuthlich  hängt  hiemit  auch  der  Name  des  Berges  Thabor  zusammen, 
den  wir  in  der  griechischen  Umschreibung  'Iraßupiov  oder  'Araßupiov 
finden  und  selbst  auch  Rhodos  in  der  Form  Atabyris  (Pindar  Olymp. 
Vn,  78),  auf  welchem  ein  Tempel  des  Zeus  Atabyrios  stand.  Diod.  Sic. 
V,  69;  Strabo,  XIV,  665.  Vgl.  Baudissin:  Studien  zur  semitischen  Be- 
ligionsgeschichte  II,  248  ff. 


ätudieu  zur  ?ergleicheiiden  Cnltnrgescbicbte.  11 

Ganz  bestimmt  tritt  der  rituelle  und  religiöse  Gedanke 
bei  den  zwei  Hügeln  l^afä  und  Marwah  im  Stadtbezirke  von 
Mekka  hervor. 

Dass  beide  schon  vor  dem  Islam  als  heilige  Stätten  be- 
trachtet wurden,  erhellt  aus  den  Traditionen  mit  voller  Sicher- 
heit. Nach  einer  sehr  gut  verbürgten  Nachricht^  waren  Marwah 
und  $af4  zwei  Cultstätten  des  Heidenthums,  die  man  desshalb, 
als  der  Islam  siegte,  meiden  zu  sollen  glaubte.  Die  Bewohner 
von  Medjna  (Aus  und  Chazrag)  hatten,  als  sie  noch  Heiden 
waren,  die  Gewohnheit,  zur  Göttin  Almanät  auf  dem  Hügel 
Moshallal  zu  pilgern.  Nachdem  sie  aber  die  Andacht  bei  der 
Alwanat  verrichtet  hatten,  pflegte  man  sich  zu  den  beiden 
Hügeln  ^afä  und  Marwah  zu  begeben,  um  dort  zu  beten.  Nach 
anderen  Berichten  hingegen  ^  hielt  man  es  nicht  für  recht, 
wenn  man  zur  Almanät  gepilgert  war,  noch  §afä  und  Marwah 
zu  besuchen.  Als  nun  der  Islam  kam,  entstanden  Zweifel 
darüber,  ob  man,  wie  früher  im  Heidenthum,  noch  die  beiden 
Hügel  besuchen  dürfe  oder  nicht.  Um  diesen  Bedenken  ein 
Ende  zu  machen,  verkündete  der  Prophet  folgenden  Koranvers 
(Sur.  2,  153):  ,Fürwahr  die  §afä  und  die  Marwah  sind 
Cultusstätten  Gottes,  und  wer  zur  Kaaba  pilgert  oder 
die  kleine  Wallfahrt  ('omrah)  verrichtet,  dem  ist  es 
keine  Sünde,  wenn  er  sie  verehrt.'  —  Aber  nach  einer 
anderen  Lesart  lautet  der  letzte  Theil:  ,wenn  er  sie  nicht 
verehrt.' 

Ich  lasse  hier  den  Text  der  Tradition  folgen:  Mälik  'an 
Hisam  ibn  'Orwah  'an  'abyhi  innaho  ^äla  ^olto  li'äisata  'omm 
ilmu'minyna  wa  'anä  jauma'idin  hadyt  olsanni  'ara*ai*ti  ^aulal- 
lahi  tabäraka  wa  ta'ala  'inn  alsafä  walmarwata  min  äa'äirillähi 
faman  hagg  albaita  'aw-i'tamara  falä  gonäha  'alaihi  'an  jat- 
tawwafa  bihimi  famst  *alälragoli  sai'on  'in  lä  jattawwafa  bihima 
fa^ärlat  'äi&ato  kallalan  kana  kamA.  ta^ulo  lakanat  falä  gonäha 
alaihi  'an  14  jattawwafa  bihimä. 

Man  sieht  also,  dass  der  Prophet  keineswegs  ein  beson- 
deres Gewicht  darauf  legt,   dass   man   die  alten  Cultorte  be- 


1  Bei  Boch&ry  und  Moslim. 

2  Tradition  bei  Moslim. 


i 


1^  VIII.  Abhandlnng:    y.  Krem  er. 

Bliche,  aber  untersagen  will  er  es  auch  nicht,  da  es  sich  offen- 
bar um  eine  alte,  eingewurzelte,  volksthümliche  Sitte  handeltet 

Es  sollen  später  auf  den  zwei  Anhöhen  die  ehernen 
Bildnisse  der  Isaf  und  Nailah  aufgestellt  worden  sein,  die  aber 
nach  dem  Siege  der  neuen  Religion  umgestürzt  und  herab- 
geworfen wurden.^ 

Aus  dem  Vorhergehenden  ergibt  sich,  dass  der  sogenannte 
Höhendienst,  die  Verehrung  von  Bergen  und  Anhöhen,  die  man 
für  Sitze  der  Götter  hielt,  und  wo  man  opferte  und  räucherte, 
nicht  blos  in  der  ältesten  Form  des  hebräischen  Cultns  er- 
scheint, sondern  bei  den  Arabern  sich  noch  bis  in  weit  spätere 
Zeiten  behauptet  hat. 

Auch  manche  Oase,  die  durch  Palmenreichthum  und 
WasserfUIle  sich  auszeichnete,  galt  als  den  Göttern  geweiht. 
Diodor  erzählt  uns  von  einem  solchen  heiligen  Hain,  wo  auch 
ein  Altar  aus  hartem  Steine  stand,  bedeckt  mit  alten,  un- 
verständlichen Schriftzeichen.  Den  Dienst  dieses  Heiligthams 
besorgten  ein  Mann  und  eine  Frau,  die  für  Lebzeiten  die 
Priesterwürde  bekleideten.  Alle  fünf  Jahre  fanden  Festver- 
sammlungen statt,  zu  denen  die  Bewohner  der  Umgebung  von 
weither  zusammenströmten  und  im  Heiligthume  des  Gottes 
Festhekatomben  von  wohlgenährten  Eameelen  opferten.^ 

Aber  auch  der  Baumcultus,  der  bei  den  Hebräern,  wie 
bei  so  vielen  anderen  alten  Völkern  sehr  verbreitet  war,  be- 
stand bei  den  arabischen  Stämmen.  So  verehrte  man  in  der 
Entfernung  weniger  Meilen  von  Mekka  einen  alten  Samorah- 
Baum  (Mimosa)  als  Sitz  der  Göttin  APozzä,  die  wir  früher 
unter  den  Steingottheiten  aufgeführt  haben.  Unter  der  Benen- 
nung ,dclt  'anw^t'  d.  i.  die  Spendenbehangene,  ist  ein  anderer 
heiliger  Baum  bekannt  und  in  der  Landschaft  Negrän  stand 
eine  Palme,  der  man  Weihgeschenke  darbrachte.  Und  noch 
bis  in  die  Gegenwart  haben  sich  deutliche  Reste  dieses  uralten 


1  Alles  nach  der  wichtigen  Stelle  im  Sarh  almowatta*.  Kairo  1280,  B.  II, 
S.  218  (g&mi*  olsa'j).  Auch  nach  Bochäry  ist  der  Besuch  der  beiden 
Hügel  nicht  geboten,  sondern  nur  eine  aus  dem  Heidonthum  herüber- 
genommene Sitte  (Boch.:  Kitftbo  tafsyr  olkor'&n  zu  Sur.  2). 

3  So  im  Sar^  olmowat^a'  nach  Baihaky  und  Nasft^y. 

3  Diod.  Sic.  m,  42,  43;  Strabo  XVI,  4,  18  (776,  777).  Vgl.  Wellhansen, 
8.  47. 


(Studien  xnr  Ten?l«iehendeD  CnltnrgMchicbte.  18 

BaumcultuB  erhalten.  Jetzt  bezeichnet  der  Araber  solche  Bäume 
als  ,von  Geistern  bewohnt'.  Sie  nicht  ehren  oder  gar  beschä- 
digen bringt  Unglück.  Ein  wohlhabender  Tu&lj,  der  tiber- 
müthiger  Weise  einen  solchen  Baum  in  Oaww  in  Brand  steckte, 
ging  bald  darauf  mit  der  ganzen  Familie  elend  zu  Grund.  So 
berichtet  neuestens  der  treffliche  Ch.  Doughty.  ^  Solche  Bäume 
nennt  man  manhal  (pl.  manähil);  meistens  sind  sie  in  der 
Wüste,  theils  Bäume>  theils  auch  vereinzelte  Sträucher.  Kommen 
die  Beduinen  auf  ihren  Wanderungen  vorbei,  so  pflegt  ein 
Kranker  ein  Schaf  daselbst  zu  opfern  oder  eine  Gais,  mit 
deren  Blut  er  den  Baum  und  den  Boden  besprengt;  das 
Fleisch  theilt  er  unter  seine  Freunde  aus,  lässt  aber  auch  einen 
Theil  zurück  an  den  Aesten  oder  Zweigen  hängend.  Dann 
legt  sich  der  Kranke  nieder  um  zu  schlafen,  in  der  Erwartung, 
dass  die  Mel4ikah  (die  Engel)  auf  ihn  im  Traume  herabsteigen 
und  ihm  die  Gesundheit  bringen  würden.  Sollte  aber  ein 
Gesunder  es  wagen  daselbst  zu  schlafen ,  so  würde  er  als  ge- 
brochener Mann  aufwachen.  Im  Gaww  sind  zwei  Manähil, 
das  eine  ist  ein  Sarbah-Strauch  und  das  andere  eine  immer- 
grüne Eiche  (richtig  wohl  Terenbinthe  bojm  oder  tirwah).  Die 
Geisterbäume  sind  behangen  mit  alten  Fetzen  und  bunten 
Lappen,  Glasperlen  und  ähnlichem  Plunder.^  Solche  Bäume 
sind  auch  in  Aegypten  und  Syrien  ausserordentlich  häufig  an- 
zutreffen. Ich  nenne  nur  den  Baum  ,omm  alsharftmyt'  auf  der 
Insel  Rodall^  bei  Kairo. 

So  finden  wir  wieder  ein  Stück  uralter  heidnischer  Sitte 
noch  in  voller  Lebenskraft:  denn  diese  Verehrung  heiliger 
Bäume  ist  altsemitisch  und  war  schon  bei  den  Hebräern  üblich. 
Man  begrub  geliebte  Todte  am  Fusse  oder  im  Schatten  der- 
selben, man  opferte  den  Göttern  daselbst  und  hielt  auch  Volks- 
versammlungen ab. 

Die  arabischen  Beduinenstämme  haben  uns  also,  wie  auch 
hier  wieder  ganz  deutlich  sich  zeigt,  die  älteste  und  ursprüng- 
lichste Form  der  religiösen  Gewohnheiten  der  semitischen  Vor- 
zeit fast  unverändert  erhalten  in  der  Verehrung  von  Steinen, 
Bergen,  Hainen  und  Bäumen,  die  man  von  Göttern  oder  Geistern 


J  Doughty:  Travels  etc.  I,  449. 

»  Doughty  I,  S.  448—450.  Vgl.  BalÄdory  ed.  de  Goeje,  8.  322,  Z.  20. 


14  VIII.  Abhandlung:    v.  Krem  er. 

bewohnt  glaubte  und  desshalb  verehrte.  Doch  im  Verlauf  der 
Zeiten,  in  Folge  der  höheren  Culturentwicklung ,  des  zuneh- 
menden Verkehres  mit  fremden  Völkern,  entstanden  neue  An- 
schauungen, Mythen  und  Göttersagen  und  hiemit  zogen  auch 
neue  Göttergestalten  ein,  die  sich  theils  durch  ihre  Form,  theils 
durch  ihren  Namen  und  Cult  als  entlehnt  und  dem  arabischen 
Geiste  fremd  zu  erkennen  geben. 

Die  Araber  der  geschichtlichen  Zeit  haben  dies  noch 
recht  gut  gefühlt  und  führen  unter  der  Bezeichnung  ,Götter 
der  Zeitgenossen  Noah's'  eine  Anzahl  solcher  vor,  die 
zwar  allerdings  durchaus  nicht  vorsündflutlicher  Natur,  aber 
allerdings  fremdartige,  nicht  nordarabische  Götter  sind,  und 
auch  gewiss  einer  weit  späteren  Epoche  angehören  als  die 
alten  Steingottheiten. 

Die  arabische  Sagengeschichte  erzählt,  dass  die  Zeit- 
genossen Noah's  aus  Holz  geschnitzte  Götterbilder  hatten.  Als 
nun  die  Sündflut  kam,  schwemmte  das  Wasser  sie  fort  und 
schliesslich  blieben  sie  am  Gestade  des  Meeres  in  der  Nähe 
von  Gidda  liegen.  Dort  fand  man  sie  auf  und  die  das  Tihä- 
mat  (Tiefland)  bewohnenden  Stämme,  zu  denen  diese  Bild- 
nisse gelangten,  so  berichtet  die  Legende,  hätten  sie  angebetet. 
Die  Namen  dieser  vorsündflutlichen  Götter  sind  wie 
folgt:  Wadd,  Sowä',  Jaghut,  Ja*u^  und  Nasr. 

Wadd  hatte  sein  Bild  in  Dumat  algandal  und  er  war 
angeblicli  als  männliche  Gestalt  dargestellt  in  Ober-  und  Unter- 
kleid, mit  umgehängtem  Schwerte,  Bogen  und  Pfeilköcher, 
einen  Speer  mit  Fahne  haltend.^ 

SowÄ*  ward  besonders  vom  Hodailstamm  verehrt  und 
stand  in  Rohät  im  Gebiete  vom  Janbo*,  nicht  fern  von  Medyna. 
Jaghut  befand  sich  auf  dem  Hügel  Madhig  in  Jemen 
und  ward  von  den  Madhigstämmen  verehrt,  die  bei  diesem 
Hügel  zum  gemeinsamen  Schutze  sich  verbündeten.  Auch  die 
Einwohner  der  südarabischen  Stadt  Gorash  huldigten  dem 
Jaghut,  so  dass  er  als  Localgott  dieser  Stadt  (Jaghut  Gorash) 
bezeichnet  wird.^  Sein  Cult  war  weit  verbreitet  im  Süden,  wie 
im  Norden.^ 


1  Aber  diese  Einzelnheiten  scheinen  spätere  Zugabe  zu  sein. 

2  Ibn  Hisäm,  S.  ,52.         3  Vgl.  Wellhausen:  Reste  u.  s.  w.  S.  17  ff. 


Htodien  snr  reii^Ieichenden  CultnriirMehiehte.  15 

Ja'u^  ward  ebenso,  wie  sein  Vorgänger  in  Südarabien 
verehrt,  von  den  Chaiwftn,  einem  Zweige  des  Hamdänstammes 
und  deren  Nachbarn  und  zwar  war  seine  eigentliche  Cult- 
stätte  im  Dorfe  Chaiw&n.^ 

Nasr  jst  gleichfalls  südarabisch,  war  Stammesgötze  der 
^imjaren  und  sein  Name  kommt  wirklich  auf  himjarischen 
Inschriften  vor.  Näheres  über  die  Art  seiner  bildlichen  Dar- 
stellung ist  nicht  bekannt. 

lieber  diese  Götter  ist  eine  Aeusserung  des  Ihn  'Abbäs 
erhalten,  die  ich  hier  folgen  lasse:  ,Die  Idole,  welche  von  den 
Zeitgenossen  Noah's  verehrt  wurden,  verbreiteten  sich  später 
unter  den  Arabern,  und  zwar  hatte  der  Stamm  Kalb  den 
Götzen  Wadd  in  Dumat  algandal,  Sowä'  gehörte  dem  Stamm 
Hodail,  Jaghut  dem  Stanmie  Ghatyf  in  Gauf  (andere  Lesart 
Gorf),  Ja'uk  dem  Stamme  Hamdän,  Nasr  aber  dem  Stamme 
Himjar  (und  zwar)  den  Nachkommen  des  Dulkalä'.  Es  waren 
alle  diese,  deren  Namen  oben  angefiihrt  wurden,  gottesfürchtige 
Männer  von  den  Zeitgenossen  Noah's.  Als  sie  aber  starben, 
da  verleitete  der  Satan  ihre  Stammesangehörigen  auf  den  Orten, 
wo  jene  sich  aufzuhalten  pflegten,  Denkmale  aufzustellen  und 
dieselben  nach  ihnen  zu  benennen.  Sie  thaten  es,  aber  ohne 
sie  anzubeten.  Jedoch  als  diese  gestorben  waren  und  die 
Weisheit  geschwunden  war,  da  wurden  sie  angebetet.''^ 

Hiezu  lässt  sich  noch  Einiges  aus  alten  Quellen  nach- 
tragen:^ Die  genannten  fünf  Götzen  werden  als  Kinder  des 
Seth,  des  Sohnes  Adams,  bezeichnet  (nach  Sohaily  im  Werke : 
ta'ryf).  Nach  'Orwah  Ibn  Zobair  sind  sie  leiUiche  Söhne 
Adams,  dasselbe  versichert  auch  *Omar  Ibn  Shabbah  (im  Kitab 
Makkah),  nach  einer  guten  Quelle  (Ka*b  all^orai^y).  Nach  Ibn 
Is^a^  ward  Wadd  in  Dumat  algandal  von  dem  Stamme  Kalb 
Ibn  Wabrah   Ibn  ^o^ä'ah  verehrt;    Sowä*   stand  in  Rohat   in 


^  So  nach  F&kihy  und  Ibn  lAl.iak  im  Fat\^  olbftry  fy  8ar\i  ilbochAry.  Kairo 
1301.  B.  X,  8.  612. 

)  BochAry:   KiUbo  tafsyr  ilkor*än:  zn  Sarah   71,22.    Wellhansen:  Reste 
n.  8.  w.  S.  11  ff. 

3  Ich  schöpfe  aus  dem  Werke  Hadj  olsäry  lifath  ilb&ry  fy  ^ar^  ilbochAry 
von  Ibn  Ha^ar  araskalanj  (st.  852  H.),  Kairo  1301,  XIV  Bände. 


16  VIII.  Abhandlung:    t.  Kremor. 

Qigäz  in  der  Eüstengegend^  Jaghut  gehörte  dem  Mor&dstammey 
dann  dem  Stamme  Ghatyf  Ibn  MorädJ 

So  viel  erhellt  hieraus,  dass  diese  Qötter  in  Menschen- 
gestalt verehrt  wurden ,  sonst  würde  man  sie  gewiss  nicht  als 
Rinder  oder  Enkel  Adams  bezeichnet  haben.  Ihre  Namen 
sind  echt  semitisch;  aber  das  Nordarabische  reicht  nicht  aus, 
um  sie  alle  zu  erklären:  Jaghut  bedeutet:  er  hilft,  er  rettet, 
also  Retter,  Helfer  (awr/Jp) ;  Ja'u]^ :  er  hält  zurück,  er  wendet 
ab,  also  Schützer,  Abwehrer  (afAuv-ccüp);  Wadd  und  Sowä*  bleiben 
unklar.  Hingegen  ist  Nasr  das  Sternbild  des  Geiers,  und  zwar, 
wie  auch  bei  den  Nordarabern  das  Sternbild  zweifach  ist,  näm- 
lich der  aufgehende  und  untergehende  Geier,  so  finden  wir  es 
auch  auf  sabäischen  Inschriften  in  der  doppelten  Form  des 
Geiers  des  Ostens  und  des  Geiers  des  Westens.' 

Fassen  wir  nun  zusammen,  so  lässt  sich  mit  Sicherheit 
sagen,  dass  Jaghut  und  Ja'u];:  dem  südarabischen  Culturgebiete 
angehören.  Von  Wadd  ist  dasselbe  kaum  zu  bezweifeln,  denn 
die  Ealbiten  in  Dumat  algandäl  waren  eine  südarabische  Co- 
lonie;  der  Ort  selbst  liegt  an  einer  grossen  von  Süden  nach 
Norden  führenden  Handelsstrasse:  es  herrschte  daselbst  bis  in 
die  Zeit  Mohammeds  eine  kinditische  Familie  und  die  Kindah 
sind  zweifellos  südarabischen  Ursprungs.  Wadd  muss  also  eine 
südarabische  Gottheit  sein,  wofUr  auch  das  häufige  Vorkommen 
auf  sabäischen  Inschriften  den  Beweis  liefert.^ 

Ueber  Sowä'  lässt  sich  nur  so  viel  sagen,  dass  auch  hier 
fremdländischer,  und  zwar  südarabischer  Ursprung  wahrschein- 
lich ist,  da  das  Idol  nahe  an  der  Seektlste  stand,  also  wohl 
von  aussen  zur  See  hergekommen  war.^ 

Nasr  ist  zweifeUos  südarabisch. 

Nach  dem  Gesagten  ist  es  in  hohem  Grade  wahrschein- 
lich, dass  alle  diese  Götter  südarabische  Importwaare  sind,  die, 


^  Ein  alter  Vera  bei  Ibn  Hisäm  S.  62  zei^,  dass  Wadd  weiblich  ^- 
dacht  ward. 

2  Vgl.  Baethgen :  Beiträge  zur  semitischen  Religionsgeschichte.  Berlin 
1888.  8.  128. 

3  Vgl.  Epigraphische  Denkmäler  ans  Arabien,  von  D.  H.  Mfiller,  Denk- 
schriften der  kais.  Akademie  der  Wissenschaften  in  Wien,  1889,  S.  5, 19. 
Baethgen:  Beitr.  S.  124  ff. 

*  Wellhausen,  S.  16. 


Studien  zur  Tergleichflnden  Cvltniir^tebichte.  17 

sei  68  durch  die  Handelskarawanen;  sei  es  durch  Ansiedler 
öder  Schiffsleute  aus  dem  höher  civilisirten  Jemen,  zu  den 
nordarabischen  Stämmen  gelangten. 

Nebst  diesen  zwei  Gruppen  —  1.  Götter  der  Vorzeit,  in 
Steinen,  Bergen  und  Bäumen  verehrt  und  2.  Götzenbilder,  aus 
fremder  Cultur  entlehnt  —  sind  in  den  Schriften  der  Philo- 
logen und  Chronisten,  noch  mehr  aber  in  alten  Inschriften 
zahlreiche  Namen  arabischer  Götter  erhalten,  über  deren  Be- 
deutung wir  nur  sehr  wenig  wissen.^  Vieles  davon  mag  gleich- 
falls fremden  Ursprungs  und  von  den  arabischen  Stämmen  nur 
angenommen  worden  sein,  oder  auch  blos  eine  ganz  locale 
Geltung  bei  dem  einen  oder  andern  Stamme  erlangt  haben. 
Um  nur  ein  Beispiel  anzuftLhren,  nennen  wir  den  Götzen  Mo- 
harri^  (d.  i.  Verbrenner),  welcher  von  den  Bakr  Ihn  W&il  und 
den  anderen  Rabj'ah-Stämmen  verehrt  worden  sein  soll:  jedes 
Lager,  d.  i.  jede  Unterabtheilung  des  Stammes,  musste  ihm 
jährlich  einen  Knaben  abliefern,  der,  wie  es  scheint,  verbrannt 
wurde.  Nun  ist  es  aber  zweifellos,  dass  schon  in  sehr  früher 
Zeit  ein  beträchtlicher  Theil  der  Rabj'ah- Stämme  aus  dem 
Hochlande  (Negd)  auswanderte  gegen  Norden  und  in  Mesopo- 
tamien seine  Wohnsitze  nahm.^  Da  mögen  sie  denn  mit  vielem 
anderen  auch  fremde  Götter  angenommen  haben,  denn  es  darf 
nicht  unbemerkt  bleiben,  dass  Brandopfer  eigentlich  bei  den 
Arabern  nicht  üblich  sind.  Ein  solcher  fremder  Gott  ist  offen- 
bar MoIhLarriJ^.  Der  Stammgott  der  Bakr  Ibn  Wä'il,  die  mit 
den  Rabj'ah  in  engem  Zusammenhange  standen  und  auch  in 
Mesopotamien  sich  angesiedelt  hatten,  hiess  'Aw&I  oder  'Ow4l.^ 
Gewiss  findet  sich  viel  Uraltes  und  Echtarabisches  unter  diesen 
Qöttemamen.  So  ist  z.  B.  der  Name  Manä,f  sicher  alt  und 
echt.  Unter  den  ^oraishiten,  sowie  den  Hodail  kommt  der 
Name  'Abd  Manäf,  d.  i.  Knecht  des  (Gottes)  Mand,f  vor.  Was 
fUr  ein  Gott  das  war,  erfahren  wir  aber  nirgends.  Wahr- 
scheinlich  ist   er  den  alten  Steingöttern  beizuzählen  und  mag 


1  Wellhaasen:  Reste  etc.  hat  die  Wichtigsten  Kusammengestellt. 

3  Strabo  bezeichnet  sie  mit  dem  Namen  Rfaambaeer.  Ihr  KOnig  ftlhrt  den 

echtarabischen  Namen  Alchaedamus.    Strabo  XVI,  2,  10  (253). 
>  Wüstenfeld:  Register,  S.  110.    Nach  Agäny  XX,  2.3  verehrten  die  Ijftd, 

spXter  auch  die    Bakr    Ibn    W&Yl,    den    Gott    Dnl-Ka'baim    (nach    Ibn 

alkalby). 
SitxnnKtber.  d.  pkil-hiit.  Cl.  CXX.  Bd.  8.  Abh.  2 


18  VIll.  Abhandlung :    ▼.  Kremer. 

einen  hochragenden  Felsen  bezeichnet  haben.  Wenigstens 
spricht  hiefur  die  Etymologie.^  Aber  diese  bietet  keine  volle 
Sicherheit. 

Schliesslich  ist  noch  ein  Wort  zu  sagen  über  die  Ver- 
ehrung der  Sonne,  des  Mondes  und  der  Gestirne.  Eine  hierauf 
bezügliche  Tradition  ist  bereits  früher  (S.  4)  angeführt  worden. 
Es  scheint  in  der  That  keinem  Zweifel  zu  unterliegen,  dass 
denselben  eine  gewisse  Verehrung  erwiesen  wurde,  was  aber 
einen  gleichzeitigen  Cult  von  localen  Gottheiten  durchaus  nicht 
ausschliesst.  Der  Eigenname  'Abd  Shams,  d.  i.  Eoiecht  des 
Sonnengottes,  spricht  deutlich  genug.  Auch  in  Südarabien  war 
der  Sonnencult  zuhause  und  findet  in  den  sabäischen  Inschriften 
seine  Bestätigung.^ 

Nach  den  Lexikographen  führte  die  Sonne  den  Namen 
alilähah,  d.  i.  die  Göttin.  Ueber  die  Verehrung  des  Mondes 
liegt  nichts  Näheres  vor.  Hingegen  brachte  man  dem  Morgen- 
sterne Opfer  dar.^  Und  der  Cultus  der  AFozzk  hängt  eben- 
falls mit  dem  Stemdienste  zusammen.  Dasselbe  gilt  von  der 
südarabischen  Gottheit  Nasr. 

Ich  halte  diesen  Cult  fUr  sehr  alt,  und  gewiss  ist  er  nicht 
jünger  als  der  von  heiligen  Steinen  und  Bäumen.  Bei  einem 
Nomaden-  und  Hirtenvolk  ist  es  ganz  natürlich,  dass  es  den 
Himmelskörpern  seine  besondere  Aufmerksamkeit  zuwendete 
und  deren  Gunst  durch  Opfer  zu  gewinnen  suchte.  Man 
glaubte,  dass  der  Einfluss  gewisser  Sterne  Regen  bringe  — 
für  den  Nomaden  und  seine  Herden  die  grösste  Wohlthat. 

Mohammed  tadelt  diesen  Aberglauben  mit  grosser 
Strenge,  indem  er  sagte:  ,Wer  da  spricht:  wir  erhielten 
Regen  durch  die  Gnade  Allahs,  der  ist  ein  gläubiger  An- 
hänger von  mir  und  ein  Ungläubiger  für  die  Gestirne;  aber 
wenn  einer  spricht:  das  Gestirn  so  und  so  hat  uns  Regen  ge- 
bracht, der  ist  ein  Ungläubiger  für  mich,  aber  ein  Gläubiger 
für  die  Gestirne.^^ 


1  Nwf,  hoch  sein,  emporragen. 

^  Mordtmann   und  Müller:  Sabäische  Oenkmüler,   in   den   Denkschriften 

der  Wiener  Akademie,  1893,  S.  66  ff.  Baethgen:  Beitr.,  S.  88. 
3  Wellhausen:  Beste  etc.  S.  37,  173. 
*  Bochdry:  Kitftb  olmagftzy,  bäbo  gaziltil-^odaibijah. 


Studien  zur  Torgleich«Dden  Cnltnrgesehichte.  19 

Man  hat  auch  geglaubt,  bei  den  alten  Arabern  Spuren 
der  Verehrung  heiliger  Thiere  nachweisen  zu  können. 

Um  diese  Behauptung  zu  stützen,  werden  verschiedene 
Beweise  vorgeführt.     Wir  wollen  sie  in  Kürze  prüfen. 

Vorerst  wird  hervorgehoben,  dass  zahlreiche  Stämme  nach 
Thieren  den  Namen  ßihren;  so  haben  wir  Stammesnamen,  wie 
folgende:  Löwen,  Panther,  Hunde,  Schlangen,  Eidechsen  u.s.  w. 
Man  wollte  nun  in  diesen  Thieren,  nach  deren  Namen  die 
arabischen  Stämme  sich  Kinder  des  Löwen,  des  Panthers  (banu 
'asad,  banu  namir)  u.  s.  w.  nannten,  den  Totem  dieser  Stämme 
erkennen.  Mit  diesem  Worte  bezeichnen  bekanntlich  die  nord- 
amerikanischen Indianer  ein  Thier  (Bär,  Wolf,  Fuchs,  Biber 
u.  s.  w.),  von  dem  sie  glauben,  dass  es  mit  ihrem  Stamme  in 
einem  gewissen,  geheimnissvollen  Zusammenhange,  in  einer  Art 
Wahlverwandtschaft  stehe.  Wenn  der  Bär  der  Totem  eines 
Stammes  ist,  so  betrachtet  sich  der  ganze  Stamm  als  ein 
Bärenstamm;  die  Mitglieder  dieses  Stammes  glauben,  dass  der 
Bär  mit  ihnen  in  verwandtschaftlichem  Verhältnisse  stehe  und 
enthalten  sich  desshalb  den  Bären,  als  ihren  Totem,  zu  tödten 
oder  sein  Fleisch  zu  essen.  Das  Totemthier  ist  gewissermassen 
geheiligt  und  wird  oft  als  göttlich  verehrt.  <  Alle  Jene,  deren 
Totem  dasselbe  Thier  ist,  betrachten  sich  als  verwandt  und 
zum  selben  Stamme  gehörig. 

Dieselbe  Idee  soll  nun  auch  für  die  arabischen  Stämme 
gelten,  und  zwar  wird  als  Beweis  hiefbr  auf  die  Tbiernamen 
verwiesen,  welche  fllr  ganze  arabische  Stämme  sowohl,  als  auch 
für  einzelne  Personen  äusserst  häufig  vorkommen.  Ich  werde 
später  an  geeigneter  Stelle  zeigen,  dass  diese  Benennung  der 
Personen  nach  Thieren  durchaus  nichts  mit  den  Totems  zu 
thun  hat,  sondern  auf  sehr  natürliche  Weise  sich  erklären  lässt. 
Ich  will  schon  hier  darauf  die  Aufmerksamkeit  des  Lesers 
lenken,  dass  solche  Thiemamen  im  primitiven  Völkerleben  auch 
auf  ganz  anderen  Gebieten  sich  finden,  wo  von  Totem  und 
ähnlichen  indianischen  Eigenthümlichkeiten  keine  Rede  sein 
kann.  In  der  alten  nordischen  Sage  kommen  Benennungen 
nach  Thieren   sehr   oft   vor;   da  finden  wir  Eigennamen  wie: 


>  Bobertson  Smith:    Eünship  and  marriage   in  early  Arabia.    Cambridge 
1885.  8.  186  ff. 

2* 


20  Vm.  Abhandlung:    ▼.  Kr  einer. 

der  Eber,  der  Widder,  der  Wolf,  der  Bär,  der  Hund,  der 
Aar,  der  Rabe,  der  Habicht.  >  Dass  aber  gleichzeitig  ein  CuItüB 
dieser  Thiere  hiemit  verbunden  gewesen  sei,  ist  im  Wider- 
sprach mit  der  ganzen  skandinavischen  Denkart.  Es  wäre  das 
gerade  so  irrig,  als  wollte  man  behaupten,  dass  alle  Deutschen, 
die  den  Familiennamen :  Bär,  Fuchs,  Wolf,  Habicht,  Adler, 
Hahn  u.  dgl.  tragen,  ursprünglich  einem  Totem-Stamme  an- 
gehörten. 

Der  Beweis  aus  den  Thiemamen  ist  also  entschieden  un- 
statthaft. 

Aber  die  alten  Araber  sollen  gewissen  Thieren  eine  be- 
sondere Verehrung  erwiesen  haben.  Wenn  dies  durch  zweifel- 
lose Thatsachen  dargethan  werden  könnte,  so  würde  die 
Totem -Theorie  hiedurch  allerdings  noch  nicht  bewiesen,  aber 
doch  annehmbarer  gemacht. 

Welche  Gründe  werden  nun  vorgebracht,  um  bei  den 
Arabern  einen  Thiercultus  oder  doch  die  Verehrung  von  einigen 
Gottheiten  in  Thiergestalt  zu  beweisen? 

Man  versichert  uns,  der  Löwe  sei  in  Gestalt  eines  Löwen- 
gottes verehrt  worden.^  Dass  dies  wirklich  der  Fall  war,  soll 
durch  häufige  Verwendung  des  Löwennamens  zur  Bezeichnung 
von  verschiedenen  arabischen  Stämmen  wahrscheinlich  gemacht 
werden.  Es  ist  nun  richtig,  dass  ein  arabischer  Stamm  den 
Namen  'asad  (Löwe)  führt,  dass  andere  denselben  Namen  mit 
kleinen  Aenderungen  ('asd,  'azd)  oder  gleichbedeutende  Namen 
führen,  aber  nach  dem  oben  Gesagten  genügt  dies  keineswegs, 
um  die  Totem -Theorie  zu  stützen. 

Das  hat  wohl  auch  der  gelehrte  Vertheidiger  derselben 
gefühlt,  und  desshalb  führt  er  noch  ein  vermeintlich  ent- 
scheidendes Argument  vor:  es  wird  nämlich  daftlr,  dass  der 
Gott  Jaghut  in  Löwengestalt  verehrt  worden  sei,  der  ge- 
lehrte Zamachshary  citirt,  der  in  seinem  Common tar  zum 
Koran  (zu  Surah  71,  23)  in  der  That  obige  Nachricht  über 
den  Gott  Jaghut  überliefert.  Aber  welches  Gewicht  soll  man 
dieser  Angabe  beilegen,  wenn  man  weiss,  dass  der  genannte 
Autor  diese  Mittheilung  ohne  Bezeichnung  verlässlicher  Quellen 


1  Weinhold:  Altnordisches  Leben.  S.  272.  Berlin  1856. 

2  Robertson  Smith,  S.  192. 


StndittD  snr  vargleichenden  Coltnrgetchichte.  21 

macht,  und  dass  ausserdem  viel  ältere  Nachrichten  vorh'egen, 
welche  von  der  Löwengestalt  des  Jaghut  nicht  blos  nichts 
wissen,  sondern  geradezu  das  Gegentheil  beweisen,  indem  sie 
auf  das  unzweifelhafteste  darthun,  dass  Jaghut  in  Menschen- 
gestalt dargestellt  wurde.  ^ 

Zur  weiteren  Bekräftigung  seiner  Hypothese  fiirt  Robert- 
son Smith  noch  den  Namen  'Abd  oPasad;  Sklave  des  Löwen 
(Gottes),  an ;  jedoch  dieser  Eigenname,  der  nur  äusserst  selten 
vorkommt,  braucht  durchaus  nicht  so  aufgefasst  zu  werden, 
sondern  bat  nach  aller  Wahrscheinlichkeit  die  Bedeutung  ,Sklave 
des  (Stammes)  al'asad  oder  al'asd.^^ 

Die  ,weitverbreitete  Verehrung  des  Löwengottes', 
von  der  Robertson  Smith  spricht,^  ist  also  in  Wirklichkeit 
vollkommen  unhaltbar  und  ohne  jede  thatsächliche  Begründung. 

Auf  eben  so  schwachen  Füssen  stehen  die  Weiteren  Be- 
weise für  die  Heiligkeit  anderer  Thiere. 

Der  Steinbock  (badan)  soU  auch  ein  Totem-Thier  sein, 
weil  ein  Stamm  sich  darnach  benannte,  und  demgemäss  soll 
der  Steinbock  verehrt  worden  sein.  Als  Beweis  hiefÜr  wird 
auf  eine  Nachricht  bei  Arrian  (Anal.  VH,  20,  Strabo  XV,  3,  2) 
hingewiesen,  die  gar  nichts  Anderes  besagt,  als  dass  auf  einer 
120  Stadien  von  der  Euphratmündung  entfernt  liegenden  Insel 
ein  Tempel  der  Artemis  stehe,  und  dass  daselbst  Ziegen  und 
Hirsche  sich  aufhalten,  die  der  Göttin  geweiht  sind,  also  frei 
sich  herumtreiben  und  von  keinem  Jäger  getödtet,  sondern  nur 
der  Göttin  geopfert  werden  dürfen. 

Ebenso  schlecht  steht  es  mit  der  Verehrung  des  Kameeies, 
und  wenn  Robertson  Smith  sagt,  dass  es  in  gewissen  Gülten 
(in  certain  worships)  ein  heiliges  Thier  war:  ,dafbr  gäbe  es 
viele  Beweise^  —  so  ist  er  diese  schuldig  geblieben.  Die  ein- 
zige Stelle,  wo  von  der  Verehrung  eines  schwarzen  Eameels 
die  Rede  ist,-^  muss  als  zweifelhaft  angesehen  werden  und  findet 
nirgends  eine  Bestätigung. 


1  V^l.  oben  S.  16. 

2  Vgl.  den  Namen  'Abd  bany-lhash&s,  ein  Spitzname  des  Dichters  Sohaim. 
Vgl.  Agkny  XX,  2;  dann  auch  die  Redensart:  'abd  aswad  libany-rasad. 
•Ikd  alfaryd  von  'Abd  rabbih.  Kairo  1293.  11,  S.  51. 

3  Kinship  and  mariag^  etc.  8.  193. 
*  AgÄny:  XVI,  48.  29. 


22  ▼ni.  Abhandlung:    ▼.  Krem  er. 

Man  wird  also  den  Thiercoltus  bei  den  Arabern  als  un- 
begründet zurückweisen  müssen.  Hiemit  f&Ut  natürlich  auch 
der  Totemismus;  über  die  abergläubische  Scheu,  mit  welcher 
man  gewisse  Thiere  betrachtete,  über  die  Mjrthen  und  Fa- 
beln, zu  denen  sie  den  Anlass  gaben,  werden  wir  später 
sprechen,  und  auch  da  wird  es  sich  wieder  zeigen,  wie  von 
einem  eigentlichen  Thiercultus  bei  den  Arabern  keine  Rede 
sein  kann. 

Eine  Bemerkung  drängt  sich  uns  noch  auf,  bevor  wir 
diese  altarabische  Götterwelt  verlassen.  Die  zahlreichen  Namen 
von  Göttern  gehört  durchaus  nicht  ein  und  derselben  Epoche 
an,  sondern  sie  wechselten  im  Laufe  der  Zeiten;  alte  wurden 
verdrängt  und  durch  neue  ersetzt,  oder  der  eine  Volksstamm 
wendete  sich  einem  neuen  Gegenstande  der  Verehrung  zu, 
während  der  andere  im  früheren  Glauben  verharrte.  Aus- 
ländische Einflüsse  machten  sich  geltend,  brachten  neue  Vor- 
stellungen oder  verbanden  sich  mit  alten,  volksthümlichen 
Bildern  und  erzeugten  neue  Zwitterschöpfungen.  Jedoch  immer 
blieb  ein  ^tes  Stück  alter,  volksthümlicher  Religion  erhalten. 
So  reicht  die  Verehrung  der  grossen  Göttinnen  des  Steincultus, 
All4t,  Arozzä  und  Almanät,  wohl  in  eine  sehr  ferne  Zeit 
zurück;  desgleichen  vermuthlich  auch  der  Gestirndienst,  die 
Verehrung  heiliger  Bäume,  Berge  und  Haine. 

Aber  zahlreiche  andere  Gottheiten  erlagen  und  ver- 
schwanden: so  finden  wir  auf  demselben  Hügel  Madbig,  wo 
Dulchala§ah  in  alter  Zeit  gestanden  hatte,  später  das  süd- 
arabische Idol  Jaghut,  und  dieselben  Stämme,  welche  früher 
den  ersteren  verehrt  hatten,  strömten  nun  zum  Bilde  seines 
Nachfolgers.  Als  Idol  des  Stammes  Bakr  Ibn  Wäil  wird  ein- 
mal Moharri|:  genannt,  dann  'Owal  (*Awal)  und  an  dritter 
Stelle  Dulka'bain,  falls  nicht  in  den  Berichten  selbst  ein  Irr- 
thum  sich  eingeschlichen  hat,  kann  man  demnach  annehmen, 
dass  der  Stamm  seinen  Gott  mehrmals  gewechselt  hat. 

Die  Verehrung  der  Götter  war  einfach  und  von  barbari- 
scher Rohheit.  An  den  heiligen  Stellen  verrichtete  man 
gewöhnlich  durch  uralte  Sitte  geregelte  Ceremonien,  man  ver- 
sammelte sich  daselbst,  stellte  sich  Im  Kreise  herum  auf, 
umwandelte  in  gemessenem  Schritte  mehrmals  die  heilige 
Stelle   (tawäf),    schlachtete  Opfertbiero  und  begoss  mit  dem 


Stadien  inr  Tergleichendon  CuUargeschichte.  23 

strömenden  Blute  den  heiligen  Stein.  Zum  SchlusBe  echor 
man  sich  das  Haar.  * 

Dieser  Cultus  hat  sich  bis  heutigen  Tages  in  der  Kaaba 
noch  in  allem  Wesentlichen  unverändert  erhalten,  mit  einigen 
äusserlichen,  formellen  Aenderungen,  die  Mohammed  vorschrieb. 

So  verrichtete  man  im  Heidenthum  die  übliche  Um- 
wandlung der  Kaaba  gänzlich  unbekleidet,  oder  wer  zahlen 
konnte,  lieh  sich  von  der  Tempelbruderschaft  der  Koraishiten 
(Qoms)  gegen  Bezahlung  Kleider  aus.^  Jetzt  ist  nach  Mo- 
hammeds Satzung  das  Pilgergewand  (ibräm)  an  die  Stelle  dieser 
alten  Uebung  getreten.  Die  Haare  bestrich  man  in  alter  Zeit 
mit  Gummiwasser  und  gestaltete  sie  auf  diese  Art  zu  einer 
festen,  zusammenhängenden  Masse  (talbyd),  welche  das  Haupt 
gegen  die  Sonnenstrahlen  schützte  und  gegen  das  Ungeziefer 
verwahrte,^  denn  der  Wallfahrter  musste  während  der  ganzen 
Zeit   des   mekkanischen  Festes  unbedeckten  Hauptes  bleiben. 

Der  Zug  nach  'Arafat,  der  im  Laufschritt  stattfindende 
weitere  Marsch  nach  Mozdalifah,  das  Steinwerfen  bei  der 
Qamrah,  die  grosse  Opferschlächterei  bei  Minä  und  endlich 
die  Haarschur,  dann  die  Sitte  nach  Besuch  der  Kaaba,  bei 
den  zwei  Hügeln  $afä  und  Marwah  zu  beten  —  das  Alles 
sind  rein  heidnische  Gebräuche,  die  der  Islam  einfach  mit 
kleinen  Abweichungen  beibehalten  hat. 

Die  Schlachtung  der  Opferthiere  erfolgt  ganz  nach  alter 
heidnischer  Sitte,  indem  die  Halsschlagadern  des  Thieres  durch- 
schnitten wurden,  wie  dies  auch  bei  den  Hebräern  und  Griechen 
geschah,  so  dass  das  Blut  reichlich  herausströmt,  wobei  statt  des 
Namens  der  heidnischen  Gottheit  nun  nach  Mohammeds  Gebot 


1  Gänslich  Terschieden  von  den  Qebrftachen  des  Heidenthums  ist  hin- 
gegen das  yon  Mohammed  eingeführte  Qebet  mit  seinen  Prosternationen, 
welches  wahrscheinlich  eine  Nachahmung  der  religiösen  Andachts- 
übungen der  Manichäer  oder  der  christlichen  Secten  des  Ostjordanlandes 
ist.  Ich  habe  an  anderem  Orte  hierüber  gesprochen  (Cultnrgeschicht- 
liche  Streifzüge  auf  dem  Gebiete  des  Islams  IX,  Note  3)  und  füge  hier 

•  

nur  noch  die  Bemerkung  bei,  dass  nach  GaKz&Iy  (IhjA*  III,  433;  Kit&b 
dämm  ilkibr)  die  Prosternation  (sogud)  und  die  Verbeugung  (roku*)  als 
eine  des  freien  Mannes  unwürdige  Demüthigung  von  den  heidnischen 
Arabern  angesehen  ward.  Vgl.  Balftdory  S.  97. 

'  Boch&rj:  KitAb  olbagg:  bftb  olwokuf  bi'arafah. 

>  Mowatta':  n,  246^  Kit4b  ol^agg:  altalb^d. 


24  VIII.  Abfanndloiig:    t.  Krem  er. 

der  Name  Allah  ausgesprochen  wird,  um  es  der  Gottheit  zu 
weihen.  Ebenso  ist  es  heidnische  Sitte,  die  der  Islam  nicht  ab- 
geschafft hat,  die  Opferthiere,  die  zur  Schlachtstätte  getrieben 
werden,  mit  einer  Binde  am  Halse  zu  schmücken,  um  sie  gegen 
den  bösen  Blick  zu  schützen,  oder  ihnen  zu  demselben  Zwecke 
zwei  alte  Sandalen  anzuhängen.'  Nur  die  Sitte,  ihnen  blutige 
Striemen  auf  beiden  Seiten  mit  dem  Schwerte  aufzuritzen,  um 
sie  als  Opfer  zu  zeichnen,  hat  Mohammed  abgeschafft,  nicht 
etwa  aus  Humanitätsrücksichten,  sondern  weil  er  die  Thiere 
nicht  durch   das  Blut  wollte  verunreinigt  und  entweiht  sehen. 

Die  ganze  grossartige  Opferschlächterei,  wo  aUjährlich 
auf  der  Ebene  von  Mink  viele  tausend  Hammel  und  Schafe 
abgeschlachtet  werden,  ist  echt  heidnisch,  im  Islam  eigentlich 
zwecklos  und  ohne  jede  innere  Berechtigung.  Denn  die  blu- 
tigen Opfer  hatten  nur  einen  Sinn  in  der  alten,  heidnischen 
Zeit,  wo  man  die  Göttersteine  mit  Blut  begoss  und  den  Göttern 
nichts  Wohlgefälligeres  und  Leckereres  darbringen  zu  können 
vermeinte  als  den  Lebenssaft:  das  Blut.  Aber  seitdem  diese 
alten  blutdürstigen  Götter  der  Urzeit  gestürzt  worden  waren 
und  an  ihre  Stelle  Allah  anerkannt  wurde,  hatte  dieser  alte 
Brauch  jede  Berechtigung  verloren.  Im  'Gegensatze  zum  Heiden- 
thum  hatte  der  arabische  Prophet  das  Blut  für  verunreinigend 
erklärt.  Der  Gottesbegriff  des  Islams  ist  entschieden  unter 
christlichem  Einfluss  entstanden:''^  Gott  ist  ,der  Barmherzige^ 
(rabmän)  und  ist  nicht  lüstern  nach  Blut,  seine  Tempel  und 
Altäre  dürfen  nicht  mit  Blut  beschmutzt  werden,  weil  es  die- 
selben verunreinigen  würde. 

Und  dennoch  opferte  man  ganz  in  alter  Weise  fort.  So 
gross  ist  die  Macht  der  alten  Gewohnheit,  dass  nicht  blos  die 
alten,  heidnischen  Opfer  dem  neuen  Gotte  dargebracht  wurden, 
sondern  dass  sogar  das  blutige  Opfer  als  eine  fromme,  gott- 
gefkllige  Handlung  zu  gelten  nicht  aufhörte.  Hieran  änderte 
es  nichts,  wenn  man  diesen  Widerspruch  dadurch  abzuschwächen 
glaubte,  indem  das  Fleisch  der  Opfer  zu  Speisen  der  Armen 
verwendet  ward.  Der  innere  Gegensatz  bleibt  nichtsdesto- 
weniger gleich  unvermittelt  und  unversöhnlich. 


»  1.  1.  II,  S.   175.  226;  KitÄb  olhagg. 

'  Sprenger:  Das  Leben  Mohammed'«  II,  S.  181  ff.  202. 


Studien  xnr  Terglflicheiid«n  Cnltartesehichte.  25 

Nichts  hat  mehr  als  diese  Sitte  der  blutigen  Opfer  zur 
Verwilderung  des  Volksgeistes  beigetragen.  Nichts  kennzeichnet 
deutlicher  den  Islam  als  eine  barbarische  Religion ,  die  ganz 
und  gar  dem  rohen  Gottesdienste  der  ältesten  Zeit  entspricht. 
Nichts  hat  mehr  den  Hang  zum  Blutvergiessen  wach  erhalten^ 
als  diese  religiöse  Vorschrift  der  blutigen  Opfer.  Ja  so  sehr 
hat  sich  die  Gewöhnung  daran  im  Volksgeiste  eingewurzelt,  dass 
es  in  allen  mohammedanischen  Ländern  allgemeine  Sitte  ist,  bei 
jedem,  selbst  dem  geringfügigsten  Anlasse  ein  Lamm  oder  einen 
Hammel  als  Opfer  zu  schlachten.  Man  schlachtet  zur  Sühne 
für  ein  Vergehen,  man  opfert,  um  ein  Gelübde  zu  erfüllen,  oder 
um  ein  nicht  eingehaltenes  zu  sühnen,  zum  Danke  fUr  Rettung 
aus  einer  Gefahr  und  so  fort  bei  anderen  unzähligen  Anlässen. 
Dabei  hat  sich  der  alte  Gedanke,  dass  man  der  Gottheit  opfert, 
gänzlich  verflüchtigt.  Man  schlachtet  das  Lamm  oder  den 
Hammel  und  verzehrt  das  Fleisch  mit  den  Verwandten  und 
Freunden.  Jeder  bemittelte  Mohammedaner  hat  in  seinem 
Leben  so  und  so  vielen  Thieren  die  Gurgel  abgeschnitten,  und 
man  kann  daher  mit  Recht  sagen,  dass  die  blutigen  Opfer  den 
Islam  zu  der  allerrohesten  unter  den  grossen  Religionen  stempeln. 

Eine  andere  echt  heidnische  Einführung  besteht  im  Islam 
unverändert  fort.  Es  ist  die  Unverletzlichkeit  des  Weichbildes 
von  Mekka.  Gerade  so  wie  im  Alterthum  um  den  Tempel 
sich  ein  ausgedehntes  Weihgebiet,  ein  Temenos,  erstreckte,  wo 
die  dem  Heiligthume  gespendeten  Thiere  sich  aufhielten  und 
von  niemand  behelligt  werden  durften,  so  hat  der  Tempel  von 
Mekka  noch  bis  heute  sein  die  Stadt  sammt  ihrem  Weichbild 
umfassendes  Weihgebiet,  wo,  mit  Ausnahme  einiger  schädlicher 
Thiere,  kein  Wild  getödtet,  kein  Baum  gefällt,  keine  Pflanze 
geknickt  werden  darf.  Die  mohammedanischen  Theologen  haben 
in  ihrem  bigotten  Rigorismus  in  der  Erläuterung  und  Ent- 
wicklung dieses  Grundsatzes  das  Aeusserste  geleistet:  nicht 
einmal  eine  Laus  im  Haare  darf  der  Pilger  im  Weihgebiete 
von  Mekka  tödten  (Damyry)  ohne  sich  einer  Sünde  schuldig 
zu  machen.  Zur  Busse  für  solche  Vergehen  ist  ein  ganzer 
Tarif  aufgestellt  worden,  worin  genau  bestimmt  ist,  ob  man 
einen  Hammel  oder  ein  Schaf  zur  Sühne  schlachten  müsse, 
wie  viele  Arme  man  mit  Almosen  zu  betheilen  oder  zu  speisen, 
wie  lange  man  zu  fasten  habe  u.  s.  w. 


26  yill.  AbhftndliiDg:    t.  Krem  er. 

Noch  mehr  Ueberreste  des  alten  Heidenthums  aber  haben 
sich  im  Glauben^  in  den  Sitten  und  Gewohnheiten  des  aJltäg- 
lichen  Lebens  erhalten. 

Besonders  ist  es  der  Glauben  an  Geister  und  Dämonen, 
der  in  die  ältesten  Zeiten  zurückreicht  und  noch  immer  fortlebt. 

An  erster  Stelle  ist  des  Geisterglaubens  zu  gedenken,  der 
eigentlich  mit  den  alten  Volksideen  und  mit  dem  heidnischen 
Cultus  so  innig  zusammenhängt,  dass  er  sich  gar  nicht  davon 
trennen  lässt. 

UeberaU  sah  man  Geister,  aber  besonders  stellte  man  sich 
dichte  Wälder,  mit  üppigem  Baum-  und  Pflanzen  wuchs  be- 
deckte und  hiedurch  unzugängUch  gemachte  Sumpfgegenden 
oder  auch  wilde,  einsame  Gebirge,  wohin  nur  selten  ein  Wan- 
derer den  Fuss  setzt,  als  Aufenthaltsorte  und  Wohnstätten  der 
Geister  vor.  In  einer  alten,  volksthümlichen  Erzählung  heisst 
es,  dass  zwei  der  angesehensten  Männer  von  Mekka  von  den 
Geistern  getödtet  worden  seien,  weil  sie  den  Hain  von  ^orajjah  ^ 
in  Brand  gesteckt  und  daselbst  den  Boden  zu  bebauen  sich 
erkühnt  hatten.  Die  Geschichte  wird  folgendermassen  er- 
zählt: ,Sie  zogen  an  l^orajjah  vorüber:  aber  dort,  wo  jetzt 
IJLorajjah  steht,  war  damals  ein  dichter  Wald,  so  undurchdring- 
lich, dass  man  nicht  daran  denken  konnte,  hineinzugelangen. 
Sie  fassten  desshalb  den  Entschluss,  ihn  in  Brand  zu  stecken, 
um  den  auf  diese  Art  ausgerodeten  Grund  zu  bebauen.  Sie 
legten  denn  Feuer  an,  und  wie  die  Flammen  hoch  empor 
loderten,  hörte  man  in  dem  Dickicht  mächtiges  Gejammer  und 
Geheul,  dann  flogen  weisse  Schlangen  daraus  empor,  die  vor 
dem  Brande  sich  zu  retten  suchten.' 

Bald  darauf  —  so  fügt  der  alte,  gläubige  Erzähler 
hinzu  —  starben  Beide.  Das  Volk  schrieb  ihr  rasches  Ende 
der  Rache  der  Geister  zu;  wir  werden,  minder  poetisch,  aber 
gewiss  richtiger,  hierin  eine  Wirkung  der  Malaria  und  der  an 
jenen  Orten  herrschenden  Fieber  sehen.^ 

Die  Vorstellung,  dass  die  Schlangen  dämonisch  seien, 
dass  Geister  sich  oft  in  Schlangengestalt  zeigen,  ja   dass   die 


>  Ueber  diesen  Ort  vgl.  Sprenger:  Alte  Geographie  von  Arabien,  S.  237. 
J  Ag&ny  VI,  92. 


Studien  zar  Tergleichenden  Cultargeschicbte.  ^7 

Schlangen  Genien  seien ^  ist  bei  den  Arabern,   wie  bei  vielen 
andern  Völkern,  sehr  verbreitet. 

So  galt  auch  der  Berg  pila*  als  Aufenthaltsort  der  Genien. 
Es  waren  eigentlich  zwei  Berge,  die  durch  ein  breites  Thal 
getrennt  waren.  Sie  lagen  in  der  Nähe  des  alten  Weihgebietes 
von  Parijjah,  das  später  als  Staatsgehege  diente.  ^  Und  zwar 
behauptete  man,  dass  der  eine  Berg  von  Genien  bewohnt 
werde,  die  den  Islam  angenommen  hätten  und  den  Menschen 
befreundet  seien ,  während  die  Bewohner  des  andern  Berges 
ungläubig  geblieben  und  den  Menschen  feindlich  gesinnt  seien.  ^ 
Zwischen  den  gläubigen  und  ungläubigen  Genien  bestand  grosse 
Feindschaft.  Ein  Beduine  will  Zeuge  eines  Kampfes  zwischen 
den  beiden  Parteien  gewesen  sein.  Seine  Erzählung  lautet:  er 
sei  an  einem  heissen  Tage  in  dem  Thale  zwischen  den  beiden 
Bergen  gewesen;  da  habe  er  sich  plötzlich  von  dichten  Staub- 
wolken umgeben  gesehen,  die  vor  und  hinter  ihm  sich  einher- 
wälzten,  obgleich  vollkommene  Windstille  herrschte;  aus  diesen 
seien  dann  heftige  Windstösse  losgebrochen,  die  gegeneinander 
stürmten  und  miteinander  rangen;  nach  einer  Weile  verzog 
sich  der  Staub,  die  Windstösse  wurden  schwächer  und  wichen 
zurück,  zuerst  in  der  Richtung  des  Berges  der  ungläubigen 
Genien,  dann  in  der  entgegengesetzten  Richtung.  Er  begab 
sich  nun  an  die  Stelle,  wo  er  den  Staub  am  dichtesten  sich 
tummeln  und  den  Wind  am  heftigsten  hatte  wüthen  gesehen, 
und  da  fand  er  den  Boden  bedeckt  mit  todten  und  halbtodten 
Schlangen.  Das  waren  die  ungläubigen  im  Elampfe  gebliebenen 
Ginnen.^ 

Das  ist  echte,  altarabische  Volksdichtung.  Der  Prophet 
fand  sich  nicht  veranlasst,  dieser  Ansicht  entgegenzutreten, 
denn  er  theilte  sie  selbst.    Desshalb  verbot  er  es  ausdrücklich. 


1  HimA  JArijj&l^:  ^  ^&r  in  alter  Zeit  einer  Gottheit  geweiht. 

3  Es  erinnert  diese  Sage  an  den  Doppelberg  *£bal  and  Garizim,  von 
welchem  man  annehmen  muss,  dass  er  ebenfalls  als  Wohnstfttte  der 
Geister  angesehen  wurde  und  zwar  von  guten  und  bösen;  denn  nach 
der  biblischen  Erzählung  sollen  auf  Moses  Befehl  bei  Eintritt  in  Kanaan 
auf  dem  Garizim  Segenssprüche,  auf  dem  'Ebal  aber  schreckliche  Flüche 
und  Verwünschungen  ausgesprochen  werden  (Deut.  11,30;  87,  11 — 13; 
Tgl.  Jos.  8,  33). 

'  Jftkut;  Mo*gam  yoce;  ^W, 


28  VIII.  Abhandlnog:    ▼.  Krem  er. 

die  HausschlaDgen  zu  tödten,  denn  sie  seien  Geister ,  Genien 
und  unter  ihnen  gebe  es  viele,  die  sich  zur  wahren  Religion 
bekannt  und  den  Islam  angenommen  hätten.^ 

In  einer  alten  Tradition  wird  folgender  Voi*fall  erzählt  : 
Ein  junger  Mann,  der  erst  kurz  verheiratet  war,  kehrte  mit 
Erlaubniss  des  Propheten  von  einem  Eriegszuge  nach  Medyna 
zurück,  um  sein  Weib  zu  begrüssen.  Er  fand  sie  zwischen 
der  Thilr  ihres  Gemaches  mit  erschreckter  Miene,  und  wie  er 
hineintritt,  sieht  er  auf  ihrem  Bette  zusammengeringelt  eine 
Schlange  liegen.  Ergrimmt  durchbohrt  er  sie  mit  seinem 
Speere,  den  er  mit  der  Schlange  darauf  im  Hofraum  in  die 
Erde  pflanzte.  In  Todeszuckungen  wand  sich  die  Schlange 
bis  sie  verschied,  aber  gleichzeitig  stürzte  der  junge  Mann  todt 
zu  Boden.^ 

Der  Vorfall  ward  dem  Propheten  berichtet,  der  dazu 
sagte:  ,In  der  Stadt  sind  Grinnen,  die  den  Islam  angenommen 
haben.  Seht  ihr  sie  (in  Schlangengestalt),  so  gewähret  ihnen 
drei  Tage  Frist:  zeigt  sich  nachher  wieder  etwas  von  ihnen, 
so  tödtet  es,  denn  es  ist  dann  der  Satan. '^ 

Der  dämonische  Charakter  der  Schlange  wird  also  durchaus 
anerkannt  und  nur  der  Unterschied  zwischen  guten  und  bösen 
Geistern  gemacht,  die  in  Schlangengestalt  erscheinen.  Die 
Auffassung  der  Hausschlange  als  eines  guten,  schützenden 
Wesens  findet  sich  auch  in  dem  alten,  deutschen  Volksglauben 
von  der  Hausschlange  oder  Hausotter.  Sie  wird  fast  in  allen 
deutschen  Gauen  von  der  Schweiz  bis  nach  Niederdeutschland 
gerne  gesehen,  man  darf  sie  nicht  tödten,  sonst  widerfährt 
dem  Hause  grosses  Unglück;  wo  man  die  Hausotter  schlecht 
behandelt,  flieht  jeder  Segen  den  Haushalt.^ 

Ueberhaupt  herrschte  bei  den  Urarabern  so  gut,  wie  bei 
andern  Völkern,  der  feste  Glauben,  dass  der  Mensch  von 
Geistern  umgeben  sei,  sowohl  von  gutgesinnten,  die  ihm  helfen, 


1  Mowat^'  IV,  207—209.    Baudissin:   Studien  zur   semitischen  Reli^ions- 
geschichte  I,  279. 

2  Th.  Nöldeke:  Zeitschrift  für  Völkerpsychol.  von  Lazarus  und  Steinthal 
1860,  I,  S.  412  ff. 

3  l^rh-ol-mowatta'  IV,  207—209  m&  gär'afy  katl  il^ajjat. 

*  J.  Lippert:  Christenthum ,   Volksglaube   und  Volksbrauch.  Berlin  1882. 
S.  493. 


Stadien  cur  vergtoichenden  CuUargeschicbte.  39 

als  von  "bösen  7  die  ihm  schaden  wollen.  Die  letzteren  hielt 
man  fttr  zahlreicher. 

Am  Allerseelentage  wirft  der  deutsche  Bauer  fUr  die 
Seelen  Speiseistücke  auf  den  Herd  und  sprengt  ihnen  Milch.  < 
Auch  der  alte  arabische  Volksglaube  lässt  die  Geister  lüstern 
nach  Milch  sein^  die  sie  gerne  naschen,  wenn  sie  in  unbedeckten 
Gefässen  stehen  gelassen  wird.^ 

Auch  gewisse  Naturerscheinungen  fasste  man  im  Sinne 
des  Geisterglaubens  auf;  so  sah  man  die  Sand-  und  Wasser- 
hosen als  Geister  an.' 

Schon  lange  vor  dem  Islam  entstanden  aus  diesem  Geister- 
glauben gewisse  Naturmythen.  Das  beste  Beispiel  hiefUr  ist 
der  altarabische  Name,  womit  der  Regenbogen  bezeichnet  wird, 
nämlich:  ^aus  ^ozab»  d.  i.  der  Bogen  des  l^ozah.  Nun  ist 
es  aber  sehr  wahrscheinlich,  dass  !^ozah  der  Name  desselben 
Gottes  sei,  den  man  auf  den  Inschriften  in  der  griechischen 
Umschreibung  Ko^s  findet.  Es  ward  also  die  Naturerscheinung 
mit  der  Aeusserung  einer  höheren  Macht  in  Zusammenhang 
gesetzt,  die  man  in  dem  Gotte  E^oza]^  sich  darstellte.^ 

Ein  anderes  Beispiel  der  Personificirung  von  Natur* 
gewalten  und  Elementarerscheinung  ist  das  Wort  ^ä'ijjiah,  wo- 
mit das  Strafgericht  des  Himmels  in  Gestalt  eines  zerschmet- 
ternden Donnerkeils  bezeichnet  wird.  Das  Wort  kann  seiner 
Wurzel  nach  ursprün^ich  nur  die  Bedeutung:  ,die  Donnerin' 
gehabt  haben,  denn  es  ist  eine  Participialform  von  einem 
Verbum  gebildet,  das  im  Hebräischen  und  auch  im  Arabischen : 
dröhnen,  tosen,  schreien  bedeutet;  davon  übertragen  vom 
Donnern:  mit  Krachen  einschlagen,  zerschmettern;  und  in  der 
Participialform  s^'i^ah  ,die  Zerschmetterin%   also  vielleicht  in 


I  1.  l.  S.  665  ff.         2  Arab.  Lexica:  voce  ^4^- 

'  Tjlor:  I,  288,  289.  Der  Name  für  Stanbsänle  ist  zauba^ah  and  ein 
Dämon,  oder  ein  ganzes  Geschlecht  von  Dämonen  wird  so  genannt. 

*  Tuch:  Zeitschrift  d.  D.  M.  G.  III,  193 ff.  Ich  habe  lange  gezweifelt,  ob 
nicht  statt  kans  kozah  zu  erklären  als  Bogen  des  Wolkengottes  Koza^, 
es  einfach  aufzufassen  8el  als  Wolkenbogen,  kans  ^aza%  denn  kaza* 
heisst  Wolke,  also:  Wolkenbogen.  Hieftir  scheint  zn  sprechen,  dass 
kans  kazy*  in  den  Wörterbüchern  gleichgesetzt  ist  mit  kans  kozah. 
Die  griechische  Form  Ko^s  entspräche  am  besten  dem  arabischen  kazy', 
doch  mit  der  Vocalisatton  kozai*.  Aber  diese  Form  lässt  sich  in  der 
Literatur  nicht  nachweisen. 


30  yin.  Abhandlung:    ▼.  Kren  er. 

der  älteBten  AuffaBsung  eine  Gdttin,  die  den  vernichtenden 
Donnerkeil  schleudert.'  Es  sind  dies  alles  Personificationen 
von  Naturgewalten,  die  selbstständig  handelnd  eingeführt  werden, 
ganz  so  wie  J^oza^;  der  Regengott,  entschieden  persönlich  ge- 
dacht wurde. 

Ebenso  entspringen  ganz  den  Eindrücken  des  Naturlebens 
und  der  Wüstenscenerie  unzählige  andere  Geister-  und  Spuk- 
gestalten.  Besonders  ist  es  der  nächtliche  Zug  durch  die 
Wüste y  wobei  dem  unsichem  Mondschein,  oder  dem  noch 
trügerischeren  Sternlicht,  die  unheimlichen  Schatten  der  Felsen 
und  Sträucher,  das  unerklärbare  Geräusch  der  Thierwelt,  das 
Rauschen  des  Windes,  zu  den  Fabeln  von  den  Ghulen,  den 
Wüstendämonen,  den  weiblichen  Wüstengeistem  (sa*lk),  den 
Elfen,  den  Irrwischen  (kotrob)  u.  s.  w.  Anlass  gaben. 

Diese  Phantasiegestalten  verdienen  desshalb  hervorgehoben 
und  beachtet  zu  werden,  weil  sie  fast  alle  in  uralte,  vorislami- 
sehe  Zeit  zurückreichen  und  ein  sehr  oft  benutztes  Thema  der 
alten,  vormohammedanischen  Dichter  sind.^  Aber  noch  bis 
heute  wirken  diese  alten  Vorstellungen  von  einer  äusserst  zahl- 
reichen und  mannigfach  gegliederten  Geisterwelt  im  Volke 
lebendig  fort.^ 

Mit  besonderer  Vorliebe  werden  die  Geister  als  Hüter 
verborgener  Schätze  gedacht.  So  erzählen  die  Beduinen,  dass 
auf  dem  Howärah-Felsen ,  welcher  in  der  Ebene  von  Med&'in 
die    Landmarke    bildet,    unter    einer    Steinplatte    ein    grosser 

'  Das  Verbum  ^*k  in  der  IV.  Form  und  der  Bedeutung  ,mit  dem  Donner- 
keil vernichten',  kommt  schon  in  einer  minäischen  Inschrift  von  'Ölah 
vor.  Vgl.  D.  H.  Müller:  Epig^raphische  Denkmäler  etc.  S.  40.  Im  Koran 
hat  das  Wort  die  mythische  Bedeutung  ganz  verloren  und  bedeutet 
nur  mehr  Donnerkeil,  zündender  Blitzstrahl.  Aber  für  den  ursprüng- 
lichen Sinn  findet  sich  bei  den  alten  Lexikogfraphen  ein  Beleg,  indem 
eine  Erklärung  gegeben  wird,  dass  i^äUkah  den  Engel  bezeichne,  welcher 
die  Wolken  treibt  und  alles  worauf  er  stüsst  verbrennt  (Lane:  Lexicon). 
Auch  in  manchen  andern  Wörtern  dürften  Reste  ursprünglicher  Mythen- 
bildung  stecken,  aber  mit  Wahrscheinlichkeit  lässt  sich  nichts  Bestimm- 
teres darüber  sagen.  Ich  führe  beispielsweise  das  Wort  sa'ub  Tod  an, 
und  manan,  das  dieselbe  Bedeutung  hat.  Ersteres  bedeutet  eigentlich 
,der  Trennende*  und  das  zweite  vielleicht  soviel  als  ,Geschick,  Ver- 
hängnisse. 

>  Vgl.  Culturgeschichte  II,  S.  256  ff.,  344. 

'  Vgl.  Spitta:  Contes  arabes.  Leide  1883. 


StQdi«n  zur  ?mrgleiehenden  CnltnrgMehieht«.  31 

Schatz  liege,  der  von  einem  'Afryt  bewacht  wird.  Wenn  aber 
der  Schatz  gehoben  würde,  so  rnttsste  grosses  Unheil  über  die 
Menschen  kommen;  die  Könige  der  Erde  würden  miteinander 
Krieg  führen  und  die  Beduinenstämme  sich  gegenseitig  im 
Kampfe  aufreiben.^  In  Geryeh,  eine  Tagreise  nördlich  von 
Tebuk  soll  nach  dem  Volksglauben  ebenfalls  ein  Schatz  liegen; 
ein  Beduine  erzählte  darüber  wie  folgt:  in  der  Nähe  (des 
Dorfes)  ist  ein  Sandsteinkliff  und  darin  ein  Thorweg  einge- 
hauen, der  in  einen  Corridor  führt,  mit  Kammern  auf  beiden 
Seiten.  Aber  hinter  dem  Thor,  das  von  einem  Schwarzen  mit 
gezogenem  Schwerte  bewacht  ist,  liegt  ein  grosser  Schatz:  alle 
Freitage  rollen  die  Goldstücke  heraus  und  rollen  au£  dem  Boden 
der  Wüste  herum  bis  zum  Sonnenuntergang.^ 

Man  sieht  an  diesem  Beispiele  wie  die  Volksphantasie 
nur  einer  ganz  einfachen  äusseren  Unterlage  bedarf,  um  durch 
ihre  Thätigkeit  die  Sache  auszumalen  und  auf  der  nüchternen, 
dürren  realen  Thatsache  eines  alten  Felsengrabes  ein  ideales 
Luftschloss  aufzubauen.  Und  dieser  Glauben  an  Schätze  und 
hütende  Geister  ist  überall  im  Orient  verbreitet. 

Als  ich  in  Beirut  die  Stelle  als  General-Consul  für  Syrien 
bekleidete,  kam  ein  kleiner  Gutsbesitzer  aus  Hamftna,  einer 
ungefähr  acht  Stunden  von  Beirut  in  dem  gleichnamigen  höchst 
malerischen  Felsenthal  gelegenen  Ortschaft,  zu  mir  und  bot 
mir  antike  Münzen  zum  Kauf  an ;  es  war  nichts  Werthvolles 
darunter;  trotzdem  nahm  ich  die  ganze  Partie,  um  mit  dem 
Mann  in  Verbindung  zu  treten.  Es  lag  in  seinem  ganzen 
Wesen  etwas  Geheimnissvolles,  das  mich  anzog  und  die  Neu- 
gierde erregte.  Bald  wurden  wir  bekannter,  und  da  sah  ich, 
dass  er  an  der  fixen  Idee  litt,  er  sei  grossen  Schätzen  auf  der 
Spur,  und  um  sie  zu  heben,  bedürfe  er  der  Beihilfe  eines 
Europäers,  der  die  Zeichen  richtig  zu  deuten  verstünde,  die 
er  gefunden  habe. 

Ein  Hirt  aus  seinem  Dorfe,  so  erzählte  er  mir,  trieb  täg- 
lich seine  Kühe  in  ein  entferntes  einsames  Felsenthal.  Da  fiel 
es  ihm  auf,  dass  seine  Herde  immer  in  dem  Thal  um  ein  Stück 
mehr  zähle;   aber   bei  der  Heimkehr  fand  er  wieder  nur  die 


>  Doaghty:  Trayels  in  Arabia  Deserta  I,  170  fF. 
»  1.  1.  I,  497. 


o2  yni.  Abbandlnng:    v.  Krem  er. 

frühere  Anzahl.  Da  passte  er  denn  recht  auf  und  sah  nun, 
dass,  wenn  er  gegen  Sonnenuntergang  mit  der  Herde  nach 
Hause  zog^  eine  schöne  Kuh  sich  absonderte  und  seitwärts 
wendete.  Er  folgte  ihr  über  unwegsame  Felspfade  bis  zu 
einer  Höhle;  dort  ging  die  Kuh  hinein ^  und  als  er  auch  sie 
betrat,  sah  er  plötzlich  vor  sich  eine  Franengestalt,  die  vor 
ihm  durch  eine  eiserne  Pforte  in  die  Felswand  hineinschritt. 
Wie  er  ihr  aber  nacheilen  wollte,  schloss  sich  die  Thüre. 

Diese  Pforte,  meinte  der  brave  Mann  aus  Hamftna,  habe 
er  selbst  gesehen,  und  er  sei  bereit,  sie  mir  zu  zeigen,  wenn 
ich  ihm  behilflich  sein  wollte,  die  darin  verborgenen  Schätze 
zu  heben.  .Ein  Weib  aus  seinem  Dorfe  sei,  so  erzählte  er 
weiter,  zufällig  dort  vorbeigekommen  und  habe  die  Thüre  oflFen 
gefunden:  drinnen  aber  standen  grosse  Körbe,  gefüllt  mit  Gold- 
stücken; das  kleine  Kind,  welches  sie  auf  dem  Arme  trug, 
langte  nach  den  blanken,  glänzenden  Münzen  und  holte  eine 
Handvoll  davon  heraus;  aber  als  das  Weib  auch  zugreifen 
wollte,  schloss  sich  sofort  das  Eisenthor. 

Auch  an  anderen  Orten,  sagte  er^  habe  er  sichere  An- 
zeichen gefunden,  Inschriften,  in  den  Stein  gemeisselte  Ge- 
stalten und  Zeichen;  doch  um  die  Schätze  zu  heben,  müsste 
man  diese  Zeichen  zu  entziffern  verstehen,  und  das  sei  nur  ein 
Franke  im  Stande. 

Mir  flössten  diese  Angaben  wenig  Vertrauen  ein,  und  ich 
hegte  starken  Zweifel  an  der  Zurechnungsfähigkeit  des  Mannes. 
Doch  kam  er  zuletzt  mit  einer  Nachricht,  die  mehr  Aufmerk- 
samkeit verdiente.  Auf  seinem  eigenen  Grundstücke,  etwas 
abseits  vom  Dorfe,  hatte  er  beim  Durchwühlen  der  Erde  ein 
altes  Grabmal  gefunden,  in  geringer  Tiefe;  eine  schwere 
Marmortafel  deckte  es  zu,  und  darauf  stand  eine  Inschrift  mit 
goldenen  Lettern.  Das  schien  nun  allerdings  recht  viel  ver- 
sprechend, obwohl  die  Goldlettern  etwas  bedenklich  waren. 
Schon  machte  ich  den  Plan  eines  Rittes  nach  Ham&na  und 
träumte  von  der  Entdeckung  des  Grabmales  irgend  eines 
phönicischen  Rentiers,  der  hier  in  der  ländlichen  Einsamkeit 
das  Zeitliche  gesegnet  hatte  und  sammt  seinen  Schätzen  und 
mit  einer  langen  phönicischen  Grabinschrifl  daselbst  beigesetzt 
worden  war  —  da  nöthigten  mich  unerwartete  Umstände  zur 
raschen  Abreise  nach   der  Heimat,    und    ich   musste   scheiden 


Studien  zur  rergleicbenden  CnUnrifesohichte.  33 

von  dem  schönen  Gebirgslande    es    dem  Manne  von  Hamäna 
überlassend,  seine  Schätze  selbst  zu  heben. 

Aber  das  eigentliche  Land  des  Geisterglaubens  und  der 
Schatzmythen  ist  Aegypten.  Dort  erschien  in  Kairo  vor  einigen 
Jahren  ein  Volksbüchlein,  das  zum  häuslichen  Gebrauche  be- 
stimmt ist  und  nicht  nur  vorschreibt,  wie  man  sich  den  Haus- 
geistern gegenüber  zu  verhalten  habe,  sondern  auch,  welche 
Amulete,  welche  Zaubersprüche  anzuwenden  seien,  um  sich 
gegen  jeden  Geisterspuk  zu  schützen.^ 

Ich  glaube  am  besten  zu  thun,  wenn  ich  hier  einige 
Auszüge  folgen  lasse. 

Vor  Allem,  heisst  es,  muss  man  sich  in  Acht  nehmen 
bei  Passirung  eines  gegen  Osten  gelegenen  Thorweges, '^  dass 
man  nicht  auf  eines  der  Kinder  der  Geister  tritt,  denn  in 
diesem  Falle  thun  sie  Einem  leicht  etwas  Böses  an.  Am  besten 
schützt  man  sich  dagegen  durch  einen  Talisman.  Wenn  ein 
ELind  gähnt  oder  niest,  so  ist  dies  dadurch  verursacht,  dass 
ein  Ginny  (ein  Geist)  es  angehaucht  hat,  oder  dass  das  Kind 
von  einer  ^arynah  gestreift  worden  ist. 

Wenn  eine  Frau  aus  Versehen  oder  Unachtsamkeit  einen 
Stein  in  ein  unbewohntes  Gemach  wirft,^  sich  darin  wäscht 
oder  gar  einen  Speisetisch  der  Ginnen  umstösst  und  ein  Ginny 
ertappt  sie  dabei,  so  wirft  er  ihr  drei  Steinchen  nach:  das 
erste  auf  den  Kopf,  das  zweite  auf  den  Rücken,  das  dritte 
auf  die  Beine;  das  bringt  ihr  Abspannung,  Kopfweh  und  Herz- 
beklemmung. Das  Mittel  dagegen  ist,  dass  man  die  sieben 
Tahatyl  -  Worte  auf  sieben  Sykomorenblätter  schreibt,  jedes 
Wort  auf  ein  Blatt;  dann  rollt  man  sie  zusammen  und  ver- 
scharrt sie  unter  dem  Thorwege.  Ausserdem  schreibe  man 
ihr  ein  Amulet,  das  sie  am  Halse  trage.  Man  kann  aber  auch 
folgendermassen  verfahren:  die  Worte  werden  auf  sieben  grüne 
Sykomorenblätter  geschrieben,  ein  Blatt  wird,  nachdem  es  be- 
schrieben ist,   in  1  7^  ^^tl  Salz  gelegt  und  dann  (mit  diesem) 


1  Es  führt  den  Titel:   Kit&b  all^arf  bil^akym   Harmas.     Lithofifraphie  aas 

Castelli's  Druckerei  (ohne  Ang^abe  des  Jahres). 
>  'Atabah  sharkijjah  S.  2,  11,  23. 
5  Vgl.  Tylor:  Anfange  der  Cultur  I,  S.  106. 
Sitzungsber.  d.  phil.-hifit.  Cl.  CXX.  Bd.  8.  Abh.  3 


34  YIII.  Abhaudlang:    r.  Krem  er. 

unter  der  Hausthorschwelle  vergraben,  während  mit  den  anderen 
Blättern  die  Patientin  sich  räuchert.^ 

Für  die  Amulette  schreibt  man  verschiedene  Koranstücke 
auf  (Sur.  7,  30,  dann  den  Vers  Sur.  2,  25G). 

Die  Ginnen  halten  sich  mit  Vorliebe  an  dunklen,  ein- 
samen Orten  auf,  unter  den  Thorwegen,  zwischen  Gräbern, 
in  einem  Backofen  (Tannur).^  Geht  man  mit  einem  Kinde 
an  einer  solchen  Stelle  vorbei,  so  ist  es  leicht  möglich,  dass 
ein  Ginny  es  anbläst;  dann  weint  das  Kind,  verliert  seine 
Farbe  und  beginnt  zu  kränkeln  (S.  26).  Desshalb  soll  man 
nie  einen  solchen  Ort  betreten,  ohne  vorher  laut  auszurufen: 
dastur!  (d.  i.  mit  Verlaub),  damit  die  Ginnen  es  nicht  übel 
nehmen. 

Wird  ein  Kind  durch  die  Berührung  eines  Ginny  krank, 
so  lässt  man  es  reines  Salz  lecken  (S.  11).  Wenn  jemand  zu 
einem  Wasser  geht,  um  sich  darin  zu  reinigen,  und  er  vergisst 
den  Namen  Gottes  auszusprechen,  besonders  wenn  es  Sonntag 
ist,  so  schlägt  ihn  der  Geist  des  Wassers  mit  einem  Leibes- 
schaden (S.  12).  3 

Besonders  ist  es  ein  weiblicher  Geist,  eine  böse  Fee,  die 
den  Beinamen  die  ,Kindermutter  (omm-alsibj&n)'  flihrt,  welche 
leicht  den  Eandem  schadet  durch  Berührung  oder  Anhauchung 
(S.  14).  Der  Glauben  an  diese  Fee  ist  aber  nicht  etwa  blos 
auf  Aegypten  beschränkt,  sondern  auch  in  Mekka  ist  die 
,Kindermutter'  der  Schrecken  der  Familien,  sie  ist  dort  gleich- 
falls unter  dem  Namen  omm  al^ibjän  bekannt,  wird  aber  auch 
J^arynah,  d.  i.  Seele  genannt.  Sie  stiftet  im  Hause  gar  manches 
Unheil;  sie  ist  Schuld  daran,  wenn  die  Mutter  nicht  genug 
Milch  für  ihren  Säugling  hat.^  Neu  ist  dieser  Aberglaube 
keinenfalls,  denn  schon  bei  einem  älteren  Schriftsteller  (Damyry) 
wird  dieser  Unholdin  gedacht,  und  unter  derselben  Benennung. 
Er  meint,  es  sei  darunter  eine  Art  Hausgeist  (täbi*ah  min  alginn) 


1  Die  Tahatyl- Worte  sind  nichts  anderes  als  die  siebenmalige  Wieder- 
holung mit  kleinen  Verändernngen  des  Zauberwortes  hat  =  hatyl,  S.  3. 

'  Im  deutschen  Yolksaberglauben  ist  der  Aufenthalt  der  Hausgeister  der 
Herd.  Wuttke,  8.  229  (Nr.  409). 

3  Die  Nennung  des  Sonntags  deutet  auf  christlichen  Ursprung.  Der  Geist 
des  Wassers  wird  Taww&f  almä*  genannt. 

*  Snouck  Hurgronje:  Mekka  H,  t24. 


Studien  rar  vergleicbenden  Gnltnrfi^soliichte.  35 

ZU  verstehen.  Eine  klare  Vorstellung  hievon  konnte  man  sich, 
wie  leicht  begreiflich,  nicht  machen  und  einige  meinten  daher 
die  Eule  hierunter  zu  verstehen,  die  denselben  Beinamen 
jKindermutter^  führt.  Es  wird  sogar  eine  Erzählung  angeführt, 
dass  schon  der  Prophet  gelehrt  hätte,  wie  man  es  zu  machen 
habe,  um  ein  neugebomes  Kind  gegen  die  Bosheiten  der  Un- 
holdin zu  feien.  Natürlich  war  das  Mittel  eine  fromme  Formel.* 

Der  oben  angedeutete  Zusammenhang  mit  der  Eule  legt 
es  nahe,  in  dem  omm-al^ibjän  eine  Form  des  alten  Hexen- 
glaubens zu  sehen.  Schon  bei  Ovid  in  den  Fasti  (VI,  131  flf.) 
werden  die  Eulen  (striges)  genannt,  welche  dem  neugebornen 
Elinde  das  Blut  aussaugen.^  Diese  Strix  ist  die  italienische 
strega  (Hexe).  Die  Ginnen  zeigen  sich  oft  in  Gestalt  von 
Hunden  oder  Katzen,  und  wirft  man  ihnen,  um  sie  zu  ver- 
scheuchen, einen  Stein  nach,  so  wissen  sie  sich  zu  rächen 
durch  allerlei  Schabernack,  den  sie  zufügen. ^  Desswegen  sieht 
man  auf  den  Bazaren  orientalischer  Städte,  wie  die  Kaufleute, 
welche  in  ihren  Buden  sitzend  ihr  Mahl  verzehren,  ab  und 
zu  den  Hunden  oder  Katzen,  die  sich  dort  aufhalten,  einen 
Bissen  zuwerfen;  denn  diese  Thiere  könnten  Ginnen  sein,  die 
man  sich  nicht  zu  Feinden  machen  darf. 

Diese  abergläubischen  Vorstellungen  sind  aber  nicht  etwa 
vereinzelt,  sondern  sie  sind  auf  dem  ganzen  Gebiete  der 
mohammedanischen  und  arabischen  Culturwelt  verbreitet. 

Häuser,  die  von  Gespenstern  bewohnt  sind,  nennt  man 
,maskun^'*  Gewöhnlich  ist  es,  ganz  so  wie  im  europäischen 
Volksglauben,  ein  Schatz,  den  der  Geist  zu  bewachen  hat  und 
an  den  er  gebannt  ist,  so  dass  er  erst,  wenn  er  gehoben  ist, 
zur  Ruhe  kommen  kann.^ 

In  tJÄfl,  der  Hauptstadt  von  Negd,  herrschen  ganz  die- 
selben Ideen  über  die  Ginnen.  Die  Ahl-alard,  die  Geister,  die 
unter    der  Erde   wohnen,    machen   die  Leute   krank   und   die 


>  Damyry:  Haj&t  al^aiw&n,  Artikel:  bumah. 

'  Vgl.  Gubernatis:  Die  Thiere  in  der  indogermanischen  Mythologie,  S.  497 

(Deutsche  Ausgabe).    Auch  Hopf:   Thierorakel   und  Orakelthiere.   Stutt* 

gart  1888.  S.  103. 

3  KitÄb  albarf,  S.  17  bis  hieher  nach  diesem  Büchlein. 

4  Snouck  Hurgronje:  Mekka  II,  128. 
»  1001  Nacht,  Lane  II,  S.  618. 

3* 


(>f)  VIII.  Abhandlung:    v.  Krem  er. 

Besessenen  schlagen  sieh  selbst  oder  fallen  schäiimend  zur 
Erde.  Geisteraustreiben  ist  daher  ein  Handwerk  wie  ein 
anderes.  Man  meint  fest  ihnen  mit  Beschwörungsformeln  bei- 
kommen zu  können.  Lange  Zeit  hindurch  unbewohnt  gebliebene 
Räume  hält  man,  wie  in  Aegypten,  für  Aufenthaltsstätten  der 
Geister.  Viele  behaupten,  sie  mit  eigenen  Augen  gesehen  zu 
haben  in  ihren  fremdartigen  und  grauenhaften  Gestalten.  All- 
gemein ist  die  Sitte,  zum  Schutze  gegen  die  Ginnen  sich  Talis- 
mane und  fromme  Sprüche  (liigäb)  schreiben  zu  lassen,  die 
man  als  Amulete  trägt. ^ 

In  Mekka  herrscht  die  Sitte,  wenn  in  einem  Hause  eine 
Erkrankung  stattfindet,  durch  Räucfaerung  mit  Mastix  oder 
ähnlichen  stark  riechenden  Stoffen  den  Versuch  zu  machen, 
die  bösen  Geister  auszutreiben.  Wirkt  dies  nicht,  so  muss  ein 
frommer  Gottesgelehrter,  der  selbst  den  Teufel  nicht  fürchtet, 
herhalten,  welcher  aber  nicht  wie  bei  uns,  mit  Weihwasser 
dem  Bösen  zusetzt,  sondern  einen  Talisman  schreibt,  der 
gewöhnlich  in  ein  paar  Koransbrocken  oder  einem  Zauber- 
spruch besteht;  das  hiemit  beschriebene  Papier  wird  verbrannt 
und  der  Kranke  muss  die  Asche  in  Wasser  aufgelöst  trinken.^ 
Oder  die  talismanische  auf  Papier  oder  ein  Teller  geschriebene 
Formel  wird  abgewaschen  und  das  Spülwasser  dem  Patienten 
eingegeben. 

Starke  Gerüche  hielt  man  immer  flir  sehr  geeignet,  Geister 
zu  vertreiben:  die  Logik  des  Aberglaubens  ist  in  diesem  Falle 
sehr  leicht  zu  errathen.  Gerüche  wirken  unsichtbar,  aber  trotz- 
dem sehr  empfindlich;  also  müssten  sie  auch,  so  folgerte  man, 
auf  die  Geister,  die  gleichfalls  unsichtbar  sind,  ihre  angenehme 
oder  unangenehme  Einwirkung  geltend  machen.  Man  glaubte 
also  durch  recht  starke,  unangenehme  Gerüche  sie  verscheuchen 
zu  können.  Dass  dieser  Gedanke  uralt  ist,  dafür  fehlt  es  nicht 
an  Beweisen :  so  empfiehlt  schon  Serenus  Samonicus  als  Schutz- 
mittel gegen  die  strix  atra,  welche  die  Kinder  bedrängt  — 
sie  ist  also  identisch  mit  der  früher  besprochenen  omm-al^ibjän 
• —  Knoblauch,   dessen  durchdringender  Geruch  sie  vertreibe. ^ 

>  Doughty  n,  2,  3. 

3  Snouck  Hurgronje:  Mekka  11,  S.  121. 

3  Gubernatis:   Die  Thiere  etc.,   S.  497,  der  hier  wieder  seine  Quelle  an- 
zuführen vergissf. 


Studien  zur  vergleichenden  Culturgeschichtc.  37 

Auch  gegen  Schwefeldampf  halten  die  Geister  nicht  Stand J 
Aber  selbst  den  Orangenduft  vertragen  sie  nicht:  so  glaubte 
man  steif  und  fest,  dass  die  Ginnen  ein  Zimmer^  worin  eine 
Orange  sich  befindet,  nicht  betreten.^ 

Ebenso  wie  durch  starke  Gerüche  werden  sie  vertrieben 
durch  lautes  Geräusch,  das  ja  auch  unsichtbar  wirkt  und 
deshalb  wie  der  Geruch  die  Geister  trifft.  Das  unangenehmste 
und  stärkste  Geräusch  ist  das  durch  Metall  hervorgebrachte : 
deshalb  gilt  Eisen  als  ein  probates  Mittel  gegen  die  Geister, 
die  davor  grosse  Furcht  haben.  "^  So  verscheucht  auch  im 
europäischen  Volksglauben  Eisen  die  Feen  und  Elfen.^  Schon 
im  griechischen  Alterthum  hielt  man  dafür,  dass  die  Geister 
die  Flucht  ergreifen,  wenn  sie  das  Geräusch  von  Erz  und 
Eisen  hören.  Der  Spötter  Lucian  macht  auf  das  leichtfertige 
Mädchen  Ohrjsis  den  Witz,  dass  sie,  statt  wie  die  Geister  vor 
dem  Geräusch  des  Metalles  zu  entfliehen,  sofort  sich  einstelle, 
wenn  sie  irgendwo  Silberstücke  klingen  höre.  ^ 

Bei  den  Arabern  galt  schon  in  alter  Zeit  Eisen  oder 
Stahl  als  nützliches  Amulet,  und  ein  alter  Literat  (Ta'llliby 
st.  429  oder  430  H.)  sagt:  Vier  Dinge  sind  gut  für  Ringe:  der 
Rubin,  wegen  des  innern  Werthes,  der  Türkis,  als  Glück  be- 
deutend, der  Karneol,  weil  vom  Propheten  empfohlen,  und  das 
chinesische  Eisen  (Stahl)  als  Amulet  (hirz).^ 

Aber  wenn   die   Geister  trotz  alledem   zu  lästig  wurden 

« 

und  mit  den  gewöhnlichen  Mitteln  sich  nicht  verscheuchen 
Hessen,  musste  der  Pfaffe  helfen  und  mit  Gebeten  und  Ver- 
wünschungsformeln den  Geistern  den  Standpunkt  klar  machen. 

• 

1  Doughty  n,  191. 

3  Damyry:  I,  242;  Artikel:  ginn. 

3  Lane:    1001  Nacht,    I,   S.  34.     Deshalb   legte    man    der  Leiche,   wenn 

man  sie  aufbahrte,  ein  Messer  und  etwas  Salz  auf  die  Brust.    Hiednrch 

glaubte  man  dämonische  Einflüsse  fernzuhalten.    Vgl.  1001  Nacht,  IV, 

171  (ed.  Habicht). 
^  Tylor:  Anfänger  der  Cultur  I,  S.  140.    Ob  er  Recht  habe,  wenn  er  dies 

so  erklären  will,  dass  Feen  und  Elfen  desshalb  das  Eisen  scheuen,  weil 

sie  selbst  Geschöpfe  der  Steinzeit  seien,  lasse  ich  unerörtert. 
^  Julian:  Philopseudes,  14,  15. 
«  Bard  olakbAd  fylVdäd,  Ausgabe  von  Constontinopel,  1301,  S.  129.   Der 

Name  des  Türkises  ist  glück  bedeutend,   weil  fyruzeh,   Türkis,   zugleich 

,glücklich,  erfolgreich*  bedeutet. 


38  VIII.  Abbandlnng:    y.  Kr  einer. 

Ein  Bewohner  von  Bagdad  kam  einst  zu  dem  im  Gerüche 
besonderer  Heiligkeit  stehenden  Scheich  *AbdaI]^dir  Grjlknj, 
der  noch  jetzt  in  hohem  Ansehen  steht ,  und  flehte  ihn  um 
seinen  Beistand  an,  denn  ein  Ginny  habe  ihm  seine  Tochter, 
ein  jungfräuliches  Mädchen,  von  der  Terrasse  seines  Hauses 
entführt.  Der  Heilige  gab  ihm  hierauf  folgende  Belehrung:  er 
möge  noch  dieselbe  Nacht  auf  die  Ruinenstätte  von  Karch' 
sich  begeben,  am  fünften  Schutthügel  auf  die  Erde  sich  setzen, 
dann  mit  den  Worten:  Im  Namen  Gottes  und  im  Auftrage 
*Abdal|j:ädirs!  —  einen  Ejreis  um  sich  ziehen;  dann  würden 
um  Mitternacht  die  Geister  in  Schaaren  dort  vorüberziehen 
in  ihren  verschiedenen  grauenhaften  Gestalten;  aber  er  möge 
darob  nicht  in  Furcht  gerathen;  gegen  Tagesgrauen  erst 
würde  der  König  der  Geister,  umgeben  von  einer  Schaar 
seiner  Trabanten,  vorüberkommen  und  ihn  um  sein  Begehren 
fragen;  dem  solle  er  dann  antworten:  der  Scheich  'Abdal^s^dir 
habe  ihn  gesendet  und  zugleich  solle  er  die  Geschichte  seiner 
Tochter  erzählen. 

Er  that,  wie  ihm  der  heilige  Mann  aufgetragen  hatte. 
Da  sah  er  die  Schaaren  der  Geister  nacheinander  vorbeiziehen, 
ohne  dass  jedoch  einer  den  Kreis  betrat,  in  welchem  er  sass. 
So  ging  es  fort,  bis  der  Geisterkönig  kam,  hoch  zu  Ross  und 
umgeben  von  seinem  Gefolge.  Vor  dem  Kreise  hielt  er  an 
und  frug:  Was  ist  dein  Begehr,  o  Menschenkind?  —  Der  aber 
antwortete,  wie  der  heilige  Scheich  ihm  befohlen  hatte.  Da 
stieg  der  König  ab,  küsste  zur  Ehre  des  Heiligen  die  Erde 
und  Hess  sich  ausserhalb  des  Kreises  nieder.  Dann  hörte  er 
die  Geschichte  des  Mädchenraubes  an  und  als  er  sie  bis  zu 
Ende  vernommen  hatte,  befahl  er  den  Schuldigen  sofort  her- 
beizuschaffen. Alsbald  war  er  gefunden  und  zusammen  mit 
dem  Mädchen  herbeigeführt.  Wesshalb,  sprach  der  König  zu 
ihm,  hast  du  das  Mädchen  geraubt,  trotz  des  Schutzes  des 
Heiligen?  —  Sie  hat  mich  zur  Liebe  entzündet!  lautete  die 
Antwort.  Da  stellte  der  König  das  Mädchen  dem  Vater  zurück 
und  liess  den  Verbrecher  sofort  hinrichten. ^ 


1  Vorstadt  von  Bagdad. 

3  Damyry:  I,  241,  voce:  ginn.     Wie  verbreitet  und  volksthümlich  solche 

Sagen  sind,  zeigt  eine  Vergleichung  der  obigen  Erzählung  mit  der  bei 

Doughty  n,  188—189. 


Stadien  zur  Tergleichenden  Caltur^scliichtfl.  39 

So  lautete  diese  Geistergeschichte ^  die  in  manchen  an 
die  Sage  von  dem  nächtlichen  Heereszuge  erinnert^  obgleich  an 
einen  inneren  Zusammenhang  nicht  zu  denken  ist.  Jedenfalls 
ersehen  wir  aus  der  Erzählung  ^  dass  wir  es  mit  Geistern  zu 
thun  haben,  die  gute  Rechtgläubige  sind,  denn  bekanntlich 
versicherte  der  arabische  Prophet  oft,  dass  ein  grosser  Theil 
der  Ginnen  sich  zur  wahren  Religion  bekehrt  und  ihn  als 
Gottgesandten  anerkannt  habe.  Dies  waren  die  gläubigen 
Ginnen,  während  die  anderen  als  Ungläubige  und  Feinde  des 
Menschengeschlechtes  galten.  Diese  sind  es,  die  nicht  blos  den 
Menschen  in  jeder  Weise  nachstellen,  sondern  die  sogar  an 
den  Pforten  des  Himmels  zu  horchen  sich  erkühnen,  um  die 
göttlichen  Geheimnisse  zu  erlauschen,  wo  sie  von  den  Engeln 
ertappt  werden,  welche  sie  mit  feurigen  Sternen  beschmeissen 
und  in  die  Flucht  schlagen. 

So  sagte  ein  Dichter: 

Wie  ein  St«m,  der  einen  'Afryt  lauschend  ertappt 
Und  mit  flammender  Garbo  ihm  folgt  nnd  versengt, 
Dem.  Eeiter  gleich,  dem  der  Sturm  den  Turban  gelöst, 
Den  er  nachschleppt^  als  von  dannen  er  sprengt. 

wa  kaukabin  'absara-rafryta  mostarika 
lilsam'i  fankadda  jodny  chalfaho  lahabah 
kafärisin  halla  'i'säron  *imämataho 
fagarrahä  kollaha  min  chalfihi  'adabahJ 

Diese  bösen  Geister  sind  aber  sehr  verschieden  von  den 
altarabischen  Dämonen,  und  man  merkt  es  ihnen  an,  dass  sie 
christlicher  oder  jüdischer  Herkunft  sind:  denn  die  ersteren 
kümmerten  sich,  wie  die  alten  Heiden  selbst,  wenig  um  den 
Himmel  und  seine  Geheimnisse.  Es  ist  auch  in  der  That  der 
Gedanke  aus  fremder  Quelle  geschöpft:  die  an  den  Pforten 
des  Himmels  lausehenden  Geister  sind  nichts  anderes  als  die 
angeli  desertores  oder  proditores,  welche  nach  der  bei  den 
Kirchenlehrern  öfters  uns  begegnenden  jüdischen  Vorstellung 
die  göttliche  Wahrheit  diebisch  und  verrätherisch  an  die 
Menschen  gebracht  haben  sollen.  Es  ist  dies  der  Gedanke, 
den  Clemens  Alexandrinus  vertritt,  wenn  er  von  dem  dämo- 
nischen Ursprung   der  Philosophie   spricht,   denn   sie  sei  nicht 


>  Ma^ary,  Bulak,  U,  S.  662. 


40  VIII.  Abhandlung:    t.  Krem«r. 

gesandt  vom  Herrn,  sondern  gestohlen  worden,  indem  die 
griechischen  Philosophen  sich  die  Wahrheiten,  die  sie  lehren, 
aus  den  Propheten  der  Hebräer  genommen  und  sich  angeeignet 
hätten.  Clemens  denkt  sich  als  unmittelbaren  Vorsteher  des 
Volkes  Gottes  den  Logos,  als  die  Vorsteher  der  übrigen  Völker 
aber  unter  dem  Logos  stehende  geringere  Engel,  welche  nach 
der  gewöhnlichen  Ansicht  als  abgefallene  Geister  oder  Dä- 
monen gelten.^ 

Diese  Eindringlinge  in  den  Kreis  des  arabischen  Volks- 
glaubens sind  leicht  daran  zu  erkennen,  dass  sie  gewöhnlich 
mit  dem  Namen:  shaitsln  bezeichnet  werden,  der  aus  den 
jüdischen  Glaubensvorstellungen  stammt.  Für  den  Mohamme- 
daner ist  jeder  böse  Dämon  ein  shaifan.  Dass  dieser  Begriff 
schon  geraume  Zeit  vor  Mohammed  durch  die  zahlreichen 
jüdischen  Niederlassungen  in  Arabien  daselbst  verbreitet  worden 
war,  dürfte  keinem  Zweifel  unterliegen.*  Es  war  dies  allerdings 
ein  höchst  überflüssiger  Einfuhrsartikel,  denn  die  arabische 
Sprache  hat  genug  eigene  Worte,  um  dasselbe  auszudrücken, 
aber  schliesslich  kam  das  Fremdwort  in  arabisirter  Form  in 
den  allgemeinen  Gebrauch,^  und  zwar  bei  dem  Propheten  und 
im  Koran  für  ungläubige  Dämonen,  im  Gegensatze  zu  den 
Engeln  und  gläubigen  Ginnen. 

Hingegen  ist  es  ein  allerdings  sehr  fragliches  Verdienst 
des  Gottgesandten  von  Mekka,  aus  dem  christlichen  Ideen- 
kreise den  echten  Teufel,  den  Diabolus,  in  der  Form  Iblys, 
des  Höllenfürsten,  in  den  Koran  und  in  die  Glaubenslehre  des 
Islams  eingeführt  zu  haben. ^ 

Es  gab  also  nun  ausser  den  altarabischen  Dämonen  und 
Geistern,  die  im  Volksglauben  und  in  der  Dichtung  ihre  alte 
Stelle    behaupteten,    noch    eine   andere   Classe   von    gläubigen 


^  Baur:   Vorlesungen  über  die  christl.  Dogmengeschichte.    Leipzig,    1865. 

I,  226  ff. 
-  Eine  volksthümliche  Benennung  desjenigen,  der  ein  schiefes,  verzerrtes 

Gesicht  oder  eine  Hasenscharte  hat,  war  nach  Gahiz   ,der  Geohrfeigte 

des  Satans^  ilatym  oUaitan.   Ta'&liby:  Lat&'if  olma'&rif  ed.  de  Jong,  S.  26. 
3  An  der  Echtheit  der  Banu  »Shait&n,   die  Wellhausen  gelten  läast,   kann 

ich  nicht  glauben. 
^  Das  Wort    erscheint    im    Koran    immer    ohne   Artikel    als    Eigenname, 

während  »haitan  als  generischer  Name  den  Artikel  annimmt. 


Studien  znr  Tergl«icheDd#n  CnUnrgeschichte.  41 

Ginnen^  welche  mit  der  neuen  Religion  ihren  Einzug  hielten. 
EiS  ist  eine  sehr  bunte  und  äusserst  gemischte^  wenn  man  aber 
auf  den  Stammbaum  sieht  ^  sehr  feine  Gesellschaft.  Ausser 
Iblys  und  den  Shaitans  haben  aber  nur  wenige  dieser  neuen, 
unarabischen  Gestalten  grössere  Verbreitung  gefanden.  Ich 
will  nur  des  Erzengels  Gabriel  gedenken,  der  dem  Propheten 
seine  Inspirationen  bringt,  dann  'Izrä'yls,  des  Todesengels, 
aber  selbst  dieser  ist  nicht  hoffähig  geworden  und  fand  keine 
namentliche  Erwähnung  im  Koran,  die  nur  dem  Gabriel  in 
der  Form  Gibryl  zu  Theil  geworden  ist. 

Die  meisten  andern  Schöpfungen  dieser  Art  haben  aber 
kaum  eine  über  die  Räume  der  theologischen  Schulen  hinaus 
sich  erstreckende  Verbreitung  erlangt  und  sind  nie  recht  volks- 
thümlich  geworden. 

Hingegen  sind  zwei  Engelpaare  zu  grösserer  Berühmtheit 
gelangt.  Ich  nenne  zuerst  Monkar  imd  Nakjr,  welche  den 
Verstorbenen  im  Grabe  einem  Verhöre  unterziehen  und  es  ihm 
je  nach  Verdienst  leicht  oder  schwer  machen.  Diese  Idee  ist 
dem  Talmud  entlehnt,  der  selbst  wieder  hier  unter  dem  Ein- 
fiuss  des  Parsismus  steht.  ^  Das  freundliche  Gegenstück  hiezu 
sind  die  beiden  Schutzengel,  die  jeden  Menschen  alle  Tage 
seines  Lebens  hindurch  begleiten  und  seine  Thaten  verzeichnen; 
desshalb  auch  die  beiden  ,Behttter^  oder  , Aufbewahrer'  (b^fi- 
?ani)  genannt.^  Nach  dem  Koran  jedoch  ist  die  Zahl  nicht 
bestimmt  und  wird  nur  von  mehreren  gesprochen.'^ 

Diese  Idee  ist  christlichen  Ursprunges.  Zuerst  ist  sie  bei 
Hermas  zu  finden.  Er  spricht  von  zwei  Genien,  welche  den 
Menschen  durchs  Leben  begleiten,  von  welchen  der  eine  gut, 
der  andere  böse  sei.  Mit  besonderer  Vorliebe  hing  Origenes 
an  der  Lehre  von  den  Schutzengeln.  Aber  sie  wurde  von  der 
im  Jahre  541  Chr.  in  Constantinopel  abgehaltenen  Synode 
verdammt.* 

Sehr  oft  geschieht  der  Schutzengel  Erwähnung  in  der 
arabischen  Literatur,  so  bei  Abul-*ala  Ma'aiTy: 


1  Wahl:   Koran,  S.  525.    Vgl.  Buxtorf:  Lexik.  Talmud,  voce  BSH.    Z.  d. 
D.  M.  G.  XXI,  S.  564. 

2  Vgl.  Koran,  Sur.  82,  V.  10,  11. 

3  Nach  den  Commentaren  sollen  es  sieben  sein.     Wahl:  Koran,  S.  465. 

*  Baur:  Vorlesungen  über  chri.stl.  Dogmengeschichte  I,  1,  S.  550,  I,  2,  S.  20. 


42  YIII.  Abhudlang:    t.  Kremer. 

,Mich  ängstigt  der  Godanko  an  die  letzte  Abrechnung  nnd 
mich  bethört  die  Hoffnung,  dass  bis  dahin  noch  lange  sei.  Und 
zu  meiner  Hechten,  sowie  zu  meiner  Linken  sitzt  mir  als  Begleiter 
ein  treuer  Beschützer  (hafizon  ka'ydo).'^ 

In  der  Todesstunde  erst  sollen  sich  die  beiden  Engel  in 
ihrer  sichtbaren  Gestalt  zeigen.  Hat  der  Mensch  Gutes  ge- 
than,  so  beloben  sie  ihn,  während  sie  im  entgegengesetzten 
Falle  ihm  seine  Sünden  vorwerfen.  ^  Nach  dem  Mystiker  Ibn 
al'araby  sind  diese  zwei  Engel  Tag  und  Nacht  beschäftigt,  des 
Menschen  Worte  und  Handlungen  aufzuzeichnen. ^  Und  in  dem 
Shifä'  des  ^äcjy  'Ijä4,  einem  sehr  angesehenen  Werke,  wird 
eine  von  'Abdallah  Ibn  Mas'ud  hergeleitete  Ueberlieferung  an- 
geführt, laut  welcher  der  Prophet  gesagt  haben  soll:  Jedem 
von  euch  hat  Gott  einen  guten  und  einen  bösen  Spiritus  fa- 
miliaris  (^arynatan  min  alginni  wa  ^arynatan  min  almaläikah) 
beigesellt. 

Ein  gläubiger  Mohammedaner,  welcher  einer  schweren 
Versuchung  glücklich  entronnen  ist,  betet  morgens  beim  Er- 
wachen wie  folgt:  ,0  Herrgott,  du  weisst,  dass  mir  diese  Nacht 
verflossen  ist,  ohne  dass  ich  etwas  Böses  gethan,  und  ohne 
dass  die  Schutzengel  mir  eine  Sünde  eingeschrieben  haben.' ^ 

Alles  das  geht  wohl  zurück  auf  die  Koranverse,  Sur. 
82,  10 ff.:  , Wahrlich  über  euch  (sind  gesetzt)  Behüter,  edle 
Schreiber;  sie  wissen,  was  ihr  thut/ 

Auch  im  Juden thum  findet  sich  dieselbe  Idee.^ 

Aber  dieser  Glauben  an  schützende  Geister,  die  den 
Menschen  umgeben,  während  böse  Dämonen  ihm  nachstellen 
und  ihn  zu  bethören  suchen,  geht  noch  viel  weiter  in  die 
Vorzeit  zurück.  Schon  bei  ganz  wilden  und  x*ohen  Stämmen 
findet  man  diese  Ideen  im  Keime.  Ueberall  wittern  sie  Geister 
und  Gespenster,  die  bald  sie  schützen,  bald  bedrohen.  Dass 
man   sie   nicht   mit  den  Augen  sehen,   nicht  mit  den  Händen 


1  Ma'arry:  Dywän,  Reim  'ydo.  Wellhausen,  S.  192,  bespricht  das  Wort 
ka'yd  und  bezieht  sich  in  Betreff  der  Schutzengel  auf  Kor&n,  Sur.  50,  6, 
wo  der  Druckfehler  6  zu  berichtigen  ist  in  16. 

2  Gaz&ly:  'Ihjä  IV,  S.  578;  Kitäb  dikr  almaut. 

3  Sa'räny:  Aljaw&kyt  walgawähir  II,  64,  209. 

*  Tazjyn  oFaswäk,  MS.  der  Hofbibliothek,  ful.  167. 
^  Jost:  Gesch.  d.  Judenthums  II,  106. 


Stadien  zur  vergleicheDdeo  Culturgeschichte.  43 

greifen  konnte ,  erschütterte  nicht  im  mindesten  den  blinden 
Glauben.  Im  Gegentheile:  man  fand  sogar  Mittel,  ihre  An- 
wesenheit zu  beweisen.  Nach  dem  Talmud  sind  wir  überall 
umgeben  von  Teufeln  und  Dämonen,  und  um  sich  von  ihrem 
Dasein  zu  überzeugen,  braucht  man  nur  Asche  neben  dem 
Bett  auszustreuen.  Am  Morgen  finde  man  dann  in  der  Asche 
die  Spuren  der  Geister  in  der  Form  von  Htihnertritten.* 

Schon  im  arabischen  Alterthum  war  der  Glaube  an 
Geisterscheinungen  sehr  verbreitet.  Man  erzählte  sich  von 
gewissen  Menschen,  dass  sie  einen  Geist^  einen  spiritus  fami- 
liaris,  zum  Begleiter  hätten;  ein  solcher  Geist  hiess  t4bi*,  Be- 
gleiter, und  der,  dem  er  beigesellt  war:  matbu',  begleitet;  er- 
schien ihm  nur  ab  und  zu  ein  Geist,  so  hiess  man  diesen  ätin 
d.  i.  Besucher,  eigentlich:  einen  Eommer;  oder:  ra'yjj,  das 
auch  für  eine  Traumgestalt  gilt.  Hört  man  aber  nur  einen 
Kuf  oder  eine  Stimme,  so  nannte  man  einen  solchen  Geist: 
hS.tif,  d.  i.  Rufer.  Für  alle  diese  verschiedenen  Arten  von  Er- 
scheinungen sind  die  Beispiele  in  der  alten  arabischen  Lito- 
■atur  äusserst  häufig. 

Mit  diesem  allgemeinen  Glauben  an  Geister  hängt  die 
Lehre  von  den  guten  Geistern,  den  Schutzengeln,  zusammen, 
daher  ist  dieselbe  Idee  nachzuweisen  bei  den  verschiedensten 
Völkern;  von  den  rohesten  bis  zu  den  gebildetsten,  von  den 
Araucanem,  den  Negern,  den  Mongolen,  bis  zu  dem  griechischen 
Dichter  Menander,  der  jedem  Menschen  einen  guten  Genius 
zuerkennt,  und  zum  Dämon  des  Sokrates.  Man  sah  in  ihnen 
gewissermassen  die  zweite  Seele  des  Menschen;  desshalb  führt 
der  Genius  im  Arabischen  geradezu  den  Namen  J^arynah 
oder  Doppelseele. 

Neben  dem  guten  Dämon  konnte  natürlich  der  böse  nicht 
fehlen;  so  sagt  der  Kakodaimon  des  Brutus  zu  ihm:  bei  Phi- 
lippi  sehen  wir  uns  wieder:  ich  bin  dein  böser  Geist. 

Von  dieser  Idee  bis  zu  den  christlichen  Schutzengeln  des 
Hermas  und  Origines  ist  kein  weiter  Sprung;  und  wenn  nach 
einem  Ausspruche  Mohammeds  ein  himmlischer  Geist  (malak) 
und  ein  böser  Dämon  (ginny)  jeden  Menschen  begleiten,  so 
ist  das  im  Grunde  genau  dasselbe. 

i  Tylor  II,  199,  Talmud,  Tractat  Berachot. 


44  VIII.  Abhandlung:    t.  Krem  er. 

Schliesslich  müssen  wir  noch  des  Todesengels  gedenken, 
der  die  Phantasie  der  Rechtgläubigen  lebhaft  beschäftigte. 
Diese  aus  der  jüdischen  Sage  entlehnte  Gestalt  hat  man  zu 
einer  fast  mythenhaften  Figur  ausgebildet.  Der  Anblick  des 
Todesengels  wird  als  überaus  grauenhaft  geschildert.'  Nach 
den  Einen  ist  er  ein  schwarzer  Mann  mit  struppigem  Haar  und 
schwarzem  Gewände,  welchem  aus  Mund  und  Nase  Flammen 
und  Rauch  hervorsprühen.  In  solch  furchtbarer  Erscheinung 
zeige  er  sich  aber  nur  den  Bösen,  während  er  den  Frommen 
als  schöner  Jüngling  nahe. 

Das  alte  arabische  Heidenthum  kannte'  solche  An- 
schauungen nicht,  denn  es  lebte  nur  im  Genüsse  der  Gegen- 
wart und  in  der  Erinnerung  der  Vergangenheit.  Für  abstracte, 
metaphysische  Speculationen  hatte  es  wenig  Sinn,  desshalb  ist 
auch  der  ganze  Mythenkranz,  der  den  Todesengel  umgibt^ 
als  Entlehnung  aus  fremdem  Culturkreise  anzusehen. 

Hingegen  ist  der  mit  dem  Geisterglauben  so  enge  ver- 
knüpfte Begriff  von  Hexen  und  Zauberern  viel  älter  und  lässt 
sich  dessen  Vorkommen  schon  lange  vor  Mohammed  und  deiP 
Islam  kaum  bezweifeln.  Sobald  man  von  der  Wirklichkeit  von 
Geistern  und  übernatürlichen  Wesen  überzeugt  war,  konnte  sich 
auch  leicht  die  Ansicht  verbreiten,  dass  gewisse  Menschen  es 
verstünden  mit  denselben  sich  in  Verkehr  zu  setzen  und  deren 
Beistand  und  Unterstützung  zu  gewinnen.  Dass  dem  so  war 
und  dass  man  an  Zauberer  und  Hexen  glaubte,  dafür  bietet 
schon  das  classische  Alterthum  zahllose  Beweise.  Während 
aber  später  im  Islam  die  Zauberer  die  Hauptrolle  spielen, 
sind  es  in  der  alten  arabischen  Dichtung  besonders  die  Hexen, 
die  Zauberinnen,  welche  mehr  in  den  Vordergrund  treten.  Es 
ist  schwer  zu  sagen,  wesshalb  den  Weibern  dieser  Vorrang 
zuerkannt  wird.  Aber  es  scheint  mir,  dass  die  Erklärung  hie- 
für ziemlich  nahe  liegt.  Bei  allen  wilden  Völkern  verblüht  die 
Frau  ausserordentlich  schnell,  und  sowie  die  Jugendzeit  vor- 
über ist  und  das  Alter  seine  Rechte  geltend  macht,  wird  das 
Weib  abschreckend  hässlich.  Die  rohe  Behandlung  alter  Weiber 
bei   den   wilden  Völkern  macht  sie  bösartig,   rachsüchtig  und 

J  Gazäly:    Ihjä  IV,  574—579.     Geschichte    der    herrschenden   Ideen    des 
Islams,  S.  271. 


Studien  zur  rergleichenden  Cnltnrgesehichte.  40 

zänkiBch.  Die  Grreisin  wird  auf  diese  Art  bald  zur  wahren 
Megäre^  zur  Hexe.  Nur  die  Cultur  veredelt  das  Weib  und 
umgibt  es  selbst  im  höheren  Alter  noch  mit  Anmuth  und  Würde. 

Bei  den  Naturvölkern  musste  also  von  selbst  mit  dem 
Bilde  des  alten  Weibes  der  Begriff  des  Hässlichen,  Verab- 
scheuenswerthen  sieh  verbinden  und  hieraus  ging  im  Volks- 
geiste die  Hexe,  die  Zauberin  hervor. 

In  den  alten  arabischen  Gedichten  ist  von  Hexen  die 
Rede,  welche  die  Waffen  verzaubern  und  unbrauchbar  machen, 
indem  sie  darauf  blasen  oder  hauchen.^  Auch  im  Koran  wird 
dieses  Blasen  der  Hexen  erwähnt  und  noch  beigefügt,  dass 
sie  Knoten  knüpfen  und  auf  diese  blasen  (Sur.  113).  Desshalb 
werden  sie  als  Knotenbläserinnen  besonders  bezeichnet.^ 

Durch  dieses  Anhauchen  glaubte  man  eine  besondere 
Wirkung  zu  erzielen.  Daher  wird  auch  von  den  Ginnen,  den 
Hausgeistern ;  und  besonders  der  Unholdin  omm  -  al^ibjän^ 
welche  die  kleinen  Kinder  krank  macht,  immer  der  Ausdruck 
,anhauchen,  anblasen'  gebraucht  (S.  33),  wenn  man  sagen  will 
sie  hätten  jemand  behext  oder  mit  Siechthum  geschlagen.  Und 
diese  Bemerkung  gibt  auch  den  Anhaltspunkt  zur  Erklärung 
dieses  sonderbaren  Brauches,  der  aus  einer  Beobachtung  des 
Thierlebens  sich  ergibt.  Die  Thiere,  und  besonders  die  wilden, 
pflegen  nämlich,  wenn  sie  geschreckt  sind  oder  den  Angriff 
eines  Feindes  erwarten,  zu  schnauben.  So  thut  das  Pferd, 
welches  sich  vor  einem  Gegenstand  scheut,  die  Katze,  die 
plötzlich  einem  Hunde  gegenüber  sich  befindet,  pfaucht  ihn 
an,  ebenso  auch  der  Löwe,  der  Panther,  die  Wildkatze  und 
zahlreiche  andere  Thiere.  Dieses  Schnauben  oder  Pfauchen  ist 
nichts  anderes  als  eine  Art  des  Anhauchens  oder  Anblasens 
und  zugleich  der  Ausdruck  des  Zornes  oder  der  Furcht  vor 
einem  Feinde.  Man  kann  hiemit  gewisse  unwillkürliche  Be- 
wegungen des  Menschen  im  Zustande  der  Erregung  vergleichen, 
wie  das  Rollen  der  Augen,  das  Zähneknirschen,  das  Ballen 
der   Fäuste,    die   unter   dem   Eindrucke   der    Gereiztheit  sich 


1  Wellhausen,  S.  140. 

2  Auch  gewisse  Kunststücke  machten  sie;  so  nahmen  sie  einen  Palm- 
zweig,  legten  ihn  ins  Wasser  und  er  ging  unter.  Dann  erhob  die  Hexe 
die  Hand  und  er  schwamm  auf  der  Oberfläche.  Aj&ny  IV,  48,  3,  5. 
Vgl.  auch  VIH,  53. 


46  VIIT.  Abhandlung:    v.  Kromer. 

unwillkürlich  einstellen.  Bei  den  Menschen  im  wilden  Zu- 
stande mögen  ähnliche  Aeusserungen  einer  heftigen  Qemüths- 
erregung  noch  viel  schärfer  und  mannigfaltiger  hervorgetreten 
sein  als  in  dem  gegenwärtigen  mehr  oder  weniger  civilisirten 
Zustande.  Hiezu  könnte  man  auch  das  Pfauchen  rechnen. 
Neben  dieser  stark  darwinistischen  Erklärung  ist  aber  noch 
eine  andere  zulässig,  die  ich  flir  mindestens  ebenso  gut  halte. 
Es  ist  dies  folgende:  die  wilden  Menschen  gingen,  wie  bei  so 
vielen  anderen,  so  auch  in  diesem  Falle,  bei  den  Thieren  in 
die  Lehre:  sie  beobachteten  bei  ihnen  dieses  Anpfauchen  gegen 
den  Feind  und  schrieben  demselben  eine  besondere  Wirkung 
zu  und  ahmten  es  nach.^ 

Ist  diese  Erklärung  richtig,  wie  ich  kaum  bezweifle,  so 
zeigt  die  arabische  Hexe,  welche  ihre  Feinde  anpfaucht  und 
auf  die  Zauberknoten  bläst,  die  sie  geknüpft  hat,  einen  be- 
sonders alterthümlichen ,  archaistischen  Charakter:  denn  sie 
hat  uns  einen  sehr  merkwürdigen  Zug  aus  der  vorhistorischen 
unbewussten  Mimik  des  wilden  Menschen  erhalten. 

Schon  desshalb  verdient  die  arabische  Hexe  besondere 
Beachtung. 

Was  nun  ihre  Wirksamkeit  und  Macht  anbelangt,  so  ist 
dieselbe  eine  sehr  mannigfaltige  und  wie  sich  von  selbst  ver- 
steht, meistens  bösartige,  doch  nicht  immer  und  in  allen  Fällen. 

Besonders  verstehen  die  Hexen  sich  darauf,  die  Zukunft 
zu   verkünden.     Manches   alte  Weib,   das  von  dem  Islam  als 


^  Es  hat  sich  dieser  eigenthümliche  Brauch  im  Islam  erhalten.  Bei  dem 
Lesen  des  Korans  halten  einige  Gelehrte  das  Pasten  oder  Blasen 
(naft)  nach  rechts  und  links  (um  die  Dämonen  zu  verscheuchen)  für 
zulässig.  Der  Prophet  selbst  ging  so  weit,  es  zu  empfehlen,  indem  er 
sagte:  wenn  Jemand  im  Traum  etwas  Widerwärtiges  sieht,  so  blase  er 
beim  Erwachen  dreimal  und  rufe  Gott  an,  dass  er  ihn  dayor  behüte. 
Boch&ry:  Kit4b  oltibb:  Cap.  B&b  olnaft.  Man  vergleiche  hiezu  den 
Commentar  des  ^Askalanj:  Hadj  olsärj  lifat^  ilbliry  fy  s'arh  ilboch&ry 
X,  S.  177,  178.  Hieher  gehört  wohl  auch  die  in  der  katholischen  Kirche 
bei  gewissen  Ceremonien  übliche  Anhauchung  des  Gläubigen  durch  den 
Priester  und  hieraus  wieder  erklärt  sich  die  im  deutschen  Volksaber- 
glauben  vorkommende  Idee,  dass  das  Anhauchen  mit  gleichzeitigen 
geheimnissvollen  Worten,  besonders  bei  Kindern,  eine  heilende  und 
schützende  Wirkung  habe  (Würtemberg).  Wuttke:  Deutscher  Volks- 
aberglauben, S.  80  (Nr.  121). 


Studien  znr  vergleichenden  Cnltnrgeschichte.  47 

OrakelpriesteriTi   eines  Götzen  galt,  mag  daher  später  zur  ein- 
fachen Hexe  gestempelt  worden  sein. 

Ich  will  nur  ein  Beispiel  aus  heidnischer  Zeit  hier  an- 
führen. Es  ist  dies  die  Begegnung  des  südarabischen  Helden- 
königs As'ad  Kslmil  mit  den  drei  Hexen.  Derselbe  erwacht  auf 
dem  Berge  Ahnum  aus  tiefem  Schlaf.  Da  sieht  er  drei  Weiber, 
die  eine  reicht  ihm  einen  Becher  mit  Blut  gefüllt.  Er  leert 
ihn.  Dann  ruft  ihn  die  zweite  an  und  auf  ihr  Geheiss  schwingt 
er  sieb  auf  den  Rücken  einer  Hyäne.  Diese  aber  wirft  ihn  ab. 
Da  kommt  die  jüngste  der  drei,  pflegt  ihn  und  versucht 
es  schliesslich,  ihn  zur  Minne  zu  entflammen.  Aber  er  besteht 
auch  diese  Probe.  Da  sprechen  die  drei  Hexen  zu  ihm:  ,0 
As'ad!  dich  soll  der  Sieg  begleiten  in  Allem,  was  du  beginnest!^  > 

Hier  in  dieser  alten  Sage  ist  die  Hexe  noch  vorwiegend 
Wahrsagerin,  aber  später,  unter  dem  Einflüsse  des  Islams  wird 
sie  bösartiger;  sie  unterrichtet  Leute  in  der  Zauberkunst,  bringt 
sie  aber  hiedurch  um  ihre  ewige  Seligkeit.  Folgende  Erzählung 
ist  hiefUr  höchst  bezeichnend: 

Ein  Weib,  das  von  ihrem  Manne  verlassen  worden  war, 
geht  zu  einer  Hexe  und  bittet  sie,  ihr  zu  helfen.  Diese  erklärt 
sich  bereit,  ihr  Anliegen  zu  gewähren,  wenn  sie  thun  werde, 
was  sie  ihr  anbefehle.  Dies  verspricht  sie.  Die  Hexe  holt  sie 
nun  des  Nachts  ab;  die  beiden  besteigen  zwei  schwarze 
Hunde,  welche  die  Hexe  mitgebracht.  Sie  reiten  in  Sturmes- 
eile durch  die  Nacht,  bis  sie  nach  der  Stadt  Babel  gelangen. 
Das  Erste,  was  sie  da  sehen,  sind  zwei  an  den  Füssen  auf- 
gehangene Männer.2  Diese  richteten  an  sie  die  Frage,  was  sie 
hier  zu  suchen   gekommen  seien.     Das  Weib  entgegnete,  sie 


1  Kremer:  Ueber  die  südarabische  Sage,  S.  79,  80.  Der  Ritt  auf  einer 
Hjäne  bedeutet  im  Traume  die  Erlangung  der  Herrschaft.  Vgl.  Da- 
myry  sub  yoce:  4*^0*»  ^nd  Artemidor:  Oneirocritica  11,  120,  273. 

2  Es  sind  dies  die  beiden  gefallenen  Engel  H&rut  und  Marut,  die  im 
Kor&n  (2, 96)  genannt  werden,  von  welchen  daselbst  erzählt  wird,  dass 
sie  die  Zauberei  kannten  und  sie  an  Jene  mittheilten,  welche  freiwillig 
hiezu  bereit  sich  fanden.  HiefUr  wurden  sie  in  Babel  eingekerkert. 
Nach  de  Lagarde;  Gesammelte  Abhandlungen,  S.  15,  wozu  man  ver- 
gleiche: Spiegel:  Eranische  Alterthumskunde  II,  40  entsprechen  die 
Namen  Hdrut  und  Mftrut,  den  beiden  Genien  der  Pehlewy-Sage:  Ame- 
ret&t  und  HaurratAt.  Ueber  ihre  Zauberkünste  lese  man  Bochäry: 
Kit&b  oltibb:  bäb  olsi^r. 


48  Vni.  Abhandlung:    t.  Kremer. 

wolle  die  Zauberei  lernen.  Beide  warnten  sie  daraaf^  dem 
Glauben  nicht  zu  entsagen.  Allein  sie  bestand  auf  ihrem  Vor- 
haben. Da  sagten  die  beiden  gefallenen  Engel  zu  ihr:  Geh' 
zu  jenem  Backofen  und  pisse  hinein!  ^ 

Dies  versuchte  sie  zweimal,  aber  immer,  wenn  sie  wollte, 
kam  sie  ein  geheimes  Grauen  an.^  Sie  kehrte  zurück  und 
jene  frugen  sie,  ob  sie  etwas  gesehen  habe  und  als  sie  es  ver- 
neinte, sagten  sie  zu  ihr,  sie  habe  nicht  gethan,  was  ihr  be- 
fohlen war.  Beide  ermahnten  sie  nochmals  von  ihrem  Vorhaben 
abzulassen.  Aber  sie  weigert  sich,  geht  das  dritte  Mal  zum 
Backofen  und  pisst  hinein. 

Da  kam  es  ihr  vor,  als  ob  ein  in  Eisen  gekleideter 
Reitersmann  aus  ihr  hervorginge,  der  sich  zum  Himmel  empor- 
schwang, bis  er  ihren  Augen  entschwand. 

Sie  eilte  zurück  zu  den  zwei  Engeln  und  erzählt  ihnen, 
was  sie  gesehen;  die  aber  sagen  zu  ihr:  Der  Reitersmann, 
den  du  gesehen ;  das  war  dein  Glauben  ('ymän),  welcher  dich 
verlassen  hat! 

Da  wandte  sie  sich  verzweifelt  zur  Hexe,  welche  ihr 
zur  Herreise  behilflich  gewesen  war,  und  sagte  ihr:  Bei  Gott! 
nichts  haben  sie  mich  gelehrt  und  nichts  mir  mitgetheilt!  Die 
alte  Hexe  jedoch  sagt  ihr:  Du  brauchst  jetzt  nur  etwas  zu 
wünschen  und  es  geht  in  Erfüllung;  nimm  diesen  Weizen,  säe  ihn 
und  sage  dann:  sprosse!  und  er  wird  sofort  sprossen.  Und  so  ge- 
schah es  auch.  Dann  sagte  sie:  Treibe  Aehren!  und  es  geschah. 
Hierauf  sprach  sie:  Aehren  entkörnt  euch!  und  es  geschah.  Dann 
liess  sie  die  Aehren  zu  Mehl  werden  und  das  Mehl  zu  Brot. 

Das  Weib  sah  das  alles,  ohne  jedoch  eine  Freude  daran 
zu  haben  und  sie  bereute,  was  sie  gethan  (denn  sie  hatte  ihr 
Seelenheil,  ihren  Glauben,  verloren).' 

Es  fehlt  in  dieser  Geschichte,  die  spätestens  aus  dem 
11.  Jahrhundert  imserer  Zeitrechnung  stammt,^  kein    einziges 


1  M&n   yergleiche   hiemit   das   über  die  Yerehning   des  Brotes  Gesagte. 
Abhandlung  I. 

2  Sie  war  sich  nämlich  bewnsst,  einen  schweren  Frevel  zn  begehen. 

3  'Arai's  d.  i.  Ki^a^  oPanbija  von  TaUaby;    Cairo,    1282,   S.  54,  55,  Cap. 
Ki^^at  H&nit  wa  M&rut. 

*  Der  Verfasser  starb  um  430  H.  (1039  Chr.).    Aber  er  schöpft  aus  viel 
älteren  Quellen. 


Studien  snr  Torgleichenden  Caltorifeschichte.  49 

der  bezeichnenden  Merkmale  des  Hexenbildes  ^  wie  es  im 
europäischen  Volksglauben  allmälig  zur  stehenden,  allgemein 
giltigen  Formel  geworden  ist:  das  Reiten  durch  die  Nacht  auf 
einem  schwarzen  (also  dem  Bösen  geweihten)  Thiere,  das  Voll- 
bringen einer  frevlerischen  Handlung  —  in  unserem  Falle  die 
Verunreinigung  des  Ofens,  worin  das  Brot  gebacken  wird  — 
dann  der  Verzicht  auf  das  Seelenheil  (also  im  europäischen 
Sinn  die  Hingabe  an  den  Teufel)  und  schliesslich  die  hiedurch 
erlangte  Zauberkraft. 

Diese  auffallende  Familienähnlichkeit  zwischen  morgen- 
ländischen und  europäischen  Hexen  nimmt  später  hoch  mehr 
zu.  So  finden  wir  in  den  Erzählungen  der  1001  Nacht  die 
Hexen  folgendermassen  vorgeführt:  ,Ich  lag  noch  zwischen 
Schlaf  und  Wachen,  da  sah  ich  vier  Weiber:  die  eine  ritt 
auf  einem  Besen,  die  zweite  auf  einer  Amphore,  die  dritte  auf 
einer  Ofenschaufel,  die  vierte  auf  einem  schwai*zen  Hund.^^ 

Hier  haben  wir  das  leibhaftige  Conterfei  der  europäischen 
Hexe,  auf  ihrem  Lieblingsgaule:  dem  Besen,  reitend. 

Desshalb  werden  bei  den  Maifeuern,  um  die  Hexen  aus- 
zutreiben, im  Erzgebirge  ebenso  wie  im  Voigtlande  in  Deutsch- 
böhmen, wie  auch  in  Tirol  durch  angezündete  Besen  und 
andere  Feuer  die  Hexen  ausgetrieben.  Auch  die  Tschechcm 
verbrennen  getheerte  Besen.* 

Also  überall  fällt  das  Leibross  der  Hexen,  der  Besen, 
zum  Opfer  des  unschuldigen  Autodaf^'s.  Er  ist  gewisser- 
massen  ein  Fetisch,  mit  dem  Hexe  in  Zusammenhang  steht.* 
Der  Besen  hat  daher  eine  gewisse,  geheimnissvolle  Bedeutung; 
er  steht  ja  am  Feuerherd,  dem  Sitze  der  Hausgeister  oder  der 
Seelen, "^  mit  dem  Besen  fegt  man  aber  auch  die  ungelegenen 
Seelen  aus  dem  Hause.^  So  ist  es  in  katholischen  Gegenden, 
sobald  die  Charwoche  endet  und  zum  ersten  Male  wieder  die 
Glocken  läuten.  Brauch  der  Hausfrauen,  sofort  die  Besen  zu 
erfassen  und  alles  auszufegen,  insbesonders  aber  unter  den 
Betten  alles  hervorzukehren:   denn  in   der  Charwoche  haben 


1  1001   Nacht,   ed.   Habicht,   XII,    S.  304.     Vgl.   Spitta:    Contes  Arabes, 
S.  141  (ZI,  7). 

>  J.  Lippert:  Chrifltenthum,  Volksglaube  etc.,  8.  632.    Wuttke  §.  89. 

>  Lippert:  1.  L  8«  669. 
*  ibid. 

Sitswigtb«r.  d.  phil.-hiat.  Cl.  CXX.  Bd.  8.  Abb.  4 


50  Vni.  AbbaDdlang:    t.  Kremer. 

Dach  katholischem  Aberglauben  die  Geister  den  freiesten  Spiel- 
raum: diese  müssen  schleunigst  entfernt ,  also  hinausgefegt 
werden  J  Aus  demselben  Grunde,  um  nicht  behext  zu  werden, 
lassen  im  Waldeck'schen  junge  Eheleute  bei  ihrem  Eingang 
in  das  Haus  Axt  und  Besen  über  die  Schwelle  legen.^ 

Merkwürdiger  Weise  begegnet  man  ähnlichen  Beispielen 
auch  im  Oriente.  Wenn  Jemand  von  der  Familie  abreist  und 
man  fegt  hinter  ihm  mit  dem  Besen,  so  kehrt  er  nicht  mehr 
zurück.  Dies  ist  ägyptischer  Volksglaube.^  Und  eine  ägyp- 
tische Hausregel,  die  ich  aber  nicht  erklären  kann,  ist,  dass 
der  Besen' angebrannt  sein  müsse,  wenn  man  bei  Nacht  aus- 
fegt.* Auch  in  Goethe's  Zauberlehrling  spielt  der  Besen  eine 
gewisse  geisterhafte  Rolle,  die  sich  erst  dann  ganz  deutlich  als 
Rest  eines  antiken  Aberglaubens  erkennen  lässt,  wenn  man 
die  Quelle  kennt,  aus  welcher  Goethe  den  Stoff  zu  seinem 
Gedichte  genommen  hat,  nämUch  die  Geschichte,  welche  Lucian 
im  Philopseudes  (35)  erzählt,  wo  von  einem  Zauberer  berichtet 
wird,  der  durch  eine  magische  Formel  den  Besen  zuerst  zu 
einer  Sclavin  macht,  welche  die  häuslichen  Geschäfte  besorgt, 
und  sie  dann  wieder  durch  eine  andere  Formel  zum  Besen 
werden  lässt.^ 

Man  mag  aus  diesen  Beispielen  ersehen,  dass  der  Zu- 
sammenhang zwischen    der   Hexe   und    dem   Besen    durchaus 


1  J.  Lippert:  Christen thum,  Volksglanbe  etc.  S.  466,  615. 

3  1.  I.  S.  393. 

'  Kaljaby:  Nawftdir,  ed.  Nassau  Lees,  CalcatU  1856.  S.  186. 

*  1.  1. 

'  Ein  ähnlicher  Aberglaube,  wie  der  hinsichtlich  des  Auskehrens  mit  dem 
Besen  hinter  Einem,  der  das  Haus  verlässt,  ist  folgender:  wird  hinter 
Einem,  der  abreist,  ein  Wasserkrug  zerbrochen,  so  kehrt  er  nicht  mehr 
zurück  (Kaljuby:  Naw&dir,  S.  186).  Ganz  dieser  Idee  entspricht  es, 
wenn  die  brandenburgischen  Bauern  hinter  dem  Sarge,  vor  der  Thür 
des  Hauses,  einen  Eimer  Wasser  ausgiessen,  um  den  Geist  zu  ver- 
hindern, in  das  Haus  zurückzukehren.  Tylor:  Auf.  d.  Cultur  II,  26. 
Etwas  Aehnliches  kommt  auch  bei  den  Persern  vor:  tritt  Jemand  eine 
grosse  Reise  an,  so  wird  hinter  ihm,  bei  seinem  Ausgang  aus  dem 
Hause,  Wasser  gesprengt  und  zugleich  ein  Spiegel  vorgehalten,  wodurch 
man  ihm  Gesundheit  und  eine  glückliche  Reise  anzuwünschen  glaubt 
(H.  Brugsch:  Aus  dem  Orient.  Berlin,  1864.  H,  S.  97).  Durch  das 
Vorhalten  des  Spiegels  fängt  man  sein  Bild  und  hält  es  fest  und  ver- 
meint auf  diese  Art  seine  glückliche  Rückkehr  zu  sichern. 


Studien  svr  vergleichenden  Caltnrgeschichte.  51 

nicht  zufällig,   sondern  auf  ähnliche  Ideen  zurückzuführen  ist, 
die  bei  verschiedenen  Völkern  herrschen. 

Eine  nicht  minder  hervorragende  Stellung  im  Volksaber- 
glauben nehmen  die  Zauberer  ein.  An  ihre  Macht  hat  man 
von  jeher  geglaubt,  und  der  Prophet  selbst  zögerte  nicht,  als 
Ursachen  seiner  öfters  ihn  quälenden  krankhaften  Zustände 
eine  Bezauberung  zu  vermuthen. 

Besonders^  scheint  es,  dass  im  Jahre  624  Ch.  vorüber- 
gehende Geistesstörungen  bei  ihm  auftraten,  die  sowohl  er  als 
seine  Frauen  für  die  Folge  einer  ihm  angethanen  Behexung 
ansahen.^  Er  bildete  sich  oft  ein,  Dinge  gethan  zu  haben, 
ohne  dass  es  wirklich  der  Fall  war.  Dabei  hatte  er  Träume 
und  Sinnestäuschungen;  hievon  hat  Bochäry  in  seiner  grossen 
Traditionssammlung  ein  sehr  beachtenswerthes  Beispiel  auf- 
genommen. Es  soll  *Aishah,  die  bevorzugte  Frau  Mohammeds, 
erzählt  haben,  dass  er  einst,  als  er  bei  ihr  war,  wiederholt 
Qott  angerufen  und  ihr  dann  gesagt  habe,  es  seien  soeben 
zwei  Männer  zu  ihm  gekommen  und  der  eine  sei  ihm  beim 
Haupte,  der  andere  zu  den  Füssen  gesessen,  und  da  habe  der 
eine  zum  andern  gesagt:  Was  fehlt  dem  Mann?  Der  andere 
aber  antwortete:  Er  ist  behext!  Und  wer  that  es?  fragte  der. 
Jener  antwortete:  Labyd  Ibn  al'a'^am  hat  es  gethan.  Und  auf 
welche  Art?  Durch  einen  Kamm,  ein  (Stückchen)  Werg  und 
den  Bast  der  Fruchtkapsel  einer  Dattelpalme.  —  Und  wo  sind 
sie  (versteckt)?  —  In  dem  Brunnen  Darwän. 

Mohammed  begab  sich  dann  selbst  zu  dem  bezeichneten 
Brunnen  und  liess  ihn  zuschütten.  Als  er  zurückkam,  sagte  er 
zu  'A'ishah:  ,Da8  Wasser  war  so  (roth),  als  wäre  es  ein  Henna- 
absud,  und  die  Kronen  der  Dattelpalmen  (die  um  den  Brunnen 
standen)  schienen  mir,  als  seien  sie  Köpfe  von  bösen  Dämonen.'^ 

Man  ersieht  hieraus  ganz  deutlich,  dass  er  noch  unter 
dem  Eindrucke  des  heftigen  Schreckens  stand,  den  er  wegen 
der  vermeintlichen  Bezauberung  empfand. 

Dass  in  der  Zeit  des  Heidenthums  man  ähnlich  fUhlte, 
ist  nicht  zu  bezweifeln.  Der  Kähin,  der  Priester,  der  zugleich 
oft   die  Orakelsprüche    verkündete,    war   zugleich  Heilkünstlör 


>  Sprenger:  D.  Leben  Moh.  IIT,  S.  60. 
3  Bochäiy:  Kit&b  olfibb:  b&b  olsihr. 


52  Vllt.  Abhandlonff:    ▼.  K retner. 

und  Zauberer.  Es  erhellt  dies  schon  daraus^  dass  heilen^  ärzt- 
lich behandeln  und  bezaubern  in  der  alten  Sprache  durch  das- 
selbe Wort  (tabba)  bezeichnet  werden.  Als  nun  der  Islam 
kam,  verschwand  der  heidnische  Priester,  der  Orakelmann, 
und  nur  der  Zauberer  blieb  zurück.  Aber  selbst  bis  in  unsere 
Zeiten  herrscht  ungeschwächt  im  Oriente  der  Glauben  an  die 
Zauberei  und  ihre  Wirksamkeit.* 

Fast  ebenso  verbreitet  ist  eine  andere  Vorstellung,  die 
noch  zu  besprechen  übrig  bleibt  und  in  dem  Geiste  des  Volkes 
feste  Wurzeln  gefasst  hat.  Es  ist  die  Mythe  von  den  Wer- 
wölfen,  deren  Ursprung  nach  allem  Anschein  in  das  höchste 
Alterthum,  in  vorgeschichtliche  Zeit  zurückreicht.  Sie  findet  sich 
im  Morgenlande  ebenso  wie  in  Europa  bei  den  germanischen 
Völkern,  aber  auch  bei  den  romanischen  und  slavischen. 

Es  beruht  diese  Idee  auf  der  Ansicht,  dass  die  Seele 
etwas  vom  Körper  Unabhängiges  sei,  das  auch  ohne  denselben 
fortbestehen  könne. 2  Dieser  Gedanke  verbindet  sich  dann  mit 
einer  gleichfalls  dem  wilden  Menschen  sehr  einleuchtenden 
Voraussetzung,  dass  die  Seele  des  Menschen  in  den  Körper 
von  Thieren  fahren  oder  einen  solchen  Körper  annehmen,  ja 
auch  unter  Beibehaltung  des  menschlichen  Leibes  die  Eigen- 
schaften von  Thieren  annehmen  könne. 

Bei  gewissen  Stämmen  Indiens,  nicht  arischer  Herkunft, 
also  alten,  vor  der  Einwanderung  der  Arier  angesiedelten  Ur- 
einwohnern herrscht  der  Glaube,  dass  gewisse  Menschen  zu 
Tigern  werden,  und  zwar  könne  dies  auf  zweifache  Weise  ge- 
schehen: entweder  behalten  sie  die  Menschengestalt,  werden 
aber  wild  wie  Tiger,  oder  sie  verwandeln  sich  wirklich  für 
qinige  Zeit  in  Tiger.  Ebenso  glaubt  man,  dass  Zauberer  die 
Fähigkeit  besitzen,  in  Tiger  sich  zu  verwandeln,  und  dass  sie 
in  dieser  Gestalt  auf  Raub  ausgehen.  Auch  bei  den  Abiponern 
kommt  derselbe  Gedanke  vor.  Bei  den  afrikanischen  Neger- 
stämmen zweifelt  man  nicht,  dass  Menschen  in  Hyänen  sich 
verwandeln.  In  der  Kanuri-Sprache  von  Bomu  wird  aus  ,bultu' 
Hyäne  ein  eigenes  Thatwort  ,bultungin'  in  eine  Hyäne  sich 
verwandeln,  gebildet.    Die  in  Abessynien  wohnenden  Buda,  ein 


1  Näheres  hierüber  in  meiner  Culturgeschichte  U,  S.  263  ff. 

2  Vgl.  U,  Blut  und  Seele  S.  33. 


Studien  zur  vergleichenden  Cnltnrgeecliichta.  53 

Pariastamm^  der  als  Eisenarbeiter  und  Töpfer  seinen  Erwerb 
sucht,  soll  die  Gabe  des  bösen  Blickes  und  zugleich  die  Fähig- 
keit besitzen,  sich  in  Hyänen  zu  verwandeln.^  Im  Ashango- 
lande  meint  man,  dass  Menschen  in  Leoparden  sich  verwandeln 
können.  Auch  im  klassischen  Alterthum  fehlt  es  nicht  an  Bei* 
spielen:  so  erzählt  Petronius  Arbiter  die  Geschichte  eines  ,ver- 
sipellis',  eines  Menschen,  der  sich  verwandeln  kann,  der  als 
Wolf  verwundet  ward  und  als  Mensch  dieselbe  Wunde  zeigt. 
Die  Griechen  hatten  ein  eigenes  Wort  für  einen  solchen 
Menschen  und  nannten  ihn  Xuxiv6p(i)xc;. 

Es  soll  dieser  Volksaberglauben  bei  den  Griechen  durch 
die  Menschenopfer  veranlasst  worden  sein,  die  bei  dem  Feste 
des  Ijkäischen  Zeus  gefeiert  wurden  und  angeblich  bis  ins 
zweite  christliche  Jahrhundert  sich  erhielten.  Im  Volke  fabelte 
man,  es  würden  die  zerschnittenen  Stücke  des  Opfers  von  den 
Opfernden  gekostet,  und  wer  von  dem  Menschenfleisch  ge- 
kostet habe,  der  würde  in  einen  Wolf  verwandelt  und  müsse 
als  solcher  flüchtig  hin  und  her  irren,  und  erst,  wenn  er  durch 
zehn  Jahre  sich  des  Menschenfleisches  enthalten  habe,  erhalte 
er  seine  frühere  Gestalt  wieder. ^ 

Unter  den  europiiischen  Völkern  war  derselbe  Glaube  an 
in  Wölfe  verzauberte  Menschen  allgemein. 

Bei  dem  Saho-Volk  in  Nordostafrika  begegnen  wir  gleich- 
falls dem  Werwolf.3  Es  ist  hier  die  Mutter,  die  ihre  Kinder 
auffrisst,  eine  Wendung,  die  auch  sonst  nicht  selten  ist  in  alten 
Märchen.  Wie  volksthümlich  dieser  Aberglauben  war,  geht 
daraus  hervor,  dass  man  noch  immer  denselben  lebendig  in 
der  Phantasie  des  Volkes  findet. 

In  Beirut  redet  man  mit  Schrecken  von  einem  Thiere,  das 
man  shyb  nennt,  und  welches  ein  Zwitterding  zwischen  Wolf 
und  Leopard  sein  soll.*  Ich  halte  es  für  die  dortige  Form  des 
Werwolfs.  Denn  Seetzen  *  führt  unter  dem  Namen  Shybeh  gleich- 
falls ein  Thier  an,  das  er  als  fabelhaft  bezeichnet  und  mit  der 


>  Tylor:  Anf.  der  Cultur  I,  30ö  flf. 

2  Schoemann:  Griech.  Alterthümer  II,  224;  Pausan.  VIII,  2,  6. 

3  Reinisch:  Saho-Sprache  I,  167. 
«  Burkhardt:  Syria  S.  534. 

*  Seetzen:  Reisen  in  Syrien,  Palästina  u.  s.  w.,  herausgegeben  von  Prof. 
Kruse.  Berlin  1854,  I,  S.  273. 


54  ^Ul-  Abhandlnng:     ▼.  Krem  er. 

,Sa'luah^  (lies:  sa'lowwah)  oder  Ginnijjeh  gleich  setzt.  Ein 
Berichterstatter  Se^tzen's  wollte  auf  einer  Reise  durch  das 
Bergland  Sharäh  das  schreckliche  Wesen  gesehen  haben.  Nach 
seiner  Beschreibung  schien  es  eine  wirkliche  Person;  er  sah 
nur  einen  von  struppigem  Haar  starrenden  Kopf;  ungeheure, 
aufgesperrte  Augen  und  lange,  schlaff  herabhängende  Brüste. 
Sein  Pferd  erschrak  heftig  wie  er  selbst  bei  dem  Anblicke. 
Eilig  ritt  er  von  dannen,  und  als  er  später  einem  Araber 
(Beduinen)  begegnete,  dem  er  sein  Abenteuer  erzählte,  sagte 
ihm  dieser,  das  sei  die  Shjbeh  gewesen. 

Seetzen  nennt  noch  ein  anderes  angeblich  fabelhaftes 
Thier,  nämlich:  Kelb  mes'ur,  das  wie  ein  Wolf  sein  soll,  und 
das  von  Leichen  sich  nährt.  Wenn  ein  Mensch  von  ihm  ge- 
bissen werde,  so  belle  er  und  wolle  alle  beissen;  schliesslich 
sterbe  er.  Hiezu  bemerkt  Seetzen:  ,Dies  scheint  ein  toller 
Wolf  zu  sein,'  unser  Werwolf. 

Auch  Ch.  Doughty,  der  letzte  und  hervorragendste  Er- 
forscher Arabiens,  hat  dort  von  der  SaUewwah,  d.  i.  (alt- 
arabisch) sa*lk,  erzählen  gehört.  Er  schildert  sie  wie  folgt: 
this  salewwa  is  like  a  woman,  only  she  has  hoof-feet  as 
the  ass.^ 

Hiemit  stimmt  das  Bild  der  Shjbeh  vollständig  überein. 
Es  zeigt  sich  also,  dass  diese  ebenso  wie  die  Salowwah  iden- 
tisch ist  mit  der  in  der  arabischen  Märchenwelt  oft  genannten 
Ghule. 

Diese  Unholdin  ist  ein  Weib,  in  welchem  die  gespenstische 
und  menschliche  Natur  nicht  genau  sich  unterscheiden  lässt, 
es  hat  Menschengestalt,  kann  aber  natürlich  auch  die  eines 
reissenden  Thieres  annehmen;  es  ist  lüstern  nach  Menschen- 
fleisch und  ist  demnach  eine  Art  Werwolf. 

Im  Geiste  des  Volkes  ist  die  Ghule  ein  hässliches,  altes 
Weib  mit  lange  herabhängenden,  schlaffen  Brüsten.  Der  letzte 
charakteristische  Zug  erscheint  auch  in  den  neuesten  ägypti- 
schen Volksmärchen,  wo  es  heisst:  ,und  die  Brüste  hingen  so 


^  Doughty:  Travels  etc.  I,  S.  54.  Die  Eselsfttsse  gibt  auch  Damyry  als 
bezeichnend  für  die  Ghule.  Haj4t  al-]|^aiw&n  II,  S.  214:  sub  roce  gul 
gegen  Ende  des  Artikels.  Vgl.  Ma90udi:  Frairiea  d'or  ed.  Barbier  de 
Mejnard  III.  315. 


Stadien  zur  ▼ergleiebend«n  Cnlturgeschichte.  55 

schlaff  herab,   dass   die  Ghule,   um  in  ihrer  Arbeit  nicht  be- 
hindert zu  sein,  sie  über  die  Achsel  warf.^ 

In  den  Märchen  der  1001  Nacht  zeigt  sich  die  Ghule  als 
schöne,  junge  Frau,  die  erst  in  der  Nacht,  nachdem  sie  ihrem 
Oatten  einen  Schlaftrunk  beigebracht  hat,  ihre  wirkliche  Ge- 
stalt annimmt;  oder  sie  erscheint  dem  einsamen  Reitersmann 
in  der  Wüste  als  ein  junges  Mädchen,  das  weinend  am  Wege 
sitzt  und  ihn  flehentlich  bittet,  sie  mitzunehmen.  Er  lässt  sie 
mitleidig  hinter  sich  aufäitzen  und  erkennt  sie  erst  später  als 
Menschenfresserin. 

Beachtenswerth  ist  es,  dass  in  einem  Punkte  die  arabische 
und  die  europäische  Sage  übereinstimmen.  Nämlich,  wenn  die 
Hexe  oder  der  Werwolf  verwundet  worden  sind,  und  sie  kehren 
in  ihre  menschUche  Gestalt  und  frühere  Lebensweise  zurück, 
so  erkennt  man  sie  an  der  Wunde.^ 

So  sehen  wir  eine  Volksmythe  der  arabischen  Vorzeit 
fortleben  bis  in  unsere  Tage,  und  zwar  im  Ganzen  mit  nicht 
wesentlichen  Veränderungen:  ein  neuer  Beweis,  mit  welcher 
Zähigkeit  das  Volk  an  gewissen  einmal  aufgenommenen  und 
gewohnheitsmässig  fortgepflanzten  Einbildungen  festhält.  Ghule 
und  Sa*lowwah  sind  entschieden  heidnische,  nicht  mohamme- 
danische Gestalten,  und  trotzdem  nehmen  sie  in  der  Phantasie 
des  Wüstenbewohners  unbedingt  einen  viel  grösseren  Platz  ein, 
als  der  durch  den  Islam  erst  popularisirte  Teufel  und  alle 
anderen  mythischen  Bilder,  die  der  Koran  aus  seinen  trüben, 
jüdischen  und  judenchristlichen  Quellen  schöpfte  und  den  alten, 
heidnischen  Bildern  der  Volkssage  entgegen  zu  setzen  versuchte.^ 

Mit  dem  Glauben  an  Geister  imd  Gespenster  hängt  der 
Manen-  oder  Todtencultus  enge  zusammen.  Denn  beide  be- 
ruhen auf  der  Vorstellung,  dass  es  unsichtbare  Wesen,  Seelen 
ohne  Körper  gebe,  die  mit  dem  Menschen  in  vielfachen  Be- 
ziehungen stehen.  Wenn  man  schon  die  Seele  des  Verstorbenen 
als  einen  Vogel  sich  dachte,  der  erst  zur  Ruhe  komme,  wenn 
sein  Rachedurst  gelöscht  sei,  so  konnte  man  gewiss  mit  dem 
Gedanken  vertraut  werden,  dass  die  Ruhe  des  Todten  von  der 

1  Spittä:  Contes  arabes,  S.  1.32. 

2  1001  Nacht  ed.   Habicht  XII,  S.  305,  306;    Wuttke:    Deutscher  Volks- 
aberg^lauben  S.  118  (§.  185). 

'  Vgl.  meine  Calturgeschichte  II,  258  ff. 


56  ^II>  Abhandlung:    y.  Krem  er. 

Erfüllung  gewisser  ihm  zu  erweisender  Dienste  und  Ehren- 
bezeugungen abhängig  sei^  dass  man  nur  auf  diese  Art  gegen 
seinen  Zorn  und  seine  Rache  Sicherheit  finden  könne.  Es  wird 
also  wohl  richtig  sein,  wenn  erzählt  wird,  dass  die  alten  Araber 
in.  der  Zeit  des  Heidenthums  auf  den  Gräbern  ihrer  Lieben 
Eameele  schlachteten.  Auch  Pferdeopfer  werden  erwähnt,  aber 
dagegen  spricht  die  Thatsache,  dass  diese  im  Alterthume  in 
Arabien  ganz  fehlten,  und  als  sie  dahin  verpflanzt  worden 
waren,  gewiss  zu  theuer  und  zu  selten  waren,  um  öfters  zu 
solchem  Zwecke  verwendet  zu  werden.  Es  dürften  also  meistens 
Eameele,  Schafe  oder  Ziegen  geschlachtet  worden  sein. 

Noch  jetzt  ist  es  nicht  ungewöhnlich,  dass  der  Beduine 
am  Jahrestage  des  Todes  seines  Grossvaters  ein  Opferthier 
schlachtet.  *  Jetzt  wird  es  verzehrt,  im  Alterthum  aber  scheint 
es  von  vermöglichen  Leuten  mittelst  Durchhauung  der  Sehne 
am  Hinterfusse  gelähmt  (*akr)  und  dann  auf  dem  Grab  ge- 
lassen worden  zu  sein.  Hiemit  ist  nicht  zu  verwechseln  der 
Brauch,  eine  Eameelstute  (balijjah)  am  Grabe  anzubinden  und 
dort  ohne  Frass  und  Trank  langsam  verschmachten  zu  lassen.^ 

Von  dem  Dichter  Zijäd  al'agam  wird  ein  Bruchstück  an- 
geführt, wo  er  zu  Ehren  eines  Verstorbenen  sagt: 

Zieh  ich  an  seinem  Grabe  vorbei,  so  schlachte  ich  ihm  ('a*karo  laho) 
Und  besprenge  des  Grabes  Seiten  mit  dem  Blute.* 

Das  ist  echt  arabisch  und  stimmt  ganz  zu  dem  früher 
über  das  Besprengen  der  heiligen  Steine  mit  dem  Opferblute 
Gesagten. 

Ganz  in  demselben  Sinne  sagt  ein  Dichter,  auf  den  Tod 
des  Qosain,  des  Enkels  des  Propheten,  anspielend: 

Und   wenn   es   sich   ziemt,   o   Sohn  des   Propheten,   am   Grab   eines 

Edlen  zu  schlachten  liosse  und  Kameele, 

So  ist  dein  Grab  es  wertb,  dass  ringsum  edle  Männer  und  herr- 
liche Frauen  geopfert  würden.^ 

Es  ist  daher  kaum  zu  bezweifeln,  dass  bei  der  Bestattung 
manches  alten  Häuptlings  ausser  dem  Blut  der  Kameele  auch 


»  Doughty:  I,  452. 

3  Vgl.  den  Vers  des  Tirimma\i  bei  Lane:  Lexikon  ad  vocexn. 

3  I^fah&ny:  Mohadar&t.  U,  307. 

*  Iffah&ny:  1.  1.  n,  307. 


Studien  xnr  Tergleichenden  Cnlinrgeschichte.  o7 

das  von  Sclaven  und  Sclavinnen  in  die  Orube  hinab  geflossen 
sein  mag.  Alles  richtete  sich  natürlich  aach  hier  naeh  Stand 
und  Vermögen.  Jedem  ward  von  den  HinterbUebenen,  je  nach 
ihren  Mitteln,  der  Tribut  der  Liebe  und  Verehrung  entrichtet 
und  alles  gethan^  um  ihnen  die  dunkle  Ruhestätte  angenehm 
zu  machen.  So  hielten  es  schon  im  Alterthume  die  Aegypter, 
die  ihren  Todten  nicht  bloss  Einrichtungsgegenstände,  Schmuck- 
Sachen,  Spielzeug  u.  s.  w.,  sondern  sogar  Unterhaltungsschriften 
mitgaben.^ 

Bei  den  Griechen  und  Römern  war  dies  auch  der  Fall. 
Lucian  sagt:  wie  Viele  haben  nicht  Pferde  und  Buhlerinnen 
oder  Mundschenken  mitgetödtet:  dann  Kleider  oder  Schmuck- 
sachen mitverbrannt  oder  mitbegraben ,  als  wenn  die  Todten 
davon  einen  Nutzen  oder  Gewinn  hätten.^  Noch  bezeichnender 
ist  eine  Stelle  im  Philopseudes,^  wo  die  verstorbene  Gattin  er- 
scheint und  ihrem  Gatten  Vorwürfe  darüber  macht,  dass  er 
die  eine  ihrer  goldgestickten  Sandalen  nicht  verbrannt  und 
somit  ihr  nicht  mitgegeben  habe.  —  Der  auf  der  Insel  der 
Kirke  verunglückte  Gefährte  des  Odysseus  erscheint  diesem 
als  Schatten  im  Hades  und  ersucht  ihn,  seine  Rüstung  und 
Waffen  zu  verbrennen  (damit  er  im  Hades  doch  seines  Wehr- 
schmuckes sich  erfreuen  könne).^  Beim  Tode  des  Hepbaestion 
lässt  Alexander  auf  dem  Scheiterhaufen  ausser  den  Waffen 
auch  das  bei  den  Persern  hochgeschätzte  Gewand  mitver- 
brennen. ^  Bei  der  Leichenfeier  Caesars  legten  die  Spielleute 
und  Schauspieler  die  Gewänder  ab,  die  sie  von  früheren 
Triumphzügen  her  hatten  und  warfen  sie  zerrissen  in  die 
Flammen;  ebenso  die  Veteranen  ihre  Waffen,  die  Matronen 
die  Schmuckgegenstände,  sowie  die  goldenen  Kapseln  und 
Prätexten  ihrer  Bander.®  —  Bei  den  Germanen  wurden  die 
Waffen,   oft  auch   das  Ross  des  Kriegers  mit  ihm  verbrannt.' 


1  Eine  solche  auf  einer  Sandsteinplatte  geschriebene,  die  man  in  einem 
ägyptischen  Grabe  fand,  hat  neuestens  G.  Maspero  bekannt  gemacht. 
M^moires  de  V  Institut  d*  Egypte.  Cairo  1889,  n,  8.  1  ff. 

^  Lucian:  de  luctu.  14.  '  Lucian:  Philop.  27. 

^  Odyssee  XI,  60—78. 

*  Aelian:  Var.  Hist.  VII,  8. 

^  Sueton:  Caesar  84. 

'  Tacitus:  Germania  27. 


58  VIII.   Abbandlnog:    ▼.  Krem  er. 

Auch  im  alten  Scandinavien  wird  das  Ross  des  todten  Kriegers 
ihm  ins  Grab  mitgegeben.^ 

Ganz  so  hielten  es  auch  die  alten  Araber.  So  zerbrechen 
die  Weiber  über  dem  Grabe  des  in  der  Schlacht  Gefallenen 
den  Kessel  und  seine  Schüssel, ^  eine  Sitte ,  die  uns  beweist, 
dass  auch  bei  ihnen  der  Glaube  herrschte,  man  könne  dem 
Todten  beliebige  Gegenstände,  die  ihm  angenehm  oder  nütz- 
lich waren,  in  das  Schattenreich  nachsenden,  indem  man  sie 
tödtet,  d.  i.  zerbricht  oder  vernichtet.  Das  ist  die  Ansicht  der 
wilden  Völker,  welche  den  Menschenopfern  am  Grabe,  sowie 
allen  Todtenopfern  zu  Grunde  liegt.' 

Der  arme  Beduine,  dem  man  Kessel  und  Schüssel  nach- 
sendet, der  König,  dem  man  Rosse,  Sclaven  und  Beischlä- 
ferinnen hinschlachtet,  geben  Zeugniss  von  demselben  Ge- 
danken der  liebevollen  Opferwilligkeit  und  Freigebigkeit  zum 
Besten  des  Todten. 

Die  arabischen  Beduinen  konnten  nicht  so  viel  Ver- 
schwendung und  Luxus  entfalten  wie  die  alten  Culturvölker. 
Aber  sie  zeigten  doch  dieselbe  gute  Absicht,  indem  sie  die 
Grube,  wo  ihre  Theuren  ruhen  sollten,  mit  dem  wohlriechenden 
Gestrüppe  'idchir  auspolsterten  imd  mit  harmal  die  Leiche  be- 
deckten, damit  der  Todte  weich  liegen  und  die  Erde  ihn  nicht 
drücken  möge.^  Und  der  Brauch,  über  dem  Grabe  Kameele 
zu  schlachten  und  das  Fleisch  an  Arme  zu  yertheilen,  hat  sich 
auch  im  Islam  erhalten.^ 

Man  glaubte,  dass  eine  solche  Handlung  dem  Todten  im 
Jenseits  zum  Vortheil   gereiche.     Es   ist   dies   im  Grunde   ge- 


*  Weinhold:  Altnordisches  Leben,  S.  495. 

3  Hamäsah,  S.  173,  Z.  12.  Der  Vorfall  gehört  in  die  Zeit  des  Chalifen 
'Otm&n.  Die  Redensart:  horjka  gafnatoho,  d.  i.  seine  Schüssel  ward 
ausgeleert  (vgl.  Lane:  Lexicon),  deutet  darauf,  dass  man  auch  Speise- 
opfer darbrachte,  indem  man  das  Qefäss  auf  dem  Grabe  ausleerte. 

3  Tylor.  I,  461—454. 

«  Wäkidy  ed.  Kremer,  S.  260,  271,  301.  Bochilry:  algan&'iz:  bftb  oridchir- 
walhasys  fylkabr. 

^  Damyry  I,  219  voce:  gazur.  *Amr  Ihn  al'&$i  'sagt  vor  seinem  Tode: 
,wenn  ihr  mich  beg^rabt,  so  schüttet  Über  mir  die  Erde  auf  und  bleibt 
um  mein  Grab  herum  stehen,  bis  die  Kameele  geschlachtet  sind  und 
ihr  Fleisch  vertheilt  ist^ 


StndMn  zur  yergleiebeoden  Goltorgescliiehte.  Ö9 

nommen  derselbe  Gedanke ,  den  Lucian  verspottet, *  der  aber 
noch  immer  in  einem  grossen  Theile  der  Welt  seine  Herr- 
schaft nicht  eingebüsst  hat,  dass  gewisse  wohlthätige  oder 
rituelle  Handlangen  dem  Verstorbenen  im  jenseitigen  Leben 
zum  besonderen  Nutzen  gereichen. 

Eines  der  gewöhnlichsten  Geschenke  an  die  Verstorbenen 
war  im  Alterthume  die  Libation,  das  Trankopfer.  Es  war  dem 
arabischen  Heidenthum  nicht  ganz  unbekannt, ^  aber  dennoch 
wohl  nur  mehr  in  den  städtischen,  von  der  höheren  Cultur  der 
Nachbarländer  angekränkelten  Ejreisen. 

Ganz  vollkommen  entspricht  es  der  antiken  Denkart, 
dass  man  die  Gräber  ehrte  und  heilig  hielt,  dass  man  sie 
besuchte  und  dabei  der  darin  Ruhenden  gedachte,  ja  dass  man 
an  diese  Grüsse  und  Ansprachen  richtete.  Eine  alte  Sitte  war 
es  auch  auf  die  Grabhügel  ein  paar  Palmreiser  zu  stecken, 
um  das  Grab  zu  beschatten,  "^  und  der  Prophet  selbst  miss- 
billigte diese  Sitte  nicht.  Es  wird  nämlich  in  der  Tradition 
von  ihm  erzählt,  dass  er  einst  an  zwei  Gräbern  vorbeiging 
und  da  gesagt  habe:  ,in  diesen  zwei  Gräbern  liegen  zwei,  die 
gestraft  werden,  aber  nicht  wegen  schwerer  Schuld:  der  eine 
trieb  Ohrenbläserei,  der  andere  aber  bedeckte  sich  nicht,  wenn 
er  Wasser  liess'.  Dann  nahm  er  einen  frischen  Palmreiser, 
brach  ihn  entzwei,  und  steckte  ein  Stück  auf  jedes  der  beiden 
Gräber,  indem  er  sagte:  vielleicht  wird  ihnen  Erleichterung 
zu  Theil,  so  lange  die  Reiser  nicht  verti*ocknet  sind^^ 

Dem  frischen  Zweige  wird  also  eine  gewisse,  wohlthätige 
Wirkung  zugeschrieben. 

Aber  auch  Zelte  sehlug  man  auf  über  den  Gräbern,  um 
sie  zu  beschatten.  Der  spätere  Islam  missbilligte  es,  aber 
trotzdem  hat  sich  die  Sitte  bis  jetzt  erhalten.  Im  heidnischen 
Cultus  war  überhaupt  die  Verehrung  der  Gräber  so  allgemein, 
dass  Mohammed  sich  bestimmt  fand,  so  lange  der  Islam  noch 


>  De  Inctu  9. 

3  WenhATtsen,  S.  161,  162.  Im  'Arikd  alfaryd  wird  erzählt,  dass  ein  Mann 
ans  dem  Stamme  'Abdolkais  auf  den  Gräbern  seiner  Kinder  Trank- 
spenden darbrachte.  'Ikd  II,  S.  64,  Kitab  oljatjmah  (nasab  Baby^ah 
Ibn  NiEfir). 

3  fioch&ry:  alganiYz:  b&b  olgarydi  'alalkabr. 

*  Bochärj  1.  1.  und  auch  b&bo  'ad6b  ilkabr. 


60  VIII.  Abhandlung:     ▼.  Kromer. 

keine  rechten  Wurzeln  gefasst  hatte  ^  den  Gräberhesuch  ganz 
zu  untersagen^  erst  später  gestattete  er  ihn.^  Später  gestaltete 
sich  allmälig  der  G-räberbesuch  und  besonders  der  Besuch  des 
Prophetengrabes  zu  einer  Art  von  religiösen  Pflicht.^  Eine 
andere  heidnische  Sitte  suchte  Mohammed  ganz  zu  unterdrtkcken^ 
indem  er  die  Todtenklage^  das  Zerreissen  der  Kleider  und 
ähnliche  leidenschaftliche  Äeusserungen  des  Schmerzes  als 
heidnische  Sitte  streng  verbot.  ^ 

Aber  die  Widerstandskraft  der  menschlichen  Natur  und 
die  Macht  der  Gewohnheit  waren  stärker  als  sein  Wort.  Der 
alte  Brauch  erhielt  sich  nahezu  unverändert. 

So  ist  ein  gutes  Stück  alten  Heidenthums  herübergetragen 
worden  bis  in  unsere  Zeiten. 

Die  wiederholten  Verbote  blieben  gänzlich  wirkungslos. 
So  verbot  ein  ägyptischer  Statthalter  (Mozähim  Ibn  Chäk4n 
um  das  Jahr  253  H.)  die  Sitte  bei  Todesfkllen  und  Leichen- 
begängnissen die  Kleider  zu  zerreissen,  das  Gesicht  zu  schwär- 
zen und  den  Bart  zu  scheeren;*  aber  ohne  besonderen  Erfolg. 
Man  blieb  dabei  zum  Zeichen  des  oft  nicht  einmal  echten 
Schmerzes,  die  Gewänder  zu  zerfetzen,  und  selbst  Thtiren  und 
Wände  der  Wohngemächer  mit  schwarzer  Farbe  zu  be- 
schmieren,^ ja  man  ging  in  der  Unsitte  sogar  so  weit,  dass 
man  die  sämmtliche  Hauseinrichtung,  Geschirr,  Vasen  u.  s.  w. 
zertrümmerte  und  das  Sterbehaus  förmlich  verwüstete.* 

Ein  neuerer  Reisender  erzählt,  dass  in  §an'ä,  in  Jemen, 
bei  dem  Tode  des  Hausherrn  es  üblich  sei  durch  drei  Tage 
alle  Teppiche,  Strohmatten,  Polster,  Matrazen  und  sonstigen 
Einrichtungsstücke  seines  Wohngemaches  umzustürzen.'  Und 
ganz  dieselbe  Sitte  herrscht  in  Kairo.* 

Es  liegt  nahe  diese  Gebräuche  in  Verbindung  zu  setzen 
mit  der  in  vielen  Ländern  bestehenden   Scheu  vor   der   Seele 


1  Mowatta'  U,  349.  Cap.  iddichär  lohum  il-'a<Jahy. 

2  Ihja  II,  286;  IV,  608.  Sifö  H,  86. 
s  Bochäry:  algan^Yz. 

*  Abulmahäsin  Ibn  Ta^rybardy  Annales  ed.  JuynboU  I,  S.  778. 

»  Hamad&ny:  Rasälfl  S.  569. 

6  1001  Nacht  ed.  Habicht  IV,  S.  378.  Kremer:   Culturgeschichte  II,  251, 

^  Manzoni:  Elyemen.  Roma  1884,  S.  214. 

^  Lane:  Manners  and  customs  etc.  II,  S.  309,  Cap.  XV. 


dtudien  sor  vetgl«ichenden  Cnltar^escliichto.  61 

oder  dem  Geiste  des  Verstorbenen.  Man  will  nicht  ^  dass  sie 
im  Hause  bleibe,  denn  ihr  Ort  ist  bei  der  Ruhestätte  des 
Leichnams:  desshalb  werden  die  Fenster  und  Thüren  geöffnet 
(Deutschland,  Siebenbürgen),  man  stürzt  alle  Töpfe  um,  damit 
die  Seele  sich  nicht  darinnen  verberge  (Thüringen),  man  weht 
die  Seele  mit  Tüchern  zum  Fenster  hinaus  (Erzgebirge)  u.  s.  w. 
Aber  auch  das  Zurückkehren  ins  Haus  soll  ihr  abgeschnitten 
werden:  man  kehrt  und  fegt  hinter  dem  Sarge,  wenn  er 
hinausgetragen  wird  (Nord-  und  Mitteldeutschland);  oder  man 
schüttet  Wasser  aus  hinter  dem  Sarge  (Mark  Brandenburg, 
Ostpreussen,  Franken,  Thüringen,  Oberpfalz,  Baiern,  Waldeck); 
kein  Stück  der  Wirthschaft  bleibt  ungerückt  und  ungefegt,  es 
wird  gewissermassen  das  ganze  Haus  umgestürzte 

Trotz  all  dieser  Uebereinstimmungen  kann  ich  mich  doch 
nicht  entschliessen  dieselben  mit  den  arabischen  Trauerbräuchen 
in  Verbindung  zu  bringen.  Die  Äehnlichkeit  ist  allerdings 
sehr  gross,  aber  ein  eigentlicher  Seel^ncultus,  eine  höher  aus- 
gebildete Manenverehrung ,  wie  sie  bei  der  arischen  Völker- 
gruppe besteht  und  bei  den  Griechen  und  Römern  am  deut- 
lichsten hervorti*itt ,  lässt  sich  bei  den  Arabern  und  wie  ich 
glaube,  bei  den  Semiten  überhaupt  nicht  sicher  nachweisen, 
und  aus  diesem  Grunde  halte  ich  die  Ausschreitungen  in  den 
Trauerbezeugungen,  namentlich  das  Umstürzen  und  Zerstören 
der  Hauseinrichtung,  für  spätere,  vermuthlich  mit  dem  zuneh- 
menden Luxus  und  der  Verfeinerung  des  Lebens  in  den 
arabischen  Ländern,  besonders  in  den  grossen  Städten  ver- 
breitete Unsitte. 


1  Lippert:  Christeuthuin  u.  8.  w.,  S.  386  ff. 


62  VIH.  AbhandlTiiij^:     ▼.  KrAmer. 


IV. 
Allerlei  Aberglauben. 

Allgemein  bei  ganz  verschiedenen  Völkern  verbreitet  und 
bis  in  die  Gegenwart  noch  bestehend  ist  die  Ansicht,  dass 
gewisse  Menschen  durch  ihren  Blick  schaden  können.  Es  ist 
dies  der  böse  Blick.  Bei  den  Semiten  bestand  dieser  Aber- 
glauben schon  im  Alterthume,  obgleich  erst  in  den  talmudi- 
schen Schriften  davon  ausdrücklich  die  Rede  ist;  bei  Griechen 
und  Römern  war  er  allbekannt.  *  Der  Syrer  Heliodor,  in  seinem 
Romane  ,Aethiopica'  gibt  sich  die  Mühe  den  bösen  Blick  durch 
eine  wissenschaftliche  Theorie  erklären  zu  woUen.  Er  thut 
dies  in  ganz  orientalischer  Weise:  ,Wenn  Jemand  das  Schöne 
mit  Neid  ansieht,  meint  er,  so  erfüllt  er  die  Luft  um  sich  mit 
schädlicher  Beschaffenheit  und  schleudert  einen  Gifthauch  auf 
jene,  die  sein  Blick  trifft,  und  derselbe  dringe  wegen  seiner 
Feinheit  bis  zu  den  Knochen  und  dem  Marke*. 

Diese  Erklärung  von  der  Wirkung  des  bösen  Blickes  ist 
nicht  gut  zu  begreifen,  wenn  man  nicht  die  Theorie  des  Sehens 
kennt,  auf  der  sie  beruht.  Dieselbe  muss  sehr  alt  sein,  ob- 
gleich ich  nur  einen  arabischen  Schriftsteller  anftihren  kann, 
welcher,  wahrscheinlich  nach  den  Schriften  der  griechischen 
Naturforscher  davon  spricht.  In  seiner  Abhandlung  über  die 
Optik  erklärt  Ihn  alhaitam  das  Sehen  auf  wissenschaftliche 
Weise,  ftigt  aber  ausdrücklich  hinzu,  dass  nach  Ansicht  der 
früheren  Mathematiker  vom  Auge  der  Sehstrahl  ausgehe  und 
dadurch,  dass  er  den  Gegenstand  trifft  und  gewissermassen 
ihn  beleuchtet,  die  Wahrnehmung  vermittle.^  Es  ist  dies  ge- 
rade das  Entgegengesetzte  der  naturwissenschaftlichen  Theorie. 
Aber  gewiss  hätte  eine  so  irrige  Ansicht  nicht  die  im  Alter- 
thum  allein  herrschende  werden  können,  wenn  nicht  der  im 
Oriente  weitverbreitete  Glauben  an  den  bösen  Blick  schon  im 


1  Plut.  quaest.  symp.  V,  7.  Plin.  Hist.  Nat.  VII,  2;  Gellius  IX,  4,  8. 
Vgl.  Jahn:  Ueber  den  Aberglauben  des  b(Ssen  Blickes;  in  den  Berichten 
der  Sächsischen  Gesellschaft  der  Wissenschaften  1855,  S.  28  ff. 

2  Vgl.  Baarmann:  Ihn  alhaitam.  Z.  d.  D.  M.  G.  XXXVI,  S.  196  ff.  Be- 
sonders S.  213.  Auch  die  indische  Theorie  des  Sehens  stimmt  ganz 
hiemit  überein,  wie  mir  Hofrath  Bühler  mittheilt. 


Stndien  zur  Torn^ieicheoden  CuUuiKMcliichte.  o3 

« 

voraus  eine  unbefangene,  auf  den  Thatsachen  beruhende  £r- 
kenntnisB  des  wahren  Sachverhaltes  erschwert  hätte.  Man  war 
nämlich  fest  überzeugt^  dass  das  Auge  gewisser  Leute  eine 
gewisse,  geheimnissvolle  Kraft  besitze  und  hiedurch  allen  jenen 
Gegenständen,  die  deren  Blick  anzogen  und  fesselten,  Unheil 
und  Verderben  bringe.  Man  war  fest  überzeugt,  dass  der 
Gesichtsstrahl,  der  aus  dem  Auge  auf  einen  solchen  Gegen- 
stand schiesse,  denselben  zu  vernichten  im  Stande  sei.  Es  ist 
dies  die  Fabel  vom  Basiliskenblick  ins  gewöhnliche  Leben 
übertragen. 

So  wird  erzählt,  dass  besonders  schöne  Männer,  wenn 
sie  die  grossen  Handelsmessen  der  Araber  besuchten,  nur  mit 
verhülltem  Antlitze  sich  zeigten,  weil  sie  besorgten,  die  Blicke 
der  Weiber  auf  sich  zu  ziehen  und  hiedurch  geschädigt  zu 
werden.^  Hingegen  hatten  Jene  nichts  zu  besorgen,  deren 
Anblick  abstossend  wirkte  oder  die  durch  irgend  ein  Mittel 
sich  dagegen  verwahrten,  ja  sogar  absichtlich  sich  entstellten. 
So  heisst  es  in  einem  alten  Gedichte:^ 

Sie  macht  sich  auf  die  Wange  ein  Tüpfelchen  mit  schwarzer  Schminke 

aus  Earcht  vor  dem  bösen  Blick. 

Aus  demselben  Grunde  wird  in  Aegypten  bei  den  Bauern- 
hochzeiten auf  die  Braut  Salz  gestreut  und  ihr  Gesicht  schwarz 
und  roth  betupft. ' 

Der  Grund  war  immer  derselbe:  ,von  dem  bösen  Blick 
bleibt  das  unversehrt,  was  Widerwillen  erregt,  aber  es  schädigt 
jene  Gestalten,  welche  es  zur  Liebe  reizen.^^  Desshalb  wurden 
schöne  Knaben  eingesperrt  gehalten  und  durften  nicht  früher 
öffentlich  sich  zeigen,  als  bis  ihnen  der  Bart  wuchs. ^"^  Aus 
demselben  Grunde  hängt  mau  Eandem  gerne  Halsketten  um, 
die  aus  aneinander  gereihten  kleinen,  weissen  Muscheln  (wada') 
gemacht  sind;  ebenso  schmückt  man  mit  solchen  Muscheln  die 
Kopfhalfter  der  Reitthiere,  zum  Schutze  gegen  den  bösen  Blick 
nicht  weniger  als  zum  Schmucke.    Ein  alter  Dichter  nennt  ein 


«  AgÄny  VI,  33. 

'  Von  Abnratfthijah,  Agftnj  XIV,  S.  57. 

'  Kremer:  Aegypten  I,  59. 

*  Ma'arry:  Sa^t  alzand,  Ausgabe  ron  Kairo  I,  36. 

s  1001  Nacht,  Lane  II,  255.  Geschichte  des  *Aly  Abulsftmftt. 


64  Vni.  Abhandlung;    r.  Krem  er. 

Götterbild  ,das  muschelbehängte'  (dät  olwada').*  Dass  dieser 
Brauch  ein  sehr  alter  ist,  scheint  kaum  zu  bezweifeln,  und 
schon  der  Prophet  soll  gesagt  haben:  ,Wer  eine  Wada'muschel 
sich  anhängt,  dem  neigt  Gott  sich  nicht  zu^  —  man  ta*alla^ 
wada'atan  fald,  wada'  alläho  laho  — .  Den  Kameelen  pflegte 
man  auch  aus  demselben  Grunde  aus  Sehnen  oder  Darmsaiten 
geflochtene  Halsringe  anzulegen,  was  der  Prophet  als  heid- 
nische Sitte  verbot.*  Und  noch  jetzt  ist  es  allgemeine  Sitte 
in  Syrien  und  Aegypten,  den  Pferden  den  Hauer  eines  Wild- 
schweines umzuhängen. 

Als  Schutzmittel  gegen  den  Blick  empfahl  man  die  An- 
wendung von  Amuleten,  welche  man  um  den  Hals  trug.*  Aus- 
drUckUch  empfahl  Mohammed  gewisse  Beschwörungsformeln.^ 
In  späterer  Zeit  galten  für  solche  Fälle  als  besonders  wirksam 
gewisse  Stücke  des  Korans  (Sur.  109  und  112).® 

Verstärkte  Wirkung  gewinnt  der  böse  Blick  ^  je  höher 
die  Begierde  oder  der  Neid  gesteigert  wird,  der  in  dem  Blicke 
seinen  Ausdruck  findet.  Desshalb  gilt  die  Regel,  wenn  die 
Mahlzeit  aufgetragen  ist^  die  Diener^  ebenso  auch  die  Hunde 
und  Katzen,  welche  jeden  Bissen  mit  gierigem  Auge  verfolgen, 
aus  dem  Speisesaale  zu  entfernen,  oder  schon  vorher  sie  ab- 
zufüttern, bis  sie  gesättigt  sind.  Man  bezieht  hierauf  einen 
Ausspruch  des  Propheten,  der  da  lautet:  ,Wer  da  isst,  während 
ein  Geschöpf  mit  gierigen  Augen  zusieht,  den  wird  ein  Siech- 
thum  treffen,  gegen  das  es  keine  Arznei  gibt.^' 

Enge  zusammenhängend  mit  diesem  Aberglauben  ist  der 
von  der  unheilvollen,  Unglück  bedeutenden  Natur  ge- 
wisser Menschen:  es  ist  dies  gleichfalls  eine  alte  volksthüm- 
liehe  Anschauung,  die  schon  den  Römern  sehr  geläufig  war 
und  im  Oriente,  wie  auch  in  Italien  und  anderen  südeuropäi- 
schen Ländern,  noch  immer  sehr  verbreitet  ist.  Die  Italiener 
nennen  einen   solchen  Menschen:  jettatore  d.  i.   Unglücks* 


*  Tägorarus  sub  voce:  wd*. 

2  1.  1. 

^  Mowatta*  IV,  148:  mft  g&*a  fy  iiaz'  ilma*&lik  walgaraa  min  aronok. 

«  Kämil  des  Mobarrad  ed.  Wright  8.  329,  330. 

6  Mowatta'  IV,  152. 

^  Sakt  alzand  I,  S.  37. 

7  MatÄli'  olbodur,  Kairo  1300,  II,  S.  39,  Cap,  30. 


Sindion  sar  Tergleicheoden  Colturgoscbichte.  65 

mensch,  Pechvogel.  Wer  mit  ihm  zusammentrifft  oder  nur 
ihm  begegnet,  der  kann  sich  darauf  gefasst  machen,  dass  ihm 
in  kürzester  Frist  etwas  Widerwärtiges  zustosse.  Ein  solcher 
Mensch  wird  als  ein  unheilvoller  bezeichnet.^  Ein  gutes  Bei- 
spiel bietet  der  geschwätzige  Barbier  in  der  Geschichte  der 
1001  Nacht,  der  aus  lauter  Fürsorge  für  seinen  Kunden  den- 
selben von  einer  Unannehmlichkeit  in  die  andere  stürzt.^  Einem 
solchen  Un glucks vogel  zu  begegnen,  besonders  des  Morgens, 
war  ein  sehr  bedenkliches  Anzeichen  von  nahem  Unglück:  so 
erzählt  ein  Literat,  dass  ein  Perserkönig,  als  er  zur  Jagd  aus- 
zog, am  Wege  einen  Mann  von  hässlichem  und  besonders  ab- 
stossendem  Äeussem  traf,  und  da  er  diese  Begegnung  als 
schlechtes  Vorzeichen  ansah,  in  Zorn  gerieth  und  mit  einer 
tüchtigen  Tracht  Prügel  fortjagen  Hess.  Aber  die  Jagd  fiel 
gegen  alles  Erwarten  günstig  aus.  Auf  dem  Rückwege  be- 
gegnete derselbe  Mann  wieder  dem  Könige  und  stellte  ihn 
nun  zur  Rede,  wesshalb  er  ihn  so  schnöde  behandelt  habe. 
Jener  aber  entgegnete:  es  sei  einfach  desshalb  geschehen, 
weil  er  nach  allgemeinem  Vorurtheil  als  Unglück  bedeutend 
es  betrachtet  habe,  ihm  am  Morgen  zu  begegnen;  denn  dieser 
Glaube  sei  ja  eine  bekannte  Sache. ^ 

Auch  die  Begegnung  am  frühen  Morgen  mit  einem  häss- 
lichen  alten  Weibe,  einem  alten  Eunuchen  oder  einem  Ein- 
äugigen gilt  für  bedenklich.^ 

Die  Italiener  haben  ein  Mittel,  sich  gegen  eine  solche 
Influenza  zu  schützen:  man  schliesst  nämlich  die  Hand  und 
streckt  den  Zeigefinger  und  den  kleinen  Finger  gerade  aus. 
Das  bricht,  so  glaubt  man,  den  Zauber. 

Schicksalswinke  und  Vorzeichen  sind  derjenige 
Gegenstand,  der  eine  fast  noch  grössere  Bedeutung  im  Volks- 
glauben beanspruchen  kann.    Auch  reichen  diese  Ideen  gegen 


>  Mafl'am.  Vgl.  Agany  XI,  160,  Z.  9:  auch  altarabisch  natyhf  in  der  spä- 
teren Sprache:  manhus  oder  manhns  olka*b. 

2  1001  Nacht  ed.  Habicht  U,  S.  212. 

'  Fäkihat  olcbolafa.  Mosul,  8.  8ö7,  Cap.  8. 

*  So  hält  auch  der  Bergmann  in  Comwallis  es  für  nnglücklich,  wenn  er 
bei  der  Einfahrt  in   den  Schacht  ein  altes  Weib    oder   ein  Kaninchen 
sieht.    Tylor  I,    120.     Einem    Eunuchen    begegnen    galt    auch    bei    den 
Griechen  als  unglückliches  Vorzeichen.  Lucian  XXXV.  Enauch  6. 
Sitzangiber.  d.  phil  -bist.  Cl.  CXX.  Bd.  8.  Abh.  5 


GO  Vlfl.  Abfaiindlung:     v.  Krotncr. 

ferne  Zeiten  zurück,  die  weit  Hiter  sind  als  der  Islam.  Denn 
schon  in  der  heidnischen  Zeit  galt  der  Vogelflug  als  Zeichen 
von  Glück  oder  Unglück  ganz  im  Sinne  des  altrömischen  Au- 
guriums.  Desshalb  war  der  gewöhnliche  Wunsch,  den  man 
den  Neuvermählten  darbrachte:  ,mit  Heil  und  Kindersegen  imd 
glücklichem  Augurium  (bilrafa'i  walbanyn  waltair  almabnmd)'; 
so  sagte  man  auch  zu  einem,  dem  man  Erfolg  wünschte:  ,Ziehe 
hin  unter  glücklichem  Vogelzeichen'  ('alaltai'r  ilmaimun).i 

Man  meinte  die  Zukunft  aus  den  Bewegungen  der  Vögel 
deuten  zu  können,  ihr  rascher  Flug  verkündete  Glück  und 
Erfolg,  der  langsame  das  Gegentheil;^  dann  aber  auch  die 
Richtung  des  Fluges,  nach  rechts  oder  links  bedeutete  Gutes 
oder  Schlechtes:  daher  das  Wort  Vogel  (tair)  selbst  in  über- 
tragener Bedeutung  für  Glück  oder  Unglück  gebraucht  wird.^ 
Auch  der  Schrei  der  Vögel  galt  als  wichtig,  das  Elrächzen 
des  Raben  verkündete  nahes  Unheil/  auch  seine  Bewegungen 
hatten  ihren  verborgenen  Sinn:  wenn  ein  Rabe  die  Erde  aus- 
scharrte, so  sah  man  hierin  ein  höchst  ernstes  Zeichen.^ 

Je  allgemeiner  im  Heidenthum  dieser  Glauben  an  Zeichen 
war,  desto  entschiedener  sprach  sich  der  Stifter  des  Islams 
gegen  die  Augurien  aus  und  verdammte  sie  als  heidnische 
Sitte.  Aber  der  alte  Aberglauben  bestand  dennoch  fort.  Als 
*Aly  am  Morgen  des  Tages,  an  dem  er  die  Todeswunde  erhielt, 
das  Haus  verliess,  schrieen  ihm  die  Enten  entgegen  und  hörten 
nicht  auf,  so  dass  man  sie  fortjagen  musste.  Man  betrachtete 
dies  als  ein  Unglücksomen. ^ 

Nicht  blos  die  Vogelzeichen,  auch  die  Bewegungen 
anderer  Thiere  galten  als  Schicksalswinke.  Gazellen,  die  von 
links  nach  rechts  laufen,  gelten  als  ein  böses  Omen.'   Für  un- 


»  Agäny  XVII,  S.  53,  Z.  9.  Das  Wort  täir,  Vogel,  kommt,  in  übertragenem 
Sinne  im  Koran  vor  in  der  Bedeutung  von:  Schicksalsloos,  Bestimmung. 
Koran  7,  138—17, 14,  —  27,  48—36, 18. 

2  Kftmil  des  Mobarrad,  S.  181,  Z.  11. 

'  Tag  al'arus  s.  v. 

*  AgÄny  XI,  S.  45;  HamÄsah,  S.  103;  Culturgesch.il,  252. 

^  Agäny  VIII,  S.  41.  Die  Kunst,  solche  Auspicien  zu  deuten,  hiess  Zagr 
und  der  Stamm  Lihb  erfreute  sich  hierin  eines  grossen  Rufes. 

6  Ibn  Atyr  III,  S.  326. 

7  Agany  VUI,  S.  41,  Maifoudi:  III,  341. 


Stadion  zur  vergleichendeD  Caiturgeschichte.  ()7 

glücklich  hielt  man  es^  wenn  ein  Vogel,  eine  Ghtzelle  oder  ein 
anderes  Wild  gerade  entgegen  kam  (nk^h,  nätyh^  'afis,  kabib^ 
vgl.  Lexica).  Ebenso  galt  es  flir  bedeutungsvoll;  ob  das  Wild 
einem  die  rechte  oder  linke  Seite  zukehrte  (sani}^,  bärib)  oder 
ob  es  von  rückwärts  herankam  (V:a*yd):  also  wie  der  deutsche 
Ausdruck  lautet:  der  Angang  desThieres  war  das  Entscheidende. 
Schon  im  griechischen  Alterthum  finden  wir  ganz  über- 
einstimmende Ideen: 

Während  er  also  sprach,  da  flog  ihm  ein  Habicht  zur  Bcchtcn. 

Odyss.  XV,  524. 

....  Und  dennoch  flogen  im  Weggehen  glückliche  Vögel 

Ihm  rechtsher  .... 

OdysB.  XXIV,  811. 

....  doch  ihnen  erschien  von  der  Linken  ein  Vogel. 

Odjss.  XX,  242. 

Jedenfalls  war  der  Vogelflug  stets  das  Massgebende  und 
Hauptsächliche,  denn  fUr  alle  ähnliche  Zeichendeutung,  sei  es 
nun  aus  dem  Vogelfluge,  sei  es  aus  den  Bewegungen  anderer 
Thiere,  gilt  derselbe  Ausdruck:  augurium  (arabisch:  tyarah), 
ganz  so  wie  auch  im  Lateinischen  das  Wort  nicht  blos  von 
dem  Vogelflug,  sondern  auch  von  anderen  als  Schicksalswinke 
angesehenen  Thiererscheinungen  angewendet  wird.  So  be- 
trachtet es  Plautus  als  ein  besonders  günstiges  Zeichen  (au- 
spicium),  dass  er  beim  Verlassen  des  Hauses  ein  Wiesel  sah, 
welches  eine  Maus  mit  Ausnahme  der  Beine  fortschleppte.* 

Zweifellos  ist  es  jedoch,  dass  der  Glauben  an  die  Be- 
deutung der  Vogelzeichen  der  ältere  und  verbreitetere  ist.^ 
Denn  wir  treffen  ihn  bei  den  verschiedeusten  Völkern,  bei  den 
Maori  (Australien:  Eule,  unglücklich;  Habicht,  glücklich),  ebenso 
bei  den  Kalmücken,  bei  den  Alt-Calabar-Negern  (Königsreiher) 
u.  s.  w.  Ebenso  gilt  bei  vielen  Völkern  dieselbe  Ansicht  wie 
bei  den  Arabern,  dass  die  Richtung  des  Vogelfluges  das  Ent- 
scheidende sei;  fliegt  er  rechts  vorbei,  so  ist  das  Zeichen  gut, 


*  Plantna:  Stich.  HI,  2,  6. 

'  Eine  sehr  vollständige  Zusammenstellung  der  Augnrien  in  allen  Welt- 
theilen  —  denn  fast  bei  allen  wilden  Völkern  sind  sie  nachweisbar  — 
gibt  das  Buch:  Thierorakel  und  Orakelthiere  in  alter  und  neuer  Zeit, 
von  Dr.  L.  Hopf.  Stuttgart,  1888. 

5* 


(58  ^III'  Abhandlang:    v.  Erein«r. 

wenn  links,  so  gilt  es  bei  den  meisten  Völkern  als  böse.*  Die 
linke  Seite  ist  überhaupt  bei  den  Morgenländern  unglücklich 
im  Gegensatze  zur  rechten.  Mit  dem  linken  Fuss  zuerst  auf- 
stehen gilt  als  unglückliches  Omen,  bei  den  Arabern  geradeso 
wie  noch  jetzt  bei  uns  und  ebenso  das  Anziehen  des  Schuhes 
zuerst  auf  den  linken  Fnss.^  Es  ist  daher  die  Regel,  dass  man 
die  Schwelle  der  Moschee  stets  mit  dem  rechten  Fusse  voran 
zu  überschreiten  habe.^ 

Ein  anderes  sehr  allgemein  verbreitetes  Mittel,  die  Be- 
schlüsse des  Geschickes  im  Voraus  und  sicherer  zu  erfahren, 
als  dies  durch  das  Verständniss  und  die  Auslegung  der  Au- 
gurien  geschehen  konnte,  glaubte  man  in  den  Loosen  und 
den  Loosorakeln  zu  finden. 

Ob  dieses  Loosen  echt  arabische  Sitte  oder  eine  fremde 
Entlehnung  sei,  lässt  sich  nicht  entscheiden.  Schon  im  zoroa- 
strischen  Gesetze  war  es  in  gewissen  Fällen  gestattet.*  Bei 
den  alten  Hebräern  war  es  ebenso  gebräuchlich  wie  bei  den 
Griechen  und  Römern,  ja  auch  bei  den  alten  Germanen 
(Tacitus,  Germ.  10). 

Die  Araber  bedienten  sich  hiebei  der  Pfeile,  die  aus 
einem  Köcher  gezogen  wurden,  deren  jeder  seine  bestimmte 
Bedeutung  hatte.  Dieses  Loosorakel  hatte,  wie  es  scheint, 
einen  gewissen  heiligen  Charakter,  denn  man  befrug  die  Loose 
in  der  Kaaba  und  wohl  auch  in  anderen  Tempeln.  Hievon 
machte  man  Gebrauch  bei  Entscheidung  über  Krieg  und 
Frieden,  bei  Beutevertheilung  und  sonstigen  schwierigen  Fällen 
oder  Streitigkeiten.*  Später  ward  dieses  Loosen  zu  einer  Art 
Gesellschaftsspiel,   indem  man  über  die  Vertheilung  eines  Ka- 


1  Tylor:  Anfänge  der  Cultur  I,  120,  121. 

»  Meine  Culturgeschichte  II,  256.  Vgl.  HjÄ'  IV,  117;  Byruny:  Chronologie 
S.  249,  Z.  4;  Tylor  I,  85;  Wuttke,  S.  131  (204). 

3  Schon  bei  den  Griechen  herrschte  dasselbe  Vorurtheil  hinsichtlich  der 
unglücklichen  Bedeutung  der  linken  Seite.  Bei  Artemidor,  Oneiro- 
critica  III,  24  heisst  es:  Im  Traume  die  Kleider  von  links  oder  sonst 
auf  eine  ungewöhnliche  Weise  umwerfen,  bedeutet,  dass  man  Spott 
und  Hohn  zu  erwarten  habe.  Dann  26:  Linksl&ufig  schreiben  bedeutet 
(im  Traume),  dass  man  etwas  Verschmitztes  thut. 

*  The  book  of  Arda-Viraf  ed.  Haug,  S.  148,  149. 

^  Freitag:  Einleitung  in  das  Studium  der  arabischen  Sprache,  S.  154,  170. 
Wellhausen:  Reste  u.  s.  w.,  S.  127. 


Stadien  zur  yergl«icbendeii  Caltvrgescbicht«.  69 

meeles  spielte ^  oder,  besonders  in  Zeiten  von  Hungersnoth, 
Kameele  verlooste,  die  der  verlierende  Theil  an  die  Armen  zu 
vergeben  hatte.*  Im  Koran  (Sur.  II,  216)  wird  es  ausdrücklich 
als  heidnische  Sitte  verboten  mit  den  Worten:  ,Sie  befragen 
dich  über  den  Wein  und  das  Loosspiel.  Sprich:  In  beiden  ist 
ein  grosser  Frevel  und  auch  ein  Vortheil  für  das  Volk,  aber 
ihr  Frevel  ist  grösser  als  der  Nutzen/ 

Für  andere  alte  Gewohnheiten  war  der  Prophet  nach- 
sichtiger. So  gestattet  er  ausdrücklich  die  Beachtung  der  mit 
dem  Namen  fa'l  bezeichneten  Omina,  und  er  selbst  hielt 
darauf.*  Manche  verstehen  unter  der  Bezeichnung  fa'l  ein 
günstiges,  glückliches  Omen  im  Gegensatze  zu  dem  unglück- 
lichen: tijarah.  Da  dieses  Wort  der  Ausdruck  fUr  das  alt- 
arabische Augurium  aus  dem  Vogelfluge  ist,  während  das 
Wort  fa'l  eher  den  Eindruck  eines  Fremdwortes  macht,  so 
dürfte  dieses  als  eine  jüngere  Idee,  vielleicht  von  den  Fremden 
entlehnt,  anzusehen  sein.^  Dafür  spricht  auch  die  Unbestimmt- 
heit des  Sinnes  dieses  Wortes,  das  zwar  gewöhnlich  ein 
günstiges,  aber  auch  manchmal  ein  ungünstiges  Omen  bedeutet. 
Im  Allgemeinen  kann  man  sagen,  dass  mit  dem  Worte  fal  die 
Schlussfolgerung  bezeichnet  wird,  die  jemand  aus  einer  ganz 
zufälligen,  oft  ganz  unwichtigen,  aber  mit  seinem  Gedanken- 
gang in  einem  gewissen  inneren  Zusammenhange  stehenden 
Erscheinung  zieht.  Ein  Kranker  hört  auf  der  Strasse  einen, 
der  sälim  (incolumis)  ruft.  Nun  ist  sälim  ein  sehr  gewöhnlicher 
Eigenname,  aber  da  die  Bedeutung  zugleich:  heil,  unversehrt 
ist,  so  sieht  der  Kranke  hierin  ein  fa'l  für  seine  baldige 
Genesung. 

Mit  dem  Laufe  der  Zeit  brachte  man  ein  gewisses  System 
in  diese  abergläubischen  Ideen  und  verschaffte  sich  solche 
Zukunflswinke,  sobald  man  sie  nur  wünschte.  Der  Koran  ward 
nun  als  Orakelbuch  benützt,  indem  man,  wenn  es  galt,  einen 
wichtigeren  Entschluss  zu  fassen,   das  Buch  auf  Gerade  wohl 


^  Landberg:  Primeurs  arabes  I,  S.  29. 

3  Ibn  Hu&m,  S.  559. 

'  Im  Koran  kommt  das  Wort  nicht  vor.  Auch  Ganharj  weiss  hiefttr 
keinen  Vers  eines  alten  Dichters,  sondern  nnr  solcher  nach  dem  Islam  an- 
zuführen.    Das  äthiopische  fÄle  ist  offenbar  entlehnt  aus  dem  Arabischen. 


70  VIII.  Abhandlung:    v.  Krem  er. 

aufschlug  und  den  nächstbesten  Vers^  den  das  Auge  traf,  las; 
sein  Inhalt  galt  dann  als  entscheidend  für  oder  gegen  (tafä'ul).* 

Diese  Art,  das  Schicksal  zu  befragen,  ist  noch  jetzt  in 
mohammedanischen  Ländern  sehr  üblich  und  man  hat  dafür 
einen  eigenen  Ausdruck  (istichUrah). 

Schliesslich  ist  noch  besonders  der  Träume  zu  gedenken, 
in  denen  man  mehr  als  in  allen  anderen  den  Wink  und  das 
Walten  höherer  Mächte  zu  erkennen  vermeinte.  Wie  alle 
anderen  alten  Völker,  so  legten  auch  die  Araber  den  Er- 
scheinungen, die  im  Schlafe  sich  einstellen,  eine  besonders 
hohe  Bedeutung  bei.  Wenn  man  ein  Orakel  von  einer  Gott- 
heit holen  wollte,  so  pflegte  man  im  Tempel  zu  schlafen  und 
im  Traume  offenbarte  sich  der  Rathschlag  der  Gottheit;  gerade 
so  wie  bei  den  griechischen  Orakelstätten  in  Asklepios  zu 
Epidauros,  des  Kalchas  und  Podaleirios  in  Apulien  am  Vor- 
gebirge Garganus  und  so  auch  an  anderen  Orten.  Man  pflegte 
sich  in  diesen  Heiligthümern  auf  dem  Felle  des  Opferthieres 
zum  Schlafe  niederzulegen  und  erwartete  so  die  Heilung  vom 
Siechthum  oder  die  Erleuchtung  durch  einen  Traum. 

Bei  den  Arabern  finden  wir  eine  ganz  ähnliche  Sitte, 
denn  in  der  südarabischen  Höhle  ^aud  ^owwir,  offenbar 
einer  alten  Cultstätte,  musste  man  zuerst  eine  schwarze  Ziege 
schlachten,  sich  mit  den  Eingeweiden  und  dem  Blute  be- 
schmieren und  dann  in  das  Fell  gewickelt  zum  Schlafe  nieder- 
legen, nachdem  man  vorher  den  Wunsch,  welchen  man  hegte, 
im  Geiste  festgestellt  hatte.  ^ 

Solche  heidnische  Dinge  vertrug  der  Islam  nicht  für  die 
Länge  und  suchte  sie  zu  verdrängen,  was  in  der  Tbat  zum 
grossen  Theile  gelang,  wenn  auch  Reste  des  alten  Aberglaubens 
noch  nachzuweisen  sind.^  Dass  früher  aber  solche  Bräuche  in 
verschiedenen  Orten  herrschten,  ist  nicht  zu  bezweifeln.  Doch 
hinderte  auch  die  neue  Religion  es  nicht,  dass  man  den 
Träumen  eine  sehr  grosse  Bedeutung  zuschrieb.  Die  ersten 
prophetischen  Erleuchtungen  des  Propheten  von  Mekka  sollen 


1  Vgl.  Gorar  alcha^&Y?  u.  s.  w.  S.  63,  Cap.  n,  Abschnitt  2. 

2  Culturpreschichte  ü,  S.  268;  J&knt  U,  357. 

3  Vgl.  III,  S.  60. 


Stadien  zur  Tergloicheaden  CiiUurg«schicbte.  71 

im  Traume  ihm  zu  Theil  geworden  sein.  Desshalb  that  er 
auch  den  Ausspruch:  ,Der  Träum  ist  der  vierzigste  Theil  der 
Prophetie/^  Träume  kommen  von  Gott,  war  die  allgemeine 
Ansicht,  2  wie  Homer  sie  von  Zeus  (Ilias  I,  v.  G4)  entstammen 
lässt.  Nur  machten  die  Araber  hiezu  den  Vorbehalt,  dass 
schlechte,  wollüstige  Träume  (holm)  vom  Satan  hervorgerufen 
werden.  In  solchem  Falle  war  es  Regel  für  jeden  Mohamme- 
daner, auf  die  linke  Seite  auszuspucken  und  mit  einem 
frommen  Spruche  an  Gott  sich  zu  wenden,^  oder  dreimal 
links  zu  hauchen,  um  die  Dämonen  zu  verscheuchen.^ 

Wie  aber  im  Traume  jene  Gedanken  sich  gewöhnlich 
einstellen,  mit  denen  man  sich  im  wachen  Zustande  befasst, 
so  war  es  auch  äusserst  häufig,  dass  der  Prophet  frommen 
Leuten  im  Traume  erschien,  und  solchen  Träumen  schrieb  man, 
wie  leicht  begreiflich,  eine  besondere  Wichtigkeit  zu  und 
hütete  sich,  daran  zu  zweifeln.* 

Ueberhaupt  entfernte  man  sich  durchaus  nicht  von  der 
antiken  Auffassung  der  Träume  als  Aeusserungen  höherer 
Mächte. 

Im  Heidenthum  mag  die  geschäftsmässige  Traumdeutung 
besonders  von  den  Kähins,  den  Priestern  der  verschiedenen 
Götter,  geübt  worden  sein;  Mohammed  trat  hierin  ganz  in  ihre 
Fussstapfen  und  pflegte  gern  die  Träume  seiner  Freunde  und 
Anhänger  zu  erklären.  Sein  Verfahren  hiebei  war,  soweit  wir 
es  beurtheilen  können,  von  kindlicher  Einfachheit  im  Vergleich 
zu  den  späteren  manchmal  äusserst  spitzfindigen  und  ge- 
künstelten Erklärungen.  So  träumte,  er  einmal,  dass  ihm  eine 
Schale  Milch  gereicht  worden  sei,  und  als  er  sie  austrank, 
fühlte  er  sich  erfrischt  wie  nie  zuvor.  Diesen  Traum  deutete 
er  folgendermassen :  die  Milch,  welche  er  zu  sich  nahm  und 
die  ihn  mit  einem  solchen  Gefühl  des  Behagens  erfüllt  habe, 
sei  die  Erkenntniss  ('ilm).*  Ein  anderes  Mal  schien  es  ihm  im 
Schlafe,    als    würden    die    Menschen    ihm    vorgeführt    und   sie 


J  Boch&ry:  b&b  olta'byr. 

2  1.  1.  b&b  olru'j&  min  aUgh. 

3  1.  1.  b&b  olra'j&'  ilsälihoh. 

*  1.  1.  b&bo  man  rä^alnabijja. 

*  1.1. 

6  Bochäry:  b&b  olta*byr:  Cap.  bäb  ollaban,  Cap.  bÄb  olkadah  fylnanm. 


72  VIII.  Abhandlnog:    t.  Krem  er. 

waren  in  Hemden  gekleidet^  die  den  Einen  bis  zu  den  Brust- 
warzen reicbten,  den  Andern  nicht  einmal  so  weit;  dann  aber 
kam  'Omar  vorbei  und  sein  Hemd  war  so  lang,  dass  er  es 
nachschleppte.  Er  deutete  den  Traum  so,  dass  er  sagte,  das 
Hemd  sei  die  Frömmigkeit  (dyn).^  Die  Fussfessel  im  Traume 
deutete  er  als  die  Standhaftigkeit  und  Ausdauer.^  Zwei  goldene 
Armketten,  die  ihm  angelegt  werden,  welche  aber  verschwinden, 
sobald  er  sie  anhaucht,  bezog  er  auf  die  Erscheinung  zweier 
ihm  Concurrenz  machender  Gegenpropheten  (*Anisy  und  Mo- 
seilimah).'  Ein  schwarzes  Weib  mit  zerzaustem  Haar,  das  aus 
Medjna  nach  dem  Dorfe  Mahja'ah  geht,  erklärte  er  für  die 
Seuche,  welche  Medyna  verlässt,  um  in  jenem  Orte  aufzutreten.^ 

Mit  solcher  Traumauslegung  beschäftigte  sich  Mohammed 
gern,  und  er  pflegte  nach  dem  gemeinsamen  Morgengebete 
seine  Freunde  zu  fragen,  was  sie  geträumt  hätten,  und  Hess 
sie  ihre  Träume  erzählen.^ 

Im  vollen  Gegensatze  zu  dieser  bildlichen  und  symbo- 
lischen Auffassung  der  Träume  steht  eine  andere,  nicht  lange 
nachher  zur  Geltung  gelangte  Auslegung,  deren  Grundsatz  der 
ist:  dass  der  Traum  durch  das  Gegentheil  dessen,  was  man 
sieht,  zu  erklären  sei,  dass  also  gerade  das  Gegentheil  des 
Geträumten  der  Wirklichkeit  entspreche.  Diesem  Gedanken 
gibt  der  Dichter  Ausdruck,  indem  er  sagt:  , Vielleicht  ist  die 
Welt  nichts  anderes  als  ein  Traum,  der  durch  das  Gegentheil 
dessen,  was  wir  empfinden,  zu  erklären  ist.^^ 

Ueberraschend  ist  es,  eine  so  gekünstelte  Auslegung  wie 
diese  auch  bei  verschiedenen  wilden  Stämmen  zu  finden,  so  bei 
den  Kamtschadalen,  den  Sulu  und  anderen  niederen  Rassen,  nicht 
minder  aber  auch  in  den  europäischen  Traumbtlchern.''  Bei 
uns  in  Oesterreich,  wo  Traumbücher  bei  der  noch  immer  un- 
genügend gebildeten  und  zum  Theile  sogar  noch  im  mittelalter- 
lichen Aberglauben  gefangen  gehaltenen  Landbevölkerung  sehr 


1  Bochärj:  Cap.  allkamy^  fylmandm. 

3  1. 1.  Cap.  alkaid  fylman&m. 

3  1. 1.  Cap.  idä  tär  aKai'  fylmanäm;  alnafch  fylman4m. 

^  1.  1.  Cap.  alraar'at-ol8audä\ 

6  1. 1.  Cap.  ta*byr  olru'jä  ba'd  galAt  il§obb. 
^  Aburalft'  Ma*arry:  Lozum.  Reim:  baro. 

7  Tylor:  Anfänge  der  Cultur  1,  121  ff. 


Studien  sar  Tergleicb«nden  CaUnrgeflchichte.  73 

verbreitet  sind,  pflegt  man  noch  immer  dieselbe  Methode  der 
Deutung  der  Träume  a  contrario  zur  Anwendung  zu  bringen. 
So  glaubt  man^  das  Abbrennen  des  Hauses  im  Traume  bedeute 
Glück,  Weinen  im  Traume  zeige  auf  Freude  u.  dgl.  m. 

Es  wäre  ein  vergebliches  Bemühen,  alle  diese  Wider- 
sprüche aufklären  und  die  Arbeit  des  menschlichen  Geistes 
in  all  die  verwickelten  Irrgänge  des  Aberglaubens  verfolgen 
zu  wollen,  um  den  ursprünglichen  Grund  dieser  Albernheiten 
zu  erforschen.  Bei  den  Arabern  können  wir  nur  eines  mit 
Sicherheit  nachweisen:  nämlich,  dass  die  symbolische  Erklärung 
die  ursprüngliche  ist  und  dass  jene  a  contrario  die  spätere, 
wahrscheinlich  fremdländische  ist.  Es  scheint,  dass  die  Schrift 
des  Artemidoros  über  die  Träume,  mit  welcher  die  Araber 
durch  Uebersetzungen  bekannt  wurden,  hiefUr  die  Quelle  ist. 
Auch  persische  Traumbücher  mögen  mitgeholfen  haben;  wenig- 
stens das  Buch  des  Persers  Gämäsp  über  die  Traumdeutung 
scheint  fast  ebenso  grosses  Ansehen  genossen  zu  haben  wie 
die  Schrift  des  Artemidoros, ^  von  welcher  wir  arabische  Aus- 
züge daraus  finden,  die  mit  dem  griechischen  Texte  sehr  gut 
übereinstimmen.^ 

All  diese  verschiedenen  Zeichen  zu  deuten,  besonders 
jene,  deren  Verständniss  schwieriger  war,  wie  dies  bei  Träumen 
oft  der  Fall  sein  musste,  war  Aufgabe  erfahrener  Männer. 
Diese  mussten  wohl  zunächst  in  jener  Classe  gefanden  werden, 
die  flir  besonders  berufen  galt,  die  Zukunft  zu  erforschen,  sei 
es,  dass  sie  sich  durch  näheren  Verkehr  mit  den  Göttern  aus- 
zeichnete, sei  es  durch  grössere  Erfahrung  in  den  überirdischen 
Dingen.  Hiezu  waren  also  an  erster  Stelle  die  Kähins,  die 
Priester  der  verschiedenen  Götter,  berufen.  Der  arabische 
Kähin  ist  das  Urbild  des  späteren  hebräischen  Köhen.^  In  der 

»  Vgl.  Fihrist  ed.  Flügel  S.  265.  Vgl.  Z.  d.  D.  M.  Ges.  XVII,  S.  227:  über 
die  Literatur  der  Oneirokritik. 

2  So  bei  DamjTj  (HajAt  ol^^aiwfin,  Artikel:  choffas):  der  arabische  Text 
lautet:  (Die  Fledermaus)  ....  Artemidoros  sagt:  sieht  man  sie  im 
Traume,  so  bedeutet  das  Stillstand  der  Geschäfte  u.  s.  w.  Vgl.  Artem.  III, 
45.  Ebenso  stimmen  Artem.  III,  11  und  Dam.  II,  423,  Artikel:  horr,  dann 
Dam.  II,  100,  Artikel:  tAwus,  und  Artem.  IV,  56,  dann  Artem.  II,  20 
und  Dam.  I,  261,  Artikel:  (^ida'ah. 

3  Die  beiden  Wörter  sind  identisch  und  ursprünglich  bedeuteten  sie  gewiss 
auch  dasselbe:  den  Fetischmann,  GeisterbeschwOrer  und  Wahrsager. 


74  YIII.  Abbandlang:    ▼.  Krem  er. 

ältesten,  vorgeschichtlichen  Zeit,  wo  Araber  und  Hebräer  noch 
in  derselben  Uncultur  lebten,  wo  ihre  religiösen  Uebungen  in 
der  Verehrung  gottbeseelter  Steine,  heiliger  Bäume  bestand, 
wo  sie  Menschenopfer  brachten  und  das  Blut  auf  die  heiligen 
Steine  gössen,  waren  die  Kähins  gewiss  bei  den  Einen  und 
bei  den  Andern  nur  Wärter  der  heiligen  Stellen,  sie  mögen 
die  Opferceremonien  geleitet,  die  Orakelsprechung  vermittelt, 
Schicksalswinke  und  Zeichen  gedeutet,  die  Weihgeschenke 
entgegengenommen  und  behütet,  auch  Streitigkeiten  geschlichtet 
und  bei  Eidesschwüren  oder  Bündnissen  die  Vermittler  gemacht 
haben.  Dass  sie  bei  Heiraten  die  priesterliche  Weihe  ertheilt 
hätten,  ist  gänzlich  ausgeschlossen,  denn  hiebei  war  im  arabi- 
schen Alterthum  keine  religiöse  oder  priesterliche  Mitwirkung 
üblich.^  Aber  die  Stämme  Israels  traten  bald  in  eine  höhere 
Culturepoche  ein;  die  Berührung  mit  den  höher  gebildeten 
Nachbarvölkern,  mit  den  Aegyptern  vorerst,  dann  mit  den 
Syrern  und  Babyloniern,  rissen  sie  aus  der  alten  Rohheit  des 
Nomadenlebens  und  förderten  eine  selbstständige  nationale 
Cultur.  Ilierait  gestaltete  sich  auch  der  alte  Kahin  zum  Priester 
um  und  es  entstand  ein  förmlicher  Priesterstand,  der  bald  die 
herrschende  Classe  war,  die  Führung  des  Volkes  übernahm 
und  schliesslich  eine  Theokratie  gründete,  die  den  Staat  ins 
Verderben  stürzte.  Bei  den  Arabern  aber  blieb  alles  unver- 
ändert, der  alte  Cult  der  heiligen  Steine  bestand  fort  und 
auch  die  Kahins  blieben,  was  sie  von  Anfang  gewesen,  sie 
waren:  Wahrsager  und  Orakelpriester. 

Im  Laufe  der  Zeiten  ward  aus  dem  alten  Fetischmann 
ein  berufsmässiger  Prophet.  Die  von  Vater  auf  Sohn  über- 
tragenen Erfahrungen,  die  hiedurch  gewonnene  geschäftsmässige 
Fertigkeit  im  Rechtsprechen,  im  Wahrsagen,  im  Zeichendeuten 
und  Traumauslegen  verschaffte  Einzelnen  grösseren  Ruf  zuerst 
unter  den  zunächstwohnenden,  allmälig  auch  bei  entfernteren 
Stämmen.  Immer  aber  ist  das  Bild  des  altarabischen  K4hin, 
wie  es  in  den  alten  Sagen  gegeben  wird,  ungleich  wilder,  archai- 
stischer geformt  als  das  des  hebräischen  Kohen,  des  geschulten 
^  Tempelpriesters. 

1  Wellhausen,  S.  155,  behauptet  ohne  genügende  Beweise  das  Gegentheil. 
Vgl.  Agäny  XIX,  121.  (Heirat  ohne  priesterliche  Weihe.) 


Studien  sar  Tergleichenden  CuUnrgeschichte.  7Ö 

An  Orakelstätten^  wo  der  Kähin  nicht  blos  als  Dolmetsch 
der  Gottheit  waltete  ^  sondern  zugleich  Recht  sprach  und 
Streitigkeiten  schlichtete,  fehlte  es  nicht.  Eine  Anzahl  Stämme 
werden  genannt,  die  solche  hatten.  Dass  die  Priester  dabei 
ihre  Taxen  und  Sportein  einhoben,  ist  zweifellos.  Darauf  zielt 
auch  wohl  das  alte  Sprichwort:  ,Was  der  Dieb  übergelassen, 
das  nahm  der  Wahrsager.' ' 

Bevor  wir  hier  weiterschreiten,  müssen  wir  einer  Classe 
von  Tempeldienem  gedenken,  die  man  bisher  als  die  eigent- 
lichen Priester  ansah,  was  zu  dem  Irrthume  führte,  dass  man 
den  Kähin  nicht  als  Priester,  sondern  nur  als  Seher  gelten 
lassen  wollte.^  Es  ist  das  Wort  sadin,  das  die  Person,  und 
sidanah,  welches  das  Amt  bezeichnet.  Beide  stehen  immer  in 
Beziehung  mit  einem  Tempel  oder  einer  heiligen  Stätte.  Nach 
den  ältesten  Lexikographen  ist  der  sädin  eines  Tempels  der- 
jenige, welcher  die  Aufgabe  hat,  den  Eintritt  zu  gestatten  oder 
zu  verwehren,  der  den  Tempel  bewacht  oder  behütet  und 
nicht  blos  den  Tempel,  sondern  auch  irgend  eine  andere  heilige 
Stelle.  So  ist  schon  früher  gesagt  worden,^  dass  das  heilige 
Feuer  (när  alhulah)  seine  eigenen  Sädins  hatte.  Dieses  Amt, 
die  sidanah,  war  in  gewissen  Geschlechtern  erblich,  dieselben 
galten  als  Eigenthümer  des  Heiligthums,  meist  sind  es  adelige, 
hochangesehene  Leute  aus  dem  vornehmsten  Theile  des  Stammes, 
Nachkommen  des  Stifters,  welche  dieses  Ehrenamt  bekleiden.* 
Sie  sind  aber  nicht  Priester,  sondern  Schirmvögte,  Schutzpatrone 
des  Heiligthums.  Am  deutlichsten  zeigt  sich  dies  in  dem  Bericht 
des  Ibn  alkalby*  über  das  Heiligthum  des  Tajji-Stammes ,    wo 


1  Meid,  n,  S.  727. 

»  Wellh.,  S.  132. 

3  Abhandlung  I. 

•  Wellh.,  8.  129.  So  ist  der  Stammvater  des  Geschlechtes  der  Sädins  des 
Idoles  Wadd  zugleich  der  Stifter  des  Tempels  und  führt  davon  den  be- 
zeichnenden  Namen:  'Amir  olagdär,  d.  i.  der  Mauererbauer;  so  ist  der 
Stammvater  der  S&dins  des  Idoles  Fals  ein  Mann  Namens  Baulän  und 
von  demselben  wird  ausdrücklich  berichtet,  dass  er  der  Erste  war,  der 
diesen  Oult  begründete.  Vgl.  Wüstenfeld:  Register  S.  265,  66;  Jäkut:  HI, 
612,  Z.  15. 

^  Der  gewiss  eine  seiner  verlässlichsten  Erzählungen  ist,  denn  Kalby  stützt 
sich  hier  auf  die  Berichte  der  ,alten  Herren^  des  Tajji'-Stammes  und  Fals 
war  dessen  National  heiligthum.  Vgl.  Ag&ny  XIX,   127. 


76  YHI.  Abhandlung:    t.  Krämer. 

der  Sädin,  d.  i.  *der  Schirmvogt  die  Rechte  des  Tempels  ver- 
theidigt,  nicht  der  Priester J  Deshalb  nennt  auch  ein  alter 
Dichter,  von  der  Kaaba  sprechend,  dieselbe  ,die  wohlbeschirmte 
(mosaddanah)'.^  Und  in  der  That,  diesem  Tempel  fehlte  es 
nicht  an  Schirmvögten.  Das  edle  Geschlecht,  das,  nach  seinen 
Urahnen,  den  Namen  'Abd  aldär,  d.  i.  Diener  des  Tempels^ 
führte,  hatte  seit  unvordenklichen  Zeiten  das  Recht  der  Sid&nah 
oder  IJigä,bah  des  heiligen  Hauses,  in  ihrem  Besitze  befand 
sich  der  Schlüssel  und  die  Nachkommen  desselben  Geschlechtes 
üben  bis  zum  heutigen  Tage  dasselbe  Recht  aus.  Von  keinem 
der  Mitglieder  wird  je  berichtet,  dass  eine  priesterliche  Würde 
hiemit  verbunden  war,  aber  wohl  waren  sie  alle  Schirmvögte, 
Schutzherren  des  mekkanischen  Heiligthums  nach  altererbtem 
Rechte,  das  auch  Mohammed  anerkannte.' 

Das  soeben  Gesagte  genügt,  um  den  Unterschied  zwischen 
den  Priestern  (kflhin)  und  den  Schirmvögten  (sädin)  deutlich 
zu  machen. 

Aber  nicht  blos  Kähins,  deren  Weisheit  und  Wahrsage- 
kunst in  hohem  Ansehen  stand,  gab  es,  sondern  auch  Priesterinnen 
(kabinah),  welchen  oft  nicht  geringere  Ehrfurcht  gezollt  wurde. 
Die  Wahrsagerin  Zarka'  von  der  Landschaft  Jamämah  warnte 
ihr  Volk  drei  Tage  vorher  vor  dem  Anmarsch  des  feindlichen 
Heeres;^  eine  andere  Zarkä',  Tochter  des  Zohair,  war  die 
Wahrsagerin  der  ]^o<}ä'ah-Stämme;^  Saudä',  Tochter  des  Zohrah 
Ibn  Kiläb,  war  die  Kähinah  der  l^oraishiten.* 

'  WeUh.,  8.  48,  Übersetzt  natürlich  sAdin  mit  Priester  und  Terwischt  hie- 
durch  den  Sinn. 

3  Hamäsah,  S.  646,  Z.  4  v.  u. 

9  Ibn  Kotaibah  K.  alma'arif  S.  24.  Vgl  hiezu  Ibn  His&m  S.  80,  woraus  man 
sieht,  dass  mit  dem  Patronat  auch  das  Recht  eine  Fahne  zu  führen, 
verbunden  war:  ein  deutliches  Zeichen,  dass  der  Patron  yerpflichtet  war, 
auch  mit  den  Waffen  die  Rechte  des  Heili^hums  zu  vertreten.  Im 
'Ikd  olfaryd  II,  S.  45  (Kit&b  oljatymah)  findet  sich  ein  langes  CiUt  aus 
Ibn  olkalby,  woraus  Folgendes  hervorgehoben  zu  werden  verdient:  die 
Nachkommen  des  'Abdold&r  hatten  das  Recht,  die  Fahne  (des  Tempels) 
zu  führen,  dann  kam  ihnen  die  Sid&nah  (das  Patronat)  und  die  Higftbah 
(die  Tempelhut)  zu.  Auch  das  Rathhaus  (dir  alnadwah)  soll  in  der  Ob- 
hut derselben  Familie  gewesen  sein. 

*  Meid.  Prov.  Ar.  ed.  Freytag  I,  S.  192. 

^  Agäny  XI,  161. 

6  Damyry:  II,  432,  Artikel  wark&\  nach  Sohaily. 


Stadien  zur  vergleichenden  Cnltnrgeschiehte.  77 

Eine  charakteristische  Eigenthümlichkeit  dieser  Seher 
und  Seherinnen  ist  es^  dass  sie,  bevor  der  prophetische  Geist 
ihnen  die  Zunge  löste,  in  einen  ekstatischen  Zustand  geriethen 
(Takahhana  kähinohoni;  Äghilny  Vlll,  66) ^  und  dann  ihre 
Aussprüche  in  gereimter  Prosa  und  in  gewählter,  räthselhafter 
Rede  verkündeten.  Dieser  eigenthümliche ,  prophetische  Styl 
war  so  allgemein  bekannt,  dass  die  J^oraishiten,  als  Mohammed 
seinen  Koran  stückweise  zu  verkündigen  begann,  sofort  ihn 
einen  Kähin  nannten,  denn  er  hatte  seine  Verzückungen  und 
seine  gereimte  Rede  war  ganz  im  Style  der  altarabischen 
Wahrsager.^  Uebrigens  war  der  Glauben  an  Wahrsager,  Seher 
und  Zauberer  so  allgemein  und  so  unerschütterlich,  dass  Mo- 
hammed selbst  nicht  daran  zweifelte.  Nach  mehreren  überein- 
stimmenden Berichten  that  er  folgenden  Ausspruch:  ,Die  Wahr- 
sager sind  nichts  werth  (laisu  bisai'in).^  Aber  als  man  ent- 
gegnete, dass  sie  doch  manchmal  auch  die  Wahrheit  sprächen, 
sagte  er:  ,Ein  solches  Wort  der  Wahrheit  erhalten  sie  von 
ihrem  (dienstbaren)  Dämon;  aber  hiemit  vermengen  sie  hundert 
Lügen.*» 

Er  glaubte  selbst  an  Wahrsagung  und  Sehergabe.  Das 
zeigt  sich  sehr  deutlich  in  seinem  Verhalten  gegenüber  einem 
von  ekstatischen  Anfällen  heimgesuchten,  ungefähr  zwölf  Jahre 
alten  Judenknaben,  namens  Ibn  ^^jjäd.  Er  sucht  ihn  auf,  lässt 
sich  in  ein  Gespräch  mit  ihm  ein,  vermeidet  es,  ihm  zu 
widersprechen,  und  befragt  ihn  über  die  Art  seiner  Visionen. 
Ein  anderes  Mal,  als  der  Knabe  gerade  in  solchem  Zustande 
sich  befindet,  schleicht  er,  hinter  den  Stämmen  der  Palmen 
sich  versteckend,  heran,  um  etwas  von  des  Knaben  Worten 
zu  vernehmen,  bevor  dieser  ihn  gesehen  habe.  Und  als  dessen 
Mutter  ihn  weckt  und  der  Knabe  zu  sprechen  aufhört,  macht 
ihr  Mohammed  Vorwürfe  darüber,  dass  sie  ihm  die  Gelegenheit 
genommen  habe,  der  Rede  des  Knaben  zu  lauschen.^ 


1  Wellb.,  S.  131  hat  diesen  Ausdrack  nicht  gut  verstanden. 

^  Sprenger:  Das  Leben  Moh.  11,  89. 

3  Boch&ry:  kit&b  olaMab.  Cap.  kanl  olragol:  laisa  bisai*,  dann:  vorletztes 

Capitel  des  kit&b  oltan^yd. 
*  Sprenger:  1.  1.  III,  8.  31.     Boch&ry:   kitftb   ola'dab:   Cap.  kaul  olragoli 

lilragoli-chsa*. 


If^  VIII.   Abbundinng:    v.  Kremcr. 

Der  alte  heidnische  Glauben  an  die  Gabe  der  Wahr- 
sagung bestand  also  so  kräftig  fort;  dass  der  Stifter  der  neuen 
Religion  es  nicht  über  sich  brachte,  dagegen  aufzutreten,  ob- 
gleich er  in  dem  nervenkranken  Judenknaben  einen  Concur- 
renten  erkannt  haben  mochte. 

Niesen  und  Gähnen.  Zu  jenen  Zeichen,  von  denen 
man  den  Schluss  auf  bevorstehendes  Glück  oder  Unglück 
ziehen  zu  können  glaubte,  rechnete  man  auch  das  Niesen 
und  Gähnen. 

Es  gehört  zu  den  grössten  Seltsamkeiten,  welche  die  ver- 
gleichende Culturgeschichte  verzeichnet,  dass  der  mit  dem 
Niesen  und  Gähnen  verbundene  Aberglauben  eine  so  allge- 
meine Verbreitung  hat.  Wir  finden  ihn  bei  den  Sulu,  in 
Guinea,  in  Alt-Calabar  in  Afrika,  dann  bei  den  polynesiscfaen 
Stämmen  (Neuseeland,  Samoa,  Tonga-Inseln),  bei  den  Indianern 
Floridas;  ja  auch  bei  den  Griechen,  die,  wie  Aristoteles  sagt, 
das  Niesen  als  etwas  Gottgesandtes  betrachteten.  In  der 
Odyssee  XVII,  541  heisst  es: 

Sprach's  und  Telemachos  nieste   mit  Macht,  dass  rings  vom  Getöse 
Furchtbar  hallte  das  Haus.  Da  lächelte  Penelopeia, 
Wandte    sich   flugs   zu  Eumaeos  und  sprach  die   geflügelten  Worte: 
Gehe   mir  schnell   und  rufe  den  Fremdling,  dass  er  hieher  kommt; 
Hörtest  du,  wie  mein  Sohn  zu  jeglichem  Worte  geniest  hat? 

Xenophon  hält  eine  Ansprache  an  das  Heer,  um  dem- 
selben neuen  Muth  einzuflössen.  Da  niest  Einer  und  die  Sol- 
daten, dies  hörend,  verehrten  die  Gottheit.^ 

Dieselbe  Idee  herrscht  bei  den  Römern  und  sogar  der 
schreckliche  Tiberius  verabsäumt  nicht,  wenn  jemand  nieste, 
,zur  Genesung^  zu  sagen.  Dasselbe  gilt  bei  den  Hindus,  den 
Israeliten,  den  alten  Deutschen,  den  Franzosen,  Engländern, 
Spaniern  und  Italienern. ^  Wir  finden  dieselbe  Gewohnheit  im 
modernen  Aegypten,^  ebenso  wie  auch  bei  den  alten  Arabern. 
Vom  Propheten  wird  erzählt,   dass  er  gesagt  habe:  ,Gott  liebt 


1  Anab.  in.  2,  8.  Auch  bei  den  Persern  galt  das  Niesen  als  etwas  Wich- 
tiges und  pflegte  man  dabei  ein  Gebet  zu  sprechen.  Spiegel :  Eranische 
Alterthumskunde  III,  691. 

3  Tylor:  I,  100  ff.,  wo  man  die  Quellen  nachsehe. 

3  Lane:  Manners  and  customs  I,  282. 


Studien  zur  vergleichenden  Culturgescliichtr.  79 

(las  Niesen  und  inissbilligt  das  Gähnen.^  Es  galt  durchaus  als 
Regel  der  guten  Sitte,  zum  Niesen  Glück  zu  wünschen.^ 

Das  Gähnen  aber  kommt  vom  Teufel,  und  desshalb  soll 
man  nach  Möglichkeit  es  unterdrücken;  denn  wenn  einer  im 
Gähnen  hu!  macht,  so  lacht  der  Satan. ^  Die  Regel  ist,  dass 
man  beim  Niesen  Gottlob  sagt,  und  wenn  ein  anderer  niest 
ihm  antwortet  mit:  Gott  erbarme  sich  deiner! 

Für  das  Gähnen  lautet  die  Vorschrift:  wenn  man  gähnt, 
so  bedecke  man  den  Mund  mit  der  Hand.  Der  Prophet  soll 
gesagt  haben:  kommt  einem  des  Gähnen,  so  suche  er  es  zu 
unterdrücken.^ 

Wenn  man  die  grosse  Verbreitung  dieser  Sitte  beachtet, 
und  zwar  bei  Völkern,  unter  denen  von  einer  wechselseitigen 
Entlehnung  nicht  die  Rede  sein  kann,  so  kommt  man  zu  dem 
Schlüsse,  dass  dieselbe  Gewohnheit  aus  denselben  uralten  aber- 
gläubischen Vorurtheilen  entsprungen  sind,  die  bei  den  primi- 
tiven Menschen  aus  den  gleichen  Gedanken  hervorgehen 
mussten.  Das  Niesen  wie  das  Gähnen  sind  unwillkürliche 
Acte,  und  diese  Wahrnehmung  mochte  zu  der  Ansicht  führen, 
es  seien  dies  Aeusserungen  des  im  Körper  wohnenden  Geistes, 
des  Lebensprincipes,  der  Seele.  Nun  haben  wir  aber  früher 
gesehen,  wie  selbst« tändig  die  Urmenschen  die  Thätigkeit  der 
Seele  sich  dachten:  sie  konnte  den  Körper  verlassen,  wie  im 
Schlafe;  sie  konnte  in  andere  Körper  übergehen  und  auch 
wieder  in  den  alten  zurückkehren.  Bei  dem  Schlafenden  oder 
Ohnmächtigen  ist  oft  das  Niesen  die  erste  Aeusserung  des 
wiederkehrenden  Lebens:  desshalb  galt  es  als  Thätigkeit  des 
Lebensgeistes,  der  Seele,  für  etwas  Glückliches,  Gottgesandtes, 
Göttliches,  wie  die  Griechen  sagen.  Das  Gähnen  zeigt  das 
Gegentheil:  es  legte  den  Gedanken  nahe,  dass  die  Seele  ent- 
weichen wolle,  oder  dass  etwa  ein  anderer,  böser  Geist  in  den 
Körper  fahren  wolle;  desshalb  die  bezeichnende  Vorschrift, 
den  Mund  zu  schliessen  oder  doch  die  Hand  vorzuhalten. 


1  Ibn  Wk4i]}  ed.  Houtsma  II,  S.  115,   dann  BardoVakbäd  fylVdad  S.  136. 

Vgl.  llamasah   S.  196,   v.  1,    woraus  erhellt,   dass   schon  im  Alterthum 

man  zum  Niesen  sich  Glück  wünschte. 
>  Bochäry:  kitfib  oFadab:  biib  mä  josta^abb  min  arotAs,  und  nächstfolgende 

Tradition. 
*  1.  l.  zweitfolgende  Tradition. 


oO  V[II.  Abbsndlnng:    ▼.  Krem  er. 

Diese  Erklärung,  welche  sich  im  Wesentlichen  mit  der 
von  Tylor  (I,  S.  103)  gegebenen  deckt,  ist  die  einzige,  wie 
mir  scheint,  welche  diese  sonderbare  Sitte  hinreichend  erklärt. 

Die  Hungerschlange  (safar).  Es  ist  eine  Beobachtung, 
die  bei  vielen  wilden  Völkern  sich  machen  lässt,  dass  sie, 
wenn  eine  Wunde  oder  Krankheit  ihnen  Schmerzen  verursacht, 
die  Ursache  ihres  Leidens  nicht  in  sich,  sondern  unabhängig 
von  sich  suchen  und  einen  unsichtbaren  Feind  dafUr  ver- 
antwortlich machen.  Wenn  ein  Australier  erkrankt,  was  selten 
genug  vorkommt,  da  die  Meisten  an  Verwundungen  zu  Grunde 
gehen,  so  schreibt  er  sein  Leiden  einem  Feinde  zu;  es  ist  das 
ganz  dasselbe  wie  der  Aberglauben  des  deutschen  Bauern, 
welcher,  wenn  er  nach  reichlicher,  schwerer  Abendkost  un- 
ruhig schläft  und  böse  Träume  hat,  einen  Kobold,  den  Alp 
dafür  verantwortlich  macht.  Der  nomadisirende  Araber  nun 
hatte  nicht  häufig  Gelegenheit,  an  UeberfUUung  des  Magens  zu 
leiden,  obwohl  er  auch  den  garstigen  Dämon  ineubus  (käbus) 
kennt;  ^  viel  häufiger  hingegen  kam  es  vor,  dass  er  mit  hung- 
rigem Magen  auf  den  harten  Boden  zur  Nachtruhe  sich  hin- 
strecken musste.  In  solchem  Falle  pflegte  er  den  Hungerriemen 
enger  zu  schnallen,  um  den  nagenden  Hunger  zu  bekämpfen, 
aber  dieses  Mittel  reicht  bekanntlich  nicht  lange  aus.  So 
bildete  sich  denn  die  Vorstellung:  der  im  Leibe  nagende 
Schmerz  des  Hungers  werde  durch  eine  Schlange  verursacht, 
die  im  Körper  sich  befinde  und  an  den  Rippen  nage.  Nur 
wenn  man  ihr  Nahrung  zuführe,  lasse  sie  ab. 

Diese  Vorstellung  ist  ganz  primitiv  und  würde  in  ihrer 
kindischen  Einfachheit  jedem  Wilden  einleuchten.'  Aber  sie 
ist  auch  aus  dem  Grunde  besonders  beachtenswerth,  weil  sie 
deutlich  zeigt,  wie  wilde  Menschen  denken  und  wie  sie  Mythen 
schaffen,  als  Erklärung  für  ganz  natürliche  Vorgänge. 

In  der  Traditionssammlung  des  Mälik  findet  sich  ein 
Ausspruch  des  Propheten,  welcher  gegen  verschiedene  aber- 
gläubische Ideen  sich  richtet  und  folgendermassen  überliefert 
wird:  ,Es  gibt  keine  üebertragung  (von  Elrankheiten),  keinen 
Seelenvogel  (häm),  und  keine  Hungerschlange  (§afar)/5 

1  Es  scheint  kein  echt  arabisches  Wort  zu  sein. 

3  Vgl.  Lubbock:  Les  origines  de  la  civilisation,  S.  216,  Chap.  V. 

3  Mowatta  IV,   161,  kit&b  olgAmi':  Cap.  'ij&dat  olmaryd  waltijarah. 


Studien  sar  TargleieheBdeo  CnlkiirfMeliielite.  81 

Es  soll  damit  gesagt  werden ,  dass  die  neue  Religion 
diese  alten ,  aus  der  heidnischen  Zeit  stammenden  Vorurtheile 
nicht  anerkenne.  Die  Erklärer  haben  obigen  Ausspruch  ver- 
schieden gedeutet:  die  Uebertragung  bezieht  sich  nach  ihrer 
Ansicht  auf  die  verschiedenen  ansteckenden  Krankheiten,  wie 
Aussatz  (bara§;  godäm),  Pocken  (godsä),  Ophthalmie  u.  dgl. 
Das  Wort  §fafar  erklären  Einige  nicht  durch  Hungerschlange, 
sondern  beziehen  es  auf  den  Monat  $afar,  der  vor  dem  Islam, 
infolge  Verschiebung  der  Festzeiten  (nasl),  an  die  Stelle 
des  Mo^iarram  gesetzt  worden  sein  soll,  doch  die  Mehrzahl 
der  Gelehrten  hält  $afar  hier  für  die  Bezeichnung  der  Hunger- 
schlange. 

Das  Regengebet.  Zu  den  alten  heidnischen  Gebräuchen, 
welche  in  die  neue  Religion  herüberkamen,  ist  auch  der,  Gebet 
um  Regen,  zu  zählen.  Bei  Nomaden  und  Hirtenstämmen  ist 
andauernde  Dürre  ein  grosses  Unglück.  Nichts  ist  natürlicher, 
als  dass  in  solchem  Falle  das  Volk  von  den  Priestern  oder 
Häuptlingen  Abhilfe  verlangt,  und  wenn  diese  ausbleibt,  sie 
hiefür  verantwortlich  macht.  Das  ganz  in  alter  Rohheit  ver- 
bliebene Kunäma -Völkchen  in  Ostafrika  hat  nur  ein  geistliches 
Oberhaupt,  den  Regenherrn,  der  die  Aufgabe  hat,  in  Zeiten 
der  Trockenheit  Regen  zu  machen.  Bleiben  aber  seine  Gebete 
oder  Beschwörungsformeln  erfolglos,  so  wird  er  gesteinigt. 
Auch  bei  anderen  Völkern  begegnet  man  Aehnlichem.  Der 
mythische  König  von  Schweden,  Domaldi^  büsste  dreijährigen 
Misswachs  mit  dem  Leben.  Denn  nachdem  die  Opfer  von 
Ochsen,  dann  von  gemeinen  Menschen  die  Götter  nicht  er- 
weicht hatten,  traten  die  Häuptlinge  in  Upsal  zusammen  und 
beschlossen,  dass  der  Edelste  ihres  Volkes,  der  König,  zur 
Sühne  sterben  müsse.  ^ 

Bei  den  Arabern  hat  sich  eine  Sitte  erhalten,  welche 
ganz  an  diese  primitive  Logik  der  Naturvölker,  dass  der  Fürst 
für  öffentliche  Unglücksfälle  verantwortlich  sei,  erinnert.  Es 
ist  dies  das  Regengebet,  welches  nicht  blos  von  Mohammed 
selbst,  sondern  auch  von   seinen  Nachfolgern  verrichtet  ward. 


1  Weinhold:  Altnord.  Leben,  S.  77.  Bei  den  Arkadiern  war  es  der  Priester 
des  Lykaiischen  Zeus,  der  bei  anhaltender  Trockenheit  um  Regen  betete. 
Pansan.  VIU,  38,  4. 

8itsiingBb«r.  d.  phü.-liist.  Cl.  CXX.  Rd.  8.  Abh.  6 


82  VIII.  Abhandlung:    t.  Krem  er. 

denn,  wie  Bochäry  sich  ausdrückt:  ,Da8  Volk  pflegte  das 
Staatsoberhaupt  (imam)  zu  bitten,  um  Regen  zu  flehen,  wenn 
anhaltende  Trockenheit  herrschte.' ^ 

Mohammed  selbst  unterzog  sich  mehrmals  dieser  Cere- 
monie,  und  zwar  mit  den  von  Altersher  bestehenden  Gebräu- 
chen. Das  Bemerkens wertheste  ist  es,  dass  er  hiebei,  offenbar 
alten  Gewohnheiten  folgend,  stehend  mit  erhobenen  Armen, 
ganz  im  Sinne  der  altarabischen  Orakelpriester  (kahin),  ein 
Gebet  in  kurzen  parallelen  Sätzen  vortrug,  in  welches  her- 
kömmliche, uralte  Formeln  eingeflochten  waren,  und  zum 
Schlüsse  sein  Obergewand  umkehrte,  indem  er  zugleich  sich 
umdrehte,  offenbar  um  durch  diese  Handlung  anzudeuten,  dass 
das  Wetter  sich  ebenso  ändern  möge.  Er  betete  mit  den  fol- 
genden Worten:  ,0  Gott!  tränke  deine  Knechte  und  dein  Vieh 
und  breite  deine  Gnade  über  deine  Knechte  und  belebe  aufs 
Neue  dein  todtes  Land!'  —  Als  aber  der  Regen  zu  lange 
dauerte,  betete  er:  ,0  Gott!  um  uns,  aber  nicht  über  uns!  O 
Gott!  über  die  Anhöhen  und  Berge,  sowie  über  die  Hügel  und 
Thäler  und  die  Standplätze  der  Bäume/2 

Es  war  massgebende  Sitte,  dass  der  Vorsteher  der  Ge- 
meinde, der  Fürst  (imä,m),  wenn  er  angegangen  wurde,  das 
Regengebet  zu  verrichten,  die  Bitte  nicht  zurückweisen  durfte.^ 

Omar  pflegte,  als  er  Chalife  war,  den  Oheim  des  Pro- 
pheten zu  bitten,  das  Regengebet  zu  verrichten,  indem  man 
offenbar  von  dem  Gebete  eines  nahen  Verwandten  des  Prophe- 
ten besondere  Wirksamkeit  erwartete. 

In  Persien  soll  dieser  Brauch  noch  immer  in  Kraft  sich 
erhalten  haben,  indem  bei  grosser  Dürre  der  Schah,  begleitet 
von  den  Grossen  seines  Reiches,  baarfuss  zum  Berge  Eiburs 
sich  begibt,  dort  einige  uralte  Ceremonien  verrichtet  und  den 
Regen  beschwört.* 


1  Bochäry:  kitdb  arjdain:  Cap.  sa'äl  olnäs  irimam  alistiskä*. 

'  Bochäry,  1.  1.  Mowatta'  I,  344.  Cap.  aramal  fylistiakÄ'. 

3  1.  1. 

*  H.  Brugsch:  Aus  dem  Orient.  Berlin  1864,  II  99.  Dr.  PoUak,  einer  der 
besten  Kenner  Persiens,  der  lange  in  Teheran  lebte,  kennt  diese  Sitte 
nicht.  Und  geborne  Teheraner  versichern,  dass  das  Regengebet  nie  Tom 
Schah  selbst,  sondern  von  den  Mollas  verrichtet  wird.  Bmgsch  scheint 
also  schlecht  unterrichtet  gewesen  zu  sein. 


Stadien  zar  TergleichoDden  Calturgeschichte.  83 

Auch  bei  Sonnen-  oder  Mondesfinsterniss  pflegt  man 
durch  Gebete  die  vermeintliche  Gefahr  zu  beschwören,  aber 
es  findet  sich  dafUr  kein  besonderes  Ceremoniel  vor;  dass  aber 
trotzdem  die  Sitte  sehr  alt  sei,  ist  kaum  zu  bezweifeln.  Mo- 
hammed bekämpfte  nur  den  alten  Volksglauben,  dass  Sonnen- 
oder Mondesfinsterniss  mit  dem  Todesfalle  irgend  eines  Men- 
schen in  Zusammenhang  zu  bringen  sei,  und  er  spricht  die 
Ansicht  aus,  dass  Gott  solche  Erscheinungen  sende,  um  den 
Menschen  einen  heilsamen  Schrecken  einzuflössen.  ^ 

Es  beweist  dies  nur,  dass  man  in  alter  Zeit  diese  himm- 
lischen Erscheinungen  mit  derselben  abergläubischen  Furcht 
betrachtete  wie  so  viele  andere  Völker. 

Die  bisher  besprochenen  Bräuche  und  Vorurtheile  sind 
entweder  solche,  die  bei  den  verschiedensten  alten  Völkern 
gleich  verbreitet  sind,  ohne  dass  man  sie  als  entlehnt  bezeich- 
nen kann,  oder  sie  sind  dem  arabischen  Volke  eigenthümlich 
und  müssen  als  originelle  Schöpfungen  des  Volksgeistes  ange- 
sehen werden.  Nun  aber  kommen  wir  zu  einer  Reihe  von 
abergläubischen  Ideen,  welche  durchaus  nicht  auf  arabischem 
Boden  entstanden,  sondern  aus  fremden  Culturgebieten  in  das 
arabische  Volksthum  verpflanzt  worden  sind.  Es  sind  dies 
ausländische  Pfropfreiser,  welche  mit  einem  nicht  immer  gleich 
günstigen  Erfolge  auf  den  heimischen  Baum  aufgesetzt  worden 
sind  und  in  manchen  Fällen  so  innig  mit  demselben  verwuch- 
sen, dass  das  Fremdartige  sich  kaum  noch  erkennen  lässt; 
während  in  anderen  Fällen  eine  nur  äusserliche  Verbindung 
sich  vollzog,  so  dass  das  Fremde  von  dem  Arabischen  auf 
den  ersten  Blick  unterschieden  werden  kann.  Auch  darf  man 
die  Sage  keineswegs  so  auffassen,  als  hätte  jede  fremde  Idee, 
die  man  entlehnte,  sofort  allgemeine  Geltung  bei  der  ganzen 
mit  dem  Islam  zu  so  unermesslicher  Verbreitung  gelangten 
arabischen  Rasse  gefunden;  im  Gegentheil:  die  meisten  Bei- 
spiele zeigen  einen  localen  Charakter  und  nur  in  den  selteneren 
Fällen  kommt  es  vor,  dass  die  eine  oder  andere  Idee  in  wei- 
teren Kreisen  Geltung  erlangt  und  durch  die  Aufnahme  in  die 
Literatur  gewissermassen  das  Bürgerrecht  erhält. 


1  Bochärj:  Kit.  alkosuf. 

6* 


84  VIII.  Abhandlung:    t.  Krem  er. 

Die  Adonis-Klage.^  In  der  Chronik  des  Ibn'atyr  (X, 
28)  findet  sich  unter  den  Ereignissen  des  Jahres  456  H.  die 
Nachricht;  dass  im  Monate  Raby'I.  dieses  Jahres  in  den  Pro- 
vinzen 'Irdr^,  Chuzistän  und  vielen  anderen  Gegenden  eine 
Anzahl  Kurden  auf  einer  Jagdpartie  in  der  Wttste  schwarze 
Zelte  gesehen  und  in  denselben  Todtenklage  und  Wehgeschrei 
vernommen  hätten,  mit  dem  Rufe:  ,G-estorben  ist  Saiduk,  der 
König  der  Geister!  und  wo  immer  eine  Gegend  ist,  deren 
Volk  nicht  für  ihn  die  Todtenklage  veranstaltet,  das  wird  ver- 
nichtet und  sollen  die  Bewohner  getödtet  werden!' 

Dieser  Warnung  Folge  leistend,  zogen  allenthalben  die 
Weiber  auf  die  Friedhöfe,  zerschlugen  sich  die  Gesichter, 
stimmten  Klagegeschrei  an  und  liessen  die  Haare  fliegen.  Aber 
auch  viele  Männer  aus  den  unteren  Classen  zogen  hinaus  und 
thaten  desgleichen. 

Hiezu  fügt  der  Chronist  noch  folgende  Bemerkung:  ,Aehn- 
liches  kam  in  unseren  Tagen  in  Mosul  und  den  benachbarten 
Gegenden  bis  nach  Irafe  hin  und  sogar  in  anderen  Land- 
schaften vor.  Die  Ursache  war,  dass  (im  Jahre  600)*  eine 
schmerzhafte  Halskrankheit  herrschte,  an  der  viele  Menschen 
starben.  Es  verlautete  damals,  dass  eine  Dämonenfrau  ihren 
Sohn  *Onl^ud  verloren  habe;  und  wer  ihm  zu  Ehren  nicht 
eine  Trauerfeierlichkeit  beginge,  den  träfe  die  Krankheit.  So 
kam  es,  dass  viele  dies  thaten.  Sie  sangen  dabei:  O  0mm 
'Onlfud!  sei  uns  nicht  gram,  wir  wussten  nicht,  dass  'On^ud 
ums  Leben  kam!  —  Die  Weiber  pflegten  bei  diesem  Anlass 
sich  das  Gesicht  zu  zerschlagen  und  ebenso  that   der  Pöbel.' 

So  erzählt  unser  Chronist,  ohne  weitere  Bemerkungen 
beizufügen.  Wir  können  in  dieser  volksthümlichen  Todten- 
feier  kaum  etwas  Anderes  sehen  als  eine  in  der  Erinnerung 
der  untersten  Volksclassen  bestehende  uralte  Gewohnheit  einer 
allgemeinen,  öffentlichen  Todtenklage,  wie  sie  im  Alterthume, 
sei  es  nun  dem  Adonis  (Tammuz)  oder  irgend  einer  andern 
mythischen  Person  zu  Ehren,  jährlich  abgehalten  zu  werden 
pflegte.  Der  Islam  unterdrückte  dieses  heidnische  Fest,  aber 
bei   gewissen   äusseren   Anlässen   brach   die   alte   Sitte  wieder 


1  Vgl.  Z.  d.  D.  M.  Ges.  XVII,  S.  397. 
'  Nur  in  einer  Handschrift. 


Stadien  s«r  Tergleichenden  Cnlfcorgesehicht«.  85 

hervor.  Der  alte  heidnische  Aberglaube  wird  im  Stillen  fort- 
bestanden haben,  bis  der  Eintritt  einer  grossen  Seuche,  die 
das  Volk  der  Vernachlässigung  der  alten  Sitte  zuschrieb,  diese 
offene  Kundgebung  in  einem  so  weiten  Ländergebiete  zur 
Folge  hatte. 

Was  den  Namen  Saiduk  betrifft,  so  ist  zu  beachten,  dass 
dieser  Eigenname  in  der  Umgegend  von  Wäsit  vorkommt.^ 

Wir  sehen  also  in  dieser  Feier  die  letzten  Nachklänge 
eines  alten,  heidnischen,  periodischen  Trauerfestes. 

In  dieselbe  Reihe  von  Ueberresten  antiken  Aberglaubens 
gehört  wohl  auch  die  in  'Ira^  vorkommende  volksthümliche 
Ansicht,  dass  ein  Käfer,  der  einem  zufliegt.  Glück  bringe.^ 
Man  denkt  hiebci  zunächst  an  den  bei  den  alten  Aegyptem 
als  heilig  und  schutzbringend  geltenden  Scarabaeus. 

In  Aegypten  hängen  die  Bauernweiber  den  Kindern  gern 
einen  solchen  Todtenkäfer  um  den  Hals  als  Schutz  gegen  den 
bösen  Blick. 

Auch  die  Sage  von  dem  Meergreis  (shaich  olbahr)  gehört 
hieher,  die  wie  es  scheint,  an  der  syrischen  Küste  volksthüm- 
lich  war.  Man  behauptete  nämlich,  dass  daselbst  von  Zeit  zu 
Zeit  ein  Wesen  sich  sehen  lasse  in  Gestalt  eines  Menschen 
mit  langem  weissem  Barte.  Das  Volk  nennt  ihn  den  Meer- 
greis und  so  oft  man  ihn  erblicke  sei  dies  für  das  Volk  ein 
freudiges  Ereigniss,  denn  es  deute  einen  reichen  Erntesegen  an.^ 

Es  ist  schwer  zu  sagen,  ob  wir  in  dieser  Gestalt  einen 
Seegott  vor  uns  haben,  also  den  Poseidon,  in  seinem  milden 
Character  als  Schirmer  und  Förderer  der  Saatenfülle,  als  Gott 
der  weiten  Thalgrtinde,  sowie  der  Flüsse  und  Quellen  und  des 
daher  entspriessenden  Segens^  oder  den  phönicischen  Meliker- 
tes-Palaemon.^  Vielleicht  ist  es  auch  das  Vorbild  des  Abdal- 
lah vom  Meere,    dessen  Geschichte  wir   aus  den  Märchen  der 


1  Ta'äliby:    Kit&b    olYgkz  w&Vyg&z    S.   88    führt    einen    Dichter    dieses 

Namens  an. 
3  Ihn  ChalUkän  Nr.  231.  Biographie  des  Ga'far  Barmaky,  Slane  I,  305. 
3  Damyry  I,  49:  insftn  oImä\ 
«  Preller:  Griech.  Mythologie  1,  365. 
^  1.  1.  8.  377.  Nach  Hesjchius  ward  in  Sidon   ein  OaXdbaio^   Zcu^  verehrt. 

Baudissin:  Stnd.  z.  semit.  Religionsgesoh.  II  176, 


86  VIII.  Abhandlttog:    t.  Krem«r. 

1001  Nacht  kennen/  welches  uns  hier  entgegentritt.  Jedenfalls 
zeigt  sich  der  mythische  Ursprung  der  Sage  in  voller  Deut- 
lichkeit. 

Mehr  auf  litterarischer  Ueberlieferung  als  auf  volksthüm- 

liehen  Vorstellungen  beruht  das^  was  die  Araber  zweifellos 
nach  griechischen  Quellen  vom  Delphine  erzählen:  dass  er 
Menschen  rette^  die  in  Gefahr  seien  zu  ertrinken/  und  nicht 
mehr  Werth  hat  das,  was  von  dem  Basilisken  berichtet  wird, 
dessen  Blick  allein  schon  tödtet;^  oder  vom  Salamander,  dem 
die  Flamme  nicht  einmal  die  Federn  versengen  kann.^ 

Es  ist  sehr  viel  ähnliches  aus  der  griechischen  in  die  ara- 
bische Literatur  gelangt,  ohne  dass  es  eigentlich  volksthilmlich 
ward.  Das  meiste  blieb  auf  die  literarischen  Kreise  beschränkt 
und  diente  höchstens  zur  Vermehrung  des  Anecdoten-  und 
Märchenschatzes. 

So  finden  wir  in  den  Erzählungen  des  1001  Nacht  nicht 
nur  Entlehnungen,  die  auf  die  Odyssee  zurückgehen  —  Sind- 
bads Abenteuer  bei  dem  einäugigen  Riesen  (Cyclopen)  —  son- 
dern sogar  solche  Stoffe,  wie  die  Erzählung  von  den  Kranichen 
des  Ibycus,  diese  allerdings  stark  umgearbeitet,  aber  doch 
noch  zu  erkennen.* 

Aus  fremder,  und  wie  kaum  zu  bezweifeln,  nicht  arabi- 
scher Quelle,  entspringt  ein  sehr  eigenthümliches  und  vorzüg- 
lich in  *Irälj:  verbreitetes  Vorurtheil:  es  ist  dies  der  Glauben, 
dass  Rindfleisch  zu  geniessen  äusserst  schädlich  sei.  Es  wer- 
den zur  Rechtfertigung  verschiedene,  angebliche  Aussprüche 
des  Propheten  angefUhrt;  so  soll  er  gesagt  haben:  ,Butter  und 
Milch  der  Kühe  sind  Arzenei;  aber  ihr  Fleisch  enthält  den 
Krankheitsstoff^  Oder  nach  anderer  Ueberlieferung:  ihre  Milch 
ist  Heil,  ihre  Butter  Arzenei  und  ihr  Fleisch  Krankheit.  — 
Oder:  ,trinkt  Kuhmilch  und  geniesset  die  Butter,  aber  hütet 
euch  vor  dem  Fleische:  denn  die  ersten  zwei  bringen  Heil, 
das  letztere  aber  Krankheit.^ 


1  Habicht  XI,  S.  43. 

2  Damyry  I,  381:  dolfyn. 

>  1.  1.  II,  106:  dnltoQatain. 

*  Ibn  alfakyh,  S.  207. 

«  1001  Nacht  ed.  Habicht  XI,  396;  auch  bei  Damyry  I,  257:  ^agal. 

ö  Damyry  I,  170:  Albakar  ol'ahly. 


Stadien  xur  vergleichenden  Caltnrgeschicbte.  87 

Es  machen  aber  all  diese  angeblichen  Aussprüche  des 
Propheten  den  Eindruck,  erst  nachträglich  erfunden  worden 
zu  sein,  um  das  herrschende  Vorurtheil  zu  bekräftigen.  Dass 
ein  solches  bestand  ist  zweifellos;  so  sagt  der  gelehrte  Arzt 
Bachtyschu'  zum  Chalifen  Ma'mun:  Iss  kein  Rindfleisch;  denn 
bei  Gott,  wenn  ich  auf  der  Strasse  daran  vorbeireite,  so  be- 
decke ich  das  Auge  und  noch  dazu  das  Auge  meines  Pferdes, 
weil  es  so  ausserordentlich  schädlich  ist  (min  shiddat  macjar- 
ratihi).f 

Es  wird  von  dem  alten  Weisen  Ibn  Kaldah  ein  ähnlicher 
Ausspruch  angeführt,  der  gesagt  haben  soll,  als  man  ihn  um 
die  besten  Fleischarten  befrug:  ,das  Fleisch  des  jungen  Ham- 
mels (^*n);  des  Zickleins;  aber  das  eingesalzene  Dörrfleisch 
(all^adyd  almälih)  bringt  dem,  der  es  verzehrt,  Verderben;  man 
hüte  sich  auch  vor  Kameel-  und  Rindfleisch/^ 

IJaggäg,  der  energische  Statthalter  von  'Irak,  ging  sogar 
soweit,  das  Schlachten  von  Kühen  geradezu  mit  Verbot  zu 
belegen.'  Wahrscheinlich  aber  hatte  diese  Verordnung  keinen 
sanitären,  sondern  einen  fiscalischen  Zweck:  es  sollte  nämlich 
die  Vermehrung  dieser  für  den  Ackerbau  so  nützHchen  Thiere 
gefördert  werden. 

Uebrigens  besteht  die  Abneigung  gegen  Rindfleisch  noch 
immer  im  Oriente :  die  Hauptnahrung  ist  Hammel-  oder  Lamm- 
und  Ziegenfleisch.  Das  Rindfleisch  gilt  als  schwer  und  un- 
verdaulich. Ob  aber  nicht  hiebei  gewisse  abergläubische 
Vorurtheile  im  Spiele  sind,  lässt  sich  nicht  mehr  mit  Sicherheit 
ermitteln. 

Bei  den  Persern  ist  das  Schlachten  der  Kühe  und  der 
Genuss  ihres  Fleisches  noch  immer  verpönt.  Es  wird  als 
Grund  hierur  die  Schädlichkeit  des  Rindfleisches  angegeben.^ 


I  Tadkirat  Ibn  Hamdun,  meine  Handschrift,  jetzt  im  British  Mnseum  I, 
fol.  216. 

'  Mat&li  'olbodnr  fj  man&zil  lilsoror.  11  102,  Cap.  35. 

»  Byruny:  India,  S.  277,  Z.  13. 

^  H.  Brugsch  in  seinem  Buche:  Aus  dem  Orient,  S.  103,  meint,  dass  der 
Abscheu  der  Parsis  gegen  den  Genuss  des  Rindfleisches  eine  Folge  der 
religiösen  Vorschriften  des  zoroastrischen  Glaubens  sei;  allein  so  viel 
mir  bekannt  ist,  findet  sich  ein  Verbot  des  Schlachtens  der  Rinder  und 


88  Vin.  Abhandlnng:    ▼.  Kremer. 

Nicht  minder  sonderbar  und  noch  schwerer  zu  erklären 
ist  ein  anderes  uraltes  Vorurtheil^  das  die  Linnen  Stoffe  und 
Linnenkleider  zum  Gegenstande  bat  und  selbstverständlich  in 
den  Ländern  der  Flachscultur,  'Ira^:  und  Aegypten,  verbreitet 
ist;  es  ist  der  Glauben^  dass  der  Mondschein  für  Linnenstoffe 
und  Leinwand  äusserst  schädlich  sei.  Anspielungen  hierauf  sind 
bei  Dichtem  nicht  selten,  so  z.  B.  in  folgenden  Versen:  ,Du 
siehst  wie  die  Linnengewänder,  welche  das  Licht  des  Voll- 
mondes bescheint,  dadurch  zu  Grunde  gerichtet  werden^.  — 
Und  ein  anderer  Poet  sagt  von  einem  schönen  Knaben,  den 
er  mit  dem  Monde  vergleicht:  , Wundert  euch  nicht  darüber, 
wie  schnell  sein  Hemde  in  Stücke  geht,  denn  es  ist  zusammen- 
geheftelt  über  einen  Mond^ 

Hiezu  bemerkt  Damyry:  ,die8er  Verse  bedient  man  sich 
zum  Beweise  dafür,  dass  das  Mondlicht  die  Linnengewänder 
vermorschen  macht;  wie  in  der  That  die  erfahrensten  Gelehr- 
ten behaupten  und  zwar  soll  dies  besonders  der  Fall  sein, 
wenn  man  die  Gewänder  ins  Wasser  legt;  bei  der  Conjunction 
der  Sonne  und  des  Mondes  soll  die  Vermorschung  sehr  rasch 
erfolgen;  die  Vereinigimg  der  beiden  Himmelslichter  findet 
statt  vom  25.  —  30.  des  Monats.^  Ebenso  sagt  auch  Avicenna 
in  seinem  Lehrgedichte: 

»Wasche  nicht  deine  Linnenkleider 
Und  stelle  damit  nicht  den  Fischen  nach 
Bei  der  Vereinigung  der  beiden 
Himmelslichter  vermorschen  sie.' 

Schon  bei  einem  weit  älteren  Autor  treffen  wir  denselben 
Glauben;  er  sagt  (zum  Tadel  des  Mondes):  er  hat  zehn  Fehler: 
er  kürzt  das  Leben,  er  beeinträchtigt  die  Gottesfurcht,  er  macht 
den  Hauszins  fUUig,  er  zieht  die  Farben  aus  (den  Stoffen),  er 
macht  die  Linnenstoffe  morsch,  er  verräth  den  Verliebten,  er 
bringt  die  Todesstunde  näher,  wärmt  das  Wasser,  verdirbt  das 
Fleisch  und  leitet  den  Dieb  auf  den  Weg.^ 


des  Genusses  ihres  Fleisches  nirgends  in  den   altpersischen  Relii^ons- 

Urkunden. 
'  Damyry  ü,  S.  9:  voce  zoUI. 
2  Ta'&liby:  Bard  olakb&d  etc.  S.  140. 


Stii(li«D  zur  veigleichenden  Coltiirgeschichte.  89 

Bei  der  Aufzählung  der  Pflanzen^  die  unter  dem  Ein- 
flüsse des  Mondes  stehen,  wird  ausdrücklich  der  Flachs  (kattän) 
genannt  und  bei  Angabe  der  Räucherungen,  welche  zu  aber* 
gläubi&chen  Zwecken  den  Gestirnen  dargebracht  zu  werden 
pflegten,  wird  für  den  Mond  Flachs  bestimmte  Da  aber  die 
in  dem  eben  angeführten  Werke  enthaltenen  auf  den  Einflusa 
der  Geatime  bezüglichen  Stellen  aus  der  sogenannten  ,Naba- 
tä'ischen  Landwirthschaft'  stammen,  welche  hiebei  nur  *Irä^  und 
Babylonien  im  Auge  hat,  so  werden  wir  wohl  die  eigenthüm* 
liehe  Verbindung  zwischen  Mond  und  Flachs  auf  irgend  welche 
alte  babylonische  Bauemmythe  zurückf^ren  müssen,  in 
welcher  der  Mond  als  das  den  Flachs  beherrschende  Gestirn 
dargestellt  wird,  welches  dessen  Duft  als  Räucherwerk  liebt 
und  desshalb  auch  aus  Flachs  hergestellte  Gewänder,  die  dem 
Mondlichte  ausgesetzt  werden,  gewissermasseu  aufzehrt  und 
ihnen  das  Mark  aussaugt,  so  dass  sie  rasch  zerfallen  und  ver- 
modern. 

Merkwürdig  ist  es  aber,  dass  man  im  Abei^lauben  des 
deutschen  Volkes  ähnliche  Ideen  findet:  im  Mondschein  darf 
man  nichts  spinnen,  denn  solches  Garn  hält  nicht;  man  darf 
kein  Geräth  im  Mondschein  stehen  lassen,  sonst  geht  es  bald 
entzwei  —  so  glauben  die  Bauern  in  der  Oberp&lz.^ 

Man  könnte  auch  so  die  Sache  erklären,  dass  die  Flachs- 
pflanze  ein  Kind  des  Sonnenscheins  und  des  Tages  ist,  also 
der  Mond  und  die  Nacht  ihr  schädlich  seien,  aber  mit  solchen 
Auslegungen  ist  nicht  viel  gewonnen.  Denn  solche  alte,  halb- 
mythenhafle  Vorstellungen  lassen  sich  nicht  immer  mit  Sicher- 
heit bis  zu  ihrem  Ursprünge  verfolgen;  man  muss  sie  ebenso 
nehmen,  wie  sie  sind,  ohne  viel  daran  herumzudeuten. 

Ganz  in  dieselbe  Reibe  gehören  einige  ägyptische  Volks- 
bräuche, die  ich  hier  folgen  lasse. 

,In  der  Nacht  in  den  Spiegel  schauen  bringt  Unglück 
und  wenn  eine  Frau  es  thut,  so  heiratet  ihr  Mann  bald  eine 
zweite*.  3 


>  Nitftr  olazh&r  fyllail  walnabftr  Yon  Ibn  Manzur,  dem  Verfasser  der  lAsUn 
ararab.  Atisgabe  Ton  Constantinopel  1298.  Gaw&üb-Drnckerei,  S.  158»  166. 
3  Wuttke:  Deutscher  Volksaberglauben  S.  131  (Nr.  203). 
3  Kaljuby:  Nawädir  ed.  Nassau  Lees  S.  186. 

Sitzungsber.  d.  phil.-bist.  Gl.  CXX.  Bd.  8.  Abh.  7 


VO  Ylll,  Abhandlung :    t.  K  r  e  m  e  r. 

Denselben  Glauben  finden  wir  bei  uns  wieder:  ,de8  Nachts 
darf  man  nicht  im  Spiegel  sich  besehen^  sonst  sieht  Einem  ein 
garstig  Gesicht  (Schlesien)  oder  der  Teufel  (Mosel^  Tirol,  etc.) 
daraus  entgegen  und  man  verliert  das  Spiegelbild  (Schlesien).  > 

In  Persien  ist  es  Sitte,  wenn  jemand  aus  seinem  Hause 
Abreist,  ihm  einen  Spiegel  vorzuhalten.  Indem  man  das  Bild 
auffängt  glaubt  man  die  glückliche  Heimkehr  zu  sichern.^  Hie- 
mit  stimmt  der  deutsche  Volksbrauch  überein,  neugekauften 
Hühnern,  um  zu  verhindern,  dass  sie  sich  verlaufen,  einen 
Spiegel  vorzuhalten^  indem  man  ihnen  ins  Ohr  sagt:  ,Putte; 
komm  wieder^  (Mark) ;  überhaupt :  Thiere ,  die  man  im 
Hause  halten  will,  lässt  man  dreimal  in  den  Spiegel  sehen 
(Wetterau).^ 

Der  Grundgedanke  ist  in  allen  diesen  Fällen  noch  leicht 
zu  erkennen:  er  geht  aus  denselben  Voraussetzungen  hervor. 
,Die  Nacht  ist  keines  Menschen  Freund';  so  lautet  eine  alte 
deutsche  Redensart,  welche  das  GefUhl  des  Grauens  ausdrückt, 
womit  das  nächtliche  Dunkel  die  Menschen  erfUllt.  Der  Spiegel 
aber  macht  jedem  Ungebildeten,  der  das  natürliche  Princip,  auf 
welchem  er  beruht,  nicht  kennt,  den  Eindruck  eines  zauber- 
haften Blendwerkes.  Die  Verbindung  beider  Ideen  fiihrt  zum 
Schluss,  dass  man  bei  Nacht  nicht  in  den  Spiegel  blicken  solle. 

Eine  andere  ägyptische  Volksregel  ist:  ,man  flicke  nicht 
sein  Gewand,  solange  man  es  anhat:  denn  das  bedeute  (baldi- 
gen) Tod.'* 

Im  deutschen  Volksglauben  gilt  die  Regel:  ,man  darf 
sich  die  Kleider  nicht  auf  dem  Leibe  flicken,  sonst  verunreinigt 
man  sich  als  Leiche  (Mecklenburg),  oder  man  erleidet  einen 
ßchwei'en  Tod  (Mark)'  u.  s.  w.* 

Der  Zusammenhang  lässt  sich  hier  nur  mehr  errathen; 
er  mag  so  zu  erklären  sein:  in  alter  Zeit  nähte  man  den 
Todten  in. sein  Laken  ein:  die  Kleider  sich  am  Leibe  nähen, 
bedeutet  also  sein  Leichenlaken  sich  selber  nähen. 


i  Wuttke:  S.  132  (Nr.  205). 

^  S.  oben. 

a  Wuttke:  S.  145  (237)  und  S.  182  (317). 

«  1.  1. 

*  Wuttke:  S.  133  (207). 


Studien  lur  Teigleiebenden  Cnltiirgeichichtc.  91 

Vieles  aber  bleibt  unverständlich^  so  die  zwei  folgenden 
gleichfalls  bei  J^aljuby  (S.  186)  vorkommenden  ägyptischen 
Volksregeln :  ^Springt  ein  Funken  aus  dem  Feuer,  so  sagt  man : 
ein  zürnender  (monta^im)  oder  nach  anderer  Lesart  moi^ym, 
(d.  i.  verweilender)  Gast/ 

,Oibt  Jemand  sein  Taschentuch  einem  andern,  damit  er 
darin  sein  Gesicht  abwische,  so  spuckt  er  früher  hinein,  da- 
mit es  nicht  Unglück  bringe/ 

Das  meiste  in  solchen  alten  abergläubischen  Sittenregeln 
und  Bräuchen  bleibt  uns  unverständlich,  auch  ist  nicht  alles  gleich 
alt,  sondern  das  eine  mag  aus  uralten  Zeiten  stammen,  das 
andere  ist  verhältnissmässig  neu.  Doch  ab  und  zu  kann  man 
den  ursprünglichen  Sinn  noch  immer  erkennen.  Ich  will  als 
Beispiel  ein  paar  solcher  ägyptischer  Sprüche  anführen:  ,Sech8 
Dinge  verursachen,  dass  man  arm  wird:  1)  zu  fegen  (das 
Haus)  mit  Lumpen  (statt  des  Besens),  2)  auf  der  Hand  essen, 

3)  sich  in  die  Hand  schneuzen  bei  Verrichtung  der  Nothdurft, 

4)  auf  einen  Herd  zu  pissen,  5)  die  Fingernägel  mit  den  Zäh- 
nen abnagen,  6)  mit  Hölzchen  die  Ohren  sich  reinigen.'  ^ 

Das  alles  scheint  nichts  anderes  zu  sein,  als  gemeine 
Albernheiten.  Aber  dennoch  zeigen  Nummer  1  und  4,  dass 
ihnen  ein  sehr  alter  Aberglauben  zu  Grunde  liegt:  denn,  wie 
schon  früher  hervorgehoben  worden  ist  (S.  49  f.),  verknüpfen 
sich  mit  dem  Besen  und  dem  Herde  heidnische  Ideen  aus 
einer  längst  entschwundenen  und  vergessenen  Vorzeit.^ 


1  Kaljuby,  8.  188. 

'  Ich  stelle  hier  nur  Einiges  aus  dem  deutschen  Volksglauben  zusammen : 
Vor  die  Thüren  wird  ein  alter  Besen  gelegt,  um  die  Geister  abzuhalten 
(Ostpreussen ,  Lausitz,  Wuttke:  17);  die  Hexen  reiten  auf  Besen  zum 
Blocksberg  (24,  146);  bei  Vertreibung  einer  Viehbehexung  wird  der 
Besen  nach  allen  Seiten  geschwungen  (Thüringen,  146);  kreuzweis  über 
die  Thürschwelle  gelegte  Besen  erschweren  den  Hexen  den  Zutritt 
(222,  Franken,  Hessen,  Tirol);  um  das  Vieh  gegen  Schaden  zu  sichern, 
Iftsst  man  es  über  eine  Tor  die  Stallthür  gelegte  Axt  oder  einen  Besen 
hiuwegschreiten  (Ostpreussen,  Hessen,  Schlesien,  233);  wenn  man  seine 
Wohnung  wechselt,  so  muss  man  zuerst  in  die  neue  Wohnung  Salz, 
Brot  und  einen  alten  Besen  tragen,  so  hat  man  immer  das  tägliche 
Brot  (Mark,  306)  u.  s.  w.  bei  Wuttke:  Deutscher  Volksaberglaube. 
Eine  ebenso  wichtige  Stelle  wie  der  Besen  nimmt  auch  der  Herd  im 
Aberglauben  ein:  Nimmt  man  eine  neue  Magd  und  will  man,  dass  sie 


92        VIII.  Abhandlung :    t.  Kr«mer.  Studien  tat  T«rflMch«ndeo  CultnrgMchiekte. 

So  leben  alte^  reine  Gedanken  selbst  in  der  schmutzigen 
Oesellschaft  modernen  Pöbelwitzes  fort  und  man  braucht  nur 
mit  kundigem  Blicke  zu  suchen,  um  auch  zu  finden. 


dem  Hause  treu  bleibe,  dann  muss  man  sie  dreimal  um  den  Herd  jagen 
(Mark,  307);  auch  Thiere,  die  man  im  Hause  halten  will,  treibt  man 
dreimal  um  den  Herd  und  reibt  sie  an  der  Feuermauer  (Sachsen,  317). 
Der  gewöhnliche  Aufenthaltsort  der  Hausgeister  ist  der  Herd  (407). 
Alles  nach  Wuttke. 


TX.  Abhandlung:    Oomperi.  Die  Apoloffia  der  Heilknnst  1 


IX, 
Die  Apologie  der  Heilkunst, 

eine  griechisefae  Sophistenrede  des  fünften  vorchristlichen 

Jahrhunderts, 

bearbeitet,  übersetzt,  erlintert  und  eingeleitet 

Ton 

Theodor  Gtomperz, 

wirkl.  Mitgliede  der  kaii.  Akademie  der  Wissenschaften. 


Vorwort- 

Uas  Schwergewicht  der  vorliegenden  Arbeit  ruht  in  dem 
Bemühen,  das  Schriftdenkmal,  welches  ihren  Gegenstand  bildet, 
nach  Form  und  Inhalt  möglichst  vollständig  und  allseitig  zu 
kennzeichnen  und  zu  beleuchten.  Sollte  dieser  Versuch  an- 
nähernd gelungen  sein,  so  würde  die  Beurtheilung  und  Wür- 
digung der  Literaturgattung,  deren  einziger  Ueberrest  die 
Schrift  ,von  der  Kunst'  ist,  nicht  mehr  jeder  haltbaren  Grund- 
lage entbehren. 

Was  die  Autorschaft  des  Büchleins  betrifft,  so  fand  ich 
bald,  dass  viele  Indicien  nach  einer  Richtung  hinweisen,  kein 
einziges  nach  einer  anderen,  und  wollte  ich  mich  lange  Zeit 
damit  begnügen,  diese  Thatsache  und  den  aus  ihr  erwachsenden 
Grad  von  Wahrscheinlichkeit  zu  constatiren.  Später  glaubte 
ich  noch  einen  Schritt  weiter  gehen  zu  können.  Da  ich  in 
diesem  Theil  meiner  Untersuchung  vielfach  controverse  Fragen 
zu  berühren  nicht  umhin  konnte,  so  rechne  ich  hier  keines- 
wegs auf  allgemeine  und  noch  weniger  auf  sofortige  Zustimmung. 
Auch  bedauere  ich,  aus  demselben  Grunde  manche  Weitläufig- 
keit der  JSrörterung  nicht  haben  vermeiden  zu  können.  Des- 
gleichen hat  die  Nothwendigkeit,  einige  das  Corpus  Hippocra- 
ticum  betreffende  Fragen^  zumal  die  dialektologischen  und  die 

Sltxnnfsber.  d.  phil.-hist.  Cl.  CXX.  Bd.  9.  Ahh.  1 


Z  IX.  Abh*ndliiDg:    Gompers. 

auf  die  handschriftliche  Textesgrundlage  bezüglichen,  bei  diesem 
Anlass  zu  behandeln,  den  Umfang  der  Arbeit  übermässig 
angeschwellt. 

Die  deutsche  Uebersetzung,  welche  ich  dem  Originaltext 
gegenüberstelle,  soll  vornehmlich  dazu  dienen,  den  rednerischen 
Charakter  der  Schrift  ersichtlich  zu  machen.  Demgemäss  habe 
ich  dort,  wo  ich  buchstäbliche  Genauigkeit  mit  treuer  Wieder- 
gabe des  Tons  und  der  stilistischen  Farbe  nicht  zu  vereinigen 
wusste,  lieber  die  erstere  als  die  letztere  geopfert. 

In  Betreff  des  Commentars  musste  es  der  Verfasser,  wenn 
er  nicht  unerträglicher  Breite  verfallen  wollte,  dem  Takt  der 
Leser  anheimgeben,  die  Abz weckung  mancher  darin  enthal- 
tener Bemerkungen  und  Parallelen  zu  erkennen.  Sie  werden 
hoffentlich  zu  unterscheiden  wissen,  in  welchen  Fällen  seine 
Ausführungen  die  in  der  Einleitung  vorgebrachten  Beweis- 
gründe betreffs  der  Abfassungszeit,  der  Stileigenthümlichkeit 
und  der  Autorschaft  der  Schrift  zu  verstärken  bestimmt  sind, 
in  welchen  anderen  sie  etwaigen  Einwürfen  gegen  jene  Schluss- 
folgerungen vorbeugen  oder  begegnen  sollen,  wo  endlich  auf 
Thatsachen  hingewiesen  wird,  die  mit  den  gewonnenen  Ergeb- 
nissen lediglich  wohl  vereinbar  sind,  ohne  dass  sie,  mindestens 
jede  ftir  sich  genommen,  ihre  Festigkeit  zu  erhöhen  oder  zu 
ihrer  Sicherung  beizutragen  vermöchten. 


Die  Apologie  der  Heillninst. 


Einleitung. 

In  der  ärztlichen  Schriftensammlung,  welche  unter  dem 
Namen  des  Hippokrates  umläuft,  befindet  Bich  ein  Stück, 
welches  an  culturgeschichtlicher  Bedeutung  hinter  wenigen 
Bestandtheilen  der  Sammlung  zurücksteht,  an  literarischem 
Interesse  die  meisten  derselben,  wenn  nicht  alle,  überragt. 
Man  sollte  erwarten^  dass  die  Gesammtheit  der  Sprachkundigen 
mit  diesem  Büchlein  wohl  vertraut,  dass  die  aus  ihm  zu 
schöpfende  Belehrung  längst  ein  Gemeingut  der  Gebildeten  ge- 
worden  sei.  Doch  die  eine  wie  die  andere  dieser  Erwartungen 
wird  vollständig  getäuscht.  Für  alle  Zwecke  der  Erforschung 
und  Erkenntniss  des  Alterthums  ist  die  Schrift  ,von  der  Kunst' 
fast  so  wenig  vorhanden,  als  ruhte  sie  bis  zur  Stunde  in  einem 
ägyptischen  Grabe  oder  in  einer  noch  unerschlossenen  hercu- 
lanischen  Rolle.  Dieses  Schriftchen,  den  einzigen  nicht  trUmmer- 
haft  tiberlieferten  Ueberrest  einer  einst  durch  zahlreiche  und 
bedeutende  Denkmale  vertretenen  Literaturgattung,  ans  Licht 
zu  ziehen,  den  verwahrlosten  Text  desselben  zu  reinigen  und 
zu  berichtigen,  es,  wenn  irgend  möglich,  seinem  wirklichen 
Urheber  zurückzugeben  und  eine  Reihe  von  (wie  ich  meine) 
zugleich  sicheren  und  belangreichen  Schlüssen  aus  ihm  abzu- 
leiten, —  dies  ist  die  Aufgabe  der  nachfolgenden  Blätter. 

Die  erste  Wahrnehmung,  welche  sich  dem  denkenden 
Leser  dieser  Apologie  der  Heilkunst  aufdrängt,  ist  die^  dass 
uns  in  ihr  nicht  sowohl  eine  Schrift  im  eigentlichen  Sinne  als 
eine  zu  mündlichem  Vortrage  bestimmte  Rede  vor  Augen 
liegt.  Dies  lehrt  die  Form  der  Darstellung  in  unzweideutiger 
Weise,  und  zu  allem  Ueberfluss  sagt  es  uns  der  Verfasser 
selbst  an  einer  Stelle,  an  welcher  er  uns  noch  Anderes  und 
Wichtigeres  mittheilt.  Ich  meine  den  Schluss-Satz  des  Werk- 
chens, welcher  ,die  jetzt  gesprochene  Rede^  den  ,Thaten  der 
Kunstverständigen'  gegenüberstellt,  die  ihrerseits  ,das  Reden 
keineswegs  verachtend    Es  ist   dies   eine  ungemein  fein  poin- 


4  IX.  Abbandlnng:    Gonpdrs. 

tirte  Wendung,  mittelst  welcher  der  Autor  —  man  möchte 
sagen,  mit  einer  höflichen  Abschiedsverbeugung  —  den  Aerzten 
unter  seinen  Zuhörern  seine  Verehrung  bezeigt  (auch  für  den 
gesammten  Hörerkreis,  der  von  der  ,Menge*  scharf  unter- 
schieden wird,  fallt  ein  Compliment  ab)  und  gleichzeitig  ihre 
Hochachtung  für  sich  in  Anspruch  nimmt,  für  sich  und  seinen 
Stand,  den  der  Schriftsteller  und  Redner,  der  den  ärztlichen 
Praktikern  als  ein  gleichberechtigter  Factor  gegentibertritt.  Er 
sagt  uns  somit  so  deutlich,  als  er  es  zu  thun  vermochte,  dass 
er  zwar  ein  Freund  und  Anwalt  der  Aerzte,  aber  selber  kein 
Arzt  sei.  Freilich  sagt  er  uns  auch  damit  kaum  etwas  Neues. 
Denn  zu  den  hervorstechendsten  Charakterzügen  unseres  Büch- 
leins gehören  einige  Merkmale,  welche  jedes  flir  sich  genommen 
und  zumal  in  ihrer  Vereinigung  in  Betreff  jenes  Sachverhaltes 
keinen  Zweifel  übrig  lassen.  Es  sind  dies :  die  ungemein  durch- 
gearbeitete Kunstform  des  Werkes,  welche  uns  noch  vielfach 
beschäftigen  wird  und  die  in  den  ärztlichen  Schriften  der 
hippokratischen  Sammlung  so  wenig  als  in  der  medicinischen 
Literatur  überhaupt  ihresgleichen  hat;  —  der  Trieb  zum 
Allgemeinen,  welcher  den  Autor  jeden  Anlass  ergreifen,  ja 
begierigst  aufsuchen  lässt,  um  aus  dem  engen  Rahmen  seines 
unmittelbaren  Themas  hinauszutreten  und  Aussprüche  sowie 
Erörterungen  der  allerallgemeinsten  Art  in  wahrhaft  verschwen- 
derischer Fülle  auszustreuen  (über  Erkenntnissprincipien,  über 
Sprachentstehung,  über  Kunst  und  Zufall,  über  Causalität, 
über  Naturanlage  und  Bildungsmittel,  über  die  Gewerbe  und 
ihr  Verhältniss  zu  den  Arbeits- Stoffen  und  Mitteln);  —  endlich 
und  hauptsächlich  die  Bezugnahme  auf  (zwei  oder  mehr) 
sonstige  Schriften  desselben  Verfassers,  welche  erkenntniss- 
theoretischen Fragen  und  einer  Vertheidigung  der  übrigen 
Künste  und  Gewerbe  gegen  ihre  Angreifer  gewidmet  und 
somit  nichts  weniger  als  ärztliche  Fachschriften  gewesen  sind 
(3  und  9). 

Doch  nicht  nur  was  unser  Autor  nicht  war,  auch  was  er 
war,  vermögen  wir  jetzt  zuversichtlich  auszusprechen.  Ist  doch 
der  Verein  von  Eigenschaften,  welcher  sich  uns  für  die  Schrift 
;Von  der  Kunst^  als  charakteristisch  erwiesen  hat,  zugleich  das 
entscheidende  Kennzeichen  einer  schriftstellerischen  Gattung 
von   scharf    ausgeprägter  Eigenart,    von    welcher    wir    bisher 


Die  Apologie  der  HeUkanet.  5 

freilich  fast  nur  mittelbare  Kunde  besassen.  Denn  jene  Männer, 
welche  uns  —  in  ^iner  bestimmten  Phase  der  griechischen 
Qeistesentwicklung  —  als  Vertreter  nicht  eines  besonderen 
Einzelwissens,  sondern  der  allgemeinen  Bildung  begegnen, 
welche  mit  einem  Fusse  in  der  Rhetorik  und  mit  dem  andern 
in  der  Philosophie  stehen,  die  zugleich  Sprachkünstler  und 
Weltweise,  Virtuosen  des  Wortes  und  Vorkämpfer  der  Auf- 
klärung, halb  Wissenschaftslehrer  und  halb  Journalisten  sind, 
—  wir  nennen  sie  Sophisten.  Solch  ein  Sophist  oder  ,Weis- 
heitsmeister  ist  der  Verfasser  der  Schrift,  die  uns  beschäftigt. 
Und  zwar  ein  Sophist  von  der  streitbaren  Art,  —  ein  dialek- 
tischer Kämpe,  der  in  der  Polemik  wie  in  seinem  eigensten 
Elemente  lebt  und  athmet,  der  des  Gedanken-  und  Redekampfes 
so  gewohnt  ist,  dass  ihn  ,der  Gegner^  auf  Schritt  und  Tritt, 
man  möchte  sagen,  wie  der  Schatten  den  Körper,  begleitet, 
und  dass  er  kaum  einen  Satz  aufzustellen  vermag,  ohne  dass 
der  dazu  gehörige  Gegen-Satz  sich  wie  von  selbst  ihm  in  die 
Feder  drängt  (vgl.  4  und  5).  Dass  ferner  nicht  einer  der 
Geringsten,  sondern  jedenfalls  ein  namhafterer  Repräsentant  der 
Gattung  vor  uns  steht,  dies  darf  man  bei  einem  Manne,  an 
dessen  EJugheit  und  taktischem  Geschick  zu  zweifeln  im 
übrigen  so  wenig  Grund  vorhanden  ist,  nicht  ohne  Wahr- 
scheinlichkeit aus  dem  überaus  starken  Selbstgefühl  entnehmen, 
welches  er  sofort  im  Eingang  seiner  Rede  so  unverholen  und  so 
nachdrücklich  an  den  Tag  legt  (1  fin.  5ta  JOftiQv,  ^  ws-jcaiSeuTat). ^ 

Wu'  gelangen  zu  der  Frage  nach  der  Abfassungszeit 
der  Schrift,  einer  Frage,  welche  in  Ermanglung  ausreichender 
äusserer  Zeugnisse  ^  aus  inneren  Gründen  zu  entscheiden  ist. 
Und  hier  empfiehlt  es  sich  —  um  nicht  all  die  zahlreichen 
Einzelheiten  vorwegzunehmen^  die  im  Commentar  eine  geeig- 
netere Stelle  finden  —   mit  einigen  Stichproben  zu  beginnen. 

In  11  begegnet  uns  der  Satz:  ,Denn  was  dem  Gesicht 
der  Augen  entflieht,  das  wird  durch  das  Gesicht  des  Geistes 
bewältigt*  (5ca  "^ap  xt)v  twv  5{A[AaT<i)v  5i|/iv  im^zir^ei^  Touia  xf)  fij? 
YVo)[ji.y;(;  ^^ei  xsxpaxTQTai).  Der  Vergleich,  welcher  in  diesen 
Worten  enthalten  ist,  kehrt  in  den  Ueberresten  der  griechi- 
schen Literatur  nicht  gerade  selten  wieder.  Dabei  mag  der 
Umstand  zunächst  nicht  gar  viel  zu  besagen  scheinen,  dass 
bei  den  grossentheils  späten  Schriftstellern,  deren  hiehergehörige 


6  12.  AbhAudlang:    Gonperz. 

Aussprüche  mir  aufgestossen  und  in  Erinnerung  geblieben  sind, 
das  Wort  y^(0[jlt)  sich  durchweg  durch  ein  anderes ,  zumeist 
durch  tpv>xi4,  ersetzt  findet.  Allein  nicht  als  bedeutungslos  kann 
die  Thatsache  gelten^  dass  dies  auch  schon  bei  Plato,  und 
zwar  an  nicht  weniger  als  an  vier  Stellen,  geschehen  ist.^  Ich 
sage  schon,  weil  es  eine,  dereinst  von  Bernays  reichlich,  wenn 
auch  freilich  nicht  erschöpfend  beleuchtete  fiigenheit  der  alten 
Sprache  ist,  dass  x*^Wl  üi  ihr  ,die  absolut  gefasste  Intelligenz' 
und  nicht  nur  —  ,wie  im  späteren  Griechisch'  —  ,die  von 
Jemandem  gehegte  Ansicht  und  Gesinnung'  bedeutet.^  Es  mag 
dies  als  eine  erste  Mahnung  gelten,  unserem  Schriftchen  ein 
nicht  unerhebliches  Alter  zuzusprechen.  Dieselbe  wird  durch 
die  Wahrnehmung  verstärkt,  dass  diese  Wortanwendung  eine^ 
mit  Rücksicht  auf  den  geringen  Umfang  des  Buches  geradezu 
häufige  zu  nennen  ist.  So  heisst  es  auch  7  von  den  Aerzten, 
deren  Zustand  mit  jenem  ihrer  Patienten  verglichen  wird:  di 
jjLcV  Y^p  uYtatvouat]  fvcjbfjit)  [ks,^^  ijrfiai'^o'^no^  a(i>{xato^  i'>f/eipio\)Qi  (,denn 
diese  gehen   gesunden  Geistes  mit  gesundem  Körper   daran') 

—  so  dass  das  in  Rede  stehende  Wort  den  Gegensatz,  wie 
oben  zu  einem  leiblichen  Organe,  so  diesmal  zum  Leib  über- 
haupt bildet.  Am  nächsten  steht  dieser  Wendung  eine  Phrase 
des  Kritias  (bei  Galen  XVIII,  2,  656):  yv^ti^ayuowjiy  o\  dEv6p<inco(, 
61  TS?  [A^v  ij'^ialv&t  TYj  Y^^f^Tl  ^^^  desgleichen  (ebendort)  ein 
Bruchstück  des  Sophisten  Antiphon:  xdat  '^ap  dvOpüMcot;  i^  -f^^t^^ 
Tou  aa)iiLaTO{  i^^^^*^^'  ^'^'^  ^^^  u-fUiav  xat  voaov  x^l  elq  ta  dIXXa  Tcivta. 

Ungleich  bemerkenswerther  ist  jedoch  die  dritte  Stelle, 
welche  uns  in  dem  zweiten,  einer  metaphysischen  Erörterung 
gewidmeten  Paragraph  unserer  Schrift  aufstösst:  ee  y^P  ^4  ^^ 
Y'  tSeiv  Ta  (AY)  iovxa  ^cTTcep  Ta  i6vTa,  oh%  oTS'  Sxu)^  ov  ti^  oank  vofjifoeie 
(JLY)  e6vTa,  &  Y^  s^iQ  ^oi\  ^fOaXfAoJjiv  iBeTv  xal  yv(i)[ji.t)  vco^ai  hiq 
^oTiv  (,denn  wenn  das  Nicht-Seiende  zu  sehen  ist  wie  das  Seiende, 
so  weiss  ich  nicht,   wie  man  es  für  nicht-seiend  halten  kann, 

—  was  doch  mit  Augen  zu  schauen  ist  und  mit  dem  Geist  zu 
erkennen  als  ein  Seiendes'),  womit  man  sofort  vergleichen  mag 
jenes  durch  die  Ueberlieferung  arg  entstellte,  aber  in  dem  ftir 
unseren  Zweck  belangreichsten  Theile  unversehrte  Bruchstück 
aus  dem  ersten  Buch  der  ,Wahrheit'  des  Sophisten  Antiphon, 
welches  ich  nach  Bemays  (Rhein.  Mus.  9,  256  =  Ges.  Abhandl. 
I,  87 — 88)  und  Sauppe  (De  Antiphonte   sophista  p.  10)   einst 


Die  Apologie  dor  Heiikanst.  7 

also  ZU  ordnen  versucht  habe  (Beiträge  zur  Kritik  u.  Erkl.;  1, 44): 
hi  Te  \6rft^  TOuraSe  Y^wcei,   Sv  8e  ouöev  owto  (xa6'  ^aüio)*    ouxe  oüv 
6^Ei  5pa  |Aaxp6iT]Ta  oüts   dSv  Y^uif^'f)   y^T^^^^^'  ^  [xaxp'  oira  •^i- 
7va>oxu>v.     Und    nicht   viel   anders    drückte   sich   Kritias   aus, 
welcher  —  so  sagt  uns  Galen  a.  a.  O.^  dem  auch  das  zweite 
antiphontische  Bruchstück  verdankt  wird  —  ev  tw  icpayiw  A^opwiJLw 
TUE   *fpd^e\.'    {An^te   ä  tco   aXXfa)    c7(Ofji.0(Ti    aiaOavsTai    l^^i^te   d2   ty) 
YV(idp.Y)   Y^Y^^^^^'?   ^^^   ^^^   auch    sonst    (nach   eben   diesem 
Gewährsmann)  das  fragliche  Wort  in  derselben^   gleichwie  in 
einer  anderen  Schrift  unablässig  im  Gegensatz  zu  den  Sinnes- 
Wahrnehmungen  (avtiSiaipoiv  xoi^  abOi^aeai)  gebraucht  hat.    Allen 
diesen  Aeusserungen  ist  nicht  mehr  bloss  die  ständige  Anwen- 
dung des  Wortes  'nü>[XY),   und  zwar  in  erkenntnisstheoretischen 
Erörterungen  gemein,  eine  Verwendung,  welche  den  bezüglichen 
Schriften  Plato's  (um  von  Aristoteles   zu   schweigen)    bereits 
völlig  fremd  geworden  ist;   was  sie  noch  enger  verbindet,   ist 
nicht   so  sehr  die  Gegenüberstellung  der  Sinne   und   des  In- 
tellects  als  dasjenige,  was  hierzu  den  immer  wiederkehrenden 
Anlass    bietet:    die    fortwährende    Nebeneinanderstellung 
oder  Coordinirung  von  Sinneswerkzeugen  und  Sinnes  Wahr- 
nehmungen einerseits,   dem  Geist  und   der  Geisteserkenntniss 
andererseits.    Hier  tritt  uns  somit  neben   einer  gemeinsamen 
Phase  des  Sprachgebrauchs  auch  eine  bestimmte  Entwicklungs- 
stufe des  speculativen  Denkens  gegenüber.     Wir  mögen  die 
Eigenart  derselben  richtig  oder  uni*ichtig  erfassen,  wenn  wir  sie 
als  einen  ersten  Versuch  des  Sichlosringens  von  der  alten,  ja 
uranfänglichen  Identificirung  jener  zwei  Sphären  bezeichnen,* 
ohne  dass  doch  über  die  specifische  Natur  der  eigentlich  in- 
tellectuellen  Verrichtungen  —  des  Abstrahirens,  des  Urtheilens 
u.  8.  w.  —  noch  ij^endwelche  Klarheit  gewonnen  war,  so  dass 
alle   Erkenntnissprocesse  nur   als   Unterarten   der  einen   An- 
schauung erschienen.  Doch  dem  sei  wie  ihm  wolle,  jedenfalls 
weisen  diese  auffallenden  Uebereinstimmungen  der  Ausdrucks- 
wie  der  Denkweise  unser  Bemühen  um  zeitliche  Fixirung  der 
Schrift  ,von  der  Kunst^  in  engere  und  engere  Grenzen.     Wir 
werden  nunmehr  ihren  Verfasser  mit  höchster  Wahrscheinlich- 
keit unter  den  Zeitgenossen  des  Ea*itias  und  Antiphon,   d.  h. 
zum  mindesten  in  den  letzten  Jahrzehnten  des  5.  Jahrhunderts 
zu   suchen   haben.     Und  dazu  wären  wir  auch    dann   befugt, 


8  D-  Ahikmmäiamgz    6*Bp«rs. 


wenn  nnserer  Schlossfolgening  nicht  was  dem  weiteren  Verinnf 
jenes  ontolc^^ben  Abechnittes  die  seUagendsle  imd  über- 
raschendste Bekrftf^bgong  erwüchse.  Sogieidi  die  nächsten  Warte 
nämlich  y  in  welchen  der  Autor  seinen  metsphysischen  Hanpt- 
trompf  aasspielt,  huiten  wie  folgt: 

bpazai  zt   xz\  •^lyüsxtiOLi^  xz  2s   {113  esvTs  sSte  5pzTai 

(^Aber  es  wird  dem  wohl  nicht  so  sein;  sondern  das 
Seiende  wird  immer  geschaut  und  erkannt,  das  Nicht- 
Seiende aber  wird  weder  geschaut  noch  erkannt.^ 

Ich  nenne  diesen  Satz  den  metaphysischen  Haupttrumpf  un- 
seres Autors,  weil  er  den  Abschluss  der  principiellen  Erörterung 
bildet  —  enthält  doch  das  weiter  Folgende  nur  mehr  die  An- 
wendung dieses  Grundsatzes  auf  das  vorliegende  Specialthema 
—  und  weil  der  Urheber  dieser  Darlegung  ihr  so  grosses  Ge- 
wicht beimisst,  dass  er  den  Leser,  der  über  die  verhandelte 
Frage  ,aus  dem  Gesagten  noch  nicht  völlig  im  Klaren  ist',  auf 
andere  ,R<^den'  verweist,  aus  welchen  er  genauere  Belehrung 
zu  schöpfen  vermag  (zepl  jjiiv  civ  tgütwv  et  v£  t»^  jitj  aucvü>^  ex 
Tciv  eipYjpievcay  auviTiaiv,  ev  oXas'jtiv  äv  Xivciatv  aa^esrepov  JiBax^sii;). 
Nun  ist  aber  dieser  mit  so  starker  Emphase  verkündete  er- 
kenntnisstheoretische Kemsatz  das  directe  Widerspiel  der 
Lehre  eines  namhaften  Denkers  des  5.  Jahrhunderts.  Es  ist 
kein  Anderer  als  Melissos  von  Samos,  der  in  seiner  Bestreitung 
der  Realität  der  Aussenwelt  aus  der  weitausgesponnenen  Be- 
weisführung^ die  abschliessende  Summe  zieht  mit  den  Worten: 

Dass  diese  zwei  Sätze,  die  Verneinung  des  Eleaten  und 
die  ihr  rundweg  widersprechende  Bejahung  unseres  Anonymus 
einem  und  demselben  Zeitalter  angehören  und  schwerlich  auch 
nur  durch  wenige  Jahrzehnte  getrennt  sind,  dies  wird  Niemand 
bestreiten,  der  sich  der  durchgängig  allgemeinen  Geschichts- 
erfahrang  erinnert,  vermöge  welcher  die  grossen  speculattven 
Controversen  von  Generation  zu  Generation  zum  mindesten  ihr 
Wortgewand  wechseln;  noch  weiüger  derjenige,  welcher  aus 
der  Gleichartigkeit  der  Form  die  Gemeinsamkeit  des  Aus- 
gangs- und  fundamentalen  Standpunktes  herauszulesen  versteht, 


Di«  Apologie  dor  Heülnuut,  9 

eine  ^Gleichheit  in  der  Verschiedenheit'^  auf  die  wir  bereits  in 
Kürze  hingewiesen  haben  ^  und  welche  die  Zergliederung  des 
metaphysischen  Abschnittes  noch  um  vieles  deutlicher  und 
sicherer  wird  hervortreten  lassen.  Dass  es  aber  auch  an  einem 
directen  polemischen  Bezug  der  beiden  einander  schnurstracks 
entgegenstehenden  Thesen  nicht  mangelt  —  wobei  vermöge 
der  grösseren  Weite  der  Behauptung,  des  stärkeren  Nach- 
drucks derselben  und  der  minder  ungesuchten  Art  ihrer  An- 
kntLpfung  die  polemische  Absicht  auf  Seiten  unseres  kampf- 
gewohnten Dialektikers  zu  suchen  sein  wird  — ,  dies  dürfte 
schon  von  vornherein  als  nicht  wenig  wahrscheinlich  gelten. 
Der  Gewissheit  würde  diese  Wahrscheinlichkeit  um  ein  Be- 
trächtliches näher  gebracht,  wenn  es  sich  im  Fortgang  unserer 
Untersuchung  zeigen  sollte,  dass  die  zwei  feindlichen  Sätze 
als  eigentliche  Haupt-  und  Grundlehren  ihrer  Urheber  galten, 
vielleicht  sogar  als  Losungsworte  und  Abzeichen  streitender 
Parteien  auch  in  den  weiteren  Kreisen  der  Gebildeten  jener 
Zeit  berühmt  und  berufen,  vielbefehdet  und  vielgefeiert  waren. 

Wir  wenden  uns  zur  Betrachtung  der  sprachlichen  und 
stilistischen  Eigenart  des  Büchleins.  Wobei  unser  Haupt- 
absehen auf  zweierlei  gerichtet  ist.  Gelingt  es  nämlich  alle 
die  Funkte  der  Uebereinstimmung  festzustellen,  welche  die 
vorliegende  Schrift  mit  den  Erzeugnissen  eines  bestimmten 
Zeitalters  und  Literaturkreises  verknüpfen,  so  ist  ein  Prüfstein 
gewonnen  für  die  Erprobung  der  Richtigkeit  der  bisher  er- 
zielten Ergebnisse.  Vermögen  wir  es  aber  die  Züge  der  Ver- 
schiedenheit auszumitteln ,  welche  ihr  individuelles  Sonder- 
gepräge ausmachen,  so  ist  zu  einer  billigen  Würdigung  und 
Beurtheilung  derselben  ein  sicherer  Grund  gelegt.  Der  letztere 
Theil  des  Unternehmens  ist  so  schwierig  als  der  erstere  leicht 
ist.  Denn  die  Zugehörigkeit  dieses  Literaturproduktes  zu  einem 
Kreis  verwandter  Erscheinungen  ist  auch  in  formaler  Beziehung 
aufs  deutlichste  erkennbar,  während  der  anspruchsvollere  Ver- 
such, der  Einzelerscheinung  den  ihr  gebührenden  Platz  inmitten 
ihrer  Sippe  anzuweisen,  zunächst  an  der  Spärlichkeit  des  uns 
zu  Gebote  stehenden  Vergleichungsmaterials  zu  scheitern  droht. 

Wer  mit  einem  Blicke  die  Stufe  erkennen  will,  welche 
die  Rede  ,von  der  Kunst^  in  der  Entwicklung  des  griechischen 
Prosastiles  einnimmt,   der  lese  vorerst  irgend  einen  beliebigen 


10  IX.  Abhandlung:    Oompers. 

Absatz  derselben  und  unverweilt  darauf  das  erste  beste  Blatt 
in  den  Schriften  des  Plato  oder  Isokrates.  Er  wird  sofort  die 
weite  EUuft  ermessen,  welche  unsere  Rede  von  den  Werken 
jener  Meister  scheidet.  Von  dem  sichersten  Kennzeichen  vollen- 
deter Stilreife,  von  der  ^grossen,  vollen  rhythmischen  Periode'^ 
ist  bei  unserem  Autor  so  gut  als  keine  Spur  zu  finden.  Kaum 
jemals  ballen  sich  Worte  und  Satzglieder  zu  einer  mächtigen, 
innerlich  reich  gegliederten  Masse  zusammen ,  deren  zwei 
Hälften  als  Vorder-  und  als  Nachsatz  —  gleichgewogenen  Halb- 
kugeln vergleichbar  —  einander  entsprechen  und  sich  wechsel- 
seitig bedingen.  Mit  der  minder  üppig  entfalteten  lysianischen 
Beredsamkeit  zeigt  unser  Anonymus  gelegentliche  Bertlhrungen 
(vgl.  7  und  Comment.  dazu).  Im  reichsten  Masse  weist  sein  Werk 
jedoch  die  Kennzeichen  des  ,alten'  oder  ai*chaischen  ,Stiles'  auf, 
wie  der  vielleicht  genialste  Literaturforscher  des  19.  Jahrhunderts 
—  Karl  Otfried  Müller  —  dieselben  in  wenigen  aber  markigen 
Strichen  mit  unübertroffener  Meisterschaft  gezeichnet  hat.^  Fast 
jeder  Satz  seiner  hieher  gehörigen  Darlegung  gleichwie  der 
weiteren  Ausführungen,  welche  Blass  in  seinem  lehrreichen 
Buche  hinzufügt,  passt  auf  unser  Schi*iftwerk,  als  wäre  er  im 
Hinblick  auf  dasselbe  geschrieben.  Will  man  das  innerste  Wesen 
des  frühesten  Prosa -Kunststils  mit  einem  Wort  bezeichnen, 
so  darf  dieses  vielleicht  dahin  lauten,  dass  das  Ganze  der  Theile 
noch  nicht  Herr  geworden  war.  Diese  Theile:  jeder  Begriff, 
jeder  Ausdruck,  jedes  Satzglied  tritt  mit  einer  Kraft  und  Wucht, 
einer  Frische  und  Lebendigkeit  hervor,  welche  einer  späteren 
Zeit  nicht  mehr  eigen  sein  konnte,  in  welcher  das  Einzelne 
einem  gewaltigen  Kunstbau  als  architektonisches  Glied  sich 
einzufügen  bestimmt  war.  Daher  hier  wie  bei  Antiphon  und 
Thukydides  jene  äusserste  ,Schärfe  im  Wortgebrauche,  jene 
Neigung,  die  Wörter  in  einer  ungemein  sinnschweren  Bedeu- 
tung* anzuwenden, 3  jenes  Streben,  jeden  Gedanken  durch  Hin- 
zufügung seines  Gegensatzes  wie  das  Licht  durch  den  Schatten 
zu  steigern  und  gleichsam  in  erhabener  Arbeit  hervorzutreiben.^ 
Anders  freilich  fällt  die  Vergleichung  aus,  sobald  wir  Art  und 
Mass  der  in  Anwendung  kommenden  Zier-  und  Ausdrucks- 
mittel (Figuren)  gleichwie  Tempo  und  Rhythmus  der  Rede  — 
kurz  die  Frage  der  Zugehörigkeit  zu  einer  oder  der  andern 
Stilgattung  (im  qualitativen,  nicht  im  historischen  Sinne  —  der 


Die  Apologie  der  Heilkannt.  11 

genera  dicendi)  ins  Auge  fassen.  Dann  heben  sich,  falls  ich 
nicht  irre,  von  dem  Untergrund  der  gemeinsamen  Zeitfarbe 
tiefgreifende  Unterschiede  ab.  Zunächst  aber  thut  es  Noth, 
das  Einzelne  zu  durchmustern  —  in  einlässUcher,  wenngleich 
nicht  in  erschöpfender  Weise.  Genügt  es  doch  vorerst  die 
Hauptzüge  des  Bildes  festzustellen,  dessen  genauere  Ausführung 
dem  Commentar  überlassen  bleiben  mag. 

Wir  beginnen  mit  dem  Element  der  Rede,  mit  dem  Wort. 
Hier  überrascht  uns  zuvörderst  die  Thatsache,  dass  unsere 
Schrift  mehrere  Worte  enthält,  welche  die  übrigen  Denkmäler 
der  griechischen  Literatur  überhaupt  nicht  oder  nur  ganz  ver- 
einzelt darbieten,  wie  xa>urpfeX(a  und  atoxposxs^,  während  an- 
dere in  der  griechischen  Prosa  entweder  (zum  mindesten  vor 
der  Kaiserzeit)  ganz  und  gar  oder  doch  in  der  hier  beliebten 
übertragenen  Bedeutung  unheimisch  sind;  in  die  erste  dieser 
Kategorien  gehört  xaixoroq,  in  die  letztere  ßXaoraveiv  und  ßXaarvjtAcx. 
Davon  ist  %d\ijaxo^  darum  ungemein  vielsagend,  weil  die  nicht 
immer  leicht  zu  ziehende  Grenze  zwischen  ,ionisch^  und  ,poetisch^ 
hier  durch  den  Umstand  mit  Sicherheit  gezogen  wird,  dass 
der  allen  Gattungen  der  Poesie  geläufige  Ausdruck  auch  den 
ionischen  Prosawerken  und  darunter  selbst  jenen  der  hippo- 
kratischen  Sammlung  (auch  im  Sinne  von  Krankheit!)  im 
Uebrigen  völlig  fremd  zu  sein  scheint.  Für  den  metaphorischen 
Gebrauch  von  ßXaoroveiv  aber  weiss  ich  nur  einen  prosaischen 
Beleg  anzuführen,  jenes  Bruchstück  des  Protagoras,  welches 
erst  vor  wenigen  Jahren  aus  der  syrischen  Uebersetzung  des 
Pseudo-Plutarch  icepe  dbxi^decDq  bekannt  ward:  ,Nicht  sprosst 
Bildung  in  der  Seele,  wenn  man  nicht  zu  grosser  Tiefe  kommt' 
(Rhein.  Mus.  27,  526),  was  doch  kaum  anders  gelautet  haben 
kann  als:  ou  ßXaoT(r/6i  icaiSeiT}  ev  vfi  ^uyjfi  xtL  Füge  ich  noch  die  Be- 
merkung hinzu,  dass  in  eben  den  ersten  drei  Paragraphen, 
welchen  die  angeführten  Beispiele  insgesammt  entlehnt  sind,  auch 
das  überaus  seltene  ex(66(jLT2(iia  begegnet,  gleichwie  SstxvupLi  in  der 
ungewöhnlichen  und  poetischen  Bedeutung  von  ,entdecken'  und 
endlich  auch  der  meines  Wissens  nahezu  unerhörte  Plural  a^ oBpo- 
tiQT&;,<  so  dürfte  wohl  der  Beweis  dafür  erbracht  sein,  dass  das 
Streben  nach  Schönheit  und  Erlesenheit  des  Ausdrucks  die  Wort- 
wahl unseres  Autors  nicht  wenig  beeinflusst  hat.  Er  bewegt  sich 
hierbei  in  denselben  Bahnen  wie  Protagoras  und  Gorgias.'' 


1^  IX.   Abhandlung:    Oompers. 

Was  die  Art  des  Satzbaues  betrifft^  so  bedarf  es  keines 
Beweises  9  dass  die  von  Aristoteles  sogenannte  ^anreihende 
Diction*  (die  eipopieviQ  Xe§t?)  in  unserer  Schrift  die  weitaus  vor- 
herrschende ist.  Der  zweite  Paragraph  kann  geradezu  als  ein 
typisches  Beispiel  derselben  gelten.  Die  Ansätze  zu  kunst- 
vollerer Periodenbildung  erheben  sich  wohl  nirgends  über  das 
Mass^  welches  uns  bei  Antiphon  begegnet^,  bleiben  aber  in  der 
Regel  hinter  diesem  gleichwie  hinter  dem,  was  Thukydides 
hierin  geleistet  hat^  weit  zurück.  Ungemein  häufig  ist  jene 
Art  der  Anknüpfung  eines  Satzes  an  den  vorangehenden, 
welche  mittelst  der  Wiederholung  eines  in  diesem  enthaltenen 
bedeutungsvolle;!  Wortes  erfolgt  (vgl.  z.  B.  9  z.  E.)  —  eine 
Auskunft,  welche  zugleich  der  Unbeholfenheit  entspringt  und 
dem  Nachdruck  dient  und  aus  dem  einen  wie  aus  dem  andern 
Grunde  zu  den  bezeichnenden  Merkmalen  der  ältesten  uns 
erhaltenen  Prosawerke,  so  des  herodoteischen,  der  Reden  An- 
tiphons und  der  Schrift  ,vom  Staate  der  Athener*  gehört.  Damit 
hängt  es  zusammen,  dass  unser  Autor  jene  Ersatzmittel,  welche 
die  Sprache  in  den  Fürwörtern  und  in  zusammenfassenden 
Ausdrücken  von  der  Art  eines  ,desgleichen*,  ,und  zwar'  u.  s.  w. 
darbietet,  nur  verhältnissmässig  selten  anwendet  und  es  vorzieht, 
Verba  und  Nomina  ohne  jede  solche  Abschwächung  des  Aus- 
drucks zu  wiederholen.  Die  dadurch  bewirkte  häufige  Wieder- 
kehr derselben  Worte  und  Wortstämme  fiel  seinen  Lesern 
offenbar  ebenso  wenig  lästig  wie  jenen  der  soeben  genannten 
Schriftsteller  oder  auch  des  Anaxagoras  oder  des  Diogenes 
von  Apollonia.2  Doch  scheint  der  Sophist,  der  nach  rhetorischer 
Wirkung  strebt  und  seine  Lehren  mit  dogmatischer  Em- 
phase einschärfen  und  einprägen  will,  das  Mass  des  Zeit- 
übUchen  um  Einiges  überschritten  und  das,  was  ursprünglich 
nur  ein  Ergebniss  der  Ungelenkheit  war,  zu  einem  Kunstmittel 
erhoben  zu  haben.  Uns  macht  hier  und  anderwärts  leicht  den 
Eindruck  ausschweifender  Uebertreibung ,  was  flir  die  Zeit- 
genossen nur  um  eine  (dem  Laienauge  vielleicht  kaum  erkenn- 
bare) Linie  über  das  Mass  des  Gewöhnlichen  hervorragte. 

Eine  andere  Eigenthümlichkeit  unserer  Schrift  ist  eine 
gewisse  steife,  abgezirkelte  Regelmässigkeit,  welche  an 
die  Stilweise  archaischer  Bildwerke,  wie  z.  B.  der  Aegineten, 
erinnert.     Diese  Wirkung  ist   das  Erzeugniss   mehrerer   sehr 


Die  Apolo^Q  der  Heilknnet.  13 

verschiedener  Factoren.     Zanächst  kommt   hierbei   der  künst- 
lerische Trieb  und  der  geschulte  Kunstverstand;  welcher  «trenge 
Gliederung  der  Rede  heischt^   ins  Spiel ,   wobei  diese  in  eine 
Reihe  zumeist  an  Umfang  kleiner^  scharf  gesonderter^  gelegent- 
lich  durch  auffälligen  Wechsel   des  Tones  sich  von  einander 
abhebender  Unterabtheilungen  ^  zerfällt  (vgl.   in  letzterem  Be- 
tracht den  Uebergang  von   11   zu   12).     Ihm  gesellt  sich  ein 
anderes^   mehr  logisches  als    rhetorisches  Motiv,   welches   die 
architektonischen   Glieder   des   Baues    feiner    und    feiner   aus- 
gestalten hilft.     Der  Verfasser  zeigt  ein  oft  bis  ins  Peinliche 
gehendes  Streben  nach   Gorrectheit   und  Vollständigkeit 
des    Ausdrucks.     Daher   die    mehrfachen   Unterscheidungen 
von  Synonymen  (wie  gleich  im  ersten  Paragraph  von  (JKopiEiaOai 
und   StaßiXXeiv),   die   oftmalige  Verdeutlichung    eines   Begriffes 
durch  die  Hinzufiigung  seines  negativen  Gegensatzes,    die  mit 
jugendlichem  Eifer  ergriffene  Verwerthung  der  granmiatischen 
Formverschiedenheiten  zum  Behufe  begrifflicher  Unterscheidung 
(z.  B.  11  ou  Xoi(Aßav6(jL6VOt  ^ap  SlW  elXY)(JL{jiivoe  uxb  t£>v  vo<n;[AiT(i)v  6^- 
Xou9(  6£paT:e6ea6ai),  die  mitunter  ans  Schulmeisterliche  streifende 
Sorge,  einem  allgemeinen  Satze  eine  einschränkende  EJausel  auf 
dem  Fusse  folgen  zu  lassen,  z.  B.  sofort  in  1  jenes:  ,wenn  es 
anders  erfunden  besser  ist  als  nicht  erfunden,'  und  ebenso  darf 
dort  neben  dem  Erfinder  der  Vervollkommner  der  Erfindung 
keinen  Augenblick  fehlen.    Wenn  sich  so  in  das  Bild  unseres 
Sophisten  ein  einigermassen  pedantischer  Zug  einmischt,  so  liegt 
die  Erklärung  hieflir  nahe  genug.     Der  berufsmässige  Lehrer 
ist  es   gewohnt,   jedes    seiner  Worte   auf  die  Wagschale   zu 
legen;   der   streitbare   Redner  und  Schriftsteller   ist  ängstUch 
darauf  bedacht,   den  ihn  umdrängenden  Gegnern  und  Rivalen 
so  wenig  Blossen   als  möglich   zu  bieten.     Dass  logische  und 
sprachliche  Unterscheidungen  fUr  ihn  und  seine  Zeitgenossen 
den  Reiz   der  Neuheit  besassen,   dies   werden   wir  gleichfalls 
ohne  Vermessenheit  voraussetzen  dürfen.     Ueber  diesen,  man 
möchte  sagen  felsigen  Untergrund  aber  rauscht  ein  Strom  der 
Beredsamkeit  hinweg,  der  bald  in  ruhiger  Klarheit  erglänzend, 
bald  in  sttlrmischer  Hast  und  Fülle  dahinbrausend  (vgl.  7  und 
11),  den  Hörer  unaufhaltsam  mit  sich  fortreissen  musste.    Der 
Verein   von    Formschönheit   und    logischer    Strenge    und    der 
eigenartige  Wechsel  von  besonnenster  Ruhe  und  leidenschaft- 


14  Il(>  Abliandlnng;:    Gompers« 

lieber  Bewegung,  von  äusserster  polemiseher  Sebärfe  (drfvoeT 
dtYvotov  ipiL^owsoN  (xav{Y)  (xaXXov  i)  a{AaO(Y]  8)  und  weltmännischer 
Gewandtbeit  (man  vergleicbe  den  ScbloBBabscbnitt)  masste 
eine  blendende-  und  berauscbende  Wirkung  üben. 

Fragen  wir  nunmebr  naeb  den  Eunstmittelu;  welcbe 
diese  Beredsamkeit  in  ibren  Dienst  stellt,  so  dürfen  wir  vorerst 
an  zweierlei  negative  Umstände  erinnern,  welcbe  für  die  Zeit- 
bestimmung der  Scbrift  von  erbeblicbem  Belange  sind.  Sie 
zeigt  keine  Spur  eines  folgericbtigen  Strebens  nacb  Meidung 
des  Hiats  (vgl.  Comment.  zu  1),  und  nicbt  minder  fremd  ist  ihr 
die  Scheu  einer  späteren  Epoche,  ,in  bekannte  Versarten,  den 
'  Hexameter  z.  B.,  zu  geratben^^  Vielmehr  steht  unser  Autor  in 
letzterem  Betracht  ganz  und  gar  auf  dem  Standpunkt  eines 
Heraklit,  eines  Herodot  oder  Protagoras.^  Genauer  gesprochen, 
er  meidet  nicht  nur  nicht  die  Rhythmen  der  Poesie,  er  verwendet 
sie  vielmehr,  man  darf  wohl  sagen  absichtlich  (vgl.  in  1  aXkk  xa- 
%arf(tkiri^  —  £<;  xb  TOt  twv  iziXa^  ^PT*?  —  ^^2  6^6aX(ji.ot(7iv  eSetv)  und 
erinnert  hierin  einigermassen  an  Thrasymachos,  der  nacb  Cicero 
Orator  175  ,nimis  numerose'  geschrieben  hat,  nicbt  minder  als 
an  die  platonische  Nachbildung  der  Sophistenberedsamkeit  im 
Symposion  —  eine  Nachahmung,  an  welche  wir  auch  anderweitig 
mehrfach  gemahnt  werden.  Sind  dies  insgesammt  gemeinsame 
Züge  der  vor-isokrati sehen  Beredsamkeit,  so  gilt  es  jetzt  auch 
die  Unterschiede  ins  Auge  zu  fassen,  welche  innerhalb  dieser 
frühesten  Entwicklungsphase  griechischer  Eloquenz  verschie- 
dene Gattungen  und  Richtungen  von  einander  sondern.  Die 
Kühnheit  der  Metaphern  ist  eine  ungleich  geringere  als  bei 
Gorgias  und  wohl  auch  bei  Antiphon.^  Die  in  Anwendung 
kommenden  Bilder  dienen  zur  Beleuchtung  der  Argumente 
und  wachsen  aus  diesen  wie  ungesucht  hervor.  Sie  sind 
niemals  Selbstzweck;  die  Stärke  der  Darstellung  liegt  vielmehr 
in  der  kraftvollen  Geschlossenheit  der  Beweisführung  und  in 
der  von  dieser  erforderten  Proprietät  des  Ausdrucks  (xupioXe^(a) 
weit  mehr,  als  in  dem  allerdings  nicht  gänzlich  fehlenden 
schmückenden  Beiwerk.  An  Antithesen  ist  selbstverständ- 
lich kein  Mangel.  Denn  wie  anders  als  in  Gegensätzen  sollte 
sich  die  zugleich  so  energische  und  in  BetreiBF  der  Ausdrucks- 
mittel noch  einigermassen  arme  und  einfi^rmige  Gedankenarbeit 
unseres  Autors  bewegen?    Allein  sehr  bezeichnend  fUr  ihn  ist 


Die  Apologie  der  Heilknnsfc.  15 

es^  dasB  uns  in  der  Regel  und  selbst  dort,  wo  die  Häufung 
von  Gegensätzen  die  stärkste  ist  (7),  fast  durchweg  mehr 
Real-  als  Verbalantithesen  begegnen,  bei  welchen  Gleichklang 
nur  selten  und  strenges  Gleichmass  der  Glieder  nicht  allzu 
geflissentlich  erstrebt  wird.  Was  sich  von  derartigem  findet, 
entspringt  zumeist  absichtslos  dem  begrifflichen  Gegensatz  (wie 
jenes  t)  icapouffitj  9^  aicouaiv]  9  oder  mt^iirjy  und  eircux^^Q^  4).  Auch 
von  sonstigen  Assonanzen,  welche  die  damalige  Redekunst 
so  sehr  liebte,  wird  nur  ein  massiger  Gebrauch  gemacht,  und 
gehören  die  betreffenden  Fälle  wohl  ohne  Ausnahme  zu  den 
gangbarsten,  allen  Epochen  und  Gattungen  der  griechischen 
Literatur  geläufigen  Ziermitteln.  ^  lieber  die  ganze  Darstellung* 
ist  endlich  ein  Hauch  von  ionischer  Anmuth,  man  möchte  fast 
sagen  von  ionischer  Sangbarkeit  gebreitet,  wodurch  sie  sich 
von  der  Strenge  und  Herbheit  der  Diction  eines  Antiphon 
oder  Thukydides  aufs  deutlichste  abhebt. 

Wenden  wir  uns  von  der  Form  zum  Gehalt  der  Schrift, 
80  lässt  sich  ihr  Urheber  mit  einem  Worte  am  besten  als 
Aufklärer  bezeichnen.  Er  hat,  wie  wir  schon  eingangs  sahen, 
über  viele  der  grossen  Fragen,  welche  seine  Zeit  bewegten, 
nachgedacht,  und  von  dem  Umfang  seines  Nachdenkens  müssen 
wir  angesichts  der  beträchtlichen  Zahl  allgemeiner  Gedanken, 
welche  der  Raum  dieser  wenigen  Blätter  und  der  Rahmen 
ihres  engbegrenzten  Gegenstandes  umschliesst,  eine  hohe  Mei- 
nung gewinnen.  Dass  er  ein  Mann  von  universellster  Bildung, 
dass  sein  Gesichtskreis  ein  ungemein  weiter  war,  ist  selbst- 
verständlich. Nicht  minder,  dass  er  zu  der  Vorhut  der  er- 
leuchteten Geister  seines  Zeitalters  gehörte.  In  hohem  Grade 
überraschend  ist  der  baconische  Geist,  der  die  ganze  Schrift 
durchweht.  Die  sinnliche  Wahrnehmung  und  die  aus  ihr  ge- 
zogenen Schlüsse  gelten  dem  Verfasser  als  die  einzige  Quelle 
des  ärztlichen  wie  jedes  anderen  Wissens.  Die  Natur,  die 
nicht  freiwillig  Rede  steht,  wird  auf  die  Folter  gespannt  und 
zur  Zeugenschaft  genöthigt  ~  jenes  baconische  Bild,  welches 
der  modernen  Literatur  so  vertraut  und  dem  Alterthum,  so 
viel  ich  weiss,  im  Uebrigen  vollständig  fremd  ist.  Wo  die 
Beobachtung,  das  Experiment  und  der  auf  sie  gegründete 
Schluss  nicht  ausreicht,  dort  erheben  sich  die  unübersteiglichen 
Schranken   menschlicher  Einsicht.     Die   allwaltende  Causalität 


16  IX.  Abhandlnng:    Oompers. 

wird  mit  einer  Schärfe  und  Strenge,  wie  sonst  in  jenem  Zeit- 
alter nur  von  Demokritos,  als  die  ausnahmslose  Norm  alles  Ge- 
schehens anerkannt  und  verkilndet.  Das  Verhältniss  von  Ursache 
und  Wirkung  ist  die  Grundlage  der  Voraussicht,  wie  diese  die 
Grundlage  der  rationellen  Praxis  ist.  Die  Dinge  haben  feste, 
sicher  begrenzte  Eigenschaften.  Um  verschiedene  Wirkungen 
zu  erzielen,  müssen  verschiedene  Ursachen  ins  Spiel  kommen; 
was  in  einem  Falle  nützt,  muss  in  einem  sehr  verschiedenen  oder 
entgegengesetzten  schaden;  was  durch  richtigen  Gebrauch  sich 
als  heilsam  erwies,  muss  sich  durch  unrichtigen  Gebrauch  als 
verderblich  erweisen.  Die  Begrenztheit  menschlichen  Könnens 
wird  aufs  deutlichste  erkannt  und  aufs  allereindringlichste 
betont.  Von  jeder  Masslosigkeit  der  Prätensionen  in  Betreff 
der  dem  Menschen  erreichbaren  Naturbeherrschung  ist  unser 
Autor  eben  so  weit  entfernt  wie  von  aller  fantastischen  Willkür 
in  Betreff  der  Natur-Erklärung  und  Erkenntniss.  Dass  eine 
Schrift,  welche  das  Evangelium  des  inductiven  Geistes  mit  so 
vollendeter  Klarheit  und  mit  so  unübertroffenem  Nachdruck 
predigt,  von  den  Neueren  ganz  und  gar  vernachlässigt  und  in 
der  Geschichte  der  Wissenschaft  und  der  Philosophie  bisher 
kaum  einer  Erwähnung  werth  gefunden  ward,  dies  darf  als 
eine  der  befremdlichsten  Thatsachen  gelten,  welche  die  Lite- 
raturgeschichte verzeichnet.  Doch  ich  habe  Unrecht.  Der 
Text  unserer  Sophistenrede  liegt  freilich  noch  gar  sehr  im 
Argen  und  zeugt  von  dem  geringen  Antheil,  welchen  sie  den 
Philologen  und  den  in  ihren  Spuren  wandelnden  Historikern 
eingeflösst  hat.  Allein  jene  Gleichgiltigkeit,  die  uns  in  Er- 
staunen setzt,  war  doch  keine  ausnahmslose.  Ein  glänzender 
Vertreter  der  letzten  grossen  Auf klärungsepoche ,  Pierre  Jean 
George  Cabanis,  hat  in  seinem  Buche  ,Du  Degr^  de  Certitude 
de  la  M^decine^  der  Schrift  Depl  te^vY]^,  die  ihm  natürlich  als 
das  Werk  des  grossen  Hippokrates  gilt,  die  volle  ihr  gebüh- 
rende Ehre  erwiesen.  An  allen  Gipfelpunkten  seiner  Beweis- 
fiihrung  berührt  er  sich  nicht  nur  mit  den  darin  dargelegten 
Lehren  aufs  engste,  er  wird  auch  nicht  müde,  grosse  Stücke 
derselben  theils  in  buchstäblicher  Uebersetzung,  theils  in  freier 
Wiedergabe  anzuführen  (man  vergleiche  p.  65 — 66,  104,  126, 
wohl  auch  109  der  Pariser  Ausgabe  vom  Jahre  1803).  Und 
am  Schlüsse   seines  Werkes,   wo  er   die  Hauptpunkte    seiner 


Dia  Apoloffi«  dar  Hailknnst.  17 

Argamentation  zusammenfasBt,  thut  er  kaum  etwas  anderes, 
als  dass  er  die  Grundgedanken  unserer  ihm  so  wohlbekannten 
Schrift  in  wenig  veränderter  Fassung  wiedergibt  (p.  160,  vgl. 
auch  p.  112—113  und  124—125).' 

Die  These,  welche  unser  Autor  zu  erhärten  unternimmt, 
ist  in  Wahrheit  eine  zwiefache.  Die  Natur  der  Dinge  über- 
haupt und  die  Beschaffenheit  des  menschlichen  Körpers  ins- 
besondere bilden  eine  ausreichende  Grundlage  für  den  Bestand 
der  Heilkunst  — ;  und  andererseits:  diese  Kunst  besteht  in 
Wirklichkeit,  und  ihre  Adepten  erzielen  die  erheblichsten  Er- 
folge. Der  erste  Theil  dieser  Aufstellung  wird,  wie  jeder  ein- 
sichtige Leser  zugestehen  muss,  wirklich  und  nicht  bloss 
scheinbar  erhärtet.  Die  Elemente  des  Beweises  sind  eben  jene, 
welche  der  Arzt  Mirabeau's  am  Schlüsse  seines  Buches  anführt. 
In  einer  Welt,  in  welcher  alle  Dinge  feste  Eigenschaften  be- 
sitzen und  alle  Vorgänge  nach  unverrückbaren  Ordnungen  ver- 
laufen, in  welcher  es  femer  sehr  zahlreiche  dem  menschlichen 
Machtbereich  unterworfene  Factoren  gibt,  welche  unser  gesundes 
und  krankes  Leben  in  der  mannigfachsten  Weise  beeinflussen, 
ist  an  sich  die  Möglichkeit  vorhanden,  durch  die  angemessene 
Auswahl  und  Verwendung  dieser  Factoren  auf  die  Krankheits- 
phänomene einzuwirken  (ö,  6),  —  vorausgesetzt,  dass  der  mensch* 
liehen  Wahrnehmung  und  Intelligenz  das  hierzu  erforderliche 
Mass  von  Einsicht  in  den  Verlauf  der  Krankheitsprocesse  ge- 
gönnt ist.  Das  letztere  sucht  unser  Redner  durch  die  höchst 
überraschenden  Ausführungen  zu  erweisen,  welche  den  Scbluss 
der  Schrift  ausmachen  und  in  denen  die  damals  bekannten 
diagnostischen  Hilfsmittel  zusammengefasst  und  in  geistvollster 
Weise  unter  allgemeine,  zum  Theil  rein  physikalische  Gesichts- 
punkte gerückt  werden  (13).  Die  Gesammtheit  dieser  Erör- 
terungen bildet  ein  in  sich  wohlgeschlossenes  Ganzes,  welches 
dem  Büchlein,  das  sie  enthält,  unseres  Erachtens  einen  unver- 
gänglichen Werth  verleiht  und  es  zu  einem  hochwichtigen 
Markstein  in  der  Entwicklung  des  hellenischen  Geistes  macht. 
Dasselbe  leistet  insofern  all  das,  was  von  dem  Erzeugniss  eines 
höchstgebildeten  Denkers  und  SchriftsteUers,  der  sich  mit  dem 
Fachwissen  seiner  Zeit  genügend  vertraut  gemacht  hat,  um 
die  leitenden  Gedanken  desselben  zu  durchdringen  und  zu 
beherrschen,  irgend  erwartet  werden  kann. 

SiUongsbar.  d.  phü.-hiat.  Cl.  CXX.  Bd.  9.  Abh.  2 


18  IX.  Abhandlnng;    Oompers 

Anders  steht  es  mit  dem  zweiten  Theil  der  Aufgabe,  die 
unser  Autor    sich    gestellt  hat.      Wie   der   Beweis,    dass   die 
Aerzte  eines  bestimmten   Landes   oder  Zeitalters   in  Wahrheit 
das  leisten,   was  sie  zu   leisten  vorgeben,   überhaupt  erbracht 
werden  kann,    dies  ist  nicht  eben  leicht  zu  sagen.     Fehlt  es 
doch  auch  heute,  selbst  in  den   Kreisen  der  Höchstgebildeten, 
nicht  an  Solchen,  welche   sich  den  Ansprüchen  der  Heilkunst 
gegenüber,  nur  etwa  von  den  chirurgischen  und  den  sonstigen 
ärztlichen    Eingriffen    abgesehen  ^    welche    eine    unzweideutige 
augenblickliche    Wirkung    üben,     durchaus     ablehnend     und 
skeptisch   verhalten.     Und   auch   an    Logikern    von    höchstem 
und  bestverdientem  Rufe  hat  es  in  unserem  Jahrhundert  nicht 
gefehlt,  welche  angesichts  der  Unzahl  der  bei  jedem  einzelnen 
Erankheits-    und     Genesungsfalle     zusammenwirkenden ,    zum 
grössten  Theil   uncontrolirbaren   Factoren   alle  specifische   Er- 
fahrung auf  diesem  Gebiete  flir  trügerisch  und  es  ftir  unmöglich 
erklärt  haben,  die  Heilkraft  irgend  einer  Arzenei  auf  anderem 
als   auf  deductivem  Wege,    d.  h.   auf  Grund   der   durch   das 
Experiment  festgestellten  physikalischen,  chemischen  oder  phy- 
siologischen Eigenschaften  derselben  zu  erkennen.^  Liegen  hier 
auch  unzweifelhafte  Uebertreibungen  vor,   so  darf  doch  daran 
erinnert  werden,  dass  eben  die  Forschungsmittel,  welche  diese 
Skepsis   in   erheblichem  Masse  einzudämmen  gestattet   haben, 
dem  Zeitalter,  dem  unsere  Schrift  entstammt,  völlig  unbekannt 
waren.     Ich  spreche   von   den   Fortschritten   der  Naturwissen- 
schaft, welche  die  zuletzt  genannte  Forderung  doch  mindestens 
in  einer  kleinen  Zahl  von  Fällen  zu  erfüllen  erlaubt  haben,  von 
der  das  specifische  Experiment  bis  zu  einem  gewissen  Grade 
ersetzenden   annähernd    genauen    Beobachtung    von    Massen- 
erscheinungen (Morbilitäts-  und  Mortalitäts-Statistik)^,  schliess- 
lich von   der   seither  so  unendlich  weit  vorgeschrittenen  »Dia- 
gnostik und  der  durch  die  pathologische  Anatomie  geschaffenen 
Controle    ihrer    Ergebnisse.     Unter    diesen    Umständen    blieb 
unserem  Apologeten  nur  zweierlei  übrig:  der  Hinweis  auf  die 
rohe,    unzergliederte    Erfahrung   und   die    auf  ihr    beruhende 
nichts  weniger  als  einmüthige  allgemeine  Meinung;  ferner  und 
hauptsächlich  die  Aufdeckung  der  mannigfachen  Fehlerquellen, 
aus  welchen   so   viele   irrthümliche,    der   Werthschätzung   der 
Heilknnst  abträgliche  Urtheile  fliessen.     Und  dies  sind  in  der 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  19 

That  die  Wege,  welche  unser  Schutzredner  betreten  hat  und 
zumeist  mit  unleugbarem  beträchtlichem  Geschicke  gewandelt 
ist.  Aber  freilich  ist  dies  auch  der  Punkt,  an  welchem  die 
Schwächen  seiner  Darstellungsweise  am  deutlichsten  hervor- 
treten. Es  sind  dies  eben  die  Schwächen,  welche  jedem  wie 
immer  gearteten  Plaidoyer,  im  weitesten  Sinne  dieses  Wortes, 
anzuhaften  pflegen.  Wo  vollgiltige  Beweise  fehlen,  da  stellt 
sich  ja  aUenthalben  gar  leicht  das  Bestreben  ein,  nur  halb- 
zulängliche Argumente  fUr  völlig  ausreichende  auszugeben  und 
die  Lücken  der  Beweisführung  durch  blosse  zuversichtliche  Be- 
hauptungen zu  verdecken.  Dieser  advocatenhafte  Zug,  welchem 
wir  selbst  in  angeblich  rein  wissenschaftlichen,  nur  der  syste- 
matischen Ergründung  der  Wahrheit  gewidmeten,  an  einen 
erlesenen  Kreis  von  Fachmännern  gerichteten  Darlegungen  nur 
allzu  oft  begegnen,  ist  den  Reden  und  Schriften,  die  eine  be- 
stimmte These  zu  erhärten  unternehmen  und  sich  an  eine  weit 
ausgedehnte,  bunt  zusammengesetzte  Zuhörerschaft  wenden, 
allezeit  eigen,  —  den  Erzeugnissen  antiker  und  moderner  Volks-, 
Parlaments-  und  Kanzelberedsamkeit  nicht  minder  als  jenen 
der  heutigen  Journalistik  imd  der  Popularphilosophie  aller 
Epochen.  Dem  Werke  unseres  Anwalts  kann  dieser  Zug  um- 
so weniger  fremd  sein,  da  die  ungewöhnlich  weit  getriebene 
Sorge  um  Schönheit  des  Ausdrucks,  um  Wohlklang  und  rhyth- 
mischen Tonfall  jene  behutsamen  Einschränkungen,  jene  ängst- 
lich bemessenen  Unterscheidungen  zwischen  Möglichkeit  und 
Wahrscheinlichkeit,  zwischen  Wahrscheinlichkeit  und  Gewiss- 
heit, welche  das  innerste  Wesen  streng  wissenschaftlicher 
Darstellung  ausmachen,  wie  von  selber  zurückweist.  Einige 
Beispiele  mögen  das  Gesagte  verdeutlichen  helfen. 

Nichts  kann  zugleich  wahrer  und  bedeutsamer  sein  als 
die  scharfe  Grenzlinie,  welche  der  Verfasser  zwischen  den  an 
Zahl  geringen  Krankheiten  zieht,  die  sich  durch  unverkennbare, 
an  der  Oberfläche  des  Leibes  wahrnehmbare  Veränderungen 
kundgeben,  und  der  weitaus  grösseren  Anzahl  derjenigen 
Leiden,  bei  denen  nichts  derartiges  der  Fall  ist  (9).  Nichts 
ist  berechtigter  als  der  Hinweis  auf  den  Umstand,  dass  uns 
bei  der  ersten  Gruppe  von  Erkrankungen  die  Natur  selbst  ein 
belangreiches  diagnostisches  Hilfsmittel  darbietet,  welches  uns 
bei  der  letzteren  im  Stich  lässt.     Dass  aber  jene  darum  auch 

2* 


20  IX.  Abhandlung:    Gompers. 

dem  Bemühen  des  Arztes  durchweg  geringere  Schwierigkeiten 
in  den  Weg  stellt  als  diese,  das  behaupten,  hiesse  schon  einen 
gewagten,  durch  den  thatsächlichen  Sachverhalt  keineswegs 
genügend  gestützten  Schluss  ziehen.  Man  denke  beispiels- 
weise an  die  ßeulenpest  oder  an  jene  oft  todbringenden  Aus- 
schläge, deren  die  Heilkuust  heute  so  wenig  wie  im  Alter- 
thum  Herr  geworden  ist.  Der  Verfasser  bleibt  aber  selbst 
hierbei  nicht  stehen;  er  versteigt  sich  zu  dem  vermessenen 
Ausspruch,  die  Heilung  dieser  Krankheiten  müsse  den  tüchtigen 
Aerzten  immerdar  und  ausnahmslos  gelingen.  £benso  verfolgt 
er  (11)  den  an  sich  zugleich  tiefsinnigen  und  geistvollen  Ge- 
danken, dass  zwischen  Erkenntniss  der  Krankheitsursachen 
einerseits,  Prophylaxis  und  Therapie  andererseits  der  engste 
Zusammenhang  bestehe,  im  Feuer  der  Rede  bis  zu  einem  un- 
zulässigen Schlüsse  (£•!  vap  T^iricravTo  —  jjisYaXOvscOat).  Eine  wahr- 
scheinlich unabsichtliche  Aequivocation  liegt  uns  (6)  in  der 
bedeutsamen  auf  das  a'jTS{j.aTcv  bezüglichen  Stelle  vor  Augen. 
Der  Satz,  dass  nichts  ursachlos  geschieht,  ist  nicht  identisch 
mit  dem  andern,  dass  keine  Wirkung  und  somit  auch  keine 
Heilwirkung  ohne  eine  äussere  Ursache  erfolge.  Doch  ist  diese 
Irrung  in  dem  Zusammenhang,  dem  sie  angehört^  von  ver- 
gleichsweise geringem  Belang.  Denn  dort,  wo  eine  Gresundheits- 
störung  ohne  jedes  äussere  Zuthun  durch  das  blosse  Wirken 
der  sogenannten  Naturheilkraft  überwunden  wird,  ist  doch  zum 
mindesten  die  Fernhaltung  störender  Einflüsse  erforderlich; 
und  unser  Anonymus  durfte  insofern  nicht  mit  Unrecht  be- 
haupten, dass  keine  Krankheitsheilung  mit  voller  Sicherheit 
als  eine  völlig  und  ausschliesslich  spontan  erfolgende  ange- 
sprochen werden  könne.  Nur  die  causale  Verknüpfung  der 
Sätze  bleibt  eine  unrichtige,  da  die  Leugnung  des  autofjiaTov  im 
Sinne  der  Ursachlosigkeit  nicht  auch  die  Verneinung  der 
Spontaneität  der  Heilungen  in  sich  schliesst.  Gleichwie  in 
dieser  Glanzpartie  unserer  Schrift,  so  laufen  auch  in  einer 
anderen  die  Fäden  der  Wahrheit  und  des  Irrthums  gar  seltsam 
durcheinander.  Ich  spreche  vom  §  5,  wo  unser  Autor  mit 
meisterhaftem  taktischem  Geschick  und  zugleich  mit  tiefster 
Einsicht  in  die  Natur  der  Sache  das  Walten  der  Heilkunst 
über  die  Grenzen  ihrer  berufsmässigen  Pflege  ausdehnt  und 
auch  jene  Laien,  welche  zufällig  und  absichtslos  auf  diätetisch 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  21 

oder  therapeutisch  heilsame  positive  oder  negative  Massnahmen 
verfallen  (man  beachte  in  letzterer  Rücksicht  die  Worte:  5ti 
ff  SpwvTä;  -t  fj  IXT,  Spwvre;),  darunter  auch  solche^  welche  der 
Kunst  der  Aerzte  skeptisch  gegenüberstehen  (ot  \a\  vofjLt^ovie? 
ouTTiv  sTvat),  als  Zeugen  für  ihren  Bestand  anruft.  Was  er  damit 
als  thatsächlich  vorhanden  erweist,  ist  die  Naturbasis  der 
Heilkunst,  nicht  diese  selbst,  wie  sie  von  ihren  fachmännischen 
Vertretern  geübt  wird,  und  hundertmal  Recht  hat  er  ohne 
Zweifel,  das  Schwergewicht  seiner  Argumentation  nicht  auf 
diese,  sondern  auf  jene  zu  legen.  Allein  der  Begriff  der  Jr,TptxT^ 
geräth  dadurch  in  ein  gar  bedenkliches  Schwanken;  er  schillert 
zwischen  den  beiden  Bedeutungen  in  einer  Weise,  die  gleich- 
sam nach  einem  eindringlich  prüfenden,  die  Begriffe  sichtenden 
und  die  Schlüsse  wägenden  Sokrates  zu  rufen  scheint. 

In  anderen  Fällen  thut  jedoch  bei  der  Würdigung  der 
in  Anwendung  gebrachten  Beweisgründe  grosse  Vorsicht  noth. 
Einzelargumente,  die,  so  lange  wir  sie  isolirt  betrachten,  den 
Eindruck  des  Trügerischen  machen  und  zum  mindesten  blosse 
Möglichkeiten  fUr  Wirklichkeiten  auszugeben  scheinen,  ver- 
lieren diesen  Charakter,  sobald  wir  andere  Partien  der  Schrift 
zu  ihrer  Beleuchtung  heranziehen.  So  jener  Satz  (11):  ,Denn 
wenn  die  Krankheit  vom  selben  Punkte  wie  die  Behandlung 
ausgeht,  so  ist  sie  nicht  schneller,  wohl  aber,  wenn  sie  einen 
Vorsprung  gewonnen  hat.  Einen  Vorsprung  aber  gewinnt  sie 
durch  die  Dichtigkeit  der  Körper,  vermöge  welcher  die  Krank- 
heiten nicht  offen  zu  Tage  liegen,  und  durch  die  Lässigkeit  der 
Kranken.'  Man  thäte  dem  Verfasser  das  schwerste  Unrecht, 
wenn  man  diese  Behauptung  in  der  vollen  Allgemeinheit,  mit 
welcher  sie  ausgesprochen  wird,  für  seine  wahre  Meinung  hielte 
und  ihm  demgemäss  die  ungereimte  Ansicht  zur  Last  legte,  es 
sei  lediglich  der  verspätete  Beginn  der  ärztlichen  Behandlung 
an  ihren  gelegentlichen  Misserfolgen  schuld,  mit  anderen 
Worten,  es  gebe  keine  an  und  für  sich  unheilbaren  Krank- 
heiten. Diese  so  naheliegende  Auslegung  ist  darum  grund- 
falsch, weil  unser  Apologet  keinen  Gedanken  so  oft  und  so 
nachdrücklich  ausspricht  als  den,  dass  es  Leiden  gibt,  welche 
die  ärztliche  Kunst  an  und  für  sich  zu  bewältigen  unver- 
mögend ist,  weil  die  ihr  zu  Gebote  stehenden  Mittel  begrenzt 
und   gar  häufig  schwächer  sind  als  die  Stärke  der  Krankheit 


J 


22  IX*  Abhandlang :    G«mperx. 

(man  vergleiche  3^  8,  11^  14).  Mithin  ist  der  obige  Ausspruch 
nicht  die  willkürliche  Verallgemeinerung,  als  welche  er  auf  den 
ersten  Blick  erscheint,  sondern  er  kann  im  Grunde  nichts  an- 
deres besagen  sollen  als  dies.  An  sich  heilbare  Leiden  nehmen 
keinen  so  raschen  ungünstigen  Verlauf,  dass  die  ärztliche  Kunst 
sie  nicht  zu  ereilen  vermöchte;  denn  wie  könnten  sie  sonst  heilbar 
sein?  Wohl  aber  findet  dies  dann  statt,  wenn  sie  einen  Vorsprung 
gewonnen  haben,  welchen  ihnen  eben  die  zwei  hier  namhaft 
gemachten  Ursachen  häufig  gewähren.  Nicht  viel  anders  steht 
es  um  die  wenige  Zeilen  vorher  begegnende  Behauptung,  dass, 
wo  die  Natur  der  Körper  die  Erkenntniss  gestattet,  sie  auch  die 
Heilung  erlauben  wird.  Auch  hier  steht  der  anstössigen  All- 
gemeinheit des  Satzes  die  vorerwähnte  weitreichende  Ein- 
schränkung gegenüber.  Dies  sind,  so  weit  wir  zu  urtheilen 
vermögen,  die  einzigen,  nicht  eben  zahlreichen  Fälle,  in  welchen 
sich  der  Verfasser  der  Schrift  ,von  der  Kunst'  von  seinem 
oratorischen  und  apologetischen  Eifer  zu  ungebührlichen  Auf- 
stellungen oder  doch  zu  Aeusserungen  fortreissen  lässt,  welche 
mindestens  in  formaler  Rücksicht  nicht  als  völlig  tadellos  gelten 
können. 

Auf  ein  anderes  Kerbholz  sind  die  groben  Irrungen  zu 
schreiben,  die  uns  in  dem  so  denkwürdigen  metaphysischen 
Abschnitt  (2)  begegnen.  Denn  wollten  wir  in  diesen  nur  ge- 
legentliche und  gleichsam  zufällige  logische  Verstösse  oder 
gar  blosse  rhetorische  Fechterstreiche  unseres  Ungenannten  er- 
blicken, so  würden  wir  in  dem  einen  Falle  von  seiner  Ein- 
sicht allzu  gross,  in  dem  andern  von  seiner  Redlichkeit  allzu 
gering  denken.  Dass  hier  vielmehr  ernste,  wenn  auch  noch 
so  irrthümliche  Ueberzeugungen  zum  Ausdruck  kommen,  daran 
können  wir,  so  schwer  uns  dies  auch  fallen  mag,  vornehmlich 
aus  zwei  Gründen  nicht  zweifeln.  Einmal  deshalb,  weil  im 
Beginn  des  folgenden  Abschnitts  auf  eine  genauere  und  mehr 
systematische  Ausführung  des  hier  beiläufig  verwendeten  Ar- 
gumentes verwiesen  wird,  nicht  minder  darum,  weil  die  Be- 
griffsverwirrung, die  uns  in  so  grosses  Erstaunen  setzt,  nicht 
etwa  nur  an  dieser  Stelle  auftaucht,  sondern  das  gemeinschaft- 
liche Eigenthum  des  Zeitalters  ist,  dem  unsere  Rede  angehört. 
Die  Heilkunst  muss  in  Wahrheit  existiren,  da  wir  von  dem 
Nichtexistirenden  überhaupt  keine  Kunde  haben  —  dies  klingt 


Die  Apologi«  der  Heilkunsi.  23 

unseren  Ohren  wie  der  Traum  eines  Fieberkranken.  Allein 
die  Lehre,  dass  einer  vorhandenen  Vorstellung  eine  Realität 
entsprechen  müsse,  weil  wir  von  dem  Unwirklichen  keine 
Kenntniss  besitzen  könnten,  ist  selbst  dem  Denker  nicht  völlig 
fremd,  den  wir  bereits  als  den  metaphysischen  Gegenfussler 
unseres  Sophisten  kennen  gelernt  haben,  nämlich  dem  Melissos ', 
und  lässt  uns  schon  hierdurch  die  grosse  Ausdehnung  ihres 
Verbreitungsgebietes  erkennen.  Das  hierauf  bezügliche  Pro- 
blem, wie  es  denn  möglich  sei,  etwas  Unwirkliches  für  wirk- 
lich zu  halten,  Unwahres  zu  glauben  oder  selbst  nur  auszu- 
sprechen, erscheint  auch  bei  Plato  mehrfach  als  eine  ernste 
Denkschwierigkeit,  welche  seine  Vorgänger  und  Zeitgenossen 
in  Athem  gehalten'^  und  die  er  selbst  nicht  ohne  einen  beträcht- 
lichen Aufwand  energischer  Geistesarbeit  überwunden  hat.  Die 
Wurzel  dieses  wunderlichen  Irrthums  aber  ist  in  der  noch  un- 
zulänglichen Unterscheidung  zwischen  Urtheil  und  Anschauung, 
in  der  noch  fehlenden  Analyse  des  Erkenntnissprocesses  zu 
suchen^.  Dieselbe  prägt  sich,  wie  wir  schon  eingangs  bemerkt 
haben,  auch  in  der  philosophischen  Sprache  unseres  Anonymus 
nicht  minder  als  in  jener  des  Sophisten  Antiphon,  des  Kritias 
oder  MeUssos  deutlich  aus,  ja  sie  hat  auch  auf  Plato  selbst 
nicht  jeden  Einfluss  zu  üben  verfehlt  und,  wenn  dies  auszu- 
sprechen erlaubt  ist,  in  seiner  Ideenlehre  ihren,  man  möchte 
sagen  weltgeschichtlichen  Ausdruck  gefunden. 

Doch  ich  habe  vielleicht  schon  allzuviel  behauptet.  Die 
Lehre,  dass  jeder  Vorstellung  eine  Wirklichkeit  entspreche*, 
scheint  in  2  ziemlich  unzweideutig  ausgesprochen.  Allein  wie 
lässt  sich  damit  die  auf  das  aÜTC{i.aTov  bezügliche  Erörterung  in 
6  zusammenreimen,  in  welcher  diesem  Begriff  jegliche  Realität 
abgesprochen  wird,  so  dass  von  ihm  nichts  als  ein  blosser 
Name  übrig  bleibt?  Die  den  alten  Denkern  gegenüber  so 
beliebte  Auskunft,  sie  seien  sich  des  widerspruchsvollen  Cha- 
rakters ihrer  Lehren  nicht  bewusst  geworden,  dürfte  diesmal 
schwerlich  Stich  halten.  Denn  der  Widerspruch  wäre  ein  zu 
augenfälliger  und  die  Nachbarschaft  der  beiden  Stellen  eine 
zu  nahe,  als  dass  man  derartiges  auch  bei  einem  schwächeren 
Geiste  als  dem  unseres  Autors  für  irgend  möglich  halten  könnte. 
Man  wird  vielmehr  nicht  umhin  können  anzunehmen,  dass  jene 
zu  so  verkehrten  Folgerungen  führende  Doctrin  im  Geiste  ihres 


24;  IX*  Abhandlang:    Com  per  b. 

Urhebers  von  Vorbehalten  und  Einschränkungen  begleitet  war, 
welche  uns  unbekannt  sind,  auf  deren  Vorhandensein  aber  er 
selbst  durch  die  Anfangsworte  des  3.  Abschnitts,  in  welchem  auf 
eine  vollständigere  und  klarere  Darlegung  jener  Lehren  Bezug 
genommen  wird  ([xr,  IxavÄ?,  aa^da-ctpov),  hinzuweisen  scheint ^ 

Wir  können  uns  der  Aufgabe  nicht  entschlagen,  nach  dem 
Ursprung  jener  zu  so  ungereimten  Consequenzen  führenden 
Lehre  zu  forschen.  Es  ist  nicht  leicht,  aber  unerlässlich,  sich 
einen  Geisteszustand  zu  vergegenwärtigen,  in  welchem  der  Er- 
kenntnissprocess  noch  ganz  und  gar  keiner  eindringenden  Zer- 
gliederung unterzogen  worden  war  und  in  welchem  demgemäss 
so  fundamentale  Verrichtungen  wie  das  Wahrnehmen,  das  Vor- 
stellen und  Urtheilen  noch  nicht  scharf  von  einander  gesondert 
waren,  ja  jeder  festen  Bezeichnung  ermangelten.  Da  konnte 
es  kaum  anders  geschehen,  als  dass  der  irreleitende  Einfluss, 
welchen  die  Formen  der  Sprache  allezeit  zu  üben  geeignet 
sind,  ein  nahezu  überwältigender  war.  Abstractionen  tragen 
dasselbe  sprachliche  Gewand  wie  die  Gegenstände 
sinnlicher  Wahrnehmung.  Die  letztere  erscheint  dadurch 
nur  allzu  leicht  als  der  Typus  jeglicher  Erkenntniss,  und  was 
von  ihr  mit  Recht  oder  Unrecht  gilt,  wird  unbedenklich  auch 
auf  diese  übertragen.  Ein  Urtheil  oder  vielmehr  eine  lange 
und  complicirte  Reihe  von  solchen,  welche  in  den  Ausspruch 
mündet:  Eine  Kunst,  eine  Wissenschaft,  eine  Tugend  u.  s.  w. 
existirt,  —  erscheint  in  demselben  Lichte  wie  ein  solches,  wel- 
ches die  Existenz  irgend  eines  Dinges  der  Sinnen  weit  behauptet. 
Wie  das  letztere  auf  ein  Schauen  oder  Wahrnehmen  irgend- 
welcher Art  gegründet  ist,  so  scheint  auch  das  erstere  auf 
einen  derartigen  Vorgang  zurückzugehen.  Mit  anderen  Worten, 
ein  naiver  Realismus  (im  scholastischen  Sinn  des  Wortes)  steht 
ebenso  naturgemäss  an  der  Spitze  alles  metaphysischen  Denkens, 
wie  der  Fetischismus  oder  der  Polytheismus  an  der  Spitze  des 
theologischen  Denkens  stehen.  Trachten  wir  von  hier  aus  den 
individuellen  Standpunkt  unseres  Ungenannten  genauer  zu  um- 
grenzen, so  müssen  wir  uns  der  folgenden  Thatsachen  erinnern. 

Wir  haben  den  Verfasser  der  Schrift  ,von  der  Kunst^ 
bereits  als  einen  Gegner  der  Eleaten,  zumal  des  jüngsten  Ver- 
treters dieser  Schule,  des  Melissos,  kennen  gelernt.  Desgleichen 
haben  wir  den  metaphysischen  Haupttrumpf  nicht  vergessen, 


Die  Apologie  der  Retlkanst.  25 

der  augenscheinlich  den  Kern-  und  Centralpunkt  seiner  onto- 
logischen  Lehre  bildet  und  welchen  er  Widersachern  gegen- 
über auszuspielen  so  sehr  gewohnt  ist,  dass  er  auch  bei  diesem 
speciellen  Änlass  seiner  wenigstens  vorübergehend  zu  gedenken 
nicht  umhin  kann  und  der  also  lautet:  das  Wirkliche  wird 
allezeit  geschaut  und  erkannt,  das  Unwirkliche  aber  wird 
weder  geschaut  noch  erkannt.  Dieser  Satz  bezieht  sich,  wie 
von  vornherein  zu  vermuthen  stand  und  der  von  uns  hervor- 
gehobene gegnerische  Satz  des  samischen  Denkers  ausser  Frage 
stellt,  zunächst  und  ursprünglich  auf  die  Realität  der  Sinnen- 
welt. Der  summarischen  Leugnung  derselben  gegenüber,  welche 
die  Eleaten  verkündet  und  zumal  Melissos  auf  eine  Reihe  der 
gröbsten  Fehlschlüsse  gestützt  hatte,  war  die  Selbstbesinnung 
am  Platze,  welche  sich  zu  Aeusserungen  gleich  den  folgenden 
gedrängt  sehen  mochte.  Wir  Menschen  können  die  Schranken 
unserer  Natur  nicht  durchbrechen.  Die  für  uns  überhaupt 
erreichbare  Wahrheit  muss  innerhalb  derselben  gelegen  sein. 
Wenn  wir  das  Zeugniss  unserer  wahrnehmenden  Fähigkeiten 
einfach  verwerfen,  mit  welchem  Recht  können  wir  unseren 
sonstigen  Fähigkeiten  vertrauen,  und  vor  Allem,  wo  bleibt  uns 
dann  noch  ein  Stoff  der  Frkenntniss  übrig?  Ja  mehr  als  das, 
wo  sollen  wir  ein  Kriterium  der  Wahrheit  suchen,  und  welchen 
Sinn  können  wir  mit  den  Worten  ,wahr*  und  ,unwahr^  ver- 
knüpfen, sobald  wir  die  uns  allein  zugängliche,  die  menschliche 
Wahrheit  in  Bausch  und  Bogen  verworfen  haben?  Diese  und 
ähnliche  Erwägungen  mussten,  wie  das  Echo  der  Stimme  folgt, 
als  der  natürliche  und  in  nicht  geringem  Masse  als  der  be- 
rechtigte Rückschlag  des  gesunden  Sinnes  und  der  vertieften 
Reflexion  des  Zeitalters  gegen  die  eleatischen  Paradoxien  laut 
werden.  Zugleich  musste  es  mit  Wunderdingen  zugehen,  wenn 
diese  Reaction  nicht  über  das  Ziel  geschossen  hätte,  wenn  sie, 
die  in  erster  Reihe  der  Rehabilitation  des  Sinnenzeugnisses 
galt,  an  eben  dieser  Stelle  Halt  gemacht  und  nicht  die  damals 
noch  so  schwankende  Grenzlinie  zwischen  ,Wahrnehmung  und 
Urtheil,  Wahrnehmungsurtheil  und  Urtheil  überhaupt'*  zum 
Mindesten  gelegentlich  überschritten  hätte.  Was  wir  wahr- 
nehmen, ist  wirklich;  so  lautete  der  wesentliche  und  gleich- 
sam kemhafte  Theil  der  dem  melisseischen  Satz  gegenüber- 
tretenden These.    Auch  Urtheile,   die  den  blossen  Schein  von 


26 


IX.  AbhandlaDg:    Oompers. 


Wahrnehmungen  besitzen,  ruhen  auf  gleich  sicherer  Basis  — 
diese  Behauptung  war  gleichsam  der  Schweif,  der  sich  an  jenen 
leuchtenden  Kern  heftete  und  sein  Licht  zu  einem  trügerischen 
und  vielfach  verwirrenden  machte.  Wir  täuschen  uns  wohl 
nicht^  wenn  wir  den  Standpunkt  unseres  ungenannten  Denkers 
hiermit  einigermassen  enger  umschrieben  zu  haben  wähnen. 
Ihn  in  völlig  klare  und  unzweideutige  Worte  zu  fassen,  wäre 
wahrscheinlich  ein  vergebliches  Bemühen,  schon  darum,  weil 
es  geläutertere  und  festumgrenzte  Gedanken  einer  reiferen 
Epoche  an  die  Stelle  der  unsicheren  und  tastenden  Versuche 
einer  früheren  Stufe  der  Geistesentwicklung  setzen  würde. 

Der  Fortgang  unserer  Untersuchung  nöthigt  uns,  den 
Wortlaut  des  soeben  erörterten  Satzes  zu  wiederholen  und  ihm 
einen  Ausspruch  gegenüberzustellen,  der  ebenso  allbekannt 
und  vielberufen  ist,  wie  sein  in  der  ärztlichen  Schriftensamm- 
lung verborgener  Widerpart  bisher  wenig  gekannt  und  gewür- 
digt war.  Ich  meine  den  so  vielfach,  ja  bis  zum  Ueberdross 
behandelten,  auch  in  unserer  Literatur  typisch  gewordenen 
I^ernsatz  des  Sophisten  Protagoras,  welcher  den  Menschen 
zum  Mass  der  Dinge  erhoben  hat: 


'AXXa  Ta  |ji.£v  eovTa  aiel  opa-ai  ts  xal 
YtvwoxeTat  5   xa   8s    [xt]    eo^/r«   o'jts 

[Hippocrat.]   De  arte  2. 


IlavTwv  )rpyj{jt.<xTO)v  |ji.£Tpov  avOpoysro^, 

Protagoras,  Frg.  1  Frei  =  Frg.  2 
Vitringa. 


Ich  nehme  keinen  Anstand,  es  als  meine  seit  Jahrzehnten 
feststehende  und,  wie  ich  glaube,  sicher  erweisliche  Ueber- 
zeugung  auszusprechen,  dass  die  zwei  hier  nebeneinander  ge- 
stellten Sätze  genau  dasselbe  besagen.  Die  rastlose  gelehrte 
Arbeit  der  jüngsten  Vergangenheit  und  der  Vorgang  trefflicher 
Forscher,  unter  welchen  ich  Peipers,  Laas  und  Halbfass  ^  nicht 
ungenannt  lassen  will,  erlaubt  es  mir,  diesen  Erweis  mit  einem 
ungleich  geringeren  Aufwand  von  Worten  und  zugleich  wohl 
auch  mit  grösserer  Aussicht  auf  Erfolg  zu  führen,  als  dies  in 
der  Zeit,  welcher  jene  Wahrnehmung  entstammt,  irgend  mög- 
lich gewesen  wäre.  Die  Identität  der  beiden  Sätze  wird  in  der 
That  von  Niemandem  geleugnet  werden,  der  die  nachfolgende 
gegenwärtig  nicht  mehr   völlig  neue   Aufstellung  zugibt:    der 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  27 

Homo  mensura-Satz  hat  urBprünglich  und  wesentlich  generelle^ 
nicht  individuelle  Bedeutung,  und  er  gilt  der  Existenz,  nicht 
der  Beschaffenheit  der  Dinge.  Um  die  Richtigkeit  dieser  Aus- 
legung zu  erkennen^  thut  nichts  anderes  noth,  als  dass  man 
den  Wortlaut  des  Bruchstücks  von  den  in  alter  und  neuer  2ieit 
ihm  aufgedrängten  Deutungen  befreie  und  es  mit  derselben 
unbefangenen  Treue  auszulegen  sich  bemühe,  welche  man  an- 
deren Ueberresten  der  Vergangenheit  gegenüber  in  Anwendung 
zu  bringen  längst  gewohnt  ist.  Dass  diese  Ermahnung  den 
Auslegern  unseres  vielumstrittenen  Bruchstücks  gegenüber  nicht 
völlig  überflüssig  ist,  dies  wird  wohl  die  folgende  Darlegung 
sattsam  lehren.  Wer  nämlich  die  herkömmliche  individua- 
listische Deutung  desselben  aufrechterhält,  der  muss  noth- 
wendig,  falls  er  nicht  etwa  von  dem  Wortlaut  des  Fragmentes 
überhaupt  abzusehen  und  die  von  Plato  beliebte  Verwendung 
desselben  an  seine  Stelle  zu  setzen  vorzieht^,  einen  von  zwei 
Wegen  betreten,  welche  ich  gleichmässig  als  Irrwege  bezeich- 
nen zu  dürfen  glaube.  Denn  der  eine  von  ihnen  ist  zwar  sach- 
lich möglich,  aber  sprachlich  unmöglich,  während  von  dem 
andern  genau  das  Umgekehrte  gilt.  Wenn  —  so  folgere  ich  — 
Frotagoras  mit  jenem  Satze  das  Individuum  für  das  Mass  aller 
Dinge  erklären  soll,  so  muss  er  hierbei  entweder  an  die  Be- 
schaffenheit oder  an  die  Existenz  der  Dinge  denken.  Die 
erstere  Deutung  wäre  sachlich  nicht  unzulässig,  da  ja  die  in- 
dividuellen Verschiedenheiten  der  sinnlichen  Wahrnehmung  in 
jenem  Zeitalter  bereits  die  Aufmerksamkeit  der  Philosophen 
auf  sich  zu  lenken  begonnen  hatten.  Allein  sie  scheitert  un- 
bedingt an  dem  Wörtchen  w^,  welches  man  dann,  wie  dies  z.  B. 
kein  Geringerer  als  Zeller  ^  thut,  mit  ,wie'  übersetzen  muss  — 
eine  Uebertragung,  gegen  welche  der  Sprachgebrauch  des 
Protagoras,  wie  er  aus  dem  Götter-Bruchstück  und  der  darin 
vorkommenden  genau  parallelen  Wendung  (wspt  [a^v  Oewv  oux  e/w 
etJevat  oBre  d)^  etatv  outs  w?  ouy,  eiafv  xts.)  deutlichst  erhellt, 
eine  auf  keine  Weise  zu  beseitigende  Einsprache  erhebt.  Neben- 
bei darf  man  daran  erinnern,  dass  in  jenem  Falle  das  negative 
Satzglied  (töv  Se  (xy;  eovtwv,  w?  oux  soriv,  des  Nicht-Seienden, 
wie  es  nicht  ist)  keinerlei  verständlichen  Sinn  ergibt ^  Was 
nun  die  zweite  Auffassung  anlangt,  so  unterliegt  sie  zunächst 
einem  Einwand,  der  sie  gemeinsam  mit  der  ersten  trifft.  Denn 


2o  IX.  Abhandlung:    Oomperz. 

meines  Erachtens  konnte  Niemand,  der  nicht  mit  voreingenom- 
menem Sinn  an  das  Fragment  herantrat,  jemals  auf  eine  Aus- 
legung verfallen,  welche  unter  dem  ,Men8chen'  schlechtweg, 
zumal  dort,  wo  dieser  der  Gesammtheit  der , Dinge'  gegenüber- 
gestellt wird,  nicht  den  Menschen  als  solchen,  sondern  ganz 
im  Gegentheil  den  Einzelnen  in  seiner  Besonderung  und  in 
seinem  Gegensatze  zu  anderen  Einzelnen  versteht.  Allein  von 
diesem  Argument  abgesehen,  welchem  nicht  alle  eine  gleich 
zwingende  Gewalt  zuerkennen  werden,  lässt  sich  diese  Deutung 
nicht  vom  sprachlichen  Gesichtspunkt  aus  als  geradezu  und 
unbedingt  unmöglich  in  eben  dem  strengen  Sinne  bezeich- 
nen, wie  dies  von  ihrer  Vorgängerin  gilt.  Was  soll  es  aber 
heissen,  wenn  das  Individuum  als  der  Massstab  flir  die  Existenz 
aller  Dinge  erklärt  wird?  Dies  könnte,  wenn  irgend  etwas,  so 
nur  die  vollständige  Leugnung  objectiver  Realität  der  Dinge 
besagen,  mit  anderen  Worten,  es  wäre  ein  —  nebenbei  über 
die  Massen  ungeschickter  —  Ausdruck  für  den  erkenntniss- 
theoretischen Standpunkt  der  kyrenaischen  Schule,  auf  welchem 
weder  für  ,  Dinge'  noch  für  den  Begriff  des  ,Seins'  oder  der 
Existenz,  sondern  nur  für  individuelle  ,Affectionen'  (-aör<)  Raum 
vorhanden  war.  Das  ganze  Alterthum  aber  hat  den  Standpunkt 
der  Kyrenaiker  und  jenen  des  abderitischen  Sophisten  unter- 
schieden und  auseinandergehalten.  Und  zwar  mit  vollstem 
Rechte ;  denn  aus  inneren  wie  aus  äusseren  Gründen  steht  das 
Eine  unbedingt  fest,  dass  die  Lehre  des  Protagoras  nicht  ein- 
fach mit  jener  des  Aristippos  identisch  war. 

So  wird  es  denn  bei  jener  Deutung  des  Homo  mensura- 
Satzes  sein  schliessliches  Bewenden  haben,  welche  ihn  mit  dem 
metaphysischen  Hauptsatz  unserer  Schrift  als  völlig  gleichwerthig 
erscheinen  lässt ^  Der  Ausspruch:  ,Aller  Dinge  Mass  ist  der 
Mensch,  derer,  die  sind,  dass  sie  sind,  und  derer,  die  nicht 
sind,  dass  sie  nicht  sind',  und  jener  andere:  ,Da8  Seiende  wird 
immer  geschaut  und  erkannt,  das  Nicht-Seiende  aber  wird 
weder  geschaut  noch  erkannt'  besagen  ganz  und  gar  dasselbe. 
Wie  nahe  übrigens  die  Gefahr  lag,  dem  Satz  eine  überwiegend 
individualistische  Deutung  zu  geben,  dies  erhellt  auch  aus  der 
neuen  Fassung,  in  welcher  er  uns  hier  vorliegt.  Denn  was 
Hesse  sich  wohl  demjenigen  erwidern,  der  in  dem  Wort  aiei 
(ta  [AiV  sovTa  «isi  bpoi'ai  ts  /.al  y^''*»^^^^'^0   einen  Hinweis  auf  die 


Die  Apologie  der  HeilknnBl.  29 

Mannigfaltigkeit  individueller  Wahrnehmungen  und  Meinungen 
erblickte?  Sicherlich  nichts  anderes,  als  dass  der  Zusammen- 
hang, in  welchem  das  Satzglied  auftritt,  dieser  Auslegung 
widersti'citet.  Und  noch  weniger  ungünstig  erscheint  derselben 
ein  vorhergehender  Satz,  so  lange  man  ihn  isolirt  auffasst, 
nämlich  die  Worte:  sTcei  töv  ^e  [»M  ecvcwv  iiva  äv  t{(;  ouai7;v  6eY)- 
cijxsvo^  aroTYsOvetev  üx;  6(7tiv;  Man  verwandle  die  rhetorische  Frage 
in  die  dui*ch  sie  beabsichtigte  Verneinung,  und  man  gewinnt 
den  Satz:  tcov  ^acp  [xt;  ecvtcov  ouSet^  cü^EfAiav  (h  ouoiiqv  6sT;cri|Jievs; 
ab;a-v7€(X£i£v  üq  £ot(v.  Man  betone  das  individualisirende  ti^ 
oder  das  ihm  entsprechende  cuSet;,  und  vor  uns  steht  die  nur 
wieder  durch  den  Zusammenhang  ausgeschlossene  Aufstellung, 
jeder  individuellen  Wahrnehmung,  beziehungsweise  jedem  sol- 
chen Urtheil  entspreche  eine  objective  Realität.  Genau  genom- 
men, widerstrebt  die  hier  neugewonnene  Fassung  des  Satzes 
einer  individuaUstischen  Deutung  weniger  als  die  altbekannte. 
Nur  dass  sein  Urheber  diese  Verwendung  desselben  beabsich- 
tigt habe,  dies  anzunehmen,  verwehrt  hier  der  Zusammenhang 
der  Rede  ebenso  bestimmt  wie  dort  der  Wortlaut  des  Aus- 
spruchs selbst.  Man  wird  sich  angesichts  dieser  Thatsachen  den 
antiken  Interpreten  des  Xo^o;  IIpcoTavspou  gegenüber  zugleich  zu 
schärferem  Misstrauen  und  zu  grösserer  Nachsicht  gestimmt 
finden,  —  zu  ersterem  umsomehr,  wenn  man  bedenkt,  dass 
schon  Aristoteles  in  der  Umgebung  des  vielberufenen  Satzes 
eine  Förderung  seines  Verständnisses  nicht  gesucht  oder  doch 
jedenfalls  nicht  gefunden  hat  \  während  es  Plato  um  eine  sorg- 
iUltige  historisch-kritische  Würdigung  desselben  augenscheinlich 
nicht  zu  thun  war  2. 

Bedarf  das  oben  gewonnene  Ergebniss  noch  einer  Be- 
stätigung, so  liegt  sie  uns  im  Folgenden  vor  Augen.  Wir  haben 
in  einer  Stelle  unseres  metaphysischen  Abschnitts  eine  gegen 
die  ihr  direct  entgegengesetzte  These  des  Melissos  gerichtete 
polemische  Spitze  erkannt.  Was  aber  in  dem  einen  Falle  die 
noch  mögliche  unmittelbare  Vergleichung  von  These  und  Gegen- 
these ^  das  lehrt  uns  im  andern  ein  unverbrüchliches  antikes 
Zeugniss.  Porphyrios,  der  die  metaphysische  Schrift  des  Pro- 
tagoras  noch  gelesen  hat,  sagt  uns  dort,  wo  er  Stellen  aus 
derselben  anführt  (die  unser  Berichterstatter,  Eusebios,  be- 
dauerlicherweise  fallen    liess),    dieselbe    sei   polemisch    gegen 


30  IX.  Abhaüdlnng:    Oompers. 

die  JÜleaten  gerichtet  gewesen.  Diesem  Zeiigniss  zu  misstrauen, 
ist  nicht  der  allermindeste  Grund  vorhanden.^  Was  kann  aber 
wahrscheinlicher  sein,  als  dass  Protagoras  bei  seiner  Bestreitung 
eleatischer  Lehren  nicht  etwa  die  einer  früheren  Generation  an- 
gehörenden Vorkämpfer  dieser  Richtung,  sondern  seinen  genauen 
Zeitgenossen  ;^  der  überdies  sein  ionischer  Landsmann  und 
zugleich  (was  ihn  von  Zeno  unterscheidet)  der  einzige  dog- 
matische Vertreter  der  Schule  in  jenem  Zeitalter  war,  zur 
Zielscheibe  seines  Angriffs  gemacht  hat?  Wie  derselbe  aus- 
geführt, durch  welche  Argumente  er  gestützt  war,  darüber 
sind  uns  nur  vage  und  unsichere  Vermuthungen  gestattet,  auf 
welche  ich  an  dieser  Stelle  zum  mindesten  nicht  einzugehen 
vorziehe.  Weit  gewisser  ist  ein  Anderes,  der  Umstand,  dass 
dieser  Rehabilitation  des  Sinnenzeugnisses  die  warmen  Sym- 
pathien eben  derjenigen  Kreise  gesichert  waren,  deren  Wissen 
und  Können  ganz  und  gar  auf  der  sinnlichen  Wahrnehmung 
als  ihrer  alleinigen  Grundlage  beruhte,  und  die  sich  somit 
zur  Theilnahme  an  dem  Flug  in  die  ti*anscendente  Welt  der 
Eleateu  gar  wenig  aufgelegt  fühlen  konnten.  Nichts  natür- 
licher, als  dass  Aerzte  und  Naturforscher  in  dem  Verächter 
der  Sinnenwelt  ihren  gemeinsamen  Gegner  erkannten,  und 
nichts  begreiflicher,  als  dass  ein  geistvoller  Vertreter  des  em- 
pirischen Standpunktes  seinen  in  naturphilosophischen  Phan- 
tasien befangenen  Fachgenossen  zurief:  Indem  ihr  willkür- 
lichen Hypothesen  folgt  und  jeder  von  euch  einen  andern 
Theil  dessen  leugnet,  was  die  Sinne  bezeugen,  widerlegt  ihr 
euch  wechselseitig  und  ebnet  nur  demjenigen  den  Weg,  der 
folgerichtiger  als  ihr  die  Giltigkeit  des  Sinnenzeugnisses  über- 
haupt bestreitet  (aXX*  If^otys  Soy.iouaiv  ol  toioOtoi  avöptoTcoi  c^ia^ 
auTOix;  xaTaßaXXsiv  ev  toi<;  ivöfxaa».  tcov  Xo^wv  ut:'  acuvsciVi?,  tov  Be 
MsXiccoü  X6yov  ipOoDv,  Hippocr.  de  nat.  hom.  1  fin.,  VI,  34 
Littre).3 

An  dieser  Stelle  unserer  Erörterung  tritt  uns  ein  neues 
Problem  entgegen.  Wir  haben  den  metaphysischen  Standpunkt 
des  Verfassers  der  Schrift  ,von  der  Kunst^  als  jenen  des  ab- 
deri tischen  Sophisten  kennen  gelernt.  Dadurch  wird  uns  die 
Frage  aufgedrängt:  wie  verhalten  sich  die  beiden  Männer  in 
anderer  Rücksicht  zu  einander?  Welche  Uebereinstimmungen 
und   welche  Unterschiede   bestehen   zwischen   ihnen  ?     Dürfen 


Die  Apolo^e  der  Heilknnst.  31 

wir  in  unserem  Autor  etwa  einen  SchUler  oder  Anhänger  des 
Protagoras  vermuthen?  Oder  welches  andere  Band  ist  es,  das 
die  Beiden  verknüpft? 

Zunächst  darf  daran  erinnert  werden,  dass  es  Söhne  einer 
gemeinsamen,  der  ionischen  Heimat  sind,  die  vor  uns  stehen, 
wie  die  Mundart  bezeugt,  deren  sie  sich  bedienen.  Auch  eine 
persönliche  Beziehung  zwischen  ihnen  ist  keineswegs  ausge- 
schlossen, da  der  Eine,  wie  seine  Polemik  zeigt,  der  Andere, 
wie  die  urkundliche  Geschichte  lehrt,  ein  Zeitgenosse  des 
Melissos  war.  Fenier  scheint  der  Apologet  der  Heilkunst  auch 
in  Stil  und  Sprache  sich  den  Verfasser  der  ,Antilogien^  und 
der  ,Niederwerfenden  Reden'  mehr  als  einen  andern  der 
grossen  Meister  -seiner  Zunft  zum  Muster  genommen  zu  haben. 
Zum  mindesten  wüsste  ich  keinen  zu  nennen,  welchem  so 
viele  von  den  Zügen  eignen,  die  uns  bei  unserem  Autor 
begegnen:  der  feierliche  Professorenton  und  die  alterthümliche 
Würde  des  Auftretens  im  Bunde  mit  der  äussersten  Gelenkig- 
keit und  streitbaren  Beweglichkeit  des  Denkens,  während  von 
dem  ruhigen  Glanz  und  der  Schwerflüssigkeit  gorgianischer 
Rede  keine  Spur  zu  finden  ist;  ferner  die  Zuversichtlichkeit 
oder,  wie  ein  wenig  wohlwollender  Beurtheiler  statt  dessen  wohl 
sagen  mag,  die  Dreistigkeit  im  Behaupten;  ^  die  durch  Wieder- 
holungen und  das  gelegentliche  Auftreten  der  figura  etymologica 
unterstützte  dogmatische  Emphase;  ^  die  im  Grossen  und  Ganzen 
ungleich  mehr  gewählte  als  geschmückte  Sprache;  die  massige 
Anwendung  der  sogenannten  gorgianischen  Figuren;  der  den 
Ausdruck  belebende,  aber  niemals  überwuchernde  oder  die 
Stelle  des  Argumentirens  vertretende  Gebrauch  von  Metaphern;^ 
der  Verein  des  spitzfindigsten  RAisonnement  und  des  peinlich 
genauen  Strebens  nach  Vollständigkeit  und  Correctheit  der  Dar- 
stellung^ mit  stürmisch  hastender  und  die  Beispiele  häufender 
Fülle  der  Beredsamkeit;*^  die  fast  pedantische  Freude  an  Unter- 
scheidungen der  Worte  und  Wortformen  neben  dem  heissen 
Blut,  welches  dem  Widersacher  gegenüber  die  stärksten  Töne 
anzuschlagen  und  die  durch  ihre  Paradoxie  überraschendsten 
Wendungen  zu  gebrauchen  liebt.  ^  Einzelnes  von  alle  dem  mag 
bei  anderen  Sophisten  zu  finden  gewesen  sein,  ihre  Vereinigung 
können  wir  wenigstens  nur  bei  Protagoras  nachweisen,  von 
welchem  doch  Plato  in  seiner  carrikirenden  Darstellung  sicher- 


32  IX.  Abhandlung^:    Gomper«. 

lieh  ein  individuell  charakteristisches  Bild  zu  zeichnen  beab* 
sichtigt  und  vermöge  seiner  hohen  dramatischen  Begabung  auch 
vermocht  hat.  Die  Uebereinstimmung  erstreckt  sich  bis  auf  kleine 
Einzelheiten ,  wie  auf  den  prägnanten  Gebrauch  des  Wortes 
opOo;  ^  oder  auf  jenen  Abschluss  einer  rastlos  wogenden  Rede- 
fluth  durch  ein  winziges  Satzglied,  welches  sich  dem  schliess- 
liehen  Stillestehen  eines  unruhig  bewegten,  allmälig  in  engeren 
und  immer  engeren  Grenzen  schwingenden  Pendels  ver- 
gleichen lässt.^ 

So  erscheint  uns  denn  der  Verfasser  der  Rede  ,von  der 
Kunst'  als  ein  durchaus  treuer  und  hingebender  Jünger  des 
Protagoras,  der  von  ihm  ebenso  sehr  die  diesen  kennzeich- 
nenden philosophischen  Lehren  wie  alle  Aeusserlichkeiten  der 
Darstellung  und  des  Auftretens  angenommen  und  entlehnt  hat. 
Nur  zwei  Umstände  machen  uns  stutzig  und  wecken  einen 
Zweifel  an  der  Richtigkeit  dieses  Ergebnisses.  Der  geschmei- 
dige Schüler  tritt  mit  einem  Selbstgefühl  auf,  wie  es  sonst  nur 
ihrer  Ueberlegenheit  sicheren  und  gefeierten  Meistern  eigen 
zu  sein  pflegt;  er  scheut  sich  nicht,  wie  wir  schon  einmal  be- 
merkten ,  gleich  im  Eingang  der  Schrift  auf  seine  ,Wei8heit^ 
zu  pochen;  nichts  ist  ihm  fremder  als  jeder  Zug  zurückhaltender 
Bescheidenheit.  Und  femer:  lässt  sich  der  Verein  stilistischer 
Eigenthümlichkeiten ,  die  wir  soeben  aufgezählt  haben,  ganz 
und  gar  erlernen  und  erborgen?  Beruht  er  nicht  in  beträcht- 
lichem Masse  auf  der  durch  Temperament  und  Charakter  be- 
dingten individuellen  Eigenart?  Wir  können  diese  Bedenken 
nicht  vollständig  unterdrücken,  aber  wir  müssen  ihnen  wohl 
nothgedrungen  Schweigen  gebieten,  es  wäre  denn,  dass  sich 
uns  eine  andere  und  bessere  Erklärung  für  die  lange  Reihe 
weitreichender  Uebereinstimmungen  darböte,  der  wir  übrigens 
noch  ein  letztes  und  nicht  das  mindest  bedeutsame  Glied 
hinzuzufügen  haben. 

Wir  erwähnten  bereits  im  Eingang  dieser  Einleitung  der 
von  unserem  Autor  (9)  in  Aussicht  gestellten  Schrift  ,tiber  die 
anderen  Künste^  Ist  dieser  Verheissung  jemals  die  That  gefolgt, 
so  hat  der  Verfasser  unseres  Büchleins  eine  Schutzrede  für  die 
Gesammtheit  der  Künste  veröffentlicht.  Dass  es  eine  Schrift 
wai'  und  nicht  etwa  bloss  ein  Agglomerat  von  Einzelreden,  be- 
weist die  Einzahl  Xo^oq.  Denn  wenn  auch  unser  Apologet  Einzel- 


Die  Apologie  der  Heilkünst.  33 

absclmitte  seines  Werkes  gleich  Herodot  als  Xö^ot  bezeichnet 
(vgl.  den  Schlussparagraph);  so  würde  doch  das  umgekehrte 
Verfahren  dem  griechischen  Sprachgebrauch  durchaus  zuwider- 
laufen. Nun  erinnere  man  sich  jener  Stelle  des  platonischen 
,Sophistes',  an  welcher  neben  der  Schrift  des  Protagoras  über 
die  Ringkunst  demselben  Sophisten  auch  eine  solche  ,über  die 
anderen  Künste^  zugeschrieben  wird.  Eine  genaue  Interpreta- 
tion der  platonischen  Aeusserung  lässt  keinen  Zweifel  darüber 
bestehen,  dass  Protagoras  nicht  nur  Schutzschriften  fUr  Einzel- 
künste,  wie  die  Ringkunst  eine  ist,  sondern  auch  eine  Ge- 
sammtapologie  der  Künste  verfasst  hat.^  Hier  wird  es  uns 
einigermassen  schwer,  die  Züge  des  Schülers  von  jenen  des 
Meisters  streng  zu  sondern.  Zu  welcher  Vermuthung  sollen  wir 
greifen,  um  auch  diese  neue  und  in  so  hohem  Mass  über- 
raschende Uebereinstimmung  zu  erklären?  Sollen  wir  annehmen, 
dass  der  ionische  Landsmann  und  Zeitgenosse  des  Protagoras 
auch  hier  in  den  Spuren  seines  Lehrers  und  Vorgängers  ge- 
wandelt ist?  Dass  er  diesem  seinen  metaphysischen  Hauptsatz, 
den  A670?  npwTorfcpoü,  abgeborgt  und  ebendenselben  auch  in 
einer  besonderen  Sclirift  dargestellt  und  erläutert,  dass  er  ihm 
seine  stilistische  Eigenart  bis  in  geringfUgige  Einzelzüge  herab 
abgelauscht  habe,  —  dies  mochte  uns  zur  Noth  noch  glaublich 
dünken.  Dass  er  ihm  auch  auf  den  weiteren  Wegen  seiner 
schriftstellerischen  Thätigkeit  wie  ein  Höriger  seinem  Herrn 
willig  und  treulich  gefolgt  ist,  dies  durfte  uns  schon  billig 
wundernehmen.  Hier  aber  handelt  es  sich  nicht  mehr  bloss 
um  ein  Mass  der  Coincidenz,  welches  aller  Regeln  der  Wahr- 
scheinlichkeit zu  spotten  scheint.  Denn  nicht  von  einem  f\ig- 
samen  Nachahmer  und  Nachtreter,  sondern  weit  eher  von  einem 
Gegner  oder  dem  Anhänger  einer  abweichenden  Richtung  Hesse 
es  sich  erwarten,  dass  er  mit  einem  Schriftsteller,  von  dem 
ihn  sicherlich  nicht  mehr  als  wenige  Jahrzehnte  scheiden, 
in  einen  so  seltsamen  Wettbewerb  einträte.  Gewiss  mochte 
Protagoras  durch  den  Erfolg,  den  er  auch  auf  diesem  Gebiete 
errang.  Andere  zur  Nacheiferung  reizen.  Seine  —  wie  wir  eben 
aus  Piatos  Mittheilung  ersehen,  —  in  höchstem  Grade  populäre 
und  weitverbreitete*  Apologie  der  Ringkunst  hat  in  Wahrheit 
jüngere  Talente  zur  Behandlung  vei-wandter  Themen  angeregt. 
Sollte  aber  der  geistesstarke   und  sprachgewaltige  Dialektiker 

Sitzungsber.  d.  phil.-liiBt.  Cl.  CIX.  Bd.  9.  Abb.  3 


34  IX.  Abhandlung:    Gonperz. 

diesmal  seinen  Gegenstand  —  die  Darlegung  der  allgemeinsten 
Gesichtspunkte,  von  welchen  aus  die  Werkmeister  der  ver- 
schiedenen Künste  die  gegen  sie  gerichteten  Angriffe  zurück- 
zuschlagen vermögen  —  so  wenig  erschöpft  haben,  dass  er 
eine  Nachlese  übrig  Hess,  welche  sogar  einen  ihm  zeitlich  ganz 
nahe  stehenden  Schriftsteller,  der  überdies  sein  warmer  Be- 
wunderer war,  zu  einer  Neubehandlung  desselben  Themas  zu 
bewegen  vermochte?  Fürwahr,  dies  darf  uns  mit  Fug  als  völ- 
lig unglaublich  gelten.  Dem  Doppelgänger  des  Protagoras,  den 
wir  schon  bisher  einige  Mühe  hatten  von  diesem  selbst  zu 
unterscheiden,  müssen  wir  an  dieser  Stelle  für  immer  Lebe- 
wohl sagen.  Nicht  Original  und  Abbild  stehen  vor  uns,  sondern 
die  beiden  Physiognomien,  die  einander  so  täuschend  ähnlich 
sehen,  dass  wir  sie  kaum  auseinanderzuhalten  vermochten,  sind 
in  Wahrheit  ein  und  dieselbe.  Wenn  nicht  alles  trügt,  so  ist 
die  Apologie  der  Heilkunst  aus  ebendemselben  Schreibrohr 
geflossen,  welchem  so  viele  andere,  für  uns  leider  verlorene 
Meisterstücke  dialektischer  Beredsamkeit  entstammt  sind.^ 

Mag  das  voranstehende  Ergebniss,  welches  der  Verfasser 
dieser  Blätter  im  Lauf  eines  vollen  Menschenalters  immer  wie- 
der von  neuem  geprüft  und  als  probehältig  befunden  hat, 
anderen  ebenso  gesichert  und  einleuchtend  erscheinen  oder 
nicht,  ein  Bedenken  sollte  sie  jedenfalls  nicht  von  seiner  An- 
nahme zurückhalten:  die  Frage  nämlich,  wie  es  denn  möglich 
sei,  dass  die  Schrift  des  abderitischen  Sophisten  unter  die 
Werke  des  koischen  Arztes  gerathen  sei.  Das  Schicksal  an- 
tiker Schriftwerke,  ihre  Erhaltung  sowohl  wie  die  Bewahrung 
ihres  Automamens,  hing  oft  an  einem  gar  dünnen  Faden.  ^ 
In  unserem  Falle  vereinigt  sich  alles,  um  das  Zerreissen  des 
Fadens  erklärbar  zu  machen.  Dass  beim  Entstehen  der  so- 
genannten hippokrati sehen  Sammlung  das  blinde  Ungefähr 
eine  weit  grössere  Rolle  gespielt  hat  als  der  kritische  Scharf- 
sinn, dies  ist  bekannt  genug.  Umschliesst  diese  Sammlung 
doch  Schriften,  deren  Abfassungszeiten  weit  auseinanderliegen, 
Werke  des  verschiedensten  Ursprungs  und  Inhalts,  darunter 
auch  solche,  die  feindlichen  Schulen,  wie  die  koische  und  kni- 
dische  es  waren,  angehören.  Ja,  es  fehlt  in  der  Schriftenmasse, 
welche  den  Namen  des  Vaters  der  Heilkunst  an  der  Stirne 
trägt,   nicht  an  Stücken,   deren  Lehrgehalt  einen   diametralen 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  35 

Gegensatz  offenbart,  und  in  einigen  Fällen  wenigstens  lässt 
sich  sogar  der  Nachweis  erbringen,  dass  ein  Bestandtheil 
der  Sammlung  in  directer  polemischer  Absicht  gegen  einen 
andern  gerichtet  ist.^  Wie  sollte  es  uns  da  befremden,  dass 
auch  die  meisterliche,  allen  Aesculap- Jüngern  gleich  werthe 
und  willkommene  Vertheidigung  ihrer  Zunft  darin  ein  Plätz- 
chen gefunden  hat,  nicht  minder  als  das  gleichfalls  rhetorisch 
gefkrbte  ,Ge8etz'  ^  oder  die  Formel  des  von  den  Aerzten  beim 
Antritt  ihres  Berufes  zu  leistenden  Eidschwurs?  Nur  unter 
einer  Voraussetzung  wäre  dies  nicht  zu  erwarten  gewesen,  — 
falls  nämlich  die  Geisteserzeugnisse  unseres  Sophisten  als  solche 
sorgfältig  gesammelt  und  getreulich  behütet  worden  wären. 
Nichts  spricht  jedoch  für  eine  solche  Vermuthung,  alles  (Ur 
ihr  Gegentheil.  Protagoras  hat  so  wenig  als  etwa  Gorgias  oder 
Prodikos  eine  Schule  gegründet.  Keine  Schar  treuer  Jünger 
wachte  eifersüchtig  über  sein  Andenken,  keine  SchulbibUothek 
umschloss  seine  Schriften,  kein  Grammatiker  widmete  der  Ord- 
nung und  Reinigung  seiner  Bücher  den  Treufleiss  und  Scharfsinn 
gelehrter  Arbeit.  Die  spärlichen  Anführungen  und  der  Mangel 
an  eingehenden  Beurth eilungen  auch  von  Seiten  der  Kunstrichter 
beweist,  dass  der  Ruhm  des  zu  seiner  Zeit  hochgefeierten 
Mannes  ein  gar  kurzlebiger  war.  Auch  dem  Sophisten  flicht  die 
Nachwelt  keine  Kränze.  Laertius  Diogenes  übermittelt  uns  frei- 
lich ein  Verzeichniss  seiner  Schriften,  aber  nicht  der  sämmtlichen, 
sondern  nur  der  ,erhaltenen'  (xa  aw^ojAsv«  IX,  65),  d.  h.  der- 
jenigen, welche  die  Gewährsmänner  dieses  Scribenten  gekannt 
und  gelesen  hatten;  und  wie  sorglos  auch  diese  Liste  angefertigt 
ist,  zeigt  der  Umstand,  dass  selbst  die  uns  unter  drei  verschie- 
denen Namen  bekannte  und  noch  dem  Porphyrios  zugängliche 
metaphysische  Hauptschrift  des  Sophisten  darin  fehlt. ^  Ebenso 
wenig  kennt  das  Verzeichniss  die  auf  die  Künste  bezüglichen 

Schriften,  welche  dem  Plato  vorlagen  (id  ripcotaY^pEta wepi 

16  7:d'kr^<;  xalTwvaXXwvTe/vwv,  Sophist.  233®)  mit  alleiniger  Aus- 
nahme jener,  welche  die  Ringkunst  behandelte.  An  ihnen,  oder 
doch  an  dem  Bestandtheil  derselben,  der  uns  hier  beschäftigt, 
scheint  sich  ein  Wort,  welches  eben  Plato  auf  sie  anwendet,  in 
gar  seltsamer  Weise  erfüllt  zu  haben.  £r  nennt  sie  ,ein  Gemein- 
gut des  Lesepublicums'  (SE^YjfAoaKOfjieva  ^ou  xaraßEßXrjiai);  das  zu- 
gleich vielverbreitete  und  schlecht  behütete  Buch,  das  einst  in  aller 

3* 


36  I^.  Abhandlnng:    Oompers. 

Händen  war  und  dessen  Autorschaft  bald  niemand  kümmerte 
ist  im  eigentlichen  Sinne  publici  iuris  oder  herrenlos  geworden! 
Diejenigen,  fiir  welche  sein  Inhalt  ein  mächtiges  Interesse  zu 
besitzen  fortfuhr,  mochten  es  allein  bewahren,  ihrer  Bücherei 
einverleiben  und  mit  einem  Autornamen  versehen! 

Doch  auch  Jene,  welche  sich  unsere  Ergebnisse  nicht 
sofort  oder  nicht  vollständig  anzueignen  vermögen  —  und  es 
fällt  ja  Niemand  leicht,  eine  Vorstellung,  die  er  von  frUh  auf 
in  der  Seele  getragen  hat,  mit  einem  wesentlich  anders  ge- 
arteten Bilde  desselben  Gegenstandes  zu  vertauschen  — ,  wer- 
den es  hoffentlich  nicht  bereuen,  sich  mit  dem  vorliegenden, 
in  seiner  Art  einzigen  Literaturdenkmal  etwas  einlässlicher  be- 
schäftigt zu  haben.  Können  wir  aus  demselben  doch  gar  man- 
ches lernen,  und  vor  allem  Eines,  worauf  ich  die  Aufmerk- 
samkeit meiner  Leser  zum  Schlüsse  noch  so  nachdrücklich  als 
möglich  hinzulenken  wünschte.  Man  nehme  für  einen  Augenblick 
an,  die  Schrift  von  der  Kunst  sei  verloren  gegangen,  und  nur 
der  metaphysische  Paragraph  sei  uns  erhalten.  Und  nun  male 
man  sich  die  Consequenzen  dieses  Vorkommnisses  aus,  welches 
sich  so  leicht  hätte  ereignen  können.  Welch'  eine  Vorstellung 
hätten  wir  dann  von  dem  Verfasser  des  Büchleins  gewonnen! 
Welch'  ein,  ich  sage  nicht  unzulängliches,  nicht  schiefes  und 
schielendes,  sondern  der  Wahrheit  schnurstracks  widerstreiten- 
des Bild  desselben  würde  in  diesem  Falle  vor  uns  stehen!  Wie 
unabweislich  würden  dann  Folgerungen  erscheinen,  deren  voll- 
ständige Grundlosigkeit  wir  jetzt  klärlich  einzusehen  vermögen. 
Die  Unklarheit  und  Vieldeutigkeit  jener  metaphysischen  Er- 
örterungen würde  einen  tiefen  Schatten  auf  die  Gestalt  ihres 
Urhebers  werfen,  unter  welchem  diese  ganz  und  gar  ver- 
schwinden müsste.  Fast  ohne  Widerrede  müssten  wir  die  Be- 
hauptung hinnehmen,  dass,  wer  das  Dasein  der  Heilkunst  durch 
so  offenkundige  Fehlschlüsse  zu  erweisen  bemüht  ist,  giltige 
und  triftige  Beweise  für  seine  These  vorzubringen  überhaupt 
nicht  im  Stande  war.  Denn  warum  hätte  er  sonst  zu  jenen 
Scheingründen  gegriffen,  und  woher  sollte  ihm,  der  in  dichtem 
metaphysischem  Nebel  tappt,  die  Erleuchtung  kommen,  die  ihn 
zu  einer  halbwegs  befriedigenden  Vollbringung  seiner  Aufgabe 
befähigt?  Ich  will  das  Bild  nicht  weiter  ausmalen  und  auch 
nicht  fragen,    wie    viel   dunklere    Farben    dasselbe    aufweisen 


Die  Apologie  der  Heilkonst.  37 

Würde,  wenn  auch  jener  Abschnitt  uns  nicht  in  seinem  Wort- 
laut vorläge,  sondern  durch  den  Bericht  eines  Geschicht- 
schreibers  oder  gar  eines  Philosophen  ersetzt  wäre,  der  seinen 
Inhalt  nicht  etwa  absichtlich  entstellt,  wohl  aber  in  gutem 
Glauben  verallgemeinert  und  in  seine  vermeintlichen  letzten 
Consequenzen  ausgesponnen  hätte. 

Die  Nutzanwendung  liegt  nahe  genug.  Protagoras  gilt 
einsichtsvollen  und  gewissenhaften  Forschern  als  ein  Vor- 
kämpfer subjectiver  Willkür,  als  ein  Leugner  jeder  objectiven 
Wahrheit,  als  ein  Feind  der  Wissenschaften;  dies  alles  auf 
Grund  eines  Sätzchens,  dem  wir  auch  in  der  hier  behan- 
delten Schrift  in  nur  wenig  veränderter  Fassung  begegnen, 
gleichwie  auf  Grund  von  Berichten,  die  wieder  auf  nichts  An- 
derem fussen,  als  auf  eben  diesem  Sätzchen.  Wie  diese  all- 
gemeine Charakteristik  sich  mil  den  überlieferten  Thatsachen 
zusammenreimen  lässt,  die  man  mehr  oder  weniger  widerwillig 
anzuerkennen  pflegt,  —  diese  Frage  hat  niemals  eine  aus- 
reichende Beantwortung  gefunden.  Der  Kämpe  subjectiver 
Willkür  war  zugleich  ein  Lehrer  der  Moral,  an  dessen  persön- 
licher Ehrenhaftigkeit  nicht  der  leiseste  Makel  haftet,  und  der 
das  Lob  des  Hochsinns  und  der  Mannhaftigkeit  in  ebenso  edlen 
als  markigen  Worten  verkündet  hat.  Der  Verächter  der  Wissen- 
schaften >  hat  auf  den  mannigfachsten  Gebieten  menschlicher 
Erkenntniss  bahnbrechend  und  schöpferisch  gewirkt.  Er  hat 
die  Sprache,  die  er  selbst  so  meisterhaft  zu  handhaben  wusste, 
zum  erstenmal  zum  Gegenstand  eindringender  Beobachtung 
und  verständiger  Zergliederung  gemacht;  er  hat,  wenn  nicht  alles 
täuscht,  das  Strafrecht  zuerst  aus  seiner  uranftlnglichen  Ver- 
quickung mit  der  Theologie  gelöst,  und  ihm  rationelle,  das 
Heil  der  Gesellschaft  fördernde  Ziele  ge wiesen. ^  Er  hat  über 
die  Fragen  der  Gesetzgebung  überhaupt  Gedanken  entwickelt, 
welche  gesund  und  bedeutend  genug  waren,  um  ihn,  den  Theore- 
tiker, als  einen  verlässlichen  Rathgeber  in  staatsmännischen 
Fragen  erscheinen  zu  lassen,  und  die  seinen  Freund  Perikles 
bewogen,  ihn  mit  der  schwierigen  Aufgabe  einer  colonialen 
Gesetzgebung  zu  betrauen.  Er  ist  Sn  die  höchsten  Fragen 
menschlicher  Erkenntniss  mit  einem  Verein  von  ruhiger  Ge- 
lassenheit und  unerschrockenem  Muthe  herangetreten,  wie  er 
nur  einem  lauteren,  in  sich  gefesteten  Gemüthe  zu  entspringen 


38  IX.  AbliADdlnog:    Gompers. 

pflegt.  Er  hat  endlich  über  die  AniUnge  der  menschlichen 
Gesellschaft,*  wir  wissen  nicht,  mit  welchem  Masse  von  histo- 
rischer Einsicht,  aber  jedenfalls  mit  einer  Grossartigkeit  der 
Auffassung  und  mit  einem  Glanz  der  Sprache  gehandelt,  welche 
Plato  überbieten  zu  müssen  glaubte,  ehe  er  den  gefeierten 
Mann  mit  Erfolg  anzugreifen  und  seine  Gestalt  durch  eine  ver- 
zerrende Darstellung  herabziehen  zu  können  hoffen  durfte.  Der 
Leugner  objectiver  Wahrheit  und,  wie  man  so  gern  hinzuzu- 
fügen pflegt,  aller  allgemeingiltigen  Normen  hat  mehr  als  vier 
Jahrzehnte  hindurch  in  allen  Theilen  Griechenlands  als  viel- 
gesuchter und  vielbewunderter  Lehrer  gewirkt,  als  solcher  eine 
Fülle  positiver  Lehrsätze  nicht  nur  vorgetragen,  sondern  (wie 
die  platonische  Darstellung  und  überdies  der  Titel  einer  seiner 
Schriften:  ,die  gebietende  Rede'  zeigt)  mit  ganz  ungewöhnlichem 
Nachdi^uck  und  in  der  allereii^dringlichsten  Wieise  eingeschärft 
und  gleich  einem  Mahnredner  oder  Prediger  verkündet.  Auf 
den  verschiedensten  Wissensgebieten,  in  der  Tugendlehre  wie 
in  der  Sprachkunde  und  in  der  Redekunst,  ist  er  gesetz- 
geberisch zu  wirken  bemüht  gewesen,  und  die  Unterscheidung 
zwischen  dem  Richtigen  und  dem  Unrichtigen,  dem  Regel- 
rechten und  dem  Regelwidrigen  hat  in  seinem  Gedanken- 
kreise sicherlich  keinen  allzu  kleinen,  weit  eher  einen  Über  Ge- 
bühr ausgedehnten  Raum  eingenommen.  Alle  dem  steht  jener 
Ausspruch  gegenüber,  welcher  der  übereilten  und  allzu  unter- 
schiedslosen eleatischen  Verneinung  eine  Bejahung  gegenüber- 
stellte, welche  ihrem  innersten  Kern  nach  dem  Fortschritt  des 
Wissens  ungleich  förderlicher  war,  aber  gleichfalls  der  nöthigen 
Einschränkungen  und  Unterscheidungen  ermangelte.  Fürwahr, 
auch  in  der  Geschichte  der  Philosophie  und  der  Wissenschaften 
scheint  mitunter  jenes  unheimliche  Wort  zu  gelten,  vermöge 
dessen  drei  beliebige  Zeilen  von  der  Hand  jedes  Angeklagten 
genügen,  um  seine  Verurtheilung  zu  bewirken. 

Die  Mahnung  zur  Vorsicht  im  Urtheilen  und  zur  Ent- 
haltsamkeit im  Ableiten  von  Consequenzen ,  die  aus  diesem 
Sachverhalte  allezeit  zu  uns  sprach,  schlägt  jetzt  mit  doppelter 
und  dreifacher  Gewalt  *  an  unser  Ohr.  Der  protagoreische 
jSatz'  in  seiner  ganzen  beirrenden  und  verwirrenden  Viel- 
deutigkeit steht  hier  hart  neben  Einsichten,  die  durch  ihre 
Tiefe   und   Klarheit   schier  unser   Erstaunen   erregen   müssen. 


Die  Apologie  der  Heilkunst.  39 

Die  Sonne  selbst  ringt  noch  mit  dem  Gewölk  des  Morgens^ 
während  ihre  Strahlen  bereits  die  Spitzen  der  Berge  vergolden. 
Dass  ein  Geist,  welcher  sich  in  der  obersten  Erkenntnissregion 
noch  nicht  mit  ausreichender  Sicherheit  bewegt,  Problemen 
von  nur  wenig  geringerer  Allgemeinheit  schon  völlig  gewachsen 
sein  kann,  und  dass  man  ihm  das  schwerste  Unrecht  thut, 
wenn  man  dies  verkennt  und  ihn  an  die  Folgerungen  fest- 
nagelt, die  sich  aus  seiner  noch  unzulänglichen  Behandlung 
jener  Fragen  zu  ergeben  scheinen,  —  diese  Wahrheit  lässt 
sich  in  unserem  Falle  gleichsam  mit  Händen  greifen.  Sie 
stellt,  wenn  ich  nicht  irre,  in  ihrer  Anwendung  auf  die  Werth- 
schätzung  des  Protagoras,  aber  auch  von  dieser  oder  irgend 
einer  anderen  besonderen  Anwendung  abgesehen,  den  vor- 
nehmsten Gewinn  dar,  welchen  die  Lecttire  unseres  Büchleins 
gewährt.  Allein  auch  sonst  ist  dieselbe  an  mannigfachem  Er- 
trag nicht  eben  arm.  In  wie  hohem  Grade  die  Sophisten- 
beredsamkeit dazu  angethan  war,  die  für  die  besten  Ideen 
des  Zeitalters  empfängliche,  für  Formschönheit  jeder  Art  be- 
geisterte und  in  jeder  dieser  Richtungen  durch  vollendete 
Leistungen  nicht  wenig  verwöhnte  griechische  Jugend  zu  be- 
zaubern und  mit  sich  fortzureissen ,  dies  mussten  wir  vordem 
glauben,  jetzt,  da  wir  ein  glänzendes  Probestück  dieser  Gattung 
kennen  gelernt  haben,  vermögen  wir  es  erst  nachempfindend 
zu  begreifen.  An  mehr  als  einer  Stelle  glaubt  man  den  rau- 
schenden Beifallsjubel  zu  vernehmen,  den  die  virtuose  Leistung 
des  Denk-  mid  Redekünstlers  zu  entfesseln  so  geeignet  war. 
Doch  auch  die  Schranken  dieser  wie  jeder  anderen  geschicht- 
lichen Erscheinung  werden  uns  in  dem  Masse  deutlicher,  als 
wir  ihr  näher  treten.  Die  Kunstform  der  Darstellung  legte 
der  Entwicklung  des  wissenschaftlichen  Geistes  eine  Fessel  an, 
welche  dieser  früher  oder  später  abzustreifen  genöthigt  war. 
Aber  auch  die  in  Anwendung  gebrachten  Kunstmittel  konnten 
dem  sich  stetig  läuternden  und  verfeinernden  Geschmacke  auf 
die  Dauer  nicht  genügen.  Die  abgezirkelte  Regelmässigkeit 
des  Satzbaues  musste  bald  als  steif  und  starr  erscheinen,  die 
scharfe  Sonderung  der  kleinen  Abschnitte  und  das  reliefartige 
Hervortreten  der  einzelnen  Worte  und  Gedanken  mussten  einem 
ebenmässigeren  und  gefälligeren  Fluss  der  Rede  weichen.  Der 
schmetternde    Trompetenton,    der    durch    diese    Schrift    geht, 


40  l^-  Abhftndlnng:    Gomperz. 

mochte  bald  das  Ohr  ermüdeD;  das  grelle ,  kalte  Licht,  das 
sie  ausstrahlt,  das  Verlangen  nach  milderen  und  gedämpf- 
teren Farben  wecken.  Das  spät  errungene  Vermögen,  grosse 
Redemassen  künstlerisch  zu  bewältigen  und  gleichsam  Sprach- 
symphonien zu  schaffen,  musste  die  bescheideneren  Masse, 
den  ängstlichen  Gang  und  die  allzu  zierliche  Ausführung 
jener  ersten  Versuche  der  griechischen  Kunstprosa  als  klein- 
lich, wenn  nicht  als  widrig  erscheinen  lassen.  Das  überstarke 
Selbstgefühl,  welches  unser  Autor  so  unverholen,  man  möchte 
sagen  mit  plebejischem  Trotze  zur  Schau  trägt,  ist  zwar  auch 
einem  Plato  keineswegs  fremd,  wie  denn  die  Alten  überhaupt 
,da8  Ding  nicht  kannten,  das  wir^  Bescheidenheit  nennen,  aber 
es  tritt  bei  dem  aristokratischen  Schriftsteller  in  urbaneren  und 
versteckteren,  vielleicht  eben  darum  nur  um  so  gefährlicheren 
Formen  auf.  Die  von  diesem  als  ein  so  erlesenes  Kunstmittel 
verwendete  sokratische  ,Selbstverkleinerung^  und  Prätension  des 
Nichtwissens  endlich  wirkt  nach  dem  fast  polternden  Ungestüm, 
mit  welchem  der  ,Weisheitsmeister'  sein  Wissen  verkündet  und 
sich  seine  Geltung  erstreitet,  wie  labender  Schatten  nach 
heissem  Sonnenbrand. 

So  war  denn  vermöge  des  wunderbar  raschen  Wachs- 
thums,  welches  das  hellenische  Geistesleben  kennzeichnet,  dem 
ebenso  eigenartigen  als  folgenreichen  Phänomen,  das  uns  be- 
schäftigt, nur  eine  kurze  Stunde  glanzvoller  Entwicklung  zu- 
gemessen. Neue  Bedürfnisse  kamen  empor,  neue  Mittel  ihrer 
Befriedigung  wurden  ersonnen.  Die  Reigenfllhrer  der  auf- 
steigenden Richtungen  aber  blickten  auf  ihre  Vorgänger,  welche 
ihnen  die  Wege  bereitet  hatten,  gar  bald  mit  eben  so  grossem 
Hochmuth  und  eben  so  geringem  DankgefUhl  zurück,  wie  etwa 
Thukydides  auf  Herodot  oder  Herodot  auf  Hekataios. 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  41 


A  =  Codex  graecus  Parisinus  2563 
M  =  Codex  ^aecus  Marcianus  269 
R  =  Codices  recentiores  vel  omnes  vel  plerique 
r  =  Codionm  recentioram  pauci  vel  unns. 
Calvus  •=  Hippocratis  Opera  per  M.  Fabium  Calvam  ....  latinitate 
donata,  Basileae  1526 
Aid.  =  Hippocratis  Opera,  Venetiis  1526  (in  aedibus  Aldi) 
Cornarins  =  Hippocratis  libri,  Basileae  1538  (Froben) 
Sambacus  =  Joannis    Sambuci    variae    lectiones    (1561),    in    Steph. 

Mackii  edit.  Hippocr.  (Vindob.  1743) 
Zwing.  =  Hippocratis    vig^nti   duo    commentarii,    Theod.    Zvingeri 

studio  et  conatu,  Basileae  1579 
Mercar.  =  Hippocratis    Opera,    ed.    Hieron.    Mercnrialis,    Venetiis 
1588  (apud  Jontas) 
Foes.  =  Hippocratis  Opera  latina  interpretatione  et  annotationibus 
illttstrata,    Anntio    Foesio    authore,    Francofurti    1595 
(Wechel) 
Serv.  et  Fevr.  =  Variae  lectiones  ex  daobiis  Servini  et  Fevrei  exemplari- 

bus  desumptae,  in  Foesii  edit.  p.  45 — 46 
Littr^  =  Oeuvres  complötes  d^  Hippocrate,  par  E.  Littr^,  Tome  VI, 
Paris  1849 
Ermerins  =  Hippocratis  et  aliorum  medicorum  veterum  reliquiae,  ed. 

F.  Z.  Ermerins,  Vol.  H,  Trajecti  ad  Rhenum  18C2 
Reinhold  =  'IjCTcoxpax»)«  xo|ii85  Car.  H.  Th.  Reinhold,  I,  ''^^vr^fJ\  1864 


4i5  IX.  Abhandlung:     Gomperz. 

|j.ev  oioviat  oü  touto  5ionuprjCor6fA£vo».  o   i^ci)    Ae^o),  aXXa  loxoptY)!;   otxeiTj«; 

STTlBe^lV  7U0:£Ü[JL£V0'..    i[l0\    §£    TO    jJLEV    Tl    TWV    fJLYJ   fiOptJlAEVWV  fi^fiUpiffXÄtV,    5  tl 

xal  £üp£Ö^v  5tp£aaov  i^J  av£?£6p£Tov,  ouvEcto?  8ox£i  £xt06|i.if)|xi  t6  xal  Ipvov 
5  fiTvai,  xal  to  la  i^fAtspfa  e;  t£Xo<;  E^Ep^a^Ecröat  oxiauTU);  •  ts  8£  Xc^wv 
cu  xaXdiv  T£)rvY)  Ta  toT^  a/.Xot;  £upr^jjL£va  aio/uvEiv  xpoöüjXEToöat,  exotvop- 
Ocu^/ra  [X£v  [xyjBev,  BiaßaXXovra  5s  Ta  twv  eiSotwv  7:pb<;  toü?  jjlyj  £?86Ta(; 
E^EupvJfAaTa,  oux£Tt  (juvEcio;  Boy.Ei  £xi96(jLy;|jLi  t£  xal  Epyov  eTv«;,  aXXa 
xaxoryYS^iTQ  [xaXXov  ©uaio^  y)  aTc/vir^-    pLOJvoiJt  y^tp  S>i  toT^  ätE/votaiv  i^ 

10  ipYaaiT)  a'jTYj  ip[K6^Ei  <piXoT'.jjL£ojjL£V(i)v  [jlev  o'j3a[^.a  84  8uva{X£vwv  xoxiy; 
uxoupveTv  £(;  to  T3e  xwv  TceXa;  Epya  tj  öpöa  esvt«  StaßaXXetv  i)  oüx  op6a 
p,ü>[X£T(76a!t.  TCj;  [jlev  cjv  £(;  Tot^  aXXa<;  te^väc;  toutw  tw  Tpoxo)  ejJwaztovTa^ 
otat  [kiXei  t£  xal  wv  jxeXei  ol  SuvajxEvo».  xwXüovtwv  5  8£  xap£0)v  Xo^o; 
toT^  I;  ir/Tptxr;v  £[ji.::op£uo|jL£voi?  EvavxwiaETat,  6pacJv6jjL£vo<;  [x^v  Sia  toütoü^ 

15  ou^  ^J'STS!,  EUTCopfiwv  Be  5',a  ttjv  texvt^v  ^  ßor^BEt,  BuvdfjiEvo*;  Se  Bia  aoftTjv 
^  XETcaßEurai. 

2.  AoxeT  SyS  [xoi  TO  jAEV  ou^Axav  TE^VY)  cTvai  oüBsfAia  oüx  Eoöaa. 
xai  Yap  a>.OYov  twv  eovtwv  t:  -^y*^^^^^  I^^j  ^^^'  ^'^S'  "^«^^  Y^  P"-^  eovtwv 
Tiva  ov  v,q  oücjiyjv  6£r,(7a[jL£voq  azoYY^'-^^^^^''  <*^?  EdTtvj    Et  fötp  ^^  ^^^^  T* 

20  iSeTv  Ta  fxti  EovTa  &CT:ep  Ta  EÖvTa,  oux  oT5*  otco)?  av  xtq  aüxa  vo|xtcjet£ 
Ixy;  E6vTa,  &  y^  ^^'^t  ^*'  oyÖaXfxoTdtv  i^siv  xal  Y^wfJif)  vwaai  a>?  eotiv. 
aXX*  oicüx;  [xy)  oux  y]  touto   toioutov    aXXa  Ta  [jlev  Eovta  aiE:  6paTa{  te 

1  E?mv  A,  Etat  MR        a?a^po£icerv  A'  (a?a5(po£(jÄ£rv  ut  videt.  A*),  «{o^pMcoiEiv 
MR         2  ot  TOUTO  8ia3rp/]acio[jL6voi  o^-^  8  iy^'^  ^^yto  Parisini  nonnulli,  alii  sine  ou^ 
fllXi  ZaTop{>]5  A'        3  Itu^ei^iv  libri    (ItciStjEiv  A^)        (xIv  ti  MR,   (jlcvtoi  (sie)  A 
eupT](jivo>v  AM,  eupiaxofxivtov  R       4  EupeOcv  MR,  ipeuOev  A  (IxeüÖEv  A^,  ut  videt.) 
(Tuviato;  A,  ^uvIffEciH  M,  ^vsaio^  R      ^o/ist  libri      6  7cpo0up.eTa6ai  A,  :cpoOu|xl£oOo(i  MR 
7  (jiv  MR  Se  A       8  ouvivio^  Sox^ei  AM,  SoxIei  ^uviaio^  R       9  xaxarfyEXiT]  A  et  Qale- 
nu8  in  glossario,  xaraYfEXiT]  MR     yap  ot]  A,  yap  Bia  (8ia  deletum)  M,  yap  Suc  Paris. 
2140,  8/j  ora.  R     xoiai  A^  Tor<jiv  A^MR     10  9iXoTip.£ojt£vcL)v  AM,  9iXoTi|xou[jLlv«t>v  R 
xoQco)  A,  xaxi7)(  MR      11  uicoupyEEtv  libri      ei;  to  AR,  i(  to  M       12  [xcopiEoBai  libri 
13  ü)v  AM,  Serv.,  Zwing,  in  marg.,  h  o!ai  R,  wv  xai  h  otai  r       14  tou;  MR,  Toiai 
A^  TOiaiv  A^       iTCt7copEuo(iivot;  A,  oOtco;  ijxTropEuojjLEvot;  MR       14 — 15  toutIou;  oS; 
^i^u  MR,  TouTou;  tou;  ij/lyEiv  EOlXovTa;  A      17  BoxIei  libri      oujjltcäv  MR,  ouvnacv  A 
18  EVEov  A       19  ÖErjjofi..  AM,  ösaa.  R       19 — 20  ei  yap  Öt)  eoh  yE  Ihm  {yt  eK.  A* 
ut  vid.)  Ta  EdvTa  worcEp  Ta  [xtj  EovTa  A,  Et  yap  8r]  ?(tti  y'  ?8£iv  (e^SeTv  M),  Ta  ^r^  lövTa 
(ovTa  Mr)  ijyjKBp  xoc.  idvTa  MR     20  vojaioteie  A,  vojir^asiE  (corr.  m.  2)  M,  voijoeie  R  Post 
verba  {xf,  Eo'vTa  add.  a>97CEp  toc  io'vTa  MR     21  xai  AMr,  xdcv  r     o^OaXp-otaiv  MR,  o^doX- 
lAot;  A    voTJaai  libri     22  t\  A,  e'it]  MR     toc  [ih  lovTa  MR,  to  [Ls.y  eov  A     te  A,  om.  MR 


Die  Apologie  der  Heiltenst.  43 


1.  Es  gibt  Leute,  die  ein  Gewerbe  daraus  machen,  die 
Gewerbe  zu  schmähen,  wobei  sie  freilich  nicht  dies  zu  thun 
vermeinen,  sondern  denken,  dass  sie  ihre  eigene  Gelahrtheit 
an  den  Tag  legen.  Mir  aber  scheint  es  allerdings  ein  Werk 
und  ein  Begehren  der  Vernunft,  etwas  von  dem  noch  nicht 
Erfundenen  zu  erfinden  (wenn  es  anders  erfunden  besser  ist 
als  nicht  erfunden)  und  eben  so  das  Halbvollendete  zu  Ende 
zu  führen.  Allein  durch  die  Kunst  unlauterer  Reden,  was 
Andere  erfunden  haben,  schänden  zu  wollen,  selbst  nichts 
bessernd,  wohl  aber  die  Leistungen  der  Wissenden  den  Un- 
wissenden gegenüber  verlästernd,  dies  erscheint  mir  nicht  mehr 
als  ein  Werk  und  ein  Begehren  der  Vernunft,  sondern  als  ein 
Merkzeichen  übler  Naturanlage  oder  als  Unkunde.  Denn  nur 
die  Sache  der  Unkundigen  ist  dieses  Treiben,  durch  welches  sie 
der  Schlechtigkeit  Ehrgeiziger,  aber  Unvermögender  Vorschub 
leisten,  indem  sie  die  Werke  ihrer  Nächsten,  wenn  sie  gut 
sind,  verschwärzen  und,  wenn  sie  schlecht  sind,  tadeln.  Die 
nun  in  dieser  Weise  in  die  anderen  Künste  hineintappen, 
mögen  Jene,  welche  es  vermögen,  wenn  es  sie  kümmert  und 
wo  es  sie  kümmert,  daran  hindern.  Die  gegenwärtige  Rede 
aber  soll  denen  entgegentreten,  die  in  dieser  Art  in  die  Heil- 
kunst eingreifen,  —  voll  Muth  durch  die  Niedrigkeit  derer, 
die  sie  bekämpft;,  voll  Zuversicht  durch  die  Grösse  der  Kunst, 
der  sie  zu  Hilfe  kommt,  vermögend  aber  durch  die  Weisheit, 
mit  der  sie  gerüstet  ist. 

2.  Es  scheint  mir  aber  überhaupt  keine  Kunst  zu  geben, 
die  nicht  wirklich  ist.  Ist  es  ja  doch  ungereimt,  etwas  von 
dem  Seienden  für  nichtseiend  zu  halten.  Denn  wie  käme 
Jemand  dazu,  etwas  von  dem  Nichtseienden  zu  erschauen  und 
zu  verkünden  als  ein  Seiendes?  Denn  wenn  das  Nichtseiende 
zu  sehen  ist  wie  das  Seiende,  so  weiss  ich  nicht,  wie  man  es 
flir  nichtseiend  halten  kann,  was  doch  mit  Augen  zu  schauen  ist 
und  mit  dem  Geist  zu  erkennen  als  ein  Seiendes.  Aber  es  wird 
dem  wohl  nicht  so  sein.   Sondern  das  Seiende  wird  immer  ge- 


44  IX.  Abbandlnng:    Gompers. 

xai  Y'"^*^^^^*^*^)  "^^  ^^  P*^  sovia  oure  bpixai  oute  Y^^<»><^2f3fi.  Ytvwffxetat 
Totvuv  §£§eY(Ji.€Vü)v  ffiri  (eiBsa)  twv  Tsxvewv,  xat  oüBepiia  cotlv  ^  y^  ^^ 
Tivo^  eTSeo^  ou^  oporat.  olfAat  §^  ^y^T^  ^^'*  '^^  ^vofjiaTa  auta^  dta  Ta 
eiBea  XaßeTv  oXoyov  y^P  öwco  täv  &vopi.aT(i>v  t^y^^^*'  "^^  eTBea  ßXaorca- 
5  veiv  xal  dSuvaTOv.  xa  piev  y^P  OYopLorra  voiAoOexi^iJLaTa  eoxtv,  xa  8e  etSsa 
ou  vofJt.oOeT)(^iJ.aTa,  iXka,  ßXaati^(ji.aTa  fUGco^. 

3.  Ilepl  [xev  ouv  toötwv  £?  y^  "^'^  f^^  aovw?  ex  twv  etpr^^ASvcov 
(jüvtr^atv,  SV  oXXowtv  äv  X6Y0tatv  (ja^ecrepov  BtSoj^ösir^'  irepi  Se  tt)Tptx^q, 
i?  xauTYjv  Y^p  ^  XoY©?,  Ta6TY)q  ouv  tyjv  dtTröJe^iv  Tconjaoixatj   xai  icpÖTOv 

10  YS  StopteOjxai  8  vo[jl{^(0  iTQTptxtjv  sTvat*  to  8tj  irafjL7:av  iTcaXXacoeiv  twv 
voaeovTwv  Tob<;  xajxdTOüc;  xai  twv  vocY)pi.aT<i)v  laq  a^oBp6TY|Ta;  a|jißXuv6tv, 
xac  xb  jiTj  e^f/eipeTv  xoTat  xexpaxY;|jL^voi?  Orcb  xwv  vooTjiJLaxwv,  £t86xaq  oxt 
^avxa  ou  Buvaxat  irjxptXK}.  o)?  ouv  ^oizi  xe  xauxa  xal  otVj  xe  ^oxiv  Jii 
icavxb?  Tcoieiv,   icepl   xouxou  |jiot  6  Xowcbq  Xoyo?  ffir^  Ijxae.  ev  ^k  x^  x^q 

15  x€x*^?  oTCo^e^si  äfxa  xal  xou^  Xöyou^  xwv  aioTruvetv  auxYjv  otO[jLev(t>v  «v- 
acp-i^ao),  fi  äv  5xaoTO?  auxä)v  wpi^ffffeiv  xi  oi6|X£voq  xuYX^vtj. 

4.  "Eaxt  fjLev  ouv  pioi  ap/r)  xou  Xoyou  -fl  xat  ifxoXoYi^^aexat  icapa 
Tcoatv.  5xt  Y^  ^^'ot  e^uYtaivovxai  xwv  OeponceuofAeviov  uwb  ir^xptx^?,  opw- 
XoYE^Tai,  5x1  J'  Ol)  Tüdvxs?,    ev  xo6x<i)  -JSStq  tJ/eYexat  i^  '^eX^TQ^   >t«t  ^aclv  ol 

20  xa  ysipid  XsYOvxe^  Sia  xou;  aXtaxo|jievou;  urcb  xwv  vo81Q{jlgcx(i)v  xou^  dico- 
^euYOvxa<;  auxa  xu/T)  d-jcoceuYetv  xal  ou  3ia  xyjv  xix^tjv.  eYti)  5e  dnrooxe- 
pew  fxev  ou5*  auxb<;  xtjv  rij^r^v  IpYou  ouBsvo;,  if^Y^^l**'  ^^  '^o'^^'  f^^^  xocxw? 
Ö£pa7C£uofA£vot(7t  voGTiJjJLaat  xot  "TCoXXa  XT]v  drcu)r{rjV  2ic£cr6at,  xowi  Be  eu  xy;v 


2  5eS£iY|jivtüv  MR,  ÖEÖiBayjjLdvcov  A  e*8»)  pro  ffir^  Serv.,  Foes.  in  ver- 
sione,  Ermerins  (etSia),  t^St]  (eBec)  scripsi  3  8^  A,  8^  MR  auxa;  A,  aOtyj^  BfR, 
auTcuv  r  4  aXoyov  MR,  oXXoyov  A  ^yEToSat  xa  stSsa  AM,  xot  Ei$ea  ^ysiodat  R 
5   9uaio^    (cpuaEco^    A)     vo[jLoOEXYj{jiaTa     libri ,     ^uato^     transposui  iociv   A, 

loxi  MR  7  yl  MR,  om.  A  8  Suvi7)atv  libri  dXXoiaiv  ov  XoYOiaiv  A,  aXXoi; 
Sv  XoYOt^  MR  (avoXdYOt^  M^  r)  9  obcd^Et^tv  libri  (dbcdÖTj^tv  A^)  10  8^  iptEupot 
MR,   StopiEUjjLfti  A         vopl^co  MR,   vo{j.i^a>v  A^,   vo[Ay)^(üv  A^         dbcoXavaeiv  A 

12  lyy^eiphw   libri         xExpaxy)[i.£voi$   A,   x£xpax)Q[A£voiaiv   R,   xExpaxy][jLivotat  M^ 

13  idcixet   Buvaxai  A,    xauta  ou  8.   R,    xauxa  8.    Mr,    ^cocvxa  xauxa   oO  8.  Galen., 
icttvxa  ou  8.  scripsi  (Calvns:  ,medicinam  mala  omnia  tollere  non  posse') 
TEot^i  libri         ioxiv  A,   laxi  MR         14  tcoUew   libri         xspt  xouxo  (sie)  (loi  6 
Xu;cd{  (sie)  Xd^of  ^8v]  Soxat  A,  ^spi  xduxou   (loi   8:fj  6  Xoinb^  loxai  Xd^o^  MR 

15  obroS£{^Ei  libri       16  xuf^^ovEi  A       17  Ijxi  A,  Icjxi  R,  ioxiv  Mr       (jiv  Ar,  om. 
MR        iptoXo-p^aExai  A,  6(xoXo-p]0i{(TExat  MR       18  yap  AM',  {xlv  R,  [aev  yap  M^ 
iSuYtoCvovxat  xcov  MR,  s^uYiaivdvxo>v  A         18 — 19  &{jioXoY^£xai  libri         19  8^  o6  A, 
81  ou  MR  /J87)  MR,  Ei8t  A'  20  xoh^  03109.  ^t  ^  '^^^^  obco^.  MR 

21 — 22  oux  obcoacEpIco  MR,    oOx  om.  A  22  fjYEu[jiai   MR,    ^Y^tSpai  A         f&£v 

om.  A        23  vooi^ftadt  AM,  vouoijpiavi  R        xa  om.  A 


Die  Apologie  der  Heillnuiit.  45 

schaut  und  erkannt^  das  Nichtseiende  aber  wird  weder  geschaut 
noch  erkannt.  Ek'kannt  aber  werden  Artbilder  der  schon  ent- 
deckten Künste ;  und  keine  gibt  es^  die  nicht  aus  einem  Art- 
bilde erschaut  würde.  Und  ich  denke  überdies,  dass  sie  auch 
die  Namen  durch  die  Artbilder  empfangen  haben.  Denn 
ungereimt  ist  es  anzunehmen,  dass  die  Artbilder  aus  den 
Namen  entsprungen  seien,  und  unmöglich;  denn  die  Namen 
sind  Dinge  der  Uebereinkunft,  die  Artbilder  aber  sind  nicht 
Dinge  der  Uebereinkunft,  sondern  Erzeugnisse  der  Natur. 

3.  Wer  aber  hierüber  aus  dem  Gesagten  noch  nicht  völlig 
im  Klaren  ist,  den  können  andere  Reden  eines  Näheren  be- 
lehren. Ueber  die  Heilkunst  aber  —  denn  auf  diese  zielt  die 
Rede  —  will  ich  im  Folgenden  sprechen,  indem  ich  zuvörderst 
bestimme,  was  ich  für  die  Sache  der  Heilkunst  halte:  nämlich 
das  völlige  Beseitigen  der  Leiden  der  Kranken  und  das  Mildern 
der  Heftigkeit  der  Leiden;  ferner  aber  das  Sichgarnichtwagen 
an  Jene,  die  von  den  Krankheiten  schon  bewältigt  sind,  in  der 
Erkenn tniss,  dass  die  Heilkunst  nicht  alles  vermag.  Wie  sie 
nun  dieses  vollbringt  und  durchweg  zu  vollbringen  vermag, 
das  soll  das  Folgende  lehren,  wobei  ich  in  der  Darstellung  der 
Kunst  zugleich  auch  die  Reden  derer  beseitigen  will,  die  sie 
zu  schänden  glauben,  wo  ein  Jeglicher  von  ihnen  etwas  zu 
sagen  vermeint. 

4.  Der  Anfang  meiner  Rede  ist  nun  von  der  Art,  wie 
ihn  alle  billigen  werden.  Denn  dass  einige  von  denen,  welche 
die  Heilkunst  behandelt,  geheilt  werden,  dies  wird  anerkannt; 
dass  aber  nicht  alle,  darum  wird  die  Kunst  schon  getadelt,  und 
es  sagen  die,  die  das  Schlechtere  sagen,  wegen  derer,  die  den 
Krankheiten  unterliegen,  dass  Jene,  die  davonkommen,  durch 
Zufall  davonkommen  und  nicht  durch  die  Wirksamkeit  der 
Kunst.  Ich  aber  werde  sicherlich  auch  meinerseits  den  Zufall 
keines  seiner  Werke  berauben;  ich  denke  aber,  dass  die  schlecht 
behandelten  Krankheiten  in   der  Regel  einen  schlechten  Aus- 


46  IX.  Abhandlung:    Oomperz. 

caaöat  ij  ttjv  Texvtjv,  ewcsp  }^p(i)|jL£voi  aüit)  xat  u^coüp^eovie^  OvtaaOijffav^ 
To  jxev  Y^P  "^i^  '^yji'i  £1^0?  ^iXbv  oüx  sßouXiJOrjaav  Osi^a^sOai,  ev  ^  rij 
T6)rvT)  STreTpctj^av  aipea?  aurou;,  fixrre  ttJc;  {A£v  e^  tyjv  pjxt;v  ava^opi;^ 
5  dxr, XXaYjjiivot  sioi,  t^;  |jl£vto'.  i^  Ttiv  Te^^i'^  o^>t  aTnjXAOYpLSVoi •  ev  2) 
vap  sxsTpE'J/av  aÜTTJ  (79ea(;  y.al  exCoreujov,  ev  to6tü)  outtj?  xai  to  eßo? 
eaxs'J^avro  xal  ttjv  SuvajjLiv  -spavOevto;  toj  Ip^ou  eYvtoaav. 

5.  *Epet  8yj  6  TavovTia  Xe^wv  5t(  icoXXol  •fiÄTQ  xat  ou  xp-rjcdpievct 
tYjTpct)  voceovreq  uYiavOr^cav,  xal  e^w  tw  Xo^w  oüx  dncrreü).  Boxei  8£  {loi 

10  o'icv  T6  elvat  xat  triipoi  |jlT|  xP<«>H'£^ou(;  tr,Tptxtj  Tieptiux^'^^ »  ^^  H»'*^  *»>^^^ 
eiBevat  5  xt  opObv  ev  aÜTij  Ivt  >)  5  ti  y.ri  opOov,  aXX'  Äore  eiriTu/otev 
ToiauTa  OepoTceO^avTe;  ecouTouq  ozoTi  ::ep  dv  e6epaxe66r|aaVy  et  xai  itiTpoTaiv 
expwvTO.  xai  tout6  ye  TexjjLTjptov  ptäya  tSJ  ouaitj  t^i;  Te^virj?,  OTt  eouca 
T6  eoTt  xat  [jLeYdXri.  orcou  y^  fatvovTai  xal  ol  jatj  vcfjiiCovTeq  aÜTfjV  eTvat 

15  9(i)(^c[Aevot  Ol'  auTi^v.  itoXXy;  y^P  dvirp^iQ  xat  tou;  {ay;  y^piiiiihouq  itjxpctfft 
voffT^cavTai;  Se  xai  üYtaaOsvTac;  eiSevat  5ti  ij  SpwvTe^  Tt  f^  \k%  Bpu>VTe^ 
L»Y'-dc6T]Gav.  YJ  Y^p  dciiiYj  t^^  TueXu^aYit),  ij  wotw  wXIovt  üj  Biijnu,  t}  Xo'JTpo^<; 
^  dXouatY),  y)  xcvciciv  ij  r^cu/iY),  i^  lixvotctv  yJ  dYpU7n>(Yj,  y^^  tyj  drovTWv 
to6t(i)v   Tapo/Y)   xpcojxevot   uYid<70Y)aav.    xai   tw   w^sXYJaOat  ttoXXyj   dvdYXYj 

20aÜT0tq  eoTiv  eYvwxevat  OTt  ^jv  (Tt)  to  (o^eXijaav,  xai  5t'  eßXdßYjcov  t« 
ßXaß^vac  OTt  ijv  Tt  to  ßXai]/av.  Td  y^P  "^^j*  ü)®£X^36ai  xai  Td  tw  ßeßXa- 


1  x*  MA'  (ut  vid.),  TS  R  iSwTwt^yöerriv  A,  i^^YiavO.  R,  uyiavB.  M 
1 — 2  a?Tti{aag6at  AM,  aixiaa.  R  2  ^^pedpisvoi  A,  )^p(ü(ji£voi  MR  auToi  A',  acun; 
AI  nt  vid.  uyuxoe.  A,  uYidvO.  MR  3  IßouXiJOijaav  AM ,  iJßouX.  R  4  a^a« 
libri  5  Gbc7]XaY(x.  (bis)  A  6  auiTj  (A*  ut  vid.,  airoi  A^)  a^o^  xat  ^jdoTEuaary 
iv  louTO)  A,  hzizpz'^aN  xat  i;:{aTEuaav  aurrj  990^  aurojf,  iv  toutco  MR  7  i^EpaOevTo; 
A^  (jccpovOevTo?  A^j,  TwpaO^vTo?  Serv.  et  Fevr.  8  5^  AM,  81^  IvtauOa  R  9  ooxigt 
libri  5e  MR,  fip  A  10  i»;Tpu^  MR,  i»)Tpuc^v  A  11  iviij  0  n  A*  (cvjjr, 
A'),  evirj  oti  M*  (IveCt)  M^),  Iveit)  xai  0  xi  R,  ?vi  ?j  0  n  scripsi  oXXco^  xe  hzix. 
MR  (oXXbs  TS  Sv  r),  aXo)«  te  Et  A,  aXX'  (oor^  av  Cornarius  cet.  12  ü  om.  M, 
7)  A^   (ei  A*)  13  yE  iEX(xiipiov  A,    ys  TExljx^piov  M,   yE  tI«o{   tEXfii^piov  R 

15  aü>^d(Ji£voi  libri  aO-n^v  A'  MR,  aunj?  A'— *  16  uyiacjÖlvro?  AMr,  uyiavSsv- 
To?  r  tSpüivTEs  pro  i^  opfovTE^  ri  ?|  ji?j  opoivTs;  A,  ISpwvTE^  (corr.  ^  SptovrE^)  M 
17  uyidoÖTjaov  Ar,  GyidvÖTjaav  Mr  äoiö  libri  äXiovi  A*  (icXeiovi  A*),  icXeio^i 
MR  8{<]«i  Mr  XouTpotai  A^  (v  add.  man.  4),  XouTpotoiv  MR  18  5)  t^  MR, 
ij  Ti  A  19  üYido67)aav  A,  uyiavO.  MR  axpEXfJaOai  A^M,  w^EXEroeai  A'R 
20  «uTot^  A,  aüxou?  MR  0  ti  ^v  libri,  on  i^v  <ti)  scripsi.  oxi  iam  ,vetu8  codex* 
Mercur.  20—21  xai  dx  (in  ras.  m^;  fiiit,  ut  vid.,  txü>)  ipXaßTjaav  xco  ßXaß^vai 
oti  ^v  x{  xb  ßXa<|/av  A,  xal  ti  xi  x'  IßXaßrjjav  xai  xb  (xö  M)  ßXaß^vai  xai  0  xi  ^v  xb 
ßXa'j^v  Mr,  xai  0  xi  xb  ßXatJMtv  iv  xtu  ßXaß^vai  xxi.  r      21  rri^sXfiaÖai  AM,  ui^XEtodai  R 


Die  Apologie  der  HeUknnst.  47 

gang  nehmen;  die  gut  behandelten  aber  einen  guten.  Und  wie 
können  auch  die,  die  gesund  wurden  ^  dies  etwas  anderm  zu- 
schreiben als  der  Hilfe  der  Kunst,  wenn  sie  diese  benützend 
und  ihre  Gebote  befolgend  wieder  gesund  wurden?  Denn  das 
nackte  AnÄitz  des  Zufalls  wollten  sie  nicht  erschauen,  da  sie 
sich  der  Kunst  übergaben,  so  dass  sie  der  Herrschaft  des  Zufalls 
ledig  sind;  der  der  Kunst  aber  sind  sie  nicht  ledig,  denn  indem 
sie  sich  ihr  übergaben  und  anvertrauten,  haben  sie  auch  ihr 
Antlitz  erschaut  und  ihre  Macht  nach  vollbrachter  Heilung 
erkannt. 

ö.  Allein  der  Gegner  wird  sagen,  dass  schon  viele,  auch 
ohne  einen  Arzt  zu  gebrauchen,  krank  waren  und  wieder  ge- 
sund wurden,  und  dem  weigere  ich  nicht  den  Glauben.  Es 
ist  aber,  so  meine  ich,  möglich,  dass  man,  auch  ohne  sich 
eines  Arztes  zu  bedienen,  doch  in  den  Bereich  der. Arznei- 
kunst geräth,  nicht  so  freilich,  dass  man  wüsste,  was  in  ihr 
richtig  und  was  in  ihr  unrichtig  ist,  wohl  aber  so,  dass  man 
durch  Zufall  eben  das  thut,  was  man  auch  gethan  hätte,  wenn 
man  Aerzte  befragt  hätte.  Und  das  ist  ein  gewaltiger  Beweis  für 
den  Bestand  der  Kunst,  dass  sie  besteht  und  dass  sie  mächtig 
ist,  wenn  es  sieh  zeigt,  dass  auch  Jene,  die  nicht  an  sie  glauben, 
durch  sie  gerettet  werden.  Denn  nothwendig  müssen  Jene, 
welche,  ohne  einen  Arzt  zu  gebrauchen,  krank  waren  und 
wieder  gesund  wurden,  wissen,  dass  sie  irgend  etwas  thuend 
oder  unterlassend,  gesund  wurden.  Denn  entweder  durch  reich- 
lichen Speisegenuss  oder  durch  Enthaltung  von  Speisen,  oder 
durch  vieles  Trinken  oder  durch  Dürsten,  oder  durch  Baden 
oder  durch  Nichtbaden,  oder  durch  Ruhe  oder  durch  Ermü- 
dung, oder  durch  Schlaf  oder  durch  Schlaflosigkeit,  oder  aber 
ein  Gemenge  von  all  dem  «gebrauchend,  wurden  sie  wieder  gesund. 
Und  im  Falle  des  Nutzens  müssen  sie  nothwendig  wissen, 
dass  ihnen  etwas  nützte,  im  Falle  des  Schadens  aber,  dass 
ihnen  etwas  schadete.     Was  freilich  durch  Nutzen  und  durch 


48  tS-  Abhandlang!    Oompetc. 

fdat  (bptqjieva  ou  iza^  Ixavb^  "p^bivat*  ei  toivuv  i'inanfaeTat  'S^j  eicaiveiv  i^ 
tl/SYsiv  6  voOTJaa^  twv  StaiTriixiTtov  Tt  oiciv  CrYtavötj,  icivta  xaÖTa  Tij? 
ir^Tpix^^  (eupi^jcrei  ü>q)  Igftiv*  xal  eortv  oudev  ^aaov  ta  «{AopTv^evTS  tcuv 
(i>9eXT]7avTfa>v  jxapTOpia  Ttj  TSj^^/yj  e?  to  sTvai'  xa  [asv  y«P  w^eXn^aavTa  to) 
5  op6(o;  TTpoffeve^^O^vat  wyeXrjcav,  xa  ik  ßXa^l^avxa  tw  [ay2X6ti  cp6(i>q  icpoc- 
eve^O^vai  IßXatJ/av.  xa{Tot  ozou  tö  xe  opObv  xai  xb  piij  ipöbv  5pov  ej^si 
exoxcpov,  zä)<;  xouxo  oox  Äv  xe^vr^  eiv;;  xouxo  ^op  l^w^e  ^iQfxt  axex^^TQv 
elvat  &:roü  [jlk^xs  opöbv  evc  [i.Y]Sev  [jLiiJxe  cüx  ipöcv  oäoü  Be  xouxwv  eveoxtv 
sxaxepov,  oüxexc  Äv  xouxo  epycv  dxeyrviTj?  elTj. 

10  6.  "Ext  xoivuv  ei  [xev  azb  ®apfjLix(i>v  xa>v  xe  xaOaipovxtov  xal  tü»v 

bxavxwv  T^  lYjffi;  TJi  xe  iiQxpixij  xai  xowiv  ir|Xpowtv  [jloOvov  eYivexo,  ooOevij^ 
T)v  Äv  6  efxb^  Xo^o?'  vuv  Se  ^»atvovxat  xwv  irjXpwv  ot  (AoeXtaxa  eicatveojjiÄVot 
xal  Siaixi^fxaaiv  iu>[jLevoc  xal  a)%Xo(ai  ^e  eiSeaiv^  ä  oüx  äv  xt^  ^^i^  (At| 
Ott  ir^xpo?,  dXX'  Oü5e  i3((i)xir;q  aveiccax/^ijuov  axo6ffa<;,  [ir,  ou  xijq  x^vr^^  eTv«. 

15  oxo'j  ouv  oüBev  oüx'  ev  xoT^  a^^^^^^^  '^**^^  ir^xpaiv  oux*  ev  xj  iiriXpexi)  auxij 
a^^petöv  ecxtv,  dXX'  ev  xotai  TcXetGxotai  xwv  xe  ^uojxevwv  xal  xöv  woteü- 
(jLeva)v  eveoxtv  xa  elSea  xcjv  Oeporceiöjv  xal  xojv  ^apjAdxcov,  cux  eaxtv  exe 
OüSevi  xwv  dveü  lYjxpoij  uYialJoiJLivwv  xb  aüx6|xaxov  aixiK^aacjOac  op6w  Xd^w. 
xb  jxev  Y«P  auxdjAaxov  ou8ev  oatvexat  ebv   eXe^xV^^^^'   ^*^  T^  "^o  T* 

20  vojxevov  8td  xi  eupioxoix'  dv  Y^^^f^S'^^^?  >^^''  ^^  '^<i^  ^^^  "^^  '^^  auxofjLoxov  ou 
(pa(vexat  ougiyjv  e/ov  ouBepiiav  dXX'  i)  Svofxa'  if]  Be  iiQxpixY]  xal  ev  xolai 
3td  xt  xal  ev  xotci  Tupovcoüfjievoiffi  ©aivexat  xs  xal  9>aveixai  atel  oujiijv 
e^roü^a. 

7.  Total  [jiev  o5v  rij  xuxt)   xt)v    uYteiYjv   xpocxiOetai  xy)v   8e  xexvijv 

25  a^atpeouai   xotaux'    dv   xi?   Xe^ot.    xou?    8'    ev    XYJcrt    xwv    droOvtjcxovxwv 

1  iTcaivIsiv  libri        2  ofjiv  AM,  o^taiv  R        uytdcTOT]  A^  (sed  9  in  v  mut. 
man.  1),  GyiovÖT]  MB       2 — 3  xij;  ?»]Tpucf)5  ovxa  e&pTjasi  xai  loxiv  oüSIv  B,  ttj«  Jijrpix^? 
^otiv  0^^  A,   rrj;  iTjtpixfj^  Icm  xai  lortv  o^8^  M,  hiatum  indicavi  et  snpplevi. 
4  ioTo  A,  ili  10  MR      5 — 6  t^Skriavt  et  SßXa<{>£v  M,  co^IXijoav  et  EßXs^  A^  (sed 
^ßXa^ov  in  lßXa<];ev  mut.  man.  1)  R        6  xe  AM,  om.  R      8  Ivi  AM,  sTi]  R      ds 
MR,  TS  A       9  oOxiti  Sv  Toüro  (lo  M)  Ip^ov  drs^viTif  e^y]  AM ,  :c(u^  rouxo  oux  ov 
li^vTj^    EpYov    aXX^  dxexvtY);  eti];  R       10  oan  Serv.  et  Fevr.,  uicb  AMR,  int  Par. 
2143      11  ^  om.  A      tototv  A,  toT;  MR       lyivEto  AM,  iylvETO  R      12  ^v  om.  A 
vuv  §£  AMr,  vuv  8s  8^  r       13  8iaiT){[xa9i  A*  (v  add.  ni^)      ys  Littr^,  xs  libri 
15  07C0U  libri,  oxou  Zwing,  in  margine       16  Pro  st  in  ocxpsiov  i]  vel  i  hab.  vid. 
A^,  an  d^pi^iov?       xoCot  A,  tou;  MR         17  Ospflocitov  A^  (si  A^)         txi  om.  A 
18  aMaotaOai  A,  aixiiaaaO«  MR       19 — 20  YSivofisvov  A*       20  t{  xb  auTO(Jiaxov  A, 
tb  auro(Ji.  8e  M,  tt  xb  8i  aurop..  R      21  0'j8£|x(7]v  libri      ot>vo[ia  AM,  ouvo(xa|Muvov  R 
xoCai  A,  xoti;  MR       22  xai  ht  xcioi  A,  om.  MR       7cpovoou(jL£vot(  libri       xc  MR, 
yt  A       ahi  A,  Iti  MR       24  86  uyiTjv  A*,  uysijjv  A',  uyisiijv  MR       Tzpoozi^m  A*  et 
M*       xf^v  8s  T^v7)v  A,  T^;  8fc  xi)^v»)C  MR       25  Xiyei  A^  corr.  m.  4      dno6vT)(7X.  libri. 


Die  Apologie  der  Heilkanst.  49 

Schaden  von  einander  gesondert  ist,  vermag  nicht  ein  Jeder 
ztt  erkennen.  Versteht  es  aber  der  Kranke  etwas  von  dem^ 
bei  dessen  Gebrauch  er  gesund  wurde ,  zu  loben  oder  zu 
tadeln,  so  wird  er  finden,  dass  dies  alles  der  Heilkunst  an- 
gehört. Und  das,  was  sich  schädlich  erwies,  ist  kein  geringerer 
Beweis  für  das  Dasein  der  Kunst  als  das,  was  sich  als  nütz- 
lich bewährte.  Denn  das,  was  nützte,  nützte  durch  den  rich- 
tigen Gebrauch;  was  aber  schadete,  schadete  dadurch,  dass 
es  nicht  mehr  richtig  gebraucht  ward.  Wo  aber  dem  Rich- 
tigen und  dem  Unrichtigen  jedem  seine  Grenze  gesetzt  ist, 
wie  sollte  das  nicht  eine  Sache  der  Kunst  sein  ?  Denn  f\lr  die 
Sache  der  Unkunst  halte  ich  das,  wobei  es  weder  etwas 
Richtiges  gibt,  noch  etwas  Unrichtiges;  wo  aber  jedes  von 
beiden  vorhanden  ist,  da  kann  nicht  mehr  die  Rede  sein  von 
blosser  Unkunst. 

6.  Wenn  nun  ferner  die  Heilung  der  Krankheiten  den 
Aerzten  und  der  Heilkunst  nur  durch  die  reinigenden  und  zu- 
rückhaltenden Mittel  gelänge,  so  wäre  die  Kraft  meiner  Rede  nur 
gering.  Nun  sehen  wir  aber,  dass  die  besten  unter  den  Aerzten 
auch  durch  Veränderung  der  Lebensweise  heilen  und  durch 
andere  Dinge,  die  nicht  nur  jeder  Arzt,  sondern  auch  jeder 
unkundige  Laie,  der  davon  gehört  hat,  für  Behelfe  der  Kunst 
halten  muss.  Wenn  es  nun  aber  weder  für  die  guten  Aerzte, 
noch  für  die  Arzneikunst  selbst  etwas  Unnützes  gibt,  sondern  in 
dem  meisten  von  dem,  was  da  wächst  und  was  erzeugt  wird, 
Weisen  der  Behandlung  und  der  Heilung  enthalten  sind,  so  kann 
niemand  mehr,  der,  ohne  einen  Arzt  zu  befragen,  krank  war 
und  genas,  dies  mit  gutem  Rechte  dem  Ungefähr  zuschreiben. 
Denn  das  Ungefkhr  erweist  sich  als  gar  nicht  bestehend,  wenn 
man  ihm  zu  Leibe  geht.  Denn  bei  allem,  was  da  geschieht, 
kann  man  finden,  dass  es  durch  etwas  geschieht,  in  dem  Durch- 
etwas aber  verliert  das  Ungefilhr  sein  Bestehen  und  wird  nichts 
als  ein  Name.  Die  Heilkunst  aber  hat  in  dem,  was  durch 
etwas  geschieht  und  was  sich  vorhersehen  lässt,  ihr  Bestehen 
und  wird  es  darin  allezeit  haben. 

7.  Dies  nun  kann  man  denen  erwidern,  welche  die  Rettung 
der  Sjranken  dem  Zufall  beilegen  und  der  Kunst  entziehen; 
was   aber   die   betriflft,    die   in   dem   unglücklichen   Ende    der 

Sitznn^ber.  d.  phil.-hist.  Gl.  CXX.  Bd.   9.  Abb.  4 


50  ü*  A^handlvng :     Gomperc. 

TYjv  jji.ev  twv  dTcoOvtjoxsvTwv  a^l'üX^^i^  dvaiTir^v  'ÄoOioräat,  ttjv  Se  töv  tyjv  iij- 
Tpcx^v  pteXeTTj^avTcov  ouvsaiv  aiT(T]v'  d)q  ToTai  (Jiiv  iiQxpoiq  eveon  xd  \t.i\ 
dscvta  eiccti^at,  xoioi  Se  voaeouaiv  oux  Iveoxi  t3i  ^pooraxB^vra  icopaßf^vai. 
5  xal  lATjV  iroXu  -^s  6uXoY(>»t€pov  TOtai  xdfAyouaty  iSuvateXv  xk  icpooraoooiAeva 
uicoupY6iy  i)  toT^  iiQTpoiai  Td  [t,r^  Sdovra  eicetiaaetv.  ol  (a^v  ydp  ir]ftatvo6(n) 
YV(i>|AT;  [xsO*  uYiaCvovTo^  ffdapiaTo^  e^x^tp^o^^S  Xo^taaiASvoc  xd  xe  icape6vta 
Tcov  Te  T:apo(xo(iev(i)y  xd  Ö(ao{(i>^  dtcereO^vra  T0i9i  Tcopeouat,  £>ar€  icore 
BepoiceuOevTa^^)  sivreiv  (bq  dici^XXa^av'   ol  S*  oure  £  X(X(jLvou9tv  oure  8t'  d 

10  xdfJivouatv  siBoxeq,  ov)d*  5  ti  ex  Tüav  TCaps6vx(i)v  Soxac  ou3'  5  ti  ix  toW 
TouToiaiv  6)jLOicov  Y^v^^^t  [^^^oreq],  exiTdaaovxaiy  dXY^ovTcq  {Jiiv  ev  tcL  icop- 
eövTi  9oße6(jievot  8^  to  (asXXov,  xal  TcXi^peiq  (a^v  Tijq  vouaou  xeveoi  8e 
9(xui>v,  d^Xovtc^  $6  xd  TQpoq  xvjv  vouoov  ^Si]  (xdXXov  ^  xd  xpbq  x^v 
uYis^^i^   TCpooBix^oOai,  cüx  diro6aveTv  6pu>vxeq  dXXd  xopxepetv  dSuvaxeuvxeq. 

15  othu)^  $6  SiocxetfJL^vouq  icoxepov  eixbq  xo6TOuq  xd  \mo  x<i>v  ti^rpäiv  ixtxoaoö- 
(leva  ^oieTv  i)  dfXXa  icoieTv  ^  d  eTcexdx^^^)  ^  '^^^  iiQxpouq  xouq  ixeivwq 
8(axet[Aivouq  (S>q  6  TcpöoOev  XÖYoq  i^p(i.i^^vEuasv  eicixdaaeiv  xd  (jly2  Sdovxa; 
dp'  o{)  icoXu  (idXXov,  xoug  (lev  deovxcoq  eicixaaaeiv  xoüq  8e  etx6x(i>q  dBu- 
vaxetv  ireCOevOac,  (ay)  x(6o(xivouq  8e  xepiTcdcxeiv  xoTai  Sovoexocg,    lav   ol  [at; 

20  ip6(5q  7^0YiCo|ji.evo(  xdq  atxCaq  xoTq  ou3ev  aixtoiq  dvaxiOsiot,  xouq  aixiooq 
iXeuOepouvxeq; 


1  au|jL9.  R,  ^1x9.  AM        Oaufio^oj  libri        oteco  A,  otok  MR        inpop.Evoi 
A^  i)catpo(x.  A^)  2icaip6tf|XEV0i  MR         2  aTu^ty]v  A,  axpy]a(/]v  R  (axpiau)v  r),   axpa- 
a(Y]v  M,  ai|^(T2v  Bcripsi         «vattCov  A,   alxirj^  (v  add.   m.  2)  M,  oOx  «Mt^v  R 
TJ^v  A,  om.  MR        3  9uv69tv  R,  gjv.  AM  {Tjtpoi«;  AM,   ^i^rpotatv  R         xk  [xrj 

iterat  A  4  ^vsoti  A,  im  MR  5  xi|ivouaiv  MR  (ofj.  in  ras.  M),  xa|i.vouot 
A  (v  add.  man.  4)  ocSuvstüiv  libri  6  üTcoopy^^v  libri  roi(  Ar,  roroi  M, 
Totatv  R  uYtavou97)  A*  tfj  post.  \»y  A,  om.  MR  8  StaTeOEvia  A,  StanOlvT«  MR 
icapfiouot  AM,  icapeooaiv  R  9  OepoocEuSivta  libri,  0Epaic£u6lvra(  scripsi  a>c  AM, 
oTi  R  oGts  8t'  5  xd^vouviv  MR,  om.  A  10  E^^oxe;  A,  om.  MR  o&$'  dti  A,  066' 
oxi  0^  posteriore  loco  MR  1 1  rou-cotcnv  BiR,  xoudotaiv  A  yvHTou,  MR,  ytvovt«  A 
2v  A,  om.  MR  12  9oßE6(AEvoi  Ar,  9oßou(&evoi  Mr  Kkr,pesi  A,  icXiJpi]^  M*, 

Kki^p&ii  M'R  vouoou  AMr,   vooou  r         xevIoi  A,   xevoi  MR  13  20iXovtE( 

libri      8^  xa  A,  8i  om.  MR      ^8t]  A,  ^81«  MR       djv  AM,  om.  R        14  uyiEiv 
A>,  &Y6&]v  A'*r,  &Ytc(y)v  Mr  oduvatEuvTE^  A,   otSuvaWovTS^  MR  15  ouriü^  A, 

oßxco  MR        16  Rotiav  (bis)  libri       ^  «  A,  ))  S  M,  S  oOx  R      9)  MR,  ora.  A 
18 — 19  a8uvaiEiv  A,  a8uvad£iv   MR  19  icEiOscOat  et  nsiOof^ilvou^  MR,  jc{0£o6ai 

et  7Ct6o{A.    (i  in  Et  mut.   man.  4)  A  Baviioic  A  ( — toi(n  m',  v  add.   m.  4), 

Oavtikoioiv  R,  O«vdboi(n  M  (v  add.  m.  2)  20  avai:(07)at  A,  avaTtOlauri  MR 

21  iXcuOfipouvxEc  MR,  IXsuOepeuvxE^  A 


Die  Apologi«  d«r  Beilknnat.  51 

Kranken  den  Untergang  der  Kunst  erblicken ,  so  weiss  ich 
nicht,  mit  welchem  triftigen  Grunde  sie  die  Ohnmacht  der 
Sterbenden  für  schuldlos  halten,  die  Einsicht  der  Heilkundigen 
aber  für  schuldig,  —  als  ob  es  zwar  möglich  wäre,  dass  die 
Aerzte  das  Unrichtige  vorschreiben,  nicht  aber,  dass  die 
Kranken  die  Vorschriften  übertreten.  Und  dennoch  ist  es  viel 
wahrscheinlicher,  dass  die  Kranken  unvermögend  sind,  das 
Verordnete  zu  befolgen,  als  dass  die  Aerzte  das  Unrichtige 
verordnen.  Denn  diese  gehen  gesunden  Geistes  mit  gesundem 
Körper  daran,  das  Gegenwärtige  erwägend  und  von  dem 
Vergangenen  das  ähnlich  Beschaffene,  so  dass  sie  von  gar 
manchen  Kranken,  die  behandelt  wurden,  sagen  können,  wie 
sie  davonkamen.  Jene  aber  wissen  weder,  woran  sie  leiden, 
noch  wodurch  sie  leiden,  noch  was  aus  dem  Gegenwärtigen 
hervorgehen  wird,  noch  was  aus  dem,  was  diesem  gleich- 
artig ist,  entspringt;  und  also  empfangen  sie  die  Verord- 
nungen der  Aerzte  —  Schmerz  empfindend  in  der  Gegenwart, 
Furcht  vor  der  Zukunft,  der  Krankheit  voll,  der  Nahrung  aber 
baar,  mehr  nach  dem  verlangend,  was  der  ELrankheit,  als 
nach  dem,  was  der  Gesundheit  gemäss  ist,  nicht  zu  sterben 
verlangend,  aber  sich  zu  beherrschen  nicht  vermögend.  Ist 
es  nun  wahrscheinlicher,  dass  die,  die  also  beschaffen  sind, 
das  von  den  Aerzten  Vorgeschriebene  thun  werden,  oder 
dass  sie  anderes  thun  werden,  was  ihnen  nicht  vorgeschrieben 
ward,  oder  aber,  dass  die  Aerzte  denen,  die  so  beschaffen 
sind,  wie  sie  das  Vorige  zeigte,  das  Unrichtige  verordnen? 
Nicht  vielmehr,  dass  diese  zwar  richtig  verordnen,  jene  aber 
nicht  zu  gehorchen  vermögen,  da  sie  aber  nicht  gehorchten, 
auch  dem  Tode  anheimfallen,  dessen  Schuld  die  unrichtig 
Denkenden  den  Unschuldigen  beilegen,  die  Schuldigen  ent- 
lastend ? 

4* 


0)a  U[>  Abbandlanf:    Oomperx. 

XpaTr^(JL£VOl^    UTCO    TWV     VOCYJ{JLiZT(i)V     [JLSfJL^OVTai     TTiV     tr^TptXK^V,     Xe^OVie?     ü)? 

Tauia  pL£v  xal  auTa  \xf  e(i>uTü)v  dv  s^uYia^^oixo  dt  iY/tipioiiai'^  iaa6at,  de 
8'  6TCixcüpiV,(;  Setiofi  jjieYaXYjq  oü/  Sirrovrai,  SeTv  8^,  efeep  9Jv  i^  texv»), 
5  xivO'  6(Ao{ü){  iao6ai.  ol  {xev  oov  xauTa  Xe^cvTs^  ei  ^ejA^ovro  xot^  ivjxpoi^, 
OTi  auTüiv  loiauia  XsYSVt(i)v  oux.  STzijjieXovxai  u>^  ^apa^poveuvKov,  eixoTuiq 
(Jv  ifjLSix^cvTO  jJiaXXov  rj  xsiva  jjLcjjL^ofxevot.  ei  ^ip  ti^  ij  TS^vtjv  e^  a  jjLTi 
TE^vr^  TJ  96CIV  £<;  dl  [At;  fuc.q  Tcecpoxtv  a^iwaetc  3'jvaaOai,  dt^voei  OY^otav 
apiJLcl^oucav   (lovtY;   (xaXXov  -^J   afjLaOiT).    wv   y«P    ^^t^    ^il*^^   "^öwi    xe   xwv 

10  ^uaiwv  TOiat  xe  xoiv  xexv^wv  opYavoi^  eictxpaieiv,  toi/cwv  Icrtv  igiMV  8t;- 
(jLioupYOi«;  elvai,  o/^Xcov  8s  oüx.  I'ariv.  otov  ouv  ti  'juaOif)  tüvOpo)7;o^  xjixbv 
c  xp6(7aov  e(rclv  twv  ev  tTjTptxf)  opYavwv,  oü8e  icpojSoxaaOat  touto  xoü 
8et  uTcb  tr^TpixTi?  xpaTY;Ofjvat  av.  auxi'xa  y*P  "^^^  ^^  ^"'J'^P'^fj  xatsvrwv  -KOp 
lax^cxa)^  xaiet,    toütcu   8e  i^^^ovcoq  de)xXa  noXXa*   tu)v   (jl£v   ouv  i^c^övcdv 

15  xa  xpeaau)  oiko)  8y;Xov3xi  dcviY;xa,  tu)v  86  xpax{9Ta)v  xa  xpeovü)  xo»^  ou 
8rjXov6xi  aviTjxa^  de  y^P  ^'^p  8tqjjlioüpy£i,  tcw^  ou  xa  xouxwv  [jiy;  iXiffxopieva 
StjXoT  0X1  drAXr,q  xe/vt;^  8eixai  xal  ou  xauxY;i;,  ev  tj  xb  icup  JpYovov; 
ojuxb^  8e  [jLOi  Xo^oq  xal  bzkp  xwv  aXXa>v  oca  xt]  ir^xpix^  {JuvepYeX,  wv 
dexdvxwv  ^r^pit  8eTv  ^xacxou  (ou)  xaxaxu^övxa  xbv   itjxpbv  xr/;  86va|JLiv  or- 

20  xtac6ai  xou  ^riOso;,   |xtj  xrjv  xe/vr^v.    ot   jasv  ouv   jxejJt^ofAevoi  xouq   towi 


1  OsXovTa^  A  et  Cod.   med.   gr.   Vindob.   43,   20IX.   MR  ly/sipav   A, 

iyyji^ki^i  MU  Totox  MR,  om.  A  1 — 2  x£xpary)(Jiivoi(  A,  xsxpai7)[XEvoi9tv  MR 
(v  add.  M''')         3  \iff  Ar,  a^^  Mr  iauxoiv  A,  autiiov  MR         laoOai  (bis)  MR, 

tTJoOai  A      oc  MR,  av  A       4  ^ydcXi^^  A,  om.  MR      ö  £t  AR,  tJ  M  (corr.  m.  2) 
C  auTbiv  A,  aO'lcov  MR  iTCijxIXovrat  A,   iTCtpAouvxai  MR  (bci(xsX<ovtat  M^) 

7  xstva  AM,   ixetva  R         v]  ze^^vvjv  A,  xe^vt^v  MR  B  ^uai^  A,   om.  MR 

ayvost  AR,  dcyvoi^  M  (corr.  m.  1)  9  iLaviTjv  appLo^ouaav  otj^voit)  libri  ((xav  yjv  in 
[jifXXov  mut.  M^,  ayvoia  A),   ayvoiav   ap|xo^ouaav   (mcvC/)  Zwing.  10  bnxpardstv 

libri  Touxaiv  MR,  xouricüv  A  10 — 11  dv^fjLioupyorc  eTvou  MR  (01$  M'  in  ras.), 
om.  avai  A  11  uvOpcjno^  AM,  avOpcoTCo^  R  12 — 13  touxo  noudei  A,  om.  MR 
13  Tcup  MR,  10  Tcup  A  14  xouxou  MR,  xouxlou  A  ?)<7aov  co;  A,  ^aaov  xai  R, 
lacuna  in  ras.  post.  ijoaov  (accent.  add.  m.  2)  M,  f|OaövuK  scripsl  eitooWv 
A^  (corr.  m.  4)  15  xpicrac»  AR,  xp£i99u)  M  dv{7)Ta  AM^,  x^  ovdfjxa  M^R 
16  Post  S^jXov  Ott  add.  Scrxiv  A  dTjjxioupyiei  A,  oO  ST^ixioupyi&i  MR  ta  touttov 
A,  xa  xouKi)  MR  17  xi;^v7;(  ^iixaa,  AM,  ^sixai  t^vT]^  R  Svi  M*,  ivf}  seu  iv 
^  M^,  Iv  7]  A,  ^(  Ivi  R  18  xü>v  oXXcov  Ar,  x^(  xcuv  &XXcov  Mr  ^vepyef  libri, 
^uvEpylEi  Zwing,  in  marg.  19  Ixaoxou  xaxax.  AMr,  Ixaoxou  (jl;^  xaxox.  r,  <oO> 

inserui  20  TciOou^  Ar,  icoOeo^  Mr  {xiq  MR,  aXXa  |a^  Ar  tou<  xo(ai  xexpa- 
X7}pivoiat  |A^  ly^^Eiplovxot  A,  xouxotat  (mut.  in  xoi(  xoroi  m.  1)  xsxp.  |ji^  ^stpiovro^ 
(mut.  in  hcjKiipioMdi  m.  2)  M,  xotai  (om.  r)  xoi(  xExp.  {i)j  ly^Eiplouot  R 


Die  Apologie  der  Heilkunst.  53 

8.  Es  gibt  aber  Einige,  welche  die  Heilkunst  um  der 
Aerzte  willen  tadeln,  welche  die  von  den  Krankheiten  schon 
ganz  Bewältigten  gar  nicht  zu  behandeln  unternehmen,  indem 
sie  sagen,  dass,  was  sie  zu  heilen  versuchen,  auch  ohne  sie 
gut  würde,  was  aber  ausgiebiger  Hilfe  bedarf,  das  fassen  sie 
gar  nicht  an;  sie  müssten  aber,  wenn  die  Kunst  wahrhaft  be- 
stünde, alles  gleichmässig  heilen.  Wenn  nun  die,  welche  dies 
sagen,  die  Aerzte  darum  tadelten,  dass  sie  sie,  wenn  sie  dies 
sagen,  nicht  als  Wahnwitzige  behandeln,  so  würden  sie  sie  mit 
besserem  Rechte  tadeln,  als  indem  sie  jenes  sagen.  Denn  wenn 
Jemand  von  der  Kunst,  was  nicht  die  Kunst,  oder  von  der 
Natur,  was  nicht  die  Natur  vermag,  verlangt,  so  irrt  er  einen 
Irrthum,  der  eher  dem  Wahnwitz  eignet  als  der  Unwissenheit. 
Denn  was  wir  durch  die  Kräfte  der  Körper  und  durch  die 
Hilfsmittel  der  Künste  zu  bewältigen  vermögen,  darin  können 
wir  etwas  schaffen,  sonst  aber  in  nichts.  Wenn  nun  der  Mensch 
von  einem  Uebel  befallen  ist,  das  stärker  ist  als  die  Hilfs- 
mittel der  Kunst,  so  darf  man  gar  nicht  erwarten,  dass  es  von 
der  Heilkunst  bewältigt  werde.  Denn  sogleich  von  den  Brenn- 
mitteln, welche  die  Aerzte  gebrauchen,  brennt  das  Feuer  am 
stärksten,  minder  stark  aber  auch  andere  mehr.  Was  nun 
stärker  ist  als  das  minder  Starke,  das  ist  offenbar  noch  nicht 
unheilbar,  was  aber  stärker  ist  als  das  Stärkste,  wie  sollte  das 
nicht  unheilbar  sein  ?  Denn  wenn  das  Feuer  Uebel  behandelt, 
wie  sollten  jene  von  ihnen,  die  dabei  nicht  unterliegen,  nicht 
den  Beweis  liefern,  dass  sie  einer  anderen  Kunst  bedürfen, 
und  nicht  der,  in  welcher  das  Feuer  das  Werkzeug  ist?  Und 
ebendasselbe  gilt  mir  auch  von  allen  anderen  Hilfsmitteln  der 
Heilkunst,  von  welchen  ich  insgesammt  behaupte,  dass  der 
Arzt  jedesmal,  wenn  er  mit  ihnen  sein  Ziel  verfehlt,  die 
Stärke   des   Leidens   anzuklagen   hat,    nicht   aber   die    Kunst. 


^4  U[«  AbliAndliing :    Gomperz. 


Y£%pavq[U^oiai  [ay]  EY/eip^cvTa^  icocpacxsXeGovrat  xat  ci>v  |at)  icpoo^xet  dhrcs- 
oOai  o&Bev  ^aaov  i!)  u>v  xpooi^xEC  icapaxeXeuöfjievot  ^k  Toura  uicb  piv  täv 
^vopiaTi  tv]Tp(5v  0<i>(j!.a2^ovTat,  urcb  3^  tu)v  xat  T^vt]  x.aTaYeX(dVTac.  ou  ijltjV 
ot)T(i)^  a9p6v(i)v  ol  Ta6TY]^  tvjq  $Y;{Ji(OupY{T]q  IpL-neipot  oSts  (JuofATjTecov  oux" 
6  aivsTeu>v  Sdoviai,  äXXa  XeXo-ftatiivayv  icpbg  5  xi  al  i^aaloa  zm  8v)(&ioup- 
Yü>v  TeX€i>Tü)(ji,svac  icXi^pei^  ebl  xat  Steu  u7coXe(i76|i,eva(  evSeei;,  Ixt  xü&v 
&v$£t(i)v,  &;  xe  xoT^  8T]fi.ioupY6Üaiv  devaOexIov  £^  xe  xoiq  StjpLioupYSOiiivoiffiv. 

9.  Ta  {jkiv  CUV  xax3(  xot^  iXXa^  xe^^a^  oXXo^  XP^^^^  P^'^'  diXXou 
Xo^ou  8^561*  xa  Se  xaxa  xyjv  lYjxptxtjv  dta  xe  dcxtv  wq  xe  xptx^a,  x3t  jxev 

10  6  icapotx6|Ji€vo<  xa  8fe  6  TCapeü)v  8e8i5st  X6yo?.  loxt  y^P  wT«  xauxTjv  xtjv 
xexvYjv  Ixovb)^  ei86at  xa  pi^v  xcov  vooY][i.ax(i)v  oux  ev  Suaoicxu)  xeifASva  xat 
oü  xoXXiy  xa  Bi  oux  h  eu8i^X<i)  xat  icoXXi.  Soxtv  ik  xa  {lev  ^^ovOeuvxa 
^C  "^  XP^'V  ^  XP^^TJ  ^  oi8i5|xaatv  fev  euBi^Xw'  -luapexsi  Y*P  ^t»>^<*>v  x^ 
xe  S^l^et  xcj)  xe  ^aujat  xrjv  crcepeoxTjxa  xat  xyjv  UYp6xY)xa  atoOaveoOat,    xal 

15  &  xe  aux(5v  8ep{Aa  a  xe  ^i^iJXPa,  &v  xe  ^xaaxou  i?|  icapoua(v]  ^  dicou^iY] 
xouux'  eoxCv.  xcov  (Aev  o3v  xotouxcov  icivxa)v  dv  icaat  xa^  ox^ataq  ava[jL2p- 
XKJxoüq  8ei  elvat,  oux  <*>^  ^iQt8ta?,  aXX'  5xi  e5e6pT)vxar  i|euprjvxai  ^e  jiitjv 
Ol)  xoujt  ßoüXt;OeTaiv,  dXXa  xouxwv  xoiat  BüVYjÖeiatv  Buvavxat  hk  owi  xd 
xe  xij;  7cai8eiT]^  jayj  sxtcoBwv  xa  xe  x^q  ^^ato?  jxtj  xaXa{ir(i>pa. 

20  10.   Ilpb?   [xev   ouv  xa  ^avepd  xöv   vooTjjJLflcxwv    oöxu)   8eT    eiwcopeiv 

XY)v  X6XVY]V   8ei  Y^   P"*^*'   aüxrjv   oüSe   icpb^   xd  iQaa6vu)^  ^avepd  dercopeiv 


1  icpooi^xEt  MR,  icpo^xe  A  1 — 2  &CTEa6ai — icpooi^xet  MK,  om.  A  2  tuv 
A,  tu>i  M^  (t  in  V  mut  m.  2),  tiov  tü>  R  3  6>t6^ecn  AR,  ouv^fion  Mr  4  o^pd- 
vci>v  MR,  a^povE^  Ar  di(&ioupYt7){  A^  (coir.  m^  4),  $Y]{jitoupy(a(  MR  (Xb){i>]Td>v  libri 
oQxE  (in  ras.;  fuit,  nt  vid.,  oQxoi)  ^atvexcov  A,  oSt^  a?v€T(5v  MR  5  XEXoytojii- 
vwv  MR,  XeXoyi<j|x^voi  (?)  A  a\  AMr,  «v  «l  r  6  uicoXt^tf[jL£vai  IvBciei;  A  (lv$£a)( 
m.  2),  0?coXEi]cd{Aevat  ivSeEi;  MR  Ixt  A,  Ixi  te  B(R  7  IvdEuSv  MR,  ivdEfov  Ar 
87){AioupYouaiv  AR,  07)(Atoupyoraiv  M  toT(  67][jLtoupY£0{iEvot9iv   (v  eras.   m.  2)  A, 

xor^i  87)|iiioup-fou{jivoi9i  MR  9  SeC^ei  libri  10  icapoi^^piEvo;   AM,   7cap<ii)^Y]piE- 

vo(  R         ;capE(jüv  A,  lutpcov  MR  12  $£  A,  8^  MR         icoXXa  -  loxtv  ds  ra  {aev 

i^avOEuvTtt    A,    icoXXa    2<m,    xa    8'    i5«v6EuvT«    MR,    post    scoXXa    i^nv    insernit 
Cornarins  t«  (xev  yap  np^  t«  Ivto?  TEtpapL(Alvo(  Iv   Buadirrco  13  ij  j^oo)  A, 

om.  MR  o2Sii(Aa9tv  AMR,   o?Sa(vovxa  r  13 — 14   iatutr^v  ii^v  te  v^ix  (o(|>tv 

in  ra8.  m.  3  et  4)   tö   te   ^sxtaaLi  A,    itouTtov   rrj   te  v^ei  to)   te  t]*aua«i  MR 
14  t^v  TCEpEdiTjT«  xai   r^v   uYpoTrjT«  AM,   xf\i  (JTEpEOTjfjTO?   jwti   T^?  uyp^tijto?  R 
16  ^  Ä«poüff{7]  ^   obtoüö(7)   (5)   3ncou9.   A,    ifj  dhioua.    M')    AM,    tJ  wapoüaiij  ^   «wu- 
oirj  R  16   toiäut'  Mr,   ToiauxTj  Ar  twv  (xev    o5v  Ar,   tüjv   jjiev   Mr,    xwv 

uiv  8^  r         iciai  A,   obcam  MR  18  toutcov  MR,    Toutitov  A         duyijdy^atv  (et 

ßouXijÖTjmv)  A\  SuvTjÖErai  MR       19  JcaiSirj^  A*M*       TaXaiJctüpa  MR,  aTocXotCÄcop«  A 
20  o6t<i>  AR,    oÖToj«  M         EuJcopiEiv  libri         21  o-jSe  AM,  fi/jBe  R         :f)<i<rovco  (to 
era«.)  M,  »Ja^QV«  r,  ^^<yov  Ar,  V^'^vod^  scripsi         «ijoplttv  libri 


Die  Apologi«  der  Heilknut.  55 

Jene  nun,  welche  die  Aerzte  darum  tadeln,  dass  sie  die  von 
unheilbaren  Krankheiten  Ergriffenen  nicht  behandeln,  ver- 
langen, dasB  sie  das  Ungehörige  ebenso  thun  sollen  wie  das 
Gehörige,  und  indem  sie  dies  verlangen,  werden  sie  von  den 
Aerzten,  die  es  dem  Namen  nach  sind,  bewundert,  von  denen 
aber,  die  es  in  Wahrheit  sind,  verlacht.  Denn  nicht  so 
thörichter  —  weder  Lobredner  noch  Tadler  bedürfen  die 
Meister  dieser  Kunst,  sondern  solcher,  die  erwägen,  wo  die 
Arbeiten  der  Künstler  ihr  Ziel  erreichen  und  voll  sind,  und 
wo  sie  hinter  diesen  zurückbleiben  und  mangelhaft  sind;  und 
ebenso  in  Betreff  der  Mängel,  welche  von  ihnen  den  arbei- 
tenden Künstlern  zur  Last  fallen,  und  welche  den  Gegenständen 
der  Arbeit. 

9.  Was  nun  die  anderen  Künste  betrifft^  so  soll  dies  eine 
andere  Zeit  und  eine  andere  Rede  lehren.  Was  aber  die  Heil- 
kunst angeht,  wie  sie  beschaffen  und  wie  sie  zu  beurtheilen 
ist,  so  hat  dies  zum  Theil  das  Vorangegangene  gezeigt,  zum 
Theil  wird  es  das  Folgende  zeigen.  Es  gibt  nämlich  fUr  jene, 
welche  die  Kunst  ausreichend  verstehen,  Krankheiten,  die  nicht 
im  Dunkeln  liegen  —  und  deren  sind  nicht  viele  — ,  und  an- 
dere, die  nicht  offen  zu  Tage  liegen  —  und  deren  sind  viele. 
Denn  was  an  die  Aussenseite  mit  Farben  oder  in  Anschwel- 
lungen hervorbricht,  das  liegt  zu  Tage;  denn  es  bietet  sich 
dem  Gesicht  und  dem  Getaste  dar  und  lässt  so  erkennen,  was 
an  ihm  hart  und  was  an  ihm  weich,  und  was  warm  und  was 
kalt  ist,  und  durch  welcher  Dinge  Anwesenheit  oder  Abwesen- 
heit es  jedesmal  eines  von  diesen  ist.  Von  diesen  allen,  so 
behaupte  ich,  muss  die  Behandlung  immer  und  überall  un- 
fehlbar sein,  nicht  dass  sie  leicht  ist,  sondern  weil  sie  entdeckt 
ist;  entdeckt  ist  sie  aber  nicht  für  die,  welche  sie  ausüben 
wollen,  sondern  unter  diesen  für  die,  welche  es  können;  es 
können  es  aber  Jene,  deren  Natur  nicht  widerstrebt  und  denen 
es  an  Mitteln  der  Bildung  nicht  gefehlt  hat. 

10.  Gegen  die  sichtbaren  Krankheiten  muss  also  die 
Kunst  zu  steter  Hilfe  gerüstet  sein,  sie  darf  aber  auch  den  un- 


56  IX«  Abhandlung:    6omp«rz. 

hxh  Bc  TaijTa  ä  Tcpc^  xe  toi  äcrtia  TeipoTrcat  vtal  itjv  vy)56v  f/et  Bs  tb 
a(i)[xa  CO  fJiCav,  dXXa  xXso'j;*  860  [jl^v  y^P  «^  '^'0  oitiov  Bex6fi.£va(  xe  xat 
o^ieTdai,  oXXai  $e  to6tu>v  luXeoui;,  iS^  laaoiv  otat  to6tu)v  e{Ji£XT}aey*  3aa 
Y^p  Twv  fJi£Xsu>v  s^e'.  ^apxa  Tcepi^epsa  i^v  jaüv  xaXeowtv,  icdvra  vijSyv 
5  e/£i.  Tcdv  Y^p  "^0  deo^pifUTov,  fjv  le  BspfjLxxi  ijv  xe  aapxl  xaXuimQxai,  xot)v6v 
eaxt,  TCXiQpoöxaf  x£  uYiaivov  ixsv  luvsuiJLaxoi;  dcoOcVi^aav  5s  i^oipo^.  Ij^oüc*. 
[X6V  xoivüv  Ol  ßpa5^{ov£(;  ffapxa  xotauxYjv,  l/ouai  8*  ol  (JkV)po£y  sj^ouai  8*  a\ 
xvrjiJLat.  £xi  8«  xal  £v  xowiv  aaapxototv  xotauxTj  2v£oxiv  onj  xai  Iv  xowiv 
£ixjdpxowiv  £V£Tvai  SfiBfixiai.   5  x£   -^kp  Od>piQ^  xaX£6|A£voq  ev  w  xb  ^ap 

10  ax£Ya!i£xac5  0  x£  x^^  x£^aX^;  x6xXo^  £v  w  6  ^•ptfi^aXo?,  x6  x£  vwxov 
TCpb<;  (p  6  7:X£'j{JLü)v  —  ou8£v  0  xt  xouxcov  ou  x£V£(i)v  soxtv,  tcoXXäv  8ia- 
(puaiwv  [i.£Cfx6(;,  ^crtv  ou8£v  a-ius/fit  ttoXXwv  d^YsT«  sTvat  xöv  jjiiv  xt  ßXa- 
•TCXovxwv  xbv  x£XTr)[JL£vov  x(j)v  8^  xal  wfcXsuvxwv.  £xi  81  xal  %poq  xo6xceot 
fX£ß£^  TCoXXal   xai   v£5pa    oüx   £v   xy]    japxl    (jL£X£b)pa    dXXd   icpb^    xot^ 

15  oax£oiac  TCpoox£xa(X£va,  auv8£a[A0(;  £^  xi  xci>v  dpOpcov  xal  auxd  xd  dpdps,  ev 
owtv  ai  oujxßoXai  xtov  xtv£op.£V(i)v  0(jx€(»)v  £YxuxX£ovxai  *  xat  xouxwv  ouBev 
0  XI  oux  ^T^o^opov  £0X1  xal  ^^^v  7C£pl  £U)uxb  OaXd{Aa(;,  d^  xaxaYY^XXei 
iXt»)Pj  8q  £x  8ioiYoiJi'6V(«)v  aux£(i)v  tcoXXo;  xe  xat  woXXd  Xum^aa^ 
£5^pX£xac. 


1  2aTiv  A,   lati  MR  -rauT«  M',   laöO'  a  M'  izpo^  te  toc  MR,   jcpo; 

Ta  A         2  tcXeiou;  libri        to  <jitiov  A,  to  (v  add.  M')  afrov  Mr,  xbv  airov  R 
5E)^d(jiEvai  a\  xz  xat  A,  de^diicvat  ($c)^d{i£v  al  M*)  T£  xat  MR         3  toutIcüv  libri 
}cXcio\>{  libri        :cX£iou{~iouTi(ov  om.  A       Touxicov  libri       IfiiiXT^aEv  MR  (1  add. 
M^),  ev  [XEXeatv  A^— ^  (^uit,  ut  vid.  et  sive  h  [xc^TjaEv)      hTioQoi  pro  oaa  Erotianus 
(p.  98,  15  Klein)        4  xaXiouaiv  A,  xoXiouai  MR        6  ^(x^utov  Erotian.  1.  1. 
8  rotatv  daapxoiaiv  A,  Tot(  avdipxoiat  MR        9  h  ETvat  A,  Etvai  MR        8l8exTai  M^ 
(aeBEixtai  M2)  ,  XaExxat  A,  S^dEixtat  R        11  a>i  M  et  Serv.,  8  A«  (in  ras.;  fiüt, 
ut  vid.y  co)  R  nXg'«^[ji(üv  AM^,  }cv£u(jifa>v  RM^  o^bt  oti  touxcov  A,    tou- 

Tcov  oOSfiv  0  II  ou  (Iti'ou   M,   hl  oZ  r)  Mr  xat  h  w  Itciv  A,   xal  auib  xevo'v 

(xaivtüv  M)  lern  MR,   xevecov  scripsi  11 — 12  dia^uaicov  MR,  Sia^Oaccov  A 

12  [jLg<TTÖv  iattv  libri,  (ieoto^  scripsi  oToiv  libri,  ^atv  Zwingf.  in  marg.  (ante 

oiaiv  littera  erasa  in  M,  fort,  x,  in  marg^.  xbv,  supra  Script.  Q<f£k[Lay  ut  videtur) 
TToXXwv   AM,    Zwing,   in  marg.,   Serv. ,   äoXXov  R  piiv  xt  A  (xoi  m.  4)  r, 

[XEvxoi  MR  13  w^eXeuvxiuv  A,  (o9eXouvxcüv  MR  Ixt  ^i  izph^  xouxotai  xat  MR, 
loxt  hl  xat  Tcpbs  xouxEotai  A  15  JtpooxExajiiva  AMR,  TtpoTrExa^piva  r  l<jx\ 

libri,  I;  xt  Littr^  16  Tj(ißoXai  MR,  ^uvßoXat  A  XEtv£0{jL.  A  iyxuxX. 

MR,  IxxuxX.  A  17  uTcaifpov  libri,   (>:co9pov  Erotian.   (p.  128,  15  Klein),  und- 

9opov  Zwing,  in  marg.  (1579)  et  Foes.  (1595)  secundum  ,exemplaria  quae- 
dam^  TZtpX  auxfo  A,  ?CEpl  auxb  MR  Erot.  18  b  ?x^P^  -^'  (^^  vid.,  ta^  in 
b?  mut.  m.  2),  tx^po?  r,  tyojp  05  MR  oioiYOfjiIvtov  AMr,  SiTjyoujiivwv  r,  §ir,- 
9ou|x^vojv  r         ÄoXX^;  A,  Tzokh^  MR         TcoXXa  A,  tcoXXou;  MR 


Die  Apologie  der  Heilkanst.  57 

sichtbaren  gegenüber  nicht  hilflos  sein.  Es  sind  dies  aber  die, 
welche  gegen  die  Knochen  gekehrt  sind  und  gegen  die  innere 
Höhlung.  Es  hat  deren  aber  der  Körper  nicht  eine,  sondern 
mehrere;  denn  zwei  sind  es,  welche  die  Speisen  aufnehmen 
und  wieder  abgeben,  und  andere  mehr,  welche  die  kennen, 
die  dies  kümmert.  Denn  diejenigen  unter  den  Gliedmassen, 
welche  eine  runde  Fleischbedeckung  haben,  die  man  Muskel 
nennt,  die  haben  auch  alle  eine  Höhlung.  Denn  alles,  was 
nicht  ununterbrochen  zusammengewachsen  ist,  es  mag  nun  mit 
Haut  oder  mit  Fleisch  umhüllt  sein,  ist  hohl  und  im  gesunden  Zu- 
stand mit  Luft  erfüllt,  im  kranken  aber  mit  Saft.  Ein  solches 
Fleisch  besitzen  nun  die  Oberarme,  ein  solches  auch  die  Ober- 
schenkel, ein  solches  auch  die  Unterschenkel.  Und  auch  in 
den  fleischlosen  Theilen  findet  sich  eben  das,  was  wir  in  den 
fleischigen  gefunden  haben.  Denn  die  sogenannte  Rippenhöhle, 
in  der  die  Leber  ruht,  und  das  Rund  des  Hauptes,  in  dem 
das  Gehirn  wohnt,  und  der  Rücken,  gegen  den  die  Lunge  ge- 
kehrt ist,  —  von  alledem  ist  nichts,  was  nicht  selbst  ein  Hohlraum 
und  von  Zwischenräumen  erfUllt  wäre,  denen  nichts  dazu  fehlt, 
Gefässe  zu  bilden,  deren  reicher  Inhalt  dem  Besitzer  mitunter 
schadet,  mitunter  aber  auch  nützt.  Und  überdies  gibt  es  auch 
noch  viele  Adern,  desgleichen  Sehnen,  die  nicht  im  Fleisch 
obenan  liegen,  sondern  gegen  die  Knochen  gespannt  sind,  ein 
Band  der  Gelenke  bis  zu  einem  gewissen  Punkte,  und  eben 
die  Gelenke  selbst,  in  denen  das  Gefüge  der  bewegten  Knochen 
sich  umschwingt  —  und  nichts  von  alledem  gibt  es,  was  nicht 
selber  von  Gängen  durchzogen  wäre  und  Kammern  besässe, 
welche  der  Saft  verräth,  der,  sobald  sie  geöffnet  werden,  in 
grosser  Menge  und  zu  grossem  Schaden  hervorströmt. 


58  IX.  Abhandlung:    Qompers. 

11.  Ob  Y^p  8t]  6f6aX|ji6iff{  ye  JBovri  to6t(i)v  töv  eipijix^'Ai)*/  ouSevl 
oüSev  £9Ttv  eiSevat'  810  xal  d(§T)Xa  efJt.o{  ts  tJvofAOtffTac  xat  vfi  xiyrf^  X6- 
xpiToti  eTvai.  oü  fXY;v  5ti  dc^T^Xa  xexpinjKev,  läXX'  ^  Juvaibv  xexpaTYjiaf 
Jüvaicv  8'  lia<;  at  ts  twv  voaeivrwv   96(716^  [e?]  to  oxs^ÖYJvat  Tzapt/OMavi 

5   at   TS    TÖV    ip6U*/T}Gr6vT{i>V    6^    TY)V    IpSUVOV    ITgfUXafflV.    jJLSTa  xXeOVOq   fJL^V  Y«p 

Tcovou  xal  ou  pl£t'  eXaaaovo^  XP^^^  ^  ^^  ^^<^^  i^OaXiAoTviv  ecopato  Yiv(i>> 
oxetaf  5(ja  y^P  t^v  twv  i(x{AiT(i)v  5<^tv  ex^siYet,  Taura  tij  tyJ;  y''*»>1*''Q? 
8^et  xsxpaTrjTai'  %ai  oaa  8'  £V  tw  [xyj  to^u  o^Öijvat  ot  voa^ovts^  7:a- 
c^oufftv,  oüj^  Ol  öepcocsuovTe?  outou?  airiot,  aXX'  i^  ^uat?  fj  ts  toO  voaiovTo? 

10  fj  T6  Tou  vooTJiJtaTO?.  6  |JL£v  Y*P)  ^Tcsl  oüx  ^jv  ouTw  5(j^£t  i8£iv  xb  jjloxOeov 
cu8*  öbtoij  xuOfioOat,  Xo^tafAü)  pL£T^£t.  xal  Yo^p  8y)  xat  a  ic£tpü)VTai  ot  xi 
a^avE«  voffdovT£5  dTcaYT'XX£tv  7C£pl  twv  voaTjjxdTwv  towi  6£pax£uoüai,  8c- 
§a5ovT£^  fAdcXXov  t)  £tB6T£?  axoYYsXXouaiv  £t  y^P  T^^taTavto,  oux  5v 
x€pt€TCixTcv  auTowf  x^^  Y'^P  «uiij?  aüvficio^   eotcv  ^jTTfip  xb  €i8evat  twv 

15  vouffCDV  T«  «ixia  xal  xb  6£pax£6£tv  ouxa;;  ixfcTajöat  xiqfjat  xrjci  6£pa- 
x£{y3<7iv  at  xwX'jOüct  xa  voon^ixaxa  [X£YaX6v£aOai.  ox£  ouv  cü8'  £x  xwv 
aicaYT^XXo[ji.€va)v  wxi  xy;v  (JvafjtdpxTjXov  ffa^v£{Y;v  axoöaat,  xpoffCTrrfiov  xi 
xal  oXXo  xco  0£ponü£6ovxt.  xäuxtj;  g5v  xij«;  ßpa86xt}xo;  oü;^  i^  xe^v^j  dXX' 
fj  9uat^  aixiY)  xwv  gtojxaxwv  tq  jjlev  Y^p  aioöoixEviQ  a^ioi  6£paz£6£tv,  cxo- 

20  w£Oaa  oxw?  ixt)  xoXixtj  jxo^vXov  y)  y^^I^T)  ^*'  py}<3To')vt)  [xaXXov  tj  ß{t] 
OeponcfiUY).  i^  8'  ijv  (A£v  8^  l^apx^oY]  £i;  xb  i^^vat^  i§apxia£e  xai  1^  xb 
uYiavO^vai*  'JJv  8'  £v  ta  xouxo  opaxac  %p(x.Trfiri  8ia  xb  ßpa8i(i>^  ouxbv  &n 
xbv  0£pa7c£6(7ovxa  £XÖ£Tv  7)  8ta  xb  xou  vodjfjLaxo;;  xojroq,  oi^T^aExai.  i^  Xaou 


1  o^OaXfioroi  y£  MB,  ^)6aX[xo(auf  A*  (v  in  y^  mut.  m.  3)  2  l<mv  MB, 
Ion  A>  (v  add.  m.  3)  SA  AMr,  610  8^  r  3  ?[  A,  ,vetus  cod.*  Mercur. 
(?  tatüO,  Par.  2143,  £?  MR  4  ZI  taaai  te  A»  (owi  m.  4),  Se  oaai  t£  M«  (os 
at  TE  m.  2)  r,  8£  oaov  a?  ts  r?,  8^  fon  «t  t£  scripsi  i^  seclusi  5  ice^Oxotoiv 
A,  7C£9uxaai  MR  tcXeCovo«  libri  6—7  )^ovou  ^  £?  toi^  &96flcX(jLor(5  ayvouparo 
YivcoaxET«  A,  5^povoü  e?  xoroiv  o^OaXpLowv  Icopaxo  yivwaxetai  MR,  XP*^^^  ToTavf 
wf^ak[uyL<jvf  iparaC   xe   xai  yivcoaxETat  r  8  xai  oaa  S^  AM,   xai  oaa  8e  R 

10  auTw  MR,  auxEcü  A        12  aazorf^ikriyt  A*         13  obuoyYiXouaiv  A        14  TOpiöcrov 
A*   (in  inser.  m.  3)         auxoiai  A,  autor?  MR  Euvlaio^  libri         ^oiCEp  MR, 

uicfip  A        16  xcoXuouai  MR,  xcoXuouaat  Ar        oOS^  ix  AM,  oOoe  ix  R        17  obcoy- 
YeXojjl.  A,  oazocffikXo\L.  M,  ,vet.  cod.*  Merc.  («caYrEXX.  ?acü«),  iwayYsXX.  B      fori 
AR,  M  Mr        aa^ijviov  A*  (i  mut.  in  £i  m.  4)  r,  ao^ijvECijv  Mr,  ao^vCijv  R 
icpoaojTOü  (?)  vTiT)  (?)  A',  ÄpoaojrcEOvTic  A*  18  xai  oXXo  x.  0.  MR,   om.  A 

19  ^  Tcüv  MR,  TÄv  A        a?o6o|X£vif]  A,  aioOavofJilv»)  MR        19—20  oxoKouaa  libri, 
xai  axoic.  A         20   ^oxcüvt)   libri    (paiax.  A,  ai  mut.  in  a)  21  OEpoicEua  A* 

(»}  supra  scrips.  m.  4),   ÖEporceüEiv  Mr,  BEpoJceuT)  r        18'  A*  (ijS'  m.  2),   ^'  M*, 
08'  M2R  oiE^apxiaEi  A,  apxlar)   MR,   6^  iEapxiarj  scripsi  k  (bis)  AM, 

icpo«  R       22  ufiavO^vai  AM,  ?a8^vai  R 


*  Die  Apologie  der  Heilkvnst.  59 

11.  Allerdings  kann  niemand  nichts  von  alledem  mit  Augen 
erschauen  und  also  erkennen,  weshalb  ich  es  denn  dunkel  nenne 
und  es  auch  der  Kunst  daftir  gilt.  Aber  weil  es  dunkel  ist, 
darum  hat  es  noch  nicht  den  Sieg  davongetragen;  sondern  es 
ist,  soweit  dies  möglich  ist,  besiegt  worden.  Möglich  aber  ist 
es,  insoweit  die  Natur  der  Leidenden  die  Prüfung  gestattet  und 
die  der  Forschenden  der  Forschung  gewachsen  ist.  Denn  frei- 
lieh  minder  früh  und  nicht  mit  geringerer  Müh',  als  wenn  es  mit 
Augen  geschaut  würde,  wird  es  erkannt.  Denn  was  dem  Licht 
der  Augen  entflieht,  das  wird  durch  das  Licht  des  Geistes  be- 
wältigt; und  was  die  Kranken  in  der  Zwischenzeit  leiden,  daran 
sind  nicht  die  Behandelnden  schuld,  sondern  die  Natur  der 
Leidenden  sowohl  als  jene  des  Leidens.  Denn  da  jener  das 
Uebel  nicht  mit  Augen  schauen  konnte  und  nicht  mit  den 
Ohren  vernehmen,  so  verfolgt  er  es  durch  Schlüsse.  Denn 
auch  das,  was  die  an  unsichtbaren  Uebeln  Darniederliegenden 
über  ihr  Leiden  auszusagen  versuchen,  sagen  sie  mehr  der 
Meinung  als  dem  Wissen  gemäss  aus.  Denn  wenn  sie  das 
Uebel  verstünden,  so  wären  sie  ihm  gar  nicht  anheimgefallen; 
denn  die  Sache  derselben  Erkenntniss  ist  es,  die  Ursachen  der 
Krankheiten  zu  wissen  und  sie  zu  behandeln  verstehen  mit 
allen  Mitteln  der  Behandlung,  welche  das  Heranwachsen  der 
Krankheiten  verhindern.  Wenn  nun  also  auch  nicht  aus  den 
Aussagen  der  Kranken  die  unfehlbare  Gewissheit  zu  entnehmen 
ist,  so  muss  sich  der  Arzt  nach  etwas  anderm  umsehen.  Und 
an  dieser  Verzögerung  ist  nicht  die  Kunst  schuld,  sondern  die 

Natur  der  Körper  selbst.  Denn  jene  will  nur  Hand  anlegen, 
nachdem  sie  wahrgenommen  hat,  indem  sie  sich  vorsieht,  dass  sie 
nicht  mehr  mit  Verwegenheit  als  mit  Weisheit  und  lieber  mit 
Milde  als  mit  Gewalt  verfahre.  Wenn  aber  die  Natur  die  Er- 
kenntniss gestattet,  so  wird  sie  auch  die  Heilung  gestatten. 
Wenn  jedoch  der  Kranke  in  der  Zeit,  bis  alles  erkannt  ist,  unter- 
liegt, weil  er  zu  spät  zum  Arzte  kam  oder  wegen  des  schnellen 


60  IX.  Abhandlnng:    Ooraperz. 

|X6v  fip  6p(jL(i)[xsvov  TYJ  Osponuefr)  oux  i<m  Oaawv,  icpoXaßbv  Ss  Oasaov 
xpoXajzßavei  5i  5ta  xe  ttjv  twv  aYi>[Aita)v  otEpdiYjTa,  ^v  ^j  oux  sv  euoxccd 
oixeouaiv  al  vcuaot,  Zii  te  tt]v  Tbi>v  xa(ji.vövT(i>v  iXtY(i)ptY)v*  eicei  t£  6(i&{JLa; 
ou  Xa{jLßav6[x£vo(  y^P  ^^^'  £tXY][X(jievoi  uicb  t(5v  voaY]{jL2T(i)v  OiXouoi  Oepa- 
5  xeueaOai. 

12.  "Ext  1^5  f^X^?  ""l^   56va|ji.iv  iworov  xiv«  tc5v  -a  aSi^Xa  vo- 

(7£UVTü)V    avaGTYJOt)    Ooi)[JLa!^£lV   a^t(i^T£pOV   ij   SwiTÄV    JJLY)    £YX^^P^^    "^ö'?    ^^'^ 

vaxci;;  (uz£p^pov6tv).  oöxouv  £v  oXXt)  ys  .^W^^^PT'(l  '^^^  fiuprjjAfivwv  ouBfifAiij 
£V€ffTiv  ouB^v  xowuTov   dXX'  auTi(i)v   Scott  m»pi   8Y)|xioupY£uvTai  toutoü  pitj 

10  7:ap£5VTC^  a£pYOi  €tai,  jJLExa  (B^)  tou  dfOtJvai  £V£pYOi.  xat  oaat  xoi  £V 
£U£';uavopO(i>xoi9i  (7u>(JLa9t  Bv}(JL(cupY£uvxac ,  al  [x^v  |ji,£xd  ^Xa)v  al  Bl  [jL£Td 
Gxux£ü)v,  al  Bfi  YpaftJ  X^^^  "^^  **•  fft8i^p<j>  ''^oii  xoiai  xouxwv  .  .  .  ox^" 
{xaaiv  ipYaatai  xXsioxai  —  iovxa  [Bs]  xd  €x  xouxiov  xat  )JL£xd  xouxuv 
Bv)(jLtoupY£u(ji.£va  £u£icav6pOoi)xa,    5{jl(i)^  ou  X(p  xax£i  {AaXXov  t)  u>^  Bei  Biq- 

15  (xtoupYfitxai  •  oüB'  üTC£pßaxü>;*  dXX'  tjv  axjj  xi  xwv  SpYovwv  €Xivu£f 
xaiToi  xdx£{vY}9t  xb  ßpaBu  icpb^  xb  Xuatx£X£uv  dou^jifopov*  dXX'  5]xu>^  xpo- 
xt(ji.dxat. 


2  OTEyv^T/jT«  M*  ((rceY«votT)Ta  M')  r,  azvt6vfixa  AR        3  IxitCOfitai  A*  {ha- 
liOevxat  A^),    bzi  i{  OEiai  (sie)  M,  IsaiCOevTai  R,   inel  t(  Otofjia;    scripsi  (23CEt  lotx£v 
Littr6)         4  o6  XofxßavdpLcvoi  yap   iW  £lX72|A(jivot  un^  A,  ou  Xa(jLßav<^|A£voi   uTcb  M, 
ou  Xa(i.ßavo(X£yoi  Be   u:cb  R,    yap   Xa[xßavo[X£voi   tl  utco  r         iOiXouat  libri         6  ^i 
Ti)c  A,  inl  TT);  YE  M,  ^et  ttJ^  ys  R,  Iti  scripsi      Mtov  AM,  6xötav  R       ta  MR, 
T£  A         7  avaTTfjaai  M'  (o(vajDl<n]i  m.  2)         Oaufjia^Etv  libri       a^totEpov  A^M' 
otcoTov  |i^  M,  ^o'ispov  (1^  A,  ix^^Tov  R       lY^Eipijo»]  Ar,  hpftipif^mn  M,  ly^^Eipiffj]  R 
8  <u7ap9povErv)  inserui,  <67:Epopav)  Reinhold      ys  A,  om.  MR      Etp7)|jiv(i>y  A,  ^ 
Eup7)|jiv(üv  MR       9  Bi]|AioEpy. '  M,  BiiiJUEpy.  A  (e  in  ou  mnt.  m.  2),  OT2(xioupY.  R 
10  oUpYoC  M,  OEpyot  A'r,  avEpyot  R,  Spyoi  A^       tou  AM  (verba  \k.  x.  6.  iterat  M), 
xou  TouTOu  R         h^rytai  A,  o^fjvai  MR,  a^TJvai   Cornarins  (operarnm  vitio,  ut 
vid.,  pro  ofOfJvai)         IvEpYoi  A  (ev  in  ras.  m.  3),  cbpYoi  MR,  EuepYot  Codd.  reg. 
ap.  Foes.  vocabnla  xai  oa«   in  libris  ante  (AExa  coUocata  transposnit  et 

Bi  inseruit  Cornarius         xoftoi  h  A,  xat  toraiv  MR,  roi  Iv  scripsi       1 1  a«ü(jLa(n 

A,  Tofai  0(0^.891  MR         driuioEpY.  M,   BijpLioupY.  AR        12 — 13  i*  x^*^^"^  nXEiTai 
A*,  S  ay(ri\ui<j\  a\  kX.  A',  (^^o^iliwiai  «l  rtk.  A',  icXEiotai  A*,  i|Ao(oiatv  al  icXErrcai 

MR,    ajf^\Mavt  ipyaTCat  TcXEtatai  scripsi        13   ovia  Be  ix  A,  ra  S^  ix  MR, 

Bk  seclu&i.         ix  xo^Ttov  MR,  ix  toutIcov  A  14  BTjpitoupYEujjLeva  R,  BT^fitoupiou- 

{jLEva  AM  xat  e^ejc.  AMR,  xat  om.  r  ou  tcii  A,  ou  tfa>  MR  tox^  ^' 

(to^ei  A*,  ut  vid.)  »)  üXJÖErrai  A,  ?|  w?  SsT  M,  ij  tö  «Ik  BeT  R         16  akX*  r^^ 

oreiTEi   A*    (ojwjTEi   A*),  aXXrjv   flbri)Tt  M  (t  mut   in  ei  m.  2)         iXtwuEi  r,  iXXt- 
vuEiv  r,  iXtvuet  M^  (alterum  v  add.  m.  2),  IXsivuatv  A,       16  xo^Tot  xoxEivat^  AMR, 
xa(T0i  E?  xox.  r      XuatiEXsuv  A  (xb  add.  m.  2),  XuatxEXiov  Mr,  XuaiTEXIoTEpov  R 
16 — 17  )cpoTi(jiaTat  AR,  rpoot.  Mr 


Die  Apologie  der  Heilkanst.  61 

Verlaufes  der  Elrankheit,  so  ist  er  verloren.  Denn  wenn  diese 
vom  selben  Punkte  wie  die  Behandlung  ausgeht,  so  ist  sie 
nicht  schneller,  wohl  aber,  wenn  sie  einen  Vorsprung  gewonnen 
hat;  einen  Vorsprung  aber  gewinnt  sie  durch  die  Dichtigkeit 
der  Körper,  vermöge  welcher  die  Krankheiten  nicht  offen  zu 
Tage  liegen,  und  durch  die  Lässigkeit  der  Kranken.  Denn 
wie  sollte  es  anders  sein?  Nicht,  wenn  sie  ergriffen  werden, 
sondern,  wenn  sie  schon  ergriffen  sind  von  den  Krankheiten, 
wollen  sie  geheilt  sein. 

12.  Die  Macht  der  Kunst  aber  ziemt  es  sich  mehr  zu 
bewundem,  wenn  sie  einem  von  den  an  unsichtbaren  Krank- 
heiten Darniederliegenden  wieder  aufhilft,  als  sie  zu  verachten, 
wenn  sie  sich  nicht  an  das  Unmögliche  wagt.  Denn  wenig- 
stens in  keiner  anderen  von  den  bisher  erfundenen  Künsten 
gibt  es  etwas  Aehnliches;  sondern  diejenigen,  die  mit  Feuer 
arbeiten,  sind,  wo  dies  fehlt,  unthätig,  wo  es  aber  entbrannt 
ist,  sind  sie  thätig.  Und  auch  jene  Gewerbe,  die  an  leicht 
wieder  gut  zu  machenden  Stoffen  geübt  werden,  die  einen  an 
Holz,  die  anderen  an  Häuten,  die  wieder  mit  Farben,  mit  Eisen 
und  mit  Erz,  und  mit  dergleichen  Arbeitsmitteln  mehr,  wie 
die  meisten  Künste  sie  gebrauchen  —  obgleich  das,  was  aus 
diesen  und  mit  diesen  geschaffen  wird,  leicht  wieder  gut  zu 
machen  ist,  wird  doch  nicht  mit  grösserer  Eile  gearbeitet  als  mit 
der  gehörigen.  Auch  wird  nichts  übersprungen,  sondern  wenn 
eines  von  den  Werkzeugen  fehlt,  so  wird  gefeiert.  Und  doch 
ist  auch  bei  diesen  Gewerben  der  Aufschub  ihrem  Vortheil 
nicht  förderlich;  aber  er  erhält  dennoch  den  Vorzug. 


biS  IX.  AbbaDdlung^:     Oonperz. 

13  (12).    'lYJipiKTl  ^S  TOUTO    ji.6V    IWV    £pt'3C6(i)V    TÖUTO    ^k.   TWV    TO    ^««p 

i)  Toü(;  v£fpoü^  TOUTO  Be  tgjv  au|ji7civT(i>v  toiv  ev  xi)  viqSüi  voaeuvToiv 
arceoTepTjjJL^vrj  Tt  iBetv  5t!/st,  -^  toc  xavra  Tuivts;  Ikovcotoeiü);  6ptüoi,  Sjaiik 
iXXou;  eiwwpiaq  ouvsp^ob;  sups.  ffDvf^;  T6  ^ap  Xa^xpinQ-cc  xai  xptjx^'Pt 
5  xal  xveu{xaTO(;  tax^TYjTi  xal  ßpaSuriQTi^  xal  ^£U|JiaT<Dv  £  Siappetv  eotOev 
ixacTotfft  8t*  2)v  e^oBoi  SsSovxai  —  [wvj  Ta  iJiev  55fxfjaj  xa  5^  XP®'T<^  "^^ 
Zk  XexT^TYjTi  xai  Tcot^^'")'^'  SiaaTaOjjLWfXEvr;  T6X|jLa{p6Tat ,  wv  T£  7r|{JieT2 
TouTa,  &  TS  ire7cov0oT(i)v  di  t£  TcaOsXv  8uva[JL€V(üv.  &rav  Se  TaüTa  (piv;) 
{jLiQVuu)vTa'.  |XTj8'  ourfj  iq  ^uciq  EKOuca  a^i^,  avaY>ta?  süpiQXEv,  i^atv  f^  ^«; 
10  «WfAio^  ßtac^Eiaa  fjL£6(t;atv  |jL£6£iaa  8£  8r|Xot  toToi  Ta  ttJ?  t^X^?  6?86ffiv 
ä  TcotTjTsa.  ßiflclJsTai  8^  toüto  [hh  Tjp  to  ouvrpo^ov  ^X^fx«  Stoxeiv  oi- 
t((i>v  §pi[jl6ty]T'.  xal  TCO[AaT(i)v^   otuü)^   T£)C(jLi^jpY]Ta{  Ti  5(pOev  xept  exeivcov  a>v 

OUTtj     £V     d{JLY)Xfl^Vü>     TO     6^Vai    ^V     TOüTO     5*    flU     XVEüJJL«     WV     XOTI^YOpOV 

b^disi  T£  7;p07avT£a(  xai  Spopioi^  ixßtorat  xoTYjYOpeTv.    ISpoiToeq  ts  toutoi^c 
16  toTdt   7:pc£tpT;(jL£voi^  «YOüa«  6£p{jLb>v   uSdTwv   axoTcvoCrjct  TTjpt   oaa  TeK(JLai- 

2  ^(iniviu>v  libri  3  dbcEaryjprjjjivT)  AM,  obcoaispou[iiv7)  R  i(  od  co^^i 
4  t«  AI,  li  i8  «l^er  4  T>  A3-«,  T$  d€ivo4<(T2  (deivo^i  M)  MR,  correzit  Littr«, 
qui  {Setv  et  ?)  in  codice  A  vidisse  sibi  vi«UB  est  {o^sx  ?8sTv  a  Zwing.)  jcd^xs^  AMR, 
ndvtcis  r  4  E^ips  AM,  I^Eups  R  4 — ft  XajjLnpÖTTj-n  xai  tpi)^6r?]Ti  (corr.  m.  4) 
xat  7cvEu{AaT0{  Ta^uT7)ri  xai  ßpaXutTjTi  (corr.  m.  3)  xat  ^£U[jLaTtuv  A,  XajMcpOTVjtt  xai  ßpa- 
8utT)Ti  (ßpoSutfiri  M)  xai  ^EUfiaTtov  MR,  XacfiicporT]?«  xai  ßpoSuT^Ta  xai  ^cufiora  r,  Xoji- 
icp^TOf  xai  ßpoSui^ra  xat  ^su{xdt<i>v  Monac.^  (Xafxicpötvjra  xai  ßpa8ury{toc  Monac.^, 

Xa|i3cp^rT]ra  xai  ßpaSuxfjta  xat  ^svpiaTa   Cornarius       6  8tappet Oev  A'  (lacuna 

duaram  vel  trittm  litter.),  Stapperv  eTcüOev  A*MR      6  ü>v  A'  (fuit  fort  a)f  cov  MR 
^o8  (ot  add.  m.  2)  A\   l^oSoi  MR      (bv  libri,   seclusit  Ehrmerins      oS(ifJ9t  Mr, 

oaptTJoi  r,  6d(jLi{(  A  )(^poi6(?)ai  A*,  XP^^  ^'»  XP®^*^  ^»  XP^^^I^^ '»  XP^**^  "^  ^  ^^" 
x6xrixi  xai  ica^utTjn  AMR,  Xcircotr^To;  xat  icox^'^TOf  A'  $ia9TaO(ACü(jivi)  BiR,  Staata- 
6(Mo[j^Eva  A  T£X(xa[pETai  AR,  te  . * .|x[JU(ip£tat  M  8—9  tauxa  ta  |xii)vuovra  A,  raura 
(i^Qvuovta  M,  [xvjvuovroi  r,  [lyjvutovrat  r  (?),  (i.^  inser.  Litträ  9  eOpyixev  ^oiv  AR,  66pY) 
xEviJiaiv  M,  E6pi{a£i  xcvTjaiv  r  10  ovsOrida  A^  (v)  in  st  mut.  m.  4),  dvE8etaa  MR, 
|A£OEiaa  scripsi  (praeivit  Reinhold)  StJ  .  .  .  A  (litterae  qnae  seqaebantar  atra- 
mento  superfuao  oblitteratae  sunt),  ^tjXoi  MR  rorot  AR,  tiai  M  11  Koaiziat  MR, 
Tcoisitai  A*  (corr.  m.  2 — 4)  jcup  MR,  «uoü  A*  (jcoouatv  A*— •)  Sioxeiv  MR,  8ia- 
^itv  A  12  KO(iatu>v  A^R,  nto^xaTcüv  A^M  6xüx  A,  oicbs  MR  Tsxpjpctxat  A*  (ei 
in  T)  mut.  m.  2),  TEXfiapErrat  Mr,  tEXfiapvlTai  R  o^Oev  MRA^  cofOsv  A^  13  aun] 
Iv  d^Tj^ovo)  TO  ftyf^^Qo.  rjv  A'  (696.  m.  2),  auTT|i  h  *pi*))^dv(oi  tb  6f0^vat  M,  aut^  («wnj  r) 
ifx?}x,dvci>To  (add.  ib  r)  ^Ofjvai  R  toOto  8'  a{^  Monac.,  tö  r^  aS  ceteri  cav  (sie  semper) 
M,  Äv  R,  om.  A  (oiv  iam  Littr^  in  venerat)  xanjyopov   MR,  xar^yop  (ov  add. 

m.  2)  A         14  ixßucTai  MR,  ixß»]TE  A'  (e  in  ai  mut.  m.  2)        xatiiyopiav  libri 
TouTot;  (per  compend.  Script.)  A ,  rouroiotv  M,  iToutoiat  R         16  toi(  icpo£ipv)|Aivoi( 
(per  comp.  Script.)   A,  xorai  MR,  RpoEipY){jivoiai  M,   7cpoeip7}(jivoioiv  R         Oep|Aov 
ufiox  (oc  add.  m.  3)  cbco7cvo(f}ai  Tcupt  oaa  xEX{upovxai  (e  in  at  mut.  m.  2)  A,  OdoxcDV  OEpptSv 
ab^oicvoujai  xcxf&oCpExai  MR,  6ddx(ov  Osptxöjv  icupi  oaa  xExpiaCpovxat,   XEXfJiatpsxai  Littr^ 


Die  ApoUifie  dar  HailkvsBt.  63 

13.  Die  Arzneikunst  aber,  die  sowohl  bei  den  £iter- 
brUstigen  als  bei  denen ,  die  an  Uebeln  der  Leber  oder 
der  Nieren  oder  überhaupt  an  Krankheiten  der  inneren  Höh^ 
langen  darniederliegen,  gehindert  ist,  etwas  mit  Augen  zu 
sehen,  durch  welche  Alle  Alles  am  trefflichsten  erschauen,  hat 
sich  dennoch  andern  hilfreichen  Beistand  geschaffen.  Denn 
durch  die  Helligkeit  und  die  Rauhigkeit  der  Stimme  und  durch 
die  Schnelligkeit  und  Langsamkeit  des  Athems  und  durch  die 
Durchfltlsse,  welche  durchzufliessen  pflegen,  wo  sich  jedem  von 

* 

ihnen  Ausgänge  öffnen,  die  einen  mit  dem  Geruch,  die  anderen 
nach  ihrer  Farbe,  die  wieder  nach  ihrer  Dünne  und  Dichtig- 
keit prüfend,  erkennt  sie,  wovon  dies  alles  ein  Zeichen  ist,  von 
welchen  vergangenen  und  von  welchen  möglichen  künftigen 
Leiden.  Wenn  aber  all  dies  nichts  von  selber  verräth  und  die 
Natur  nichts  freiwillig  entsendet,  so  hat  die  Kunst  einen  Folter- 
zwang ersonnen,  durch  welchen  mit  unschädlicher  Gewalt  ge- 
nöthigt,  die  Natur  etwas  von  sich  gibt;  indem  sie  es  aber  abgab, 
zeigt  sie  denen,  die  die  Kunst  verstehen,  was  zu  thun  ist.  So 
wird  denn  das  Feuer  durch  die  Schärfe  der  Speisen  und  der 
Getränke  gezwungen,  den  verdickten  (?)  Schleim  zu  zertheilen, 
um  so  etwas  von  dem  ans  Licht  zu  bringen,  was  sonst  unmöglich 
zu  erschauen  war;  und  ebenso  wird  der  Athem  durch  steile 
Wege  und  durch  Laufen  genöthigt,  etwas  von  dem  auszusagen, 
wovon  er  etwas  auszusagen  vermag;  und  durch  die  genannten 
Mittel  führt  sie  auch  noch  Schweisse  herbei,  um  das,  was  sich 
durch  die  Verdunstung  warmen  Wassers  bei  Feuer  erkennen 


64  tX.  AbhAndlnng:    OompefE. 

povTai,  Tex|jLatp6Tai.  eort  xat  ä  8ti  Tfj;  xuono?  3i6X66vTa  ixovcütspa  813- 
XtJcai  TYjv  voÜGOv  ecTtv  ^)  5ia  t>;q  aapxb;  £;iovTa.  e5£'^p^>^v  ojv  x.al 
TOiouTa  ^öfJLaxa  xai  ßpa>fJLaTa,  ä  tü>v  6£p[i.aiv5vT(i)v  0£p[JLSTSp2  ^i>t6\LiyaL 
TT^xsi  xe  ex6iva  xai  Siappetv  wotsi  ä  oüx  5v  8t6pp6Y3  jAr,  touto  icaOsvra. 
5  eiepa  jjiev  ouv  xpb?  ^lepcov  xai  aXXa  Bt'  aXX(i)v  eori  zd  xe  Siiovia  xd  i' 
e^aYYsXXovxa,  öoxe  ou  6ü)|JLafftov  auxuv  xa^  x*  arctoxia^  )rpcviü)xepa(;  y''~ 
veaO«'.  xa^  x'  e^xsipiici«?  ßpaxüxepac;,  oüxu)  8t*  dXXoxpib>v  sp{jt.v;ve(ü>v  -irpo^ 
XY2V  Oepaiceuouaav  ouveccv  epjJLTjveuofxevcav. 

14  (13).  "Ort  fJLSv  ouv  xai  Xovou^  ev  Iwüxyj  suzipoü;  e^  xa;  eTutxoüpiai; 
10  l}(ei  irixpixTj  xal  oux  eu8(op6(i)xoe7(  Stxai'ü)^  oüx  av  e^X^^P^^^  "^^^  vsuastaiv 
Yj  eYxeipsüIASvaq  avafjLapxTJxou?  äv  xap^x^^  ®^  "^^  ^'»^^  XsY^jAevoi  Xofoi 
SrjXoüctv  at  xe  xwv  eiSoxwv  xy;v  tsj^vyjv  eTrtSsJie?,  5;  ex  xwv  Ip^wv  erwi- 
^etxvuoüctv ,  ou  xb  Xe^eiv  xaxafjLeXi^cavxsq ,  aXXa  xtjv  [icicxiv  xw  ?cXi^6et 
i^  2)7  (Sv  i^u>a(v  oixetcxiprjV  iqy^'^P'-^^o^  ^  ^^  ^^  ^^  axou7u>oev. 


1  Ion  (per  comp,  scr.)  xai  a  A,  laTi(v)  8s  ä  xat  MR  xu9iio^  MR, 
x'jotEo;  A  1 — 2  8i)Xb>aai  djv  vouaov  AM,  xi^v  voSaov  87]Xo>a«t  R  2  — 3  xat  xa 
Totauxa  A,  xat  totaura  MR  9ctf(jLara  RA',  tccüjat]  sive  Tccofjit  A\  TCcofxara  M 

yiv.  AM,  Yiyv.  R        4  r^xsi  xs  MRA^,  xixsi  n  A*      tcoiIei  libri      ä  R,  S  om.  M, 
^  A        8i£ppu7]  MR,  StppuY]  A^  (ut  vid.),  SiEpuv)  A'       p.^  touxo  AR,  touto  M 
5  Sti^vTa  libri,  i^io'vTa  ,vet.  cod.*  Mercur.,  an  8iE$iovTa?       6  bjors  AM,  &qx*  R 
6au{i,i(Ttov  libri  ts  flbnai(a$  r,   te  m<7Tia;  (n  in  ras.,   accent.    mut.  ra.   2,  a 

supra  Script.,    ni  fallor,  M)   AMR  "/jpwitoxipai  Mr,    )(^povtoT£ps;   Ar 

6 — 7  yCveoOai  —  ßpoj^üTlpa?  MR,  om.  A  7  i-pfEipi^aio?  Mr,  iyxEipiTta?  r  oiXXo- 
Tpicüv  MR,  aXoTpuüv  A  ip[iif)VEuov  MR,  Ep{JLy)viov  A'  (in  ras.)  8  auveotv  AMR, 
^uv.  r  9  Iq  AM,  £((  R  10  ^  (Y)Tp.  MR,  ^  om.  A  (in  ras.  sub  qaa  yj  vix 
latere  potest)  sudiopOtoTotai  MR,  EuStopOoTou^  A  (Oo  in  Oct)  mut.  m.  4) 
iy^^EipotT)  A,  iyj^Eip^oi  Mr,  lyyzipiri  r,  ly^^eiplEi  r  Trjdi  MR,  TOiai  A  (01  in  ij  mut. 
m.  4)  r  11  iiap^oi  AM^r,  7zapiy(i\.  M',  ^^ap^XH  *"  ^^  ijuSEi^iE?  libri  post  Spywv 
add.  MR  iJÖtov  3j  h  töüv  Xo'ycov,  om.  A  ei  in  ImSsixvuouffiv  A*  (fuit  t)  13  xaTäjjiE- 
XiJaavTE?  Sambucus  et  Fevr.,  xaTojiEXETiJaavTE«  ceteri  Tcionv  MR,  ä((jt?]v  A 

14  ov  A,  om.  MR      ocxo^ctoxtiv  AR,  axouatoai  Mr 


Di«  Apologie  der  Heilkunst.  DO 

lässt^  ZU  erkennen.  Es  gibt  auch  solches,  was,  wenn  es  durch 
die  Blase  hindurchgeht,  geeigneter  ist,  die  Krankheit  kund- 
zuthun,  als  wenn  es  durch  das  Fleisch  hindurchläuft.  So  hat 
sie  nun  auch  solche  Speisen  und  Tränke  erfunden,  die  wärmer 
sind  als  die  innere  Wärme,  und  also  schmelzen  und  durchfliessen 
machen,  was  nicht  durchflösse,  wenn  es  dies  nicht  erführe. 
Da  somit  Verschiedenes  auf  Grund  von  Verschiedenem  hervor- 
tritt, und  Anderes  durch  Anderes  hindurchgeht  und  etwas  aus- 
sagt,  so  kann  es  nicht  wundernehmen,  dass  die  Behandlung 
der  Krankheiten  verkürzt,  ihre  Unklarheit  aber  verlängert 
wird,  indem  sie  dergestalt  durch  fremde  Botschaften  ihren 
Bericht  an  die  werkthätige  Erkenntniss  erstatten. 

14.  Dass  nun  die  Arzneikunst  über  hilfreichen  Beistand 
gewährende  Einsichten  gebietet  und  die  nicht  mehr  zu  heilenden 
Krankheiten  mit  Recht  gar  nicht  anfasst  oder,  wenn  sie  sie 
anfasst,  sie  ohne  Fehl  wieder  entlässt,  das  zeigt  die  jetzt 
gesprochene  Rede  gleichwie  die  Beweise  derer,  welche  die 
Kunst  verstehen,  die  es  durch  ihre  Thaten  beweisen  —  nicht 
das  Reden  verachtend,  sondern  in  der  Ueberzeugung,  dass  die 
Meisten  mehr  dem  trauen,  was  sie  mit  Augen  schauen,  als 
was  sie  mit  den  Ohren  vernehmen. 


Sitznngsber.  d.  phil.-hist.  Cl.  CXX.  Hd.  0.  Abh. 


66  IX  •  Abbandlnng:    Oompers. 


Commentar. 


I.   Vorbemerkung'en. 

1.  Handschriftliches. 

Die  Textgestalt  dieses  gleichwie  manches  andern  Be- 
standtheils  der  hippokratischen  Sammlung  liegt  uns  in  drei 
Stadien  fortschreitender  Verschlechterung  vor  Augen. 
Die  letzte  dieser  Stufen,  welcher  überaus  zahlreiche  Hand- 
schriften entstammt  sind,  bildet  die  Grundlage  unserer  Texte. 
Der,  soweit  die  vorliegende  Schrift  in  Betracht  kommt,  all- 
einige Vertreter  der  ersten  Stufe  ist  durch  Littr^  herbeige- 
zogen, aber  nicht  in  systematischer  Weise  verwerthet  worden. 
Der  Repräsentant  des  zweiten  Stadiums  aber,  auf  welchen 
vornehmlich  Daremberg  (Oeuvres  choisies  d'  Hippoerate  * 
p.  CII)  die  Aufmerksamkeit  der  Forscher  hingelenkt  hat,  ward 
bisher  weder  vollständig  ausgebeutet,  noch  auch  in  seiner 
ganzen  Bedeutung  ausreichend  gewürdigt.* 

Den  Werth  der  vornehmsten  Pariser  Hippokrateshand- 
Schrift  —  von  einem  Mönche,  dem  Kalligraphen  Michael,  im 
11.  Jahrhunderte  geschrieben,  ehemals  der  Sammlung  Colbert's 
angehörig  und  gegenwärtig  der  Nationalbibliothek  als  Nr.  2253 
einverleibt  —  hat  bereits  Littr^  in  genügend  helles  Licht  ge- 
stellt. Ich  selbst  habe  im  Herbst  1856  einen  Theil  dieses 
kostbaren  Manuscriptes  theils  copirt,  theils  verglichen  und 
verdanke  der  Sorgfalt  Dr.  Edmund  Hauler's  eine  neuerliche  im 
Winter  1886  angefertigte  Copie  der  Blätter  (75»--81»),  welche 
die  im  Voranstehenden  behandelte  Schrift  enthalten,  wobei 
die  Schreibungen  der  vier  verschiedenen  Hände  mit  grösster 
Genauigkeit  angemerkt  und  auseinander  gehalten  worden  sind. 
Ueber  einzelne  Lesarten,  welche  dieses  Kleinod  der  Pariser 
Bibliothek  darbietet,  und  den  aus  ihnen  zu  schöpfenden  Ge- 
winn habe  ich  in  den  Sitzungsberichten  der  k.  Akademie  der 
Wissenschaften  B.  LXXXHI  (1876),  S.  574,  588  ff.  gehandelt. 
Littr^'s  Collation  ist  eine  annähernd  getreue;   nur  die  Unter- 


Die  Apologie  der  HeillniD»t.  67 

Scheidung  dessen,  was  von  erster  und  was  von  späteren  Händen 
herrührt,  erscheint  nicht  mit  gebührender  Sorgfalt  durchge- 
führt. Doch  hat  der  als  Denker,  Forscher  und  Schriftsteller 
gleich  hervorragende  Mann,  welcher  auf  den  verschiedensten 
Gebieten  Unvergängliches  geleistet  hat,  der  aber  trotzdem, 
oder  vielmehr  eben  darum  nicht  ein  philologischer  Kritiker 
von  Beruf  war,  die  Lesarten  der  von  ihm  ans  Licht  gezogenen 
Handschrift  nur  zu  gelegentlichen  Verbesserungen  benützt,  nicht 
aber  in  streng  methodischer  Weise  ausgebeutet.  Er  hat  nicht  die 
Folgerung  gezogen,  dass  der  Ueberlieferung ,  welche  in  so 
zahlreichen  Fällen  das  allein  Richtige  darbietet,  überhaupt  der 
Vorrang  vor  den  übrigen  Textesquellen  gebühre  und  sie  über- 
all dort,  wo  nicht  gewichtige  innere  Gründe  gegen  sie  sprechen, 
vor  diesen  den  Vorzug  verdiene.  So  hat  er  sich  denn  hier  wie 
anderwärts  damit  begnügt,  den  Vulgat-Text,  wie  er  durch  lanus 
Cornarius  in  der  Basler  Ausgabe  vom  Jahre  1538  (Frobeniana) 
festgestellt  und  seitdem  ohne  tiefgreifende  Umgestaltung  von 
dessen  zahlreichen  Nachfolgern  beibehalten  war,  vielfach  nach- 
zubessern, statt,  wie  es  die  Grundsätze  gesunder  Kritik  er- 
heischen, den  Text  ganz  und  gar  auf  die  Basis  der  zum  Theil 
von  ihm  selbst  aus  dem  Staub  der  Bibliotheken  hervorgezo- 
genen Vertreter  der  verlässlichsten  Ueberlieferung  zu  stellen. 
Der  Repräsentant  der  zweiten  Textesstufe  ist  der  aus 
dem  Nachlass  des  Cardinais  Bessarion  stammende,  jetzt  in  der 
Venediger  Marcus -Bibliothek  —  als  Nr.  269  —  befindliche 
Pergamentcodex  des  11.  Jahrhunderts,  mit  welchem  Littri 
durch  eine  Mittheilung  Daremberg's,  jedoch  zu  spät  bekannt 
wurde  (s.  Oeuvres  d'Hippocrate  X,  LXHI — LXIV),  um  ihn 
bei  der  Behandlung  der  hippokratischen  Schriften  zu  benützen. 
Dietz,  über  dessen  der  Königsberger  Universitätsbibliothek  ein- 
verleibte Papiere  ich  einstens  durch  Ludwig  Friedländer's 
gütige  Vermittlung  erwünschte  Mittheilungen  empfing,  hat  den- 
selben im  Jahre  1828  vollständig  collationirt,  während  Erme- 
rins  in  seiner  Hippokrates -Ausgabe  von  Cobet  herrührende 
gelegentliche  Angaben  über  Lesarten  dieser  Handschrift  ver- 
werthet  hat.  Ich  habe  den  Text  der  Schrift  Ihpi  xe/vr;;  im 
Herbst  1857  mit  dem  Marcianus  collationirt  und  im  October 
1882  diese  und  andere  hippokratische  Schriften  von  neuem 
so    sorgfältig    als    möglich    mit    der    Handschrift    verglichen. 


68  IX'  Abhandlang:    Gomperz. 

Weitere  Mittheilungen  aus  diesem  Codex  und  über  ihn 
haben  jüngst  Kühlewein  und  Ilberg  gegeben,  während  Wat- 
tenbach und  Velsen  in  ihren  ,Exempla  Codicum  Graecorum' 
Tafel  XL  und  XLI,  Ersterer  auch  in  seinen  ,Schrifttafeln^ 
T.  XXXV  Schriftproben  desselben  veröffentlicht  haben.  Die 
Stellung,  welche  der  Marcianus  im  Kreise  der  Hippoki'ates- 
Handschriften  einnimmt,  ist  eine  überaus  eigenartige.  Er  för- 
dert die  Kritik  weit  mehr  auf  indirectem  als  auf  directem 
Wege.  Selbst  dort,  wo  er,  wie  in  unserer  Schrift,  kaum  eine  ein- 
zige Textesbesserung  darbietet,  leistet  er  dem  Kritiker  wahr- 
haft unschätzbare  Dienste.  Denn  er  wirft  das  hellste  Licht 
auf  die  Geschichte  des  Textes  und  gewährt  uns  die  lehr- 
reichsten, mitunter  die  überraschendsten  Einblicke  in  die 
Schicksale  der  Ueberlieferung.  Er  ist  auch  in  den  Theilen, 
welche  er  mit  den  zwei  vorzüglichsten  Hippokrates- Hand- 
schriften (dem  oben  besprochenen  Parisinus,  A,  und  dem  durch 
Augier  Ghislen  de  Busbecq  aus  (Jonstantinopel  nach  Wien  ge- 
brachten Pergamentcodex  des  10.  Jahrhunderts  —  Cod.  med. 
graec.  IV.,  von  Littre  als  0  bezeichnet  — )  gemein  hat,  aus 
keinem  der  beiden  abgeschrieben  und  stellt  somit  einen  selb- 
ständigen Zeugen  dar,  dessen  Aussage  von  grösstem  Gewicht 
ist.  Manche  schwere  Verderbnisse  der  jüngeren  Handschriften 
erseheinen  als  Fortbildungen  von  vergleichsweise  leichten  Ir- 
rungen, denen  wir  im  Marcianus  begegnen.  So  lesen  wir  im 
voranstehenden  Text  2,  Z.  20  statt  des  allein  sinngemässen 
vofJLiasts  des  Parisinus  im  Marcianus  von  erster  Hand  vop.v5^£t£ 
(die  zweite  Hand  hat  den  Fehler  berichtigt),  in  sämmtlichen 
jüngeren  Handschriften  aber  voi^ascs.  Am  Schluss  von  11  lässt 
M  nach  ou  XajjLßavcfjievoi  die  Worte  fap  dXX'  siXr<|ji.fji,6vot,  natürlich 
in  Folge  des  Ilomöoteleutons,  einfach  weg;  die  R(ecentiores) 
suchen  den  gestörten  Zusammenhang  durch  die  nach  Xafjißavs- 
ixsvci  eingeflickte  Partikel  $£,  zum  Theil  auch  durch  ein 
überdies  dem  Particip  vorangestelltes  -^dp  wiederherzustellen. 
Mit  anderen  Worten,  der  in  M  unverhüllt  zu  Tage  liegende 
Schaden  erscheint  hier  beschönigt  und  verkleistert.  Doch  dies 
sind  Fälle,  in  welchen  die  Güte  der  durch  A  vertretenen 
Ueberlieferung  jedem  halbwegs  Einsichtigen  an  sich  einleuchtet 
und  der  durch  M  dargebotenen  Unterstützung  filglich  entrathen 
könnte.  Allein  es  gibt  Stellen,  insbesondere  in  solchen  Schriften, 


Die  Apologie  der  Heilkonst.  69 

welche  M  mit  ö  gemein  hat,  an  welchen  eine  schwere  Inter- 
polation nur  diu'ch  das  Zeugniss  von  M  mit  voller  Sicherheit 
als  solche  erkannt  wird.  In  dem  ersten  Buche  des  Werkes 
Ilspl  8taiiT|g,  4  lautet  der  in  Ö  nur  durch  ganz  leichte  Buch- 
stabenfehler getrübte  Text  wie  folgt:  y-at  outc  to  defljcjov  (so  zu 
lesen  statt  out«  ei  IJwov)  ajcoöavstv  olov  le  ei  [xt)  [wxä  icavrwv  •  xoD  y«P 
axoOaveiTat;  outs  to  |^.t;  ebv  yiv^aöai  •  woöev  y«P  ^^oli-^  (Littrd  VI  476). 
Statt  der  letzten  drei  Worte  bietet  ein  Theil  der  R(ecentiores): 
jAt;  G'^noq  50 -v  WÄpa^cvi^^^eTat,  ein  anderer:  xal  (und  xe  y.at)  oöev  irapa- 
YevT^agtai.  Die  erste  dieser  zwei  Lesarten,  welche  Cornarius  in 
seinen  Text  aufgenommen  hat,  könnte  immerhin  Vertheidiger 
finden,  und  die  Behauptung,  dass  0  einen  epitomirten  Text 
darbiete,  würde  zum  mindesten  nicht  jeder  Scheinbarkeit  ent- 
behren, wenn  uns  nicht  in  M  die  Veranlassung  der  Interpola- 
tion und  ihr  Hervorwachsen  aus  einer  vergleichsweise  harm- 
losen Irrung  sonnenklar  vor  Augen  läge.  Im  Archetypus  von 
M  und  ß  hat  das  unmittelbar  vorangehende  -^e^ea^OLi  bewirkt, 
dass  statt  7;66sv  (oder  vielmehr,  wie  wir  in  M  lesen,  xoOsv)  yap 
Icrai;  geschrieben  ward:  y.60£v  -^ap  f^vr^dSTai;  Da  in  der  Uncial- 
vorlage  V  und  11  einander  oflfenbar  sehr  ähnlich  waren,  so  er- 
gab sich  hieraus  die  weitere  irrige  Schreibung:  xcOev  xapoYsvYj- 
{jsTöft,  wobei  M  stehen  blieb.  Da  nunmehr  jedoch  mit  der  Partikel 
YJp  die  Verbindung  mit  dem  Vorangehenden  geschwunden  war, 
so  erwuchs  im  Geiste  minder  naiver  Schreiber  und  Correctoren 
der  Wunsch,  diesem  Mangel  abzuhelfen,  welchem  in  einem  Theile 
der  Handschriften  durch  die  vergleichsweise  noch  schüchterne 
Aenderung  von  xcOev  in  xat  und  ts  y.ai  SGsv,  in  einem  anderen 
durch  die  kecke  Interpolation  |xyj  5vto;  oOsv  Genüge  geschehen 
ist.  Da  nun  die  ganze  Schrift  neben  einem  volleren  Texte 
vielfach  einen  knapperen  darbietet,  so  hätte,  wenn  nicht  der 
Einblick  in  die  Genesis  des  ersteren  jeden  solchen  Streit  im 
Keime  erstickte,  gar  leicht  eine  Meinungsverschiedenheit  dar- 
über entstehen  können,  ob  in  Wahrheit  die  vollere  Textge- 
stalt auf  Interpolation  und  nicht  vielmehr  die  knappere  Fassung 
auf  Epitomirung  beruhe.  Solch  ein  Zweifel  entsteht  ja  gar 
oft  dort,  wo  eine  Interpolation  durch  eine  Reihe  feilender, 
glättender,  abrundender  Hände  hindui'chgegangen  ist  und  uns 
nur  in  ihrer  letzten  abgeschliffenen  Form  vorliegt,  während  er 
sofort  verstummen   muss,  sobald  wir  ihren  Ausgangspunkt  er- 


70  IX.  Abhandlung:    GoraperE. 

kennen  und  die  aufeinander  folgenden  Stadien  ihrer  Entwick- 
lung verfolgen  können.  Ein  anderes  Beispiel.  Im  20.  Capitei 
der  Schrift  De  prisca  medicina  schwankt  Littre  zwischen  zwei 
total  verschiedenen  Lesarten,  derjenigen  von  A  und  jener 
sämmtlicher  jüngerer  Handschriften  und  Ausgaben.  Der  Eäse^ 
so  heisst  es  daselbst,  schadet  nicht  Allen,  die  ihn  geniessen, 
gleichmässig,  Manchen  ganz  und  gar  nicht,  aXXa  xai  to^uv  olciv 
iSv  ^(AfspT]  (1.  (7U(jL(p^pY)  mit  A  und  M)  OocupLaatox;  icap^x^''^^'*  Dies 
die  Lesung  von  A.  Die  Vulgata  hingegen  bietet:  dXXa  xat 
ToT(;  tc^votaiv  av  ^^l^fepeiv  02U{X0Ecriüi<;  Tcapexsxat.  Littre  erklärt  die 
letztere  Construction  für  ,peu  habituelle^  und  hat  darum  die  Les- 
art in  A  vorgezogen.  Doch  findet  er  beide  Schreibungen  wohl 
verständlich  und  will  sie  daher  dem  Leser  gleichsam  zur  Aus- 
wahl vorlegen:  ,Au  reste,  toutes  deux  sont  fort  intelligibles, 
et  le  lecteur  a  Tune  et  Tautre  sous  les  yeux'  (I  624).  Er 
hätte  über  den  Unsinn  der  Vulgata  wohl  minder  glimpflich  ge- 
urtheilt,  wenn  er  die  Schreibung  des  Marcianus  und  damit 
den  harmlosen  Buchstabenfehler  gekannt  hätte,  welchem  diese 
reiche  interpolatorische  Saat  entkeimt  ist.  In  M  liest  man 
nämlich:  aXXa  xai  ic/voijiv  5v  ^ufxyspet  (dies  schon  von  erster 
Hand  zu  5^.u.<pepTj  con'igiert)  öauixacio)?  «apexsTai.  Die  Quelle  des 
Unsals  war  daher  nichts  anderes  als  die  Auslassung  des  einen 
Buchstabens  u  in  l<r/\N,  Dieses  Beispiel  ist  auch  darum  beson- 
ders lehrreich,  weil  die  von  erster  Hand  herrührende  CoiTCctur 
jeden  Gedanken  daran  ausschliesst,  dass  die  jüngeren  Hand- 
schriften etwa  aus  M  selbst  abstammen  könnten.  Desgleichen 
zeigt  uns  M  in  IIspl  8iairr]<;  I  35  (VI  520  L.)  die  Urgestalt  der 
grossen  durch  unwillkürliche  Wiederholung  eines  vorangehenden 
Stückes  (ebend.  S.  518)  entstandenen  Interpolation,  indem  ihm 
allein  die  Worte  wq  6(pr,v  fremd  sind,  welche  die  Wiederholung 
als  eine  vom  Autor  beabsichtigte  erscheinen  lassen  sollen!  Die 
voranstehenden  Proben  dürften  genügen,  um  das  Sinken  der 
Ueberlieferung  von  A,  beziehungsweise  0,  zu  M  und  von  M 
zu  R  ersichtlich  zu  machen  und  zugleich  Werth  und  Bedeutung 
des  Marcianus  ausreichend  zu  beleuchten.  Er  stellt  augen- 
scheinlich eine  zweite  Abzweigung  vom  Hauptstrome  der 
Ueberlieferung  dar,  gleichwie  der  Parisinus  und  Vindobonensis 
einer  ersten  Abzweigung  von  demselben  angehören.  Bezeich- 
nen wir  die   drei  Stadien   der   Ueberlieferung  mit  den  Buch- 


Die  Apologie  der  Heillcanst.  71 

Stäben  a,  ß^  y?   so   lässt   sieh   die  Filiation    der    Handschriften 
durch  das  folgende  Stemma  verdeutlichen: 

a  O  Archetypus 

O  Parisiuus  A 


Ö  Marciaiius 


O  Pari«.  H  (2142)  cum  cognatis 
O 
Ceteri  recentiores. 

Die  von  A  und  M  abweichenden  Lesarten  der  Recen- 
tiores besitzen  somit  keinerlei  urkundliche  Gewähr.  Denn  wie 
sollte  es  geschehen^  dass  im  unteren  Htromlauf  mit  einem  Male 
ein  Stück  der  echten  Ueberlieferung  auftaucht,  welches  an 
zwei  Punkten  des  Oberlaufes  verborgen  geblieben  war?  Oder 
will  jemand  an  das  umgekehrte  Septuaginta -Wunder  glauben, 
vermöge  dessen  die  Schreiber  von  A  und  M  zu  wiederholten 
Malen  in  anderen  als  den  allergewöhnlichsten  Schreibfehlern 
spontan  übereingestimmt  und  die  Tradition  an  den  gleichen  Orten 
in  gleicher  Weise  getrübt  hätten?  Die  Möglichkeit  freilich, 
dass  eine  gleichsam  laterale  Fortpflanzung  des  Ursprünglichen 
durch  Marginalvarianten  oder  durch  die  sonstige  gelegentliche 
Benützung  eines  älteren  Originals  stattgefunden  habe,  ist  an 
sich  niemals  zu  entkräften,  lässt  sich  aber  in  unserem  Falle 
nicht  einmal  zu  der  niedrigsten  Stufe  der  Wahrscheinlichkeit 
erheben.  Weisen  doch  die  drei  oder  vier  kleinen  Besserungen, 
welche  die  Recentiores  in  der  Schrift  Ilepl  'ziyyTfq  in  Wahrheit 
darbieten,  nichts  auf,  was  uns  nöthigen  oder  auch  nur  veran- 
lassen könnte,  sie  für  etwas  anderes  zu  halten,  als  für  conjec- 
turale  Berichtigungen  und  Ergänzungen  von  so  naheliegender 
Art,  dass  ein  halbwegs  verständiger  und  sprachkundiger  Cor- 
rector  auf  sie  zu  verfallen  kaum  umhin  konnte  (vgl.  den  Com- 
mentar  zu  3,  9,  13  [12]). 

Aus  dem  Gesagten  ergeben  sich  die  nachstehenden  Fol- 
gerungen: 


72  IX*  Abbandlnng:    Qompers. 

1.  Die  Lesarten  von  A  vertreten  die  älteste  uns  erreich- 
bare Ueberlieferung  und  haben  nur  dort  zu  weichen,  wo  ent- 
scheidende Gründe  gegen  sie  sprechen. 

2.  Die  Uebereinstimmung  von  A  und  M  ist  den  Recen- 
tiores  gegenüber  durchaus  autoritativ.    Wir  legen  demgemäss 

3.  an  die  Varianten  der  jüngeren  Handschriften,  soweit 
sie  nicht  augenscheinliche  Schreibfehler  sind,  genau  denselben 
Massstab  wie  an  die  Conjecturen  moderner  Kritiker.  Auch  wür- 
den wir  sie,  nebenbei  bemerkt,  in  E^'ällen,  in  welchen  ihre 
Werthlosigkeit  offen  zu  Tage  liegt,  gleich  anderen  schlechten 
Conjecturen  ausnahmslos  unerwähnt  lassen,  wenn  nicht  Zweck- 
mässigkeitsgründe (vor  allem  der  Wunsch,  den  Leser  von  der 
Richtigkeit  des  hier  dargelegten  Sachverhaltes  zu  überzeugen) 
diesen  Vorgang  zur  Zeit  noch  als  unthunlich  erscheinen  Hessen. 

Wie  sehr  es  übrigens  unserem  Texte  gefrommt  hat,  dass 
wir  ihn  so  gut  als  ausschliesslich  auf  das  Zeugniss  von  A  und 
M  aufgebaut  haben,  dies  wird  wohl  er  selbst  und,  wenn  nöthig, 
der  Commentar  lehren.  Ueberaus  zahlreich  sind  die  Fälle,  in 
welchen  eine  Lesart,  die  zunächst  nur  um  ihrer  guten  Beglau- 
bigung willen  Aufnahme  fand,  sich  nachträglich  als  die  allein 
berechtigte  erwiesen  hat  und  somit  selbst  zu  einer  neuen  Bür- 
gin für  die  Güte  ihrer  Quelle  geworden  ist.  Daneben  ver- 
schlägt es  nichts,  dass  wir  ein  an  sich  angemessenes,  aber 
entbehrliches  Wort  ([jlouvov  nach  Svsjxa  6  fin.),  weil  jeder  urkund- 
lichen Gewähr  entbehrend,  aus  dem  Text  verweisen,  und  dass 
wir  aus  demselben  Grunde  an  drei  Stellen  die  künstlichere 
oder  mehr  pointirte  Wortstellung  durch  eine  minder  gewählte 
ersetzen  mussten  (vgl.  2,  8,  13). 

Ganz  dasselbe  Verfahren,  wie  gegenüber  den  Recentiores, 
müssen  wir,  wenngleich  aus  einem  verschiedenen  Beweggrunde, 
in  Ansehung  einer  anderen  Ginippe  von  Hilfsmitteln  einschlagen. 
Ich  spreche  von  einer  Reihe  von  Varianten-Sammlungen, 
deren  wir  noch  in  Kürze  zu  gedenken  haben.  Fehlte  in  Betreff 
der  drei  oder  vier  beachten swerthen  Lesarten  der  jüngeren  Hand- 
schriften jeder  Gnmd,  sie  für  etwas  anderes  als  für  zutreffende 
Vermuthungen  zu  halten,  so  gebricht  es  uns  hier  an  jedem  Mittel 
sicherer  Unterscheidung  zwischen  gelungenen  Conjecturen  und 
etwaigen  versprengten  Trümmern  der  echten  Ueberlieferung. 
Was  zunächst  die  Varianten  betrifft,  welche  der  gelehrte  ober- 


Die  Apologie  der  Heilkimst.  73 

ungarische  Arzt,  Philolog  und  kaiserliche  Historiograph  Johann 
Sambucky  (Joannes  Sambucus)  im  Jahre  1561  an  den  Rand 
eines  vormals  in  der  hiesigen  Hofbibliothek  verwahrten,  seit 
mehreren  Jahrzehnten  jedoch  in  Verlust  gerathenen  Exemplars 
der  Aldina  verzeichnet  hat  und  welche  nach  Peter  Lambeck's  * 
Angabe  aus  einer  uralten  Tarentiner,  aus  einer  damals  in  Fon- 
tainebleau  befindlichen  Handschrift  und  aus  einem  gedruckten, 
aber  zu  Rom  mit  zahlreichen  Con'ecturen  versehenen  Exemplare 
stammen  sollen  —  so  entbehren  dieselben  betreffs  unserer  Schrift 
zum  mindesten  nahezu  jeden  Werthes.  Ob  die  zahlreichen  Glos- 
seme, wie  dcTipiilletv  statt  atoxpos^ceiv,  Yvwceu)?  statt  laTopiVi?,  Tzapioxaci^ 
und  %(XTfi'^opi(x  statt  xaxaYYeXiTQ  (sämmtlich  in  unserem  1.  Abschnitt) 
aus  dem  Vaticanus  277,  in  welchem  ich  sie  wiedergefunden 
habe,  geflossen  sind  (die  ersteren  zwei  habe  ich  auch  in  der 
Handschrift  angetroffen,  welche  einst  dem  Arzte  Adolphus 
Occo  Afan  gehört  hat  und  die  jetzt  als  codex  graecus  71  einen 
Bestandtheil  der  Münchner  Staatsbibliothek  bildet,  während 
das  zweite  sich  auch  in  dem  alsbald  zu  erwähnenden  Exemplar 
Albert  Fevre's  vorfand)  —  dies  kann  uns  herzlich  gleichgiltig 
sein.  Mit  dem  letztgenannten  Exemplar  zeigen  jene  Varianten 
auch  anderwärts  einige  weitere  Berührungen,  nicht  minder 
mit  den  Pariser  Handschriften  Nr.  1868,  2142,  2143,  2255 
(Littr^s  O,  H,  J,  E),  sowohl  dort,  wo  jene  Schlechteres,  als 
wo  sie  Besseres  bieten  als  die  übrigen  jüngeren  Handschriften. 
Von  Bedeutung  ist  einzig  und  allein  die  treffliche  Emendation 
xorcajjLsXiQaavTs;  statt  xaTajJtsXsTKJcavte;  in  den  Schlussworten  der 
Schrift,  die  hier  zum  ersten  Male  auftaucht,  die  auch  Fevr^ 
verzeichnet  hat  und  deren  Herkunft  wir  nicht  kennen. 

Theodor  Zwinger,  der  gelehrte  und  menschenfreund- 
liche Schweizer  Arzt  und  Schüler  Pierre  de  la  Ramee*s,  meldet 
uns  in  dem  Vorwort  zu  seiner  Ausgabe  von  22  Schriften  des 
Hippokrates  (Basel  1579),  dass  ihm  durch  die  Vermittlung 
seines  Lehrers,  dessen  jüngst  in  der  Bartholomäusnacht  erfolgte 
Ermordung  er  in  pathetischen  Worten  beklagt,  kurz  vor  dessen 
Ende  werthvolle  Mittheilungen  des  Pariser  Professors  Jacques 
Qoupyl  zugegangen  seien,  desgleichen  von  Joannes  Sambucus 
und  von  dem  damals  auf  der  Höhe  seines  Ruhmes  stehenden 
erfolgreichen  und  vielschreibfenden  Arzt  und  Paduaner  (später 
Bologneser  und  Pisaner)  Professor  Girolamo  Mercuriale,  dessen 


74  IX.  Abhandlung:    Oomperz. 

t 

Textesverbesserungen  aus  römischen  Codices  geflossen  seien; 
endlich  habe  ihm  auch  Adrien  Turnfebe  Weniges^  aber  Er- 
lesenes beigesteuert;  die  Worte:  ^quaedam  tarnen  tanto  viro 
neutiquam  indigna^  scheinen  auf  Emendationen  des  aus- 
gezeichneten Kritikers  hinzuweisen.  Der  Ertrag  all  dieser 
Bemühungen  ist  jedoch  ein  vergleichsweise  geringer:  zwei 
wirkliche^  treffliche  Verbesserungen,  die  schlagend  richtige 
Umstellung  in  6  (dt^voeT  dt^voiav)  und  die  Wiederherstellung  des 
schon  im  Alterthum  (wie  Erotian's  und  Galen's  Erklärungen 
beweisen)  verdorbenen  Oxo^opov  am  Ende  des  10.  Abschnitts. 
Kaum  einer  Erwähnung  werth  ist  daneben  die  offenbar  aus 
Mercuriale's  Mittheilungen  stammende  kleine  Besserung  Srt 
statt  5  Tt  5,  die  Berichtigung  von  oTatv  zu  ^aiv  10,  desgleichen 
die  Tilgung  des  in  einen  Theil  der  Recentiores  eingedrungenen 
Glossems  xai  ev  olat  1,  das  in  der  Mehrzahl  derselben  die  ur- 
sprüngliche Schreibung  völlig  verdrängt  hat.  Da  neben  diesen 
Besserungen,  die  durchweg  auf  richtiger  Vermuthung  beruhen 
können  und  zum  Theil  müssen,  sich  auch  völlig  verfehlte 
Conjecturen  in  ziemlich  grosser  Zahl  vorfinden,  so  scheint 
auch  hier  kein  ernster  Grund  vorhanden,  an  die  indirecte 
Fortpflanzung  der  echten  Ucberlieferung  zu  glauben. 

In  noch  geringerem  Masse  ist  dies  in  Betreff  der  Les- 
arten der  Fall,  welche  Mercuriale  selbst  am  Rande  der  von 
ihm  veranstalteten  Ausgabe,  Venedig  1588  (Juntina),  ver- 
zeichnet und  als  deren  Quelle  er  eine  von  ihm  schlechtweg 
,vetu8  codex'  genannte  Handschrift  namhaft  gemacht  hat.  Die- 
selben enthalten  so  viele  schlechte  Conjecturen  und  darunter 
auch  eine  ebenso  unnütze  als  willkürliche  (nämlich  t^<v  oikrfifi 
statt  Tip  T:\rfiii.  in  den  Schlussworten  der  Schrift),  dass  die  zu- 
treffenden Berichtigungen  —  ^  (H  mit  A  und  J  gegen  st  in 
MR)  und  azöq'7£XAO|ji.dvo)v  (ebendas.  mit  AM  gegen  s'JcoqfY.  in  R)  — 
uns  auch  dann  keine  urkundliche  Quelle  erschliessen  lassen 
könnten,  wenn  sie  sich  nicht  durch  den  Zusatz  law?  als  blosse 
Conjecturen  kennzeichnen  würden. 

Schliesslich  muss  hier  noch  der  zwei  von  dem  gelehrten 
Metzer  Arzt  Anuce  Foes  in  seiner  Ausgabe  (Frankfurt  1595) 
benützten  Exemplare  der  Aldina  und  der  Frobeniana  gedacht 
werden,  deren  ersterem  der  Pariser  Arzt  Albert  Pevre, 
deren   letzterem  der  dortige   Polyhistor  und  Parlamentsanwalt 


Die  Apologie  der  Heilkanst.  75 

Louis  Servin  eine  Reihe  von  angeblich  aus  nicht  näher 
bezeichneten  alten  Pergamenthandschriften,  aus  griechischen 
Scholien  und  den  damals  in  Fontainebleau,  jetzt  in  Paris  be- 
findlichen Codices  stammenden  Lesarten  beigeschrieben  hatten. 
Dieselben  gewähren  uns  höchstens  eine  einzige  wirkliche^  wenn 
auch  kleine  Verbesserung  des  Textes  (6  init.  ätco  statt  uxo), 
die  jedoch  bei  Servin,  der  manche  seiner  Lesarten  mit  der 
Bemerkung  ,ex  manuscr/  begleitet,  eben  dieses  Zusatzes  ent- 
behrt.  Woher  aber  in  diesem  wie  in  anderen  Fällen  die 
Uebereinstimmung  zwischen  Beiden  untereinander  gleichwie 
mit  Lesarten,  die  A  oder  M  oder  beide  darbieten,  oder  auch 
mit  den  von  Zwinger  in  margine  verzeichneten  herrührt  (die 
Lesung  xoreajjisXi^aa^/Te?  des  Sambucus  mag  wohl  Fevr^  von 
Zwinger,  der  sie  gleichfalls  anftihrt,  im  Austausch  erhalten 
haben);  wie  es  endlich  kommt,  dass  diese  besseren  Lesarten 
hier  vielfach  mit  ganz  schlechten  und  willkürlichen  vermischt 
auftreten  —  diese  Räthsel  zu  lösen,  bin  ich  ausser  Stande. 
Ebensowenig  vermag  ich  den  Umstand  genügend  aufzuklären, 
dass  einige  der  Pariser  Handschriften  in  ganz  vereinzelten 
Fällen,  zum  Theil  im  Einklang  mit  jenen  Variantensammlungen, 
die  Lesarten  A*s  theilen,  mit  anderen  Worten,  ich  weiss  nicht 
zu  sagen,  wo  und  wann  diese  Exemplare  oder  ein  Stammvater 
derselben  in  sporadischer  Weise  corrigirt  worden  sind.  Die 
Handschriftenfrage  in  diese  ihre  gleichsam  capillaren  Ver- 
ästelungen zu  verfolgen,  dies  mag  füglich  künftigen  Heraus- 
gebern des  Corpus  hippocraticum  überlassen  bleiben.  Es  wird 
hierzu  einer  Nachvergleichung  auch  der  geringeren  Hand- 
schriften bedürfen,  um  Littre's  Angaben,  bei  denen  man  allzu 
häufig  auf  die  Schreibungen  der  einzelnen  Codices  ex  silentio 
schliessen  muss,  und  die  auch  sonst  vielfach  der  äussersten 
Akribie  ermangeln,  in  ausreichendem  Masse  zu  vervollständigen. 
Ich  verzichte  darauf,  die  Fälle,  welche  ich  im  Auge  habe,  nebst 
dem  vollständigen  Inhalt  jener  Variantensammlungen  hier  mit- 
zutheilen,  hege  aber  die  feste  Ueberzeugung,  dass  die  Gestal- 
tung unseres  Textes,  mögen  nun  diese  kleinen  noch  übrig 
bleibenden  Räthsel  welche  Lösung  immer  finden,  dadurch  in 
keinem  Punkte  berührt  werden  wird. 

Es  erübrigt  noch,  den  Leser  über  die  äussere  Einrichtung 
unserer  Ausgabe  zu   unterrichten.     Was  im  Texte  steht,   ruht 


76  IX.  Abhandlang:     Oomperz. 

überall  dort,  wo  nicht  ausdrücklich  das  Gegentheil  bemerkt 
ist,  auf  dem  vereinigten  Zeugniss  von  A  und  M.  Da  ich  von  A, 
wie  bemerkt,  zwei  Abschriften  besitze,  deren  letzte  auch  die 
verschiedenen  Hände  der  Schreiber  aufs  Genaueste  unter- 
scheidet, und  da  ich  M  zweimal  mit  Litträ's  Text  sorgfältig 
verglichen  habe,  so  darf  ich  wohl  hoffen,  dass  meine  Angaben 
einer  nachträglichen  Berichtigimg  nicht  bedürfen  werden.  Sollten 
sie  sich  dennoch  nicht  als  ausnahmslos  richtig  erweisen,  so  werden 
diese  Ausnahmen  jedenfalls  nur  sehr  vereinzelt  und  sehr  un- 
erheblich sein.  Für  völlig  ausgeschlossen  kann  ich  diese 
Möglichkeit  —  von  der  Fehlbarkeit  menschlicher  Augen  und 
menschlicher  Aufmerksamkeit  überhaupt  abgesehen  —  darum 
nicht  halten,  weil  ich  M  zu  einer  Zeit  collationirt  habe,  in 
welcher  mir  die  letzte  und  genaueste  Copie  von  A  noch  nicht 
vorlag  und  ich  daher  mein  Augenmerk  nicht  auf  jene  Minutien 
richten  konnte,  welche  erst  diese  Abschrift  ans  Licht  gebracht 
hat.  Uebrigens  habe  ich  in  Betreff  der  ersten  drei  Paragraphe 
auch  manche  nichtssagende  Schreibfehler  in  A  verzeichnet,  um 
den  Leser  über  die  Beschaffenheit  der  Handschrift  aufzuklären, 
im  weiteren  Verlauf  der  Schrift  hingegen  dies  vielfach  unter- 
lassen, damit  die  varia  lectio  nicht  durch  derartige  Kleinigkeiten 
allzusehr  beschwert  und  dadurch  unübersichtlich  werde.  Die 
Interpunction,  die  Lesezeichen  und  die  Wortabtheilung  habe  ich 
in  der  Regel  nicht  vermerkt,  die  letzteren  zwei  Dinge  gewöhnlich 
nur  dort,  wo  aus  anderen  Gründen  eine  Lesart  mitgetheilt 
werden  musste;  doch  auch  dies,  von  den  ersten  drei  Paragraphen 
abgesehen,  mit  der  Beschränkung,  dass  bei  der  Angabe  einer 
A  und  M  gemeinsamen  Schreibung  die  zumeist  regelwidrigen 
Accente,  beziehungsweise  die  Accentlosigkeit  A's  nicht  be- 
sonders angemerkt  wurden.  Auch  in  Betreff  der  Elision  sind 
die  Divergenzen  der  zwei  Haupthandschriften  nicht  jedesmal 
angegeben,  sondern  stellt  der  Text  dort,  wo  jede  ausdrückliche 
Angabe  fehlt,  die  in  A  vorfindliche  Schreibung  dar. 

2.  Dialektologisches. 

Die  weitgehende  Entstellung  der  Dialektformen  in  den 
Schriften  der  hippokratischen  Sammlung  ist  das  Werk  sehr 
verschiedener  Factoren.  Ein  gewaltthätiger  Vorgang  hat  hierbei 


Die  Apologie  der  Reilknnst.  77 

mit  zwei  gewissermassen  spontan  auftretenden,  in  entgegen- 
gesetzter Richtung  sich  bewegenden  Strömungen  zusammen- 
gewirkt. Der  erste  Factor  ist  die  gewaltsame  Ausmerzung 
ionischer  Formen,  die  beiden  einander  widerstreitenden  Strö- 
mungen wollen  wir  die  generell-  und  die  particulär-nivel- 
lierende  nennen. 

Dass  solch  eine  massenhafte  Austreibung  specifischer 
Dialektformen  und  deren  Ersetzung  durch  gemeingriechische 
stattgefunden  hat,  dies  Hess  sich  bei  Schriften,  die  weit  mehr 
um  ihrer  praktischen  Nützlichkeit  als  um  ihrer  literarischen 
Bedeutung  willen  gelesen  wurden,  von  vornherein  erwarten; 
es  wird  xms  zum  mindesten  in  Betreff  der  im  Alterthum  cur- 
sirenden  Ausgaben  des  Dioskorides  und  des  Artcmidorus  Ca- 
pito  ausdrücklich  bezeugt  (Galen  XVII  1,  798  Kühn;  vgl. 
auch  XIX83K.);i  es  lilsst  sich  schliesslich  und  hauptsächlich 
noch  mit  den  uns  zu  Gebote  stehenden  Mitteln  thatsächlich 
erweisen.  Oder  wie  sonst  will  man  es  erklären,  dass  sich  von 
manchen  lonismen  ,nur  unter  dem  Schutz  gelegentlicher  Cor- 
ruptelen  und  Missverstündnisse  vereinzelte^,'  aber  ganz  unzwei- 
deutige Spuren  erhalten  haben?  In  der  Schrift  De  aer.,  aq.  et 
loc.  21  (II  74  Littre)  bieten  die  Handschriften  und  darunter 
auch ,  wie  icli  aus  Autopsie  versichern  kann ,  der  für  diesen 
Theil  der  hippokratischen  Sammlung  massgebende  Vaticanus 
276:  on:o  twv  vjxijxa  e'y.b;  slvat  av5p3t  xxi.  Nur  Zwinger  verzeichnet 
in  margine  die  augenscheinliche  Conjectur:  is*  wv,  während 
Koraes,  der  in  seiner  ersten  Ausgabe  (I  96)  oltzo  twv  schrieb, 
in  seiner  zweiten  Ausgabe  (wie  Littre  II  76  mittheilt)  die 
Lesung  «9'  otwv  empfiehlt.  Es  ist  offenbar  dx  Stsiov  zu  schreiben. 
De  natura  hominis  2  (VI  34  Littre)  begegnen  wir  in  dem 
Satze:  ouSs  -yap  äv  y)v  uq)'  otcü  «Xv/Jasiev  Sv  iwv  (sc.  6  ovOpojTuo;)  der 
von  M  und  jüngeren  Handschriften  dargebotenen  merkwürdigen 
Lesart  utuo  tou,  die  man,  trotzdem  A  u<p'  oü  bietet,  wegen  der 
Stütze,  die  sie  an  Qalen's  Schreibung:  69'  otou  (XV  36  K.) 
findet,  nicht  für  bedeutungslos  halten  kann.  Dieselbe  geht  viel- 
mehr sicherlich  auf  utto  t£ü  und  mittelbar  auf  urc'  5t£u  zurück. 
Im  Anfang  des  siebenten  Paragraphen  der  Schrift  De  flatibus 
(VI  98  Littrö),  welcher  auf  Grund  der  Schreibungen  in  A 
und  M  (von  den  Hauchzeichen  abgesehen,  die  ich  nicht  ändere) 
wie    folgt   zu    lesen  ist:   at  fisv  vuv  Sr^ixoctai  twv  vouawv  elprjVTai  y.ol\ 


78  IX.  Abbandlang:    Ooniperz. 

OTc  xat  oxo)^  xai  oiat  xal  ax'  ct£ü  Y'^^ovrat,  bietet  nur  A  ai:6  teü, 
während  der  Marcianns  bereits  mit  den  geringeren  Handschriften 
ao  cu  aufgenommen  hat.  Wer  kann  angesichts  dieser  drei 
Stellen  daran  zweifeln,  dass  nur  ein  Versehen  oder  ein  Miss- 
verständniss  der  Correctoren  uns  hier  unzweideutige  Spuren 
der  ionischen  Psilosis  erhalten  hat,  die  im  üebrigen  unbarm- 
herzig wegcorrigirt  wurde.  Dieser  Schluss  wäre  selbst  dann 
unanfechtbar,  wenn  nicht  ganz  dieselbe  falsche  Schreibung 
iizo  T£u  statt  ax'  otsu,  die  uns  an  der  letzten  der  hier  behandelten 
Stellen  in  A  begegnet  ist,  auch  mehrfach  in  den  Herodot- 
Handschriften  sich  vorfände,  worüber  man  Struve  Opusc.  11 
156  sqq.  vergleichen  mag.  Im  Üebrigen  treflFen  wir,  soviel  ich 
weiss,  nur  in  einer  der  genannten  Schriften  zwei  vereinzelte 
Spuren  der  ionischen  Psilosis  an,  nämlich  in  De  flatibus  1 
(VI  92  L.),  wo  bloss  A  und  M  die  ionische  Form  oüTt?  statt 
des  auOti;  der  übrigen  Handschriften  und  Ausgaben  erhalten 
haben  und  14  (114  L.),  wo  nur  M  ein  deutliches  iastewutou  (sie) 
zeigt  (denn  dass  Zwinger  in  margine  dieselbe  Lesung  aufweist, 
hat  wenig  zu  bedeuten),  während  schon  A  das  halbvulgarisirte 
p.6Ö'  6WUT0Ü  und  die  übrigen  Codices  jast'  (i>jto5  darbieten.  Dahin 
gehört  auch  die  handschriftliche  Schreibung  wut^i;  in  De  carnibus 
VIII 588  L.  Sonstige  vereinzelte  Spuren  dieser  sprachlichen  Er- 
scheinung kenne  ich  nur  aus  De  sacro  morbo  16  (VI  390  L.),  wo 
dTCtx.v6€Tat  und  aictxveeTo  vom  Marcianus  und  einigen  anderen  Hand- 
schriften, in  Ilept  BiaiTY)?  A  32  (VI  508  L.),  wo  6::65otai  statt  des 
e^oSowi  der  Wiener  und  mehrerer  anderer  Handschriften  vom 
Marcianus  dargeboten,  von  dem  ihm  sehr  nahestehenden  H 
wiederholt,  aber  schon  zu  eTvwSoictv  corrigirt  wird  und  in  einigen 
anderen  Codices  in  der  letzteren  Form,  vereinzelt  auch  als 
e-coS^ctv,  erscheint.  Dass  die  zuletzt  angeführten  Fälle  minder 
beweiskräftig  sind  als  die  zuerst  erwähnten,  wird  der  denkende 
Leser  sich  selbst  sagen.  Auch  in  De  morbis  1  (VII  8  L.) 
zeigt  uns  H,  der  hier  von  alter  Hand  geschrieben  ist  (vgl. 
Littrö  I  513),  dxiKYjTat,  welches  erst  eine  jüngere  Hand  in  das 
a^^xr^Tat  der  übrigen  Codices  verwandelt  hat. 

Eine  andere  Erscheinung,  von  der  uns  nur  gelegentliche, 
aber  völlig  sichere  Spuren  erhalten  sind,  ist  die  Verwendung 
der  Artikelformen  statt  jener  des  Relativs.  In  dem  soeben 
angeführten  I.  Buch   der  Schrift   De    diaeta   liest    man   5  bei 


Die  Apologie  der  Heilknntfi.  79 

Litträ  (VI  477):  xai   0*  &  jjl^v  Tzprf^^aown^  oux  ci^aaiv,  &  ii  ou  i:pi^jc- 
ffouGt  Soxeouaiv  eiSivac*  xat  6'  d^  (xev  6p^ouctv  ou  y^^^^^^^^^'*^  >^*^-     Statt 
des    sprachwidrigen   6'5,    welches   Littr^    vergebens    durch  die 
Berufung    auf   die  ^locution    xr!  ts'  zu    rechtfertigen   versucht, 
bieten    der  Vindobonensis   und  der  Marcianus   beide  Male  xa, 
was  selbstverständlich  in  den  Text  zu  setzen  ist.   Wir  können 
es,   nebenbei   bemerkt,    den  Schreibern  der  Recentiores  noch 
Dank  wissen,  dass  sie  das  Ursprüngliche  und  von  ihnen  nicht 
Verstandene  nur  so  leicht  entstellt  und  nicht  insgesammt  durch 
die  dreiste  Interpolation  xa8'  ä  für  xal  ta  verdrängt  haben,  welche 
uns  bei  einem  Glied  ihrer  Sippe  —  es  ist  der  Parisinus  2141, 
ebenderselbe,  bei  dem  wir  oben   sTCwBf^aiv  fanden!  —  begegnet. 
Desgleichen  erscheint  zd  statt  des  a  der  Vulgata  in  dem  Satze: 
Tot  p.6v   ouv   dtvOpwTCoi   eöcffov   XTS.    11  (486  L.)   im  Marcianus  und 
Vindobonensis.  (An  beiden  Stellen  ward  xa  bereits  von  Bemays 
in  seiner  bewunderungswürdigen  Doctorsdissertation  Heraclitea, 
partic.  I.,  Bonn  1848,  p.  10  und  22  hergestellt,  obgleich  er  an 
der  ersten  Stelle  die  Lesarten  des  Vindobonensis  und  Marcianus, 
an   der  zweiten  die  Bekräftigung,   welche  der  Schreibung  der 
Recentiores   durch   diese  zu   Theil   wird,    noch   nicht   kannte. 
Wäre    die    letztere    Usener    bekannt    gewesen,    so    hätte    er 
in  seinem  Wiederabdruck  jenes  Schriftchens  —  Bemays'  gesam- 
melte Abhandlungen,  herausgegeben  von  H.  Usener,  I  21,  Z.  11 

—  gewiss  nicht  li  wieder  durch  a  ersetzt).  Ferner  bietet  A  in 
De  prisca  medicina  8  (I  586  L.)  to>v  statt  des  ü)v  der  übrigen 
Handschriften  in  dem  Sätzchen:  fj  oXXo  xt  wv  o\  üYtaivovTe<;  eoBi- 
ovTe^  tiyfekioYzoLL  Darf  man  endlich  nicht  auch  zu  De  flatibus  12 
mit  Wahrscheinlichkeit  vermuthen,  dass  in  dem  Satze:  ixctat 
hk  TT]«  ^üCYjaiv  u^paciTj,  ^;  ttiV  68bv  6  dt;p  dicsipfötcaTO  ursprünglich 
xij^  geschrieben  war^  da  sich  die  merkwürdigen  Varianten 
neben  ^^  der  Vulgathandschriften,  nämlich  irjac  (mit  i  nach  v) 
von  jüngerer  Hand)  in  A  —  so  nach  der  von  mir  genommenen 
Abschrift,   während  Littr^  VI  108  lotat  als  A's  Lesart  angibt, 

—  r^xt;  (sie)  in  M  und  ^Tt;  in  H,  kaum  anders  erklären  lassen. 

Die  im  Voranstehenden  mitgetheilten  Beispiele  sind  sicher- 
lich einer  weiteren  Vermehrung  fUhig.  Aber  dass  ihre  Zahl 
keine  beträchtliche  sein  kann,  dies  erhellt  schon  aus  dem  Um- 
stände, dass  es  einem  der  genauesten  Renner  der  hippokrati- 
schen  Sammlung,   keinem   Andern    als   Littrc   selbst,   möglich 


80  IlC.  Abhandlung:    Gomperx. 

war,  eben  das  Fehlen  dieser  zwei  Erscheinungen  —  der  ioni- 
schen Psilosis  und  desgleichen  der  Verwendung  der  Artikel- 
Formen  statt  jener  des  Relativs  —  unter  die  charakteristi- 
schen Unterschiede  der  hippokratischen  von  der  herodotischen 
Sprache  einzureihen  (I  499).  Und  weil  es  sich  hier  um  Spi^ach- 
phänomene  handelt,  von  welchen  jedes  Blatt  eines  Schriftwerkes, 
dem  sie  eigen  waren,  laute  Kunde  geben  musste,  darum  weiss 
ich  die  Thatsache,  dass  sie  aus  unseren  Handschriften  nahezu 
vollständig  verschwunden,  und  jene  andere,  dass  ihr  einstiges 
Vorhandensein  durch  zweifellose  Indicicn  bezeugt  ist,  eben  nur 
durch  die  oben  ausgesprochene  Annahme  zu  vereinigen. 

Nach  dem  Beweggrund  dieser  Razzia  haben  wir  nicht 
weit  zu  suchen.  Man  wollte  in  Werken,  die  als  Lehr-  und 
Nachschlagcbücher  in  den  Händen  aller  griechischen  Aerzte 
waren,  jene  verwirrenden  UnkUirheiten  und  Zweideutigkeiten 
vermieden  wissen,  welche  sich  als  die  Folgen  eben  dieser  lo- 
nismen,  zumal  im  Verein  mit  der  scriptura  continua,  welche 
z.  B.  zwischen  i%  wv  und  e-jcwv,  zwischen  ax  wv  und  axwv  nicht 
unterschied,  noth wendig  einstellen  mussten.  Andere  Dialekt- 
eigenthümlichkeiten  wurden  verwischt,  ohne  dass  man  eine 
gewaltsame  Ausmerzung  derselben  vorauszusetzen  bi'auchte. 
Der  dem  Menschen  so  natürliche  Hang,  das  Ungewöhnliche 
durch  das  Gewohnte  zu  ersetzen,  konnte  genügen,  um  Sprach- 
erscheinungen, die  vergleichsweise  selten  auftraten,  fast  spur- 
los hinwegzunivelliren.  Im  10.  Paragraphen  unserer  Schrift 
liest  man  die  Worte:  exi  ^k  xal  iv  Totatv  aaapxcwi  toioütt;  (sc. 
vr|8u<;)  Ivsattv,  ciy]  xal  ev  toigiv  £uaapy.oi(Jtv  evsTvat  SeSeixTat.  Statt 
BeSctxTat  bietet  der  Parisinus  XsXsxiai.  Da  SsBsixTai  hier  der  ge- 
wähltere Ausdruck  ist,  so  können  wir  die  Lesart  A's  nicht 
einfach  annehmen,  sondern  werden  als  das  Ursprüngliche,  das 
hier  in  zwei  Brechungen  erscheint,  SsSexTai  vermuthen,  was 
uns  der  Marcianus,  in  welchem  eine  jüngere  Hand  et  über  e 
eingefügt  hat,  in  Wahrheit  darbietet.  Es  ist  dies  die  in  den 
Herodothandschriften  vielfach  begegnende  Form,  zu  der  uns 
die  hippokratischen  Texte  bisher  keine  Parallele  geboten 
haben,  auch  in  enfSe^t?  und  (xtuoSs^k;  nicht.  Doch  verdient  es 
Erwähnung,  dass  in  der  Schrift  De  flatibus  15  £i  in  STCtS^SstxTat 
im  Marcianus  auf  einer  Rasur  steht.  In  11  lesen  wir  zwischen 
den  Worten  cia  ts  tt)v  twv  xa[jLv6vTü)v  oXiY<«>piY;v  und  dem  nachfol- 


Die  Apologie  der  Heilkmist.  81 

genden  begründenden  Satze:  oü  Xafxßavojxevot  ^otp  akV  eiAYjfxfjLevot 
(yjzo  Tü)v  vo(7Y]{jLiT(i)v  OsXoüc«  OspflncEueoOat  in  den  Recentiores  das 
hier  unverständliche  Wort  e^mOevTat ,  an  dessen  Erklärung 
ältere  und  jüngere  Herausgeber  viele  vergebliche  Mühe  ver- 
schwendet haben.  Littrö  und  wohl  auch  Dübner,  dessen 
Mittheilung  Dareraberg  (Oeuvres  choisies  d'Hippocrate  2,  S.  47) 
wahrscheinlich  missverstanden  hat,  haben  unzweifelhaft  richtig 
erkannt,  dass  hier  einzig  und  allein  ein  Zwischensätzchen 
des  Inhalts:  Denn  wie  sollte  es  anders  sein?  am  Platze  sei. 
Doch  besitzt  weder  Littre's  Vermuthung  eicel  eoixs  (,or,  la  chose 
naturelle'),  noch  Dübner's  sxsi  xi  yivsTat;  (denn  dies  und  nicht 
iizd  V,  Y^vsxat  hat  er  wohl  gemeint)  ausreichende  paläographische, 
Letzteres  auch  keinerlei  innere  Wahrscheinlichkeit.  Man  muss 
methodischerweise  annehmen,  dass  «««{ösTat,  was  A  und  M 
darbieten  —  M  merkwürdigerweise  als  i%i  v.  OsTat  (sie)  — , 
eine  frühere  Stufe  der  Verderbniss  darstellt,  und  fast  gewiss  ist 
aus  der  Hand  des  Autors  szsi  xi  Otofjia  hervorgegangen ,  was  als 
eiiiTtOiO{jbai  gelesen  und  dann  mit  fortschreitender  Anpassung  an 
den  Zusammenhang,  in  welchem  der  Conjunctiv  und  die  erste 
Person  des  Verbums  ganz  und  gar  nicht  und  der  Singular 
nicht  viel  mehr  am  Platze  war,  zu  der  Vulgat-Lesart  corrum- 
pirt  worden  ist.  Dadurch  gewinnen  wir  aber  die  ionische, 
dem  in  den  hippokratischen  Schriften  regelmässig  begegnenden 
xpü)[jwt=i:pau|xa  entsprechende  Form  ööfxa,  welche  Hesychius  kennt 
und  die  in  Herodot-Handschriften  so  sehr  überwiegt,  dass  sie  sich 
schliesslich  auch  die  Anerkennung  der  Herausgeber  ertrotzt 
hat.  Eine  andere  Dialektform,  die  nur  ganz  vereinzelt,  sei  es 
der  spontanen  Nivellirung,  sei  es  der  gewaltsamen  Ausmer- 
zung widerstanden  hat,  ist  das  ionische  m  statt  ouv,  welches 
uns  die  massgebenden  Handschriften  im  N6{ji.o;  4  (IV  640  L.) 
gewähren  in  dem  Satze:  tauxa  iv  /pYj  iq  Tr,v  ir,xptxY)v  ecxsvcYxafjic- 
vcü;  xxs.  Die  minderwerthigen  Codices  haben  die  Partikel  zu 
der  Relativform  wv  verderbt,  während  nur  Mercuriale's  ,vetus 
codex'  die  vom  Zusammenhang  geforderte  Partikel  in  ihrer 
attischen  Form,  klärlich  als  Conjectur  (ouv  law«;),  darbietet. 
Dass  jene  Form  hippokratischen  Schriften  nicht  durchaus 
fremd  war,  lehrt  auch  eine  andere  Stelle,  an  der  uns  dieselbe 
als  Mittelglied  zwischen  ursprünglichem  wv  und  der  Corruptel 
o'jv    entgegentritt.     Dort    (De    diaeta    I  35   —   VI  518  L.  — ) 

SitzuDKsber.  d.  phil.-hist.  Cl.  CXX.  Bd.  9.  Abh.  6 


82  I^    Abhandlnnff :    Gomperz. 

wurde  ouv  eben  seiner  vollständigen  Sinnlosigkeit  wegen  von 
der  sonstigen  Ueberlieferung  fallen  gelassen,  während  der  naive 
Schreiber  des  Marcianus  es  allein  bewahrt  und  uns  dadurch 
die  Herstellung  des  schon  im  Vindobonensis  unverständlichen, 
in  den  Recentiores  ganz  willkürlich  umgestalteten  Satzes  er- 
möglicht hat.  Derselbe  hat  zu  lauten:  at<j6avovTa(  ts  (die  Irr- 
sinnigen)   6T6YJ    OUS^V   2)V   ZpOOT^Xei   TOU?   ^pO^iOYZOL^A 

So  fiQlt  denn  eine  Schranke  nach  der  anderen,  welche 
den  hippokratischen  vom  herodotischen  lonismus  zu  trennen 
gedient  hatte.  Von  den  acht  Punkten,  welche  Littr^  (I  499) 
als  charakteristische  Merkmale  des  Dialekts  der  hippokrati- 
schen Schriften  bezeichnen  zu  können  glaubte,  bleibt  kein 
einziger  —  wenn  nicht  etwa  S^o|j.at  statt  dexofxat  —  aufrecht. 
Denn  auch  ipöc;,  theils  so,  theils  elpoq  geschrieben,  wird  uns  in 
der  Schrift  De  sacro  morbo  von  der  besten  (der  Wiener) 
Handschrift  mehrfach  dargeboten,  wie  jüngst  auch  Johannes 
nberg,  Rhein.  Mus.  42,  439,  Anm.  1,  bemerkt  hat;  nicht  minder 
in  De  flatibus  14  (VI  110  L.)  von  A  und  wieder  vom  Vind  in  De 
diaeta  (passim).  Ob  die  Endung  i^eoq,  t]{y],  i^cov  statt  eto^  u.  s.  w. 
in  unserem  Corpus  in  Wahrheit  seltener  als  bei  Herodot  er- 
scheint, vermag  ich  nicht  mit  Sicherheit  zu  entscheiden.  Jeden- 
falls handelt  es  sich  hier  nur  um  einen  graduellen  Unterschied, 
ebenso  wie  bei  ouv  und  ^jv,  von  welchen  auch  das  erstere  in 
den  Handschriften  reichlich,  in  unserer  Schrift  z.  B,,  soweit  A 
in  Betracht  kömmt,  ein  wenig  stärker  als  ^uv  vertreten  ist. 

Sollen  wir  nun  nicht  nur  die  aus  unzulänglicher  Durch- 
forschung der  Handschriften  geflossenen  falschen  Verallgemei- 
nerungen unserer  Vorgänger  berichtigen,  sondern  unsererseits 
generalisirende  Schlüsse  ziehen  ?  Sollen  wir  die  aus  ihren 
Schlupfwinkeln,  in  welchen  sie  allein  vor  theils  absichtlicher, 
theils  unwillkürlicher  Nivellirung  geborgen  waren,  hervorgezo- 
genen Dialektformen  nicht  bloss  in  den  Schriften,  in  welchen 
sie  uns  begegnet  sind,  wiederherstellen  —  wozu  wir  vollkom- 
men befugt  sind  — ,  sondern  sie  in  allen  Theilen  des  hippo- 
kratischen Corpus  durchwegs  als  die  allein  berechtigten  aner- 
kennen? Es  wäre  dies  ein  durchaus  statthaftes  Verfahren,  — 
wenn  das  Corpus  Hippocraticum  das  wäre,  was  es  nicht  ist, 
das  Erzeugniss  eines  Autors  oder  auch  nur  eines  Kreises 
örtlich    und    zeitlich   eng  verbundener   Schriftsteller.     Vielleicht 


Di«  Apologie  der  Heilkanst*  83 

wird  es  sich  schliesslich  herausstellen  ^  dass  die  sprachliche 
Form  dieser  bunten  Schriftensammlung  trotz  der  Mannigfaltig- 
keit ihres  Ursprungs  in  Wahrheit  eine  vollständig  oder  nahe- 
zu vollständig  einheitliche  ist.  Allein  dies  von  vorneherein  vor- 
auszusetzen und  die  auf  Eos,  in  Knidos  und  anderwärts  ver- 
fassten  Bücher  in  dialektologischer  Beziehung  zu  uniformiren, 
davon  halten  uns  mehrfache  Erwägungen  zurück.  Vor  allem 
die  bekannten  Nachrichten  der  Alten  über  Verschiedenheiten 
auch  innerhalb  der- ionischen  Prosa  (man  findet  sie  bei  Litträ 
I  500 — 501  zusammengestellt),  deren  Begründung  oder  Grund- 
losigkeit sich  zur  Zeit  unserer  Beurtheilung  entzieht.  Denn 
so  plausibel  auch  die  Annahme  klingt,  das  ,Milesische'  sei  das 
ySchriftionisch^  (v.  Wilamowitz,  Zeitschr.  fUr  das  Gymnasialw. 
1877,  S.  645),  so  können  wir  doch  angesichts  des  so  starken 
particularistischen  Zuges,  der  das  gesammte  griechische  Leben 
nach  allen  Richtungen  durchdringt,  nicht  völlig  sicher  sein, 
dass  keinerlei  mehr  oder  minder  erhebliche  Verschiedenheiten 
auch  innerhalb  der  ionischen  Prosawerke  bestanden,  gleichwie 
dies  in  Ansehung  der  dichterischen  Erzeugnisse  dieses  Stammes 
völlig  ausgemacht  ist  und  eben  von  dem  genannten  Forscher 
in  helles  Licht  gesetzt  ward  (Homerische  Untersuchungen 
S.  317 — 318).  So  möchte  ich  denn  vor  allzu  radicalen  Schlüssen 
aus  den  im  Vorangehenden  von  mir  selbst  festgestellten  Prä- 
missen warnen  und  als  leitende  Grundsätze  bei  der  dialek- 
tologischen Behandlung  der  einzelnen  Bestandtheile  der  hippo- 
kratischen  Sammlung  die  folgenden  empfehlen: 

1.  Umsichtige  Verallgemeinerung  der  handschrift- 
lichen lonismen. 

2.  Subsidiäre  Verwendung  der  inschriftlichen 
Zeugnisse. 

3.  Gelegentliche  Berücksichtigung  auch  der  ander- 
weitigen handschriftlichen  Ue herlief erung. 

4.  SorgiUltige  Abschätzung  der  Stärke,  mit  welcher  die 
generell-  und  die  particulär-nivellirende  Strömung  jedesmal 
auftritt,  nicht  ohne  Rücksicht  auf  die  innere  ratio  der  betref- 
fenden Phänomene. 

Ich  verbinde  die  Erläuterung  dieser  Normen  mit  Exem- 
plificationen,  die  vorzugsweise  der  hier  behandelten  Schrift  ent- 
nommen sind. 


84  I^.  Abhaiidlang:    Oompert. 

1.  Die  Umsicht  muss  sich  zumeist  in  dem  bekunden, 
was  man  kurzweg  den  Schutz  der  Minderheiten  nennen 
könnte.  Mit  anderen  Worten,  wir  müssen  jederzeit  darauf 
vorbereitet  sein,  Ausnahmen  von  bloss  empirischen  Regeln  an- 
zutreflFen  und  anzuerkennen.  Wie  anders  hätte  Struve  seine 
wundervollen,  nur  durch  behutsame  Anwendung  der  statisti- 
schen Methode  gewonnenen  Ergebnisse  in  Betreff  des  relativen 
Gebrauchs  und  Nichtgebrauchs  der  Artikelformen  bei  Hero- 
dot  erzielen  können?  Wenn  wir  in  den  besten  Hippokrates- 
handschriften  so  gut  als  ausnahmslos  voOco^,  daneben  aber  kaum 
minder  ausnahmslos  voiiio  mit  seinen  Derivaten  antreffen^  so 
müssen  wir  jede  dieser  Formen  in  ihrem  Bereiche  gelten 
lassen,  selbst  wenn  zur  Zeit  keine  sichere  Erklärung  dieser 
Verschiedenheit  möglich  ist.  Geht  voöao?  unmittelbar  auf*v6affo^, 
dieses  (wie  ich  mit  Kretschmer,  Beiträge  zur  griech.  Gramma- 
tik, Gütersloh  1889,  Thesen  am  Schlüsse,  annehme)  auf  *v6<7ro? 
zurück,  so  muss  die  Differenzirung  aus  der  Zeit  herstammen, 
in  welcher  voccw  neben  *v6cao;  gesprochen  wurde ;  das  heisst, 
die  Verdopplung  des  Lautes  muss  vor  der  betonten  Silbe 
unterblieben  sein,  nach  derselben  stattgefunden  haben.  Ver- 
wandte >  wenn  auch  nicht  genau  parallele  Erscheinungen  be- 
handelt jetzt  Johannes  Schmidt,  Die  Pluralbildungen  der  indo- 
germanischen Neutra,  S.  47 — 48. 

2.  Dass  es  gegenwärtig  mindestens  völlig  unmöglich  ist, 
einen  auch  nur  negativen  Kanon  des  lonismus  auf  den  epi- 
graphischen Bestand  aufzubauen,  bedarf  keines  Beweises.  Die 
Kärglichkeit  des  Materials,  die  zeitlichen  und  örtlichen  Ver- 
schiedenheiten der  Herkunft  müssen  jeden  derartigen  Versuch 
als  chimärisch  erscheinen  lassen.  Bieten  uns  doch  die  In- 
schriften, wie  schon  von  anderer  Seite  bemerkt  ward,  bislang 
kein  einziges  Beispiel  von  den  Formen  cxou,  xw;  u.  s.  w.  dar, 
welche  sprachgeschichtlich  so  wohl  erklärbar  sind  und  die  Nie- 
mand für  Grammatiker-Erfindungen  halten  wird.  Allein  wenn 
zeitlich  und  örtlich  weit  auseinanderliegende  Urkunden  trotz 
sonstiger  tiefgehender  Unterschiede  in  einem  Punkte  überein- 
stimmen, so  darf  man  darin  eine  nicht  allzu  schwache  Prä- 
sumtion für  die  Gemeingiltigkeit  der  betreffenden  Sprachregel 
erblicken.  Geschieht  es  nun,  dass  zwei  Formen,  wie  in  unse- 
rer Schrift   c'jv  und  ;jv    in    den    mit   dieser  Präposition  zusam- 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  8Ö 

mengesetzten  Worten,  sich  nahezu  die  Wage  halten,  und  zwar 
so,  dass  keinerlei  specifische  Differenz  erkennbar  ist  (wie  denn 
A  dreimal  cuvsci;  und  daneben  je  zweimal  Sjveatq  und  einmal 
^'jviYjaiv.  ferner  einmal  <TuiJt.::av  und  einmal  ^ufi.ira^/rwv  darbietet), 
so  glaube  ich  nicht  eben  vermessen  zu  handeln,  wenn  ich  das 
einstimmige  Zeugniss  der  ionischen  Epigraphik  zu  Gunsten 
von  ouv  entscheiden  lasse.  Ein  für  die  mit  er  anlautenden 
Fornlen  noch  günstigeres  Verhältniss  weist  die  Schrift  Ilepi  <pu- 
Gio<;  dv8p(o::cü  auf  (1 — 9),  wo  A  dieselben  8mal,  die  mit  ^  3mal 
darbietet.  Für  die  Tendenz  der  jüngeren  Handschriften,  die 
letzteren  zu  begünstigen,  spricht  der  Umstand,  dass  A  die 
c-Form  in  7  von  jenen  8  Fällen  entweder  allein  oder  nur 
mit  Galen  und  wenigen  Codices  bewahrt  hat. 

3.  Dass  dialektische  Besonderheiten,  die  nur  an  wenigen 
nicht  eben  häufig  vorkommenden  Worten  haften,  in  einer  zur 
Nivellirung  hinneigenden  Ueberlieferung  geringe  Aussicht  haben, 
sich  zu  behaupten,  braucht  kaum  gesagt  zu  werden.  Da  wird 
denn  die  Irrthumschance  leicht  eine  kleinere,  wenn  wir  die 
anderweitig  vollkommen  gesicherte  Form  einführen,  als  wenn 
wir  dem  gerade  hier  vorliegenden  handschriftlichen  Zeugniss 
ausschliesslich  vertrauen.  Diese  Rücksicht  hat  mich  z.  B.  be- 
stimmt, das  in  unserem  Büchlein  nur  einmal  vorkommende 
vof^aat  durch  das  bei  Herodot,  bei  Theognis  und  überdies  auch 
bei  Demokrit,  und  zwar  diesmal  durch  einen  ganz  ungewöhnlich 
alten  Zeugen  (Philodemus,  De  ira,  p.  101  meiner  Ausgabe:  oaa 
Ti^  Äv  v(ojatTo)  beglaubigte  vtojjat  zu  ersetzen.  Dass  trotzdem 
ßoYjOei  (2),  in  welchem  die  beiden  Vocale  stammhaft  sind,  nicht 
angetastet  zu  werden  braucht,  lehrt  zum  Ueberfluss  die  gleiche 
auch  in  den  Herodot-Handschriften  überwiegende  Schreibung 
des  Wortes  (vgl.  Merzdorf,  Do  dialecto  Herodotea,  in  Curtius* 
Studien  VIII  222). 

4.  Auch  das  Gehirn-  und  Nervenleben  rollt  in  ausge- 
fahrenen Geleisen  leichter  dahin  als  in  selten  oder  gar  nicht 
befahrenen.  So  geschieht  es,  dass  unsere  Vorstellungen  nicht 
minder  als  unsere  Bewegungen  an  jeder  Wegscheide  einer 
Associationsbahn  in  die  ersteren  hinübergleiten,  insoweit  nicht  ein 
starker  oder  ein  geschulter  Wille  sie  in  die  letzteren  zu  zwingen 
weiss.  Hier  liegt  die  Wurzel  des  Verallgemeinerungstriebes, 
des  Erzeugers  aller  Wissenschaft  und,  wo  er  ungezügelt  waltet. 


86  IX.  Abhandlung:     Oomperz. 

auch  jedes  Irrwahns.  Auf  dem  Gebiete,  das  uns  hier  be- 
schäftigt, wirkt  er  ausschliesslich  als  ein  störender,  die  treue 
Wiedergabe  und  Fortpflanzung  literarischer  Denkmäler  beir- 
render Factor.  Und  zwar  übt  er  diesen  schädigenden  Einfluss 
in  zwei  einander  entgegengesetzten  Richtungen.  Die  eine  der 
von  ihm  ausgehenden  Strömungen  strebt  nämlich  darnach,  die 
Herrschaft  des  Gemeinüblichen,  die  andere  jene  des  Sonder- 
üblichen, aber  in  einem  engeren  Kreise  Vorherrschenden  über 
die  demselben  gebührenden  Grenzen  hinaus  zu  erweitem.  Im 
ersteren  Falle  wird  die  Ausnahme  zu  Gunsten  der  Regel  ver- 
wischt, im  letzteren  die  Regel  zu  Gunsten  der  —  in  einem 
bestimmten  Theilgebiete  ihres  Geltungsbereiches  überwiegenden 
—  Ausnahme.  Mitunter  ist  es  nicht  leicht,  zu  unterscheiden, 
welche  der  beiden  Strömungen  (wir  nennen  sie  die  generell- 
und  die  particulär- nivellirende)  einen  uns  eben  vorliegenden 
Thatbestand  erzeugt  hat.  So  stehen  wir  denn  manchmal  vor 
einer  Doppelfrage,  die  sich  also  zuspitzt:  Ist  ein  gewisses 
vereinzeltes  Vorkommniss  nur  darum  vereinzelt,  weil  die  ge- 
nerell -  nivellirende  Woge  alle  übrigen  Vertreter  desselben 
Sprachphänomens  hinweggefegt  hat?  Oder  steht  es  vielmehr 
umgekehrt?  Hat  die  Flut  der  falschen  Analogie  oder  der  un- 
gehörigen Reminiscenz  nur  gerade  an  dieser  Stelle  die  schützen- 
den Dämme  durchbrochen  und  die  betreffende  Sondererschei- 
nung an  die  Küste  unserer  Ueberlieferung  gespült? 

Ein  Theil  der  ionischen  Schriftdenkmale  verwendet  im 
Gegensatz  zum  gemeingriechischen  zou,  7C(5q,  ttoTo;  u.  s.  w.  die 
Formen  xcu,  xö)(;,  xoTo<;  u.  dgl.  m.,  einem  andern  sind  dieselben 
fremd.  Dass  das  Letztere  von  den  dichterischen  Erzeugnissen 
der  InseMonier  gelte,  hat  v.  Wilamowitz  (Homerische  Unter- 
suchungen a.  a.  O.)  ermittelt  und  ausgesprochen.  Wie  steht 
es  nun  in  diesem  Beti*acht  mit  der  Sprache  unserer  Schrift? 
Wir  finden  hier  an  eilf  Stellen  die  Formen  mit  ic  ohne  Wider- 
spruch eines  handschriftlichen  Zeugen;  nur  Theodor  Zwinger 
hat  am  Rande  seiner  Ausgabe  einmal  5xou  angemerkt,  was  nichts 
zu  besagen  braucht.  Hingegen  erscheint  6x6Tav  zweimal  in  den 
jüngeren  Handschriften,  wo  A  und  M  Mtav  (einmal  in  A  zu 
oTToxepov  verderbt)  darbieten.  Das  Facit,  dass  nur  die  %  ent- 
haltenden Formen  dem  Verfasser  angehören,  wäre  so  einfach 
als  sicher,  wenn  nicht  gegen  Ende  der  Schrift  das  Verhältniss 


Dio  Apologie  d^r  Heilknnst.  87 

sich  mit  einem  Male  umkehrte  und  unser  bester  Bürge  dort 
cxfax;  böte,  wo  M  und  R  das  gemeinübliche  Sirox;  aufweisen.  Da 
im  vorliegenden  Falle  jeder  Gedanke  an  ein  etwaiges  Schwanken 
des  Verfassers  ausgeschlossen  ist,  so  stehen  wir  vor  der  fol- 
genden Alternative.  Entweder  unser  Sophist  hat  sich  in  diesem 
Punkte  der  Sprache  Herodot's,  Heraklit's  u.  s.  w.  bedient,  und 
diese  seine  Eigenart  ist  in  der  grossen  Mehrzahl  der  Fälle 
durch  die  unzeitige  Erinnerung  an  das  Gemeingriechische  hin- 
wegnivellirt  worden.  Oder  die  Formen,  welche  man  die  asia- 
tisch-ionischen nennen  kann,  sind  Schreibern  und  Correctoren 
zur  Unzeit  in  den  Sinn  gekommen  und  dadurch  an  jenen 
drei  Stellen  in  unseren  Text  gedrungen.  Gegen  die  erste  Alter- 
native spricht  freilich  schon  der  überaus  wunderbare  und  mit 
dem,  was  wir  über  die  Filiation  der  Handschriften  ermittelt 
haben,  schwer  zu  vereinbarende  Umstand,  dass  dann  die  Re- 
centiores  zweimal  ein  Stück  der  echten  Ueberlieferung  gerettet 
haben  müssten,  welches  die  älteren  und  verlässlicheren  Ver- 
treter derselben  nicht  kennen.  Allein  die  Annahme,  dass  eine 
alte  Randvariante  das  Ursprüngliche  bis  auf  den  Stammvater 
der  Recentiores  fortgepflanzt  habe,  kann  zwar  keineswegs  als 
eine  wahrscheinliche,  aber  doch  nicht  als  eine  schlechthin  un- 
denkbare gelten.  Eine  sichere  Entscheidung  gewinnen  wir 
einzig  und  allein  durch  eine  Erweiterung  unseres  Umblicks. 
In  der  Schrift  De  flatibus  bieten  die  Recentiores,  denen  sich 
ein  und  das  andere  Mal  auch  M  anschliesst,  die  Formen  5xou, 
Sxb)^,  6x6Tav,  6x6(70t  an  nicht  weniger  als  zwölf  Stellen,  A  nicht 
ein  einziges  Mal.  Daraus  folgt  unwidersprechlich,  dass  von 
einer  Neigung,  die  asiatisch-ionische  Form  hinwegzucorrigiren, 
bei  den  Schreibern  der  jüngeren  Handschriften  nicht  im  ent- 
ferntesten die  Rede  sein  kann;  solch  eine  Idiosynkrasie  aber 
bei  dem  Schreiber  von  A  vorauszusetzen,  der  an  so  zahllosen 
Stellen  allein  das  Ursprüngliche  bewahrt  hat,  geht  vollends 
nicht  an,  und  würde  diese  Annahme  auch  zur  Erklärung  des 
Sachverhaltes  nicht  genügen.  Damit  ist  der  erste  Theil  der  Alter- 
native widerlegt  und  der  zweite  als  wahr  erwiesen.  Ueberdies 
erscheint  oxo-cav  auch  an  einer  Stelle  (De  flat.  12,  VI  108  L.)> 
an  welcher  es  unmöglich  ein  Stück  der  alten  Ueberlieferung 
sein  kann  —  aus  dem  einfachen  Grunde,  weil  der  betreflfende 
Satz,    wie  ,der  Zusammenhang    sonnenklar   lehrt   und   bereits 


88  IX.  Abhaudlang:     Gomperz. 

Littre  erkannt  hat,  durchaus  gefälscht  ist.  Statt  oxorov  hk  TZKffioq 
M\t.oppa^o(X9 f  was  M  und  R  bieten,  zeigt  A  vielmehr:  Scroi  Se 
Sta  xovwv  TcXijöoj;,  Tj(J!.oppaYYj(7av  (das  zweite  -»j  aus  et  corrigirt),  wo- 
zu allein  der  Nachsatz  stimmt:  xal  ToOioiq  ol  izopoi  (so  A,  die 
Uebrigen  tcövoc)  7cv6U|xato?  ev^TcXiQcav  'caq  ^Xcßa;.  Zu  demselben  Er- 
gebniss  führt  die  Durchmusterung  von  Dept  ^(jaioq  av0p(i>?couy  wo 
auf  10  Druckseiten  der  Littr^'schen  Ausgabe  21  Fällen ,  in 
welchen  alle  oder  die  meisten  jüngeren  Handschriften  die 
x-Formen  bieten ;  nur  einer  gegenübersteht,  in  welchem  eine 
solche  auch  (soweit  man  aus  Litträ's  Schweigen  schliessen  darf) 
in  A  erscheint.  So  kann  es  denn  als  ausgemacht  gelten,  dass 
eine  Tendenz  zur  Einschmuggelung  jener  Formen  auch  in 
solche  Schriften,  denen  sie  fremd  sind,  vorhanden  .war,  und 
dass  die  schlechteren  Träger  der  Ueberlieferung  dieser  Ver- 
suchung häufiger,  aber  auch  die  besten  in  seltenen  Ausnahms- 
fällen unterlegen  sind. 

Welche  Verwüstungen  die  falsche  Analogie  in  den  hippo- 
kratischen  Texten  angerichtet  hat,  darauf  genügt  es  im  Vor- 
übergehen hinzuweisen.  Dem  richtig  gebildeten  autewv  (Gen. 
Plur.  Fem.)  zuliebe  ward  auch  outso),  Touteo)  u.  s.  w.  geschrieben, 
in  den  ersten  neun  Paragraphen  der  Schrift  Depl  <^aioq  dv6p<orou 
z.  B.  in  den  geringeren  Handschriften  nicht  weniger  als  3ömal 
—  eine  Verderbniss,  an  welcher  selbst  A  an  fünf  Stellen 
theilnimmt.  Die  Gewöhnung  an  den  Ausgang  €ü)v  im  Genetiv 
der  Mehrzahl  hat  in  derselben  Schrift  sogar  einmal  das  un- 
geheuerliche ^ivstüv  in  der  grossen  Mehrheit  der  jüngeren  Hand- 
schriften zu  Tage  gefördert.  Solchen  Erscheinungen  gegen- 
über thut  dort,  wo  die  beste  Handschrift  contrahirte  statt  der 
aufgelösten  Formen  darbietet,  grosse  Vorsicht  Noth;  es  gilt 
bei  jeder  Classe  derartiger  Fälle  genau  zu  erwägen,  ob  die 
Contrahirung  dem  Einfluss  des  Gemeingriechischen,  oder  nicht 
vielmehr  die  Auflösung  der  falschen  Analogie  ihr  Dasein  ver- 
dankt. Nun  beachte  man  den  Umstand,  dass  die  Lautverbin- 
dungen e  +  e  und  e  +  ^^  ij^  unserer  Schrift,  soweit  A  in 
Betracht  kommt,  fast  genau  gleich  häufig  in  contrahirter  und 
nicht  contrahirter  Gestalt  erscheinen.  Man  vergleiche  damit 
andere  Lautverbindungen,  wie  z.  B.  jene  von  e  +  w,  in  welchen 
die  uncontrahirten  Formen  ein  erdrückendes  Uebergewicht  über 
die  contrahirten  besitzen.    Sollen  wir  annehmen,  dass  die  Ten- 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  89 

denz  zur  Verwischung  der  spceifischen  Dialektformen  gerade 
in  diesem  Punkte  in  A  zu  so  übergrosser  Stärke  angewachsen 
ist?  Oder  müssen  wir  nicht  vielmehr  den  entgegengesetzten 
Schluss  ziehen^  dass  die  pseudanalogistische  Strömung  mit  ihrer 
Vorliebe  fUr  aufgelöste  Formen,  die  in  den  geringeren  Hand- 
schriften sogar  bis  zu  Bildungen  wie  /peevOat,  BseaOai  u.  dgl.  m. 
vorgeschritten  ist  (vgl.  Littre  VII  168,  wo  auf  einer  Seite  xpl- 
ea6a(,  yips,ia^  zweimal,  BesoOat,  sxpofeeTO)  erscheinen,  insgesammt 
durch  die  Wiener  Handschrift  berichtigt,  s.  Littrö  X,  LXVI), 
gelegentlich  auch,  wenngleich  in  geringerem  Masse,  einen  so 
treuen  Zeugen  der  Ueberlieferung,  wie  A  es  ist,  ergriffen  und 
den  Werth  seiner  Aussagen  vermindert  hat?  Der  Schluss 
wäre  wohl  auch  dann  ein  statthafter,  wenn  nicht  das  Zeugniss 
der  Inschriften  hinzuträte,  an  welchem  bisher  keine  einzige 
dieser  Formen  eine  Stütze  gefunden  hat  (vgl.  Bechters  Samm- 
lung und  V.  Wilamowitz  Hermes,  21,  98). 

Es  erscheinen  in  A:  wpo6u|i.£Tff6a',  Y;vsia6ai  (bis),  Ipsi,  ^oveTtat, 
ßor|6£i,  flTfvoeT,  BsTxai  (bis),  S^^spY^S  SiQfjicoupYstTat,  aloxpoeicsTv,  xap- 
lepstv,  aSüvorcetv,  i^f/eipel'f^  Btappeiv,  Sio/stv  (bis)  [18],  wobei  ich  von  den 
mehrfach  vorkommenden  Bst  und  Bstv  absehe,  gleichwie  von  den 
Aorist-Infinitiven  von  der  Art  eines  iSetv,  bei  denen  die  aufgelösten 
Formen  jetzt  endlich  nahezu  einstimmig  verurtheilt  sind.  Diesen 
stehen  gegenüber:  [i.ü)|ji^ea6at,  Soxeei  (quater),  xoisst  (bis),  6|aoao- 
vfiSTat,  SrijjiioupYiet,  i'^^eipiei'f^  ewatvieiv,  ^oieeiv  (ter),  aoüvaxestv,  \jt:- 
oupYEstv  (bis),  sxtxpaTsetv,  euicopseiv,  otTCOpistv,  xanQ^opsstv  [21].  Dass 
sich  durch  die  Hinzurechnung  von  Bsi  und  BsTv,  gleichwie  der 
Aorist-Infinitive  iSetv  u.  dgl.  ein  entschiedenes  Uebergewicht 
auf  Seite  der  contrahirten  Fonnen  ergibt,  will  ich  nicht  allzu- 
stark betonen.  Ich  benütze  vielmehr  diese  Gelegenheit,  um 
Sprachstatistikern  einen  bescheidenen  Rath  zu  ertheilen.  Sie 
würden,  meines  Erachtens,  wohl  daran  thun,  in  dei'artigen 
Fällen  nicht  bloss  eine  Mehrheit  von  Instanzen  flir  beweiskräftig 
zu  halten.  Auch  eine  starke  Minderheit  kann  unter  Umständen 
schwer  ins  Gewicht  fallen.  Ja,  diese  Stärke  braucht  nur  eine 
relative  zu  sein.  Denn  als  leitender  Grundsatz  derartiger 
Untersuchungen  muss  doch  der  folgende  gelten.  Eine  Ursache 
A  kann  nicht  oder  nicht  allein  ein  Phänomen  a  erzeugt  haben, 
wenn  dieses  mit  einer  anderen  (sei  es  grösseren,  sei  es  gerin- 
geren)  Häufigkeit   als  derjenigen    auftritt,    welche    durch    die 


00  IX.  Abhandlung:    Gompers. 

anderweitig  festgestellte  Stärke  jener  Ursache  ausreichend  er- 
klärt wird.  Die  statistische  Methode^  welche  in  linguistischen^ 
literar-historischen  und  auch  in  textkritischen  Fragen  die  Prä- 
cision  und  Sicherheit  echter  Wissenschaft  an  die  Stelle  vagen 
Meinens  und  polternden  Behauptens  zu  setzen  verheisst,  muss, 
wenn  sie  diese  Erwartung  erfüllen  soll,  mit  steter  Rücksicht 
auf  die  jedesmal  in  Frage  kommenden  ursächlichen  Mo- 
mente geübt  werden.  Anderenfalls  sinkt  sie  zur  Zahlen- 
spielerei herab,  das  heisst  zu  einem  Spiel  der  schlimmfiten 
Art,  das  zugleich  müssig  und  pedantisch  ist. 

Wir  haben  noch  der  Frage  zu  gedenken,  ob  jene  Dia- 
lekteigenthümlichkeiten,  von  denen  wir  annehmen  mussten, 
dass  sie  in  systematischer  Weise  aus  dem  hippokratischen 
Corpus  ausgemerzt  worden  sind,  auch  in  der  Schrift  Ilepl  xi- 
Xvt;;  zweifellose  Spuren  ihres  einstigen  Vorhandenseins  zurück- 
gelassen haben.  Leider  muss  unsere  Antwort  unsicher  und 
zögernd  ausfallen.  Wenn  wir  in  den  ersten  Zeilen  unserer 
Schrift  dort,  wo  die  übrigen  Handschriften  5  ti  tum  supeOb 
bieten,  in  A  statt  dessen  o  ti  xal  epeuOev  finden,  wobei  p  von 
zweiter  Hand  auf  einer  Rasur  geschrieben  ist,  die  erste  Hand 
aber  exeuOev  geschrieben  zu  haben  scheint,  so  müssen  wir 
die  Unsicherheit  der  letzteren  Wahrnehmung  lebhaft  beklagen. 
Denn  stünde  jene  Schreibung  völlig  sicher,  so  könnten  wir 
nicht  ohne  Wahrscheinlichkeit  vermuthen,  dass  sie  einem  ur- 
sprünglichen iiceupeOev  =  IfeupeSiv  entstammt  ist.  Eine  andere 
Spur,  die  auf  Psilosis  hinzuweisen  scheint,  ist  bedauerlicher- 
weise um  nichts  sicherer.  10  init.  erscheint  statt  xwjxa  &  der 
übrigen  Handschriften  (TotuTa  a  in  A)  im  Marcianus  von  erster 
Hand:  xauTä  —  wieder  ein  zu  schwaches  Anzeichen,  um  daraus 
auf  Psilosis  in  der  Urhandschrift  zu  schliessen.  Dass  gleichwie 
hier  an  manchen  sonstigen  Stellen  dieser  und  anderer  Schriften 
A  von  erster  Hand,  doch  ohne  jede  Consequenz,  einen  Spiritus 
lenis  statt  des  asper  zeigt,  den  zumeist  eine  spätere  Hand  in 
den  letzteren  verwandelt  hat,  sei  hier  vermerkt,  ebenso  wie 
der  befremdende  Umstand,  dass  die  verneinende  Partikel  ou 
oder  oux  sehr  häufig  mit  dem  Spiritus  asper  versehen  ist,  des- 
gleichen auch  6p8o<;  und  Formen  des  Verbums  «b^eXeto.  Dass 
die  Psilosis,  wenn  sie  anders  in  unserer  Schrift  herrschte  und, 
was  nicht  völlig  dasselbe  ist  (s.  Bechtel,  Die  Inschr.  des  ioni- 


Die  Apologie  der  HeilknDsfc.  91 

sehen  Dialekts  S.  98),  auch  im  Innern  eines  zusammengesetzten 
Wortes  zum  Ausdruck  kam,  jedenfalls  schon  sehr  früh  hinweg- 
corrigirt  sein  musste ,  dies  beweist  die  allen  Handschriften  ge- 
meinsame Corruptel  dveOeiaa  13  (12),  die  nicht  entstehen  konnte, 
wenn  nicht  das  ihr  zu  Grunde  liegende  |Ae6eiaa  bereits  also 
und  nicht  als  pieTeiaa  geschrieben  gewesen  warJ  Was  die 
relative  Verwendung  der  Artikelformen  betrifft,  so  ist  es  uns 
ebenso  wenig  vergönnt,  einigermassen  sichere  Spuren  derselben 
nachzuweisen.  Für  sie  scheint  die  plumpe  Interpolation  lia, 
TO'jTou^  Tolx;  (J/dveiv  eOeXcrco^  zu  sprechen,  die  uns  in  A  be- 
gegnet (1),  und  die  um  Vieles  erklärbarer  wäre,  wenn  wir  an- 
nehmen dürften,  dass  sie  aus  der  ursprünglichen  und  eben  in 
einem  treueren  Bewahrer  des  Echten  länger  erhaltenen  Schrei- 
bung lia  TouTouq  Tou;  (|/£Yet  hervorgegangen  ist.  Allein  auf  diese 
Vermuthung  weiterzubauen  wage  ich  ebenso  wenig  wie  auf 
jene  andere,  dass  das  die  Construction  störende  und  schon 
von  Ermerins  mit  Recht  beseitigte  a)v  in  dem  Satze  a)y  Ta  {xb 
o§|Ai]9(  xtI.  13  (12)  etwa  aus  einem  missverstandenen  &f  (=  ouv) 
entsprungen  und  daselbst  zu  schreiben  ist:  xa  (xev  (Lv  hl\»,ffl\.  xti. 
(Uebrigens  erscheint  o3v  auch  in  dem  ionisch  geschriebenen 
Wiener  Papyrus  des  4.  Jahrhunderts  Z.  3  der  Bearbeitung  von 
Blass,  Philol.  41,  S.  748.)  Ich  verzichte  daher  in  diesen 
Punkten  auf  die  Einführung  der  in  anderen  ionischen  Schrift- 
werken vorwaltenden  Eigenthümlichkeiten  —  ein  Verzicht, 
der  mir  fast  sicherlich  den  Vorwurf  eintragen  wird,  dass  ich 
von  meinen  eigenen  Wahrnehmungen  einen  allzu  zaghaften  Ge- 
brauch gemacht  habe.  Ich  vermag  eben  nicht  die  sichere 
Ueberzeugung  zu  gewinnen,  dass  die  ionische  Schriftsprache 
in  der  Epoche,  welcher  die  vorliegende  Rede  angehört,  ein 
durchaus  einheitliches,  von  localen  Verschiedenheiten  völlig 
unberührtes  Gepräge  besessen  hat.  Dass  zumal  ein  Sophist,  das 
beisst  ein  Wanderlehrer,  manche  Ecken  und  Kanten  seiner 
heimischen  Mundart  abgeschliffen  und  seine  Sprache  zu  einer 
Art  von  xoivt)  umgebildet  hat,  dies  muss  wenigstens  als  eine 
Möglichkeit  im  Auge  behalten  werden.  Einen  gewissen  Grad 
von  Wahrscheinlichkeit  verleiht  ihr  vielleicht  die  Wahrnehmung, 
dass  wir  in  den  Ueberresten  des  chalkidischen  Sikelioten 
Gorgias  keine  sicheren  Spuren  seiner  heimatlichen  Eigenart  zu 
erkennen  vermögen.    Mit  dieser  Muthmassung  würde  auch  die 


9!^  IX.  Abhandlung:    Gomperz. 

Thatsachc  übereinstimmen,  dass  der  Wortsehatz  unseres  Büch- 
leins eine  vergleichsweise  geringe  Zahl  von  speciiischen  lo- 
nismen  aufweist,  und  dass  die  Verwendung  von  |ji.£ta  statt 
CUV  (7,  9,  11  ter)  ganz  und  gar  mit  der  Gebrauchsweise 
übereinstimmt,  welche  in  attischer  Prosa  zuerst  bei  Antiphon, 
Thukydides,  Andokides,  und  in  ionischer  *  wohl  nicht  vor  Demo- 
kritos  begegnet.  2 

Ueber  den  Gebrauch  des  sogenannten  paragogischen  v 
können  wir  uns  kurz  fassen.  Dasselbe  erscheint  nicht  selten 
vor  Consonanten,  freilich  nicht  so  oft  als  auf  altionischen  In- 
schriften (vgl.  Erman  in  Curtius'  Studien  V  279  und  Gustav 
Meyer,  Griech.  Gramm.'^,  S.  298),  häufig  am  Schluss  eines 
Satzes,  vor  Vocalen  aber  —  diesmal  in  üebereinstimmung  mit 
den  altionischen  Inschriften  —  so  regelmässig,  dass  die  eu- 
phonische Rücksicht  offen  zu  Tage  liegt  und  wir  wohl  be- 
rechtigt sind,  in  den  drei  widerstrebenden  Fällen  das  v,  welches 
A  von  erster  Hand  nicht  bietet,  dennoch  mit  MR  und  den 
späteren  Händen  A's  beizufügen  (8taiTi^{i.a<jiv  scoixevo'.  6,  xapLvouatv 
dBuvaTsTv  7  und  ecrtv  ciSivai,  wenn  nicht  etwa  lax'  eiS^vat  zu 
schreiben  ist,  11);  hingegen  können  wir  dem  Zeugniss  von 
AM  gegen  R  in  Towt  TcapeoGct  7  folgen,  da  die  Interpunctions- 
pause  nach  diesen  Worten  eine  Rücksichtnahme  auf  das  fol- 
gende tocTs  entbehrlich  macht. 

Die  volleren  Dativformen  übei-wiegcn  durchaus.  Von  den 
kürzeren  Formen  der  A-Declination  erscheint  nur  ein  Beispiel: 
xaxetvat;  12  (11)  fin.,  welches  man  wohl  unbedenklich  be- 
seitigen darf.  Anders  steht  es  mit  den  kürzeren  Formen 
der  0-Declination.  Diese  begegnen  in  A  nicht  weniger  als 
21mal,  jedoch  —  von  einigen  wenigen,  sogleich  zu  be- 
sprechenden Ausnahmsfällen  abgesehen  —  durchaus  vor 
vocalischem  Anlaut,  der  ohne  stärkere  Interpunctionspause 
nachfolgt.  Man  kann  daher  zweifeln,  ob  es  nicht  angemessener 
wäre,  die  volleren  Formen  apostrophirt  in  den  Text  zu  setzen, 
gleichwie  dies  Buttmann  und  Ahrens  bei  ionischen  Dichtern 
zu  thun  empfahlen  und  Nauck  jetzt  im  Homertext  durchge- 
führt hat.  Ob  in  AouTpowi  ^  aXouciTj  5,  in  ToTat  aTe^voici  1  und  loTort 
iq  iTQTptxYjv  i[Lr.,  1  der  Hiat  in  dieser  oder  in  jener  Weise  zu  be- 
seitigen sei,  mag  zweifelhaft  erscheinen.  Ich  folge  der  Auto- 
rität der  besten  Handschrift,  indem  ich  nicht  v  beifüge,  sondern 


Die  Apologie  der  Ueilknnst.  93 

annehme^  dass  hier  wie  so  häufig  selbst  in  epigraphischen 
Urkunden  der  zu  elidirende  Vocal  nichtsdestoweniger  ge- 
schrieben ward.  In  Betreff  der  wenigen  der  oben  namhaft 
gemachten  Regel  wirklich  oder  scheinbar  widersprechenden 
Stellen  ist  Folgendes  zu  bemerken,  -zdli;  aBüviTon;  12  init.  tritt 
aus  der  Reihe  dieser  Ausnahmen  heraus,  sobald  wir  die  in 
jenem  Satz  nothwendig  anzunehmende  Lücke  eben  nach  dBu- 
voToc^  ansetzen  und,  wie  ich  es  gethan  habe,  durch  ein  Wort 
mit  vocalischem  Anlaut  ausfüllen.  Die  Stelle  in  13,  wo  drei 
auf  einander  folgende  Dative  in  A  mittelst  Compendiums  ge- 
schrieben sind,  während  die  anderen  Handschriften  die  vollen 
Formen  zeigen,  kann  um  so  weniger  in  Betracht  kommen,  als 
der  Schreiber  von  A  sich  in  jener  Schlusspartie  mit  Vorliebe 
der  compendienhaften  Schreibungen  bedient.  Dass  der  Autor 
6  fin.  toTai  ::povoou[jL£voi^  geschrieben  habe,  halte  ich  darum  für 
unglaublich,  weil  es,  falls  er  die  schleppende  Wiederholung 
vermeiden  wollte,  jedenfalls  ungleich  näher  lag,  die  kürzere 
Artikelform  zu  wählen.  Somit  bleibt  nur  8  fin.  das  zweimalige 
•cot?  vor  ^YjfjLioupYeouaiv  und  ^rt\iio\jp'^zo\ii^oi<s'y  übrig,  das  ich  nicht 
antaste,  obgleich  mir  auch  hier  die  Möglichkeit  eines  Schreib- 
fehlers nicht  als  ausgeschlossen  gilt.^ 

Die  kürzere  und  die  längere  Form  von  exsTvo?  erscheinen 
beide  ausreichend  verbürgt.  Auch  das  zweimalige  eOeXw  würde 
ich  neben  dem  einmal  erscheinenden  Osaw  dulden,  wenn  nicht 
eine  entschiedene  Tendenz  zur  Verdrängung  des  letzteren  durch 
das  erstere  in  den  Handschriften  erkennbar  wäre.  So  ist  auch 
an  jener  Stelle  (8  init.)  OeXovTaq,  desgleichen  BsXoi?  in  FIsp:  (p6atO(; 
ovOpowcoü  7  (VI  46  L.),  dieselbe  Form  ebend.  7  (50  L.),  end- 
lich Hspl  apy^.  iTQTp.  1,  I  570  L.  OsXwatv  neben  eOeXwatv  von  A, 
theils  allein,  theils  nahezu  allein,  erhalten.  Elidirt  habe  ich 
Vocale  im  Uebrigen  nur  dort,  wo  dies  in  A  geschieht,  —  nicht 
als  ob  ich  so  thöricht  wäre,  in  diesen  Dingen  der  Autorität 
auch  der  besten  Handschrift  irgend  ein  Gewicht  beizumessen, 
sondern  einfach  darum,  weil  wir  kein  Mittel  besitzen,  die 
bezüglichen  Intentionen  des  Autors  zu  erschliessen  und  daher 
nichts  Besseres  thun  können,  als  die  überlieferten  Schreibungen 
schlechtweg  wiederzugeben,  lieber  Anderes  wird  an  den  be- 
treffenden  Stellen   gehandelt  werden. 


94 


IX.  Abhandlnng:    Oonpers. 


3.  Gliederung  der  Rede. 


npoo{[ji.(ov 


'AicöBei^i? 


xai 


I.  Kunst  versus  ZnfAll  .     . 


II.  Begrenzte    Wirksamkeit  der 
Arzneikunst 


Au^k; 


m.  Ihre  Stellung 
gegenüber 
den     sichtba- 
ren   und   den 
verborgenen 
Krankheiten 


b)  Allgemeine 
Anwendung 


c)  Besondere 
Anwendung 


'EtzCko-^oc 


.     < 


a)  Anatomische 
Grundlegung 


1.  Allgemeine  Einleitung 
und  Ankündigung  des 
Themas  (üpdOeo^) 

2.  Ontologischer  Ezcura 

3.  Definition  des  Hauptbe- 
griffs und  Ankündigung 
des  zugleich  positiven 
und  negativen  Beweis- 
verfahrens («coSsi^  und 

(  4.  Allgemeines  über  das 
Verhältniss  von  xi^vri 
und  x(>y(7i  (Einleitung 
dieses  Hauptabschnitts) 

5.  Die  Wirksamkeit  der 
Arzneikunst  reicht  wei- 
ter als  die  Thätigkeit 
der  Aerzte 

6.  Basirung  dieser  These 
auf  die  Natur  der  Dinge 

/  7.  Die  ärztlichen  Miaserfol- 
ge  beweisen  nichts  gegen 
das  Dasein  der  Heilkunat 

8.  Ebenso  wenig  dieNicht- 
behandlung  verzweifel- 
ter Fälle 

9.  Allgemeine  Unterschei- 
dung der  zwei  Krank- 
heitsgattungen 
Detailausführung  die- 
ses Unterschiedes 
Allgemeines  über  Er- 
kenntniss  und  Behand- 
lung verborgener  Krank- 
heiten 

lUustrirung  d.  Gesagten 
durch  die  Verfahmngs- 
weise  anderer  Künste 
Detaillirte  Darlegung 
der  diagnostischen  Me- 
thoden und  daraus  gezo- 
gene Nutzanwendung 

14.  Recapitulation  (dcvaxE^«' 
Xauoatc)  und  Abschieds- 
gruss  des  Redners  an 
die  Aerzte. 


10. 


11. 


12. 


13. 


Die  Apologie  der  HeilkniiBt.  95 

Wir  sind  hierbei  durchaus  den  vom  Verfasser  selbst  er- 
theilten  Winken  gefolgt.  So  werden  die  drei  ersten  Abschnitte 
von  ihm  als  Proömium  gekennzeichnet  durch  den  Eingang 
von  4:  im  jxsv  o3v  jxoi  Äpxt)  tou  Xo^oü  xtI.,  womit  man  ver- 
gleichen mag  den  Anfang  der  Rede  des  Eryximachos  im  pla- 
tonischen Symposion  (177*):  r^  iJiev  pi.ot  apxtj  tou  Xo^oü  im  xts. 
Dass  er  den  beweisenden  und  den  widerlegenden  Theil  seiner 
Darlegung  im  Folgenden  nicht  gesondert  hat,  sagt  er  aus- 
drücklich 3  fin.:  Iv  Be  fjj  ttj^  t^X^?  aizohi^ei  äja«  %a\  xou?  X6- 
-/ou^  Tci>v  oa.fT/ß'^ei^  aÜTT)v  otofji^vcov  avatpK^ffO)  xTe.  Desgleichen 
markirt  er  7  init.  einen  neuen  Hauptabschnitt  als  solchen^  indem 
die  von  4  bis  6  reichende  Erörterung  als  nunmehr  abge- 
schlossen bezeichnet  wird  mit  den  Worten:  xoiat  jxev  o3v  vfi  Tuxt; 
TJjv  UY^^^'^Q^  i:pooTi6ei(jt  t^v  ^k  tix^v  a<paipioücyi  toioöt'  av  ti?  Xi^oi. 
Und  so  wird  jedesmal  der  Inhalt  des  Vorhergehenden  zusammen- 
fassend recapitulirt  und  das  schon  Bewiesene  von  dem  erst 
noch  zu  Beweisenden  streng  geschieden.  Man  vergleiche  damit 
die  scharfe  Abgrenzung  der  kleinen  Abschnitte,  die  man  für 
die  Reden  im  Symposion  so  charakteristisch  gefunden  hat 
(Teuffei  im  Rhein.  Mus.  29,  133),  auch  Plato,  Protagoras  323  <^ 
oder  324®  (sammt  Sauppe's  Bemerkungen  dazu).  Die  Para- 
grapheneintheilung  ist  jene  älterer  Herausgeber,  genauer  jene 
Littr^'s,  von  dem  ich  nur  darin  abweiche,  dass  ich  seinen 
11.  Abschnitt  in  zwei  Theile  zerflllle. 


II. 

1.  Sogleich  in  den  ersten  Worten  tritt  uns  der  Verfasser 
in  seiner  vollen  Eigenart  entgegen:  als  streitlustiger  und  streit- 
gewohnter Kämpe,  als  weitschauender  Kopf,  der  sein  jedes- 
maliges Thema  als  Theilgebiet  eines  grossen,  vielumfassenden 
Ganzen  zu  betrachten  und  zu  behandeln  pflegt,  und  nicht  am 
mindesten  als  Meister  der  Rede,  der  die  Aufmerksamkeit  seiner 
Hörer  sofort  durch  eine  packende  Wendung  zu  erzwingen 
und  zu  fesseln  weiss.  Dieses  ^Aufrütteln  des  Publicums'  (vgl. 
Scherer,  Poetik,  S.  199)  durch   den  paradox  klingenden  Satz: 


96  IX*  Abhandlung:    Oomperx. 

,Es  gibt  Leute,  die  aus  der  Lästerung  der  Gewerbe  selbst  ein 
Gew'erbe  machen'  musste  gleich  einem  Posaunenstoss  wirken. 
Man  glaubt  es  wahrzunehmen,  wie  das  letzte  leise  Geflüster 
in  der  fernsten  Ecke  des  Saales  verstummt,  wie  alle  Augen 
sich  auf  den  Sprecher  richten,  alle  Ohren  seine  Worte  be- 
gierig einsaugen.  Den  also  erregten  Antheil  wach  zu  erhalten, 
diesem  Zwecke  dient  ein  anderes  Kunstmittel.  Der  Hörer  wird 
zu  ernster  Mitarbeit  gezwungen  durch  die  Häufung  ungewöhn- 
licher Worte  und  schwierigerer  Constructionen,  die  den  Geist 
beschäftigen,  während  der  mit  starkem  Selbstgefühl  gesättigte 
schneidig-polemische  Ton  die  Erwartung  des  Publicums  hoch 
spannt  und  sein  Interesse  nicht  erkalten  lässt. 

Nicht  wenig  bezeichnend  für  den  Autor  ist  der  Gegen- 
satz, in  welchen  er  die  eigene  go^it;  und  icaiSetir;  zur  loropiT] 
seiner  Gegner  stellt.  Wer  diese  waren,  ist  uns  zu  wissen 
nicht  vergönnt;  aber  es  müssen  wohl  berufsmässige  Gelehrte, 
wahrscheinlich  Vertreter  einer  eigentlichen  Philosophenschule 
gewesen  sein,  vielleicht  solche,  welche  den  Betrieb  der  T^x^at  auf 
eine  neue,  wissenschaftliche  Grundlage  zu  stellen  beanspruchten 
und  die  bisherige  Ausübung  derselben  als  blosse  handwerks- 
massige  Routine  (Tpißri)  bezeichnen  mochten.  In  Betreff  der 
Heilkunst  geschieht  etwas  Derartiges  durch  den  Verfasser  der 
Schrift  Ihpl  oiatTY);,  wie  das  Anm.  1  zu  S.  35  Mitgetheilte  zeigen 
kann.  Man  wird  an  die  schmähende  Aeusserung  Heraklit's 
über  Pythagoras  erinnert  (Fgm.  17  Bywater,  vgl.  auch  16),  in 
welcher  die  laiopir^  so  ziemlich  mit  unfruchtbarem  Vielwissen 
identificirt  wird.  Das  Wort  bedeutet  in  jener  Zeit  so  viel  wie 
Wissenschaft  und  Erudition  überhaupt  im  weitesten  Sinne,  vgl. 
z.  B.  Euripides  Fgm.  910  N^.  In  pythagoreischen  Kreisen  ward 
die  Geometrie  so  genannt,  denn  dies  ist  der  Sinn  der  von 
Tannery  (Archiv  für  Gesch.  der  Philos.  I  29)  meines  Erachtens 
missverstandenen  Worte  des  Jamblichus  De  vita  Pythagorica 
p.  66,  11  Nauck:  exaXsTxo  8e  if)  Y^^jASTpfa  xpb^  IIuOa")f6pou  Icropta. 
Das  heisst,  sie  galt  als  die  Wissenschaft  par  excellence,  genau 
80,  wie  das  Wort  fjiaOirJpLaTa  seine  Bedeutung  verengt  hat;  in 
geringschätzigem  Sinne  gebraucht  den  Ausdruck  icTop(T)  auch 
der  Verfasser  von  De  prisca  medicina  dort,  wo  er  gegen  die 
Phantastereien  der  Naturphilosophen  vom  Schlage  des  Empe- 
dokles  ankämpft,    20  (l  &22  L.).     Der  Anklang  an  das  Wort 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  Qi 

des  Ephesiers  gewinnt  dadurch  an  Bedeutung,  dass  dieser  dem 
Pythagoras  vorwirft,  er  habe  icoXufjiaOtY;  und  xaxoTe/vfY;  zu  seiner 
aofit)  gemacht,  zumal  wenn  man  die  xaxoTexvtiQ  mit  mir  (Zu 
Heraklit's  Lehre  u.  s.  w.  S.  8 — 9)  auf  die  Eloquenz  des  sami- 
schen  Weisen  bezieht,  während  auch  hier  neben  die  laropCYj 
sehr  bald  die  Xo^wv  oü  )caXu)v  xe/vt;  tritt,  was  nur  eine  höflichere 
Umschreibung  eben  der  xaxoT£)rv(TQ  ist.  Ich  will  nicht  be- 
haupten, dass  dem  Verfasser  jener  Satz  aus  der  Schrift  des 
»Dunkeln^  vorgeschwebt  haben  muss,  vielmehr  kann  die  gleich- 
artige Äusdrucksweise  dem  gleichartigen  Gegensatz  entsprungen 
sein,  in  welchem  sich  der  gewitzte  und  von  seiner  geistigen 
Ueberlegenheit  durchdrungene  Autodidakt  den  schulmässigen 
Vertretern  der  damaligen  Wissenschaft  gegenüber  befinden 
und  empfinden  mochte. 

Wenden  wir  uns  zur  Form  des  Ausdrucks,  so  feilt  es 
auf^  dass  die  Eingangsworte  dieselben  sind,  mit  welchen  auch 
Isokrates  seine  3.  und  seine  10.  Rede  begonnen  hat  (ciai  Ttvs<; 
Ol  SuaxoXb)^  lywai  xtI.,  tiai  xtve^  ot  [>>i'{(x  ^povoDaiv  xxs.).  Weniger 
stark  ist  der  Anklang  im  Eingang  der  pseudhippokratischen 
Schrift  De  flatibus:  eiai  tivc^  twv  Texvewv  ai  xxe. 

To  xäq  xiyyoLq  atoxposxstv].  Die  hiei^  zum  ersten  Male  er- 
scheinende Substantivirung  des  Infinitivs  ist  unserem  Autor 
sehr  geläufig,  noch  weit  mehr  als  Herodot  (vgl.  Heilmann, 
De  infinitivi  syntaxi  herodotea,  Qiessen  1879,  p.  62  sqq.).  Er 
stimmt  hierin  mit  Antiphon  überein  (vgl.  Birklein,  Die  Ent- 
wicklungsgeschichte des  substantivirten  Infinitivs  in  Schani' 
Beiträgen  zur  histor.  Syntax,  Heft  7,  Würzburg  1888,  S.  73), 
desgleichen  mit  Thukydides,  der  diese  Constructionsweise, 
zumal  in  den  Reden,  ungemein  häufig  anwendet  (vgl.  Behrendt, 
Ueber  den  Gebrauch  des  Infinitivs  mit  Artikel  bei  Thukydides, 
Berliner  Gymnasial-Programm  1886,  insbesondere  S.  22 — 23). 
Auch  in  zwei  sehr  alten  Bestandtheilen  der  hippokratischen 
Sammlung,  dem  Buche  De  fractis  und  seiner  Fortsetzung  De 
articulis,  welche  letztere  jedenfalls  bereits  Etesias  kannte  (Littrö 
I  70,  334,  338),  begegnet  diese  Construction  keineswegs  selten, 
wie  Uthoff,  Quaestiones  Hippocraticae  p.  37,  gezeigt  hat. 

Das  nur  durch  A  erhaltene,  in  den  übrigen  Handschriften 
dui*ch  Glosseme  verdrängte  aioxpoeirsTv  erscheint  in  den  auf 
uns   gekommenen  Ueberresten    der  griechischen   Literatur   — 

SiUangtbttr.  d.  phil.-biat.  Cl.  CXX.  B4.  9.  Abh.  7 


98  IX.  Abhandlung:    Oompers. 

von  den  Lexikographen  abgesehen  —  nur  noch  einmal,  in  der 
Philyra  des  Komikers  Ephippos  (III 339  Meineke  =11 263Kock). 

cixeiv]«;  eriBe^iv  xoieujxevoi].  Die  von  Littr^  angenommene  Lesart 
einiger  Pariser  Handschriften:  w?  [xev  oiovTai  ot  touto  StaRrptjcao- 
jjievot  oux  S  e-yo)  Xe-^w  olXX  —  tcoi6u|jl£voc  ist  glatt  und  gefällig, 
für  unseren  Autor  vielleicht  in  allzu  hohem  Masse ,  entbehrt 
aber  jedenfalls  aller  urkundlichen  Gewähr.  Denn  dass  oux  ^ 
auch  vom  Monacensis,  von  Zwinger  in  margine  und  vom 
Exemplum  Fevröi  dargeboten  wird,  will  nichts  besagen.  Die 
Worte  (I)^  (jL^v  oioviai  muss  man  stark  betonen,  um,  was  ihnen 
,an  äusserem  Umfange  abgeht,  an  Nachdruck  und  innerer 
Kraft'  zu  ,ersetzen'  (Otfr.  Müller,  Gr.  Literaturg.  11  394).  Der 
paraphrastische  Ausdruck  e^uf^s^iv  woieü|i.evot,  womit  man  ver- 
gleiche 3:  TTjv  dröBe^ev  Tzov^aoihxi^  erinnert  an  die  zahllosen  der- 
artigen Umschreibungen  bei  Antiphon  (vgl.  darüber  Ottsen, 
De  Antiphontis  verborum  formarumque  specie,  Rendsburger 
Gymnasial-Programm  1854,  p.  8),  desgleichen  bei  Thukjdides, 
—  wo  Betant's  Specialwörterbuch  s.  v.  icoisTv  massenhaftes 
Material  darbietet  —  eine  Eigenthümlichkeit,  die  schon  die  Alten 
frappirt  hatte,  wie  AJexander  De  figuris  (Rhet.  Graeci,  ed. 
Walz  Vni  469  =  III  32  Spengel)  lehren  kann.  Hier  wird 
die  Umschreibung  ttjv  p-aOrjcv  exotetaOe  statt  eixavöcEvere  (Thuc. 
I  68,  2)  mit  der  Bemerkung  angeftlhrt:  xoXb  ^k  to  c/f^pia 
TzapoL  TW  (iv5pl  Toutw  (1.  TOüTo).  Dasselbe  Streben  nach  Fülle 
des  Ausdrucks  verrathen  die  zahlreichen  Paraphrasen  mit 
<pa{vo[jLat  (nicht  weniger  als  vier  in  6  —  vgl.  Antipho  V  22: 
92(vo(xa(  Tov  xXouv  woiY3ffaixevo(;  — ),  ^^\».io\ip^oiq  sTvat  statt  8t;|jiioupY6Tv 
u.  dgl.  m.  Diese  Gebrauchsweise  ging  auch  auf  die  jüngeren 
Redner  über  (vgl.  Isokrates  IV  17  und  XV  147). 

ejxol  Ik  Tb  piiv  ti  twv  |jly)  e6piQ|ji£Vü)v  e^euptoxetv  5  ti  xat  SüpeOlv 
xplaaov  y)  av65e6p£TOV,  ouviciio?  SoxeT  6ict8ü|XYj[JLdc  t6  xat  IpYOv  elvat,  xat 
Tb  Ta  i^|jL(epYa  i^  TeXo^  e^spY^Ce^Öai  (ixjauTw^].  Dass  6üpicrx£tv  und 
eSeuptoxetv  zugleich  ,erfinden*  und  ,ent decken' bedeutet,  was 
die  Uebersetzung  nicht  wiederzugeben  vermochte,  braucht 
kaum  gesagt  zu  werden.  Man  darf  vermuthen,  dass  der  so 
selbstbewusste  Verfasser  auch  sich  selber  manche  Erfindungen 
und  Entdeckungen  zuschrieb  und  an  diese  Bethätigung  seiner 
aoipfy]  im  Gegensatz  zu  der  mehr  passiven  lOTopivj  seiner  Gegner 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  99 

beiläufig  erinnern  wollte.  Doch  dem  sei,  wie  ihm  wolle,  jeden- 
falls war  dies  ein  bei  den  Sophisten  beliebter  t6t:o(;,  an  welchen 
Plato  Protagoras  320**:  Sta  Tb  iiytia^ai  ae  tcoXXwv  jx^v  IpLirstpov 
"]f£Yo^^^ött,  TcoXXa  Se  {xe^AaOigxivat,  Ta  Bs  ourbv  e^eupYjxevai  und  Iso- 
krates  XV  208  erinnert:  xat  wpeaßöiepov  xai  TroXXtov  irp(rfi;.aTü)v 
ejjL7:€tpov,  xai  xa  [x^v  xapstXr^^oT« ,  xa  5'  auxbv  eupYjxoxa  —  zwei 
Stellen,  auf  deren  auffällige  üebereinstimmung  bereits  Diels 
(Doxographi,  p.  258)  hingewiesen  hat.  Vielleicht  gehen  sie 
auf  ein  gemeinsames  Original  zurück,  auf  die  ruhmredige 
Aeusserung  eines  Autors,  den  wir  nicht  weit  von  dem  unsrigen 
zu  suchen  haben  mögen.  —  Wie  wenig  es  noththut,  mit  Littr^ 
ein  -fi  nach  xpeccov  einzuschieben  (sprachrichtig  wäre  übrigens 
nur  ecjtt),  kann  zu  allem  Ueberfluss  der  Hinweis  auf  die  bei 
Homer  und  in  Orakelversen  so  häufig  begegnende  Wendung 
dq  Yap  «iJteivov  u.  dgl.  oder  auf  Heraklit  Fgm.  108 — 109  Bywater 
lehren,  gleichviel  ob  wir  xpurTe'.v  d{jLa6iT)v  xpedaov  oder  apiaOiiQv  dcixstvov 
xpüxreiv  für  die  ursprüngliche  Fassung  jenes  Ausspruchs  halten. 
—  €xiOu|jLr,{xa  ist  ein  ungemein  selten  vorkommendes  Wort, 
von  welchem  PoUux  XH  183  anzumerken  nöthig  fand,  dass 
Antiphon  —  die  Fragmentsammler  denken  hiebei  an  den 
Sophisten  dieses  Namens  —  es  gebraucht  habe. 

Guveffi?  ist  ein  Lieblingswort  unseres  Autors,  welches  er 
ebenso  emphatisch  zu  gebrauchen  pflegt  wie  Euripides,  der 
Schutzfleh.  203  die  ,Vernunft*  als  die  höchste  Gottesgabe  preist 
(xpöTov  jjisv  ivOst;  ouvefftv),  daher  ihn  auch  Aristophanes  Frösche  893 
die  Vernunft  als  Göttin  anbeten  lässt,  oder  wie  Thukydides, 
der  IV  81  von  der  Vernunft  und  Tugend  des  Brasidas  spricht 
(i^,  TÖTE  Bpotaßoü  apsTYj  %<x'.  56v£(jiq,  dieselbe  Verbindung  VI  54) 
und,  nebenbei  bemerkt,  das  Wort,  von  dem  häufigen  Tjv£tO(; 
und  ouveiov  abgesehen,  nicht  weniger  als  dreizehnmal  (darunter 
sechsmal  in  den  Reden)  anwendet.  In  unserer  Schrift  erscheint 
es  fUnfmal,  d.  h.  häufiger  als  im  ganzen  Plato!  Denn  wenn 
man  von  den  eilf  Stellen,  welche  Ast  im  Lexicon  Platonicum 
namhaft  macht,  die  zwei  abzieht,  welche  den  anerkannt  un- 
echten ^EpOLTtai  angehören,  ferner  die  sechs  (Cratyl.  441*  bis, 
412%  412«,  437 \  Sophist.  228*»),  an  welchen  das  Wort  eben 
nur  als  solches  in  etymologischen  Erörterungen  erscheint,  des- 
gleichen Phileb.  19^,  wo  die  Ausdrücke  für  , Einsicht'  u.  s.  w. 
aufgezählt  werden,  endlich  Phädrus  232^,  ,wo  der  lysianische 

7* 


lUU  IX.  Abhandlung:    Gompefi. 

'Epwtixoi;  es  darbietet,  so  bleiben  nur  drei  Stellen  übrig.  Eine 
von  diesen,  an  welcher  es  heisst,  dass  der  Mensch  alle  anderen 
Cwa  an  aivecK;  übertreffe,  gehört  dem  rhetorisch  gefilrbten 
Menexenos  an  (237^),  an  der  zweiten  wird  das  Wort  von  der 
Verständigkeit  der  Hunde  gebraucht  (Staat  II  STG*»),  und  nur 
Politic.  259*^  wird  t^ü^Yj^  advioiq  xai  pwjjiY)  der  Kraft  der  Hände 
und  des  Körpers  überhaupt  entgegengesetzt  Man  könnte  vor- 
erst vermuthen,  dass  der  Ausdruck  als  ein  Schiboleth  der  Auf- 
klärer Plato  ebenso  unsympathisch  war  wie  etwa  der  , Verstand' 
unseren  Romantikem.  Und  wenn  die  einzige  Stelle,  in  welcher 
nichts  von  dieser  Antipathie  zu  merken  ist,  Plato's  letzter  Stil- 
periode angehört,  so  stimmt  dies  aufs  beste  zu  unserer  Beob- 
achtung, Anm.  1  zu  S.  11,  dass  der  Philosoph  in  den  Erzeug- 
nissen derselben  Wendungen  und  Ausdrücke  gebraucht,  die  er 
in  früheren  Werken  gemieden  oder  verspottet  hatte.  Allein  die 
Sache  steht  ein  wenig  anders.  Das  Wort  scheint  der  attischen 
Umgangssprache  fremd  gewesen  zu  sein;  mindestens  fehlt  es  in 
der  Komödie  vor  Menander  (denn  die  zwei  Stellen,  wo  Aristo- 
phanes  es  bei  der  Verspottung  des  Euripides  gebraucht,  Frösche 
893  und  1483 ,  sind  eben  die  Ausnahme,  welche  die  Regel  be- 
stätigt), und  von  den  Rednern  wenden  nur  Isokrates  u.  z.  im 
Encom.  Helen,  (also  in  einem  nicht  zu  wirklichem  Vortrag  be- 
stimmten Stücke)  5G  und  Aeschines  adv.  Ctesiph.  260  es  je  ein- 
mal an,  der  Letztere  in  einer  schwülstigen  Anrufung,  die  den 
Spott  des  Demosthenes  herausfordert.  De  cor.  127.  Hingegen  ist 
das  für  Plato  so  charakteristische  eTctcrnJfjLY)  unserer  Schrift  völlig 
fremd.  Seine  Stelle  nimmt  eben  cuveccc  und  das  oft  gebrauchte 
alterthümliche  7Vü){jly]  ein. 

ouy.£Ti  cuvscio^  Boxet  ei«öü|jLtj|JLd  te  xat  IpYov  eTvai,  aXXi  xaxatvYsXiTj 
[j^XXov  fjGiOi;  f)  dxexvCr^].  Die  Wortstellung  in  AM  erzeugt  den 
Hiat,  welchen  das  Soxeet  ^uveoto;  der  Recentiores  vermeidet. 
Allein  unser  Autor  geht  dem  Hiat  noch  nicht  consequent 
aus  dem  Wege,  wie  eben  dieselbe  Wortverbindung  8oxeT 
ei:i66{xv)|jux  einige  Zeilen  vorher  und  bald  auch  xoxfYj  uroup^eTv 
lehren  kann.  xaxorffsXiri,  was  wieder  nur  A  bewahrt  hat  und 
Galen  im  Glossar  bestätigt,  wenn  er  gleich  das  Wort  falsch 
erklärt  (XIX  107  Kühn:  xaxörffeXfr^*  xaxoppT.jxooOvY; .  xaxoXoY^a), 
ist  der  Literatur  im  Uebrigen  fremd  (nur  bei  Manetho,  Apo- 
telesm.  IV  556,   wollte  Lobeck  zu  Soph.  Aias  V.  704  es  her- 


Die  Apologie  der  Heilkonst.  101 

stellen);  doch  erscheint  das  Adjectiv  bei  Aischylos^  Agamemnon 
614  Kirchhoff  =  641  Wecklein:  xaxaf^sXo)  Y^üxroT),  das  Verbum 
xaxoYYeXetv  im  Frg,  trag,  adesp.  122  N^.  Die  Hypallage  xoxflrffeXfy; 
f6<7to;,  wo  wir  eher  affsX^Y)  %axfj(;  9üaiO(;  erwarten,  ist  von  einer 
Kühnheit,  die  in  der  Prosa  kaum  jemals,  um  so  häufiger  in  der 
Poesie  angetroffen  wird ;  vgl.  Soph.  Antig.  794  veTxo^  avSpwv  quvaijjwv, 
Trach.  817  jXYjTpwov  Sy^^  iv6iJi.aT0(;  und  Aias  8  (mit  Lobeck's 
reichen  Sammlungen),  53,  860,  auch  Bernhardy,  Wissensch. 
Syntax  427.  Von  gleicher  Kühnheit  sind  OviQT3t  y^vy]  und  urtjvb?  ^u-p^ 
in  Plato's  Nachbildung  protagoreischer  Diction  (Protag.  320®-®). 
Der  Gegensatz  von  (pudu;  und  t£xvt),  von  Naturanlage 
und  geschulter  Einsicht,  der  die  Geister  in  jenem  Zeitalter 
lebhaft  beschäftigte ,  wird  uns  noch  mehrfach  begegnen. 
Das  Substantiv  oxexvta  erscheint  hier  wohl  zum  ersten  Male  in 
der  griechischen  Literatur,  wenn  nicht  etwa  der  pseudhippo- 
kratische  N6[jio^  älter  sein  sollte.  Beiläufig  bemerkt,  die  jener 
Stelle:  SetXtY]  aSüvajjLiVjV  oTQpiatvei,  Öpa(juTr|<;  5s  axsxviV//  nachfolgenden 
Worte  [IV  642  L.]  sind,  soviel  ich  weiss,  noch  nicht  erklärt  oder 
geheilt  worden.  Der  Sinn  kann  nur  dieser  sein:  es  gibt  zweierlei 
Arten  von  Muth;  der  eine  ist  die  Frucht  der  Einsicht,  der 
andere  jene  der  Unwissenheit.  Sicherlich  sind  die  Worte  e-rcian^fAt] 
T£  xai  So^a  mit  der  besten  Handschrift  zu  tilgen.  Im  Uebrigen 
weiss  ich  eine  völlig  sichere  Besserung  des  Ueberlieferten :  56o 
yip,  2)V  TO  jJLSv  i-jutoraaOai  xotsi,  to  Be  d^voav,  nicht  zu  empfehlen, 
aber  der  Sinn  muss  derselbe  sein,  als  ob  geschrieben  stünde: 
Bi^at  Y^fp,  2>v  TY)v  p-^v  Tb  STctcraoOai  eix-icoici,  Tr)v  Ss  to  oYvoetv.  Vielleicht 
genügt  es,  mit  engerem  Anschluss  an  die  Ueberlieferung  zu 
schreiben:  56o  ydp  (denn  es  gibt  zweierlei  Arten),  wv  to  |jt.sv  to 
e7t{cTaa6a».  eii-jcGtei,  to  8.  t.  L  Der  zwiefache  Muth,  nämlich  die 
der  Unkunde  entspringende  Keckheit  —  vgl.  Thucyd.  II  40,  3 
—  und  ihr  Widerspiel,  die  berechtigte  Kühnheit,  erinnert  an 
die  zwiefache  Ipt?  des  Hesiod  sät^.  11  ff.,  die  zweigetheilte 
Scham  bei  Euripides  Hippel.  385  und  gleichfalls  schon  bei 
Hesiod  exi^.  316,  die  doppelte  Liebe  bei  Euripides  Fgm.  388  N^, 
nicht  minder  an  den  doppelten  Neid  beim  Sophisten  Hippias, 
Fgm.  Hist.  Graec.  II  62,  13.  Dass  das  Wort  in  den  Kreisen  der 
Rhetoren  und  Sophisten  aufkam,  dazu  stimmt  auch  seine  früheste 
Verwendung  bei  Plato,  Phaedr.  274*»,  wo  Tisias  apostrophirt 
wird,  ausserdem  begegnet  es  nur  Phaedo  90**  und  Sophist.  253 ^ 


102  IX.  Abhandloug:    Qompers. 

i<;  TO  TOt  TÄv  Tzi'ka^  Ip^a  ü)  ip63t  sovxa  ^((xßiXXecv  i)  oux  ip6a 
{jL<i>(i.eTa6ai].  7ciX(Z(;  und  zumal  der  substantivirte  Gebrauch  des 
Wortes  kann  kaum  als  attisch  gelten.  Es  fehlt  der  attischen 
Komödie  bis  auf  Alexis  durchaus,  und  auch  Plato  verwendet 
dasselbe  erst  in  seiner  letzten  Stilperiode  (Gesetze  und  Philebos). 
Hingegen  ist  es  der  Tragödie  von  allem  Anfang  an  geläufig, 
nicht  minder  dem  Thukydides  und  Antiphon,  welche  in  diesen 
und  anderen  Stücken  nicht  die  eigentliche  attische  Umgangs- 
sprache vertreten,  während  die  übrigen  Redner  (von  Isokrat. 
XIV  47  abgesehen)  es  nicht  kennen,  hingegen  gleich  Plato 
TcXiQaiov  vielfach,  substantivirt  und  nicht  substantivirt ,  ge- 
brauchen.* ,Die  Schärfe  des  Wortgebrauchs',  die  flir  unseren 
Autor  so  bezeichnend  ist,  zeigt  sich  hier  darin,  dass  er  das 
Verbum  SiaßaXXw,  welches  häufig  auch  in  der  alten  Sprache 
im  Sinne  des  Verhetzens,  Verfeindens,  Verhasstmachens  ange- 
wendet wird,  in  seine  mehr  specifische  Gebrauchssphäre  des 
Verschwärzens  und  Verleumdens  einzuschliessen  sucht.  Das 
Streben  nach  scharfer  Abgrenzung  synonymer  Ausdrücke, 
welches  für  Prodikos  so  charakteristisch  ist,  konnte  natürlich 
auch  einem  Schriftsteller  nicht  fremd  sein,  dessen  Stärke  in 
der  Proprietät  des  Ausdruckes  lag  und  der,  wie  unsere 
Schrift  ausreichend  darthut,  fllr  die  Unterschiede  der  Wort- 
formen eine  so  ungemein  starke  Empfindung  besass;  vgl. 
Einleitung. 

owt  \i£kei  le  x.al  wv  iJisXet  ol  8uva|i.svoi  xwXuövtwv],  Der  Re- 
lativsatz oTci-ixiXsi  vertritt  einen  Genetiv  (vgl.  Krüger,  Gr. 
Gramm.  51,  13,  4).  Aehnlich  8:  ä  S'  £'itwoüp{Y)(;  BeiTai  jjlsyoXyj;, 
(toutwv)  oü^  ÄTTcovrat  oder  11:  xal  5aa  ....  wao^oüdiv,  (toutwv)  ou^  ö- 
Oepazeuovrec  auToix;  airiot.  Zahlreiche  analoge  Fälle  begegnen 
schon  von  Homer  angefangen,  vorzugsweise,  wenn  ich  nicht 
irre,  bei  Thukydides;  vgl.  Krüger's  grammatisches  Register 
s.  V.  Demonstrativ.  Man  vergleiche  auch  Antiphon  VI  47, 
Tetralog.  Ta  6  (mit  Mätzner's  Bemerkungen  p.  186 — 187  und 
274).  Das  Phänomen  scheint,  insofern  es  sich  um  oblique 
Casus  handelt  und  das  Relativpronomen   in    einem   andern  als 


*  Auch  Katherford  (The  new  Phrynichus  p.  28)  gedenkt  im  Allge- 
meinen der  Thatsache,  dass  ,7clXa;  had  in  the  development  of  Attic  been  to 
a  ^reat  extent  superseded  by  JcXTjaiov*. 


Die  Apologie  der  HeUkunst.  103 

dem  vom  Verbum  des  Hauptsatzes  regirten  Casus  erscheint^  im 
Grossen  und  Ganzen  gleich  sonstigen  Merkmalen  einer  lockereren 
Syntax  der  älteren  Sprache  mehr  zu  eignen  als  der  jüngeren. 

h  Se  T^apem  \6^o^  loXq  i^  iv3Tp(XT)v  e|j«copeüo[ji6voi?  evavTicoaeTai]. 
Das  schon  durch Comarius'  ,qui...irruunt*  richtig  wiedergegebene 
l|XTOp۟o|jievot<;  ist  bereits  im  Alterthum,  wie  die  in  mehreren 
Handschriften,  vor  allem  dem  Vaticanus  277  und  seinen  Ab- 
kömmlingen aufbewahrte,  auch  von  Sambucus  seinem  Exemplar 
beigeschriebene  Erklärung  zeigt,  gröblich  missverstanden  worden. 
Man  hat  das  Wort  nämlich  auf  banausischen  Handelsbetrieb 
und  Handelsgewinn  bezogen,  etwa  wie  es  in  dem  bekannten 
Spottvers:  Xo^oiotv  '£p{jiiBü)poq  eixxopeOeTat  angewendet  ward.  Die 
verkehrte  Glosse  ist  übrigens  nicht  einmal  richtig  überliefert 
worden,  weshalb  ich  sie  hieher  setze:  e|jLTCop6uo(jL6vo(^'  xaOoSoicopou^i 
x^pSou;  dXfiüOepoü  (1.  dveXfiuOspoüJ  x*P^^*  "OjXTfjpo?  Y*P  f^Q^tv*  iyjKopo^' 
oü  Y^P  ^^<5  eTCTJßoXo^  ou5*  Ipe-rdcov  (ß  319).  Wenn  die  Glosse 
wirklich  auf  Erotian  zurückgeht,  wie  dessen  neuester  Heraus- 
geber annimmt  (Erotianus  ed.  Klein  p.  24),  so  macht  sie  seinem 
Scharfsinn  blutwenig  Ehre. 

6paauv6{Aevo^  {i.6v  Sia  toutou^  ou^  ^^t^h  ^^opitaw  ^k  hia  xijv  TexvY]V 
ri  ßoYjOsi,  $uva|jLevo<;  $e  $ia  90f(Y]v  i^  ^exaiSsuTai].  Das  Isokolon, 
welches  den  ersten  Abschnitt  würdevoll  abschliesst,  erwächst 
hier,  wie  stets  bei  unserem  Autor,  aus  der  Architektonik 
des  Gedankens.  Es  ist  kein  blosser  Aufputz  und  Zierat, 
sondern  die  innere  Gliederung  der  Rede  gelangt  auch  äusser- 
lich  zu  strengem  Ausdruck.  Es  stehen  coordinirt  neben  ein- 
ander: der  Muth,  welchen  dem  Redner  die  Beschafifenheit  der 
zu  bekämpfenden  Gegner  einflösst;  der  Reichthum  an  Argu- 
menten, den  er  aus  der  Natur  seines  Gegenstandes  zu  schöpfen 
vermag;  endlich  die  eigene  geistige  Ueberlegenheit,  welche 
jene  Argumente  zu  erkennen  und  zu  verwerthen  versteht  und 
die  sich  ihrerseits  wieder  aus  beherrschender  Einsicht  (aofCa) 
und  erworbener  Kenntnis  und  Schulung  ('icatBefa)  zusammen- 
setzt. Dass  der  Sprecher  keinen  Anstand  nimmt,  sein  starkes 
Selbstgefühl  so  unverhohlen  zur  Schau  zu  tragen,  dai*f  uns 
nicht  allzusehr  befremden.  Der  Sophist,  der  staatlicher  Aner- 
kennung und  Unterstützung  ermangelte,  war  im  harten  Kampfe 
um  Geltung  und  Existenz  ganz  besonders  auf  rücksichtslose 
Verwerthung   seiner  Kraft  angewiesen.     Auch   der   Rhapsode 


104  IX.  AbhundlnDg:    Oonpers. 

Xenophanes  preist  die  eigene  Weisheit:  ii\t&^ipvi  ao^tig  (frg.  2 
Bergk);  selbst  der  aristokratische  Heraklit  tritt  mit  einem  für 
unser  QefÜhl  verletzenden  Aplomb  auf-,  das  Schulhaupt  Demo- 
kritos  rühmt  sich  dreist  der  von  ihm  unternommenen  weiten 
Reisen  und  seiner  von  Niemand  übertroffenen  Leistungen  in  der 
Geometrie  (Clem.  Strom.  I  16);  ja  auch  Plato  ist  nicht  blöde, 
wenn  es  den  Glanz  seines  Hauses  zu  verkünden  gilt  (icoTBeq 
'ApioTwvo?,  xXetvoü  östov  -^t/oq  Mp6^   Staat  11  368*). 

2.  Ueber  den  Gedankengehalt  dieses  Abschnittes  habe 
ich  bereits  in  der  Einleitung  gehandelt.  Ehe  ich  hier  weiter 
darauf  eingehe,  müssen  zwei  Textesänderungen,  die  ich  vor- 
genommen  habe,  gerechtfertigt  werden.  In  dem  Satze:  Ytvw- 
oxsTai  Tofvüv  SeSe^iJievwv  -JiSv]  (elBea)  töv  te^v^wv  habe  ich  mit  eini- 
gen Vorgängern  eiSsa  aufgenommen,  ohne  jedoch  das  voll- 
konmien  passende  ^^ri  zu  beseitigen.  Dass  der  Satz  eines  Sub- 
jectes  bedarf,  dass  dieses  kein  anderes  sein  kann  als  eben  £i8ea« 
da  sonst  das  folgende  xat  ouBeixia  IcjtIv  ^  ys.  Ix  tivo(;  eiBeoi;  ou)r  Spaiat 
jeder  logischen  Anknüpfung  entbehrt,  dass  endlich  der  Textes- 
fehler aus  der  Sehreibung  siByj  entstanden  ist,  welches  als  Dit- 
tographie  von  iffir,  galt  und  demgemäss  getilgt  ward  —  dies 
alles  braucht  freilich  bloss  gesagt  und  nicht  erst  weitläufig  be- 
wiesen zu  werden.  Desgleichen  muss  die  Verbindung  ©udtoq  voiJio- 
OeTK^fjiaTa  an  sich  und  zumal  mit  Rücksicht  auf  den  jenes  ganze 
Zeitalter  beherrschenden  Gegensatz  von  cpuai^  und  vofjw^  als  un- 
möglich gelten.  Ich  habe  demgemäss  «ua'.o;,  welches  man  über- 
dies bei  ßXacn^fxaxa  nur  schwer  entbehrt,  an  den  Schluss  gesetzt. 
Das  Wort  war  offenbar  einmal  ausgefallen,  ist  dann  an  den  Rand 
geschrieben  worden  und  schliesslich  an  eine  unrechte  Stelle 
gerathen.  Dass  der  überlieferte  Text  unhaltbar  sei,  diese  Ein- 
sicht war  bereits  Daremberg  aufgedämmert  (Oeuvres  choisies 
d'Hippocrate  ^  p.  39),  ohne  dass  er  sie  jedoch  festzuhalten  oder 
zu  einer  befriedigenden  Herstellung  zu  verwenden  wusste. 

Der  Beweisgang  des  Abschnittes  lässt  sich  wie  folgt 
auf  seinen  einfachsten  Ausdruck  zurückfuhren:  Was  wahrge- 
nommen wird,  ist  wirklich;  die  Künste  werden  wahrgenom- 
men ;  also  sind  sie  wirklich.  Der  Schwerpunkt  dieser  Argumen- 
tation und  zugleich  das  allein  Werthvolle  und  Interessante 
an  ihr  liegt  im  Obersatze,  nicht  in  dem  Unter-  und  in  dem 
Scblusssatz.     Die  bereits  so  oft  von  uns  berührte  mangelhafte 


I>ie  Apologie  der  Heilknnst.  105 

Unterscheidung  zwischen  den  Functionen  der  Wahrnehmting 
und  des  Schliessens  hat  es  bewirkt,  dass  eine  Theorie,  die  ur- 
sprünglich den  Objecten  der  sinnlichen  Wahrnehmung  galt, 
durch  gelegentlichen  Missbrauch  auch  auf  das  Gebiet  der  Ab- 
stractionen  ausgedehnt  wurde.  Ich  wende  mich  zur  Erklärung 
des  Einzelnen. 

AcxeT  Sk^  [Aot  To  p.£v  oufATiav  Te^vY)  etvae  ohZeyJ.»  oux,  eouva].  Man 
könnte   zunächst   versucht   sein,   hierin   eine   blosse  Tautologie 
oder  höchstens  eine  Einschärfung  des  Satzes  des  Widerspruches 
zu  erblicken:  ,Eine  Kunst  kann  nicht  zugleich  sein  und  nicht 
sein.'     Allein  der  Ausdruck  wäre  in  diesem  Falle  ungeschickt 
gewählt;  die  Negation  stünde  an  unrichtiger  Stelle,  und  ein  SL[ka 
liesse  sich  kaum  entbehren.   Entscheidend  aber  gegen  solch  eine 
Deutung  ist  die  ganze  nachfolgende  Begründung,   von  exsl  xwv 
-)f€  ftY)  eovTiDv  angefangen.     Aus  ihr  folgt  klärlich,   dass  eTva:  im 
ersten    Satze    im    Sinne   der    Copula    zu   verstehen    ist,    und 
dass  derselbe   nichts  anderes   besagt   als:    Ich   behaupte,    dass 
die  Künste   überhaupt  in  Wahrheit   existiren,    dass   sie   keine 
Scheingebilde,   sondern    Realitäten   sind.     Zur   Form   des  Aus- 
drucks  vergleiche   man   Aristides  Texvwv  ^r,Topi5td)v   B  7  (Rhet. 
gr.  ed.  Spengel  II  517),  wo  zur  Eingangsphrase  des  xenophon- 
tischen    Symposions:     -AXX'  eixoife   BoxeT    (unsere   Texte  geben: 
aXX'  ifxol  SoxeT)  bemerkt  wird:  si  Ss  oltzo  ivdjjLaxo^  '^p^aio  outo)  X6- 
yo^  dhcoipavTixou,  oiov  8ox.et  B'  sjaocys,  axXY)p6Tspo<;  5v  e^sveto  6  Xo/oq 
xat   (meXXov  Kpitfoü  e^o^sv   5v   slvat  "Jj  Tivog  twv  xotourwv.     Man  ver- 
gleiche   hiermit    eine    andere    Bemerkung    desselben  Aristides 
ebend.  p.  530,  wo  wieder  einem  xenophontischen  Satz  (Symp. 
I  4)   die    Form   gegenüber  gestellt  wird,   welche   derselbe   bei 
Kritias    oder    bei    einem    der    alten    Sophisten    gewonnen 
hätte:  oTov  (ji.aXXov  xoitjSs,  d)?  si  axpaTTQYOi?  "^olI  tTirapxoK;  y.al 
crzoüSdpxacq.  et  S^  ob  to  evavrtov  cuXX(xß(i)v  iXe^s^,  oxisl  5<7o:  jjlev  touc; 
TotouTou?   eTvat   XsvovTai   (überliefert  ist   el  X^Y^^xas,    worin   ich 
EFAErONTAT,  d.  h.  exXiYovtat  erkenne),  ou^  äv  opwciv  a^^aiq  xe 
xat   TtiJLaT^  xal  TOioutaK;    8uva[ji£ffe  -jjXeov  it  twv  oXXwv  {«repaipovra? ,    cü 
jAOi  Soxoufftv  6pOw;  woieTv,  KpiTiou  jAaXXcv  6  toioüto<;  Tp6ro<;  sBo^ev  eTvat 
^  TivO(;  T(S>v  dp)raia)v  co^tcTwv.    Dieselbe  Art  der  Anknüpfung,  die 
gelegentlich  freilich  auch  bei  einem  medicinischen  Fachschrift- 
steller begegnet,  wie  es  der  Verfasser  der  Schrift   IIspl  SiaiTr,; 
oSewv  ist  (II  238  L.:  ooxsT  Bs  [t,oi  a^ia  YP*?^<5  sTvat  xts.),  erscheint 


106  IX.  Abbandlvng:    Oomperx. 

noch  einmal  in  unserem  Abschnitt:  olfiat  V  hfior^ey  desgleichen  5 
(S.  46,  9).  Wie  nahe  auch  im  Uebrigen  die  Manier  des  Kritias 
derjenigen  unseres  Sophisten  stand,  kann  seine  Charakteristik  bei 
Philostratos,  Vitae  sophistarum  I  15  (11  19  Kaiser)  zeigen:  t^^v 
Ih  iSeav  tou  Xo^ou  SoYfxaTia^  6  Kptxio^  xal  zoXuyvcopuov  aspivoXo* 
775 aai  T£  i>wtv(i)TaTO(;  ou  tt)V  SiOupa|jLß(i5Y;  aefjLVoXoYtav  oüB^  xatofeÖYOu- 
ffÄV  e?  t3c  Ix  TcoiirjtiXYjq  ivofjLaxa  ÄXX'  ex  töv  xupifa)TdT(i)v  auYxei{JkevT;v 
xal  xocTa  f67(v  Ix^uaav  xocl  tb  xapa56§ü>^  [aIv  ev6u[JLT20v}vat,  iuapaS6§(0^ 
8'  axa^Yei^Ät  — .  Alles  in  Allem  scheint  Kritias  als  Stilist  unse- 
rem Autor  und  zugleich  dem  Protagoras,  insoweit  wir  aus  den 
Berichten  der  Alten  und  der  carrikirenden  Darstellung  bei  Plato 
ein  Bild  seiner  Redeweise  gewinnen  können,  ungemein  nahe- 
gestanden zu  sein,  weit  näher  als  dem  Gorgias,  von  welchem 
ihn  der  massige  Gebrauch  schmückenden  und  poetischen  Bei* 
Werks  scharf  unterschieden  haben  muss;  vgl.  auch  Hermogenes, 
De  figuris  II  11  (11  415—416  Spengel).  Wenn  Philostra- 
tos  (II  12  Kaiser)  den  Einfluss  hervorhebt,  welchen  Gorgias 
bei  seinem  Auftreten  in  Athen  auf  ihn  geübt  haben  soll,  so 
mag  die  Nachricht  gerade  so  authentisch  sein  wie  die  andere, 
dass  der  sicilische  Sophist  damals  (427)  auch  den  zwei  Jahre 
früher  verstorbenen  Perikles  entzückt  habe. 

et  •^Qip  8^  £ffTi  y'  iBetv  xa  fXTj  l6vTa  £>a7C£p  toi  lovta,  oux  oö'  B%iaq 
av  tk;  «Uta  vo^tiaete  [xt]  livra,  &  y^  ^^"^  ^^^  ifOaXjxöwiv  KeTv  xai  tvwjjlyj 
vcocai  &<;  Ictiv].  Stünde  dieser  Satz  vereinzelt  da,  so  könnte  man 
glauben,  der  Standpunkt  seines  Urhebers  sei  der  der  Kyrenai- 
ker;  er  sei  Phänomenalist,  und  objectives  Sein  sei  ihm  nur 
ein  anderer  Name  für  subjectives  Empfinden  (|x6va  la  xocOtq  xorca- 
XiQxca  sTvat).  Allein  das  nachfolgende  Sätzchen:  aXX'  Sicwq  jAtj 
oux  ifi  TouTo  ToiouTOv  Widerlegt  diese  Auffassung.  Es  zeigt,  zumal 
durch  seine  nicht  apodiktische  Gestalt,  dass  der  Autor  die 
Voraussetzung,  es  gebe  auch  ein  Schauen  von  Unwirklichem, 
zwar  missbilligt,  aber  doch  nicht  für  ungereimt  und  sinnlos 
hält.  Er  leugnet,  dass  dieses  Verhältniss,  aber  nicht,  dass 
irgend  ein  Verhältniss  zwischen  Wahrnehmung  und  Existenz 
bestehe.  Beide  gelten  ihm  nicht  als  identisch,  er  sucht  viel- 
mehr hinter  der  subjectiven  Wahrnehmung  ein  objectives  Sein. 
Der  Kern  jenes  Satzes  ist  mithin  dieser:  wenn  es  ein  Schauen 
von  Unwirklichem  gäbe,  so  würde  uns  jedes  sichere  Merk- 
mal der  Unterscheidung  zwischen  Wirklichem  und    Unwirk- 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  107 

liebem  fehlen.  Zur  Form  des  Satzes  sei  nur  bemerkt,  dass 
icb  die  von  MR  dargebotene  Schreibung  iföaX|xoT(jtv  tSeiv  der- 
jenigen in  A:  o^OaXfAot^  iSstv  vorgezogen  habe,  aus  dem  einfachen 
Grunde,  weil  unser  Autor  den  Anklang  an  hexametrisches 
Mass  weit  mehr  aufsucht  als  meidet,  und  die  Annahme,  es  habe 
ihm  hier  die  Erinnerung  an  das  homerische  i^ öaXjjiowiv  tBw,  iiu>)ji.at, 
ibia^ai  vorgeschwebt,  als  wahrscheinlich  gelten  kann;  auch  die 
Verbindung  von  iSeTv  und  vo^cat  stammt  übrigens  schon  von 
Homer  her,  vgl.  E  475:  twv  vöv  ou  itv'  i'^bi  iSeeiv  Buvafji'  ouSe 
voijaai. 

YivüboxeTai  toivuv  SeBeYixevwv  ffirt  (sBea)  xwv  xe^vetov,  xai  ou8e[xta 
6<rctv  fj  fe  Ix  Tivo(;  tiBeo<;  o^x  ipaiai].  Ich  bemerke  im  Vorüber- 
gehen, dass  86()cvu(i.(  im  Sinne  des  Erfindens  oder  Entdeckens 
hier  ganz  ebenso  gebraucht  ist  wie  bei  Sophokles  frg.  399,  7  N^, 
wo  es  von  den  heilbringenden  Ei*findungen  des  Palamedes 
heisst:  Idec^s  xdevdfiQvev  ou  $s3e(Y(Aiva,  und  wende  mich  zur 
Erklärung  der  eiSea.  In  Betreff  derselben  lässt  sich  vorerst 
mit  Sicherheit  sagen,  was  sie  nicht  bedeuten  können.  Es  sind 
keine  platonischen  Ideen,  wie  gar  Manche,  welche  unsere 
Schrift  nur  gelegentlich  eingesehen  haben,  darunter  befremd- 
licherweise auch  Zeller  II  1,^  630,  Anm.  2,  gemeint  haben. 
Dies  erweist  sich  als  durchaus  unmöglich,  selbst  dann,  wenn 
man  die  sämmtlichen  von  uns  für  das  höhere  Alter  der  Schrift 
vorgebrachten  Argumente  flir  nichtig  halten  sollte.  Vor  allem, 
der  Verfasser  wendet  sich  an  ein  grosses  Publicum,  nicht  an 
die  Anhänger  einer  Schule.  Der  Schwerpunkt  seines  Beweises 
liegt  in  dem  metaphysischen  Hauptsatze:  xa  {xlv  eovra  det  bpmai 
T6  %a\  ^i'id)<jytje':ai.  Mit  y^^^^^'^^^  to(vuv  erfolgt  die  Anwendung 
des  allgemeinen  Satzes  auf  einen  besonderen  Fall;  diese  enthält 
augenscheinlich  einen  Appell  an  das  unmittelbare  Bewusstsein 
eines  jeden  und  kann  nicht  erst  wieder  eine  Lehre  in  sich 
schliessen,  die  niemals  allgemein  anerkannt  und  den  weiteren 
Kreisen  der  Gebildeten  sicherlich  nicht  geläufig,  ja  kaum  ver- 
ständlich war.  Auch  wird  der  Beweisgang  unter  dieser  Vor- 
aussetzung vollkommen  unverständlich.  Denn  wenn  das  Da- 
sein der  Heilkunst  aus  dem  Dasein  ihres  Urbildes  gefolgert 
wird,  wozu  bedurfte  es  dann  jenes  Umweges  durch  die  mit  so 
grossem  Nachdruck  vorgetragene  Lehre:  Alles  Wirkliche  wird 
geschaut  und  erkannt,  nichts  Unwirkliches  wird  geschaut  und 


108  IX*  Abhandlung:    Oompers. 

erkannt?  Femer:  die  Erkenntnisslehre  unseres  Sophisten  ist 
durch  eine  nicht  zu  überbrückende  •  Kluft  von  derjenigen 
Plato's  getrennt.  Dieser  verwirft  die  Realität  der  Sinnenwelt, 
jener  erkennt  sie  im  vollsten  Masse  an;  bei  diesem  klafft  ein 
gähnender  Spalt  zwischen  Sinneswahmehmung  und  geistiger 
Erkenntniss,  jener  vermag  die  beiden  kaum  zu  trennen  und 
stellt  sie  zum  mindesten  als  völlig  gleichberechtigt  nebenein- 
ander (i^OaXfxoIffiv  i$6w  xal  y^^^K-TJ  v<»>^«0-  Doch  genug  und 
mehr  als  genug.  Nur  die  Hochachtung,  die  wir  vor  Zeller 
auch  dort,  wo  er  uns  zu  irren  scheint,  empfinden,  hat  uns  ge- 
nöthigt,  das  auszusprechen,  was  jeder,  der  die  Schrift  mit 
einiger  Aufmerksamkeit  liest,  sich  selbst  sagen  muss.  Es  thut 
nicht  Noth,  hier  die  Geschichte  des  Wortes  cTBo;  zu  schreiben 
und  zu  zeigen,  wie  dasselbe  von  seiner  Grundbedeutung  An- 
blick oder  Ansehen  aus  allmälig  dazu  gelangt  ist,  das  Son- 
dergepräge eines  Dinges  oder  einer  Gruppe  von  Dingen,  ein- 
mal objectiv  als  Form  oder  Artung,  ein  andermal  subjectiv 
als  Begriff  oder  Geraeinvorstellung  gefasst,  dann  die  durch  ein 
solches  Gepräge  gekennzeichnete  Gruppe  selbst,  gelegentlich 
das  zu  ihr  gehörige  Einzel-Ding  oder  -Wesen  als  Vertreter  der- 
selben, schliesslich  auch  das  vorausgesetzte  Urbild  der  Gruppe 
zu  bezeichnen.  Nur  das  Eine  sei  bemerkt,  dass  der  Sprach- 
gebrauch unserer  Schrift  eine  Mittelstufe  dieser  Entwicklungs- 
reihe bezeichnet,  ungefähr  gleich  weit  entfernt  von  ihrem  ho- 
merischen Ausgangs-  wie  von  ihrem  platonischen  Endpunkte. 
Nicht  nur  ist  dem  Autor  eBo;  kein  platonisches  Urbild,  auch 
von  der  classificatorischen  Verwendung  des  Wortes,  von  dem 
T£{xv€tv  xore'  siStj  und  der  Unterordnung  des  elSog  unter  das  um- 
fassendere Yevo^,  ist  hier  keine  Spur  zu  finden.  Der  letztere 
Umstand  verhindert  uns,  eßyj  an  zwei  Stellen  des  sechsten 
Abschnittes  durch  ,Arten^  wiederzugeben,  indem  dieser  Aus- 
druck seiner  Abstammung  gemäss  gleich  einem  -^iyoq  oder  ge- 
nus,  zumal  in  der  Vielzahl  gebraucht,  weit  mehr  an  Sippen 
oder  Gruppen  verwandter  und  gleichartiger  Dinge  denken 
lässt  als  an  das,  was  diese  Gleichartigkeit  ausmacht.  Wie 
nahe  der  Sprachgebrauch  unseres  Autors  auch  hier  demjenigen 
der  Schriftsteller  steht,  in  denen  wir  seine  Zeitgenossen  erken- 
nen,  mag  die  folgende  Parallele  lehren.     Wir  lesen  4fin.:  ev 


Die  Apologie  der  Heilkanst.  109 

Ipfou  If ^(i)7av.  Melissos  aber  schreibt  dort,  wo  er  die  Existenz 
der  ,vielen  Dinge^  bekämpft  (in  Simplicius'  Commentar  zu 
De  caelo  F  init.,  509'*  36  Brandis):  tpapievot^  ^kp  elvai  luoXXa 
aiSia  (wofür,  wie  anderswo  nachgewiesen  werden  soll,  l'Sta  zu 
lesen  ist)  xal  eX^ea  xal  tajrbv  lyo^iot.  Tcavra  exspoioücöat  i^fAiv  SoxeX 
XTS.  Nicht  viel  anders  der  Verfasser  von  De  natura  hom.  2 
(VI  34  Littr^):  Sv  yotp  '^'  (^^t  fehlt,  beiläufig,  nicht  in  A,  sondern 
ist  von  erster  Hand  über  der  Zeile  nachgetragen)  cTvai  (paaiv  S 
T».  £xaoTo<;  auTOjv  ßc6XeTat  5vc|JLaaa{;j  xai  toöto  Sv  ebv  (die  zwei  Worte 
fehlen  in  A,  aber  nicht  in  M)  fjieTaXXaaGsiv  tyjv  (Berjv  y.al  tyjv 
B6va[Aiv  xte.  Endlich  kann  man  auch  noch  eine  Aeusserung  des 
Diogenes  von  ApoUonia  über  seinen  Urstoff  und  dessen  mannig- 
fache Veränderungen  bei  Simplicius  in  Phys.  14  p.  153  Diels 
vergleichen.  Mag  von  dem  eT^o;  der  Einzeldinge  wie  bei  Me- 
lissos oder  von  jenem  der  Künste,  beziehungsweise  einer  Kunst 
die  Rede  sein,  immer  bedeutet  eT$o?  oder  i5ea  das  Sonderge- 
präge, die  Eigenart  oder  Artung  eines  Objectes,  insoferne  die- 
selben der  blossen  Betrachtung  erkennbar  sind.  Der  blossen 
Beti'achtung,  sage  ich,  im  Hinblick  auf  jene  Erkenntniss  der 
Eigenart,  welche  erst  aus  der  Bethätigung  oder  Wirksamkeit 
des  Objectes  gewonnen  wird. 

Wenn  wir  von  Künsten  sprechen  —  so  etwa  können  wir 
den  Ideengang  unseres  Autors  ergänzen  — ,  sind  es  nicht 
blosse  leere  Klänge,  die  durch  unseren  Geist  ziehen.  Vielmehr 
stehen  bestimmte,  scharfumrissene  Bilder  vor  unseren  Augen, 
die  wir  uns  nicht  bewusst  sind  geschaffen  zu  haben  und  wel- 
chen somit  nicht  weniger  als  den  sinnlichen  Wahrnehmungs- 
bildern etwas  Gegenständliches  zu  Grunde  liegen  muss.  Das 
€T5o<;  einer  Kunst,  d.  h.  der  Inbegriff  wahrnehmbarer  Attribute, 
der  zusammen  mit  dem  Verein  verborgener  Eigenschaften,  der 
8üva[xt<;  derselben,  ihr  Wesen  ausmacht,  muss  ebensosehr  etwas 
Objectives  und  Reales  sein  als  etwa  das  eT5o<;  eines  Thieres 
oder  einer  Pflanze.  Diese  Art  zu  schliessen  gehört  zu  jener 
primitiven  Weise  des  Philosophirens,  die  sich  bereits  in  dem 
Bedeutungswandel  von  oT$a  (ich  weiss  nur,  was  ich  gesehen 
habe)  ankündigt.  Will  jemand  diesen  vagen  oder  urwüchsigen 
Realismus  einen  Platonismus  vor  Plato  nennen,  so  wäre  der 
Ausdruck  mehr  zugespitzt  als  zutreffend.  Mit  gleich  gutem  und 
gleich  schlechtem  Rechte  könnte   man   denjenigen,  der   zuerst 


110  IX*  Abhandlung:    Qomperz. 

,ich  habe  gesehen^  im  Sinne  von  ,ich  weiss*  von  Unsichtbarem 
und  Unsinnlichem  gebraucht  hat,  als  Vorläufer  Plato's  in  Be- 
treflF  der   Lehre   von  der  dvajjLVYjarK;  betrachten. 

Der  Fehlschluss  unseres  Sophisten  aber  darf  uns  nicht 
allzusehr  Wunder  nehmen.  Es  beirrt  ihn  nicht,  dass  derselbe 
Appell  an  das  unmittelbare  Bewusstsein  die  Realität  der  Zau- 
berei oder  der  Mantik  ebenso  gut  beweisen  könnte  als  jene 
der  Heil-  oder  der  Turnkunst.  Mit  einem  Worte,  er  über- 
sieht, dass  die  Wirklichkeit  einer  Kunst  nichts  anderes  be- 
deutet als  ihre  Wirksamkeit  und  somit  —  von  Seiten  ihrer 
Naturbegründung  angesehen,  auf  welche  er  ja  mit  Recht  das 
Hauptgewicht  legt  —  in  letzter  Auflösung  eine  Frage  der 
Causalverknüpfung  von  Phänomenen  ist.  Wie  Vielen  aber 
auch  unter  uns,  die  wir  doch  eine  lange  Schule  der  BegrifFs- 
läuterung  durchgemacht  haben,  gilt  noch  immer  das  Ding  als 
der  alleinige  Typus  der  Wirklichkeit.  Wir  besitzen  die  schö- 
nen Worte  , wirklich'  und  , Wirklichkeit*,  die  durch  ihren  Zu- 
sammenhang mit  ,wirken'  und  ,wirksam'  wie  dazu  geschaffen 
sind,  die  Träger  einer  gesunden  Philosophie  zu  sein.  Und 
doch  können  wir  kaum  Vorgänge,  Bewusstseinszustände,  Cau- 
salverknüpfungen  und  Gesetze  für  wirklich  erklären,  ohne  so 
verstanden  zu  werden,  als  ob  wir  dieselben  auch  ftir  etwas 
Dingartiges  oder  Reales  hielten.  Angesichts  der  verderbhchen 
Rolle,  welche  Jahrhunderte  nach  Locke  und  Berkeley  der 
nichtige  Substanz-  und  der  verwirrende  Seinsbegriff  zu  spielen 
nicht  aufgehört  haben,  sollten  wir  uns  den  unvermeidlichen 
Irrungen  der  Frühzeit  des  menschlichen  Denkens  gegenüber 
zu  weitgehender  Nachsicht  gestimmt  finden. 

Schliesslich  bedarf  noch  unsere  Uebertragung  der  d^r^ 
durch  ,Artbilder'  eines  Wortes  der  Entschuldigung.  Auch 
dieser  Ausdruck  ist  nicht  frei  von  irreleitenden  Associationen 
und  entspricht  nicht  ganz  dem  objectiven  Charakter  des 
griechischen  Wortes,  wie  dasselbe  hier  oder  bei  Melissos  an- 
gewendet wird.  Doch  glaubte  ich  durch  diese  Neubildung 
dem  Original  näher  zu  kommen  als  durch  irgend  eine  andere 
Bezeichnung,  die  mir  zur  Verfügung  stand.  Auch  das  soll 
nicht  unbemerkt  bleiben,  dass  bereits  Daremberg,  wie  ich  nach- 
träglich sehe^  in  der  Argumentation  dieses  Abschnittes  einen 
Anklang    an    die    Philosophie    des    Protagoras    wahrzunehmen 


Die  Apologie  der  Heilknntt.  111 

meinte,  was  ihn  freilich  nicht  gehindert  hat,  auch  eine  Be- 
rUcksichtigang  der  platonischen  Ideenlehre  darin  zu  finden 
und  trotzdem  wieder  den  Verfasser  für  einen  Zeitgenossen 
des  Hippokrates  zu  halten!  (Oeuvres  choisies  d'Hippocrate ^ 
p.  27—28.) 

YÄp  axb  Twv  ivo[xaT(i)v  i^y&ia^an  t«  eiBsa  ßXacravecv  xat  dBuvaiov.  xa  p.ev 
Y^p  ovopLota  vo{JLOÖ£Tif[jLaTi  eimv,  Ta  B^  eiSea  oi>  vojJLoOeTiQ^jLaTa,  dX^^a 
ßX«TCT^i|X(XTa  9uaio;].  Die  Abzweckung  dieser  Sätze  ist  nicht 
ganz  leicht  zu  erkennen.  Man  würde  dem  Verfasser  schweres 
Unrecht  thun,  wenn  man  ihm  etwa  die  Lehre  extremer  Rea- 
listen von  der  Art  jenes  Fredegisus,  des  Schülers  Alcuins,  bei- 
legen wollte:  wo  ein  Name,  dort  ist  auch  ein  existirendes 
Ding  vorhanden,  was  folgerichtig  zu  der  Behauptung  führte, 
auch  ,das  Nichts,  aus  welchem  Gott  die  Welt  geschaffen', 
sei  ein  solches  gewesen,  ,imd  zwar  aus  dem  höchst  einfachen 
Grunde,  weil  jedes  Wort  sich  auf  eine  Sache  bezieht'  (Lange, 
Gesch.  d.  Material.  I^  160).  Aber  auch  die  nur  aus  den  eigen- 
artigen Voraussetzungen  seiner  Erkenntnisslehre  erklärbare 
Aeussemng  Epikurs  ist  nicht  hieher  zu  ziehen:  ou8*  3t^  ü)vo|xd7a- 
pL^v  Tt  jAYj  -jrpoTepov  auTou  xatd  TCp6Xr|(^tv  tov  tutov  ixoOovre^  (Laert. 
Diog.  X  33).  Das  Dasein  der  ecSsa  der  Künste  gilt  unserem 
Autor  als  ausgemacht,  zweifellos,  ja  selbstverständlich.  Aus 
ihrem  Verhältnisse  zu  den  Benennungen  der  Künste  braucht 
er  —  selbst  wenn  ein  Gegner  die  letzteren  fUr  blosse  wesen- 
lose Namen  erklärt  haben  sollte  —  kein  Argument  für  ihre 
Realität  zu  schöpfen;  auch  kann  ihm  dieses  Verhältniss  kein 
solches  liefern,  weil  er  ja  das  Vorhandensein  von  Benennungen 
auch  des  Irrealen  anlässlich  des  au76(ji.aTov  6  fin.  rückhaltlos 
einräumt.  Somit  kann  wohl  nur  der  Wunsch  des  Verfassers, 
bei  diesem  Anlass  auch  an  seine  Sprachtheorie  zu  erinnern, 
ihn  zu  der  hier  vorliegenden  Abschweifung  veranlasst  haben. 
Die  Frage,  ob  Protagoras  die  vojaw-  oder  die  9u<jei-Theorie 
der  Sprache  verfochten  habe,  ist  von  den  Fachgelehrten  viel- 
fach erörtert  worden  (die  hierüber  geäusserten  verschiedenen 
Meinungen  verzeichnet  Cucuel  in  seiner  Dissertation  ,Quid  sibi 
in  dialogo  cui  Cratylus  inscribitur  proposuerit  Plato',  Paris 
1886,  p.  41 — 42).  Entscheidend  scheint  mir  mit  Grote  (Plato 
II  516   und   522)   die  Art,   wie  Plato  im  Kratylos   den   Xö^o; 


112  IX*  Abhandlung:    Oonperz. 

lIpwTÄYopou  der  ^uast-Theorie  und  den  auf  ihr  beruhenden  Ety- 
mologien  entgegensetzt.     Wenn  Dümmler  neuerlich   aus   dem, 
was   er  den  ^protagoreischen  Prometheus-Mythos^  nennt  (Aka- 
demika   237),    den    entgegengesetzten    Schluss    zieht    (S.    279 
Anm.),    so   genügt   es  vielleicht,   seine  Schlussfolgerung  wört- 
lich   anzuführen,    um    ihre   Unhaltbarkeit   zu    erkennen:    ,Die 
Sprache    ist    also    keineswegs    conventioneil,    sondern   ein   un- 
mittelbarer Ausfluss   des   himmlischen  Diebstahls,   ebenso  wie 
das  Gottesbewusstsein/    Wäre  das  Letztere  richtig,  so  müsste 
man    wohl    consequenterweise    das    berühmte    Götterfragment 
des    Protagoras    für    unecht    erklären!     Ich    weiss    nicht,    ob 
Dümmler   den  Prometheus-Mythos   mit  Frei,   Quaestiones  Pro- 
tagoreae  p.  183,  für  eine  wörtliche  Entlehnung  aus  einer  Schrift 
des   Sophisten   oder  für   eine   getreue  Wiedergabe   protagorei- 
scher    Lehren    hält.     Ich    könnte    jedenfalls    die    eine    dieser 
Meinungen  so  wenig  theilen  wie  die  andere;  vielmehr  erblicke 
ich  in  jenem  Mythos  nur  den  Versuch  Plato's,  die  stilistische 
Manier  des  Protagoras  zu  zeichnen  und  zugleich  sein  Können  zu 
überbieten.  Er  erinnert  darum  durch  seine  Stoffwahl  an  eine  Dar- 
stellung, welche  in  des  Protagoras  Schrift  ,Ueber  den  Urzustand 
der  Gesellschaft'   (xepl   tt,^    ev   dp/tj   xoraTcaaiot;)    enthalten   war, 
wobei   es   an   gelegentlichen  Anspielungen   auf  das,   was   dem 
Sophistenhasser  in   der   protagoreischen  Schrift  miss&Ilig  war 
oder    lächerlich    erschien,    nicht    fehlen    konnte.     Doch   selbst 
wenn  man  Dümmler's  Meinung,  die  wir  hier  nicht  von  Grund 
aus  widerlegen  können,    für  richtig  halten  sollte,   so  müssten 
doch  alle  Folgerungen,  die  er  aus  ihr  ableitet,  als  unstichhältig 
gelten.    Auf  einen  und  den  nicht  wenigst  bedeutsamen  Punkt 
haben  wir  bereits  hingewiesen.    Daraus  ferner,  dass  aiBux;  und 
Sixy;    daselbst   nicht   als  Erzeugnisse   blosser  Uebereinkunft   er- 
scheinen, könnte  nimmermehr  gefolgert  werden,  dass  der  Ver- 
künder dieser  Lehre  ,den  Gegensatz  von  (pjjet  und  voixw  (=  So^t;) 
5vTa   nur   erst    für    die   Erkenntnisstheorie    im   Sinne   von    ob- 
jectiv    und    subjectiv    verwerthet'   habe.     Denn   Eines    ist   es, 
dem  Köhlerglauben  zu  entsagen,    welchem    alles    Bestehende 
eben  darum,  weil  es  besteht,   als  natürlich  und  göttlich,    als 
vollkommen  und  unwandelbar  gilt,   ein  Anderes,  jede  Natur- 
basis  des  Rechtes   und   der  Moral   zu   leugnen.     Dass   irgend 
ein   griechischer   Sophist   das    Letztere   gethan  hat,    soll    noch 


Üie  Apologie  der  HeilktinBt.  113 

bewiesen  werden.     Denn  Kallikles  ist  kein  Sophist,   und  was 
Plato  dem  Thrasymachos  in  den  Mund  legt,   kann  unmöglich 
als  authentische  Darstellung  etwaiger  Lehren  auch  nur  dieses 
Rhetors   gelten.      Wie    wenig   aber    die    beiden   Theorien    mit 
einander  gemein  haben,    das  kann  das   Beispiel    des  Hippias 
zeigen,   der,   wenn   auch   nicht,   wie  Dümmler  annimmt,   der 
Urheber,    so   doch  jedenfalls  ein   eifriger  Verfechter  der  v6|jwi)- 
Lehre  war  und  der  nichtsdestoweniger  oder  vielleicht  richtiger 
eben   darum  mit  grösster  Emphase  den  Satz  von  der  natür- 
lichen Verwandtschaft  und  dem  Weltbürgerthum   aller  Men- 
schen   verkündet    und    dieses    natürliche    Recht    der    dasselbe 
vergewaltigenden   tyrannischen  Satzung   mit   schärfstem  Nach- 
druck gegenüberstellt  —  bei  Plato,  Protag.  337*^-^,  eine  Stelle, 
die  wir  aus  mehrfachen,  von  Dümmler  ebenda  S.  252  vortreflF- 
lich    auseinandergesetzten    Gründen    allerdings   befugt,   ja   ge- 
nöthigt  sind,  für  eine  treue  Wiedergabe  dessen  zu  halten,  was 
Hippias  in  Wahrheit  lehrte.  Was  aber  die  zwei  antagonistischen 
Theorien  über  den  Sprachursprung  betrifft,  so  muss  vor  Allem 
daran    erinnert  werden,    dass   die    sogenannte  (p6(jei-Theorie   in 
jener  Zeit  ein  wenig  klarer  Ausdruck  für  zwei  sehr  verschiedene 
Lehren  war:  die  Sprachbildung  entstammt  nicht  absichtsvollem 
Bemühen,    sondern  einem  spontanen,    instinctiven  Drang,   und 
(was  etwas  wesentlich  Anderes  ist):    der  ursprüngliche  natür- 
liche Zusammenhang  zwischen  Laut  und  Bedeutung  ist  noch 
in  den  Gebilden  der  griechischen  Sprache  erkennbar  und  nach- 
weisbar.   Die  letztere  Ueberzeugung  konnte  in  Verbindung  mit 
den  damals  so  unzulänglichen  Mitteln  der  Sprachzergliederung, 
zumal  wenn  dieselben  auf  einen  so  spröden  Stoff  angewendet 
wurden,  wie  es  die  von  allem  Uranfänglichen  so  weit  entfernte 
griechische  Sprache  ist,  zu  nichts  Anderm  führen  als  zu  einem 
wüsten    und    wilden    Spiel    mit    haltlosen    Etymologien.      Eine 
deutliche  Scheidung  dieser  zwei  Momente  und   überdies  auch 
eine  Klärung  der  ©üCct-Theorie  selbst  durch  Anerkennung  ethni- 
scher und    klimatischer  Verschiedenheiten   bei  der  Sprachent- 
stehung,  gleichwie   der  Mitwirkung  eines  secundären  überein- 
kunftmässigen  Factors  begegnet  uns  erst  bei  Epikur,  dem  nach 
Allem,    was    wir    wissen,    das    phantastische    Etymologisiren, 
welches  von  Heraklit,   wahrscheinlich   nicht  ohne  die  Vermitt- 
lung des  Antisthenes,  auf  die  Stoiker  übergegangen  ist,  völlig 

SitzQDgsber.  d.  phil.-hist.  Gl.  CXX.  Bd.  9.  Abb.  8 


1  14    -  IX.  Abbandlnog:    Gomperz. 

fremd  war,  während  er  andererseits  den  instin ctiven  Ursprung 
der  Sprache  bestimmt  erkannt  und  eindringlich  gelehrt  hat. 
Was  Protagoras  betrifft,  so  haben  wir  nicht  den  mindesten 
Grund,  anzunehmen,  dass  seine  cpOoe-Ksia  etwas  Anderes 
enthielt  als  den  wohlbekannten  Versuch,  die  grammatischen 
Unterscheidungen  der  Sprache  zu  erkennen ,  fest  zu  um- 
schreiben und  nach  dem  Lichte  seiner  Einsicht  reformirend 
umzugestalten.  Dass  er  die  Etymologie  irgendwie  in  den  Kreis 
der  Betrachtung  gezogen,  oder  dass  dieselbe  gar  seine  opöoexsia 
ausgemacht  habe,  für  diese  Behauptung,  die  jüngst  v.  Wila- 
mowitz  in  seinem  Buche  ,Euripides'  Herakles^  II  62  ausge- 
sprochen hat,  kenne  ich  keinerlei  Begründung.  Ebenso  wenig 
freilich  für  Dümmler's  gleichartige,  aber  noch  viel  weiter  ge- 
hende Annahme  in  Betreff  des  Prodikos,  a.  a.  O.  S.  158 — 159. 
Denn  wenn  der  Letztere  das  abgeleitete  Wort  ^asyP"-«  dieser 
seiner  klar  zu  Tage  liegenden  Ableitung  gemäss  gebraucht 
und  auf  die  Bezeichnung  von  Verbrennungsproducten  beschränkt 
wissen  wollte,  so  hat  er  nichts  Anderes  gethan,  als  was  wir 
thun,  wenn  wir  gegen  die  Sprach  verderbung  ankämpfen,  die 
aus  der  fortwährend  in  Gang  befindlichen  Verallgemeinerung 
der  Worte  und  der  ihr  entsprechenden  Verflüchtigung  ihres 
Gehaltes  entspringt;  wie  wenn  wir  beispielsweise  wünschen^ 
dass  das  Wort  ^Limonade'  nicht  jeden  beliebigen  Fruchtaufguss 
bezeichne,  oder  das  Wort  , Anschauung'  nur  wirklich  intuitive 
Erkenntnisse  und  nicht  nebenbei  auch  Meinungen,  Gedanken, 
Ueberzeugungen  überhaupt  bedeute  (vgl.  MilFs  Logik  11  57  ff. 
mit  unseren  Zusätzen).  Dass  jedes  Wort  eine  scharf  um- 
schriebene Connotation.  besitze,  dass  kein  Begriff  einer  festen 
Bezeichnung  ermangle,  und  dass  kein  Ausdruck  mehr  als 
einen  Begriff  bezeichne  —  diesen  Erfordernissen  einer  filr 
wissenschaftliche  Zwecke  brauchbaren,  zur  Bildung  und  Mit- 
theilung klarer  Gedanken  tauglichen  Sprache  hat  die  von 
Dümmler  an  jener  Stelle  erörterte  Bemerkung  des  Prodikos 
über  den  Gebrauch  des  Wortes  o'ki-^[Ka  ebenso  gedient  wie  seine 
nicht  hoch  genug  zu  preisenden  Bemühungen  um  die  scharfe 
Scheidung  synonymer  Ausdrücke.  Derartige  Bestrebungen 
haben  mit  den  Versuchen  der  Zeitgenossen,  die  Urbedeutung  der 
Worte  zu  ermitteln,  nicht  das  Mindeste  zu  schaffen;  sie  liefern 
uns  nicht  den  allergeringsten  Anhalt,  um  ihrem  Urheber  Etymo- 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  115 

logien  von  der  Art  der  im  Eratylos  verbandelten  zuzuschreiben; 
sie  sind  mit  jeder  möglichen  Ansicht  über  den  Ursprung  der 
Sprache  gleich  gut  vereinbar  und  berechtigen  uns  nicht  im 
Entferntesten^  in  ihrem  Urheber  einen  Anhänger  der  <f\Mjei- 
Theorie  zu  erkennen.  Doch  —  um  auf  Protagoras  zurückzu- 
kommen —  wie  unzulässig  es  ist^  aus  dem  Wort  op6oexeia,  mit 
welchem  sein  Streben  nach  Sprachrichtigkeit  und  Sprachver- 
besserung bezeichnet  ward,  auf  die  Beschäftigimg  mit  der 
fuaei  cpOo'nQ^  tü)v  6vo{i.aT(i)v  im  Sinne  des  Eratylos  zu  schliessen, 
dafür  liefert  der  folgende  Umstand  den  entscheidenden  Beweis. 
Unter  den  Werken  des  Demokritos  befand  sich  eine  Schrift, 
deren  Titel  also  lautete:  Dspt  'Ofxi^poü  i)  opOoeTietr,?  xal  7Xü>gcswv 
(Laert.  Diog.  IX  48).  Und  eben  Demokritos  ist  es  ja,  von  dem 
wir  mit  voller  Bestimmtheit  wissen,  dass  er  die  vö(jLC|)-Theorie 
vertreten  und  eingehend  begründet  hat.  Schliesslich  mag  noch 
eine  Vermüthung  geäussert  werden,  die  vielleicht  nicht  jeder 
Beachtung  unwerth  ist.  Wenn  irgend  etwas  in  den  auf  die 
Sprachentstehung  bezüglichen  Worten  des  Prometheus-Mythos 
eine  Beziehung  auf  die  wirkliche  Lehre  des  Protagoras  ent- 
hält, so  ist  dies  wohl  das  Wort  te^vt)  in  dem  Satze:  eTreiia 
füivfjv  Y,ai  6v6|jLaTa  'za'/h  8iiQp6pü>(7aT0  vfi  Te/vi;  (Plat.  Prot.  322*). 
Man  vergleiche  wenige  Zeilen  später:  uoXtiixtjv  yotp  t£xvy;v  cuxio 
etxov  f^q  [Jiepo^  icoXefjLixi^j.  Täusche  ich  mich  nicht,  so  enthalten 
diese  Worte,  die  inmitten  der  schwungvollen  und  gehobenen 
Rede  gar  hausbacken  und  banausisch  klingen,  einen  satirischen 
Hieb  Plato's,  der  in  des  Protagoras  Ansicht  von  den  Anfängen 
der  Cultur  eine  allzu  mechanische,  rein  verstandesmässige, 
Alles  auf  bewusste  Absicht  und  Erfindung  zurückführende 
Auffassung  zu  bemerken  glaubte  und  zu  geissein  bestrebt  war. 
3.  Hspl  IJL6V  Oüv  Toutwv  el  76  tk;  jjly)  ixavü><;  ex  twv  6tprj[ji.£V(»)v  (juvirjaiv, 
ev  oXXoicriv  äv  X6"foiaiv  ca<p6aT£pov  StSaxOetifj].  Die  oXXoi  Xo^oi,  auf 
welche  der  Leser  verwiesen  wird,  sind  augenscheinlich  eine 
Schrift  metaphysischen  oder  erkenntnisstheoretischen  Inhalts. 
Der  Plural  ist  ebenso  angewendet  wie  am  Schlüsse  oT  tc  vuv 
Xe^ojAcvoi  Xc^oi,  desgleichen  Herodot  VI  137:  'Exaxaw«;  ev  touji 
Xcvoiat  oder  I  106:  ev  etepotat  Xo^occi  8T;Xa)aü),  wenn  man  diese 
Worte,  wie  dies  uns  gleich  vielen  Anderen  nöthig  scheint,  auf 
eine  geplante  selbständige  Schrift,  die  'Acjupiot  X6701,  bezieht. 
Auch  Buchtitel,  wie  die  /.aTaßaXXovcsq  (sc.  XoYot)  des  Protagoras, 

8* 


116  IX.  Abbandlang;    Oompefc. 

die  üxepßdXXovtei;  des  Thrasy machos  oder  die  dT:oirjpYi?ovT£^  des 
Diagoras  gehören  hieher.  Dass  der  Autor  hierbei  nicht  an  das 
Werk  eines  Andern  (oder  gar  an  die  Werke  mehrerer  Anderer) 
denkt,  erhellt  aus  einigen  naheliegenden  Erwägungen.  Das 
stolze  Selbstgefühl,  welches  er  überall  zur  Schau  trägt^  macht 
es  von  vornherein  höchst  unwahrscheinlich,  dass  er  sich, 
zumal  bei  Erörterungen  nicht  fachmässiger,  sondern  der  aller- 
allgemeinsten  Art,  in  denen  er  ja  augenscheinlich  seine  grösste 
Stärke  erblickt,  auf  fremde  Autoritäten  berufen  sollte.  Die  von 
uns  schon  hervorgehobene  Neigung  des  Sophisten ,  aus  dem 
Rahmen  seines  Specialthemas  herauszutreten,  sein  Reichthum  an 
umfassenden  Gesichtspunkten  und  seine  Herrschaft  über  die 
Mittel  der  Beweisführung  und  der  Darstellung  liesse  es  als  ein 
wahres  Wunder  erscheinen,  wenn  die  Schrift  ,Von  der  Kunst^ 
das  einzige  Erzeugniss  seines  so  fruchtbaren  und  mit  so  reichen 
Bildungselementen  gesättigten  Geistes  wäre,  davon  nicht  zu 
sprechen,  dass  sein  so  überaus  selbstbewusstes  Auftreten  unter 
dieser  Voraussetzung  völlig  unerklärlich  wäre.  Zu  allem  Ueber- 
fluss  aber  kündigt  er  uns  ja  9  init.  eine  andere  Schrift,  eine 
Schutzrede  für  die  Künste,  mit  unzweideutigen  Worten  an. 
Dass  er  aber  wie  dort  eine  erst  abzufassende,  so  hier  eine 
schon  veröfltentlichte  eigene  Schrift  im  Auge  hat,  erscheint  als 
völlig  zweifellos,  wenn  man  bedenkt,  wie  ganz  und  gar  ent- 
behrlich für  den  Fortgang  seines  Beweisverfahrens  eben  der 
vorangehende  Abschnitt  gewesen  ist,  und  wie  eben  nur  innige 
Vertrautheit  mit  ontologischen  Erörterungen,  eine  ausge- 
sprochene Vorliebe  für  dieselben  und  nicht  am  mindesten  wohl 
auch  der  Wunsch,  an  seine  hierher  gehörigen  Leistungen  und 
Erfolge  zu  erinnern,  diese  Abschweifung  erklärlich  machen. 

Die  Definition  der  Heilkunst  oder  richtiger  des  Zieles  der- 
selben unterscheidet  sich  wesentlich  von  den  mehrfachen  anderen 
hieher  gehörigen  BegriflPsbestimmungen,  die  sich  in  der  hippo- 
kratischen  Sammlung  vorfinden  oder  sonst  aus  dem  Alterthum 
auf  uns  gelangt  sind  (über  dieselben  vergleiche  man  Daremberg, 
Oeuvres  choisies  etc.,  p.  40).  Der  Versuch  unseres  Autors  ist 
geistvoll  und  frappant,  wenn  auch  ganz  und  gar  nicht  schulmässig 
und  schulgerecht.  In  letzterer  Rücksicht  triflpt  ihn  natürlich  mit 
vollem  Recht  die  Kritik  Galen' s  oder  vielmehr  Pseudo-Galen's 
Introductio  s.  medicus  c.  6  (XIV  687  K.),  der  sich  gegen  den 


Die  Apologie  der  Ueilknnst.  117 

dritten  Punkt  dieser  Definition  mit  der  Bemerkung  wendet:  ou 
yap  e5  wv  jayj  äüvovxat  al  xexvat,  aXX'  1^  2)v  Suvaviai  oi  5pot  auraiv  eiaiv. 
Doch  hat  unser  Schutzredner,  indem  er  der  eigentlichen  Be- 
griffsbestimmung: Heilung  der  Krankheiten  und  Milderung  der 
Leiden  noch  jenen  dritten  Punkt  in  lockerer  Weise  und  wohl 
mit  bewusster  Paradoxie  anreiht  —  man  beachte  das  Fehlen 
des  Artikels  vor  twv  voctjjxotwv  xxi,  wodurch  die  zwei  ersten 
Glieder  enger  verbunden  sind  —  etwas  gethan,  was  zwar  dem 
seiner  Zeit  noch  unbekannten  Kanon  der  Definition  widerspricht, 
was  aber  nicht  nur  fllr  den  von  ihm  verfolgten  apologetischen 
Zweck,  sondern  auch  an  und  für  sich  von  hoher  Bedeutung 
war.  Der  begründende  Zusatz,  der  auf  die  Schranken  mensch- 
licher Naturbeherrschung  hinweist,  hängt  aufs  engste  mit  seiner 
Einsicht  in  die  festen  Eigenschaften  der  Dinge  und  in  die 
ausnahmslose  Gesetzmässigkeit  des  Weltlaufes  zusammen.  Ein 
Nachklang  dieser  und  der  parallelen  Aeusserungen ,  8  init., 
12  init.:  yJ  orcoTav  eYxeipiQOTj  toTc  aSüvi-roic,  14:  x.ai  oux.  eüBiopOwioiciv 
oüx  av  if/ttpoiri  xf^ct  voudotcrtv  begegnet  uns  wahrscheinlich  bei 
Plato  (Staat  11  360®:  olov  xußcpvYJTT^i;  axpo^  y)  laTpb;  xd  ze  aSuvata 
ev  Tij  "ex^'fj  xat  -ca  SuvaTa  Siaic6av2Tat,  xal  toT<;  fxlv  eTcx^'p^i  '^^ 
Be  iä  '  Iti  §£  £av  apa  tt)  a<paAY),  ixavb<;  ezavopOouaOat,  vgl.  hier  12) 
und  nach  ihm  bei  einem  der  grössten  ärztlichen  Schriftsteller 
des  Alterthums,  bei  keinem  Geringeren  als  Herophilos,  von 
welchem  uns  Johannes  Stobäus  Florileg.  102,  9  das  Folgende  be- 
richtet: epwTTiOsig  uxd  Ttvo(;,  ziq  5v  ysvoito  tsXeio^  latpo;,  ,6  Ta  Suvata', 
l(pT|,  ,xal  xa  [ATj  Büvaxa  S'jvafjisvoq  Siorftvwaxsiv'.  Aehnliches  äussert 
auch  sein  Jünger  Hegetor  bei  ApoUonios  von  Kition:  xat  pirj 
xaTaxoXoüÖetv  aBuvaToi^  STrtßoXat?  (Schol.  in  Hippocr.  et  Galen  ed. 
Dietz  I  35;  Rosenbaum's  thörichter  Einfall,  ^llx^xijip  sei  von 
Dietz  irrthtimlich  für  eine  Person  gehalten  worden,  während 
es  nur  eine  Bezeichnung  des  Herophilos  selbst  als  Führers 
einer  Schule  sei,  Kurt  Sprengel,  Geschichte  der  Medicin  im 
Alterth.  I*  520,  bedarf  keiner  Widerlegung,  vgl.  auch  Marx, 
Herophilus,  S.  101 — 102).  Inwieweit  der  weise  Praktiker  sich 
auch  mit  unheilbaren  Krankheiten  zu  befassen  habe,  darüber 
spricht  sich  der  tiefdenkende  Verfasser  der  Schrift  IIspl  apOpwv 
58  (IV  252  L.)  in  sehr  bemerkenswerther  Weise  aus;  aner- 
kannt werden  unheilbare  Leiden  als  solche  auch  Dpo-f^waT.  1 
(II  110—111  L.). 


118  IX«  Abhandlung:    Oompers. 

Meine  Schreibung  der  letzten  Worte,  in  welcher  mir 
schon  im  Wesentlichen  der  älteste  Uebersetzer,  Fabios  Calvus, 
gleichwie  Daremberg  vorangegangen  sind,  bedarf  kaum  einer 
Rechtfertigung.  Die  Vulgat-Lesart  Srt  Tauxa  ou  ^uvarat  iiQTpixi^, 
wobei  oü  auf  blosser,  aber  richtiger  Conjectur  in  R  und  auf  der 
Schreibung  Ps.  Galen 's  XIX,  350  K.  beruht,  besagt  zugleich  etwas 
Unrichtiges  und  etwas  Ueberflüssiges  —  etwas  Unrichtiges,  weil 
das  i-^&ipzv'i  gegenüber  den  von  Krankheiten  Bewältigten  zwar 
unwirksam,  aber  nicht  unmöglich  ist,  etwas  Ueberflüssiges,  weil 
von  den  Krankheiten  bewältigt  (xexpaTTjixEVot)  kaum  Andere  heissen 
können  als  die,  deren  Heilung  eine  unmögliche  ist.  Die  Ver- 
derbniss  der  Vulgat-Handschriften  ist  wohl  aus  demselben  Buch- 
stabenfehler entsprungen,  den  ich  einmal  bei  Herodot  11  154 
berichtigt  habe  (Herodot.  Studien  H  38—39  [556—557]),  und  der 
ein  andermal  UI  48,  wie  dort  bemerkt  ward,  im  Codex  Parisinus 
2933  begangen  wurde,  der  Verwechslung  von  %dna  und  Toura. 
Man  beachte  übrigens  die  erlesene,  der  nachdrücklichen  Ver- 
neinung der  Allmacht  der  Heilkunst  dienende  Stellung  der  Ne- 
gation, während  z.  B.  bei  Philodem  Ilepl  öswv  StaYWY^?  col.  VIH 
dieselbe  Wortverbindung  einmal  in  der  folgenden  Gestalt  auftritt: 
5Tt  Ol)  -jcavT«  56v(n:ai  (Vol.  Herc,  Coli.  pr.  VI  53).  Aehnlich  im 
vorangehenden  Abschnitt:  ^  ^e.  ex  Tivoq  ei^toq  oux  ipatai. 

4.  "Eon  |X£v  ouv  {xoi  ipyr^  tou  Xo^oü  -^  %<x\  5 [1.0X071^ aetae  'KOpa 
^iatv].  b\ioko'^ai'zai ^  das  ich  aus  A  aufgenommen  habe,  ist 
die  einzig  richtige  Form,  da,  wie  Veitch  Irregulär  verbs 
8.  V.  zeigen  kann,  das  bisher  gelesene  b\i.oko^i^t(3^aii  eben  nur 
hier  vorkommt,  wo  die  beste  Handschrift  sie  nicht  bietet.  Hin- 
gegen gebraucht  auch  Plato  Theät.  171**  die  Medialform  im 
passiven  Sinne. 

Kai  ^afflv  ol  la  /eipw  XsYovxe^  3ia  tcu^  aXiax9(ievou^  Otco  twv 
vo5Tfj|xaTü)v  toIk;  a^io^s'JYOvt«?  oura  t^^^yj  orco^suYetv  xat  ou  St«  tTiV  te- 
Xvtjv],  Dass  dieser  Vorwurf  damals  gar  häufig  gegen  die  Aerzte 
erhoben  wurde,  kann  De  loc.  in  hom.  46  (VI  342  L.)  lehren. 
Die  Gegenüberstellung  von  vr/ji  und  ts/vy),  zwei  Worten, 
deren  begrifflicher  Gegensatz  durch  den  Gleichklang  zu  er- 
höhter Geltung  kommt,  kehrt,  von  dem  Zeitalter  angefangen, 
dem  unsere  Rede  angehört,  in  Schriftwerken  jeder  Art  gar  häufig 
wieder.  Ich  erinnere  an  Euripides  Alcestis  785:  to  vrf<;  x(r/T,q 
Y^ep  i5or/£<;  01  -rrpoßiiJTeTa'.  |  xa(rr'  oh  StSaxTOv  ou5'  aXioxeiai  t^/vy),  Polos 


Die  Apologie  der  Heilkunst.  119 

bei  Plato  Gorg.  448**:  ijxretpfa  [xev  "^oLp  woteT  tov  aiwva  T^fxöv  tco- 
peisoOat  xorra  t^X^^QV,  axstpfa  5s  xati  tu^tQ^,  darnach  Aristot. 
Metaph.  I  1,  981*  4:  tq  |a^v  Y'^'P  £ixic6ip(a  ts^vigv  eTuoiYjdev,  &(;  <pY)at 
IIcoXo^  6p6ü)(;  Xe-ywv,  i^  S'  dxetp(a  tuxtjv,  Agathon  Fgm.  6:  te^vifi 
T6xr^v  2oTep§e  xai  tOxil  "^^X^^^;  Fgm.  8 :  xal  [Jir|V  Ta  [asv  ys  '^  "^SX^TI  ^p^<^- 
aetv,  T«  Be  |  i^jxiv  y'  avaY)ctj  xai  tjxTI  'rcpooYiYveTat,  Plato  Ges.  10,  889**: 
96561  xavT«  elvoti  xat  Tuxif)  ?aatv,  xexvt)  5^  oüB^v  toütwv,  Aristot.  Eth. 
Nie.  VI  4,  1140*  17:  xai  xpoicov  p.va  icept  t3i  ai)Ta  ^ffxtv  i^  tjxt]  xal 
ilj  T^x^i  Poet.  14,  1454*  10:  'C,rizo^y':tq  ^ap  oux  iicb  TexvY)(;  dXX'  dTcb 
xux^l?  v)üpov  XTE.,  Rhet.  A  5,  1362*  2:  aWa  B'  soriv  t^  iux^j.  eviwv 
jx^v  ü)v  xal  at  T^x^ai,  Menander  Monost.  495:  tuxtq  lex^Yjv  wpOwasv, 
00  Tc'xvr;  "cux^^i  Hipparch  (Fgm.  comicor.  graec.  IV  431  Meineke 
=  III  273  Kock):  Tot  [xev  y^p  aXXa  xal  x6Xe|j.oq  xal  iJLSTaßoXY]  |  tuxt]? 
ctVi^Xwa,  1^  Tex^Y)  Be  ati^eTai,  Plutarch  De  fortuna, ' Moral.  99*:  oti 

Y^tp  ßpoxfiw  GO^fj)  TuxY)  TcapaxixTci ,   Ta  Bc  izkema  xal  jASY^ffra 

Twv  IpYwv  ai  TEXvai  ouvreXouat  xt£.,  99*^:  öauptacibv  ouv  eort,  tcö^  at 
JX6V  Tsx^at  rfit;  tux^Q?  0^  Seovrat  xte.,  Aristides  ilepi  pr^ToptxTji;  II  22 
Dindorf:  oute  xoXXol  [xexeYvwaav  täv  xpb  tyj;  TexvTj?  trjv  xapa  toü 
ÖEoü  TJXTQv  eXojxevwv,  or.  XL  VI  (II  332  Dindorf):  aXX'  yJSyj  Tiva  xal 
oxy;xtoü  xal  ye.iii.Ci'^oq  T^mqösvTa  xal  •/^pTtcdit.evo'^  tuxt)  xyj^  tex^?  xpeCrrovi 
XT£.,  Julian  or.  I  25^  (I  31,  Hertlein):  oXax;  Se  oüBsixiav  d^tov  tsxvtjv 
jxsTa  Ti;?  tuxt)?  e^eial^eiv,  or.  VII  207 '^  (I  269  H.):  eav  Bs  Ä|xa  ti<; 
otxcTr^q  Y^^^*^*'  '^1^  T'JXTTiV  xal  xy;v  texvyjv  taTpoq,  Anthol.  VII  135,  V.  4: 
Bojav  £Xü)v  xoXXöv  ou  tux«  dXXa  tsx''?,  Simplicius  in  Phys.  II  4  (328,  1 
Diels):  xpoq  ts  toötok;  opöjjLSv  svia  täv  0,1:0  T^x^r);  y'^^H*^^^''  ^*'  ^"^^ 
vjr/riq  •^iv6\j,Eva'  xal  y^^P  uY^eia  xal  äizo  tux^/?  Soxei  y''^*^^*^  tocxep  dxb 
T6xvr)(;.  Die  Sammlung  liesse  sich  ohne  Zweifel  erheblich  ver- 
mehren, doch  genügt  sie,  um  zu  zeigen,  dass  nicht  bloss  gor- 
gianisches  Assonanzen  spiel  es  war,  welches  die  beiden  Worte 
zu  paaren  liebte. 

SYw  3e  dxocrepdü)  jxev  ouB'  auibt;  ty;v  iux"*)^  ^pYOU  ouBev6;].  Dass 
die  Rede  nachdrucksvoller  wird,  wenn  wir  mit  A  oux  vor 
dxocTspEO)  tilgen,  sei  beiläufig  bemerkt  (vgl.  Kühner,  Griech. 
Gramm.  II'-'  739 — 740).  Wichtiger  ist  es,  darauf  hinzuweisen, 
dass  die  Anerkennung  der  ausgedehnten  Wirksamkeit  der 
TuXYj  im  Munde  unseres  Autors  keineswegs  eine  leere  Phrase 
ist  oder  zu  sein  braucht.  Ein  Aufklärer  oder  Aufgeklärter 
hat  gar  häufig  Gelegenheit,  dort  von  Zufall  zu  sprechen, 
wo   Gläubige   oder   Abergläubische    die    Gunst    oder    Ungunst 


120  IX.  Abhandlung:    Gomperz. 

übernatürlicher  Wesen,  die  Erhörung  einer  Fürbitte,  die  Be- 
rücksichtigung eines  Gelübdes  oder  sonstige  absichtsvolle 
Schickungen  und  Fügungen  voraussetzen.  Willkürlich  und 
oberflächlich  wäre  es,  wollte  man  zwischen  dieser  nachdrück- 
lichen Anerkennung  der  vr/ri  und  der  ebenso  nachdrück- 
lichen Leugnung  des  auTOfxaxov  6  fin.  einen  Widerspruch  er- 
blicken. Irgend  ein  Vorkommniss  dem  auroptaTov  zuschreiben, 
heisst  das  Walten  der  Causalität  in  dem  bestimmten  Falle 
überhaupt  leugnen;  es  der  tu/y;  beilegen,  heisst  nur  eine  von 
Anderen  vorausgesetzte  besondere  Causal Verbindung,  zumal 
die  Annahme  bewussten  oder  absichtlichen  Wirkens  leugnen. 
Ein  Leugner  der  ivpovoia  z.  B.,  wie  Demokritos  es  war,  verfuhr, 
so  oft  dies  auch  verkannt  wird,  vollkommen  folgerichtig,  wenn 
er  einerseits  das  Vorhandensein  des  auTOfxorsv  bestritt  (cuBev 
Xp7)|JLa  {xoTYjv  Y^^sf«h  aXXa  TcavT«  i%  Xö^oü  ts  x,ai  uic*  ava^xt;^)  und 
andererseits  die  Weltentstehung  der  tu^'-Q  zuschrieb.  Die  Ver- 
wechslung dieser  grundverschiedenen  Begriffe  hat  bewirkt, 
dass  man  die  Verbindung  avaYxt)  y.ol\  tuxT)  ^  dö^i  oben  ange- 
führten Fgm.  8  des  Agathen  wegemendiren  wollte  (vgl.  Wagner, 
Trag,  graec.  fragm.  III  77),  ohne  zu  bedenken,  dass  dieselbe 
sich  ganz  ähnlich  bei  Demosthenes  vorfindet,  or.  XXI  186:  x^ 
(puast  Te  xai  vfi  zdyri  oder  wiederholt  bei  Flato  Ges.  10,  889:  füctv 
Tc  xal  TUXTQV,  —  9uo£i  T^ivT«  sTvai  xal  Tjyr^  ^ac^v,  oh^e  5ta  Tiva  Osbv  ouSe 
5ta  TexvTQv,  olXkx,  3  Xi^oiAsv,  ^Oaet  xat  Tu/tj,  an  letzterer  Stelle  in 
sehr  bezeichnendem  Wechsel  mit  dem  Ausdnick  xata  tu^tq^  e$ 
ava^xr^i;,  ,nach  blinder  Natumothwendigkeit.' 

ewrep  xp^|JL£vot  ahvfi  xal  uTCoupYSovrs^  uYtacöiQaav].  Ich  schreibe 
XpwjJievot,  obgleich  A  an  dieser  Stelle  xpeofjievoi  darbietet.  5  er- 
scheint xp(*>(^^vou(;  zweimal  auch  in  A,  ebenso  daselbst  /pa>[xsvc(, 
nicht  minder  Ixpw vto  im  selben  Paragraph.  Eine  principielle 
Entscheidung  über  die  hier  in  Frage  kommenden  Formen  ist 
zur  Stunde  kaum  mögUch.  In  flepl  967io(;  av8pü>770u  bietet  A  mit 
den  übrigen  Handschriften  im  1.  Abschnitt  zweimal  y^io'^'zai, 
im  6.  hingegen  zweimal,  darunter  einmal  nur  von  erster  Hand, 
Xpövirai  gegen  das  xpdovTai  der  Recentiores,  während  M  an  beiden 
Stellen  /pewvTat  zeigt;  ebendort  zweimal  ipövrc?  g^g^i^  das 
6p£ovT£c  der  jüngeren.  Da  auch  bei  Herodot  ,die  Zahl  der  in 
£0)  (£o)  aufgelösten  Formen  der  verbalen  a-Stämme  .  .  .  auf 
Grund   der  reineren  Ueberlieferung  .  .  .  erheblich  vermindert' 


Die  Apologie  der  Heilkunst.  121 

ward  (H.  Stein  im  Jahresber.  f.  Alterthumsw.  Bd.  42,  S.  132), 
so  neigt  sich,  da  die  Inschriften  keine  sichere  Entscheidung 
bieten,  die  Wage  zu  Gunsten  der  von  Merzdorf,  Studien  VIII 
190  empfohlenen  Contrahirung  dieser  Formen. 

Die  Art,  wie  hier  das  Argument  ausgeführt  wird:  ,Wer 
überhaupt  die  Dienste  der  Heilkunst  in  Anspruch  genommen 
hat,  kann .  nicht  mehr  seine  Genesung  dem  Zufall  zuschreiben^, 
mag  man  advocatenhaft  nennen,  sophistisch  im  üblen  Sinne 
darf  man  sie  nicht  schelten.  Wir  würden  uns  heutzutage  etwa 
wie  folgt  ausdrücken:  Sobald  ein  Ejranker  sich  in  grösserem 
oder  geringerem  Masse  ärztlicher  Hilfe  bedient  hat,  so  läisst 
sich  nicht,  wenigstens  nicht  ohne  eindringende  Analyse  des 
Falles,  der  directe  empirische  Beweis  dafür  erbringen,  dass 
die  Genesung  auch  ohne  die  ärztliche  Behandlung  erfolgt  wäre. 
Ebenso  wenig  freilich  kann  das  Gegentheil  bewiesen  werden. 
Eine  Entscheidung  Hesse  sich  nur  gewinnen,  wenn  der  Zu- 
stand des  Kranken  vor  Anwendung  der  Heilmittel  in  allen 
Einzelheiten  festgestellt,  jeder  mit  dieser  Anwendung  parallel 
gehende  sonstige  Einfluss  thatsächHch  ausgeschlossen  oder 
sorgsam  veranschlagt,  die  Wirksamkeit  jener  Heilmittel  durch 
eine  strenge  Induction  oder  Deduction  festgestellt  und  die 
Proportion  der  Fälle  spontaner  Heilung  zur  Gesammtzahl  der 
iraglichen  Erkrankungen  genau  ermittelt  wäre.  Man  kann 
diese  Erfordernisse  nicht  aufzählen,  ohne  sofort  zu  erkennen, 
dass  sie  sich  auch  gegenwärtig  nur  ganz  ausnahmsweise  voll- 
ständig erfüllen  lassen.  In  weit  höherem  Masse  gilt  dies  vom 
Alterthum.  Unser  Apologet  durfte  demgemäss  nicht  ohne 
Fug  behaupten,  dass  in  dem  fraglichen  Falle  die  etwaigen 
Factoren  spontaner  Heilung  mit  den  Wirkungen  ärztlicher  Be- 
handlung in  unauflöslicher  Weise  verschlungen  sind.  Seine 
advocatenhafte  Neigung  gibt  sich  nur  darin  kund,  dass  er 
im  Zweifelsfalle,  wo  in  Wahrheit  Suspension  des  Urtheils  das 
logisch  Richtige  wäre,  die  unz ergliederte  Erfahrung,  welche 
ihm  zu  Gunsten  der  Heilkunst  zu  sprechen  scheint,  für  diese 
den  Ausschlag  geben  lässt. 

5.  iXX'  u)3Te  s^iTJ^otev  TotouTa  öspöwceuaavre;  ^0)01065].  Ich  wage 
nicht,  mit  einigen  der  geringeren  Handschriften,  mit  Cornarius 
und  seinen  Nachfolgern,  obf  nach  &gze  einzusetzen.  Unser  Autor 
mag  eben  auch  in  diesem  Betracht  Antiphon  und  den  Tragikern 


122  IX.  Abhandlnng:    Qoraperx. 

nahestehen,  welchen  die  Herausgeber  die  Partikel ,  in  deren 
Anwendung  die  alte  Sprache  offenbar  weniger  streng  war  als 
jene  einer  späteren  Zeit,  an  nicht  wenigen  Stellen  aufzudrängen 
pflegen;  vgl.  Mätzner's  Äntiphontis  orationes  p.  144 — 14ö,  auch 
unsere  Bemerkungen,  ,Die  Bruchstücke  der  griechischen 
Tragiker^  u.  s.  w.  S.  12  oder  Krüger,  Gr.  Qramm.  II*  2,  54, 
3,  8,  vor  Allem  aber  Kühner,  Gr.  Gramm.  U^  S.  191,  221. 
Die  Verbindung  von  eTCtTüYX^'^w  mit  dem  Particip  erscheint  auch 
bei  Herodot  VIII  101  flu.:  sxtTujro)  ej  ßouXeüariixevo*;;. 

TMu  toOto  ys  TSXfXKJptov  [li-^a  rfi  ouatY)  Tvj^  '^^yy^i^y  Sti  ioOaa  xe 
satt  xat  jjLeYiXrJ.  Unser  Autor  liebt  es  gleich  Antiphon,  ,da8 
verbum  finitum  in  ein  adjectivisches  Participium  mit  dem 
Hilfszeitwort  sTvai'  aufzulösen  (vgl.  Hoppe,  Antiphonteorum 
specimen,  p.  48 — 49  und  v.  Morawski,  Bemerkungen  zu  den 
attischen  Rednern,   Zeitschr.  für  die  österr.  Gymn.  1879,  165), 

z.   B.    13:    lT£pa xat  a}CKa im  xd  xe  SiiövTa  zd  i' 

e^ÄYYsXXovTa.  Vgl.  auch  Protagoras  im  Götterfragment:  ^oXXa 
^a^  xa  xioXüovxa  etJsva»..  Ebendahin  gehört  die  Wendung  xouxwv 
soxtv  tqjjlTv  5y)|jlioupyö'^?  ^^^**^  statt  xauxa  £axiv  tq|jliv  8Y)[xtoüpfcty  (8).  — 
Gegnerische  Zweifel  an  der  Existenz  der  Heilkunst  schimmern 
auch  durch  in  der  Phrase  5xi  dpL^i  'tsx^tj?  loOcrjg  De  prisca 
med.  1  (I  570  L.),  sie  werden  ausgesprochen  in  De  victu 
acut.  3:  dx;  [ktfik  Soxeiv  SXw;  itjxpix^  eTvai  (II  240  Littr^)  und 
abgewehrt  De  prisca  med.  12  (I  596  L.):  ou  fr^fxi  8y)  Ssiv  3ta 
xoOxo  X7;v  xe^vr^v  w;  oux  eo5aav  ouBs  xaXä;  CiQxsoiJLevtjv  xtjv  apxoftifjv 
airoßaXXeoOat. 

ff   Yap   affixiY)  ij   TroXi^porfCt),  fi  xöxw  xX^ovi  i^  SO^y),  y)  Xoürpoi?  ij 

xouxwv  xapa/YJ  /pa)(jL£vot  uYiaoOr^ciav].  Ueber  den  stürmisch  hastenden 
und  häufenden  Charakter  der  Stelle  und  ihre  Verwandtschaft 
mit  Plato's  Protagoras  334 *~°  vergleiche  die  Einleitung  S.  31. 
Die  beiden  Stellen  haben  auch  ein  Anderes  gemeinsam,  nämlich 
die  tiefe  und  klare  Einsicht  in  die  relative  Natur  der  Eigen- 
schaften der  Dinge  und  der  uns  zu  Gebote  stehenden  Mittel 
der  Beeinflussung.  In  frappanter  Weise  vertritt  denselben 
Grundgedanken  in  weitestem  Umfang  auch  der  geistvolle  Ver- 
fasser von  De  locis  in  homine  41  (VI  330 — 332  L.).  —  Ueber 
Einzelheiten  sei  Folgendes  bemerkt.  Ich  habe  izoxto  geschrieben, 
nicht  TCOTfo,  was  die  sämmtlichen  Handschriften  und  Ausgaben 


Die  Apologie  der  Ileilknnst.  123 

bieten,  da  nur  icöro^,  ,da8  Trinken,  der  Trunk',  nicht  xorov, 
,das  Getränk^  dem  Zusammenhang  entspricht;  femer  icX^ovt, 
weil  die  ionischen  Inschriften,  selbst  jene,  die  schon  attischen 
Einfluss  zeigen,  diese  Form  allein  kennen,  s.  Bechtel  S.  45 
und  49,  auch  Merzdorf  a.  a.  O.  VIII  215.  Auch  erscheint  die 
Form  zwar  selten,  aber  doch  gelegentlich  im  Corpus  Hippocr., 
so  in  De  äatibus,  wo  die  Formen  icXsov,  xXsova;,  wXeovwv  mehr- 
mals, zum  Theil  in  A  allein,  zum  Theil  in  den  Handschriften 
überhaupt  begegnen,  ferner  in  De  nat.  hom.  4,  wo  einmal  A 
mit  Galen  im  Commentar,  einmal  Galen  allein  xXiov  statt 
icXetov  darbietet.  Dasselbe  Schwanken  zeigt  sich  bei  Herodot, 
wo  jedoch  die  Formen  ohne  i  weitaus  überwiegen,  s.  Bredow 
De  dial.  Herodot.  154 — 155.  —  tapox^i  im  Sinne  von  ,Gemenge' 
ist  der  Mehrzahl  der  Bearbeiter  so  unverständlich  erschienen, 
dass  es  in  der  Vulgata  durch  das  sinnlose  vom  Exempl. 
Sambuci  dargebotene  wapox^i  verdrängt  ward,  während  Mer- 
curiale's  ,vetus  codex'  die  alte  Conjectur  awoxyi  darbot.  Und 
doch  ist  es  nicht  schwer  einzusehen,  wie  das  Wort  zu  der 
hier  vorkommenden  ungewöhnlichen  Bedeutung  ,Gemenge'  ge- 
kommen ist.  Man  mengt  eben  Flüssigkeiten,  indem  man  sie 
durcheinander  schüttelt.  Wie  nahe  tapiaaeiv  einem  xuxav  steht, 
lehrt  z.  B.  Aeschyl.  Prometheus  993  Kirchhoff  =  1026  Weck- 
lein: xuxitü)  %chnx  x.al  tapaaaeTü),  vgl.  auch  in  den  Schlussversen: 
^vteTapaxTizc  B'  atOrjp  tcovtü).  Ebenso  lesen  wir  bei  Homer  Z  229 
ixuxi^Orjaav  (xpiq  V  exuxi^iOrjdav  Tpcos^),  wo  hapdc^^aon  ebenso  gut  am 
Platze  wäre.  Desgleichen  beachte  man  die  Verwendung  des 
Wortes  in  der  Kosmogonie  der  Schrift  De  carnibus  2  und  3 
( Vin  584  L.) ,  3t£  eTapa/Ot]  izd^noc ,  nicht  minder  die  so  häufig 
vorkommenden  Verbindungen  von  Taparcetv  und  xuxav  gleichwie 
von  ^upetv  und  lapaTceiv. 

Ti  ^kp  TW  wfsXTJcOai  xal  xa  tw  ßsßXaoSat  üjpiafx^va  oü  izdq  txovb^ 
Yvövar  et  to(v'jv  e^ctTn/jssTott  yj  ezaiveiv  y)  ^sYStv  6  vooTf^aa?  twv  Siat- 
TiQjJwtTcov  Tt  owtv  uYtaaOy;,  ^avia  Tauta  t^^  iirjTpix^^  (eupT^jet)  o)q  lortv 
xal  loTtv  ou5ev  rjccov  xteJ.  Die  von  den  Recentiores  dargebotenen 
Worte:  xx/ta  laOia  ty);  tr,TpixYj<;  5vTa  supi^asi  würden  an  sich  kein 
Bedenken  erregen.  Aber  die  in  hundert  anderen  Fällen  be- 
währte Vorzüglichkeit  von  A  und  M  lässt  keinen  Zweifel 
darüber,  dass  schon  der  Archetypus  eine  Lücke  zeigte,  dass 
M  die  Reste  der  alten  Ueberlieferiing  am  reinsten  erhalten  hat, 


124  IX.  Abhandlung:    Oompers. 

dass  diese  in  A  durch  das  Ueberspringen  des  Schreiber- 
auges vom  ersten  auf  das  zweite  Igtcv  unabsichtlich  getrübt 
ward^  dass  endlich  im  Stammvater  der  sämmtlichen  Recentiores 
der  lückenhafte  Text  sinngemäss^  aber  willkürlich  umgestaltet 
worden  ist.  —  Der  Anstoss,  welchen  Ermerins  an  der  Negation 
vor  T.äq  lxavb<;  yvwvac  nahm  und  durch  die  Tilgung  von  ou  be- 
seitigen wollte,  schwindet;  sobald  man  mit  uns  dem  in  A 
klärlich  überlieferten  Sit  ^v  xi  to  ßXi'J;av  entsprechend  auch  im 
ersten  Satzglied  oti  fy  (tc)  to  (i>9sX7i(7av  schreibt.  Der  Autor  will 
sagen:  Der  Patient  muss  nothwendig,  wenn  er  durch  die  zu- 
fällige Anwendung  jener  diätetischen  Mittel  gefördert  oder  ge- 
schädigt wurde,  wissen,  dass  ihn  etwas  gefördert,  beziehungs- 
weise geschädigt  hat.  Anders  steht  es  mit  dem  Was.  Dies  zu 
beurtheilen,  sei  freilich  nicht  jeder  im  Stande  (wobei  yip 
geradeso  wie  11  init.  ob  ^kp  Btj  h^^aXiKoifji  ye  iSovxt  xxl.  mit  con- 
cessiver  Nebenbedeutung,  als  ,ja  freilich',  zu  verstehen  ist).  Ge- 
linge es  dem  Kranken  nun,  in  einzelnen  Fällen  die  heilsame 
oder  die  schädliche  Wirkung  jener  Mittel  zu  erkennen,  so  werde 
er  finden,  dass  sie  insgesammt  zur  Domäne  der  Heilkunst 
gehören.  Wenn  man  hingegen  Ermerins'  Vorschlag  annimmt, 
so  legt  man  dem  Autor  die  verkehrte  Behauptung  in  den 
Mund,  dass  die  fundamentalen  Wahrheiten  der  Arzneikunst 
jedermann  geläufig  sind;  man  lässt  ihn  jede  Unterscheidung 
zwischen  Laien  und  Fachmännern  verwischen  und  sich  selbst, 
der  eben  gesagt  hatte:  ou  jjLt)v  fi)CT£  siSevat,  5  ti  opObv  Iv  avnj  hi  ^ 
5  Tt  \k^  ip66v,  in  grellster  Weise  widersprechen. 

ßXatpavT«  TW  iJLr,>t6Tc  bp^dq  icpoaevexö^vai  ^ßXatl^av].  Die  grammatische 
Singularität,  welche,  wie  unser  Apparat  zeigt,  nahe  daran  war, 
schulmeisterlicher  Uniformirungssucht  zum  Opfer  zu  fallen, 
begegnet  uns  wieder  13  in  den  Worten:  Sxav  Be  xauxa  |jly)  iJLYjvuwvxat 
und  entbehrt  auch  bei  den  Zeitgenossen  unseres  Autors  nicht 
aller  Analogie.  Am  nächsten  kommt  unserem  Fall  Antiphon 
V  34:  S'.oncetpaSsvxa  S'  auxbv  xa  tj^eu^Tj  Xsyeiv  öaxepov  Zk  -zaKTfiri  Xs- 
Yovxa  ouSixepa  fa)9£Xv;crav  (es  hat  ihm  das  Eine  so  wenig  wie  das 
Andere  genützt),  wo  freilich  moderne  Pedanterie  die  sehr  wohl 
gerechtfertigte  Ausnahme  von  der  grammatischen  Regel  hin- 
wegzunivelliren  eifrig  bemüht  ist,  doch  vgl.  Mätzner  zur  Stelle, 
desgleichen  Kühner   a.  a.  O.  ü^  58 — 59.     Auch  in  der  hippo- 


Die  Apologie  der  Heilknost.  1 25 

kratischen  Sammlung  fehlt  es  nicht  an  recht  aufiklligen  Bei- 
spielen, so  in  der  Schrift  De  locis  in  hom.  8  (VI  290  L) :  e<; 
T£  TYjv  xoiX(y]v  xai  Tfli  eG6(6(X€va  xal  Ta  TvtvojjLsva  /(opeouffjv,  desgleichen 
45  (VI  340  L.) :  izTna  ^ipjjLOxa  eict  Ta  [AexaKtveovia  to  -sapsov  •  tcöEvt« 
BeToc  iG^upoTspa  {i.eTax,iv£Guatv. 

Im  Folgenden  habe  ich  opoq  so  wenig  angetastet  als  an- 
derwärts seine  Derivate,  weil  ich  von  den  betreffenden  lonismen 
in  unserer  Schrift  und,  wenn  mich  mein  Gedächtniss  nicht 
täuscht,  auch  in  den  übrigen  Theilen  der  hippokratischen 
Sammlung  keine  Spur  angetroffen  habe.  Nebenbei  könnte, 
selbst  wenn  man  oupoc;  als  ausnahmslos  ionische  Form  gelten 
lassen  müsste,  das  Vorkommen  von  vo9€fa>  neben  vouao^  zu 
einiger  Vorsicht  mahnen,  oupö^o)  scheint  bisher  nur  durch  die 
Herodot- Handschriften  bezeugt  zu  sein;  denn  dass  die  Glosse 
des  Hesy chius  cupiaac  *  bpiaai ,  xapaoxeuaaac  auf  uns  erhaltene 
Stellen  des  Äischylos  und  Sophokles  geht,  an  welchen  das 
von  o5pO(;  ,Fahrwind^  abgeleitete  oüpi^eiv  vorliegt,  diese  Meinung 
der  Herausgeber  kann  zum  mindesten  als  höchst  wahrschein- 
lich gelten. 

6.  'Eti  Tofvüv  61  jjL^  Äxb  9ap{jLaxü>v  tcov  T6  xa6a(p6vTU)v  xal  xwv 
torivTwv  1^  vfiaiq  xt£.]  So  gering  im  Allgemeinen  die  Autorität 
der  Randglossen  ist,  welche  Servin  und  Fevr^  in  ihre  Exem- 
plare eingetragen  haben,  so  habe  ich  diesmal  doch  (mit  Rein- 
hold) ihr  aizb  <pap[xaxu)v  statt  des  uxb  9.  der  Handschriften  seiner 
Vollkommenen  Sinngemässheit  wegen  angenommen.  Man  ver- 
gleiche De  nat.  hom.  7  (VI  50  L.) :  dncb  ^ap  rfit;  ahrfiq  ovorpttj; 
Tcxna  ouvscrr^xe  xal  Tpe^etat  oder  ebend.  p.  48:  xat  xo  ^Xe^pi-a 
aS^exat  xaXtv  ax6  ts  tcÜv  ustwv  tou  izX'ffleoq  xat  dicb  töv  vüxtwv  tou  jxij- 
xeo?,  wo  fltxo  beide  Male  von  Galen  in  seinem  Commentar  dar- 
geboten wird.  Vgl.  auch  De  prisca  med.  3  (I  578  L.):  oltzo 
TOütwv  .  .  .  wivo'j^  TS  xal  vcOacüc;  xal  öavaxou^  ecjeaOat  .  .  .,  dcTcb  toOtwv 
Tpo(pTJv  TS  xat  wJ^T^avf  xat  uYtsiYjv.  Dieselbe  Gebrauchsweise  be- 
gegnet mehrfach  bei  Herodot,  wo  Gebet  Mnemos.  N.  S.  XI  73, 
132,  290,  XH  129  sie  wiederholt  wegemendiren  wollte,  so  I  15: 
ouBev  jASfa  air'  aurou  aXXo  Ip^ov  eYevsTO,  H  54:  loacav  ^y^tt^civ  \».sr(i' 
AT)v  aizb  cr^ecdv  vgvsaöat,  lU  78 :  ol  Se  [xavot  Irj^ro'^  'ta  «'Jrb  öpTQ^aoicso; 
■ysvojxsv«  ev  ßouXtj  e^o^^??  V  2:  xa  jxsv  8yj  oltzo  üatsvoiv  icpoTspa  vevo- 
[xsva  wSe  6^^'*^'^®  oder  Thukyd.  I  17  :  expi/ÖY)  dnc'  auiüiv  cuSsv 
Ip^ov  a^ioXovov,  wo  Herwerden  ctx*  durch  sx'   ersetzen  will.   Die 


126  IX.  Abhandlung:    Gonperz. 

Präposition  bezeichnet  in  solchen  Fällen  den  Ausgangspunkt 
eines  Geschehens,  sei  es  dass  dasselbe  sich  von  ihm  aus 
räumlich  (oJ^etv  Zk  ai:  aüiij^  w;  ei  itov  Herod.  III  23),  sei  es 
dass  es  sich  zeitlich  ausbreitet  (man  denke  an  die  Bezeich- 
nungen der  Abstammung  oder  der  Namensübertragung,  z.  B. 
Tf  Ti;  vi3v  oLTzo  Tou  QoLQOu  —  TO'JVCfJL«  zT/^s,  Hcrodot  VI  47,  eti>v  a;:' 
aiJL^OTSpwv  aSsAoeo^  VII  96,  aw'  ^<;  xai  6  xoXxo^  outo?  ttiV  e^ü)- 
vu^LtTiV  b/ti  VII  121  —  lauter  Stellen,  die  Cobet  angefochten 
hat,  1.  1.  XII  156,  255,  256),  sei  es  im  Sinne  eines  causalen 
Zusammenhanges,  bei  welchem  eine  Kraftanstrengung  entweder 
nicht  stattfindet  oder  nicht  beachtet  oder  endlich  einem  an- 
dern Agens  als  dem  mit  diro  bezeichneten  zugeschrieben  wird. 
In  die  erste  dieser  drei  letztgenannten  Kategorien  gehört  Diogen. 
Apollon.  Fgm.  6  Mullach:  oazo  Y^p  [xot  toutou  (sc.  tou  aepo?)  b  vco? 
8ox.£i  £tvat,  wie  ich  die  Worte  einst,  zum  Theil  mit  Mullach 
übereinstimmend,  geordnet  habe  (Beiträge  zur  Kritik  etc.  I  38 
[270]),  oder  Antiphon  or.  V  81 :  toT«;  oltzo  töv  Osäv  CYjpLetoii;  fevo- 
Ijcevoi?.  Der  zweiten  gehört  die  Mehrzahl  der  oben  angeftihrten 
Fälle  an,  der  dritten  endlich  die  Stelle,  von  der  wir  ausgingen. 
Denn  als  die  Handelnden  werden  hier  die  Aerzte  und  die 
Arzneikunst  gedacht;  als  der  Punkt,  von  welchem  ihre  Wir- 
kung ausgeht,  erscheinen  die  Heilmittel.  Statt  arb  <p2p{jLaxü>v 
hätte  es  auch  fapi>.ay.oi<;  heissen  können,  gleich  StatTi^fj.aaiv  im 
Folgenden.  —  Unter  den  ,reinigenden'  und  ,stillenden'  Mitteln 
sind  natürlich  nicht  nur  Purgantia  im  engeren  Sinne  und  ihr 
Widerspiel,  sondern  Heilmittel  jeder  Art  zu  verstehen,  welche 
sei  es  normale  sei  es  abnorme  Ausscheidungen  fördern  oder 
hemmen,  also  einerseits  auch  Emetica,  Diuretica,  Hidrotica, 
Mittel  zjir  Beförderung  der  Katamenien  und  der  Ausscheidung 
von  Schleim  oder  Eiter,  andererseits  blutstillende  Medicamente 
u.  dgl.  m.  Gering  wäre,  so  meint  unser  Anonymus,  die  Be- 
weiskraft seiner  ßede  dann,  wenn  die  Arzneikunst  nur  auf 
jene  altbekannten,  an  Zahl  vergleichsweise  geringen,  mehr  die 
Symptome  als  die  tieferliegenden  Ursachen  derselben  beseiti- 
genden Heilmittel  angewiesen  wäre.  Anders  stehe  es,  seitdem 
die  gefeiertsten  Aerzte  auch  durch  diätetische  Massregeln  (über 
den  weiten  Umfang  des  Begriffes  Iimv^i\i.ocz(x  vgl.  Galen  XV  117 
K.)  und  durch  andere  Behandlungsweisen  heilen,  welchen 
selbst  der  Laie  nicht  die  Anerkennung  versagen  könne,   dass 


Die  Apologie  der  Heilkunst.  127 

sie  Sache  der  ts/vy;,  das  heisst  einer  rationellen,  auf  wissen- 
schaftlicher Einsicht  beruhenden  Praxis  seien.  An  wen  oder 
an  was  denkt  unser  Apologet,  indem  er  die  rohen  und  drasti- 
schen, gleichsam  von  der  Noth  selbst  eingegebenen  medicini- 
schen  Behelfe  der  Vorzeit  den  subtilen  Neuerungen  und  ver- 
feinerten Methoden  seiner  Zeitgenossen  gegenüberstellt?  Die 
Antwort  auf  diese  Frage  ertheilt  uns  Plato,  der  an  verschie- 
denen Stellen  seiner  Schriften,  zumal  Staat  HI  406  flf.,  der  von 
ihm  allein  hochgeschätzten  alteü  Arzneikunst,  die  den  Kranken 
rasch  genesen  oder  rasch  zu  Grunde  gehen  Hess,  die  von 
Ikkos  von  Tarent  und  zumal  von  Herodikos  von  Selymbria 
ausgeklügelten  diätetischen  und  gymnastischen  Behandlungs- 
weisen  gegenüberstellt,  die  er  selber  kurz  und  derb  eine  Auf- 
züchtung von  Krankheiten  nennt  (voao-cpo^ia  a.  a.  O.  407'*). 
Herodikos,  der  von  Haus  aus  Gymnastiker  und  selbst  kränk- 
lich war,  habe  es  seiner  ,Weisheit*  zu  verdanken  gehabt,  dass 
sein  Leben  ein  langer  Tod  gewesen  sei  (SuoOavorwv  Ik  \mo 
co<p{a^  ei(;  Y^^paq  dcixsTo).  Einen  Tadel  gegen  des  Herodikos  Be- 
handlung acuter  Krankheiten  äussert  das  sechste  Buch  der 
Epidemien,  HI  18  (V  302  Littr^),  wo  trotz  Galen's  Schwanken, 
ob  der  Selymbrier  oder  der  Leontiner,  der  Bruder  des  Gorgias, 
gemeint  sei,  sicherlich  nur  an  den  Ersten  zu  denken  ist:  'Hp6- 
3(x.0(;  Tou;  xupsTaCvovxai;  Ixtcivs  Bpofxoia».,  Tcd^rpi  icoXXijct  (schwerlich 
richtig,  vielleicht  TraAYjctv,  aXsYjcjt),  'jcup^Tjffi  xts.  Mit  meiner  Hypothese 
über  den  Autor  unserer  Schrift  verträgt  es  sich  jedenfalls  aufs 
Beste,  dass  Plato  dem  Protagoras  im  gleichnamigen  Dialog 
316®  ein  warmes  Lob  des  einer  früheren  Generation  ange- 
hörigen  Ikkos  und  seines  eigenen  Zeitgenossen  Herodikos  in 
den  Mund  legt:  evtcu^  Se  nva?  -ijaOrjfjiat  xal  7U[ji.va(JTtxt)v  (sc.  't:p6ayri[».a 
icowüfxevcu?  'zriq  oo^torixYJ^) ,  olov  *Ixx.o<;  te  6  TapavTivo^  %a\  6  vuv  ext 
2)7  ou3evb?  '^TTü>v  QOf{Gvr\q  *Hp6$cxoq  6  2T)Äü|jLßptav6^,  xb  Be  dp^otov 
Me^ape\)(;.  Solchen  Gesinnungen  mochte  Protagoras  in  seiner 
Plato  wohlbekannten  Schrift  Tcept  xaXiQ^  Ausdruck  gegeben 
haben.  Ueber  Herodikos  und  seine  Empfehlung  anstrengender 
Fusstouren  vgl.  man  Plato  Phaedr.  227  ^,  über  Ikkos  und  dessen 
olympischen  Sieg  (472  v.  Chr.)  Steph.  Byzant.  s.  v.  Tapa?, 
Pausan.  6,  10,  2,  über  seine  gleichwie  des  Herodikos  weit- 
gehende, ans  Asketische  grenzende  Enthaltsamkeit  endlich  Plato 
Gesetze   8,  840*    und   Aristot.   Rhet.  I,  5   (1361'»  5).     Unsere 


128  tX.  Abhandlung:    Oonpefz« 

Stelle  mag  Porphyrios  im  Auge  haben,  wenn  er  De  absti- 
nentia  I  c.  34  (p.  112,  1  Nauck'-^)  schreibt:  ^apfxaxa  fip,  &q  tco6 
tk;  tü>v  toTpwv  ifDTf^  Oü  |ji6va  toc  c'^suacra  uwb  ttj^  lorcpixTj^,  aXXa  xal 
Tot  xa6'  i^(jL£pav  ei^  Tpo©Y;v  xapaXapLßav6{X6va  cttfa  ts  xal  icoia,  — 
Worte,  deren  Bezug  Bernays  (Theophrastos'  Schrift  tlber 
Frömmigkeit,  S.  136)  zu  ermitteln  sich  ausser  Stande  erklärt 
hatte.  Man  könnte  auch,  jedoch  mit  geringerer  Wahrschein- 
lichkeit, an  De  locis  in  homine  45  (VI  340  L.)  denken,  des- 
gleichen an  De  flatib.  1  (VI  92  L.). 

Y.x\  ev  Tu)  Sia  Tt  xb  auröpiaTOV  oi>  ^aivexat  ou(T{r^v  l)rov  cudsfJLiov 
dXX*  9i  Svofxa],  xb  8ta  xi  zur  Bezeichnung  des  Causalitätsverhält- 
nisses  kehrt  wohl  erst  bei  Aristoteles  wieder,  der  ebenso  xb 
icpo^  X'.  zur  Bezeichnung  der  Relativität  zu  verwenden  liebt. 
Doch  ist  der  substantivartige  Gebrauch  präpositionaler  Aus- 
drücke schon  von  Herodot  angefangen  (xa  xoxi  xbv  TeXXov,  vgl. 
hier  9  init.  xa  .  .  .  xaxa  'ikq,  oXXa^  t£/va;,  xa  xaxa  xy)v  itjxptxi^v) 
allen  Gattungen  der  Prosa  geläufig,  am  meisten  der  Sprache 
des  Thukydides,  vgl.  k<^  xb  n^oc,  Zxccovy;;  oder  h.(^v.<^  xb  ic,  x^v  XTov 
(4,  130  und  8,  41).  Die  Kühnheit  der  Substantivirung  er- 
scheint hier  durch  das  vorangehende  3ia  xt  —  Y'^^I^^^^v  wesent- 
lich gemildert.  —  Das  hier  überlieferte  ouvofi.«  habe  ich  an- 
gesichts des  fortwährenden  regellosen  Schwankens  der  Hand- 
schriften zwischen  ouvofjia  und  Svofjia  in  den  hippokratischen 
Schriften  sowohl  als  bei  Herodot  und  auch  im  Hinblick  auf 
den  von  G.  Meyer,  Gr.  Gramm. ^  S.  94  geäusserten  Zweifel  an 
der  Berechtigung  dieser  Form  durch  Svoji.«  ersetzt.  Das  dar- 
auffolgende [jLouvov  der  Recentiores  tilgte  ich,  weil  es,  so  sinn- 
gemäss der  Zusatz  auch  ist  und  so  häufig  die  Verbindung 
auch  begegnet,  doch  jeder  wahrhaft  urkundlichen  Gewähr 
entbehrt.  Es  verdient  bemerkt  zu  werden,  dass  auch  in  der 
prächtigen  kleinen  Schrift  N6[j.o<;  4  (IV  460  L.)  die  geringeren 
Handschriften  (/.tj  Xoyw  [xouvov  aXXa  xai  Ip^w  darbieten,  während 
die  für  jenes  Stück  massgebenden  Codices  die  knappere  Fassung 
zeigen:   |jiyj  X6y«j)  aXX'  sp^w. 

7.  ToTat  |x^v  ouv  xtj  xuxy)  xy;v  uYietY)v  ::poaxi6swi  xy)v  8^  "ziyrt^ 
of  atploixji  xotoux*  dtv  xi<;  Xsyoi].  Die  Form  uYieit}  habe  ich  auf  Grund 
der  umfassenden  von  Fritsch  a.  a.  O.  S.  19  ff.  angestellten  In- 
duction  in  den  Text  gesetzt.  Durch  A's  Schreibung  x^,v  Be 
xsxvvjv    erwächst   der   nur   durch    wenige  Beispiele    vertretenen 


Die  Apologie  der  Heillcnnst.  199 

Construction  di^aipsTv  Ttva  Tt  eine  neue  erwünschte  Bestätigung, 
vgl.  Aesch.  Eumen.  349  Kirchhoff  =  360  Wecklein:  do^sXew 
Ttva  TfltaSs  [A€p(|xva^,  Herodot  I  80:  TorJTa;  iza<saq  aXha(;  xal  dticeX(i)v 
T«  dsxöea  und  Soph.  Phil.  933:  tbv  ßiov  [xe  |jLrj  <i<piX7)<;,  wo  man 
jedoch  jetzt  mit  Elmsley  i^iXr^  vorzieht. 

Tob^  S'  dv  Tfjai  Twv  aico6vY)9x6vTa>v  au|jL3>opTljai  Tr,v  T£/vy)v  d^ovC- 
Co'/T«^  6ü>pLaCü)  Steü)  ewaipö|jL£vot  d^c6xps(<>  X6yo)  t^jV  |xb  töv  dBcoOvYj- 
(TxovTwv  a^/üX^TQ*'  dvaiT(Y;v  xaötoracji].  Die  sinnlose  Lesart  eiraipeofjievot, 
welche  M  und  R  darbieten,  legt  den  Gedanken  nahe,  es 
möchte  IxastpöpiÄvoi  das  Ursprüngliche  sein.  Doch  vergleiche 
man,  was  Bechtel  S.  91  und  Fritsch  Zum  Vocalismus  des 
Herodot  Dial.  S.  20  über  atpü>  und  dsipo)  bemerken.  Nicht 
wenig  beachtenswerth  ist  auch  der  Umstand,  dass  ein  anderes 
Mal  A  allein  aipeT^i  gegen  deipsTai  der  übrigen  zeigt,  De  nat. 
hom.  7  (VI  48  L.).  of^iy/lr^  habe  ich  aus  diuxir^v  in  A  ge- 
wonnen. JVrs  dxpaaiY)y,  in  der  Mehrzahl  der  Handschriften 
und  Ausgaben  zu  dxpv^afyjv  verderbt,  in  einigen  zu  dxpeafiQv 
verbessert,  würde  an  sich  zunächst  kein  Bedenken  erregen. 
Allein  woher  sollte  A  zu  seinem  dTuxtvjv  kommen,  welches 
weder  ein  Glossem  noch  aus  einem  Buchstabenfehler  ent- 
sprungen sein  kann?  Da  nun  t  und  ^  in  den  Handschriften 
oft  kaum  zu  unterscheiden  sind  und  insbesondere  tdyrt  und 
drt>X^i  häufigen  Verwechslungen  unterliegen  (statt  vieler  anderer 
Beispiele,  von  denen  Cobet  Novae  lectiones  p.  74  und  Jacobs 
Philostr.  imag.  712 — 713  eine  grosse  Zahl  mittheilen  ^  sei  die 
eine  glänzende  Besserung  Sauppe's  in  Plat.  Alcib.  II.  147^  an- 
geführt), hege  ich  kein  Bedenken,  aipux^r^v  zu  schreiben.  Und 
diese  Vermuthung  wird,  wie  ich  meine,  je  genauer  man  sie 
erwägt,  um  so  mehr  an  Wahrscheinlichkeit  gewinnen.  Vor 
allem  bedenke  man  die  Verbindung  mit  twv  dKro6vyjox6';Tü)v.  Von 
diesen  kann  dxpaaCoc  kaum  mehr  passend  gesagt  werden.  Setzt 
ja  dieselbe  zwar  eine  schwache  Herrschaft  des  Willens,  aber 
doch  immer  noch  starke  Begehrungen  voraus.  Wer  dem  Tode 
nahe  ist,  bei  dem  kann  füglich  nur  von  äusserster  Schwäche 
oder  Entkräftung  die  Rede  sein.  Nun  bedeutet  oL^/ia  nicht 
nur  Muthlosigkeit,  sondern  einerseits  vollständige  Entseelung, 
andererseits  (und  so  wird  das  Wort  in  den  hippokratischen 
Schriften  häufig  gebraucht  und  von  Galen  im  Glossar  erklärt, 
XIX  87  K.)  ist  es  gleich   einem  KvKo^uxia]   kurz  es  entspricht 

Sitznngsber.  d.  phil.-hist.  C1.  CXX.  Bd.   9.  Abb.  9 


130  IX.  Abhandlang:    Gompers. 

unserem  ^Ohnmacfat^  in  seinen  mannigfachen  Sinnes-Nüancen,  ein 
Bedeutungswechsely  der  übrigens  auch  gelegentlich  in  Xncotpox*^ 
begegnet,  da  Herodot  VII  229  XiTco^poxeovr«,  das  man  beileibe 
nicht  mit  Valckenaer  in  (piXodw^^o/T«  ändern  darf,  so  viel  als 
,muthlos  werdend'  besagt.  Ferner  bedenke  man,  dass  der 
Gegensatz  von  äxpaaCav  zu  cuveaiv  ein  durchaus  schiefer  wäre; 
eine  moralische  Eigenschaft  würde  einer  intellectuellen  gegen- 
überstehen. Jetzt  heisst  es:  der  Arzt  ist  im  Vollbesitz  seiner 
Verstandeskräfte,  während  diese  wie  alle  anderen  Seelenkräfte 
dem  an  den  Pforten  des  Todes  Stehenden  bereits  abhanden 
gekommen  sind,  axpacia  an  der  Spitze  der  ganzen  glänzenden 
Antithese  wäre  ein  nicht  genügend  starker  und  ein  allzu  spe- 
cieller  Ausdruck.  Der  Schmerz  (dXY^ovrec),  die  Furcht  (foßeO- 
ixevot),  die  durch  die  Krankheit  bewirkte  Verderbniss  der 
natürlichen  Begehrungen  wäre  nicht  darin  begriffen.  In  der 
ganzen  nachfolgenden  Schilderung  würde  nur  das  eine  xopTspeTv 
d3uvaTeuvT£^  der  mit  so  grosser  Emphase  vorangestellten  Ge- 
sammtbezeichnung  entsprechen.  Jetzt  begreift  man  es  schliess- 
lich auch,  warum  der  Autor,  der  hier  seinen  stärksten  Trumpf 
ausspielen  wollte,  den  behandelnden  Heilkünstlem  zuvörderst 
die  Sterbenden  und  nicht  bloss  die  Kranken  entgegen- 
gestellt hat. 

V^enn  im  Folgenden  die  gegensätzlichen  Satzglieder  t3k 
(XY)  SsovTOE  hzv^i^at  und  toc  izpoGzoe/ßiYza  icapaßi^vae  jedesmal  neun 
Silben  zählen,  so  ist  das  Streben  nach  Gleichmässigkeit  doch 
jedenfalls  kein  so  ängstliches  und  kleinliches,  wie  es  z.  B.  bei 
Isokrates  encom.  Hei.  16  begegnet:  toD  fji^v  exiicovov  xal  ^tXoxCv- 
Büvov  Tov  ß{ov  xoreffTYjde,  vt^q  Zk  Tcep(ßXewTOv  xat  zept|J!^XT)TOv  -ctjv  yuctv 
iicotiQae,  wo,  wie  Blass,  Attische  Beredsamkeit  II  163  bemerkt, 
das  Parison  ,Wort  für  Wort  im  Sinne  parallel  und  gleich  in 
Silbenzahl  und  Accent^  verläuft.  Eine  gewisse  rhetorische  und 
insbesondere  rhythmische  Verwandtschaft  mit  unserer  Antithesen- 
reihe, von  iXfsovTec;  {asv  ev  tw  xapeivTt  angefangen,  zeigt  eine 
Stelle  des  Ijsianischen  Erotikos  in  Plato's  Phädrus  233^. 

ol  [xev  Y*P  (i^(ion'^o\mi  T'^\''V  ^^^'  uYiaivovxo^  (T(i>(xaTO^  e'^xetpsoü^t, 
Xo^iaifAevoi  Ta  xe  Tcapsovta  tcov  t£  ^apoi^fOfjLSvoiv  Ta  Spioiü);  StarsOsvia 
Toiot  Tcapeoüdt,  fixrce  icots  6cpörtceu0evTa(q)  eiicsTv  w^  din^XXa^av].  Den 
Artikel  vor  y^w|ay),  welchen  A  darbietet,  habe  ich  trotzdem 
weggelassen,   weil  es  mich   wahrscheinlicher  dünkt,   dass  der 


Die  Apologie  der  Heillninst.  131 

Artikel;  der  in  diesen  wie  in  anderen  Erzeugnissen  der  alten 
Sprache  so  häufig  fehlt,  wo  ihn  Spätere  zu  setzen  liebten^ 
hier  von  A's  Schreiber  hinzugefügt,  als  dass  er  in  MB  wegge- 
lassen worden  sei.  A  bietet  ihn  8  vor  iwp,  10  fin.  vor  i/wp. 
Ebenso  haben  ihn  MR  14  vor  iY)TptxK^|  eingeschoben ;  nicht  anders 
steht  es  im  N^^ao^,  wo  die  schlechtere  Ueberlieferung  ihn  mehr- 
mals bietet,  die  bessere  ihn  nicht  kennt,  desgleichen  an 
mehreren  Stellen  der  Schrift  De  flatibus.  —  OspaxeuOsvra  habe 
ich  durch  Hinzufligung  eines  C,  welches  vor  dem  G  in  eiiceiv 
gar  leicht  ausfallen  konnte,  in  Ospa^euOivra^  verwandelt,  weil 
die  Worte  u)^  onH^Xa^oN  sich  nur  auf  die  behandelten  Kranken, 
nicht  auf  die  Krankheitsfälle  beziehen  können.  Man  vergleiche 
Herodot  1 16:  oux  «;  ^jOcXev  ainSXXaSe,  De  prisca  med.  10  (1 592  L.): 
ot  oüx  dtv  Büvacvio  —  pir)iB((0(;  aTraXXdffaeiv,  ebend.  20  (I  624  L.): 
eict  8e  61  /aXeiwö^  dicaXXiqcoudi,  Aphor.  II  32  (IV  480  L.):  üoxEpov 
Be  euaiTeuvTe?  ßäXiiov  aTüaXXacffOüciv ,  ebend.  II  53  (IV  484  L.): 
veoi  {jLev  iortzq  ßeXTtov  dTCaXXdaaouai.  —  Aehnlichen  Gedanken  wie 
hier  und  13  (S.  62,8)  begegnet  man  im  npoYvwarraöv  1  (II 110  L.), 
im  ersten  Buch  der  ,Epidemien'  c.  5  (II  634  L.)  und  endlich 
bei  Plato,  Laches  198^  — ,  eine  Uebereinstimmung,  aufweiche 
schon  Poschenrieder,  Die  piaton.  Dialoge  in  ihrem  Verhältnisse 
zu  den  hippokr.  Schriften,  Landshut  1882,  S.  51,  aufmerksam 
gemacht  hat. 

x.al  TrXi^ipei^  piv  ty;^  vo6aou  x.£vsoc  Be  cctudv,  OeXovTe^  hk  xk  irpb^ 
trjv  V0UC5V  fßr^  (jtüXXov  -JJ  Ta  'Kpoq  xtjV  iyieirf*  icpoaBsxe^öat,  oux  dicoOaveiv 
sp<ijvT£<;  aXXa  xapiepsiv  aSüvaxeuvTs?].  Hier  habe  ich  aus  ^8tq  in  A 
ffiri  entnommen,  da  mir  die  Phrase  Ta  iQpoq  tyjv  vouctov  f^Sea  jeder 
Erklärung  zu  spotten  scheint.  Ta  ?cpb^  ty^v  voDsov  aber  ist  ein 
präpositionaler  Ausdruck  von  der  Art,  wie  wir  deren  im  vorigen 
Abschnitt  einige  kennen  gelernt  haben.  Er  bedeutet  die  der 
Krankheit  gemässen,  ihr  förderlichen  Nahrungsmittel,  wie 
Ta  T:po^  TV)v  uYie^iQv  umgekehrt  das  der  Gesundheit  Gemässe  und 
ihr  Förderliche  bezeichnet.  Ueber  izpöi;  mit  Accusativ  in  ähn- 
lichen Bedeutungsnuancen  vergleiche  man,  was  ich  Herodoteische 
Studien  II  40  (558)  angefUhrt  habe.  Die  schlagendste  Parallele 
zu  unserer  Stelle  bietet  Isokrat.  I  14:  dtoxsi  tcov  ittpl  to  aajfjia 
•/ufjLvaffi'wv  pLT}  li  irpb ?  TY}V  ^u)ji.t3V  aXXa  Ta  izpoi;  ttjV  üyietav  (Ich 
halte  die  Rede  mit  O.  Müller,  Gr.  Literaturg.  II 2  391  für 
eines  der  frühesten  Werke  des  Isokrates,  während  Blass,    Att. 

9* 


lo2  IX.  Abhandlung:    Oompers. 

Bereds.  II  259  in  ihr  mit  Pfund,  De  Isoer.  vita  et  script.  20, 
da8  Erzeugniss  eines  Schülers  erblickt).  Dass  es  Speisen  gibt, 
welche  die  Ki^ankheit  ernähren,  dies  ist  ein  Gedanke,  der 
auch  De  prisca  med.  6  (I  582  L.)  auftaucht:  eu  Be  xp^l  ^ööto 
siSdvÄi  oTt  Tifft  Ta  pofTQjiaxa  (1.  pu^TfjpiaTa  mit  M)  ev  ttjci  vo6ffotfftv  ou 
cüjx^spei.  aXX'  ir/rtxpu^  Sxav  xomct  irpocafpcovrai  xapo§6vovTat  a^tctv 
ot  Te  TCup6T3i  xai  Ta  aX"]fv5[xaTa  •  xai  S^Xov  to  xpoceve/Oev  t?}  pisv 
voüaw  xpo^/j  TS  xal  au^^^^t^  Ytv6;xevov,  tw  8^  acüfxoT'  fSwiq  ts  xai 
dpp(i>7TiV|.  Damit  verbindet  sich  die  so  geläufige  und  eines 
thatsächlichen  Hintergrundes  nicht  entbehrende  Vorstellung, 
dass  abnorme  Körperzustände  auch  krankhafte  Gelüste  und 
Begehrungen  erzeugen,  man  denke  z.  B.  an  die  xiaaa  schwangerer 
Frauen.  Schliesslich  hat  im  Älterthum  auch  nicht  die  Meinung 
gefehlt,  dass  die  in  ihr  Gegentheil  verkehrten  natürlichen  Be- 
gehrungen die  Krankheit  ernähren  helfen.  Dies  glaubte  man 
zum  mindesten  in  Betreff  der  Wassersucht  und  des  vermeint- 
lichen unstillbaren  Verlangens  der  von  dieser  Krankheit  Er- 
griffenen nach  Wasser  (vgl.  Celsus  III  21),  was  Moralisten  ein 
unerschöpfliches  Thema  der  Vergleichung  mit  der  Geldgier 
der  Geizigen  abgab  (siehe  die  betreffende  Literatur  jetzt  bei 
O.  Hense,  Teletis  Reliquiae  p.  29,  wo  allenfalls  noch  auf  Ovid 
Fast.  I  215  zu  verweisen  war).  Eine  Verallgemeinerung  aus 
diesen  und  etwaigen  anderen  angeblichen  Thatsachen  schwebt 
augenscheinlich  auch  unserem  Autor  vor.  -SJSt;  ist  hierbei  kein 
müssiger  Zusatz,  sondern  besagt,  dass  der  Patient  so  weit 
unter  der  Herrschaft  der  Krankheit  steht,  dass  seine  Be- 
gehrungen bereits  dieser  und  nicht  mehr  der  Gesundheit 
unterthan  sind.  Mit  oux.  aicoSov&Tv  £pb)VTsq  vergleiche  man*  die 
analogen  Verbindungen  bei  den  Zeitgenossen  unseres  Anonymus, 
Sophocl.  Antig.  220:  oux  loriv  o'jto)  picüpo;  5<;  Oaveiv  epa,  Agathen 
Fgm.  7:  ^aOXot  ßpoxöv  *fap  tou  tcoveiv  iQaa(i>(jLevot  |  öavelv  epcociv, 
Eurip.  Helena  1639:  xaTÖavcr;  Ipav  ioitaq.  Daremberg,  der 
zur  Erklärung  der  Stelle  nichts  beiträgt,  übersetzt  dieselbe 
ähnlich  wie  wir:  ,däsirent  plutöt  ce  qui  est  propre  a  entretenir 
la  maladie  que  ce  qui  peut  amener  la  gu^rison^,  glaubt  jedoch 
,en  prenant  -tfiia  mötaphoriquement^  p.  43  dieses  Wort  beibe- 
halten und  der  Stelle  jenen  Sinn  abgewinnen  zu  können. 

o5t(i)^   Zk   Btoxetfxsvou?   icöiepov    ebCoq   toutou^  t3i   i/ko  töv   ttjTpbiv 
iictxaffcojAeva   TCOieTv   9^   SX^a  tcoisiv   ^^    ä   sicsiaj^ÖYjffav,   i)   tou?  lYjrpou^ 


Die  Apologie  der  Holikanst.  ]  33 

Jsovra;].  Die  Yop  Littr^  und  nach  ihm  von  Ermerins  und 
Reinhold  durch  Einschaltung  eines  (jlk^  vor  dem  ersten  icotsTv 
nicht  zu  ihrem  Vortheil  veränderte  Stelle  bietet  eine  gram- 
matische Singularität  dar,  die  wohl  denjenigen  stutzig  machen 
und  beirren  kann,  der  sich  nicht  rechtzeitig  der  wenig  zahl- 
reichen Analogien  erinnert.  Es  erscheint  nämlich  dort  ein 
dreigliedriger  Disjunctivsatz,  wo  man  zunächst  nur  die  zwei 
Glieder  einer  Alternative  zu  finden  erwartet.  Doch  vergleiche 
man  Andokides  I  105:  ii  $e  «^yj^o;  t^  T^|jL6Tdpa  5Y)jji.oa(a  /.pivsT,  worepov 
Xpt)  TOiq  v6|jiot?  ToT^  ü(ASTepotq  uiaTSusiv  t)  tou;  ffuxo^dvcaq  icapaaxeua- 
IJsaOai  i)  ©suye'.v  auiou^  ex  Tjj?  TcoXew^  xat  airtivai  ox;  -cix«^«-  Hier 
ist  das  zweite  Glied  der  Disjunction  in  zwei  Hälften  aufgelöst, 
ähnlich  bei  Herodot  I  4:  to  {asv  vuv  dtpxa^etv  Yuvaixa«;  dvBpwv  dBtxcov 
vopLi^etv  IpYOv  eTvat,  xb  8s  apxaoöcicrsojv  (jtcoüSy)V  Tcon^caffdai  Ti[X(i)p6Tv 
ovoTQTWv,  TO  Be  {jLYjSsfJLiav  &pr,v  s/etv  [ipzaaSewewv]  aw^pövwv.  Etwas 
verschieden  ist  Herodot  V  6,  wo  meines  Erachtens  bisher 
falsch  interpungirt  ward  und  die  Partikel  5e  einzuschieben  ist: 
dp^ov  (dspYÖv?)  sTvai  xiXXwrov,  y^^  ^s  sp^diTiV  dTtfjLOTorov,  xb  (Be)  t^Yjv 
OTCO  TCoXeiJWü  xal  Xr|taTüo<;  xdXXiarov.  Hier  folgt  dem  allgemeinen  Ge- 
danken: der  Müssiggang  gilt  den  Thrakern  als  die  ehrenhafteste 
Lebensweise  die  nach  zwei  Seiten  hin  gewandte  Ausführung: 
der  friedliche,  auf  Landbau  ruhende  Erwerb  gilt  ihnen  als 
schimpflich,  der  Gewinn  von  Beute  durch  Krieg  und  Raub 
als  durchaus  ehrenhaft.  In  unserem  Falle  bildet  das  zweite 
Glied  die  negative  Kehrseite  des  ersten.  Der  Hauptgegen- 
satz besteht  zwischen  dem  ersten  und  dem  dritten 
Glied:  was  ist  das  Wahrscheinlichere,  dass  die  Kranken 
oder  dass  die  Aerzte  ihre  Schuldigkeit  zu  thun  versäumen 
werden?  —  Wenn  ich  statt  ä  cux  exsTajrÖYjaav  mit  AM  t)  St 
eTceTo/ÖYjaav  geschrieben  habe,  so  geschah  dies,  weil  mir  diese 
Schreibung,  von  ihrer  urkundlichen  Beglaubigung  abgesehen, 
auch  als  die  einzig  sinngemässe  erschien.  Denn  nicht  die 
Frage,  ob  die  Kranken  etwas,  was  ihnen  die  Aerzte  nicht 
verordnet  haben,  sondern  jene  andere,  ob  sie  etwas  den  ärzt- 
lichen Anordnungen  Widersprechendes  gethan  haben,  ist 
es,  welche  dem  Gedankenzusammenhang  allein  entspricht.  — 
Ich  schrieb  dvaTiOsici  gemäss  der  von  Merzdorf  a.  a.  O.  VIII 
189  und  Fritsch  in  Fleckeisen's  Jahrbüchern  1876,  S.  109  er- 


134  IX*  AbhandlnDg:    Oomperz. 

mittelten  Norm,  von  welcher  A's  Schreibung  dtvorCOrjat  vielleicht 
eine  Spur  bewahrt  hat.  , 

8.  dt  8'  dwtKOüp{Tf)<;  Bsiiai  [kf^aXT^q  oü/  &7CT0VTat,  8eiv  8i,  etjcep  jjv 
1^  zt/yr],  ^dtvO'  6|jlo{(i)^  iaa6at].  In  dem  von  A  dargebotenen  Zu- 
satz {AeYiXiQi;  erblicke  ich  keineswegs  mit  Ermerins  ein  ^recens 
additamentum  idque  otiosum^  Konnte  doch  niemals  jemand 
leugnen,  dass  die  Aerzte  sich  in  manchen  Fällen  hilfreich  er- 
weisen. Die  Skeptiker  sagten  und  sagen  vielmehr:  Gerade 
in  den  schweren  und  wichtigen  Fällen,  in  welchen  die  Heil- 
kunst sich  zu  bewähren  und  etwas  Erkleckliches  zu  leisten 
hätte,  lässt  sie  uns  im  Stich;  ihre  Hilfe  erstreckt  sich  nur 
auf  die  Erkrankungen,  die  zur  Noth  auch  ohne  ihr  Zuthun 
glücklich  verlaufen  würden. 

ToiauTa  XsYOVTcov  oüx  £T7i(A£XsvTai  0)^  irapoc^povEu'/TiovJ.  Man  las  bisher 
eicijjLsXouvTott,  während  ich  iztjjisXovTai  aus  A  aufgenommen  habe. 
Es  ist  dies  die  ältere  und  die  ionische  Form,  welche  die 
Handschriften  bei  Herodot  I  98  einstimmig  darbieten.  Vgl. 
auch  die  ionische  Inschrift  bei  Bechtel  S.  56  (Nr.  71).  lieber 
die  Wandlungen  dieses  Verbums  und  die  allmälige  Verdrängung 
der  älteren  durch  die  jüngere  Form  handelt  eingehend  O. 
Riemann  im  Bulletin  de  cori'esp.  hellen.  III  496 — 497. 

i-fvoei  ayvotav  ipiAoJJouaov  [Jiavtt)  fxaXXov  i}  dixoOtY)].  Mit  der 
hier  und  14  (dort  zweimal)  nachdrücklich  gebrauchten  figura 
etymologica  vergleiche  man  Plato  Protag.  324^:  Ixt  Stj  Xotdfj 
dicop(a  eoTtv  flv  dhropsT?  xtI.  und  gleich  darauf  wieder:  ev  toutw 
Yotp    aÜTT)    XücTat   i^    iffopta,    flv    cb    dnropeT?.      Aehnlich   319a:    autb 

auTtxa  ykp  twv  ^v  tr^Tptxtj  xatovTwv  wup  laxiiw;  xaisi,  toutou  Bs 
T^awvw?  iXXa  woXXd].  Ueber  meine  Herstellung  von  i^a^vw^  hier 
und  10  habe  ich  bereits  Wiener  Studien  II  10  gehandelt,  wo 
ich  auch  auf  die  verwandten  Bildungen  xp6UJ96v(i};  und  eXaaasvü); 
bei  Antiphon  hingewiesen  habe.  Ich  will  nur  noch  die  Be- 
merkung nachtragen,  dass  eXa^cövco;  auch  in  De  diaeta  I  35 
(VI  520  L.)  begegnet ,  wo  dieser  von  den  geringeren  Hand- 
schriften dargebotenen,  aber  allein  sinngemässen  Lesart  auch 
an  der  von  mir  in  M  gefundenen  Schreibung  IXicaovt  eine  neue 
Stütze  erwächst;  •^ffffovw?  erscheint  erst  bei  Josephus  wieder. 
Angesichts  der  durch  diese  Beispiele  bekundeten  Vorliebe  der 


i 


Die  Apologie  der  HeilkvoBt.  135 

archaiBchen  Sprache  fUr  derartige  Adverbialbildangen,  welche 
der  classischen  Epoche  fremd  sind,  darf  man  natürlich  auch 
l%avb)TdrTü>q  12  init.  nicht  etwa  mit  Buttmann,  Ausf.  gr.  Sprach!« 
II  270  antasten  wollen. 

ä  ^ap  Tcop  §Y]{AcoupY£i,  t^(^  ou  la  to6t(i)v  (av)  dXi(7)i6|xeva  BiqXsT  &n 
iXXiQ^  'si^yr^q  SetTai  xai  cu  TaünQ^,  ev  -^  to  roip  opYovov*].  Hier  mag 
man  wohl  zweifeln,  ob  die  Lesart  toutwv  (A)  oder  touko  (MR) 
den  Vorzug  verdient.  Ich  glaube  nacli  reiflicher  Ueberlegung 
die  besser  beglaubigte  Schreibung  auch  diesmal  für  die  sinn- 
gemässere  erklären  zu  können.  Man  muss  eben  von  der 
einigermassen  künstlichen  Wortstellung  absehen  und  die  Worte 
la  TouTcov  (XY2  aXuTxofuva  so  auffassen,  als  stünde  da:  Ta  |x^  aXi- 
ax6{i£va  toutwv.  Man  vergleiche  11,  wo  A's  Schreibung  ouBsv 
5  XI  TouTü)v  gleich  ist  einem  TouTfa)v  cu8ev  5  t(,  was  in  den  ge- 
ringeren Handschriften  in  der  That  erscheint  und  das  Ur- 
sprüngliche verdrängt  hat.  Ein  Attiker  der  classischen  Epoche 
hätte  wahrscheinlich  den  Satz  wie  folgt  gefasst:  a)v  y^P  ^^P 
§if;{A.ioup*fei  ^b);  oü  xa  [ay]  aXi(rA6(i,eva  x,t£.  Die  losere  Syntax 
unseres  Autors,  in  welcher  die  einzelnen  Satztheile  ihre  ur- 
sprüngliche Selbständigkeit  bewahrt  haben,  kennt  diese  Art 
von  Attraction  nicht.  Auch  toOt<i)v  könnte  bei  ihm  fehlen, 
wie  Aehnliches  uns  schon  mehrfach  vorgekommen  ist,  und 
wie  z.  B.  Ilorodot  schreibt  (VIII  80):  -zk  y*P  ^Seofjitjv  Ys^ß^öai, 
aiiTo^  auioicTTjq  Y^vojxsvog  tixst^  oder  H  106:  Ta<;  Se  Gvfikaq  Ta^  Tora 
—  al  lAsv  irXeuvs?  cJxexi  ^aCvoviai  TC£pi£o5cat.  Doch  Alles  in  Allem 
ist  toOtü)  noch  leichter  zu  entbehren  als  to6tü)v,  da  dXiGxopiat  von 
Homer  angefangen,  z.  B.  X  253:  iXotpii  xsv  ^  xe  aXoCiQv  oder  M 
172:  iQ^  xaTaxTajjLsv  —  i^e  dXa>vai,  einfach  ,unterliegen ,  besiegt 
werden*  im  absoluten  Sinne  bedeutet  —  eine  Gebrauchsweise, 
deren  Verkennung  Littr^  zu  4  und  Ermerins  zu  unserer  Stelle 
in  gar  wundersame  Irrungen  verstrickt  hat. 

<iv  divavTU)v  (^r^iAi  Setv  sxdaTou  (oü)  xaTaTu^övra  xbv  trjxpbv  iriv 
SuvafAtv  atTcSaOai  tou  TciÖsöq,  (xtj  tyjv  te/viqv].  Dass  vor  xaiaruxovia 
eine  Negation  erforderlich  ist,  dies  haben,  wenigstens  von 
Cornarius  angefangen,  die  sämmtlichen  Herausgeber  und  wohl 
auch  schon  einige  Schreiber  der  geringeren  Handschriften 
eingesehen;  Fabius  Calvus  hat,  nebenbei  bemerkt,  die  Negation 
in  seiner  Vorlage  nicht  vorgefunden  und  xaTaiu/ovxa  als  zwei 
Worte  aufgefasst,   die  er  durch  ,secundum  accidentia'  wieder- 


136  IX.  Abhandlung:     Gompers. 

gibt!  Doch  glaubte  ich,  statt  des  paläographisch  so  unwahr- 
scheinlichen |x/|  lieber  ou,  was  nach  ixiorou  leicht  ausfallen 
konnte,  einschalten  zu  sollen.  Da  das  Particip  ebenso  gut 
wenn  nicht  besser  einen  temporalen  als  einen  Bedingungssatz 
vertreten  kann,  so  ist  cü  ganz  wohl  an  seinem  Platze  (oü  xata- 
Tu/ov-ra  =  aTCotu^ovra).  sxicTOT'  ou  zu  schreiben,  davon  hat  mich 
die  Erwägung  abgehalten,  dass  Sxaarsi;  so  sehr  häufig  neben 
TCdvia  als  Apposition  des  Theiles  zum  Ganzen  erscheint. 

ou  |jlt;v  outco;  d^povwv  ol  Tou-nj?  vr^q  8Tj[i,toupY(Y;q  s;jn;sipoi  oute  puüijlt;- 
Tft<i>v  out'  atvEie'wv  SeovT«;].  Das  auf  den  ersten  Blick  nicht  wenig 
befremdliche  oute  [jt.b)}ji.r|Te(i>v  —  äeövTat  erklärt  sich  in  folgender 
Weise.  Der  Verfasser  denkt  an  die  unverständigen  Beur- 
theiler  der  Arzneikunst  überhaupt.  Da  er  jedoch  unmittel- 
bar vorher  von  denjenigen  gesprochen  hat,  die  von  der 
Leistungsfähigkeit  der  Medicin  die  ausschweifendsten  Vorstel- 
lungen hegen,  so  hat  er  von  den  zwei  complementären  Hälften 
des  Gesammtbegriffs  —  Tadler  und  Lobredner  —  vorzugsweise 
die  zweite  ins  Auge  gefasst  und  das  Verbum  SetaOxi  im  Hin- 
blick auf  diese  gewählt,  lieber  zahlreiche  mehr  oder  weniger 
verwandte  Ausdrucksweisen  handeln  Lobeck  Phrynichus  754, 
Haupt  OpuBc.  I  264,  Stein  zu  Herodot  VI  67,  Vahlen  im 
Berliner  Sommer-Programm  1879  p.  1  ff.,  Gölkel  Beiträge  zur 
Syntax  u.  s.  w.  bei  Antiphon,  Passau  1883,  S.  35,  zuletzt 
V.  Wilamowitz  Göttinger  Winter-Programm  1889/90  p.  18,  der 
zwar  nicht  unsere  Stelle,  aber  die  auffallend  ähnliche  aus  Alk- 
man  Parthen.  43 — 44  (Bergk  HI^  38)  beibringt,  und  wieder  in 
seiner  Ausgabe  des  Euripideischen  Herakles  U  246  und  298  Anm. 
Doch  dehnt  dieser  Gelehrte  meines  Erachtens  den  Kreis  jener 
Spracherscheinung  allzu  weit  aus;  mindestens  werde  ich  mich 
auch  in  Zukunft  denjenigen  müssen  beizählen  lassen,  denen 
frischweg  ,Unkenntniss  der  Sprache'  vorgeworfen  wird,  weil 
sie  in  dem  Verse  des  Xenophanes  v.<;  ösb?  Iv  ts  ösowt  xal  äv- 
6pc«>7:ot3i  \Liyi<no<;  ,einen  Widerspruch  zu  seinem^  angeblichen 
,Monotheismus^  erblicken.  Ein  ernster  Denker  spricht  eben  dort, 
wo  er  seine  persönlichsten  üeberzeugungen  äussert,  also  sicher- 
lich weit  davon  entfernt  ist,  sich  gangbaren  Vorstellungen  an- 
zubequemen, nicht  von  Göttern,  wenn  er  nicht  an  solche 
glaubt.  Und  ebenso  wenig  sehe  ich  einen  Grund,  um  von 
der  Zu  Heraklit's  Lehre  u.  s.  w.  S.  12—13  (1006-1007)  vor- 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  137 

gebrachten  Erklärung  des  20.  Bruchstücks  abzugehen.  —  Das 
sonst  unerhörte  aiveir^^  durfte  natürlich  dem  von  A  darge- 
botenen sxaiveTY;«;  nicht  weichen.  Ist  doch  aivso)  das  alterthüm- 
lichere  und  poetischere  Wort  (vgl.  Rutherford  a.  a.  O.  p.  5) 
und  auch  aTvir]  uns  nur  aus  Herodot  und  seinen  Nachahmern 
bekannt. 

9.  Ta  [1,6V  ouv  xaTX  tä?  iXX(X(;  Texva<;  aXXo^  XP^'^o?  l'^'^^  aXXou 
Xo^ou  BeSet],  Ueber  diese  hochwichtige  den  nichtärztlichen  Ur- 
sprung der  Schrift  geradezu  beweisende  ^  von  sämmtlichen 
Herausgebern  und  Erklärern  aber  mit  vollständigem  Still- 
schweigen übergangene  Stelle  hat  bereits  die  Einleitung  aus- 
reichend gehandelt.  In  minder  gewählten,  aber  ebenso  deut- 
lichen Worten  kündigt  der  Verfasser  von  De  articulis  eine 
Anzahl  anderer  Fachschriften  an,  so  30  (IV  124  L.):  ev  dfXXw 
XoYw  sipi^csTat,  34  (ib.  154):  aXX'  oh  ßsyXofJiat  oTcoirXflr^av  tgv  Xoyov, 
ev  aXXot9i  "(kp  eiSsat  twv  vojT)|AaT(i>v  izipi  toutcov  Xe^tsov,  40  (ib.  174) : 
xspi  TO'jTwv  ev  aXXü)  Xo^w  -(e^pd^z'ton,  41  (ib.  182):  aXX3t  Tcepl  [a^v 
Toixwv  ev  Totci  xpovioici  xaxa  -jrXeufAova  vocT(5{ji.a(7'.v  e'.pTfjaeTat,  45  (ib. 
190):  a\  $£  «pXeßwv  xal  asTYjptüiv  x,sivo)v{oci  ev  ^Tspw  Xo^co  8e5T)Xü)asvTat, 
57  (ib.  246):  äXkk  wept  jjl^v  toutwv  e-cepwöt  Xo-/©;  eorat  T^SeXf.ffiiivo; 
iowt  vOv  XeYOjjiivoiatv.  Jedermann  kennt  die  ähnlichen  Verwei- 
sungen Herodot's,  die  in  der  Regel  auf  einen  andern  Theil 
seines  Hauptwerkes  zielen,  in  zwei  nicht  unbestrittenen 
Fällen  (I  106  und  184)  über  den  Rahmen  desselben  hinaus- 
weisen. Dass  hier  von  einer  erst  abzufassenden  besonderen 
Schrift  die  Rede  ist,  ist  selbstverständlich  und  wird  dies  auch 
durch  den  Zusatz  £>J^oq  y^po^toq  unzweideutig  ausgesprochen. 

soTi  vap  foic.  TorjTY)v  TTjv  ziyyfff  './.«vwi;  eiSoat  la  jjLev  twv  voot;- 
jxaTwv  oux  £v  cuao-TO)  xetfjLeva  y.oli  oh  woXXa,  xa  ^k  ohY,  ev  euSn^Xco  xai 
wcXXä.  Icrriv  Be  la  pisv  s^avöej/xa  e;  Tr;v  XP°^V'  ^  7.9^^  ^  oiSi^fJLacrtv 
ev  euBi^Xü)].  Hier  ist  der  Vulgat-Text  durch  eine  grobe  Inter- 
polation entstellt,  zu  welcher  eine  leichte  Irrung  der  schlech- 
teren Ueberlieferung,  TrsXXa  esii,  Ta  y  s^avOeuvTa  statt  TroXXa*  Itciv 
$£  Ta  [KVi  £;av6£ijVT3t,  die  Handhabe  geboten  hat.  Die  letztere 
Schreibung  steht,  von  wenigen  falschen  Accenten  abgesehen, 
unversehrt  in  A,  und  nicht  wenig  befremdet  es,  dass  auch 
Littre,  Ermerins  und  Reinhold,  welche  insgesammt  den  in  A 
erhaltenen  ursprünglichen  und  von  lästiger  Wiederholung  freien 
Text    vor    Augen    hatten,    sich    bei    der    willkürlich    zurecht- 


loO  IX.  Abhandlang:    Gompers. 

gemachten  Vulgata  beruhigt  haben.  Dass  dem  lorcv  hk  za  \Lbi 
£^av6eüvTa  erst  am  Anfang  des  nächsten  Abschnittes  sein  Gegen- 
satz nachfolgt,  kann  keinerlei  Bedenken  erregen.  —  Das  Z.  1 1 
begegnende  36(70xco;  scheint  der  gesammten  übrigen  Literatur 
bis  auf  Polybios  (XVIII  4,  2)  fremd  zu  sein,  während  das 
11  fin.  ähnlich  gebrauchte  cuo-ircs^  (hier  ev  Sujotttw,  dort  oüx  ev 
süorro))  in  der  xotvi^  zwar  mohrfach,  jedoch  zumeist  in  ver- 
änderter Bedeutung  =  eürcpiowwoi;  vorkommt.  —  Wenn  neben 
den  Geschwülsten,  wie  man  zunächst  oi$i^{jt.aia  übersetzen  möchte, 
nicht  auch  die  Geschwüre  erscheinen,  so  braucht  man  nicht 
etwa  zu  denken,  dass  der  Autor  die  letzteren  vergessen  hätte. 
Er  gebraucht  vielmehr  das  Wort  oiBiQjjLa  in  jenem  umfassenden 
Sinn^  welchen  Galen  mehrfach  als  charakteristisch  für  die  alte 
mcdicinischc  Sprache  hervorhebt,  so  im  ersten  Buch  seines 
Commentars  zu  den  , Epidemien*  (XVII  1,  801  K.):  (patvetai  -fip 
6  *lic7:oy.paTT);  .  .  .  ä-iravTa?  tou(;  izapk  ^uatv  5^*^^?  cüto);  ovofiLal^eiv, 
mögen  nun  die  Anschwellungen  hart  oder  weich,  schmerzhaft 
oder  schmerzlos  u.  s.  w.  sein.  Ebenso  im  vierten  Buche  seines 
Commentars  zu  De  victu  acut.  (XV  770  K.):  ^v  ^ap  nLOLi  toöto 
(sc.  cßrj[/öt)  TraXai  xoivbv.  cvojxa  7:avT0)V  Toiv  -juapa  ^ügiv  5*p"**^9  ^"^^ 
8e  xaj  TTJc;  l|i.TCveu[xaTa)j£ü);.  —  Ob  im  Folgenden  od/et  oder  5t]/t  zu 
schreiben  ist,  kann  wohl  zweifelhaft  scheinen.  Den  Herodot- 
Handschriften ,  welche  die  i-Formen  darbieten,  steht  das 
Zeugniss  der  Inschriften  gegenüber,  denen  diese  fremd  sind; 
auch  erscheint  Suvajxst  schon  auf  einem  aus  dem  ersten  Viertel 
des  5.  Jahrhunderts  stammenden  teischen  Steine  (I.  G.  A. 
497^,  31).  In  den  Hippokrates-Handschriften  tiberwiegt  die 
Schreibung  mit  sc  so  sehr,  dass  Littre  sie  für  ausnahmslos 
bezeugt  halten  konnte,  I  497.  Dies  ist  nun  freilich  nicht  der 
Fall,  wie  denn  A  in  De  natura  hominis  7  (VI  48  L.)  einmal 
von  erster  Hand  (puct  bietet.  Doch  glaubte  ich,  mindestens 
in  unserer  Schrift,  wo  die  massgebenden  Handschriften  keine 
Spur  jener  Schreibung  zeigen,  auf  dieselbe  verzichten  zu 
sollen. 

wv  TS  i%da'zo\j  ^  xapouciYj  y)  azoudir]  toioOt'  saTi'v].  Da  das  ♦. 
adscriptum  bei  den  beiden  Substantiven  nicht  nur,  wie  immer, 
in  A,  sondern  auch  in  M  fehlt,  so  beruht  die  Schreibung  der- 
selben als  Dative  in  R  auf  der  selbstverständlich  richtigen 
Auffassung  eines  alten  Schreibers  oder  Correctors. 


Die  Apologie  der  Heil1nini»t.  139 

Oeioiv  86vavTai  ik  dt«  xa  ts  t^<;  xatSeCr^«;  {Jitj  exicoBcov  xd  xe  xi^?  ^uato; 
{xt;  xaXav3Cü)pa].  Die  Antithese  des  Wollens  und  Könnens  ist  den 
Schriftstellern  jenes  Zeitalters  geläufig,  vgl.  Gorgias  Olymp.: 
xb  ^ap  xi^ipu-ffxa  xaXet  [kh  xbv  ßouX6{Aevov,  oxeftovoT  S^  xbv  $uvap.€yov 
(ap.  Clem.  Strom.  I  11),  Antiphon  or.  V  73:  xpgiwov  Je  y^pr, 
'^i'^e.a^ai  asi  xb  u{j(.^X6pov  Suvifjievov  6(jt.s  Stxatü)^  aa>2^eiv  i^  xb  xcov  ix^pcov 
ßouXöfJLsvov  aBtKbx;  [as  dnuoXXuvat.  Von  unserer  Stelle  möchte 
man  fast  vermuthen,  dass  Plato  sie  im  Sinne  hatte,  als  er 
Protag.  326*^  den  Sophisten  sagen  liess:  xal  xa^^xa  irotcOatv  ol 
(jLaXeaia  Suvapievoc  [tSkicxa  §£  S6vavxai  ol  :cXouat(dxaxoi.  Mindestens 
ist  es  seiner  persiflirenden  Art  vollkommen  gemäss,  das,  was 
ein  Sophist  über  die  Nothwendigkeit  der  Bildungsmittel  sagt, 
auf  die  Geldmittel  umzudeuten,  die  zur  Bezahlung  des  Sophisten* 
Unterrichtes  erforderlich  sind.  Die  Frage  nach  den  verschiedeneu 
Factoren  intellectueller  und  sittlicher  Bildung,  nach  ihrem  Ver- 
hältniss  und  dem  etwaigen  Vorrang  von  Naturanlage  oder 
äusserer  Beeinflussung,  und  in  letzterem  Betracht  wieder  die 
Frage  nach  dem  relativen  Werth  der  theoretischen  Unterweisung 
oder  der  praktischen  Uebung  und  Gewöhnung  hat  eben  von 
der  Zeit  der  grossen  Sophisten  angefangen  die  Denker  wie 
die  Dichter  aufs  nachhaltigste  beschäftigt.  Man  vergleiche 
N6pL0(;  2  (IV  638  L.):  yjpri  -^oLp  —  xwvJe  |xiv  iwjßoXov  vsvscÖat* 
^ucrio^,  ScSaaxaXft]^,  xoxou  sü^ueo^,  ^aiBo{xa6{Y;<;,  ^tXoxovfr^^,  /povou  xxl. 
Ebenso  Protagoras  Fgm.  7  Frei:  ^ücioq  xai  daxYJaio^  diBa^xaXiv; 
SeTxat  xai  äizo  ve5xY)xo?  8^  dcp^ajjisvo'j«;  Bst  ji.avOavctv,  und.  Fgm.  8: 
[XY)3iv  ioxt  fjLTQxs  xs^vY)  aveu  {xeXixY)(;  jat^ts  [k&kirq  avsü  xiyrrti^y  Anti- 
phon der  Sophist,  Orator.  attici  11  151*  14:  Trpoixov  oVat  xwv  ev 
avOpancot^  iav.  TcatBsüciq  (es  folgt  der  Vergleich  der  icaiSEuci?  mit 
dem  Pflanzen  wuchs ,  der  im  N6(ji.9;  so  glänzend  durchgeführt 
ist),  Demokritos  Fgm.  133  Mullach:  ii  96ffi<;  xai  V;  BiSaxtj  -jrapa- 
fcXi^ctöv  ioxi'  xai  -^ap  i^  SiBaxt)  {xexappücrpLOi  xbv  dvOpci^TCOV,  fjLSxappüJfxsOca 
Je  (puctozotst  (die  Umgestaltung  der  letzten  Worte  bei  Wachs- 
muth  Stob,  anthol.  11  213  ist  mir  unverständlich.  Zu  ^uaioicocsT 
vergleiche  man  Nojxo^  1.  1.:  Sxwc;  i;  |JLi6Y;7t^  ifjLipüciwöswa  —  xouq 
xapxou?  iqsveYXYjxai,  zu  letzterer  Stelle  wieder  Frg.  trag,  adesp. 
516  N^:  (JLsXsxY)  xpovwOeV  ei;  ^uciv  xaOicxaxat),  Thukyd.  I  121:  3 
Yap  i^|J.cT<;  lyofxsv  9 6 est  diYoöbv  ixeivoK;  oux  3t^  y^''^^'^®  ^^^^XTJ'  '^  ^'  sx-stvct 
g-irwr/ii^-Yj  Trpo'jjrcuai  xaOaipsxsov  rjfxTv  hxi  fJLsXs'Tfj,  Eurip.  Fgm.  810  N^; 


140  IX.  Abhandlang:    Gomperz. 

IxeYeaxov  op'  ijv  (ijv  dtp'  Cobet)  t^  ^^(jk;'  to  y^P  >taxbv  [  cu?sl^  xps^wv 
£u  xpiQO'fo^  <2v  öeiY)  irore.  Auf  eine  spätere  Generation;  welcher  Alki- 
damas, Isokrates,  Plato,  Xenophon  angehören,  gehe  ich  nicht  ein. 
Doch  kann  schon  diese  Zusammenstellung  lehren,  wie  wenig 
man  aus  dem  Auftauchen  der  ererbten  Schlagworte  bei  einem 
und  dem  andern  dieser  Schriftsteller  oder  aus  der  Anwendung 
derselben  auf  das  Gebiet  der  Rhetorik  berechtigt  ist,  auf 
wechselseitige  Benützung  oder  Berücksichtigung  zu  schliessen, 
vgl.  Spengel,  Isokrates  und  Piaton  S.  17.  —  Die  Phrase  ta  ts 
T^q  yuaioq  |JLT)  TaXaixwp«  ist  bereits  von  Litträ  durch  die  Ver- 
weisung auf  N6[t,oq  2:  »uaio^  yap  avTtTcpriaaouar;?  )ieyea  tcx/t« 
aufs  beste  erläutert  worden.  A's  aTotXatewpa  ergibt  einen  ver- 
ständlichen, aber  fUr  den  Zusammenhang  viel  zu  engen  Sinn; 
denn  wo  es  sich  um  die  Grundbedingungen  des  fachmännischen 
oder  jedes  andern  Bildungserwerbes  handelt,  muss  dem  Be- 
sitz oder  der  Zugänglichkeit  der  äusseren  Bildungsmittel  die 
Naturanlage  und  nicht  der  blosse  Fleiss,  die  Arbeitslust  oder 
Ausdauer  gegenüberstehen.  Wie  häufig  übrigens  TaXaiiccopoq 
und  dTaXaiwwpo«;  in  den  Handschriften  verwechselt  werden, 
dies  lehrt  Koraes,  Hippocrate,  Des  airs,  des  eaux  et  des 
lieux  II  210. 

10.  Der  anatomische  Excurs  erscheint  zunächst  durch 
den  Zusammenhang,  in  welchem  er  auftritt,  nicht  genügend 
gerechtfertigt.  Der  Hinweis  auf  die  zahlreichen  Krankheits- 
processe,  die  sich  im  Innern  des  Körpers  abspielen,  hätte  dieser 
Ausführung  nicht  bedurft.  Doch  lässt  sich  nicht  leugnen^  dass 
er  durch  sie  um  vieles  wirksamer  geworden  ist.  Die  Viel- 
gestaltigkeit des  Organismus,  sein  Reichthum  an  verborgenen 
Stoffen  und  Gebilden,  die  insgesammt  Ursachen  oder  Sitze  von 
Erkrankungen  sein  können,  wird  der  Einbildungskraft  des 
Lesers  durch  diese  rasche  Umschau  nachhaltig  eingeprägt,  zum 
Theil  auch  seiner  Kenntniss  vermittelt.  Vielleicht  mochte  über- 
dies ein  wenig  tTCop{r<<;  dnroSe^i?  mit  im  Spiele  sein  oder,  anders 
aufgefasst,  der  Wunsch,  sich  als  sachkundigen  Anwalt  zu  be- 
währen. Endlich  mag  den  Sprachkünstler  auch  die  Sprödigkeit 
des  Stoffes  gereizt  haben,  die  er  in  der  That  vollständig  zu  be- 
meistern  verstanden  hat.  Irre  ich  nicht,  so  ist  seine  Darstellung 
in  diesem  Abschnitt  sogar  eine  erlesenere  als  anderwärts,  gleich 
als  wäre  ihm  jener  feine  Wink  des  Aristoteles  bekannt  gewesen, 


Die  Apologi«  der  fieilkannt.  141 

man  müsse  die  schwunglosen  Partien  eines  Schriftwerks  durch 
Glanz  der  Darstellung  zu  heben  trachten. 

Z.  2  habe  ich  ib  ciTtev  von  A  angenommen ,  wenngleich 
dieser  Singular  sonst  überwiegend  nur  die  einzelne  Speise, 
nicht  die  Speise  im  generellen  Sinn  (=:  tpo^i^)  bezeichnet.  Doch 
zeigt  unsere  Schrift  und  insbesondere  dieser  Abschnitt  gar  viel 
des  Ungewöhnlichen;  auch  scheint  die  altionische  Literatur  zum 
mindesten  eine  Parallele  darzubieten,  De  loc.  in  hom.  45  (VI 
340  L.)  in  dem  geistvollen  und  tiefsinnigen  Satze:  ravxjt  fapi^axa 
etai  T«  fASTOxtviovTa  tb  irapsöv  •  tcöIvt«  Ik  za  lo^up^Tcpa  [ji.£Taxivioüciv  •  l^ecti 
Zi^  ))y  (xsv  ßo6XT),  ^api^axo)  (leToxiveiv,  y|v  Zk  [av;  ßouXY],  9it((i>.  Die  kühne 
Verallgemeinerung,  mit  welcher  das  ionische  und  poetische  vy)B6;, 
die  Bezeichnung  der  Bauchhöhle,  auf  die  inneren  Höhlungen 
des  Körpers  überhaupt  ohne  Rücksicht  auf  ihre  Grösse  oder 
Kleinheit  übertragen  wird,  bedarf  keines  Commentars.  —  acupi- 
f\yto(;  begegnet  nur  hier  und  an  einer  Stelle  des  Aretaios, 
p.  188,  11  Ermerins. 

I^cuai  (Ji^y  To{vuv  ol  ßpa/iove;  Gdp%OL  TOtaungv,  l^rouct  S'  ol  (JtiQpot, 
l/ouat  8'  al  xvtjfAai],  Zwischen  der  hier  erscheinenden  rhetorischen 
Figur,  der  Epanaphora,  und  dem  Gegenstand,  um  welchen  es 
sich  handelt,  besteht  fUr  unser  Gefühl  ein  Gegensatz,  der  den 
gehobenen  Ausdruck  als  affectirt,  wenn  nicht  als  lächerlich  er- 
scheinen lässt.  Doch  war  das  Stilgefühl  der  Griechen  des  flinften 
Jahrhunderts  auch  in  diesem  Betracht  ein  völlig  vei*schiedenes. 
Was  uns  nahezu  als  Schwulst  erscheint,  war  fUr  sie  nur  eine 
geringe  Steigerung  der  gewöhnlichen  Lebhaftigkeit  rednerischer 
oder  erzählender  Darstellung.  So  berichtet  Herodot  V  26 
keineswegs  mit  besonders  starkem  Pathos  von  dem  Perser 
Otanes:  BütJavtCoü^  te  eTXe  xat  KaXyrfio^iivjc^  etXe  Zk  ''AvTovBpov  ty)v 
ev  TT^  Tp(i)a§t  Y>ii  €*^6  ^^  Aajjwctovtov,  Xaßwv  Se  icapa  A69ß(ü>v  veo^  eIXe 
A^(jLv6v  TS  xal  IfJißpov. 

8  TS  Y^P  ^*«>piQ?  xaXeojAevo;  iv  w  tb  f/i:ap  arsYd^sTat,  5  ts  tyj^  xs- 
f^Xi]^  xuxXo^  ev  w  6  6y*^?*^^ö?i  ^^  "^^  vötov  xpb^  w  6  "^cXeuiJUov  — 
ouSlv  5  V,  ToOtcov  oü  X6Vc(dv  doTiv  iccXXcov  S(a9uc{(i)v  [xsttc^;,  '^acv  ouS^v 
ämiyti  xoXXöv  a^Y*^*  ^^^*^  '^^^  1*^''  '^  ßXaTciovrwv  ibv  xsxtt^jx^vov  twv 
Be  xal  u)f  eX66vT(ov].  Das  Verbum  cisva^eiv  ist  wieder  ein  wenig 
gewöhnliches  und  unerhört  in  der  hier  vorkommenden  über- 
tragenen Bedeutung  (cTSYiseffOai  =  cixsTv).  —  b  vriq  xs^aXi}^  x6xXo(;, 
;das  Rund  des  Hauptes',  ist  ein  so  gewählter  Ausdruck,   dass 


142  IX.  Abhandlnng:    Ooroperx. 

Daremberg  an  seiner  Echtheit  eben  darum  zweifeln  zu  müssen 
glaubte  und  ihn  durch  das  plumpe  x6to?  ersetzen  wollte.  Femer 
beachte  man  die  von  A  dargebotene  zweifellos  ursprüngliche 
anakoluthische  Wendung:  oüBev  5  Tt  toütwv.  —  Im  Folgenden 
haben  mich  die  Schreibungen  in  A  und  M  xal  sv  ü>  und  xatvdiv 
eher  als  an  x£v6v  oder  x€veöv  an  xev£a>v  denken  lassen.  Und 
dieses  Wort,  in  eben  der  verallgemeinerten  Bedeutung  wie  kurz 
vorher  vtqouc,  aber  in  Anbetracht  der  durchsichtigen  Etymologie 
mit  weit  geringerer  Kühnheit  gebraucht  ^  scheint  hier  in  der 
That  gar  wohl  an  seinem  Platze  zu  sein.  Denn  während  man 
bisher  zu  den  freiesten  Uebertragungen  greifen  musste,  um 
den  Widersinn  zu  verbergen,  der  in  der  Verbindung  von 
xev6v  und  {xsaiöv  lag,  gleichwie  in  der  Ertheilung  des  ersten 
Prädicates  an  den  Schädel,  den  Brustkorb  u.  s.  w.,  so  werden 
diese  Räume  nunmehr  bloss  Hohlräume  genannt,  in  gleicher 
Weise  wie  wir  von  der  Brust-,  Bauchhöhle  u.  s.  w.  sprechen. 
—  arf^eia  etwa  in  (rf7/jia  zu  verändern,  wäre  unstatthaft,  da 
die  Form,  wie  Fritsch  a.  a.  O.  22  nachgewiesen  hat,  gut  ionisch 
ist;  nicht  minder  freilich  afr®??  ^g^-  Rutherford  in  ,The  new 
Phrynichos'  p.  23.  Vielleicht  werden  Manche  «YYeia  durch 
ä^f^tav*  ersetzen  wollen,  um  das  Prädicatsubstantiv  dem  vor- 
angehenden Relativ  anzugleichen.  Doch  entspricht  die  Unter- 
lassung dieser  Assimilation,  die  auch  bei  den  Attikem  nichts 
weniger  als  selten  ist,  ganz  und  gar  der  syntaktischen  Eigen- 
art unseres  Autors.  —  Littr^'s  vortreffliche  kleine  Besserung 
£(;  Tt  statt  des  die  Construction  störenden  ecTi  der  Ueberlie- 
fcrung  gewinnt  vielleicht  noch  ein  wenig  an  Sicherheit,  wenn 
wir  auf  denselben  leichten  Fehler  in  De  prisca  medicina  4 
(I  578  L.)  hinweisen,  mit  dessen  Beseitigung  mir  schon  Rein- 
hold zuvorgekommen  ist.  Es  ist  nämlich  dort  zu  lesen:  ^q 
Yop  |XYj5e{<;  ecmv  iScwir^q,  dXXa  •rcavxEq  eTcuiY^iJioveq  Iq  ti,  womit 
man  wieder  vergleichen  mag  Herodot  III  113:  vOv  ixoLi;  xt; 
TG)V  icotixevcov  ixiffTorai  5^XoüpYsiv  eg  tocjouto.  —  Dem  von 
Littrö  über  das  Wort  Inro^opo^  Gesagten  will  ich  nur  das  Eine 
hinzufügen,  dass  die  Stelle ,  an  welcher  dieses  Adjectiv  bei 
Galen  erscheint,  Introductio  sive  Medicus  3  (XIV  681  K.), 
der  unsrigen  sehr  nahe  steht:  6(jLo{b)i;  Bs  xal  ai  aupiYY£<;  x>^'i  ^^^ 
incc^opa  xal  xoXxot  xat  eXxr^  %a\  icavxa  xa  xotauxoe  o?a  xax^  IvSstov  xb 
ivaxAr^poucOat  IJr^xsi.    Und   wenn    im  Uebrigen   das  Wort  in  der 


Di«  Apologie  der  Heillinnst.  143 

hier  erforderten  oder  einer  ihr  nahekommenden  Bedeutung 
nicht  nachweisbar  ist,  so  entschädigt  dafür  der  so  häufige  Ge- 
brauch von  uTCO^opa  in  der  Bedeutung  ,Höhlung'. 

11.  Bio  xat  aByjXa  i[ioi  te  (LvopiaffTai  xal  rf^  'S)rvYj  K^xpirai  etvaij. 
Der  Nachdruck,  mit  welchem  das  Wort  aSirjXa  wie  ein  techni- 
scher Ausdruck  hervorgehoben  wird,  lässt  fast  vermuthen, 
dass  es  in  philosophischen  Erörterungen  des  Verfassers  eine 
bedeutsame  Rolle  gespielt  hat.  In  der  Erkenntnisstheorie  der 
Epikureer  und  der  Skeptiker  ist  to  occiqXov  der  stehende  Ter- 
minus für  das  der  sinnlichen  Wahniehmung  Entrückte.  Viel- 
leicht  reicht  dieser  Gebrauch  bis  in  die  Zeit  des  Protagoras 
zurück,  der  jedenfalls  in  seinem  Götter- Bruchstück  unter  der 
a8Y)>w6Tr;q,  welche  als  das  vornehmste  Hindemiss  theologischer 
Erkenntniss  genannt  wird,  kaum  etwas  anderes  verstanden 
haben  kann  als  eben  das,  dass  die  Gegenstände  jener  Er- 
kenntniss der  Sinnenwahrnehmung  unzugänglich  sind.  Nur  so 
reiht  sich  an  dies  erste  Hindemiss  passend  das  zweite:  ßpo/b; 
€u)v  6  ßb;  Tou  avOpb)i;o'j.  Wäre  die  menschliche  Lebensdauer  eine 
längere  —  so  scheint  er  -sagen  zu  wollen  — ,  dann  wäre  es 
vielleicht  möglich,  das  mangelnde  Sinnenzeugniss  durch  Schlüsse 
zu  ersetzen,  zu  denen  es  uns  jetzt  an  ausreichendem  Material 
gebricht. 

Buvarbv  S'  Iw<;  al  ts  twv  vocssvtwv  96015^  [s;]  xb  ^xs^Oijvat  irapl- 
/cuatv  cd  T£  TÄv  epsuvTiffovTCdv  e^  ir,v  epeuvov  7:£9uy.afftv.  jjLsxa  ttXsovo?  piev 
yap  x:voü  xal  ou  jjiät'  sXaffdovoq  ypcvou  xts].  Die  ersten  Worte  habe 
ich  so  in  den  Text  gesetzt,  wie  sie,  wenngleich  mit  verschie- 
dener Wortabtheilung  und  Prosodie,  in  A  von  erster  Hand 
geschrieben  sind.  Die  Schreibung  der  meisten  wenn  nicht 
aller  übrigen  Handschriften  §£  caoti  te  ist  sinnlos*  und  erklärt 
sich  aufs  beste  unter  der  Annahme,  dass  sie  eine  Trübung 
der  in  A  vorliegenden  echten  Ueberlieferung  ist.  Ob  übrigens 
oaov  aX  T6  wirklich  in  irgend  einer  Handschrift  geschrieben 
steht,  vermag  ich  nicht  mit  voller  Sicherheit  zu  sagen. 
Ich  halte  es  jedoch  hier  und  in  anderen  Fällen  fiir  äusserst 
gewagt,  aus  Littr^'s  Stillschweigen  über  die  Lesarten  einiger 
geringerer  Parisini  —  in  diesem  Falle  wären  es  zwei  unter 
zehn  —  irgend  welche  Schlüsse  zu  ziehen.  Da  diese  Schrei- 
bung auch  der  Aldina  fremd  ist,  so  ist  sie  jedenfalls  von 
Comarius  in    den    Text  eingeltihrt  worden   und   ist   vielleicht 


144  IX.  Abband Inniir:    Gomperz. 

ein  seinem  Kopfe  entsprungener  Versuch,  die  Ueberlieferung 
halbwegs  verständlich  zu  machen.  In  der  einzigen  der  drei 
von  ihm  benützten  Handschriften,  die  nicht  verschollen  ist,  im 
Monacensis,  habe  ich  ebenfalls  5aai  ts  gefunden.  Mit  der  von 
uns  ermittelten  Lesung,  bei  welcher  S(i>;  im  Sinne  einer  nicht 
zeitlichen,  sondern  begrifflichen  Einschränkung  gebraucht  wird, 
vergleiche  man  die  von  Aristoteles  angefangen  in  Aufnahme 
kommende  nicht  -  temporale  Verwendung  des  Wortes.  Aus 
früherer  Zeit  Hesse  sich  anführen  Plato  Phaedo  74*^—^:  ^ux;  Äv  a).Xo 
iBwv  oifKo  TauTY);  t^^  5^];s(i);  aXXo  ^vvo/jOtj?,  eiie  cpLOiov  eTts  av6jxoiov,  dtva-y- 
xaTov,  1^,  auxb  dtvoEixvr^oiv  Y^T^^^^^h  Cratyl.  390*:  ouxouv  oörw?  d$t- 
o)76(^  xai  Tcv  voiJLoOeTiQv  .  .  .,  ea)q  d^v  ib  tcu  ovofxaTO^  slSo^  afroBcdcji 
TO  xcooyJxov  ^xaTTb)  ev  6i?oia((Touv  ouXXaßaiq,  ou8ev  )re{p<i)  vo(JLo6^Tr|V 
elvai  .  .  .;  vgl.  auch  393^  und  393*.  —  Die  Phrase  to  oxecOijvai 
xap£xou9tv  (das  vorhergehende  die  Construction  störende  e^  halte 
ich  für  eine  Dittographie)  entspricht  dem  Streben  unseres 
Autors  nach  strengem,  scharfgeprägtem  Gedankenausdruck. 
Ein  Attiker  der  classischen  Zeit  hätte  wahrscheinlich  cxEÜ/soOai 
xotp^X^uaiv  geschrieben  (doch  vgl.  Plato  Charmid.  157^,  trotz 
Cobet's  Machtgebot  Var.  Lect.  296);  ein  lonier  durfte,  selbst 
ohne  den  Artikel,  eine  Form  mit  Passivbedeutung  setzen, 
welch  letztere  dem,  von  späten  Byzantinern  abgesehen,  nur 
hier  erscheinenden  ffxe^OiJvai  in  der  That  fast  sicherlich  zu- 
kommt. Haben  doch  ionische  Schriftsteller  wie  Herodot  weit 
häufiger  als  Attiker  auch  Adjective  wie  a^io^,  eüweti^«;,  eurpewi^; 
mit  Passiv-Infinitiven  verbunden  —  s.  Krüger  Gr.  Gr.  55,  3,  8 
und  9  (8)  — ;  demselben  stehen  auch  hierin  Antiphon  und 
Thrasymachos  nahe  (Tetral.  I  1,  1:  y^a\e.T:o\  xat  SiaYVcoaOijvai 
xai  SetxOrjvai  ebiv,  Thrasym.  Fgm.  2  fin.,  in  Orat.  att.  11  163* 
34:  icpwTov  [jiev  i^  icatpw?  xoXtTsia  xapox^v  abzdiz  i:ap^£t,  paffx»; 
YVüxiOTjvai  xiL).  In  anderem  Zusammenhang  schreibt  auch 
unser  Anonymus:  Tcapiyv.  —  aicöaveoOat  (oben  S.  54, 13 — 14).  — 
Ipeuva  gehört  zu  den  am  seltensten  gebrauchten  Bestandtheilen 
des  griechischen  Wortschatzes.  Es  scheint,  wie  die  ans  den 
Fünfzigerjahren  des  4.  Jahrhunderts  herrührende  ionische  In- 
schrift C.  I.  G.  2691  r=  Dittenberger's  Sylloge  76  lehrt,  ur- 
sprünglich der  Sphäre  der  Gerichtssprache  angehört  zu 
haben,  und  zwar  in  der  Verbindung  Ipeuvov  woieicöat,  die  bei 
Pseudo- Aristoteles  Oecon.  II  1351**  34  wiederkehrt.     Ungewiss 


Die  Apologie  der  Heüknnst.  145 

bleibt  es,  ob  unser  Autor  das  Wort  direct  aus  diesem  Ge- 
braucbskreise  entlehnt  hat,  was  zu  seiner  Neigung,  den  Pro- 
cess  der  wissenschaftlichen  Forschung  mit  jenem  einer  gericht- 
lichen Untersuchung  zu  vergleichen,  wohl  stimmen  würde 
(man  denke  an  x.atKj'ycpic«),  xan^YOpo?,  dvd-Yxai  u.  s.  w.),  oder  ob 
die  Sprache  eines  älteren  Dichters  hierbei  die  Vermittlerrolle 
gespielt  hat.  Sophokles  und  Euripides  gebrauchen  dasselbe  je 
einmal,  im  Uebrigen  wird  es  nur  aus  der  späten  pseud- 
aristotelischen  Schrift  De  plantis  815»  31  und  821*  32,  des- 
gleichen aus  Dionysius  De  comp.  verb.  p.  91,  2  nachgewiesen. 
—  Das  Reimspiel  von  tcövo?  und  xpovo;  eignet  von  Ärchilochos 
angefangen  (Fgm.  142,  II  ^  427  Bergk)  den  verschiedensten 
Gattungen  der  griechischen  Rede.  Man  vergleiche  Epidemien 
I  4:  '^e'^0[U^id'*  hk  xpövcjv  [xoxpcov  xal  icdvoiv  TzoXkm  und  5:  axpiata^ 
^  tc6voü<;  fi  xpovoü;  i^  OaviTou?  xtI.  (II  628  und  634  L.),  Plato 
Staat  369®:  xal  TSTpaxXdciov  )rpcvov  xe  xal  xovov  dr/aXtoxeiv  xxe., 
Epikur  bei  Laert.  Diog.  X  133:  xb  Zk  xaiv  xaxcov  (b^  i)  yjpo'toMq  fi 
ic6voü<;  v/e\.  ßpa)rei<;,  Appian  De  bell,  civil.  II  31,  715,  21  Men- 
delssohn: %a\  layypil^O'no  xw  llo[i.ivqU^  xy)v  axpoxiav  Kafoapo?  xexpu- 
ixevtjv  xe  icövco  xat  XP^^V  ^'^^'  S.  auch  Lukian,  Somn.  I. 

5aa  Yop  xtjv  xwv  opLpidxcov  Stj^tv  ex^eü^si,  xauxa  Tij  t^^  "^cüijly;? 
54'St  xsxpi-nQxat].  Die  hier  zum  ersten  Male  auftauchende  Meta- 
pher ist  nicht  nur  den  Griechen  aller  Zeiten  (s.  Einleitung 
S.  6 — 7),  sondern  ebenso  den  Römern  vertraut  geblieben,  den 
heidnischen  (vgl.  Cicero  De  nat.  deor.  I  8,  Orator  101,  Columella 
De  re  rust.  IQ  8, 1,  Apuleius  De  dogm.  Fiat.  I  6)  wie  den  christ- 
lichen (Augustinus  De  quantit.  animae  IV  6,  Claudianus  Ma- 
mertus,  s.  Engelbrecht's  Index  s.  v.  oculus,  Corp.  Script,  eccl. 
XI  244b,  und  seine  ,Untersuchungen  über  die  Sprache  des 
Claud.  Mam.'  S.  21  [Wien.  Sitzungsber.  CX,  441]).  Nicht  minder 
den  modernen  Schriftstellern  aller  Nationen;  man  vgl.  z.  B. 
aus  neuester  Zeit  Froude  Oceana  p.  157:  If  intellect  is  the 
eye  of  the  mind  etc.  oder  Tyndall  On  sound  p.  5:  Scientific 
education  ought  to  teach  us  to  see  the  invisible  as  well  as  the 
visible  in  nature,  to  picture  with  the  eye  of  the  mind  those 
Operations  which  entirely  elude  the  eye  of  the  body.  Es  ge- 
reicht einem  Autor  zu  nicht  geringer  Ehre,  ein  Bild  in  die 
Literatur  eingeführt  zu  haben,  dem  eine  so  wahrhaft  unver- 
wüstliche Lebenskraft  innewohnt. 

SiUangBber.  d.  phil.-hist.  Cl.  CXX.  Bd.  9.  Abh.  10 


146  IX.  Abhandlnng:    Oonpert. 

m 

OepaireuovTei;  auTCü<;  aiTioi  xxs.].  Ueber  die  in  unserer  Schrift  so 
häufige  lockere  Verbindung  des  Vordersatzes  mit  dem  Nach- 
satz ist  bereits  gesprochen  worden.  Mit  ev  tcj)  (atj  zx/h  5^6i^vai 
lässt  sich  in  doppelter  Rücksicht,  wegen  der,  hier  freilich  nicht 
gleich  scharf  hervortretenden,  causalen  Bedeutungsniiance  der 
Präposition  und  wegen  ihrer  nicht  eben  gewöhnlichen  Ver- 
knüpfung mit  dem  substantivirten  Infinitiv  des  Passivacristes, 
Antiphon  or.  I,  8  vergleichen :  sv  Ih  tw  jjlt)  ßaaovtcOijvat  iffsho  xtiv 
a(i>Tr^p{av  eTvac. 

Aus  dem  Folgenden  sei  eine  Anzahl  ungewöhnlicher  oder 
in  ungewohnter  Anwendung  gebrauchter  Worte  angemerkt:  to 
jjwxö^ov,  womit  man  wohl  am  besten  Soph.  Phil.  675  xb  vogoOv 
und  die  bekannten  Substantivirungen  des  Particips  bei  Thuky- 
dides  und  Antiphon  vergleichen  kann;  ferner  fjLeYaXOveoOat,  ein 
Verbum,  das  überaus  selten  in  anderem  als  in  übertragenem 
Sinne  gebraucht  wird;  zpocoirceov,  ein  Verbaladjectiv,  das  über- 
haupt nicht  anderwärts  nachgewiesen  ist,  während  auch  xpo9- 
opdev  selbst  sonst  niemals  in  der  hier  erforderten  Bedeutung 
begegnet. 

Ti  [t,bt  Y^P  at<70o}xevY]  d^iot  OcponceOetv].  Hier  beachte  man  die 
prägnante,  den  grammatischen  Formenunterschied  voll  verwer- 
thende  Ausdrucksweise  unseres  Autors.  Dass  der  von  A  dar- 
gebotene Aorist  von  Littr^,  Ermerins  und  Reinhold  verschmäht 
worden  ist,  darf  füglich  Wundernehmen;  man  vergleiche  auch 
denSchluss  des  Abschnitts:  oh  XafxßavojjLevoi  yap  dXX'  eiÄTjjjifxevoi  — , 
e^  iffou  [Kh  Y^ip  6pfjL(i)(jievov  tv]  OEponceCtj  oux  lori  Odeaaov,  ^poXaßbv 
34  öaaaov  icpoXaiJLßavet  hk  StöE  xe  tyjv  töv  a(i>(i.aT<i>v  creY'/ÖTTjTa,  ev  ?;  a»x 
ev  eüOTCTCi)  oixioüaiv  at  vouaoc,  Std  te  ttjV  twv  KafAvovxwv  iXiYwptnjv  •  exel 
t{  Bä>ixa;  oi)  XapißavojjLevot  %xk,].  Ueber  euorro?  ist  schon  früher  ge- 
handelt worden,  axe^oxriq  begegnet  nur  hier  und  in  dem 
unechten  Anhang  zu  De  victu  acut.  II  484  L.  Zu  exet  t{ 
6ü){xa ;  vergleiche  man  etwa  Eurip.  Hippel.  439 :  epa^  *  ti  xouro 
OaufAa;  abv  izoXkoiq  ßpoTu>v.  Zu  dem  Gedanken  endlich,  dass  die 
Krankheit  durch  den  verspäteten  Beginn  der  Behandlung  einen 
nicht  wieder  gutzumachenden  Vorsprung  gewinnt,  kann  ich 
nicht  umhin,  eine  anziehende  Parallele  aus  Fielding's  Tom 
Jones  I  eh.  7  hieher  zu  setzen:  ,What  eise  is  meant  by  that 
old  adage,   venienti    occurrite   morbo?  ....     Thus   the   doctor 


I 


Die  Apologie  der  Beilknnst.  147 

and  the  disease  meet  in  fair  and  equal  conflict;  whereas  by 
giving  time  to  the  latter  we  often  suflFer  him  to  fortify  and  en- 
trench  himself  like  a  French  army.  .  .  .  Nay  sometimes  by 
gaining  time  the  disease  applies  to  the  French  military  politics 
and  corrupts  nature  over  to  his  side,  and  then  all  the  powers 
of  physic  must  arrive  too  late/ 

12.  "Ext  TTf^  T£X^?  '"1'^  86va[JLtv  SxoTOV  Ttva  Twv  la  ilr[koL  vo- 
flre6vTa)V  avacnJoY)  Ocofjid^E'.v  a^uoTspov  t)  ottotov  [ay;  ^TA^^P'^i^  "^^^^  aBuvd- 
Tot<;  (Cwcepfj/povsTv)].  Ich  habe  hier  das  von  A  und  M  dargebotene 
[xi^  aufgenommen  und  demgemäss  nach  der  von  Littr^  mit 
Recht  erhobenen  eventuellen  Forderung  dem  zweiten  Satzglied 
ein  Verbum  im  Sinne  von  [xspi^eaöai  beigefügt.  Littr^  selbst 
glaubte  bei  der  Vulgat-Lesart  stehen  bleiben  und  jener  An- 
nahme einer  kleinen  Lücke  entrathen  zu  können.  Er  über- 
setzte daher  die  Stelle  wie  folgt:  ,cela  ötant,  la  puissance  de 
Tart  me  parait  plus  admirable  quand  il  rend  la  sant^  k  quel- 
que  malade  atteint  d'une  affection  cach^e,  que  quand  il  s'at- 
taque  k  des  choses  impossibles^  Es  genügt^  wie  ich  meine, 
diese,  von  den  falsch  überlieferten  und  unübersetzbaren  Ein- 
gangsworten abgesehen,  getreue  Wiedergabe  des  Vulgat -Textes 
ins  Auge  zu  fassen,  um  seine  Unhaltbarkeit  zu  erkennen.  Denn 
nicht  die  xe/vt]  ist  es,  von  der  unser  Autor,  der  to  [jlt]  iy/^s,ip€li 
Totci  xexpaTYj{i.dvoi(jiv  in  ihre  Definition  aufgenommen  hat,  fbglich 
ein  ^jeipeh  ToTq  dSuvaToi?  behaupten  kann.  Höchstens  könnte 
er  dies  von  einem  ihrer  minder  filhigen  Adepten  sagen,  dessen 
Gebahren  sich  nicht  wohl  mit  jenem  der  Kunst  selbst  in  Ver- 
gleichung  setzen  lässt  (a^iwTepov).  Allein  auch  wenn  jemand 
dieses  Argument  für  spitzfindig  halten  sollte,  so  wird  er  doch 
nicht  leugnen  können,  dass  der  nachfolgende  Satz:  oöxoüv  sv 
fltXXt)  ye  ^TQfAioupYiti  —  IvecTtv  cuS^v  toioutov  die  Rechtfertigung 
jener  Unterlassung  (iTcorav  jAtj  e^x^ipu^cr))  enthält  und  sich  nur 
an  den  von  AM  dargebotenen,  nicht  an  den  Vulgat-Text  pas- 
send anschliesst. 

xat  Seat  Toc  iv  susxovopOonoKJi  adjpiaat  SiQfxioupYSuvTat,  ai  (a^v  [lbxol 
§u7vü)v  al  8 6  fJLSTa  oxuTewv,  a\  Be  ypaftj  )^aXxw  te  xal  aiBvjpw  xat  towc 
TOUTwv  . .  .  iJLSvooxiiilAaffiv  epYaaiat  icXeTarat].  Mit  oaat  toi  vgl.  Aristoph. 
Thesmoph.  899  Mein.:  bTzoaa  toi  ßoöXst.  —  eueTcovopöwTo?  ist  ein 
bisher  nur  hier  nachgewiesenes  Wort,  während  sein  Widerspiel 
Buce-KavipOwTo?  ebenso  wie  das  im  Schlussabschnitt  vorkommende 

10» 


148  IX.  Abhandlung:    Gomperz. 

6u8t6p6ü)Ts?  und  das  ihm  entsprechende  SuaSiopötoToq  doch  nicht 
ganz  und  gar  verschollen  sind.  Die  Aneinanderreihung  der  YpaKpi^ 
und  der  zwei  unedlen  Haupt-Metalle  kann  einen  Augenblick 
stutzig  machen,  doch  liegt  schwerlich  ein  Textesschaden  vor. 
Denn  yP**?^  is*  ^^i^^j  wo  die  Leichtigkeit^  begangene  Fehler 
wieder  gut  zu  machen^  beleuchtet  werden  soll,  an  sich  gar  sehr 
am  Platze.  Demgemäss  liegt  es  wohl  am  nächsten,  bei  x^^^^ 
und  at§Yjp(i)  an  Gegenstände  zu  denken,  die  aus  diesen  Metallen 
gefertigt  und  deren  Form  durch  Guss-  oder  Hämmerarbeit 
leicht  verändert  werden  kann.  Grosse  kritische  Schwierigkeiten 
bereiten  die  nächstfolgenden  Worte,  deren  genaue  Lesung  ich 
der  zuvorkommenden  Güte  H.  WeiFs  und  H.  Omont's  verdanke. 
Klar  ist  nur  soviel,  dass  hier  eine  paraphrastische  Bezeichnung 
anderer  Metalle  vorlag,  die  in  MR  durch  das  Glossem  b[u>ioi(Jt 
verdrängt,  in  A  aber,  wenngleich  in  verstümmelter  Gestalt, 
erhalten  ist.  |jievoaxiQ|Ji.a(jt  (was  der  Schi'eibung  A's  zu  Grunde 
liegt)  muss  der  Rest  eines  Compositums  sein,  welches  ,verwandt' 
oder  ,gleichartig^  bedeutet,  das  aber  in  dem  uns  bekannten 
Wortvorrath  der  griechischen  Sprache  schwerlich  aufzufinden 
ist,  etwa  ifiek<fia[t,zyfO(r/yi[i.(xai^  wie  denn  dS6)v<p{l^ü)  und  ^SsXficiiivs^ 
in  den  Schriften  der  hippokratischen  Sammlung  vergleichsweise 
häufig  begegnen.  Die  metaplastische  Endung  -oxi^{Azat  statt 
-^'"jH^^gi  erscheint  auch  in  oiAotoaxYjjjLara,  welches  die  Theo- 
phrast-Handschriften  (De  causis  plantarum  VI  2,  4)  statt  ojaoio- 
cxi5|Aova  darbieten.  Eben  das  letztere  Wort  (6fjLotaxt5iJi.o<yi)  wollte 
Reinhold  hier  einsetzen.  Die  Paraphrase  aber  dient  wohl  vorzugs- 
weise dazu,  den  Begriff  ,Metall'  auszudrücken,  da  {jtitaXXov  oder 
jxeTaXXeiov  —  welch  letzteres  Wort  einmal  Plato  in  ähnlicher 
Verbindung  verwendet:  dlripöq  xe  xai  x*^^^?  ^^'  wöEvra  xa  pLexaX- 
Xeia  (Ges.  HI  678*)  —  dem  Verfasser  wohl  zu  hausbacken 
klang,  wenn  anders  diese  Worte  zu  seiner  Zeit  nicht  mehr 
ausschliesslich  die  Bergwerke,  sondern  auch  schon  ihre  Pro- 
ducte  bezeichnen  konnten.  Uebrigens  beabsichtigte  er  wohl 
auch  nur  die  gemeinen  Metalle,  wie  Blei^  Zinn  u.  s.  w.,.  nicht 
aber  Gold  und  Silber  herbeizuziehen.  Meine  Herstellung  igr^a- 
aloii  bedarf  schwerlich  einer  eingehenden  Rechtfertigung.  Das 
Auge  des  Schreibers  ist  eben  von  dem  ersten  aai  auf  das 
zweite  übergesprungen.  Ein  merkwürdiger  Anklang  an  diese 
und  die  nachfolgenden  Sätze  begegnet  uns  in  der  vor  wenigen 


Die  Apologie  der  Heilkunst.  149 

Jahren  aus  der  syrischen  Uebersetzung  wiedergewonnenen 
Schrift  des  Themistios  Ilepl  ap£TYj(;,  Rhein.  Mus.  27,  448: 
,Denn  wenn  (zwar)  für  den  Schuster  nicht  Felle  vorhanden 
sind,  muss  er  feiern,  und  der  Weber,  wenn  er  keine  Wolle 
hat,  und  der  Schmied,  wenn  er  kein  Eisen  antriflFt.  .  .  .'  Auch 
beachte  man  daselbst  den  zweitnächsten  Satz,  den  man  kaum 
anders  zurückübersetzen  kann  als:  ex  "^ap  \k\.äq  ^(I^y;(;  ßXaorivsi  ^ 
TS  te/vY)  xal  ta  Tcpoq  tyjv  tsxvtqv  (vgl.  hier  Einleitung  S.  11).  Die 
Vermuthungen,  die  sich  hieran  knüpfen,  sind  zugleich  zu  un- 
sicher und  zu  naheliegend,  als  dass  man  sie  weiter  ausführen 
möchte. 

io^na  [Ss]  la  sx  toutwv  xat  [xsia  toutwv  BrjfxioupYeüfieva  eüewa- 
vopOwTa,  o[Ud<;  oh  tw  i(xyj.{  (jiaXXov  9^  üq  Sei  SiQpLioupYeTTai  *  ouS'  ürcep- 
ßoro)^  •  äW  -S^v  dntfi  xi  twv  cpfavwv  eXtvuei  •  xatTOt  xax6ivT)ct  io  ßpaBu 
uphq  xo  XuacTeXeuv  odufx^opov  dXX'  ojjlüx;  TcpoTtjxaTat].  Die  Stelle, 
welche  von  Ermerins  mit  äusserster  GewaltsJamkeit  behandelt 
und  auch  von  Reinhold  übel  zugerichtet  worden  ist,  leidet 
an  zwei  leichten  Fehlern  der  Ueberlieferung.  xa  nach  eovxa 
ist  in  A  ausgefallen,  in  den  geringeren  Handschriften  aber, 
welche  eovrot  fallen  Hessen,  erhalten,  und  de  ist  schon  im  Arche- 
typus, dessen  Schreiber  die  Construction  des  Satzes  nicht 
verstand,  eingeschoben  worden.  Das  in  Wahrheit  vorliegende 
Anakoluth  beruht  darauf,  dass  an  die  Stelle  der  erzeugen- 
den Künste  des  Relativsatzes  im  Hauptsatze  die  Erzeug- 
nisse derselben  treten.  Dieser  Mangel  an  Concinnität,  der 
durch  die  lange  Reihe  der  dazwischentretenden  Appositionen 
(at  \ih  —  -siXetaTat)  entschuldigt  wird,  hat  seinen  tieferen  Grund 
darin,  dass  das  Schwergewicht  des  Gedankens  auch  im  Vorder- 
satze auf  den  leicht  wieder  gutzumachenden  Arbeitsstoffen 
ruht,  die  nun  im  Nachsatze  auch  zum  grammatischen  Subject 
erhoben  werden.  Dieser  Wechsel  ward  durch  den  Umstand 
erheblich  erleichtert,  dass  der  Grieche  das  Verbum  SrjfjLioupYeTv 
ebenso  gut  im  Sinne  der  Ausübung  einer  Kunst  wie  in  jenem 
der  Bearbeitung  ihrer  Rohstoffe  und  der  Verfertigung 
ihrer  Erzeugnisse  gebrauchen  kann.  Zu  ':ct  h.  tojtwv  xat  [xeTOt 
to6t(i)v  Sy;jxioüpYe6fX£va  mag  man  allenfalls  Plato  Politicus  288* 
vergleichen:  (Ta)|JiaTa  .  .  .  .  iq  wv  xai  ev  oi(;  8Y)(JLtoüpYoucrtv  &iz6om  twv 
T6XVWV  vuv  etpTjvrai.  — ^  Das  Adverb  urcepßaTw?  kennen  die  Wörter- 
bücher nur  aus  unserer  Stelle.   Auch  die  Bedeutung  des  Wortes 


150  IX.  Abhandlung:    Gomperz. 

ist  hier  eine  andere  als  jene,  in  welcher  uns  das  Adjectiv 
bei  Aischylos  Agam.  411  Eürchhoff  =  436  Wecklein  und  bei 
Thukydides  III  25  begegnet.  Sie  bildet  augenscheinlich  die 
Vorstufe  des  rhetorisch-grammatischen  Gebrauches  von  incspßa- 
Tov,  welche  zuerst  bei  Plato  (Protag.  343*)  auftaucht.  Man 
könnte  wohl  daran  denken ,  aus  A's  Schreibung  den  Plural 
eXivtiouatv  zu  gewinnen,  um  diesen  auf  die  -zix'toLi.  oder  die  Btqjii- 
oupYoi  zu  beziehen.  Doch  scheint  es  gerathener,  beim  Singular 
stehen  zu  bleiben,  sei  es  nun,  dass  dem  Autor  hiebei  der  ein- 
zelne BiQjAioupYO?  vorschwebt,  sei  es,  dass  er  mit  etwas  grösserer 
Kühnheit  den  Ausdruck  auf  die  brachliegenden  Arbeitsstoffe 
selbst  anwendet.  Ueber  die  Schreibung  des  poetisch-dialekti- 
schen eXiv6ec,  welches,  nebenbei  bemerkt,  in  M  durch  eine  lange 
Glosse  erklärt  wird,  vergleiche  man  Gregor  von  Corinth  p.  502 
Schäfer.  In  Bezug  auf  to  ßpaSu  und  to  XuctTeXeuv  ist  wieder  an  die 
VorUebe  der  Zeitgenossen  unseres  Anonymus  (Gorgias,  Antiphon 
und  insbesondere  Thukydides)  für  die  Verwendung  neutraler 
Adjective  und  Participien  im  Sinne  abstracter  Substantive  zu  er- 
innern. i;a6|jL9opov  endlich,  das  ja  sonst  gewöhnlich  ohne  weiteren 
Zusatz  das  Unnütze  oder  Schädliche  bedeutet,  wird  hier,  was  J.  H. 
Schmidt  in  seiner  »Synonymik^  IV  162  nicht  entgangen  ist,  in 
einer  Weise  gebraucht,  welche  die  ursprüngliche  Bedeutung 
von  aujjL^speiv  =  beitragen  deutlich  durchschimmern  lässt.  Eine 
nicht  uninteressante  Parallele  zu  dem  hier  ausgesprochenen 
Gedanken  bietet  Burke  Reäections  on  the  Revolution  of  France 
(Works  II  439):  ,If  circumspection  and  caution  are  a  part  of 
wisdom,  when  we  work  only  upon  inanimate  matter,  surely 
they  become  a  part  of  duty  too,  when  the  subject  of  our  de- 
molition  and  construction  is  not  brick  and  timber,  but  sen- 
tient  beings.' 

13.  Auf  das  Verhältniss  des  Anfangs  dieses  Abschnittes 
zum  Schluss  des  vorangehenden  passen  genau  die  Bemerkungen 
J.  H.  Schmidt's  bei  Rettig,  Platon's  Symposion  II  S.  185:  ,Un- 
möglich  kann  eine  oratorische  Periode  rhythmisch  wie  die  andere 
ablaufen;  sie  bilden  gegenseitig  rhythmische  Antithesen/ 
Dem  kurzen,  fast  zerhackten  und  wie  hastig  hervorgestossenen 
Satzgliedern  stehen  hier  mehrere  durch  ihre  Länge  den  Athem 
erschöpfende  und  zugleich  durch  die  Schwere  ihrer  Rhythmen 
den  Fortgang  hemmende  Sätze  gegenüber. 


Die  Apologie  der  HetlkuDst.  151 

ojxto)^  aXXa^  6uicop(a^  ouvsp^ou;  eupe].  Zu  aTceffrepvjfx^viQ  —  iSsiv  ver- 
gleiche Sophokles,  Fgm.  609  N'^:  Atjötjv  ts  ttjv  (t«)  tco^vt'  d^eore- 
piQjjLevTjV,  I  xwfYjv  ivauBov.  —  Zu  euTcopio^  ouvepYOj;  im  Sinne  von 
Hilfsmitteln;  die  der  Rathlosigkeit  ein  Ende  machen,  vergleiche 
man,  was  wir  zu  xoxotysXiyj  (puaios;  1  über  derartige  kühne  und 
erlesene  Wendungen  unseres  Autors  und  anderwärts  über  seine 
Vorliebe  für  Plurale  von  Abstracten  bemerkt  haben.  Im  Fol- 
genden verdient  StaoraOfxwjjisvY).  angemerkt  zu  werden.  Das 
Verbum  begegnet  nur  hier,'  wo  es  dem  schon  von  Herodot 
vielgebrauchten  cTaöixaaöat  =  ermessen,  erwägen,  schliessen  ent- 
spricht —  nur  liegt  in  Sta  eine  auf  Unterscheidung  bezüg- 
liche Begriffsnüance  — ,  und  ausserdem  in  ganz  verschiedener 
Bedeutung  bei  Euripides  Suppl.  201. 

T/Loq  €upY;xev,  Yjatv  il)  960C5  dl^T^jAto?  ßiaaOeTaa  [A66{Y]cjtv  [xsOeiaa  hk  hr^oi 
xT£.].  Diese  Stelle  ist  eines  Ehrenplatzes  in  der  Geschichte  des 
inductiven  Geistes  würdig.  Das  Wesen  aller  experimentalen 
Forschung,  die  Naturbe fragung  und  die  künstlichen  Veran- 
staltungen, durch  welche  die  Aussenwelt  gleichsam  einem 
peinlichen  Verhör  unterzogen  und  dem  forschenden  Men- 
schengeiste Rede  zu  stehen  genöthigt  wird,  gelangt  hier  zu 
deutlichem  und  glänzendem  Ausdruck.  Das  Bild,  in  welchem 
dieser  Gedanke  sich  verkörpert,  ist  von  Baco's  Tagen  an 
wie  zu  einem  Schiboleth  der  inductiven  Forschungsweise  ge- 
worden. Wenn  ich  avi^xa?  mit  ,Folterzwang^  übersetze,  so  ist 
diese  Uebertragung  durch  die  Bedeutung  des  Wortes  selbst, 
welches  soviel  als  ,Zwangsmittel'  besagt  (vgl.  z.  B.  De  articulis 
IV  142,  206,  210,  300,  302  Littrö),  nahegelegt;  empfohlen  wird 
sie  durch  den  Zusammenhang,  durch  Ausdrücke  wie  xaTY]Yop6Tv, 
xotT^Yopov,  d^oYTeXXovta,  ipjxiQvsüoixsvwv  im  Folgenden,  welche  insge- 
sammt  Aussagen  bezeichnen,  die  der  Natur  durch  die  hier 
geschilderten  künstlichen  Anstalten  abgerungen  werden,  und  es 
somit  zweifellos  machen,  dass  dem  Verfasser  in  der  That  die 
Vergleichung  des  Forschungsprocesses  mit  einem  Gerichtsver- 
fahren vor  Augen  schwebt.  Zu  allem  Ueberfluss  verwendet 
schon  Herodot  den  Ausdruck  in  der  hier  erforderten  Bedeutung: 
6  3^  dcYOfxevo^  iq  tak;  oc^ch(%(xq  o'iTW  5yj  l^aive  tov  eovca  Xdyov  (I  116). 
Wie  weit  der  Verfasser  unserer  Schrift  seiner  Zeit  vorangeeilt 


152  IX.  Abhandlung:    Gomperz. 

war^  dies  erhellt  auch  diesmal  aus  der  unzerstörbaren  Kraft, 
welche  das  von  ihm  geprägte  Gleichniss  bis  auf  den  heutigen 
Tag  nicht  veralten  liess.  Vgl.  Baco  De  augm.  scient.  II,  2 
(Works  ed.  by  Ellis-Spedding  I  500):  Quemadmodum  autem 
ingenium  alicujus  haud  bene  noris  aut  probaris,  nisi  eum  irri- 
taveris;  neque  Proteus  se  in  varias  rerum  facies  vertere  solitus 
est;  nisi  manicis  arcte  comprehensus;  similiter  etiam 
natura  arte  irritata  et  vexata  se  clarius  prodit  quam  cum 
sibi  libera  permittitur.  (Aehnlich  Nov.  org.  XCVIII,  Works 
I  203,  und  Prooem.  Magn.  Instaur.,  ib.  141).  Desgleichen  Pro- 
teus s.  Materia  in  der  Abhandlung  De  Veterum  fabulis,  Works 
VI  652:  Nihilominus,  si  quis  peritus  Naturae  Minister  vim  ad- 
hibeat  materiae  et  materiam  vexet  atque  urgeat  etc. 
,Es  ist  nicht  genug/  sagt  Schopenhauer  (Werke  VI  120),  ,das8 
man  verstehe,  der  Natur  Daumschrauben  anzulegen, 
man  muss  auch  sie  verstehen  können,  wenn  sie  aussagt.^  ,Wenn 
diese  Batterie'  (so  bemerkt  Coleridge  an  einer  Stelle,  welche 
Mill  Logik  III 2  159  der  Anführung  werth  erachtet  hat)  ,fur 
Davy  bloss  ein  Zufall  gewesen  und  nicht,  wie  es  wirklich  der 
Fall  war,  von  ihm  in  der  Absicht  erstrebt  und  erlangt  worden 
wäre,  um  seinen  Denkergebnissen  das  Zeugniss  der  Erfahrung 
zu  sichern,  die  materielle  Natur  dem  Verhöre  der  Ver- 
nunft zu  unterwerfen  und  ihr  wie  durch  Folterzwang 
unzweideutige  Antworten  auf  vorbereitete  und  vorbedachte 
Fragen  zu  entlocken:  dann  würde  man'  u.  s.  w.  Noch  vor 
wenigen  Wochen  hat  Feldmarschall  Graf  Moltke  dasselbe  Bild 
zur  lUustrirung  des  gleichen  Gedankens  verwendet  (s.  Neue 
Freie  Presse  vom  25.  October  1889). 

Schliesslich  sei  noch  darauf  hingewiesen,  dass  das  sonst 
meines  Wissens  nicht  bezeugte  Medium  {jLr^vu£a6ai  hier  mit 
gutem  Bedacht  gewählt  scheint,  um  die  ,Selbstthätigkeit'  der 
Natur  (vgl.  Kühner,  Gr.  Gramm.  *^  II  97)  zu  bezeichnen.  Die 
Medialform  präludirt  aufs  beste  dem  nachfolgenden  [xr^B'  auir, 
....  exoucra  i^iYJ. 

ßtil^STat  §£  TouTO  |A£v  7:up  To  <76vTpo^ov  ^AsyiAa  Sto^cTv  acTuav 
Bp'.jJW'CTjTt  xal  TCojJLotTwv,  OTCO)?  is,%\i,-^pr^'zoii  Tt  cföev  irspt  exe(va)v  wv  ounj 
£v  a{i.T;xavü)  to  c<p6YJvat  ^v].  Hier  sehe  ich  mich  genöthigt,  von 
der  seit  Cornarius  herkömmlichen,  auch  durch  Littr^'s  und 
Daremberg's  Uebersetzungen,   welche  to  cjvTpo^ov  mit  roip  ver- 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  153 

binden,  vertretenen  Auffassung  abzugehen.  Da  die  Verbindung 
von  ouvTpo(po;  weder  mit  ::up  zur  Bezeichnung  des  l|jLfUTov  6ep(i^v, 
noch  auch  mit  ^Xe-fiAa  nachgewiesen  ist,  so  lasse  ich  mich  bei 
der  Entscheidung  über  diese  Frage  von  den  nachfolgenden 
zwei  Erwägungen  leiten,  fo  ouvTpo^ov  von  9X^71*«  zu  trennen, 
erscheint  mir  als  eine  kaum  erträgliche  sprachliche  Härte. 
Zweifelhaft  kann  man  aber  darüber  sein,  ob  der  Zusatz  Tb 
ouvTpofov  das  fXsYIAoc  nur  als  einen  dem  Organismus  von  Haus 
aus  angehörigen  Bestandtheil  bezeichnen  (so  Fabius  Calvus: 
,pituitam  insitam  et  coaltam'),  oder  ob  derselbe  auf  einen 
Zustand  des  <f\iy[i.(x  hinweisen  soll,  welcher  seine  Zertheilung 
nothwendig  macht.  Ohne  mich  für  die  letztere  Alternative 
entscheiden  zu  wollen,  möchte  ich  doch  daran  erinnern,  dass 
nicht  nur  tpe^eiv  und  7:epiTp£(peev  schon  von  Homer  angefangen 
,fest,  dick  machen'  heisst  (man  vergleiche  auch  ^po^%  xpo^oet;, 
xpo^aXf«;  und  Tpa9sp6(;),  sondern  auch  ouvtpEoetv  mindestens  bei 
Plato  Phädo  96**,  Tim.  75*  in  gleicher  Bedeutung  begegnet. 
Zu  ersterer  Stelle  vergleiche  man  auch  die  Lexikographen, 
Etymol.  magn.,  Suidas,  Photius  s.  v.  Tpe9e(76ai,  die  insgesammt 
das  ouvTpe^sTflct  der  Phädostelle  durch  auv(aTaTat,  icif)YvuTat  wieder- 
geben, wobei  Photius,  der  wohl  aus  Boethos  schöpft,  auch  an 
das  homerische  -cpö^fi  xujxa  (A  307)  und  an  i  246:  oa/zivLa  8'  ^(jliou 
piev  öpe^l^a^  Xeuxotot  ^i/.ooL'o^  erinnert.  —  Es  scheint  im  Uebrigen 
zweckmässig,  den  Satz,  der  mancherlei  Schwierigkeiten  bietet, 
durch  eine  wörtliche  Uebersetzung  zu  verdeutlichen:  ,sie  (die 
Kirnst)  zwingt  aber  einerseits  das  Feuer,  den  verdickten 
Schleim  zu  zertheilen  durch  Schärfe  der  Speisen  und  der  Ge- 
tränke, damit  sie  an  etwas  Geschautem  einen  Anhaltspunkt 
gewinne  zur  Erkenntniss  von  Solchem,  dessen  Erschauen  {\Xt 
sie  nicht  im  Bereiche  der  Möglichkeit  lag.'  Der  Arzt  —  dies 
ist  der  Gedanke  des  Verfassers  —  veranlasst  den  Kranken, 
scharfe,  erhitzende  Speisen  und  Getränke  zu  sich  zu  nehmen, 
welche  die  Kraft  des  dem  Körper  innewohnenden  Feuers 
steigern.  Die  erhöhte  Körperwärme  aber  schmelzt  den  ver- 
dickten Schleim,  macht  ihn  dünnflüssiger  und  ermöglicht  es 
so,  dass  derselbe  ausgeworfen  werde  und  durch  seine  Be- 
schaffenheit dem  prüfenden  Arzte  die  erwünschte  Belehrung 
ertheile.  Die  Voraussetzungen  dieser  Argumentation  entbehren 
durchaus  thatsächlicher  Wahrheit,   entsprechen  aber  ganz  und 


lo4  IX«  Abhandlung:    Oomperx. 

gar  der  kindlichen  Physik  jener  Tage.  —  Die  Phrase  Siccix; 
TcXfjLi^piQTat  Ti  o^Odv  erscheint  auf  den  ersten  Blick  verdächtige  da 
TexfxaipofJLai  so  ungleich  häufiger  auch  bei  den  Zeitgenossen  des 
Verfassers  mit  einem  instrumentalen  Dativ  oder  mit  einem  von  ex 
oder  oicb  abhängigen  Genetiv  verbunden  wird.  Doch  fehlt  es 
nicht  an  einer  zutreffenden  Parallele.  Sie  findet  sich  in  der 
Rede  der  Platäer  bei  Thukydides  HI  53 :  TexfxaipopLevoi  .  .  .  .  xo  xe 
dir£p(k>TY)(xa  ßpoc/u  Sv^  was  Krüger  ohne  Zweifel  richtig  also  erklärt: 
,t6  t6  —  5v  kann  nur  von  T6X[jLaip6|jtevoi  regierter  Accosativ  sein : 
die  Frage  so  kurz  gestellt  deutend'  (das  noch  weiter  hinzugefligte 
,er8chliessend'  ist  von  Uebel).  An  unserer  Stelle  ist  der  Sinn  der, 
dass  das  Sichtbare  zum  Tsxfx'opiov^  d.  h.  zum  Erkenntnissmittel^ 
zum  Ausgangspunkt  von  Schlüssen  in  Betreff  des  Unsichtbaren 
erhoben  wird.  Man  vergleiche  beispielsweise  Eurip.  frg.  574  und 
811  N^.  Damit  Niemand  daran  denke,  den  von  A  dar- 
gebotenen Conjunctiv  des  1.  Medial- Aorists  auf  Grund  des  so- 
genannten Canon  Dawesianus  mit  dem  in  M  erscheinenden 
Futur  zu  vertauschen,  sei  auf  die  reiche  Stellensammlung  bei 
Kühner,  Gr.  Gramm.^  II  899  hingewiesen,  aus  welcher  die 
Nichtigkeit  jener  Regel,  zumal  in  Betreff  der  Sprache  Herodot's 
und  der  Tragiker,  sonnenklar  hervorgeht. 

xouTO  3'  au  rveup.«  wv  yuxvfy^opo't  68oTa(  le  icpocxivreat  xat  8p6fJi5t? 
sxßcaTai  xoTYjYopeXv].  Hier  überrascht  uns  zunächst  das  anderweitig 
nicht  nachgewiesene,  aber  dem  Streben  unseres  Autors  nach 
strenger  Sprachrichtigkeit  vollkommen  gemässe  Neutrum  xar^r 
Yopov,  desgleichen  das  wohl  nur  zufällig  sonst  nicht  vorkom- 
mende ionische  sxßtiojxai.  Auch  dass  xäiyjYopeTv  (und  selbst  xzn^- 
Yopoc;)  im  Sinne  des  , Aussagens'  und  nicht  des  ,Anklagens' 
verwendet  wird,  mag  angemerkt  werden,  da  die  Nichtbeachtung 
dieser  Gebrauchsweise  willkürliche  Aenderungen,  z,  B.  bei 
Lysias  XIII,  31  (s.  Gebet,  Variae  lection.  p.  37!)  zur  Folge 
gehabt  hat.  Freilich  hat  schon  der  treffliche  alte  Mätzner 
zu  Antipho  I  10  völlig  zutreffend  bemerkt:  ,Notandu8  .... 
usus  verbi  xaxYjYopeiv  pro  xaistwetv.'  —  Als  eine  nicht  erweis- 
bare, aber  nicht  eben  unwahrscheinliche  Vermuthung  mag  es 
ausgesprochen  sein,  dass  die  hier  erwähnten  zur  Erprobung 
des  Athems  dienenden  anstrengenden  Promenaden  von  Hero- 
dikos  von  Selymbria  mögen  in  Anwendung  gebracht  worden 
sein,   und   dass   eben  hierauf  der  im  sechsten  Buch  der  ,Epi- 


Die  Apologie  der  Heilkanst.  155 

demien'  gegei^  ihn  geäusserte  Tadel  zielen  mag,  vgl.  oben 
S.  127.  Diese  und  andere  künstliche  Veranstaltungen  zu  diagno- 
stischen Zwecken  finden  in  der  hippokratischen  Sammlung  nur 
zwei  wenig  erhebliche  Parallelen ,  auf  welche  Daremberg,  der 
in  unserer  Stelle  ,un  tr^s-grand  progr&s  sur  la  vöritable  möde- 
cine  de  Töcole  de  Cos'  erkannte  (p.  20),  hingewiesen  hat  (p.  24), 
nämlich  De  locis  in  homine  34  (VI  326  L.)  und  De  morbis 
n  61  (VII  94  L.).  So  häufig  im  Uebrigen  einerseits  z.  B.  von 
schweiss-  oder  urintreibenden  Mitteln  die  Rede  ist  und  in  so 
reichem  Masse  andererseits  der  Urin  der  Kranken  oder  ihre 
Schweisse  als  diagnostische  Hilfsmittel  verwendet  wurden,  so 
werden  die  ersteren  doch  immer  zu  therapeutischen,  nicht  zu 
diagnostischen  Zwecken  verordnet.  Wenn  an  unserer  Stelle 
der  Arzt  als  ein  experimentirender  Forscher  erscheint,  der  mit 
Absicht  und  Bedacht  Veränderungen  in  den  Functionen  des 
kranken  Organismus  hervorruft,  nicht  um  die  Krankheit  zu  heilen, 
sondern  um  vorerst  ihre  Erkenntniss  zu  ermöglichen,  so  bleiben 
wir  im  Unklaren  darüber,  inwieweit  hierdurch  das  thatsächliche 
Verfahren  einzelner  besonders  vorgeschrittener,  subtilerer  Prak- 
tiker, wie  Herodikos  einer  gewesen  zu  sein  scheint,  geschildert 
und  inwieweit  nur  den  Anforderungen  oder  der  Auffassung 
eines  weit-  und  tiefblickenden  geistvoUen  Laien,  wie  unser 
Apologet  es  war,  Ausdruck  gegeben  wird. 

\hp(axd^  TS  TouToi(7i  Totac  ^posipr^fjLevoig  a^ouffa  Oepfxaiv  uSocrcov 
axo7cvo{Tjat  Twpl  5aa  TexjAaipovTa«  (TexfxaipeTai)].  Dieser  Satz  ist  in 
sprachlicher  Rücksicht  durch  die  zwei  nebeneinander  gestellten 
instrumentalen  Dative  iTzoiu^foi-fpi  und  ::upl  bemerkenswerth,  eine 
Erscheinung,  die  sonst  wohl  nur  bei  Dichtern  begegnet,  vgl. 
Lobeck  zum  Aias  V.  310  und  400.  Im  Uebrigen  würde  ich 
denselben  kaum  einer  Erklärung  bedürftig  glauben,  wenn  ihn 
nicht  Daremberg  aufs  gröblichste  missverstanden  hätte.* 

Die  antike  Physiologie  hat  zwei  völlig  verschiedene  Er- 
scheinungen, die  Hautausdünstung  und  die  Absonderung  der 
Schweissdrüsen,  unterschiedslos  vermengt.   Damit  hängt  es  wohl 


*  ,.  .  .  car  il  parait  Evident  que  dans  ce  singulier  passage  ]'autear  a 
voulu  dire  que  les  maladies  tiennent  k  Teau  (phlegme),  a  Tair  et  au  feu 
et  qu*on  peut,  par  des  moyens  artificiels,  reconnaitre  sous  la  d^pendance 
dnqnel  de  ces  ^I^ment«  Celles  qui  se  manifestent  sont  plac^es/  (Oeuvres 
choisies  d'Hippocrate  ^  47). 


1d6  IX.  Abhandlung:    Gompers. 

zusammen,  dass  die  diesen  Gegenstand  betreffenden  Theorien, 
je  nachdem  dieser  oder  jener  Qesicfatspunkt  vorwaltet,  ein 
sehr  ungleiches  Gepräge  zeigen.  Den  Einen  ist  der  Schweiss 
ein  blosses  Erzeugniss  der  Vaporisation  und  der  ihr  nach- 
folgenden Condensation,  Anderen  gilt  er  als  ein  Rückstand, 
welcher  übrig  bleibt,  nachdem  die  Sonne  die  feineren  Bestand- 
theile  der  Hautabsonderung  verflüchtigt  und  entführt  hat.  Auf 
dem  ersteren  Standpunkt  steht  der  Verfasser  der  Schrift  De 
flatibus,  der  das  Entstehen  des  Schweisses  wie*  folgt  schildert 
(c.  7;  VI  102  L.):  auvsp^bv  8*  auTw  (sc.  tw  aspt)  to  otjxa  eorw 
vfyß.zxcti  Y^P  xXtaivofxsvov ,  %ol\  Y^veTai  £§  oütoO  TCV6Ü|jLa'  toü  ^k  zVijjjLaxo? 
TzpooTMno'noq  xpb?  tou<;  x6pou(;  tou  aü>(i.aTo^  ISpb)^  Yfvexai.  to  y^P  wvsöjiÄ 
ouvicjrajjievov  üBwp  y^eiiMf  xat  8ta  itov  icopwv  JteXÖbv  Sqco  Trepaioutat  xbv 
Oüxbv  xpoxov  ovxep  oltzo  xwv  sij/ofxevwv  uBax(i)v  axpLO?  szavi(«)v  ijv  l^tj 
ax6pe(i)ixa  xpb^  5  xi  XP^<  xpoaxixTsiv  tc^x^^^x«'.  xal  xuxvouxai,  xal  oxa- 
Yove?  dxOTCiircouatv  dncb  xaiv  acofjLaxcov  oI(;  äv  6  dxfxb^  xpoaxiircy).  (Ich 
habe  die  Stelle  so  geschrieben,  wie  sie  in  A  erscheint,  von 
G(i)[jiixü)v  abgesehen,  was  MR  darbietet,  während  in  A  das  hier 
sinnlose  xo{JLdx(i)v,  zu  7:a)[jLaxa)v  corrigirt,  zu  lesen  ist;  dass  xpc; 
vor  5  XI  xpTJ  zweimal  geschrieben  ward,  verdient  kaum  an- 
gemerkt zu  werden,  ebenso  wenig,  dass  xepaiouxai  aus  icapssuxai 
corrigirt  ist.  Dass  im  vorhergehenden  Satze  das  in  A  fehlende 
aOpoioOiv  ein  Glossem  zu  ouvaXiffOf)  ist,  und  dass  statt  .fxuBpc^ 
trotz  des  Anklanges  an  das  anaxagoreische  |X'jBpo(;  dtiicupo«;  mit 
A  und  M  a[L\)hp6(;  zu  schreiben  ist,  bemerke  ich  im  Vorüber- 
gehen, weil  weder  Littre  noch  Ermerins  oder  Reinhold  die 
Berichtigungen  vorgenommen  haben.)  Den  zweiten  dieser 
Standpunkte  vertritt  der  Verfasser  des  merkwürdigen  Buches 
De  aer.,  aqu.  et  loc.  8  (II  32 — 34  L.),  der  die  Schweiss- 
bildung  mit  der  Entstehung  salziger  Rückstände  vergleicht. 
Ebendahin  gehört  der  empedokleische  Vergleich  des  salzigen 
Meerwassers  mit  dem  Seh  weisse,  der  zwar,  wie  Aristoteles 
Meteorol.  11  3,  357  '^  25  mit  Recht  klagt,  bei  Empedokles  selbst 
und,  wie  wir  hinzufügen  können,  wohl  auch  beim  Sophisten 
Antiphon  (Fgm.  105  Blass)  in  verworrener  Weise  ausgeführt 
war,  aber  an  sich  eine  klare  Durchführung  gestattete,  wie  die 
folgende  Nebeneinanderstellung  lehrt: 


Die  Apolo^e  der  Heilknnsk. 


167 


Anazagoras    (Aetii    Plac.    III    15, 
Diels  Doxogr.  p.  381): 


TOü  xox'  apxtjv  Xt|JLvaliovTO^  ü^poö 
xcpixa£VToq  iwcb  T^q  f|Xiax^^  icepi- 
9opdf?  %a\  Tou  f  /axfltpou  (1.  Xe- 
TTTOTötTOü,  Diels  schlug  XsTTcorepou 
vor)  e§aTjAtc0^vTo<;  et^  aXuxtSa 
xal  TCtxpiav  TO  Xotwbv  UTCoaTijvai. 


De  aSr.,  aqu.  et  loc.  1.  1.: 


Toc  (xev  ouv  5(xßpca  (sc.  udorca)  kou- 
fOTaxa  xal  ^^uYA/zma  im  xal  Xe- 
WTOTora  xal  XafjLicpoTara  •  ttqv  Te 
•yap  opx^v  6  f^Moq  avoYSt  *al  «v- 
apxa^si  TOU  u8aTo;  t6  xe  XeircoiaTOv 
xal  xoucoTaiov  ^ijXov  ik  o\  ÄXe^ 
xoi£oiX7(v*  xb  (xev  ^ap  aXfjLupbv  Xei- 
irexai  outoO  uxb  ?cax^9^  xal  ßap^o^ 
(1.  wfltxso?  xal  ßopeo?)*  xal  •^TVSTai 
aXe^  ....  xal  e5  aufwv  töv  ov- 
6p<ji)X(i>v  aY^'  "^0  Xexc6TaTov  v/^q 
i^KoZoq  xal  xou^ototov  xtI. 

Unser  Autor  will  augenscheinlich  sagen,  dass,  gleichwie 
man  durch  Verdampfung  verschiedener  Wässer  Rückstände 
gewinnt,  welche  uns  ein  ürtheil  über  ihre  Beschaffenheit  ge- 
statten, so  auch  die  durch  die  angegebenen  Mittel  künstlich 
hervorgerufenen  Schweisse  derartige  Rückstände  sind  oder  ent- 
halten, welche  den  Sinnen  des  prüfenden  Arztes  qualitative 
Verschiedenheiten  zeigen  und  dadurch  mannigfache  Schlüsse 
auf  die  Zustände  und  Vorgänge  des  Organismus  zu  ziehen 
gestatten.  Es  bedarf  schliesslich  nur  noch  der  Bemerkung, 
dass  die  antiken  Aerzte,  wie  wir  zwar  nicht  aus  den  Schriften 
der  hippokratischen  Sammlung,  wohl  aber  aus  zahlreichen 
Stellen  Galen's  ersehen,  in  den  Seh  weissen  der  Elranken  wie 
der  Gesunden  in  der  That  eine  reiche  Mannigfaltigkeit  quali- 
tativer, nach  Farbe,  Geruch  und  Geschmack  differenzirter  Be- 
schaffenheiten erkannten  oder  zu  erkennen  glaubten  (IV  584, 
VI  250—251,  VIII  374,  X  583,  XII  282—283,  XVI  217  Kühn). 

e^eupYjxev  oüv  xal  TOiaöxa  TCC|xaTa-  xal  ßpa)|jiaTa,  ä  —  ÄtappsTv 
TToist  &  oux  (äv  Bi£pp6r^  [iri  touto  xaOovra.].  Dass  die  Verbindung 
von  KOjjLara  und   ßpwiAaxa  nicht  etwa  gorgianische  Vorliebe  fiir 


*  Die  selbstverständliclie  Besserung  ist  schon  von  Koraes  vorwegge- 
nommen ;  eine  Berichtigung  entgegengesetzter  Art  scheint  erforderlich  in  der 
Bo^a  des  Metrodoros  über  die  Entstehung  des  Meeres:  M7)':p<>6a>po{  6ia  to  Sit]- 
6eio6at  oia  t^?  yf)?  jjLeT£iXr)^lvai  tou  respi  aun^v  izdyoM^  (1.  izct-^ioi)  xoBdbcsp  xa  8ia 
rrjc  TE^pof  &Xt2^d(ji£va  (Doxogr.  p.  382*). 


158  IX.  Abhandlung:    Gotnperx. 

Reimspiele  beweise ^  werden  auch  diejenigen  zugeben,  die 
aus  der  Paarung  von  Texvtj  und  tuxt^;  7  und  von  zsvoi;  und 
/p6vo<;  11  einen 'derartigen ,  wenngleich  unberechtigten  Schluss 
ziehen  zu  dürfen  glaubten.  Auch  in  Schriften,  die  jedes  rhe- 
torischen Schmuckes  bar  sind,  begegnet  diese  durch  die  Ver- 
wandtschaft der  zwei  Begriffe  und  überdies  durch  das 
homerische  ßpwa^v  xe  xoctv  xe  jedem  G-riechen  so  überaus  nahe- 
gelegte Verbindung;  man  vergleiche  Epidem.  11  2,  11  (V  88 L.): 
Ta  ßp(t)(juzT(Z  xat  Ta  7c6[xaxa  Tcsipri^  S&T  xx£. ,  De  prisca  med.  15 
(I  604  L.):  i\y  oTfJiat  Iyw^e  xauTa  (1.  xauxa  mit  Ermerins,  der 
Marcianus  bietet  das  Wort  von  erster  Hand  ohne  Lesezeichen, 
von  zweiter  x'auxa)  xojiaxa  %a\  ßptifxaxa  auxoTciv  urcap^eiv  oiai  icdvxc^ 
/pb)fxs6a,  ib.  20  (I  622  L.):  2oxi  ^ap  xat  oXXa  icoXXa  ßp(i>{JLaxa  xat 
TTSfjLaxa  [<p6aet,  om.  AM]  Tcovrjpa,  d^  (so  AM  statt  %atC)  StoxiÖTiCi  xbv 
av6p(i>xov  Ol)  xbv  ouxbv  xpo^rov,  Xen.  Memor.  IV  7,  9:  —  xi  ßpci^ixa 
YJ  xt  TzGi[Ka  tj  TCoToc;  tcovo^  aujA^epot  ocuiw  xx£.,  Plato  Ges.  VI  782": 
—  xal  TC(K>|jiax(i>v  xe  afxa  xat  ßp(o[JLdxu>v  e7n6u(jLi^|jLaxa  xavxoSanca  xxe., 
Plato  Critias  115^:  7cci)(xaxa  xal  ßp(j(>{jLaxa  xal  aXeCpLiJUZxa  ^epcov  xxi.  — 
ä  vor  oüx  av  war  im  Archetypus  offenbar  ausgefaUen,  und 
die  kleine  Lücke  ist  in  M  gar  nicht,  in  A  unrichtig  und  nur 
in  dem  Stammvater  von  R  richtig  ausgefüllt  worden. 

ixepa  (j^ev  ouv  xpb^  exepcov  xai  oXXa  ^C  oXXcov  eaxl  xd  xe  Bt(6vxa 
xa  x'  e^aY^eXXovxa,  öaxe  ou  Ocopiaaiov  ouxcov  xa?  x'  drtcxta;  y^jpo'tiitixipatq 

YivecOac  xig  x'  erf/ß^P^t^^^^  ßp^^X'^'f^P*??  ®^'^***  ^'*  aXXoxpiwv  ippiiQVEioiv 
Ttpoq  xTjV  Q£p27:e6ou9av  ouve^tv  £p[xr|V£uo{jiiv(i>v].  Dieser  Satz,  der  bis- 
her nur  von  Comarius  annähei*nd  richtig  wiedergegeben,  von 
den  übrigen  Uebersetzem  aber  mehrfach  in  fast  grotesker 
Weise  missverstanden  worden  ist,  bedarf  jedenfalls  eines 
Wortes  der  Erklärung.  Als  der  Hauptgedanke  erscheint 
mir  dieser.  Die  Unmöglichkeit,  die  Ejrankheitsprocesse  direct 
wahrzunehmen,  und  die  Nothwendigkeit,  sie  auf  indirectem 
Wege  zu  erschliessen ,  bewirkt  eine  Verzögerung  der  ärzt- 
lichen Behandlung,  welche  viele  ihrer  Misserfolge  entschuldigt. 
Der  Verfasser  denkt  hierbei  vorzugsweise,  wenn  nicht  aus- 
schliesslich, an  die  im  Vorangehenden  besprochenen  Aus- 
scheidungen, welche  wieder  in  überwiegendem  Masse  durch 
künstliche  Veranstaltungen  dem  Körper  entlockt  werden.  Mit 
diesem  Gedanken  verschränkt  sich  ein  zweiter,  der  nicht 
zu    gleich  unzweideutig    klarem  Ausdruck  gelangt   ist.     Nicht 


Die  Apologie  der  Heilkunsi.  159 

nur  von  indirecter  (dies  liegt  in  icp6;,  Sia  und  in  aXXoxpiwv), 
sondern  auch  von  mannigfaltiger  Art  (ixepa  —  aXXa)  ist 
die  diagnostische  Erkenntniss.  Um  zu  verstehen,  wie  der  Ver- 
fasser dazu  gelangen  konnte,  hierin  nicht,  wie  man  zunächst 
denken  sollte,  eine  Förderung  der  Differential-Diagnose,  sondern 
ein  Moment  der  Verzögerung  zu  erblicken,  thut  es  Noth,  sich 
einen  concreten  Fall  auszumalen  und  denselben  von  seinem 
Standpunkt  aus  zu  beurtheilen.  Der  Ejranke  —  so  mögen  wir 
uns  denken  —  wird  von  einem  Schüttelfrost  oder  einem 
hitzigen  Fieber  befallen.  Der  Arzt  erkennt,  dass  schwere 
innere  Störungen  vorliegen,  ohne  jedoch  über  die  Natur  oder 
den  Sitz  der  Elrankheit  irgend  eine  Vermuthung  hegen  zu 
können.  Er  will  daran  gehen,  den  künstlichen  diagnostischen 
Apparat,  von  welchem  vorher  die  Rede  war,  in  Bewegung  zu 
setzen.  Gäbe  es  nun  blos  eine  oder  sehr  wenige  Arten  der 
Naturbefragung,  gälte  es  beispielsweise  nur  Seh  weisse  hervor- 
zurufen, so  wäre  es  —  nach  den  Voraussetzungen  unseres 
Autors  —  ein  Leichtes,  eine  rasche  Antwort  auf  die  an  die 
Natur  gerichtete  Frage  zu  erlangen.  Da  es  aber  in  Wahrheit 
nicht  so  steht,  da  bei  verschiedenen  Krankheiten  verschiedene 
Arten  von  Ausscheidungen  den  erwünschten  Aufschluss  er- 
theilen,  so  muss  der  Praktiker  einen  Theil  seines  diagnostischen 
Apparates  nach  dem  andern  spielen  lassen,  bis  ihm  schliesslich 
auf  Grund  des  einen  oder  des  andern  der  angewandten  Mittel 
(TQ^q  etepwv)  die  durch  dieses  oder  jenes  Organ  (pC  oXXwv)  er- 
folgende Ausscheidung  die  unerlässliche  Aufklärung  gewährt. 
Was  sprachliche  Einzelheiten  betrifft,  so  muss  meines 
Erachtens  unter  auTöv,  welches  den  a^toria*;  und  e^xsipTQ^w?  nicht 
vorangestellt  sein  könnte,  wenn  es  nicht  zu  beiden  Worten 
gehörte,  ein  Begriff  wie  vooTrjfjLorwv,  ^aOäv  u.  dgl.  verstanden 
werden.  Mit  solch  einem  ,objectiven  Genetiv*  kann  aber  azt- 
OTia?  ebenso  gut  verbunden  sein,  wie  etwa  Isaios  IX  19 
TÄv  fjLTi  '^eyoiii'iiii^  irforiv  (was  mit  Recht  durch  xepl  twv  jx.  y. 
TOGTtv  erklärt  wird)  oder  —  mit  etwas  veränderter  Bedeutungs- 
nüance  —  Thukydides  I  10  xoXX^v  äv  6l[t.oa,  dnrtcmav  vqq  Suvöfixeüx; 
tdiq  liuEiTa  sTvai  geschrieben  haben;  vf/Eiprf^ataq  outcÖv  aber  ist 
nicht  anders  gesagt  als  i^i/eipr^oiv  xcov  'EtuixsXü^v  oder  3(a  xo 
-zay^eiact  tyjv  eTctxetpTQCiv  -iroteTaOat  2)v  Äv  Y^waiv  (Thukydides  VII  53 
und  I  70).    oüTwv   endlich   tritt  nicht   minder  unvermittelt   auf 


160  IX.  Abhandlung:    Gomporz. 

als  z.  B.  11  $(a  To  ßpaSeux;  autbv  iid  tov  Oeponcsucovra  eXOeiv,  wo 
der  ELranke  im  Vorangehenden  ebenso  wenig  ausdrücklich  ge- 
nannt ist  als  hier  die  Krankheiten.  Schliesslich  sei  nur  darum, 
weil  meine  Uebersetzung  hier  eine  freiere  sein  musste^  darauf 
hingewiesen,  dass  ipfjLvjvsuopLevcov,  welches  natürlich  passivisch  zu 
verstehen  ist,  eben  zu  ourcov  gehört  (,da  die  Krankheiten  — 
verdolmetscht  werden^). 

Wenn  Littr^'s  Wiedergabe  des  ersten  Satzgliedes  richtig 
wäre  (,0n  le  voit,  les  excr^tions  n'ont  pas  un  rapport  constant 
avec  les  renseignements  qu'elles  foumissent,  et  varient  suivant 
les  voies  qu'elles  suivent'),  so  würde  der  Autor,  wie  Da- 
remberg  mit  Recht  bemerkt^  einen  Zweifel  an  dem  Werth  der 
diagnostischen  Anzeichen  aussprechen,  während  er  in  Wahrheit 
im  Folgenden  nur  von  dem  verspäteten  Beginn  der  ärzUichen 
Behandlung  spricht.  Daremberg  seinerseits  versieht  es  darin, 
dass  er  die  Worte  liepa  ....  izph^  exepwv  ....  iari  durch  ,le8 
mati&res  ....  sont  di£ferentes  suivant  les  maladies  qu'elles 
revMent^  übersetzt,  eine  Wiedergabe,  die  ebenso  sprachlich 
unmöglich  ist  wie  jene  Littr^s.  Als  ein  blosses  Curiosum 
darf  es  schliesslich  vermerkt  werden,  dass  die  Worte  hC  aXXo- 
Tp(ü>v  ep(AY2veuo|xev(«)v  nicht  nur  von  Fabius  Calvus,  sondern  sogar 
noch  von  Ermerins  auf  mündliche  oder  schriftliche  lieber- 
lieferung  der  ärztlichen  Kunst  bezogen  worden  sind  (,cum 
per  aliorum  scripta  medica  prudentia  peritiaque  paretur' 
F.  Calvus,  ,cum  per  aliorum  expositionem  ad  medici 
curantis  cognitionem  narratione  devenerint'  Ermerins). 

14.  "ÜTi  (JL£v  ouv  I  xal  Xo-fou^  I  ev  ecourj^  |  euwöpoü^  |  i^  xa? 
eictxoupia^  iyei  triipixfj,  xal  oüx  euBiopOuTotat  Btxaui)^  oux  St*  e^x^^potv; 
Tfjai  voycotffiv  f,  iy/j&ipeM[LViOL^  avaixapn^TO'Jc  äv  xape/ot,  |  oT  ts  v5v  |  Xe- 
YOjjievoi  I  Xovoi  SrjXo'jatv  |  at  xe  twv  |  e'!$6xu)y  |  xijv  xexvijv  eTaBe^te^ 
,äq  ex  xii^v  Ip^iDV  iiciSetxvuoucty,  ob  xb  Xsysiv  xaxa{ji£XiQ9avx£^,  aXXa  xt^v 
icioxtv  x(o  7:XiqO£'.  e^  o>v  div  iBoxriv  cix6toxepr|V  riY£v{A£voi  i)  £^  «Lv  dhr 
dxo67(i><7iv].  Die  rhythmische  Composition  des  Epilogs  wird  zu- 
mal jetzt,  nachdem  er  von  einem  lästigen  Einschube  der 
jüngeren  Handschriften  befreit  ist,  jedem  Ohre  fühlbar  sein. 
Ich  habe  insbesondere  die  deutlich  hervortretenden,  theils  aus 
je  einem  Wort,  theils  aus  eng  verbundenen  Satztheilen  be- 
stehenden Cretici  und  Päonen  hervorgehoben,  die  sich  am 
Anfang   des   Neben-   und   des   Hauptsatzes,    also   gerade    dort 


Die  Apologie  der  Heillranst.  161 

vorfinden,  wo  die  Stimme  des  Redners  naturgemäss  ansteigt. 
Auch  die  chiastische  Responsion  beider  Stellen  ist  der  Be- 
achtung werth,  nicht  minder  der  Wort-Creticus  des  von  seinem 
Bezüge  gesperrten  euTcopou^j  desgleichen  die  Wiederholung  der 
zwei  den  Nachsatz  beginnenden  Versfüsse,  welche  dem  grösseren 
Nachdruck;  mit  dem  der  Hauptsatz  zu  recitiren  ist.  Voll- 
kommen entspricht.  Man  vergleiche  die  Bemerkungen  des 
Aristoteles  Rhetor.  III  8  über  die  Verwendung  des  päonischen 
Rhythmus  in  der  Kunstprosa  von  der  Zeit  des  Thrasymachos 
angefangen  nebst  Spengel  im  Commentar  II  389  S,  und 
Blass  Attische  Beredsamkeit  I'^  251  flF.  Ob  der  rhythmische 
Anklang  an  der  verwandten  Stelle,  Plato  Protag.  324*^  (w? 
jxev  ouv  et)^T(i)^  —  &^  Y'  e'jloI  ^atvsTat)  oder  323  •  (Sxt  jx^v  ouv 
xovT*  ov^pa  eixoTU);)  zußtUig  ist  oder  nicht,  muss  dahingestellt 
bleiben. 

Gewisa  nicht  absichtslos  geschieht  es,  dass  der  Autor 
hier  am  Schlüsse  der  Rede,  wo  er  den  Gesammtinhalt  derselben 
zusammenfasst^  gleichsam  einen  mittleren  Curs  einhält  zwischen 
dem  Zuviel  und  dem  Zuwenig  früherer  Aeusserungen.  Weder 
wird  hier  die  Heilkunst  mit  ihrer  blossen  Naturbasis  identificirt, 
noch  auch  versteigt  sich  der  Verfasser  zu  so  gewagten  Be- 
hauptungen in  Betreff  der  thatsächlichen  Leistungen  der  Aerzte, 
wie  sie  uns  im  9.  und  am  Beginn  des  10.  Abschnittes  begegnet 
sind.  Nicht  von  unfehlbaren  Rettungen  und  Heilungen,  sondern 
nur  von  Hilfeleistungen  (exixouptai)  und  von  der  Vermeidung 
schwerer  Missgriflfe  (avafjLapxYjTou?  Sv  xapex^i)  ist  nunmehr  die 
Rede,  und  die  Arzneikunst  wird  hier  im  letzten  Grunde  als 
gleichbedeutend  mit  dem  Vorhandensein  eines  Inbegriffs  von 
Einsichten  (Xo^oi)  hingestellt,  in  ganz  ähnlicher  Weise  wie 
etwa  Aristoteles  im  1.  Capitel  der  Rhetorik  (merkwürdigerweise 
mit  einem  deutlichen  Seitenblick  auf  eben  die  Medicin)  nicht 
das  TTsXaai  für  die  Aufgabe  dieser  Kunst  erklärt,  sondern  to 
iSeTv  Ta  uxapxovTa  xtOava  izzpi  £x,a(rcov.  Unser  Apologet  scheint 
die  Hörer  und  Leser  geradezu  mit  dem  Eindruck  entlassen  zu 
wollen,  dass  der  Bestand  der  Heilkunst  als  eines  Systems  von 
Lehrwahrheiten  von  dem  durch  die  jedesmalige  Stärke  der 
Leiden  sowohl  als  durch  die  Zulänglichkeit  der  einzelnen  Prak- 
tiker bedingten  Mass  der  erzielten  Heilerfolge  unabhängig  und 
von  diesem  scharf  zu  unterscheiden  ist. 

Sitxvnpber.  d.  phil.-hiat.  Cl.    CXX.  Bd.  9.  Abh.  11 


162  Q-  AbhandloDif :    Gonpert. 

Mit  dem  von  A  dargebotenen  i-^/etpoiti  vergleiche  man 
,  die  auf  ionischen  Inschriften  (Bechtel^  Nr.  156)  und  bei  Herodot 
vereinzelt  vorkommenden  Formen  des  fälschlich  so  genannten 
attischen  Optativs,  welche  Curtius,  Das  Verbum  der  griechischen 
Sprache  11  ^  109  zusammengestellt  hat.  Dass  diese  Formen  in 
der  alten  Atthis  ungleich  verbreiteter  waren,  als  man  bisher 
annahm,  hat  Rutherford,  The  new  Phrynichus  442 — 448,  end- 
giltig  erwiesen.  Aus  den  spärlichen  inschriftlichen  Zeugnissen 
zieht  Meisterhans,  Grammatik  der  att.  Inschr.^  132  die  Summe 
mit  den  Worten:  ,Der  Optativ  Praes.  endigt  auf  -|Jit  .  ,  .,  aber 
bei  Contraction  auf  -eTQv/  —  TwttaixsXeiv  mit  dem  Accusativ,  eine 
Construction,  welche  die  Wörterbücher  überhaupt  nicht  kennen, 
ist  im  Uebrigen  nur  aus  dem  üokm%6^  des  Antiphon  (mag 
dies  nun  der  Sophist  oder  der  Redner  sein):  —  xat  ^oxsiv  xa 
TCpaYfxaia  xaiaiJLeXeTv  W  oivou  i^|ac(ii)[i.£vov  nachgewiesen,  wozu 
Priscianus  XVIII  §  230  ausdrücklich  bemerkt:  xoraiJLeXeTv  toütwv 
xai  xatuxa  (Sauppe,  De  Antiphonte  sophista  16).  Aus  ionischer 
Prosa  kenne  ich  sonst  nur  einen  Beleg  des  Verbums:  De 
articulis  14  (IV  120  L.),  wo  dasselbe  ebenso  wie  sonst  mehr- 
fach, so  bei  Sophokles,  Plato,  Xenophon,  absolut  gebraucht 
wird.  —  Zum  Gegensatze  der  xicrt?  des  Gesichts  und  jener  des 
Gehörs  —  ein  in  jener  Zeit  offenbar  beliebter  Gemeinplatz  — 
vergleiche  man  Heraclit.  Fp^m.  15  By water:  C(p6aA(jiot  twv  wt«v 
flcKpißdcrepoi  ixipiüpe?,  Herodot  I  8:  wt«  y^P  ^YX^tvei  avOpcöxoiffiv  eovra 
cbciaxcxepa  i^OaXfxioy  und  schliesslich  allenfalls  in  Betreff  des 
Ausdrucks  Antiphon:  oi  f^tp  ovöpwxoi  axxa  äv  6pu>(7t  tjj  5^et  iciaxo- 
xepa  VjYCüvxat  i)  ol?  tlq  a^ave;;  ijxst  6  tksrf/jo^  vfiq  aXv)Oeta^  (Antiphon tis 
orat.  ed.  Blass«,  p.  121)  oder  Thukydides,  I  73,  2. 


Die  Apologie  d«r  Heilknnst.  163 


Anmerkimgen  und  Excurse. 


Seite 
1  Littr^,  Ton  dem  man  aus  vielen  Gründen  erwarten  sollte,  dass  er  5 
die  Bedeutung  unserer  Schrift  erkannt  und  gewürdigt  hätte,  hat  ihr  augen- 
scheinlich nur  sehr  geringe  Aufmerksamkeit  gewidmet.  Er  gab  ihr  kein 
Wort  der  sachlichen  Erklärung  mit,  und  von  den  zwei  Sätzen,  welche  die 
Einleitung  bilden,  ist  der  zweite  dazu  bestimmt,  der  Schrift  Ilepi  "^yffi 
Leser  nicht  zu  gewinnen,  sondern  zu  entziehen:  ,0n  prendra  une  id^e  tr^s- 
suffisante  de  Tenchainement  des  id^es  et  de  la  nature  des  arguments  en 
parcourant  les  sommaires  que  j*ai  plac^s  en  tete  des  chapitres'  (VI  2).  Viel- 
leicht liefert  das  Sturmjahr  1848,  in  welches  die  Beschäftigung  Littr^^s  mit 
diesem  Theil  der  hippokratischen  Sammlung  fällt,  die  Erklärung  dieser  Ver- 
sänmniss.  An  einer  späteren  Stelle,  VIII  2 — 3,  kommt  er  mit  einigen  Worten 
auf  die  Schrift  ,von  der  Kunst'  zurück,  erkennt  die  von  Spitzfindigkeit  nicht 
freie  Geschicklichkeit  des  Verfassers  an  (,rauteur,  bien  que  subtil,  argu- 
mente  avec  une  certaine  habilet^*),  reiht  dieselbe  sammt  den  Schriften 
De  natura  hominis,  De  morbo  sacro  und  De  flatibus  in  die  Kategorie  der 
ursprünglich  zu  mündlichem  Vortrag  bestimmten  Reden  ein  und  erinnert 
hierbei  an  die  Ijsianische  Liebesrede  in  Plato's  Phädrus  gleichwie  an  die  Ge- 
wohnheit jenes  Zeitalters,  auch  Fragen  der  Wissenschaft  vor  einem  engeren 
oder  weiteren  Kreise  von  ZuhOrern  zu  erörtern.  Dass  unsere  Rede  ein 
weitaus  allgemeineres  Thema  in  unvergleichlich  kunstvollerer  Weise  be- 
handelt als  die  übrigen  dort  genannten  Schriften,  wird  nicht  hervorgehoben, 
ebenso  wenig  erkannt,  dass  dieses  Büchlein  nicht  aus  der  Feder  eines 
Arztes  geflossen  ist.  Der  letztere  Umstand  ist  dem  Herausgeber  des  Hippo- 
krates  so  vollständig  entgangen,  dass  er  dasselbe  in  seiner  Einleitung  (I  352  ff.) 
im  Verein  mit  Büchern,  wie  es  jene  De  morbis.  De  fistulis.  De  ulceribus 
u.  8.  w.  sind,  in  die  vierte  seiner  eilf  Classen,  das  heisst  in  diejenige  ver- 
setzt, welcher  die  ,^crits  de  T^cole  de  Cos,  de  contemporains  ou  de  disciples 
d^Hippocrate*  angehören  (I  436).  Von  der  Schrift  De  arte  wird  überdies 
I  356  gesagt,  dass  sie  von  den  frühesten  Zeiten  an  einen  Bestandtheil  der 
hippokratischen  Sammlung  gebildet  habe,  woraus  aber  noch  nicht  in  un- 
widerleglicher Weise,  ,d'une  maniöre  incontestable',  hervorgehe,  dass  sie  das 
Werk  des  Hippokrates  selbst  sei.  Daremberg  will  das  Schriftchen  nicht 
der  Schule  des  Hippokrates  und  noch  weniger  diesem  selbst  zuschreiben,  doch 
entstamme  es  seiner  Zeit,  zugleich  freilich  auch  der  Zeit  des  Plato  (,puisque 
ces  gprands  genies  ont  M  un  moment  contemporains*  p.  26).  Im  Uebrigen 
findet  er  darin  eine  Polemik  gegen  die  Sophisten,  zumal  gegen  diejenigen, 
deren  Haupt  Gorgias  gewesen  sei  (über  Anderes  s.  Gommentar  zu  2),  und 
hat  er  die  Schrift,  die  er  zugleich  für  einen  Bestandtheil  einer  dogmatischen 
oder  dialektischen  und  einer  rednerischen  Gruppe  der  hippokratischen  Samm- 
lung erklärt,   nicht  minder  aber  offenbar  für  das  Werk  eines  Arztes  hält, 

11* 


164-  IX.  Abhandlnng:    ßompdrx. 

mit  einem  kleinen  nicht  ganz  ansschliesslich  textkritischen  Commentar  ver- 
sehen (Oeuvres  choisies  d' Hippocrate ,  traduites  etc.  par  Ch.  Daremberg,' 
p.  18-28  und  38—48). 

Dass  die  Schrift  Üspi  tej^vtj?  ,das  Werk  eines  Sophisten'  sei,  der  im 
yperikleischen  Zeitalter*  gelebt  hat,  habe  ich  in  meinem  in  den  ^Deutschen 
Jahrbüchern  für  Politik  und  Literatur*  April  1863  veröffentlichten  Aufsatz 
,Die  griechischen  Sophisten*  ausgesprochen.  Die  Bezeichnung  ,Sophist*  hatte 
einige  Monate  vorher  auch  Ermerins  in  den  Prolegomena  zum  zweiten 
Bande  seiner  Ausgabe  des  Hippokrates  (Utrecht  1862)  auf  den  Ver- 
fasser unseres  Schriftchens  angewandt.  Doch  unterscheidet  sich  seine  Auf- 
fassung von  der  meinigen  in  wesentlichen  Punkten.  Er  lässt  den  Verfasser 
mit  Plato's  Schriften  bekannt  sein;  ferner  unternimmt  er  das  ungeheuer- 
liche Wagniss,  den  No^o^,  die  Rede  ÜEpi  rl^^vTjf  (die  doch  so  deutlich  wie 
nur  jemals  ein  Schriftwerk  Anfang,  Mitte  und  Ende  besitzt!)  und  die  Schrift 
Ilepi  ap>y(drii  tTjxpixf};  zu  einem  Buch  zusammeuzuschweissen,  und  er  glaubt 
schliesslich,  in  der  Sprache  dieses  Buches  die  Merkzeichen  einer  späteren 
Epoche  zu  erkennen,  ohne  jedoch  für  diese  Behauptung  irgend  einen  Be- 
weis zu  erbringen  oder  auch  nur  zu  versuchen.  Dem  ersten  Theil  dieser 
Aufstellungen  stimmt  auch  Johannes  Ilberg  in  seiner  Doctordissertation 
,Studia  PseudippocrateaS  Leipzig  1883,  zu,  der  im  Uebrigen  Ermerins'  ver- 
kehrten und  keiner  Widerlegung  bedürftigen  Einfall  einer  eingehenden  Be- 
streitung werth  erachtet  hat.  Derselbe  hat  über  die  Sprache  und  den  an- 
geblich gorgianischen  Stil  unseres  Autors,  den  er  ebenso  wie  den  Verfasser 
des  Nd(xo^  ziemlich  geringschätzig  zu  beurtheilen  scheint,  eine  Anzahl  von 
Bemerkungen  vorgebracht,  welche  ich,  insofern  sie  mir  nicht  wohl  begründet 
scheinen^  im  Commentar  stillschweigend  zu  berichtigen  bemüht  war. 

Keines  Beweises  bedarf  es,  dass  unser  Büchlein  die  einzige  uns  er- 
haltene Streitrede  eines  Sophisten  der  besten  Zeit  ist.  Aber  auch  sonst 
bildet  sie  ein  literarisches  Unicum.  Die  übrigen  zu  mündlichem  Vortrag 
bestimmten  Bestaudtheile  der  hippokrati sehen  Sammlung  sind  durchweg 
Fachschriften.  Ihre  Verfasser  mögen  von  der  philosophischen  und  rhe- 
torischen Bildung  ihrer  Zeit  mehr  oder  weniger  berührt  gewesen  sein,  nichts 
beweist  oder  macht  es  auch  nur  wahrscheinlich,  dass  sie  selbst  keine  Aerzte 
waren  oder  sich  an  einen  ausgedehnten,  über  das  fachmännische  Publicum 
hinausreichenden  Kreis  von  Lesern  oder  Zuhörern  gewendet  haben.  Dies 
gilt  auch  von  der  Schrift  De  flatibus,  die  man  am  ehesten  hieher  ziehen 
könnte,  trotz  des  rhetorischen  Flitters,  mit  welchem  sie,  zumal  in  den 
ersten  Abschnitten,  verbrämt  ist.  Das  No|j.o?  genannte  Blättchen,  welches 
durch  Tiefe  der  Gedanken  und  Glanz  des  Ausdrucks  hervorragt,  aber  durch 
seinen  geringen  Umfang  und  durch  den  Mangel  aller  Merkmale  einer  Rede 
hier  ausser  Betracht  bleiben  muss,  nimmt  eine  Sonderstellung  ein  sowohl 
neben  den  ärztlichen  Fachschriften  als  neben  unserer  Sophistenrede.  Ausser- 
balb der  ärztlichen  Schriftensammlung  sind  die  im  dorischen  Dialekt  ge- 
schriebenen AiaXI^Et^  ohne  Zweifel  und  an  erkann  termassen  das  Werk  ^ines 
Sophisten;  aber  sie  stammen  aus  nachplatonischer  oder  doch  platonischer 
Zeit,  und  es  fehlt  ihnen  alle  und  jede  künstlerische  Form. 


Die  Apologie  der  Hcilknnst.  165 

An  die  Echtheit  der  zwei  angeblich  gorgianischen  Declamationen 
zu  glauben,  dazu  vermag  ich  mich  auch  nach  Allem,  was  im  Lauf  der  letzten 
Jahre  zu  Gunsten  derselben  gesagt  ward,  nicht  zu  entschliessen.  Dass  ein 
Schriftsteller,  der  in  einer  Zeit  der  höchsten  und  allseitigsten  Kunstblüthe 
und  des  entwickeltsten  Kunstgeschmackes  den  stärksten  Einfluss  geübt,  zu 
welchem  ein  Antiphon,  ein  Tbukjdides  u.  s.  w.  aufgeblickt  hat ,  und  dessen 
glanzvolle  Bilderpracht  und  GeistesfQlle  auch  uns  noch  Bewunderung  ab- 
nOthigt,  zugleich  der  Verfasser  zweier  Schriften  sein  soll,  die  sich  kaum  an 
irgend  einer  Stelle  über  das  Niveau  der  Mittelmässigkeit  erheben,  und  die 
wir  nicht  ohne  Gähnen  zu  Ende  lesen  können:  dies  wäre,  so  meine  ich  noch 
immer,  einem  Wunder  gleich  zu  achten.  Ein  hochgeschätzter  gelehrter  Freund, 
auf  dessen  Urtheil  nicht  nur  ich  grosses  Gewicht  lege,  hat  auf  diese  und 
ähnliche  Aeusserungen  mit  dem  Bemerken  geantwortet,  auch  in  Goethe*s 
Schriften  fänden  sich  Stücke,  die  man  auf  Grund  ihrer  Inferiorität  dem- 
selben abzusprechen  geneigt  sein  könnte.  Hierauf  Hesse  sich  mit  der  Frage 
erwidern,  ob  denn  die  allersch wachsten  Erzeugnisse  eines  hervorragenden 
Geistes  begründete  Aussicht  haben,  sich  im  Kampf  ums  Dasein,  den  alle 
Schriftwerke  zu  bestehen  haben,  zu  behaupten,  auf  dem  Wege  natür- 
licher Auslese  erhalten  zu  bleiben  und  allein  unter  allen  Werken  desselben 
Verfassers  unversehrt  auf  die  Nachwelt  zu  gelangen.  Mein  Freund  würde 
mir  wahrscheinlich  erwidern,  dass  auch  der  Kobold  Zufall  in  diesen  Dingen 
sein  neckisches  Spiel  treibe,  und  dass  jene  Eventualität  zwar  nicht  die  von 
vornherein  zu  erwartende,  aber  doch  immerhin  keine  unmögliche  sei.  Dies 
gestehe  ich  bereitwillig  zu,  wie  ich  denn  überhaupt  weit  davon  entfernt 
bin,  den  Geschmack  in  einer  derartigen  Frage  als  obersten  Richtei;  anzurufen. 
Allein  das  Problem,  das  uns  hier  beschäftigt,  ist,  mindestens  so  weit  die  Helena 
in  Betracht  kommt,  m.  E.  bereits  aus  anderen  Gründen  endgiltig,  und  zwar  im 
verneinenden  Sinne  entschieden.  Denn  was  Leonhard  Spengel  Artium 
scriptores  p.  73  sqq.  vorgebracht  hat,  gestattet  keine  Widerrede  und  ist  bisher 
zwar  oft  ignorirt,  aber  niemals  widerlegt  worden.  Die  Art,  wie  Isokrates 
im  Proömium  seiner  Helena  des  Gorgias  und  in  §  14  des  Verfassers  der  an- 
geblich gorgianischen  Helena  gedenkt,  lässt  die  Annahme,  dass  hier  und  dort 
dieselbe  Person  gemeint  sei,  als  eine  ganz  und  gar  unzulässige  erkennen. 
Die  erdrückende  Gewalt  dieses  Beweisgrundes  erhellt  vielleicht  aus  nichts  so 
deutlich  als  aus  der  Art,  in  welcher  Blass  sich  ihr  zu  entziehen  versucht  hat. 
In  der  ersten  Auflage  seiner  ,Attischen  Beredsamkeit*  ist  ihm  ,das  ganze 
Argument  nicht  viel  werth,  weil  die  Identität*  (nämlich  des  gorgianischen 
und  des  von  Isokrates  gemeinten  Enkomions)  ,längBt  nicht  genügend  festge- 
stellt ist*  (S.  66).  Jetzt,  in  der  zweiten  Auflage,  hat  Blass  diesen  Einwurf 
völlig  fallen  gelassen.  Spengel,  so  heisst  es  daselbst  S.  74,  hat  ,unsere  Rede 
als  das  von  Isokrates  gemeinte  Gegenstück  erkannt*  —  ein  Urtheil,  welches 
im  Folgenden  noch  weitere  Bekräftigung  erfährt.  Hat  es  aber  damit  seine 
Richtigkeit,  dann  genügt  es  nicht,  jenen  Widerspruch  zwischen  Proömium 
und  §  14,  wie  dies  Blass  jetzt  thut,  .verwirrend*  zu  nennen;  und  gar  wenig 
hilft  die  Ausflucht,  es  hänge  ,dies  Proömium  mit  der  Lobrede  selbst  nur 
ganz  locker  zusammen*,  oder  Jener  Gorgias*  (nämlich  der  des  Proömiums) 
gehöre  , wirklich  einer  vergangenen  Periode  an'  u.  s.  w.     Derlei  Argumente 


\QQ  IX.  Abhandlnng:    Oonperz. 

Seite 

beweisen  allezeit   nichts  Anderes   als  die  Hinfälligkeit  der  Sache,  die  sie 

zu  stützen  bemüht  sind.  Allein  ich  gehe  noch  weiter.  Selbst  wenn  Spengel 
mit  jener  Identificining  Unrecht  und  Blass  mit  seiner  früheren  Bestreitnng 
derselben  Recht  haben  sollte,  so  bliebe  es  noch  immer  nnmOglich,  dass  Iso- 
krates,  falls  Gorgias  nur  überhaupt  ein  ,Lob  der  Helena'  rerfasst  hat,  bei 
seiner  Behandlung  des  gleichen  Themas  seines  Vorläufers  zugleich  ge- 
denken und  so  ganz  und  gar  nicht  als  seines  Vorläufers  ge- 
denken sollte.  Man  verzeihe  die  Ausführlichkeit,  mit  welcher  ich  diese 
Frage  hier  behandle.  Dieselbe  ist  unserem  Gegenstand  darum  nicht  fremd, 
weil  das  Bild,  welches  wir  uns  von  der  Sophisten-Beredsamkeit  zu  machen 
haben,  ein  verschiedenes  ist,  je  nachdem  wir  diese  Declamationen  als  giltige 
Beweisstücke  heranziehen  dürfen  oder  nicht. 

'  Niemand  bezweifelt  es,  dass  das  Schriftchen  der  hippokratischen 
Sammlung  seit  alter  Zeit  angehört.  Unser  ältester  directer  Zeuge  ist  Hera- 
kleides von  Tarent,  der  das  Wort  ^nw^poyt,  richtiger  jTcd^opov,  welches 
sich  am  Ende  des  10.  Abschnitts,  sonst  aber  in  dieser  Sammlung  nicht  vor- 
findet, mit  einer  Erklärung  versehen  hat,  vgl.  Erotiani  vocum  Hippocraticar 
rum  conlectio,  ed.  Klein,  Leipzig  1865,  p.  128,  14:  Gicoippov-  xpu9atov  fo^ 
^atv  h  TapavcTvo? .  jiapTupst  yap  h  'LofoxXr\i  iv  ''Epvfovri  Xtftos  .  .  .  (Fgm.215  Nauck'). 
(iifjLVTjtai  h  auTO5  x«i  h  'I^i^eveCoc  •  xai  h  'iTncoxpdcTT)^  8e  ao^e?  woiet  X^ytov  *  ,ou6gv  o 
Tt  xa)  Oico^pov  xflct  ly^ov  icspi  auTO  OaXopio^'.  tl  ouv  ai  xaioSu^a^  OaXct(Aat  XlyovToi, 
e^xoTO)^  icov  t6  (Txe7CO[jL£vov  xpufatov  iort  xat  Oico^pov.  Wenn  Klein  hier  und  p.  32, 
2  zu  &  Tapavttvo^,  beziehungsweise  tou  TapocvtCvou  den  Eigennamen  *Hpot- 
xXeiBt)^,  bzw.  *HpaxXEi8ou  nicht  nur  hinzudenkt,  sondern  auch  geradezu  in 
den  Text  .einfügt,  so  zeigt  er  sich  mit  dem  Sprachgebrauch  ärztlicher 
Schriftsteller  wenig  vertraut.  Denn  auch  Galen  bezeichnet  den  grossen 
Hippokrates-Exegeten  als  den  Tarentiner  schlechtweg,  etwa  wie  Heraklit 
der  Ephesier  oder  Bion  der  Borysthenite  genannt  ward.  Die  Zeit  des- 
selben hat  bis  vor  kurzem  in  ziemlich  weiten  Grenzen  geschwankt;  erst 
jüngst  hat  es  Wellmann  (Zur  Geschichte  der  Medicin  im  Alterthume,  Hermes 
23,  556  ff.)  genauer  dahin  bestimmt,  dass  die  Wirksamkeit  des  Herakleides 
zwischen  160  und  110  v.  Chr.  G.  anzusetzen  ist.  Beiläufig  bemerkt,  die 
Aeusserung  des  Coelius  Anrelianus,  Acut.  I  17,  die  dazu  verführen  kann, 
den  Herakleides  zeitlich  über  Gebühr  herabzudrücken,  ist  augenscheinlieh 
lückenhaft  überliefert.  Dies  hat  übrigens  bereits  Schulze  in  seinem  Compen- 
dium  historiae  medicinae  (Halle  1 742)  p.  234  erkannt,  indem  er  mit  vollstem 
Rechte  vorschlug,  vor  ,po8terior'  das  Wort  ,nemine*  einzuschalten.  Die  Worte 
haben  wohl  im  griechischen  Original  des  Soranos  wie  folgt  gelautet :  o08£>Ä( 
l{rKi>v  (wenn  nicht  ödTepo?  oder  Seutepo?)  xai  wdivTwv  Äi6«va>T«To?  (nämlich  aller 
Empiriker).  Nur  so  gewinnt  die  Stelle  Sinn  und  Verstand. 
g  1  Die  platonischen  Stellen   sind  die  folgenden:  Gastmahl  219*:  ^ 

TOI  Tfj5  8iavo(«$  o^J/is  apj^erai  op»  ßXIrcciv  ot«v  ^  twv  6(ji(x4tü)V  t^s  ax|jL^$  Xijyeiv 
Iwi^eipti-  Staat  VH  519*»:  icepi  t«  xi-rw  atpl^oum  T»jv  tyjs  ^^X^^  ©«[»iv.  Ebend. 
533*:  xai  tö  ovti  ^  ßopßop«»)  .  .  .  tb  T^$<pu)^yj$o{X{jLa  xatDptopufiJLivov  — .  Sophist. 
254*:  xk  yocp  ttJ?  twv  tcoXXwv  ^'ux^^  ofxjjLara  xapTSpeTv  ^po?  tb  Oeuw  a^pcSvi« 
dlBuvaxa.  —  Im  Uebrigen  vergleiche  man:  Anaximenes  [Ps.  Aristot.]  Rhetorik 
C.  1  (1421'  21):  Xwpi;  §£  Twv  sJpr^pLivüJv,  d  x6  Tot^  o^daXpLoTs  ßXeJceiv  ^86,  xb  rot? 


Die  Apologie  der  HeilknoBt.  167 


Seite 


lyjc  ^^ux^it  o|X|jLaaiv  o^opxery  iort  Oocufiaottfv.  Philo  II  300  Mangej:  Tot;  t^{ 
4^wxyJ(  o|X(jLaaiv  und  sogleich  wieder  tovk  tj);  ^^uxyJc  o^OaXfiobc,  auch  I  442: 
To  T^c  4'^X4(  dio(yvuatv  o(t(Aa.  Lukian,  B(u>v  npotnc  (I  239  Jacobitz):  lu^Xo^  yap 
ü  xi\i  «l'^x^^  x6vo90aX(Adv  (Anklang  an  Plato's  Wort  bei  Laert  Diog.  VI  53). 
Marcus  Anton.  IV  29:  ru^Xb«  6  xaTa|i.uü>v  lio  vosp^  o(A|i.oiTi.  Synes.  Epist. 
154  (p.  292"):  ib  voepöv  o(A(ta.  Auf  Anderes  verweist  Creuzer  zu  Plotini 
Über  de  pulchritudine  p.  64:  outoc  yap  (tdvo^  h  6^0aX\LOi  (das  geistige  Auge 
nämlich)  tb  (Uya  xoXXo«  ßXinEi,  indem  er  an  die  reichliche  Verwendung  von 
Ausdrücken  wie  6\t\ka  «l^uxric  oder  8io(vo(ac,  xk  vovjTot  o^^iaxot,  o\  t»}<  Stavo(ac  o^OoX- 
(Aoi,  ol  o^OoXiJioi  rfjc  «l'ux^C*  ^^  o^OaX^toi  ol  vocpoi  u.  dgl.  m.  in  der  theologischen 
Literatur  erinnert,  p.  378. 

2  Den  Bedeutungswandel  des  Wortes  yvcuixT)  erschöpfend  zu  erOrtem, 
würde  eine  ziemlich  umfangreiche  Monographie  erfordern.  Der  im  Text  ge- 
gebene Nachweis  genügt,  um  für  die  Altersbestimmung  der  Schrift  eine  erste 
starke  Präsumtion  zu  schaffen.  Einen  voUgiltigen  Beweis  würde  auch  ein 
weit  reicheres  Aufgebot  an  Belegen  nicht  herzustellen  vermögen.  Denn  immer 
Hesse  sich  von  gegnerischer  Seite  der  Einwand  erheben,  dass  die  ionische 
Prosa,  von  der  wir  kaum  irgendwelche  mit  Sicherheit  datirbare  jüngere  Er- 
zeugnisse besitzen,  jene  ältere  Gebrauchsweise  länger  festgehalten  habe  als 
die  Sprache  der  Attiker.  Auch  ist  die  hier  in  Frage  kommende  Anwendung 
des  Wortes  niemals,  selbst  in  byzantinischer  Zeit  nicht,  vollständig  er- 
loschen, so  dass  es  sich  hierbei  stets  nur  um  graduelle  Unterschiede 
bandelt,  die  zwar  von  höchstem  Beiauge,  aber  kaum  geeignet  sind,  die  Grund- 
lage eines  strengen  Beweises  zu  bilden. 

1  Vgl.  Aristo t.  de  anima  F  3  (427*  21):  xat  ot  ye  apxatot  ib  ^povctv  xai      7 
To  aioOaveoOai  rauTbv  sivoi  ^aaiv.  Desgleichen  Theophrast.  de  sensu  c.  3  (Opera 
ed.  Wimmer  lU  p.  8—9). 

^  Das  Bruchstück  des  Melissos  ist  uns  durch  Aristokles  bei  Eusebius  8 
Praepar.  Evang.  14,  17  und  durch  Simplikios  in  seinem  Commentar  zu 
Aristoteles  de  caelo  (F  1,  298^  14),  in  seinem  Schlnsstheil  aber  nur  durch 
den  Letzteren  erhalten.  Der  Text  hat  in  unmittelbarer  Nähe  des  oben  an- 
geführten Satzes  eine  schlimme  Beschädigung  erfahren,  welche  Bergk  (Opus- 
cula  2,  106)  und  Mullach  (Aristot.  de  Melisse  etc.,  p.  89)  durch  eine,  wie 
ich  denke,  unbedingt  nothwendige  Umstellung  beseitigt  haben.  Ich  glaube 
ihr  Werk  zu  vollendeu,  indem  ich,  einer  gebieterischen  Forderung  des  Ge- 
dankens gehorchend,  das  zweite  (jiijrs  nach  xk  iovxoL  statt  vor  diese  Worte 
stelle.  Wird  doch  die  einzige  Ausflucht,  mittelst  welcher  man  die  überlieferte 
Wortordnung  ((J^«it£  bpav  (jniis  xk  iorza  yive^oxeiv)  etwa  zu  schützen  versuchen 
könnte,  bpov  sei  im  Sinne  von  opOös  ipöcv  gebraucht  —  denn  ein  Sehen  von 
Unwirklichem  sei  kein  eigentliches  oder  wahrhaftes  Sehen  — ,  nicht  nur  durch 
den  Parallelismus  der  beiden  so  eng  verbundenen  Infinitive,  sondern  auch 
durch  den  vorausgehenden  Theil  des  Bruchstückes  abgeschnitten,  wo  zu 
wiederholten  Malen  das  ,richtige*  Sehen,  Hören,  Verstehen  in  völlig  sach- 
und  sprachgemässer  Weise  durch  opO(ü>(  bpov,  obcoueiv,  ouvtivat  u.  s.  w.  ausge- 
drückt wird. 

1  Blass,  Die  attische  Beredsamkeit  II  121.  10 

3  K.  O.  Müller,  Griech.  Literaturg.  II  >  330  ff.    Vgl.   auch  ebend.  394. 


168  IX.  Abhandlung;    OomperE. 

Seite 

'  BlasB  a.  a.  O.  I^  128;  Mttller  a.  a.  O.  II  331. 

*  Vgl.  Dionys.  Halicarnass.  de  comp.  rerb.  c.  22  intt.:  ipelBEoOoa  ßouXEtoct 
TS  6vo(jLata  ao^oXco^  xaX  frci^ei^  XafJißavEtv  to^upot;,  toor*  ix  xEpt^ocvEia^  fxaotov  ovojjia 
6pao6aci  xt£. 
11  1  Auch   an   sonstigen  Plurales   rariores  leidet  unsere  Schrift  keinen 

Mangel.  Dahin  kann  man  rechnen:  axiTtE^,  cncKxtiai,  lY^sip-^oiE^,  ^etat,  &ttxouptai, 
£p(X7]V£iai,  Eu7cop{at,  Oavatoi,  OspaTcs^at,  9uaiE$.  Einiges  davon  ist  aus  Isokrates  (vgl. 
Blass  II  125  über  ,den  bei  ihm  sehr  beliebten  Gebrauch  des  Pluralis  von 
Abstracten*),  aus  Demosthenes  (vgl.  Rehdantz,  Philipp.  Reden,  Index  unter 
,Plurale  von  abstracten  Substantiven'  und  Blass  III  1, 85)  oder  Plato  bekannt. 
Bei  Herodot  findet  sich  Derartiges,  soweit  ich  sehe  (tou^  Savdkouc  VI  58  gehOrt 
nicht  hieher,  so  wenig  als  {x  341),  selten  und  fast  nur  in  der  gehobenen 
Darstellung,  welche  den  Reden  und  den  Gnomen  eigen  ist;  vgl.  III  40,  82, 
126,  VI  11,  109,  VII  158.  Freilich  ist  es  nicht  immer  leicht  zu  entscheiden, 
inwieweit  diesen  Pluralen  rhetorische  Bedeutung  beiwohnt ,  inwieweit 
nicht.  So  ist  der  Plural  von  ^uvt^  bei  Plato  und  in  den  hippokratischen 
Schriften  recht  gewöhnlich,  desgleichen  in  den  letzteren  jener  von  Occvato;, 
auch  an  Stellen,  denen  jeder  rednerische  Nachdruck  fremd  ist.  In  De 
prisca  medicina  begegnen  ausserdem:  TtpLrop(ai,  xaxojuoOEtai,  Spt{A'jii}T£;,  xpijou^ 
und  oxpTjoiai,  8uva[xi£;  und  aSuvafjitai,  Xuvaai,  di^^^is;,  avaxo{Ai$aC,  avvtapdt^tE^,  oxpo- 
Ty)TEc,  6^T/]TE4,  i<t)^ue;,  icXaTuTTjTE^,  vT£vdT7)T£(.  Eine  sehr  grosse  Zahl  solcher 
Plurale  enthält  die  umfangreiche  Schrift  ÜEpi  otpOpcov.  Bei  alledem  ist  es  un- 
zweifelhaft ,  dass  die  Verwendung  derselben  auch  ein  in  den  Schriften 
der  alten  Sophisten  beliebter  Redeschmuck  war.  Nicht  nur  macht  6l\uajd^ 
oKou^oi  und  (77TOu$ar<;  bei  Gorgias  diesen  Eindruck  (Fgg.  12  und  18  der  Pkiit. 
Turic),  auch  Plato  bietet  in  seiner  Nachbildung  protagoreischer  Reden 
vieles  in  diesem  Betracht  an  sich  oder  doch  durch  die  Häufung  sehr  Auf- 
fälliges dar,  so :  «XXYjXo^Oopiöjv  Bia^uyai,  icoXecov  xöffjioi,  9O0VO1  te  xat  oXkai  8ua(ji- 
vEiat,  6u[jLot,  TcJjv  otxcov  ocvatpoTcot.  Davon  kehrt  ^ovot  mehrfach  in  den  ,GesetzenS 
aber  auch  nur  in  diesen  (und  in  den  Briefen),  darunter  einmal  mit  Ou(aoi 
verbunden  wieder:  IX  134'  (vgl.  ebend.  682^:  Oovarouf  te  xai  a^aYO^  xst  ^uyo^) 
—  woraus  man  wohl  nichts  Anderes  folgern  darf,  als  dass,  was  in  Plato*s 
Jugendjahren  als  stilistische  Paradoxie  empfunden  ward,  zur  Zeit  seines 
Greisenalters  ein  Gemeinplatz  geworden  war.  Eben  in  den  ,Gesetzen*,  733^, 
findet  sich  auch  a^oSpoTTjTE; ,  das  ich  anderweitig  nicht  belegen  kann,  dem 
aber  das  isokratische  (XEtptdiTjTE;,  Or.  III  6,  sehr  nahe  kommt. 

2  In  Betreff  des  Gorgias  bedarf  es  kaum  der  Berufung  auf  Cicero's 
Zeugniss,  dort,  wo  dieser  ihn  mit  Thrasymachos  zusammen-  und  Beiden  den 
jüngeren  Isokrates  gegenüberstellt:  est  enim  ut  in  transferendis  facien- 
disque  verbis  tranqnillior  e.  q.  s.  (Orator  176).  Mit  Rücksicht  auf  Prota- 
goras  vergleiche  man  die  zahlreichen  ,gewählten,  sonst  nur  dichterischer 
Rede  gewöhnlichen  Worte  und  Wendungen*  in  dem  der  Diction  dieses  So- 
phisten künstlerisch  nachgebildeten  Mythos,  wie  sie  zuletzt  von  Sauppe,  Plato's 
Protagoras^  57  gesammelt  wurden;  desgleichen  beachte  man  in  dem  einzigen 
grösseren  Bruchstück,  welches  durch  Plutarch,  Consolatio  ad  Apollon.  33, 
auf  uns  gekommen  ist,  die  zwei  höchst  ungewöhnlichen  Sätzchen  eOoit)^  yäp 
ily^i-ZQ  and  vrj::;vOifo;  avkXr,.    Für  sjota  in  diesem  übertragenen  Sinne  fehlt  es 


Die  Apologie  der  Heilkanst.  169 

Seite 
durchaus  an  anderen  Belegten  aus  der  älteren  Prosa;  weiss  doch  auch 
Wyttenbach  nur  zwei  Parallelen  aus  Plutarch  selbst,  wahrscheinlich  Nach- 
bildungen jenes  Citates,  anzuführen.  Das  Adverb  V7]7c£v0(5{  scheint  überhaupt 
nicht  anderweitig  vorzukommen.  Desgleichen  mögen  £u7cot(xi7]  und  avco- 
Suvtv)  geradezu  von  Protagoras  geprägt  sein.  Erscheint  doch  das  Erstere 
nicht  vor  der  römischen  Zeit,  das  Letztere  überhaupt  kaum  wieder,  so  häufig 
auch  £{>noxfio(  und  av&jduvo^,  zumal  von  Dichtern,  gebraucht  werden.  Und  wie 
zahlreiche  derartige  Neubildungen  müssten  uns,  selbst  wenn  unser  Quellen- 
material ein  ungleich  vollständigeres  wäre,  schon  darum  verborgen  bleiben, 
weil  der  Strom  der  Sprache  doch  sicherlich  gar  viele  von  ihnen  aufgenommen 
und  mit  sich  fortgeführt  hat. 

^  Blass  hat  die  Schrift  üept  tI^vyi^  in  der  neuen  Ausgabe  seines  Werkes  12 
beiläufig  erwähnt  (I^  89)  und  von  ihr  sowohl  wie  von  der  Schrift  De  prisca 
medicina  behauptet,  dass  sie  ,in  ihren  grossen  wohlgebauten  Perioden  und 
in  der  Ermässigung  jedes  Schmuckes,  auch  des  Figurenschmuckes,  entschieden 
die  Entwicklungsstufe  des  vierten  Jahrhunderts'  verrathen.  Ich  nehme  Act 
von  der  Bemerkung  über  die  Ermässigung  des  Figurenschmnckes  und  von 
dem  darin  enthaltenen  Widerspruch  gegen  Johannes  Ilberg*s  Versuch,  die  Schrift 
,von  der  Kunst*  einem  Schüler  des  Gorgias  zuzuweisen.  Im  Uebrigen  vermag 
ich  mir  jenes  Urtheil  ganz  und  gar  nicht  anzueignen.  Die  Periode  bei 
Antiphon,  Or.  V  84  ist  ungleich  kunstvoller  und  verwickelter  als  irgend  etwas, 
was  in  unserer  Schrift  begegnet,  z.  B.  4  init.  und  8  init.  Bei  Andokides, 
dessen  Reden  zum  Theil  nur  wenig  jünger  sind  als  jene  des  Antiphon,  der 
aber  einer  späteren,  weniger  dem  Archaismus  zuneigenden  Generation  an- 
gehört, findet  man  die  reichste  Auswahl  derartiger  Beispiele.  Was  der  Ver- 
fasser der  , Attischen  Beredsamkeit*  über  die  Entwicklungsstufe  des  vierten 
Jahrhunderts  auf  Grund  der  grossen,  wohlgebauten  Perioden  bemerkt,  er- 
scheint mir  um  so  verwunderlicher,  da  er  selbst  bei  Lysias  —  hinter 
welchem  unser  Autor  nebenbei  in  diesem  Betracht  sicherlich  weit  zurücksteht 
—  den  ,gewandten  und  gerundeten  Periodenbau*  rühmt  (I^  429),  während 
doch  einige  Reden  desselben  noch  in  das  fünfte  Jahrhundert  fallen  und  so 
viele  der  Wende  des  Jahrhunderts  angehören.  Was  aber  die  Ermässigung 
des  Figurenschmuckes  anbelangt,  so  scheint  Blass  von  der  wenig  gerecht- 
fertigten Voraussetzung  auszugehen,  dass  ein  Uebermass  Ton  rhetorischem 
Schmuck  den  sämmtlichen  Erzeugnissen  der  ältesten  griechischen  Kunstprosa 
eigen  gewesen  sein  müsse.  Entschieden  dagegen  spricht  selbst  die  carrikirende 
Nachahmung  der  protagoreischen  Diction  bei  Plato,  wobei  man  nicht  ver- 
gessen darf,  dass  das  Hauptstück  derselben  (der  Prometheus-Mythos)  epideik- 
tischen  Charakter  besitzt  und  daher  wohl  auch  sein  Urbild  noch  ungleich 
geschmückter  sein  musste  als  die  Streitreden  von  der  Art  der  Antilogien. 
Zu  allem  Ueberflusse  wird  Thrasymachos  geradezu  als  der  rhetorische  Be- 
gründer der  mittleren  Stilgattung  und  zugleich  als  ,Erfinder  der  für  praktische 
Rede  passenden  Periode*  bezeichnet,  und  zwar  auf  Grund  theophrastischer 
Zeugnisse  (Blass  a.  a.  O.  251).  Und  wenn  eben  dieser  Lehrer  der  Redekunst 
(woran  neuerlich  v.  Wilamowitz,  Homer.  Untersuch.  312,  erinnert  hat,  und 
was  auch  Blass  jetzt  richtig  verwerthet,  I^  245)  in  den  427  zuerst  aufge- 
führten AaiToXr;;  des  Aristophanes  zu  Athen  verspottet  ward,  so  wird  es  völlig 


170  IX.  AbhAndluDg:    Oomperc. 


Seite 


unerfindlich,  wie  jene  zwei  Ar^mente  beweisen  können,  dass  unsere  Schrift 
und  das  nebenbei  in  stilistischer  Beziehung  sehr  verschiedene  Buch  ,Yon 
der  alten  Medicin*  dem  vierten  Jahrhundert  entstammt  sind. 

Sehr  bezeichnend  für  die  stilistische  Entwicklungsstufe  unseres  Bede- 
künstlers ist  übrigens  jener  Rest  alterthümlicher  Unbehelfenheit,  der  in  der 
häufigen  Wiederholung  derselben  Partikeln  zu  Tage  tritt.  Im  11.  Ab- 
schnitt kehrt  yap  nicht  weniger  als  zehnmal  wieder,  in  10  dreimal  in  un- 
mittelbarer Folge:  $uo  piv  yap .  .  .  ova  yap  . . .  icav  yap  xh  aau|i.^utov  — .  Damit 
kann  man  vergleichen  das  in  der  vorhergehenden  Anmerkung  erwähnte 
grossere  Bruchstück  des  Protagoras,  das  ich  hieher  setze:  xcov  ydp  <ol?>  uUcuv 
vS7]viia>v  idvTcov  xai  xoXcuv,  iv  oxia>  8£  irjai  7U((77)aiv  ^[iip7)9tv  obcoBavdvttov  v7]3C£v0i(iK 
av^tXY)'  £üSi»j{  yocp  «Tx^To,  i^  f|?  TcoXXbv  üjvtjto  xari  icäcaov  T][jip7]v  2^  eu3Cotiu7]v  <te) 
x«i  acv<o8uva)v  xat  Tf,v  iv  xoroi  noXXoiai  Sd^av  ä«?  ydip  ti;  jiiv  6pcüV  ra  Icoutdu 
icivÜE«  ippo>(i^v(i3(  9ipovxa  {xcYoXd^pova  t£  xai  avSpstov  Boxet  sivat  xai  icuuiou  xpiaaoi, 
xapta  eiotbf  'djv  Icauiou  iv  rototoiSe  icpi^YH^^^^v  a[ji7)xavir|V. 

3  Die   alte  Sprache   meidet   derlei  Wiederholungen  auch    dort    nicht, 
wo  keinerlei  besonderer  Nachdruck  erstrebt  wird,    wie   dies  z.  B.  bei  Anti- 
phon, Or.  V  20  der  Fall  ist  in  dem  Satze:  iv'i»  «^  «^  H-^^  »rAouv  ^jcotijadttiijv  ix 
TT)?  MuriXi^vr,?,  rT>  äv$p£^,  iy  xö  icXoUo  ^Aicuv  r?  'Hp<;iöi,s   oSto«,  ov  ^<nv  6;r'  i|Mu 
ocjroOavgrv   i7rX^o|X£v  0£  xii/und  «nrai  Zeilen  darauf  wieder  auviicXet.     l>ass 
Antiphon  ,dadurch  seiner  Aiwöi"«" Versetzung  das  Gepräge  der  SchUchthoit 
verleihen*   wolle   —   dieser  Behauptung  v.  Morawski's  (Ztsclr.  f.  Ost.  Gymn. 
1879    164)  zuzustimmen,  hindert  mich  die  Wiederkehr  derselben  Erscheinung' 
bei  den  übrigen  Vertretern  der  gleichen  Stilphase.  So  scheut  sich  Auaxagoras 
(Fem  7  Mullach)   nicht,    innerhalb   weniger  Zeilen   xiveTv,    xiv£0{jivou,  ixtvi)9£, 
xiveouivwv  und  in   denselben  vier  Zeilen   flbc£xpiv£TO,   SiexpiOr),   Sucxpivo^iivojv,  oia- 
xpivsoO«    «"    gebrauclien.     Nicht    viel    anders  in  Fgm.  6.     Daher  auch    die 
Kritik  dort  gleichwie  bei  Diogenes  von  Apollonia  Fgm.  2  (wo  ich  schreibe: 
il  TouTcüv  ti  r)v  iTEpov,  xö   IxEpov   Tou   liioou,   STEpov    iov  tf]  tdiT]  ^uvEi  xai  \k^  TCOUtO 
£ov — ^TEpoiouTO  xtI.)   durch  keine  hierauf  bezüglichen  Skrupel  gebunden  ist. 
Zalilreiche  Beispiele  enthält  die  Schrift  ,vom  Staate  der  Athener^  die  gleich 
in  den   ersten  Zeilen  EiXovro,  IXdjiEvoi  und  wieder  eTXovto,  und  oux  Ijcaivui  ota 
To8£  und  sogleich  wieder:  8ia  (liv  ol>v  xouro  oux  ixotvcü  darbietet.     Ebenso  I  3 
innerhalb  acht  Zeilen:   hizoaan  .  .  .  tc5v  ap^^öjv,  toutuv  piv  xcov  apx<«>v,  iv  rcj>  (jl^ 
auro(  ap^etv  tauto^  t3(   ap)^0{(,   iou{  Buvatcoxdctouc   ^PX^^^»  hno^ai  V  tluh  ap^A  und 
xauxo^  C>it€t  6  6fi(A0(  ^PX^^^-     ^^  Verkennen  dieser  Neigung  hat  insbesondere 
den  Text  Herodot's  vielfach  geschädigt  (vgl.  unsere  Bemerkungen  in  Ztsch. 
f.  öst.  Gymn.  1869,  S.  446);  auch  die  dort  angeführte  Stelle  I  114:  huitJ^i .  .  . 
tizai^i  U  .  .  .  ist  seither,  Revue  de  philol.  X  60,  mit  Unrecht  angefochten 
worden,    nicht    minder  II  1    icivOo;    noi£ro6at   nach  nlvOo(   iicoiijaaxo,    Mnemos. 
N.  S.  XI  122.    Wie  ganz  anders  es  in  diesem  Betrachte  Isokrates  hielt,  mag 
man  bei  Blass  n  165  nachlesen. 
13  1  Die  Abschnitte  laufen  jedesmal  in  eine  scharf  pointirte  Wen- 

dung wie  in  eine  Spitze  aus.  Wie  es  den  einzelnen  Sätzen  an  abrundendem 
Füllwerk  gebricht  (an  npooOi^xaic  xi9iv  ovojjiixtuv,  7va  h  xuxXo(  ixicXvjpcDO^ ,  um 
mit  Dionys.  de  comp.  verb.  c.  22  zu  sprechen),  so  fehlt  es  dem  Ganzen  an 
wohlgeglätteten  Uebergängen  und  inniger  Verschmelzung  der  Theile.    Die 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  171 

Seite 
Kürze  derselben  und  die  überscharfe  Markirung  der  Einschnitte  ent- 
springt, wenn  ich  nicht  irre,  einer  gewissen  Kurzathmigkeit  der  Gestaltungs- 
kraft im  Verein  mit  starkem  rhythmischem  Gefühl,  welches  die  Ab- 
schnitte fast  wie  Strophen  behandelt,  und  zugleich  auch  dem  Streben,  die 
mühsam  erarbeiteten  Original-Gedanken  möglichst  plastisch  hervortreten  zu 
lassen.  Es  zeigt  sich  hierin  eine  frühe  Phase  des  Prosastils,  gleichwie  uns 
Aehnliches  noch  heutzutage  bisweilen  in  den  Erstlingswerken  talentvoller 
Schriftsteller  und  vor  Allem  in  den  Schriften  geistreicher  Frauen  begeg^net. 

1  Blass  U  135  ff.  14 

'  Vgl.  Heraklit  Fgm.  21  Bywater:  to  (jiv  ^(xtvu  y^,  xh  hl  fJ[Jiiau  ÄpTjan^p, 
Herodot  132:  icpopp{|^ou^  dcvirpEtl^ev  und  kurz  vorher:  jcoXXa  piev  l<mv  Ihei^  oder 
III  82  z.  E.:  oO  yap  a{jL€tvov  (vgl.  Hermogenes  7C£pt  ^Seojv  B  12  =  Rhet.  gr. 
II  421  Spengel).  Ebenso  Protagoras  in  dem  bereits  mehrfach  angeführten 
Bruchstück:  icoc  ydp  xli  piiv  6poSv.  —  Den  Hiat  meidet  unser  Autor  gleich 
den  Dichtern  mehrfach  mittelst  der  Elision  und  durch  Verwerthung  des 
paragogischen  v,  nicht  aber  durch  die  Wortstellung,  selbst  wo  diese 
jenem  Zweck  gar  leicht  dienstbar  gemacht  werden  konnte.  Auch  hierin 
berührt  er  sich  mit  Herodot,  mit  Protagoras  und  Gorgias. 

3  Unsere  Schrift  nimmt  auch  in  diesem  Betracht  eine  Mittelstellung 
ein  zwischen  dem  genus  grande  und  dem  genus  tenue.  Jedoch  steht 
sie  dem  ersteren  wolil  erheblich  näher  als  dem  letzteren.  Die  "d^yri,  die 
iu)^7],  die  Natur,  die  Rede,  die  Krankheiten,  die  Ausscheidungen  werden 
mehrfach  personificirt,  und  hierin  gleicht  der  Autor  dem  Antiphon  weit 
mehr  als  etwa  dem  Lysias  oder  dem  Andokides  (vgl.  Ottsen,  De  Antiphontis 
verborum  formarumque  specie.  Rendsburger  Programm  1854,  p.  14).  Hin- 
gegen wird  man  bei  ihm  ein  so  gewagtes  Bild  wie  jenes,  worin  der  Giftbecher 
als  Mörder  erscheint  (Antipho,  120),  vergebens  suchen,  um  von  den  gor- 
gianischen  Ueberschwenglichkeiten,  den  ?{ji<{n>)^oi  rde^oi,  den  )^Xcüpoc  xai  Svaipia 
itpayiiATa  u.  dgl.  m.  zu  schweigen.  Seine  Kühnheit  steht  ungefähr  auf  der- 
selben Höhe  wie  diejenige  HerodoVs  (xiat^  ^^st  I  13,  6  noXspio^  .  .  .  oazixxai  Iq 
Opiia;  Vn  158,  o4/i?  te  l[i.^i  yjxX  yvwjjlt)  x«i  toropCTj  (^)  taut«  Xiyoüadt  ion  II  99) 
oder  jene  der  protagoreischen  Diction  bei  Plato  (xXot:^;  SCxv}  [AsrTjXdEv  Protag. 
322*)  oder  des  Bruchstücks  oO  ßXaatdcvet  TcaiSECn]  xxL  hier  S.  11. 

1  Vgl.  Commentar  zu  7,  11  und  13.    Dass  keineswegs' alles  Derartige    15 
sich  auf  gorgianischen  Einiluss  zurückführen  lässt,  haben  wir  dort  gezeigt. 
Nebenbei  sei  daran  erinnert,  dass  auch  Plato  dem  Protagoras  die  Worte  in 
den  Mund  legt:  obcoXiicdvTa;  to^  ttijv  aXXcov  vuvou^Ca;,  xal  oIxeiojv   xat   dOveCeov, 
xai  TcpEußuTlpwv  xai  vscütiptov  (Protag.  316**). 

Nicht  viel  anders  steht  es  mit  Isokolen  und  Parisen,  die  man  sicher- 
lich nicht  durchweg  als  Erfindungen  des  Leontiners  betrachten  darf.  Man 
vergleiche  Cicero's  Orator  175:  ,Nam,  ut  paulo  ante  dixi,  paria  paribus  ad- 
iuncta  et  similiter  definita  itemque  contrariis  relata  contraria,  quae  sua 
sponte,  etiamsi  id  non  agas,  cadunt  plerumque  numerose,  Gorgias  pri- 
mus  invenit\  Echt  ciceronisch  ist  es,  ein  weitverbreitetes  Stilphänomen  unter 
dem  Gesichtspunkt  der  dasselbe  erzeugenden  Denkgewohnheiten  zu  betrachten 
und  es  nichtsdestoweniger  zugleich  einem  individuellen  Urheber  beizulegen. 
Allein  wir  alle  stehen  noch  viel  zu  sehr  im  Banne  jener  unhistorischen  antiken 


172  12>  AbhandlnDg :    Gomperz. 

Seite 

Auffassung,  die  alles  und  jedes  einem  Erfinder  zuweist.  Und  wie  sehr  ins- 
besondere Gorgias  in  diesem  Betracht  noch  immer  überschätzt  wird,  dies 
lehrt,  wie  Ottsen  a.  a.  O.  p,  8  treffend  bemerkt  hat,  ein  Blick  auf  die  chro- 
nologischen Momente.*  War  doch  Antiphon  zur  Zeit,  da  der  sicilische 
Rhetor  nach  Athen  kam,  sicherlich  schon  fünfzig  Jahre  alt.  Und  auch 
Thukydides  wird,  als  er  beim  Ausbruch  des  Krieges  an  seinem  Werke  zu 
schreiben  begann,  wohl  doch  schon  einen  nicht  ganz  und  gar  unfertigen  Stil 
besessen  haben.  Das  Alterthum  liebte  es  eben,  stilistische  gleich  sonstigen 
Eigenthümlichkeiten,  die  den  Gemeinbesitz  einer  Epoche  ausmachten,  an 
den  Namen  desjenigen  zu  heften,  bei  dem  sie  besonders  auffällig  hervor- 
traten. Und  dies  war  zumeist  derjenige,  bei  dem  sie  zur  Manier  gewofden 
waren.  Sehr  bezeichnend  ist  in  dieser  Beziehung  der  Widerspruch,  welchen 
die  Urtheile  der  alten  Kunstrichter  in  Betreff  des  Lysias  verrathen  (vgl.  Blass 
I^  392).  Auch  daran  mag  bei  diesem  Anlass  erinnert  sein,  dass  gar  manches, 
was  Dionysios  in  der  Charakteristik  des  auoiTjpbv  yEvof  vorbringt,  augen- 
scheinlich, wie  eben  unsere  Schrift  lehrt,  zur  Eigenart  der  archaischen 
Kunstprosa  überhaupt  gehört  hat  (vgl.  die  Anführungen  aus  De  compos.  Terb. 
c.  22  in  den  vorangehenden  Anmerkungen). 

17  1  Cabanis,  Du  Degr6  de  Certitude  de  la  M^decine,  p.  160  Note:  La 
qnestion  que  nous  venons  d'examiner  dans  ses  argumens  principaux,  pour- 
roit  se  poser  plus  g^n^ralement  et  plus  briövement  ^-peu-pres  de  la  mani6re 
suivante. 

1.  Les  ph^nom^nes  de  la  sant^  et  de  la  maladie,  les  effets  des  alimens, 
des  remedes,  ou  de  toute  substance  capable  de  modifier  T^tat  du  corps  vivant, 
ont-ils  lieu  suivant  un  ordre  regulier? 

2.  Cet  ordre  peut-il  etre  soumis  k  Tobservation  ? 

3.  Ou,  ce  qui  est  la  memo  chose,  peut-on  ^tablir  certains  principes 
fixes  sur  la  maniere  dont  ces  ph^noracnes,  ou  dent  ces  effets  sont  produits? 

4.  Et,  par  une  cons^quence  directe,  peut-on  ^tablir  d'autres  principes 
correspoudans,  sur  la  maniere  de  les  produire  par  art,  de  les  pr^venir,  ou 
de  les  faire  cesser? 

18  »  Vgl.  Miirs  System  der  Logik,  Buch  HI,  Cap.  10,  §  6  ff.  (Band  III, 
S.  160  ff.  der  Gesammelten  Werke). 

2  Vgl.  Alex.  Bain,  Logic  II  362,  desgleichen  Fick,  Medicinische  Physik,' 
Anhang  (S.  416 — 433)  Über  Anwendung  der  Wahrscheinlichkeitsrechnung  auf 
medicinische  Statistik. 
23  ^  Melissi  Fgm.   1    (Fragmenta  philosophorum   graecorum  ed.  Mullach 

I  261):  £?  (Jiev  [ir^osv  Itti,  TC£pi  tojtou  -d  av  Xsyoito  cI);  io'vxo;  iivd?; 

2  Vgl.  Zeller,  Philosophie  der  Griechen  I*  989,  Anm.  3.  Ebendahin 
gehört  auch  Plato  Soph.  236—237  und  Staat  V  478*»-«=  (vgl.  Hartenstein, 
Philosophisch-historische  Abhandlungen  S.  147  und  Grote  Plato  II  548  ff.), 
desgleichen  die  Prämisse  in  einem  Argument  des  Gorgias:  öet  yop  t«  -fpovou- 
(jieva  £?vai  xolX  xo  jjl^  ov  E'iTCEp  \iii  St^  p,8£  ^povsraOai  in  der  Schrift  irspi  Sevo^ovou« 
xtL  Ps.-Aristoteles  980»  9. 


♦  Nieschke's  hiehergehörige  Schrift:  De  Thucydide  Antiphontis  disci- 
pulo  et  Homeri  imitatore.  Münden  1885,  ist  mir  zur  Zeit  nicht  zugänglich. 


Die  Apologie  der  Hoilknnst.  173 

Seite 
3  Diesen    Zusammenhang    hat    bereits    Aristoteles    klar     durchschaut 
(Metaph.    T  6)    und    sein    bester    Exeget    Bonitz    im    Commentar    (Aristot. 
Metaphys.  II  201)  aufs  trefflichste  beleuchtet. 

♦  Statt,  ,das8  jeder  Vorstellung  eine  Wirklichkeit  entsprechet  sollten  wir 
vielleicht  sagen:  ,dass  jedem  Existentialurtheil  eine  Wirklichkeit  entspreche*. 
Denn  das  Fundament  jener  Lehre  bildet  offenbar  die  Erwägung:  wie  kämen 
wir  dazu,  von  einem  Dinge  zu  wissen,  wenn  wir  es  nicht,  sei  es  mit  den 
Sinnen,  sei  es  mit  dem  Geiste  (dem  inneren  Sinn,  der  yvtifXT)),  geschaut 
hätten?  Der  genauere  Ausdruck  wäre  in  mehrfacher  Rücksicht  der  ange- 
messenere; hauptsächlich  darum,  weil  unser  Anonymus  ja  sicherlich  nicht 
geglaubt  hat,  dass  jede  Verbindung  eines  beliebigen  Subjects  mit  einem 
beliebigen  Prädicat,  die  irgend  jemand  in  seinem  Bewusstsein  vorfindet  — 
z.  B.  der  Satz:  die  Menschen  sind  unsterblich  — ,  auf  Wahrheit  beruhe. 
Allein  die  präcisere  Fassung  jener  Doctrin  würde  vagen  und  verschwommenen 
Gedanken  eine  Bestimmtheit  verleihen,  deren  sie  unzweifelhaft  entrathen 
haben.  Wäre  sich  der  Autor  der  Grenzen  bewusst  gewesen,  welche  die 
Functionen  des  Vorstellens  und  Urtheilens  von  einander  und  andrerseits  die 
Existentialurtheile  von  sonstigen  Urtheilen  scheiden ,  so  hätte  seiner  Lehre 
die  Wurzel  gefehlt,  aus  welcher  sie  erwachsen  ist. 

^  Vermuthen  darf  man  vielleicht,  unser  Autor  habe  mehr  oder  minder  24 
deutlich  empfunden,  dass  das  aOTojxarov  ein  Beziehungsbegriff  ist,  nicht  etwas 
Sub.stantielles  oder  Dingartiges,  als  welches  ihm  die  tl^vai  erschienen  sind. 
Das  auf  die  letzteren  bezügliche  Argument  wird  vielleicht  ein  oder  der 
andere  Leser  für  das  Ergebnis»  einer  blossen  Aequivocation  zu  halten 
geneigt  sein.  Eine  xiy^yri  kann  in  einem  Sinne  existirend  heissen,  wenn  der 
Inbegriff  von  Hantirungen  vorhanden  ist,  welche  ihr  Rüstzeug  ausmachen, 
ferner  berufsmässige  Vertreter  derselben  und  ein  von  diesen  fortgepflanztes 
System  von  Lehrsätzen.  In  einem  andern  Sinne  gilt  eine  ts^^  ^^^  dann 
als  eine  wahrhaft  existirende,  wenn  die  von  ihr  geübten  Verrichtungen  das 
ihnen  gesteckte  Ziel  erreichen,  in  unserem  Falle  also,  wenn  Heilung  der 
Krankheiten  oder  Milderung  der  Leiden  im  Grossen  und  Ganzen  die  Frucht 
ärztlichen  Bemühens  ist.  Man  würde  jedoch  meines  Erachtens  dem  Verfasser 
von  Ilepi  irlx^i];  Unrecht  thun,  wenn  man  ihn  fähig  glaubte,  durch  solch  eine 
grobe  Aequivocation,  sei  es  sich,  sei  es  Andere,  zu  täuschen. 

^  So  drückt  sich  in  Betreff  des  Protagoras  Paul  «Natorp  aus  (For-  26 
schnngen  zur  Geschichte  des  Erkenntnissproblems  im  Alterthum,  Berlin 
1884,  S.  17).  Gern  wiederhole  ich  die  thatsächlich  vollkommen  rich- 
tige Behauptung  Natorp's,  die  auch  für  unseren  Fall  von  weitreichendster 
Bedeutung  ist:  ,und  sodann  darf  auch  wohl  erinnert  werden,  dass  überhaupt 
kein  Philosoph  vor  Piaton,  so  viel  bekannt,  zwischen  aio6/]<7i(  und  ^^a 
genau  unterschieden  hat'  (a.  a.  O.  S,  18). 

^  D.  Peipers,  Die  Erkenntnisstheorie  Plato's,  mit  besonderer  Rücksicht  26 
auf  den  Theätet,   Leipzig  1874,  S.  44  ff.     E.  Laas,    Neuere  Untersuchungen 
über  Protagoras  (in  Vierteljahrsschrift  für  wissenschaftliche  Philosophie  VIII 
479  ff.).     W.  Halbfass,  Die  Berichte  des  Piaton  und  Aristoteles  über  Prota« 
goras  (mit  besonderer  Berücksichtigung  seiner  Erkenntnisstheorie)  kritisch 


174  IX.  Abbandlang:    Ooroperx. 


8«ite 


untersucht,  in  Fleckeisen's  Jahrbüchern  Supplem.  XIII,  gesondert  abgedruckt 
Strassburg  1882. 
27  1  Dies  thun  gar  viele  Darsteller  der  antiken  Philosophie,   darunter 

auch  der  jüngste  und  nicht  mindest  treffliche  derselben,  Wilhelm  Windel- 
band, Geschichte  der  alten  Philosophie  (in  Iwan  Müller's  Handbuch  der 
classischen  Alterthums Wissenschaft  VI),  Nürdlingen  1888,  S.  186,  Anm.  8: 
,Die  Erläuterung  Theaet.  152*  erlaubt  nicht,  das  ovOpcoicoc  in  dem  bekannten 
Satze  auf  die  Gattung  zu  deuten.*  Ich  antworte:  die  Erläuterung,  die 
irgend  Jemand,  und  sei  es  auch  ein  Plato,  dem  Satze  eines  Andern  beifügt, 
kann  uns  nicht  hindern,  denselben  so  zu  y erstehen,  wie  sein  Wortlaut  es 
gebietet.  Desgleichen  gilt  mir  als  das  npcoTov  (J«u8o;  in  Natorp's  im  Ein- 
zelnen viel  Werth volles  enthaltenden  Auseinandersetzungen  der  Satz  (a.  a.  O. 
S.  6):  ,yon  dem  vorliegenden  Berichte  war  auszugehen,  nicht  von 
selbstgemachten  Voraussetzungen*.  Weder  von  diesen  —  so  erwidere  ich 
— ,  noch  von  jenem,  sondern  einzig  und  allein  von  dem  protagoreischen 
Bruchstück  selbst,  welches  wir  mit  unbefangenster  Treue  auszulegen  haben, 
mag  nun  das  Ergebniss  mit  der  von  Plato  beliebten  Verwendung  desselben 
übereinstimmen  oder  nicht.  Einen  ,Bericht*  an  die  Stelle  der  Urkunde  zu 
setzen,  über  welche  berichtet  wird,  dies  ist  nur  dann  statthaft,  wenn  der 
Verlust  der  primären  Quelle  uns  keine  andere  Wahl  übrig  lässt.  Und  auch 
dann  müssen  wir  die  secundäre  Quelle  aufs  schärfste  darauf  hin  prüfen,  ob 
sie  denn  in  Wahrheit  ein  historischer  ,Bericht*  ist,  —  eine  Prüfung,  welche 
im  gegenwärtigen  Falle  unserer  Ueberzengung  nach  nur  zu  einem  nega- 
tiven Ergebniss  führen  kann. 

2  Zeller  a.  a.  O.  I*  982,  desgleichen  in  seinem  Grundriss  der  Ge- 
schichte der  griechischen  Philosophie'  (Leipzig  1889)  S.  79.  Vollkommen 
richtig  übersetzt  Bonitz  Platonische  Studien'  S.  50  das  Bruchstück,  des- 
gleichen F.  A.  Lange,  Geschichte  des  Materialismus  I'  S.  29;  nicht  minder 
Grote  Plato  II  ^  180  und  323,  doch  fügt  dieser  an  letzterer  Stelle  die  her- 
kömmliche, platonische  Deutung  der  Worte  seiner  Uebertragung  des  Frag- 
mentes in  einer  Weise  (innerhalb  der  Anführungszeichen)  bei,  welche  den 
Text  und  den  ihm  nachfolgenden  Commentar  keineswegs  mit  ausreichender 
Strenge  auseinanderhält. 

'Eine  Interpretation  des  Bruchstücks  ist  aus  dem  Alterthum  auf 
uns  gekommen,  welche  seinem  Wortlaut  vollkommen  gerecht  wird.  Es  ist 
die  auch  von  Diels  in  den  Prolegomena  zu  den  Doxographi  Graeci  p.  263 
mit  Recht  gerühmte  Paraphrase  des  Hermias,  Irrisio  gentilium  philosophomm 
c.  9  (Doxogr.  Gr.  p.  653):  OptoTOYOpa^  .  .  .  ^aoxcüv-  opo;  xat  xp(o^  rtjv  3cpor]f(iarci>v 
h  &v0p(ü7coc,  xal  xa  (jiv  OicoTcdctovxa  xctXi  atoOi^acatv  Eotiv  np^ytiardt,  ra  ^k  [l'^  &ico- 
jrfwTovx«  oux  loTiv  h  Tois  g'ffisai  Tfjs  oüoCo?.  Die  Worte  tals  aioO^oEotv  dürften 
dem  Gedanken  des  Protagoras  grlissere  Präcision  verleihen,  als  er  aller 
Wahrscheinlichkeit  nach  besessen  hat;  die  Umkehrung  des  Urtheils  —  das 
Nicht -Wahrnehmbare  ist  unwirklich,  wo  wir  eher  erwarten:  das  Unwirk- 
liche ist  nicht  wahrnehmbar  —  wird  schwerlich  richtig  sein.  Allein  was 
will  das  neben  dem  einen  entscheidenden  Punkt  besagen,  dass  hier  klar  . 

und   deutlich    von    der  Existenz    von  Dingen   die  Rede  und   der  ,Mensch*  ) 

augenscheinlich    nicht   individuell,    sondern    generisch  verstanden    ist?     Es 


\ 


Die  Apologie  der  Heilkunst.  170 

Seite 

überrascht,  nebenbei  bemerkt,  in  dieser  offenbar  ans  einer  ungewOhulich 
guten  Quelle  geschöpften  Darstellung  zwei  Ausdrücken  zu  begegnen,  welche 
auch  dem  metaphysischen  Abschnitt  unserer  Schrift  nicht  fremd  sind:  ETdea 
und  ouvU. 

1  Vielleicht  glaubt  Jemand,  jenem  Dilemma  entrinnen  zu  kOnnen,  28 
indem  er  die  folgende  rermittelnde  Deutung  vorschlägt:  der  Satz  gilt  der 
Existenz,  aber  der  Existenz  Ton  so  und  so  beschaffenen  Dingen,  also  mittel- 
bar ihrer  Beschaffenheit,  wodurch  der  individualistischen  Auslegung  die  Bahn 
freigemacht  wird.  Concret  gesprochen,  der  Eine  behauptet  (um  bei  unserem 
früheren  Beispiel  zu  bleiben):  Für  mich  existirt  süsser  Honig,  ein  An- 
derer: Für  mich  existirt  bitterer  Honig.  Es  genügt,  wie  ich  meine,  diesen 
allein  noch  übrig  bleibenden  Ausweg,  dessen  unsere  Gegner  sich  bedienen 
können,  streng  zu  formuliren,  um  ihn  als  das  zu  erkennen,  was  er  ist,  als 
eine  leere  Ausflucht.  Denn  nimmermehr  hätte,  wer  solch  einen  Gedanken 
ausdrücken  wollte,  ihn  in  so  wenig  angemessene  und  zutreffende  Worte 
gekleidet.  Ein  XP^I^  ^"^  eben  ein  Ding  und  nicht  die  Verbindung  eines 
Subjects  mit  einem  Prädicat.  ,Ein  Ding  existirt'  und:  ,ein  Ding  ist  so  oder 
so  beschaffen*,  dies  sind  zwei  grundverschiedene  Aussagen,  die  nur  derjenige 
mit  denselben  Worten  bezeichnen  konnte,  der  nicht  verstanden  werden  oder 
der  seine  HOrer  und  Leser  absichtlich  irreleiten  wollte. 

1  Vgl.  Aristotel.  MeUph.  1  1,    1053*  36:    npt}x<xx6pai  S'  ovSpcoicov  ^9t    29 
icecvTtov  elvat  |jiiTpov,  «aaicsp  fiv  el  tbv  iTCidti^fiova  eiitcov  9)  TÖv  a(a6av<{[ACvov, 
mit  Halbfass^  Bemerkungen  dazu  S.  48 — 49,  der  unter  Anderm  vollkommen 
richtig  darauf  hinweist,  dass  Aristoteles  den  Satz  hier  ,durchaus  im  gene- 
rellen Sinne  nimmt^    Vgl.  auch  Natorp  a.  a.  O.  52. 

'  Hat  Protagoras  etwas  von  dem,  was  Plato  irrthümlich  in  seinem 
Homo  mensnra-Satz  zu  finden  glaubte,  anderswo  wirklich  geäussert?  Die 
Frage  klingt  absonderlich  und  müsste  jedem  Andern  als  eben  Plato  gegen- 
über von  vornherein  verneint  werden.  Allein  der  Dichter-Denker  hat  uns 
so  sehr  an  Ueberraschungen  gewohnt,  dass  wir  auf  immer  neue  gefasst  sein 
müssen.  Er,  der  mit  allem  Stofflichen  in  genialer  Freiheit  zu  schalten  und 
zu  spielen  liebt,  konnte  es  verschmähen,  einer  gegnerischen  Lehre  dort  zu 
begegnen,  wo  sie  für  Jedermann  zu  finden  war.  Ihn  mochte  der  gewagte 
Versuch  reizen,  sie  dort  aufzuspüren,  wo  noch  Niemand  sie  vermuthet  hatte, 
den  Feind  in  seinem  stärksten,  anscheinend  uneinnehmbaren  Bollwerk  an- 
zugreifen und  ein  vielbemfenes  Wort,  eben  das  Feldzeichen,  welches  den 
Urheber  jener  Doctrin  zu  Kampf  und  Sieg  geführt  hatte,  durch  eine  kühne 
Auslegung  und  vernichtende  Kritik  seines  altgewohnten  Ansehens  zu  ent- 
kleiden. Mit  dieser  Möglichkeit  ist  zu  rechnen,  obgleich  es  schwerlich 
jemals  gelingen  wird,  sie  zur  Gewissheit  zu  erheben.  Man  wird  ihr  mehr 
oder  weniger  Gewicht  beilegen,  je  nachdem  man  die  sonstigen  mit  der 
platonischen  Darstellung  übereinstimmenden  antiken  Berichte  bewerthet,  sie 
von  dieser  allein  abhängig  und  aus  ihr  erklärbar  erachtet  oder  nicht.  Als 
mOglich,  ja  als  wahrscheinlich  darf  uns,  so  meine  ich,  die  Annahme  gelten, 
Protagoras  habe  an  irgend  einer  Stelle  seiner  metaphysischen  Schrift  von 
den  sinnlichen  Eigenschaften  der  Dinge  gehandelt  und  —  was  ihm, 
nebenbei  bemerkt,  zu  hoher  Ehre  gereichen  würde  —  die  gleiche  subjective 


176  I^>  Abhandlung:    Gomperz. 

Wahrheit  einander  widerstreitender  Empfindun^n  behauptet  (z.  B.  der  Honig 
schmeckt  dem  normal  Beschaffenen  süss,  dem  Gelbsüchti^en  bitter,  an  sich 
ist  er  weder  das  Eine  noch  das  Andere).  Weiters  kann  man  es,  insbesondere 
auf  Grund  des  Berichtes  über  die  Polemik  des  Demokritos  gegen  den  So- 
phisten bei  Sext.  adv.  math.  VIT  389  (p.  275  Bk.),  nicht  für  gans  unwahr- 
scheinlich halten,  dass  jene  Lehre  yon  diesem  nicht  immer  mit  der  Behut- 
samkeit ausgesprochen  wurde,  die  sie  in  unverrückbar  feste  Grenzen  bannte 
und  jeden  möglichen  Missbrauch  ausschloss.  Hier  fühlt  man  sich  jedoch 
schon  zu  äusserster  Vorsicht  gemahnt,  wenn  man  darauf  achtet,  dass  gleich 
verlässliche  Gewährsmänner  (s.  die  Zeugnisse  bei  Zeller  I*  824 — 825)  dem 
Demokritos  selbst  eine  mit  der  wirklich  oder  angeblich  protagoreischen 
identische  Doctrin  (das  ou  p.aXXov  totov  fi  roiov  clvat  t6jv  ^cporffiattov  IxaTrov) 
theils  beilegen  und  dann  mit  gröblichstem  Missverständniss  als  ouf^um^  tou 
ßiou  bezeichnen,  theils  von  ihm  (eben  dem  Protagoras  gegenüber)  bestreit-en 
lassen!  Nicht  mehr  auch  nur  möglich,  sondern  schlechterdings  unmöglich 
ist  es  hingegen,  dass  Protagoras  die  sogenannte  extrem-subjectivistische,  in 
Wahrheit  an  Wahnwitz  grenzende  Doctrin  von  der  gleichen  Wahrheit  aller 
Meinungen,  welche  ihm  im  Theätet  beigelegt  wird,  irgendwie  als  Norm  der 
menschlichen  Erkenntniss  ernstlich  aufgestellt  und  festgehalten  habe.  Denn 
ihr  widerspricht  nicht  nur  der  Ton  der  uns  erhaltenen  Fragmente  aufs 
deutlichste,  auch  ihr  Inhalt  steht  zu  derselben  im  schroffsten  Gegensatz. 
Das  Götter-Bruchstück  vor  Allem  ist  völlig  unvereinbar  mit  der  Annahme, 
sein  Verfasser  habe  das  Dasein  von  Göttern  für  diejenigen  als  wahr  er- 
achtet, die  an  Götter  glauben,  und  als  unwahr  für  jene,  die  nicht  an  sie 
glauben!  Vielmehr  wird,  die  Frage  nach  dem  Sein  oder  Nicht-Sein  der 
Götter  als  eine  vollkommen  verständliche  und  an  sich  lösbare  hingestellt, 
deren  thatsächliche  Lösung  nur  an  besonderen  (daselbst  namhaft  gemachten) 
Umständen  scheitere. 

Allein  auch  von  der  soeben  besprochenen  Möglichkeit  abgesehen 
konnte  Plato  sehr  wohl  zu  seiner  Missdeutung  des  protagoreischen  Dictum« 
gelangen,  ohne  sich  irgend  einer  absichtlichen  Entstellung  bewusst  zu  werden. 
(Vgl.  Peipers  a.  a.  O.  45.)  Der  Sophist  hatte  den  Menschen  das  Mass  der 
Dinge  genannt.  ,Es  gibt  —  so  mochte  Plato  im  Geiste  zu  ihm  sprechen  — 
nicht  einen  Menschen,  sondern  viele.  Nur  auf  diese  kann  dein  Wort  ge- 
münzt sein,  es  wäre  denn,  dass  du  den  Mustermenschen  meiner  Ideenlehre 
geahnt  und  auf  diesen  gezielt  hättest.  Du  handelst  von  empfindenden  und 
wahrnehmenden  Menschen.  Wahrnehmungen  und  Empfindungen  variiren  aber 
von  einem  Einzelnen  zum  andern.  Wenn  du  somit  hinter  allen  Wahr- 
nehmungen eine  Wirklichkeit  erblickst,  so  musst  du  eine  solche  auch  für 
jene  individuellen  Schwankungen  annehmen.*  Da  nun  ferner  der  Abderite 
zwischen  Wahrnehmung  und  Meinung  oder  Urtheil,  wie  schon  sattsam  be- 
merkt ward,  gewiss  nicht  stets  mit  zulänglicher  und  durcfag^reifender  Strenge 
unterschied,  so  glaubte  Plato,  der  alle  in  einer  Lehre  wie  in  ihrem  Keim 
beschlossenen  Folgerungen  aus  ihr  abzuleiten  und  ans  Lieht  zu  bring-en 
strebt,  sich  berechtigt,  den  weiteren  Schluss  auf  die  behauptete  gleiche 
Wahrheit  aller  individuellen  Sd^ai  zu  ziehen.  Denn  dass  es  dem  Philosophen 
im  Theätet,  wo  der  im  ,ProtAgora8*  so  scharf,   wenn  auch   nicht  ohne    ver- 


t 
k 


Die  Apologie  der  Heilkunst.  177 

zerrende  Uebertreibnng^  gezeichnete  Charakterkopf  des  Abderiten  ganz  und 
gar  zurücktritt,  weit  mehr  nm  die  Benrtheilung  nnd  Bestreitung  von  Doctrinen 
als  um  die  geschichtliche  Würdigung  einer  bestimmten  Persönlichkeit  zu 
thun  ist,  dies  hätte  niemals  verkannt  werden  sollen.  Der  Widerspruch  zwischen 
dem  extremen  Skeptiker,  der  im  ,Theätet'  gegeisselt  wird,  und  dem  nicht 
an  einem  Mangel,  sondern  an  einem  Uebermass  von  Dogmatismus  leidenden 
Namensträger  des  Dialogs  Protagoras  springt  in  die  Augen  und  ist  längst 
bemerkt  worden.  Und  dass  die  uns  erhaltenen  Ueberreste  protagoreischer 
Weisheit  nur  zu  jenem  Bilde  und  nicht  zu  diesem  stimmen,  wer  m{$chte  es 
bezweifeln?  (Der  Satz  vom  {[ttcüv  \6yo^  hat  nur  rhetorische  Bedeutung,  und 
die  Behauptung,  dass  es  in  jeder  Sache  Suo  \6yoi  oytucsCfievot  aXXi{Xoiai  gibt, 
enthält  nur  den  für  uns  ziemlich  trivialen,  aber  bedeutsamster  Nutzanwendung 
fähigen  Gedanken,  dass  in  Betreff  jeder  Frage  ein  Pro  und  ein  Contra  vor- 
handen ist.  Nur  Seneca,  Epist.  moral.  88,  43,  hat  den  Satz  dahin  missver- 
standen, als  ob  die  zwei  Xöyoi  einander  gleichwerthig  wären.  Dies  liegt,  wie 
schon  Bernajs,  Rh.  Mus.  7,  467,  einsah,  keineswegs  im  Wortlaut  jener  durch 
Enrip.,  Frg.  189  N ',  vortrefflich  illnstrirten  Aeussemng  [vgl.  Isokrat  10  in.] 
und  widerlegt  wird  diese  Auffassung  dadurch,  dass  Arkesilaos  dem  ganzen 
Alterthum  als  der  Urheber  der  von  Seneca  dem  Protagoras  beigelegten  Lehre 
galt.)  Welch  eine  wunderliche  Vorstellung  müssten  wir  übrigens  von  Plato*s 
Verfahren  gewinnen,  wenn  wir  mit  Natorp  annehmen  wollten,  er  sei  in  der 
einen  Hälfte  des  Gespräches  ängstlich  bemüht  gewesen,  die  wirkliche  Er- 
kenntnisslehre des  Protagoras  getreulich  wiederzugeben  und  sorgfältig  zu 
zergliedern,  während  er  in  der  anderen,  dort,  wo  er  von  der  angeblichen 
,Geheimlehre*  desselben  spricht,  seinem  übermüthigen  Humor  rückhaltlos  die 
Zügel  schiessen  lässt  und  den  Abderiten  mittelst  einer  völlig  freien  und  durch- 
sichtigen Fiction*  zum  Träger  von  Ansichten  macht,  die  diesem  —  wie  Plato 
selbst  so  unverhohlen  als  möglich  andeutet  —  nicht,  wohl  aber,  wie  wir 
mit  Schleiermacher  hinzufügen  dürfen,  dem  Aristipp  angehörten.  Dem  von 
Schleiermacher,  Piatos  Werke  U  P,  S.  127,  von  Dümmler,  Antisthenica 
p.  67  und  von  Natorp  a.  a.  O.  S.  25  hierüber  Gesagten  sei  im  Vorübergeben 
noch  Eines  beigefügt.  Theät.  167'  ist  in  dem  Satze:  a>S7jaOpota{iart  ftvOpancov 
TS  tCOsvt»  xoci  Xi6ov  xai  IxaTcov  l^ujov  te  xat  ü^o^  —  der  rein  phänomena- 
listische  Standpunkt  der  Kyrenaiker  so  unverkennbar  ausgesprochen  wie 
kaum  sonst  irgendwo.  Ein  Ding  oder  Einzelwesen  gilt  ihnen  und  nur  ihnen 
als  eine  Gruppe  stets  wiederkehrender  Vorkommnisse  oder  Phänomene,  ganz 
ähnlich  wie  Mill  in  seinem  Buche  über  Hamilton  von  ,groups  of  Per- 
manent Possibilities  of  Sensation*  spricht,  ESxamination  of  Sir  William  Ha- 
milton*8  philosophy '  p.  222  ff.     Dass  Protagoras    diesen   Standpunkt  einge- 


*  Dies  ist  hauptsächlich  von  Dümmler,  Antisthenica  p.  56  ff.  in  ent- 
scheidender Weise  erwiesen  worden.  Die  jetzt  von  Windelband  (Geschichte 
der  Philosophie,  Freiburg  1890,  S.  70  und  80)  vertretene  Ansicht  in  Betreff 
der  vermeintlichen  ,Wahrnehmungstheorie'  des  Protagoras  war  auch 
lange,  lange  Jahre  hindurch  die  meinige.  Allein  ich  habe  schliesslich  erkannt, 
dass  es  durchaus  nicht  angeht,  auch  nur  diesen  Theil  des  Theätet  als  ernst- 
hafte geschichtliche  Quelle  zu  betrachten. 

Sitinngsber.  d.  phiL-hist.  Cl.   CXX.  Bd.  9.  Abb.  12 


178  IX.  Abhandlung:     Gompcrz. 

nommeri  habe,  kann,  wenn  irgend  etwas  in  der  Geschichte  der  antiken 
Philosophie,  als  eine  Unmöglichkeit  gelten.  Nicht  nur  ,nataraS  auch  philo- 
sophia  ,non  facit  saltus^  Anf  die  weitere  Frage  aber,  wie  denn  Plato  dazu 
gelangen  konnte,  in  Protagoras  einen  Vorläufer  der  Kyrenaiker  zu  erblicken, 
vermag  ich  hier  nicht  näher  einzugehen.  Der  Denker,  welcher  in  erkenntniae- 
theoretischen  Fragen  den  ,Men8chenS  den  subjectiven  Erkenntniss-Factor, 
so  bedeutsam  in  den  Vordergrund  gerückt  hat,  konnte  in  gewissem  Sinne 
mit  gutem  Recht  als  einer  der  Ahnherren  subjectivistischer  und  relativistischer 
Doctrinen  gelten.  Ja  selbst  mit  den  eigentlichen  Skeptikern,  zu  welchen  ich 
die  Kyrenaiker  nicht  rechne,  verknüpfte  ihn,  der  so  ganz  und  gar  Dogma- 
tiker  war,  insofern  ein  verwandtschaftliches  Band. 

Doch,  um  von  dieser  Abschweifung  zurückzukehren  —  ungleich  natür- 
licher ist  die  Annahme,  dass  für  Plato  in  beiden  Fällen  die  Sache  weit  mehr 
bedeutete  als  die  Person,   und   dass  es  ihm  dort,  wo  er  selbst   nach  klarer 
Einsicht  in  die  Natur  des  Erkenntnissprocesses  und  nach  Ueberwindung  der 
sie    umgebenden  Schwierigkeiten    nicht    ohne  gewaltige  Qeistesanstrengung 
ringt,  einzig  und  allein  darum   zu   thun  ist,   die  verschiedenen  auf  diesem 
Gebiete    möglichen   und   grossentheils    durch   Zeitgenossen,    die    er  —   aus 
künstlerischen   wie  aus   persönlichen  Kücksichten   —   nicht  nennen  konnte 
und  wollte,  vertretenen  Richtungen  zu  kennzeichnen,  in  ihre  Consequeneen 
zu   verfolgen  und  sich  mit   ihnen   auseinanderzusetzen.      Da  bot  sich   dem 
Künstler,  der  stets  nach  plastischer  Gestaltung  strebt,  der  Name  eines  ein- 
flussreichen Denkers   der  Vergangenheit,   in  dessen  Lehren  er  die  Wurzel 
mancher  zeitgenössischer  Doctrinen  zu   erkennen  glaubte,  als  ein  willkom- 
menes Merk-  und  Erkennungszeichen  dar,  von  welchem  er  den  ausgiebigsten, 
durch  keinerlei  historisch-kritische  Bedenken  eingeengten  Gebrauch  macht. 
Hier  peinliche  Genauigkeit  oder  philologische  und  geschichtliche  Treue    im 
Einzelnen  von  ihm  verlangen,  dies  heisst  an  Plato  einen  Massatah  legen, 
der  seiner   Eigenart  wenig   gerecht  wird  und  den  er   selbst  als  der  Eürate 
zurückgewiesen  hätte.     Und  au  dieser  Stelle  ist  es  mir  überaus  erwünscht, 
an  einen  eifrigen  Gegner  der  von  uns  vertretenen  Ansicht  das  Wort  abtreten 
zu  können,  ich  meine  Paul  Natorp,  der  sich  a.  a.  O.  S.  17  wie  folgt  ausspricht: 
,Und  in  der  That,  wenn  schon  der  Hauptsatz  den  „Menschen'',  ohne  Unter- 
scheidung, zum  Masse  des  Seins  oder  Nicht-Seins  „aller  Dinge",  ohne  Unter- 
scheidung macht,  so  ist  die  Deutung  auf  die  beliebige  Ansicht  eines  belie- 
bigen Subjects  mindestens  nicht  ferngehalten.**  Vollkommen  richtig! 
Dass    Protagoras    es    an    sorgfältiger  Verclausulirung   seiner   Aeusserungen 
fehlen  liess,  dass  er  Missdeutungen  derselben  nicht  bestimmt  genug  »vorg'e- 
beugt*  hatte  (vgl.  Natorp  S.  17,  18,  19,  37),  dass  man  ihm  Verschwommenheit 
und  ,Unbestimmtheit  des  Ausdrucks*  mit  Recht  vorwerfen  konnte  (vgl.  Laas 
a.  a.  O.  S.  485)  —  dies  halten  wir  ja  alle  gegenwärtig  für  so  gut  als  aus- 
gemacht.   Mehr  aber  bedarf  es  nicht,  damit  wir  uns  nicht  vor  die  peinliche 
Alternative    gestellt    sehen,    entweder    Plato*s    unzuläissige    Deutung     des 
Homo    mensura- Satzes   anzunehmen    oder    den    grossen   Denker    bewosster 
Fälschung  zu  zeihen. 


Die  drei  letzten  Worte  habe  ich  im  Drucke  hervorgehoben. 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  179 

Seite 
1  Warum  die  Meldung  des  Porphyrios  bei  Eusebios  (Praep.  evaug.  X  3),  30 
die  metaphysische  Schrift  des  Protagoras  sei  npb^  ioIk  Hv  to  ov  ihocfo>fzai  gerichtet 
gewesen,  von  Natorp  a.  a.  O.  S.  61  ,ein  wenig%  von  Iiaas  a.  a.  O.  488,  4  ,leider 
mehr  als  ein  wenig'  verdachtig  genannt  wird,  dies  ist  uns  völlig  unerfindlich. 
Porphyrios  hat  Stellen  aus  der  Schrift  angeführt  und  somit  diese  Stellen  und 
höchst  wahrscheinlich  die  ganze  Schrift  gelesen.  Auch  haben  wir  nicht  den 
mindesten  Grund,  dem  Verfasser  der  OiXdao^o^  laropCa  in  diesem  Punkte  zu 
misstrauen,  umsoweniger,  da  der  Neuplatoniker  jenen  literarischen  Kämpfen, 
die  sich  700  Jahre  vor  seiner  Zeit  abgespielt  hatten,  vOllig  unbefangen  und 
frei  von  jedem  Schul vorurtheile  gegenüberstand.  Natorp*s  Bedenken  ist  um  so 
befremdlicher,  da  er  ja  selbst  gleich  Bernays,  Rhein.  Mus.  7,  464  ff.  =  Ges. 
Abh.  I  117  ff.  (dem  er  auch  in  der  Identification  der  !\X))0£ta,  der  KataßaXXovtg; 
und  der  Schrift  7C£pi  xou  ovro(  folgt)  nicht  daran  zweifelt,  dass  die  ,Nieder- 
werfenden  Reden*  gegen  die  Eleaten  gerichtet  waren  (a.  a.  O.  S.  61).  Als 
bedeutungslos  kann  es  übrigens,  nebenbei  bemerkt,  nicht  gelten,  dass  die 
antike,  wenn  auch  anekdotenhafte  Tradition  von  einem  Wortgefechte  zwischen 
Protagoras  und  dem  Eleaten  Zeno  zu  melden  wusste,  vgl.  Simplikios  zu 
Aristot.  Phys.  VII  5,  250»  20  (Schol.  ed.  Brandis,  p.  423,  4a). 

3  Diels  fasst  Melissos  und  Protagoras  mit  den  Worten  zusammen: 
,Die  Epoche  von  Thurioi  gilt  auch  für  diese  beiden  Philosophen.*  Die  84. 
Olympiade  stellt  die  Blüthezeit  des  Einen  wie  des  Andern  dar,  indem  Melissos 
Olymp.  84,  4  als  samischer  Feldherr  den  bekannten  Seesieg  errungen,  Prota- 
goras in  derselben  Olympiade  an  der  Coloniegründung  von  Thurioi  als  Ge- 
setzgeber mitgewirkt  hat  (Diels,  Chronologische  Untersuchungen  über  Apol- 
lodor^s  Chronika,  Rhein.  Mus.  31,  40 — 41).  Das  Geburtsjahr  des  Melissos  ist 
uns  unbekannt,  als  jenes  des  Protagoras  lässt  sich  mit  hoher  Wahrscheinlichkeit, 
wie  ebendort  Diels  ausführt,  Olymp.  74,  3  =  482/1  festsetzen. 

3  Der  tiefe,  aber  bisher,  soviel  ich  sehen  kann,  nicht  gehörig  ver- 
standene Sinn  jener  Stelle  ist  dieser.  Die  Naturphilosophen,  von  denen  der 
Eine  die  Luft,  der  Andere  das  Feuer  u.  s.  w.  für  das  einzige  Reale,  für  das 
Sv  xai  nSv  erklärt,  stehen,  soweit  ihre  positive  Aufstellung  reicht,  auf  dem 
Boden  des  Sinnenzeugnisses  —  denn  wie  kämen  sie  sonst  dazu,  von  Erde, 
Luft  und  Wasser  u.  s.  w.  zu  sprechen?  — ,  verlassen  aber  denselben,  insoweit 
sie  die  Realität  der  übrigen  Stoffe  verneinen.  Indem  nun  jeder  von  ihnen 
die  Behauptungen  der  Anderen  bestreitet,  erschüttern  sie  vollends  ihre  ge- 
meinsame Basis,  jeder  vernichtet  den  Rest  von  Autorität,  welchen  der 
Andere  der  Erfahrung  noch  zuerkannt  hatte,  und  auf  ihrer  wechselseitigen 
Widerlegung  fusst  die  Lehre,  welche  die  Giltigkeit  der  Wahrnehmung  über- 
haupt bestreitet  und  die  Realität  der  Sinnenwelt  durchaus  und  folgerichtig 
leugnet.  Es  ist  dies  mehr  als  eine  witzige  und  scharfsinnige  polemische 
Wendung.  Sie  zeugt  meines  Erachtens  auch  von  richtiger  Einsicht  in  die 
Genesis  der  eleatischen  Doctrin.  Auf  die  Discreditirung  des  Sinnenzeug- 
nisses', welche  in  der  Stoff  lehre  der  alten  Physiologen  gelegen  ist,  hat 
Lucrez  mit  treffenden  Worten  hingewiesen,  welche  nur  eben  Heraklit, 
gegen  den  sie  unmittelbar  gerichtet  sind,  am  wenigsten  treffen,  I  690 ff.: 
Dicere  porro  ignem  res  omnis  eaae  neque  ullam  |  rem  veram  in  numero 
rerum  constare  nisi  ignem,  |  quod  facit  hie  idem,  perdelirum  esse  videtur.  | 

12* 


180  I^*  Abhandlang:    Oomperc. 


Seite 


nam  contra  sensus  ab  sensibas  ipse  repngnat,  |  et  labefactat  eos, 
unde  omnia  credita  pendent,  |  unde  hie  cognitns  est  ipsi  quem  nominat 
ignem:  |  credit  enim  sensus  ignem  cognoscere  vere,  |  cetera  non 
credit  e.  q.  s.  Verallgemeinert  und  auf  die  übrigen  Natnrphilosophen  aus- 
gedehnt wird  dieser  Gedanke  V.  705  ff. 
31  ^  Diese  persiflirt  Plato  augenscheinlich  durch  eine  Wendung,  wie  sie 

uns  Protag.  827*  begegnet:  si  yap  6^  o  Xlyto  oötto?  I)^ei  —  ^^(ei  8g  {idtXtata 
icavTcov  o5rb>{  —  xtl.  oder  324^:  «coSiBsixTaC  oot,  Sy  Ik^xpors^,  Ixovbj^,  w;  y^ 
IjjLOi  9a(v£tai. 

2  Vgl.  S.  134.  Die  Wiederholung  derselben  Worte  und  Wortstämme, 
die  in  unserer  Schrift  so  auffällig  ist,  haben  wir  allerdings  als  eine  Eigen- 
thümlichkeit  des  alten  Stiles  kennen  gelernt  (vgl.  Einleitung  S.  12),  doch 
hat  Plato  auch  diese  Besonderheit  der  protagoreischen  Diction  sicherlich  mit 
Absicht  verspottet,  an  vielen  anderen  Stellen  und  zumal  326^:  aXX^  otexv&s 
bioTCsp  ol  Ypa[ipiaTi9Tai  to?{  {iijico)  8eivoc<;  ypi^etv  ttov  na(Scüv  uTCoypa^avTe; 
Ypa|jipia{  TT]  Ypaf  (8i  oOtto  to  YpajxfjLOctErov  St8<$aai  xat  ovArpcd^ouat  ypiftiy  xora 
-rfjv  O^yrjaiv  Toiv  YP«H^H^<J^v,  fi)?  .8^  wi  ^  «oXt;  vd[xoj$  \iTzoy pi<^aa»  xxk.  —  Hier 
ist  auch  der  Alliteration  zu  gedenken,  eines  Kunstmittels,  von  welchem 
unser  Anonymus  einen  zwar  sehr  massigen,  aber  doch,  wie  ich  meine,  als 
bewusst  und  absichtlich  erkennbaren  Gebrauch  macht.  Vgl.  1:  tob^  piv  ouv 
l{  ta^  «XXdt^  tl^va^  tourti)  zw  xpoizta  l[xn(TCiovTa(,  8:  «yvost  Sc^f^tnoN  ap|x(S|^ou<rocv  (ifltvCf) 
ptoXXov  y)  a|x«OiT].  Auch  Verbindungen  wie  Suvctfisvo;  Be  Suc  oo^tTjv  (1),  -rfjV 
«(oTiv  TO)  izkifizi  (14),  6pioXoYT5ci£tai  wapa  Tcaaiv  (4),  wo  utto  nivttov  so  viel  näher 
lag,  oder  8ia  izpe^xo^  tcoieiv  kurz  nach  Tcotsr  und  unmittelbar  vor  nspi  to6tou  (3) 
werden  kaum  zufällig  sein.  Und  dies  gilt  auch  von  Protagoras  in:  —  ^  te 
at87}XdTy)(  xal  ßpax^^  ^^^  ^  ß^^  "^^  oEvOpconou  oder  in:  <^67to^  xai  aaxi{7to(  BiBaa- 
xaX{7)  Ssriat,  xai  oicb  vEOt7)toq  Bl  atp(a{xivou(  Set  (nicht  ^^pfj)  [AocvOdcvav.  Wie  wenig 
die  Alliteration  mit  gorgianischem  ,Pari8osen-GekUpper*  zu  thun  hat,  kann 
das  Beispiel  des  Demosthenes  lehren.  Vgl.  Volkmann,  Die  Rhetorik  der 
Griechen  und  Römer  ^  516. 

3  Wie  viel  auf  Hermias  zum  Phädrus  p.  192  Ast  zu  geben  ist,  der 
die  xupioXs^C«  des  Protagoras  hervorhebt  (8i«  ykp  rtov  xupicov  ovopiiTcov  \lev- 
iip)^ETo  6  npoiTayopa?  rbv  Xoyov  xai  ou  8wc  ir«paßoXü>v  xai  iTCtOltcov),  steht  dahin. 
Doch  bedarf  es  dieses  Zeugnisses  nicht,  da  die  Bruchstücke  und  die  plato- 
nische Nachahmung  vernehmlich  genug  sprechen. 

^  Vgl.  Einleitung  S.  13.  Als  besonders  charakteristisch  mag  noch 
hervorgehoben  werden  6  das  Satzglied:  xat  ote  ißXiß7)aav  reo  ßXaßfjvat  oti  ^v 
n  xo  ßXa^av,  und  wieder  bei  Plato  817*>:  xai  s^Xd^ßsiov  tauTy]v  olfiai  ßEXtCoj 
IxEivT);  stvai,  xh  bfxoXoyEt'v  {laXXov  3j  xh  S^apvov  sTvai.  Man  beachte,  dass 
Protagoras  hier  noch  keine  eigentliche  Rede  hält,  sondern  sich  mit  dem 
eben  eingetretenen  Sokrates  und  dem  jungen  Hippokrates  allein  unterhält. 
Darum  dtirfen  wir  in  dem  Nachdruck,  der  Feierlichkeit  und  der  übergrossen 
Deutlichkeit  der  Rede  um  so  sicherer  die  persiflirende  Absicht  erkennen. 
Dies  gilt  ebenso  sehr  von  316<*:  lautA  9UV£tyai  u>{  ßfiXtfou^  lao(ilvou(  Sia  t^^v 
lauTou  düvouaiav,  ferner  von  d— e:  xai  6  vuv  ixt  3>v  ouÖevo?  Jä'^Twv  009101^5 
'HpöSixo^  b  SrjXujxßpiavd?,  to  81  ap)^atov  Miyaptx)^.  Am  unverkennbarsten 
tritt  aber   die   Parodie   protagoreischer  Ueberdeutlichkeit   334'   zu  Tage  in 


Die  Apologie  der  Beilknust.  181 

Seite 
dem  Satze:  ooov  fjiovov  t/)v  Sua^lpsiocv  xotravßivai  xv^v  ^t  tat;  a?a6i{9£at  xaU  Suc 
Tüiv  ^tvcov  yiyvojiivjjv  iv  1015  aitioi?  t€  xai  o^j^on  —  eine  Stelle,  die  von  völlig 
grundlosen  Aenderungsvorschlägen  heimgesucht  worden  ist.  Die  persiflirende 
Tendenz  erhellt  ebenso  sehr  aus  dem  Contrast  zwischen  der  gesuchten  Bede- 
weise und  der  Widrigkeit  des  Gegenstandes,  dem  üblen  Geruch  der  Nahrungs- 
mittel, welchen  der  Gebrauch  des  Oeles  zu  mildern  bestimmt  ist,  als  aus 
dem  unmittelbar  darauf  losbrechenden  Applaus  der  Hörer.  Man  gedenkt 
unwillkürlich  Moliöre*s,  der  die  Redeweise  der  jPrdcieuses  ridicules*  verspottet, 
indem  er  seinen  Mascarille  statt :  ,Kiechen  Sie  an  diesen  ECandschuhen  !*  sagen 
lässt:  jHefteu  Sie  ein  wenig  auf  diese  Handschuhe  die  Reflexion  Ihres  Ge- 
ruchsinns!* Wenn  übrigens  Protagoras  sich  wirklich  jemals  so  ausgedrückt 
hätte,  wie  ihn  Plato  hier  sprechen  lässt,  so  hätte  er  etwas  gethan,  was  ihm 
sehr  hoch  angerechnet  werden  müsste.  £r  hätte  es  versucht,  zwischen  Sinnes- 
empfindungen und  ihren  Objecten  gleichwie  zwischen  den  ersteren  und  den 
sie  begleitenden  Lust-  und  Unlustgefühlen  scharf  zu  unterscheiden  —  ein 
Streben  nach  Präcision  des  Gedankens  und  des  Ausdrucks,  von  welchem  jenes 
Zeitalter  nicht  zu  viel,  sondern,  wie  Plato*s  eigene  Erörterungen,  nicht 
zum  mindesten  auch  in  eben  diesem  Gespräche,  zeigen,  viel  zu  wenig  be- 
sessen hat! 

•  Vgl.  Plato  Protag.  325**:  oxi  t6  lu:^  8ixaiov,  tb  oe  «Sixov  xzk.  und  noch 
mehr  334 •-•  —  eine  Stelle,  an  welcher  Plato,  wie  Peipers  a.  a.  O.  S.  46 
richtig  bemerkt,  den  Sophisten  ,einige  Kenntnisse  in  medicinischen  Dingen 
verrathen  lässt*  —  und  in  unserer  Schrift  5:  ?)  yoip  aQiTvr,  7)  xoXufOYiT)  xxL 

ö  Paradoxe  Wendungen  begegnen  im  Dialog  326«:  aXX'  ou  )^t)  Oau- 
(ii^Eiv,  akXa  tcoXu  (aoXXov  ei  fi:^  8i$axT0v,  in  IXspi  tlx'^^  8:  ol  (jiv  oSv  tauT«  \i- 
Yovxe?  xtI.,  in  geringerem  Grade  6:  xai  Icnriv  ouSsv  ^aaov  xtS.  Hieher  gehört 
auch  das  dritte  Glied  der  Definition:  xai  rb  \kr^  iy^^eipsTv  xxi.  in  3.  Die  heftige 
Polemik  des.  historischen  Protagoras  bezeugt  die  Bezeichnung  seiner  meta- 
physischen Hauptschrift:  Ol  xaxaßo^XovTS^.  In  unserer  Schrift  wird  den  Gegnern 
an  Wahnwitz  grenzende  Unwissenheit  vorgeworfen  (8). 

»  Vgl.  Halbfass   a.  a.  O.  S.  8   Anm.  25.     Mit  dem  opOoTato?  Xdyos  bei    32 
Plutarch  Pericl.  36  vgl.  6:  opOto  XdYo>,  im  Uebrigen  insbesondere  1  und  5  z.  £. 

2  Vgl.  Protag.  328^,  wo  der  die  lange  Rede  abschliessende  versiculus 
veoi  yap  die  carrikirende  Absicht  wieder  deutlichst  verräth  durch  den  lieber- 
schwang  ironischer  Bewunderung,  den  unmittelbar  darauf  Sokrates  äussert. 
In  ÜEpi  tixvT)^  steht  der  Schluss  von  11  dem  nicht  ferner,  als  das  Original 
einer  Carrikatur  zu  stehen  pflegt. 

^  Die  Stelle  lautet  also:  EE.  Ta  yg  (xfjv  Tcspi  Tcaaojv  te  xai  xaia  [xiov  33 
btaavr^'^  ts^v^iv,  a  Ö£i  Äpb?  Ixaaxov  au-cbv  xbv  drijiioupybv  oivTEwtErv,  Ö£$/]|xoaia)(jiva  tcou 
xaTaßißXTjxai  Y6Ypa[xfi.£va  xw  ßoüXo{jL£v<i>  (xaÖErv.  BKAI.  Ta  üptotaYopEux  [xoi  9aiv£i 
jcepi  X£  TC<xXy)?  xat  ttuv  oXXtov  ztyyio^  £?pr|xivai.  HE.  Kai  äoXXwv  yt,  to  [xaxapi£,  klpcov. 
Richtig  bis  auf  eine  Kleinigkeit  ist  die  Stelle  übersetzt  von  Jowett,  The 
Dialogues  of  Plato,  London  1871,  IH  494:  Str.  In  all  and  every  art,  what 
the  craftsman  ought  to  answer  on  each  occasion  (vielmehr:  to  everyone) 
is  written  down  and  popularised  and  he  who  likes  may  read. 

Theaet.  I  suppose  that  you  refer  to  the  precepts  of  Protagoras  about 
wrestling  and  the  other  «irts? 


182  I^*  Abbandlnng:    Gomperz. 

Ebenso  hat  Campbell  (The  Sophistes  and  Politicns  of  Plato,  Oxford 
1867),  von  dem  ich  wieder  nur  darin  abweiche,  dass  ich  Ixoatov  als  Mascn- 
linum,  nicht  als  Neutrum  .(,Probably  neut.:  sc.  ^pL^iaßi^Tv^fia')  ansehen  zu 
müssen  glaube,  die  Stelle  verstanden,  was  aus  seiner  Bemerkung  erhellt: 
,aOtbv  implies,  They  dictate  even  to  the  masters  of  each  craft/  Daas  irgend 
Jemand  darauf  verfallen  konnte,  Plato^s  Worte  anders  zu  deuten,  dies  war 
mir  (ich  gestehe  es)  niemals  in  den  Sinn  gekommen.  Allein  Schleiermacher 
und  Hieronymus  Müller,  Heindorf  und  Stallbaum  übersetzen  und  erklären 
den  ersten  Satz  in  der  That  so,  als  ob  ganz  andere  Worte  vor  uns  stünden. 
(,Wie  man  jedem  Meister  darin  widersprechen  muss,*  ,wa8  man  .  .  .  jedem 
Werkmeister  derselben  zu  entgegnen  habe').  Die  vereinigte  Autorität  dieser 
Männer  müsste  uns  imponiren,  wenn  auch  nur  Einer  von  ihnen  den  leisesten 
Versuch  gemacht  hätte,  seine  Auslegung  zu  rechtfertigen.  Allein  nichts 
Derartiges  ist  geschehen.  Der  Sophistenhass  hat  hier  den  Interpreten  ge> 
spielt,  und  die  Grammatik  hatte  das  Nachsehen!  Dass  a  8et  Tcpb(  fxaorov 
auTov  TOv  8r][jiioopYbv  avTEiTOtv  so  viel  ist  als  S  Sei  aOtiv  xbv  ÖTjjiioupybv  (JvTsirarv 
Tcpb;  Ixaatov,  wem  braucht  man  das  zu  sagen?  auxbv  wird  jedoch  in  jenen 
Uebersetzungen  einfach  als  nicht  vorhanden  betrachtet,  und  die  Erklärer 
zeigen  zwar,  wie  sie  die  Stelle  verstanden  wissen  wollen,  verrathen  aber 
mit  keinem  Worte  ihre  grammatische  Auffassung  derselben.  Man  dachte 
offenbar,  dass  von  Protagoras  eher  Streitschriften,  die  gegen  den  Bestand 
der  einzelnen  r^^vai  gerichtet  waren,  als  ihr  Gegentheil  vorauszusetzen 
seien,  und  fand  sich  in  dieser  Präsumtion  durch  den  gesammten  Tenor  der 
platonischen  Erörterung  gleichwie  durch  den  Satz  233*  bestärkt:  7C(j>^  olSv  av 
Ttoxc  Ti?  icp<J;  ys  ibv  l7W<rcdc{ievov  aÖTO^  avHtiTr*5[ici)V  äv  Suvait'  Äv  uyii^  ti  Xlywv 
avxeiTCEtv ;  Allein  man  übersah  dabei,  dass .  die  letztere  Stelle  sich  auf  die 
ganze  vorangehende  Darstellung  der  Eristik  sammt  der  in  dieser  enthaltenen 
Voraussetzung  menschlicher  Allwissenheit  —  il  TcdEvxa  hdazoL<j^cd  tiva  ovOptoTnov 
l(jx\  8uvaT<Jv  —  bezieht.  Auch  hätte  jene  Präsumtion  höchstens  dazu  ver- 
anlassen können ,  die  obige  Stelle  für  verderbt  zu  halten ,  nicht  aber 
ihr  einen  dem  klaren  Wortlaut  widersprechenden  Sinn  unterzulegen.  In 
Wahrheit  ist  jedoch  natürlich  zu  conjecturalen  Aenderungen  nicht  der 
mindeste  Grund  vorhanden.  Auch  wenn  Protagoras  eine  Gesammtapologie 
der  Künste  und  Schutzschriften  für  eine  Anzahl  einzelner  Künste  verfasst 
hat,  konnte  Plato  diese  Thatsachen  für  den  Zweck,  den  er  hier  im  Auge 
hat,  gar  wohl  verwerthen.  Eine  Prätension  der  Allwissenheit  Hess  sich  selbst 
in  diesem  Bemühen  erkennen.  Als  anmasslich  durfte  es  gelten,  wenn  der 
Sophist  besser  als  die  Vertreter  des  fachmässigen  Wissens  und  Könnens  ihre 
Leistungen  Angreifern  gegenüber  darstellen  und  vertheidigen  zu  können 
glaubte.  Endlich,  der  Verfasser  der  Antilogien,  der  Urheber  des  Wortes, 
dass  es  in  jeder  Sache  ein  Für  und  ein  Wider  gebe,  hat  es  gewiss  nicht 
unterlassen,  die  Vertheidigung  mit  dem  Angriff  derart  zu  verbinden,  dass 
der  Leser  gleichzeitig  mit  den  Argumenten  bekannt  wurde,  die  sich  zu 
Gunsten  und  zu  Ungunsten  der  aufgestellten  These  vorbringen  Hessen. 
Man  vergleiche  hier  5  init. :  ^EpzX  8^  h  TavavT{a  Xiywv  und  viele  andere 
derartige  Wendungen.  Dass  aber  Plato,  dem  es  um  die  Schilderung  und 
um  dio  Verkleinerung^  der  apKpiaßTjrixij  und  cxvtiXoyuvI  zu  thun  ist,  diese  Seite 


Die  Apologie  der  Heilknnst.  183 

Seite 
der  Sache  mit  Vorliebe  betont,  wie  sollte  uns  dies  wundernehmen?  Schliess- 
lich sei  noch  auf  einige  Erwägungen  zweiter  Ordnung  hingewiesen.  Wie 
schlecht  würde  die  vermeintliche  Generalanklage  aller  Künste  und  Gewerbe 
zu  der  Vorsicht  und  Behutsamkeit  stimmen,  deren  Plato  den  Abderiten  sich 
berühmen  lässt  Protag.  317 ^-<>,  welche  auch  Timon  ihm  nachrühmt  (TcSvav 
l^cov  9uXaxJ^v  i3Ct£tx£(Y]c,  frg.  48  Wachsmuth  2) ,  und  die  für  den  überall  und 
nirgends  heimischen  Wanderlehrer  in  der  That  ein  Gebot  unabwelslicher 
Noth wendigkeit  war!  Wie  schlecht  auch  zu  seiner  Neigung,  die  ganze 
Lebenspraxis  auf  t^vai  zurückzuführen,  zu  seiner  von  Plato  behaupteten 
Gewohnheit,  sich  selbst  zu  den  te^vit«  zu  zählen,  gleichwie  zu  seinem  Preis 
der  Gjmnastiker  und  Aerzte  Ikkos  und  Herodikos!  (Vgl.  das  S.  115  und  127 
Augeführte  nebst  Prot.  317*^:  xairoi  rcoXkd  yz  Ixri  yjdv)  il[ki  Iv  tyj  t^)^v7],  eine 
Aeusserung,  deren  Form  viel  zu  auffällig  ist,  um  absichtslos  zu  sein,  und 
schwerlich  jeder  thaisächlichen  Grundlage  entbehrt.  Zum  Mindesten  wird 
der  älteste  Sophist  und  der  Begründer  des  ganzen  Berufszweigs  diesen 
von  den  übrigen  ti)^vai  und  ^rj^iioupyCod ,  wozu  ja  auch  der  ärztliche  Beruf 
seit  Homer  gerechnet  ward,  nicht  scharf  unterschieden  haben,  wovon  der 
die  Banausen  verachtende  philosophirende  Aristokrat  mit  schmunzelndem 
Behagen  Kenntniss  nimmt).  Was  wollen  daneben  die  Sticheleien  gegen 
Hippias  besagen  Protag.  318%  die  Plato  ihm  in  den  Mund  legt,  und  durch 
welche  man  seine  Gegnerscliaft  gegen  die  xl^^vai  erhärten  zu  können  glaubt? 

2  Ueber  die  Worte  0£87)ji.oaio>[i.£va  tcou  xaiaßißXTjrai  Sophist.  232**,  die 
Schleiermacher  und  H.  Müller  wenig  zutreffend  übersetzten,  habe  ich  Uerodot. 
Stud.  I  38  (176)  gehandelt  und  daselbst  meine  Auffassung  auf  den  aristo* 
telischen  Sprachgebrauch  gleichwie  auf  den  Nachweis  gestützt,  wie  xa-caßoXXco 
zu  der  Bedeutung  des  Ausstreuens  und  Verbreitens  gelangt  ist;  auch 
Antipho  Fgm.  57  (58)  Blass^  hätte  erwähnt  werden  sollen.  Längst  vorher 
hatte  Campbell,  dessen  Ausgabe  ich  damals  nicht  kannte,  die  Stelle  ebenso 
verstanden  und  an  Aristot.  Eth.  Nie.  I  3  erinnert. 

*  Man  konnte  gegen  den  protagoreischen  Ursprung  der  Schrift  vielleicht  3-4 
die  folgende  Erwägung  ins  Feld  führen.  Ein  Widerspruch,  wie  wir  einen 
solchen  zwischen  der  subjectivistischen  Auffassung  des  Homo  mensura- Satzes 
Und  dem  Götterfragraent  nachgewiesen  haben,  besteht  (so  lässt  sich  nicht  ohne 
Scheinbarkeit  behaupten)  auch  zwischen  diesem  und  der  auf  den  Bestand 
der  ii)(v«i  bezüglichen  Beweisführung  (2).  Ebenso  weit,  wenn  nicht  weiter 
verbreitet  als  der  Glaube  an  die  Existenz  der  rl^vat,  war  jener  an  das  Dasein 
von  Göttern;  und  wem  in  jenem  Falle  die  Frage  zulässig  erschien:  woher 
sonst  als  aus  dem  wirklichen  Bestand  der  -ci^^vai  hätte  der  Glaube  an  ihr 
Dasein  erwachsen  können?  —  dem  musste,  so  mag  jemand  meinen,  auch 
das  Dasein  von  Göttern  auf  Grund  der  gleichen  Beweisführung  als  zweifellos 
gelten.  Hierauf  erwidere  ich,  dass  unser  Anonymus  jenes  Argument  eben 
nicht  mit  starrer  Consequenz  angewendet  hat,  wie  die  auf  das  ajTofjLatov  be- 
zügliche Erörterung  unzweideutig  lehrt.  Auch  sind  wir,  da  uns  die  h  aXXoicri 
Xoyotffi  (3  init.)  gegebene  vollere  und  deutlichere  Ausführung  des  ontolo- 
gischen  Argumentes  unbekannt  ist,  nicht  im  Stande  zu  beurtheilen,  ob  und 
inwieweit  jene  Einschränkungen  seiner  Anwendung  gerechtfertigt  oder  er- 
klärbar sind.  Jedenfalls  besteht  zwischen  den  zwei  Fällen  ein  tiefgreifender 


184 


IX.  AbbADdlnng :    Gomperz. 


Seite 


35 


Unterschied.  An  das  Dasein  von  GOttern  glaubte  die  ungeheure  Mehrzahl 
der  Menschen,  aber  die  Vorstellungen  in  Betreff  der  GOtterwelt  waren 
bereits  als  von  Volk  zu  Volk  und  von  Zeitalter  zu  Zeitalter  vielfach  schwankend 
und  veränderlich,  ja  auch  (zumal  durch  Xeuophanes)  als  in  sich  wider- 
spruchsvolle erkannt  worden.  Von  den  tl^^vat  hingegen  galt  nichts  Aehn- 
liches.  Man  glaubte  nicht  bloss  an  ihre  Existenz,  sondern  ihre  eiSea  standen 
sicher  und  scharf  umrissen  vor  dem  geistigen  Auge  der  Gebildeten. 

2  Ein  Beispiel  statt  vieler  liefern  Galen's  hOchst  merkwürdige  Mit- 
theilungen über  die  Schicksale,  welche  mehrere  seiner  eigenen  Schriften 
noch  bei  seinen  Lebzeiten  erlitten  hatten  (De  libris  proprüs  XIX8  sqq.  K.). 

^  Zu  dem,  was  Littr^  in  diesem  Betracht  mehr  oder  minder  sicher 
ermittelt  hat  (VI  88),  möchte  ich  noch  Eines  hinzufügen.  Die  Schrift  De 
prisca  medicina  verräth  einen  directen  polemischen  Bezug  gegen  das  Buch 
De  victu.   Man  vergleiche: 


De  prisca  med.   20  init.    (I  620  L.). 

AEyouot  hi  nvEC  xai  tijTpoi  xai  0091- 
vrai  u>{  oOx  Ivi  [duvaiov  secl.  Reinhold] 
27]Tptx^v  E?$lvat  ocrti;  [t.ri  oIBev  0  ti  iortv 
5v6p<i>ico(,  oXXoc  TouTo  Bst  (1.  detv)  nMxa- 
{loBetv  Tov  piXXovra  6p0c5^  OEpancuvEiv 
xovq  (xv6p<ü}rou('  TEtvEi  $£  aOtoT^  6  Xc^yo^ 
h  ^tXovofCiiv,  xaOansp  ^EjitceSoxX^;  i) 
aXXoi  ot  TCEpi  9uauK  YEyp^oatv  li  ^p^YJ; 
0  n  ioitv  ovOpuiico^  xai  oiztaq  ^Iveto 
icptüTov  xai  oöev*  ovvEÄocyTj. 


De  victu  I  2  (VI  468  L.) 

0i)|Ai  Se  Seiv  tbv  piXXovra  dpOco^  vuy- 
ypa^Eiv  icEpi  StaiTV}^  oevOpü>3dvv)(  icpoixov 
{JLEV  navTO^  9U9tv  ovOpe&Jcou  yvcovoi  xai 
Siayvtovai  •  yvwvai  jjlev  an»  tivojv  ouv- 
£9i7]X£v  1^  ^PX^^*  Sioyvtuvai  dl  &ic6  xivcov 
(xsplcov  XExp^TT]Tai'  iXxz  yap  d^v  i^  ap)^f{( 
ouaraatv  p.^  xxi. 


2  Die  Gründe,  welche  v.  Wilamowitz  neuestens  bestimmt  haben,  den 
Nd^o{  dem  Demokritos  beizulegen  (s.  das  Motto  seines  Herakles,  Bd.  I),  sind 
mir  unbekannt.  Gelingt  es  ihm,  diesen  Nachweis  zu  führen,  so  wird  man 
sich  freuen  dürfen,  das  schöne  und  gedankenreiche  Blatt  mit  dem  Namen 
eines  Denkers  und  Schriftstellers  ersten  Ranges  schmücken  zu  dürfen. 

3  Die  von  Bernays  a.  a.  O.  466 — 467  geäusserte  Vermuthung,  dass 
die  'AvTiXoyiai  des  Protagoras  wieder  ein  anderer  Titel  seiner  dialektischen 
Hauptschrift  seien,  scheint  mir  so  wenig  als  Schanz  (Beiträge  zur  vor- 
sokr.  Philos.  I  31)  ausreichend  begründet.  Nebenbei  bemerkt ,  sollte 
wirklich  Aristoxenos  die  tolle  Behauptung  aufgestellt  haben,  ,Plato's  Politik 
habe  fast  ganz  schon  in  den  ^AvxiXoyixa  des  Protagoras  gestanden^?  Ich 
vermag  dies  nicht  zu  glauben  und  möchte  die  Vermuthung  wagen,  dass 
bei  Laert.  Diog.  IH  37  das  Wort  IIoXitEiav  au.szuscheiden  ist,  so  dass  die  Stelle 
zu  lauten  hat:  Eu^opicov  oe  xoti  flavaiTio^  Etp/^xotJi  TCoXXaxi;  icripa(ji(x£v7]v  EupiJaOai  tt^v 
apj^f^v  TT]?  lIoXiiEia^  r,v  [IToXirsiav]  ^VpidTO^Evos  (pTjai  Tcaaov  oj^Eobv  Iv  tor;  Upcürayopou 
ysypd^Oai  ^VvTiXoyixot;.  Dabei  wäre  natürlich  nicht  an  die  scenische  Einkleidung 
des  Dialogs,  wohl  aber  an  die  argumentative  Erörterung  zu  denken,  welche 
mit  331"  ihren  Anfang   nimmt  und  bis  336*  reicht.  Etwas  diesen  Versuchen, 


*  So  M,  A  hat  oKoOsv,  die  Uebrigon  o7;o>;. 


Die  Apologie  der  Heilkunst.  185 


Seite 


den  Begriff  der  duuctoauvi]  zu  umgrenzen  und  die  gangbaren  oberflächlichen 
Begriffsbestimmungen  dialektisch  zu  widerlegen,  Verwandtes  oder  Aehuliches 
kann  mindestens  sehr  wohl  in  den  ,Antilogien*  zu  lesen  gewesen  sein.  In 
ähnlicher  Art,  jedoch  ohne  den  hier  empfohlenen  kritischen  Eingriff,  deutet 
die  aristoxenische  Meldung  K.  F.  Hermann,  Gesch.  und  System  d.  plat. 
Philos.  8.  694,  desgleichen  Em.  Havet,  Les  origines  du  Christianisme  I  101. 
Dass  bereits  Favorinus  bei  Laert.  Diog.  III  57  die  Mittheilung  des  Aristo- 
xenos  missverstaudeu  hat,  braucht  uns  nicht  zu  beirren. 

Weit  weniger  befremdet  es,  dass  die  Schrift  ÜEpt  Oecüv  in  jenem  Ver- 
zeich niss  nicht  genannt  ist.  Der  Mangel  jeder  Erwähnung  derselben  und 
ihres  Inhalts  (mit  alleiniger  Ausnahmie  der  vielberufeneu  Eingangsworte), 
selbst  dort,  wo  wir  eine  solche  am  ehesten  erwarten  könnten,  z.  B.  bei  Phi- 
lodem icept  sOaeßEta^,  macht  es  wahrscheinlich,  da8.s  dieselbe  früh  verloren 
g^ng,  vielleicht  auch  gar  nicht  in  den  Buchhandel  gelangt  ist.  Vgl.  Laert. 
Diog.  IX  52,  wo  die  Worte  xai  ra  ßißXT  auTou  xaTixauaav  ht  rg  oY^p?  wahr- 
scheinlich auf  Missverstand  dieses  Scribenten  beruhen,  dessen  Gewährsmann 
wohl  nicht  von  den  Schriften  des  Protagoras  überhaupt,  sondern  von  den 
Exemplaren  eben  dieser  einen  unmittelbar  vorher  genannten,  gerichtlich  ver- 
urtheilten  Schrift  gesprochen  hat.  (So  versteht  die  Nachricht  auch  Bergk, 
Gr.  Lit.-Gesch.  IV  337.)  Usbner's  Annahme,  ,ad  eosdem  Protagorae  Kara- 
ßiXXovTo^  .  .  .  illam  quoque  disputationem  pertinuisse  quae  de  deis  erat* 
(Rhein.  Mus.  23,  162),  vermag  ich  mir  nicht  anzueignen.  Dass  Euripides 
Bakch.  195—196  vorzugsweise  Protagoras  im  Auge  gehabt  habe,  mag  als 
nicht  unwahrscheinlich  gelten.  Dass  er,  um  diese  Beziehung  erkennen  zu 
lassen,  absichtlich  das  an  diesen  und  sein  Hauptwerk  erinnernde  Wort 
xaToßoXer  gebraucht  habe,  ist  immerhin  möglich;  aber  dass  er  nur  dann  so 
sprechen  konnte,  wenn  der  Zweifel  an  dem  Dasein  der  Götter  eben  in  den 
KaxaßoXXovTE^  ausgesprochen  war,  dies  will  mir  nicht  einleuchten.  Zu  dem 
von  Bernays  und  neuerlich  von  Natorp  a.  a.  O.  S.  60  beigebrachten  Belegen 
für  den  dialektischen  Gebrauch  von  xoroßaXXco  füge  ich  hinzu  Galen  HI  316: 

—  akV  avTewretv  xai  xaTaßaXetv  loyrypati^  obcoSgiSEdiv  l(;gX^5«vra,  V  12:  —  |j.7|$'' 
IXEyxTtxtü^  \Lrfik  zh  ^tXoveixa>(  c[Ji9aiv<ov  (so  mit  Iw.  Müller,  dessen  xi  ^iXoveixe;  aber 
unnöthig  ist)  [irfil  rb  xaiaßaXXsiv  IOeXeiv  Ixeivov,  XVIU  1,  200:  aux?)  (isv  t]  j^^ai; 
ian  .  .  .  oOx  avafXEvouaa  tÖv  I^ujOev  IXe^^ov,  oXX^  £aux7]v  xa-caßaXXouaa.  Ebenso 
Aristokles  bei  Euseb.  Praep.  ev.  XIV  17:  oKovrai  (sc.  die  Eleaten)  yotp  ^Etv 
xaii  [XEv  a2j0ijasi(  xal  za^  fONXctaioui  xaraßdcXXEiv,  autij)  ok  {lovov  xcö  Xo^cü  moTEJEiv. 

1  EUnen  , Verächter  der  Wissenschaften,    insbesondere   der  mathema-    37 
tischen*  nennt  Natorp  (a.  a.  O.  9,  vgl.  auch  52)  den  Protagoras,   weil  dieser 

—  nun  weil  dieser  in  genauer  Uebereiustimmung  mit  dem,  was  in  unseren 
Tagen  Sir  John  Leslie,  Sir  John  Herschel,  John  Stuart  Mill,  Alexander 
Bain  ui^d  kein  Geringerer  als  Helmholtz  gelehrt  haben,  die  geometrischen 
Erkenntnisse  aus  der  Erfahrung  ableiten  zu  dürfen  glaubte,  und  derogemäss 
die  Definitionen  dieser  Wissenschaft  nicht  für  streng,  sondern  nur  für  an- 
nähernd wahr  erklärt  hat,  —  wobei  nebenbei  noch  an  die  nichtssagenden 
Nergeleien  erinnert  wird,  welche  Plato  ihn  dem  Rivalen  Hippias  gegenüber 
äussern  lässt.  Wie  weit  des  Abderiten  hiedurch  veranlasste  Polemik  gegen 
die   Vertreter  der    Geometrie    gereicht  hat   (cXiyy^ojv   tou^  Y^tujxiTpa? ,    Ari^tot. 


186  IX*  Abhftndliing:    Oompere. 

Metaph.  B  2,  998*  4),  dies  ist  uns  vOllig  unbekannt.  Nicht  wenig  gewagt 
scheint  mir  schon  Zeller's  Behauptung,  er  mUsse  in  seinem  Buche  üept  |xa- 
07){jiaTb>v  die  ^wissenschaftliche  Sicherheit*  der  Mathematik  bestritten  ,und  nur 
ihre  praktische  Anwendung  in  engen  Grenzen  übrig^  gelassen  haben  (I^  991). 
Natorp*8  Ausspruch  aber  ist  eine  sich  selbst  richtende  Ungerechtigkeit, 
welche  wir  selbst  dann  schwer  begreifen,  wenn  wir  uns  des  das  Urtheil 
trübenden  säculären  Missverstandes  des  Homo  mensura-Satzes  erinnern. 

3  Ich  denke  hierbei  an  jenes  Gespräch  des  Perikles  und  des  Protagoras, 
welches  durch  seinen,  der  Umgebung  des  Ersteren  nur  halb  verständlichen 
Inhalt  und  durch  seine  ungewöhnlich  lange  Daner  zu  dem  Gerede  Anlass 
gab,  der  leitende  Staatsmann  Athens  habe  mit  dem  fremden  Sophisten  einen 
ganzen  Tag  hindurch  eine  müssige  und  spitzfindige  ,Doctor8frage'  verhandelt 
(Flut.  PericI.  36).  Den  Ausgangspunkt  ihrer  Unterhaltung  mag  sehr  wohl 
das  dort  angeführte  actuelle  Vorkommniss  und  die  Rechtsfrage  gebildet 
haben,  wer  bei  der  unfreiwilligen  TOdtung  jenes  Epitimos  der  eigentlich 
Schuldige  sei:  der  Wurfspiess,  derjenige,  der  ihn  warf,  oder  endlich  die 
Veranstalter  des  Kampfspiels.  Die  Frage  erinnert,  wie  einst  Blass,  Att.  Be- 
redsamkeit I^  26  und  kürzlich  wieder  v.  Wilamowitz,  Göttinger  Winter- 
Programm  1889/90,  S.  19 — 20  bemerkt  haben,  an  den  Gegenstand  der  zweiten 
Tetralogie  des  Antiphon.  Allein  dass  die  zwei  grossen  Männer  bei  dieser 
Detailfrage  nicht  stehen  bleiben  konnten,  dies  ist  selbstverständlich  und 
überdies  längst  von  Hegel  erkannt  worden.  ,Es  ist  ein  Streit,'  sagt  dieser 
(Gesch.  der  Phil.  II  28),  ,über  die  grosse  und  wichtige  Frage  der  Zurechnungs- 
fähigkeit.' Vielleicht  noch  mehr  —  so  dürfen  wir  hinzufügen  —  über  jene 
des  Strafzwecks.  Protagoras  war  ganz  der  Mann  dazu,  an  den  extremen  Fall 
greller  Unvernunft,  wie  ihn  derartige  vor  dem  Gerichtshof  beim  Prytaneion 
verhandelte  Streitsachen  —  die  Verurtheilung  lebloser  Gegenstände  nicht 
minder  als  vernunftloser  Thiere  —  jedermann  vor  Augen  stellten,  eine 
schrittweise  zu  den  höchsten  Zielen  vordringende  dialektische  Erörterung  zu 
knüpfen,  Werth  und  Wesen  des  geltenden  Criminal rechts  kritisch  zu  prüfen, 
seine  vornehmsten  Wurzeln  —  den  animalischen  Vergeltungstrieb  und  das  reli- 
giöse Stihnbedürfniss  —  blosszulegon,-  hieran  die  Frage  zu  reihen,  ob  denn 
die  Gesellschaft  befugt  sei,  aus  solchen  Gründen  schweres  Leid  über  ihre 
Mitglieder  zu  verhängen  und  schliesslich  nach  einer  haltbareren  und  vemunft- 
gemässeren  Grundlage  des  Strafreclites  zu  suchen.  Wie  weit  auch  die  Willens- 
frage in  diese  Erörterung  hineinspielte,  mag  dahingestellt  bleiben ;  wer  unsere 
Ansicht  über  die  Autorschaft  der  Schrift  ,von  der  Kunst*  theilt,  wird  vielleicht 
geneigt  sein,  auch  den  Schluss  des  6.  Abschnitts  hieherzuziehen.  Doch  dem 
sei,  wie  ihm  wolle.  Wenn  Plato  dem  Protagoras  im  gleichnamigen  Gespräche 
324^  einen  nachdrücklichen  Protest  gegen  die  blosse  brutale  Vergeltung 
vergangenen  Unrechts  in  den  Mund  legt  und  ihn  zugleich  mit  Empttase  die 
Abschreckungstheorie  verkünden  lässt  (oncorpon^^  youv  hixa,  xoXo^st),  so 
glauben  wir,  in  dem  Gemache  des  Perikles  zu  stehen,  der  ernst  und  eifrig 
geführten  Wechselrede,  vielleicht  neben  der  gespannt  aufhorchenden  geist- 
vollen Milesierin,  zu  lauschen  und  ihren  tiefen  Sinn  besser  zu  begreifen,  als 
des  weisen  Staatsmanns  entarteter  Sohn  Xanthippos  und  der  klatschsüchtige 
Stftsimbrotos  dies   wollten  oder  konnten.     Ob  die  Schrift  Ilepi  noXiTsia^,  ob 


Die  Apologie  der  (leilkanst.  187 

Seite 
jene  üspt  xoSv  oux  opOcü^  Tot';  ocvOp<0icoi(  7cpa(Tao[jiv(t)V)  ob  der  DpovraxTixo^  ^«^yoCt 
ob  endlich  die  zwei  Bücher  der  Antilogien  der  Ort  waren ,  an  welchem  der 
Abderite  seine  straft'echtliehen  Theorien   entwickelt  oder  erhärtet  hat,  wer 
möchte  dies  noch  auszumitteln  versuchen? 

'  Dass  dies  der  Sinn  des  überlieferten  Buchtitels  ÜEpi  ifj^  h  ap^ri  38 
xottadtadto^  ist,  gilt  mir  gleich  Johannes  Frei,  Qnaestiones  Protagoreae, 
p.  182,  und  Sauppe,  De  Antiphonte  sophista,  p.  15,  als  zweifellos.  Die  Worte 
sind  an  sich  mehrdeutig  und  Hessen  sich  ebenso  gut  auf  die  uranfangliche 
Welt-  wie  auf  die  ursprüngliche  Gesellschaftsordnung  beziehen.  Im  ersteren 
Sinne  erscheint  fast  genau  dieselbe  Wortverbindung  in  dem  kürzlich  von 
Ruelle  herausgegebenen  Madrider  musikalischen  Fragment  (Oeuvres  de 
Charles  Graux  II  544):  nuOorjfdpo^  Se  ^pö^  ttjv  li  ipx^^  a^opeSv  xataaTa^iv 
xxi  Zu  Gunsten  der  letzteren  Deutung  spricht  die  doppelte  Erwägung,  dass 
uns  über  physikalische  oder  kosmogonische  Lehren  des  Sophisten  ander- 
weitig nicht  das  Mindeste  bekannt  ist,  und  dass  es  der  platonischen  Dar- 
stellung, wie  sie  uns  im  Prometheus- Mythos  vorliegt,  doch  nicht  wohl  an 
jedem  Urbilde  gefehlt  haben  kann.  Für  den  Gebrauch  von  xotxiaxam^  in 
dem  hier  erforderten  Sinne  vergleiche  man  vor  Allem  Moschion  Fgm.  6  N.^: 
irptüTov  §'  SvEi{ii  xai  StocTrrS^to  Xo'yci)  |  ipx^^  ßpotECou  xai  xardcaTaaiv  ß(ou  (worauf 
Sauppe  a.  a.  O.  hingewiesen  hat),  desgleichen  Democrit.  Fgm.  Moral.  184 
Mnllach:  ovOptüTCOi^  twv  avoyxaCcov  SoxEi*  E^vai,  itatÖ«?  xTJ^aaaOat  oazh  960x0^  xai 
xataaxaairfs  nvo?  «p^^airj;.  Ferner  Fgm.  Moral.  205:  oi^$e[ji(a  fti^x*^  '^'i*  ^^^ 
xaO£7T£b>Tt  jbu9[xiü  [Ji^  o'jx  a^ixETv  Tou{  ap^^ovTo^.  Ebenso  gebrauchen  das  Wort 
Herodot,  Isokrates,  Plato  und  viele  Andere.  Hieher  gehört  auch  der  Titel 
einer  verlorenen  Rede  des  Antiphon  IIspi  xi\q  (ji£TaaTd^<7S(jj^ ,  was  durch  ,de 
mutato  rerum  publicarum  statu*  wiedergegeben  wird  (Orat.  attici  II  138).  Die 
naheliegenden  Gründe  gegen  Bernays*  Vermuthung  (Rhein.  Mus.  7,  466),  die 
Schrift  sei  rhetorischen  Inhalts  gewesen  und  habe  über  das  Proömium  ge- 
handelt, brauche  ich  um  so  weniger  auszuführen,  da  dieselbe  bisher  wohl 
keinen  einzigen  Anhänger  gefunden  hat. 

1  Annähernd  richtig  urtheilen    hierüber   die   zwei  jungen   Gelehrten,    66 
welche  sich  im  Laufe  der  letzten  Jahre  um  die  Vorbereitung  einer  neuen 
Hippokrates- Ausgabe    mit    regem    Eifer    bemüht    haben.     Vgl.    Kühlewein, 
Hermes  22,  181,  und  Johannes  Ilberg,  Studia  Pseudippocratea  (Leipzig  1883) 
p.  60,  desgleichen  Rhein.  Mus.  42,  449. 

1  Petrus  Lambeccius,  Commentarius  bibliothecae  Vindob.  1.  VI  p.  154.  73 
'  Der  Auffassung  der  galenischen  Aeusserungen ,  welche  v.  Wila-  77 
mowitz  (Homerische  Untersuchungen  S.  316)  vorbringt,  vermag  ich  nicht 
beizupflichten.  Der  pergamenische  Arzt  hat  den  hippokratischen  Schriften 
das  eindringendste  Studium  gewidmet;  er  kennt  aufs  genaueste  die  Lesarten, 
welche  den  alten  Commentatoren  vorgelegen  hatten  (z.  B.  XVII 1,  1005  Kühn), 
darunter  auch  solche  aus  Handschriften,  welche  drei-  bis  vierhundert  Jahre 
vor  seiner  Zeit  geschrieben  waren  (XV  21—22  Kühn,  XVIII  2,  630);  er 
erörtert  mehr  als  einmal  die  Schreibungen,  welche  ein  Rufas  {mrip  ^u- 
XaadEiv  .  .  ciEi  TCEipcofxEvo^  ta^  izaXoli»;  yp«?«^)  und  ein  Sabiuus  als  die  ältesten 
bezeichnet  hatten  (XVI  468,  474,  636),  —  und  wenn  er  nun  den  zwei  im 
Text  genannten   Herausgebern   dreiste  Neuerungssucht    in  dialektologischer 


188  IX.  Abbandlnng:    Gomperz. 

Seite 

gleichwie  in  vielfacher  anderer  Rücksicht,  zum  Theil  mit  eingehendster  Be- 
gründung, vorwirft  (so  XIV  474,  XV  22,  XVIH  2»  631),  so  sollen  wir  ihm 
trotz  alledem  die  schlimmste  Ignoranz  zutrauen  und  voraussetzen,  ,dass 
vielmehr  Galen  sich  durch  pseudionische  Texte  täuschen  Hess'?  Ich  will 
keineswegs  behaupten,  dass  der  vielbeschäftigte  Arzt  und  unermüdliche  Viel- 
schreiber zugleich  ein  gediegener  Textkritiker  war,  aber  seine  thatsächlichen 
Angaben  über  das,  was  in  den  Texten  des  Hippokrates  alte  Ueberlieferung 
war  und  was  darin  von  seinen  Zeitgenossen  geneuert  ward,  werden  wir  für 
unbedingt  glaubwürdig  halten  müssen. 

2  Vgl.  ,Beiträge  zur  Kritik  und  Erklärung   griechischer  Schriftsteller* 
III  32  (692). 
82  1  ixsrl  ist  Littr^'s  schöne  Besserung,  die  er  aus  ))t»i  des  Vind.  gewonnen 

hat.  Sie  wird  durch  M's  Schreibung  od-dri  glänzend  bestätigt.  Genau  in 
derselben  Verhüllung  tritt  das  Wort  nicht  weniger  als  dreimal  nach  einander 
bei  Demokritos  auf  (ap.  Sext.  £mp.  adv.  math.  VII  135 — 137),  wo  Estienne 
und  Manage  gebessert  haben.  ou§£v  entnehme  ich  gleichfalls  M,  während 
d  das  an  sich  nicht  minder  mögliche  ouSevo^  darbietet. 

91  »  Wer  unsere  Vermuthung  theilt,  dass  der  Verfasser  von  IIcpi  tIj^vtj« 
ein  Abderite  gewesen  sei,  wird  es  vielleicht  nicht  für  ganz  irrelevant  halten, 
dass  der  Name  dieser  Stadt  in  den  attischen  Tributlisteu  als  Habdera  er- 
scheint. Die  Bruchstücke  Demokrit's  sind  zu  schlecht  überliefert,  um  bei 
Erörterung  derartiger  Fragen  ernstlich  in  Betracht  zu  kommen.  Doch 
lehrt  uns  das  in  einer  Corruptel  bei  Clem.  AI.  Strom.  I  357  Potter  erhaltene 
xco,  dass  Demokritos  jedenfalls  in  diesem  und  in  verwandten  Wörtern  die 
x-Formen  gebraucht  hat. 

92  ^  Tycho  Mommsen  schreibt,  Beiträge  zu  der  Lehre  v.  d.  griech.  Präpos., 
Frankfurt  1887,  S.  112,  Anm.  50:  ,Denn  in  der  Ionischen  (Prosa),  abgesehen 
von  dem  höchst  unsicheren  Gebrauch  des  Hippokrates,  wird  dieser  Genetiv* 
(nämlich  in  der  ,Verbindung  des  ^Eia  mit  sachlichen  Begriffen,  nament- 
lich abstracter  Art',  die  vor  Euripides  kaum  nachweisbar  ist)  ,im  Sin- 
gular ganz,  im  Plural  beinahe  ganz  vermieden.*  Mommsen  übersieht  hierbei, 
dass  in  dem  Bruchstück  des  Demokritos  bei  Clemens  a.  a.  O.  (a'et^  obrooei^eco; 
klar  überliefert  ist.  Ausserdem  vergleiche  man  De  prisc.  med.  10  (1594  L.): 
|i£Ta  (TTpo^ou  x£  xoci  (J^ö^ou  uud  17  (I  612  L.):  [xetoc  ouvafjtiujv.  7uv  ist  dieser 
Schrift  völlig  fremd.     Auch  No|xo^  2  (IV  640  L.)  begegnet  \uzk  ^povijcno;. 

2  Weniger  hat  es  zu  bedeuten,  dass  auch  aiap  diesem  wie  manchem 
andern  Bestandtheil  der  hippokratischen  Sammlung,  darunter  auch  einem 
der  ältesten,  nämlich  der  Schrift  über  die  Kopfwunden,  fremd  ist.  Nichts 
will  das  Fehlen  von  TMjyiu  und  xapra  besagen,  da  unsere  Schrift  überhaupt 
kein  Beispiel  einer  Verstärkungspartikel  aufweist;  das  Gleiche  gilt  von  ^v, 
da  aOio  gar  nicht,  «urov  und  «Or^v  zwar  zusammen  viermal  —  5  (bis),  10 
und  11  — ,  jedoch  mit  stärkerer  Betonung  auftreten,  als  dass  wir  füglich 
das  enklitische  (xtv  erwarten  könnten.  In  Betreff  des  Partikel-Gebrauches 
unseres  Autors  sei  noch  bemerkt,  dass  er  (xijv  nur  in  drei  Verbindungen 
verwendet.  Wir  finden  ou  (xr^v  —  oöxs  —  oute  8  fin.  und  ou  (x/jv  schlechtweg 
5  init.  und  1 1  init.,  also  hierin  mit  Thukydides  (ou  [iyjv  —  oude)  übereinstim- 
mend.   Ferner   xat  jitjv  —  Y£  7,    wie    Antiphon    mehrmals    in    der    5.    Kede. 


Die  Apologie  der  Heil^nnst.  189 

Seite 
Endlieh  vs  {ii^v  9  fin.  und  10  init. ,  Letzteres  in  Uebereinstimmung  mit 
Pindar,  den  Tragikern  u.  s.  w.  oXXoc  (jli^v  und  oudl  {jliJv  fehlen  gänzlich  wie 
bei  Thnkydides,  in  den  drei  Gerichtsreden  des  Antiphon  und  den  drei  zweifel> 
los  echten  Reden  des  Andokides.  Die  Frequenz  ist  gemäss  dem  argumen- 
tativen Charakter  der  Schrift  eine  grossere  als  selbst  in  der  5.  Rede  des  Anti- 
phon. Die  Schrift  De  prisca  medicina,  die,  wie  bemerkt,  in  Bezug  auf  [lEtdc 
und  ouv  mit  den  Attikern  übereinstimmt,  kennt  fjiiijv  überhaupt  nicht,  während 
die  wohl  sicherlich  ältere  De  articulis,  welche  niemals  [t.sxi  und  sehr  oft  ouv^ 
femer  aji^C  mit  dem  Dativ,  noiC  statt  icpd(,  desgleichen  xipxot,  und  dttap  ver- 
wendet, von  |j.i^v  ziemlich  reichen  Gebrauch  macht,  darunter  auch  einmal  in 
der  Verbindung  akXa  {jiijv,  die  den  ältestisn  Phasen  der  attischen  Prosa  durch- 
aus fremd  ist.  Das  vergleichsweise  häufige,  zweimalige  Vorkommen  von 
louxo  [t.bt  —  louto  U  (in  12)  erinnert  an  den  Sprachgebrauch  des  Antiphon 
ebenso  wie  das  starke  Ueberwiegen  von  oZ>t  Über  toivuv  (11:4)  mit  dem- 
selben übereinstimmt,  vgl.  Ernst  Kaiinka,  De  usu  coniunctionum  qiiarnn- 
dam  apud  scriptores  atticos  antiquissimos,  Wien  1889,  p.  48 — 49. 

>  Dass  übrigens  die  älteren  Formen  In  der  0-Declination  früher  als 
in  der  A-Declination  zu  weichen  begannen,  dafür  bietet  jetzt  auch  die  grosse 
eleusinische  Inschrift  einen  interessanten  Beleg  (C.  I.  A.  IV  B  27  b).  Vgl. 
auch  Fritsch,  Zum  Vocalismus  des  herodotischen  Dialekts,  Hamburg  1888, 
S.  34  und  J.  G.  Renner  in  Curtius'  Studien  I  1,  212. 

^  Wenn  Fritsch  a.  a.  O.  S.  35  nicht  übel  Lust  zeigt,  die  bei  Herodot  93 
ausnahmslos  Überlieferte  Artikelform  to?<7i  durch  xoXq  zu  ersetzen,  weil  die 
gleichzeitige  halikamassische,  die  sogenannte  Lygdamis-Inschrift  (BechtePs  ' 
Nr.  32)  einmal  diese  Form  aufweist,  so  ist  es  nicht  leicht,  einen  derartigen 
Einfall  in  ernstem  Tone  zu  besprechen.  Wie  nun,  wenn  diese  Inschrift  ein  paar 
Zeilen  mehr  enthielte  und  dann  auch  einmal  loTcxi  darböte,  etwa  wie  eine  oljn- 
thische  Inschrift  aus  dem  Anfang  des  4.  Jahrhunderts  (Bechters  Nr.  8)  oXXiJXotai 
neben  dcfjifOTipott  —  Letzteres  vor  einem  Consonanten  —  zeigt?  Nicht  minder 
erscheint  rorai  neben  toT;  C.  I.  A  I  IB.  Sollten  wir  in  solchem  Falle  etwa 
xoX^  und  Toiffi  einmal  um  das  andere  in  den  herodoteischen  Text  setzen? 
Zum  AUermindesten  hätte  Fritsch  seiner  Folgerung  den  Vorbehalt  beifügen 
sollen,  welchen  Bechtel  S.  141  ausspricht:  , Hätte  Herodot  halikarnassisch  ge- 
schrieben, so  dürfte  sein  Text .  .  .  kein  xoi<si  mehr  aufweisen.*  In  Wahrheit  ist 
es  völlig  unzulässig,  Texte,  die  aus  Uebergangsepochen  stammen,  in  welchen 
ältere  und  jüngere  Formen  um  die  Herrschaft  rangen,  auf  Grund  inschrift- 
licher Zeugnisse,  selbst  wenn  diese  ungleich  zahlreicher  wären  und  weit  un- 
zweideutiger lauteten,  von  Anfang  bis  zu  Ende  umzuschreiben.  Die  Gewalt  der 
falschen  Analogie  und  jene  der  ungehörigen  Reminiscenz  ist  eine  grosse, 
aber  doch  keine  allmächtige.  Und  die  Kunstprosa,  wie  sie  von  hervorragenden 
Stilisten  vom  Bange  eines  Herodot  oder  auch  unseres  Autors  geschaffen, 
festgehalten  oder  umgebildet  wurde,  kann  zwar  vielfach,  aber  muss  sicherlich 
nicht  in  allen  Einzelheiten  mit  der  Sprache  des  täglichen  Lebens  überein- 
stimmen. V.  Wilamowitz*  gelegentlich  geäusserte  Vermuthung,  ,da8s  auch 
das  Ionische  so  g^t  wie  das  Äolische  zuerst  die  Formen  des  Artikels  ver- 
kürzt hat*  (Hom.  Unters.  317,  Anm.  26),  spricht  das  aus,  was  von  vornherein 
mit  einiger  Wahrscheinlichkeit  zu  erwarten  stand.  Allein  solch  eine  allgemeine 


190  -  IS*  Abhandlung:    Qompers. 

Präsumtion  ist  doch  gewiss  nicht  stark  genug,  um  vollgiltige  Zeugnisse 
aufzuwiegen.  Wer  hätte  jemals  aus  Erwägungen  von  solcher  Art  die  nun- 
mehr urkundlich  feststehende  obenerwähnte  Thatsache  erschliessen  können, 
dass  die  längeren  Formen  des  Dativs  der  A-Stämme  in  lonien  wie  in  Attika 
,Tiel  später*  verschwunden  sind  als  jene  der  0-Stämme  (Fritsch  a.  a.  O. 
32—34  und  Meisterhans,  Gramm,  der  att.  Inschr.^  94—95,  98 --99)?  Endlich, 
wenn  der  milesische  Dialekt  in  Wahrheit  zur  ionischen  Schriftsprache  er- 
hoben ward  (was  unter  Anderen  auch  Fritsch,  Fleckeisen's  Jahrbücher  1876, 

5.  110  behauptet),  warum  soll  in  dieser  nicht  auch  im  5.  Jahrhundert  jener 
Dativ    Torat    gelautet    haben,    wie    er    in   der  milesischeu   Volkssprache  des 

6.  Jahrhunderts  unzweifelhaft  gelautet  hat  (Fritsch  a.  a.  O.  S.  33)? 


Nachträge. 

Durch  ein  unliebsames  Versehen,  dessen  Schuld  den  Verfasser  trifft, 
ist  eine  Anmerkung  ausgefallen,  in  welcher  einige  gelegentliche  Erwäh- 
nungen unserer  Schrift  besprochen  und  erörtert  werden  sollten.  Herakli- 
tischen  Einfluss  glaubte  La ss alle  (Die  Philosophie  des  Herakleitos  II  394) 
in  den  auf  Sprachphilosophie  bezüglichen  Sätzen  des  zweiten  Abschnittes  zu 
erkennen.  Einer  Widerlegung  bedarf  diese  Meinung  um  so  weniger,  als 
sie  einerseits  auf  der  unseres  Erachtens  unmöglichen  Schreibung  ^uoto^ 
vop.oOctYj[jiaTa  (2  fin.),  andererseits  auf  der  falschen  Voraussetzung  beruht,  dass 
die  Schrift  ,von  der  Kunst*  das  Werk  des  ,Hippokrates*  sei.  Nicht  besser 
steht  es  um  SteinthaTs  Behauptung,  die  Schrift  Il£pi  tl^^vY);  sei  das  Werk 
,eine8  späten  Sophisten',  dem  ,klägliche  Wortzusammenklauberei*  vorgeworfen 
^vird.  Derselben  liegt  gleichfalls  jene  widersinnige  Schreibung  und' über- 
dies die  urkundlich  falsche  Vulgat-Lesart  zu  Grunde  in  dem  also  mitgetheilten 
Satze:  oT^iai  S**  t^diyi  xai  t«  ovofxaTa  auT^;  (statt  auto^)  Sia  ra  t\^sa  Xocßetv,  was 
angeblich  besagen  soll:  ,ich  glaube  aber,  dass  auch  die  Namen  einer  Kunst 
durch  die  Begriffe  zu  erfassen  seien*  (Geschichte  der  Sprachwissenschaft  bei 
den  Griechen  und  Römern  I  90).  Zell  er  theilt  Lassalle*s  Irrthum  nicht, 
doch  ist  er  durch  SteinthaFs  Vorgang  zu  der  gleich  unrichtigen  Auffassung 
jenes  Satzes  verführt  worden,  wie  sus  seiner  Bemerkung  hervorgeht:  ,der 
Verfasser  ....  legt  der  Kenntniss  der  Begriffe  grösseren  Werth  bei,  als  der 
der  Namen*  (11^  529). 

S.  69  hätte  auch  der  Möglichkeit  gedacht  werden  sollen,  dass  die 
letzte  Stufe  der  Verderbniss  in  der  dort  besprochenen  Stelle  der  Schrift 
ÜEpi  SioCtt,;,  die  Schreibung  [X7J  ovto(  oOev,  von  Cornarius  herrühre.  Im  Mona- 
censis  wenigstens  findet  sie  sich  nicht,  wie  mir  Wecklein  freundlichst  mit- 
theilt; vielmehr  bietet  jene  Handschrift  den  Satz  wie  folgt  dar:  xai  yap  dbcoOa> 
vctrat.  oQtE  To  [X7J  %v  yEvIoOoC  t£  (sie)  xai  oOsv  icapo^Evi^asTaR.  Es  bleibt  daher  hier  wie 
in  anderen  Fällen  unentschieden,  ob  die  Lesart  einer  der  zwei  verschollenen 
Handschriften  des  Cornarius  entstammt  ist  oder  nur  einer  Conjectur  des 
Begründers  der  Vulgata  ihr  Dasein  verdankt  (vgl.  S.  144). 

Neue  Beispiele  der  Verwechslung  von  tuj^t]  und  <|/u)^ij  (8.  129)  s.  jetzt 
bei  Nauck,  De  scholiis  in  Sophoclis  tragoedias  a . .  Papageorgio  editis  p.  32. 


Die  Apologie  der  Heilknnst. 


191 


R/  e  g  i  s  t  e  r . 


I.  Namen-  and  SaehTorzeiehniss. 


Aischines  100. 

Anaxagoras  157. 

Andokides  133,  169,  171,  189. 

Antiphon  der  Redner  12,  15,  97,  98, 

102,  122,  124,  169,  170,  171,  172, 

189. 
Antiphon  der  Sophist  6—7,  156. 
Arg^mentationsweise  I7lf. 
Aristoteles  29,  173,  175. 
Aristoxenos  184. 
Arkesilaos  177. 

Artemidoros  Kapiton  77,  187  f. 
Auge  (des  Geistes)*  6,  145,  166—167. 
Baco  152. 

Bildangsfactoren  139. 
ßnrke  150. 
Cabanis  16,   172. 

Causalitat  (ausnahmslose)  15 — 16. 
Cicero  171. 
Coleridge  152. 

Cornarius  143-144,  158,  190. 
Demokritos  16,  115,  120,  176,  188. 
Diätetik  126—127. 
Diagnostik  17,  158  f. 
Dialexeis  164. 
Dioskurides  77,  187  f. 
Eleaten  8  f.,  25,  29—30,  179. 
Empedokles  156. 
Epikur  113. 

Erkenntuisstheorie  22  ff.,  107  ff. 
Euripides  100,  101. 
Fevr6  Albert  74. 


Fielding  146. 

Folterzwang  (des  Experiments)  15, 151. 
Forschungsprocess    (mit  Gerichtsver- 
fahren verglichen)  145. 
Fredegisus  111. 

Galen  116,  157,  184,  187—188. 
Geometrie  (Grundlage  der)  185. 
Gorgias  11,  31,  35,  91,  106,  168,  171. 

„       Declamationen  des  165  f. 
Grote  111,  174. 
Hegetor  117. 

Herakleides  von  Taren t  166. 
Herakleitos  14,  96  f.,  113,  136  f.,  171, 

179. 
Hermias  174. 
Herodikos    von    Selymbria    127,   154 

—155. 
Herodot  14,  33,  40,  97,  115,  120,  133, 

135,  137,  170,  171. 
Heropbilos  117. 
Hesiod  101. 

Hippias  von  Elis  101,  113,  183,  185. 
Hippokrates   (=   Corpus  Hippocrati- 

cum)  66. 
Hippokrates  Epidem.  131. 
Lex  101,  164,  184. 
De  flatibus  164. 

„         De  prisca  medicina  132,  184, 
189. 

r         Prognost.  131. 

„         De  victu  184. 
Ikkos  von  Tarent  127. 


*  Man   vgl.   auch   das  Grimmische    Wörterbuch    unter   ,Gei8tesauge', 
»Geistesblicks  ,Auge'  (18)  und  ,Gei8t'  (18  <^). 


192 


IX.  Abbaodlmig :    Oompers. 


Isokrates    10,  98,  99,  100,    102,    130, 

131  f. 
Kritias  6,  7,  23,  106. 
Kyrenaiker  28,  177—178. 
Littr^  67,  163. 
Lucrez  179. 

Lysias  130,  164,  169,  171. 
Medicin  (ihre  Realität  erwiesen)  17  ff. 
MelissoB  8,  23,  24—26,  29  f.,  179. 
Mercnriale  (Girolamo)  73,  74. 
MetrodoroR  157. 
Mill  18,  114,  152,  172,  177. 
Moliöre  181. 
Moltke  152. 
Müller  K.  O.  10. 
Natur  (und  Satzung)  104,  113. 
Natnrbefragung  151,  155.  j 

Paradoxie  31,  95,  106,  117,  181. 
Plato  10,  23,  27,  40,  99  f.,    101,  102, 

104,  108,  115,  117,  120,  127,  131, 

134,  139,  175  ff. 
Porphyrios  29f.,  36,  128,   179. 
Prodikos  35,  114. 
Protagoras   11,  14,  26  ff.,  111  ff.,   122, 

127, 168  f.,  171,  173ff.,  180ff.,  184  ff. 


Realismus  (naiver)  24. 

Relativität  122. 

Sambucus  73. 

Schopenhauer  152. 

Seh  weisse  155  ff. 

Seneca  177. 

Servin  (Louis)  74—75. 

Sophisten  4  f. 

Sophistenberedsamkeit  39  f. 

Sprachentstehung  1 1 1  ff. 

Strafrechtstheorie  186. 

Themistios  149. 

Thrasymachos  14,  113,  161,  169. 

Thukydides  15,  40,  97,  98,  102,  128, 
172,  188. 

Tum6be  74. 

Wahrnehmung  (und  Urtheil  nicht  ge- 
schieden) 7,  23,  25,  104—105, 
167,  173. 

Wassersucht  132. 

Xenophanes  104,  136. 

Xenophon  (Pseudo-)  12,  170. 

Zwinger  73. 


II.  Sprachliches  and  Stilistisches« 


Adverbialbildungen  (ungewnhnliche) 
134  f.,  vgl.  auch  III  Sse^vtco;. 

Alliteration  180. 

Anakoluth  142,  149. 

Antithesen  14. 

Artikel  (sein  Fehlen)  130  f. 

Artikelformen  (statt  jener  des  Rela- 
tivpronomens) 78. 

Assimilation  (unterlassene)  142. 

Canon  Dawesianus  154. 

Congruonz  124. 

Contraction  88  ff.,  120. 

Dative  (zwei  instrumentale  verbun- 
den) 155. 

Dativformen  92,  138,  189  f. 

Disjunctivsätze  (dreigliedrige)  133. 

Emphase  12,  31,  180. 

Epanaphora  141. 

Figura  etymologica  31,  134. 


Frage  (rhetorische)  42,  Z.  18—19;  46, 
Z.  1;  48,  Z.  7;  50,  Z.  15,  Z.  18; 
52,  Z.  15,  Z.  16;  60,  Z.  3;  146. 

Genetiv  (objectiver)  159. 

Gesammtbegriff  (sprachlich  zerlegt) 
136. 

Gorgianische  Figuren  31. 

Hiat  14,  100,  171. 

Hippokratische  Sammlung  34  f. 

Homoioptoton  62,  Z.  4—7. 

Hypallage  101. 

Hyperbaton  62,  Z.  6. 

Infinitiv  (substantivirter)  97,  146. 
(passiv)  144. 

Isokolon  103,  130. 

Kappa  (ionisches)  84,  86  ff. 

Lex  (hippocratica)  35,  184. 

Litotes  58,  Z.  6. 

Metaphern  14,  81,  145,  166—167, 171. 


Die  Apologie  der  Heilkanst. 


193 


Metaplasmus  148. 

Neutrum  146,  150,  164. 

Ny  paragogiciim  92. 

Optativ  (ohne  av)  121  f. 

Optativformen  162. 

Paromoiosis  ö8,  Z.  6 — 6. 

Paronomasien  15, 118, 145, 157  f.,  171. 

Periodenbildung  10,  169. 

Periphrase  98,  122. 

Plurales  rariores  11,  151,  168. 

Polysyndeton  46,  Z.  17  ff. 

Prägnanz    13,  50  Z.  19;   60  Z.   1;  62 

Z.  10;  146. 
Präpositionale  Ausdrücke  128,  131. 
Psilosis  (ionische)  77—78,  90-91. 
Proprietät  (des  Ausdrucks)  14,  180. 
Relativsätze  102,  135. 


Rhythmus  14. 

„         Cretici,  Päonen  160  f. 

„         Hexametrischer  Klang  17  (. 

„        Rhythmische  Antithesen  150. 

Satzglieder   (abschliessende,    kleine) 
32,  181. 

Satzverbindung  (anreihende)  12. 
.„         (lockere)  136,  146. 

Schärfe  (polemische)  14,  96,  181. 

Sprachlich tigkeit   (Streben  nach)  13, 
114f.,  154. 

Stil  (archaischer)  10,   170—171,  172. 

Stilgattungen  10  f.,  169  f. 

Synonyma  (unterschieden)  13,  31. 

Ueberdeutlichkeit   13,   31,    180—181. 

Wiederholung  von  Worten  und  Wort- 
stämmen 12,  170. 


III.  WortTerzeiclmiss.* 


aYyetov  («yyo?)  142. 
ad7]Xo$,  (oßrjXo'TT]?)  143. 
aiv£iT)$  137. 
«Kpeiv  (dcEipsiv)  129. 
atcj^^poETCErv  11,  97. 
(a{X9()  189. 
otva^xai  151. 
(flcvto8uv(7j)  169. 

OTCEOTEpTjJxivO^    löl. 

oa:6  125. 

aau[ji«popov  150. 

a(r6[ji9uiD;  141. 

(atap)  188. 

orcs^viij  101. 

auTOjxaTov  20,  23,   120,  173. 

«Oto?   159  f. 

d^aipetv  (nva  xi)  128  f. 


a^uxta  129  f. 

ßXaotovetv,  ßXa9Ty)[Jia  11,  149. 
Y«p  170. 
yv(ofjL7)  6,  167. 
UhexzoLi  80. 
Setxvuvai  11,  107. 
S€<ivTü)«**  60,  Z.  18. 
•  07]{jLioüpY£rv  149. 
M  Ti  (tb)  128. 
SiaßaXXeiv  102. 
8iaaTO(0[Jiaa6ai  151. 
8u<j<wcT05  138. 
€?8o?  107  ff. 
ixßiaa6ai  154. 
l[jiicop£u£a6ai  103. 
l3n0upL7)fX(x  11,  99. 
l^ci^EoOat  (|}n(jiEX£r(T6ai)  134. 


*  Die   in  runde  Klammern    eingeschlossenen    Worte    sind    nicht    der 
Schrift  ÜEpl  TE^vT^^  entnommen. 

**  Das  Wort  ist  im  Thesaurus  nur  aus  Polybios  und  noch  Späteren 
nachgewiesen.  In  Wahrheit  begegnet  es  überdies  je  einmal  in  Plato*s  ,6ei 
setzen*  8,  837"  und  im  Kleitophon  409®.  Es  mag  Sophistenerzeugniss  sein 
wie  wahrscheinlich  auch  ovtco<  (vgl.  v.  Wilamowitz,  Herakles  II  164).  Die 
Atthis  hat  die  regelrechte  Neubildung  verschmäht,  doch  wohl  nicht  nur 
darum,  weil  ihr  auch  diov  fremd  war;  vgl.  Usener  über  ,nXErv  und  SeTv*  in 
Fleckeisen's  Jahrbüchern  1872,  741  ff. 

Sitzungsbcr.  d.  pbil.-hist.  Cl.  CXX.  Bd.  9.  Abb.  13 


194 


IX.  Abhandlang :    Gomperz. 


cpsuva  144. 
U  V.  142. 
(s08(7])  168. 
E08u$p6cür(K  148. 
sueicovöpOcDtof  1^7' 
ElSojrro«  138. 
(sikoi{AtrJ  169. 
'ioK  143  f. 
^aa^veoC  134. 
OlXeiv  (leasiv)  93. 
6b>|jia,  öco|xa2^£iv  81. 
(Ipo«)  82. 
latopii)  96. 
xflBcoyysXCT)  11,  100. 

xi(iäCTO{    11. 

(xipxa)  188. 
(xaTaßdaXsiv)  183,  185. 
xaTa(X€X£rv  162. 
(xATaarafftt)  187. 
xaTTjYopeiv  154. 
xarr^yopov  154. 
xstvog,  ix£tvo{  93. 
XEVECOV    142. 
xuxXo(  141  f. 
Xo^oi  115. 
pLEYoXuvEoOai  146. 
(xi^v  188--.189. 
[XYjvuevOai  152. 
{iSTo,  ouv  92,  188,  189. 
((ji(v)  188. 
{loxöiov  (rö)  146. 
v?]8u{  141. 
(vi]?csvO£uk)  169. 
vo9Erv  84. 


vcoacKi  85. 

o78Y](jLa  138. 

&{xoXoyi{<7£aOat   118. 

ovo(jLa,  olSvo(jLa  128. 

opOds  32,  181. 

opo;   125. 

o^y  189. 

TclXo;  102. 

TcXiov  123. 

:cd[x«ta,  ßptofxaTa  157  — 158. 

Tcdvo^,  XP^v^  l'^' 

(tox{)  189. 

icpd$  131. 

}Cp0907CTi0V    146. 

ffixCov  141. 
(7X£90^vai  144. 
oTEYo^eiv  141. 
ffTEyvdTT)?  146. 
ouv  und  ^v  82,  85. 
auv£a^  99—100. 
ouvTpo^ov   152  f. 
a900pdiT]T£;  11. 
xoXaiJCcopo;  140. 
Tapa)^)J   123. 
T£xpiaip£a6ai  154. 

dXVTQ»  TJX'J  118—119. 
roivuv   189. 

TOUTO    [X£V    —    TOUTO    hi    189. 

Tuxr,   120. 
uyiEC»)   128. 
uTCEpßo(Ta>(  149. 
urcd^opo^  142  f. 
(bjv)  81,  91. 


IT.  Kritiseli  behandelte  Stellen. 


Seite 
98 
105 
166 


Alezander  De  fignris  III  32  Sp. 
Aristides,  Rhet.  graeci  II 530  Sp. 
Goeliofl  Aurelianu«  I  17     .     . 
Diogenes  Apolloniat.  Fgm.2  Mal- 

lach 170 

Dozographigraecip.  881*,382*  .  157 

Erotian  s.  ▼.  Oico^pov 166 

Galen  V  12 186 

Herodot  I  114 170 


Suite 

Herodot  II  1 170 

V  6 133 

Hippokrates  (^s  Corpns    Hippo- 
craücnm)    De  a6r.,   aqa.    et 

loo.  8 167 

Ibid.  21 77 

De  arte  1  (Glosse  su)  .  .  103 
Epidem.  VI  3,  18  .  .  .  .127 
De  flat.  1 78 


Die  Apologie  der  Heilkvnst. 


195 


Seite 

De  flat.  7 77,  166 

.       12 79 

Lex  4 101 

De  nat.  hom.  2    .     .     .      77,  109 
De  prisca  medic.  20  .    70,  158,  184 

De  victu  14 69 

.         16 79 

I  36       .     .     70,82,  134 


'  Seite 
Jamblichus   De   vita    Pythagor. 

p.  66,  11 96 

LaSrtius  Diog.  III  37    .     .     .     .184 
Melissos  bei  Simplikios  509  ^  36 
Brandis  (Frg.  17  Mullach)     .  109 

n  I»         n  »»  •    167 

• 

Protagoras  bei  Plutarch  Consol. 
ad  Apollon.  33 170 


Berichtigungen. 

Seite  14,  Zeile  17  von  oben  statt  Idav  lies  IhiC^. 


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I» 

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r 
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35 
40 
42 
47 
77 
92 
98 

n 

136 
149 
150 


8  von  unten  st.  toi  I.  t«. 

7  von  unten  st  Entwicklung  1.  Entfaltung 
7  von  oben  st.  [ußhtf  1.  [i-vfihf 

9  von  unten  st.  unterlassend,  1.  unterlassend 

13  von  oben  st.  Dioskorides  1.  Dioskurides 

12  von  unten  st.  0-Declination.  I.  O-Declination^. 

14  von  oben  st.  paraphrastische  1.  periphrastische 

15  von  unten  st.  Paraphrasen  1.  Periphrasen 
11  von  oben  st.  Se^vtsi  1.  $lovTO(t 

1  von  unten  st.  nur  1.  vor  Aristoteles  nur 
4  von  unten  st.  Dem  1.  Den 


13* 


196  II-  Abiiandlun^ ;     Gomperz.  Die  Apolof^ie  der  Heilknnst. 


Inhaltsübersicht. 


Seite 

Vorwort 1 

Einleitung 8 

Griechischer  Text  (nebst  kritischem  Apparat)  und  deutsche  Uebersetzung  42 

Vorbemerkungen  zum  Commentar:      I.  Handschriftliches 66 

,,                  „              ^               II.  Dialektologisches 76 

„                  y,              „             III.  Gliederung  der  Rede  ....  94 

Commentar 95 

Anmerkungen  und  Excurse 163 

Nachträge 190 

Register:      I.  Namen-  und  Sachvereeichniss 191 

„           II.  Sprachliches  und  Stilistisches 192 

„          III.  Wortregister 19» 

„          IV.  Kritisch  behandelte  Stellen 194 

Berichtigungen 195 


Ausgegeben  am  10.  April  1890. 


Von  allen  grösseren,  sowohl  in  den  Sitzungsberichten  als 
in  den  Denkschriften  enthaltenen  Aufsätzen  befinden  sich 
Separatabdrücke  im  Buchhandel. 


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